Marcus Bocklet
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Last Statements
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Antrag der CDU ist sehr lang.Er kumuliert in einer Problematik, die ich unter Punkt 4 finde. Dort heißt es: „Der Landtag begrüßt das 5-Punkte-Programm zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Killerspielen...“ Ich glaube, das ist die Frage, in der wir Dissens haben.
Ich selbst habe eine 13-jährige Tochter. Zum Thema Chatroom: Es gab eine öffentliche Veranstaltung des Frauenreferats der Stadt Frankfurt mit mehreren Seminarteilnehmern. Man hat sich als eine fiktive 12-Jährige angemeldet, die in den Chatroom eingetreten ist. Nach sage und schreibe siebeneinhalb Minuten hatte sie die ersten perversen Fotos als Antwort. Ich fand das in hohem Maße schockierend. Ich muss allerdings sagen, dass Ihr Antrag da auch Fragen offenlässt. Die Frage ist, wie man diesem Thema beikommt – außer mit der Postulierung des Zustands.
Ähnlich wie Herr Kollege Rentsch es anführt, geht es um alle Bereiche, in denen Infrastruktur wie Computer zur Verfügung steht. Da denke ich auch an die Schule meiner 13-jährigen Tochter. Die Schüler dürfen dort ohne Begleitung chatten. Ich würde mir Lehrer wünschen, die in der Lage sind, diese Computer zu bedienen und – flächendeckend – die Aufklärung zu übernehmen. Das ist die ein
zige Variante, die ich sehe. Man kann den Kindern, vor allem den jungen Mädchen, noch verschiedene Informationen geben – z. B. dass man sich nicht mit richtigem Namen einloggt, keine Adressen einträgt und keine Treffpunkte ausmacht. Ich glaube, das ist erst einmal Lebenshilfe, um das Schlimmste zu verhindern.
Wir sind alle ein bisschen ratlos, wie man diese Gefahr aus dem Internet entfernen kann. Natürlich ist die Internetpolizei eine Variante. Sie verfolgt zurück, woher diese Schweinereien – um es beim Namen zu nennen – kommen.
Komplizierter ist der Sachverhalt natürlich bei der Frage nach Killerspielen.Wir alle sind durch die Amokläufe von Erfurt und Emsdetten aufgeschreckt worden. Aber wir alle wissen auch, dass die Ursachen vielschichtig sind und dass Computerspiele als Erklärung viel zu einfach sind. Sowohl Sebastian B. aus Emsdetten als auch Robert Steinhäuser aus Erfurt hatten massive Probleme. In der Nachbetrachtung wurden sie Außenseiter und Schulverlierer,um nur einige Ausdrücke zu nennen.Es war also ein umfassendes Problem mit ihrer Umwelt.
Man muss die Frage klären und hinschauen: Wer ist Verlierer? Wer fühlt sich als Versager oder Außenseiter? Haben die Schutzmechanismen versagt, die verhindern, dass Menschen in eine Situation kommen,in der das Fass überläuft? Wir reden über die Killerspiele als dem Tropfen,der das Fass zum Überlaufen bringt.Wir reden aber nicht darüber, wie eigentlich das Fass gefüllt wurde.
Da geht es um ganz andere Fragen. Es geht um die Erfahrung von Gewalt in Familien, um Verlieren durch Druck in der Schule, dem man nicht mehr standhält, und durch geringe Chancen auf dem Arbeitsmarkt. So produziert man Menschen, die so verzweifelt sind, dass sie sich in Erregungszuständen in solche Amokläufe verirren.
Dazu können Gewaltfilme und eine ganze Menge anderer Faktoren beitragen, zu denen natürlich auch die Killerspiele gehören, die Sie nennen. Aber lassen Sie uns auch bei diesem Punkt präzise bleiben.
Wir waren bei einer Diskussion des Landesfilmdienstes. Auch Herr Kollege Siebel war auf dem Podium. Die sogenannten Ego-Shooter-Spiele machen nur 3 % des Umsatzes mit allen PC-Spielen aus. Das heißt, 97 % der im Umlauf befindlichen Spiele sind andere. Da gibt es ein großes Spektrum an Spielen, die manchmal mehr, manchmal weniger sinnvoll sind. Aber die klassischen Ego-Shooter, über die wir reden, machen nur 3 % aus.
Kümmern wir uns also noch einmal um die Frage nach einer Verschärfung durch weitere Verbote. Es ist gesagt worden: § 131 StGB regelt bereits jetzt, dass rassistische und gewaltverherrlichende Aspekte verboten sind. Ich glaube auch, dass wir durch ein Verbot vortäuschen würden, in einer Sache etwas zu tun, die so nicht regelbar ist. Wir brauchen bessere Medienkompetenz. Dazu möchte ich Ihnen einige Punkte nennen.
Wir müssen die Instrumente des Jugendmedienschutzes stärken. Ich nenne Ihnen einige Forderungen, die nach Ansicht unserer Fraktion nötig wären. Wir benötigen mehr Kompetenz bei Schülerinnen und Schülern. Wo bitte gibt es schon das Fach Medienkompetenz in der
Schule? Andererseits müssen wir auch gute Spiele fördern. Das gehört dazu.
Wir brauchen eine Diskussion, eine öffentliche Kritik an Spielen. Wir haben Unmengen an PC-Zeitungen. Wir müssen auch über Kritik reden und darüber, wie wir die Hersteller in eine moralische Verpflichtung nehmen können, damit nicht „toll“ ist, wer am meisten Blut verspritzt, sondern die Spieler auf anderem Wege Erfolgserlebnisse haben.
Wir müssen – da komme ich zu ganz Konkretem – verhindern, dass mehr und mehr Jugendliche Spaß daran finden, isoliert zu spielen. Machen wir uns nichts vor: Dort, wo attraktive Angebote an Spielen und Freizeitbeschäftigungen fehlen, werden Jugendliche durch ihre Langeweile in isoliertes Spielen hineingetrieben.
Auch das gilt es durch die Jugendpolitik zu verändern.Wir müssen Schutztechnologien nutzen und ein Fach wie Medienkompetenz flächendeckend einführen. Das gehört – das geht an die Adresse der SPD – nicht nur in ein Haus der Bildung oder in Schulen,sondern vor allem auch in Jugendeinrichtungen und überall dorthin, wo Eltern sich aufhalten. Medienkompetenz muss man präzisieren und differenzieren.
Wir brauchen Medienkunde auf der einen Seite, wir brauchen Medienkritik, wir müssen auch Mediennutzung lernen,und wir wollen Mediengestaltung gelehrt wissen.Das formuliert auch der Wissenschaftler Hans-Dieter Barke zu Recht: Wir müssen also Medienkompetenz nicht nur als leere Worthülse vor uns hertragen, sondern tatsächlich etwas tun.
