Marie-Luise Hemme

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Last Statements

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem Programm „Familien mit Zukunft" verfolgt die Landesregierung angeblich
das Ziel, die Kommunen bei ihrem Auftrag, die Tagesbetreuungsangebote für Kinder qualitätsorientiert und bedarfsgerecht auszubauen, zu unterstützen. Mittlerweile mehren sich jedoch die Hinweise, dass dieses seit Jahresbeginn laufende Programm im Wesentlichen zu Mitnahmeeffekten führt, am Bedarf vorbei geplant ist und als willkommene Möglichkeit genutzt wird, um bereits bestehende Strukturen nun durch Landesmittel finanzieren zu lassen. Darüber hinaus soll das Sozialministerium inzwischen das Programm „wie Sauerbier“ anbieten, weil der Mittelabfluss sehr spärlich ist. Es verstärkt sich der Eindruck, dass dieses Programm größtenteils Steuergelder verschwendet, ohne die Betreuungssituation für Kinder tatsächlich zu verbessern.
Wir fragen deshalb die Landesregierung:
1. Wie viele Maßnahmen des Programms mit welchem Finanzvolumen sind bis heute genehmigt?
2. Wie viele dieser Maßnahmen sind befristet und werden nach Ende der Finanzierung durch das Land eingestellt?
3. Wo und wie viele zusätzliche Tagesbetreuungsplätze und -kräfte wurden bislang durch das Programm geschaffen?
Frau Ministerin, durch die Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes wird die Möglichkeit eröffnet, dass mehrere Tagesmütter sich zusammentun und die Kinder in der Tagespflege gemeinsam betreuen. Trotz unseres Vorstoßes war es nicht möglich, den Begriff „pädagogische Fachkraft“ zu definieren; die Mehrheit hat das abgelehnt. Sie haben von Qualitätssteigerung in der Tagespflege gesprochen. Deshalb frage ich Sie: Wie wollen Sie diese Qualität überhaupt erhalten?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte zur inhaltlichen Arbeit der Frauenbeauftragten zurückkommen. Sie, Frau Ministerin, haben da ja sehr unterschiedliche Signale ausgesendet. Zum einen verweisen Sie auf den Verfassungsauftrag, zum anderen sagen Sie, die Gleichstellungsbeauftragte sei eine wichtige Impulsgeberin für die Gleichberechtigung. Sie sprechen aber die ganze Zeit nur über die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Meiner Meinung nach betrifft das Väter und Mütter und definiert sich Frau nicht über Mutterschaft. Deshalb wüsste ich von Ihnen gerne, wie Sie die Arbeit der Frauenbeauftragten dort definieren, wo es um Gleichberechtigung und nicht nur um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf geht?
Frau Ministerin, Sie haben eben davon gesprochen, dass die Hauptverwaltungsbeamten zum Ende des Jahres eine Berichtspflicht haben und dass zum 20. April des nächsten Jahres die Landesregierung, die dann an der Regierung ist, nämlich die SPD-Regierung, gegenüber dem Parlament eine Berichtspflicht haben wird.
Sie haben in dem Zusammenhang davon gesprochen, dass Sie nachschauen werden, welche Erfolge in den einzelnen Gemeinden erzielt worden sind. Wie definieren Sie „Erfolg“? Denn wenn Sie Erfolge kontrollieren wollen, dann müssen Sie auch eine Vorstellung davon haben. Welche Messlatte setzen Sie an, und welche Kriterien werden dafür angerechnet?
Frau Ministerin ich knüpfe an Ihre Ausführungen an. Sie haben vorhin sinngemäß gesagt, dass nach Abnahme der durch die privaten Träger neu errichteten Betten das Land die Investitionen im Fünfjahresrhythmus ersetzen wird. Für jeden stellt sich nun natürlich die Frage, wie es diese Investitionen ersetzen wird. Meine Frage an die Landesregierung ist, nach welchen Kriterien sich der Pflegesatz zusammensetzt.
Herr Präsident! Die verkauften Landeskrankenhäuser bestanden ja nicht nur aus einem Gebäude und aus einem Grundstück, sondern auch aus weiteren, unterschiedlichen Zwecken dienenden Gebäuden und Grundstücken, die jetzt zum Teil aber nicht mehr betriebsbedingt genutzt werden. Ich frage deshalb die Landesregierung: An welchen Standorten sind diese Gebäude bzw. Grundstücke aus welchen Gründen von den Käufern übernommen worden?
Frau Ministerin, ich möchte auf die Kinderschutzkonferenz zurückkommen, von der Sie so überaus positiv berichten. Solche positiven Erinnerungen haben allerdings nicht alle Teilnehmer.
Sie sprechen immer von der Vernetzung zum Schutze der Kinder. Eine Vernetzung ist zwar an sich schon etwas Positives und Gutes, reicht allein aber nicht aus. Ich frage Sie deshalb: Welche konkreten Ergebnisse erwarten Sie von einer Vernetzung der Teilnehmer an dieser Kinderschutzkonferenz? Das muss ja über den allgemeinen Begriff „Schutz der Kinder“ hinausgehen, und zwar in die Richtung, dass jeder oder jede in seiner oder ihrer Position etwas Konkretes tut. Dazu hätte ich gerne eine konkrete Aussage von Ihnen.
Natürlich haben wir noch Redezeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zum Thema Spätabtreibungen, das wir im Rahmen der Aktuellen Stunde behandeln, hat das Bundesverfassungsgericht eine Beobachtungs- und eventuelle Nachbesserungspflicht auferlegt. Dieses Thema ist in der Koalitionsvereinbarung aufgegriffen worden. Sowohl SPD als auch CDU haben dieses Thema als Aufgabe für diese Legislaturperiode angenommen.
Die Ministerin bedauert, dass dieses Thema in der Öffentlichkeit nicht genügend angenommen worden ist. Ich sage: zum Glück; denn dieses Thema ist so sensibel, dass es sich nicht für Schlagzeilen eignet.
Mit Blick darauf, dass das Thema im Rahmen einer Aktuellen Stunde behandelt wird, frage ich mich auch, wo hier die Aktualität ist; denn das Thema wird schon seit langem bearbeitet. Bereits in der letzten Wahlperiode des Bundestages sind zu dem Thema Anträge gestellt und Anhörungen durchgeführt worden. Daher kann von Aktualität eigentlich nicht die Rede sein.
Die relative Ruhe, die die Ministerin beklagt, ist ein Indiz dafür, dass alle Beteiligten das als ein sehr sensibles Thema ansehen.
- Wir hatten noch Redezeit!
Fortschritte in der Medizin müssen selbstverständlich angewandt werden, und es muss geprüft werden, wie sie dieses Thema verändern können. Aber das ist sachlich abzuarbeiten. Das Thema ist sowieso mit so viel Emotionen besetzt, dass wir uns darum bemühen müssen, daran sachlich heranzugehen. Wir wollen vor allem keine USamerikanischen Verhältnisse. Deshalb legen wir - genau wie die Vorrednerin - großen Wert darauf und werden es aktuell sehr intensiv begleiten, dass wir keine erneute allgemeine Debatte über den § 218 StGB anstoßen.
Es kann nur darum gehen, ob die Regelungen aus der damaligen Zeit noch dem medizinischen Fortschritt entsprechen. SPD und Grüne haben in der vergangenen Legislaturperiode des Bundes einen gemeinsamen Antrag eingebracht, in dem es um die von Frau Helmhold schon angesprochenen Beratungspflichten oder Beratungsmöglichkeiten geht, um psychosoziale und nicht nur medizinische Beratung. Um mehr geht es nicht. Deshalb fordere ich Sie auf, sachlich bei dem Thema zu bleiben und es nicht, Frau Ministerin, als Profilsuche zu nutzen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Vorfeld des inzwischen gestarteten Verkaufsverfahrens für die Landeskrankenhäuser äußerte die Landesregierung u. a. wiederholt, dass zum einen der Verkauf die angeblich schlechte Situation im Maßregelvollzug verbessern solle und zum anderen im gesamten Verfahren die Interessen der Beschäftigen umfassend berücksichtigt würden. Immer wieder betonte die Landesregierung ihre Dialogbereitschaft mit den Beschäftigten.
Das tatsächliche Handeln der Landesregierung - insbesondere seitdem das Verkaufsverfahren startete - verstärkt allerdings den Eindruck, dass diese Dialogbereitschaft nur vordergründig ist, während die Landesregierung ohne Rücksicht auf alle Beteiligten Fakten schafft.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1. Wie ist der konkrete Planungsstand für die einzelnen Standorte zur künftigen Gestaltung des Maßregelvollzugs in den beim Lande verbleibenden Landeskrankenhäusern und bei den für die Privatisierung vorgesehenen Landeskrankenhäuser?
