Manfred Görig

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Last Statements

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich bin ein wenig überrascht über den Antrag von CDU und FDP, platzt er doch in die Gespräche der Arbeitsgruppe 3 und der Unterarbeitsgruppen im Wirtschaftsministerium zum Thema „Anforderungen an eine verlässliche und versorgungssichere Energieinfrastruktur in Hessen“. Dort reden wir doch gerade über dieses Thema, das Sie heute zu einem Setzpunkt machen.
Alle, die in diesen Arbeitsgruppen dabei sind, suchen mit großer Ernsthaftigkeit nach Lösungen. Vier Unterarbeitsgruppen reden schon über das, was Sie meinen, heute klarstellen zu müssen. Es ist wichtiger, dass wir in den Arbeitsgruppen zügig zu brauchbaren Ergebnissen kommen.
Ich bin auch ein bisschen darüber verwundert, was gestern geschehen ist. Wir gingen davon aus, es gebe schon die Notwendigkeit, eine neue Energiepolitik zu machen. Es war ein Stück Entlarvung, was der Ministerpräsident gestern losgelassen hat.
Ich muss zweifeln, dass Sie ernsthaft an eine Energiewende denken. Es wäre notwendig, dass die CDU-Fraktion dazu auch noch einmal etwas sagt. Ich will das nicht weiter vertiefen, aber es wäre Ihre Rolle, klarzustellen, wo Sie eigentlich hin wollen.
Ich will aber zum Thema Netzausbau reden. Im Vorfeld des Netzausbaus müssen alle notwendigen Maßnahmen ergriffen werden, um mit den technischen Möglichkeiten, die es schon gibt, eine Reduzierung des Ausbaus einzuführen. Das heißt, vor dem Ausbau und der Verstärkung des Netzes muss es optimiert werden. Wir brauchen eine Bündelung der Infrastruktur im Bereich der Netze, eine Verringerung der Akzeptanzprobleme, indem man die Netze bündelt, und wir brauchen die Einführung neuer Techniken, beispielsweise HGÜ-Leitungen, Gleichstromübertragung und eine Verbesserung der Laststeuerung, z. B. Smart Grids.
Zweitens. Der Netzausbau ist notwendig. Es handelt sich um eine Schlüsselfunktion, die wir vor uns haben, dass wir sowohl die erneuerbaren Energien in der Erzeugung ausbauen müssen als auch die Netze ausbauen müssen, sowohl Übertragungsnetze als auch Verteilnetze. Wir haben auch einen Nachholbedarf in der Instandhaltung, insbesondere bei den Übertragungsnetzen. In den Jahren 2005 bis 2008 entsprach der Instandhaltungsaufwand der Netzbetreiber nicht dem, was eigentlich notwendig war. Wir haben im Münsterland erlebt, was das bedeuten kann.
Bei den Netzbetreibern handelt es sich nicht nur um die vier Großen. Es gibt Vorschriften im Energiewirtschaftsrecht, die besagen, die Erzeugung ist zu trennen vom Transport und vom Vertrieb. Das ist der Fall. Wir reden heute von drei verschiedenen Unternehmen. Die einen erzeugen, die anderen transportieren, und wiederum andere verkaufen den Strom. Es gibt also einen erhöhten Aufwand, das müssen wir zur Kenntnis nehmen. Es bedarf einer besseren Koordinierung zwischen den Erzeugern – zentral oder dezentral –, den Transporteuren und den Verkäufern. Auch das wird uns nicht erspart bleiben.
Meine Damen und Herren, sie brauchen auch Kapital. All diese Unternehmen müssen in den nächsten 20 Jahren 20 bis 25 Milliarden € in ihre Netze investieren. Es muss klar sein, nicht nur im Übertragungsnetz und im Verteilnetz ist eine Menge zu tun. Zurzeit müssen dort jedes Jahr ca. 1,5 Milliarden € in neue Netze gegeben werden. Beim Übertragungsnetz handelt es sich um 1 Milliarde €. Auch dieses Geld muss aufgebracht werden.
Drittens. Das Netz muss intelligenter werden. Wir stehen hier erst am Anfang. Es gibt bereits zahlreiche Vorschläge. Es bedarf umfangreicher Investitionen, insbesondere in die Messsteuerregel und die I+K-Techniken, um das Netz
so zu steuern, dass zwischen Bedarf und Angebot, zwischen Schwach- und Starklast auch wirklich eine Steuerung stattfinden kann.
Nein. – Es bedarf einer Harmonisierung der Protokolle der Verfahren auf europäischer Ebene.
Viertens. Die Zähler müssen auch intelligenter werden. Wir brauchen einen Übergang vom bedarfsorientierten zum angebotsorientierten System. Das bedeutet, dass wir nicht wie heute den Strom bei Bedarf anbieten, sondern dass den Bürgern gesagt wird: Wir haben ein Angebot, wenn der Strom um die und die Zeit abgenommen wird, ist er günstiger. – Das muss mit neuen Zählern dargestellt werden. Das ist eine Riesenaufgabe für die Verteilnetzbetreiber. Auch da hat der Gesetzgeber einen Wettbewerb eingeführt. Es gibt einen Wettbewerb im Messwesen. Das bedeutet, ich muss nicht meinen angestammten Netzbetreiber wählen, sondern kann mir jemanden aussuchen, der mir meinen Zähler setzt. Auch das bedeutet einen erhöhten Aufwand.
Fünftens. Die Regulierung – mein Leib- und Magenthema – muss angepasst werden. Der Auftrag, den wir bisher von der Bundesnetzagentur hatten, den Netzbetrieb effizient und so günstig wie möglich zu machen, reicht nicht aus. Wir brauchen eine Kostenanerkennung des Netzausbaus. Wir brauchen ebenso ein Anreizsystem für den Netzausbau für die erneuerbaren Energien.
Sechstens. Der Bundesnetzplan muss dringend aufgestellt werden, ähnlich dem Bundesverkehrswegeplan. Dazu ist anschließend die Ausführungsplanung durch die Länder zu erstellen. Bei den Ländern sollte diese Aufgabe auch bleiben.
Wir wissen, dass wir den schnellen Ausbau auch brauchen. Das ist durchaus schwierig. Ich will einmal die Version unseres Gesetzentwurfs für die erneuerbaren Energien vortragen. In diesem Gesetzentwurf sprechen wir uns für einen Vorrang des Ausbaus der erneuerbaren Energien aus. Herr Kollege Lenders, um das deutlich zu sagen, wir wollen auch einen Vorrang des Ausbaus des Netzes. Das bedeutet, in den Verfahren muss der Grundsatz des Vorrangs auch festgeschrieben werden. Dann kann man in der Abwicklung sagen, der Ausbau hat Vorrang. Auch das muss an dieser Stelle deutlich gemacht werden. An der Stelle wird es in den Arbeitsgruppen zu Diskussionen kommen. Das müssen wir vor dem Hintergrund, dass wir die Energiewende wollen, zur Kenntnis nehmen.
Siebtens. Das Thema Akzeptanz. Wir wollen den Anwohnern die Chance geben, bei Planungen rechtzeitig eingebunden zu werden. Wir wollen eine frühzeitige Verständigung mit den Anwohnern, Bürgerinitiativen, Naturschutzverbänden. Wir halten das für unverzichtbar.
Auf diesem Weg wollen wir auch das Wissen um die örtlichen Gegebenheiten einbeziehen. Das Einbeziehen der Bürgerinnen und Bürger und der Initiativen fördert die Akzeptanz.
Zum Ende will ich sagen: Noch wichtiger als alles andere ist der Konsens, den die Politik herstellen muss. Die Poli
tik muss eine klare Sprache zur Notwendigkeit des Ausbaus sprechen. Sie muss Mut und Zuversicht verbreiten und das, was sie beschließt, in verlässlicher Weise der Bevölkerung klarmachen. Das erhöht ganz entscheidend die Akzeptanz.
Das ist bei dem, was wir bisher erlebt haben, an der Stelle nicht der Fall.
Meine Damen und Herren, ich will auch deutlich sagen, damit heute alle Aspekte angesprochen sind: Es wird Zeit brauchen. Niemand wird glauben, wenn wir in Berlin im Juni oder im Juli beschließen – in Hessen vielleicht etwas später –, dass dann alles geschehen ist. Dann geht der Prozess erst los. Das heißt, wir werden eine erhebliche Zeit brauchen, die erneuerbaren Energien aufzubauen, die Atomkraftwerke abzuschalten, das Netz aufzubauen, es intelligent zu machen, um am Ende das, was wir für die Bürgerinnen und Bürger wollen – die Versorgungssicherheit für die Zukunft –, darzustellen.
