Sigrid Rakow

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Last Statements

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir wollen hier gleich das Störfallgesetz verabschieden.
Ich möchte mich bei allen Kolleginnen und Kollegen dafür bedanken, dass wir nach wirklich zügiger Beratung dieses Gesetz hier heute einvernehmlich - jedenfalls hoffe ich das, und die Signale zeigen dahin - verabschieden können.
Dank geht auch an den GBD, der trotz der hohen Arbeitsbelastung gleich nach Einbringung des Gesetzentwurfes signalisiert hat, dass er die Gesetzesberatung begleiten kann. Er hat das dann ja auch in der gewohnten Sorgfalt mit uns erledigt.
Gefreut hätte ich mich, wenn wir im Umweltausschuss es geschafft hätten, noch eine gemeinsame Entschließung zum Hochwasserschutz auf den Weg zu bringen, wie wir es in früheren Jahren auch immer gemacht haben. Das ist leider nicht gelungen. Ich sage jetzt völlig ohne Schuldzuweisung in die eine oder andere Richtung: Der Wille war bei allen vorhanden. Wir haben es leider trotzdem nicht mehr geschafft. - Das bedauere ich wirklich; denn es hätte die Arbeit des Umweltausschusses sehr schön abgerundet.
Das Problem eint uns, das Problem bleibt. Vor diesem Hintergrund werden nach dem 15. Oktober andere an diesem Thema weiterarbeiten. Sie werden es anders machen. Vielleicht haben sie gute Ideen, die dann eine wunderbare Lösung bringen. Ich wünsche es ihnen jedenfalls.
Meine Damen und Herren, ich möchte meine Redezeit nicht nutzen, um das Störfallgesetz jetzt noch dicker zu erörtern. Sie haben ja alle den schriftlichen Bericht gelesen; davon gehe ich ganz fest aus.
- Das ist sehr gut. Das haben wir nicht so oft. Vielleicht sagen Sie ihn auf! Dafür würde ich sofort das Pult räumen.
Ich möchte mich für fast 15 Jahre interessante Landtagsarbeit bedanken.
Ich möchte mich bedanken bei den all den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus der Landtagsverwaltung. Was wären wir ohne die an vielen Stellen!
Ich möchte mich aber auch bei allen Kolleginnen und Kollegen für diese 15 interessanten Jahre bedanken. Ich möchte nichts davon missen, so abenteuerlich sich das eine oder andere auch manchmal angefühlt hat. Ich bedanke mich für die faire Zusammenarbeit im Umweltbereich, für die sachliche Auseinandersetzung und für so viele freundschaftliche Begegnungen, völlig unabhängig von Fraktionsgrenzen, einfach durchgängig mit allen. Wir hatten wirklich ein angenehmes Miteinander.
Wir zukünftigen Senioren haben uns gerade eben schon ausgetauscht und Erinnerungen herausgekramt. Aber die verrate ich nicht. Das ginge dann doch zu weit.
Das kommt später.
Ich danke denen, die mir zugehört haben. Umgekehrt kann ich sagen: Ich habe mich bemüht; manchmal ist es mir auch gut gelungen. Unvergessen wird die Rede von den Schweineschwänzen sein. Diejenigen, die länger dabei sind, werden sich erinnern; die jungen Kollegen müssen das vielleicht nachlesen.
Etwas allerdings fand ich immer wieder interessant: Es gab Mengen an Spektakel; aber wenn er auch noch so groß war, hat er nie dazu geführt, dass sich die jeweils andere Seite davon hätte überzeugen lassen. Es hat auch niemand daraus gelernt und den Spektakel gelassen. Er gehört offenbar dazu.
Meine Damen und Herren, eine kleine Sorge, eine Aufgabe würde ich Ihnen gerne noch lassen. Die Erfahrungen der letzten Monate machen mich an der einen oder anderen Stelle doch ein bisschen besorgt.
Ich möchte nur auf eine Veranstaltung hinweisen, an der ich vor wenigen Tagen teilgenommen habe. Da saßen Damen und Herren aus Sachsen, aus Sachsen-Anhalt und aus Niedersachsen - sozusagen dem Sachsengürtel - beieinander, und es wurde über Politik - im großen Rahmen der Umweltpolitik - diskutiert. Dabei ist mir aufgefallen: Viele bringen eine ungeheure Ungeduld bezüglich der Ergebnisse politischen Handelns zur Sprache. Sie können nicht mehr warten, bis Politik zu einem Ergebnis gekommen ist. Dass in einer Demokratie um eine gute Lösung gerungen wird und dass das dauert, dass auch zahlreiche Menschen eingebunden sind und man dann tatsächlich auch viele Meinungen ertragen muss, das scheint für viele Bürgerinnen und Bürger immer schwerer auszuhalten zu sein. Das macht mir schon Sorge. Denn es gehört dazu, dass man manchmal auch einiges aushält.
Im Kontext dieser Veranstaltung bin ich auch damit konfrontiert worden, dass gesagt wurde: Warum macht denn keiner mal richtig was? Da muss doch mal einer auf den Tisch hauen! - Die Forderung nach dem großen, starken Macher taucht dann immer wieder auf. Da wird es wirklich ernst. Denn Menschen, die ganz schnell einfache Lösungen anbieten, haben wir im Moment schon genug; davon brauchen wir nicht mehr. Aber Menschen, die Vielfalt aushalten und darum ringen, eine gute Lösung zu finden, die brauchen wir.
Die wünsche ich Ihnen, die wünsche ich dem neuen Parlament.
Eigentlich bin ich ziemlich sicher, dass sie es schaffen werden. Ich bin ja gelernte Grundschullehrerin. Bei mir hat jeder junge Mensch jeden Tag - immer wieder neu - eine Chance. Ich glaube daran, dass die jungen Leute das hinkriegen.
In diesem Sinne: Machen Sie das Richtige! Ich wünsche Ihnen wirklich alles Gute.
Danke.
Vielen Dank,. Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Bäumer, in einigen Punkten stimmen wir durchaus überein. Das haben wir auch in den Beratungen im Ausschuss deutlich gemacht. Ich würde sagen: Sie haben einen Antrag vorgelegt, der uns gut beschäftigt hat, und wir haben es dann geschafft, daraus einen ganz hervorragenden Antrag zu machen, den wir heute auch gerne beschließen werden.
Meine Damen und Herren, wir sind uns sicherlich alle hier im Haus einig, dass wir in all den vielfältigen Anstrengungen, Menschen und ihr Hab und Gut vor dem Hochwasser zu schützen, nie nachlassen dürfen. Hochwasserschutz an der Küste und im Binnenland wird immer eine der wichtigsten Aufgaben bleiben. In diesem Sinne sind unsere Antragsberatungen die ganze Zeit eigentlich kooperativ und zielgerichtet gelaufen. Weil der Schutz der Menschen und deren Eigentum uns so wichtig ist und früher in den Beratungen uns allen immer so wichtig war, haben wir auch dieses Mal wieder versucht, zu einem gemeinsamen Antrag zu kommen.
Wir hatten vorher einen Änderungsvorschlag, Herr Dr. Hocker. Wir hätten uns verständigen können. Das wäre die Basis gewesen. Aber darauf sind Sie ja leider nicht eingegangen.
Ich finde es schon bitter, dass es dieses Mal nicht gelungen ist, einen gemeinsamen Antrag zu verfassen.
Wir haben gleich zu Anfang, als wir diesen Vorstoß gemacht haben, von der CDU einen Korb bekommen. Da kam sofort die Nachricht: Wir werden keinen gemeinsamen Antrag in diesem Fall stellen. - Meine Damen und Herren, da guckt dann irgendwo schon der Wahlkampf um die Ecke.
Es war dann schon deutlich, dass sich die CDU von irgendwelchen Gemeinsamkeiten abgrenzen wollte. So steht z. B. in der Überschrift: „Landesregierung muss endlich handeln“. Diese Behauptung ist schlicht und ergreifend falsch.
