Christel Weißig

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Last Statements

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen und Gäste! Mit dem Antrag der Koalition wird auch für mich als Abgeordnete ein zentrales Thema in meinem Wahlkreis Rostock-Evershagen angesprochen.
Das Problem der sozialräumlichen Segregation – ich benutze dieses Wort nur ein Mal, es ist schrecklich – sehe ich als Vertreterin in der Stadtteilversammlung in der
Praxis. Die Leerstandsquoten am Mietwohnungsmarkt in den Städten tendieren in Mecklenburg-Vorpommern – besonders nachteilig für die noch bezahlbaren Mieten für Rentner und alleinstehende Menschen – in Richtung Vollauslastung. Es kann nicht sein, dass aus Profitgründen das Tafelsilber, nämlich stadteigene Wohnungen, an private Investoren verscherbelt wird und die nicht gerade auf Rosen gebetteten Mieter in Existenzängste getrieben werden. Stadteigene Grundstücke werden verkauft, auf denen sofort Sozialwohnungen gebaut werden könnten, mit der Auflage, aber 20 Prozent Sozialwohnungen müssten dabei garantiert werden. Der große Rest von 80 Prozent müsste natürlich Rendite bringen – verständlich bei einem privaten Investor.
Es sollte ein Grundrecht sein, dass jeder Mensch einen Anspruch auf ein Dach überm Kopf hat. Prekäre Löhne, niedrige Renten sind die Vorzeichen, dass immer mehr Menschen nur noch verzweifelt in die Zukunft sehen können. Eigentum schaffen, das wünschen sich die Menschen, aber da der Arbeitsmarkt überwiegend von Zeitverträgen und Mindestlohn regiert wird und nur ein gewisser Prozentsatz in der Lage ist, auch dieses zu wuppen, weiß die Regierung, was auf sie zukommt. Es ist die verdammte Pflicht, nicht gewinnorientiert zu handeln, sondern noch heute mit der Fürsorge gegenüber ihrer Bevölkerung zu beginnen.
2016 waren laut BAG-Wohnungslosenhilfe 860.000 Menschen wohnungslos. 2017 bis 2018 werden weitere 350.000 Menschen, also ungefähr 1,2 Millionen Menschen ohne Obdach sein. Aber Herr Senator Bockhahn hat hier im Parlament gesagt, die Obdachlosen, zumindest in Rostock, wollen ja gar keine Wohnung. Das sollte man sich mal auf der Zunge zergehen lassen!
Für eine vernünftige und sozial förderliche Wohnraumentwicklung ist nicht nur die Zahl …
Hat er gesagt, sagt er.
… an bezahlbarem Wohnraum entscheidend, sondern vor allem auch ein sauberes Umfeld, die Möglichkeiten und die Angebote im Jugend- und Freizeitbereich für Kinder und Jugendliche sowie für Eltern, Großeltern, die Bildungsmöglichkeiten, Gewerbe, Gastronomie vor Ort. Auch das Gefühl der Sicherheit ist eine nicht zu unterschätzende Eigenschaft für das Wohlbefinden im Quartier, Viertel oder Kiez, wie Sie es nennen wollen. Dafür braucht man keine teuren Gutachter und Analysen, da sollte der gesunde Menschenverstand eingesetzt werden. – Ich danke Ihnen.
Frau Kröger, waren Sie bei dieser Aussage von Herrn Bockhahn dabei, wie er sie getätigt hat und im Parlament gesagt hat, die Obdachlosen, die wünschen ja gar keine Wohnung? Genau diesen Satz, haben Sie den gehört?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich denke, dass wir uns erst recht nach der Debatte um das Landespflegegesetz in zwei Dingen einig sind: Die demografischen Veränderungen stellen den Sozialstaat vor ständig wachsende Aufgaben. Soziale Dienstleistungen rund um die Bedürfnisse nicht nur alter, sondern auch bedürftiger Menschen werden daher immer wichtiger. Das ist schlicht ein objektiver Faktor.
Die Bundesrepublik Deutschland hat sich im Zusammenhang mit der Privatisierungswelle der 90er-Jahre vom Vorsorgestaat zum Gewährleistungsstaat entwickelt. Der
Sozialstaat hat dabei die Erbringung dieser Dienstleistungen in einem wachsenden Maße auf die Träger der Freien Wohlfahrtspflege übertragen. Letztlich wurde damit auch das Subsidiaritätsprinzip über Bord geworfen. Die Freie Wohlfahrtspflege soll ihrem Auftrag gemäß für gerechte Lebensverhältnisse aller Menschen in unserem Land wirken.
Deshalb wird die Arbeit der Wohlfahrtsverbände auch mit einem großen Teil des Sozialbudgets finanziert, denn weit über 90 Prozent erhalten die Wohlfahrtsverbände aus staatlichen Mitteln beziehungsweise den Sozialversicherungen. Mehrheitlich handelt es sich dabei um Leistungsentgelte, zum Beispiel aus der Pflegeversicherung, teilweise gibt es aber auch pauschale Zuschüsse. Dazu habe ich bereits zum Landespflegegesetz ausgeführt. Je mehr der Staat sich im Zuge der globalen Einsparungen aus der öffentlichen Wohlfahrtspflege verabschiedete, haben sich die Träger der Freien Wohlfahrtspflege darüber hinaus aber auch immer mehr auf die Erwirtschaftung von Einnahmen in rein wirtschaftlichen oder zumindest wirtschaftsnahen Bereichen – Betreibung von Seniorencafés, Pflegeheimen, Kindergärten – orientiert, aber auch orientiert haben müssen. Sie sind deshalb auch schlicht eine wirtschaftliche Macht geworden. Im Gegensatz zu ihrem Auftrag, für gerechte Lebensverhältnisse aller Menschen in unserem Land zu wirken, wird aber gerade deswegen die Erfüllung ihrer Aufgaben auf dem Rücken ihrer Mitarbeiter ausgetragen, denn diese werden erheblich unter Tarif bezahlt.
Gleichzeitig werden aber im Ausland Kindertagesstätten eröffnet. Den Zusammenhang möge mir mal jemand nachvollziehbar erklären!
Der Auftrag der Landesverfassung aus ihrem Artikel 19 Absatz 2 beinhaltet einen Schutzauftrag und einen Auftrag zur Förderung der Freien Wohlfahrtspflege, und zwar hier im Land Mecklenburg-Vorpommern. Dafür werden vom Land die erheblichen Mittel zur Verfügung gestellt. Doch beinahe unbemerkt von der öffentlichen Wahrnehmung haben sich unter diesen Schirm die gemeinnützigen Verbände der Freien Wohlfahrtspflege zu Großunternehmen entwickelt,
zu Unternehmen, deren vielfältige Unterorganisationen und gemeinnützigen GmbHs eine jegliche gesellschaftliche Kontrolle fast unmöglich machen. Dies steht aus meiner Sicht bereits im Widerspruch zu Paragraf 66 Absatz 2 der Abgabenordnung. Zitat aus dem Gesetz: „Wohlfahrtspflege ist die planmäßige, zum Wohle der Allgemeinheit und nicht des Erwerbs wegen ausgeübte Sorge für notleidende und gefährdete Mitmenschen. Die Sorge kann sich auf das gesundheitliche, sittliche, erzieherische oder wirtschaftliche Wohl erstrecken und Vorbeugung oder Abhilfe bezwecken.“ Adressat der Regelungen sind die notleidenden und gefährdeten Mitmenschen und nicht die Wohlfahrtsverbände.
Ja, es ist richtig, dass man als Zwischenstand des Untersuchungsausschusses bereits jetzt konstatieren kann, es gab erkennbar eine organisierte Sorg-, gar Verantwortungslosigkeit. Doch wir sollten das Endergebnis der Ausschussarbeit nicht bereits vorwegnehmen. Der Un
tersuchungsausschuss, der arbeitet noch. Es verbietet sich daher in diesem Stadium des Ganges der Untersuchungen, bereits ein abschließendes Ergebnis in den Mund zu nehmen.
Wäre schön, wenn Sie alle zuhören würden!
Wir können mit Sicherheit davon ausgehen, dass der Abschlussbericht eine umfängliche Fehleranalyse beinhalten wird.
Er wird dem Landtag auch Empfehlungen für eine Neuordnung der Vorschriften für die Förderung der Freien Wohlfahrtspflege geben. Er wird vor allem die vom Landesrechnungshof und von anderen vorgetragene Kritik zu berücksichtigen haben, insbesondere zum Thema Transparenz. Aber auch die Wohlfahrtsverbände werden ihre Interessen einbringen wollen. Vor allem aber benötigen wir eine stärkere parlamentarische Kontrolle auch in tiefere Strukturen, aber nicht irgendwann, sondern bereits jetzt. Nachträgliche Transparenz ist schon angesichts der Summen, um die es geht, viel zu wenig. Auch wenn die Anträge aus der Sicht der BMV zu unkonkret und nicht terminiert sind,
so haben sie zumindest eines bewirkt, dass die Landesregierung nun auf Druck der Anträge selbst in die Offensive geht, ein geschickter Zug.
