Peter Ritter
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Herr Kollege Schubert, wie beurteilen Sie den Fakt, dass der Direktor des deutsch-polnischen Gymnasiums in Löcknitz an seiner Schule das Rauchverbot durchgesetzt hat ganz ohne Landtagsbeschluss?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst bin ich froh, dass dieses Thema nicht kurz vor Mitternacht behandelt wird wie ursprünglich ausgedruckt. Vielleicht sollten wir das alle einmal zum Anlass nehmen und unsere Redezeiten etwas realistischer anmelden.
Und zum Zweiten möchte ich zu Beginn meiner Rede auch meiner Kollegin Frau Voland ein herzliches Dankeschön aussprechen für ihr Engagement auf einem Politikfeld, was leider immer noch nicht bei uns allen so verankert ist, wie es notwendig sein müsste.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dieser Tag ist ein wichtiger Tag für die in Mecklenburg-Vorpommern lebenden Migrantinnen und Migranten. Von diesem Tag und von dieser Debatte geht die unmissverständliche Botschaft aus, dass Integrationspolitik in Mecklenburg-Vorpommern eben mehr ist als Ausländerpolitik oder Minderheitenpolitik, mehr ist als Sprachförderung oder Eingliederungshilfe. Denn die Koalitionsfraktionen und die Landesregierung tragen bekenntnishaft nicht nur der Tatsache Rechnung, dass Deutschland seit Langem ein Einwanderungsland ist, sondern sie sind gewillt, Integration bewusst, gezielt und systematisch zu gestalten. Aber wir sind, das sage ich hier ganz deutlich, erst am Anfang.
Deshalb war es für die Fraktion der Linkspartei außerordentlich wichtig, zusätzlich zu den Vorhaben der Koalitionsvereinbarung und in Konsequenz, die sich aus den Leitlinien zur Integration von Migrantinnen und Migranten ergibt, diese Landeskonzeption zu erstellen. Und das, das möchte ich hier deutlich machen, geschah nicht am grünen Tisch, sondern in einem gemeinsamen Diskussionsprozess mit den wesentlichen Trägern der Migrationsarbeit in unserem Bundesland. Und deshalb an alle Beteiligten, an alle beteiligten Ausländerbeauftragten, an Kirchen, Vereine und Verbände von dieser Stelle aus ein herzliches Dankeschön!
Diese vorliegende Konzeption lässt sich davon leiten, dass die Menschenrechte nicht Rechte einer Mehrheit oder einer Minderheit sind, sondern Rechte eines jeden Einzelnen. Und deshalb ist es auch unser Anspruch, dass Menschen mit Migrationshintergrund, die einen festen Aufenthaltstitel besitzen oder eingebürgert sind oder per Gesetz Deutsche sind wie die Spätaussiedler, auch Asylsuchende und Flüchtlinge, in Integrationsmaßnahmen einbezogen werden sollen. Das ist ein Novum, darauf hat Frau Voland schon hingewiesen.
Integration verstehen auch wir als einen wechselseitigen Prozess, in welchem sich sowohl Migranten als auch die aufnehmende Gesellschaft aktiv und bewusst einbringen müssen. Migrantinnen und Migranten sind Bürgerinnen und Bürger mit allen Rechten, aber auch Pflichten. Sie müssen Möglichkeiten zur Teilhabe erhalten und auch weiterhin ihren Teil zur Entwicklung des Landes und zur eigenen Integration beitragen. Das bildet eine Einheit. Diese Maximen stellen im Vergleich zu dem, was uns sonst so an genannter Ausländerpolitik täglich zum Beispiel von Bundespolitikern begegnet und zugemutet wird, einen Paradigmenwechsel dar. Sie sind nicht vereinbar mit einem ganzen System der Abschottung von Einwanderinnen und Einwandern, insbesondere von Flüchtlingen mit staatlichen Benachteiligungen, wie das Arbeitsverbot für Asylsuchende und Geduldete oder mit der rituell anmutenden, auch gesetzlich sanktionierten Verschärfung des Misstrauens gerade gegenüber Migrantinnen und Migranten.
Ich möchte an dieser Stelle, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, an einige erschreckende Aussagen erinnern: Da sagte der Bundesinnenminister im Zusammenhang mit dem unsäglichen Unionskatalog für Einwanderungskriterien, ich zitiere: „Wer Deutscher werden will, muss die deutsche Vergangenheit als seine nationale Vergangenheit mit übernehmen.“ Zitatende.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich meine, wer das Grundgesetz respektiert, respektiert auch wesentliche Lehren aus der Geschichte. Das ist entscheidend.
Bekenntnisse zur Geschichte, aber noch dazu zu höchst widersprüchlichen deutschen Geschichte laufen auf eine verordnete Assimilierung hinaus. Das ist respektlos gegenüber den Migrantinnen und Migranten und es mündet erneut in eine vermeintliche deutsche Leitkultur, die es eben nicht gibt. Da ist zum Beispiel der CSU-Chef Herr Stoiber, der tönt, dass bei uns das Gewaltmonopol des Staates und nicht etwa das des türkischen Mannes gelte, oder da ist der CSU-Fraktionschef Herr Kauder, der sagte: „Wer Deutscher werden wolle, müsse mehr wissen, als dass man hier Sozialleistungen erhalten könne.“ Zitatende.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist kein Wunder, dass es von rechts außen frohlockt. Mit weiteren Äußerungen möchte ich Sie daher verschonen, sie gehen in die gleiche Richtung: Schüren von Ängsten in der deutschen Bevölkerung, Diskriminierung und Kriminalisierung von Migrantinnen und Migranten, das Bedienen von Stammtischen. Gute Integrationspolitik muss die kulturelle Vielfalt fördern und den sozialen Zusammenhalt stärken. Integration ist kein Erziehungsauftrag an Migrantinnen und Migranten, sondern ein komplexer Anspruch an die gesamte Gesellschaft. Es geht darum, das Einwanderungsbundesland Mecklenburg-Vorpommern besser, sozialer und demokratischer zu gestalten, und dann werden wir diesen Prozess alle gewinnen.