2. In welchem inhaltlichen und finanziellen Umfang akzeptiert die Landesregierung die von den Personalräten beantragte eigene rechtliche Beratung und Begleitung des Verkaufsprozesses?
3. Wie hoch sind die Kosten für die von der Landesregierung beauftragten Beratungsunternehmen zur Begleitung des Verkaufsprozesses im Verhältnis zu den unter Frage 2 genannten Ausgaben?
Frau Ministerin, Sie haben bei der Beantwortung unserer dritten Frage gesagt, dass 2,286 Millionen Euro für die Beratung des Ministeriums oder der Landesregierung vorgesehen seien. Sie haben gleichzeitig gesagt, dass Gespräche mit dem Hauptpersonalrat begonnen worden sind, um die Frage zu klären, in welchem Umfang auch der Hauptpersonalrat rechtliche Beratung in Anspruch nehmen kann.
Sie gehen in diese Gespräche ja nicht mit dem Stand null, sondern Sie haben sicherlich feste Vorstellungen davon, unter welchen Bedingungen Sie einer Beratung zustimmen würden. Können Sie uns bitte die Kriterien sagen?
Frau Ministerin, auf die konkrete Frage nach den Fachleuten, die einen Verkauf der Landeskrankenhäuser befürworten, haben Sie letztendlich geantwortet, dass es einige gibt, also z. B der Landesrechnungshof, die für Veränderungen sind. Sie haben nicht gesagt, dass sie für den Verkauf der Landeskrankenhäuser sind, sondern nur für Veränderungen in der Betriebsform. Sind Sie dann mit mir einer Meinung, dass es diese befürwortenden Fachleute gar nicht gibt?
Frau Ministerin, Sie haben gesagt, die Hauptkriterien sind das medizinische und das personelle Konzept. Ordnen Sie unter dem Begriff „personelles Konzept“ auch die Rechte der Beschäftigten ein?
Frau Ministerin, Sie haben in der Vergangenheit immer wieder und auch heute Morgen erneut gesagt: kein Verkauf um jeden Preis. - Außerdem haben Sie gesagt, dass Sie sich mit diesem Thema sehr detailliert beschäftigt hätten. Also müssen Sie auch Vorstellungen von den Bedingungen haben, zu denen Sie verkaufen würden. Meine Frage lautet: An welchem Punkt wird die Landes
regierung innehalten, wenn sie wirklich nicht zu jedem Preis verkaufen will?
Frau Ministerin, Sie haben vorhin, als es um die Zukunft der Standorte Bad Rehburg, Brauel und Moringen ging, ausgeführt, dass Sie wegen der zukünftigen Organisationsstruktur dieser Häuser, die ja beim Land bleiben, in Gespräche mit ver.di, den Personalräten und den Krankenhausdirektoren eintreten werden. Da die Krankenhäuser in Landesträgerschaft bleiben, könnte man ja meinen, dass sie in eine gesicherte Zukunft gehen. Sie haben aber auch gesagt, dass es Veränderungen an diesen Standorten und im Maßregelvollzug im Land geben muss. Meine Frage: Wann werden diese Gespräche beginnen, und welchen Zeitrahmen haben Sie sich gesetzt?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Thema „Familie“ begleitet uns im Moment allerorten; die Medien und die Politik haben es entdeckt. Hauptsächlich wird es jedoch als mit Minuspunkten behaftet dargestellt. Es geht nicht um die Darstellung des Positiven, sondern darum, dass Eltern Erziehungskompetenz und Medienkompetenz fehlen und dass unsere Kinder zu dick und zu unbeweglich sind, es geht um eine Arbeitswelt, die nicht familiengerecht ist usw. Wenn man sich all dies gründlich anschaut und anhört, lautet das Fazit, dass Familien Unterstützung und Beratung benötigen.
Nun gibt es durchaus Generationen, die sagen, sie wüssten gar nicht, was das alles solle; als sie ihre Kinder erzogen hätten, habe es kaum Kindergeld
gegeben, und trotzdem hätten sie ihre Kinder großgezogen. Allerdings dürfen wir die Generation unserer Eltern oder uns als Eltern nicht mit den Eltern vergleichen, die heute Kinder erziehen. Sie leben unter anderen Bedingungen, und sind auch unter anderen Bedingungen groß geworden.
Nach unserer Auffassung gibt es durchaus unterschiedliche Beratungs- und Unterstützungsangebote; sie sind allerdings auf unterschiedliche Stellen verteilt. Deshalb sind wir der Überzeugung, dass diese Angebote gebündelt werden müssen und dass deren Amtscharakter verschwinden muss, sodass Eltern ihre Angst verlieren. Sie gehen dann nicht zum Sozial- oder Jugendamt, sondern zu einer Beratungsstelle, die sie schon kennen, weil sie wissen, dass sich zwei Türen neben dem Kindergarten oder der Kindertagesstätte eine Beratungsstelle des Gesundheitsamtes befindet. Dort können sie Fragen stellen, wenn sie Probleme haben oder wenn die Erzieherinnen sie darauf hinwiesen, dass es Probleme mit ihrem Kind gibt.
In anderen Ländern gibt es Kompetenzzentren. Der Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit ist gerade in Stockholm und Helsinki gewesen und hat dort solche Zentren besichtigt, die dazu da sind, den Eltern zu helfen, und von den Eltern angenommen werden. Aus England kennen wir die Early Excellence Centre. Genau so stellen wir uns unsere Familienzentren vor: ein Ort, den Eltern kennen, dem sie vertrauen, in dem präventive Arbeit geleistet wird und von dem nicht nur die Eltern, sondern vor allen Dingen die Kinder profitieren. Wenn wir die Eltern kompetent machen, dann haben auch die Kinder etwas davon. Aus den Berichten wissen wir, dass Kinder viel Hilfe brauchen. Präventive Arbeit ist also angesagt.
Nun steht im Koalitionsvertrag auf Bundesebene der Begriff „Mehrgenerationenhäuser“, den es auch in Niedersachsen gibt. Er ist dort aber mit anderen Inhalten unterlegt, z. B. mit der Zusammenarbeit mit Jugendhilfeeinrichtungen, Schulen und anderen Institutionen. Diese Inhalte kommen unserem Begriff von Familienzentrum schon sehr nahe. Deshalb haben wir in unserem Antrag - dies hat etwas zur Verwirrung geführt - die Formulierung „Mehrgenerationenhäuser/Familienzentren“ gebraucht. Das ist ein Hinweis darauf, dass dies im Koalitionsvertrag steht, wir aber einen anderen Begriff vorziehen. Die Fördersumme ist ähnlich wie
in Niedersachsen: 40 000 Euro pro Stelle und Jahr.
Aber was passiert jetzt? Werden in Niedersachsen weiterhin Mehrgenerationenhäuser neben dem Bundesprogramm gefördert? Dies darf nach unserer Auffassung nicht sein; in Zeiten, in denen wir jeden Cent dreimal umdrehen, bevor wir ihn ausgeben, darf es keine Doppelförderung geben. Das Landesprogramm muss dann beendet und durch das Bundesprogramm ersetzt werden. Im Ausschuss wurde uns mitgeteilt, dass das Bundesprogramm noch nicht so weit erarbeitet sei, dass es umsetzungsfähig wäre. Daher stellt sich die Frage, was jetzt im Lande passieren soll: Bleiben die Anträge der Träger in der Warteschleife hängen? Frau Ministerin, Sie haben zu Beginn Ihrer Amtszeit erklärt, Sie wollten dieses Projekt weiterführen. Nur, unter welchen Bedingungen soll es jetzt weitergeführt werden? Erfahren die Antragstellerinnen und Antragsteller, was passiert, oder bleiben sie weiterhin im Ungewissen? Derjenige, der einen Antrag stellt und die Bedingungen erfüllt, hofft natürlich, in das Förderprogramm aufgenommen zu werden. Deshalb ist Klarheit für die Antragstellerinnen und Antragsteller vonnöten.
Meine Damen und Herren, es war schockierend, im Ausschuss zu hören, dass wir in diesem Lande 25 Mehrgenerationenhäuser fördern, ohne dafür eine Grundlage in Form einer Förderrichtlinie zu haben. Es kann nicht sein, dass wir auf anderen Gebieten von den Einrichtungen große Anstrengungen erwarten, was Belege und Beweisführung angeht. Die Familienbildungsstätten müssen für eine Förderquote von 7% einen großen schriftlichen Aufwand leisten. Dies zeigt, dass es hier keine Gleichbehandlung gibt. Ohne Gleichbehandlung aber geht es nicht. Man kann nicht 40 000 Euro pro Jahr ausgeben, ohne über eine Förderrichtlinie als Grundlage zu verfügen.