Es gehört auch dazu, dass das Ganze nicht ohne Geld gehen wird. Die Diskussion, die schon geführt wird, es sei eine soziale Frage, ist richtig. Dennoch wird es ohne Geld nicht gehen. Wenn wir die Netzentgelte einrechnen – ich habe eben erwähnt, dass es 20 bis 25 Milliarden € kosten wird –, wie wir es fordern und wie es auch für die Unternehmen notwendig ist, dann bedeutet das eine Erhöhung der Durchleitungsentgelte. Das muss man wissen, und das muss man der Bevölkerung auch sagen.
Meine Damen und Herren, wenn man diese Frage beantworten will, dann erinnere ich an die Kosten von fast 40 % des Strompreises, die der Staat selbst verursacht. Wenn wir darüber reden, ist auch die Frage zu klären, ob wir die Höhe der Kosten, die der Staat selbst auf den Strompreis legt, zulassen oder mithelfen, dass die Finanzierung des Ausbaus der erneuerbaren Energien und des Netzes über diesen Weg, sprich: eine Senkung der Staatsquote, auch beantwortet wird. Darüber würde ich gerne mit Ihnen in die Diskussion gehen. Ich glaube, die FDP würde an dieser Stelle mit Sicherheit auf unseren Weg gehen, wenn ich sage, an der Stelle muss sich etwas bewegen. Ich glaube, darin sind wir uns näher, als man im Moment glaubt.
Herr Präsident, ich habe es schon gesehen. – Ich will am Ende sagen: Konsens heißt, an einem nachvollziehbaren transparenten Dialog mit brauchbaren Ergebnissen arbeiten. Keinen Minimalkonsens. Nur mit brauchbaren Ergebnissen, die uns voranbringen, ist die Energiewende auch zu schaffen. In diesem Sinne wünsche ich allen, dass wir das, was von uns erwartet wird, auch erfüllen, indem wir in den Arbeitsgruppen konstruktiv zusammenarbeiten und ein brauchbares Ergebnis liefern. – Schönen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nach unserem Gesetzentwurf aus dem Jahr 2009 liegt uns nun endlich ein Entwurf von CDU und FDP vor,
sodass heute die Möglichkeit besteht, einen Vergleich zwischen beiden Entwürfen zu ziehen.
Ich will vorab sagen, dass die Grundzüge des Jagdrechts in Hessen in beiden Entwürfen unangetastet bleiben. Wir begrüßen dies durchaus und wollen auch weiterhin daran festhalten.
Hintergrund unseres Entwurfs ist im Wesentlichen der Forderungskatalog des Landesjagdverbandes Hessen. Wir haben vorgesehen, aus dem, was in vielen Gesprächen vorgetragen wurde, fünf Punkte aufzunehmen und letztendlich zu verändern. Es geht um die Vereinfachung von Vorschriften, den Abbau unnötiger Bürokratie, die Übertragung von Verantwortung auf die Jägerschaft, den GenAustausch zwischen Wildpopulationen und den Tierschutz, indem wir die Nachsuche auf verletztes Wild verbessern.
Um noch einmal zu verdeutlichen, um was es im Einzelnen ging, der Vergleich zu dem, was in Ihrem Entwurf steht, liebe Kolleginnen und Kollegen aus der CDU- und der FDP-Fraktion.
Wir haben in § 26 den gemeinsamen Abschussplan für das Rehwild, das sogenannte Knüllprojekt. Das ist im Knüll erfolgreich praktiziert worden. Ich denke, was hier als gemeinsamer Abschussplan möglich ist, ist vernünftig und ist auch in Ihrem Entwurf aus unserem Entwurf übernommen. Sie haben eine Verbesserung vorgenommen – das will ich gern zugestehen –, indem Sie für den Fall, dass jemand widerspricht, gesagt haben, dann soll das für dessen Revier herausgerechnet werden. Das ist ein gutes Beispiel und ist auch so in Ordnung, wie Sie es aufgenommen haben.
§ 26b Abs. 4 heißt bei uns, außerhalb von festgesetzten Rot-, Dam- und Muffelwildgebieten dürfen nur weibliches Wild, Kälber und Lämmer nach Abschussplan erlegt werden. Bei Ihnen ist es so, dass zusätzlich auch Hirsche bis vier Jahre und Widder bis drei Jahre – mit der Einschränkung, keine Kronhirsche, bzw. einer Einschränkung der Anzahl – erlegt werden dürfen. Die Regelung halten wir – ich sage es einmal mit aller Vorsicht – für ein wenig problematisch, weil gerade der Gen-Austausch durch die Wanderung zwischen den Populationen über das männliche Wild stattfindet. Dennoch muss man auch im Kopf haben, dass wir eine weitere Ausbreitung des Rotwildes auch im Sinne des Waldes eindämmen müssen.
Sie sind aber aus einem anderen Grund gegen Rotwild als die Waldbesitzer.
Herr Dr. Wagner, ich werde aber nicht dafür sorgen, dass das Rotwild gänzlich abgeschossen wird. Das will ich Ihnen gleich sagen. Das muss aus meiner Sicht gehegt und gepflegt werden. Es muss aber in dem Gebiet bleiben, wo es angestammt ist und wo wir es abgegrenzt haben; sonst haben wir ein Problem mit dem Wald. Da ist eine Lösung möglich, wenn wir das noch einmal im Einzelnen diskutieren.
Wir haben § 27: krankes Wild und Nachsuche. Bei uns steht: grenzüberschreitende Nachsuche auf krankes Wild mit anerkannten Nachsucheführern. Ich denke, das ist richtig und tierschutzgerecht, um dem Wild unnötige Leiden zu ersparen, wie Sie es erwähnt haben, Herr Dr. Arnold. Der Unterschied zwischen uns besteht nur darin, dass wir diese Befugnis dem Landesjagdverband übertragen hätten und Sie sagen, sie soll bei der obersten Jagdbehörde bleiben. Auch dieser Unterschied ist auflösbar.
Ich will noch § 43, Verlängerung der Jagdzeiten, ansprechen. Da haben Sie das, was wir geschrieben haben, quasi übernommen, nur anders formuliert. Bei Ihnen steht „Abweichung vom Bundesjagdgesetz“, bei uns heißt es „Verlängerung der Jagdzeiten“. Beides hat an dieser Stelle die gleiche Bedeutung.
Ich komme noch zu § 30: Wildfütterung. Bei uns ist angegeben, die Fütterung zur Bejagung, die sogenannte Kirrung, nur noch anzeigepflichtig zu machen, nicht mehr genehmigungspflichtig. Denn wir sagen, es ist eine unnötige Bürokratie, wenn die untere Jagdbehörde 600 oder 700 Bescheinigungen, Genehmigungen ausstellt, zu deren Überprüfung bei dem vorhandenen Personal doch kaum eine Möglichkeit besteht. Wir sagen, es reicht, das anzuzeigen und dass es dann stichprobenartig überprüft wird. Diese Regelung haben Sie in § 30 Abs. 7 übernommen. Sie und wir haben hier also etwas Ähnliches aufgelegt.
Herr Kollege Dr. Arnold, ich darf daran erinnern: Damals haben Sie hier vorn zum Besten gegeben: Das war ein Schnellschuss. – Aber ich glaube, dieser Schnellschuss, den wir eingebracht haben, war hinreichend präzise – sodass Sie vieles von dem, was wir vorgetragen haben, jetzt übernommen haben.
Ich gebe heute aber durchaus zu Protokoll, dass das, was Sie nach diesem längeren Zeitraum – Sie haben sich 15 Monate mehr Zeit gelassen – vorgelegt haben, umfangreicher ist.
Herr Kollege Dr. Wagner, manchmal muss man schnell sein – das wissen Sie –, und manchmal muss man präzise sein. Manchmal muss man auch beides sein.
Ihr Entwurf ist umfangreicher. Alle Einzelpunkte, die Sie zusätzlich eingebracht haben, sind für uns diskutabel.
Als Beispiel nenne ich die Regelung, 0,5 % eines Reviers als Äsungsfläche zur Pflicht zu machen. Das ist etwas Vernünftiges und in dem Sinne richtig, dass man den Jägern eine Pflicht auferlegt, das Äsungsangebot in ihrem Revier zu verbessern. Das ist eine vernünftige Regelung, und die gab es auch schon einmal. Deswegen ist es für uns kein Problem, hier zuzustimmen.
In den § 42 – Bußgeldvorschriften – sind weitere Tatbestände aufgenommen worden, die wir durchaus als richtig ansehen. Aus unserer Sicht ist vielleicht noch das eine oder andere zusätzlich aufzunehmen. Dazu haben wir von den unteren Jagdbehörden Zuschriften erhalten. Ich denke, dazu sind die entsprechenden Anhörungen abzuwarten.