Spätestens nach all den Unterrichtungen, die wir bekommen haben, haben doch jede und jeder mitbekommen, wie viel die Landesregierung schon getan hat,
dass sie schon lange gehandelt hat, dass sie sehr intensiv gearbeitet und sehr viel bewegt hat. Und das wird sie auch weiterhin tun, meine Damen und Herren, beim Hochwasserschutz ganz besonders.
Vor dem Hintergrund ist es auch abwegig, der Landesregierung, wie es die CDU gemacht hat, Zuständigkeitswirrwarr und ideologisch begründete Verzögerungsmaßnahmen vorzuwerfen. Das ist dann doch wohl eher eine ideologisch begründete, aber dafür unglaublich substanzlose Unterstellung.
Die CDU macht sehr deutlich: Sie will Konfrontation. - Und das wollte sie in diesem Punkt auch.
Ein gemeinsames starkes Zeichen für einen wirkungsvollen Hochwasserschutz für die Menschen in Niedersachsen - das wäre hier der wesentlich bessere Weg gewesen.
Ich möchte noch ein wenig auf die Antragsberatung und die Anträge eingehen.
Ausgangspunkt - auch das hat Herr Bäumer schon dargestellt - waren das Elbehochwasser 2013 und die entstandenen Schäden bzw. deren Beseitigung.
Ich habe eben schon formuliert, dass die CDU in einigen Punkten durchaus recht hat. Das haben wir anerkannt, auch in den Beratungen. Einige der Forderungen sind zwischenzeitlich erledigt worden. Das haben wir im Rahmen der Unterrichtung durch die Landesregierung gehört. Dann haben wir die offen gebliebenen Forderungen in unseren Antrag mit einfließen lassen. Wir sind davon ausgegangen, dass wir damit wieder auf dem üblichen Weg eines gemeinsamen Antrages sind. Wir haben es gerade so schön aufgenommen - diesen Eindruck hatten wir -, geradezu ein umarmender Vorgang. Aber die CDU hat sich dann doch verweigert.
Meine Damen und Herren, ich möchte noch einige Maßnahme aufzählen, die erfolgt sind, nur damit Sie einen Eindruck bekommen, was alles passiert ist.
Es hat den Aufbauhilfefonds gegeben. Niedersachsen konnte daraus sehr viel finanzieren.
Es gibt das Programm „Hochwasserschutz im Binnenland“. Daraus konnten Defizite an der Elbe und an ihren Nebenflüssen abgearbeitet werden.
Im Rahmen des Nationalen Hochwasserschutzprogrammes sind zweistellige Millionenbeträge für den „Rahmenplan Elbe“ veranschlagt und ausgegeben worden. Dieser Rahmenplan ist wirklich unter der Beteiligung von Kommunen, Behörden, Deich- und Umweltverbänden und dem NLWKN erstellt worden. Es sind also letzten Endes alle einbezogen worden, die dort mitreden können und müssen.
Niedersachsen stimmt sich seit vielen Jahren in der Internationalen Kommission zum Schutz der Elbe und in der Flussgebietsgemeinschaft Elbe ab.
Niedersachsen unterstützt die Kommunale InfoBörse Hochwasserschutz mit dem Ziel der Unterstützung interkommunaler einzugsgebietsbezogener Hochwasserpartnerschaften, also das, was wir immer unter dem Harzvorland-Projekt verstehen.
Meine Damen und Herren, Sie sehen, es ist ganz viel passiert, und das wird sicherlich auch so weitergehen.
Zwischenzeitlich ist auch das Hochwasserschutzgesetz verabschiedet worden und hat den Bundesrat passiert. Es wird sich bei Verfahren für Planung und Genehmigung sowie beim Bau von Hochwasserschutzanlagen förderlich auswirken. Auch das hatte die CDU eingefordert. Das ist aber damit schon überwiegend erledigt.
Meine Damen und Herren, was wir aber noch nicht diskutiert haben, sind Hochwasserereignisse, die durch plötzlich auftretenden Starkregen entstehen. Das Hochwasser, das den Kreis Hildesheim ereilt hat, hatte es noch nicht gegeben, als wir unsere Beratungen hatten. Ansonsten hätten wir wahrscheinlich auch dazu Stellung bezogen und überlegt, wie wir das noch mit einbeziehen können.
Angesichts der Ereignisse in Hildesheim wird sich wohl noch allen Kommunen die Frage stellen, ob und wie man Vorsorge treffen kann, gerade bei solchen plötzlichen Ereignissen. Das betrifft dann nicht nur die 10 % Überschwemmungs- und Risikogebiete, sondern das betrifft letztlich uns alle. Man kann wirklich nur hoffen, dass Lösungen erarbeitet werden. Die Jade Hochschule ist ja derzeit dabei, Anpassungsmaßnahmen zu erarbeiten. Dieser Exkurs soll damit beendet sein.
Ich möchte noch einmal darauf eingehen, dass wir mit den kommunalen Spitzenverbänden gesprochen haben und uns einig geworden sind, dass der Hochwasserschutz vorangetrieben werden sollte. Wir sind uns einig, dass die Auswirkungen des Klimawandels spürbar sind und man dies einbeziehen muss. Wir sind uns auch einig, dass ein ausreichender Wasserabfluss gewährleistet sein muss und dass das Spannungsverhältnis gegenüber dem Artenschutz gelöst werden muss. Wir werden dafür schon Lösungen finden müssen.
Meine Damen und Herren, das alles macht aber keine Sorgen; denn auch hier ist das Umweltministerium bereits aktiv. Ein Leitfaden wird derzeit im MU erarbeitet.
Wir wollen uns aber gar nicht auf den erworbenen Lorbeeren ausruhen, meine Damen und Herren. Darum haben wir in unseren Antrag noch einige Wünsche aufgenommen. Sie haben den Antrag vorliegen. Wir haben ihn eben auch zitiert bekommen. Insofern muss ich gar nicht im Detail darauf eingehen.
Einige Stichworte vielleicht: Das Bemessungshochwasser soll aktualisiert werden, Machbarkeitsstudien für den Umfluter um Radegast und Barförde, Anpassung der Kriterien für die Förderfähigkeit von Projekten, Erleichterung der Arbeit von Deich- und Unterhaltungsverbänden. Alles das wollen wir gerne einbeziehen, und es wird auch aufgegriffen werden.
Eine Sache möchte ich zum Schluss noch erwähnen: Es gibt etwas ganz Wesentliches in unserem Antrag, was viele übersehen, weil es so weit vorne steht, meine Damen und Herren. Ich möchte - wie im Antrag ausgeführt - hier noch einmal ganz explizit den benachbarten Bundesländern Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern meinen Dank dafür aussprechen, dass sie Flächen zur Verfügung stellen. Das ist etwas, was in Niedersachsen unglaublich schwer zu erreichen ist.
Sie stellen Flächen für einen Polder zur Verfügung, von dem auch die Menschen in Niedersachsen profitieren. Dafür können wir gar nicht dankbar genug sein. So werden wir gemeinsam mit den benachbarten Bundesländern sehr viel für den Hochwasserschutz in Niedersachsen tun können.
Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich in meinem Beitrag zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetz vor allem bedanken, und zwar insbesondere beim GBD. Zum einen, weil wir von dort den perfekt abgefassten Schriftlichen Bericht bekommen haben - Sie haben ihn ja alle gelesen. Und zum anderen, weil der GBD, insbesondere Frau Dr. Schröder, es ausgehalten hat, dass wir nicht den geraden, eleganten Weg der Formulierung des GBD mitgegangen sind, sondern es vorgezogen haben, die von uns gefundene Formulierung beizubehalten, weil - ich zitiere aus dem schriftlichen Bericht - „nach einem schwierigen politischen Prozess ein Kompromiss zum Ausgleich der teils gegenläufigen Interessen der Akteure gefunden worden“ ist. - Ich finde, das ist wunderschön formuliert.