Meine Damen und Herren, Sie haben morgens den rundblick auf Ihrem PC. Manchmal ist es ganz interessant, was man dort erfährt. Im Emsland gibt es einen Landrat namens Bröring; er ist mit Sicherheit nicht verdächtig, SPD-Mitglied zu sein.
Herr Bröring hat festgestellt, dass es bis Ende 2007 in allen Städten und Gemeinden seines Landkreises Familienzentren geben werde.
Schauen wir nach Nordrhein-Westfalen: Herr Rüttgers, der ebenfalls nicht verdächtig ist, der SPD nahe zu stehen, hat sein Kabinett zu dem Beschluss geführt, dass jetzt 250 Familienzentren in die Pilotphase gehen und ab 2007 eine flächendeckende Einführung von Familienzentren geplant ist. Um uns herum passiert also eine ganze Menge. Deshalb beantragen wir: keine Doppelförderung, wenn Landesförderung, dann Förderrichtlinien, und Klarheit für die Antragstellerinnen und Antragsteller.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Werte Frau Kollegin Prüssner, ich kann mich erinnern, dass Sie mit uns anderen zusammen im Ausschuss saßen, als dieses Thema auf der Tagesordnung war. Ich erinnere mich sehr gut daran, dass auf meine Frage, ob ich die Darstellung richtig verstanden hätte, dass Förderrichtlinien erarbeitet worden seien, sie aber jetzt in der Schublade lägen und nicht angewandt würden, geantwortet wurde, dass ich das richtig verstanden hätte.
Wenn Sie also jetzt sagen, es ist eine Selbstverständlichkeit, dass Landesmittel nur auf Grundlage von Förderrichtlinien vergeben werden, so ist das schlichtweg falsch.
Frau Ministerin, Sie haben vorhin gesagt, dass in erster Linie Patienten in die Praxen kommen, die an einer Ersterblindung leiden, weshalb es nicht nötig sei, die Informationen in Blindenschrift auszulegen. Ich frage Sie: Wie kommunizieren Sie im Hinblick auf die Anträge mit den Blinden? Machen Sie das in normaler Schrift oder in Blindenschrift?
Meine zweite Frage: Niedersachsen war ja Vorreiter bei der Abschaffung des Landesblindengeldes. Welche Länder sind Ihnen gefolgt?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Rahmen der Fußballweltmeisterschaft - wir haben das auch gestern gehört - wird über längere Öffnungszeiten von Biergärten diskutiert, wird über Einkaufen rund um die Uhr nachgedacht und wird mit zusätzlichen Arbeitsplätzen im Zusammenhang mit der Weltmeisterschaft gerechnet.
Großveranstaltungen ziehen aber auch immer Menschen an, die mit krimineller Energie ihren eigenen Profit aus diesem Ereignis ziehen wollen. So fürchtet nicht nur der Deutsche Frauenrat, dass mehr Prostituierte in die Austragungsorte gebracht werden. Von diesen Frauen werden nicht alle wissen, was sie erwartet. Sie werden im Heimatland über Arbeitsmöglichkeiten getäuscht und glauben, mit einer ordentlichen Arbeit im Westen der Armut zu Hause entfliehen zu können. Stattdessen ereilt sie ein furchtbares Schicksal: Sie werden mit Gewalt zur Prostitution gezwungen.
Aber Fußball, liebe Kolleginnen und Kollegen, darf nicht den Rahmen für solche frauenverachtenden Taten bieten.
Männer als Kunden sorgen für Nachfrage und müssen sich deshalb auch die Frage nach der Verantwortung stellen. Im Jahr 1999 hat die Frauenorganisation Terre des Femmes die Plakataktion „Männer setzen Zeichen“ in Baden-Württemberg durchgeführt. Man hat eine Auswertung durchgeführt. Das Ergebnis war, dass Männer durchaus an Informationen zum Thema Frauenhandel interessiert sind. Egal, ob sie Freier waren oder nicht, wollten sie wissen, was in Verdachtsfällen zu tun ist, an wen sie sich wenden könnten. Deshalb muss es neben der Aufdeckung und der strafrechtlichen Verfolgung des Menschenhandels auch mehr Aufklärung der männlichen Öffentlichkeit geben.
Dieser Antrag fordert von der Landesregierung u. a. die Unterstützung der Maßnahmen zur Freiersensibilisierung ein.
Anschreiben des Deutschen Frauenrates an den DFB mit dem Wunsch nach Unterstützung - meine Kollegin Frau Helmhold hat es schon gesagt - wurden ignoriert. Auch wenn die Anzahl weiblicher Fans in den Stadien steigt und die deutsche Frauennationalmannschaft schon die Titel gewonnen hat, nach denen die Männer noch streben, so ist Fußball immer noch ein männerdominierter Sport. So ist die Ignoranz des DFB nicht akzeptabel. Umso mehr begrüße ich die positive Reaktion des Vorsitzenden des Niedersächsischen Fußballverbandes, Herrn Karl Rothmund, auf ein entsprechendes Schreiben des niedersächsischen Landesfrauenrates. Ich würde mich allerdings noch mehr freuen, wenn Herr Rothmund diese verbale Unterstützung auch in konkrete Taten umsetzen würde.
In einer Fußballstadt wie Wolfsburg - Wolfsburg ist ja nicht nur eine Autostadt, sondern auch eine Fußballstadt - wäre vielleicht auch die Anwesenheit zur Ausstellungseröffnung ein erstes Zeichen.
Vor einigen Jahren gab es eine Plakataktion gegen Gewalt an Frauen. Der damals noch aktive Fußballer Thomas Helmer zeigte Gesicht auf diesen Plakaten. Deshalb sage ich: Sport und das öffentliche Eintreten gegen Gewalt an Frauen passen sehr wohl zusammen, Herr Mayer-Vorfelder.
Die niedersachsenweite Kampagne gegen Zwangsprostitution „Freier haben Verantwortung“ greift das Thema mit der Ausstellung von Terre des Femmes auf. Der Landesfrauenrat hat sich dankenswerterweise erneut mit dem Thema beschäftigt, und zwar nicht nur auf der Delegiertenkonferenz mit einem Beschluss, sondern auch zusammen mit der LAG der Frauenbeauftragten und der Stelle KOBRA. Diese drei führen diese Kampagne durch. Auch der Landtag wird aktiv und fordert die Landesregierung auf, hierbei unterstützend zur Seite zu stehen.
Der Flyer zur Eröffnung der Ausstellung zeigt mit der Vielfalt der Erstunterzeichnenden, dass der Kampf gegen Menschenhandel und Zwangsprostitution von vielen unterstützt wird. Dass der Sport hier nicht abseits steht, zeigt u. a. die Unterschrift des Präsidenten des Landessportbundes, Herrn Professor Umbach.
Wir sagen ja zu einer fröhlichen und friedlichen Fußballweltmeisterschaft, aber nein zu Menschenhandel und Zwangprostitution.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich beschränke mich in meinem mündlichen Bericht auf einige wenige Kernsätze.
Der vorliegende Entwurf eines Schwangerschaftskonfliktgesetzes wurde bis auf die §§ 5 und 8 einvernehmlich beraten. Die unterschiedlichen Positionen der Fraktionen zu diesen Paragrafen wird die anschließende Diskussion hier im Parlament deutlich machen. Den Rest des Berichtes gebe ich zu Protokoll, um nicht alles vorwegzunehmen, was die nachfolgenden Kolleginnen dazu sagen möchten.
Der Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit empfiehlt Ihnen in der Drucksache 2434 einstimmig und mit einhelliger Zustimmung der mitberatenden Ausschüsse, dem Gesetzentwurf der Landesregierung mit einigen Änderungen zuzustimmen.
Mit dem Gesetzentwurf soll die Förderung von Beratungsstellen geregelt werden, die in Niedersachsen schwangere Frauen beraten. Die Notwendigkeit für eine solche Regelung ergibt sich aus zwei Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, die zur Förderung niedersächsischer Beratungsstellen ergangen sind. Über die Erforderlichkeit des Gesetzes und über dessen Grundzüge bestand in den Ausschussberatungen kein Streit.
