Klaus Krumfuß
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Last Statements
Herr Minister, Sie haben angesprochen, dass es zu keiner Mehrbelastung des Einsatz- und Streifendienstes gekommen ist. Wie erklären Sie sich dann, dass der Einsatz- und Streifendienst nach der Polizeireform Aufgaben, die vorher von der Kriminalpolizei erledigt wurden, sprich: vom Kriminalermittlungsdienst, übernehmen musste und dass es heute schon dazu kommt, dass Polizeistationen nur dadurch aufrechterhalten werden können - der Dienst in den Stationen und die Öffnungszeiten -, weil dort eine Verstärkung durch den Einsatz- und Streifendienst stattfindet?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auf Antrag der CDU-Fraktion wird am morgigen Tag über eine Denkschrift der Polizeidirektoren diskutiert, in der eine massive Unzufriedenheit mit den Rahmenbedingungen für die Polizei in Niedersachsen dokumentiert ist. Ich meine, dass man es ganz besonders beachten muss, wenn sich die Polizeidirektoren so kritisch über die Ausstattung und die Ausbildung der Polizei im Lande Niedersachsen äußern.
Die CDU-Fraktion hat sich in zahlreichen Initiativen - das ist in den Protokollen nachzulesen - für eine Verbesserung der Ausstattung der Polizei eingesetzt. Zudem haben wir uns immer dafür ausgesprochen, die Ermittlungstätigkeit der Polizei - darum geht es in diesem Tagesordnungspunkt zu erleichtern und zu beschleunigen. Von besonderer Bedeutung ist für uns die Verbesserung der Zusammenarbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft bis hin zum Gerichtsverfahren. Ich meine, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass das ein sehr wichtiger Punkt ist. Eine verbesserte Zusammenarbeit lässt sich durch einen engen Datenverbund zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft ermöglichen, der z. B. doppelte Schreibarbeiten und sonstige unnötige zeitliche Verzögerungen bei
Strafverfahren vermeidet. Gerade aus diesem Grund ist es notwendig, ein flächendeckendes EDV-System in Niedersachsen einzuführen. Wer wie ich aus der Praxis kommt und bereits auf einige EDV-Systeme geschult ist, hat immer wieder feststellen müssen, dass es dort in erheblichem Umfang Unzulänglichkeiten gab. Die Gewerkschaften haben vor ein paar Wochen noch einmal deutlich gemacht, dass hier akuter Handlungsbedarf besteht.
Es gibt Bundesländer, die bereits ein solches EDV-System eingeführt haben - z. B. Hamburg vor zwei Jahren. Das EDV-System MESTA - „Mehrländer-Staatsanwaltschafts-Automation“ ist in der Hamburger Staatsanwaltschaft flächendeckend eingeführt worden. Das führt dazu, dass Verfahren beschleunigt werden können und dass mit einer Eingabe mehrere Textbausteine - wie z. B. Anklagen oder Einstellungsbescheide - erstellt werden können. Der zeitraubende und kostspielige Umweg über handschriftlich ausgefüllte Formulare, die anschließend von Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern in Reinschrift übertragen werden müssen, wird so vermieden.
Kern eines solchen Programms muss ein zentraler Bestand an Verfahrens- und Personendaten sein, auf den von vernetzten Arbeitsplätzen in allen Anwenderbereichen zur Abfrage oder zur weiteren Bearbeitung zugegriffen werden kann. Damit wird ein schneller und sicherer Informationsfluss zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft sichergestellt. Auch die Aktenbearbeitung der Vorgänge durch die Schnittstelle kann einfacher und zügiger erfolgen, indem sich ein Ermittlungsbeamter über den PC, der an den Rechner angeschlossen ist, in den jeweiligen Vorgang einloggen und seine Ermittlungsberichte direkt mit eingeben kann. Dadurch werden lange Wege erspart. Es kommt zu einer sehr ernsthaften und von der Ermittlungstätigkeit her sichergestellten Aktenbearbeitung; denn Polizei und Staatsanwaltschaft müssen nicht mehr wie bisher getrennt Daten in das System eingeben.
Daran mangelt es im Moment etwas in Niedersachsen. Es ist, wie wir gehört haben, vorgekommen, dass bei Ermittlungsverfahren wichtige Details plötzlich nicht mehr in der Akte waren. Solche Probleme werden durch dieses besondere Datensystem ausgeschlossen.
Die Erleichterung der Zusammenarbeit zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft ist gerade im Hin
blick auf die Herausforderungen durch organisierte Kriminalität und Terrorismus von besonderer Wichtigkeit. Wer das Buch „Die Schläfer unter uns“ gelesen hat, hat gemerkt, dass es zu erheblichen Ermittlungspannen gekommen ist, weil die Datenbestände nicht sorgfältig eingegeben waren. Dienststellen hatten Daten eingegeben, von denen Ermittlungsbehörden vor Ort überhaupt nichts wussten. Dieses Problem, meine sehr verehrten Damen und Herren, wird mit der Einführung des Datensystems behoben.
Niedersachsen hat - wie in vielen anderen Dingen in diesem Bereich noch einen erheblichen Nachholbedarf. Die Landesregierung hat es im Gegensatz zu anderen Bundesländern wie Hamburg oder Hessen nicht geschafft, dieses System zu installieren.
- Haben Sie eine Zwischenfrage? - Ich habe noch anderthalb Minuten Zeit. Ich würde sie gern beantworten. - Aus diesem Grund ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses für innere Verwaltung, dass sich der Antrag der CDU-Fraktion erledigt habe, zurückzuweisen. Es kann nicht sein, dass ein guter Antrag, der genau zum richtigen Zeitpunkt kommt, für erledigt erklärt wird, nur weil die Landesregierung noch nicht so weit ist, diese Vernetzung rein technisch durchzuführen. Vielleicht kommt der Antrag sogar schon zu spät. Unser Antrag hätte schon viel eher beschieden werden können, wenn die SPD-Fraktion bereit gewesen wäre, ihn vernünftig mitzuberaten. Aber nein, wir werden aufgefordert, den Antrag zurückzuziehen, obwohl die Landesregierung noch nicht in der Lage ist, diese Vernetzung technisch herbeizuführen.
Die CDU-Landtagsfraktion wird der Beschlussempfehlung daher nicht zustimmen und ihren Antrag aufrecht erhalten. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich gebe den Bericht zu Protokoll.
Mit der Beschlussempfehlung in der Drucksache 3121 empfiehlt Ihnen der Ausschuss für innere Verwaltung mit den Stimmen der Vertreter der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der Vertreter der Fraktion der CDU, den Antrag abzulehnen.
Diesem Votum haben sich die mitberatenden Ausschüsse für Haushalt und Finanzen und für Wirtschaft und Verkehr mit gleichem Stimmverhalten angeschlossen.
Vertreter der antragstellenden Fraktion der CDU verwiesen auf die Ausführungen zur Einbringung des Antrages im Landtag und ergänzten, es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass sich die Finanzsituation der Gemeinden im Jahre 2002 etwa verbessern könnte. Unterdessen nähere sich die Verschuldung von Bund, Ländern und Gemeinden mit rund 2,7 % des Bruttosozialproduktes der magischen Grenze von 3 %, die durch die MaastrichtKriterien festgesetzt worden sei. Die Gewerbesteuer sei als Einnahmequelle der Gemeinden gegenwärtig nicht ersetzbar. In diesem Zusammenhang sei es wenig tröstlich, dass die Bundesregierung eine Expertenkommission einsetzen wolle, die Vorschläge für eine Gemeindefinanzreform ausarbeiten solle. Die Finanzprobleme der Kommunen ließen sich auch durch Konsolidierungskonzepte auf örtlicher Ebene nicht mehr lösen. Daher sei ein gemeinsames Vorgehen der Länder und der Kommunen im Hinblick darauf erforderlich, dass zusätzliche Belastungen der Kommunen vermieden würden und die Einbrüche bei den zentralen Einnahmequellen begrenzt würden. Bedauerlicherweise scheine es keinen Zweck zu haben, darauf hinzuweisen, dass die Absenkung der Gewerbesteuerumlage eine gerechtfertigte Entlastung der Kommunen darstelle, weil die Kompensation durch die Verlängerung der Abschreibungsfristen ausgeblieben sei.
Eine Vertreterin der Fraktion der SPD hielt es für widersprüchlich, dass die CDU einerseits das Vorziehen der nächsten Stufe der Steuerreform fordere und andererseits Einnahmeverluste bei den Kommunen beklage. Sie wies darauf hin, dass der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat in der Sitzung am 11. Dezember 2001 eine Reihe von Beschlüssen gefasst habe, die zu einer Erhörung der Einnahmen bei den Gemeinden führen würden. Die Wirkungen des Steuersenkungsgesetzes würden erst im Jahre 2002 sichtbar werden. Die aktuellen Einbrüche bei den Gewerbesteuereinnahmen gäben daher keinen Anlass, die Erhöhung der Gewerbesteuerumlage zurückzunehmen. Allerdings stelle die Gewerbesteuer schon lange keine verlässliche Einnahmequelle mehr dar, da sie seit Jahren ausgehöhlt worden sei. Die Lösung könne nur in einer Neuregelung der Finanzbeziehungen liegen. In diese Diskussion werde sich die
SPD-Fraktion mit den entsprechenden Vorschlägen einbringen.
Nach ergänzenden Informationen einer Vertreterin des Finanzministeriums bemerkte ein Vertreter der CDU-Fraktion abschließend, dass man davon ausgehen müsse, dass die Kommunen bei dem inzwischen erreichten Verschuldensstand ohne eine Reduzierung des Aufgabenbestandes nicht mehr in der Lage sein würden, die Haushalte auszugleichen. In diesem Zusammenhang hätte er gern etwas mehr gehört als den Hinweis, dass die Steuerreform nicht Ursache für die Finanzmisere sei.
Damit schließe ich meinen Bericht und bitte Sie namens des Ausschusses für innere Verwaltung, der Beschlussempfehlung in der Drucksache 3121 zuzustimmen und damit den Antrag der Fraktion der CDU abzulehnen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich nehme für die CDU-Landtagsfraktion zu den beiden Tagesordnungspunkten 27 und 28 Stellung.