Das ist nun wirklich verwunderlich, stimmt aber doch mehr als nachdenklich, denn noch im Juni des Jahres teilte das Sozialministerium dem NDR bei Radio MV auf Nachfrage mit, dass es konkrete Planungen für ein solches Gesetz nicht gebe. Ein solches Vorhaben stehe ja auch nicht im Koalitionsvertrag. Dies stimmt auch deshalb bedenklich, da die LIGA der Spitzenverbände ja nicht nur mit einer Transparenzinitiative selbst aktiv geworden ist. Nein, die LIGA der Spitzenverbände hat bereits am 19.04.2016, also vor mehr als zwei Jahren, selbst vorgeschlagen, ich zitiere, „das partnerschaftliche Verhältnis zwischen dem Land, den Kommunen und der Freien Wohlfahrtspflege in einem Wohlfahrtsgesetz neu zu justieren und im Sinn und Geist der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern auszugestalten“. Zitatende. Es scheint, dass wieder einmal der Hund zum Jagen getragen werden muss.
Die Antragsteller, also auch wir, die BMV, können somit Forderungen zur Vergabe und Kontrolle der Mittelausgabe in konkreter Gestalt in das Gesetzgebungsverfahren einbringen. So können wir die Anträge der LINKEN und der AfD hier und heute nur ablehnen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Gäste! Wir sind uns vollkommen einig darüber, dass sich seit Langem die gesamte Altersstruktur der Gesellschaft verändert hat und auch weiterhin verändern wird. Die Gründe sind vielfältig und der Fakt ist nicht neu. Die steigende Lebenserwartung, Fitness und Unternehmungslust der Generation Silberlocke ist die eine, äußerst sympathische Seite. Auf der anderen Seite wird das Sozialsystem, die gesamte Gesellschaft mit pflegebedürftigen Senioren erheblich belastet. Man könnte die Situation auch wie folgt bezeichnen: hier Lust, dort Last.
Dass diese Aufgabenerledigung zwingend koordiniert werden muss, steht außer Frage. Deshalb möchte ich mich nicht mit den Änderungen der Paragrafen 3 bis 6 befassen, denn der Kern des Gesetzes ist der Paragraf 10.
Wir stehen nun seit vielen Jahren vor einem Aufgabenberg, den die Bugwelle der Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen aus den 90er-Jahren hinterlassen hat. Der Staat sorgt nicht mehr vor, er gewährleistet nur noch. Aber was gewährleistet er? Mir scheint, er gewährleistet vor allem, dass die in der Pflege aktiven Unternehmen genug Rendite machen. Die Frage ist doch, warum den Betreibern von Pflegeeinrichtungen überhaupt die rechtliche Möglichkeit gegeben wird, Kosten auf die Pflegebedürftigen, also die Schwächsten im System, abzuwälzen, und zwar nicht nur durch private Betreiber, sondern auch von den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege.
Welche Dimensionen und Auswirkungen diese Umlage von Aufwendungen hat, will ich Ihnen an einem Beispiel demonstrieren, welches eine betroffene Bürgerin an mich herangetragen hat. Für einen Pflegeplatz bei einem Träger der freien Wohlfahrtspflege hier im Lande werden insgesamt 2.906,79 Euro in Rechnung gestellt. Davon trägt die Pflegeversicherung 1.775 Euro. Letztlich muss sie nach Abzug weiterer Beiträge noch 1.128,10 Euro aufbringen. Das ist bereits ein stattlicher Beitrag. Aber auf der Rechnung stehen noch folgende Positionen: Ausbildungspauschale von 80 Euro, Investitionskosten zu 147,23 Euro. Das sind immerhin 6,6 Prozent der Gesamtkosten, die in keinem Zusammenhang mit dem Pflegevertrag stehen.
Ihnen dürfte ein an alle Abgeordnete gerichtetes Schreiben der Gesellschaft für Gesundheit und Pädagogik mbH Rostock vom 10. Juli 2018 vorliegen. Es bringt die Erwartungshaltung ziemlich deutlich zum Ausdruck. In diesem Schreiben wird zunächst mehr Beinfreiheit bei der Weitergabe von Kosten gefordert, zum Beispiel der Kosten für den Erwerb und die Erschließung von Grundstücken aus dem Paragrafen 10 Absatz 2 des Landespflegegesetzes, wie auf Seite 2 des Schreibens zu lesen ist. Welche Auswirkungen sich daraus für die Pflegebedürftigen ergeben werden, habe ich eben an dem Beispiel demonstriert.
Allerdings geht das Schreiben von einer falschen Prämisse aus. Es suggeriert nämlich unzutreffend, dass Aufwendungen für investive Maßnahmen für Gebäude bei 70.000 Euro gedeckelt seien. Doch wurde die Höhe der berücksichtigungsfähigen Kosten investiver Maßnahmen durch die Ministerien bereits seit 2014 im Interesse der Investoren im Verordnungswege angepasst. Da lesen wir auf der vorletzten Seite der Begründung zum Gesetzentwurf, dass diese bereits jetzt bei 84.000 Euro für Gebäude angelangt sind. Der Landesseniorenbeirat warnt in seiner Stellungnahme vom 25.05.2018 eindringlich und völlig zu Recht vor einer weiteren Belastung der Pflegebedürftigen durch die Einrichtungsträger. Ich stimme mit ihm vollständig überein, wenn er mahnt, ich zitiere: „Bei Renditeversprechungen von 5 bis 6 % mit Pflegeeinrichtungen bedarf es des besonderen Schutzes von Pflegeheimbewohnern vor nicht gerechtfertigten Kosten jeglicher Art.“ Zitatende.
Zum Schluss bleibt vor allem die Frage: Warum kommt von all dem, was der Sozialstaat in das System der Pflege pumpt, bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Pflege nichts an? Darüber sollten wir in den Ausschussberatungen noch einmal nachdenken. – Ich danke Ihnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Werte Gäste! Sie wünschen einen Tag der Menschen mit Behinderungen. Die BMV wird Sie dabei unterstützen, denn auch wir möchten, dass Menschen mit Behinderungen im Parlament eine Plattform erhalten oder bekommen. Meines Wissens hat die Landesverwaltung gewisse Bedenken, ob im Landtagsschloss so ein Tag der Behinderten mit den Sicherheitsvorgaben in Einklang zu bringen ist. Da sage ich: Gibt es denn eine lebensnähere Möglichkeit, den nicht behinderten Gästen die typischen Probleme von Behinderten nahezubringen? Vielleicht kann man an diesem Tag ja auch einmal durchspielen, wo und wie wir Nichtbehinderte unseren behinderten Mitmenschen so helfen, dass im Evakuierungsfall alle sicher und wohlbehalten das Gebäude verlassen können.
Am 28.10.2011 fand hier im Parlament das erste und einzige Mal ein Tag der Menschen mit Behinderungen
statt. Eigentlich hätte sich daraus ein Automatismus entwickeln müssen und nicht wieder neu verhandelt werden sollen, Barrieren in den Köpfen abzubauen und mehr Offenheit zu leben. Dieser Tag bietet die Möglichkeit, gemeinsam mit der Politik und den Betroffenen direkt ins Gespräch zu kommen, um eine effiziente Politik zu machen. Es ist ein wichtiges Signal für alle Menschen, dass sie ein Recht auf gesellschaftliche Teilhabe haben. Die Ausgrenzung von Menschen mit Behinderungen und, wie man geschönt sagt, Handicap muss überwunden werden, indem wir ihnen diese Plattform im Parlament bieten.
Bis zu wirklicher Gleichberechtigung – wie beispielsweise die hohe Arbeitslosenquote unter Menschen mit Behinderungen bei gleichzeitigem Aufschwung am Arbeitsmarkt uns immer vor Augen führt – gibt es noch viel zu tun. Der Internationale Tag der Menschen mit Behinderung ist ein von den Vereinten Nationen ausgerufener Gedenktag, der am 3. Dezember 1992 gefeiert wurde. Weltweit wird dieser Tag seit 2003 jährlich offiziell gefeiert und ich schlage vor, uns diesem anzuschließen, ein für alle Mal. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Meine Frage lautet:
10. Welche Position bezieht die Landesregierung
zum Verkauf von kommunalem Wohneigentum in Mecklenburg-Vorpommern?
Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kollegen! Liebe Gäste! Die Frage nach der ärztlichen Versorgung auf dem Land treibt uns alle um. Auf Länderebene suchen Politik und Hausärzte gemeinsam nach Mitteln und Wegen, den Medizinermangel zu beheben. Den Masterplan Medizinstudium 2020 gibt es bereits. Der Ärztemangel ist, wie Sie wissen, bereits jetzt deutlich zu spüren, gerade in Mecklenburg-Vorpommern.
Der Präsident der Bundesärztekammer Frank Ulrich Montgomery fordert mindestens 1.000 neue Studienplätze im Auswahlverfahren. Es gibt bereits jetzt einige Universitäten, die angehende und willige Landärzte bei der Studienvergabe bevorzugen. Es kann nicht sein, dass Ärzte dafür bestraft werden, wenn sie auf dem Lande zu
häufig Hausbesuche machen, weil den dort lebenden Menschen die Möglichkeit fehlt, selbst einen Arztbesuch vorzunehmen, weil sie sehr krank oder sehr alt sind oder keinen fahrbaren Untersatz haben, weil keine Infrastruktur vorhanden ist.
Was ist das für ein System, welches dem Arzt unterstellt, dass er unberechtigt einen Hausbesuch absolviert, bei einem Honorarsatz von circa 20 Euro pro Visite, was sowieso kaum die Kosten deckt? Es ist wenig motivierend für jemanden, eine Landarztpraxis zu betreiben, wo letztendlich Bürokraten und Korinthenkacker über Wohl und Wehe der alternden Bevölkerung befinden. Es befördert massiv die Landflucht. Jungen Familien wird der Zustand der ärztlichen Versorgung ein Graus sein und sie werden sich dann eben nicht für das Landleben entscheiden. Telemedizin ist förderlich, aber nur eine Ergänzung und vorerst eine Notlösung, die noch nicht ausgereift ist.