Ein wenig kritisch sehen wir Art. 2: weitere Tierarten, die dem Jagdrecht unterliegen, und Änderung der Jagdzeiten. Auch da muss die Anhörung abgewartet werden. Sie wissen, es gibt keine Zustimmung zu dem, was Sie zum Rotwild schreiben.
Sie schreiben, wir machen die Jagdzeit kürzer und verlegen sie auf andere Zeiten. Im Sommer ist dann die Möglichkeit nicht mehr gegeben. Ich will nur noch einmal das Thema Wildschäden im Feld nennen – Sommergetreide – und im Winter beim Raps. Daher ist es gerade für diejenigen, die in Feldrevieren sind, hoch problematisch. Am Ende bedeutet das einen Wildschaden, den die Landwirte oder die Pächter zu tragen haben.
Deshalb ist die Diskussion an diesem Punkt auf jeden Fall nochmals notwendig, aber der Dissens ist auflösbar.
Ich denke, es ist möglich, sich zu verständigen. Ich bin beiden Kollegen für den Austausch und die Diskussionen, für die fachliche Auseinandersetzung an diesem Punkt, dankbar. Es ist aber nur dann sinnvoll, das alles nochmals zu behandeln, wenn sowohl das, was Sie als Entwurf vorgelegt haben, als auch das, was wir vorgelegt haben, insgesamt verhandelbar ist. Wir warten auf die Anhörung.
Ich beantrage heute die dritte Lesung für unser Jagdgesetz. Ich hoffe, wir werden den Versuch unternehmen, eine Lösung für das Jagdwesen in Hessen in unserem Sinne zu finden. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es geht um nicht mehr und nicht weniger als um die Voraussetzungen für die Aufrechterhaltung der Kaliproduktion im hessischen Kalirevier und um den Erhalt von 5.000 Arbeitsplätzen sowie der wirtschaftlichen Grundlage der ganzen Region. Wir, die SPD, bekennen uns eindeutig und unmissverständlich zum Kalibergbau in Osthessen.
Wir wollen aber auch ein transparentes, konsistentes Gesamtkonzept für eine langfristige Unternehmenspolitik schaffen, die die Auswirkungen der Kaliproduktion auf die Umwelt, insbesondere auf die Gewässer – Grundwasser und Oberflächenwasser –, deutlich reduziert und die Situation nachhaltig verbessert. Aus unserer Sicht geht das nur, indem beides zusammen behandelt wird: Arbeit und Umwelt sind als Ganzes zu betrachten.
Wir begrüßen das von K+S vorgestellte Investitionsprogramm in Höhe von 360 Millionen €, mit dem bis 2015 eine Halbierung der Abwassermenge erreicht werden kann. Mit dieser Reduzierung um rund 7 Millionen m3 wird eine enorme Entlastung der Gewässer erreicht.
Dennoch können dies nur die ersten Schritte sein. Nach dem gegenwärtigen Wissensstand dürfte eine Versenkung von Salzabwässern in den Plattendolomit nicht mehr oder zumindest nur noch übergangsweise fortgesetzt werden. Das heißt, im Jahr 2015 wird die Abwassermenge, die heute bei insgesamt 14 Millionen m3 liegt, nur noch halb so hoch sein; die Gewässerbelastung wird jedoch genau dem heutigen Stand entsprechen.
Frau Kollegin Erfurth, dies ist auch der erste Unterschied zu dem gemeinsamen Antrag aus dem Jahr 2007; denn damals hatte man gedacht, dass die Versenkung und Verpressung eine Lösung für einen längeren Zeitraum darstellen könnte.
Dann wurde klar, dass es nicht mehr geht. Deshalb ist die Situation jetzt völlig anders; sie ist viel dramatischer als die, in der wir uns damals befanden. Deshalb geht das, was Sie sagen, an dem Punkt leider nicht.
Dem wird mit dem Investitionsprogramm Rechnung getragen. Neben den technischen Maßnahmen ist die von K+S geplante Neue Integrierte Salzlaststeuerung Kern des Abwassermanagements. Wie sich die sogenannte NIS auswirkt und ob sie überhaupt ein belastbares Element sein wird, müsste unter den entsprechenden Vorbehalten – sowohl zeitlich begrenzt als auch unter Überwachung – erst geprüft werden.
Eine NIS, deren Belastbarkeit infrage steht, und eine nur noch übergangsweise gegebene Erlaubnis zur Versenkung bedeuten aber auch, dass das Unternehmen K+S eine Gesamtstrategie dafür entwickeln muss – darauf werden auch wir bestehen –, wie man für die nach dem Jahr 2015 noch notwendigen Gewässerentlastungen sorgen kann. Eine solche Lösung ist auch die Voraussetzung für die angesprochenen wasserrechtlichen Übergangserlaubnisse.
Stichwort: Fernleitung. Mit dem Bau einer Fernleitung zu einem ökologisch verträglichen Einleitungspunkt stünde eine endgültige Lösung für die Entsorgung der Salzabwässer ohne eine Beeinträchtigung der Oberflächen- und Grundwässer zur Verfügung.
Wir begrüßen, dass K+S angekündigt hat, Anträge für den Bau der Fernleitung zu stellen. Ich denke, es war im Sinne eines Bekenntnisses zur Übernahme der Verantwortung für Umwelt und Region notwendig, dass K+S diesen Schritt endlich getan hat. Dies sollten wir heute positiv zur Kenntnis nehmen.
Der Zielsetzung, die Gewässer Werra und Weser entsprechend der Wasserrahmenrichtlinie in einen guten chemischen und ökologischen Zustand zu versetzen, sind wir einen Schritt näher gekommen. Ich kann die Skepsis der GRÜNEN durchaus verstehen; denn das eine oder andere, was von dem Unternehmen verlautbart wurde, macht es uns zum Teil durchaus schwer, zu erkennen, wo
hin das Unternehmen will. Ich glaube aber, dass man, nachdem wir mit den Vertretern von K+S diskutiert und alle miteinander klargemacht haben, wohin es nicht gehen darf, dort erkannt hat, dass dies ein Schritt in die richtige Richtung gewesen ist.
Herr Kollege Landau, ich darf an dieser Stelle sagen: Ihr Vortrag war so weit in Ordnung. Aber dass Sie die Kollegin Erfurth an der Stelle kritisiert haben, war nicht richtig; denn die Kollegin Erfurth – das will ich gern sagen, obwohl auch ich ein ums andere Mal Ziel ihrer Kritik war – hat sich durchaus bemüht, etwas Gemeinsames hinzubekommen. Ich denke, auch das sollten wir einmal festhalten.
Sie arbeitet in der Region wirklich daran, dass sich an diesem Punkt etwas bewegt. Ich denke, das sollte man festhalten. Sie war das falsche Angriffsziel. Ich hatte erwartet, dass ich es sein würde.
Vielleicht auch ein Stück weit gehofft, okay. Manchmal hat man Glück, und es trifft die Falschen. Das war diesmal der Fall.
Meine Damen und Herren, ich denke, wir müssen den Sinn für die Realität bewahren. Bis 2015 ist das, was in den Anträgen formuliert worden ist – auch in den Anträgen der GRÜNEN –, nicht oder nur schwer zu erreichen. An diesem Punkt müssen wir ganz ehrlich miteinander umgehen. Der Bau einer Pipeline ist der richtige Weg.
Wir müssen an dieser Stelle auch sagen – das machen wir in unserem Antrag –, dass wir dem Unternehmen jede Unterstützung geben, damit das realisiert werden kann. Das ist ein wichtiger Punkt, zu dem wir mit unserem gemeinsamen Antrag – Herr Stephan und auch die Kollegen von der FDP –, den wir heute in letzter Minute hinbekommen haben, einen Beitrag leisten. Es ist ein wichtiger Punkt, dort Unterstützung zu geben.
Das wird auch notwendig sein. Herr von Zech hat eben mitgeteilt – da hat er durchaus recht –, dass es viele Hindernisse auf diesem Weg gibt. Deshalb ist es wichtig, dass wir heute im Landtag ausdrücklich erklären, dass wir das gutheißen und uns wirklich darum kümmern, die Hindernisse, die es gibt, auszuräumen, und dass wir an dieser Stelle dem Unternehmen jede politische Unterstützung geben. An dieser Stelle sind wir ein wenig anders, als Sie es vortragen.