Lassen Sie mich an dieser Stelle noch einmal etwas zur CDU-Landesregierung sagen. Im Jahr 1999 hat der Landesfilmdienst – heute heißt es Institut für Medien und Kultur – in Frankfurt 450.000 DM bekommen. Diese Landesregierung hat dem Landesfilmdienst die Mittel auf null gestrichen.
Vielleicht haben Sie heute die Änderungen zum Privatrundfunkgesetz mitbekommen. Es sollen Mittel um 400.000 c gekürzt werden, gerade Medienkompetenzprojekte sind davon betroffen. Da muss man natürlich sagen: Gut gebrüllt auf der einen Seite. – Aber man muss anerkennen, dass es keine Medienkompetenz zum Nulltarif geben wird. Dafür müssen Sie haushaltspolitisch stehen.
Wenn man sich die Kleine Anfrage der Kollegin Sorge aus dem Jahr 2005 anschaut, stellt man fest, dass lediglich ein Drittel aller Fortbildungen, die stattgefunden haben, tatsächlich unterrichtsbezogene Angebote waren. Nur 682 Lehrer von 7.000 haben Fortbildungen zur Medienkompetenz wahrgenommen. Das bedeutet, nur 10 % der Lehrer haben sich um medienpädagogische Fortbildungen bemüht. In diesem Bereich passiert also immer noch viel zu wenig. Es nutzt uns nichts, dass wir Lehrer an den Schulen haben, die Kabel richtig herum einstecken können und wissen, wie Word funktioniert, sondern es geht auch darum, wie man Schülerinnen und Schüler dazu bringt, Medien sinnvoll zu nutzen.
Lassen Sie mich zum Abschluss noch eine Sache ansprechen, die mich wirklich sehr verärgert hat. Meine erste Reaktion auf den Amoklauf von Erfurt war die Frage:Wie kam dieser junge Mann überhaupt an Waffen? – Wenn Sie jetzt die Diskussionen über das Waffengesetz verfolgen – das damals verschärft wurde –, das jetzt wieder gelockert werden soll, dann kann ich nur sagen: Das ist ein großer Skandal. Das kann man nicht zulassen, der Zugang zu Waffen muss verschärft bleiben.
Kurzum, einiges ist gesagt worden. Killerspiele will hier keiner im Raum. Keiner will, dass Gewaltverherrlichung in den Köpfen von Kindern und Jugendlichen Platz hat. Wir alle suchen noch nach den besten Lösungen. Ein weiteres Verbot ist jedoch nicht sinnvoll. Was wir brauchen, sind mehr Mittel, flächendeckende Medienkompetenz und umfassende Aufklärung bei Eltern, Schulen und Jugendarbeitern. Das sind die richtigen Lösungen. Ein Verbot,das Sie in Ihrem 5-Punkte-Paket fordern,wird uns leider nicht weiterhelfen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Ministerin, ich hätte Ihnen gern eine Frage gestellt, aber vielleicht können Sie noch auf meine Kurzintervention reagieren. Sie haben die USK angesprochen. Die USK hat einen Beirat, und dieser Beirat besteht aus vielen Institutionen, wie der Fachhochschule Köln, Vertretern der obersten Landesjugendbehörden, der Deutschen Bischofkonferenz, dem Kultusministerium von Thüringen; die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz gehört dazu, die Stadt Köln mit dem Kinder- und Jugendamt, die Evangelische Kirche in Deutschland, das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und andere mehr.
Dieser Beirat beschließt für die Selbstkontrolle Unterhaltungssoftware die Handlungsgrundsätze. Darüber hinaus
geht es in einem zweiten Schritt darum, dass es Gutacher gibt. Diese Gutachterinnen und Gutachter sind unabhängig. Sie haben Erfahrungen als Pädagogen, Journalisten, Sozialwissenschaftler oder als Mitarbeiter in Jugendämtern gesammelt, oder sie waren in der Kinder- und Jugendarbeit tätig; und sie sind alle an diesem interaktiven Medium interessiert,und sie sind weder in der Hard- noch der Softwareindustrie beschäftigt.
Die Gutachter wiederum stellen einem Prüfgremium die Ergebnisse ihrer Softwareprüfung vor.Am Ende empfehlen die obersten Landes- und Jugendbehörden – sie haben hierfür einen Vertreter benannt, der im Begutachtungsverfahren bei jeder Prüfung mitwirkt – eine Altersfreigabe.
Ich finde, dass dieses Verfahren in Europa sowie weltweit ein sehr kluges Verfahren ist. Zweitens ist der Jugendmedienschutz weltweit einer der strengsten. Ich finde dieses Verfahren, wie es dort gehandhabt wird – das gebe ich zu –, etwas umständlich, dennoch sehr klug, da es unter anderem dazu führt, dass tatsächlich eine Alterseinstufung für 12, 16 oder 18 Jahre zustande kommt.
Frau Ministerin, Sie haben vorhin gesagt, an dieser Stelle müsse eine Reform her.Daher frage ich Sie – ich brauchte etwas mehr Zeit, um dies auszuführen –, ob Sie sich eine Reform der USK wünschen. Wir finden dieses Verfahren klug und fragen uns daher, was Sie stattdessen wollen.
Ich frage die Landesregierung:
Warum hat die Kultusministerin der Einrichtung einer eigenständigen vierzügigen integrierten Gesamtschule durch Umwandlung der mittlerweile vierzügigen und stark nachgefragten Außenstelle der integrierten Gesamtschule Nordend nicht zugestimmt?
Nach Auskunft der Schule sind bereits 70 Schüler für dieses Schuljahr abgewiesen worden. Es werden jedes Jahr 110 Schülerinnen und Schüler aufgenommen. Es ist dort ein ganz normaler Anstieg zu erkennen. Daher frage ich Sie: Wann sind Sie bereit, der Eigenständigkeit Ihre Genehmigung zu erteilen?
Geben Sie mir recht, dass, wenn eine Schule eine Außenstelle aufbaut und ihr dafür die entsprechende Personalausstattung fehlt, dies die Schulentwicklung im Sinne einer, wie Frau Sorge es genannt hat, Entfaltung der Schulpluralität in hohem Maße hemmt? Ich frage Sie deshalb: Welche Auflagen haben Sie erteilt, damit Sie endlich die Genehmigung dafür erteilen, dass die Außenstelle Eigenständigkeit erhält? Von welchen Auflagen sprechen Sie, die noch erfüllt werden müssen? Denn die Schülerzahlen steigen und steigen,und abgewiesen werden Schüler auch. Das haben wir auch gehört.
