Mechthild Ross-Luttmann

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Last Statements

Ich bekenne mich zu den Grundsätzen eines freiheitlichen, republikanischen, demokratischen, sozialen und dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen verpflichteten Rechtsstaates. Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Volke und dem Lande widmen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Niedersächsische Verfassung sowie die Gesetze wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegenüber allen Menschen üben werde, so wahr mir Gott helfe.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst ein Blick in die Verfassung. Artikel 33 Abs. 4 des Grundgesetzes schreibt vor, dass die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse als ständige Aufgabe in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen ist, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen. Dieser Funktionsvorbehalt des Artikels 33 des Grundgesetzes bedeutet auf der einen Seite, dass Kernaufgaben hoheitlichen Handelns dem Staat vorbehalten bleiben müssen. Auf der anderen Seite bedeutet er aber gleichzeitig auch, dass eine Übertragung gewisser Aufgaben auf Private nicht ausgeschlossen ist, wenn deren Kernbereich beim Staat verbleibt. Private Dritte in die Aufgabenerledigung einzubeziehen, schließt die Verfassung daher nicht
per se aus. Herr Helberg, es kommt immer auf die Bedingungen im Einzelfall an.
Etliche Bundesländer, so auch Niedersachsen im geltenden § 3 des Maßregelvollzugsgesetzes, haben daher in ihren landesrechtlichen Vorschriften zu Recht die Heranziehung privater oder kommunaler Träger für Einrichtungen des Maßregelvollzuges ausdrücklich zugelassen. Diese im Niedersächsischen Maßregelvollzugsgesetz vorgesehene Möglichkeit bedeutet nicht zwangsläufig und automatisch auch deren Umsetzung. Hierzu bedarf es einer weiteren Entscheidung der Landesregierung.
In welchem Umfang das Land Niedersachsen im Bereich der Forensik private Gesellschaften mit Hoheitsbefugnissen beleiht, kann nur in Übereinstimmung und im Einklang mit unserer Verfassung entschieden werden. Darin sind wir alle uns sicherlich einig.
Weil wir aber auch zukünftig und auf Dauer die psychiatrische Versorgung psychisch kranker Menschen auf hohem Niveau sicherstellen wollen, sind Veränderungen der vorhandenen Strukturen unvermeidlich. Mit Ihrem „Weiter so“, meine Damen und Herren von der SPD, lösen Sie keine Probleme,
sondern verschließen wieder einmal die Augen vor der Realität, Herr Jüttner.
Dies wird es mit uns nicht geben. Weil wir auch hier unserer Verantwortung gerecht werden wollen, werden wir im Einklang mit unserer Verfassung eine Entscheidung treffen, um erstens die Krankenhäuser den veränderten Rahmenbedingungen entsprechend für die Zukunft zu rüsten, zweitens die derzeitige Marktlage für Qualität, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit zu nutzen und schließlich drittens auch der Besorgnis erregenden Haushaltslage des Landes Niedersachsen Rechnung zu tragen.
- Warten Sie es ab! - Sie dagegen, meine Damen und Herren von der SPD, wollen, wie in vielen anderen politischen Bereichen auch, nur am Status quo festhalten. Ohne die abschließende Entscheidung des OLG Schleswig zur Frage der verfassungskonformen Übertragung des Maßregelvollzugs auf private Träger im Land SchleswigHolstein abzuwarten, beraten wir heute einen Gesetzentwurf Ihrer Fraktion, der allein und ausschließlich zum Inhalt hat, einen möglichen Trägerwechsel im Bereich der Forensik zukünftig völlig auszuschließen und damit zukunftsweisende Wege für unsere Landeskrankenhäuser unmöglich zu machen.
Meine Damen und Herren, ich bin mir sehr bewusst, dass insbesondere der Maßregelvollzug einen äußerst sensiblen politischen Bereich betrifft. Hier geht es zum einen um kranke, straffällig gewordene Menschen, die einen Anspruch auf fachgerechte Unterbringung und Therapie haben. Zum anderen geht es aber auch um das Sicherheitsbedürfnis von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, aber natürlich auch um den Schutz der Bevölkerung.
Strukturveränderungen rufen zunächst einmal Sorgen und Ängste bei den Betroffenen hervor. Das ist verständlich. Aber wir nehmen diese Sorgen und Ängste bei der Frage eines möglichen Trägerwechsels sehr ernst; denn das ist für uns selbstverständlich. Wir müssen in diesem Zusammenhang auch der Tatsache ins Auge sehen, dass das Land Niedersachsen schon seit Jahren, auch schon zu einem Zeitpunkt, als die CDU und die FDP noch nicht die Regierungsverantwortung trugen,
- eben,
- nein, das war außerordentlich schlecht! -, der Forensik trotz finanzieller Anstrengungen nicht die Bettenkapazitäten nicht zur Verfügung stellen konnte, die bedarfsorientiert notwendig gewesen wären.
Die Zahl der forensischen Patienten hat sich seit 1996 um fast 100 % erhöht. Für die derzeit 1 157 Fälle gibt es aber nur 980 adäquate forensische Behandlungsplätze - und das bei steigenden Fallzahlen und längeren Verweildauern. Vor dem verfassungsrechtlichen Hintergrund des Artikel 33 Abs. 4 des Grundgesetzes werden wir deshalb sehr genau prüfen, welche Kernbereiche der Unterbringung psychisch kranker Straftäter besser in der Hoheit des Landes verbleiben sollten und welche Aufgabenbereiche des Maßregelvollzuges auch von Privaten erfüllt werden können.
Wie ernst es uns mit dieser Aussage ist, können Sie schon daraus ersehen, dass unsere Fraktion unmittelbar nach dem Kabinettsbeschluss den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst beauftragt hat, einen verfassungskonformen Weg für die beabsichtigte Privatisierung aufzuzeigen.
Meine Damen und Herren, mit unserer Forderung, Herr Jüttner, den Trägerwechsel bei den Landeskrankenhäusern auf eine sichere verfassungsrechtliche Grundlage zu stellen, befinden wir uns in völliger Übereinstimmung mit unserer Ministerin; nichts anderes hat sie immer erklärt. Wir sind davon überzeugt, dass der von der Landesregierung eingeschlagene Weg der richtige ist, um unsere Häuser auch für die Zukunft gut aufzustellen und die Versorgung psychisch kranker Menschen weiterhin auf hohem Niveau sicherzustellen.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung ist ohne ideologische Scheuklappen bereit, auch für die großen psychiatrischen Einrichtungen des Landes neue Wege zu gehen.
Wir sind bereit, privates Know-how und Kapital zu nutzen, um auch zukünftig und auf Dauer die Handlungsfähigkeit der Einrichtungen und das Niveau der Qualität zu sichern.
- Interessant ist Ihr Einwurf, Herr Schwarz. Ich habe die letzten beiden Sätze gerade aus der Rede von Frau Dr. Brigitte Trauernicht-Jordan, 16. Juni 2004, Landtag Schleswig-Holstein, zitiert.
Wir sehen keinen Anlass, die bestehende Regelung des § 3 Abs. 1 Satz 2 des Maßregelvollzugsgesetzes aufzuheben. Ihren Gesetzesvorschlag, der jegliche Privatisierung von vornherein unterbinden soll, sollten Sie daher noch einmal überdenken. - Vielleicht sollten Sie, Herr Jüttner, noch einmal mit Ihrer ehemaligen Kollegin Frau Dr. Trauernicht Rücksprache nehmen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Angesichts des demografischen Wandels und sich verändernder Familienstrukturen finden die verschiedenen Generationen nicht mehr ohne weiteres im familiären Kontext Begegnungs- und Austauschmöglichkeiten in ihrem Alltag. Deswegen unterstützt die Landesregierung in jedem Landkreis bzw. jeder kreisfreien Stadt die Errichtung eines so genannten Mehrgenerationenhauses. Durch einen offenen Treff und zahlreiche, in der Regel ehrenamtlich begleitete und organisierte Aktivitäten können sich Jung und Alt begegnen, voneinander lernen und miteinander in Kontakt treten.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wo sind bisher Mehrgenerationenhäuser eröffnet worden, und welchen Zuspruch finden diese?
2. Wie viele Förderanträge und Anfragen liegen der Landesregierung vor?
3. Ist es der Landesregierung möglich, nach rund zweijähriger Fördererfahrung eine kurze Erfolgsbewertung für die bestehenden Mehrgenerationenhäuser abzugeben?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir begrüßen und unterstützen, was geeignet ist, die Qualität in den Krankenhäusern in Niedersachsen zu verbessern und zu steigern und Niedersachsen zum Gesundheitsland zu machen. Unser Ziel sind wohnortnah arbeitende gute und leistungsfähige Kliniken, deren Handeln am Patienten ausgerichtet ist.
Die Stärkung der Patientenrechte ist ein besonderes Anliegen. Patientenfürsprecher in Krankenhäusern leisten einen wichtigen Beitrag. Sie nehmen Beschwerden und Anregungen von Patienten und Patientinnen auf und sind kompetente und engagierte Ansprechpartner vor Ort. Daher setzen wir uns auch für Patientenfürsprecher in Krankenhäusern ein. Mit großem Konsens unter den Parteien ist von der Bundesregierung bereits eine Patientenbeauftragte auf Bundesebene berufen worden. Sie hat im Januar 2004, also etliche Jahre nach der Gesundheitsreform, ihre Arbeit aufgenommen.
