Holger Arppe

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Sehr geehrtes Präsidium! Werte Kollegen! Liebe Bürger! In einem Punkt dürften wir alle in diesem Hause in der Tat einer Meinung sein: Die Suche nach neuen Wegen, um möglichst allen Bundesbürgern eine auskömmliche Rente sichern zu können, wird eine der wichtigsten Aufgaben der nächsten Zeit sein.
Bis zum Jahr 2040 erwarten Experten ein durchschnittliches Wachstum des Bruttoinlandsproduktes von 1,3 Prozent pro Jahr. Langfristig bremsend auf die wirtschaftliche Dynamik Deutschlands wirken insbesondere die fortschreitende Alterung der Bevölkerung und der damit einhergehende Rückgang der Erwerbstätigen. Die Zahl der in Deutschland lebenden Menschen wird laut wissenschaftlichen Untersuchungen bis zum Jahr 2040 um 1,7 Millionen auf 78,9 Millionen Menschen sinken. Bedingt durch die Schrumpfung der Bevölkerung wächst das Bruttoinlandsprodukt pro Kopf langfristig mit knapp 1,4 Prozent pro Jahr. In einer vergleichbaren Dynamik entwickeln sich in den kommenden 25 Jahren – zumindest der Theorie nach – wahrscheinlich auch die Durchschnittslöhne.
Trotz einer angenommenen Steigerung der Erwerbsquoten wird die Zahl der Erwerbstätigen insgesamt bis 2040 sinken. Während die Gesamtbevölkerung bis zum Jahr 2040 um gut 2 Prozent zurückgeht, schrumpft die Zahl der Erwerbstätigen um 8 Prozent. Noch stärker fällt der Rückgang der Personen im erwerbsfähigen Alter mit 13,7 Prozent aus. Insbesondere zwischen 2025 und 2035 beschleunigt sich der Rückgang des Arbeitskräftepotenzials durch das Ausscheiden der Babyboom-Generation aus dem Erwerbsleben. Für die Rentenperspektiven folgt daraus über den in der Rentenreform hinterlegten Mechanismus zur Rentenanpassung eine zunehmende Dämpfung des Rentenniveaus. Über die jährliche Rentenanpassung nehmen die Renten zwar an der wirtschaftlichen Entwicklung der Löhne und Gehälter teil – so zumindest die Theorie –, aber der Schein trügt leider, denn die Löhne werden im gleichen Zeitraum, wie schon in der Vergangenheit, schneller wachsen als die Renten.
Experten der Versicherungswirtschaft gehen davon aus, dass der Beitragssatz zwar von derzeit 18,7 Prozent auf 24 Prozent bis 2040 steigen wird, gleichzeitig jedoch das Rentenniveau weiter sinken wird. Derzeit bekommt ein Rentner im Schnitt 44 Prozent des Durchschnittseinkommens von Erwerbstätigen. In 25 Jahren allerdings werden es nur noch 39 Prozent sein. Obwohl man also eigentlich mehr Geld bekommt, hat man dennoch weniger. Im Verhältnis zu den zuvor verdienten Einkommen wird die Rente eben niedriger ausfallen.
Der Antrag der Fraktion DIE LINKE reagiert nun auf diesen Übelstand. In der Analyse, nämlich, dass Altersarmut zu verhindern ist, stimmen wir mit Ihnen, werte Kollegen, durchaus überein. Gleichwohl atmet Ihr Antrag wie immer den Geist der sozialistischen Umverteilung – ein Konzept, welches eher dazu führen dürfte, dass es am Ende allen schlechter geht.
Dabei genügt ein Blick gen Süden nach Österreich, um mit einem Beispiel positiver Rentenpolitik konfrontiert zu werden, welches von der Fraktion DIE LINKE freilich als neoliberal disqualifiziert werden dürfte. Im Vergleich zu Deutschland gibt es in Österreich für jedes Versicherungsjahr eine höhere Rentengutschrift. Da gilt immer noch der Grundsatz, die gesetzliche Rente muss im Alter
den Lebensstandard sichern. Nach 45 Arbeitsjahren bekommt ein Rentner in Österreich um die 80 Prozent seines durchschnittlichen Bruttoeinkommens, in Deutschland sind es nur gut 44 Prozent – Tendenz fallend.
Wie schafft die Alpenrepublik so etwas? Nun, das ist fürwahr kein Hexenwerk. Anders als in Deutschland zahlen in Österreich alle Erwerbstätigen in die Rentenkasse ein, auch Selbstständige und Geringverdiener. Bis zur Einkommensgrenze von 4.980 Euro müssen Beiträge bezahlt werden. Die Versicherungspflicht beginnt dort ab einem Einkommen von rund 450 Euro. Die Grenze für beitragsfreie, geringfügige Beschäftigung liegt bei 425,70 Euro. Wer mehr verdient, muss Beiträge in die Rentenkasse einzahlen. Ferner gibt Deutschland nur knapp 10 Prozent des Bruttoinlandsprodukts für Renten aus, Österreich dagegen 14 Prozent.
90 Prozent der Österreicher verlassen sich auf die gesetzliche Rente, nur 10 Prozent haben eine zusätzliche Betriebsrente. Eine teure, staatlich geförderte Privatvorsorge auf Kosten der gesetzlichen Rente blieb den Österreichern erspart. Dafür ist der Beitragssatz zur gesetzlichen Rente mit 22,8 Prozent zwar höher als in Deutschland, die Arbeitnehmer zahlen dort aber nur 10,25 Prozent, die Arbeitgeber dagegen 12,5 Prozent. Wir sehen, es geht auch anders. In der Schweiz hat man ebenfalls einen Weg eingeschlagen, dessen Früchte unsere deutschen Rentner neidvoll über den Bodensee schauen lassen.
Insofern ist eine Reform des Rentensystems ein Gebot der Stunde und sollte auch nicht länger aufgeschoben werden. Allerdings lehnen wir als AfD-Fraktion sozialistische Umverteilungsorgien auch in diesem Kontext strikt ab.
Stattdessen sollten wir uns vielleicht mehr an solchen Ländern orientieren, die mit ihrem Rentensystem wesentlich erfolgreicher sind als wir. Gleichwohl enthält der Antrag der Fraktion DIE LINKE zwei Punkte, denen auch wir zustimmen können, wenn es nämlich um die Angleichung der Ostrenten an die Westrenten geht. Darum beantragen wir, dass die Punkte dieses Antrags einzeln abgestimmt werden. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrtes Präsidium! Werte Kollegen! Liebe Besucher und Bürger! Noch ein paar Worte in Reaktion auf das, was hier von den Kollegen – auch mir geht es manchmal schwer über die Lippen, dieses Wort...
Was soll ich denn zu Ihnen sagen, Herr...
Ja, okay.
Über Anstand brauchen wir beide jetzt überhaupt nicht zu diskutieren hier, ne?