„Im Wesentlichen zwei Schulen“ – ich glaube, wir reden über vier. Meine Frage lautet deshalb:
Warum hat die Kultusministerin die Genehmigung zur Errichtung eines Gymnasiums im Neubaugebiet FrankfurtRiedberg („Science City Riedberg“) mit Wirkung zum Schuljahr 2011/2012 um ein Jahr zurückgestellt?
Sie sprachen von einer Teilgenehmigung.Ganz offensichtlich liegt bei Ihnen ein Antrag auf Schulentwicklungsplanung vor, der auf Prognosen basiert, die Ihren Prognosen widersprechen. Wie können Sie sich diese unterschiedlichen Einschätzungen erklären?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Mitglieder meiner Fraktion, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, werden sich bei diesem Gesetzentwurf der Stimme enthalten. Es sind zwei Punkte, die wir schon während der ersten Lesung zwar nicht kritisiert haben, zu denen wir aber Defizite festgestellt haben. Das reicht nicht, den Gesetzentwurf abzulehnen.
Herr Kollege Bellino, es geht dabei zum einen um die Frage, die Sie kurz angesprochen haben. Die Finanzierung, also die Frage, ob es sich um eine auskömmliche Ausstattung handelt, wird unterschiedlich gesehen. Wir wissen sehr wohl, dass es sich dabei um ein sehr differenziertes Problem handelt. Zum einen gibt es Kommunen, die durchaus auskömmlich ausgestattet und finanziert werden. Andere Kommunen haben große Probleme mit der Finanzierung. Die Liga der Freien Wohlfahrtspflege hat kritisiert, dass das nicht geregelt wird.
Zweitens geht es auch um die Frage, die ich schon während der ersten Lesung ansprach. Da wurde ein weiteres Mal die Klärung nicht vorangetrieben. Dabei geht es um die Frage, was eine menschenwürdige Unterbringung bedeutet und mit welchen Qualitätskriterien die Unterbringung zu verbinden ist.
Diese beiden Themen konnten zwischen erster und zweiter Lesung leider keiner Verbesserung zugeführt werden. Deswegen werden sich die Mitglieder der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Stimme enthalten. – Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Thema Umsetzung von Hartz IV in Hessen ist nicht deshalb so tragisch, weil uns Statistiken fehlten oder Berichte in irgendwelchen Regalen verstaubten, sondern das Tragische daran ist, dass wir in dieser Republik einen Wirtschaftsaufschwung haben, der dazu führt, dass deutlich mehr Menschen wieder in Lohn und Brot auf dem ersten Arbeitsmarkt kommen, der aber an den Langzeitarbeitslosen vorbeigeht. Das Problem ist, dass es an einer Arbeitsmarktpolitik in Hessen fehlt, die diesen Menschen hilft.
Herr Kollege Boddenberg, schauen Sie sich die Zahlen von heute an.Das Thema Langzeitarbeitslosigkeit kennen Sie wahrscheinlich gar nicht.
Langzeitarbeitslose sind Menschen, die länger als ein Jahr arbeitslos sind.An diesen Menschen geht der Aufschwung fast völlig vorbei, gestern wieder nachzulesen in den Daten der Bundesagentur für Arbeit.
Das Politikum daran ist: Was tut die Landesregierung in ihrer Arbeitsmarktpolitik? Wie steuert sie, lenkt sie? Welche arbeitsmarktpolitischen Programme hat sie? – Erst im Licht dieser Fragen sieht man an der Antwort auf die Große Anfrage der SPD, in welchem desaströsen Zustand die Arbeitsmarktpolitik der Landesregierung ist. Sie haben keine Ahnung von dem, was Sie tun, davon aber eine ganze Menge.
Die Umsetzung ist mangelhaft, selbst wenn man sich die Mühe macht und dieses dahingeschluderte Ding genauer ansieht – zwar viel Fleißarbeit, aber es ist so. Sie haben Statistiken aneinandergereiht. Damit können Sie blenden.
Aber jeder, der das liest, greift sich nur an den Kopf. Ich kann auch gerne daraus zitieren:Die Hälfte der Träger hat den vorgeschlagenen Betreuungsschlüssel Fallmanager zu Arbeitslosen von 1 : 75 oder 1 : 150 nicht umgesetzt, davon drei Optionskommunen und neun Arbeitsgemeinschaften.
Ein Drittel der Träger hat keine Beiräte zum Thema Transparenz.Das heißt,dort,wo eine politische Kontrolle, eine politische Diskussion, eine Steuerung stattfinden könnten, macht ein Drittel die Umsetzung durch Beiräte nicht so, wie man sich das wünschen könnte.
Wir können das gerne weiter durchdeklinieren. Nehmen wir die Frage der Unterkünfte – ein ganz großes Politikum, eine Sorge vieler Menschen in diesem Land, die bei der Einführung von Hartz IV gefragt haben: Werde ich umziehen müssen, wenn ich Langzeitarbeitsloser bin? Eine berechtigte Frage der SPD also.
Und was ist herausgekommen? Eine einzige Optionskommune – Herr Kollege Rentsch, einer von Ihren Leuchttürmen – konnte die Frage beantworten, wie viele Menschen eigentlich umziehen mussten. Übrigens konnten das auch nur fünf Arbeitsgemeinschaften beantworten.
Dasselbe bei der Antwort auf die Frage Jugendliche und Ausbildungsplätze. Diese Daten sind aus dem Jahr 2004. Schon bei der Großen Anfrage zum Thema Armut habe ich Ihnen gesagt, Ihre Daten sind völlig verstaubt und veraltet. Von moderner Steuerung und Controlling kann überhaupt keine Rede sein.
Sie haben die Ausbildungsdaten des Jahres 2005 noch nicht fertig.
Frau Kollegin Fuhrmann hat es gesagt: Es gibt immer noch keine Vergleichszahlen zu Vermittlungen in den ersten Arbeitsmarkt, immer noch nicht. Wenn Sie sagen, Sie hätten hier ein erfolgreiches Modell, dann antworte ich: Herr Koch und Frau Lautenschläger haben zwar bundesweit den Medien gesagt: „Wir haben hier den Leuchtturm Optionskommunen“, aber sie sind nicht in der Lage, zwei Jahre nach Einführung des Gesetzes einen Vergleich anzustellen. Sie sollten zu diesem Thema besser schweigen und ihre Arbeit machen. Das ist doch die Essenz dieser Antwort.
Wir stellen fest: Noch immer werden von den 211 Millionen c – die für Eingliederungsleistungen, für Qualifizierung und Fortbildung, für dringend benötigte Angebote an Langzeitarbeitslose zur Verfügung stehen, damit der Aufschwung eben nicht an ihnen vorbeigeht – 60 Millionen c nicht genutzt.