Bevor wir, wie von der SPD vorgeschlagen, darüber entscheiden, ob wir neben dieser Bundesbeauftragten in Niedersachsen nun auch eine niedersächsische Patientenbeauftragte einsetzen wollen, möchten wir zunächst einmal abwarten, wie sich diese Institution auf Bundesebene bewährt, und nicht gleich Doppelstrukturen aufbauen.
Durch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz haben sich die Rahmenbedingungen für die Krankenhäuser erheblich verändert. Die Krankenhauslandschaft befindet sich nach wie vor in einem tief greifenden Umbruch und in einem Strukturwandel. Durch die bundesweite Einführung des Abrechnungssystems nach Fallpauschalen müssen sich die Krankenhäuser vermehrt dem Wettbewerb stellen und auf dem Markt bestehen. Insgesamt zwingt die Abrechnung über Fallpauschalen die Krankenhäuser zu effizienterem Handeln und reibungslosen Abläufen. Um diese Strukturveränderung bewältigen zu können, benötigen die Krankenhäuser eben nicht mehr, sondern eher weniger Bürokratie und mithin mehr Verwaltungsvereinfachung.
Daher setzen wir uns in diesem Bereich auch für den Bürokratieabbau und nicht für seinen Aufbau ein. Es stellt sich bei Ihren Anträgen nämlich die Frage, ob allein ein entsprechendes Gesetz - wie von Ihnen vorgeschlagen - den erhofften entscheidenden Impuls bringen wird. Ich meine, wir können auch andere Wege erfolgreich gehen. Die vom federführenden Fachausschuss erbetene Umfrage unter den Krankenhäusern hat eindrucksvoll gezeigt, dass auch ohne gesetzliche Regelung grundsätzliches Interesse einiger Häuser an Patientenfürsprechern besteht. Diese Häuser sind auch auf dem richtigen Weg.
Wir werden unsere Ministerin, Frau Dr. Ursula von der Leyen, in ihrer Aufklärungsarbeit und in ihrem Werben in den Häusern für mehr Patientenrechte unterstützen, und zwar ohne gesetzliche Regelungen. Allein der Dirigismus von oben, das Festschreiben in Gesetzen, wie Sie es immer wieder vorschlagen, ist nicht immer zielführend. Freiwilliges, mit breiter Akzeptanz eingeführtes Handeln ist immer besser als lediglich ein durch Gesetz erzwungenes Handeln.
Des Weiteren fordern Sie die gesetzliche Festschreibung der Sozialdienste im Krankenhausgesetz. Der Sozialdienst in den Krankenhäusern leistet wertvolle Arbeit. Er ergänzt die ärztliche und pflegerische Versorgung, ist unverzichtbar und hat sich bewährt. Insofern stimmen wir mit Ihnen überein. Aber: Wir sind nicht mit Ihnen der Überzeugung, dass der Sozialdienst gesetzlich verankert werden müsste, und zwar aus folgendem Grund nicht: Zum einen gibt es seit 1992 vertragliche Regelungen zwischen der Krankenhausgesellschaft und den Krankenkassen, die die umfassende Betreuung für Patienten und Patientinnen in Krankenhäusern durch den Sozialdienst sicherstellen.
Zum anderen ist im Fallpauschalenbudget ein finanzieller Beitrag für das Vorhalten des Sozialdienstes enthalten. Das heißt, er ist auch finanziert. Deshalb sehen wir keine zwingende Notwendigkeit für den Gesetzgeber, tätig zu werden und einen gültigen Vertrag durch eine gesetzliche Norm zu ersetzen.
Meine Damen und Herren von der Opposition, in der vorigen Wahlperiode hat die damalige Landesregierung den Landtag unter dem 2. November 2000 darüber unterrichtet, dass eine gesetzliche Regelung für Sozialdienste derzeit entbehrlich erscheint. Dem ist ausnahmsweise einmal nichts hinzuzufügen. Eine landesgesetzliche Regelung würde zudem zwingend eine Finanzierungsverpflichtung nach sich ziehen. Ihr Antrag, meine Damen und Herren von der Opposition, enthält keinerlei Aussagen über die mögliche Finanzierung der Patientenfürsprecher. Weder findet man Aussagen zur voraussichtlichen Höhe der Kosten, noch erklären Sie, wer die Kosten tragen soll. Wollen Sie hier dem Land, den Krankenkassen
oder den Krankenhausträgern und damit auch den Kommunen die Kosten überantworten? - Meine Damen und Herren von der Opposition, es reicht nicht aus, auf der einen Seite neuerdings in vielen schönen Reden von der Landesregierung die Konnexität einzufordern, auf der anderen Seite aber selber Anträge völlig ungeachtet der Regelung der Kosten zu stellen.
Überdies fordern Sie von der Landesregierung die Änderung des Kammergesetzes für die Heilberufe, um Patientenvertreter in die Schlichtungsstelle zu berufen. Ich erwähne dies deshalb, weil wir eben über Ihren Gesetzentwurf zur Änderung des Kammergesetzes gesprochen haben. Sie haben ihn selbst ins Plenum eingebracht. Das ist ja auch Ihr gutes Recht. Aber: Wenn Sie schon einen solchen Änderungsvorschlag einbringen, so erstaunt mich, dass Sie dort Ihren eigenen Vorschlag aus dem Antrag, über den wir jetzt reden, nicht aufgegriffen haben. Offenbar scheinen Sie ihn nicht zu wollen.
Ich halte fest: Selbstverständliches Anliegen von uns ist, die Patientenrechte zu stärken. Patientenfürsprecher können hier wirkungsvolle Hilfe sein. Das muss aber nicht immer grundsätzlich zwingend gesetzliche Regelungen bedingen, sondern kann auch mit Akzeptanz aller Beteiligten vor Ort erreicht werden. Nur so haben die Krankenhäuser den Spielraum, den sie benötigen. Ihren Anträgen werden wir daher nicht zustimmen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Schwarz, auch ich möchte gerne noch etwas richtig stellen. Sie haben gesagt, dass das Gesundheitssystem sehr komplex sei. Dem stimme ich zu. Es dürfte nicht einfach sein, Patienten rechtlich richtig zu beraten. Dafür brauchen Sie qualifiziertes Personal. Sich hier nur so hinzustellen und lax zu sagen „Sie als Landesregierung haben durch die Verwaltungsreform Verwaltungsfachleute freigeschaufelt, die könnten diese Aufgabe übernehmen“, wird meines Erachtens den Interessen der betroffenen Patienten nicht gerecht.
- Herr Schwarz, lassen Sie mich ausreden! Ich habe Ihnen auch in Ruhe zugehört. - Das, meine Damen und Herren, ist nämlich viel zu kurz gedacht. Ich will Ihnen Folgendes sagen: Die Bundesregierung hat eine Patientenbeauftragte eingesetzt, die ehemalige Bundestagsabgeordnete ist und für den Bereich Patientensorge zuständig war, in der Erkenntnis, dass sie dafür jemanden braucht, der sich mit Patientenrechten auskennt, weil nur so Anregungen und Beschwerden entgegengenommen werden können und kompetent geholfen werden kann. Sie brauchen nicht nur
engagierte Verwaltungsleute, Sie brauchen auch kompetente Ansprechpartner. Das ist unsere Bitte.
Ihr Antrag, Herr Schwarz, beinhaltet lediglich die gesetzliche Verankerung von Patientenbeauftragten. Wir haben nichts anderes gesagt, als dass wir die gesetzliche Verankerung der Patientenfürsprecher nicht wollen und dass wir uns selbstverständlich für Patientenfürsprecher einsetzen werden, weil das ein guter und richtiger Weg ist, um Patientenrechte zu stärken. Unsere Ministerin hat ausgeführt, dass das ein Instrumentarium von vielen ist. Diesen Weg werden wir weitergehen. - Schönen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir werden morgen im Plenum über die Einrichtung einer Enquete-Kommission „Demographischer Wandel - Herausforderung an ein zukunftsfähiges Niedersachsen“ abstimmen, ein für unser Land eminent wichtiges Thema. Im Jahr 2050 werden die Hälfte der bei uns lebenden Menschen über 48 Jahre, ein Drittel über 60 Jahre alt sein, und dies trotz eines erwarteten Bevölkerungsrückgangs, trotz Zuwanderung. Noch leben in Deutschland 82 Millionen Menschen, aber schon heute sind nur noch rund 27 Millionen Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Allein von
Februar 2001 bis April 2004 ist die Zahl der Beschäftigten in Deutschland um 1,3 Millionen zurückgegangen. Und das, Herr Schwarz, ist ein Skandal!
Da die Finanzierung unseres Gesundheitssystems nach wie vor an den Faktor Arbeit gekoppelt ist, kommt bereits heute weniger als die Hälfte der in Deutschland lebenden Menschen solidarisch für die soziale Sicherung aller auf. Das ist zutiefst ungerecht und unsozial, und das will die CDU ändern.
Diese dramatische Entwicklung wird sich bei den Krankenversicherungsbeiträgen auch aufgrund des zunehmenden Durchschnittsalters und der niedrigen Geburtenrate in den nächsten Jahren noch verstärken. Wenn wir am heutigen Finanzierungssystem festhalten, sind entweder höhere Beiträge oder Leistungseinschränkungen die zwangsläufige Folge. Zu Recht wollen wir nicht die uferlose Erhöhung der Beitragssätze und damit steigende Lohnzusatzkosten. Zu Recht wollen wir nicht eine Kürzung von medizinischen Leistungen und damit unseren Anspruch auf Medizin für jedermann minimieren. Deshalb führt an dem dringend notwendigen Umbau unseres Gesundheitswesens kein Weg mehr vorbei.