Ausländische Ärzte sind wünschenswert, aber aufgrund der gravierenden Sprachprobleme nicht ausreichend durchführbar. Wir sollten es wie Sachsen-Anhalt machen und bevorzugt Stipendien an Medizinstudenten vergeben, die sich verpflichten, für mehrere Jahre auf dem Land zu arbeiten.
Minister Glawe ist da bereits auf dem richtigen Weg. Anreize von bis zu 60.000 Euro für eine Anschubfinanzierung einer Arztpraxis gibt es bereits mit den entsprechenden Auflagen. Wer aber unabhängig und flexibel bleiben möchte, für den sollten Ärztezentren in ausreichendem Maße geschaffen werden, wo Ärzte im Angestelltenverhältnis tätig sind.
Es bleibt dem Arzt die Möglichkeit, sich problemlos bei persönlichen Umbrüchen zu verändern. Er kann in das Landleben reinschnuppern, um dann zu entscheiden, das ist es, ich bleibe auf dem Lande. Der Arzt ist keine Ware, er ist mit seinem ganzen Können, Mitgefühl und seiner Mitmenschlichkeit gefragt. Wird er dermaßen gegängelt, dass ihm Bürokraten vorschreiben, welche Überlandfahrt rechtens ist oder welche sinnvoll ist, und er dann noch für die anfallenden Kosten aufkommen soll, als wäre es eine Vergnügungstour, dann werden sie sich immer mehr verweigern, ihren Dienst am Menschen auf dem platten Land zu leisten.
Sie sehen, das Problem ist aufgegriffen und es wird versucht umzusetzen, aber mit der von mir beschriebenen Gängelung müssen wir uns in Geduld üben und es wird noch eine Weile dauern, bis alles zur Zufriedenheit läuft. – Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Guten Morgen, Frau Ministerin! Ich habe die Frage:
1. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zu Zwangsadoptionen in der DDR auf dem Gebiet des heutigen Bundeslandes MecklenburgVorpommern?
Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Frau Ministerin, guten Morgen!
7. Sie haben im Dezember 2017 angekündigt, das Obdachlosenproblem in Mecklenburg-Vorpommern zu zählen, die Obdachlosen zu zählen.
Ja, danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kollegen und Gäste! Wie Sie schon in der Begründung Ihres Antrages anführen, gibt es seit dem 14. April 2014 für die allgemeinbildenden Schulen durchaus die Möglichkeit, die Gebärdensprache als Wahlpflichtfach anzubieten.
Dass diese Möglichkeit so wenig genutzt wird, liegt wohl weniger am fehlenden Rahmenplan als am mangelnden Bedarf der Schüler, dieses Fach zu wählen.
Ähnliches ist durchaus auch bei anderen Wahlfächern zu beobachten.
Natürlich – auch das muss man ganz deutlich sagen – ist die Vermittlung der Fähigkeiten für das Erlernen der Gebärdensprache, zumindest der Grundelemente, die der einfachen Verständigung dienen und auch, um gegenseitige Hemmungen abzubauen, um gemeinsam kommunizieren zu können, wünschenswert.
Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass die Gebärdensprache den Schülerinnen und Schülern in den Fächern Deutsch oder zum Beispiel Sachkunde nähergebracht werden kann oder in Form eines Projekttages.
Die Erstellung eines Rahmenplans zur Deutschen Gebärdensprache setzt einen Pool entsprechend fortgebildeter Lehrkräfte voraus. Ohne entsprechende fachliche Kompetenz auf diesem Gebiet dürfte ein solcher Rahmenplan überhaupt nicht umsetzbar sein. Es bliebe ein – Vorsicht mal, ein Wortspiel – leeres Versprechen.
Wie stellen Sie sich die Umsetzung denn vor? Ich hätte zumindest eine Art Konzept zu diesem Antrag erwartet, nicht nur die bloße Forderung des Antrages. Wir alle kennen die Situation des häufigen Unterrichtsausfalls an den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern, aber das Problem ist hier weniger die reine Anzahl von fehlenden Lehrern, denn laut Bildungsministerium wurden zum 1. August 2017 auf 360 ausgeschriebenen Stellen 402 Lehrkräfte eingestellt und von circa 11.000 Lehrerstellen nur 60 nicht besetzt. Das eigentliche Problem ist die fachliche Ausrichtung des Lehrpersonals, weshalb häufig kein entsprechender Ersatz für das zum Beispiel erkrankte Personal gefunden werden kann.
Mit einem entsprechenden Wahlpflichtfach für Gebärdensprache dürfte sich die Auswahl dann noch schwieriger gestalten, weshalb ich eine solche Forderung zu diesem Zeitpunkt als utopisch empfände.
Das Förderzentrum „Hören“ in Güstrow bietet zum jetzigen Zeitpunkt den Betroffenen eine individuelle Förderung und Betreuung und leistet eine gute und aufopferungsvolle Arbeit. Inwieweit diese Angebote ausreichen und die Förderung dieser Art von Schulen im Verhältnis zu den Bedürfnissen für die Betroffenen ausreichend ist, gilt es, entsprechend zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. – Ich danke Ihnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kollegen und Gäste! Meine Vorredner haben schon viele Punkte angesprochen. Die BMV-Fraktion
begrüßt ausdrücklich, dass das Land mit der Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes in die Beitragsfreiheit für Kitas einsteigt. Ich will aber auch kurz einige Punkte anreißen, bei denen meine Fraktion noch Klärungsbedarf sieht.
Meine Fraktion ist skeptisch, ob die Entlastung nach Paragraf 21 Absatz 5 KiföG, also die berühmten 50 Euro, nicht durch sprunghafte Beitragserhöhungen bei den Trägern gleich wieder aufgezehrt werden. Natürlich hatten auch wir uns eine komplette Beitragsfreiheit ab dem ersten Kind gewünscht. Offen ist für uns ebenso die Frage, ob die angedachte Finanzierung der Beitragsfreiheit bei den geschätzten Gesamtkosten von 30 Millionen Euro im Jahr nachhaltig ist. Die Befürchtung vieler Kommunen, künftig stärker finanziell zur Kitafinanzierung herangezogen zu werden, ist nach unserer Ansicht nicht unbegründet.
Vor allem haben wir die Befürchtung, dass durch die hohen Kosten absehbar keine Mittel mehr für die dringend erforderliche Senkung des Betreuungsschlüssels vorhanden sein werden. Deshalb wäre es meiner Fraktion wichtig, auch über das Fachkraft-Kind-Verhältnis zu reden.
Ausnahmsweise bedanke ich mich bei der Landesregierung für die Klarstellung zur Zahnpflege zum Wohle unserer Kinder, zum Nachteil der Zahnärzte, aber wahrscheinlich auch zur Freude der Zahnärzte. Hier hat die Regierung schnell auf einen von der Opposition beklagten Missstand reagiert. Allerdings hätte ich mir gewünscht, dass die Ministerin vor der öffentlichen Anhörung die Abgeordneten informiert hätte.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auf eine interessante Debatte im Sozialausschuss. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete und liebe Mitbürger! Zuerst möchte ich etwas zu den Fakten sagen und beziehe dabei die Arbeitnehmer kurz mit ein, da es sich ja im Kern um eine Gerechtigkeitsfrage handelt. Alle sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer sind in einer Krankenkasse versichert, der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 Prozent und wird auf das tatsächliche Bruttoeinkommen bis zu der Höhe der Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 4.425 Euro monatlich erhoben. Der Beitrag wird zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geteilt, weitergehende Zusatzbeiträge je nach Krankenkasse müssen vom Versicherten alleine getragen werden.
Alle Selbstständigen müssen sich ebenfalls in einer Krankenkasse versichern, für sie gelten grundsätzlich die gleichen Beitragssätze. Jedoch müssen sie den Arbeitnehmer- oder den Arbeitgeberanteil selbst zahlen, also den vollen Beitrag alleine aufbringen. Problematisch wird es insbesondere dann, wenn die selbstständige Tätigkeit finanziell nicht so erfolgreich ist und das Zahlen der Beiträge für die Selbstständigen eine überproportional große Last bedeutet.
Die Krankenkassen fordern selbst eine Reduzierung des Mindestbeitrags für Selbstständige, da sie nach zuletzt verfügbarem Stand etwa 6,15 Milliarden Euro Beitragsrückstände im Bereich der Selbstständigen zu verzeichnen haben. Die Folgen für die betroffenen Versicherten können dramatisch sein, da nur noch die medizinische Akutversorgung gewährleistet ist. Zahnersatz oder nicht absolut notwendige Operationen werden dagegen nicht gewährt.
Die Höhe der Beitragsbemessungsgrundlage für den Mindestbeitrag folgte bisher dieser Logik, das durchschnittliche Bruttoeinkommen der unselbstständig
Beschäftigten in Deutschland beträgt circa 3.000 Euro. Die Mindestbemessungsgrundlage für Selbstständige liegt bei circa 75 Prozent dieses Wertes, präzise derzeit bei 2.283,75 Euro. Bei diesem Gedanken geht man davon aus, dass eine selbstständige Tätigkeit nur angestrebt und durchgehalten wird, wenn mindestens 75 Prozent des Durchschnittseinkommens erzielt werden können. Das war in früheren Jahrzehnten auch regelmäßig der Fall. Damals gehörten Selbstständige eher der gehobenen Einkommensklasse an. Heute handelt es sich aber häufig um Selbstständige, die aus unterschiedlichen Gründen nur prekäre Einnahmen erzielen. Auf diese Gründe gehe ich später noch ein. Verschiedene Parteien und Organisationen, zum Beispiel die schon genannten Krankenkassen, aber auch Unternehmerverbände, die LINKEN, die FDP und so weiter fordern daher eine Absenkung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage.