Wenn es gelingt, die vorliegende Konzeption umzusetzen, wird es auch zu mehr und zu zügigerer Einbürgerung
führen. Einbürgerung ist ein Schritt, wenn auch ein wichtiger, der Integration, jedoch nicht Ende und Höhepunkt der Integration. Aber nur der, der wertvoller Staatsbürger mit gleichen Rechten und Pflichten werden kann, wird auch selbst die eigene Bereitschaft zur Integration und Selbstidentifikation mit unserem Land mitbringen und mitentwickeln. Dabei, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist allerdings aus unserer Sicht auch die Tolerierung der Beibehaltung der ursprünglichen Staatsbürgerschaft zu akzeptieren. Das wäre ein wichtiges Signal an die Einzubürgernden, dass sie ihre erworbene kulturelle Identität nicht aufzugeben brauchen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Integration, das ist keine alleinige staatliche, sondern vor allen Dingen eine gesellschaftliche Aufgabe. Es gibt so genannte Schlüssel, ohne die Integration nicht gelingt, und zwar Sprache, berufliche Perspektive, gleiche Bildungsmöglichkeiten von der Kita bis zum dritten Lebensabschnitt, Erwerb interkultureller Kompetenz, insbesondere aller Verwaltungen und Mitarbeiter der Einrichtungen, Verbände und Vereine. Sehr viele kleine Schritte sind also zu tun und sehr viele ehrenamtliche Arbeit ist zu leisten. Sowohl das Land als auch ganz besonders die Landkreise und Kommunen sind hierbei gefordert und es muss die Bereitschaft bestehen, dort, wo es notwendig ist, die finanziellen Mittel bereitzustellen.
Es kann in der Tat nicht angehen, Herr Schubert, dass inhaltlich anspruchsvolle und ausgereifte Projekte zur sozialen und beruflichen Integration von Migrantinnen und Migranten liegen bleiben, weil sie Geld kosten. Ich bin so froh, dass es uns jetzt gelungen ist, für ein solches Projekt in Westmecklenburg die notwendigen Finanzen zur Verfügung zu stellen. Und wenn wir gemeinsam, Herr Schubert – Wo ist er jetzt? –,
für die vorliegenden Projekte im Bereich Westmecklenburgische Seenplatte und Vorpommern kämpfen, werden wir auch dafür das notwendige Geld finden.
Also solche Projekte dürfen nicht an Finanzierungsfragen scheitern. Das ist auch eine Querschnittsaufgabe, die für die ganze Regierung gilt. Man kann dieses Projekt oder die Finanzierung dieser Projekte nicht allein nur dem Sozialministerium überstülpen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, zum Integrationskonzept müssen viele Erfahrungen gesammelt werden. Es wird laufend zu evaluieren sein. Stärken werden sich ebenso herausstellen wie zu behebende Schwächen. Großen Nachholbedarf stelle ich jetzt schon auf dem Gebiet der Kultur fest, weil die Konzeption hier gelegentlich und eigentlich hinter dem zurückbleibt, was regional, wenn auch nicht flächendeckend, auf dem Gebiet der Kulturarbeit mit Migrantinnen und Migranten schon geleistet wird. Das in der Konzeption zur öffentlich geförderten Kultur Genannte trägt der Tatsache, dass wir auch Einwanderungsland sind, nur unzureichend Rechnung. Hier muss unbedingt nachgearbeitet werden.
Ein abschließender Gedanke, der ein weiteres Tor aufstößt, ist – Frau Voland ist schon darauf eingegangen –, der kommende Landtag und die nächste Landesregierung werden sich darauf verständigen müssen, dass neben dem wichtigen Landesausländerbeirat, wo ich froh bin, dass er endlich gegründet wird, eine koordinierende Leit
stelle für die Integrationsaufgaben und Maßnahmen hauptamtlich fungieren muss mit deutlichen Kompetenzen gegenüber den Ämtern. Denn Integration wird nicht gelingen in einem Nebeneinander von Ämtern, Behörden, Gemeinschaftsunterkünften, Migrationsberatungen, Jugendmigrationsdiensten, Fachdiensten, Sozialberatung für Migrantinnen und Migranten, ergänzenden Angeboten zur sozialen Iintegration, Suchdiensten, Integrationskursen, Sprachkursen, Deutsch als Erst- und Zweitsprache, berufliche Integration und manchem mehr. Das alles bedarf einer fest verknoteten und belastbaren Stelle einer gut abgestimmten Kooperation.
Lieber Kollege Schubert, wenn man sich dann mit diesen Dingen auseinander setzt, dann muss man gelegentlich auch die Konzepte, die die Landesregierung vorlegt, bis zu Ende lesen. Denn am Ende dieses Konzeptes heißt es deshalb auch: „Die Landesregierung wird in regelmäßigen Abständen diese Konzeption auf ihre Wirksamkeit überprüfen.“ Und es kann ja sein, wovon ich allerdings selbst nicht ausgehe, dass Sie in der nächsten Legislaturperiode die Landesregierung stellen. Das ist dann reine Verpflichtung an die kommende Landesregierung, dieses zu tun. Insofern ist die Konzeption mit der heutigen Beratung doch überhaupt nicht erledigt, sondern die Arbeit beginnt erst jetzt. Lassen Sie uns das gemeinsam tun! – Danke schön.
Ja.
Ich hätte mich ja so etwas von geärgert, wenn ich die Frage nicht zugelassen hätte, verehrte Kollegin.
Weil es doch völlig klar ist, dass man genau diesen Besuch nutzen muss, um darauf aufmerksam zu machen, dass die Politik des amerikanischen Präsidenten nicht dazu beiträgt, die Ungerechtigkeiten in der Welt zu beseitigen, ein willkommener Anlass, dagegen zu protestieren. – Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Holznagel hat über die Situation an der PI Demmin berichtet und es ist in der Tat so, der Zustand der Dienst- und Arbeitsbedingungen für die Polizistinnen und Polizisten in Demmin ist mehr als schlecht.
Aber, lieber Kollege Born, wenige Kilometer entfernt von Demmin, nämlich in Malchin, befindet sich ein modernisiertes und instand gesetzes Polizeigebäude. Dort war einmal die PI Malchin untergebracht.
Im Zuge der Strukturveränderungen der Polizei, wo beide PI’s in Demmin zu einer zusammengelegt worden sind, habe ich mehrfach versucht, die PI des Kreises Demmin in Malchin in dem instand gesetzen, im modernisierten Gebäude unterbringen zu lassen, weil dort ausgezeichnete Arbeitsbedingungen vorhanden sind.
Aber die Gegenargumente, die ich hörte, waren teilweise grotesk, zum Beispiel, die PI muss auf Augenhöhe mit dem Landrat sein.
So blieb die PI in Demmin unter den beschriebenen schlechten Arbeitsbedingungen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, und das nur, weil wir nicht bereit waren, eingefahrene Gleise zu verlassen oder unsinnige Argumente einfach mal beiseite zu legen.
Und so ist auch der vorliegende Antrag eben nur die halbe Wahrheit, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Der vorliegende Antrag der Fraktion der CDU zur Sanierung von Polizeidienststellen enthält zunächst die richtige Feststellung, dass Minderausgaben bei Baumaßnahmen oder auch die Vermeidung von Investitionen beziehungsweise deren zeitliche Streckung Einfluss auf das Haushaltsergebnis haben können.