Wir brauchen den Paradigmenwechsel. Hierzu ist die CDU bereit. Gesundheit ist unser höchstes Gut. Deshalb müssen wir alle Anstrengungen unternehmen, um auch in Zukunft eine umfassende medizinische Versorgung für alle Menschen sicherzustellen.
Meine Damen und Herren, wie sollte eine optimale, zukunftsorientierte Krankenversicherung aussehen? - Optimale medizinische Versorgung für alle, Gerechtigkeit in der Finanzierung und weitgehende Entkoppelung von den Lohnkosten. Zur Reform des Beitragswesens gibt es zwei Vorschläge: die so genannte Bürgerversicherung von der SPD und das Gesundheitsprämienmodell der CDU/CSUBundestagsfraktion.
Meine Damen und Herren, kurz zur Bürgerversicherung. Sie von der SPD hoffen, mit einer Bürgerzwangsversicherung die Probleme lösen zu können, indem Sie auf der einen Seite den Versichertenkreis und auf der anderen Seite den Bemessungssatz durch Einbeziehung sämtlicher Einkunftsarten erweitern. Beamte und Selbständige sollen in die GKV zwangseinbezogen werden. Allein hierdurch soll die erforderliche Entlastung der GKV eintreten. Jedoch dürfte sich die Entlastung, selbst wenn alle Menschen in die GKV einbezogen würden, auf höchstens 0,2 % belaufen. Das allein reicht nicht aus.
Ihre Überlegungen zur Bürgerversicherung, meine Damen und Herren von der SPD, werden den zukünftigen Herausforderungen nicht im Mindesten gerecht. Der Faktor Arbeit bleibt bei Ihnen nach wie vor belastet. Der Teufelskreis aus steigenden Beiträgen und wachsender Arbeitslosigkeit wird bei Ihnen nicht durchbrochen. Solange die Finanzierung des Gesundheitssystems mit dem Faktor Arbeit verbunden ist, wirkt sie lähmend auf den Arbeitsmarkt.
Ihr Modell kostet Arbeitsplätze. Die fünf Wirtschaftsweisen befürchten bei der Umsetzung Ihrer Vorschläge einen Verlust von 1,25 Millionen Jobs. Das nehmen Sie einfach so in Kauf. Deshalb verwundert es mich auch überhaupt nicht, dass die Bundesregierung eine weitere Konkretisierung dieser Eckpunkte augenscheinlich nicht vorantreibt. Sie hat wohl selbst begriffen, dass ihre Ideen nicht ausgereift sind und mehr schaden als nutzen.
Anders unser Gesundheitsprämienmodell. Wir stellen die Gesundheitsfinanzierung auf eine neue, sichere Basis. Das ist der Schritt in die richtige Richtung. Alle Versicherten erhalten eine optimale medizinische Versorgung. Sie zahlen dafür künftig unabhängig von ihrem Einkommen, Gesundheitszustand und Alter einheitliche Beträge - insofern haben Sie Recht, Herr Schwarz -, aber begrenzt auf maximal 7 % des Einkommens. Das ist transparent. Der Ausgleich zwischen den einkommensschwächeren und einkommensstärkeren Personengruppen ist steuerfinanziert ausgestaltet. Besser Verdienende werden somit über ihre Einkommensteuer wesentlich stärker zur Gesundheitsprämie herangezogen.
Ich möchte also festhalten: kleine Einkommen = kleine Belastungen, mittlere Einkommen = mittlere Belastungen, hohe Einkommen = hohe Belastungen. Das, meine Damen und Herren, ist gerecht.
Die Gesundheitsfinanzierung wird unter den Krankenkassen im Übrigen zu mehr Wettbewerb um die Versicherten und damit zu mehr Qualität in der Versorgung und zu einem breiteren Leistungsspektrum führen. Dies kommt dann allen versicherten Menschen zugute. Hier freue ich mich und bin auch sehr stolz, dass unsere Sozialministerin, Frau Dr. Ursula von der Leyen, an dem zukunftsgerichteten Modell der Gesundheitspauschale entscheidend mitgewirkt hat.
Sie tritt für eine solidarische Gesundheitsversorgung ein, die allen Menschen, unabhängig von ihrem sozialen und wirtschaftlichen Umfeld, zugute kommt. Sie hat mit dafür gesorgt, dass die Kinder der gesetzlich Krankenversicherten beitragsfrei mitversichert bleiben. Diese Beitragsfreiheit soll von der Allgemeinheit getragen und aus Steuermitteln finanziert werden. Das ist sozial und wird auch der überragenden Bedeutung von Kindern für die Zukunft unserer Gesellschaft gerecht.
Der Sachverständigenrat für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung hat nachgewiesen, dass die Gesundheitsprämie zu Beschäftigungswachstum führt. Meine Damen und Herren, sozial ist, was Arbeitsplätze schafft.
Die in Ihrem Antrag aufgeführten Vorwürfe, meine Damen und Herren von der SPD, gehen völlig ins Leere. Ihren Antrag lehnen wir ab. Es hat sich wieder einmal mehr gezeigt, dass Sie nur lamentieren können, aber nicht aktiv handeln wollen. Wichtig scheint mir bei der öffentliche Debatte über die dringend notwendigen Reformen - damit komme ich zum Schluss - vielmehr zu sein, die Menschen von dem dringend erforderlichen Systemwechsel zu überzeugen und sie dabei mitzunehmen. Daran werden wir arbeiten; denn wir haben ein Ziel: Wie im Land Niedersachsen soll sich auch in Deutschland möglichst bald wieder etwas zum Positiven bewegen. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Frau Meta Janssen-Kucz! Nur ein Satz zu Ihnen. Wenn Worte fehlen, wird man persönlich. Von Ihnen hätte ich eigentlich mehr sachliche Argumentation erwartet.
Gesundheit ist ein hoch emotional besetztes Thema. Die CDU hat in der Bundestagsfraktion gemeinsam mit der CSU lange diskutiert, weil ein gutes Modell gebraucht wurde. In einer großen Fraktion sollte man Themen ausdiskutieren. Sobald man ein Ergebnis hat, sollte man dies nach außen tragen. Das haben wir getan.
Herr Schwarz, Sie haben gefragt, warum wir hier im Landtag nichts beschlossen haben. Wir können im Landtag doch insofern nicht über die Gesundheitsreform beschließen, als es ein bundespolitisches Thema ist.
Sie diskutieren hier im Landtag, weil Sie mit Ihren Vorstellungen im Bund wahrscheinlich nicht gehört werden. Warum haben Sie Ihr Modell in Berlin nicht schon längst beschlossen, wenn es so gut ist? - Sie haben dort doch die Regierungsverantwortung. - Danke.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Jede unserer Kommunen mit Ausnahme der Mitgliedsgemeinden von Samtgemeinden ist nach dem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung der Kommunalverfassung verpflichtet, eine Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen. Und: Weder die Landesregierung noch die Regierungsfraktionen schaffen auch nur eine Stelle ab.
Frau Groskurt, Ihr Umkehrschluss ist falsch. Weder die Landesregierung noch die Regierungsfraktionen verschlechtern auch nur in einem Fall die Arbeitsbedingungen der Gleichstellungsbeauftragten.
Wir wollen mehr Akzeptanz und eine breitere Unterstützung. Das möchte ich nach dem von Ihnen bisher Vorgetragenen einmal feststellen.
Im letzten Plenum haben Sie, liebe Frau Helmhold, ausweislich des Protokolls gesagt:
„Bei Ihnen wird aus Frauenpolitik zunehmend Familienpolitik. Das akzeptieren wir nicht. Das ist nur ein Segment der Frauenpolitik oder überhaupt von Frauenbiografien.“
Damit haben Sie wohl uns, die CDU-Fraktion, gemeint. Lassen Sie mich hierzu eines ausführen. In Artikel 6 unseres Grundgesetzes heißt es:
„Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.“
Frau Helmhold, Sie haben ausnahmsweise einmal Recht: Die CDU-Landtagsfraktion bekennt sich ausdrücklich zur Familie.
- Warten Sie es ab! - Wir respektieren und achten dieses wichtige Grundrecht des Artikels 6 unseres Grundgesetzes, Sie doch hoffentlich auch. Familienpolitik, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sinkende Geburtenraten in Deutschland - das müssen doch große Themen unserer Zeit sein. Für meine Fraktion sind es jedenfalls wichtige Themen. Wir können doch die Wünsche vieler junger Frauen und Männer nach einer Familie, auch nach Kindern, nach Teilhabe am Arbeitsleben, nach der Karriere sowie den sich in Deutschland abzeichnenden demografischen Wandel nicht völlig außer Acht lassen.
Angesichts der Tatsache, dass Deutschland eine der niedrigsten Geburtenraten der Welt aufweist - Deutschland liegt nach Angaben der Weltbank von 190 Ländern auf Rang 185 -, erscheint mir erfolgreiche Familienpolitik wichtiger denn je.
Ich danke unserer Ministerin Frau Dr. von der Leyen, dass sie sich zum einen engagiert für Familienpolitik einsetzt sowie zum anderen vielfältige Angebote zur Förderung der Gleichstellung schafft und damit die Rolle der Frau in unserer Gesellschaft entscheidend stärkt.