Der Ausschuss hat zu dem am 6. Oktober 2005 direkt überwiesenen Gesetzentwurf am 19. Oktober 2005 die betroffenen Verbände angehört.
Die Änderungsempfehlungen des Ausschusses haben weitgehend lediglich redaktionellen oder klarstellenden Charakter. Die Ergänzungen zu den §§ 3 und 8 sollen das Verhältnis dieser besonderen Vorschriften zu den allgemeinen Förderungsregeln der §§ 5 und 6 genauer bestimmen. Darüber gibt im Einzelnen der schriftliche Bericht Auskunft, der Ihnen bereits vorliegt. In meinem mündlichen Bericht will ich deshalb nur auf zwei Beratungsschwerpunkte bei den §§ 5 und 8 eingehen.
Der Ausschuss hat erwogen, ob der Umfang der Förderung für Beratungsstellen gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 grundsätzlich für jeweils fünf Jahre beibehalten werden soll. Die Ausschussmitglieder der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen hielten insoweit eine kürzere Frist von zwei bis drei Jahren für ausreichend. Die Ausschussmehrheit sah demgegenüber keinen Anlass, die für die Träger der Beratungsstellen angestrebte Planungssicherheit einzuschränken, und versprach sich von einer Abkürzung der Frist auch keine Einsparungen.
Vertieft erörtert wurde auch die in § 8 geregelte Förderung der kirchlichen katholischen Beratungsstellen. Die Ausschussmitglieder der Fraktionen von SPD und Grünen kritisierten die Vorgehensweise der Kirche auf dem Rechtsweg und äußerten Bedenken dagegen, eine solche Sonderregelung für sie zu treffen, zumal deren Beratungsstellen nicht die Schwangerschaftskonfliktberatung abdecken können. Die Vertreterin des Sozialministeriums wies demgegenüber darauf hin, dass die Regelung des Satzes 2 Ausdruck eines mit der katholischen Kirche gefundenen Kompromisses sei und zur Geschäftsgrundlage des Vergleiches gehöre, der zur Beendigung der noch anhängigen gerichtlichen Verfahren abgeschlossenen worden sei. Eine Sprecherin der CDU-Fraktion erklärte dazu, dass sie das Unbehagen über das Vorgehen der katholischen Kirche nicht nachvollziehen könne, und hob das besondere Engagement der Kirche in diesem Beratungsfeld hervor.
Die Anregung der oppositionellen Ausschussmitglieder, in § 8 auch auf § 5 zu verweisen und damit eine Überprüfung des Förderungsumfangs nach Ablauf von fünf Jahren zu ermöglichen, griff die Ausschussmehrheit nicht auf. Das Ausschussmitglied der FDP-Fraktion erklärte dazu, dass die Entwicklung der Beratung bei den katholischen Beratungsstellen weiter verfolgt werden könne; damit bestehe auch die Möglichkeit eventueller gesetzlicher Änderungen. Es bestand aber fraktionsübergreifend Einigkeit darin, dass ungeachtet der geäußerten Vorbehalte gegen die Sonderregelung des § 8 die Verabschiedung des Gesetzes nicht aufgeschoben werden sollte.
Namens und im Auftrag des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit bitte ich nun um Ihre Zustimmung zu der vorliegenden Beschlussempfehlung.
Meine Damen und Herren, wie gesagt, der Gesetzentwurf wurde weitestgehend einvernehmlich beraten. Lediglich § 5 hat zu Diskussionen geführt. § 5 betrifft die Überprüfung und Anpassung der Förderung von Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen. In § 5 ist eine Fünfjahresfrist festgeschrieben. Diese Fünfjahresfrist wurde infrage gestellt, weil alle anderen Beratungsstellen im Lande auch keine Planungssicherheit von fünf Jahren haben. Die SPD ist dafür eingetreten, diese Frist auf drei Jahre zu verkürzen. Wir sind damit aber nicht durchgedrungen; die Mehrheit hat anders entschieden.
§ 8 betrifft die Beratungsstellen in katholischer Trägerschaft. Gefördert werden danach 13,5 Stellen mit insgesamt 750 000 Euro. Meine Damen und Herren, es ist äußerst ungewöhnlich, in einem Gesetz festzuschreiben, wie viele Beratungskräfte konkret gefördert werden sollen. Ich erinnere mich sehr gut an die Anhörung, die wir durchgeführt haben, und sehe noch genau vor mir, welche Betroffenheit sich in den Gesichtern ausbreitete, als so langsam allen deutlich wurde, was das bedeutet; vorher war das nämlich nicht so klar. In § 8 wird die Förderung derjenigen Beratungsstellen festgeschrieben, die den Schein zum Schwangerschaftsabbruch gerade nicht erteilen.
Meine Damen und Herren, Sie erinnern sich vielleicht daran, dass der Papst vor einigen Jahren den katholischen Beratungsstellen untersagt hat, diese Scheine weiterhin auszustellen. Es hat zwar durchaus Kämpfe der Bischöfe dagegen gegeben, aber letztendlich werden diese Scheine nicht mehr ausgestellt.
Es gibt nunmehr also zwei Beratungsschienen: zum einen die hauptamtliche Kraft je 40 000 Einwohnerinnen und Einwohner - Sicherstellungspflicht - und daneben und unabhängig davon die katholischen Beratungsstellen mit ihren 13,5 Beratungskräften.
Sie wissen, dass nach der Entscheidung des Papstes das Land die Förderung der katholischen Beratungsstellen eingestellt hatte. Daraus hat sich Donum Vitae entwickelt. Die katholische Kirche hat geklagt, und das Bundesverwaltungsgericht hat ihr - nach altem Recht - eine Förderung im Umfang von 30 Stellen zugesprochen. Daraufhin haben die katholische Kirche und das Sozialministerium einen Vergleich geschlossen.
Natürlich hätten wir sagen können, dass wir mit dieser Festschreibung in § 8 nicht einverstanden sind und dem Gesetzentwurf aus dem Grunde nicht zustimmen könnten, weil es immer noch dem Parlament obliegt, solche Regelungen zu treffen. Allerdings ist uns auch klar, dass das den Rechtsfrieden erheblich stören würde. Unsere Sorge ist allerdings, ob diese Regelung tatsächlich so fest ist, dass nicht weitere Träger auf die Idee kommen, gegen diese Ungleichbehandlung zu klagen, und damit eventuell auch durchkommen. Das würde nämlich den Rechtsfrieden erheblich stören.
Deshalb unsere Hoffnung, dass mit diesem Gesetz diese Sache ausgestanden ist. Die Ungleichbehandlung könnte mit 24 neuen Stellen ausgeglichen werden, die nötig sind, um diese gesetzlichen Regelungen einzuhalten.
Wir stimmen dem Gesetz letztendlich zu, allerdings mit sehr großem Bauchgrimmen. Wir haben die Hoffnung, dass jetzt alle Ansprüche so weit befriedigt sind, dass die Beratung zum Wohle der Frauen weitergeführt werden kann, wir aber nicht in ein paar Jahren erneute Forderungen vorliegen haben. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber ich fühle mich durch die klimatischen Verhältnisse heute sehr angeschlagen und etwas krank. Vielleicht sollten wir einmal wechseln, damit Sie hinten im Zug sitzen. Dann säßen Sie hier etwas ruhiger.
Wenn wir uns das Datum der ersten Beratung anschauen, stellen wir fest, das Datum der ersten Beratung ist der 31. Oktober 2003. Man kann also sagen, in eineinhalb Jahren ist der Antrag gut abgelagert. Er ist aber trotzdem aktuell. Dafür gibt es einen ganz konkreten Anlass. Aus einer Analyse des Weltwirtschaftsforums in Genf geht hervor, dass kein Land bisher völlige Chancengleichheit zwischen Männern und Frauen hergestellt hat. Das WWF hat in 58 Staaten - darin sind die 30 Staaten der OECD eingeschlossen die wirtschaftliche Teilhabe und die Möglichkeiten der politischen Einflussnahme und Beteiligung untersucht. Das Ergebnis überrascht nicht: In den skandinavischen Ländern ist die Gleichberechtigung am weitesten umgesetzt, Schweden steht auf Platz 1, Deutschland auf Platz 9.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, entwickeln Sie bitte in diesem Zusammenhang denselben Ehrgeiz wie bei PISA, Herr Klare. Lassen Sie uns verstärkt an der Umsetzung der Gleichberechtigung arbeiten. Dazu hätten wir gern die Frauenbeauftragten an unserer Seite,
deren Wertigkeit und Wichtigkeit Sie, Frau Ministerin, noch einmal, wie ich hörte, nach der Verabschiedung der Novellierung der NGO in einem Schreiben den Hauptverwaltungsbeamten mitgeteilt haben. Es wäre schön gewesen, wenn Sie sich vorher hätten durchsetzen können. Ich hoffe aber, dass wir alle gemeinsam dazu stehen.