Um das erneute Missverständnis zu vermeiden: Ich bin kein Fetischist, der viel Geld aus dem Fenster schmeißen will; aber das ist ein Symbol dafür, dass die Mittel, die bei langzeitarbeitslosen Menschen ankommen sollen, dort nicht ankommen. Dann wundert es auch nicht, wenn der Betreuungsschlüssel nicht stimmt. Wenn die Angebote nicht stimmen, dann geht der Aufschwung an diesen Menschen vorbei, und die Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt findet nicht statt. Frau Lautenschläger, in diesem Punkt versagen Sie schlicht und ergreifend.
Wir bleiben dabei: Die Umsetzung in Hessen ist desaströs und mangelhaft. Sie müssen Ihrem Titel der Arbeitsministerin gerecht werden. Bisher sind Sie eine Ministerin der Arbeitslosen, der Langzeitarbeitslosen und offensichtlich nicht in der Lage, sich diesem Thema so zu widmen und so Druck zu machen, dass die Ziele Fördern und Fordern umgesetzt werden.
Davon ist diese Landesregierung meilenweit entfernt.Wir fordern Sie auf, endlich Ihrer Arbeit nachzugehen. – Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! 1.056 Jugendliche sind im letzten Jahr in Hessen mit Alkoholvergiftung in die Krankenhäuser eingewiesen worden.Das sind 51 % mehr als noch zwei Jahre zuvor.Es gibt zu dieser Situation, zum Umgang der Jugendlichen mit Alkohol und zu den traurigen Fällen der in Koma gefallenen sturzbetrunkenen Jugendlichen genug öffentliche Meldungen. Wir glauben als Fraktion der GRÜNEN, dass es endlich an der Zeit ist, bei diesem Thema auch zu handeln.
Wir sehen im Prinzip zwei mögliche Stellschrauben. Die eine ist: Es kann nicht sein, dass der Erwerb von hochprozentigen Alkoholika wie Wodka oder Whisky an Tankstellen,Kiosken oder in Supermärkten so unglaublich einfach ist, dass es selbst jüngsten Teenagern möglich ist, sich, salopp formuliert, völlig die Birne wegzuschießen, und das mit so einfachen Methoden, dass wir glauben, dass da härter kontrolliert werden muss.
Zweitens glauben wir, dass eine der Ursachen dieses zunehmenden Alkoholproblems bei Jugendlichen die sogenannten Flatrate-Partys sind. Lassen Sie es mich so formulieren: Sowohl das Jugendschutzgesetz als auch das Gaststättengesetz sind eigentlich zwei rechtliche Grundlagen, um die Flatrate-Partys zu unterbinden.Wir fordern deshalb,dass beide Gesetze konsequent entsprechend der bestehenden Rechtslage angewandt werden, dass die Ordnungsbehörden vor Ort, aber auch der Innenminister und die oberen Aufsichtsbehörden Druck machen, damit diese Flatrate-Partys endlich unterbunden werden. Diese Flatrate-Partys sind eine Animation – man kann es nicht
anders sagen – zum maßlosen Saufen, und das muss beendet werden.
Ich glaube, unsere Jugendlichen müssen einen verantwortungsvollen Umgang mit legalen und – lassen Sie mich das für meine Fraktion hinzufügen – auch mit illegalen Drogen lernen. Wir haben heute die Diskussion über die legale Droge Alkohol. Maßvoll kann der Umgang nicht sein, wenn ich mich bei einem Billigpauschalangebot völlig besinnungslos betrinken kann, und das Ganze noch in einer animierenden Atmosphäre von Diskotheken oder Kneipen, wo Wirte mich dazu animieren, möglichst Hochprozentiges in mich hineinzukippen. Das ist nicht das, was wir unter dem Erlernen von maßvollem Umgang mit Alkohol verstehen. Das müssen wir ändern. Ich glaube, dass da auch die Ordnungsbehörden und der Innenminister aufgefordert sind, aktiver zu werden.
Ich glaube, dass das Problem „Alkohol und Drogen“ generell einen großen Maßnahmenkatalog erfordert. Die Elternarbeit ist ein Teil. Die Gaststättenverbände sind auch zur Mitarbeit aufgefordert.Die Präventionsmaßnahmen, die diese Landesregierung gekürzt hat, müssen verstärkt werden. Aber auch Restriktionen müssen stärker durchgeführt werden, und Verstöße müssen stärker geahndet werden.
In diesem Sinne ist in unserem Antrag auch die Forderung formuliert, dass das bestehende Jugendschutzgesetz und das Gaststättengesetz angewandt werden sollen.
Ein letzter Punkt. Die CDU hat heute einen Dringlichen Entschließungsantrag eingebracht, in dem es unter anderem heißt, ein von der Landesregierung initiiertes Bündnis zwischen hessischen Kommunen und anderen sei der richtige Weg. Ich kann für meine Fraktion nur erklären – und ich habe auch mit CDU-Abgeordneten und mit SPDAbgeordneten gesprochen –: Uns ist von einem solchen Bündnis nichts bekannt. Wir würden ja gern irgendwelchen Bündnissen zustimmen, aber das können wir heute hier nicht. Offensichtlich weiß keiner, worum es geht. Auch Frau Lautenschläger hat bisher nicht von einem Bündnis gesprochen, auch nicht z. B. in dem Artikel der „Frankfurter Rundschau“, sondern hat nur die Eltern dazu aufgefordert, sich dieser Problematik stärker anzunehmen. Aber vielleicht könnten Sie uns erläutern, worum es bei dem eigentlich geht, dem wir hier zustimmen sollten. Wir wären auch im Sozialpolitischen Ausschuss und im Innenausschuss sehr gerne an diesem Thema beteiligt worden. Deswegen ist der CDU-Antrag für uns natürlich nicht zustimmungsfähig.
Wir würden uns freuen, wenn die Landesregierung endlich ihrem Auftrag und auch dem Erziehungsauftrag nachkommen würde, hier mehr zu tun.
Sie, Herr Innenminister, haben in der NDR-Talkshow – ich habe sie selbst gesehen – gesagt: „Ich finde die Flatrate-Partys zwar blöd, aber ich werde nichts tun, um sie zu verbieten oder zu unterbinden.“
Ich würde mir wünschen, dass Sie endlich diese Position aufgeben und dass Sie engagiert dafür eintreten, dass
diese Flatrate-Partys verhindert und verboten werden. – Danke schön.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es wurde schon angesprochen: Die Altenpflege wird das Thema sein, das uns zukünftig beschäftigen wird. Die Enquetekommission „Demografischer Wandel“ bestätigt immer wieder die Zahlen. Wir werden mehr ältere Menschen haben. Das gilt auch für die absoluten Zahlen. Frau Kollegin Fuhrmann sprach von den Prozentzahlen. Das gilt aber auch für die absoluten Zahlen.Wir werden mehr ältere Menschen haben.Dadurch wird es auch mehr Menschen geben, die pflegebedürftig sein werden. Das Land Hessen wird sich also darauf einstellen müssen, dass wir mehr Altenpflegerinnen und -pfleger und auch Altenpflegehelferinnen und -helfer benötigen werden.