Die Regierungskoalition in Berlin hat ebenfalls reagiert und möchte die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage auf 1.150 Euro in etwa halbieren. Damit würde sich für diejenigen, die genau 1.150 Euro pro Monat oder weniger verdienen, auch der Krankenkassenbeitrag halbieren. Für alle Einkommen unterhalb der alten Mindestbemessungsgrundlage entsteht ein nennenswerter Vorteil.
Bei der Diskussion der Frage, ob diese Maßnahme der Bundesregierung ausreichend ist oder nicht, sind folgende Aspekte zu berücksichtigen: Es entspricht der Tradition unseres solidarischen Sozialstaates, allen Bewohnern unseres Landes Zugang zu einer Krankenversicherung zu geben. Dieser Zugang muss wirtschaftlich leistbar sein. Das spräche unter Umständen für eine weitere Absenkung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage. Aber kann es richtig sein, dass Selbstständige, die deutlich unter Mindestlohnniveau arbeiten – und das ist bei 1.150 Euro für einen in Vollzeit gearbeiteten Monat deutlich der Fall –, ermutigt werden, in dieser prekären Situation zu bleiben, indem die Solidargemeinschaft einen Teil ihres regulären Krankenkassenbeitrages übernimmt? Wenn Pflegekräfte, Tagesmütter, Taxifahrer oder Marktstandbetreiber so wenig Geld verdienen, beuten sie sich im Grunde selbst aus, und die Regierung sollte das nicht auch noch absegnen.
Anders sieht die Sache bei Existenzgründern aus. Hier gelten schon heute niedrige Sätze, die voraussichtlich konsequenterweise ebenfalls nach unten angepasst werden. Ich könnte mir sehr gut vorstellen, dass die Anlaufphase eines Existenzgründers länger veranschlagt wird und der Selbstständige drei Jahre durch einen deutlich niedrigeren Satz unterstützt wird. Das würde dem Ziel entsprechen, dass deutlich mehr Menschen den Schritt in die Selbstständigkeit wagen. Im vierten Jahr muss das Geschäft aber einen Ertrag abwerfen, der deutlich über dem Mindestlohn liegt, sonst ist die Selbstständigkeit wirtschaftlich sinnlos.
Einen besonderen Fall stellen die Lebenskünstler dar, die sich selbst verwirklichen und unter Umständen auch nur einen Teil der Zeit arbeiten können oder wollen. Bei allem Respekt und bei aller Anerkennung gerade auch bei künstlerischen Arbeiten muss aber auch hier ein minimaler wirtschaftlicher Erfolg erzielt werden. Schließlich wird das Geld, welches die Solidargemeinschaft zur Unterstützung dieser Selbstständigen aufwendet, von anderen Versicherten, die sehr hart für ihren Beitrag arbeiten, eingezahlt. Gerechtigkeit ist keine Einbahnstraße in Richtung der Leistungsempfänger, sondern muss auch für die Leistungsträger gelten, die sich aus Verantwortungsgefühl in Vollzeit als Arbeitnehmer engagieren.
Schließlich ist noch zu beachten, dass Selbstständige anders als Arbeitnehmer über Gestaltungsmöglichkeiten bei der Höhe ihres ausgewiesenen Einkommens verfügen, zum Beispiel über die Bildung von Rücklagen.
Gut.
Die BMV ist der Auffassung, dass die beschlossenen Neuerungen der Bundesregierung erst einmal wirken müssen und eine Bundesratsinitiative zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu rechtfertigen ist. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Wir lehnen den Antrag ab.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Liebe Gäste! Bevor ich beginne, möchte ich auf die Aussage von Herrn Grimm zurückkommen. Wir, ich, die BMV ist nicht die späte Geburt, sondern, Zitat, „die Gnade der späten Geburt“, wie Helmut Kohl einmal sagte, und dafür bin ich dankbar. Ich fühle mich wirklich wie neugeboren. Legen Sie das aus, wie Sie wollen!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, ich möchte fortfahren. Auch wir sehen die Notwendigkeit, verbindliche Standards für Kinder- und Jugendreisen zu schaffen, denn in
nicht einmal zwei Monaten werden sich Kinder und Jugendliche dieses Landes aufmachen, auf Kinder- und Jugendreisen ein Stück weite Welt zu entdecken. Diese Reisen sind ein erster Ausflug in die Welt der Erwachsenen, und das ganz ohne Gängelung durch Eltern und Lehrer. Die mitreisenden Betreuer sind oft nur wenig älter als man selbst und nehmen es mit den Regeln manchmal nicht so genau. Alles ist aufregend, neu, man kann das eine oder andere ausprobieren. So ist es auch gut und so soll es sein, aber für einige Kinder und Jugendliche wird das zum Albtraum werden. Psychische, physische und sexuelle Übergriffe werden wir traurigerweise auch mit den besten Regeln des Gesetzes nie ganz verhindern können. Was wir können – und da bin ich ganz bei den LINKEN –, ist, einen verbindlichen Standard für Kinder- und Jugendreisen zu erarbeiten.
Ich will mich hier auf ein Beispiel beschränken. Betreuer auf Kinder- und Jugendreisen bei den privaten Anbietern heißen Teamer, werden meist nur einige Stunden bis wenige Tage auf ihre Aufgaben vorbereitet. Die Qualität dieser Ausbildung ist aber stark vom Anbieter abhängig. Die Betreuer verpflichten sich im Regelfall eine, zwei oder drei Wochen für ein besseres Taschengeld. Manche von ihnen sind noch lebensunerfahren und betrachten den Einsatz als eine Art Partyurlaub mit lästigen Betreuungspflichten. Hier muss man ansetzen und klare Ausbildungsregeln für den Komplex des Kinder- und Jugendschutzes vorgeben. Bisher ist aber, soweit ich weiß, noch nicht einmal die Beibringung eines polizeilichen Führungszeugnisses für die Betreuer zwingend vorgeschrieben. Das ist erstaunlich, zumal gerade zwischen Heranwachsenden und Betreuern eine große Nähe entsteht, die Übergriffe zumindest begünstigt.
Durch eine pflichtige intensive Schulung der Betreuung zum Kinder- und Jugendschutz kann da zumindest das Problembewusstsein für Grenzüberschreitungen bei den Betreuern geschärft werden. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kollegen! Armut ist ein Thema, welches mittlerweile mitten in unserer Gesellschaft angekommen ist. Wir können die Augen nicht mehr davor verschließen, begegnet sie uns doch jeden Tag: Der Rentner, der seine Cents an der Supermarktkasse vor der Kassiererin ausbreitet, in der Hoffnung, es reicht für das Wenige, was er sich zum Mittag kaufen wollte, denn es ist Monatsende; Kinder, die froh sind, wenn sie in der Brotdose zur Frühstückspause etwas finden und auch mittags den anderen beim Essen zuschauen dürfen, weil die Eltern die Kosten für das warme Essen in der Schule nicht aufbringen können, um dann nach Schulschluss zwei Kilometer zu Fuß nach Hause gehen müssen. Da ihr Wohnort nicht in der Mindestentfernung zur Schule liegt, in der der Schulbus kostenfrei verkehrt, stellt der Preis für einen Fahrausweis mit teilweise über 400 Euro pro Jahr für diese Menschen eine unüberwindbare Hürde dar.
Wie viele Mütter und Väter sind heutzutage auf mehrere Arbeitsstellen angerwiesen, um ihre Familien zu ernähren, Herr Renz?
Der Hungerlohn für ihre harte Arbeit reicht häufig vorne und hinten nicht und muss letztendlich noch durch Sozialleistungen aufgefüllt werden. Hohe Mietnebenkosten, wie Strom, Wasser, Gas, gefördert durch staatliche Gesetze wie das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), hohe Kinderbetreuungskosten, fehlende Infrastrukturen in ländlichen Gebieten, viele Renten, welche man eher als Almosen betrachten kann, und so weiter und so fort.
Von mir aus auch gerne geschlechterdifferenziert sollte man beachten, dass viele alleinerziehende Frauen nicht deswegen alleinerziehend sind, weil sich die Väter aus der Verantwortung stehlen …
Also, ich würde Sie doch mal bitten, ja?!
… und ihre Frauen alleinelassen, was natürlich die Chancen auf dem Arbeitsmarkt reduziert, sondern weil es die Gesetzgebung den Männern bei Weitem nicht einfach macht, das Sorgerecht übernehmen zu können, wenn die Frau sich dagegen wehrt. Eine Neuregelung und Verbesserung für beide Seiten in diesem Bereich wäre durchaus sinnvoll, alleine schon aus Fragen der Gleichheit.
Um in Erinnerung zu rufen, Ursachen der Armut: Viele Arbeitnehmer im Niedriglohnsektor bedeutet gleich Armut im Alter.
Befristete Zeitarbeitsverträge bedeutet, Eigentum zu schaffen – unmöglich, Familien gründen – sehr schwierig, Kindern eine gute Schulausbildung zu ermöglichen – ohne staatliche Hilfe kaum möglich. Das bedeutet für die Kinder eine Armutsfalle. Völlig überteuerte Mieten, Rostock darf da gerne mal als Beispiel dienen,
fehlender sozialer Wohnungsbau – man könnte die Aufzählung der gravierenden Ausmaße der Armut noch endlos weiterführen,
aber ich denke, sie sollten jedem bekannt sein.