Aber ein paar Sachen zum Thema noch ganz kurz: Herr Ritter bläst die Backen auf und distanziert sich hier irgendwie vom Linksextremismus und von den Gewalttätern, die in Hamburg die Stadt mit linkem Terror überzogen haben. Das ist Heuchelei pur.
Und ich glaube Ihnen das nicht. Ich glaube Ihnen das nicht, wenn Sie sich in dem gleichen Atemzug hier vor …
Ja, das ist mir auch egal, ob Ihnen das egal ist, aber wenn Sie sich hier,
wenn Sie sich hier mitten im Landtag zu einer vom Verfassungsschutz beobachteten Organisation bekennen und sich dann auch noch freuen, dass die Ministerpräsidentin da irgendwo mit unterschrieben hat, dann ist das schon sehr bedenklich.
Nein, gestatte ich nicht. Ich habe jetzt …
Nein, nicht mal das.
So.
Dann noch mal zum Linksextremismus und zur Partei DIE LINKE. In der Rostocker Bürgerschaft sitzt für Ihre Partei ein Herr Nadolny, eine Führungskraft des PeterWeiss-Hauses, das ist sozusagen die Rote Flora von Rostock.
Der sitzt da für Sie in der Rostocker Bürgerschaft, und das Peter-Weiss-Haus ist ja dafür bekannt, dass dort PolizistInnen mal attackiert oder auch zur Tür rausgeworfen werden, weil sie Polizisten sind. Und dann reden Sie hier und distanzieren sich. Das ist ja lächerlich!
So, Herr Dings hier, Schulte und Herr Krüger: Na gut, Sie haben jetzt eine Menge lustiger Äußerungen
teilweise völlig
aus dem Zusammenhang gerissen und verdreht.
Ich könnte
Sie jetzt auch mit Twitter-Äußerungen von Herrn Stegner konfrontieren, der ganz offen dazu aufgerufen hat – wahrscheinlich seinen linksextremistischen Sohn –, Politiker der AfD anzugreifen und zu attackieren.
Also wenn Sie uns hier schon mit irgendwelchen Dingen konfrontieren...
Doch, das hat er getan.
Und das Gleiche gilt auch für die CDU. Wenn wir uns hier schon gegenseitig mit irgendwelchen in den sozialen Netzwerken getätigten Äußerungen bewerfen wollen,
gerade Herr Tauber hat da ja unlängst wieder den Vogel abgeschossen, als er einem Bürger sagte, wenn er etwas Ordentliches gelernt hätte, müsste er nicht drei Mini-Jobs nachgehen. Also von daher, muss ich mal ganz ehrlich sagen,
müssen wir das alles im Gesamtzusammenhang betrachten.
Aber an der Stelle bin ich Herrn Renz doch sehr dankbar. Es ist schade, dass dieses wichtige Thema jetzt derartig untergeht, weil Sie hier schmutzige Wäsche an die Adresse der AfD gerichtet waschen wollen.
Wir distanzieren uns sehr wohl, aber Sie,
aber Sie?! Fragen Sie mal die Jusos, fragen Sie mal die Jusos, die auch sehr eng verbandelt sind mit linksextremistischen Kreisen!
Ja, es ist schlimm genug.
Also wir als AfD sind den Polizistinnen und Polizisten sehr dankbar für ihre geleistete Arbeit dort in Hamburg und wir haben uns immer gegen Extremismus jeder Art ausgesprochen.
Und daran werden auch Sie nichts ändern können. – Vielen Dank.
Sehr geehrtes Präsidium! Werte Kollegen! Liebe Bürger! In der Diskussion im Rahmen der gestrigen Aktuellen Stunde, wo es um die Flüchtlingsfrage im Zusammenhang mit der Solidarität mit dem an der Stelle doch sehr geplagten Italien ging, wurden von einigen Rednern die sogenannten Visegrád-Staaten – also Ungarn, Polen, die Slowakei und Tschechien – gescholten und kritisiert, weil sie sich nicht an geltendes EURecht und entsprechende Vereinbarungen halten würden, weil sie sich weigern, Flüchtlinge aufzunehmen, die von Frau Merkel in den letzten Jahren hier ins Land gelassen wurden.
Das erwähne ich deswegen, um hier an einem anderen Beispiel, nämlich am Kirchenasyl, einmal deutlich zu machen, dass Deutschland beziehungsweise Mecklenburg-Vorpommern gar keinen Grund und überhaupt kein Recht hat, sich an dieser Stelle kritisch über andere europäische Staaten zu erheben, denn auch bei uns wird EU-Recht missachtet, nämlich das Dublin-III-Abkommen, und das geschieht in diesem Fall, den ich heute hier ausführen möchte und der Gegenstand unseres Antrages ist, durch die Tolerierung des sogenannten Kirchenasyls.
Gemäß der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion zu diesem Thema leben in Mecklenburg-Vorpommern derzeit 55 Personen im Kirchenasyl. Von diesen 55 Personen sind 49 sogenannte Dublin-Fälle. Das heißt, sie müssten, wenn wir uns an die Maßgaben des Dublin-III-Vertrages halten wollten, in andere EU-Länder überstellt werden. Das allerdings geschieht nicht, und zwar deswegen, weil sie Unterschlupf gefunden haben in diversen Kirchengemeinden und der Staat es nicht über sich bringt, dieses rechtswidrige Verhalten zu beenden.
Mit anderen Worten, der Staat lässt Parallelstrukturen außerhalb geltenden Rechts zu. Und das ist in mehrerlei Hinsicht doch etwas merkwürdig und irritierend. Deutschland ist keine Diktatur, kein totalitärer Staat, wo Menschen Zuflucht finden müssten in irgendwelchen Kirchen und Sakristeien, wie das vielleicht früher einmal war, und in diesem Zusammenhang, in der DDR zum Beispiel – da kennen Sie sich ja auch aus, Herr Ritter –,
in der DDR zum Beispiel wäre das vielleicht noch diskutabel gewesen, dass Menschen, die von den Sicherheitsorganen dieser SED-Diktatur verfolgt wurden, Zuflucht finden in den Kirchgemeinden. Teilweise ist das ja auch geschehen.
Aber das heutige Deutschland ist Gott sei Dank nicht die DDR von damals, auch wenn sich hier und da
inzwischen einige Parallelen aufdrängen. Und weil Deutschland das eben nicht ist, verstehe ich auch überhaupt nicht, wie die Kirchen an dieser Stelle ja andeuten,
es würde in diesem Land nicht mit geltendem Recht korrekt zugehen, als könnte man unseren Justiz- und unseren Rechtspflegeorganen an dieser Stelle nicht vertrauen.