Ich will zunächst auf den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingehen, den wir in der Tendenz grundsätzlich begrüßen. Dies gilt insbesondere für die Forderungen nach einer Übernahme der Ausgaben für Integrationsmaßnahmen durch den Bund und nach dem Verzicht auf eine Beteiligung der Kommunen an der Rückzahlung aus der Förderabgabe. Das ist ein ganz wichtiger
Punkt, denn das würde den Kommunen sonst den Rest geben.
Die anderen Punkte Ihres Antrags, etwa die Übernahme der Finanzierung der Folgekosten Langzeitarbeitsloser durch den Bund und die Neufestsetzung der Steuerverbundquote zugunsten der Kommunen sind mir nicht konkret genug. Hier muss sicherlich noch das eine oder andere hinzugefügt werden. So beschränkt sich der Antrag darauf, sich für die Prüfung der Möglichkeit einer Bundesfinanzierung der Sozialhilfekosten sowie der Neufestsetzung der Steuerverbundquote auszusprechen, anstatt entsprechende Forderungen an die Bundes- und die Landesregierung zu formulieren.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die kommunalpolitische Bilanz der SPD auf Landesund Bundesebene ist ganz einfach vernichtend. Die Haushaltssituation der Kommunen ist verheerend; das ist in der Berichterstattung der Medien in den letzten Wochen und Monaten überaus deutlich geworden. Der Städte- und Gemeindebund, der Landkreistag, der Städtetag fordern seit Jahren, dass es hier zu einer Strukturveränderung kommt, dass wir eine Gemeindefinanzreform bekommen, die auch Sinn macht.
Ursache für diese Entwicklung ist, dass Bund und Land den Kommunen immer neue Aufgaben übertragen, allerdings ohne dafür entsprechende Mittel bereitzustellen. Die Belastung durch die rot-grüne Steuerreform tut ihr Übriges.
Wenn wir diese nachhaltige Schwächung und die negativen Auswirkungen auf die Kommunen zusammenfassen, kommen wir zu dem Urteil, dass es so nicht weitergehen kann. Wenn wir mit den Kommunen in Niedersachsen weiterhin so umgehen, wie die Landesregierung dies zurzeit tut, dann dürfen wir uns nicht wundern, wenn hier und da das Licht ausgeht.
Aber unsere Kritik, die Kritik der Opposition, ist ja auf fruchtbaren Boden gefallen. Beide Minister zu meiner Rechten, sowohl Herr Minister Bartling als auch Herr Minister Aller, haben erkannt, dass es den Kommunen schlecht geht und dass wir dringend für Abhilfe sorgen müssen, dass wir den Kommunen dringend helfen müssen. Das ist vom Ansatz her schon einmal richtig gedacht. Herr Aller ist ja sogar noch einen Schritt weiter gegangen, indem er gesagt hat, er will auf die Opposition zugehen. Ich denke, Herr Kollege Klein, er hat
gemerkt, dass wir die besseren Rezepte und Konzepte haben.
Deshalb ist das auch ein Schritt in die richtige Richtung.
- Das müssen wir noch überprüfen, wie das mit der Ehrlichkeit ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, stellen Sie sich vor, Ihnen steht das Wasser bis zum Hals. Dann brauchen Sie Hilfe, aber keinen Tauchlehrgang. Darüber müssen wir im Landtag debattieren.
Wir brauchen - CDU hat dazu ja auch ganz klare Vorstellungen entwickelt - ein Sofortprogramm zur Stärkung der kommunalen Finanzkraft. Sonst passiert nämlich gerade das, was sich der Ministerpräsident nicht wünscht. Er hat in der Klosterakademie Loccum davon gesprochen, dass er sich strahlende Zentren wünscht: Grundzentren, Mittelzentren, Oberzentren. Wenn die Landesregierung aber nicht endlich auf die Kommunen zugeht und Hilfestellung gibt, dann haben wir keine strahlenden Zentren, sondern hier und da nur noch einen Bürgermeister, der die Taschenlampe hochhält.
Die Entwicklung der kommunalen Ausgaben, aber auch die Entwicklung der kommunalen Einnahmen - insbesondere bei der Gewerbesteuer - machen eine umfassende Föderalismus- und Kommunalfinanzreform notwendig. Zwar hat Bundesminister Eichel Ende 2001 auf Drängen der kommunalen Spitzenverbände die Einberufung einer Kommission zur Reform der Kommunalfinanzen angekündigt. Bis diese Kommission jedoch Vorschläge vorlegt, werden noch Jahre vergehen. Ich sage noch einmal ganz deutlich: Für die Kommunen ist jeder Tag, ist jede Woche entscheidend. Deswegen ist es gut, dass die beiden Anträge der Opposition, nämlich der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Antrag der CDU-Landtagsfraktion dafür gesorgt haben, dass das endlich einmal hier im Landtag thematisiert wird.
Die CDU hat schon im Dezember die Rücknahme der Erhöhung der Gewerbesteuerumlage gefordert. Wir wollen, dass es dort endlich Fortschritte gibt.
Herr Minister Bartling, wenn Sie davon sprechen, dass der Bund den Kommunen helfen muss, dann kann das ein richtiger Ansatz sein. Aber dann müssen Sie das zumindest so versuchen, wie es Ernst Albrecht Ende der 70er-Jahre getan hat, als er nach Bonn gefahren ist und im Bundesrat dafür gekämpft hat. Er hat zwar verloren, aber er hat es doch hinbekommen, dass es die Strukturhilfe gegeben hat.
Damit ist doch etwas entscheidend Positives für die Kommunen zustande gebracht worden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir wollen eine ausreichende und zeitgerechte Erstattung der Kosten für die Erfüllung staatlicher Aufgaben.
Eine weitere Forderung der CDU-Fraktion geht dahin, dass die Landesregierung ihre in der Verfassung festgeschriebene Verpflichtung zur Deckung der Kosten der Kommunen für die Wahrnehmung staatlicher Aufgaben. Es ist festzustellen, dass die Landesregierung dieser Verpflichtung zur aufgabenangemessenen Finanzausstattung nicht nachkommt. Der Kollege Klein hat ganz richtig festgestellt: Wer die Musik bestellt, der muss sie auch bezahlen. Ich weise noch einmal darauf hin, dass uns die kommunalen Spitzenverbände - der Städteund Gemeindebund, der Landkreistag, der Städtetag - seit vielen Monaten und Jahren auffordern, dass hier endlich etwas getan wird, dass, wenn Aufgaben von oben nach unten verlagert werden, auch die Mittel mitgegeben werden.
Ich bin erschüttert gewesen, als ich im Dezember die Informationen Nr. 5 - 6 des Niedersächsischen Landkreistags gelesen habe. Auf Seite 30 stand, was den Kommunen in Niedersachsen zurzeit so passieren kann. Die Landesregierung hat es nämlich versäumt, den Kommunen im vierten Quartal die Landesmittel zur Erstattung der Kosten im
Zusammenhang mit der Durchführung des Niedersächsischen Pflegegesetzes und des Aufnahmegesetzes zur Verfügung zu stellen. Das ist doch nun wirklich nicht mehr hinzunehmen! Die Kommunen finanzieren ihre Haushalte schon über Kredite und werden dann auch noch vom Land genötigt, diese Mittel vorzufinanzieren, weil das Innenministerium sie nicht eingestellt hat.
Das ist doch wirklich das Allerletzte, das die Kommunen jetzt noch gebrauchen können.
Ich denke, es ist wichtig, die Bedarfszuweisungen zu erhöhen. Ich habe vorhin von der Strukturhilfe gesprochen, die es Ende der 70er-/Anfang der 80er-Jahre gegeben hat und die 1986 von der Albrecht-Regierung noch einmal aufgelegt wurde. Mit diesen Mitteln wurde Kommunen, denen es besonders schlecht ging, geholfen. In meinem Wahlkreis gibt es auch Kommunen, denen es sehr, sehr schlecht geht, die überhaupt nicht mehr in der Lage sind, freiwillige Leistungen zu erbringen, wo der Bürgermeister in den eigenen Weinkeller gehen muss, bevor er zur Goldenen Hochzeit gratuliert. Das ist doch nun wirklich nicht im Sinne des Erfinders!
Die Bedarfszuweisungen müssen unbedingt erhöht werden. Aber stattdessen, meine Damen und Herren, muss ich immer wieder beobachten bzw. kann ich es in der Zeitung lesen, dass die Abgeordneten der Mehrheitsfraktion im Lande unterwegs sind und diese Schlüsselzuweisungen, die nach ganz bestimmten Kriterien vergeben werden, für die sie überhaupt nichts können, als ihre Bedarfszuweisungen verkaufen. Das ist eine Mogelpackung hoch drei, in der nur das eine drin ist: knappe Mittel, die die Gemeinde ohnehin bekommen hätte, und zwar ohne dass der Abgeordnete dies öffentlich hätte sagen müssen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Seitens der CDU-Landtagsfraktion möchte ich noch einmal eindringlich für unseren Änderungsantrag zur Vorläufigen Geschäftsordnung für den Niedersächsischen Landtag der 14. Wahlperiode werben. Meiner Meinung nach ist es wichtig, dass ich jetzt auf einige Inhalte kurz eingehe, weil eine Berichterstattung nicht stattgefunden hat.
Wir wollen, dass an den § 28 ein neuer Absatz 5 angefügt wird. In dieser Vorschrift soll definitiv klargestellt werden, was wir uns unter einem geregelten Verfahren zur Anhörung der kommunalen Spitzenverbände vorstellen.
- Das steht zwar auch schon in der Verfassung, aber trotzdem ist in der Vergangenheit immer wieder der Fall eingetreten, dass die kommunalen Spitzenverbände sehr kurzfristig eingeladen worden sind und manchmal nur eine Woche Zeit hatten. Das kann unserer Meinung nach nicht richtig sein; denn auch die kommunalen Spitzenverbände müssen Gesetzesvorlagen in ihren Gremien beraten können. Hier sieht die CDU-Fraktion einen dringenden Regelungsbedarf.
Ich glaube, dass uns der Nordrhein-Westfälische Landtag - übrigens mit den Stimmen der Sozialdemokratie - aufgezeigt hat, wie Anhörungsverfahren aussehen können. Die kommunalen Spitzenverbände dürfen nicht den Eindruck gewinnen, dass es sich bei diesen Anhörungen um Alibiveranstaltungen handelt, mit denen zwar der Verfassung entsprochen wird, nach der sie anzuhören sind. Aber meist wird es nur verkürzt gemacht. Sie werden nur schriftlich angehört, mündlich dagegen kaum. Dies und viele andere Dinge mehr wollen wir einfach geregelt haben. Es tut doch niemandem weh, wenn wir eine entsprechende Regelung miteinander treffen.