Selbstverständlich erschöpft sich Gleichstellungspolitik nicht allein in Familienpolitik. Gleichstel
lungspolitik ist mehr. Unsere Frauenbeauftragten haben ohne Zweifel schon eine ganze Menge erreicht. Aber was ihnen fehlt und was sie brauchen, das ist eine breite Unterstützung bei ihrem Handeln
und vor allem die Akzeptanz von uns allen - von Ihnen und von uns.
Es geht doch bei der Gleichstellung nicht ausschließlich um die Instrumente - wie Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, immer wieder vortragen -, sondern wir müssen uns politisch mit der zentralen Frage auseinander setzen, wie die noch immer vorhandene Benachteiligung von Frauen abgebaut werden kann.
Wir brauchen mehr familiengerechte Arbeitsplätze. Dafür müssen z. B. mit den Unternehmen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die zu mehr Familienfreundlichkeit am Arbeitsplatz führen.
Es muss doch in unser aller Bewusstsein gerückt werden - in unser aller Bewusstsein -, dass wir die Gleichstellung nicht mit ideologischen Scheuklappen, sondern nur - das ist mir wichtig - gemeinsam, Frauen, Männer und Kinder, erreichen können.
Wir alle müssen die Gleichberechtigung wollen. Frauenpolitik ist für unsere Fraktion daher auch keine Politik gegen die Männer, sondern, meine Damen und Herren, sie ist ausgerichtet auf eine Politik der Frauen mit den Männern.
Schon allein deshalb freue ich mich auch, dass der Begriff „Gleichstellung“ wieder Einkehr ins Gesetz gefunden hat. Wenn Sie, Frau Helmhold - wie im letzten Plenum -, beklagen, dass das jetzige Gesetz nicht in allen Fällen zu der gewünschten Akzeptanz geführt hat, dann hätten Sie sich schon vor Jahren die Frage stellen müssen, woran das liegt, um dann entsprechend auf die getroffenen Feststellungen reagieren zu können.
Die Anhörung im Ausschuss für Inneres und Sport zur Änderung der Kommunalverfassung hat mir gezeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind, indem wir die Entscheidung über die Frage, ob Gemeinden ihre Gleichstellungsbeauftragten künftig haupt-, neben- oder ehrenamtlich bestellen, in die Personalhoheit der kommunalen Räte geben, und zwar aus folgendem Grund: Zum einen geben wir den von den Bürgern vor Ort gewählten Ratsmitgliedern die Verantwortung; zum anderen nehmen wir sie auch in die Pflicht. Der Rat wird dann seine Gleichstellungspolitik vor seinen Bürgerinnen und Bürgern zu vertreten haben. Meine Damen und Herren, eine breite Unterstützung von unten ist allemal besser als Ihr Weg der einengenden Vorgaben von oben.
Daher werden wir uns auch nicht beirren lassen und den eingeschlagenen Weg für mehr Akzeptanz fortsetzen. Das Gesetz wird kommen; daher werden wir Ihren Antrag ablehnen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Meine Damen und Herren von der SPD, nichts bewegt Sie so wie das Festhalten an staatlicher Bürokratie und an Überregulierung.
Dieser Eindruck entsteht immer wieder, wenn man Ihre Anträge liest. Sie scheinen zu glauben, mit vielen Berichten und immer mehr Gängelung von oben könnten Sie Ihre ideologischen Forderungen durchsetzen.
Sie wollen den Status quo überall erhalten und keine Veränderung zulassen.
Das ist ein falscher und demzufolge nicht unser Weg. Uns bewegt nichts so sehr wie die Stärkung des eigenverantwortlichen Handelns, wie die Abschaffung unnötiger und überflüssiger Bürokratie.
Meine Damen und Herren, wir wollen die Entscheidungsfreiheit vor Ort. Wir sind davon überzeugt, dass Entscheidungen zum Wohl der Bürger besser unmittelbar vor Ort getroffen werden können. Wir haben Vertrauen in die Entscheidungsfähigkeit der kommunalen Räte - Sie scheinbar nicht.
Ich hätte mich gefreut, wenn wir heute - Anfang des 21. Jahrhunderts - hätten beschließen können, dass wir Frauenbeauftragte nicht mehr brauchen, da das verfassungsrechtlich vorgeschriebene Ziel der Gleichberechtigung erreicht ist.
Aber dem ist leider nicht so. Dieses Ziel ist nicht erreicht. Noch immer sind die Chancen von Frauen und Männern ungleich verteilt, noch immer gibt es Rollenklischees, ungleiche Bezahlung für gleiche Arbeit, Doppelbelastung der Frauen in Familie und Beruf und viele Vorurteile.
Es bleibt daher wichtige Aufgabe des Staates und dieser Landesregierung, die immer noch vorhandene Benachteiligung von Frauen abzubauen.
Frau Groskurt, ich danke Ihnen, dass Sie im Internet auf der Seite unserer Familienministerin gesurft haben.
Ich meine, da haben Sie gesehen, dass es gerade unserer Sozialministerin, Frau Dr. von der Leyen, zu verdanken ist, dass wir in Niedersachsen Mehrgenerationenhäuser haben.
Ich kann Ihren Unmut verstehen, weil Sie das in 13 Jahren Regierungstätigkeit nicht geschafft haben!
Familienpolitik hat einen hohen Stellenwert. Neue Gesetze werden unter dem Gesichtspunkt „Auswirkungen auf Frauen“ nach dem Vorbild Gender Mainstreaming geprüft. Das gilt selbstverständlich auch für die Novelle zur Änderung der niedersächsischen Kommunalverfassung, die in § 5 a die Rechtsgrundlage für Gleichstellungsbeauftragte mit konkreter Aufgabenbeschreibung für die Kommunen vorsieht.
Nein, dann reicht meine Redezeit nicht mehr. Entsprechend der vom Grundgesetz geforderten Gleichstellung von Frau und Mann besteht daher auch die Pflicht für die Landkreise, die kreisfreien Städte, die Region Hannover sowie die großen selbstständigen Städte, eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen. Für alle anderen Gemeinden - mit Ausnahme der Mitgliedsgemeinden von Samtgemeinden - gilt das Gleiche. Aber diese können selbst entscheiden, ob sie die Gleichstellungsbeauftragte hauptamtlich, nebenamtlich oder ehrenamtlich beschäftigen.
Die Gleichstellungsbeauftragte wird künftig bei allen Vorhaben, Entscheidungen, Programmen und Maßnahmen - es ist wichtig für uns, dass wir die Programme, für die sie verantwortlich ist, auch nennen - mitwirken, die Auswirkungen auf die Gleichberechtigung der Geschlechter und die Anerkennung der gleichwertigen Stellung von Männern und Frauen in der Gesellschaft haben. Sie soll insbesondere Maßnahmen anregen, meine Damen und Herren, die der Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie dienen.
Damit haben wir ihr Aufgabenspektrum sogar noch erweitert. Ich verstehe Ihre Aufregung überhaupt nicht.
Diese Erweiterung ist gerade auch unter dem Gesichtspunkt des drohenden demografischen Wandels von besonderer Bedeutung. Ich danke besonders unserer Familienministerin, die sich diesem Feld ganz besonders widmet.
Ich halte also fest: Das Betätigungsfeld der Gleichstellungsbeauftragten ist auf die von Artikel 3 unseres Grundgesetzes geforderte Gleichberechtigung von Mann und Frau ausgerichtet.
Wenn Sie nun befürchten, dass durch diese Änderungen die Umsetzung des Verfassungsgebotes der Gleichberechtigung von Frauen und Männern nachhaltig gestört wird, dann muss ich Ihnen vorwerfen, dass Sie wenig Vertrauen in die von Bürgern demokratisch gewählten Rats- oder Kreistagsvertreter haben. Wir machen ernst damit, denen die Kompetenzen zu geben, die vor Ort die Entscheidungen treffen und auch zu verantworten haben.
Unser Handeln muss doch darauf ausgerichtet sein, den Entscheidungsträgern mehr Eigenverantwortung zu geben. Das ist nämlich auch zentrales Ziel unserer Politik: die Handlungsfähigkeit der Kommunen - übrigens ebenfalls ein Verfassungsgebot - zu stärken, die Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, in den 13 Jahren Ihrer Regierungszeit unnötig, ohne das Wort „Konnexität“ jemals ernsthaft in den Mund genommen zu haben, eingeengt haben.
- Ach, Herr Gabriel. - Wie alle anderen im Landtag vertretenen Fraktionen ist selbstverständlich auch die CDU-Fraktion von der wertvollen Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten überzeugt. Viele meiner - und sicherlich auch Ihrer - Kollegen, die kommunalpolitisch tätig sind, kennen und schätzen die gute Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten.
Wir brauchen keine weiteren Gutachten oder Berichte, wie Sie sie einfordern. Ich komme übrigens aus einem Landkreis - weil Sie danach gefragt haben -, in dem es eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte gibt, die in den Bereichen Ausbildung, Hilfe bei Existenzgründung von Unternehmerinnen und Motivierung von Familien beim beruflichen Wiedereinstieg nach der Familienpause immens viel getan hat, und zwar auch und gerade weil ihre Arbeit von der Verwaltung und der örtlichen Politik anerkannt und unterstützt wird.
Auch diesen Aspekt sollte man durchaus einmal in den Vordergrund der Betrachtung stellen. Das Verabschieden von Gesetzen allein führt noch
nicht zu großen Veränderungen. Gesetze müssen gelebt und flankierende Maßnahmen geschaffen werden. Der verfassungsrechtliche Auftrag richtet sich nicht nur an die hierfür bestellten Kräfte, sondern - das ist mir wichtig - an uns alle. Wir alle müssen die Gleichberechtigung von Mann und Frau in der Arbeitswelt, der Politik, der Gesellschaft und - an die Männer dieses Hauses gerichtet - auch in der Familie wollen.