Die gebetsmühlenartige Benennung von Problemen führt aber nicht zur Lösung der Probleme.
Das Thema Sparen klingt in diesem Zusammenhang für den Arbeitnehmer sicher mehr als utopisch und lebensfremd.
Sparen.
Habe ich eine Arbeit und ich muss pendeln, viele Kilometer fahren, dann stehe ich vor organisatorischen und finanziellen Herausforderungen wie notwendige Kinderbetreuung. Ich brauche ein Auto, denn die Verbindung, sprich, die Infrastruktur, ist nicht gerade optimal. Mein Auto muss ich finanzieren. Barmittel hat kaum ein Arbeitnehmer. Um das Auto zu finanzieren, mache ich Schulden. Die Kita muss ich bezahlen und so weiter – ein ewiger Kreislauf bis zu meiner Rente. Da bekomme ich dann den nächsten Schlag. Ich liege unter der Armutsgrenze. Ich denke an das Ende und frage mich: Wie bezahle ich meine letzte Ruhestätte?
Ach ja, es gibt noch das Sozialbegräbnis. Der Staat, dein Freund und Helfer. Sie sehen, die Ursachen sind bekannt, da bedarf es keiner langwierigen Untersuchungen.
Wir sollten handeln! – Danke sehr.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Liebe Gäste! „Bestattungskultur in Mecklenburg-Vorpommern“ – eine gute Frage. Sicher haben Sie schon durch meine Kleinen Anfragen mitbekommen, dass mir dieses Thema am Herzen liegt. Die Bestattungskultur befindet sich bereits seit Jahren im Wandel. Es fing damit an, dass die gesetzlichen Krankenkassen bereits im Jahr 2004 das sogenannte Sterbegeld abgeschafft haben, welches bis dato gezahlt wurde. Von da an musste jeder selbst zusehen, wie er unter die Erde kommt. Mittellos Verstorbenen bleibt nur noch die Möglichkeit der Sozialbestattung, wenn keine Hinterbliebenen existieren oder die Angehörigen nicht in der Lage sind, die sehr hohen Kosten einer Bestattung zu bezahlen.
Laut meiner Kleinen Anfrage vom 27.03.2017, Drucksache 7/375 – Sie sehen, ich befasse mich mit dem Thema schon ziemlich lange –, haben sich die Kosten für eine Bestattung, deren Kosten die Sozialhilfe trägt, von 2005, Anzahl der Fälle: 304, um mehr als das Doppelte im Jahre 2015 auf 637 erhöht. Für 2016 lagen noch keine Zahlen vor. Inzwischen werden die Sozialbestattungen sicherlich nicht geringer geworden sein, schon aus dem Grund, dass es gerade bei den Rentnern vielfach nicht möglich ist, sich nach seinen eigenen Wünschen bestatten zu lassen. Die, die noch wählen können, werden sich, wenn sie sehr gut situiert sind, ein Erdbegräbnis leisten können. Es bietet sich die Urnenbestattung an, sehr viel kostengünstiger, und seit 2006 die Möglichkeit einer Seebestattung und so weiter für jedermann.
Da die Familie sich im Wandel befindet und die Arbeitsmarktsituation leider so ist, dass die Kinder und Angehörigen wegziehen müssen, der Arbeit hinterher, ist niemand mehr da, der das Grab pflegen kann. Und niemand möchte es seinen Kindern zumuten, regelmäßig Kosten und Verantwortung für das Grab zu tragen, da ja das Einkommen gerade in Mecklenburg-Vorpommern vielfach zu wünschen übrig lässt, auch anderswo. Die Bestattungskultur befindet sich durch unsoziales Verhalten der Krankenkassen im Wandel – ein Trauma für Menschen, die auf eine Sozialbestattung angewiesen sind. Gleichzeitig ist es auch eine Bereicherung für die Menschen, die sich ihre Wünsche erfüllen können. Allerdings gibt es auch da für mein ethisches Verständnis Grenzen. Eine Urne in den Garten zu verstreuen, ist für den späteren Käufer dieses Grundstücks wohl kein angenehmer Zustand. Ich würde es nicht kaufen wollen. Ich finde es absolut pietätlos.
Ein weiteres Thema ist der Glaube mit seiner Religion und der damit verbundenen Bestattungskultur, welche unbedingt Berücksichtigung finden muss. Ein einfaches räumliches Abtrennen des Friedhofgeländes reicht nicht
aus, ohne dass beiderseitig vermeidbare Konflikte entstehen. Und auch das hat sich leider schon bestätigt aufgrund des unterschiedlichen Glaubens und der damit völlig verschiedenen Bestattungskulturen: Beiderseitige Toleranz führt in diesem sensiblen Bereich nicht zum Ziel. Konflikte dieser Art lassen sich aber durchaus vermeiden, indem man den unterschiedlichen Religionsgemeinschaften eigene Orte zur Verfügung stellt, an denen sie ihre Verstorbenen bestatten und um sie trauern können, und dies im Sinne aller Kulturen und Religionen.
Wir haben ein sehr strenges Bestattungsgesetz, welches bis jetzt wenig Spielraum gelassen hat. Ich hoffe, dass unsere Bestattungskultur, sie ist ein Kulturgut, nicht so verwässert wird und klare Regeln hat, an die sich alle zu halten haben. Nicht, dass man aus Gram um die Bestattungskultur lieber gar nicht sterben möchte. Dann ist Widerspruch zu spät. – Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Liebe Gäste! Hier stehe ich nun und kann nicht anders. Ich sehe mich gezwungen, aufgrund der für jedermann menschlichen Bedürfnisse diesen Antrag zu stellen,
und ich gehe auch vorher nicht nach Hause.
Ich möchte Sie bitten, im Namen aller Menschen, die eine Lokalität aufsuchen, sich hinsetzen und mal so richtig schön etwas essen möchten, eine Tasse Kaffee trinken, ein Stück Kuchen essen.
Nachdem sie satt sind, den Kaffee getrunken haben, fehlt ihnen nur noch eine Toilette zum Wohlbefinden.
Dumm gelaufen, die gibt es nicht! Sie haben für Umsatz gesorgt und nun sehen Sie mal zu, wo Sie bleiben!
Wenn möglich, schlagen sich die Herren in die Büsche, ein großes Ärgernis für die Anwohner,
suchen jeden versteckten Winkel. Aber wir Frauen? Pech gehabt!
Das darf es nicht geben, dass an den Gästen verdient wird, aber das normale Bedürfnis verweigert wird, weil es keine zwingende Vorschrift in Mecklenburg-Vorpommern gibt, ein WC vorzuhalten, solange keine alkoholischen Getränke ausgegeben werden – eine eklatante Gesetzeslücke, die weidlich ausgenutzt wird. Es ist Ländersache und es liegt an uns, an Mecklenburg-Vorpommern, diese Gaststättenverordnung dahin gehend zu ändern, dass ein ausgezeichnetes Touristenland wie wir nicht hinter Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen, Bayern, Niedersachsen oder Hamburg zurücksteht. Heute Morgen lautete das Zitat von Herrn Dahlemann „Qualität statt Quantität“.
So viel Stolz und Selbstbewusstsein sollten wir schon haben für eine Gesetzesänderung zum Wohlbefinden eines jeden Menschen, der sich außerhalb seiner vier Wände aufhält und die Wirtschaft ankurbelt, dass er auch die Möglichkeit hat und in einem Lokal, in dem man sich hinsetzt, ein WC vorfindet. Auch hier können Sie, meine Damen und Herren, Ihre Bereitschaft zeigen, für die älteren und kranken Herrschaften, die ihre Wassertabletten einnehmen, ein Herz zu haben und dem Antrag zuzustimmen. Auch hier gilt, die Parteizugehörigkeit spielt dabei gar keine Rolle.
Toiletten dem Wettbewerb auszuliefern, nach dem Motto, mehr Kunden, wenn ein WC vorgehalten wird, dann regelt sich das Problem von selbst, ist zynisch.
Hier kommen wir wieder zur Inklusion, zur Ausgrenzung von Menschen,
die sich diese simplen Selbstverständlichkeiten, mal unter Menschen gehen zu wollen, verkneifen müssen. Selbst auf die öffentliche Hand kann man nicht setzen. Da werden WCs abgerissen und nicht ersetzt. Zu teuer! Da, wo Touristen erwartet werden, zum Beispiel in Warnemünde, ist das was anderes. Keine WCs kann man den Touristen nicht zumuten, aber der ansässigen Bevölkerung!
Politikverdrossenheit fängt hier an. Das ist für mich Missachtung der Menschenwürde und absolute Ignoranz für ein lebenswertes Leben, das nicht an den einfachsten Selbstverständlichkeiten für jedermann scheitern darf. Bitte denken Sie bei Ihrer Abstimmung daran, der Nächste, der verzweifelt eine Toilette sucht, könnten Sie sein, und Sie werden dabei immer an mich denken. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Ich muss nur ein paar Zusätze sagen. Ich habe geredet von der Gesetzeslücke, dass man in einem Lokal, wenn kein Bier ausgeschenkt wird, keine Toiletten braucht. Das ist eine Gesetzeslücke. Diese Leute trinken Kaffee
und sie machen die Wirtschaft reich, sage ich mal, aber sie werden eben nicht all ihre Bedürfnisse los, und das ist nicht in Ordnung.