Ich bin der Meinung, dass dieses Anhörungsrecht insbesondere für die Kommunen von besonderer Bedeutung ist, weil die Landkreise, die Städte und die Gemeinden keine eigene Vertretung haben, wie es sie bei den Ländern gegenüber dem Bund in Form des Bundesrates gibt. Wir sollten uns noch einmal ganz klar vor Augen führen, dass wir hier
etwas für die kommunalen Spitzenverbände tun müssen.
Ich kann an dieser Stelle auch nicht den Hinweis vonseiten der Sozialdemokratie nachvollziehen, dass dadurch andere benachteiligt würden.
Mit der von der CDU-Fraktion geforderten Änderung der Geschäftsordnung soll erstmals die Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände im Gesetzgebungsverfahren geregelt werden. Das halte ich für wichtig. Sie haben in der Vergangenheit sehr oft den Staatsgerichtshof zitiert, wenn es denn in Ihr Konzept gepasst hat. Eines haben Sie dann aber doch vergessen. Der Staatsgerichtshof hat Ihnen nämlich in der Bewertung der Dinge, die dringend einer Änderung bedürfen, aufgeschrieben, dass in Zukunft ausgeschlossen sein muss, dass den kommunalen Spitzenverbänden immer nur solch kurze Fristen eingeräumt werden. Das ist vom Staatsgerichtshof in Bückeburg ganz, ganz deutlich so bewertet worden. Das können Sie unter B.I in der Einzelanalyse nachlesen.
Die CDU-Landtagsfraktion will eine solche Regelung haben. Unserer Meinung nach sollte es möglich sein, das gemeinsam zu bewerkstelligen.
Sie haben den Artikel 54 Abs. 6 der Niedersächsischen Verfassung angesprochen. Wenn Sie aber einmal den Verfassungskommentar von Neumann - Die Niedersächsische Verfassung, 3. Auflage, Artikel 54, Randnummer 20 - lesen, dann ist die Frist so zu bemessen, dass die kommunalen Spitzenverbände hinreichend Zeit haben, die Stellungnahmen ihrer Mitglieder einzuholen. Wir sollten diese Regelung so treffen - ich habe dies schon als Beispiel angeführt -, wie dies in NordrheinWestfalen geschehen ist: Den kommunalen Spitzenverbänden soll vier Wochen Zeit gegeben werden, in ihren Gremien zu beraten.
Wenn wir als Niedersächsischer Landtag externe Beratung, Sachverständigenrat und Rat von Fachleuten wollen, dann müssen wir dies aber so gestalten, dass es den Betroffenen nicht so vorkommt - ich habe es vorhin schon angeführt -, als befänden sie sich in einer Alibiveranstaltung, sondern sie müssen wirklich Gehör finden. Gehör finden sie aber nur, wenn sie genügend Zeit haben, Gesetzesvorlagen zu prüfen und dazu Stellung zu nehmen.
Ich möchte - nicht nur, weil bald Weihnachten ist - noch einmal eindringlich dafür werben, unserem Änderungsantrag zuzustimmen. Angesichts der zahlreichen Probleme in Niedersachsen sollten wir uns von der Vorstellung lösen, dass auf guten Änderungsvorschlägen immer nur „SPD“ stehen muss. Wenn ein Antrag gut ist und „CDU“ auf ihm steht, dann sollte man auch einem solchen Antrag zustimmen. Diesem meinem Wunsch sollten Sie heute nachkommen.
Herr Minister, wird die Landesregierung dafür sorgen, dass man Versäumnissen bei der Deutschen Bahn AG nachgeht? Zunächst soll am Grenzbahnhof ein Lokführer gefehlt haben. Danach ist es durch individuelle Fehler dazu gekommen, dass Diesel-Lokomotiven auf dem Bahnhof Maschen nicht angesprungen sind. Wenn die Verzögerungen nicht stattgefunden hätten, hätte der CASTOR-Transport an dem Tag Gorleben noch erreicht.
Im Anschluss sei mir eine Zusatzfrage gestattet.
Wenn man diese Versäumnisse feststellt, ist dann daran gedacht, finanzielle Forderungen gegen die Deutsche Bahn AG zu erheben?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Kollege Hagenah hat eben den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unter der Überschrift „Landesergänzungsprogramm ‚Soziale Stadt‘ zur Förderung sozial- und jugendpolitischer Maßnahmen“ mit Vehemenz eingebracht. Herr Hagenah, ich habe sehr aufmerksam zugehört und festgestellt, dass in Ihrem Antrag sehr wesentliche Dinge fehlen.
Ich werde Ihnen auch sagen, welche Dinge das sind. Sie haben in Ihrem Antrag beispielsweise angeführt, dass Nordrhein-Westfalen und Hamburg dieses Programm seit einigen Jahren betreiben. Ich habe mich erkundigt, wie es in NordrheinWestfalen läuft. Es gibt dort ja das Projekt BonnDransdorf, bei dem man ähnlich, wie Sie es im Antrag formuliert haben, versucht hat, Städtebaupolitik zu betreiben. Aber die haben, bevor sie den entsprechenden Antrag gestellt haben, zunächst einmal über eine vernünftige Bestandsaufnahme
gesprochen haben. Denn bei allen Programmen und sozialen Projekten, die Sie fahren wollen, bleibt doch: Wenn die Mieterinnen und Mieter nachher in z. B. durch Leerstände heruntergekommene Wohnbestände wieder einziehen, dann kann man vorher noch so viel Sozialarbeit geleistet haben: In wenigen Tagen ist das wieder zunichte gemacht.
Wir haben es ja auch an Beispielen gesehen, bei denen Sie den Kollegen Decker bezichtigt haben, er wollte mit der Abrissbirne durch Niedersachsen ziehen. Ich meine das Beispiel Belm. Man muss doch auch durch Rückbaumaßnahmen und durch Wohnungsverbesserungsmaßnahmen dafür sorgen, dass die Mieter nicht nach zwei oder drei Monaten wieder ausziehen und immer neue Mieter kommen, weil sie mit diesen Wohnbeständen nicht mehr zufrieden sind. Dieser Aspekt ist ja auch sehr wichtig. Dort, wo ich mich wohlfühle, bleibe ich. Das sorgt bei einer vernünftigen Mieterklientel dafür, dass die Projekte, die Sie haben wollen, nicht gebraucht werden. Zufriedene Mieter sind sozial gefestigt. Die müssen nicht noch durch Projekte zufriedener gemacht werden.
Dies haben wir seitens der CDU schon vor zwei, drei Jahren gefordert und hatten dazu die Unterstützung beispielsweise von Haus und Grund.
Sie müssen sich einmal mit den Verbänden der Wohnungswirtschaft unterhalten. Fragen Sie doch einmal den Verbandsdirektor Bernd Meyer danach, was er davon hält. Er sagt: Ich verstehe nicht, dass Politik immer wieder neue Programme anfährt, die eigentlich nicht abgerufen werden und gar nicht gefragt sind.
- Lesen Sie in der Verbandszeitschrift aus dem Oktober 2001 - das ist ja noch nicht lange her – nach. Darin hat Bernd Meyer das mit Vehemenz gefordert und gesagt: Politik sollte endlich einmal darüber nachdenken, welche Programme gefahren werden sollen und ob sie auch vom Markt abgefordert werden. - Darum geht es doch.
- Herr Kollege Hagenah, wir haben doch, als wir in Wilhelmshaven waren, selbst gesehen, was die Wohnungsbaugesellschaft Jade macht. Die Mieter wollen heute eben anders wohnen als noch vor 50 Jahren. Der Kollege Decker hat schon vor einigen Jahren beklagt, dass man Fehler gemacht hat. Aber es muss doch möglich sein, diese Fehler im Wohnungsbestand zu ändern, und zwar zum Wohle der Mieterinnen und Mieter. Das muss doch unsere Aufgabe sein.
Man muss doch die Situation bei den Arbeitsplätzen nicht durch eine solche Maßnahme, wie Sie sie wollen, angehen, sondern das geht doch so: Wenn investive Maßnahmen im Land durchgesetzt werden und eine gute Wohnungsbaupolitik betrieben wird, dann führt das auch dazu, dass es unserer Bauwirtschaft endlich wieder besser geht, weil sie dann nämlich Aufträge bekommt.
Das führt dazu, dass auch wieder mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eingestellt werden. Dann braucht man dieses Projekt nicht. Schauen Sie sich doch mal die Stadtteile oder die Städte an, wo das gemacht wird.
Sie fordern von den Kommunen eine 50-prozentige Beteiligung. Dann müssen Sie uns, der CDULandtagsfraktion, klar machen, wo das funktionieren soll. Welche Kommune hat denn das Geld, 50 % dazu zu geben? Welche Kommunen wollen Sie denn da ansprechen? Das muss doch ganz klar und deutlich gesagt werden. Fragen Sie doch mal in der Landeshauptstadt Hannover, was mit Vahrenheide gemacht werden soll! Sehen Sie sich die Wohnungsbaubestände an! Die sind über Jahre heruntergefahren worden. Es war ja schon peinlich, wie es dort ausgesehen hat, als wir dort eine Begehung gemacht haben. Wir sind ja nur im falschen Fahrstuhl gelandet und im falschen Stockwerk ausgestiegen. Schauen Sie sich die Bestände an! Fahren Sie dann auch mal zum Wohnungsbau Reichsbund. Dort erleben Sie genau das Gegenteil: Zufriedene Mieter, dort gibt es ein Mieterbüro, dort gibt es Jugendtreffs - da gibt es solche Dinge -, die Wohnungen sind in Ordnung und am Endes des Jahres wird regelmäßig abgefragt: Wie
zufrieden sind Sie? Was können wir noch für Sie tun? - Dann brauchen wir nämlich alles das, was Sie hier einfordern, nicht.