Dieses Thema wird auch immer wieder diskutiert. Hier in diesem Hause hat der Innenminister Lorenz Caffier schon vor zwei Jahren festgestellt, dass das Kirchenasyl genutzt, besser gesagt missbraucht werde, um Überstellungsfristen systematisch verstreichen zu lassen, also Regeln, die es ja gibt innerhalb Europas, gezielt zu untergraben. Diese Überstellungsfrist beträgt sechs Monate. Wer innerhalb von diesen sechs Monaten nicht in das eigentlich für ihn zuständige EU-Land überstellt wurde, der muss hierbleiben, hier in Deutschland in diesem Fall. Und genau das ist in den allermeisten Fällen, wo dieses Kirchenasyl praktiziert wird, dann der Fall.
Innenminister Caffier ist auch gar nicht der Einzige, der diese rechtswidrige Praxis wiederholt kritisiert hat. Bundesinnenminister Thomas de Maizière, CDU, hat 2015 in einem Interview festgestellt, dass keine Institution ihr Recht über das deutsche Gesetz stellen könne, weder die christlichen Kirchen noch die Muslime oder irgendwer sonst. Doch genau das geschieht ja in diesem Fall. Und ich frage mich, wie wir, wie die Regierung allen Ernstes von den Muslimen verlangen kann, sich an geltendes Recht zu halten, wenn die Kirchen meinen, das Recht zu haben, sich über dieses Recht und über die Gesetze zu stellen.
Da tun wir ja den Muslimen an dieser Stelle auch etwas unrecht, denn dann könnten wir auch sagen, es gibt im Islam diverse Bräuche, die vielleicht mit unserem geltenden Recht nicht kompatibel sind, aber wir tolerieren es einfach mal.
Und in diese Richtung geht auch die Rechtfertigung der Landesregierung an dieser Stelle, womit begründet wird, warum das Kirchenasyl eben nicht unterbunden wird. Innenminister Caffier hat hier in diesem Hause im März 2015 das Kirchenasyl als einzige Ausnahme von ansonsten für jedermann bindenden Entscheidungen durch Behörden und Gerichte bezeichnet. Das ist schon interessant. Es gibt also jemanden, für den die Rechtsprechung in Deutschland an dieser Stelle nicht gilt. Das ist ein,
das ist ein,
das ist ein...
Sie können, Sie können nachher noch Ihre Meinung dazu äußern.
Da frage ich mich dann, wie das weitergehen soll. Wir haben in diesem Landtag auch schon über das Schächtungsverbot diskutiert, wir haben gerade eben über das Burkaverbot gesprochen und immer wieder kommen wir an diesen Punkt, dass wir hier religiöse Gebote, religiöse Riten oder religiöse Gebräuche haben, die zwar mit unseren Gesetzen und mit unseren verfassungsmäßigen Grundrechten an der anderen Stelle auch nicht kompatibel sind, aber wo es dem Staat doch irgendwie schwerzufallen scheint, sein Recht und seine Gesetze durchzusetzen.
Da gibt es selbst im Handbuch Staatskirchenrecht eine Feststellung, wo ganz klar gesagt wird, dass sich in einem säkularen Staat das religiöse Recht dem staatlichen Recht unterzuordnen hat, was in diesem Fall ja nicht geschieht. Der Staat, der säkulare Staat, gibt dem Einzelnen zwar das Recht, sich den Geboten einer Religion zu beugen, er selbst, also der Staat, tut das nicht. Kirchenasyl im rechtlichen Sinne gibt es demzufolge unter dem Grundgesetz auch überhaupt nicht.
Am Ende stellt sich die Frage: Warum tut dann die Landesregierung nichts dagegen? Und wenn wir schauen, dass schon vor zwei Jahren diese Diskussion hier im Landtag geführt wurde
und seitdem eigentlich nichts...
Es ist völlig irrelevant,
es ist völlig irrelevant,
es besteht …
Ja, jetzt kommen wir ja wieder …
Ja, ja, ja, Herr Ritter.
Herr Ritter, es geht hier nicht um die Frage, wer dieses Problem zu einem früheren Zeitpunkt schon mal formuliert hat.
Es geht darum, dass dieses Problem, dieser Rechtsbruch nach wie vor existiert und in der Welt ist.
Sie brauchen hier gar keine Diskursverschiebung vorzunehmen und jetzt wieder irgendwelche Verbindungen zu einer Partei,
die auch aus unserer Sicht Gott sei Dank nicht mehr in diesem Landtag sitzt,
zu konstruieren.
Es geht hier darum, dass wir seit Jahren in diesem Land eine Praxis haben, die von der Regierung und von den Behörden toleriert wird, nämlich das Kirchenasyl, und dass in all diesen Jahren – obwohl nicht die NPD, Herr Ritter, sondern der Herr Innenminister höchstpersönlich und auch der Bundesinnenminister wiederholt festgestellt haben, dass es sich hier ja durchaus um eine rechtswidrige Praxis handelt – das nicht geändert wird. Und dass hier nichts getan wird, das ist der eigentliche Skandal und nicht diese andere Partei,
die Sie offensichtlich nicht aus dem Sinn kriegen.
Deutschland ist ein säkularer Staat und muss geltendes Recht durchsetzen,
nichts anderes ist unsere Forderung, Herr Ritter. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrtes Präsidium! Werte Kollegen! Liebe Bürger! Noch ein paar Wörtchen hintenan. Ich erkläre Ihnen jetzt nicht, wie ich mir Rüstungsexporte oder -importe oder was auch immer vorstelle, ich möchte nur,
ich möchte nur sagen, ich finde die Vorstellungen der Fraktion DIE LINKE und wie sie Herr Ritter hier zum Teil auch vorgetragen hat, ja gar nicht verkehrt. Das erinnert mich so ein bisschen an diese Prospekte von den Zeugen Jehovas, wo die Leute in einem idyllischen Tal zwischen Löwen und Tigern ihr Picknick machen.
Aber leider ist die Welt so nicht und es funktioniert eben nicht so, wie auch Frau Käßmann das mal als Alternative für die Bekämpfung des IS genannt hat, man solle doch mit den Leuten Tee trinken und beten und dann würde sich das alles schon finden.
Gleichwohl muss ich auch noch mal eines sagen zu den Äußerungen von Herrn Innenminister Caffier. Das war in Bezug auf Russland und China für meinen Geschmack doch eine etwas übertriebene, ja, ich möchte schon fast sagen Kriegsrhetorik. Da wird eine Drohkulisse beschworen, da im Osten, das klingt so ein bisschen wie die rote und gelbe Gefahr. Russland und China, die warten nur darauf, über uns herzufallen. Das ist doch völliger Unsinn! Und ich finde es verantwortungslos und diesem Dialog mit Russland, der ja hier schon beschworen wurde, äußerst abträglich, jetzt so zu tun, als würde Putin mit gewetzten Messern im Kreml sitzen und nur darauf warten,
dass er uns hier okkupieren kann. Wenn er das wollte, hätte er das schon längst getan,
bei dem Zustand, in dem die Bundeswehr nämlich derzeit ist.