Ich möchte mich auch bei allen Ausschusskollegen dafür bedanken, dass sie die diversen Abstecher im Laufe der Beratung mitgegangen sind und wir gemeinsam Inhalt und Formulierung erarbeiten konnten.
Mein Dank gilt auch den Mitarbeitern des Ministeriums, die von einfacheren Beratungen und kürzerer Beratungszeit ausgegangen waren.
Besonderen Dank möchte ich auch denen sagen, die in den Anhörungen wesentliche Hinweise geben konnten. So ist im Laufe der Beratungen von den Wasserverbänden der Wunsch geäußert worden, eine landesrechtliche Grundlage zu erhalten, um sich rechtzeitig auf den neuen § 2 des Umsatzsteuergesetzes einstellen zu können. Dem sind wir nachgekommen und haben nun geregelt, dass die Wasser- und Bodenverbände in die Lage versetzt werden, für Leistungen im Bereich der Abwasserbeseitigung öffentlich-rechtliche Beiträge oder Gebühren zu erheben.
Meine Damen und Herren, ursprüngliches Ziel der Gesetzesänderung war aus gegebenem Anlass, die Prüfungstätigkeit der Prüfstelle gut zu regeln. So hatten es Landesrechnungshof und Landtag gefordert. Dem wird nun entsprochen und u. a. Art, Umfang und Intensität der Prüfung und die Bewertung des Prüfergebnisses geregelt.
Intensiv beschäftigt hat uns der neu eingeführte § 4 a. Hier geht es um die Einführung einer Regelung, die es den Wasser- und Bodenverbänden erlaubt, Potenziale der Anlagen, die der Aufgabenerfüllung eines Verbandes dienen, zur Energieerzeugung zu nutzen. Gerade bei diesem Paragrafen ist die Kompromissfähigkeit aller Beteiligten intensiv ausgelotet worden. Es sind nicht alle Wünsche erfüllt worden, es konnten auch nicht alle Wünsche erfüllt werden. Aber das ist nun einmal das Wesen eines Kompromisses.
Heute dürfen wir hier ein einvernehmliches Ergebnis verabschieden. Ich hoffe, Sie stimmen dem alle so zu.
Vielen Dank.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen, vor allen Dingen Herr Oesterhelweg! Welch ein Theater, welch eine Aufführung! Das war ja schon eine etwas höhere Qualität, zumindest an Lautstärke und an Heftigkeit.
Es kommt ja an vielen Stellen vor. Unter der großen Überschrift „Ich bin empört!“ finden derzeit allerorten Aufführungen statt. Wenn ich nach Übersee gucke: Da gibt es einen Präsidenten, der über die Presse empört ist. Dann gibt es einen fremdsprachigen Präsidenten - mehr aus dem Süden -, der auch über die Presse und über Satire empört ist, und er hat noch mehr Gründe, empört zu sein. Hier ist jetzt die CDU unglaublich empört.
- Die FDP aber nur ein bisschen. Die macht ja auch ein bisschen auf Konsens. Da ist die Empörung dann doch eher nur im letzten Akt vorhanden.
Meine Damen und Herren, diese ganze inszenierte Empörung ist ja auch in Ordnung. Sie ist in diesen Räumlichkeiten ja auch ganz nett, hilft aber eigentlich nur, wenn man die jeweils andere Seite dann auch überzeugt, sodass sie nachgibt; denn ansonsten ist ja letzten Endes das ganze Stück für die Katz.
Ich gehe einmal davon aus, dass in allen drei Fällen, die ich eben beispielhaft angeführt habe, die jeweils andere Seite nicht nachgeben wird und sich nicht beeindrucken lassen wird, sodass hier zwar eine Aufführung war, aber damit ist es dann auch gut. Ich denke, wir sollten das Theater hier jetzt verlassen und zur niedersächsischen Realität zurückkehren.
Nun zu den Entschließungsanträgen. Derzeit ist ein Entwurf zum Niedersächsischen Wassergesetz in der Verbändeanhörung unterwegs, nichts weiter. Da ist noch nicht einmal etwas fertig. Stefan Wenzel hat gestern gesagt, eine abschließende Ent
scheidung der Landesregierung bleibt abzuwarten. Das heißt im Grunde genommen, Sie reden im Moment über ungelegte Eier. Ich meine, man ahnt, wie sie aussehen. Aber da ist noch nichts im Raume.
Sie reden über Dinge, die nicht fertig sind, und sollten die Geduld haben, zu warten, bis sie tatsächlich als Entwurf vorliegen. Sie kennen ja selber das Verfahren: Der Gesetzentwurf kommt dann in das parlamentarische Verfahren. Dann sind Sie auch gefordert, dabei mitzuarbeiten, ein für alle verträgliches Gesetz zu formulieren. Das ist die Stelle - nicht der Klamauk hier und heute.
Es gibt in dieser ganzen Diskussion ja auch noch weitere Gesichtspunkte. Sie haben sich auf die Landwirtschaft bezogen. Da gehört aber noch ein bisschen mehr hinein. Auch das hat der Minister gestern schon angedeutet. Es geht um ein Wassergesetz. Dabei gibt es eine Grundlage, die „Wasserrahmenrichtlinie“ heißt. Die können wir ja nicht einfach außer Acht lassen, nur weil Ihre Interessen in eine andere Richtung gehen. Ich möchte hier nur einen Satz aus der Wasserrahmenrichtlinie zitieren. Da steht:
„Der Schutz und die nachhaltige Bewirtschaftung von Gewässern müssen stärker in andere politische Maßnahmen der Gemeinschaft integriert werden, so z. B. in die Energiepolitik, die Verkehrspolitik, die Landwirtschaftspolitik, die Fischereipolitik, die Regionalpolitik und die Fremdenverkehrspolitik.“
Das heißt, wir haben hier einen sehr breiten Rahmen, auf was wir Rücksicht nehmen müssen und was wir alles in unsere Diskussion einbeziehen müssen. Das geht weit über die Landwirtschaft hinaus. Sie, meine Damen und Herren von der CDU, ignorieren das völlig.
Ja, bitte. Aber ob ich sie beantworte, weiß ich noch nicht.
Ich kann Ihnen Daten nennen, die die Bundesregierung herausgegeben hat und die besagen, dass 82 % der Oberflächengewässer in einem schlechten Zustand sind. Ich habe auch noch weitere Zahlen - wir diskutieren hier ja immer mal über die Zahlen -, die sich jeweils unterscheiden. Aber allen ist gemeinsam: Der Zustand der Oberflächengewässer ist nicht gut genug. Wir halten die Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie nicht ein. Wir schaffen es nicht, bis 2021 die entsprechende Qualität herzustellen. Darum haben wir ja schon Verlängerung beantragt. Wir werden es wahrscheinlich nicht einmal bis 2027 schaffen. Das alles ist sicherlich Grund genug, dass wir uns miteinander - ich plädiere immer für ein Miteinander - eine Menge Gedanken darüber machen, wie wir denn dahin kommen, dass die Qualität so ist, wie sie sein sollte.
Die Karte des NLWKN zu erklären, maße ich mir jetzt aber nicht an. Ich fand es auch schön, dass Herr Oesterhelweg gerade gesagt hat, dass dieses Thema vorrangig in den Umweltausschuss gehört. Das sehe ich ganz genauso.
Wir werden uns, was die Landwirtschaft betrifft, vielleicht an anderer Stelle grundlegend Gedanken darüber machen können - wir werden es wahrscheinlich auch müssen und sollten es sehr bald tun -, welche Rolle sie in Niedersachsen im Rahmen der gesamten Welternährung und auch unter all den Umweltaspekten spielt, die irgendwo zu berücksichtigen sind. Ich mache mir da nichts vor. Die Probleme sind da. Die sehe ich durchaus, und
die sieht auch meine Fraktion durchaus. Aber ich denke, das ist jetzt nicht der Rahmen, dass wir uns im Zusammenhang mit dem Wassergesetz jetzt diese grundlegenden Gedanken machen. Aber ansonsten immer gerne.