Herr Kollege Hagenah, Sie selbst waren ja auch in Göttingen dabei, wo man ein Projekt anfahren will - ich dachte, ich höre nicht richtig -, das 250 000 DM kostet - wenn ich die Summe noch richtig in Erinnerung habe -, nur um darüber nachzudenken, wie man einen Spielplatz verändert. Das können Sie in diesem Stadtteil anders haben. Rufen Sie die Eltern zusammen,
machen Sie eine Bürgerversammlung und fragen Sie nach, wie dieser Spielplatz gestaltet werden kann! Dann haben Sie mit wenig Geld viel Eigeninitiative dieser Eltern, die natürlich wollen, dass sich ihre Kinder wohlfühlen, dass sie sehen, wo ihre Kinder spielen, und dass sie einen sicheren Spielort haben. Das ist genau die Maßnahme, die wir brauchen. Aber wir brauchen auf gar keinen Fall diesen Antrag, der 1,5 Millionen Euro kostet und im Endeffekt nicht das bringt, was er bringen müsste. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich lasse mich eigentlich nicht so leicht beeinflussen,
aber wenn ich schon so nett aufgefordert werde, tue ich dem Präsidenten auch den Gefallen und gebe den Bericht zu Protokoll.
Mit der Drucksache 2786 empfiehlt Ihnen der federführende Ausschuss für innere Verwaltung mit den Stimmen der Ausschussmitglieder der SPD- und der CDU-Fraktion bei Stimmenthaltung der Vertreterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, den Gesetzentwurf der Fraktion der SPD mit den aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Änderungen anzunehmen. Dieses Votum wird auch vom mitberatenden Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen getragen.
Der Gesetzentwurf sieht die Einführung des Datenabgleichs mit anderen Dateien, der so genannten Rasterfahndung, vor. Ergänzend empfiehlt der federführende Ausschuss, künftig auch die Aufzeichnung der bei offenen Videoüberwachungen öffentlich zugänglicher Orte übertragenen Bilder zuzulassen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dort künftig Straftaten von erheblicher Bedeutung begangen werden. Damit folgt der Ausschuss einer Anregung des Innenministeriums. Durch die vorgeschlagene Neuregelung sollen sowohl potenzielle Straftäter abgeschreckt als auch eine spätere Strafverfolgung erleichtert werden.
Die Ausschussmitglieder der SPD-Fraktion begründeten die Notwendigkeit der Rasterfahndung und der erweiterten Zulassung von Videoaufzeichnungen im Wesentlichen damit, dass sich auch die nationale Sicherheitslage nach den terroristischen Anschlägen in den USA vom 11. September 2001 grundlegend geändert habe.
Die Vertreter der CDU-Fraktion begrüßten diese Neuregelungen mit der Begründung, damit würden bereits in der Vergangenheit von der CDUFraktion erhobene Forderungen umgesetzt. Ihre weitergehenden Forderungen, den Begriff der öffentlichen Ordnung und den so genannten finalen Rettungsschuss wieder in das Gesetz aufzunehmen sowie die polizeilichen Befugnisse auch an verschiedenen anderen Stellen zu erweitern, wurden von den Vertretern der SPD-Fraktion und dem Ausschussmitglied der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt.
Die Vertreterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hielt die mit der Rasterfahndung verbundenen Eingriffe in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen für zu weitgehend. Ihre Forderungen, die Eingriffsvoraussetzungen enger zu fassen, die Rasterfahndung nur auf richterliche Anordnung zuzulassen und sie zudem der parlamentarischen Kontrolle nach § 37 a NGefAG zu unterwerfen, wurden jedoch von den Ausschussmitgliedern der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion abgelehnt.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz (LfD) lehnte die erweiterte Zulassung von Videoaufzeichnungen als überflüssigen und unverhältnismäßigen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ab; hinsichtlich der Rasterfahndung teilte er im Wesentlichen die Kritik der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Ich werde nun die wesentlichen Änderungs- und Ergänzungsempfehlungen des federführenden Ausschusses im Einzelnen erläutern:
Die Änderungsempfehlungen zu § 32 beruhen auf dem Vorschlag, die Anfertigung von Bildaufzeichnungen im Rahmen der Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Orte zuzulassen.
Die Regelung des bisherigen Absatzes 2, die schon nach der jetzigen Rechtslage die Aufzeichnung von Personen zulässt, die sich in oder in der Nähe von Objekten im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 3 aufhalten, wird durch die empfohlene weitergehende Neuregelung in Absatz 3 entbehrlich.
Die bisher in Absatz 3 enthaltene Möglichkeit, ausnahmsweise verdeckte Aufzeichnungen anzufertigen, soll für die öffentlichen Veranstaltungen oder Ansammlungen nach Absatz 1 bestehen bleiben und wird deshalb nach Absatz 2 verlagert.
Die wesentliche inhaltliche Änderung der Videoüberwachung ist in Absatz 3 Satz 2 enthalten. Danach kann die Polizei die im Rahmen der Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Orte übertragenen Bilder aufzeichnen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dort künftig Straftaten von erheblicher Bedeutung begangen werden.
In Absatz 3 Satz 3 wird ergänzend klargestellt, dass für die Aufzeichnung von Versammlungen und Aufzügen im Sinne des Versammlungsgesetzes die bundesrechtlichen Regelungen der §§ 12 a, 19 a VersG vorgehen; Aufzeichnungen von teil
nehmenden Personen sind dann nur unter den dort genannten Voraussetzungen zulässig. Dies ist von Bedeutung, wenn an einem öffentlich zugänglichen Ort, an dem bereits eine Videoüberwachungsanlage installiert ist, eine Versammlung oder ein Aufzug stattfindet.
In Absatz 4 ist nunmehr abweichend von der allgemeinen Löschungsvorschrift des § 39 a eine ausdrückliche Löschungsfrist vorgesehen. Diese soll sicherstellen, dass die Polizei innerhalb der Frist von zwei Monaten prüft, ob die aufgezeichneten Daten noch zu einem der in §§ 38, 39 genannten Zwecke benötigt werden. Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst hat sich aus rechtssystematischen Gründen gegen eine Sonderreglung für die Löschung der per Video aufgezeichneten Daten ausgesprochen, da die für sämtliche übrigen Datenerhebungen geltenden Regelung des § 39 a ohnehin erfordert, dass erhobene Daten so bald wie möglich zu löschen sind, also eine Datenhaltung „auf Vorrat“ nicht zulässig ist. Der Anregung des Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen, aufgrund dieser Erwägungen den Absatz 4 zu streichen, ist der federführende Ausschuss jedoch nicht gefolgt.
Der Vorschlag zu § 39 Abs. 4 Satz 1 betrifft die Verwendung der durch Videoaufzeichnungen und Rasterfahndung gewonnenen personenbezogenen Daten zu anderen als den Erhebungszwecken. Grundsätzlich dürfen die auf der Grundlage dieser Vorschriften rechtmäßig erhobenen Daten - wie die sonstigen von den Verwaltungsbehörden oder der Polizei rechtmäßig erhobenen Daten auch unter den in den §§ 38, 39 geregelten Voraussetzungen gespeichert, geändert und genutzt werden. Wegen der den besonderen Mitteln und Methoden zumindest vergleichbaren Eingriffsintensität soll nach Auffassung des Ausschusses die Speicherung, Veränderung und Nutzung der im Rahmen Videoaufzeichnung und der Rasterfahndung erhobenen Daten zu einem anderen als dem ursprünglichen Erhebungszweck nur unter den gegenüber § 39 Abs. 1 eingeschränkten Voraussetzungen des § 39 Abs. 4 zulässig sein. Die Vertreterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der LfD vertraten demgegenüber die Auffassung, eine Speicherung, Veränderung und Nutzung zu einem anderen Zweck der Gefahrenabwehr solle gänzlich ausgeschlossen werden.
Die empfohlene Ergänzung des § 39 Abs. 6 Satz 1 dient der Bereinigung eines Redaktionsversehens. Dort ist die Speicherung, Veränderung und Nut
zung personenbezogener Daten über unvermeidbar betroffene Dritte abschließend geregelt. In der Aufzählung ist § 32 Abs. 1 Satz 2, der Bild und Tonaufzeichnungen unvermeidbar betroffener Dritter bei öffentlichen Veranstaltungen und Ansammlungen betrifft, bisher versehentlich nicht enthalten. Die Änderung stellt klar, dass auch die nach dieser Vorschrift über Dritte erhobenen Daten nur unter den Voraussetzungen des § 39 Abs. 6 verwendet werden dürfen.
Zu der in § 45 b geregelten Rasterfahndung werden gegenüber dem Gesetzentwurf folgende Änderungen vorgeschlagen:
Die zu Absatz 1 Satz 1 empfohlene Änderung konkretisiert den im Gesetzentwurf verwendeten Begriff der „Erforderlichkeit“, indem die Formulierung an andere der vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten dienende Vorschriften angepasst wird.
Satz 3 stellt eindeutiger als der Gesetzentwurf klar, dass der Pflicht des Dateninhabers, hinsichtlich bestimmter Daten ein Amts- oder Berufsgeheimnis zu wahren, gegenüber dem grundsätzlichen Anspruch der Polizei auf Datenübermittlung der Vorrang zukommt.
Sonstige durch die Behördenleitung anzuordnende Maßnahmen der Datenerhebung sind stets schriftlich zu begründen. Deshalb soll Absatz 2 entsprechend ergänzt werden. Dies entspricht auch dem Anliegen des LfD, die für den Datenabgleich maßgeblichen Merkmale aus Gründe der Nachvollziehbarkeit schriftlich festzulegen.
Absatz 3 soll gestrichen werden. Einer besonderen Löschungsregelung hinsichtlich der durch die Rasterfahndung erhobenen Daten bedarf es wegen der für die Datenerhebungen nach dem NGefAG generell geltenden Löschungsvorschrift des § 39 a NGefAG nicht.
Die übrigen Empfehlungen sind redaktioneller und klarstellender Natur.
Damit bin ich am Ende des Berichts angelangt. Der Ausschuss für innere Verwaltung bittet Sie, entsprechend der Empfehlung in der Drucksache 2786 zu beschließen.
Ich habe die Frage, ob es ein betriebswirtschaftliches Rentabilitätsgutachten gibt, und wenn ja, wie es aussieht.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt sich hinter die Forderungen aus der Landeshauptstadt und will damit auf die Vorlage eines Gesetzentwurfs drängen. Herr Hagenah, ich kann die Euphorie, die Sie in dieser Hinsicht haben, leider nicht teilen; ich warne diesbezüglich vor einem Schnellschuss. Ich meine, dass hier noch einiges an Beratungsbedarf vorhanden ist.
- Herr Hagenah, im Moment habe ich das Wort; wenn Sie eine Zwischenfrage haben, dann melden Sie sich; wenn ich dann noch Zeit habe, will ich sie gern beantworten.