Die Verkündung dieser Binsenweisheit bedarf aber meiner Meinung nach nicht zwingend eines Landtagsantrages.
Und dass es in Mecklenburg-Vorpommern sanierungsbedürftige Liegenschaften gibt, darunter auch Dienststellen von Polizei, bei dieser Feststellung hält sich der Erkenntnisgewinn zunächst in Grenzen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, dennoch glaube ich nicht, dass sich die Kolleginnen und Kollegen von der CDU-Fraktion bei der Abfassung dieses Antrages nichts gedacht haben,
denn der 17. September dürfte auch Ihnen als Termin der Landtagswahlen bekannt sein.
Na aber, aber! Schön.
Also, meine sehr verehrten Damen und Herren, Ihre Reaktionen belegen die Richtigkeit meiner Annahme.
In der Antragsbegründung ist dann auch die Rede von einem „Spiel mit der Zukunft“, nicht gewährleisteter „Leistungs- und Einsatzfähigkeit der Polizei“ oder „katastrophalen Zuständen in Polizeidienststellen“.
Ich rede die ganze Zeit zum Antrag, Herr Dr. Jäger.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist in der Tat starker Tobak, den Sie da verbreiten, der weit über den Antrag hinausqualmt, und deshalb drängt es sich für mich auf, nicht zuletzt auch aus Gründen der Fairness und Ehrlichkeit, den vorliegenden Antrag mit Ankündigungen, Versprechungen und Verheißungen der Antragsteller für die nächste Wahlperiode einmal abzugleichen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Wahlprogramm der CDU Mecklenburg-Vorpommern war als Arbeitsentwurf seit neun Monaten der interessierten Öffentlichkeit zugänglich. Unter der Überschrift „Starke Polizei – mehr Sicherheit“
findet sich nicht ein Hinweis, nicht eine Silbe zu notwendigen Instandhaltungsarbeiten als sogenannter Standortfaktor „Innere Sicherheit“.
Nein, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Rede ist von Funkgeräten.
Auch die CDU-Aufklärungsbroschüre, Herr Dr. Jäger, über die Ergebnisse von acht Jahren SPD-PDS-Koalition in Mecklenburg-Vorpommern, die, so sagten Sie in Ihrem Eingangsstatement, über Versäumnisse von acht Jahren SPD-PDS-Koalition in unserem Land aufklären möchte, erwähnt nicht ansatzweise,
nicht mit einer Silbe etwaige Sanierungsversäumnisse bei Polizeidienststellen.
Die Rede ist vielmehr von Unterziehwesten, die bezuschusst werden können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der vorliegende Antrag der CDU-Fraktion trägt das Datum 14. Juni 2006. Am 24. Juni wurde die Endfassung des CDU-Wahlprogramms beschlossen.
Von katastrophalen Zuständen in Polizeidienststellen, die es zu beseitigen gelte, erneut keine Silbe. Und, meine sehr verehrten Damen und Herren, entweder der vorliegende Antrag der CDU-Fraktion
überzeichnet beziehungsweise dramatisiert die tatsächliche Situation erheblich oder aber die Wahlversprechen der CDU gehen an den tatsächlichen Lebensfragen erheblich vorbei, vielleicht auch beides.
Besonders glaubwürdig, Herr Dr. Jäger, sind weder Ihre Zwischenrufe noch derartige Anträge.
Der vorliegende Antrag versucht sich einer Problematik zu nähern, ohne diese zuvor aber hinreichend zu erfassen beziehungsweise zu definieren. Tragfähige Lösungen werden nicht aufgezeigt.
Es geht nämlich nicht allein, Herr Dr. Jäger, um die Durchführung wichtiger Sanierungsarbeiten in Dienststellen der Polizei.
Es geht, und zwar unabhängig von der konkreten Haushaltslage, auch immer um die Vermeidung von Investitionen an längerfristig nicht optimalen Dienststellenstandorten.
Eine andere Sanierungspraktik …
Beruhigen Sie sich doch ein bisschen!
Doch, doch. Sie verstehen nur nichts, weil Sie laufend dazwischenbrummeln. Deswegen können Sie das gar nicht aufnehmen, was ich erzähle.
Eine andere Sanierungspraktik würde gerade nicht dem Gebot der Wirtschaftlichkeit entsprechen, welches der Antrag, Herr Jäger, anmahnt.
Wenn der Antrag den Eindruck erwecken will, für die Herrichtung der Polizeidienststellen werde zu wenig getan, ist das unzutreffend.
Im Haushalt 2006/2007 sind im Bereich der Polizeidienststellen für sogenannte große Baumaßnahmen Mittel
in Höhe von etwa rund 9,9 Millionen Euro in 2006 und in 2007 von 7,8 Millionen Euro geplant.
Entgegen dem Eindruck, der mit dem Antrag eventuell erweckt wird, ist der Polizeibereich gegenüber anderen Bereichen meiner Ansicht nach nicht besonders beteiligt. Aber selbstverständlich besteht hier Nachholbedarf.
Aber den Antragstellern und den Koalitionsfraktionen muss gleichermaßen bewusst sein, dass die Umsetzung neuer Verwaltungsstrukturen in den nächsten Jahren auch für den Polizeibereich weitere strukturelle Optimierungsprozesse erfordern wird.
Hierbei werden auch grundsätzliche Fragen zu klären sein, etwa zur Sinnhaftigkeit von fünf Polizeidirektionen bei fünf künftigen Kreisen
oder zum zweckmäßigen Zuschnitt von Polizeiinspektionsbereichen und dem entsprechenden Unterbau.
Mit zu bedenken in diesem Zusammenhang ist ebenfalls die gebotene Kooperation zwischen Polizei, Katastrophen- und Brandschutz.
Und auch die weitere Umsetzung des Personalkonzeptes für die Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern kann den Bereich der Landespolizei nicht außen vor lassen. Das alles wird ohne ganz konkrete Auswirkungen auf eine nachhaltige Struktur von Polizeidienststellen im Land nicht gehen und dies alles bleibt in dem vorliegenden Antrag unberücksichtigt. Deshalb ist der Antrag abzulehnen. Wir werden uns den zukünftigen Strukturen der Polizei einschließlich der Dienststellen und einschließlich der Dienst- und Arbeitsbedingungen zuwenden, aber nicht mit einem solchen Antrag. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch ich möchte dem Innenminister gratulieren zu seinem Geburtstag. Mit weiterem Lob werde ich mich in Bezug auf diesen zu behandelnden Gesetzentwurf natürlich zurückhalten. Das werden Sie verstehen.