Dieser Berufszweig muss deshalb eine hohe Attraktivität aufweisen. Davon kann man momentan leider nicht sprechen. Das ist ein großes Problem. Sowohl die Bezahlung
als auch die Ausbildung sind bei den jungen Menschen momentan nicht besonders attraktiv.
Ich darf noch einen geschlechtsspezifischen Aspekt ergänzen. Weit über 90 % der Auszubildenden sind Mädchen und junge Frauen.Das heißt,diese Ausbildung ist für Männer überhaupt nicht attraktiv.Ich weiß das.Ich war im Vorstand des Frankfurter Verbands für Alten- und Behindertenhilfe.
Wir wissen,wie schwierig und wie hart diese Arbeit ist.Ich denke gerade an die Belastung für den Rücken. Das ist also eigentlich kein Berufsfeld, bei dem man sagen würde: Männer sind da an der falschen Stelle eingesetzt. – Das Gegenteil ist sogar der Fall. Es wäre sehr wichtig, dass Männer in diesem Berufsfeld arbeiten.
Wir sollten darüber nachdenken, wie wir junge Männer in diesem Sinne motivieren. Wir haben den Girls’ Day. Wir haben auch Konzepte für einen Boys’ Day. Wir sollten darüber nachdenken, wie wir die sozialen Berufe und insbesondere den Beruf der Altenpflege – –
Herr Wintermeyer, das ist so eine Sache. Sie müssen sich einmal Gedanken darüber machen,dass es bestimmte Berufe gibt, die von Männern offensichtlich praktisch nicht ausgeübt werden.
Daneben gibt es aber auch bestimmte Berufe, die von Frauen praktisch nicht ausgeübt werden. Herr Wintermeyer, wenn Sie sich das einmal ansehen, wird Ihnen auffallen, dass die schlecht bezahlten Berufe vor allem von den Frauen ausgeübt werden. Darüber sollten Sie sich einmal Gedanken machen. Das kann Ihnen wurscht sein. Das würde zur CDU passen. Uns GRÜNEN ist das aber nicht wurscht.
Wir haben einige Fragen im Zusammenhang mit dem Konzept und dem Gesetzentwurf zu stellen. Ich gebe Herrn Kollegen Rentsch recht. Auf der einen Seite kann man dazu lesen, es gebe keine materiellen Änderungen. Aber natürlich soll einiges neu geregelt werden.
Die Fragen, die wir GRÜNEN schon im Jahr 2003 gestellt haben, haben an Aktualität nichts verloren. Lassen Sie mich einige Fragen aufwerfen, die wir in der Anhörung und der zweiten Lesung diskutieren und analysieren wollen.
Sind Daten dazu bekannt, ob die Altenpflegehilfe tatsächlich, wie geplant, die Altenpflege ergänzt, oder ersetzt sie sie etwa? Wird insofern also eine Konkurrenzsituation geschaffen?
Wie wurden die Ausbildungsangebote angenommen? Welche Entwicklungen sind vorgesehen? Welche Anforderungen wurden in den letzten Jahren an die Ausbildungsträger gestellt? Was sagt die Evaluation eigentlich dazu?
Was sagen die Schulen dazu? Worin bestehen deren Probleme angesichts der verschiedenen Ausbildungsanforde
rungen zur Fachkraft? Wie wurden diese Probleme beseitigt?
Wie haben sich die Gehälter in der Altenpflegehilfe und in der Altenpflege generell entwickelt? Hat sich für die Menschen, die in der Altenpflege arbeiten, inzwischen ein Gehaltsniveau ergeben, das zur Ernährung einer Familie ausreicht? Damit wird wieder die Frage aufgeworfen:Wie attraktiv ist dieser Beruf?
Welche Forderungen erheben die Liga der Freien Wohlfahrtspflege, der Hessische Städtetag, der Hessische Landkreistag und die Verbände der Pflegekassen? Unter anderem wäre auch die Landesseniorenvertretung Hessen zu fragen, wie die Situation in den letzten vier Jahren eigentlich ausgesehen hat. Wie sieht die Analyse dazu aus? Wir GRÜNEN halten es für wesentlich, dass wir, bevor wir ein neues Gesetz beschließen, die mit den Fragen angesprochenen Aspekte gut reflektieren.
Wir haben darüber hinaus schon einmal über etwas anderes gesprochen. Da ist der CDU eine Panne passiert. Der Herr Staatssekretär sitzt heute hier. Damals war es, wenn ich mich richtig erinnere, noch ein Betrag in Höhe von 9,5 Millionen c. Uns wurde massiv zugetragen, dass die im Landeshaushalt vorgesehene Summe nicht ausreichen würde, um den steigenden Bedarf in der Ausbildung zur Altenpflegehelferin zu decken. In letzter Minute hat die CDU es noch geschafft, das mit einer Zulage in Höhe von 1 Million c zu reparieren.
Ich glaube aber nicht, dass es bei den 12,5 Millionen c bleiben wird. Herr Rentsch hat für seine Fraktion gesagt, dass, wenn es zu einem Kampf mit dem Finanzminister käme, sie an der Seite der Sozialministerin stehen würde.
Ich glaube, wir müssen sogar einen Schritt weitergehen. Ich glaube, der Betrag wird noch ansteigen müssen, weil wir mehr Auszubildende haben werden. Da gibt es eine ganz komische,verquere Deckelung,die da drinsteckt und die es sowohl den Schulen als auch den Ausbildungsträgern nicht ganz einfach machen wird, wenn der Bedarf weiterhin steigen wird. Sie erinnern sich an die Debatte, ob wir die 3.500 Plätze haben oder nicht und wie die Gelder abgerufen werden. Das ist ein ganz sperriges Thema. Wir werden uns diesen Fragen noch einmal intensiv annehmen.
Das, was bisher gesagt wurde, ist in der Tat zutreffend.Wir werden den Gesetzentwurf wohlwollend prüfen. Es spricht mehr für als gegen diesen Gesetzentwurf. Ich glaube aber, wenn wir diese Aufgabe auch in der Zukunft meistern wollen, werden wir mehr tun müssen, um diesen Beruf attraktiv zu machen.