Der Antrag liest sich natürlich aus der Sicht der Landeshauptstadt Hannover sehr gut. Aber er setzt sich, wie ich finde, nicht mit den Problemen auseinander, die durch diesen Antrag entstehen. Ich werde auf diese Thematik noch im Einzelnen eingehen. Ich habe schon gesagt, dass wir bei den Fragen, die hier noch offen sind, auf gar keinen Fall mit der Entscheidung noch in dieser Legislaturperiode einen Schnellschuss machen können. Ich meine, darauf kommt es gar nicht an, sondern wenn ein Gesetzentwurf gemacht wird, muss er auch so sein, dass er möglichst allen Beteiligten zugute kommt und nicht einseitig - wie ich es hier im Moment sehe - der Landeshauptstadt Hannover.
- Führen Sie doch jetzt nicht Wilhelmshaven an! Was soll denn das!
Ich glaube, dass ich noch das Wort habe, Frau Stokar. Wenn Sie über Wilhelmshaven reden, dann möchte ich Ihnen raten, noch einmal Kontakt mit Dr. Uwe Biester aufzunehmen
- oder mit dem Kollegen Adam, den ich ebenfalls als geeigneten Gesprächspartner für Wilhelmshaven ansehe -; aber hier sollten Sie sich doch ein wenig zurückhalten.
Ich will noch einmal auf das eingehen, was Sie gesagt haben, Kollege Hagenah. Sie haben das Beispiel Nordrhein-Westfalen angeführt. In Nordrhein-Westfalen werden von der SPD-geführten Landesregierung Überlegungen vorangetrieben - sie sind teilweise ja schon umgesetzt -, die Handlungsspielräume für wirtschaftliche Tätigkeiten der öffentlichen Hand zu erweitern,
z. B. durch Änderung der Gemeindeordnung. Jetzt beginnen auch hier im Niedersächsischen Landtag die Vorschläge zur Änderung der Gemeindeordnung zunächst einmal in der Landeshauptstadt Hannover. Ich glaube, dass Sie gerade mit diesem Vorstoß nicht bedacht haben, dass sich die wirtschaftliche Betätigung der niedersächsischen Kommunen in viel engeren Grenzen hält, als heute bereits bekannt ist. Es ist aber auch hier bei einigen Kommungen die Tendenz erkennbar, ihre häufig - das gebe ich zu - nicht immer selbst verschuldeten Finanzprobleme durch private Tätigkeit und private Gewinne zu lösen. Eine solche Entwicklung ist vor allem in den großen Städten Niedersachsens erkennbar und am Beispiel Hannovers auch ganz deutlich geworden, obwohl Hannover - das möchte ich an dieser Stelle noch einmal hervorheben - von der Handwerkskammer Hannover ganz deutlich aufgeschrieben bekommen hat, dass bei der Auftragsvergabe teilweise nicht im Sinne des Handwerks und des Mittelstands entschieden worden ist. Dann kommen Sie jetzt mit diesem Antrag! Der beinhaltet für mich ganz klar eine Fehlentscheidung zulasten der privaten Wirtschaft.
Zu spüren bekommen werden dies - darauf will ich noch einmal im Einzelnen ganz kurz eingehen z. B. die privaten Baufirmen im Straßenbau, Handwerksbetriebe im Garten- und Landschaftsbau. Kommunale Abfallentsorgungsbetriebe steigen in das Geschäft der Verwertung gewerblicher Abfälle ein. Städtische Einrichtungen bieten die Bewirtschaftung von Gebäuden an. Das sind nur einige Beispiele, die das deutlich machen.
- Herr Kollege Klein, diese Formen wirtschaftlicher Aktivitäten der öffentlichen Hand sind nur ausgewählte Beispiele, die vor allem dem Mittelstand eine Belastung auferlegen und zum Teil seine Geschäftsgrundlage bedrohen. Das sind nicht meine Worte, sondern das hat die Handwerkskammer ganz deutlich gemacht, auch auf dem Parlamentarischen Abend.
- Herr Kollege Hagenah, nun reden Sie doch nicht dauernd dazwischen. Ich habe Sie vernünftig ausreden lassen. Jetzt habe ich das Wort, und dann hören Sie bitte zu, damit Ihnen diese Fehler - -
- - - in Ihrem Beitrag nicht wieder passieren.
Auch bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen kommt es zu Wettbewerbsnachteilen für den Mittelstand durch die zunehmende Konkurrenz kommunaler Unternehmen. Rund 200 Milliarden DM - das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen – des jährlichen Gesamtauftragsvolumens in Deutschland entfallen schon heute auf die Kommunen. Dieser hohe Anteil verdeutlicht, dass der privaten Wirtschaft und vor allem dem Mittelstand Verluste drohen, sollte diese Auftragskonkurrenz kommunaler und öffentlich beherrschter Unternehmen weiter zunehmen.
Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge nutzen die staatlichen Unternehmen ihre amtliche oder organisatorische Nähe zur Verwaltung, um die Auftragsvergabe zu ihren Gunsten zu beeinflussen. Nicht selten werden sie deshalb sogar von den Verwaltungen bevorzugt. Diese Gefahr besteht natürlich auch bei dem, was Sie mit der Schaffung Ihrer Institution vorhaben.
Unternehmen der öffentlichen Hand tragen kein echtes Konkurs- oder Beschäftigungsrisiko. Der Steuerzahler steht dahinter und muss gegebenenfalls dafür einstehen – nämlich wir alle mit den Steuergeldern.
Unternehmen der öffentlichen Hand haben steuerrechtliche Vorteile gegenüber Privatunternehmen. Auch das muss doch Berücksichtigung finden, wenn wir heute über diesen Antrag sprechen.
Die Ausstattung des öffentlichen Betriebes muss nicht in die Kalkulation einfließen, weil sie im Wesentlichen nicht selbst finanziert ist. Auch das sind Wettbewerbsnachteile, die natürlich angesprochen werden müssen.
Ich möchte bei allen Gedanken, die man zu dem Antrag entwickeln kann, darauf aufmerksam machen – das sollte als kurzer Abriss über die Nachteile der Schaffung der Institution dienen -, dass man allen Beteiligten – sprich: den kommunalen Spitzenverbände, der Handwerkskammer Hannover u. a. – die Möglichkeit geben sollte, angehört zu werden, sodass es im Kernbereich zu einer vernünftigen Lösung kommen kann – und
zwar für alle Beteiligten. Ich sage das ganz deutlich.
Ich habe einige Punkte zur Privatwirtschaft angeführt, die meiner Meinung nach sehr wichtig sind und in dem Antrag berücksichtigt werden sollten. Ich meine – Herr Kollege Hagenah, Sie haben es bereits gesagt –, wir haben noch Zeit für die Beratung. Aber eines steht für mich bereits fest: Die kommunalen Gebietskörperschaften und die regionale Wirtschaft einschließlich des Handwerks dürfen nicht zu Konkurrenten am örtlichen Markt werden. Meiner Meinung nach ist eine Partnerschaft zwischen Kommune und Handwerk notwendig. – Nun freue ich mich auf die Beratung des Antrags im Ausschuss.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will es heute etwas kürzer machen. Ich gebe den Bericht zu Protokoll.
In der Drucksache 2526 empfiehlt Ihnen der federführende Ausschuss für innere Verwaltung mehrheitlich mit den Stimmen der Vertreter der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen gegen die Stimmen der Vertreter der CDU-Fraktion, den von der SPD-Fraktion eingebrachten Gesetzentwurf mit den aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Änderungen anzunehmen.
Das entspricht auch dem Votum der mitberatenden Ausschüsse für Gleichberechtigung und Frauenfragen sowie für Sozial- und Gesundheitswesen. Der mitberatende Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen hat ebenfalls wie der federführende Ausschuss abgestimmt, jedoch hinsichtlich der Formulierung des § 2 Abs. 1 – insoweit einstimmig - aus sprachlichen Gründen die Fassung des Gesetzentwurfes empfohlen.
Da der Gesetzentwurf den Ausschüssen im Vorwege überwiesen worden ist, gestatten Sie mir, seinen Zweck und Inhalt kurz zu erläutern:
Mit dem Gesetzentwurf soll es gleichgeschlechtlichen Personen ermöglicht werden, ab dem 1. August 2001 eine Lebenspartnerschaft zu begründen. Die materiellrechtliche Grundlage hierfür hat die Bundesregierung mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz vom 16. Februar 2001 geschaffen, das am 1. August 2001 in Kraft treten soll. Das ebenfalls vom Bundestag beschlossene Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetz enthält Regelungen über Zuständigkeiten und Verfahrensfragen. Diesem Gesetz hat allerdings der Bundesrat nicht zugestimmt. Weil nicht damit gerechnet wird, dass das Vermittlungsverfahren im Vermittlungsausschuss bis zum 1. August 2001 abgeschlossen werden kann, hat die SPD-Fraktion diesen Gesetzentwurf vorgelegt, damit das Lebenspartnerschaftsgesetz umgesetzt werden kann.
Der Gesetzentwurf bestimmt als sachlich zuständige Behörde die Standesbeamtin oder den Standesbeamten und regelt die örtliche Zuständigkeit. Darüber hinaus werden im Einzelnen das Anmeldeverfahren und das Verfahren zur Begründung der Lebenspartnerschaft geregelt. Schließlich befasst sich ein wesentlicher Teil des Gesetzentwurfes mit Dokumentations- und Mitteilungspflichten an andere und von anderen Behörden.
Die kommunalen Spitzenverbände haben nach erfolgter Einladung zur Anhörung bis zur abschließenden Beratung des Gesetzentwurfes im federführenden Ausschuss keine Stellungnahme zu den materiellen Inhalten des Gesetzentwurfes abgegeben. Zur Begründung haben sie auf die nach
ihrer Auffassung zu kurze Frist zur Stellungnahme hingewiesen.
Der Gesetzentwurf ist in den Ausschüssen von den Vertretern der CDU-Fraktion grundsätzlich abgelehnt worden. Sie haben auf die beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren verwiesen und ihre Auffassung bekräftigt, dass das Lebenspartnerschaftsgesetz verfassungswidrig sei und es damit auch keines Ausführungsgesetzes bedürfe.
Die Vertreter der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen haben sich in den Ausschüssen ausdrücklich für den Gesetzentwurf ausgesprochen, damit das Lebenspartnerschaftsgesetz zum geplanten In-Kraft-Treten am 1. August 2001 auch umgesetzt werden könne.