Dennoch: Selbst wenn die Pipeline fertiggestellt, die Versenkung nicht mehr möglich und die NIS nicht mehr erforderlich ist, wird es noch viele Jahre dauern, bis man einen Rückgang der diffusen Einträge erkennen kann. Das heißt, die Erfüllung der Anforderung der Wasserrahmenrichtlinie wird erst viele Jahre später eintreten, auch wenn die Pipeline dann schon steht. Auch das muss der Ehrlichkeit halber gesagt werden.
Deshalb ist das, was im Antrag der GRÜNEN steht, das bis zum Jahr 2015 zu erreichen, nicht realistisch und nicht möglich. Auch das muss man sagen. Deshalb werden wir den Antrag an dieser Stelle auch nicht unterstützen.
Dennoch gibt es die Ankündigung von K+S. Das geschah mit unserem Willen und mit politischem Druck, den wir alle ausgeübt haben, die einen mehr und die anderen weniger.
Wichtig ist das Ergebnis. Der gemeinsame Dringliche Entschließungsantrag ist ein gutes Ergebnis. Es ist ein guter Tag für den Grundgedanken der Nachhaltigkeit, der Ökologie, der Ökonomie und der sozialen Verantwortung für eine ganze Region. In diesem Sinne: Glück auf.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Im Gebäudebestand liegen enorme Einsparpotenziale. 40 % des Energieverbrauchs entfallen auf den Gebäudebestand. Davon dienen 85 % der Deckung des Heizwärmebedarfs und der Wassererwärmung. Darin liegt ein unglaublich hohes Einsparpotenzial. Bis zu 30 % der CO2-Emissionen können an dieser Stelle eingespart werden.
70 % der Bestandsgebäude wurden vor 1978 errichtet, und wir wissen, dass 80 % der vorhandenen Heizungen nicht dem neuesten technischen Stand entsprechen. Bisher wurden die Chancen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Gebäudebestand unzureichend ausgeschöpft.
Dabei gibt es eine ganze Reihe durchdachter, technisch ausgereifter Anlagen zur Erzeugung von Wärmeenergie. Über den Weg der gesetzlichen Verpflichtung im Gebäudebestand wollen wir das, was sich heute als sinnvoll erwiesen hat, anlassbezogen zum Standard bei dem notwendigen Austausch der Heizanlagen machen.
Eine solche Pflicht gibt es schon. Bei der Novellierung der Energieeinsparverordnung im Jahr 2009 ist die Pflicht eingeführt worden, dass man, wenn man die Fassade, die Fens ter und das Dach ausbessert, auch Veränderungen im
Sinne der Nutzung erneuerbarer Energien und der Wärmedämmung vornehmen muss.
Zu den Eckpunkten des Gesetzentwurfs. Die Fraktion der SPD nutzt in Hessen mit ihrem Entwurf den Spielraum, den der Bund in seinem Wärmegesetz für Neubauten offen gelassen hat. Der Bund hat bereits zum 01.01.2009 geregelt, dass bei Neubauten die Pflicht besteht, den Wärmebedarf anteilig aus erneuerbaren Energien zu decken. Die SPD-Fraktion will diese Pflicht nun auch auf den notwendigen Austausch der Heizanlagen im Gebäudebestand ausdehnen. Der Pflichtanteil soll durch die Nutzung von solarer Strahlungsenergie, Biogas, flüssiger oder fester Biomasse, Geothermie und Umweltwärme erreicht werden.
Wir haben uns nach der Anhörung zu unserem Gesetzentwurf den Meinungen vieler unserer Anzuhörender angeschlossen, die die Einführung einer gesetzlichen Pflicht als den richtigen Weg angesehen haben, aber die Anforderungen bei Bestandsgebäuden als zu hoch angesetzt sehen. Deshalb haben wir im Rahmen eines Änderungsantrags die Anforderungen bei Bestandsgebäuden erheblich abgesenkt.
Sie entsprechen jetzt ungefähr dem, was in Baden-Württemberg seit dem 01.01.2010 gesetzliche Pflicht ist. Zum Beispiel müssen dort 10 % des Energiebedarfs aus solarer Strahlungsenergie gedeckt werden. Solarthermie auf dem Dach – das ist in Baden-Württemberg Pflicht, wenn man die Heizung austauschen muss, weil sie defekt ist.
Meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen – Herr Kollege Stephan hört gerade nicht zu –, wir hätten uns gewünscht, dass Sie irgendeinen brauchbaren Vorschlag gemacht hätten. Unser Vorschlag liegt seit dem Frühjahr vor. Sie haben immer gesagt – so auch bei der ersten Lesung –, Sie würden sich darum kümmern und uns das eine oder andere Mal entgegenkommen, und wir würden etwas von Ihnen hören. Das ist leider nicht der Fall.
Nein. Ich habe nur noch 1:43 Minuten Redezeit. Das müssen Sie nachher machen.
Es gibt von Ihrer Seite keinen Vorschlag. Wie ich während der Sitzung des Ausschusses festgestellt habe, gibt es zwar einen Erkenntnisgewinn, aber es gibt keinen Vorschlag von Ihnen. Das ist zu wenig und auch nicht zielführend, wenn Sie CO2-Einsparung wirklich erreichen wollen.
Meine Damen und Herren, ich glaube Ihr Beratungsmodell ist gescheitert. Sie sagen: Wir wollen die Leute beraten, und dann wird sich schon irgendetwas bewegen.
Ich will Ihnen vortragen, was die Große Koalition im Bund bei der Verabschiedung des Wärmegesetzes als Begründung hat ausarbeiten lassen. Das fiskalische Modell, das Marktanreizprogramm, reicht nach den Erfahrungen der vorausgegangenen Förderjahre nicht aus. Es ist mit enormen Kosten der öffentlichen Hand verbunden.
Zur Erreichung unserer Klimaziele ist eine Kombination aus Förderung durch Bund und Land sowie ein Pflichtnutzungsmodell beim Bund für Neubauten und beim Land für Bauten im Bestand erforderlich. Die Kombination beider Modelle erreicht die größtmögliche Len
kungswirkung und hat verhältnismäßig geringe Kosten und einen begrenzten Verwaltungsaufwand. Dabei werden erhebliche CO2-Einsparungen erreicht. Wie ich schon gesagt hatte, sind das bis zu 30 % weniger Primärenergieverbrauch. Das ist effektiv und langfristig sicher.
Recht hatte die Große Koalition. Kollege Stephan, Frau Ministerin, die CDU auf Bundesebene ist wohl um diese Erkenntnis reicher als Sie. Im Moment höre ich von Ihnen nur: Wir wollen beraten. – Leider ist das, was Sie tun, nicht ausreichend. Das, was wir in Hessen bewegen, ist zu wenig. Meine Damen und Herren, Sie sollten unserem Gesetzentwurf zustimmen, damit sich endlich etwas bewegt. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich will in aller Kürze auf die Schwerpunkte des Einzelplans 09 eingehen. Umwelt, Energie, Verbraucherschutz und Landwirtschaft sind die Schwerpunkte. Aber in vier Minuten Redezeit passt nur die Energie. Deshalb werde ich die ganze Energie, die mir zur Verfügung steht, aufwenden, um in den vier Minuten Redezeit etwas zu dem Thema Energie zu sagen.
Es gibt nach wie vor einen Gegensatz zwischen dem, was Sie aussagen, und der Art und Weise, wie Sie handeln. Das Thema „Musterland für erneuerbare Energien“ ist von Ihnen aufgebracht worden. In der Studie des DIW heißt es, dass wir, was die Anstrengung der Landespolitik betrifft, auf Platz 15 im Vergleich der Bundesländer liegen. Es gibt nach wie vor Ihre Weigerung, das Ordnungsrecht anzuwenden. Sie lehnen unseren Entwurf für ein Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien ab. Sie lehnen wahrscheinlich morgen den Entwurf für ein Hessisches Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz ab. Sie weigern sich weiterhin, rechtliche Hemmnisse, die in Ihrem eigenen Energiekonzept enthalten sind, zu beseitigen.
Es kommt noch besser: Sie haben gestern weitere Hemmnisse aufgebaut, indem Sie § 81 HBO verändert haben. Vor diesem Hintergrund erklären Sie immer wieder, Sie wollten durch Beratung, Öffentlichkeitsarbeit und Information Bewegung in den Bereich erneuerbare Energien bringen.
Ich schaue mir einmal an, was im Einzelplan 09 steht. Ich lese, dass 2011 für ganz Hessen zu Produkt 10 – Biorohstoffe – sechs öffentlichkeitswirksame Maßnahmen und zu Produkt 12 – Energie – elf Maßnahmen zur Information der Öffentlichkeit vorgesehen sind. Mit ganzen 17 Maßnahmen in einem Jahr wollen Sie also die Energiewende schaffen. Ich sage, das ist entschieden zu wenig.