Dies ist und bleibt eine gesamtgesellschaftspolitische Herausforderung. Ich wünsche mir mit Ihnen eine verstärkte inhaltliche Diskussion über das Wie des Abbaus der Benachteiligung von Frauen und nicht immer nur die ideologischen Debatten, die Sie so gerne führen. Das ist mir wichtig.
Wir schaffen die Rahmenbedingungen, um erfolgreich für die Gleichberechtigung von Mann und Frau streiten zu können. Das ist die bessere Politik; davon bin ich überzeugt. Ich wünsche mir eine gute Diskussion in den Fachausschüssen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach der Niedersächsischen Gemeindeordnung und der Landkreisordnung unterliegen das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Landkreise, der kreisfreien Städte und der großen selbständigen Städte der überörtlichen Prüfung durch das Kommunalprüfungsamt des Landes, während die überörtliche Prüfung der übrigen Gemeinden den Rechnungsprüfungsämtern der Landkreise als Aufgaben des übertragenden Wirkungskreises obliegt.
Noch bis zum 31. Dezember 2004 nehmen die vier bei den Bezirksregierungen bestehenden Kommunalprüfungsämter die überörtliche Kommunalprüfung der Landkreise, der kreisfreien Städte sowie der großen selbständigen Städte als Aufgabe des Landes war. Für die Zeit danach hat die Landesregierung aufgrund des Wegfalls der Bezirksregierungen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die überörtliche Kommunalprüfung neu und zukunftsorientiert geordnet.
Meine Damen und Herren, das Verfahren der Landesregierung bei der Erarbeitung dieses Gesetzentwurfes ist bei der Anhörung der kommunalen Spitzenverbände im Innenausschuss von diesen als vorbildlich bezeichnet worden. Herr Innenminister, meinen herzlichen Dank für diese vorbildliche Vorarbeit.
Die getroffenen Regelungen sehen einheitliche und vergleichbare Prüfungsverfahren vor, wobei Leistungsfähigkeit und Transparenz die maßgeblichen Kriterien darstellen. So ist zukünftig bei der überörtlichen Kommunalprüfung eine schlanke, übersichtliche Struktur mit guten Steuerungsmöglichkeiten gewährleistet.
Meine Damen und Herren, was sehen die neuen gesetzlichen Regelungen vor?
Erstens. Die Errichtung einer Kommunalprüfungsanstalt als selbständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Braunschweig.
Zweitens. Langfristig die Schaffung einer landesweit einheitlichen Zuständigkeit der Anstalt für die überörtliche Prüfung sämtlicher Kommunen. Das ist auch richtig so. Nur wenn alle Gebietskörperschaften ausnahmslos überörtlich geprüft werden, lässt sich ein vollständiges Bild der kommunalen Landschaft mit vergleichbaren Ergebnissen abbilden - und dies ab 2008 erstmalig für ganz Niedersachsen.
Zunächst - das hat der Herr Innenminister ausgeführt - wird die Kommunalprüfungsanstalt nur die Landkreise, kreisfreien Städte und großen selbständigen Städte prüfen. Erst danach, ab dem 1. Januar 2008, werden auch die kreisangehörigen Gemeinden und die übrigen von den Rechnungsprüfungsämtern zu prüfenden Einrichtungen in die Prüfung einbezogen. Organisatorisch ist es hier sinnvoll, zunächst für einen dreijährigen Übergangszeitraum den Umfang der Prüfung, wie dargestellt, zu begrenzen und erst danach alle kommunalen Körperschaften einzubeziehen; denn mit dieser zeitlichen Staffelung der Aufgabenzuweisung in zwei Etappen ermöglichen wir zum einen den Bediensteten, die Anstalt ohne zeitlichen Druck sach- und fachgerecht aufzubauen, und nehmen zum anderen auch Rücksicht auf die berechtigten Belange der Mitarbeiter, die zugleich neben dem Aufbau der Anstalt die in Artikel 57 der Niedersächsischen Verfassung vorgeschriebene Aufsicht kompetent mit Sachkenntnis und Überzeugungskraft, aber schon entsprechend der neuen Ausrichtung vornehmen wollen.
Drittens. Die Mitarbeiter werden zukünftig eine mehr beratende und begleitende Prüfung vornehmen, die die Kommunen in ihrer Aufgabenerledigung unterstützen und vergleichbare Ergebnisse liefern soll. Durch die Errichtung der Anstalt werden den Mitarbeitern zu Recht eine große Selbständigkeit und damit gleichzeitig auch eine große Verantwortung übertragen.
Viertens. Organe der Anstalt sind der Präsident oder die Präsidentin und der Verwaltungsrat. Meine Damen und Herren, partnerschaftliche Zusam
menarbeit mit den Kommunen bei der Besetzung dieser Organe ist für uns gleichermaßen wichtig wie selbstverständlich. So wird der Präsident oder die Präsidentin im Benehmen mit den kommunalen Spitzenverbänden vom Land benannt. Die Beratungen in den Fachausschüssen haben gezeigt, dass die von uns zunächst gewollte weiter gehende Einvernehmensregelung verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet. Das Letztentscheidungsrecht für Personalentscheidungen soll daher beim Land verbleiben, das die Anstalt auch finanziert. Auch die Besetzung des Verwaltungsrates zeigt die gewollt enge Verbundenheit mit den Kommunen. Von den acht zu benennenden Vertretern werden sechs von den kommunalen Spitzenverbänden benannt werden.
Zur Finanzierung erhält die Kommunalprüfungsanstalt einen jährlichen Landeszuschuss in Höhe von 1,31 Millionen Euro. Auch hierauf hat der Innenminister verwiesen. Dieser Betrag entspricht exakt der Höhe der jetzigen Aufwendungen des Landes für diese Aufgabe, und er wird auch auskömmlich sein. Ich möchte hier großen Wert auf die Feststellung legen, dass das Land die Anstalt entsprechend ihrer Aufgabenzuweisung finanziert, auch wenn Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, immer das Gegenteil behaupten. Erst mit der Ausweitung der Zuständigkeit auf sämtliche Kommunen ab dem 1. Januar 2008 muss über die Höhe des Landeszuschusses selbstverständlich neu gesprochen werden.
Meine Damen und Herren, halten wir fest: Die Landesregierung vollzieht mit der Errichtung der Anstalt einen weiteren richtigen und notwendigen Schritt zur Modernisierung der Verwaltung hin zu einer insgesamt wirtschaftlicheren Organisationsform. Dies wird langfristig auch zu einer Kostensenkung bei allen Beteiligten beitragen. Und, meine Damen und Herren, die Neuausrichtung der überörtlichen Prüfung wird erstmals dazu führen, allen niedersächsischen Kommunen vergleichbare Daten zu liefern. So werden die Kommunen künftig noch besser in der Lage sein, ihre Haushaltsführung in finanziell schwierigen Zeiten zu optimieren.
Sie sehen also: Mit ihrem Gesetzentwurf setzt die Landesregierung ihren konsequenten und zukunftsgerichteten Weg zur Straffung der Verwaltung und zur Verbesserung der Aufgabenerledigung fort.
Meine Damen und Herren, wir blicken nach vorne und tun das, was notwendig ist, für Niedersachsen.
Das soll auch so bleiben. Die CDU-Fraktion wird diesem Gesetzentwurf zustimmen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ihr Antrag, meine Damen und Herren von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, liegt dem
Landtag zur abschließenden Beratung leider nach wie vor in unveränderter Form vor. An Hinweisen, dass Ihr Antrag in weiten Teilen schon aus Rechtsgründen nicht erfolgreich sein kann, hat es in den vorangegangenen Beratungen nicht gemangelt. Sie haben - wohl aus ideologischen Gründen trotzdem unverdrossen daran festgehalten. Lassen Sie mich daher noch einmal einige Punkte zum besseren Verständnis und zur Klarstellung sagen.
Asylbewerber und Spätaussiedler werden nach wie vor von Ihnen in Unkenntnis in einem Atemzug genannt, ohne sich an deren unterschiedlichem Rechtsstatus zu orientieren. Bitte merken Sie sich für künftige Anträge: Spätaussiedler sind aufgrund ihrer deutschen Vorfahren Deutsche und haben keinen ausländerrechtlichen Status.
Asylbewerber, die bei uns aufgrund von Vertreibung oder Verfolgung Asyl beantragen, durchlaufen dagegen ein Anerkennungsverfahren und sind nicht deutsche Staatsangehörige. Sie fallen unter das inzwischen verabschiedete Zuwanderungsgesetz.
Zweitens. Die von Ihnen geforderte sofortige dezentrale Unterbringung von Asylbewerbern ist schon aus Rechtsgründen aufgrund des Asylverfahrensgesetzes nicht möglich.
Drittens. Sie wollen Flüchtlinge, Menschen, die Asyl begehren, und jüdische Emigranten sofort dezentral unterbringen, um auf diese Weise vermeintlich Integrationsprozesse zu erleichtern. Auch hier stellt sich für mich die Frage, ob es einem ausländischen Mitbürger gegenüber überhaupt zu verantworten ist, ihn in Deutschland schon einzugliedern, solange noch gar nicht feststeht, ob er überhaupt in Deutschland bleiben kann. Wir helfen ihm somit nicht.