Inhaltliche Änderungen hat der Gesetzentwurf im Rahmen der Beratung in den Ausschüssen nicht erfahren. Die empfohlenen Änderungen sind ganz überwiegend klarstellender und ergänzender Art. Lassen sie mich auf die wesentlichen Änderungen eingehen:
In § 1 war neben einem klarstellenden Hinweis darauf, dass in dieser Vorschrift die sachliche Zuständigkeit geregelt wird, der Hinweis auf den neuen Artikel 17 a Abs. 2 Satz 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch erforderlich. Über diesen mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz verabschiedeten Artikel können Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner ausländischer Herkunft wählen, ob sie ihren Namen nach deutschem Recht oder nach dem Recht ihres Herkunftsstaates führen wollen. Die Erklärung über die Ausübung ihres Wahlrechts soll ebenfalls gegenüber der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten abgegeben werden, damit insoweit eine einheitliche sachliche Zuständigkeit sichergestellt wird. Schon an dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass die Beschlussempfehlung zu § 9 Abs. 1 denselben sachlichen und rechtlichen Hintergrund hat.
§ 2 Abs. 1 Satz 2 setzt die Legaldefinition der „Erklärenden“ um, die zugegebenermaßen sprachlich umständlich, in der Benennung beider Geschlechter aber konsequent ist. Aus diesem Grund wurde der Empfehlung des mitberatenden Rechtsausschusses, es bei der Formulierung des Gesetzentwurfes zu belassen, vom federführenden Ausschuss nicht gefolgt.
§ 2 Abs. 2 Satz 3 ist gegenüber dem Gesetzentwurf neu hinzugekommen. Er berücksichtigt die Möglichkeit, dass nach der Aufhebung einer Lebens
partnerschaft unter Umständen eine neue begründet werden soll. Über die frühere Lebenspartnerschaft ist dann ein entsprechender Nachweis durch Vorlage der Lebenspartnerschaftsurkunde zu erbringen.
Schließlich ist mit § 11/1 auf Anregung des Innenministeriums eine gegenüber dem Gesetzentwurf neue Vorschrift in die Beschlussempfehlung aufgenommen worden. Sie sieht vor, dass Gerichte bestimmte Vorgänge, an denen sie mitwirken, wie z. B. die Aufhebung der Lebenspartnerschaft, an die für die Begründung der Lebenspartnerschaft zuständige Behörde, in Niedersachsen also an die Standesbeamtin oder an den Standesbeamten, und die zuständige Meldebehörde mitzuteilen haben. Die Aufnahme dieser Vorschrift ist erforderlich, weil die bundesweit geltende Anordnung über Mitteilungen in Zivilsachen diese Sachverhalte bislang nicht erfasst.
Die übrigen Änderungen des Gesetzentwurfes sind redaktionellen oder klarstellenden Inhalts:
In § 2 Abs. 1 Satz 1 wird entsprechend dem Zweck dieses Ausführungsgesetzes klargestellt, welche Personen eine Lebenspartnerschaft begründen können.
In § 2 Abs. 2 Nr. 3 ist eine überflüssige Verweisung auf § 6 Abs. 1 des Lebenspartnerschaftsgesetzes gestrichen worden.
Die Änderungen in § 2 Abs. 4 Sätze 1 und 2 sind klarstellender Natur. In Satz 4 sind die Umstände, die die Abnahme einer Versicherung an Eides statt rechtfertigen, in den Gesetzestext aufgenommen worden. Damit wird verdeutlicht, was mit dem in diesem Kontext unklaren Begriff „notfalls“ gemeint ist. Die weiteren Änderungen in Satz 4 sind klarstellender Art. Dasselbe gilt für § 2 Abs. 6 und 7.
Da einerseits § 3 die Begründung der Lebenspartnerschaft, andererseits § 5 das Lebenspartnerschaftsbuch regelt, passt § 3 Abs. 2 systematisch besser zu § 5. Die Einfügungen in § 3 Abs. 3 sind klarstellenden Inhalts, insbesondere im Hinblick auf die Art und Weise des Nachweises einer lebensgefährlichen Erkrankung.
§ 4 Abs. 1 verwendet den in § 2 Abs. 1 legaldefinierten Begriff der Erklärenden. Im übrigen stellen die Einfügungen nur klar, dass es sich hier um die örtliche Zuständigkeit handelt. Da § 9 die örtliche Zuständigkeit im Zusammenhang mit Erklärungen
über die Namensführung regelt, bezieht sich § 4 Abs. 1 nur auf die Anmeldung und Begründung einer Lebenspartnerschaft, was mit der weiteren Einfügung zum Ausdruck kommt.
Die Zusammenführung der Absätze 2 und 3 in § 4 dient dem Gesetzesverständnis und bringt ohne inhaltliche Änderung zum Ausdruck, dass letztlich vor jeder Standesbeamtin oder vor jedem Standesbeamten die Lebenspartnerschaft begründet werden kann, wenn von einer zuständigen Standesbeamtin oder einem zuständigen Standesbeamten mitgeteilt wurde, dass der Begründung der Lebenspartnerschaft kein Hindernis entgegensteht. Die eingefügte Verweisung auf § 2 Abs. 6 bringt dies zum Ausdruck und bezieht sogleich die Frist des § 2 Abs. 6 Satz 2 mit ein, wonach nach Ablauf von sechs Monaten seit Mitteilung eine erneute Anmeldung und Prüfung stattzufinden hat.
Dass über die begründete Lebenspartnerschaft ein Lebenspartnerschaftsbuch geführt wird, bestimmt § 5. Aus diesem Grund soll § 3 Abs. 2 des Gesetzentwurfes, der die Eintragung bei Begründung der Lebenspartnerschaft betrifft, als Absatz 0/1 in § 5 eingefügt werden. Da der Inhalt des amtlichen Musters im Gesetzentwurf nicht hinreichend präzise bestimmt worden ist und zudem außerhalb der Gesetzesebene, z. B. durch Verwaltungsvorschrift, eingeführt werden kann, ist die Streichung dieses Textteils beschlossen worden. Die Einfügung in Satz 2 erfolgt in Umsetzung zu § 3 Abs. 1 des Gesetzentwurfes, der die Hinzuziehung von Zeugen nur fakultativ vorsieht, was dementsprechend in der Formulierung darüber, was in das Lebenspartnerschaftsbuch einzutragen ist, berücksichtigt werden muss.
Die Änderungen in § 5 Abs. 1 Nr. 5 und Abs. 2, 4 und 5 sind klarstellenden Inhalts.
In § 6 Abs. 1 ist aus denselben Gründen wie zu § 5 Abs. 0/1 der Textteil „nach amtlichem Muster“ gestrichen worden.
Schließlich sind auch die Einfügungen in § 11 Abs. 1 bis 3 nur klarstellender Natur. In § 11 Abs. 4 ist für eine „entsprechende“ Anwendung kein Raum. Richtigerweise handelt es sich um eine direkte Anwendung. § 11 Abs. 5 ist entsprechend der Formulierung in § 1 der Kostenordnung ohne inhaltliche Änderung formuliert worden.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der Beschlussempfehlung in der Drucksache 2367 empfiehlt Ihnen der Ausschuss für innere Verwaltung mit den Stimmen der Fraktion der SPD, gegen die Stimmen der Fraktion der CDU und bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, den Antrag für erledigt zu
erklären. Diesem Votum hat sich der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen mit gleichem Stimmenverhältnis angeschlossen, während die Ausländerkommission empfohlen hatte, dem Antrag nicht zuzustimmen.
Der Ausschuss für innere Verwaltung hat sich mit dem Antrag in seiner 60. Sitzung am 5. April 2000 sowie in seiner 100. Sitzung am 21. März 2001 befasst. Bei der Einbringung begründete ein Vertreter der Fraktion der CDU den Antrag damit, dass die Asylverfahren verkürzt werden müssten und dazu auch der Bundesrat initiativ werden müsse. Er sei erfreut darüber, dass der Innenminister diese Äußerung der Fraktion der CDU bereits zwei Wochen später aufgenommen und seinerseits erklärt habe, diese unterstützen zu wollen. Die Debatte zeige, dass sich die Politik im Zuge der Angleichung des deutschen Rechts an das europäische Recht auch mit Artikel 16 a des Grundgesetzes auseinander setzen müsse. Dabei gehe es nicht nur um die Verkürzung der Asylverfahren, sondern auch um die Verteilung der Asylbewerber und um die Leistungen, die diesen gewährt würden. Nach seiner Auffassung dauerten die Verfahren deshalb so lange, weil Asylbewerber nach den bestehenden Regelungen die Möglichkeit hätten, nach Abschluss ihres Verfahrens für ein nachgezogenes oder nachgeborenes Kind einen erneuten Asylantrag zu stellen. Auf diese Weise könnten sich die Verfahren über viele Jahre hinziehen, bis die Asylverfahren für sämtliche Familienmitglieder abgeschlossen seien.
Die Vertreterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wies darauf hin, dass eine größere Debatte über die Verkürzung der Asylverfahren bereits im Jahre 1993 geführt worden sei. In der Folge seien durch Gesetzesänderungen alle Möglichkeiten für eine Verkürzung der Asylverfahren bis an die Grenze dessen, was verfassungsrechtlich möglich sei, ausgeschöpft worden. Es sei bereits in den Jahren 1998/99 ihrer Kenntnis nach mehr als die Hälfte aller Asylverfahren innerhalb von drei Monaten abgewickelt worden. Allerdings gebe es nach wie vor eine ganze Reihe von Altfällen, die nach und nach abgearbeitet werden müssten. Wenn eine verfassungsrechtlich unbedenkliche Lösung für die Einbeziehung von Kindern von Asylbewerbern in das Asylverfahren ihrer Eltern gefunden werden könne, habe sie dagegen keine Bedenken. Eine solche Diskussion würde auch auf Bundesebene geführt.