Meine Damen und Herren, ich habe eben das Stück „Ich bin empört!“ angesprochen. Auch ich möchte da eine Rolle mitspielen. Das kam mir in dem Moment in den Sinn, als ich den CDU-Antrag gelesen habe. Darin steht doch tatsächlich, dass die Landesregierung erst dann einen neuen Entwurf zum NWG vorlegen soll, wenn sichergestellt ist, dass dieser mit fachlicher Expertise begründet ist. - Da geht einem schon der Hut hoch! Da unterstellen Sie doch, dass Mitarbeiter des Ministeriums völlig ahnungslos da sitzen und einen Gesetzentwurf schreiben. Meine Damen und Herren, das ist an Unverschämtheit wirklich nicht zu überbieten.
Die Mitarbeiter derart herabzuqualifizieren, wenn Ihnen ein Gesetzentwurf nicht gefällt, ist wirklich ein extrem schlechter Stil.
Schreiben Sie erst einmal einen vernünftigen Antrag, bevor Sie sich zum Richter aufschwingen!
Ich komme kurz zu dem FDP-Antrag, Herr Grupe. Wir unterhalten uns ja gleich noch einmal, habe ich gerade gesehen. Sie haben zumindest im ersten Teil der Überschrift etwas Wunderbares geschrieben: „Wasserschutz gemeinsam mit den Landwirten voranbringen“. Ja, bitte! Das machen wir gerne. Wir haben schon viele Gespräche mit Landwirten geführt. Wir sind miteinander auf einem sehr guten Weg. Ich glaube, da brauchen wir uns auch nichts vorhalten zu lassen.
Es geht aber noch weiter. Beim Wassergesetz müssen wir ja - ich habe eben aus der Wasserrahmenrichtlinie zitiert - noch weitere Gruppen berücksichtigen: Umweltverbände, Tourismus, Wasserwirtschaft, Sportfischer, die niedersächsischen Bürgerinnen und Bürger, die gerne Trinkwasser nutzen möchten, und viele andere mehr. Wenn die einen Entschließungsantrag schreiben würden, dann stünde darin: Gewässerrandstreifen von 5 m sind ein kleiner Lichtblick, mehr wäre besser! - Da würde stehen: Die Ausweisung von Entwicklungskorridoren ist ein guter Ansatz; macht Gebrauch davon! - Da würde stehen: Maßnahmen zum Erhalt und zur Verbesserung der ökologischen Funktion der niedersächsischen Gewässer
landschaft begrüßen wir ausdrücklich! - Ich könnte das noch weiter fortsetzen. Auch die Wasserversorger würden sagen, dass sie sich um die Qualität des Wassers Sorgen machen und dass wir uns dort mehr Mühe geben sollten.
Die Tourismuswirtschaft legt Wert darauf, dass die Gewässer immer eine gute Badequalität haben. Dies sind alles Aspekte, die wir nicht einfach übersehen dürfen.
Man könnte jetzt einen schönen Entschließungsantrag schreiben. Das müssen wir aber nicht; denn ich gehe davon aus, dass in absehbarer Zeit der Gesetzentwurf vorliegen wird, an dem wir dann hoffentlich alle konstruktiv mitarbeiten werden.
Zu den Zahlen, die wir eben diskutiert haben, zitiere ich aus der Neuen Osnabrücker Zeitung. Sie hat im Sommer 2016 die Antwort auf eine Anfrage der Grünen im Bundestag zusammengefasst. In der Zeitung stand: Tausende Gewässer in Deutschland haben eine so schlechte Wasserqualität, dass sie die EU-Vorgaben nicht erfüllten. Die Bundesregierung hat eingeräumt, dass 82 % von 9 900 Oberflächengewässern, wie Seen und Flüsse, die Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie nicht erfüllen.
Von 1 000 Grundwasserkörpern sind es 36 % gewesen. Die Bundesregierung räumt auch ein, dass die geplante Novellierung der Düngeverordnung allein nicht ausreichen wird, die Probleme in den Griff zu bekommen.
Das sollte uns Warnung genug sein. Wir werden in Niedersachsen nicht sagen können: Wir sind unschuldig; das Elend haben andere verursacht! - So einfach werden wir uns nicht herausreden können, meine Damen und Herren.
Ich finde es bedauerlich, dass die CDU der Landwirtschaft den Eindruck vermittelt, alles könne so bleiben wie bisher. Die CDU isoliert damit die Landwirtschaft und fördert mit ihrer einseitigen Betrachtung eine Wagenburgmentalität. Das ist ein gefährliches Spiel, weil es die Gesellschaft spaltet.
Meine Damen und Herren, ich glaube, wir haben zwei Möglichkeiten: Entweder agieren alle wie die CDU, kümmern sich nur um ihre Lieblingsklientel und verschanzen sich mit ihr in Schützengräben. Dann können wir uns alle einreden, wir hätten recht, aber wir bekommen so nie ein gutes Ergebnis.
Die Alternative ist: Alle verhalten sich wie vernunftbegabte Wesen und tun ihr Bestes, um ein gutes, ausgewogenes Niedersächsisches Wassergesetz zu erarbeiten im Interesse und zum Nutzen aller Betroffenen. Für diese erfolgversprechende Variante stehen SPD und Grüne.
Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Ich kann mich dafür nur bedanken. - Aber nun zu den beiden Kurzinterventionen. Sie sagten, dieser leidige Gesetzentwurf muss weg.
- Herr Grupe, er ist noch gar nicht da!
Er ist noch in Arbeit, und wir wissen noch gar nicht, wie er aussehen wird. Insofern ist es schwierig, jetzt darüber im Detail zu reden.
Ich habe das Gefühl, wir sind uns in vielen Punkten durchaus einig. Wir wollen Gewässerschutz, wir wollen die Landwirtschaft dabei nicht ruinieren, sondern ihr helfen, dass sie gut arbeiten kann.
Das ist überhaupt kein Punkt. Alles, was wir noch aushandeln müssen, sind ein paar Details.
Vielen Dank, Herr Oesterhelweg, dass Sie die Mitarbeiter jetzt doch wieder in Schutz genommen haben. Ich denke, das haben sie verdient.
- Ja, ich weiß, wohin Sie geschossen haben. Okay. Das haben wir im politischen Feld. Das hält auch jeder aus.
Natürlich wollen wir auch Hochwasserschutz. Auch insoweit besteht überhaupt kein Konflikt zwischen uns. Was das landwirtschaftliche Fachrecht angeht, sollten wir im Detail schauen, inwieweit es uns bei dieser Thematik weiterhilft. Ansonsten hatte ich das Gefühl, als seien wir plötzlich auf einem gemeinsamen Weg und könnten zusammen ein Wassergesetz hinbekommen. Das hatte ich aus Ihrem ersten Beitrag nicht herausgehört. Insofern bin ich jetzt voller Optimismus. CDU und FDP sind durchaus bereit, mit uns ein vernünftiges Wassergesetz auf den Weg zu bringen. Herzlichen Dank dafür!
- Nun gut, darüber, was vernünftig ist, werden wir vielleicht noch ein bisschen diskutieren müssen. Aber ich sehe durchaus die Bereitschaft zu Gesprächen. Dafür vielen Dank!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Grupe, gut, dass wir sachlich bleiben. Bei dem Thema gehen die Emotionen bekanntlich manchmal mit dem einen oder anderen durch. Ich bin sehr für Sachlichkeit. Wir werden sonst niemals eine Lösung hinbekommen.
Es gibt aber auch keinen Sinn, Messverfahren oder Messdaten generell anzuzweifeln. Wir können das alles gerne diskutieren, sollten uns aber klarmachen: Wir haben Bedarf zu handeln - in der einen Region mehr und in der anderen Region weniger. Aber diese Handlungen müssen unbedingt kommen und müssen auch ganz dringend kommen. Wenn wir uns auf dieser Basis verständigen, dann können wir gerne alle weiteren Maßnahmen gemeinsam in Angriff nehmen.