Ich will noch auf ein Problem hinweisen. Frau Kollegin Eckhardt und ich haben ein Gespräch mit Altenpflegehelferinnen geführt. Die haben etwas gesagt; das wird auch in der Antwort der Sozialministerin auf die Kleine Anfrage des Herrn Kollegen Rentsch noch einmal klar. Die Drucksache wurde im April 2007 verteilt. In der Antwort steht, dass es nur rund 45 % der Altenpflegehelferinnen tatsächlich schaffen, später in diese Ausbildung zu kommen.Das heißt,über die Hälfte der Altenpflegehelferinnen schafft es nicht, einen Ausbildungsplatz zu erhalten, mit dem sie in die Altenpflege übergehen könnten. Wir finden, dieser Anteil ist zu hoch.
Wir haben in der Gesprächsrunde mit den Altenpflegehelferinnen gemerkt, dass es für sie wirklich problematisch ist, in diese Ausbildung hineinzukommen. Das hat auch etwas mit der Frage zu tun, ob es tatsächlich gerecht war,dass Sie dieses System damals abgeschafft haben.Das müssen wir noch einmal neu diskutieren.
Offensichtlich ist es so, dass die Heime, die ausbilden, finanziell stärker belastet sind als solche, die nicht ausbilden. Da ist ein Umlagesystem per se nicht schlecht. Das muss man neu diskutieren.
Wir dürfen nicht die bestrafen, die Ausbildungsplätze zur Verfügung stellen. Das muss man neu diskutieren. Wir brauchen mehr Ausbildungsplätze. Wir brauchen mehr Altenpflegerinnen. Wir brauchen das als attraktiven Beruf.Wir brauchen das für die älteren Menschen und für ein sozial gerechtes Hessen. – Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Grundsätzlich ist aus unserer Sicht gegen die Zusammenfassung in das Landesaufnahmegesetz nichts einzuwenden.Das Landesaufnahmegesetz tritt im Dezember außer Kraft. Unklar ist und bleibt es unserer Meinung nach, wann und wie die Evaluation dieses Gesetzes erfolgte und welche Evaluationsergebnisse in die Neufassung eingeflossen sind. Wir sind nämlich der Meinung, dass jedes Gesetz auf seine Zielgenauigkeit, auf seine Wirksamkeit und auf den Zweck überprüft werden soll, bevor es ein neues Gesetz oder eine Verlängerung der Geltungsdauer des bisherigen Gesetzes gibt. Wir wissen nicht, in welcher Form das hier geschehen ist. Das wollen wir gerne in den Beratungen reflektieren und diskutieren.
Wie Sie schon gesagt haben, werden in dem Gesetzentwurf die Bestimmungen zweier Gesetze zusammengeführt. Es ist fast eine 1 : 1-Übertragung aus zwei Gesetzen. Insofern hätte der Herr Staatssekretär Krämer gesagt: Es ist sozusagen nichts materiell Neues. – Was nicht geregelt wird, ist, dass Land und Kommunen eigentlich ein datenverarbeitungsgestütztes Verfahren zur Feststellung der tatsächlichen Aufwendungen des Landes verabredet haben. Es ist immer noch nicht ganz klar, in welchem Schacht dies noch steckt und wann dies ein Ende finden wird. Das interessiert uns sehr.
Frau Ministerin, dann bin ich sehr beruhigt. – Grundsätzlich ist zu sagen, dass wir in dem bedeutenden Unterausschuss für Heimatvertriebene, Aussiedler, Flüchtlinge und Wiedergutmachung – meine Kolleginnen und Kolle
gen des Unterausschusses stehen auf der Treppe und machen gerade ein Gruppenfoto;
einer ist schon wieder da – einen Bericht abgeliefert bekommen. Wenn man darin nachschlägt, kann man sehen, dass die Erstattung nach dem Landesaufnahmegesetzes im Jahre 1995, also vor über zehn Jahren, 67.000 Personen betraf. Im November 2006 wurden nur noch 8.000 Menschen über das Landesaufnahmegesetz finanziert. Das zeigt: Die Brisanz über die Quantität ist nicht mehr gegeben.
Was aber noch zu regeln bleibt – darüber wollen wir auch reden –, ist die sehr saloppe Formulierung in § 3 Abs. 1: Wir wollen eine menschenwürdige Unterbringung der Flüchtlinge.– Zum einen würden wir uns da eine präzisere Vorstellung bei einem neuen Gesetz wünschen. Zum anderen gilt es zu bedenken, dass es bei der Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften ein Problem bleibt, wenn Sie sich anschauen, aus welchen Ländern diese Flüchtlinge zum Teil kommen, mit völlig unterschiedlichen kulturellen Hintergründen, angefangen von Serbien bis hin zu Afghanistan, von Irak bis Pakistan. Es wurden die unterschiedlichsten Länder aufgeführt, mit unterschiedlichen religiösen und kulturellen Hintergründen. Da wünschen wir uns eine bessere Vorgabe bei der Frage, wie die kulturelle Herkunft und die Traditionen geachtet werden. Es kann nicht sein, dass sich alleinstehende Frauen aus ihren Räumen nicht mehr herauswagen,weil nebenan junge Männer untergebracht sind. Diese Vorgaben der Qualitätskriterien und der Qualitätsstandards müssen präziser gefasst werden.
Sie sehen, dass noch einige Fragen offen sind, wie die Qualitätskriterien und die Frage der Kosten. Insofern würden wir uns wünschen, dass diese in der dann schriftlich erfolgenden Anhörung geklärt werden. Ansonsten gehen wir sehr wohlwollend mit dem Gesetzentwurf um. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe mich ganz gezielt erst jetzt zu Wort gemeldet, weil ich mich nicht im internen frauenpolitischen Diskussionskreis befinde, aber weil ich mich maßlos über zwei Bemerkungen ärgere, die in der Diskussion gefallen sind.
Die erste Bemerkung, über die ich mich ärgere, ist die der Frau Kollegin Ministerin. In diesem Tenor hat sich auch der Kollege Rentsch geäußert. Gender-Mainstreaming, das habe sogar ich verstanden – es täte den Männern in diesem Saale gut, es ebenfalls zu verstehen –, ist ein Instrument zur Evaluierung und Planung der Gleichstellung der Geschlechter. Das ist ein Instrument, das die Frauenförderung explizit nicht ersetzt.Das sollten die Männer im Saal einmal verstehen, insbesondere Herr Rentsch.
Es gibt aus meinem eigenen Erfahrungskreis hierfür zwei Belege. Der eine betrifft – da wollen wir ja alle hin – die Vorstände der Dax-Unternehmen. Wenn Sie wissen, dass bei 30 Dax-Unternehmen nur eine einzige Frau im Vorstand sitzt, dann können Sie nicht so tun, Herr Rentsch – das ist doch Ihre Klientel –, als ob es eine Gleichberechtigung von Männern und Frauen schon gäbe. Mit welcher Blindheit sind Sie eigentlich geschlagen?