Im Verlauf der Beratung des Gesetzentwurfes sind noch einmal die grundsätzlichen Unterschiede in den Auffassungen zur Sicherheitspolitik deutlich geworden, aber auch gerade die Debatten zur Ersten Lesung des Gesetzentwurfes der Koalition sowie des CDU-Entwurfes haben das unterstrichen. Ich möchte das in der Ersten Lesung Gesagte nicht im Einzelnen wiederholen, dennoch sind aus meiner Sicht hier und da ein paar Anmerkungen zu bestimmten Darlegungen der jüngsten Vergangenheit angezeigt.
Zunächst möchte ich noch einmal das Ansinnen der CDU-Fraktion zurückweisen, wonach das Motiv oder die innere Seele Ihres eigenen Gesetzentwurfes, wenn er denn freilich überhaupt eine hatte, darin bestünde, links
extremistischen Bestrebungen bereits im Vorfeld des G8Gipfels den Garaus zu machen.
Das ist richtig, das sagen Sie.
Ich finde, meine sehr verehrten Damen und Herren von der CDU, die Verstrickung Ihrer SOG-Änderung mit dem G8-Gipfel ist geradezu grotesk.
Und, sehr geehrte Kollegin, es ist in diesem Zusammenhang unverfroren, die Globalisierungskritiker, wozu unbestritten die Linkspartei.PDS gehört, in einen Topf mit Terroristen zu werfen.
Ich möchte dazu lediglich Folgendes erklären:
Keinerlei Polizeirecht, werte Kollegin, keinerlei Polizeirecht, meine sehr verehrten Damen und Herren, vermag es zu verhindern, dass die Bürgerinnen und Bürger und Einwohner dieses Landes ihrem friedlichen und demokratischen Protest gegen die Anmaßung der globalen G8Politik Ausdruck verleihen.
Dies zu verhindern, dazu sind Polizeigesetze nicht gemacht. Sie sollten nicht dazu missbraucht werden. Im Gegenteil, die Polizeigesetze haben unter anderem das friedliche verfassungsmäßig garantierte Demonstrationsrecht zu schützen.
Und ich möchte Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren von der CDU, auch noch sagen, dass das Recht auf friedliche Demonstrationen und auf freie kritische Meinungsäußerungen selbstverständlich für jedermann gilt, somit auch für Politiker und Minister demokratischer Parteien.
Das sage ich auch ganz bewusst – und die Betonung liegt auf „friedlich“, und das bei jeder Erklärung von uns, das sage ich hier auch ganz bewusst –, um bestimmte Irritationen und Spannungen, die im Vorfeld des Bush-Besuches aufgetreten sind, unsererseits klarzustellen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ein Polizeigesetz muss aus unserer Sicht den verfassungsmäßigen Grundsätzen folgen. Das hat bei der Gefahrenabwehr, und um nichts anderes geht es bei dieser Gesetzesänderung, an der Menschenwürde sowie am Recht auf Leben und an den Freiheitsgütern seine Grenzen.
Dass ich dies sage, ist zwar banal, aber andererseits beileibe nicht weit hergeholt. Leider musste das Bundesverfassungsgericht bekanntlich diese Tatsachen den Gesetzgebern in Bund und Ländern in der Entscheidung zum Luftsicherheitsgesetz kürzlich erneut deutlich sagen. Und dieser Grundsatz gilt auch für unser SOG. Dies möchte ich gerade unter Hinweis auf einige Sätze der Begründung des Gesetzentwurfes feststellen.
Ich möchte dazu noch einmal aus der Entscheidung des Landesverfassungsgerichtes zur Schleierfahndung zitieren. Das Gericht stellt in dieser maßstabsetzenden Entscheidung fest, ich zitiere: „Der Freiheitsanspruch des Einzelnen verlangt, dass er von polizeilichen Maßnahmen verschont bleibt, die nicht durch eine hinreichende Beziehung zwischen ihm und einer Gefährdung eines zu schützenden Rechtsgutes oder eine entsprechende Gefahrennähe legitimiert sind.“ Zitatende.
Der daraus zu folgernde Schluss ist schlicht und einfach, nicht jedes Mittel ist heilig. Polizeilich noch so gute Zwecke heiligen nicht die Mittel, meine sehr verehrten Damen und Herren. Dass es dabei auch unterschiedliche Auffassungen zwischen den Koalitionspartnern gibt, ist hinlänglich bekannt, Herr Körner hat noch einmal darauf verwiesen, und dass die vorliegende Gesetzesnovelle ein Kompromiss ist, ist ebenso bekannt.
Was den durch die Koalitionspolitik geschnürten Zusammenhang zwischen der SOG-Änderung und dem Informationsfreiheitsgesetz anbelangt, so ist klar, dass es auf beiden Seiten jeweils Vorbehalte beziehungsweise Ablehnungen gab und gibt. Das ist auch weiterhin der Fall. Das SOG bleibt für uns umstritten und bei der SPD gibt es hier und da einige Vorbehalte gegen das Informationsfreiheitsgesetz.
Was den Gesetzentwurf zum SOG betrifft, so gibt es bereits im Grundsatz zwischen den Partnern der Koalition unterschiedliche Auffassungen. So teilen wir beispielsweise ganz und gar nicht den Standpunkt, dass die Polizei von Mecklenburg-Vorpommern neue und schärfere Kompetenzen bräuchte, denn die hier dargestellte Erfolgsbilanz der letzten acht Jahre ist auf Grundlage des bisher geltenden Gesetzes erzielt worden.
Uns stört eben auch die übertriebene, verbissene Arbeit der Polizei im Vorfeld sehr. Prävention sieht nach unserer Auffassung anders aus, denn die neuen und erweiterten polizeilichen Befugnisse haben weder ausschließlich oder zumindest vorrangig die entsprechende Szene im Auge. Es werden aus unserer Sicht vor allem Entwicklungen des Polizeirechts fortgeschrieben, die von einer Inanspruchnahme von jedermann, also von Unverdächtigen und Nichtstörern, ausgehen. Ich kann mir beispielsweise nicht vorstellen, dass die nahezu ungebremste Ausdehnung der Videoüberwachung zur Abwehr von Vergehen, wie z u m Beispiel von Graffitischmierereien, irgendetwas mit der Bekämpfung des internationalen Terrorismus zu tun hätte. Ich weiß auch nicht, was es mit der Terrorismusbekämpfung zu tun hat,
in öffentlichen Objekten und im öffentlichen Raum neben der Videoüberwachung auch noch die Tonüberwa
chung vorzunehmen. Und welchen Beitrag die Rastfahndung im Kampf gegen den Terrorismus leistet, das haben wir ja in der Großaktion nach den Terroranschlägen gesehen. Der Erfolg war gleich null.