Und wenn Sie hier, meine lieben Kollegen von den Koalitionsparteien, schon die Bundeswehr in den höchsten Tönen loben, dann setzen Sie sich doch auch mal bei Ihrer Kollegin Frau von der Leyen im Bund dafür ein, dass diese in weiten Teilen ja schrottreife Armee endlich mal überhaupt in den Zustand versetzt wird, die Interessen unseres Landes auf diesem Gebiet wahrzunehmen.
Denn wenn wir uns mal die Debatten der letzten Wochen und Monate angucken, dann haben wir immer wieder gehört, dass die Bundeswehr in keinem guten Zustand ist, dass die Technik veraltet ist, dass die Technik nicht funktioniert, dass Beschaffungsaufträge nicht zeitgemäß – und wenn, dann völlig überteuert – realisiert werden.
Das ist das, worüber wir an der Stelle auch mal reden sollten, wenn wir hier über die Bundeswehr reden.
An zweiter,
an zweiter Stelle, Wertschätzung...
Natürlich ist die Bundeswehr hier auch Thema. Wenn wir über Waffen reden, dann reden wir auch über die Armee. Dann reden wir auch über die Armee.
Wertschätzung unserer Soldatinnen und Soldaten beginnt auch damit, dass zum Beispiel kein Theater darüber gemacht wird, wenn die Bundeswehr in der Öffentlichkeit zum Beispiel nach Rekruten und nach Nachwuchs Ausschau hält.
Wertschätzung heißt auch, dass die Soldaten, die im Ausland Dienst getan haben und dort Verletzungen erlitten haben, anständig behandelt werden. Man hört und liest immer wieder, dass verletzte Soldaten, die für unser Land im Ausland ihre Gesundheit aufs Spiel gesetzt haben, hier alleingelassen werden und nicht anständig behandelt werden.
An der Stelle kann ich Ihnen ans Herz legen, sich im Internet die Rede, die General Christian Trull vor einigen Jahren in Neubrandenburg gehalten hat, noch einmal genau anzuhören und anzuschauen. Dann wüssten Sie, wo Ihre eigentlichen Aufgaben wären, wenn wir hier über Landesverteidigung reden. – Danke.
Sehr geehrtes Präsidium! Werte Kollegen! Liebe Bürger! Ich bin oft und gerne hier im Bundesland unterwegs und gucke mir mit besonderer Freude die schönen Schlösser an, die wir in Mecklenburg-Vorpommern so haben, klangvolle Namen wie Bothmer, Mirow, Hohenzieritz, Ludwigslust, die dankenswerterweise durch das Land in den letzten Jahren mit sehr viel Geld restauriert wurden und noch restauriert werden. Das ist sehr erfreulich und findet meine und unsere volle Anerkennung.
Aber die Kulturlandschaft Mecklenburg-Vorpommerns ist auch geprägt von zahlreichen kleinen sogenannten Gutsdörfern. Sie entstanden aus landwirtschaftlichen Gütern, deren Eigentümer sich als Ausdruck ihres Wohlstandes teils opulente Bauwerke in die Weiten des Agrarlandes setzten. Diese Gutsdorfstruktur erstreckte sich von der dänischen Grenze bis hoch ins Baltikum, überall dort, wo eine deutsche Oberschicht über lange Jahrhunderte das wirtschaftliche und kulturelle Leben des ländlichen Raumes prägte.
Heute existieren in Mecklenburg-Vorpommern noch rund 1.500 dieser Guts- und Herrenhäuser. Viele wurden nach der Wende von alten und neuen Eigentümern liebevoll saniert. Sie dienen als private Wohnsitze, als Seminarstätten oder Hotels. Immerhin die Hälfte dieser Bauwerke steht unter Denkmalschutz und repräsentiert die Geschichte der norddeutschen Baukultur, eindrucksvolle Zeugnisse der Renaissance, des Barock, des Klassizismus oder der Neugotik, die der Nachwelt erhalten werden sollten. Sie sind ein einzigartiger Bestandteil der deutschen Kulturlandschaft und locken so manchen Touristen in unser schönes Land. Sie sind bis heute Mittelpunkt der Dörfer, bringen als Hotels oder Kulturzentren Arbeitsplätze und Wertschöpfung in den ländlichen Raum.
Ich möchte an dieser Stelle den Besitzern, den Bauherren danken, den Investoren, die sich dieser Gutshäuser und Schlösser angenommen haben, die sie restauriert und einer zeitgemäßen Nutzung zugeführt haben. Das sollten wir anerkennen.
Und doch stehen viele dieser Häuser vor dem Zusammenbruch, ihre Eigentümer haben sie als Spekulationsobjekte erworben, wollen sie in ihrem desolaten Zustand für horrende Preise verkaufen oder warten schlicht auf den Zusammenfall, um das oft traumhaft gelegene Grundstück mit modernen Bauten, die mehr Geld einbringen, dann im Endeffekt verschandeln zu können.
Nun steht das Privateigentum zu Recht unter einem besonderen Schutz, und das ist auch gut so. Jedoch gibt das Denkmalschutzgesetz in Mecklenburg-Vorpommern klare Vorgaben, an welche Pflichten der Eigentümer eines denkmalgeschützten Objektes gegenüber der Gesellschaft gebunden ist. Er hat die Pflicht zur Erhaltung des Gebäudes, nicht mehr und nicht weniger, und das sollte ihm hoffentlich bewusst gewesen sein, als er sich, häufig für eine schmale Mark, zum Gutsherrn aufschwang. Diese Erkenntnis setzt sich jedoch nicht bei
allen und jedem durch, und genau da müssen die zuständigen Behörden wiederum ihren Pflichten nachkommen, denn das Denkmalschutzgesetz bietet durchaus ausreichend Handhabe, die notwendigen Sicherungsmaßnahmen zu beauftragen, ohne Zustimmung des Eigentümers.
Aufgrund einer stark angespannten Personallage und vielleicht auch der Angst vor langwierigen Rechtsprozessen werden diese Maßnahmen jedoch so gut wie nicht angewendet. Offenbar gibt man sich mit der Verwaltung des Verfalls häufig zufrieden. Dabei könnte man durch oft geringe Mittel – beispielsweise aus einem Notsicherungsfonds, wie er auch auf der jüngsten Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft Erhaltung und Nutzung der Gutsanlagen in Mecklenburg-Vorpommern gefordert wurde – und Arbeitseinsätze eine vorübergehende Erhaltung der Substanz und somit die Möglichkeit einer späteren Sanierung erreichen. Den säumigen Eigentümern würde somit eindeutig klargemacht werden, dass sie ihrer Pflicht zur Erhaltung der Denkmäler nachzukommen haben oder das Objekt besser veräußern und in fürsorgevolle Hände abgeben sollten.