Den Anstoß für diesen Ihnen vorliegenden Antrag gaben Äußerungen des Kultusministers zur Männerquote an Grundschulen, einer damit angeblich verbundenen Qualitätssteigerung des Unterrichtes und einer Besserung der schulischen Leistungen der Jungen.
- Ich war ja noch nicht fertig. Deshalb habe ich gesagt, ich fühle mich etwas angegriffen, ständig muss ich etwas husten. - Inzwischen hat sich die Diskussion über die Situation der Jungen zum Glück versachlicht.
Beenden möchte ich meinen kurzen Redebeitrag
mit einer Frage an Sie, Herr Busemann - ich bin begeistert, welche Euphorie das bei Ihnen auslöst -: Könnte es nicht sein, Herr Busemann, dass es einen direkten Zusammenhang zwischen der Studie des Weltwirtschaftsforums und den Ergebnissen von PISA gibt?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Begriff „Girls‘ Day“ löst unterschiedliche Reaktionen aus. Die einen sagen: Das ist ja doch nur ein freier Tag für die Mädchen. - Andere fragen: Wo ist denn die Gleichberechtigung den Jungen gegenüber? - Und wieder andere fragen: Wird der Zweck erfüllt, wenn die Mädchen mit den Müttern in die Behörden gehen und die Mutter Abteilungsleiterin ist? Das ist doch nicht frauentypisch. - So ist dieser „Girls‘ Day“ insgesamt in die Kritik geraten:
Es gibt auf Bundesebene allerdings Kooperationspartner. Diese Kooperationspartner befürworten die Beibehaltung des „Girls‘ Day“. Wir haben im Ausschuss damals schriftliche Stellungnahmen beantragt. Mit diesen Stellungnahmen machen die Kooperationspartner genau wie die vielen angebotenen Projekte deutlich, dass sie hinter dem „Girls‘ Day“ stehen. Ich zitiere einmal aus der Stellungnahme des Bundesverbandes der Deutschen Industrie, der nicht gerade dafür bekannt ist, dass er ausschließlich Fraueninteressen vertritt:
„Der Girls‘ Day liefert einen guten Ansatz, schon frühzeitig, nämlich im Prozess der Berufsorientierung das Interesse von Mädchen und jungen Frauen an zukunftsweisenden technischen und naturwissenschaftlichen Berufsbereichen zu wecken.“
- Ich stelle das Mikrofon einmal etwas höher. Dabei habe ich aber schon das Gefühl, dass ich schreie.
Ich könnte auch gar nicht wie Ilse Werner pfeifen.
Ich zitiere weiter:
„Eine richtige Berufswahl setzt vor allem voraus, dass möglichst viele Optionen bekannt sind. Viele Berufe sind den Mädchen einfach unbekannt oder werden aufgrund von Vorurteilen und Ängsten überhaupt nicht in Betracht gezogen.“
Soweit der Bundesverband der Deutschen Industrie.
Berechtigt ist aber auch Kritik an der Durchführung des „Girls‘ Day“. Wie viele von Ihnen habe auch ich im letzten Jahr einen Praxistag in einer Gärtnerei absolviert. Begleitet haben mich zwei Schülerinnen. Wenn ich Ihnen jetzt sage, dass dies der „Girls‘ Day“ war, dann werden Sie mit mir darüber übereinstimmen, dass dieser Tag so eigentlich nicht gedacht war. Für mich war es ein Old Girls‘ Day, für die jungen Mädchen aber war etwas anderes gefragt.
Kritisiert wird ferner, dass dieser Tag nicht an allen Schulen vorbereitet und durchgeführt wird. Zum Glück gibt es genügend Mädchen, die diesen Tag einfordern und sagen: Es gibt den „Girls‘ Day“, und ich möchte daran teilnehmen. - Der Vorwurf, es gebe nicht genügend Vorbereitungsmaterial für die
Schulen, zieht nun gar nicht; denn davon gibt es nun wirklich genug.
Es ist kein neues Thema, diesen Tag auch für Jungen zu öffnen. In der 14. Wahlperiode haben wir im Gleichstellungsausschuss eine Petition von Göttinger Schülern behandelt, die gesagt haben: Wir wollen auch. - Es gab damals heftige Diskussionen. Wir waren uns aber relativ einig darüber, dass dieser Tag fortentwickelt werden sollte. Deshalb haben wir diese Petition der Landesregierung damals als Material überwiesen. Das war, wie gesagt, noch in der 14. Wahlperiode. Das zuständige Ministerium hatte damals angefangen, Überlegungen anzustellen, was getan werden kann, um diesen Tag zu öffnen.
Inzwischen sind die Jungen mit ihren fehlenden vor allem sozialen Kompetenzen Thema von Titelgeschichten der Magazine. Insgesamt ist das Augenmerk verstärkt auf sie gerichtet.
Die Initiative D21 spricht sich in ihrer Stellungnahme dafür aus, die Gender-Thematik in den Schulen stärker zu verankern. Auch die anderen Kooperationspartner sehen die Notwendigkeit, das Rollenbild und auch das Rollenverhalten beider Geschlechter aufzubrechen. Dieses Aufbrechen soll nun gemäß des gemeinsamen Antrages unter anderem durch eine Berufs- und Lebensplanung erfolgen, bei der es um Fähigkeiten und Interessen, nicht aber um Geschlechtszugehörigkeit geht.
Für dieses neue Vorhaben sind nun allerdings neue Kooperationspartner nötig. Wohlfahrtsverbände und soziale Einrichtungen sind aufgerufen, zu überlegen, mit welchen altersgerechten Projekten den Jungen Kompetenzen oder auch Erfahrungen auf sozialen Gebieten vermittelt werden können.
Die Erfahrungen mit Zivildienstleistenden zeigen - es ist ja nicht so, dass Jungen daran überhaupt kein Interesse haben oder dazu überhaupt nicht fähig wären -, dass viele von ihnen nach Ableisten des Zivildienstes einen anderen Berufswunsch haben und durchaus auch soziale Berufe ergreifen.
Alles in allem geht der Antrag über das bloße Öffnen des Tages für Jungen hinaus. Der „Girls‘ Day“ wird aber in seiner Bedeutung für die Mädchen erhalten. Ich lege sehr viel Wert darauf, dass dieser Tag keine allgemeiner Praxistag wird. Dafür gibt es genügend andere Möglichkeiten und Angebote. Dieser Tag muss seine spezielle Bedeutung behalten.
Eingebunden in ein Gesamtkonzept, werden die Mädchen an diesem Tag weiterhin erfahren, dass es mehr als die zehn üblichen Berufe gibt, dass sie mehr können, als sie vielleicht glauben, und dass sie mit ihren Fähigkeiten ernst genommen werden. Die Jungen werden feststellen, dass es - zugespitzt ausgedrückt - mehr gibt, als cool zu sein und vor dem PC zu sitzen. Sie werden auch die Erfahrung machen, dass sie nicht auf bestimmte Männerrollen festgelegt sind.
Allen, die befürchten, der „Girls‘ Day“ stehe vor seinem Ende, sage ich: Wir werden auch weiterhin ein Auge auf seine Durchführung haben. Für den morgigen „Girls‘ Day“ wünsche ich allen Beteiligten neue Erkenntnisse und Einblicke, die später bei der Berufswahl mit bedacht werden können.
Frau Kollegin Jahns, wenn Sie so sicher sind, dass Sie einen Gesetzentwurf einbringen: Können Sie sagen, wann das sein wird, oder wird das auch bei Ihnen sechs Wochen vor Ende Ihrer Regierungszeit sein?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sie haben es gesagt: Der Ausschuss erklärt unseren Antrag mit seiner CDU/FDP-Mehrheit für erledigt.
Nr. 1 unseres Antrages lautet: Der Landtag fordert die Landesregierung auf, den Aktionsplan mit seinen fünf Bausteinen auch weiterhin als Richtschnur des Handelns im Bereich der Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen und Kinder zu Grunde zu legen. - Das erklärt die Mehrheit des Ausschusses für erledigt. Aber ist das auch erledigt? Heißt das, dass sich die Bekämpfung häuslicher Gewalt in den jetzt bestehenden Projekten erschöpft?
Politik, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist ein immerwährender Prozess, und die Bekämpfung häuslicher Gewalt ist erst dann beendet, wenn es keine Opfer mehr gibt.