Und nur so kann man Kompetenz für Kompetenz durchgehen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Mit dem Kampf gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität sowie mit Globalisierungsgesichtspunkten hat das alles aus unserer Sicht wenig zu tun. Es ist vielmehr die scheibchenweise Umsetzung von Plänen, wie sie die Innenminister seit Langem abgesprochen haben und wie sie von Otto Schily in der Schublade gelagert wurden. Ich muss schon sagen, dass es mich traurig stimmt, dass Mecklenburg-Vorpommern hierbei eine bestimmte Pionierrolle übernehmen möchte.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Diskrepanzen zwischen den Koalitionspartnern habe ich dargestellt. Da brauchen Sie nicht immer in Ohnmacht zu fallen, ich tue es auch nicht. Für uns ist es in der Koalition normal, dass man mit unterschiedlichen Meinungen umgehen kann. So etwas haben Sie nie gelernt!
Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, auch wir haben eine Änderung des SOG für erforderlich gehalten. Nicht umsonst ist genau dieses schon im Koalitionsvertrag im Herbst 2002 zwischen den Koalitionspartnern festgehalten worden. Und diese Auffassung haben wir auch heute noch, nur liegen unsere Motive und Gründe auf einer anderen Ebene, jedenfalls nicht so vordergründig auf der Ebene der ausschließlichen Terrorismusbekämpfung.
Aus unserer Sicht war und ist es dringend erforderlich, die einschlägigen Verfassungsgerichtsentscheidungen zur weitgehenden Nichtigkeitserklärung der akustischen Wohnraumüberwachung, sprich großer Lauschangriff, sowie zur Telekommunikationsüberwachung umzusetzen. Hinzu kommt auch die einschlägige Rechtsprechung zur Videoüberwachung, beispielsweise eines Mannheimer und eines Berliner Gerichtshofes. Vorausschauend, das möchte ich hier erwähnen, wäre es ferner angezeigt, sich einen Kopf um die so genannten IMSI-Catcher zu machen, die ebenfalls beim Bundesverfassungsgericht beklagt werden.
Insoweit war und ist unser Ansatz zur SOG-Änderung sparsam, restriktiv und spartanisch. Es gilt, verbindliche Maßgaben der Rechtsprechung umzusetzen. Das ist für uns entscheidend, nicht mehr, aber auch nicht weniger. Jedenfalls lassen sich aus diesen richterlichen Vorgaben keine neuen, angespitzten oder erweiterten polizeilichen Befugnisse ableiten. Eher das Gegenteil ist der Fall.
Dann war unsererseits gegen die Regelungen zur Aufzeichnung der bei der Polizei eingehenden Anrufe, zur Blutprobenentnahme sowie zur Vornahme körperlicher Untersuchungen, soweit sich diese im Rahmen der polizeilichen Gefahrenabwehr bewegen, nichts einzuwenden. Auch die Präzisierung des polizeilichen Wegweisungsrechtes aus den Wohnungen geht in Ordnung. Wir haben schließlich auch nichts gegen die Regelung zur polizeilichen Eigensicherung, wenn wir diese Regelung auch gern mit der polizeilichen Kennzeichnungspflicht verknüpft hätten.
Das Erfordernis neuen und größeren Handlungsbedarfes konnten und können wir hier jedenfalls nicht entdecken. Das sah und sieht unser Partner anders. Und in dem Kompromiss ist darum mit der Rasterfahndung von Personen nunmehr auch die Rasterung von Kfz draufgesattelt worden. Wie sich allerdings inzwischen herausgestellt hat, musste noch kurz vor der Verabschiedung des Gesetzes bei der Personenrasterung wegen eines erneuten Verfassungsgerichtsurteils heftig zurückgerudert werden. Wenn es freilich nach bestimmten Intentionen gegangen wäre, die auf schnellstmögliche Verabschiedung des Entwurfes drängten, wie zum Beispiel die CDU, hätten wir ohne Zweifel eine weitere verfassungswidrige Regelung beschlossen und hätten als Folge schon gleich wieder die nächste Änderung des SOG vorzunehmen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Rasterfahndung hat aus unserer Sicht weit reichende Bedeutung. Für unser SOG kommt es darauf an, die Balance zwischen Sicherheit und Freiheit zu finden. Das Urteil verbietet definitiv alle polizeilichen Aktivitäten im Vorfeld einer konkreten Gefahr. Der Entkonkretisierung des polizeilichen Gefahrenbegriffs, der leider auch in unserem Entwurf zu lesen war, ist ein Riegel vorgeschoben und die Rastfahndung zur polizeilichen Gefahrenabwehr ist nur noch unter strengen Voraussetzungen möglich. Es werden für die Rasterungen konkrete Anhaltspunkte vorausgesetzt. Die Etikettierung „Terrorist“, die Merkmale „Student“, „männlich“ oder beispielsweise „muslimisch“ reicht für eine Rasterung nicht mehr aus.
Natürlich hat das Gericht die Rasterfahndung nicht verboten und es wäre auch aus unserer Sicht ein Fehlgriff, sie abzuschaffen. Es geht vielmehr um deren gezielte und umsichtige Anwendung und darum, jegliches Schindluder mit den Daten zu verhindern sowie schließlich nur solche Profile für die Rasterung zuzulassen, die nicht tausende Unbeteiligte sinnlos in die Fänge polizeilicher Überwachung geraten lassen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Presseecho auf den Karlsruher Richterspruch unterstreicht aus meiner Sicht ebenfalls die eminente Bedeutung dieser Entscheidung.
Der bayerische Innenminister Beckstein sprach bezeichnenderweise von einem „schwarzen Tag“ für den Kampf gegen den Terrorismus. Wir als Linkspartei.PDS stehen allerdings an der Seite solcher Rechts- und Innenpolitiker wie Burkhardt Hirsch, Sabine Leuthäusser-Schnarrenberger und Jutta Limbach, die das Urteil zum Anlass nahmen, vor Sicherheitsphobie zu warnen.
Ich möchte mir in diesem Zusammenhang erlauben, eine Meinungsäußerung von Frau Limbach zu zitieren, die bekanntlich hinsichtlich ihrer Urteilsfähigkeit über jeden Zweifel erhaben ist, die allerdings schon vom November 2005 stammt. Ich zitiere: „Ein Staat, der Gruppen von Menschen“, die des Terrorismus verdächtigt sind, „rechtlos stellt,... gerät sehr schnell auf die abschüssige Bahn vom liberalen zum autoritären Staat.“ Zitatende. Das sollten sich alle SOG-Verschärfer immer vor Augen halten, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Und ich möchte zum Schluss die Gelegenheit nutzen, mich auch beim Vorsitzenden des Innenausschusses des Landtages, der hier heute seine letzten Aktivitäten leitet, recht herzlich zu bedanken für die angenehme Zusammenarbeit. Für die Zukunft alles Gute! – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Lieber Kollege Jäger, ich kann Ihre Aufgeregtheit ja verstehen,
aber eines müssen Sie mir heute im Laufe des Tages noch einmal erklären, und zwar, warum Sie sich darüber aufregen, dass wir Informationen über die Vorbereitung des G-8-Gipfels abfordern
und meinen,
dass wir uns mit diesen Informationen in die von Ihnen bezeichneten verdächtigen Kreise einschleichen würden.