Sehr geehrte Landesregierung, schauen Sie doch noch einmal in dieses Gesetz und sorgen dafür, dass die dort verankerten Maßnahmenpakete endlich auch angewandt werden! Es ist die hoheitliche Aufgabe des Landes, den Denkmalschutz umzusetzen. Die Landkreise als untere Denkmalschutzbehörden sind personell und finanziell so auszustatten, dass sie dieser Aufgabe vollumfänglich nachkommen können. Einem funktionierenden Rechtsstaat, der wir ja sind, sollte es dann wohl auch nicht allzu schwerfallen, sich die entstehenden Kosten von den Eigentümern zurückzuholen, denn auch dafür gibt es die rechtlichen Grundlagen im Denkmalschutzgesetz.
Frau Ministerin Hesse, kommen Sie also endlich Ihren Pflichten nach und übernehmen Sie die Verantwortung für den drohenden Verlust unseres Kulturgutes! – Vielen Dank.
Sehr geehrtes Präsidium! Werte Kollegen! Liebe Bürger! Es ist immer wieder faszinierend, was Sie für Pirouetten drehen, um einem Antrag der AfD nicht zustimmen zu müssen, von dem Sie ja wissen,
von dem Sie ja wissen, dass es schwer sein wird, in der Öffentlichkeit Ihr merkwürdiges Verhalten zu begründen.
Das sind immer dieselben Sprüche,
die mich nun von Anfang an nicht beeindruckt haben, Herr Renz.
Zunächst mal, liebe Frau Ministerin Hesse, ich habe mitnichten irgendjemanden herabgewürdigt in meiner ersten Ansprache. Im Gegenteil, ich habe sowohl das Land als auch die Investoren und Schloss- und Gutshausbesitzer ausdrücklich gelobt, die sich solcher Gebäude angenommen, sie saniert und restauriert haben. Das hat mit Herabwürdigen überhaupt gar nichts zu tun.
Wenn Sie jetzt die Notwendigkeit dieses Antrages in Zweifel ziehen und da natürlich auf irgendwas vertrösten, was Sie in Ihrem Koalitionsvertrag stehen haben – da steht viel drin, was wir wahrscheinlich nie erleben werden, dass Sie es umsetzen werden.
Ich frage mich, unlängst war im „Nordkurier“ ein großer Artikel, genau zu diesem Thema, in dem verschiedene ehrenamtlich Tätige – Sie haben mir unterstellt, ich hätte die Ehrenamtler irgendwie herabgewürdigt, völliger Unsinn, im Gegenteil –, die Ehrenamtler haben die Landesregierung, im „Nordkurier“ beispielsweise oder auch in einem unlängst veröffentlichten Bericht des NDR, aufgefordert, endlich so einen Notsicherungsfonds einzuführen. Wenn der gar nicht notwendig wäre und wenn das eine Verengung wäre oder was auch immer Sie sich da haben einfallen lassen, dann frage ich mich, warum zum Beispiel die Arbeitsgemeinschaft Erhaltung und Nutzung der Gutsanlagen in Mecklenburg-Vorpommern auf ihrer jüngsten Jahrestagung von der Landesregierung – von der Landesregierung und nicht von irgendeinem Landkreis oder irgendeiner Kommune, sondern expressis verbis von der Landesregierung – gefordert hat, so einen Notsicherungsfonds einzuführen.
Ja, dann wundert es mich, dass Sie alles vergessen haben,
was Sie da hätten hören müssen, Frau Allwörden. Ich habe auch noch andere Kanäle, mich zu informieren,
Frau von Allwörden, also bitte schön.
Ihr Gezeter da unten nutzt ja nun überhaupt nichts.
Es beweist ja nur, es beweist ja nur, …
Getroffene Hunde bellen.
… es beweist ja nur, dass wir recht haben. Je lauter Sie da unten dazwischenrufen und -bölken...
Ich gehöre gleich wieder zu Ihnen da, jaja.
Also wir fassen zusammen: Ein Notsicherungsfonds wird nicht nur von der AfD gefordert und befürwortet, sondern auch von denen, die sich zum großen Teil ehrenamtlich mit der Erhaltung unserer historischen Herren- und Gutshäuser in Mecklenburg-Vorpommern beschäftigen.
Der Artikel, den ich da gerade angeführt habe, Frau von Allwörden, der zitiert übrigens auch Sie ganz persönlich.
Sie hätten sich für so einen Notsicherungsfonds auch ausgesprochen.
Ich habe das Wort „Lügenpresse“ noch nie in den Mund genommen, mein Freund.
Aber Sie müssen jetzt gar nicht ablenken.
Sie müssen jetzt gar nicht ablenken. Ich fordere Sie an der Stelle noch mal auf, in sich zu gehen und zu schauen, ob es nicht doch sinnvoll wäre, so einen Notsicherungsfonds einzurichten und den,
und den Maßgaben,
den Maßgaben auch nachzukommen,
die im Denkmalschutzgesetz genannt werden. Da sind nicht nur die Eigentümer in die Pflicht genommen, sondern auch der Staat, wenn es nicht anders geht. Um nichts anderes geht es in diesem Antrag. Und wenn Sie jetzt wieder meinen, da irgendetwas anderes hineininterpretieren zu müssen, werden Sie das vor den Wählerinnen und Wählern verantworten müssen, nicht wir. – Danke.
Sehr geehrtes Präsidium! Werte Kollegen! Liebe Bürger!
Liebe Kollegin Larisch, Sie begrüße ich extra.
Wir stellen erst einmal fest, dieses Thema scheint zumindest den Koalitionsfraktionen ziemlich egal zu sein, zumindest auch bei der SPD.
Ich sehe hier ganze sieben Abgeordnete sitzen – das auch mal an die Adresse der Bürger draußen.
Sieben Abgeordnete! Das ist ziemlich traurig.
Die Regierungsbank, na ja, die ist auch nicht gerade üppig gefüllt, aber das nur am Rande.
Das Herzblut bei diesem Thema scheint der SPD zumindest zu fehlen.
Als wir vor zwei Tagen in diesem Hause über die parlamentarische Initiative der AfD zum Schächtungsverbot diskutierten, wurde uns vorgeworfen, eine „Geisterdebatte“ zu führen.
Das Thema sei irrelevant, hieß es. Solches könnte man auch über den vorliegenden Antrag der Fraktion DIE LINKE,
der Fraktion DIE LINKE sagen.
Der Unterschied zwischen Ehe- und Lebenspartnerschaft hat sich in den letzten Jahren immer mehr verringert und tendiert allmählich gegen null. Nicht zuletzt aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts haben sich beide Formen des menschlichen Zusammenlebens einander angenähert. Wenn es also nur darum ginge, ist doch im Großen und Ganzen alles erreicht worden. Es geht aber nicht nur darum, liebe Kollegen. Es geht um die völlige Dekonstruktion unserer traditionellen Ordnung zugunsten der Umsetzung linker Gesellschaftsexperimente.