Das möchte ich hier sagen, das sollte geschlossen werden. Also wenn da 40 Plätze sind und 40 Leute Mittag essen, dann gehört dort eine Toilette hin. Ich bleibe dabei, auch wenn Sie sich kaputtlachen. Ich sehe die Rollatoren, die davorstehen. Die Leute können nicht so schnell nach Hause gehen,
es ist das einzige Lokal in der Nähe. Was sollen die machen? Ich wohne in einem Haus, wo ich aus dem 8. Stock gucken kann, wie rundherum die Männer an den Kinderspielplätzen und in den Büschen stehen und so weiter.
Das ist nicht tragbar und das möchte ich hier mal deutlich machen. – Ich danke Ihnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Liebe Gäste! Es ist ja nichts Neues, dass DIE LINKE einen Hang zum Dirigismus hat, bei diesem Antrag sind ihr aber wohl alle Pferde durchgegangen. Wenn ich Ihren Antrag richtig verstehe, wollen Sie den Staat verpflichten, für geschlechterparitätische Besetzung von Parlamenten zu sorgen. Nun ja: „Mir ist jeder Irrsinn recht, solange ich nicht dazu gezwungen werde.“ So schrieb es Andreas Altmann in seinem Buch „Gebrauchsanweisung für die Welt“ und ich kann dem nur zustimmen.
Um es vorwegzusagen, ich bin für absolute Gleichberechtigung für Mann und Frau,
allerdings sollte jeder das machen, was er am besten kann. Wenn es für einen Amtsberuf mehr geeignete Herren gibt, dann kann man nicht für die Quote Damen dafür einstellen, die zwar den Wunsch haben, die gleiche Tätigkeit zu machen, es aber nicht leisten können. Wie ich schon eingangs sagte, die Eignung zählt, nicht das Geschlecht, die Hautfarbe oder auch die Behinderung. Wir haben das Antidiskriminierungsgesetz, welches Ungerechtigkeiten und Benachteiligungen verhindern und beseitigen soll.
Frauen in die Politik! – na wunderbar! Frauen, die sich berufen fühlen, ihren Lebensweg so zu planen, werden den Weg gehen.
Wie ungerecht das Leben sein kann, weiß jeder Mann, weiß jede Frau. Dann kann man die vorhandenen Instrumente nutzen, dafür sind sie gedacht. Was machen Sie oder wie wollen Sie eine Quote erfüllen,
die die Firma oder die Politik nicht erfüllen kann, weil keine geeigneten Personen in der von ihnen angeforderten Anzahl vorhanden sind?
Sie wollen die Frauen gleichstellen und die kommen auf die absurde Idee und wollen an unserer Nationalhymne herumdoktern. Anscheinend wird die auch schon als frauenfeindlich wahrgenommen.
Da wird auf Kanada verwiesen, die haben das auch so gemacht. Wenn es aber darum geht, dass das Einwanderungsgesetz, welches durchaus zu Überlegungen führen sollte, als Geht-gar-nicht wahrgenommen wird, dann frage ich mich, wer hier die Prioritäten setzt.
Die Frauen, die mit aller Gewalt die Unterschiedlichkeit der Geschlechter auslöschen wollen, sind arm dran und zu bedauern. Der kleine Unterschied macht es lebenswert.
Ich habe mich in späten Jahren für die Politik entschieden. Ich gebe zu, Frau Merkel hat mich dazu getrieben. Ich habe Lebenserfahrung sammeln können und ich entscheide für mich ohne Quote. Staatliche Verordnungen bringen nicht mehr Frauen in die Politik.
Wenn ich es will und wenn ich die notwendigen Fähigkeiten habe, dann ich setze ich mich durch, ansonsten bin ich eine Quotenfrau und das bedeutet Mitarbeiter zweiter Klasse.
Natürlich!
Natürlich!
Ich habe mich übrigens als Seniortrainerin ausbilden lassen – Schirmherrin Frau Schwesig –, freiwillig, um mich fit zu machen für kommunale Politik. Ich sage Ihnen, dorthin waren unheimlich viele Frauen ohne Druck gekommen und vollkommen gleichberechtigt, die es freiwillig gemacht haben. – Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die BMV-Fraktion wird dem vorliegenden Antrag zustimmen. Der Antrag „Fachkräftemangel von Erzieherinnen und Erziehern entgegenwirken“ ist auch zwingend notwendig. Es müssen endlich mal ehrliche Zahlen her. Wenn wir jetzt nicht die Ausbildungskapazitäten anpassen, stehen wir in ein paar Jahren vor der Entscheidung, ob wir Kitapersonal teuer abwerben oder Quereinsteiger durch Miniqualifizierungskurse jagen, denn schon heute fehlen an allen Ecken und Enden Fachkräfte, besonders pädagogische, in den Kitas. Doch diese Engpässe sind nichts gegen den drohenden Personalnotstand, der Mecklenburg-Vorpommern mittelfristig blüht.
Im neuen Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode haben sich SPD und CDU auf einen Rechtsanspruch für eine Ganztagsbetreuung im Grundschulalter geeinigt. Die BMV-Fraktion begrüßt das erst einmal grundsätzlich, aber wie dieser Rechtsanspruch umgesetzt werden soll, das ist schleierhaft.
2015 wurden bundesweit 75.000 Kinder mehr geboren als im Jahr 2011, also etwa so viele wie zuletzt zur Jahrtausendwende, wie das Statistische Bundesamt bekanntgab. Die Zahlen aus den Jahren 2016/17 sind noch nicht veröffentlicht. Aber ein Trend zu mehr Kindern ist deutlich erkennbar. Da stellt sich doch eine Frage von selbst: Wie soll der unvermeidliche Mehraufwand an Kinderbetreuung in den entsprechenden Einrichtungen abgedeckt werden? In den Krippen und Kitas müssen doch heute schon die Erzieher immer mehr leisten. Burn-out und eine Häufung von psychischen Krankheiten bei dieser Berufsgruppe sind die Folge und bürden den Kollegen zusätzliche Arbeit auf. Das schlägt – wie könnte es anders sein – auf die Qualität der Betreuung durch, auch wenn die Erzieher oft über ihre Grenzen gehen, um die Kinder bestmöglich zu betreuen.
Am Rande bemerkt, ich habe die Sorge, dass mit der kostenfreien Kita alles noch schlechter werden könnte, denn dann muss das Land sich finanziell noch einmal gewaltig strecken. Hoffentlich wird es auch dazu bereit sein. Die Grundlage zur Umsetzung einer Ganztagsbetreuung ist eine vorzunehmende Fachkräfteanalyse, flapsig gesagt, wie viel brauchen wir wovon. Habe ich die Zahl der Geburten in einem Jahr und kenne die Betreuungsschlüssel, kann ich auch den Bedarf an Fachpersonal für Erzieher, Lehrer und perspektivisch sogar Pflegepersonal in Altersheimen abschätzen. Die Betonung liegt ja auf dem Wort „Fachpersonal“. Nur dieses auch pädagogisch ausgebildete Personal ist in der Lage, den gewachsenen Anforderungen in allen Facetten der Kinderbetreuung gerecht zu werden.
Da durch gesetzliche Neuregelungen in diesem Bereich eine besonders große Schere zwischen verfügbarem Personal und bestehendem Bedarf klafft, muss hier dringend nachgesteuert werden. Eine Anpassung der Ausbildungsplatzplanung, wie im Punkt 2 des Antrages vorgesehen, hält die BMV-Fraktion deshalb für dringend erforderlich. Auch der Fachkraft-Kind-Schlüssel mit pädagogischem Personal sollte, wie hier im Plenum ja nicht zum ersten Mal diskutiert, den gestiegenen Anforderungen angepasst werden.
Dabei ist zu berücksichtigen, nicht nur die Zeiten, in denen die Fachkraft zur direkten Betreuung der Kinder zur Verfügung steht, auch die Zeiten der Vor- und Nachbereitung, Elterngespräche, Urlaubs- und Krankheitsvertretungen, Fort- und Weiterbildungen müssen in der Fachkräftebedarfsanalyse ihren Eingang finden. So kann ein realistisches Bild über die Bedarfe für die nächsten Jahre entstehen. Dann können die Ausbildungskapazitäten so angepasst werden, dass ein Mangel an Fachkräften erst gar nicht entsteht. Das ist doch ein mehr als guter Grund, dem Antrag zuzustimmen. – Ich danke Ihnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Es gibt ein Krankenhaus, das führt eine freiwillige Liste – und die ist freiwillig – über die Übergriffe, die dem Personal zuteilwerden. Es ist nicht wenig, es ist viel. Da hat man aber aufgegeben, die Liste weiterzuführen, weil die Leute sagen und das Personal sagt, das bringt sowieso nichts, wir können die Liste abgeben.
Wie stehen Sie dazu, dass dem nicht nachgegangen wird, sodass die Leute aufgeben und sagen, wir führen keine Liste mehr? Wie würden Sie das beurteilen?
Ja.
Frau Präsidentin! Liebes Publikum! Kollegen!
1. Im Rahmen der Aussprache zum Thema „Überbelegung, Personalnot und damit verbundene Probleme in der Patientenversorgung, der Sicherheit und Hygiene im Zentrum für Nervenheilkunde der Universitätsmedizin Rostock, Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Bereich Akutstationen“ hat die Landesregierung zugesagt, sich vor Ort einen persönlichen Eindruck über die Zustände in der Klinik zu verschaffen.
Ich frage die Landesregierung deshalb, ob ihr dort die von mir beschriebenen oder andere Mängel aufgefallen sind.