Bis dahin muss der Aktionsplan weiterentwickelt werden und sich den verändernden Verhältnissen und Erkenntnissen anpassen. Ich sage: Diese Forderung ist überhaupt nicht erledigt.
Die Nrn. 2 bis 4 unseres Antrages lauten: Der Landtag fordert die Landesregierung auf, die differenzierte Beratungsstruktur insbesondere auch durch autonome Träger in Niedersachsen aufrecht zu erhalten und finanziell zu fördern, die in Niedersachsen bis Ende des Jahres befristeten Modellprojekte der Beratungs- und Interventionsstellen - also die so genannten BISS-Stellen - in die Regelförderung aufzunehmen und die Qualität der Beratungs- und Opferhilfestrukturen zu sichern. Das alles ist Ihrer Meinung nach erledigt.
Nachdem Sie seinerzeit den Versuchsballon gestartet haben - ich habe ihn damals eine Brandfackel genannt -, die Förderung der gesamten Gewaltschutzprojekte neu zu strukturieren, bin ich misstrauisch, dass die Finanzierung tatsächlich gesichert ist. Misstrauisch bin ich, wie ich finde, zu Recht, wurde doch mit der Kürzung der Fördermittel für die Mädchenhäuser ein Teil der BISSStellen finanziert. Hier wurden also Projekte gegeneinander ausgespielt. Wenn das nicht misstrauisch machen soll, was dann? Das war eine ziemlich abrupte und auch eine sehr große Kürzung bei der Förderung der Mädchenhäuser, die diese in große Schwierigkeiten gebracht hat.
Und dann ist da noch diese immer wiederkehrende Mär, Sie hätten die BISS-Stellen gerettet, während sie bei uns den Bach hinuntergegangen wären.
- Ach, wissen Sie, Herr Kollege, Sie sollten erst überlegen, bevor Sie einen Zwischenruf machen.
Ich weiß nicht, wie Sie den Begriff „Modellprojekt“ definieren. Dient ein Modellprojekt nicht der Erprobung eines neuen Projektes, bevor es nach einer Überprüfung in wahrscheinlich veränderter Form in der Breite umgesetzt wird?
Ich stelle hier jetzt ein für alle Mal fest: Auch die SPD hätte die BISS-Stellen weiter gefördert.
Was die Finanzierung angeht - das ist ja auch etwas, was Sie immer wieder gebetsmühlenartig herunterbeten -: Sie werden wahrscheinlich nie zur Kenntnis nehmen, dass die SPD-Fraktion einen Änderungsantrag zum Haushalt eingebracht hatte. Aber es ist natürlich einfacher, das wie ein Endlosband immer wieder zu wiederholen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen, wenn Sie der Meinung sind, unser Antrag sei in allen Punkten erledigt, dann könnten Sie ihm eigentlich auch zustimmen. Tun Sie dies nicht, so macht uns dies umso wachsamer für zukünftige Haushaltsberatungen.
Vor dem Hintergrund, dass die von Ihnen vertretene Kopfpauschale weder die Kosten für das Krankengeld noch für den Zahnersatz beinhaltet, frage ich die Landesregierung, wie sie diese Kosten finanzieren will.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als ich zu Beginn dieser Legislaturperiode die ersten Male
im Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit war, erschien mir manches ein bisschen fremd.
Ich danke Ihnen. - Ich war an die Beratungen im Ausschuss für Jugend und Sport und im Ausschuss für Gleichberechtigung und Frauenfragen gewohnt und war schon fasziniert zu hören, wie von der CDU-Fraktion als Ziel für die bevorstehenden fünf Jahre formuliert wurde, wieder ein soziales Niedersachsen zu schaffen.
Wenn ich mir jetzt den Istzustand anschaue, muss ich sagen: Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie sind sehr weit vom Wege abgekommen.
Am 25. März letzten Jahres haben die CDUFraktion und die FDP-Fraktion einen Antrag mit der Überschrift „Partnerschaftliche Sozialpolitik“ eingebracht, der dann am 25. Juni verabschiedet wurde. Ich zitiere aus diesem Antrag:
„Der Landtag fordert die Landesregierung auf,
eine Sozialpolitik zu betreiben, die vor allem die Kommunen und die Verbände von Trägern sozialer Einrichtungen als Partner mit einbezieht;
unter Beachtung... darauf hinzuwirken, gemeinsam mit den Kommunen und den Sozialver
bänden sozialpolitische Ziele und Prioritäten zu verabreden;
darauf hinzuwirken, Kommunen und Verbänden sozialer Einrichtungen Planungssicherheit... zu geben...“
Das waren für uns eigentlich Selbstverständlichkeiten, denn so geht man miteinander um. Es war für uns selbstverständlich, dass man miteinander spricht, vor allen Dingen dann, wenn es Veränderungen gibt.
Ich habe mich gefragt: Wenn die regierungstragenden Fraktionen die Regierung schon zu Beginn einer Legislaturperiode auffordern müssen, so zu handeln, was treibt sie dann dazu? Haben sie zu diesem Zeitpunkt schon ein Misstrauen gegenüber ihrer eigenen Regierung entwickelt,
sodass sie solche Selbstverständlichkeiten formulieren müssen?
Die Antwort der Landesregierung vom 4. März dieses Jahres ist relativ umfangreich. Ich möchte einige Passagen daraus zitieren.
„Zwischen dem Land und den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege ist... eine... Vereinbarung... abgeschlossen worden. Mit dieser Vereinbarung wird erreicht, dass die von den Verbänden vorgehaltenen Angebotsstrukturen auch unter den sich ändernden finanziellen Rahmenbedingungen im Wesentlichen erhalten bleiben und den Verbänden zugleich die erforderliche Planungssicherheit gegeben wird.“
Wie passt das mit einer Meldung in der Hannoverschen Neuen Presse vom 15. November dieses Jahres zusammen? In dieser Meldung heißt es unter der Überschrift „Wohlfahrtspflege klagt über Vertrauensbruch“:
„In einer Resolution forderte der Verband eine Rückkehr zur vertrauensvollen Zusammenarbeit...“
Das klingt nicht danach, als seien die Ziele, die Sie sich selber gesetzt haben, erreicht worden. Sind
Sie nicht auch hier ziemlich weit vom Wege abgekommen?
Ich zitiere weiterhin aus der Antwort der Landesregierung:
„Es wurden im Sinne der partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit Repräsentantinnen und Repräsentanten des Landesjugendringes Niedersachsen e. V.... Gespräche über ihre Arbeit und die zukünftigen Perspektiven geführt.“
Der Landesjugendring hat sich in einem offenen Brief darüber beklagt, wie mit diesen Gesprächen umgegangen worden ist. In diesem offenen Brief heißt es, es werde der Eindruck erweckt,
„... der Landesjugendring... habe der Politik von sich aus großzügige Einsparangebote zur Rettung unseres Vaterlandes unterbreitet. Die Jugendverbände sind mit Recht über den Verrat ihrer Interessen empört und fühlen sich verschaukelt.“
Diese Liste ließe sich beliebig lange fortsetzen. Ich will mich hier kurz fassen. Angesichts der Wetterlage habe ich den Wunsch, dass Sie alle heil nach Hause kommen. In Gesprächen mit den betroffenen Verbänden hören wir immer wieder Worte wie „Vertrauensbruch“, „keine Verlässlichkeit“, „Zusagen werden nicht eingehalten“. Ich finde es schon bitter, wenn dem Landesblindenverband die Zusage gegeben wird, dass die Kürzungen nicht wiederholt werden, und wir erleben müssen, dass die Blinden vor dem Parlament demonstrieren, um auf diese Zusage hinzuweisen.
Wie passt das damit zusammen, dass die Ministerin im September 2003 eine Pressemitteilung mit der Überschrift „Freie Wohlfahrtsverbände können keine weiteren Mittel-Kürzungen verkraften“ herausgab? Gilt 2004 nicht mehr das, was 2003 galt?
Mein Fazit: Diese Landesregierung und die Fraktionen, die sie tragen, sind weit von dem selbst postulierten Weg abgekommen. Deshalb unser Antrag „Partnerschaftliche Sozialpolitik II“. Er ist fast wortgleich mit früheren Aussagen und will Sie an das erinnern, was Sie selbst gesagt haben und was Sie selbst als Maßstab für Ihre Arbeit gewählt
haben. Er will Sie daran erinnern, was in diesem Landtag einmal beschlossen worden ist. Wir verbinden damit die Aufforderung an die Landesregierung, Landtagsbeschlüsse ernst zu nehmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Böhlke, es tut mir ja furchtbar Leid, dass ich Ihnen nicht stürmisch genug war.