Wer sich einmal mit den durchaus bemerkenswerten strategischen Schriften des US-amerikanischen Vordenkers Saul Alinsky beschäftigt, erkennt schnell das Muster. Die linken Sozialingenieure sind stets auf der Suche nach revolutionären Subjekten, die von irgendeinem Unrecht befreit werden müssen. Das war im 20. Jahrhundert das Proletariat und seit einiger Zeit sind das alle möglichen Minderheiten, zum Beispiel die Homosexuellen. Man könnte auch sagen, diese verschiedenen revolutionären Subjekte sind Mittel zum Zweck. Die LINKEN brauchen sie zur Legitimation und Rechtfertigung eines monströsen Netzwerkes aus Vereinen, Projekten und Institutionen,
die mit sehr viel staatlichen Geldern vordergründig irgendwelches Unrecht bekämpfen sollen, tatsächlich aber dem Machtgewinn und dem Machterhalt dienen.
Immer mehr Homosexuelle durchschauen das Spiel. Sie wundern sich, dass linke Parteien und ihre diversen Vorfeldorganisationen sich einerseits zwar für die Homosexuellen einsetzen – das erschöpfte sich zuletzt in absurden Aktionen wie der Unisex-Toilette und dem schwulen Ampelmännchen –, andererseits aber mit Vehemenz den Vormarsch einer Religion unterstützen, die in krassem Widerspruch zu allem steht, was in den vergangenen Jahrzehnten für sexuelle Minderheiten erreicht wurde.
Ich spreche vom Islam. Viele Homosexuelle haben mir gesagt, dass es ihnen völlig egal ist, ob das nun „eingetragene Partnerschaft“ oder „Ehe“ heißt. Sie sorgen sich vielmehr um ganz fundamentale Dinge, nämlich darum, ob man als Schwuler oder als Lesbe in einigen Jahren überhaupt noch auf die Straße gehen kann, ohne sich Gefahren an Leib und Leben auszusetzen. In vielen deutschen Großstädten und Ballungsräumen mit hohem Migrantenanteil ist es heute schon ein Wagnis, sich als Angehöriger einer sexuellen Minderheit auf der Straße zu präsentieren.
Auch ein Politiker der CDU, Jens Spahn, hat lobenswerterweise immer wieder darauf hingewiesen, dass Gefahr und antischwule Gewalt nicht nur von den allgegenwärtigen Rechtsextremisten ausgehen, sondern immer mehr und immer öfter auch von muslimischen Migranten.
Das wird unterfüttert durch eine Studie des niederländischen Soziologen Ruud Koopmans,
der 9.000 Muslime in Westeuropa befragt hat und dabei herausfand, dass 60 Prozent von ihnen Homosexualität ablehnen. 70 Prozent sagen, religiöse Gesetze stehen über den Gesetzen des Staates. Ich erinnere an unsere gestrige Debatte über das Thema Schächtung.
Man kann diese Politik also metaphorisch mit einem Wollpullover vergleichen, an dem oben zwar noch etwas herumgestrickt wird, während man ihn von unten allerdings wieder aufräufelt. Eine Gesellschaft, in welcher der Islam eine immer größere Rolle spielt, ist kein guter Ort für Homosexuelle. Besonders gilt das, wenn in dieser Gesellschaft politische Parteien das Sagen haben, die bereit sind, zivilisatorische Standards zugunsten religiöser Gebote aufzuweichen und dereinst vielleicht dann auch ganz aufzugeben.
Wir haben das erlebt während der Debatte über das von der AfD geforderte Schächtungsverbot. Tierschutz ist den etablierten Parteien weniger wichtig als der Anspruch einer Religion auf Ausnahmen vom geltenden Recht.
Wir erleben das auch bei dem unsäglichen Gezerre um das Verbot der Kinderehe.
Wir erleben das bei der völligen Indifferenz gegenüber solchen archaischen Bräuchen wie der Beschneidung oder der Idee einiger Politiker,
die Scharia könne doch parallel zum deutschen Rechtssystem existieren. Hier zeichnet sich eine unheilvolle
Entwicklung ab, die immer mehr weitblickende Homosexuelle zu Anhängern der AfD macht, liebe Kollegen.
Sichtbarer Ausdruck – und jetzt hören Sie gut zu,
jetzt hören Sie gut zu, Herr Ritter –, sichtbarer Ausdruck dieses Umstandes ist nämlich die Tatsache, dass die einzigen schwulen Abgeordneten im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern der AfD-Fraktion angehören, und nicht bei Ihnen sitzen, Herr Ritter.
Vielleicht möchte sich Herr Holter ja noch outen auf seine alten Tage, aber …
Ja, wir haben …
Ich lebe zumindest seit vielen Jahren offen und seit 14 Jahren mit meinem Lebenspartner offen zusammen.
Dann haben Sie ja wenig Vertrauen in unsere Gesellschaft, wenn Sie sich nicht trauen, sich zu outen da in der Linksfraktion.
Wir haben erkannt, liebe Kollegen, dass der langfristige Erhalt unseres Volkes der beste Garant dafür ist, dass unsere zivilisatorischen Errungenschaften auch die kommenden Jahrzehnte und Jahrhunderte überdauern.
Zu diesem Zwecke bedarf die klassische Ehe auch künftig des besonderen Schutzes und der Privilegierung durch unser Grundgesetz.
Die Familie ist die Keimzelle und der Grundpfeiler für den Erhalt eines Volkes.
Nur durch Kinder hat es eine Zukunft. Somit ist es folgerichtig, dass der Staat die Institution der Ehe, aus der in logischer Konsequenz Kinder und somit eine Familie hervorgehen sollen, einem gewissen Protektionismus unterwirft.
Dieser Protektionismus ist bei einer Lebenspartnerschaft verständlicherweise nicht angebracht, da aufgrund biologischer Selbstverständlichkeiten aus einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft keine Kinder hervorgehen. Während also die Ehe in ihrer ursprünglichen Form dem Erhalt des Volkes dient, kann dies bei einer Lebenspartnerschaft weitgehend ausgeschlossen werden. Demnach ist eine Trennung beider Institutionen nur folgerichtig.
Folgerichtig wäre in diesem Zusammenhang natürlich auch eine klare Differenzierung im Steuerrecht. Es gibt keinen Grund, kinderlose Eheleute steuerlich zu begünstigen gegenüber nicht verheirateten Menschen. Die steuerliche Entlastung steht nur jenem zu, der persönliche Entbehrungen in Kauf nimmt, Kinder in die Welt setzt und diese großzieht, denn nur derjenige bringt ein Opfer im Sinne des Erhalts des Volkes und sollte somit von eben jenem Volk,
jener Solidar- und Schicksalsgemeinschaft dafür honoriert werden.
Die Geschichte lehrt uns zudem, dass die Verbindung zwischen Mann und Frau immer eine Voraussetzung für die Entstehung von Hochkulturen war und ihre Infragestellung ein Vorbote von deren Niedergang. Nicht umsonst war im Römischen Reich Concordia einerseits die Schutzgöttin des gesamten Staatswesens und gleichzeitig die Beschützerin der Ehe. Diese Rolle ist in unserer Epoche des Kulturrelativismus der Alternative für Deutschland zugefallen.