Ich danke Ihnen. Ihr Ruf ist in Ordnung.
Wissen Sie, dass Ihr Ruf in Ordnung ist? Sie kümmern sich.
Ist das so?
Gut, okay. Vielen Dank.
Herr Minister, wie halten Sie das denn mit den Naturschutzgebieten?
In Naturschutzgebieten, wie zum Beispiel den Friedländer Wiesen, wie wollen Sie da vorgehen? Das hätte ich gern gewusst. – Danke.
Danke.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kollegen! Liebe Gäste! Unsere Fraktion stimmt dem vorliegenden Gesetzentwurf zu. Gerade die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes mithilfe der landesrechtlichen Ausführungsregelungen ist ein wichtiges Signal für Menschen mit Pflegebedarf. Durch die Umsetzung wird zum einen die Teilhabe dieser Personen am öffentlichen und privaten Leben gestärkt. Zum anderen gewinnen sie mehr Selbstbestimmung. Ihre Bedürfnisse werden, anders als es bei den früheren Fürsorgesystemen der Fall war, individuell ermittelt. Das führt zu einer Verbesserung der Lebenssituation. Ob die betreffende Person in ambulanter oder stationärer Behandlung ist, sollte kein Entscheidungsmerkmal mehr sein. Auch das unterstreicht die gewollte personenzentrierte Ausrichtung. Einfach gesagt, die Bedarfsermittlung richtet sich ganz nach dem Menschen, der die Leistungen empfängt.
Das klingt zwar alles sehr gut, ich befürchte aber, dass die Umsetzung dieses Vorhabens noch einige Schwierigkeiten mit sich bringt. Ein ganz entscheidendes Problem sehe ich beim nach wie vor existierenden Fachkräftemangel. Durch den eintretenden Systemwechsel wird die ambulante Versorgung gefördert. Mehr Menschen werden also länger in ihrem vertrauten Zuhause gepflegt. Das hört sich erst einmal gut an, wünschen sich doch die meisten Menschen, so lange wie möglich in ihren vier Wänden bleiben zu können. Doch wo nehmen wir das Personal her? Schon jetzt reicht es hinten und vorne nicht. Die Pflegekräfte, die sowieso überlastet sind, werden noch mehr und zu noch schlechteren Bedingungen arbeiten müssen. Und das wird keinesfalls zu einer verbesserten Versorgung der pflegebedürftigen Menschen führen. Ganz im Gegenteil, die Fälle von Gewalt und Vernachlässigung werden zunehmen, wenn wir es nicht endlich schaffen, die Arbeitsbedingungen für Fachkräfte attraktiver zu gestalten, damit wieder mehr Leute diesen Beruf ausüben möchten. Nur dann ist noch eine ganzheitliche Versorgung garantiert.
In diesem Zusammenhang finde ich es außerdem nicht hinnehmbar, dass die Anfahrtszeit auf die Pflegezeit angerechnet wird. Das bedeutet, wenn eine ambulante Pflegekraft einen langen Anfahrtsweg zum Patienten hat, wird das einfach verrechnet und am Ende bleibt kaum Zeit für eine ordentliche Versorgung. Auch hier müssen unbedingt Regelungen gefunden werden, um zum einen
die Pfleger zu entlasten, aber andererseits auch die nötige Zeit für den Patienten zu garantieren.
Das Ziel dieser Gesetzesänderung ist es also, eine bessere Betreuung der pflegebedürftigen Menschen vollständig und gut umzusetzen. Dafür müssen wir uns aber ebenfalls Gedanken machen, wie wir das Pflegepersonal unterstützen, damit die Hilfe wirklich bei den Betroffenen ankommt. – Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kollegen und Gäste! Die BMV-Fraktion ist ganz klar für eine umfassende Elternentlastung bei den Kitakosten. Die von der Regierung versprochene schrittweise eintretende Unterstützung ist bisher jedoch nur unbefriedigend umgesetzt worden. Von einer komplett kostenfreien Kita für Eltern sind wir noch meilenweit entfernt.
Das zentrale Problem ist doch, dass die seit 01.01.2018 eingeplanten und teilweise bereits an die Mütter und Väter ausgezahlten 50 Euro pro Kindergartenkind in Mecklenburg-Vorpommern keine echte Hilfe sind, denn die Gebühren für die Kindertagesbetreuung steigen jährlich, und zwar oft so erheblich, dass von den 50 Euro am Ende nichts übrigbleibt. Im schlimmsten Fall müssen die Eltern noch draufzahlen, um die Kitakosten vollständig zu decken.
Wenn ich den Bürgern zuhöre, kommt oft die Frage: Warum erfolgt die Kostenerhöhung seitens der Kita? Und häufig steht unterschwellig der Vorwurf im Raum, die bedienen sich ja nur selbst. Übrigens höre ich das Jahr für Jahr aufs Neue. Dem muss man konsequent entgegentreten, denn das entspricht einfach nicht der Wahrheit. Fakt ist, die Träger der Kitas müssen – sie müssen! –
ihre Kosten jedes Jahr anpassen. Die Betriebskosten wie Wasser und Strom, wir kennen das alle, steigen, und dann sind da die Tariferhöhungen bei den Personalkosten als entscheidender Kostentreiber. Sollen die Kitas da jetzt versuchen, Kosten zu sparen? Wir wissen doch genau, wie es um die mäßige Bezahlung steht. Also die Kosten steigen und die Kitas haben so gut wie keine Möglichkeit, sich zu entwickeln.
Das Problem liegt beim Finanzierungssystem des Landes Mecklenburg-Vorpommern, wie es auch im vorliegenden Antrag richtig formuliert ist. Der gesetzlich fixierte finanzielle Anteil, den Landkreise, kreisfreie Städte sowie das Land übernehmen, ist mit einer zweiprozentigen jährlichen Erhöhung bei Weitem nicht ausreichend. Ja, sie ist geradezu lächerlich in Anbetracht der wachsenden Kosten, und am Ende müssen die Eltern bluten. Könnte man das Problem nicht umgehen, indem die Kitas eine Schätzung des Kostenanstiegs für das Folgejahr abliefern müssen, um wie viel sich die Gebühren jeweils erhöhen werden, und das Land fängt dann flexibel und vor allem umfassend die sich ergebende Differenz auf, damit die 50 Euro Entlastung tatsächlich bei den Eltern ankommen? Zumindest könnte die Landesregierung ja mal anfangen, sich endlich um dieses Problem zu kümmern.
Wir können weder von den Eltern noch von den Kitas verlangen, dass sie den jetzigen Zustand hinnehmen. Die 50 Euro pro Kindergartenkind sind definitiv keine Entlastung, wenn das Land sein Finanzierungssystem nicht grundlegend ändert. Die Eltern bekommen nur dann ihre versprochene Unterstützung, wenn die Kinderbeitragserhöhungen die Entlastung nicht gleich wieder auffressen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kollegen und Gäste! Unsere Fraktion lehnt den vorliegenden Antrag entschieden ab.
Die Zuwendungen in Form von Verpflegungs- sowie Bekleidungsgeld waren in der DDR weder beitragspflichtig noch an eine Rentenversicherung gebunden.
Auch gehörten sie nicht zur Besoldung.
Sie haben damit ganz eindeutig einen Aufwandscharakter und sind kein ordentliches Arbeitsentgelt. Bekleidungsgeld und Spesen werden schließlich bis heute vom Arbeitgeber steuerfrei zur Verfügung gestellt. Eine Anrechnung auf die Rente erfolgt nicht. Warum soll das also beim genannten Verpflegungs- und Bekleidungsgeld für ehemalige Beschäftigte der Deutschen Volkspolizei der DDR anders sein?
Wenn wir diese Tür öffnen, gibt es bald zahlreiche unbegründete Wünsche, die Aufwandsentschädigung auf die Rente anzurechnen, von den verschiedenen Berufsgruppen, ob aus der ehemaligen DDR oder auch nicht.
Zudem steht in der Antwort der Landesregierung bezüglich der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE die vollkommen richtige Aussage, dass das Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt in keinster Weise Auswirkungen auf das Land Mecklenburg-Vorpommern hat. Kurz gesagt, nur, weil dort so verfahren wird, heißt das noch lange nicht, dass es richtig ist und hier genauso umgesetzt werden sollte.
Die langen Rechtsstreitigkeiten, die diesem Urteil in Sachsen-Anhalt vorangehen, sprechen ebenfalls für sich. Das Urteil des Landessozialgerichts Mecklenburg-Vorpommern steht auch noch aus. DIE LINKE betreibt hier mal wieder ganz klar Klientelpolitik und deshalb sehe ich keine Notwendigkeit, diesen Antrag weiterzuverfolgen.
Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Ich möchte nur ein ganz kurzes Beispiel geben. Dann bestehe ich nämlich auch auf eine höhere Rente für meinen Mann. Der ist Bierbrauer und Mälzer. Der hat in seiner Jugend in der DDR jede Woche eine Kiste Bier bekommen. Das ist auch ein Deputat. Dann möchte ich auch, dass das angerechnet wird auf seine Rente,
und das war nicht allzu wenig.
Das möchte ich nur dazu sagen.