Von daher sollten wir solche Integrationsprozesse nicht auf die ausländischen Mitbürger ausdehnen, deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen sind oder wenigstens Aussicht auf Erfolg haben. Anders verhält es sich bei Ausländern, deren Aufenthalt rechtmäßig und von langer Dauer ist. Denen müssen wir doch die Integration erleichtern und sie fördern. Dies ist ein wichtiges Anliegen der
Landesregierung und der sie unterstützenden Fraktionen. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an den Sprachunterricht im vorschulischen Bereich sowie an den von dieser Landesregierung eingeführten Islam-Unterricht an einigen Grundschulen in deutscher Sprache.
Viertens. Die von Ihnen geforderte Schließung von Bramsche wäre ein fataler Fehler und ist von dieser Landesregierung daher zu Recht nicht gewollt. Gegen die Schließung sprechen auch schon rechtliche Gründe. Aufgrund bundesgesetzlicher Vorgaben sind die Bundesländer verpflichtet, für die Unterbringung Asylbegehrender Einrichtungen vorzuhalten, um auch auf Flüchtlingsströme vorbereitet zu sein. Dieser Verpflichtung kommt das Land Niedersachsen nach. Ich gebe Ihnen zwar ausdrücklich Recht, dass die Zahl der Asylbewerber zurzeit rückläufig ist. Da aber niemand vorhersagen kann, ob diese Entwicklung rückläufiger Zahlen weiterhin anhalten wird oder ob Deutschland in Zukunft nicht doch noch mit höheren Zugangszahlen rechnen muss, können wir Bramsche nicht schließen. Das wäre ein völlig falscher Ansatz und verhängnisvoll. Genau das Gegenteil ist richtig. Wir benötigen weiterhin zentrale Gemeinschaftsunterkünfte, auch und gerade in Bramsche, aber mit einer Neuausrichtung.
Diese Landesregierung hat daher bereits auf rückläufige Asylbewerberzahlen reagiert und eine Neuausrichtung des Aufnahmewesens für Flüchtlinge beschlossen, was auch eine Neukonzeptionierung für Bramsche beinhaltet. In Bramsche werden seit dem 31. März 2004 vornehmlich Asylbewerber untergebracht, deren Asylantrag rechtskräftig abgelehnt worden ist und die deshalb oder auch aus anderen Gründen zur Ausreise verpflichtet sind und daher wieder in ihr Heimatland zurückkehren müssen. Die Bereisung, die wir am 2. Juni 2004 gemeinsam mit allen Mitgliedern des Innenausschusses gemacht haben, hat uns allen gezeigt, dass die Konzeption der Landesregierung für die Außenstelle Bramsche der Zentralen Anlaufstelle Oldenburg überzeugend ist und die dort untergebrachten Flüchtlinge von ihr erheblich profitieren.
Meine Damen und Herren von den Grünen, obwohl wir Bramsche besichtigt haben und uns vom Gegenteil überzeugen konnten, halten Sie gleichwohl weiterhin an Ihrer Aussage fest, die zentrale Unterbringung sei inhuman. Das ist für mich völlig unverständlich, erklärt sich aber vielleicht daraus, dass ein Vertreter der Grünen aus dem Innenaus
schuss nicht die ganze Zeit dabei war und deshalb vielleicht auch keine eigenen Erkenntnisse hat. Ansonsten ist Ihre starre Haltung nicht erklärlich. Wir konnten uns doch in Bramsche von der guten Unterbringung der Menschen, von der Versorgung und der guten Betreuung überzeugen. Gerade die Rückkehrberatung und die Information über Hilfen bei der Rückkehr können doch am besten zentral erfolgen. Hier erfahren die Betroffenen am besten, welche Möglichkeiten es zur Förderung der freiwilligen Rückkehr gibt. Hier kann jederzeit zentral in Ruhe und umfassend qualifiziert und effizient beraten werden, was bei einer dezentralen Unterbringung nur bedingt möglich wäre.
Aber auch aus einem weiteren Grund war eine Neuausrichtung für Bramsche erforderlich: Wir dürfen nicht außer Acht lassen, dass auch Gemeinschaftsunterkünfte wirtschaftlich geführt werden müssen. Auch dieser Bereich kann und darf daher nicht dem Haushaltskonsolidierungsdruck entzogen werden.
Auf der Grundlage der gestern verabschiedeten Artikelgesetze zur Modernisierung der Verwaltung in Niedersachsen sind die Zuständigkeiten der Zentralen Anlaufstellen in Braunschweig und Oldenburg mit der Außenstelle Bramsche neu geordnet worden. Meine Damen und Herren, das ist ein Prozess, den wir auch weiter beobachten werden.
Für mich hat die Beratung im Innenausschuss deutlich gezeigt, dass Sie, meine Damen und Herren von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, in der Ausländer- und Asylpolitik allein althergebrachten ideologischen Aspekten anhängen und leider in dieser Frage auch beratungsresistent sind.
Die CDU-Fraktion wird daher Ihren Antrag ablehnen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute entscheiden wir mit der Verabschiedung der acht Artikelgesetze über eine umfassende Verwaltungsstrukturreform in Niedersachsen und damit über die zukunftsgerichtete Neuordnung der Landesverwaltung.
Zentraler Bestandteil für die grundlegende Modernisierung und die Optimierung der niedersächsischen Landesverwaltung ist die Auflösung der vier Bezirksregierungen zum 1. Januar 2005 und damit einhergehend der Übergang von einem dreistufigen zu einem zweistufigen Verwaltungssystem. Mit den vorliegenden Gesetzentwürfen werden diese Landesregierung und die Regierungsfraktionen neben der inzwischen erfolgreich umgesetzten Schulstrukturreform und der Verbesserung der inneren Sicherheit ein weiteres, wichtiges und zentrales Wahlversprechen zeitnah umsetzen;
denn das haben wir vor der Wahl den Bürgern angekündigt. Wir werden eine durchgreifende Verwaltungsreform durchführen, die die Bezirksregierungen entbehrlich macht.
Heute, bereits eineinhalb Jahre nach der Wahl, können wir feststellen, dass uns nach gründlicher Vorarbeit durch Minister Schünemann und Sonderstaatssekretär Meyerding mit den Artikelgesetzen ein Ergebnis zur Verwaltungsmodernisierung vorliegt, das - um mit den Worten von Prof. Dr. Joachim Jens Hesse zu sprechen - für alle reformbereiten Bundesländer in Deutschland Modellcharakter haben wird.
Mein besonderer Dank gilt an dieser Stelle unserem Innenminister und seinem Staatssekretär.
Danken möchte ich aber auch all denjenigen, die auf den verschiedensten Ebenen zum Gelingen dieser Reform beigetragen haben.
In diesen Dank möchte ich auch den unabhängigen Gesetzgebungs- und Beratungsdienst einschließen, der in doch sehr kurzer Zeit die Gesetzesvorhaben begleitet hat.
Im Gegensatz zu Ihnen, meine Damen und Herren von der SPD-Fraktion, reden wir nicht nur über umfassende Reformen, wie Sie es während Ihrer
Regierungszeit im Überfluss getan haben, sondern wir handeln auch.
Meine Damen und Herren, nur wer den Mut zu Veränderungen hat und verändert, kann im Nachhinein Aussagen darüber treffen, was richtig und was falsch gewesen ist, nicht aber derjenige, der wie Sie zwar gerne von Reformen spricht, aber, wenn es an die Umsetzung geht, doch lieber am scheinbar Bewährten festhält.
Aber allein Reformen vorzuschlagen oder sie nur in Ansätzen zu verwirklichen, wie Sie es lange Jahre getan haben, bringt uns nicht wirklich weiter. Deshalb, meine Damen und Herren von der Opposition, seien Sie doch froh, dass wir - im Gegensatz zu Ihnen damals - den Mut haben, Veränderungen, die zwingend notwendig und daher geboten sind, auch tatsächlich herbeizuführen.
Meine Damen und Herren von der Opposition, nur eine Landesregierung wie die von Ministerpräsident Wulff, die konsequent, entschlossen und geschlossen vorwärts gerichtet handelt, hilft diesem uns mit hohen Schulden überlassenen Land weiter.
Mit uns gibt es eben keine endlosen Geschichten verpasster Chancen, keine zahllosen Gutachten, keine gescheiterten Kommissionen, sondern wir verwirklichen gemeinsam mit der FDP-Fraktion tatkräftig und zielstrebig unsere Koalitionsaussagen.
Der von der Landesregierung mit der Vorlage der Artikelgesetze zur Modernisierung der Verwaltung in Niedersachsen richtigerweise eingeschlagene Weg führt zur Abschaffung der Bezirksregierungen und ebnet damit den Weg zu einer umfassenden Strukturreform der Landesverwaltung. Dies werden wir heute beschließen.
Bestrebungen, die Bezirksregierungen abzuschaffen, hat es in der Vergangenheit viele gegeben. Aber es mangelte bisher immer an der Durchset
zung. Man berief sich in den Debatten - wie jüngst auch Sie, meine Damen und Herren von der Opposition - auf die scheinbar nicht verzichtbare Bündelungs- und Koordinierungsfunktion der Bezirksregierungen. Dabei lassen Sie völlig außer Acht, dass eine vollständige Bündelung und Koordinierung in der staatlichen Mittelinstanz schon seit Jahren nicht mehr stattgefunden hat - zum einen, weil schon lange Sonderbehörden neben den Bezirksregierungen bestanden haben, und zum anderen, weil Doppelzuständigkeiten in den letzten Jahren durch Ausgliederung verschiedener Fachabteilungen auch noch ausgebaut wurden. Wer diese Ausgangslage kennt, muss sich doch zu einem Neuanfang entschließen und kann nicht weiterhin wie Sie von Veränderungen durch eine einfache Umbenennung der „Bezirksregierungen“ in „Regionalmanagement“ träumen. Das allein reicht nicht. Diese Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen haben die dringend notwendige und längst überfällige Verwaltungsmodernisierung in Niedersachsen auf den Weg gebracht. Hierzu gibt es keine wirkliche Alternative.