Das ist nicht einmal der Anfang einer Kampagne, das ist gar nichts. Ich sage Ihnen: Wenn Sie, weil Sie es nicht wollen, das Ordnungsrecht nicht anwenden, die Gesetze nicht ändern und gesetzliche Hemmnisse nicht beseitigen, auf der anderen Seite aber auch nichts machen, verteidigen Sie den mit Abstand vorletzten Platz im Ranking der Bundesländer, den Sie die ganze Zeit innehatten. Diesen Platz verteidigen Sie nach wie vor tapfer. Seit drei Jahren – wenn man das hinzunimmt, was im Haushaltsplanentwurf 2011 steht – treten Sie auf der Stelle: keine Vorschläge, keine Offensive, kein Konzept.
Wir dagegen, seien es nun die SPD oder die GRÜNEN, geben mit unseren Gesetzentwürfen und zusätzlichen Haushaltsmitteln in Höhe von 17,5 Millionen € für das Produkt 2 – Klimaschutz –, für das Produkt 10 – Biorohstoffe – und für das Produkt 12 – Energie – die Richtung vor. Wir, die Opposition, geben die Richtung vor, nicht aber die Regierung. Welch ein Verdrehen der Aufgaben in diesem Parlament ist das.
Die richtige Richtung vorzugeben heißt, 5 Millionen € mehr für Effizienzmaßnahmen, 2 Millionen € mehr für Biogas und Biorohstoffe, 3 Millionen € für die Sanierung von Wohnraum im Altbestand und 3,5 Millionen € für 10.000 neue Heizkessel in Verbindung mit dem Marktanreizprogramm des Bundes bereitzustellen. Das ist der Schub, den die Branche, das Klima und die erneuerbaren Energien brauchen. Einen Vorsprung durch Handeln zu erzielen und nicht den letzten Platz durch Aussitzen zu belegen – das ist der Unterschied zwischen uns und Ihnen.
Es reicht nicht aus, einen Tag der Nachhaltigkeit auszurichten, wenn man am Ende nichts weiter macht. Es reicht auch nicht aus, einige wenige Kongresse abzuhalten, wenn letztendlich das Handeln an dieser Stelle vergessen wird.
Meine Damen und Herren, Ihre Anstrengungsbereitschaft grenzt an dieser Stelle an Arbeitsverweigerung. Wir warten seit zwei Jahren auf Ihre Vorschläge. Erst hieß es, wir benötigten ein Konzept. Jetzt haben wir ein Konzept, und nun ist Ihnen die Ministerin verloren gegangen. Jetzt haben wir eine neue Ministerin,
der wir gern die ersten 100 Tage zugestehen.
Nach diesen 100 Tagen wollen wir einmal schauen, wie die Akzente gesetzt werden. Die FDP hat nach der Veröffentlichung der desaströsen Umfrageergebnisse für FDP und CDU in Hessen geschrieben, Ministerpräsident Bouffier müsse das Ruder herumreißen. Richtig, kann ich dazu nur sagen. Frau Puttrich, Sie müssen den Kessel unter Dampf setzen, nicht mit Atomkraft, sondern mit Holzpel
lets. Sonst ist bei der nächsten Wahl der Ofen bei Ihnen aus, ganz einfach.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Bund hat mit der Föderalismusreform im Jahr 2006 erstmals die Möglichkeit erhalten, das Naturschutz- und Wasserrecht umfassend in eigener Regie zu regeln.Dies hat er auch getan. Lieber Kollege Heinrich Heidel, das Klatschen habe ich als Freundlichkeit gegenüber Ihrer neuen Ministerin verstanden. Denn die Verabschiedung des Naturschutzgesetzes auf Bundesebene geschah noch zu Zeiten der Gro
ßen Koalition. Die FDP – daran kann ich mich erinnern – war nicht dafür, dass es so wird. Deshalb muss man das hier aufklären.
Nach Verfassungslage ist das Naturschutzrecht aber auch grundsätzlich der Abweichungsgesetzgebung der Länder zugänglich. Die nach der neuen Kompetenzlage mögliche und auch notwendige Neuordnung des Naturschutzrechts wird mit dem hier vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung ausgeführt. Oberstes Ziel sollte eine möglichst bundeseinheitliche Gesetzgebung im Naturschutzrecht sein. Das bedeutet auch, dass wir möglichst wenige Abweichungen von der vorgegebenen Linie des Bundes vornehmen.
Es gibt Veränderungen im Entwurf der Landesregierung, die wir begrüßen und als sinnvoll erachten. Es gibt auch Veränderungen, die wir ablehnen.
Zunächst zu dem Begrüßenswerten, zu § 5. Die Einführung des neuen gutachterlichen Planungsinstruments Bewirtschaftungsplan, die Zusammenführung der Pflegepläne für Naturschutzgebiete und der Maßnahmenpläne aus Natura-2000-Gebieten halten wir für sinnvoll und nachvollziehbar.Wir halten es auch für gut,außerhalb von Schutzgebieten solche Bewirtschaftungspläne zur Verbesserung des Artenschutzes aufzustellen, wie es auch im europäischen Recht vorgesehen ist.
Bei § 13, gesetzlicher Biotopschutz, erachten wir die Verbreiterung des Bundeskatalogs, Streuobstbestände und Alleen zusätzlich in den gesetzlichen Biotopschutz aufzunehmen,als durchaus richtig.– Damit ist aus unserer Sicht aber das erschöpft, was an positiven Punkten in diesem Gesetzentwurf zu sehen ist.
Kritik will ich deutlich an den nächsten Punkten üben, z. B. an § 6, Landschaftsplanung. Die Abweichung von den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes sehen wir sehr kritisch. Landschaftsrahmenpläne hatten sich bewährt. Gerade in Zeiten, in denen es um räumliche Steuerung von Naturschutzmaßnahmen geht, insbesondere vor dem Hintergrund raumbedeutsamer Anlagen wie z.B. bei den erneuerbaren Energien, sind diese Landschaftsrahmenpläne dringend geboten. Deshalb fordern wir die Wiedereinführung der Landschaftsrahmenpläne mit der Pflicht,sie in den Landesentwicklungsplan und auch in die Regionalpläne einzubauen.
Damit gäbe es eine vernünftige Steuerung dieser Bereiche. Frau Ministerin, gerade in den Konflikten mit der Bevölkerung, worüber wir schon geredet haben, ist es wichtig, dass man die Planung durch die Rahmenpläne vorgeben kann. Damit könnte man im Vorhinein vieles ausräumen, was die erneuerbaren Energien und den Druck vor Ort angeht.
§ 7 ist einer der Punkte, die wir an dieser Stelle strikt ablehnen. Das Bundesnaturschutzgesetz behielt den Status quo, den wir bisher hatten, bei, nämlich den Dreiklang zwischen Vermeidung,Ausgleich und Ersatz. In § 7 Abs. 1 weichen Sie das auf. Sie sagen, Ersatzmaßnahmen sind Ausgleichsmaßnahmen, und das erscheint uns mit dem Bundesrecht nicht vereinbar. Das wird an dieser Stelle auch abgelehnt.
Die zusätzliche Aufweichung des Naturraumbezugs – auch darüber kann man diskutieren, dass man sagt: Es ist eine Flexibilisierung, dass man Ersatzmaßnahmen an anderer Stelle ohne den nahen Naturraumbezug herstellen kann. Dennoch sehe ich an dieser Stelle ein Problem, dass wir Ersatzmaßnahmen von Ballungsräumen nehmen und
in benachbarte ländliche Gebiete ausweichen,um dort die Ersatzmaßnahmen durchzuführen.
An dieser Stelle hätte ich mir gewünscht, dass Sie den Naturraumbezug, wie im Bundesnaturschutzgesetz vorgegeben, beibehalten. Denn man muss ehrlich sein. Es kann nicht sein, dass an der einen Stelle Entwicklung zugelassen wird und man an der anderen Stelle Ersatzmaßnahmen für Entwicklung in den anderen Gebieten zulässt.
Meine Damen und Herren, der ländliche Raum wird damit ein Problem bekommen. Man könnte auch deutlicher sagen: Wir wollen nicht das Naturschutzgebiet für Frankfurt sein. Das sage ich ganz deutlich als jemand aus dem ländlichen Raum. Deshalb ist mir diese Ausweitung nicht recht.Wir werden an dieser Stelle nicht zustimmen.
§ 22, Naturschutzbeiräte. Das ist eine Forderung, die wir schon immer erhoben haben. Wir wollen die Wiedereinführung der Beiräte bei den oberen Naturschutzbehörden. Auch das sehen wir als eine vernünftige Möglichkeit an, den ehrenamtlichen Naturschutz dort als wichtig und hilfreich anzusiedeln.