Meine Damen und Herren, das Thema Wasser ist so aktuell, es ist im Grunde genommen der Dauerbrenner, der auch uns hier im Parlament schon sehr lange beschäftigt. Das ist gut so, wichtig und richtig so; denn zu Wasser gibt es keine Alternative. Wir haben keinen Ersatzstoff.
Wenn man sich klarmacht, dass nur 0,3 % der Süßwasservorräte für die Trinkwassergewinnung geeignet sind, dann merkt man schon: Wasser ist eine absolute Kostbarkeit, um die wir alle uns wirklich intensivst kümmern sollten. Die Vereinten Na
tionen sagen, der Wasserbedarf werde um 40 % steigen. Das ist ein gewaltiger Wert. Auch diese Herausforderung müssen wir bewältigen. Insofern sind wir noch mehr in der Verantwortung, viel für unser Wasser zu tun.
Wir müssen uns auch angucken, welche Gefahren drohen. Das betrifft mehr als nur Nitrat. Ich habe mir einmal angeguckt, mit welchen Themen wir uns hier beschäftigt haben, die mit Wasser zu tun haben. Da ist z. B. diese große Firma, die uns wegen der Laugeneinleitung in die Werra Sorgen macht. Da ist diese Firma, die Salzlaugen in den Boden verpresst, was für die Trinkwassergewinnung eine Katastrophe bedeuten kann. Wir haben Themen wie Mikroschadstoffe, Mikroplastik, Pflanzenschutzmittel und auch immer wieder Nitrat hier diskutiert. Wir haben sogar gemeinsame Beschlüsse im Interesse unseres Landes, unseres Grundwassers gefasst und haben die Landesregierung mit viel Arbeit versehen, indem sie alle unsere guten Beschlüsse umsetzen soll. Damit hat sie eine ganze Menge Arbeit.
- Sie ist tüchtig dabei. Darüber wollen wir doch heute hier nicht streiten!
Noch, meine Damen und Herren, können wir täglich den Wasserhahn aufdrehen und unser Trinkwasser genießen. Aber in Bezug auf dieses „noch“ müssen wir aufpassen. Denn es gibt die Probleme; ich habe sie eben genannt.
Und wenn wir uns um Zahlen kümmern - Herr Grupe, Sie hatten gerade welche angezweifelt, aber ich habe auch nachgeschaut -: 49 % der Grundwasserkörper sind in einem schlechten ökologischen und chemischen Zustand.
- Sie hat aber von vielen Seiten Bestätigung gefunden. Vielleicht streiten wir ja gerade über den Interpretationsspielraum. Auf jeden Fall haben wir das Ziel der Wasserrahmenrichtlinie grandios verfehlt, und das ist bitter.
Die Nitratrichtlinie stammt aus dem Jahr 1991. Seitdem will uns die EU dazu verpflichten - und sie hat recht damit -, etwas gegen Nitrateinträge zu tun. Sie warnt ausdrücklich davor - ich glaube, in dem Punkt sind wir uns auch einig -, dass wir damit solange warten, bis das Nitrat aus den oberflä
chennahen Schichten in tiefere Schichten sickert. Denn wenn das Nitrat unten bei den Trinkwasserbrunnen ankommt, muss das Wasser kostspielig aufbereitet werden, wobei die Kosten dafür vermutlich der Bürger tragen soll. Das aber können und wollen wir ihm nicht zumuten. Ich nehme an, wir sind uns hier im Haus einig, dass das nicht passieren darf.
Die Bundesregierung will die Nitratrichtlinie durch die Düngeverordnung umsetzen. Das Verfahren gestaltet sich ein wenig zäh. Wir hätten sie gern schon früher gehabt. Aber ich glaube, auch darüber brauchen wir nicht zu streiten. Die Düngeverordnung soll jetzt im nächsten Jahr in Kraft treten. Wir können nur hoffen, dass sie auch Niedersachsen-geeignet ist.
Unsere Minister Meyer und Wenzel haben sich beim Bund des Öfteren darum gekümmert, dass die Düngeverordnung so abgefasst wird, dass sie für Niedersachsen tauglich ist - auch für die Regionen, in denen wir uns Gedanken machen -, dass sie dann auch auf den Markt kommt und dass das nicht noch lange dauert.
Meine Damen und Herren, erreicht werden muss - jetzt komme ich noch einmal mit einer Zahl -, dass in Niedersachsen rund 80 000 t Stickstoff eingespart werden bzw. nicht auf niedersächsischen Böden landen. Auch über diese Zahl können wir streiten. Es gibt auch eine Zahl, die etwas niedriger liegt. Aber wenn wir die niedrigere Zahl erreichen, wäre mir auch schon geholfen.
Derzeit liegen an jeder dritten Messstelle im obersten Grundwasserleiter die Nitratwerte über dem Grenzwert. Das ist schon ein ernstes Warnsignal.
Aber damit noch nicht genug: Der OOWV hat Anfang der Woche erst wieder Alarm geschlagen, dass seine Messstellen in Südoldenburg Nitratwerte aufweisen, die das Doppelte des Grenzwertes betragen. „Fünf vor zwölf“ ist da schon vorbei.
Ich habe meine Redezeit nun tüchtig überschritten. Ich hätte Ihnen gern auch noch ein schönes Beispiel aus dem Bereich Rotenburg vorgestellt, wo Landwirte durch Beratung wirklich hervorragende Ergebnisse erzielen und auch sehr zufrieden sind. Der NLWKN lobt diese Landwirte dafür, die Berater sind hervorragend. Das sind Dinge, die wir uns angucken sollten. Damit sollten wir weitermachen.
Ich glaube, darin sind wir uns hier einig. Wir freuen uns, wenn alle mitmachen - für unser sauberes Trinkwasser!
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte der Landesregierung gleich zu Beginn meiner Rede dafür danken, dass sie diese Vorlage verfasst hat. Ich denke, das ist ein sehr konsensfähiger Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetz.
Dieser Entwurf hat zum Inhalt, die Tätigkeit der Prüfstelle beim Wasserverbandstag rechtlich konkreter zu fassen. Der Minister hat es ja ausführlich dargestellt.
Meine Damen und Herren, ich möchte ganz kurz auf die Historie eingehen. Der Gesetzentwurf geht auf eine Empfehlung des Niedersächsischen Landesrechnungshofes zurück, der nach der Prüfung der Jahre 2006 bis 2012 eines Wasserverbandes in der Mängelliste u. a. aufgeführt hat, dass die Prüfstelle beim Wasserverbandstag und das Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Maßnahmen für eine wirksame Aufsicht und eine angemessene Prüftiefe treffen müssten.
In der Folge gab es dann im September 2014 einen Landtagsbeschluss - Sie alle erinnern sich sicherlich noch genau daran - unter dem Tagesordnungspunkt „Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2012“, in dem festgehalten wird - ich zitiere -:
„Der Ausschuss fordert vom Umweltministerium und von der Prüfstelle des Wasserverbandstages, die vom Landesrechnungshof vorgeschlagenen Verbesserungen hinsichtlich der Prüfung und der Verbesserung der Rechtsaufsicht zu beachten.“
Die Umsetzung der Hinweise des Landesrechnungshofes und des Landtages findet sich jetzt hier in dem vorliegenden Entwurf.
Es sind im Wesentlichen die drei Punkte, die der Minister soeben vorgestellt hat. Ich mache es kurz. Es geht darum, erstens die Unabhängigkeit der Prüfstelle abzusichern, zweitens abzusichern, dass bei einem schwerwiegenden Rechtsverstoß die Prüfstelle befugt ist, die Aufsichtsbehörde unmittelbar zu unterrichten, und es soll drittens geregelt werden, dass die Prüfsatzung des Wasserverbandstages mit der Rechtsaufsicht, also mit dem Umweltministerium, abgestimmt sein soll.