Zum anderen stellen Sie heute einen Antrag, wo Sie die Landesregierung auffordern, ein Sicherheitskonzept für die Fußball-WM öffentlich zu machen.
In welche Kreise wollen Sie denn hinein, Herr Dr. Jäger?
Meine sehr verehrten Damen und Herren, vielleicht haben Sie ja von vielen Sachen Ahnung, aber vom Fußball weniger. Aber das ist nicht das Thema.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ist es legitim, über die Politik von G 8 zu diskutieren? Ist es legitim, gegen die Politik von G 8 zu protestieren?
Nach Auffassung der hiesigen CDU offensichtlich nicht, denn das ist aus den Redebeiträgen hervorgegangen.
Und wenn ich dann sehe, wie Gipfelkritiker diffamiert werden, Herr Dr. Jäger,
möchte ich doch einmal ein paar andere Gipfelkritiker zitieren, die unverdächtig sind, der PDS nahezustehen.
Ich habe noch einmal im Internet recherchiert und eine interessante Meldung, nicht vom Sender „Jerewan“, sondern von Radio „Vatikan“ gefunden vom 13.06.2005.
Radio „Vatikan“ meldete: „G8-Schuldenerlass reicht nicht aus.“
„Der Vatikan hat den von den G8-Staaten beschlossenen Schuldenerlass für die achtzehn Entwicklungsländer begrüßt. Die Streichung von Schulden armer Länder beurteilte er als positiv, sie reiche aber nicht aus“, sagte der Sekretär des päpstlichen Wohlfahrtsrates Karl Kastel.
„Die internationale Gemeinschaft hätte seiner Auffassung nach mehr für die Länder tun müssen, deren Bevölkerung von Hunger bedroht ist.“
„Gerade einmal drei Industriestaaten hätten bislang ihre Versprechen in Sachen Entwicklungshilfe gehalten, beklagte der Vatikanvertreter.“ Zitatende. Dreimal dürfen Sie raten, ob Deutschland zu diesen drei Industriestaaten gehört – nämlich nicht.
Und wie wird er realisiert? Seit 1975 tragen die G-8Staaten, damals noch G-7-Staaten, diese Forderung vor sich her, etwas gegen die Armut in der Welt zu tun. Seit 1975!
Was ist an Realität passiert in der Welt? Die Armen sind noch ärmer geworden, Herr Dr. Jäger.
Aber gehen wir noch ein Stück zurück.
Im Zusammenhang mit dem Weltwirtschaftsforum in New York im Februar 2002 ist zu lesen:
„Führende Politiker haben auf dem Weltwirtschaftsforum in New York die reichen Nationen aufgefordert, arme Länder mehr zu unterstützen. Dabei kritisierte der Chef des internationalen Währungsfonds, Horst Köhler“, Sie werden ihn kennen
„die reichen Länder in ungewöhnlich scharfer Form. Die Gesellschaft in den reichen Ländern ist zu egoistisch, um Vorteile aufzugeben“, sagte Köhler am Samstagabend.
Und warum nehmen Sie uns das Recht ab, auch solche Meinungsäußerungen in der Öffentlichkeit kundzutun?
Dieses Recht haben Sie nicht, Herr Dr. Jäger!
Das ist einfach Unsinn, was Sie hier erzählen. Ich bitte Sie, diesen Unsinn zu unterlassen!
Ich fahre fort mit anderen bekannten Politikerinnen.
Die Grüne Nationalrätin Pia Holstein aus der Schweiz antwortet auf die Frage: „Warum wird eigentlich demonstriert,“ – das war im Zusammenhang mit dem Gipfel in Irian – „wenn die Staats- und Regierungschefs acht mächtiger Nationen zusammentreffen? Gegen die Art der Globalisierung, wie sie in den letzten Jahren stattgefunden und die Situation auf der Welt verschlimmert hat, muss ein Zeichen gesetzt werden.“
„Mit dieser Globalisierung werden die Reichen immer reicher und die Armen immer ärmer“
Sie hat demonstriert gegen den Gipfel. Wir werden es auch tun, Herr Dr. Jäger!
Eine weitere Frage, die dieser Politikerin aus einem anderen europäischen Staat gestellt wird, lautet: „Ist es nicht gerade ein Zeichen für das Primat der Politik, wenn sich die acht mächtigsten politischen Führer der Welt treffen?“ Und sie antwortet darauf: „Die kommen nicht zusammen, um die Probleme im Sinne der Bevölkerung zu lösen. Die Probleme, die der Gipfel behandelt, müssen in der UNO gelöst werden. Stattdessen schwächen diese G8-Herren die UNO.“
Das ist auch unsere Position, Herr Dr. Jäger.
Schließlich kommen wir zurück zum G-8-Gipfel in Schottland.
Jaja, Scheuklappen! Ich nenne Ihnen noch eine andere Scheuklappe im Zusammenhang mit dem G-8-Gipfel in Schottland. Da erklärt der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirchen in Deutschland, Bischof Wolfgang Huber: Er hat vom G-8-Gipfel wirksame Schritte gegen die weltweite Armut gefordert. „Armut ist und bleibt ein Skandal“, erklärte Huber zu dem am Mittwoch im schottischen Gleaneagles beginnenden Treffen der Staats- und Regierungschefs.
Trotz wirtschaftlicher Probleme in Deutschland muss nach den Worten des Bischofs die vorrangige Option für die Armen eingehalten werden.
Deutschland sei von dem selbst gegebenen Versprechen, 0,7 Prozent des Bruttoinlandsproduktes für die Entwicklungshilfe einzusetzen, noch sehr weit entfernt. „Derzeit“, so Huber, „beträgt der Anteil 0,28 Prozent.“
Das wird die Evangelische Kirche auch vor dem nächsten Gipfel kundtun und wir werden es auch machen.
Also, meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie
sehen, Kritik an der G-8-Politik und Protest gegen die G-8Politik sind keineswegs eine Erfindung der Linkspartei,
sondern international übergreifend und notwendig, ob Ihnen das nun passt oder nicht, Herr Dr. Jäger.