Und dann können Sie mal vergleichen, ob das so in Ordnung ist! – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kollegen! Liebe Gäste! Die Fraktion der Bürger für Mecklenburg-Vorpommern stimmt dem Gesetzentwurf zum Sozialberufe-Anerkennungsgesetz zu. Die BMVFraktion ist der Ansicht, dass mit der staatlichen Anerkennung der hohe deutsche Standard im Bereich der Sozialarbeit fortgeschrieben wird. Sozialarbeiter und Sozialpädagogen sind durch den Gesetzgeber reglementierte Berufe. Die staatliche Anerkennung erlangt nur der, der neben seinem Studienabschluss weitergehende Kenntnisse und Fertigkeiten sowie praktische Erfahrungen nachweist. Das Gesetz schafft auch die Voraussetzung für die deutschland- und europaweite Anerkennung der mecklenburgisch-vorpommerschen Sozialarbeiterpädagogen.
Meine Vorredner haben schon nahezu erschöpfend das Für und Wider des Gesetzentwurfs ausgeführt. Ich stelle fest: Es ist ein überwältigendes Für. Der Gesetzentwurf weicht die deutschen Standards nicht durch Gleichstellung ausländischer Abschlüsse auf. Ganz im Gegenteil, die hohen Standards gelten im gleichen Maße für ausländische Bewerber und die staatliche Anerkennung. Das haben offensichtlich auch die Kollegen auf der rechten Seite begriffen.
Eines möchte ich allerdings noch anmerken: Bei Paragraf 7 des Gesetzentwurfes scheint mir eine dicke fette Nachtigall ganz laut durch die Begründung zu trapsen. Nachtigall, ick hör dir trapsen! Dort werden demografische Entwicklungen und Fachkräftemangel angeführt, um im Ausland erworbene Qualifikationen für den hiesigen Arbeitsmarkt zu aktivieren. Für mich klingt das schon ein
wenig danach, als sollen hier Versäumnisse des Landes kaschiert werden, denn fehlende Fachkräfte, meine Damen und Herren, sind bei elf Prozent Jugendarbeitslosigkeit auch immer nur ein hausgemachtes Problem. Ich hoffe, dass die Landesregierung 2018 dieses Problem konsequent anpackt. Gehen Sie nicht den einfachsten Weg und werben Sie ausländische Arbeitskraft dort ab, wo sie mindestens ebenso dringend gebraucht wird! – Ich danke Ihnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen! Liebe Gäste! Ich freue mich wirklich sehr, dass wir bei diesem wichtigen Thema fraktionsübergreifend Handlungsbedarf sehen. Oder, Herr Grimm und die AfD, führen Sie sich wieder vorgeführt?
Dann nehme ich natürlich fraktionsübergreifend zurück, ja?!
Die BMW, die BMV-Fraktion als eine der Miteinreicher
stimmt natürlich dem Antrag zu, denn die Notwendigkeit einer Durchimpfung der Bevölkerung wird nicht geringer, weil die größten Killer ausgerottet gelten. Die Natur ist da erfinderisch und vielleicht muss man sich einmal drastisch vor Augen halten, was so ein Killer mit einer ungeschützten Bevölkerung anstellen kann.
Im Mittelalter tötete die Beulenpest 25 Millionen Menschen, etwa ein Drittel der damaligen Bevölkerung Europas. Im 16. Jahrhundert starben mindestens 8 Millionen Indianer an aus Europa eingeschleppten Krankheiten, vor allem an Pocken. In den Jahren 1918 bis 1920 erkrankten 500 Millionen Menschen an der sogenannten Spanischen Grippe, 50 Millionen von ihnen starben. Es gibt die Killer, die jedes Jahr Zehntausende, Hunderttausende oder Millionen umbringen. Ich denke da an Malaria, Tuberkulose, Cholera oder Aids. Unbestritten haben die meisten Infektionen mangelnde Hygiene, ein dysfunktionales Gesundheitssystem oder verseuchtes Wasser als Ursache. Wer stirbt denn schon in Deutschland an Infektionen?
Meine Damen und Herren, allein 20.000 Menschen sterben hierzulande an der Grippe und Ähnlichem, wohlgemerkt jedes Jahr. Das Problem dabei ist – und darauf zielt auch der Antrag – die öffentliche Wahrnehmung. Ein Anschlag mit einem Dutzend Toten ist schrecklich, bestimmt aber die Nachrichten wochenlang. Ein Zug, der entgleist, ein Baum, der eine Gruppe Radfahrer erschlägt, eine Lawine, die drei Bergwanderer unter sich begräbt – solche Ereignisse finden sich verlässlich in den Abendnachrichten. Eine Grippeepidemie aber, an der 50, 100 oder 1.000 Menschen zugrunde gehen, lockt keinen Hund hinter dem Ofen vor. Hier liegt, so finde ich, ein merkwürdiges Missverhältnis. Den Terroranschlag kann nur der Staat verhindern, auch dem herabstürzenden Dachziegel oder dem ausbrechenden Automobil steht der Einzelne machtlos gegenüber. Gegen die Killer, die in seinen Körper eindringen, kann er sich hingegen selbst schützen. Es kostet nur einen Gang zum Arzt und einen kleinen Pikser. Das gilt es zu vermitteln.
Eine kleine Abschweifung zum Schluss. Ich habe mal ein bisschen recherchiert. Aus dem lateinischen Verb „imputare“, zu Deutsch „veredeln“, wurde das althochdeutsche „impfön“ und schließlich das „impfen“. Veredeln ist doch schön. Sorgen wir mit unserer Kampagne dafür, die Abwehrkräfte der Bevölkerung Mecklenburg-Vorpommerns zu veredeln. – Ich danke Ihnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Liebe Gäste! Der Petitionsausschuss ist
eine sehr gute Anlaufstelle für Sorgen und Nöte unserer Mitmenschen, kompetent und kostenlos. Uns sind manches Mal die Hände gebunden, weil nach Gesetzeslage beurteilt werden muss.
Ich selber würde den Petitionsausschuss anrufen und um Abhilfe bitten, wenn es darum geht, Menschen in Altersheimen, Pflegeeinrichtungen und anderen Einrichtungen gezielt zu helfen. Wenn ein alter Mensch einen Zustandsbericht und gleichzeitig ein Hilfeersuchen mit vielen Unterschriften, eine sogenannte Sammelpetition, an uns sendet, dieser schon alle Hebel in Bewegung gesetzt hat, um für Abhilfe für die Probleme, unwürdige Behandlung, Bevormundung eines erwachsenen alten Menschen zu sorgen, damit nicht weiterkommt, weil er als renitent, dement, querulant abgestempelt wird, bleibt uns für mein Verständnis nur die Möglichkeit, diesem Heim einen unangemeldeten Besuch abzustatten, um sich ein eigenes Bild zu machen. Dabei darf es keine Rolle spielen, ob es ein privates oder staatliches Heim ist. Damit wäre die wahre Unabhängigkeit des Petitionsausschusses gewahrt und der Petent muss keine Angst mehr haben, dass er gegen eine Lobby kämpfen muss, die ihm keine Chance lässt.
Ich würde mir wünschen, im Sinne der Fairness und Mitmenschlichkeit die Bestimmungen und Gesetze dahin gehend zu ändern, dem Petitionsausschuss mehr Kompetenzen und Spielraum für diese Aufgabe zu geben. Jeder von uns könnte der nächste hilfesuchende Petent sein, um den Petitionsausschuss als letzte unabhängige Hilfe in Anspruch nehmen zu wollen. Ich will an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen, liebe Mitmenschen, auch wenn nicht alles zur beiderseitigen Zufriedenheit geregelt werden kann, wir alle – vom Bürgerbeauftragten bis zum Petitionsausschuss – kämpfen für eine gerechte Lösung für Ihre Probleme.
Ich danke ausdrücklich auch Herrn Crone, unserem Vorsitzenden und Ihnen allen. – Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kollegen und Zuhörer! Die Besuchskommission wird auf der Grundlage des Psychischkrankengesetzes interjection: (PsychKG) in Mecklenburg-Vorpommern gebildet und setzt sich aus Ärzten, Bürgern oder auch Mitgliedern des Gesundheitsministeriums zusammen. Wie der Name es schon sagt, besucht und überprüft diese Kommission in regelmäßigen Abständen die psychiatrischen Einrichtungen, in denen Patienten laut PsychKG unter anderem geschlossen untergebracht sind.
Die Kommission stellte bei ihrer diesjährigen Überprüfung der geschützten Station der Universitätsmedizin Rostock im Zentrum für Nervenheilkunde in RostockGehlsdorf erhebliche Mängel und Probleme fest. Laut Bericht der „Ostsee-Zeitung“ vom 27.10.2017 sind regelmäßig 146 Betten belegt, obwohl laut Krankenhausplan nur 126 vorgesehen sind. Das ist eine dauerhafte Mehrauslastung von mehr als 15 Prozent. Laut Krankenhausplan befinden sich unter diesen 126 Betten 27 tagesklinische Betten, sodass eine reine Anzahl von Betten für die 24-stündige stationäre Betreuung der Patienten von nur noch 99 Betten existiert. Das macht dann sogar eine permanente Überbelegung von circa 47 Prozent.
Dies betrifft in der Regel die geschlossenen Akutstationen. Dort dürfen Patienten nicht abgelehnt werden, die aufgrund einer akuten psychischen Erkrankung wie zum Beispiel Suizidalität, Verwirrtheitszustände, enorme Aggressivität durch Alkohol- und Drogenmissbrauch oder auch Demenz einer umgehenden Behandlung bedürfen. Eine solche Regelung setzt natürlich voraus, dass diese Stationen auch personell dazu in der Lage sind, den Versorgungsauftrag zu erfüllen, ohne dass die Qualität
der Pflege, die Hygiene und die Sicherheit der Patienten darunter leiden.