Meine Damen und Herren, ich hatte ursprünglich vor, auf die einzelnen Punkte näher einzugehen. Ich erspare uns allen das jetzt; denn der Minister hat es ausgeführt. Ich glaube, es ist an dieser Stelle nicht nötig, diese Punkte doppelt zu erläutern. Ich möchte aber meinen Dank an die Landesregierung wiederholen, dass sie diesen Entwurf vorgelegt hat.
Vielleicht noch ein paar Worte zu den Wasserverbänden. Wir regeln hier nur einen wirklich ganz kleinen Teil der Aufgaben der Wasserverbände. Die haben ja ein viel größeres, breiteres Aufgabenspektrum: den Schutz vor Hochwasser, die Förderung der Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft und Wasserwirtschaft, grundsätzlich die öffentliche Wasserversorgung, die Bewirtschaftung des Grundwassers und vieles mehr. Es ist gut und richtig - und wir sind dankbar dafür -, dass die Wasserverbände diese Aufgaben so hervorragend ausführen.
Zu dem Gesetzentwurf, meine Damen und Herren: Wie es bei Gesetzesvorhaben üblich ist, werden wir im Ausschuss sorgfältig beraten, ob die gefundenen Formulierungen den Anforderungen in jeder Hinsicht entsprechen oder ob es hier noch anderweitigen Regelungsbedarf gibt.
Ich danke Ihnen fürs Zuhören.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Miesner, um Punkt und Komma kann man manchmal ganz hervorragend und intensiv streiten. Ich habe es zum Teil auch so empfunden; denn unsere Anträge liegen ja nun wirklich sehr nah beieinander. - Aber ich will vorn anfangen.
85 % des Energieverbrauchs in Haushalten werden für Raumwärme und Wassererwärmung verwendet. In der Industrie sind es 75 %, die auf den Wärmebereich entfallen. Allein diese beiden Zahlen zeigen schon, dass es Grund genug gibt, sich um die Rückgewinnung von Wärme zu kümmern. Als Ziele stehen dabei die CO2-Einsparung, das Gelingen der Energiewende, aber durchaus auch Innovation und technologischer Fortschritt im Raum.
Meine Damen und Herren, vor dem Hintergrund haben wir einmütig - alle Fraktionen im Umweltausschuss - den CDU-Antrag begrüßt. Wir alle waren uns auch darin einig, dass wir uns intensiv mit ihm befassen wollen.
- Ich sehe einen fröhlichen Herrn Grupe und würde gern wissen, ob ihn meine Rede so fröhlich stimmt oder ob es interessante Dinge dort drüben gibt.
Ich komme zu meinem Thema zurück.
Wir haben eine Anhörung durchgeführt. Wir haben eben schon die Aufzählung gehört, wer alles dabei war. Es war wirklich eine sehr interessante Anhörung. Wir haben wichtige Hinweise und Erkenntnisse daraus gewonnen, insbesondere auch aufgrund der Erfahrungen aus der praktischen Anwendung.
Wir haben z. B. gehört, dass Wärmerückgewinnung aus Abwasser das Wärmepotenzial hat, um 18 000 Haushalte zu erwärmen. Wenn man die Industrieprozesse berücksichtigt, kommt man auf eine Zahl von 500 000 Haushalten, die man damit erwärmen könnte. Diese Zahlen vermitteln also durchaus das Gefühl, man sollte sich kümmern.
Die Anhörung ergab auch, dass die Technik für Wärmerückgewinnung vorhanden ist, dass es also an sich nichts Neues ist. Sie ergab dann aber auch wieder als Gegenpunkt: Nicht alles, was möglich ist, ist wirtschaftlich. - Und sie ergab - das ist ein wichtiger Hinweis für uns gewesen -, dass ein Kümmerer vor Ort hilfreich sein kann und dass man das Thema kommunizieren muss, damit es breitere Unterstützung findet.
Wir haben gehört, dass eine Leitlinie zur Abwärmenutzung hilfreich wäre. Daran arbeitet aber die KEAN schon längst. Insofern muss man das hier nicht noch einmal fordern. Wir sehen: Die Klima- und Energieagentur ist durchaus mit dem Themenkomplex befasst.
Wir haben eben vom Kollegen Miesner schon gehört, dass die Abwässer aus Brauereien, Molkereien und aus der Papierherstellung für die Abwärmenutzung besonders geeignet sind. Auch diese befassen sich durchaus schon mit dem Thema.
Grundsätzlich lässt sich zusammenfassen, dass die Anhörung gezeigt hat: Das Thema ist wichtig. Viele wollen sich darum kümmern. Wir haben gehört, dass viel Wissen um die Möglichkeiten der Energiegewinnung vorhanden ist, dass aber dieses Wissen verbreitet werden muss, dass z. B. nur sehr wenig Menschen bis jetzt informiert sind und dass in Oldenburg die Wirtschaftlichkeit in einem Projekt nachgewiesen werden konnte. Die Energierückgewinnung aus Abwasser ist dort durchaus wirtschaftlich mit dem vergleichbar, was andere Heizungstechniken erbringen können.
Wir haben erfahren, dass es in Osnabrück erfolgreiche Projekte gibt, dass es dort das ReWIN, das Regionale Wärmekataster Industrie, gibt. Auch das muss propagiert werden, genauso wie andere Projekte, die Abwärmenutzung zum Thema haben. Das Ganze sollten wir stärker aufgreifen, und wir sollten uns auch in diese Kommunikation einbeziehen.
Meine Damen und Herren von der CDU, wir haben überhaupt kein Problem damit, anzuerkennen, dass Sie dieses Thema präsentiert haben. Aber die Koalitionsfraktionen haben in der Anhörung
aufmerksam zugehört, daraus gelernt und wollen diese Erkenntnisse in einer Entschließung festhalten und heute mit beschließen. Man muss nicht Dinge in den Entschließungstext schreiben, die von der Klimaschutz- und Energieagentur schon in Angriff genommen worden sind. Das können wir hier anerkennen, aber das muss nicht neu gefordert werden.
Darum haben wir Ihren Antrag gestrafft und an das angepasst, was wir gehört haben. Dann haben wir einen Änderungsvorschlag eingebracht. Damit haben wir das Ergebnis, was heute hier vorliegt und was wir in dieser Form gerne beschließen möchten. Wir hatten ja an Sie von der CDU das Signal ausgesandt, eine gemeinsam getragene Beschlussempfehlung zu schreiben. Aber dem haben Sie sich total verweigert, da war ja nichts mehr möglich.
Also, meine Damen und Herren von der CDU, nutzen Sie heute die Chance, etwas Sinnvolles gemeinsam mit uns auf den Weg zu bringen! Springen Sie über Ihren Schatten! Stimmen Sie dem geänderten Antrag zu!
Zum Schluss: Ich wünsche allen, die sich mit der Energierückgewinnung aus Abwasser befassen, ganz viel Erfolg, damit dieses Thema wirklich vorankommt.
Ihnen danke ich fürs Zuhören.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Götz, Sie fragten nach den Gründen unserer Ablehnung. Ich will versuchen, das zu erläutern.
Herr Dr. Hocker, diese wunderbare Mischung aus Küstenschutz, aus Hochwasserschutz für SeesenRhüden und ein bisschen Klimaschutz trifft in dieser Form den Kern der Sache nun wirklich nicht. Das zusammenzurühren, entspricht nicht dem, was eigentlich gemeint war. Das macht sich vielleicht hier als Rede ganz gut; aber inhaltlich müssen wir schon ein bisschen sorgfältiger unterscheiden.