Lassen Sie mich insbesondere zwei Gründe nennen: Erstens. Das Land Niedersachsen ist hoch verschuldet. Alle Verantwortlichen sind sich darüber einig, dass auch die öffentliche Verwaltung einen Beitrag zur nachhaltigen Konsolidierung des Landeshaushaltes leisten muss. Auch durch die Verwaltungsreform müssen erhebliche Einsparungen erwirtschaftet werden. Unsere Personalkostenquote ist viel zu hoch. Wir müssen Stellen im Landesdienst abbauen. Daher haben die Regierungsfraktionen der CDU und der FDP bereits im Koalitionsvertrag vereinbart, in der Landesverwaltung 6 000 Stellen entbehrlich zu stellen. Darüber, meine Damen und Herren, ist das Kabinett noch hinausgegangen und hat beschlossen, dass in der Landesverwaltung sogar mehr als 6 700 der insgesamt 180 000 Stellen entbehrlich gestellt werden können, davon mehr als 1 200 Stellen allein durch die Auflösung der Bezirksregierungen.
Das hierdurch zu realisierende Einsparvolumen ergibt sich aus der von der Landesregierung zu den Gesetzentwürfen vorgelegten Gesetzesfolgenabschätzung. Die in den Projektberichten aufgezeigten Entlastungen können aber nicht sofort in voller Höhe realisiert werden, da die dort genannten Stellen natürlich nicht sofort entfallen.
Zur Beschleunigung des Stellenabbaus hat die Landesregierung personalwirtschaftliche Maßnahmen, wie die Optimierung der Jobbörse, die Verschärfung des Einstellungsstopps und die Vermittlung von entbehrlich werdendem Personal in neue Einsatz- und Betätigungsfelder, vorgesehen. Herr Innenminister Schünemann ist soeben beispielhaft darauf eingegangen.
In diesem Zusammenhang, meine Damen und Herren von der SPD-Fraktion, stellen Sie mit Ihrem Gesetzentwurf zur Änderung des § 109 des Niedersächsischen Beamtengesetzes zum wiederholten Male unter Beweis, wie wenig Sie von Personalwirtschaft und Finanzen verstehen.
Aber Sie bleiben wenigstens Ihrem Grundsatz „Viel reden - wenig verstehen“ treu.
Die Koalition von CDU und FDP dagegen wird die Maßnahmen dieser Landesregierung zum Stellenabbau unterstützen, die - das halte ich für besonders wichtig - jüngeren, motivierten Mitarbeitern nicht die Chance für ihre berufliche Entwicklung verbauen wird.
Letztlich ist auch nach Meinung des Landesrechnungshofes die Ausschöpfung aller personalwirtschaftlichen Maßnahmen zur Konsolidierung des Haushaltes unumgänglich. Dem ist nun wahrlich nichts mehr hinzuzufügen.
Meine Damen und Herren, nach der Durchführung der Verwaltungsmodernisierung und dem Abbau sämtlicher für entbehrlich gehaltener Stellen wird der Landeshaushalt nach den Berechnungen des Innenministeriums dauerhaft um etwa 190 Millionen Euro jährlich entlastet, beginnend 2005 mit 17,5 Millionen Euro. Der Landesrechnungshof hat bei seiner kritischen Bewertung der Gesetzesfolgenabschätzung dieses Ergebnis, Frau Leuschner, nicht nur bestätigt, sondern er hält darüber hinaus sogar haushaltsmäßige Auswirkungen von bis zu 210 Millionen Euro jährlich für möglich. Nehmen Sie das bitte einmal zur Kenntnis.
Bei der katastrophalen Haushaltslage des Landes, für die allein die Vorgängerregierung die Verant
wortung trägt und nicht wir, sind diese Personalkosteneinsparungen unumgänglich und daher ohne Alternative.
Zweiter Grund: Wir führen diese Verwaltungsreform durch, weil wir durch eine schlanke, effiziente und moderne Verwaltung ein angesehener Dienstleister sowohl für Privatpersonen als auch für die Wirtschaft sein wollen. Gerade für unsere Unternehmen wird dies zunehmend wichtiger. Nur eine leistungsfähige, unbürokratisch und vor allem bürgerfreundlich handelnde Verwaltung ist im globalen Wettbewerb ein überzeugender Wirtschaftsfaktor.
Den Unternehmer interessiert bei einem Reformvorhaben wie diesem doch vorrangig, ob er erstens künftig noch Genehmigungen für sein Vorhaben braucht, zweitens, wenn ja, wie lange sein Verfahren dauert, drittens ob ihm von der Behörde zielführende Wege aufgezeigt werden und viertens, was ihn das Verfahren kostet. An der Beantwortung dieser Fragen bemisst der Bürger oder das Unternehmen den Erfolg einer Reform. Meine Damen und Herren, wir sind fest davon überzeugt, dass wir nach der Umsetzung der Reform diesen Ansprüchen der Bürger und der Unternehmen auch gerecht werden können.
Denn Leitgedanken dieser Reform sind die Reduzierung des Staates auf seine Kernaufgaben, die Nutzung von Synergieeffekten durch Kompetenzbündelung sowie die Stärkung der Gestaltungsmöglichkeiten unserer Kommunen. In 20 Projektgruppen wurden die Konzepte entwickelt, wie und wo Aufgaben künftig wirtschaftlicher und zweckmäßiger wahrgenommen werden können. Ich möchte mich in diesem Zusammenhang ausdrücklich bei allen Beteiligten und vor allem auch bei den Mitarbeitern der Bezirksregierung für diese zum Teil sehr intensive Mitarbeit bedanken. Es wurde nach einheitlichen Kriterien vorgegangen, die für alle staatlichen Aufgaben die nachfolgenden Fragestellungen beinhalteten: Welche staatlichen Aufgaben müssen vom Staat überhaupt noch wahrgenommen werden? Welche Aufgaben können entfallen, reduziert oder vereinfacht werden? Welche Aufgaben können kommunalisiert und welche auf andere Einrichtungen übertragen oder privatisiert werden? Das waren die Zielvorgaben,
Frau Leuschner, und nicht, wie Sie gebrummelt haben, die Übertragung von Aufgaben nach gewissen Quoten.
Auf der Grundlage dieser Zielvorgaben hat Staatssekretär Meyerding die Reform eingeleitet. Wir haben eine flächendeckende Aufgabenkritik vorgenommen. Hieraus und aus den Vorschlägen der kommunalen Spitzenverbände, der Kommunen und nicht zuletzt der Bezirksregierungen selbst resultierten die Vorschläge, die in ein stimmiges Gesamtkonzept der Landesregierung mündeten. Danach können 171 Aufgaben ersatzlos entfallen, beispielsweise Zustimmungserfordernisse bei Landes- oder bei Bundesbauten. Auf Dritte sollten 20 Aufgaben übertragen werden. Lassen Sie mich der Deutlichkeit halber beispielhaft anführen: Übertragung der landwirtschaftlichen Tierund Flächenprämie auf die Landwirtschaftskammer, Aufsichtsaufgaben bezüglich Apotheker auf die Apothekerkammer.
Privatisiert wurden 45 Aufgaben. Hierzu zählen die Vergabe der ESF-Mittel und die Wirtschaftsförderung durch die NBank ebenso wie der Abbau der Liegenschaftsvermessung durch Landesbedienstete um 25 %.
Kommunalisiert wurden unter strikter Beachtung des Konnexitätsprinzips etwa 73 Aufgaben, beispielsweise die Genehmigung von Flächennutzungsplänen und die Ausweisung von Naturschutzgebieten außerhalb von Natura-2000-Gebieten.
Weiterhin in der Landesverwaltung verbleibende Geschäftsabläufe wurden gestrafft und optimiert. Minister Schünemann ist darauf eingegangen.
Dieses richtungsweisende Gesamtkonzept beinhaltet somit den zügigen Abbau von 6 743 Stellen im gesamten Landesdienst, die Abschaffung der Bezirksregierungen, die Auflösung weiterer 119 Behörden, lediglich Neuschaffung von 21 Behörden, die Berücksichtigung der Fläche bei Standortentscheidungen, die Regierungsvertretungen als staatliche Repräsentanz in der Region, den zweistufigen Behördenaufbau, die Straffung und Optimierung von Verfahrensabläufen, die Abschaffung der Widerspruchsverfahren in vielen Rechtsbereichen sowie die Zuständigkeit der Ausgangsbehörde für verbleibende Widerspruchsverfahren.
Gerade die beiden zuletzt genannten Punkte, meine Damen und Herren, sind wichtige Bausteine zur
Deregulierung und Entbürokratisierung. Deutschland ist ein Land mit einer unwahrscheinlichen Regelungswut und Regelungsflut.
- Natürlich stimmt das.