Ein Vertreter der Fraktion der SPD stellte einleitend fest, dass es im Hinblick auf das grundsätzliche Ziel des Antrags Übereinstimmung zu geben scheine. Unter Bezugnahme auf die Ausführungen des Ministers bei der ersten Beratung des Antrags müsse jedoch festgestellt werden, dass das Individualgrundrecht auf Asyl nicht einfach vom Tisch gefegt werden könne. Auch über die Frage, bis zu welchem Alter die Kinder von Asylbewerbern in das Anerkennungsverfahren für die Eltern einbezogen werden könnten, müsse noch intensiv diskutiert werden. Bei der Dauer der Asylverfahren gehe es allgemein auch um die Akzeptanz in der Bevölkerung. Wenn es nicht gelänge, die Verfahrensdauer zu reduzieren, dann würden darunter auch diejenigen zu leiden haben, die wirklich allen Grund hätten, in der Bundesrepublik Deutschland um Asyl nachzusuchen. Die SPD-Fraktion halte es deshalb für sinnvoll, dass im Landtag über diese Problematik beraten werde mit dem Ziel, gegebenenfalls eine Bundesratsinitiative in Gang zu bringen.
In der abschließenden Beratung hoben Vertreter der Fraktion der SPD und des Innenministeriums hervor, dass auf Initiative Niedersachsens am 20. Oktober 2000 im Bundesrat ein Beschluss gefasst worden sei, um die Aufenthaltszeiträume für Asylbewerber zu verkürzen. In diesem Zusammenhang sei zunächst überlegt worden, die Asylanträge innerhalb einer Familie zusammenzufassen. Wegen des verfassungsrechtlich verbürgten Individualanspruchs auf Asyl sei dieser Weg aber nicht gangbar gewesen. Daher sei der Weg einer fiktiven Antragstellung für Kinder, die beispielsweise zu ihren Eltern nachreisten oder in Deutschland auf die Welt kämen, gewählt worden. Deshalb vertraten Vertreter der Fraktion der SPD die Auffassung, dass der Antrag der CDU-Fraktion erledigt sei. Der Vertreter der CDU-Fraktion widersprach dieser Auffassung. Die Vertreterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sprach sich aufgrund der Empfehlung der Ausländerkommission für eine Ablehnung des Antrages aus. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten draußen verstehen unsere Diskussion bald überhaupt nicht mehr. Ich richte jetzt mal meinen Blick auf die SPD-Fraktion: Warum können wir nicht diesen Schritt aufeinander zu machen?
Hier werden alte Einsatzwesten gezählt, die kaum tragbar sind. Das wissen wir doch alle, die von der Polizei Ahnung haben. Sie sind zum einen schwer und passen zum anderen nicht über den Parka. Der Polizeibeamte müsste, wenn er diese Schutzweste anzieht, auf den Parka verzichten. Von daher kann ich nicht verstehen, Herr Kollege Buchheister, dass Sie diese Schutzwesten - so ernst haben Sie es auch wohl nicht gemeint - mitzählen, die seit Jahren im Kofferraum oder irgendwo in den Bekleidungskammern innerhalb Niedersachsens liegen.
Die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, die draußen ihren Dienst verrichten - Herr Minister, ich wende mich jetzt mal Ihnen zu -, erwarten einfach Folgendes: Wenn sie in Einsätze geschickt werden, die lebensbedrohlich sind, dann erwarten sie verdammt noch mal, dass die Landesregierung sie dann auch dementsprechend ausstattet.
Jede Mark, die wir da sparen, ist am falschen Ende gespart. Das wissen Sie auch. Ich weise noch einmal eindringlich darauf hin: Wenn wir eine einsatzbereite und motivierte Polizei haben wollen, dann müssen wir auch erkennen, dass uns das ein
wenig Geld kosten kann. An der Schutzweste zu sparen ist die letzte Möglichkeit, zu sparen.
Verehrte SPD-Fraktion, ich habe manchmal den Eindruck, wenn wir es geschafft hätten, dem Hund beizubringen, über den See zu fliegen, dann würden Sie immer noch etwas finden, was dagegen sprechen kann. Eventuell würden Sie sagen: Er ist wasserscheu. Warum machen wir jetzt nicht den Schritt aufeinander zu?
- Herr Gewerkschaftskollege Beckmann, wenn ich Sie hier im Plenum erlebe und ich mir jetzt noch von Ihnen sagen lassen muss, die Ausstattung, die ich für die Polizei fordere, sei billig
- was ich hier vortrage, sei billig -, dann muss ich Ihnen ganz deutlich sagen, dann haben Sie überhaupt nicht zugehört, weil Sie dauernd dazwischenrufen. Sie sollten zuhören. Dann würden Sie auch begreifen, was wir mit unserem Antrag erreichen wollen.
- Ich bin auch kein Oberlehrer, Herr Kollege Meinhold. Das liegt mir völlig fern. Sie müssen mir doch bitte zugestehen,
dass ich als ehemaliger Polizeibeamter weiß, ob die Westen, die wir teilweise noch haben, zu tragen sind oder nicht zu tragen sind. Dass ich hier stehe, um für die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in Niedersachsen zu kämpfen, ist eine zwingende Notwendigkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit der Beschlussempfehlung in der Drucksache 2269 empfiehlt Ihnen der Ausschuss für innere Verwaltung mit den Stimmen der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der Fraktion der CDU, den Antrag abzulehnen. Mit der Beschlussempfehlung in der Drucksache 2271 empfiehlt Ihnen der Ausschuss für innere Verwaltung mit den Stimmen der Fraktion der SPD gegen die Stimmen der Fraktion der CDU und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, den Antrag unverändert anzunehmen.
Der mitberatende Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr hat sich den Beschlussempfehlungen bei gleichem Stimmverhalten, jedoch ohne Beteiligung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, angeschlossen.
Der Ausschuss für innere Verwaltung hat sich mit beiden Anträgen in seiner 97. Sitzung am 1. März 2001 befasst. Ein Vertreter der Fraktion der CDU trug vor, in den vorliegenden Anträgen werde von einer unterschiedlichen Bewertung der gegenwärtigen Lage ausgegangen. Während im Antrag der SPD-Fraktion zwar keine Zufriedenheit, aber doch ein gewisses Verständnis für die getroffenen Entscheidungen bezüglich der Standortschließungen zum Ausdruck komme, meine die CDU-Fraktion, dass sich der Landtag weder mit dem durchge
führten Verfahren noch mit den konkreten Ergebnissen abfinden solle.
Darüber hinaus bestünden unterschiedliche Einschätzungen hinsichtlich der Frage, aus welchen Gründen die Entscheidungen in dieser Weise getroffen worden seien und welche Rolle das Land im Rahmen des Entscheidungsprozesses spiele. Bislang sei insbesondere nicht plausibel deutlich gemacht und belegt worden, worauf die Planungszahl von ursprünglich 21 500 wegfallenden Dienstposten, die in den Raum gestellt worden sei, zurückzuführen sei. Wenn es zutreffe, dass jedes Land seine Einwände und Vorschläge auch unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten bis zum 31. März dieses Jahres noch einmal vortragen könne, wie vonseiten des Bundesverteidigungsministeriums erklärt worden sei, dann habe das Land Niedersachsen noch einen Monat lang die Möglichkeit, sich zu äußern. Aus Sicht der CDUFraktion sei es unbedingt erforderlich, sich mit den konkret von der Standortschließung Betroffenen auseinander zu setzen.
Ein Vertreter der Fraktion der SPD legte dar, das Verhalten der CDU-Fraktion bei früheren Standortschließungen decke sich nach seiner Erinnerung in keiner Weise mit dem, was der Vertreter der CDU-Fraktion in der heutigen Sitzung vorgetragen habe. Es sei zu berücksichtigten, dass es sich bei den geplanten Standortschließungen um Entscheidungen derjenigen handele, die auf der fachlichen Ebene für die Funktionsfähigkeit der Bundeswehr zuständig seien. Aus seiner Sicht seien weder kommunale Vertreter noch Abgeordnete in der Lage festzustellen, welche Maßnahmen insoweit angemessen und welche verfehlt seien. Die SPDFraktion sei der Auffassung, dass in Bezug auf die betroffenen Standorte zu überlegen sei, welche begleitenden Maßnahmen vonseiten des Landes durchgeführt werden könnten, um die mit den Schließungen verbundenen Auswirkungen abzufedern. Zu diesem Thema vermisse er jedoch eine Äußerung in dem von der CDU-Fraktion vorgelegten Antrag.
Der Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen meinte, wenn bis Ende März noch Einfluss auf die Entscheidungen der Bundesregierung genommen werden solle, dann sei dies nur interfraktionell sinnvoll.
Damit schließe ich meinen Bericht, bedanke mich für die Aufmerksamkeit und bitte Sie, den Beschlussempfehlungen des Ausschusses für innere Verwaltung in den Drucksachen 2269 und 2271 zu folgen und damit den Antrag der Fraktion der CDU abzulehnen und dem Antrag der Fraktion der SPD zuzustimmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der Beschlussempfehlung in der Drucksache 2161 empfiehlt Ihnen der Ausschuss für innere Verwaltung mit den Stimmen der Fraktion der SPD gegen die Stimmen der Fraktion der CDU und bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, den Antrag in einer geänderten Fassung anzunehmen.
Der Ausschuss für innere Verwaltung hat sich mit dem Antrag in zwei Sitzungen beschäftigt. Ein Vertreter der Fraktion der CDU führte dazu einleitend aus, dass die Bundeswehrstandorte in vielen Regionen Niedersachsens fest integriert und von besonderer struktureller und wirtschaftlicher Bedeutung seien. Daher müsse versucht werden, auf die geplante Reform der Bundeswehr Einfluss zu nehmen und zu erreichen, dass nicht noch mehr Standorte in Niedersachsen geschlossen würden. Auch die Vertreter der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vertraten die Auffassung, dass sich alle drei Fraktionen gemeinsam für die Standorte der Bundeswehr in Niedersachsen einsetzen sollten, und begrüßten insoweit die Zielsetzung des Antrags.
Alle drei Fraktionen erbaten zunächst eine ausführliche Information durch die Niedersächsische Landesregierung zu dem Stand der Verhandlungen und zu den geplanten Maßnahmen der Landesregierung zum Erhalt der Standorte in Niedersachsen.
Die Landesregierung konnte in beiden Sitzungen des Ausschusses zu den Detailplanungen der Bundeswehr nicht im Einzelnen Stellung nehmen, da diese der Landesregierung bisher auch nicht bekannt gegeben worden seien. Allerdings hätten sich sowohl der Innenminister als auch der Ministerpräsident bereits im Vorfeld gegenüber dem
Bundesverteidigungsminister für den Erhalt der Bundeswehrstandorte in Niedersachsen eingesetzt und dabei vor allem deutlich gemacht, dass Niedersachsen bereits bei vorangegangenen Standortschließungen und -reduzierungen überproportional benachteiligt worden sei und dass die Landesregierung nicht bereit sei, dies erneut hinzunehmen. Die Landesregierung könne jedoch im Einzelnen erst dann Stellung nehmen, wenn die Konzeption des Bundesverteidigungsministeriums festgelegt und den Ländern mitgeteilt worden sein werde.