Den zweiten Hinweis gebe ich der Jugendministerin sehr gerne mit auf den Weg. Ich habe eine Tochter, die jetzt schon – in jungen Jahren – als Teenager erfahren kann, was es bedeutet, als Mädchen bei Angeboten der Jugendhilfe benachteiligt zu werden.
Machen Sie von den Konservativen doch einmal die Augen auf. Kommen Sie vom Land in die Stadt, und schauen Sie sich das an.
Ich zähle es Ihnen gerne auf. Sie könnten ja einmal zuhören, dann erkläre ich es Ihnen gern. Dann könnten Sie noch etwas lernen. – Die Jugendhilfeangebote der Stadt richten sich zu 90 % an Jungs. Machen Sie sich das einmal bewusst. Es sind meist Sportangebote. Gezielte Angebote für Mädchen gibt es überhaupt nicht.Öffnen Sie doch einmal die Augen. Das ist eine nach wie vor existierende Benachteiligung der Mädchen. Deshalb brauchen wir eine
Förderung der Mädchen und auch der Frauen und ein Gender-Mainstreaming, das auch den Männern nutzt.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir reden heute über die Antwort der Landesregierung zu unserer Großen Anfrage zum Thema Armut in Hessen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, diese Antwort verdeutlicht ein weiteres Mal, dass dieses Land keine weiteren fünf Jahre eine solche konzeptionslose Sozialpolitik erträgt.
Wir haben drei Initiativen zu einer Armutsberichterstattung eingeleitet. Jedes Mal wurden die Anträge mit der Begründung abgelehnt, es lägen umfangreich Daten vor. Ich komme darauf zurück.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Armutsbekämpfung ist eine der größten Herausforderungen an die Politik. Auch in einem wohlhabenden Land wie Hessen gibt es Armut. Armut widerspricht nicht nur dem verfassungsrechtlichen Gebot des Sozialstaates, sie gefährdet die Grundlagen unserer demokratischen Grundordnung.
Die Vorbeugung und Bekämpfung von Armut muss daher ein entscheidendes Handlungsfeld einer Landesregierung sein.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, alle Signale, die diese CDU-Landesregierung mit dieser Antwort sendet, erwecken nicht den Eindruck, diesem Anspruch gerecht zu werden. Im Gegenteil, der Landesregierung scheint es förmlich egal zu sein,wie sich die Situation konkret entwickelt. Aus dieser Antwort ist kein anderer Eindruck zu entnehmen.
Was ist der Sinn einer Armuts- oder Sozialberichterstattung? Eine moderne vorausschauende Sozialpolitik. Armut zu erfassen und zu untersuchen, um so passgenaue Lösungen der Armutsbekämpfung einsetzen zu können, ist eine längst überfällige Aufgabe des Landes. Nur mit einem Armuts- oder Sozialbericht lassen sich klare Analysen der Lebenslagen von Risikogruppen vornehmen, Entscheidungsgrundlagen für eine wirksame Bekämpfung
und eine vorausschauende Sozialpolitik gegen Armutslagen und soziale Ausgrenzung vornehmen. Gerade angesichts der aktuellen Veränderungen in der Erwerbsarbeit, in den Familienstrukturen oder in der demographischen Entwicklung ist eine solche Berichterstattung unabdingbar.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, aber was ist Realität? Hessen leistet sich den zynischen Luxus, noch immer keinen Armuts- oder Reichtumsbericht zu erstellen. Die seit 1999 regierende CDU-Landesregierung hat in diesem Bereich auf voller Breite versagt.
Ich will hinzufügen,dass wir von Bundesländern umgeben sind – im Gegensatz zum Thema Studiengebühren –, die alle eine Armutsberichterstattung haben, ob RheinlandPfalz, ob Bayern, ob Nordrhein-Westfalen. Auch das sind CDU- und CSU-regierte Länder. Das ist ein sozialpolitisches Armutszeugnis dieser Regierung.
Es war uns deshalb wichtig,mit dieser Großen Anfrage einen ersten Schritt zu einer Sozialberichterstattung zu machen. Angesichts dieser Antwort müssen wir heute zugeben:Wir sind damit gescheitert.
Wer erinnern uns. Offiziell lautete die Aussage von Frau Lautenschläger im Wortprotokoll vom 14. Juli 2005: Wir brauchen keinen Armuts- und Reichtumsbericht, sondern die Daten liegen umfangreich vor.
Wir haben die Probe aufs Exempel gemacht. Ich glaube, meine Redezeit würde 30 Minuten überschreiten, wenn ich alle Belege vortragen würde. Ich habe einen Auszug dessen gemacht. Wir überspringen also, dass nahezu alle Daten, die uns Frau Lautenschläger vorlegt, aus dem Jahre 2004 stammen – brennend aktuell,drei Jahre alt.Wir überspringen auch, dass die Datengrundlagen dieser Landesregierung schon oft bizarr waren. Ich erinnere unter anderem an eine Drucksache der Arbeiterwohlfahrt. Besonders schön fanden wir als Anlage die 40 Seiten – schauen Sie sich es bitte an –, kopiert aus „Politik und Zeitgeschichte“ als Anlage einer Armutsberichterstattung zu Fragen nach Armut in Hessen.
Das ist schon eine sehr bizarre, nennen wir es subwissenschaftliche Art der Armutsberichterstattung.
Was konnte nicht beantwortet werden? Das ist das eigentlich Spannende. Über 20 Fragen konnten überhaupt nicht beantwortet werden. Selbst wortreiche Umschreibungen können nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Landesregierung gar keine Antwort auf folgende Frage hat: nach verdeckter Armut. Sie wissen, das sind Menschen, die ein Recht auf Sozialhilfe oder soziale Transferleistungen haben, sie aber nicht in Anspruch nehmen. Sie wissen, dass es in Deutschland 1,8 Millionen Menschen gibt, die unter verdeckter Armut leiden. In Hessen gibt es dazu keine Zahlen. Wir wissen nichts zu verdeckter Armut in Hessen. Aber es gibt offensichtlich eine umfang
reiche Datenlage, wie Frau Lautenschläger noch im Juli 2005 behauptet hat.
Zu extremer Armut in Hessen gibt es keine Zahlen. Sie können die Seiten 12 bis 52 aufschlagen. Dort gibt es keine Zahlen. Noch blamabler ist allerdings die Definition. Die Hessische Landesregierung sagt zum Thema extreme Armut: Extrem arm sind Menschen, die von weniger als einem Dollar am Tag leben müssen. – Ein Sechstel der Weltbevölkerung gilt als extrem arm. In Hessen sind keine Fälle von extremer Armut bekannt. Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen. Das ist eine Definition vom letzten Jahrhundert.