- Herr Böhlke, ich finde, dass jeder Mann Träume haben muss.
Um aber wieder auf den Ernst des Themas zurückzukommen: Herr Böhlke, ich fand es schon haarsträubend, was Sie vorhin gesagt haben. Sie werfen den Wohlfahrtsverbänden und weiteren Betroffenen letztendlich vor, dass sie noch nicht begriffen haben, wie der Ernst der Lage ist. Wenn Sie so etwas behaupten, dann ist das eine Beleidigung der Betroffenen.
Sie sagen: Die Betroffenen sehen Notwendigkeiten nicht ein. - Ich frage mich dann: In welcher Welt leben Sie denn?
Sie reden davon, dass wir uns von Sozialträumen zu verabschieden hätten. In diesem Land hat aber
niemand mehr Sozialträume. Dafür haben u. a. auch Sie gesorgt.
Wenn wir dadurch, dass wir diesen Antrag auch ein drittes oder viertes Mal wiederholen,
weil Sie nämlich nicht in der Lage sind, Ihren selbst eingeschlagenen Weg zu verfolgen, sondern immer wieder vom Wege abkommen, erreichen, dass die Halbwertzeiten Ihrer Versprechungen erhöht werden, dann haben wir auch kein Problem damit, diesen Antrag heute zur Abstimmung zu stellen.
Länge ist nicht alles. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In gebotener Kürze: Wer Bezirksregierungen wegschlägt, hat natürlich ein Problem, weil niemand mehr da ist, der Zuwendungsbescheide unterschreibt und verschickt. Also muss man sich natürlich überlegen: Was machen wir? - Dann hat sich jemand ausgedacht: Wir kippen es einfach mal bei den Kommunen ab. Die Kommunen wissen ja angeblich, was vor Ort alles wichtig ist.
Die vorläufige Stellungnahme, die von den kommunalen Spitzenverbänden als erster Entwurf eingereicht worden ist, zeigt ganz deutlich, dass die Kommunen sehr wohl um die Risiken wissen. In dieser Stellungnahme ist deutlich geworden, zu wie vielen Schließungen die Kürzungen führen werden. Wer Folgen abschätzt - Sie haben heute Morgen gesagt, dass Sie das alles vor der Verwaltungsreform gemacht haben, bevor Sie damit nach außen gegangen sind -, wer sich so wunderschöne Dinge ausdenken kann, der wird vielleicht auch ausrechnen können, wie viel das für die einzelnen Einrichtungen bedeutet. Eine Kürzung von 50 % oder von 60 % - das muss Ihnen ja auch einmal aufgefallen sein - bedeutet das Ende.
Die kommunalen Spitzenverbände haben an einigen Beispielen eindeutig klar gemacht, dass sie um den Bestand ihrer Einrichtungen fürchten, weil sie bei den Zuwendungen, die sie noch nach den Kriterien bekommen, die sich jemand in der Verwaltung ausgedacht hat, Einrichtungen schließen müssen. Sie können damit die Höchstanforderungen nicht mehr erfüllen, bekommen dann noch weniger Geld und müssen noch mehr schließen.
Deshalb habe ich die Bitte, liebe Verwaltung - denn es ist ja angeblich ein Arbeitspapier des Hauses; dies ist aber kein Arbeitspapier, sondern eine Brandfackel, mit der Sie durch das Land gezogen sind -:
Meine Damen und Herren von den Koalitionsfraktionen, wenn Ihnen die Koalitionsvereinbarung wirklich wichtig ist, dann nutzen Sie jetzt bitte Ihren politischen Einfluss! Denn wenn es nur ein Arbeitspapier ist, dann ist hier jetzt Politik gefragt. Aber diese Politik gibt es mit uns nicht.
- Dann ziehen Sie das Papier zurück und sorgen Sie dafür, dass Ruhe im Land einkehrt. Schüren Sie mit diesem Papier nicht noch mehr Unruhe und Ängste um den Bestand!
Herr Klare, ich bin Ihnen so dankbar für Ihre Unterstützung. Es hilft mir sehr, dass Sie das noch wissen und dass Sie solchen Optimismus ausstrahlen. Danke, Herr Klare.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte kurz drei Fallbeispiele für das, was Patientinnen und Patienten in diesen Tagen erleben, nennen.
In dem ersten Beispiel geht es um eine Wurzelbehandlung. Beim Zahnarzt heißt es als erstes: Bei diesen kleinen Bohrern, die ich anwenden muss, wenn wir den Satz der Krankenkasse nehmen, besteht die Gefahr, dass sie abbrechen; das führt zu Komplikationen. Aber schauen Sie sich diese einmal an: Sie sind aus Titan und biegsam. - Sie kosten allerdings 80 Euro aus ihrem Portmonee.
Das zweite Fallbeispiel betrifft eine Vorsorgeuntersuchung. Vorsorgeuntersuchungen sind frei. Auf die Frage hin, ob die Patientin eine Überweisung mitgebracht hätte, bekommt sie die Auskunft: Aber wenn Sie keine Überweisung haben, dann gibt es
nur Vorsorge und noch nicht einmal die Frage des Arztes, ob bei Ihnen denn alles in Ordnung ist.
Die Krönung ist die Haltung der Kieferorthopäden bezüglich des Behandlungsmodus. Das beschäftigt uns schon seit Wochen; die SPD hat die Ministerin schon zum Handeln aufgerufen. Darüber werden wir morgen noch einmal ausführlich diskutieren. Wir hoffen, dass es nun endlich zu einer Lösung kommt und die Ministerin bitte einmal die Position der Patientinnen und Patienten vertritt, sodass in der Öffentlichkeit nicht immer nur der Eindruck entsteht, als gehe es nur um die Kieferorthopäden und die Krankenkassen. Es geht vielmehr um Menschen, die behandelt werden müssen.
Meine Damen und Herren! Ich will damit sagen: Es herrscht eine ziemliche Verunsicherung bei den Patientinnen und Patienten. Wann, wenn nicht heute, wollen wir uns darüber unterhalten, Patientenbeauftragte in Niedersachsen einzusetzen. Patientenbeauftragte gibt es u. a. gemäß Artikel 104 des Gesundheitssystem-Modernisierungsgesetzes auf Bundesebene. Patientenbeauftragte sind eine Vertretung für Patientinnen und Patienten, die unabhängig und nicht weisungsgebunden ist. Neutral sollen die Belange der Patientinnen und Patienten vertreten werden.
Was auf Bundesebene gilt, meine Damen und Herren, muss genauso gut auch auf Landesebene gelten. Da Sie, Frau Ministerin, sich im Zusammenhang mit dem Gesundheitssystem-Modernisierungsgesetz so engagiert haben und immer sagen, wie viel Positives Sie dabei eingebracht haben, ist es schon unverständlich, wenn Sie in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion sagen, wir brauchen bei der Verschlankung der Verwaltung keine Beauftragten und wir brauchen auch keine Patientenbeauftragten. Diesen Spagat können Sie, denke ich, nicht lange aushalten. Denn was auf Bundesebene gilt, muss auch auf Landesebene gelten.
Des Weiteren verweisen Sie in der Antwort auf die Kleine Anfrage auf die Verbraucherberatung und sagen, die Verbraucherberatung führe Patientenberatung durch. Nur entspricht das nicht den Tatsachen. Denn aufgrund der akuten Kürzung, die das Wirtschaftsministerium bei den Fördermitteln für die Verbraucherberatung vorgenommen hat, ist auch der letzte Referent, der sich mit diesen Din
gen beschäftigt hat, entlassen worden. Man kann nicht auf der einen Seite sagen, das machen die schon, während man auf der anderen Seite die Mittel kürzt und damit diese Anlaufstelle für Patientinnen und Patienten vernichtet.
Die wissenschaftliche Begleitung der unabhängigen Patientenberatung in Bremen erfolgte durch die Universität Oldenburg. Das Ergebnis ist u. a., dass gerade ein niedrigschwelliges Angebot, wie es die Patientenberatungen darstellen, dazu geeignet ist, Patientinnen und Patienten dazu zu bewegen, diese Stellen aufzusuchen. Die Erwartung der Menschen an die Patientenberatung besteht zum einen in der Hilfe bei Rechtsersuchen, zum anderen aber auch in großem Maße in Information und in Wegweisung, wo sie mit welchen Problemen hingehen sollen. Zu den Erwartungen der Menschen gehört auch - ganz erstaunlich, für Laien jedenfalls - eine psychologische Beratung.