Auch immer mehr homosexuelle Menschen unterstützen uns dabei. Sie wissen, dass starke Familien als Frucht der vom Grundgesetz geschützten Form der Ehe das Fundament einer Gesellschaft sind, welche in der Lage ist, die Errungenschaften der westlichen Zivilisation für die Zukunft zu bewahren. – Vielen Dank.
Sehr geehrtes Präsidium! Werte Kollegen!
Noch mal eins ganz kurz, Herr Ritter: Die AfD hat immer gesagt, dass wir,
nein, nicht Ausländer raus,
sondern dass die, die wirklich verfolgt werden in den Heimatländern, dass die natürlich unter das Asylrecht fallen und hier auch Zuflucht finden sollen.
Ich will noch mal ganz kurz – Herr Ritter, halten Sie mal den Mund, ich habe nur eine Minute –,
nur ganz kurz erzählen: Ich war vor einigen Jahren mit meinem Lebenspartner, mit dem ich seit 14 Jahren zusammenlebe, sehr glücklich und auch ohne diese Ehe, in der Rostocker Moschee. Wir haben den dortigen Imam befragt, wie es denn so im Islam mit der Homosexualität aussieht. Da sagte der doch glatt zu uns, im Islam gibt es überhaupt keine Homosexuellen
und falls es solche geben sollte, Herr Ritter, dann sollen sie doch gefälligst alle in den dekadenten Westen auswandern. Ich sage, Herr Ritter, natürlich sind alle verfolgten Homosexuellen aus der islamischen Welt hier in Deutschland herzlich willkommen. Aber das ergibt keinen Sinn, wenn die Homosexuellen hierherkommen und der Islam kommt hinterher und sie werden hier in Deutschland von denselben Fundamentalisten bedroht, vor denen sie dort geflohen sind.
Das ist doch der Punkt und das ist der Widerspruch, Herr Ritter.
Frau Kollegin, bei Ihren Worten drängt sich mir ein Verdacht auf, daher meine Frage: Wollen Sie mit diesem Denkmal, das ja hier gewünscht wird,
die Leistung der Bürgerrechtler und der Menschen in der damaligen DDR im Herbst 1989 würdigen oder wollen Sie vielleicht diese Sache doch nur missbrauchen als Vehikel für Ihren politischen Kampf in diesen Tagen?
Das drängt sich mir auf, wenn Sie hier schon wieder von Rassismus und Rechtsextremismus reden, dass das eigentlich nur ein Vehikel für Sie ist.
Sehr geehrtes Präsidium! Werte Kollegen! Liebe Gäste und Bürger! Wir haben ja heute Morgen schon über die Bedeutung gesprochen, die es hat, unser historisches Erbe zu bewahren, daran zu erinnern, es zu würdigen. Das ist auch in anderer Hinsicht sehr wichtig und führt uns die aktuelle Politik immer wieder vor Augen.
Dieser Tage hat die sogenannte Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Frau Özoğuz, behauptet, es gäbe überhaupt gar keine deutsche Kultur, und ein paar Tage vorher, nämlich am vergangenen Wochenende, ist auf das Geburtshaus von Ernst Moritz Arndt in Groß Schoritz auf Rügen ein Anschlag verübt worden, es gab sogar Verletzte. Das muss man sich mal vorstellen, in einer Zeit, in der wir hier sitzen und der friedlichen Revolution gedenken, die ja auch gegen den willkürlichen Umgang mit unserer Kultur und unserer Geschichte vorgegangen ist, werden wieder Geburtshäuser großer Söhne unseres Landes angegriffen! Und da komme ich dann zu Fritz Reuter, einem weiteren großen Sohn unseres Landes.
Geboren in Stavenhagen und obwohl er im 19. Jahrhundert lebte, kann man ihn auch ein bisschen als Vorläufer der Bürgerrechtler nehmen, die in der friedlichen Revolution 1989 in der ehemaligen DDR die SED-Diktatur zum Einsturz gebracht haben. Fritz Reuter hat sich nämlich in der Ära des Vormärz für Demokratie, für Freiheit engagiert und ist dafür zum Tode verurteilt worden. Es war allein der Intervention des Hausherrn hier, nämlich des damaligen Großherzogs, zu verdanken, dass diese Todesstrafe in eine siebenjährige Kerkerhaft umgewandelt wurde. Wahrscheinlich hat der damalige Landesherr geahnt, was uns hier später an Fritz Reuter verloren
gegangen wäre, hätte er gegen dieses Urteil preußischer Autoritäten nicht interveniert.
Fritz Reuter war dann in mehreren Festungen, zuletzt hat er in Dömitz seine Haft abgesessen und wurde zu einem der größten niederdeutschen Dichter und Schriftsteller, die überhaupt in Deutschland hervorgebracht wurden. Er kann mit Fug und Recht als der Begründer des Niederdeutschen als Literatursprache eingestuft werden. Seine Gedichte, seine Romane, seine Bücher, seine Erzählungen haben ein großartiges Sittenbild seiner Zeit festgehalten. Auch ich habe schon mal versucht, das eine oder andere aus seiner literarischen Hinterlassenschaft zu lesen, und fand das sehr interessant, weil es nicht nur um Unterhaltung geht, sondern er hat es durchaus verstanden, dem Volk aufs Mundwerk zu schauen. Er hat es auch verstanden, Kritik an der damaligen Obrigkeit in seinen Werken unterzubringen, was ja nicht selbstverständlich war, wie er es zuvor auch am eigenen Leibe erfahren hat.
All das macht Fritz Reuter zu einem, wie gesagt, der größten Söhne Mecklenburg-Vorpommerns, zu einem der größten literarischen Figuren Deutschlands überhaupt. Und da, denke ich, ist es doch nur angemessen, ihn zu würdigen und noch einmal die Bedeutung und Wichtigkeit des Erhalts der niederdeutschen Sprache zu betonen, indem sich die Landesregierung dafür einsetzt, den schriftlichen Nachlass von Fritz Reuter in das Weltdokumentenerbe der UNESCO aufzunehmen.
Es wird gegenwärtig durchaus schon allerlei getan, um die niederdeutsche Sprache für künftige Generationen zu bewahren, um auch diese zu motivieren, die niederdeutsche Sprache zu erlernen, und ich denke, wenn wir diesem Antrag heute zustimmen würden, wäre das noch mal ein zusätzlicher Schub für die Menschen in unserem Lande, sich verstärkt mit Fritz Reuter, mit seinen Werken, mit der niederdeutschen Literatur und Sprache auseinanderzusetzen.
(Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.)
Es würde zudem auch über die Grenzen MecklenburgVorpommerns und Deutschlands hinaus noch einmal die Bedeutung, die wir hier dieser einzigartigen Sprache beimessen, unterstreichen. Das halte ich für sehr wichtig, das halten wir als AfD-Fraktion für sehr wichtig und aus diesem Grunde möchten wir Sie bitten, diesem Antrag zuzustimmen. – Ich danke Ihnen.