Gerade bei den Entscheidungen der oberen Naturschutzbehörde für großflächige Schutzgegenstände ist deren Rat und Hilfe richtig und notwendig. Es wäre auch wichtig, ein Signal der Wertschätzung für den ehrenamtlichen Naturschutz an dieser Stelle abzugeben. Das haben Sie bisher nicht getan.
Das Gleiche gilt für die Mitwirkung. In § 23 Abs. 1 schränken Sie die Mitwirkungsrechte des ehrenamtlichen Naturschutzes ein. Es hilft uns nichts, die Mitwirkungsrechte einzuschränken. Sie wissen, dass dann viel schneller Rechtsmittel eingelegt werden. So bekommen wir an anderer Stelle mehr Probleme.
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich bin beim letzten Satz. – Meine Damen und Herren, der Entwurf ist so, wie er uns vorliegt, nicht zustimmungsfähig. Wir werden ihm nicht zustimmen. Ich hoffe, dass die Anhörung noch das eine oder andere bringen wird. Ich habe herausgehört, dass Sie selbst noch auf das eine oder andere aus der Anhörung warten. Ich wünsche mir, dass in der Anhörung herauskommt, dass die Punkte, die wir als kritisch erachten, verändert werden. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege Rock, es war schon sehr abenteuerlich, was Sie hier losgelassen haben. Sie haben sich hierhin gestellt und gesagt, es sei ein Modethema, über die Sicherheit eines Absturzes bei Atomkraftwerken zu reden. Ich möchte Sie an den 11. September 2001 erinnern.
Zu diesem Termin wurde das in New York brutale Realität. Spätestens seit diesem Termin, so denke ich, muss man darüber nachdenken,welche Nachrüstung bei den alten Kraftwerken zu geschehen hat oder nicht.
Wir haben immer gesagt, dass wir die Atomkraftwerke Biblis, Block A und B, die keine Konvoianlagen sind, in diesem Punkt für unsicher halten. Bis heute haben Sie keine Nachrüstung verlangt. Auch jetzt verlangen Sie keine Nachrüstung.
Deshalb sage ich ganz ehrlich: Es ist nicht, was Sie sagen, eine sichere Verlängerung, sondern Sie nehmen bewusst in Kauf, dass die sicherheitstechnischen Schwächen dieser Anlagen beibehalten werden. Herr Röttgen hat gesagt – an der Stelle ist er eingeknickt –, er hätte gerne diese Nachrüstung, und Sie haben darauf verzichtet.Deshalb ist es abenteuerlich, hier zu behaupten, das, was jetzt geschieht, sei sicher.
Einen Punkt will ich noch erwähnen. Die Argumente, die Sie vortragen, die Festplatte, die Sie verwenden, ist die Festplatte der Atomkonzerne – das will ich Ihnen auch einmal sagen – und nicht Ihre eigene.
Hier hat am Ende das Geld über die Vernunft gesiegt, über Sicherheit und über den Wettbewerb. Das ist das Hauptproblem der FDP. Sie haben an der Stelle keinen wirtschaftlichen Sachverstand mehr. Meine Damen und Herren, das muss ich Ihnen deutlich sagen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege Sürmann, um es vorweg zu sagen: Ihr Beitrag war entbehrlich.
Ich sage das ganz deutlich,weil das Thema,um das es geht, überhaupt nicht erfasst worden ist. Wenn Sie erklären, dass Sie schon wissen, was alles herauskommt bei dem, was zurzeit in der Gentechnik wissenschaftlich erforscht wird, dann sind Sie etwas früh, Herr Kollege. Da ist noch viel zu tun, um eindeutig zu klären, welche Gefahren von der Gentechnik ausgehen. Es gibt immer wieder gentechnische Verunreinigungen in Lebensmitteln, Futtermitteln und Saatgut, die festgestellt werden.
Meine Damen und Herren von den GRÜNEN, das ist nicht neu, das ist nicht aktuell, sondern das ist über die Jahre hin schon so gewesen. Es ist immer auch durch die Kontrolle in Hessen festgestellt worden. Es geht nicht nur darum, Verstöße gegen die Kennzeichnungsvorschriften zu erkennen, sondern auch darum, die Verbraucher, die Landwirte, die Lebensmittelindustrie und den Lebensmitteleinzelhandel vor der schleichenden Verseuchung durch Verunreinigungen zu schützen – ob zugelassen oder nicht, Frau Kollegin Lannert.
Dazu zählt aus unserer Sicht, dass wir keine Aufweichung der Nulltoleranzregelung bei Futtermitteln wollen, wie Sie, liebe Frau Ministerin, das befürwortet haben.
Sie haben das bei der Konferenz der Landwirtschaftsminister – –
Es geht nicht ums Saatgut, sondern es geht ums Futtermittel. Und da fängt es an.
An der Stelle wollen wir, dass es exakt definiert wird und praktikabel bleibt, dass es aber bei der Nulltoleranzregelung bleibt.
Wir wollen – das ist ein politisches Ziel, und daran halten wir fest – keine Begleitung dieser Gentechnik, wir wollen keine Marktzulassung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln, Futtermitteln oder Saatgut in dieser Republik.
Frau Kollegin Lannert, die CDU in Hessen sollte sich ein Beispiel an der CSU in Bayern nehmen. Die CSU in Bayern hat nämlich genau das, was ich sage, in ihren Antrag geschrieben,
den sie im Bayerischen Landtag eingebracht hat, weil sie genau das, was wir nicht wollen, ebenfalls nicht will. Ihr Ziel bleibt ein gentechnikanbaufreies Bayern, und wir wollen ein gentechnikanbaufreies Hessen.Da sind wir mit der CSU in Bayern auf einer Linie.
Meine Damen und Herren, es bleibt kein juristisches Problem, und es ist auch keine Begleitung notwendig, sondern es ist ein politisches Ziel,genau das,was Sie sagen,zu verhindern.
An dieser Stelle bleiben wir standhaft, auch wenn Sie jetzt gemeinsame Sache mit der Gentechnikindustrie machen möchten.
Meine Damen und Herren, ich komme auf den Punkt zurück, um den es geht. – Bleiben Sie ganz ruhig, Frau Lannert.
Wir lernen es an der Stelle auf keinen Fall. – Wir müssen aber zur Kenntnis nehmen, dass es ein EU-weites Genehmigungsverfahren gibt.Mit diesem Genehmigungsverfahren ist auch das Inverkehrbringen in allen Ländern der EU zugelassen. Das heißt, Herr Kollege Sürmann, was Sie gesagt haben, ist falsch. Es gibt in Hessen keine Genehmigungen mehr zu erteilen. Das gibt es nicht mehr. Was auf EU-Ebene zugelassen ist, kann man überall anbauen, wo man will, so man ein Feld dazu hat. Deshalb gibt es diese Genehmigung für Hessen nicht mehr.
Die Gefahr von Verunreinigungen wächst also, weil es weltweit immer mehr Zulassungen von GVO gibt. Deshalb wächst die Gefahr weltweit unablässig.
Meine Damen und Herren, deshalb muss die Kontrolle stattfinden. Die Kontrolle findet statt, und die Ergebnisse zeigen, dass wir immer wieder erkennen – da gebe ich Ihnen durchaus recht –, dass diese Verunreinigungen stattfinden.
Aber wir brauchen bei der Menge dessen, was in der Welt geschieht und was an Schwierigkeiten des Nachweises von GV-Verunreinigungen besteht, eine Verstärkung der Kontrollen. Das brauchen wir, um uns die Chance zu erhalten, selbst bestimmen zu können, was wir im Handel zulassen, was angebaut wird und was wir am Ende auch essen wollen. Diese Chance erhalten wir nur, wenn wir diese Kontrollen zukünftig verstärken und weiter ausbauen. Darum geht es heute.
Zum Schutz von Verbrauchern und Umwelt bedarf es auch künftig einer staatlichen Sicherheitsforschung,damit die Verunreinigung von Produkten durch GV-veränderte Bestandteile zweifelsfrei aufgespürt werden kann. Die Haftungsregelung kann nur so sein, dass der Verursacher der Verunreinigungen für die Folgen zu haften hat. Das ist eindeutig.
Ich komme zum Schluss. – Wir halten an der Haftungsregelung im Gentechnikgesetz fest,auch wenn es zurzeit beklagt wird. Wir erwarten auf EU-Ebene, dass die Zulassung getrennt wird von der Entscheidung über den Anbau.