Alles in allem hat sich gezeigt, dass Patientenbeauftragte das richtige Mittel sind, um Patientinnen und Patienten den Weg zu weisen, ihnen Informationen zukommen zu lassen und sie in ihren Rechten zu stärken.
Wir fordern auch, Patientenvertretungen in die Schlichtungsstellen einzubeziehen, wohl wissend, dass wir damit auf Konfrontationskurs zu den Schlichtungsstellen stehen. Ich denke aber, die Beratungen werden zeigen, dass es durchaus Möglichkeiten für Strukturen gibt, um auch dort die Patientinnen und Patienten stärker zu verankern.
Jetzt habe ich einen kleinen Hänger; ich habe es gewusst.
- Das passiert, wenn man nicht mit einer ausgefeilten Rede nach vorn kommt. Dann hängt man eben einmal; es sei denn man ist schon 20 Jahre lang im Parlament.
Frau Ministerin, in der Antwort auf unsere Kleine Anfrage verweisen Sie auf die Landesvereinigung für Gesundheit Niedersachsen. Aber die Struktur dieser Landesvereinigung ist nicht dazu geeignet, Anlaufstelle für Patientinnen und Patienten zu sein. Deshalb sagen wir alles in allem: Das ist der richtige Weg. Was auf Bundesebene gilt, muss auch für Niedersachsen gelten.
Zu dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Patientenvertretungen in den Krankenhäusern zu installieren: Es ist völlig klar: Wer im Land eine Patientenberatung haben will, der möchte das auch auf das Krankenhaus ausdehnen. Ich verweise auf die Erfahrungen der Kollegin Weddige-Degenhard, die das fünf Jahre lang in einem Krankenhaus gemacht hat. Das sind Strukturen, die es heute schon gibt.
Den Sozialdienst im Krankenhaus verbindlich zu verankern, ist ein Antrag von uns im März 2000 gewesen. Es ist völlig klar, dass wir auch das unterstützen. Ich hoffe, dass Sie stringent das Ziel verfolgen, das, was auf Bundesebene gilt, auch auf Landesebene einzuführen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Rahmen des HOK hat die Landesregierung die Schließung der Fachhochschulstandorte Buxtehude und Nienburg beschlossen. Für beide Standorte sind die mit der Schließung einhergehenden Einsparungen im Haushalt 2004 umgesetzt worden. Inzwischen sind für beide Standorte neue Konzepte entwickelt worden, mit denen der Fortbestand der FH-Standorte gesichert werden soll - am Standort Buxtehude als private „Hochschule 21“ und am Standort Nienburg als so genanntes „Nienburger Modell“.
Der Presse ist nun zu entnehmen, dass die Landesregierung den FH-Standort Buxtehude erhalten und sich an der Finanzierung der „Hochschule 21“ mit 49 % der Etatkosten für die nächsten fünf Jahre und langfristig mit 40 % beteiligen will. Für Nienburg steht die Entscheidung noch aus.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Wird die Landesregierung dem zukunftsweisenden „Nienburger Modell“ zustimmen, das im Rahmen der Zielvereinbarungen als eine Option von der FH Hannover vorgelegt worden ist?
2. Wenn nein, wie rechtfertigt die Landesregierung diese Ungleichbehandlung vor dem Hintergrund, dass der FH-Standort Nienburg die beste Evaluierung vorweisen kann und, im Gegensatz zur FH Buxtehude, der FH-Standort Nienburg das Land in den nächsten zehn Jahren mit keinen zusätzlichen Kosten belasten würde?
3. Wie und in welcher Höhe wird die Landesregierung die im Haushalt nicht vorgesehenen zusätzlichen Mittel für die Finanzierung des FH-Standortes Buxtehude aufbringen?
Herr Minister, vor dem Hintergrund, dass Sie gerade gesagt haben, dass die Fachhochschule Nienburg u. a. keine entsprechende Laborausstattung habe und dass auch Ausstellungsräume fehlten, frage ich die Landesregierung: Wie beurteilt sie die Anstrengungen der Region, gerade dieses mit eigenen Mitteln auszugleichen?
Meine zweite Frage ist: Vor dem Hintergrund, dass der Herr Innenminister bei einer öffentlichen Veranstaltung des Städte- und Gemeindebundes in Rehburg die Meinung vertreten hat, dass die Installation eines Regierungsbüros in Nienburg keine Kompensation für die Schließung wäre, und dass sich die Landesregierung um Kompensation bemühen müsse, frage ich die Landesregierung, wie sie zu diesen Aussagen steht.
Frau Ministerin, auch wenn Sie sagen, Sie wollen hier keine Einzelheiten des in der Planung stehenden Gesetzes diskutieren, frage ich Sie trotzdem: Welchen Stellenwert hat die Behauptung der
kommunalen Spitzenverbände, es gehe hier auch um Kostenersparnis für die Kommunen?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich weiß nicht, ob die Wählerinnen und Wähler, wie eben gesagt wurde, wirklich meinen Vorredner am Wahltag gemeint haben. Die Nienburger und Nienburgerinnen mit ihrer Wahlentscheidung mit Sicherheit nicht.
Wie Sie sehen, trage ich immer noch den Anstecker „150 Jahre Architektur- und Bauingenieurwesen am Standort Nienburg“. Ich trage ihn, weil ich die Erwartung an den Weiterbestand der Fachhochschule noch nicht aufgegeben habe.
Mit der Ankündigung der Schließung der Fachbereiche und damit auch der Außenstelle haben Sie, Herr Minister, viel arbeitsintensive Aufregung in die Region getragen. Aber weder die Beteiligten der Fachhochschule noch die Akteure vor Ort haben sich in allgemeine Jammerei geflüchtet, sondern sie haben alle angepackt, eine jede und ein jeder an ihrem oder seinem Ort. Die Fachhochschule hat in gemeinsamer Anstrengung die Einsparung gebracht - wie gefordert. Die Fachbereiche der Außenstelle Nienburg sind innovativ weiterentwickelt worden - wie gefordert. Die Region hat neben der Stiftungsprofessur und der Bereitstellung kostenloser Lehrbeauftragter jetzt auch noch die Erstellung
eines Präsentationsraumes möglich gemacht, die Finanzierung ist realisiert, Herr Minister - wie gefordert.
Fazit: Die Fachhochschule und die Region haben alles Geforderte und Mögliche getan. Jetzt, Herr Minister, ist es an Ihnen, das Ihrem Haus bereits vorliegende Konzept, das Nienburger Modell, unter die von Ihnen aufgestellten Anforderungen zu subsumieren. Meine Erwartung an Sie ist - das sage ich mit Nachdruck; Sie werden wissen, warum -, dass bei dieser Bewertung realistische Forderungen als Grundlage genommen werden.
Die Harke zitiert Sie heute aus einem Brief, in dem Sie zum Ausdruck bringen, dass das Wunschziel die private Trägerschaft sei. Nur, Herr Minister, unrealistische Wünsche - die Privatisierung ist ein unrealistischer Wunsch für die Region - gestatten wir unseren Kindern beim Aufstellen des Wunschzettels zu Weihnachten. Aber in der politischen Bearbeitung konkreter Projekte müssen Wünsche an den Realitäten und an dem Machbaren ausgerichtet sein.
Sie, meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, haben die Standortentscheidung dem Minister übertragen und haben damit Entscheidungsmöglichkeiten aus der Hand gegeben. Die Entscheidung lastet jetzt also allein auf Ihren Schultern, Herr Stratmann. Jetzt kommt es auf Sie an.
Entscheiden Sie nicht nach dem Bild: Der Dompteur hält dem Hund die Wurst hoch, und wenn der Hund das Kunststück kann, isst der Dompteur die Wurst selber. - Lassen Sie die Hoffnung, die Sie geweckt haben, nicht wie Seifenblasen zerplatzen.
Herr Minister, morgen wird Ihnen persönlich das Gesamtkonzept und - darin enthalten - auch das Nienburger Modell vorgestellt werden. Fügen Sie Ihren Teil hinzu, damit Niedersachsen als zukunftsfähiger Standort im Bereich Bauen mit der Fachhochschule Hannover und der Außenstelle Nienburg auch weiterhin zukunftsweisend sein wird. - Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! 150 Jahre Architektur und Bauingenieurwesen in Nienburg, dokumentiert durch meinen Anstecker, den ich seitdem trage, das ist nichts Gestriges, sondern sind 150 Jahre Qualität und Innovation in der Region.