Sehr geehrtes Präsidium! Werte Kollegen! Liebe Bürger! Ganz kurz noch mal ein paar Erwiderungen. Sie erwecken hier den Eindruck, als wollten wir mit diesem Antrag die Idee, den schriftlichen Nachlass von Fritz Reuter auf die Liste des Weltdokumentenerbes der UNESCO aufnehmen zu lassen, das zumindest zu beantragen, irgendwie mit den erwähnten
Bemühungen der Landesregierung zwecks des Erhalts der niederdeutschen Sprache gegeneinander ausspielen. Das ist ja überhaupt nicht der Fall.
Ich war seinerzeit anwesend, als Ihr Vorgänger, Frau Ministerin Hesse, in der Aula der Rostocker Universität dieses Heimatprogramm vorstellte. Ich muss ganz unumwunden zugeben, ich war sehr angetan, sehr begeistert davon und fand daran auch überhaupt nichts auszusetzen. Und das tue ich, das tun wir auch heute nicht. Im Gegenteil, wir werden als Opposition natürlich schauen, dass dieses Programm genau so dann über die Jahre auch umgesetzt wird.
Was der Antrag hier bezwecken soll, ist doch nichts anderes, als ein zusätzliches Zeichen zu setzen, und gerade Sie, meine Kollegen von der Fraktion der Linkspartei, Sie und Ihre Genossen im LINKEN-Milieu sind doch Weltmeister im Zeichensetzen für alles Mögliche.
Ständig verlangen Sie, dass Zeichen für dieses und für jenes gesetzt werden,
und da kann man doch auch mal hergehen und mit so einer Maßnahme ein Zeichen setzen, um zusätzlich die Bemühungen der Landesregierung, die wir ja gar nicht bestreiten, die wir loben und gut finden, zu unterstützen. Um mehr geht es an der Stelle gar nicht.
Frau Ministerin Hesse wandte ein, dass das Antragsprozedere sehr kompliziert sei. Das ist auch richtig so, das ist sicherlich ein länger dauernder Prozess, aber man kann ja trotzdem erst mal den Antrag stellen. Allein das ist schon ein wichtiges Zeichen, denke ich, in die Öffentlichkeit hier in Mecklenburg-Vorpommern und darüber hinaus. Man kann diesen Antrag doch wenigstens stellen. Es werden tagein, tagaus in Mecklenburg-Vorpommern von Bürgern, von Unternehmen ständig Anträge gestellt, ohne dass diese wissen, ob die Anträge jemals durch den Prozess der Bewilligung hindurchkommen. Dann können wir das doch auch mal in diese Richtung machen.
Wo ist also das Problem?
Frau – wer war das jetzt gleich? –, Frau Kollegin Kröger sagte, wir hätten hier etwas gemacht, was eigentlich der Zivilgesellschaft und den Bürgern obliegt. Das ist nicht ganz richtig. Ich habe das vorhin verschwiegen, will das jetzt aber anfügen. Die Idee zu diesem Antrag kam nämlich von einer Petition, die ich als Mitglied des Petitionsausschusses mal auf dem Tisch hatte, wo ein Bürger vorschlug, das schriftliche Erbe von Ernst Mori…, Entschuldigung, von Gerhart Hauptmann auf diese Welterbeliste setzen zu lassen. Gerhart Hauptmann ist auch eine sehr große literarische Figur, der einzige Literaturnobelpreisträger, der aus Mecklenburg-Vorpommern mehr oder weniger hervorgegangen ist beziehungsweise mit diesem Land in Verbindung zu bringen ist. Wir haben dann gedacht, dass Fritz Reuter für die kulturelle Identität
von Mecklenburg-Vorpommern doch die größere und wichtigere Persönlichkeit ist, aber die Idee zu diesem Antrag geht durchaus auf eine Initiative aus dem Volk heraus zurück. Wir haben gestern über den Petitionsausschuss gesprochen und hier sehen Sie mal, wie Ideen, die von den Bürgern zum Petitionsausschuss gelangen, dann ihren Weg in Anträge der AfD finden.
Ich habe, liebe Frau Kollegin Kröger, Fritz Reuter auch nicht allein auf sein literarisches Werk reduziert. Ich habe durchaus erwähnt, dass er sich in seiner Studentenzeit sehr engagiert hat für Freiheit und Demokratie, in der Zeit des Vormärz, dass er dafür beinahe hingerichtet worden wäre, dann aber für sieben Jahre in diversen Festungen verschwand. Das gehört natürlich mit dazu und wir würdigen das auch, die Person Fritz Reuters als Ganzes. Vielleicht stört Sie ja an Fritz Reuter auch – das haben Sie nicht gesagt, ich würde es Ihnen allerdings zutrauen –, dass er einer Jenaer Burschenschaft angehörte. Dann sollten Sie das aber auch hinzufügen.
Das stört Sie nicht, wunderbar. Wir werden bei einer anderen Gelegenheit, wenn wir mal über Burschenschaften diskutieren, darauf zurückkommen.
So...
Unsere Kumpels gab es damals noch gar nicht.
Bleiben Sie ruhig! Bleiben Sie ruhig! Bleiben Sie ruhig, meine lieben Kollegen! Wir wollen die Sache doch nicht größer machen, als sie ist. Sie blasen da einen Popanz auf, indem Sie uns hier Motive unterstellen, die wir gar nicht haben.
Herr Butzki, Sie sind doch Lehrer, bleiben Sie mal ganz ruhig! Gehen Sie mit Ihren Schülern auch so um? Gehen Sie mit Ihren Schülern auch so um, Herr Butzki?
So, Fritz Reuter wollen wir nicht instrumentalisieren. Sie haben es aber getan, Frau Kröger, indem Sie Fritz Reuter aus seiner damaligen Zeit in unsere Zeit hineingebeamt haben, ihn sozusagen auf recht abenteuerliche Weise mit der Flüchtlingsproblematik in Verbindung gebracht haben und sich sogar zu der Behauptung verstiegen haben, er wäre ein Gutmensch, was auch immer das sein soll.
Das können Sie doch gar nicht wissen. Das können Sie doch gar nicht wissen, werte Frau Kröger. Sie instrumentalisieren Fritz Reuter und ich habe das auch bei diesem Parlamentarischen Abend des von Ihnen erwähnten Heimatverbandes erwähnt, wir als AfD sind dagegen, einen Umgang mit Kultur und Geschichte zum Zwecke irgendwelcher politischen Ideologien und Dogmen hintenrum durch die kalte Küche zu befördern, so, wie Sie das tun, so, wie die LINKEN das schon immer getan haben. Ich erinnere da an die DDR,
ich erinnere da an die DDR, in der das ja Regierungspolitik gewesen ist, die durch Sie hier heute fortlebt.