Wir haben uns gefragt: Was soll dieser Antrag der CDU, diese plötzliche Form von Alarmismus? Hilfe suchen in der Region, weil man nicht weiterkommt? Was bedeutet das? - Schon seit 2007 ist bekannt, dass im Raum Seesen weitere Hochwasserschutzmaßnahmen nötig sein werden. Sie, meine Damen und Herren von CDU und FDP, hätten zu Ihrer Regierungszeit schon viele, vielleicht sogar alle der geforderten Maßnahmen angeregt und auch finanziert haben können. Das haben Sie aber nicht gemacht. Die Frage ist: Warum eigentlich nicht?
Die Antwort darauf steht in der Antwort, die die Landesregierung im Jahre 2012 auf eine Anfrage eines Mitglieds der Linken gegeben hat. Sie erinnern sich: 2012 war Schwarz-Gelb an der Regie
rung. In dieser Antwort wurde dargelegt: Das Land hat keinen gesetzlichen Planungsauftrag für Hochwasserschutzmaßnahmen in Seesen-Rhüden. Das Land und damit der NLWKN nehmen lediglich eine moderierende Funktion wahr.
Meine Damen und Herren von CDU und FDP, wenn Sie Ihre ehemalige Landesregierung wirklich ernst nehmen, dann müssten Sie den Antrag zurückziehen, weil Sie nämlich damals erklärt bekommen haben und sich auch haben erklären lassen, dass für den Hochwasserschutz in SeesenRhüden die Landesregierung nicht zuständig ist. Daran hat sich nichts geändert.
Genau deshalb, meine Damen und Herren, wird die SPD den Antrag ablehnen, weil er erstens, wie eben ausgeführt, in kommunale Kompetenzen einzugreifen versucht, weil er zweitens - zwar nicht in den Forderungen, aber in der Begründung - einen unsoliden Umgang mit Steuermitteln fordert und weil er drittens inhaltlich überflüssig ist.
Inhaltlich hat Herr Götz alles richtig dargestellt. Im Grunde genommen können wir uns darauf berufen. Daran gibt es überhaupt nichts zu deuteln. Die Situation vor Ort ist schwierig. Im Einzugsbereich von Nette und Schildau haben starke Regenereignisse immer wieder zu Überschwemmungen geführt. Damit die Bürger davor geschützt werden, ist 2002 ein Hochwasserrückhaltebecken gebaut worden. Man hat dann gesehen, dass weitere Hochwasserereignisse ein zweites erfordern. Auch die Planungen, die dann in Gang gesetzt wurden, sind vom Land unterstützt und auch vor Ort betrieben worden.
Es ist auch klar, dass die Situation vor Ort nicht unumstritten ist. Es gibt Bürger, die sagen: Da muss etwas anderes passieren. Es gibt Bürger, die lieber kein Rückhaltebecken haben wollen. Manche sind auch sehr ungeduldig und fordern, jetzt ganz schnell ein Rückhaltebecken zu schaffen. - Dort sind also viele verschiedene Meinungen unterwegs.
An dieser Stelle fühlt sich nun die CDU zu einer solchen Art Bepamperung aufgerufen. Sie möchte, dass die Landesregierung den Hochwasserschutz in Rhüden-Bornhausen gewährleistet, Maßnahmen mit Nachdruck vorantreibt und auch die notwendigen Mittel bereitstellt. Damit macht die CDU etwas, was man nicht tun sollte: Sie stellt nämlich die zuständige Stadt Seesen und den zuständigen Ausbauverband letztendlich als inkompetent dar,
sie möchte beide an den Rockzipfel der Landesregierung hängen. - Das kann es ja wohl nicht sein!
Meine Damen und Herren, ich empfehle Ihnen einen Blick auf die Webseite des Innenministeriums. Dort wird der Freiherr vom Stein wie folgt zitiert - diesen Spruch hat er wahrscheinlich genau für Sie so formuliert -: „Zutrauen veredelt den Menschen, ewige Bevormundung hemmt sein Reifen.“ Genau das passt in diesem Fall. Sie sollten den Menschen und denen, die vor Ort zuständig sind, etwas mehr zutrauen. Die können das, und die bekommen das auch hin.
Ich muss allerdings zugeben: Die Situation ist wirklich nicht einfach. Ich bin schon darauf eingegangen. Aber wir sollten den Menschen, die vor Ort sind, die wissen, was vor Ort nötig ist, nicht dazwischengrätschen und ihre Planungen kaputtmachen oder von der Seite irgendwelche anderen Vorschläge einbringen. Vor Ort weiß man, was passieren muss. - Das zur kommunalen Zuständigkeit.
Ich komme nun zu den Finanzen. Meine Damen und Herren von CDU und FDP, Sie haben ein etwas merkwürdiges Verständnis vom Umgang mit Steuermitteln. Sie schreiben nämlich in der Begründung des Antrags:
„Es steht zu befürchten, dass mit der Begründung, die Kosten stünden nicht mehr in einem ausgewogenen Verhältnis zum erwartbaren Schaden, die Planungen nicht mehr prioritär betrieben werden.“
Das heißt wohl übersetzt: Sie wollen Steuermittel für Maßnahmen ausgeben, die durchaus hohe Kosten verursachen, deren Wirkung die Kosten aber nicht rechtfertigt.
Meine Damen und Herren, es gilt auch für CDUAnträge immer noch der Haushaltsgrundsatz von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit. Das Land darf nicht fördern, wenn es nicht eine geprüfte und für wirtschaftlich befundene Maßnahme ist. Das gilt auch für Sie.
Damit komme ich zum dritten Ablehnungsgrund: Der Antrag ist überflüssig. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass vor Ort alles ordnungsgemäß abgearbeitet wird. Der NLWKN begleitet und unterstützt die Planungen. Wie wir im Ausschuss gehört haben, besteht auch durchaus Hoffnung auf Realisierung des Vorhabens. Es müssen noch einige Arbeiten erledigt werden. Aber nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens können dann Förder
mittel beantragt werden. Das alles haben die Beteiligten im Griff.
Meine Damen und Herren, Sie sehen, dass die Akteure vor Ort zielgerichtet arbeiten, gemeinsam das Ziel verfolgen, den Hochwasserschutz mit Nachdruck voranzutreiben. Der NLWKN und das Land Niedersachsen unterstützen den Prozess ganz vorbildlich. Mehr ist nicht nötig. Der CDUAntrag ist auch nicht nötig. Darum lehnen wir ihn ab.
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser Tagesordnungspunkt ist glücklicherweise auch dazu angetan, dass wir von allen Seiten daran arbeiten, diese Sitzung harmonisch zu beenden, und das, obwohl wir hiermit ein durchaus sehr ernstes Thema behandeln.
Ich möchte auch die Gelegenheit nutzen, mich bei allen zu bedanken, die in den Beratungen dazu beigetragen haben, dass es uns gelungen ist, diesen guten gemeinsamen Antrag abzufassen. Durch die Anhörung, aber auch durch die intensiven Beratungen haben wir meines Erachtens ein richtig gutes Werk zusammengestellt.
Meine Damen und Herren, 805 Millionen Menschen auf der Welt leiden derzeit Hunger. Mehr als 2 Milliarden Menschen sind von Nährstoffmangel betroffen. Gleichzeitig landen weltweit pro Jahr 1,3 Milliarden t Lebensmittel im Abfall. Das ist so nicht in Ordnung! Da besteht entscheidender Handlungsbedarf!
Das Problem, meine Damen und Herren, ist bekannt. Es wird auch schon eine ganze Menge getan. Die EU hat sich des Themas angenommen.
Sie möchte bis 2025 die Lebensmittelverluste um 30 % verringern. Der Bundestag hat eine Entschließung angenommen und möchte bis 2020 die Menge der Lebensmittelabfälle um die Hälfte reduzieren. Die Landesregierung hat sich mit dem Thema befasst, u. a. auf der Verbraucherministerkonferenz im Mai 2015. Wir hatten hier im Ausschuss den Antrag der CDU, haben dazu den Änderungsvorschlag von SPD und Grünen eingebracht und sind dann zu dem gemeinsamen Ergebnis gekommen. Das ist sehr gut so.