Herr Kollege Sührmann, da sind wir auf einem Wege. Wenn wir es wieder zurückbekommen in die Region, dass wir selbst bestimmen können, ob angebaut werden darf oder nicht, dann haben wir die Chance, zu sagen, ob wir es wollen oder nicht.Das ist zurzeit aber nicht gegeben.Aber weder Haftung noch Selbstbestimmung
oder Zulassungsverfahren helfen uns, das Problem des Nachweises der Verunreinigung zu lösen. Deshalb brauchen wir mehr Anstrengungen, Verstärkung der Kontrolle, Verbesserung der Forschung und Aufbau von Datenbanken. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Eine sichere, umweltfreundliche und günstige Energieversorgung aus erneuerbaren Energien ist möglich. Eine Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien in Hessen ist ebenfalls möglich. Herr Kollege Stephan, auch das Erreichen des wenig ambitionierten Ziels eines Anteils von 20 % ist möglich. Dazu sind aber Ansporn, Motivation, Überzeugung und Entschlossenheit notwendig. Herr Kollege Stephan, bei der Landesregierung und bei den Fraktionen der CDU und der FDP ist nichts davon zu erkennen.
Das Gegenteil ist der Fall: Mutlosigkeit, Verwirrung im Zusammenhang mit der Windenergie und lustlose Regierungserklärungen. Das vorläufige Ende ist der Rücktritt der Ministerin, die hierfür zuständig ist.
Mich erstaunt auch, dass Sie eine unheimliche Ignoranz gegenüber den Experten entwickeln,die Sie selbst um Rat gebeten haben. Die Energiepolitik, die der Schwerpunkt Ihrer Regierungszeit werden sollte – Stichwort: Musterland –, ist bisher gnadenlos gescheitert.
Herr Kollege Rentsch sagte, Sie hätten ein unglaublich hohes Reformtempo an den Tag gelegt. Aber das Reformtempo hier nähert sich dem Stillstand.
Wir haben die bizarre Situation, dass sich die Oppositionsfraktionen im Hessischen Landtag mit den Vorschlägen Ihrer Experten abgeben und auf dieser Grundlage Gesetzentwürfe entwickeln, während die Mitglieder der Fraktionen der CDU und der FDP ihre Hände in den Schoß legen.
Das ist der Unterschied zwischen Ihnen und uns: Sie ignorieren das, was Ihre Experten für Sie erarbeitet haben. Sie führen Ihr eigenes Energiekonzept – Ihr Energie-Forum – ad absurdum.Wie wir bei den Diskussionen, die wir hier schon x-fach geführt haben, bemerkt haben: Sie wollen die Vorschläge, die Sie erhalten haben, nicht wirklich umsetzen.
Ich trage Ihnen noch einmal vor, was darin steht. Ihr eigenes Konzept hat in der Zusammenfassung folgende Handlungsempfehlungen gegeben. Herr Kollege Stephan, ich bitte, zuzuhören.
Es geht darum, bürokratische Hemmnisse abzubauen. Sie sollen nicht auf-,sondern abgebaut werden.Ich lese Ihnen vor, was da steht: Beseitigung rechtlicher Hemmnisse in den haushaltsrechtlichen Vorschriften der Kommunen, Anwendung des Genehmigungsrechts für Biomasseanlagen, Änderung der Landesplanung, Änderung der Bauordnung, Überarbeitung des Landesentwicklungsplans, Steigerung der Energieeffizienz, unzureichende Anreize der Gebäudesanierung durch Änderung der Geschäftsanweisung Bau in der Landesverwaltung beseitigen.
Ich habe mir Ihre Äußerungen angehört, die Sie heute wieder zu den Gesetzentwürfen der GRÜNEN gemacht haben. Das ist genau das, was Sie zu unseren Gesetzentwürfen gesagt haben. Sie wollen wirklich keines dieser rechtlichen Hemmnisse beseitigen. Alles soll nach Ihrer Meinung so bleiben, wie es ist.
Sie setzen auf Aufklärung, Information und – was haben Sie noch gesagt? – Beratung. Sie wollen kein Hindernis beseitigen. Sie wollen kein Gesetz ändern. Der Markt und die Einsicht würden das schon regeln.
Schauen wir uns doch einmal an, wohin Hessen damit gekommen ist. Sie machen das schon seit zehn Jahren so. Sie setzen auf den Markt und warten auf die Einsicht. Der Markt und die Einsicht haben Sie dorthin gebracht, wo Sie jetzt sind. Hessen befindet sich mit dem Saarland auf dem letzten Platz aller Bundesländer. Hessen befindet sich am Ende der Skala. Hessen ist ein Musterland für die Konzeptionslosigkeit in der Energiepolitik. Meine Damen und Herren, das ist der Stempel, den wir Ihnen aufdrücken müssen.
Der Anteil der Nutzung erneuerbarer Energien ist in der gesamten Bundesrepublik am geringsten. Sie sehen in der Energiewende eine Bedrohung. Sie sehen darin keine Chance für die Zukunft unseres Landes. Meine Damen und Herren, das ist Ihr Problem.
Verantwortliche Politik muss Antworten auf die Herausforderungen des Klimaschutzes geben. Sie muss das meistern. Die Chancen für die Arbeitsplätze und die Nutzung der Zukunftstechnologien müssen angepackt werden.
Tun Sie endlich irgendetwas, damit wir hier die Chance haben, darüber zu reden, was Sie vorhaben. An dem, was Sie bisher gemacht haben, können wir nicht erkennen, dass Sie diese Aufgabe wirklich wahrnehmen wollen.
Herr Kollege Stephan, ich muss ganz ehrlich sagen, dass ich es leid bin, auf diesem Niveau zu diskutieren. Sie sagen: Was ihr macht, das taugt nichts. – Sie selbst machen auch nichts. Das kann es nicht sein.
Sie sollten wirklich etwas machen. Ich kann verstehen, dass Sie ob der eigenen Regierung, die nichts macht, ungeduldig werden. Herr Kollege Rock war so freundlich, zu sagen, dass er sich auch gewünscht hätte, dass Sie weiter sind. Ich wünsche mir auch, dass Sie weiter wären. Sie sind aber noch nicht so weit.
Es wäre ganz gut, wenn Sie etwas vorlegen würden, damit man auch einmal einen Gegenvorschlag von Ihnen sieht. Es gibt aber keinen Gegenvorschlag. Es gibt gar nichts. Das ist für eine Landesregierung,die sich zum Ziel gesetzt hat, Hessen zum Musterland zu machen, einfach zu wenig. Ich prophezeie Ihnen: Sie werden in diesen fünf Jahren den letzten Platz nicht verlassen.
Das will ich in Richtung BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sagen. Ich halte es überhaupt nicht für sinnvoll und zielführend, dass die Oppositionsfraktionen ihre Entwürfe gegenseitig kritisieren. Ich halte das nicht für sinnvoll. Solange von der Regierung nichts vorliegt, sollten wir das nicht tun.
Ich nehme die Kritik an unserem Gesetzentwurf als freundlichen Hinweis.
Herr Kollege Schmitt sagt zu Recht: „Unserer ist trotzdem besser!“ Das ist aber eine andere Diskussion.
Ich will die Gesetzentwürfe der GRÜNEN nicht kritisieren. Ich bin bei der ersten Lesung schon darauf eingegangen. Ich will das hier nicht wiederholen, denn ich erachte es nicht als sinnvoll, sich gegenseitig schlechtzumachen. Meiner Ansicht nach weisen alle Gesetzentwürfe in die richtige Richtung. Das gilt sowohl für unseren als auch für Ihren.
Es wäre mir lieb gewesen, noch einen Gesetzentwurf zu haben, nämlich den aus Sicht der Regierung, an dem man sich hätte abarbeiten können.
Dies hätte vielleicht, wie Herr Kollege Rock gemeint hat, am Ende zu einem sinnvollen Ergebnis hinsichtlich des Klimawandels und der Energiepolitik dieses Landes geführt.Aber das ist bisher nicht der Fall.Meine Damen und Herren, Sie sollten wirklich daran arbeiten, uns etwas vorzulegen.
Trotz all der Unterschiede, die es gibt, ist das, wie gesagt, der richtige Weg.Wir halten an den Regelungen, die wir in unserem Entwurf hatten, dem Grunde nach fest. Unser
Leitbild wird von der Energiewende und dem Klimaschutz bestimmt. Das werden wir konsequent fortführen.
Meine Damen und Herren der Regierung und auch der sie tragenden Fraktionen, Sie sollten wirklich versuchen, auf diesen Weg zu kommen.Wenn Sie selbst nichts vorlegen, sollten Sie das andere nicht kritisieren. Das ist ganz schlechter Stil. Davon sollten Sie abkommen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich bin ein wenig erstaunt darüber, dass Sie heute die Erweiterung der Bürgschaftsrichtlinie auf Investitionen in Projekte für erneuerbare Energien als „wichtiges Signal“ für Ihre Energiepolitik bezeichnen. Aus unserer Sicht wäre es lediglich das Sahnehäubchen auf einem Kuchen aus verschiedenen Maßnahmen, den erneuerbaren Energien endlich zum Durchbruch zu verhelfen.