Hören Sie sich doch einmal bei den Bürgern und in der Wirtschaft um! Es gibt kaum oder gar keine Bereiche, für die es in Deutschland nicht im Übermaß Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Erlasse gibt. Nicht nur jeder Bürger, jede Bürgerin, jeder kleine Handwerksbetrieb, nein, auch große Unternehmen kämpfen sich doch tagtäglich bei allen Dingen durch einen mittlerweile kaum mehr überschaubaren Dschungel von Vorschriften. Dies muss sich ändern.
Diese Landesregierung hat deshalb eine Deregulierungsoffensive mit dem Ziel gestartet, mindestens ein Drittel aller Vorschriften abzubauen. Durch die Abschaffung des verwaltungsgerichtlichen Vorverfahrens wird der Zugang zu gerichtlichen Verfahren erleichtert, und Entscheidungsabläufe werden beschleunigt.
Meine Damen und Herren, die vom Rechtsausschuss erbetene Umfrage bei den Bezirksregierungen zur Abhilfequote hat ergeben, dass in den meisten Rechtsgebieten in mehr als 90 % der Fälle die Widerspruchsbehörde die Entscheidung der Ausgangsbehörde bestätigt und dass es zu keiner über die Ausgangsentscheidung hinaus gehenden Aufbereitung des Streitstands kommt. Dieses Umfrageergebnis hat uns eindrucksvoll in unserer Meinung bestätigt, dass die Fachleute in den Kommunen, in den Ausgangsbehörden ihr Metier beherrschen und über eine hohe fachliche Kompetenz verfügen.
Was gestern für die Beibehaltung der Widerspruchsverfahren zu sprechen schien, nämlich zusätzlich kostengünstiger Rechtsschutz für den Bürger, Entlastung der Verwaltungsgerichte, Selbstkontrolle der Verwaltung, muss heute bei geänderten Rahmenbedingungen für morgen auf unbedingte Notwendigkeit und Effizienz überprüft werden. Gewichtige Gründe, die für die Abschaffung der Widerspruchsverfahren sprechen, z. B. lange Verfahrensdauer, geringe Erfolgsquote, kaum mehr ins Gewicht fallende Befriedungswir
kung, trotz Widerspruchsbescheiden gleich hohe Anzahl von Klagen vor den Gerichten, können bei der Abwägung doch nicht außer Acht gelassen werden und sind daher, ebenso wie die Ergebnisse der Beratungen in den Fachausschüssen, im Interesse eines effizienten Rechtsschutzes in die Entscheidungsfindung einbezogen worden. Überall dort, Frau Bockmann, wo die Nachteile im Falle der Beibehaltung des zweistufigen Verfahrens überwiegen, wird das Widerspruchsverfahren deshalb abgeschafft. Umgekehrt wird das Vorverfahren dort aufrechterhalten - beispielsweise im Baurecht -, wo die positiven Effekte des Verfahrens überwiegen. Mit der Abschaffung des Widerspruchsverfahrens erreichen wir schnellere Rechtssicherheit sowie schnellere Planungssicherheit und wir verkürzen deutlich die Zeit von der erstmaligen Antragstellung bis zu der für den Bürger verlässlichen und endgültigen Entscheidung.
Ihren Antrag, meine Damen und Herren von der SPD, auf uneingeschränkte Beibehaltung des Widerspruchsverfahrens lehnen wir daher ab;
denn wir wollen für unser Land nicht mehr einen Rechtswegestaat, sondern einen schlanken Rechtsstaat.
Darauf hat der Bürger zu Recht einen verfassungsrechtlich geschützten Anspruch. Meine Damen und Herren, wir reduzieren den Staat auf seine Kernaufgaben. Die Landesverwaltung wird schlanker, transparenter und vor allem leistungsfähiger. Der künftige zweistufige Verwaltungsaufbau wird unnötige Doppelstrukturen vermeiden, den Ressourceneinsatz im Bereich der Aufsicht reduzieren und durch Kompetenzbündelung Synergieeffekte erschließen. Da wir nur noch regeln, was unbedingt nötig ist, und nicht, was alles möglich ist, machen wir Niedersachsen wieder wettbewerbsfähig und unter den 16 Bundesländern in Deutschland zu einem Aufsteigerland.
Meine Damen und Herren, Niedersachsen bewegt sich seit dem März 2003 wieder in die richtige Richtung.
Ich fordere die Opposition auf: Ersticken Sie nicht weiter in Ihrem Beharrungsvermögen, sondern er
kennen Sie, dass unser Weg der richtige ist, und gehen Sie ihn mit!
Nehmen Sie sich doch einfach ein Beispiel an Ihren Kollegen von der SPD in Sachsen, die in ihrem Wahlprogramm die Auflösung der Regierungspräsidien und die Kommunalisierung der Aufgaben gefordert haben.
Unsere Fraktion, Herr Möhrmann, wird den Antrag auf Beibehaltung der Widerspruchsverfahren ablehnen und dem Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Beamtengesetzes nicht zustimmen. Den acht Artikelgesetzen werden wir zustimmen. Wir sind überzeugt, dass dies für die Menschen in unserem Land besser ist. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Berichterstatterin hat im Innenausschuss den Sachverhalt umfassend dargestellt. Wir haben ausführlich darüber gesprochen, und die Berichterstatterin hat „Sach- und Rechtslage“ vorgeschlagen. Diesem Vorschlag ist der Ausschuss mit großer Mehrheit gefolgt.
Die Petentin bittet um Änderung des § 87 a NBG und damit um die Einführung der unterhälftigen Teilzeitbeschäftigung. Sie möchte aufgrund ihrer familiären Situation - zwei Kinder im Alter von drei und neun Jahren - ihre Arbeitszeit - zurzeit die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit - weiter reduzieren.
Meine Damen und Herren, wir haben sehr lange darüber gesprochen. Ich möchte nicht verkennen, dass gerade für Frauen, die berufstätig sind und Kinder haben, häufig große Schwierigkeiten bestehen, beides miteinander zu vereinbaren und dass sie auch über ein großes Organisationstalent verfügen müssen. Deshalb verkennen wir auch nicht, dass die Möglichkeit unterhälftiger Teilzeitbeschäftigung große familienpolitische Auswirkungen hätte und auch der Förderung von Teilzeitbeschäftigung in allen Bereichen der Landesverwaltung dienen würde. Auf der anderen Seite muss man aber auch sehen, dass gerade unterhälftige Teilzeitbeschäftigung erhebliche Mehrausgaben zur Folge hat.
Wir haben im Landtag das Für und Wider schon häufig erörtert, und ich muss ehrlich zugeben: Wir als CDU haben auch immer für die Änderung des § 87 a NBG votiert, weil wir damit familienpolitische Dinge unterstützen. Weil die derzeitige Haushaltssituation aber so schwierig ist und wir vor großen Problemen stehen, den Haushalt zu konsolidieren, ist zurzeit eine Gesetzesänderung, wie von der Petentin gewünscht, zwar sehr wünschenswert, aber leider nicht machbar. Aus diesem Grund hat auch der Innenausschuss mit großer Mehrheit für „Sach- und Rechtslage“ votiert. Ich freue mich darüber, dass die Berichterstatterin der SPD und auch die übrigen Kolleginnen und Kollegen von der SPD mit uns so gestimmt haben. Wir möchten weiterhin für „Sach- und Rechtslage“ votieren und dem Vorschlag des Innenausschusses folgen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung hat mit ihrer Kabinettsentscheidung vom 23. März dieses Jahres über organisatorische und personalwirtschaftliche Rahmenbedingungen entschieden, die zum 1. Januar 2005 nicht nur zur Auflösung der vier Bezirksregierungen, sondern auch zum Umbau der Landesverwaltung insgesamt führen werden. Damit hat die Landesregierung nach nur einem Jahr Regierungsverantwortung in Niedersachsen endgültig die Weichen für eine modernere und effizientere Landesverwaltung gestellt.
Meine Damen und Herren, mit der Auflösung der vier Bezirksregierungen wird neben der Schul
strukturreform und der Änderung des Gefahrenabwehrgesetzes ein weiteres für die CDULandtagsfraktion wichtiges und zentrales Wahlversprechen nach gründlicher Vorarbeit durch Innenminister Schünemann und Sonderstaatssekretär Meyerding zeitnah umgesetzt.
Mit uns gibt es keine endlose Geschichte verpasster Chancen,
keine zahllosen Gutachten und keine gescheiterten Kommissionen, sondern wir verwirklichen gemeinsam mit unserem Koalitionspartner, der FDP, tatkräftig und zielstrebig unsere Koalitionsaussagen.
Ausgehend von den Aufgaben in den Bezirksregierungen - ich meine, das ist der richtige Weg gewesen - sind nach umfassender Aufgabenkritik und Aufgabenwegfall die künftig nach Privatisierung und Kommunalisierung beim Land noch verbleibenden Aufgaben neu geordnet worden. Niedersachsen beschränkt sich auf seine Kernaufgaben. Meine Damen und Herren, hierzu zwingt uns nicht zuletzt die uns von der Vorgängerregierung hinterlassene desolate finanzielle Situation des Landes.
Der bisherige dreistufige Behördenaufbau wird durch einen zweistufigen Aufbau der Landesverwaltung ersetzt werden. Nicht mehr die Kommunen, die Bezirksregierungen und die Ministerien kümmern sich im bisherigen Weisungsgeflecht um die Wahrnehmung der öffentlichen Aufgaben, sondern die Kommunen können nunmehr innerhalb der geplanten Zweistufigkeit im Interesse der Bürger und Bürgerinnen viel eigenverantwortlicher auf regionaler Ebene handeln.