Vertreter der Fraktion der CDU äußerten sich überrascht darüber, wie wenig detailliert das Ministerium zu diesem Thema vortragen könne. Sie legten dar, dass in einem Schreiben des Bundesverteidigungsministeriums vom 10. Januar 2001 u. a. darauf hingewiesen werde, dass im ersten Quartal 2001 die Erarbeitung eines Stationierungskonzeptes sowie die Abstimmung mit den Abgeordneten des Deutschen Bundestages und den Länderregierungen stattfinden sollen. Dies bedeute nach ihrer Auffassung, dass die Abgeordneten des Landtages dabei außen vor gelassen würden. Deshalb seien die Fragen berechtigt, ob in diesem Zusammenhang die Landesregierung ihre Hausaufgaben gemacht, den Kriterienkatalog des Bundesverteidigungsministers abgearbeitet habe und Argumente für die Beibehaltung einzelner Standorte vortragen könne.
Nach einer kurzen Auseinandersetzung zwischen den Fraktionen über die Frage, aus welchen Gründen Niedersachsen in der Vergangenheit auch durch die Reduzierung von BGS-Einheiten überproportional betroffen worden sei, hob ein Vertreter der Fraktion der SPD hervor, dass zur Kenntnis genommen werden müsse, dass sich die Landesregierung mit dem Bundesverteidigungsminister intensiv über das Thema der Reduzierung von Bundeswehrstandorten auseinander gesetzt habe und dass auch Gespräche mit dem Bundeskanzler geführt worden seien. Zwar lägen die Vorschläge des Bundesverteidigungsministers noch nicht vor, gleichwohl sei es aber sinnvoll, dass sich der Landtag in der Form einer Entschließung zu dem Thema äußere. Dazu habe die SPD-Fraktion einen entsprechenden Änderungsvorschlag vorgelegt.
Die Vertreterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vertrat die Auffassung, dass zunächst klar sein müsse, worüber die Landesregierung bei dem diskutierten Thema konkret verhandele und wie der Verhandlungsstand sei. Sie sei nicht der Auffassung, dass es eine erfolgreiche Strategie wäre,
für die Beibehaltung eines jeden einzelnen Standortes nachdrücklich einzutreten. Wenn es zu Standortschließungen komme, sei das Land verpflichtet, den betroffenen Kommunen zu helfen. Dies sollte auch in dem Entschließungsantrag zum Ausdruck gebracht werden.
Abschließend lehnten die Vertreter der CDUFraktion die Änderungsvorschläge der SPDFraktion zu ihrem Entschließungsantrag ab, da sie die dort enthaltenen Formulierungen für zu weich hielten. Sie erinnerten daran, dass sich die schleswig-holsteinische Ministerpräsidentin klar dazu geäußert habe, was möglich sei und was nicht. Sie vertraten die Auffassung, dass solche klaren Positionen auch von Niedersachsen vertreten werden müssten.
Ein Vertreter der SPD-Fraktion sagte abschließend, dass er sich nicht vorstellen könne, dass es angesichts der bevorstehenden Strukturreform der Bundeswehr realistisch wäre, zu erwarten, dass Niedersachsen bei den betreffenden Maßnahmen völlig außen vor bleiben würde. Deshalb seien die Änderungsvorschläge entsprechend formuliert worden.
Damit schließe ich meinen Bericht und bitte Sie, der Beschlussempfehlung des Ausschusses für innere Verwaltung in der Drucksache 2161 zu folgen und damit den Antrag der Fraktion der CDU in einer geänderten Fassung anzunehmen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Fraktion der CDU begrüßt ausdrücklich, dass es mit diesem Gesetzentwurf zu einer Harmonisierung mit dem Landtagswahlrecht sowie zu einer praxisorientierten Ausgestaltung des Kommunalwahlrechts kommt, um dies noch einmal ganz deutlich zu sagen.
Wir haben großen Wert darauf gelegt, dass endlich der Begriff „Wohnsitz“ klar definiert wird. Der alte Begriff stand teilweise in Konkurrenz mit § 7 BGB - Wohnsitz; Begründung und Aufhebung -, wozu es unterschiedliche Auffassungen gab. Wenn also jemand mehrere Wohnungen hat, so hat er nach dem Gesetzentwurf die Möglichkeit, nachzuweisen, dass nicht unbedingt die Hauptwohnung, sondern eine Nebenwohnung für ihn den Lebensmittelpunkt darstellt.
Eine weitere Forderung, die die CDU-Fraktion seit längerer Zeit gestellt hat, betrifft die Übersendung von Briefwahlunterlagen. Dies war bisher bei Stichwahlen nicht möglich. Somit waren beispielsweise Patienten, die gerade zu dem betreffenden Zeitpunkt in einem Krankenhaus lagen, nahezu automatisch von der Wahrnehmung ihres Wahlrechtes ausgeschlossen.
Meine sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin froh darüber, dass es über die Fraktionsgrenzen hinaus im Zusammenhang mit diesem Gesetzentwurf zu einem Konsens gekommen ist. Teilweise konnten alte Forderungen des Datenschutzbeauftragten und auch der kommunalen Spitzenverbände aufgenommen werden. Ich denke hierbei beispielsweise an die öffentliche Auslegung des Wählerverzeichnisses. Davon wird jetzt Abstand
genommen. Stattdessen besteht das Recht auf Einsichtnahme zwischen dem 20. und dem 16. Tag vor der Wahl. Während der Öffnungszeiten der Verwaltung hat dann jedermann die Möglichkeit, das Wahlverzeichnis einzusehen. Ich meine, dies ist ein berechtigter Schritt zum Schutz der persönlichen Daten der Wahlberechtigten.
Nachdem der Abgeordnete Klein in der OktoberSitzung ausdrücklich bemängelt hat, dass seine beiden Vorredner nicht darauf eingegangen seien, will ich nicht versäumen, darauf aufmerksam zu machen, dass nun auch die weibliche bzw. neutrale Sprachform Einzug in das Gesetz gefunden hat. Herr Kollege Klein, ich bin Ihnen dankbar, dass Sie hierauf noch einmal hingewiesen haben.
In der Sache richtig ist unseres Erachtens auch die künftige Regelung, wonach die Wahl eines Hauptverwaltungsbeamten nur dann rechtskräftig wird, wenn der Gewählte die Annahme der Wahl ausdrücklich erklärt. Auch hier sind wir mit den anderen im Konsens. Dies ist ein richtiger Schritt und dient der Klarheit.
Nun kann das Innenministerium künftig Stimmenzählgeräte zulassen. Das bedeutet eine Erleichterung, aber man darf natürlich die Kostenfrage nicht aus dem Auge verlieren. Deshalb wird es bis zu einer landesweiten Ausstattung wohl noch einige Zeit dauern. Trotzdem begrüßen wir auch diesen Schritt, weil er in der Tat in den einzelnen Stimmenzählbezirken eine wesentliche Erleichterung für die Zählkommissionen darstellt.
Die Kollegin von der SPD-Fraktion hat schon auf das Problem “Tod oder Verlust der Wählbarkeit vor der Wahl“ hingewiesen, sodass ich darauf nicht noch einmal im Einzelnen eingehen muss. Es ist wichtig, dass wir eine solche Regelung im Gesetz wieder finden und anwenden können.
Ich habe Herrn Strelen, den Landeswahlleiter, im Plenarsaal gesehen, der darauf hingewiesen hat, dass das Gesetz möglichst schnell verabschiedet werden muss, wenn wir es zur Kommunalwahl im September 2001 anwenden wollen. Für die CDUFraktion bleibt des Weiteren festzustellen, dass viele unserer Bedenken, aber auch der Bedenken der kommunalen Spitzenverbände in dem Gesetzentwurf Berücksichtigung gefunden haben.
Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen, dass Sie mir so aufmerksam zugehört haben.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte für die CDU-Landtagsfraktion wie folgt Stellung nehmen. Wir haben schon vom Minister gehört, dass es zu einer Harmonisierung der wahlrechtlichen Vorschriften kommen wird und hierbei auch datenschutzrechtlichen Belangen Rechnung getragen werden wird. Ich möchte natürlich darauf verzichten, Ihnen beispielsweise vorzutragen, dass in § 15 Abs. 2 Satz 3 das Wort „tunlichst“ aus redaktionellen Gründen gestrichen werden soll. Ich meine, das können wir uns schenken.
Ich will aber auf einige wichtige Punkte eingehen, z. B. den, dass die Auslegung des Wählerverzeichnisses durch ein Einsichtnahmerecht ersetzt wird. Das ist auch ein Wunsch der Datenschützer gewesen. Bislang wurde das Wählerverzeichnis ausgelegt, und dann musste jeweils entschieden werden, wer unter den Personenkreis fällt, der besonders geschützt werden muss und dessen Meldedaten eben nicht einfach öffentlich gemacht werden dürfen. Dem wird jetzt damit Rechnung getragen, dass wir die Auslegung des Wählerverzeichnisses durch ein Einsichtnahmerecht ersetzen.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist, wie die CDULandtagsfraktion meint, der, dass wir jetzt auch den Wohnsitzbegriff klären wollen. Voraussetzung für die Wahlberechtigung und Wählbarkeit ist der Wohnsitz. Dieser Begriff wird hier klarer definiert. Damit hatten wir in der Vergangenheit die Schwierigkeit, dass für die Begriffsbestimmung für den
Wohnsitz die §§ 7 ff BGB galten. Darunter fielen aber auch Dinge, die nach dem Melderecht nicht so gesehen werden konnten, beispielsweise - ich erwähne das, obwohl es heute Morgen in der Fragestunde eine unrühmliche Geschichte war - die Haftanstalten. Es war nicht klar, ob es so weitergehen darf, dass die Häftlinge per Briefwahl wählen dürfen, wenn sie einen ersten Wohnsitz haben, oder aber vor Ort wählen müssen. Diese Frage befindet sich jetzt also auch in der Diskussion. Hierbei muss noch geklärt werden, inwieweit die §§ 7 ff BGB dabei Anwendung finden können.