Meine Damen und Herren, Verschwendung von Lebensmitteln ist nicht nur aus ethischen Gründen inakzeptabel, sie ist auch für das Klima und die Umwelt problematisch. Fast 30 % des weltweiten Ackerlandes und ca. ein Viertel des gesamten Wasserverbrauchs werden für die Produktion von Lebensmitteln genutzt, die dann in der Tonne landen. Pro Kopf eines jeden Niedersachsen heißt das: Jeder von uns produziert so viel CO2, wie bei einer Autofahrt von Hannover nach Madrid anfällt. Jeder verbraucht 19 Badewannen voll Wasser und verbraucht 3 Tennisplätze landwirtschaftliche Fläche für die Produktion von Lebensmitteln, die er dann wegwirft. Jeder Einzelne von uns ist mit diesen Mengen daran beteiligt. Das ist entschieden zu viel.
Ich habe mich gegen das Wort „Verschwendung“ gewehrt. Das klingt immer so, als ob man ganz bewusst achtlos mit Lebensmitteln umginge. Ich glaube, das darf man niemandem unterstellen. Trotzdem sind Lebensmittelverluste definitiv da. Die wollen wir reduzieren. Wir müssen gucken, wo genau wir ansetzen müssen. Ein hektischer Alltag mit wenig Zeit für Haushaltsmanagement, Hygieneanforderungen, Unkenntnis der Bedeutung des MHD, verpackte Lebensmittel in zu großen Verpackungen - alles das sind Gründe, weshalb Verbraucher zu 40 bis 60 % an weggeworfenen Lebensmitteln beteiligt sind.
Zum Glück gibt es aber auch viele gesellschaftliche Akteure, die sich für Lebensmittelwertschätzung einsetzen: Landfrauen, Tafeln, Kirchen, Initiativen junger Leute, die zeigen, dass man mit Lebensmitteln aus der Tonne Tolles kochen kann. Es gibt viele gute Ansätze. Diese guten Ansätze gilt es weiterzuentwickeln. Dazu fordern wir die Landesregierung auf. Dazu haben wir den Antrag mit diesem umfassenden Katalog verfasst. Lebensmittel sollen in Zukunft vom Feld auf den Teller und
dann mit Wertschätzung verspeist werden. Das ist unser Ziel. Daher bitten wir Sie alle, diesem Antrag zuzustimmen.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Dr. Hocker, Sie sagen „brüsk behandelt“. Ich weiß, Sie beziehen sich auf die Formulierung. Aber wir haben diskutiert und haben in Ihrem Antrag ganz einfach keinen Handlungsbedarf entdecken können.
Dazu war er uns einfach zu knapp gehalten, und dann bleibt einem nichts weiter, als ihn abzulehnen. Das werden wir gleich auch hier tun.
Meine Damen und Herren, die Sicherheit der Deiche und damit die Sicherheit der Menschen an der Küste haben für die SPD oberste Priorität.
Für die Unterhaltung und die Pflege der Deiche und damit auch für die Räumung des Teeks sorgen, wie wir eben gehört haben, sorgen die Deichverbände, und sie machen es gut.
Herr Dr. Hocker, es liegen von den Deichverbänden derzeit gar keine großen Anfragen vor.
Ich kenne einen Einzelfall, und den sollte man nicht unbedingt zur Regel erheben. Wenn man so etwas macht, kann man sich leicht in Teufels Küche wiederfinden.
Wie denn diese Teekentsorgung und die Pflege der Deiche geregelt ist, steht seit den 60er-Jahren im Niedersächsischen Deichgesetz. Dort ist auch die Finanzierung der Aufgaben der Deichverbände geregelt, und zwar zur Zufriedenheit aller, zumal darin auch steht, dass das Land in besonderen Notsituationen Zuschüsse zu den Kosten der Deichunterhaltung vergibt. Insofern ist auch für Notfälle vorgesorgt.
Aber wovon ist eigentlich in dem Antrag der FDPFraktion die Rede?
Die FDP-Fraktion behauptet erstens, dass die Deichverbände Finanzmittel vom Land für die Teek-Entsorgung benötigten, da sonst ihre Handlungsfähigkeit langfristig nicht gesichert ist, und zweitens, dass das Land ein Konzept zur Treibselminimierung mit den Landwirten und Deichverbänden entwickeln soll.
Meine Damen und Herren, auf die Frage nach dem Konzept gibt es Antworten. Die letzte datiert aus dem Jahr 2011 und geht auf den damaligen Umweltminister Sander zurück.
Das Konzept mag Ihnen, meine Damen und Herren von CDU und FDP, ja nicht sonderlich gut gefallen. Ihnen haben ja auch die Arbeitsgruppenergebnisse aus der Zeit von Minister Jüttner nicht gefallen. Aber Sie sollten doch nach dem umfangreichen Modellversuch von 2011 mit dem Titel „Ökologische Grundlagen und naturschutzfachliche Bewertung von Strategien zur Treibselreduzierung“ nun wirklich akzeptieren, dass es keine für
alle Küstenabschnitte zufriedenstellende, wirksame Lösung gibt und dass die jeweilige örtliche Gegebenheit separat beurteilt werden muss. Man sieht es ja auch daran, wenn ein Treibselanfall in einem Jahr bei 0 m³ liegt, in einem anderen Jahr aber bei 345 000 m³. Es gibt wahnsinnig große Schwankungen, und man muss jeweils entsprechend reagieren. Aber es kann nicht etwas Allgemeines als Lösung geben.
Der Modellversuch von Herrn Sander zeigt, dass die Umsetzung der Erkenntnisse durch die zuständigen Behörden vor Ort erfolgen muss,
z. B. durch jeweils angepasste Vorlandmanagementpläne. Aber diese Aufgaben, meine Damen und Herren, werden von den Betroffenen vor Ort verantwortungsbewusst wahrgenommen, und die Kommunikation der Beteiligten im Küstenraum stimmt. Die FDP hat hier jedoch offenbar Gedächtnislücken, oder ihr fehlt die Wertschätzung für die Arbeit ihres Ministers damals, 2011.
Für uns jedenfalls ist der FDP-Antrag in diesem Punkt überflüssig. Das ist der erste Grund, weshalb wir den Antrag ablehnen werden.
Der zweite Grund: Mehr geht immer. - Diese Aussage fiel im Zusammenhang mit den diesjährigen Haushaltsberatungen und bezog sich auf finanzielle Wohltaten, die man gerne geben möchte, die bei endlichen Finanzmitteln den Geber aber schnell überfordern können. Oppositionsfraktionen sind da im Allgemeinen gerne großzügig, schreiben schnell mal einen populistischen Antrag wie diesen, bei dem sie gerne Geld ausgeben wollen.
Meine Damen und Herren, die SPD hat da mehr Verantwortungsbewusstsein. Sie wägt ab und kümmert sich um die Bedürfnisse aller Menschen in diesem schönen Bundesland, meine Damen und Herren.
Wir alle wissen: Deichverbände leisten wichtige Arbeit. Dafür gebührt ihnen uneingeschränkt Anerkennung. Sie leisten ihre Arbeit verantwortungsbewusst und kompetent - kompetent, was die inhaltliche Arbeit betrifft, und ebenso kompetent, was den Umgang mit den ihnen zur Verfügung stehenden Finanzmitteln betrifft. Und sollte es besondere Herausforderungen geben - ich habe es schon dargestellt -, können die Deichverbände Unterstützung erhalten. Damit sind sie bisher auch gut zurechtgekommen.
Es gab in den Jahren zwischen 2008 und 2014 in lediglich zwei Fällen Zuschüsse für die Treibselbeseitigung. Mehr ist gar nicht beantragt worden, meine Damen und Herren.
Vor dem Hintergrund ist es doch im Grunde genommen schon nahezu eine Beleidigung, wenn man dann aufschreibt, dass die Handlungsfähigkeit der Deichverbände von zusätzlichen Finanzmitteln abhängig ist.