Aber Sie stellen zu Recht die Frage, ob der vorliegende Antrag nicht etwas dürftig ist.
Ja, meine lieben Kolleginnen und Kollegen von der CDU, ich hätte mir zum Beispiel gewünscht, dass wir auch die Landtagspräsidentin auffordern, mit den Parlamentariern in Edinburg und in Sankt Petersburg Verbindung aufzunehmen und dort den Erfahrungsaustausch zu pflegen: Wie ist da der Gipfel vorbereitet worden? In welchen Maßnahmen hat sich das dortige Parlament eingebracht? Wie ist der Gipfel in Edinburg und Gleaneagles ausgewertet worden?
Das war leider nicht möglich.
Ich hätte mir mit einem solchen Antrag auch gewünscht, Herr Dr. Jäger, dass wir hier im Parlament einmal über Alternativen zur Globalisierung sprechen.
Ich sage aber hier deutlich, mehr war nicht drin, Herr Dr. Jäger!
Aha! Ist das schön! Ist das schön!
Ich habe ja nach unserem gemeinsamen Besuch in Schottland auf jeder Landtagssitzung gewartet, dass die Kollegen, die von der CDU im Rechtsausschuss sitzen, einmal so einen Antrag stellen.
Aber nicht einmal dazu sind Sie in der Lage, obwohl es ein offensichtlicher Dissens zwischen den Koalitionsfraktionen ist, da einen ordentlichen Keil reinzuschlagen. Nicht einmal das bringen Sie fertig!
Aber ich sage noch einmal:
Auch ein solcher Antrag hätte eigentlich nicht notwendig sein müssen,
da bin ich auch bei Ihnen, denn es sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, dass mir erstens alle zuhören,
und zweitens sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, dass die Regierung das Parlament informiert.
Aber ich muss Ihnen sagen, es macht mich doch schon nachdenklich, wenn wir bei unseren Recherchen im schottischen Parlament
über die Nachbereitung des Gipfels erfahren müssen, dass schon längst eine hochrangige Delegation von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in Edinburg war.
Wäre das nicht einmal eine Gelegenheit gewesen, darüber im Innenausschuss zu informieren?
Es stimmt mich doch sehr nachdenklich, wenn ich am Rande einer Konversionsberatung, die mit diesem Thema überhaupt nichts zu tun hat, von einem hochrangigen Bundeswehroffizier erfahren muss, dass der Innenminister dieses Landes einen Brief an den Bundesverteidigungsminister geschrieben hat mit der Bitte, frei werdende Kasernen zur Verfügung zu stellen, um die Sicherheitskräfte unterzubringen.
Dazu sage ich, das ist sicherlich eine sinnvolle Alternative, um zwischen dem Zeitpunkt der Schließung und der zivilen Nachnutzung Kasernen am Leben zu erhalten.
Bundesverteidigungsminister Jung antwortet natürlich auch: Klar, gar kein Problem. Für die Bundespolizei machen wir das kostenlos und die Landespolizei darf dafür bezahlen.
Also auch an dieser Stelle will sich der Bund auf unsere Kosten refinanzieren. Wäre das nicht einmal eine Gelegenheit gewesen, das in den Ausschüssen zu debattieren?
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, ich möchte hier deutlich sagen, wir sind nicht einfach nur Stimmvieh, das dazu da ist, wenn es darum geht, für 10 Millionen Euro den Finger zu heben.
Wir wollen in die Vorbereitungsprozesse mit einbezogen werden! Das ist das Recht, das wir als Parlamentarier haben.
Und wenn wir aufgerufen sind, würdige Gastgeber zu sein, dann möchte ich mich auf einen solchen Besuch auch umfassend vorbereiten können.
Ach so, weil wir gerade bei Besuchen sind, Herr Dr. Jäger, noch ein paar Bemerkungen zu den Besuchern, die uns demnächst heimsuchen. Sie sagen....
Sie sagen – ja, lieber Kollege Caffier –, das ist alles kleinkariert und so weiter und so fort.
In den Zeitungen liest man gelegentlich: Ganz Mecklenburg-Vorpommern freut sich auf Herrn Bush.
Ich war nun die letzten Tage wirklich sehr intensiv im Land unterwegs, aber ich habe niemanden getroffen, der sich auf den Besuch von Herrn Bush freut.
In dem Zusammenhang bin ich beim Innenminister, der gefordert hat, dass die Bundeskanzlerin oder Bundesregierung bitte schön auch die Finanzierung der notwendigen Sicherheitsmaßnahmen übernehmen muss.
Wie es der Zufall so will, empfehle ich Ihnen einen Blick in den zweiten Teil des Pressespiegels von heute. Da steht ein interessanter Leserbrief drin unter der Über
schrift „Besuch bringt nur Kosten“. Ich zitiere einmal aus diesem Leserbrief von Menschen, die ich nicht kenne. Da heißt es:
„Die CDU ist wieder mal großzügig“
und zwar mit dem Geld, welches bei wichtigen Projekten im Land dringend gebraucht wird.“ Wenn der Innenminister im Zusammenhang mit dem Bush-Besuch fordert,
dass der Bund die Kosten übernimmt, dann, denke ich, ist es beim G8-Treffen genauso notwendig. – Danke schön.
Ich gehe davon aus, weil Sie eine Behauptung aufgestellt haben zu Beginn Ihrer Rede, dass Sie jetzt wieder zur Sachlichkeit zurückkehren möchten. Ich möchte gerne wissen, an welcher Stelle meiner Rede ich unsachlich war.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Lieber Herr Kollege Ringguth, Sie haben Ihren Kuli hier vergessen. Das als Erstes.
Und als Zweites...
Na gut, dann lasse ich ihn hier liegen.
Als Zweites: Wir wollen auch vorgegebene Sicherheitsstandards. Wir wollen klare Vorgehensweisen und inso
fern kann ich keine Unterschiede zwischen den Sicherheitskonzepten erkennen, die heute hier eingefordert worden sind. Sie haben sich zwar bemüht, eine Ausrede zu finden, aber überzeugt haben Sie keinesfalls.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! In einem Artikel in der „Schweriner Volkszeitung“ vom 24. April war zu lesen, dass der Ernstfall Fußball-WM längst bis in das Allerkleinste durchgeprobt sei. Und wenn man etwas durchprobt, ist wohl auch anzunehmen, dass dafür ein Konzept vorhanden ist.
Ich bin davon überzeugt, lieber Kollege Ringguth, dass es an Einzäunungskonzepten nicht hapern wird, denn dass so etwas funktioniert, konnten die Teilnehmer von „Rostock bleibt bunt“ am 1. Mai auf dem Neuen Markt in Rostock hautnah miterleben.
Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Belange der öffentlichen Ordnung und Sicherheit im Zusammenhang mit den großen WM-Partys sind natürlich ein ernst zu nehmendes Problem, aber nicht nur bei den Veranstaltungen zur Fußball-Weltmeisterschaft, erleben wir doch im Fußballalltag immer wieder Störungen. Ich erinnere hier an die Randale der so genannten Hansa-Fans in Stendal oder an die vielen ausländerfeindlichen und antisemitischen Parolen in vielen Stadien, vor allen Dingen in Ostdeutland. So berechtigt sicherheitspolitische Vorkehrungen im Zusammenhang mit der Fußball-Weltmeisterschaft sind, so notwendig wären auch Strategien im Umgang mit der leider alltäglichen Unsportlichkeit. Und deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren von der CDU, ist der uns vorgelegte Antrag zwar schön populär, aber leider eben auch populistisch. Es ist aus meiner Sicht auch unvertretbar, wenn in der Antragsbegründung vornehmlich auf die besonders gewaltbereiten polnischen Hooligans verwiesen wird. Gewollt oder ungewollt wird so ein Feindbild bedient, das andere Gewaltbereite nahezu einlädt.
Die enge Sichtweise des Antrages wird auch darin deutlich, dass die angekündigten Provokationen der Neonazis nicht einmal erwähnenswert sind. Dem Appell des Bundesvorsitzenden der GdP Konrad Freiberg an die zuständigen Verwaltungsgerichte, rechtsextreme Aufmärsche im Zusammenhang mit der Fußball-Weltmeisterschaft zu verbieten, ist nichts hinzuzufügen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren von der CDU, in Ihrer Begründung stellen Sie fast begeistert fest, dass Berlin und Niedersachsen vorbestrafte Hooligans sogar genetisch registrieren lassen. Ja, und dann? Meinen Sie wirklich, dass dadurch Störungen vermieden werden können? Ich glaube es nicht. Genauso wenig glaube ich, dass die im Zusammenhang mit den Vorfällen in Stendal lediglich verhängte Bewährungsstrafe nachhaltig zum Nachdenken führt.
Was mich dann allerdings doch überrascht, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, ist die Tatsache, dass Sie diesen Antrag nicht erneut nutzen, um auch den Einsatz der Bundeswehr im Inneren hoffähig zu machen.
Habe ich es doch gewusst.
Überrascht bin ich auch, dass Sie die Landesregierung – ich sage es noch einmal – auffordern, und auch uns somit
auffordern und damit öffentlich ein Sicherheitskonzept erwarten, wo doch sonst Sicherheitskonzepte, wie vorhin beim G-8-Gipfel erlebt, nicht heimlich genug sein können. Ihr Antrag ist daher, um in der Fußballsprache zu bleiben, ein klassischer Fehlpass. Dass es bei den WM-Partys zu kontrolliertem Alkoholausschank kommen sollte, dass man bekannten gewaltbereiten Hooligans den Zutritt verwehrt und dass es im Übrigen auch für Nichtfußballinteressierte – auch solche Mitbürger soll es ja geben – keine unzumutbaren Einschränkungen gibt, all das halte ich für normal. Und ich gehe auch davon aus, dass dies erfolgt. Des Antrages dazu bedarf es nicht, der Innenminister hat dazu Ausführungen gemacht.
Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr wohl sollte sich der nächste Landtag einmal mit Verantwortlichen des Sports, mit Fanprojekten und Fußballmannschaften unseres Landes zusammensetzen und beraten, wie und welche Strategien entwickelt werden können, um Störungen rund um den Fußball zurückzudrängen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich wünsche den wahren Fußballfans klasse Spiele in einer tollen Atmosphäre und den im Einsatz befindlichen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten möglichst wenig zu tun. – Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Sehr geehrte Frau Kollegin, Sie haben sicherlich versucht, etwas mehr Sachlichkeit in die Debatte hineinzubringen, aber so richtig nachvollziehbar sind mir Ihre Begründungen nicht. Die Experten, die wir zur Anhörung eingeladen hatten zur Situation der Flüchtlinge aus Togo, unter ihnen der geschätzte Landtagspräsident a. D. Hinrich Kuessner, oder die Vertreter der Kirchen haben doch sehr deutlich zum Ausdruck gebracht, wie die Situation in Togo ist. In verschiedenen Redebeiträgen ist ebenso deutlich geworden, dass es erhebliche Zweifel an der Lageeinschätzung, auch an der aktuellen Lageeinschätzung des Bundesaußenministeriums zur Situation in Togo gibt. Im Bericht selber, nicht öffentlich zugänglich, aber in der Ausschusssitzung auch zitiert, ist von Menschenrechtsverletzung die Rede. Das allein ist für mich ein hinreichender Grund, darüber nachzudenken, wie man mit den Flüchtlingen aus Togo verfährt.
Und dass der Paragraf 60a des Aufenthaltsgesetzes nur eine befristete Lösung ist, das ist uns allen klar. Das haben uns auch die Anzuhörenden mit auf den Weg gegeben. Sie haben deutlich gemacht, es gibt den Betroffenen sechs Monate Zeit. Wir sollten die Zeit nutzen, um all unsere Kräfte in Gang zu bringen, damit wir zu einer realistischen Lageeinschätzung kommen, um den Betroffenen nach diesen sechs Monaten helfen zu können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, insbesondere eine Instrumentalisierung des Themas Migration ist zu vermeiden. Das, lieber Kollege Ringguth, ist eine politische Aufgabenstellung, eine Erwartungshaltung an die Parteien, die wir uns selbst gestellt haben, nämlich in dem vor wenigen Wochen beschlossenen Handlungsrahmen „Demokratie und Toleranz gemeinsam stärken“.
Aus meiner Sicht schade, unverständlich und nicht zu tolerieren, dass Sie diese gemeinsame Plattform nach wenigen Wochen verlassen. Alleingänge bei Abschiebungen sollen vermieden werden. Ich bin froh, dass es diesen Alleingang im Interesse der Betroffenen gibt.
Ich bin dem Innenminister für diesen Schritt sehr dankbar. Ich weiß aus Gesprächen mit dem Innenminister, dass ihm dieser Schritt nicht leichtgefallen ist. Ich weiß, dass er bei seinen Innenministerkollegen dafür keinen Beifall gefunden hat, sondern Kopfschütteln und Häme. Und das wissen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion, deshalb auch Ihr Antrag.
Es geht Ihnen nicht darum, einen bundesweiten Abschiebestopp durchzusetzen, sondern es geht Ihnen
darum, den Abschiebestopp zu verhindern und Abschiebungen dadurch zu ermöglichen.
Bei wem, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, soll sich denn der Minister Timm Zustimmung holen?