Ein Großteil der Investoren braucht Ihre Bürgschaft doch gar nicht, weil sie durch die weiterhin existierenden rechtlichen Hürden von Investition in Hessen abgehalten werden. Das sind die Tatsachen, Herr Kollege.
Außerdem sorgt gerade das EEG dafür – wenn Sie es in Berlin nicht weiter zusammenstreichen –, dass sich Investitionen in erneuerbare Energien auch mittel- und langfristig wirtschaftlich darstellen. Es ist genügend Geld für Investitionen in Projekte für erneuerbare Energien da. Es herrscht überhaupt kein Mangel an Kapital für Investitionen in erneuerbare Energien. Es gibt also neben den rechtlichen Hürden, die Sie nicht beseitigen wollen, keinen wichtigen Grund für Ihren heutigen Antrag, und schon gar keinen, das zu einem Setzpunkt zu machen.
Ich will Ihnen, meine Damen und Herren von der CDUFraktion, ein Beispiel aus dem Wahlkreis Vogelsberg, aus der Realität dieses Landes geben. Ich zitiere – mit Erlaubnis des Herrn Präsidenten – aus dem „Lauterbacher Anzeiger“ vom 28.April:
Es sollte Hessens größter Solarpark werden. Bei Schloss Eisenbach wollte der Lauterbacher Unternehmer Gustav Stabernack 20 bis 25 Millionen c investieren. Jetzt steht das Projekt auf der Kippe....
Das Dezernat für Regionalplanung unterstützt in seiner Vorlage die Pläne des Investors. Bei Abwägung aller Interessen befürworte man das Projekt, vor allem deshalb, weil das Regierungspräsidium
das RP Gießen, ich bitte zuzuhören –
das Ziel verfolge, bis 2020 mindestens ein Drittel des Energiebedarfs durch erneuerbare Energien zu decken.
Weiter:
„Das Engagement für eine langfristige Energiesicherheit ohne Atomstrom war mir wichtig“, …
Das sagt der Investor und Unternehmer Gustav Stabernack. Meine Damen und Herren, an dem sollten Sie sich ein Beispiel nehmen.
Aber es kommt noch schlimmer für Sie:
Enttäuscht sei er, dass er von der Hessischen Landesregierung bislang keine Unterstützung erhalten habe, während er aus Bayern und Sachsen-Anhalt Angebote erhalten habe, dort zu investieren.
Das ist die Wahrheit und Klarheit Ihrer Energiepolitik in Hessen.
Genau an dieser Stelle wird Hessen zum Musterland für die Verhinderung von Investitionen, für die es eventuell eine Bürgschaft gegeben hätte. Meine Damen und Herren, Schilda lässt grüßen.
Wenn Sie schon die Bürgschaftsrichtlinie erweitern, erwarten wir auch eine Festlegung darauf, dass diese nur für den Bau von EEG-Anlagen in Hessen verwendet werden, nicht aber für Investitionen in Bayern, in Sachsen oder an der Nordsee. Für diese Anlagen wollen wir nicht bürgen. Wir wollen Anlagen,die die Zukunft der hessischen Energieversorgung sichern, nicht aber die in Bayern, in Sachsen oder an der Nordsee.
Das Thema ist also:lokal handeln und in Hessens Zukunft investieren,statt lokal zu verhindern und irgendwo anders zu investieren. Genau das machen Sie aber.
Wenn das der Anfang Ihrer Energiepolitik für Hessen ist, sind Sie schon am Ende, bevor Sie richtig angefangen haben.
Sie sind am Ende der Verwirklichung Ihrer Ansprüche, im Jahr 2020 einen Anteil von 20 % bei den erneuerbaren Energien zu erreichen, bevor Sie richtig angefangen haben.Warum fangen Sie eigentlich nicht vorne an, dort, wo die großen Aufgaben noch zu erledigen sind, wie Ihre Experten sagen? Derzeit gibt es teilweise noch rechtliche Regelungen, die für den Ausbau der erneuerbaren Energien und die Steigerung ihrer Effizienz nicht optimal sind. Dann heißt es: „Die Hemmnisse sollten konsequent überprüft werden.“ Das stammt aus einem Originaltext Ihrer Experten, die Sie dafür eingesetzt haben.
Warum fangen Sie nicht dort an, wo die Musik spielt, also bei diesen rechtlichen Hemmnissen? Sie fangen bei den letzten Punkten an. Sie greifen also sozusagen zuerst zum Sahnehäubchen. Statt zuerst die Pflicht zu absolvieren, fangen Sie mit der Kür – mit dem Thema Bürgschaftsrichtlinie – an.
Herr Kollege Bellino, eine glaubwürdige Energie- und Klimaschutzpolitik sieht anders aus. Sie sind überhaupt nicht überzeugt von dem, was Sie hier machen. Der öffentliche Druck und die schlechten Wahlergebnisse sind das Einzige, was Sie zu Änderungen zwingt, die Sie aber
längst noch nicht verinnerlicht haben. Deshalb bleibt vieles von dem, was Sie hier vortragen, Stückwerk.
Es ist nicht nur so, dass die Rahmenbedingungen für Investitionen in Hessen nicht stimmen, sondern SchwarzGelb in Berlin kürzt auch noch überproportional bei den über das Erneuerbare-Energien-Gesetz zur Verfügung gestellten Mitteln.Von Ihnen ist im Gegensatz zu den Politikern aus anderen Ländern, etwa aus Rheinland-Pfalz, überhaupt nichts zu hören. Vielmehr streicht SchwarzGelb auch noch Investitionszuschüsse für Solarkollektoren,Biomasseheizungen und Wärmepumpen.Es kommen also weitere Investitionshemmnisse hinzu. Das ist keine Politik aus einem Guss, sondern das Verspielen der Zukunftschancen unseres Landes Hessen.
Da Sie immer die Wirtschaftsweisen dieses Landes sein wollen, wäre es wichtig, dass Sie sich einmal überlegen, was es bedeutet,
dass Sie die Investitionen in Hessen nicht fördern,dass Sie die erneuerbaren Energien behindern und dass Sie sich im Vergleich zu allen anderen Ländern völlig auf den Holzweg begeben – Hessen liegt immer noch auf dem letzten Platz –, was die Zukunftstechnologien angeht. Man kann sich nur wundern, dass es in diesem Land mehr Bewegung gibt, obwohl Sie diese Technologien behindern, wo es nur geht.
Meine Damen und Herren, nehmen Sie den Rat Ihrer eigenen Experten an, und räumen Sie für die erneuerbaren Energien die Straße von den großen rechtlichen Felsbrocken frei, die dort liegen.
Herr Kollege Stephan, ganz am Ende können Sie auch die Kieselsteine, z. B. die Bürgschaftsrichtlinie, auflesen. Ich erwarte von Ihnen, dass Sie auch, was die erneuerbaren Energien betrifft, ein staufreies Hessen einrichten. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Liebe Frau Ministerin, man wird kein Musterland für erneuerbare Energien, wenn man wie Sie mit Trippelschritten vorangeht und Nebenbestimmungen in Bürgschaftsrichtlinien ändert. Das muss man an dieser Stelle einmal festhalten. Alles, was Sie bisher dazu vorgelegt haben, ist nicht im Entferntesten das, was Ihnen Ihre eigenen Experten vorgeschlagen haben.
Wenn Sie dann noch hinzufügen, es sei gut, dass Sie jetzt eine Bürgschaft geben könnten, wenn in der Nordsee Offshoreanlagen gebaut werden, Sie aber hier vor Ort immer noch – insbesondere die CDU, ich lese es immer wieder – dafür sorgen, dass alle Anlagen, die gebaut werden sollen, mit aller Macht verhindert werden,
und immer wieder gesagt wird; „Wir wollen keine Windkraftmonster, wir wollen nicht die Landschaft verschandelt haben“,
dann ist es an der Zeit, dass Sie in Ihrer eigenen Partei mit der Überzeugungsarbeit anfangen.
Überzeugungsarbeit leistet man nicht, indem man immer wieder die Widerstände vor Ort unterstützt.
Meine Damen und Herren, wenn Sie sagen, Sie wollen keinen Zwang ausüben, so finde ich das relativ witzig. Denn dann können Sie Ihre Arbeit eigentlich einstellen. Dann brauchen wir überhaupt kein Gesetz mehr zu verabschieden.