Ich darf Ihnen auf die Sprünge helfen.Als extrem arm gelten Personen, die einen minimalen Lebensstandard deutlich unterschreiten und nicht in der Lage sind, sich aus eigener Kraft aus dieser Lebenslage zu befreien. Das deutliche Unterschreiten von Minimalstandards nennt man extreme Armut.Auslöser von extremer Armut ist Eintritt kritischer Lebenssituationen. Als kleine Nachhilfe: In Deutschland gibt es 310.000 Menschen,die als extrem arm gelten. In Hessen niemand? Wir wissen, dass es in Deutschland 7.000 Straßenkinder gibt, die unter extremer Armut leiden.In Hessen niemand? Sie definieren die Problemlage weg. Wir finden das unglaublich. Das ist unglaublich skandalös.
Wir haben gefragt, wie die Situation von Familien in Armut ist.Antwort:Eine statistische Erhebung von Armut in Familien findet in Hessen nicht statt.
Wir haben zum Thema Arbeitslosigkeit gefragt, ob es Daten zur Grundsicherung Arbeitsuchender gibt. Zitat Lautenschläger 2005: Wir haben Visitenkarten erstellt. Wir wollen schauen, wie die Mittel fließen.Was bewirken sie? Wie kann man damit umgehen? – Wo sind denn Ihre Visitenkarten? Soziodemografisch gegliederte Daten zur Grundsicherung für Arbeitsuchende liegen nicht vor. „Sie werden nicht erhoben.“ „Wir haben sie im Moment nicht.“ Stereotype Antworten. Frau Sorge würde sagen: Das war nichts als Geblubber. – Sie haben keine Ahnung, was in dieser Situation passiert.
Wir haben nach Zahlen zur Situation von Kindern und Jugendlichen in Armut in Hessen gefragt.Antwort: Landesspezifische Daten liegen nicht vor.
Besonderes Highlight allerdings war die Antwort auf die Frage von Armut und Bildung. Ich darf zitieren:
Ein Zusammenhang zwischen Bildungsarmut und sozialer Armut wird allgemein angenommen, ist aber bislang noch nicht ausreichend wissenschaftlich belegt und muss daher noch gründlicher erforscht werden.
Interessant.
„In welchem Maße partizipieren in Armut lebende Jugendliche und junge Erwachsene in Hessen an höheren Bildungsangeboten?“, haben wir gefragt. Oder: „Wie viele Jugendliche aus armen Familien machen Abitur, und wie viele nehmen ein Studium auf?“ Die Antwort war:
Zu den Fragen 4 und 5 werden keine gesonderten Daten erhoben.
Achtung, jetzt kommt es:
Bei der Abiturprüfung spielt das eigene Einkommen oder das der Eltern keine Rolle, da diese Prüfung kostenfrei ist.
Das ist ein Stück aus dem Tollhaus. Zwischen Bildung und Armut besteht ein Zusammenhang, und Sie negieren das. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist geradezu lächerlich.
Meine Zeit ist in der Tat beschränkt. Zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen gibt es weder für Deutschland noch für Hessen umfassende Daten. Zur Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund: Länderspezifische Daten liegen dazu nicht vor. – Zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen älterer Menschen gibt es keine Daten. Auch für Spätaussiedler und Deutsche mit Migrationshintergrund liegt kein Zahlenmaterial vor.
Wir können weitergehen zum Thema Armut und Gesundheit, noch ein Schwerpunkt unserer Fragen: Eine Auswertung des hessischen Mikrozensus könnte Einblick in einige Zusammenhänge geben.Aber da wir aufgrund einer Systemumstellung keine Zeit haben, sind unsere Arbeitskapazitäten äußerst beschränkt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir hören von Frau Lautenschläger seit Jahren: Wir haben umfangreiches Datenmaterial. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist ein sozialpolitischer Offenbarungseid.
Der andere Teil beschäftigt sich mit dem pathologischen Realitätsverlust.Die Aussage zu Familien in Armut lautet: Wir brauchen die persönlichen Erziehungskompetenzen der Eltern und wollen sie stärken. Deswegen setzen wir auf Familienbildungsstätten. – Wer hat denn die Zuschüsse für die Familienbildungsstätten gekürzt? – Ihre Regierung.
Wir wollen eine Stärkung der Erziehungskompetenzen. Deshalb wollen wir auch die Erziehungsberatungsstellen stärken. – Wo leben wir eigentlich? Die Zuschüsse für die Beratungsstellen sind um 4 Millionen c gekürzt worden.
Zu den Alleinerziehenden. Wir haben in Hessen 160.000 Alleinerziehende. Wissen Sie eigentlich, wie viele Alleinerziehende sich in hessischen Förderprogrammen befinden? – 160 Frauen. Es gibt 160 Plätze zur Förderung alleinerziehender Frauen. Dabei gibt es 160.000 Alleinerziehende. Das ist keine Armutsbekämpfung, sondern ein skandalöser Umstand.
Im Zusammenhang mit der Schuldnerberatung sagen Sie, die Existenz der Schuldnerberatungsstellen müsse gesichert werden. Ihre Verschuldung müsse man abbauen. Das schreiben Sie hinein. Das ist pathologisch, schizophren.Andererseits kürzen Sie nämlich die Mittel für die Schuldnerberatungsstellen.
Frau Präsidentin, ich komme zum Schluss. – Wir brauchen eine umfassende und ganzheitliche Handlungspolitik, die die Sozialpolitik einbezieht, die Armutsbekämpfung tatsächlich ernst nimmt und das Ganze umfassend und konsequent angeht. Das, was Sie hier abgeliefert haben, ist ein Skandal. Ich finde, das ist ein Offenbarungseid. Sie sollten sich schämen, so etwas vorzulegen und zu behaupten, Sie würden Armutsbekämpfung betreiben.
Frau Oppermann, dem Dank hätten wir uns gern angeschlossen.Aber vielleicht ist es so,wie Alfons Gerling gestern gesagt hat:Die Gefängnisse sind gut,es fehlen nur die geeigneten Insassen. – Vielleicht ist es auch mit der Sozialpolitik so.Vielleicht ist die Sozialpolitik gut,und es mangelt nur an der geeigneten Bevölkerung.
Frau Oppermann, vielleicht darf ich Sie noch einmal daran erinnern,dass Frage 3 folgendermaßen beantwortet wurde: Eine hessische Messung des Armutsrisikos ist nicht mehr erforderlich. – Ich weiß gar nicht, woher Sie Ihre Erfolgsdaten haben. Sie haben die Situation auf dem Arbeitsmarkt mit herangezogen.
Ich möchte noch einmal zitieren, was zu dem Thema Arbeitsmarkt gesagt worden ist.Wir haben gefragt:Wie viele Menschen wurden damit erreicht, und welche Erfolge wurden gezeitigt? Die Antwort der Hessischen Landesregierung lautet: Momentan liegen die Zahlen noch nicht vor; das Hessische Sozialministerium wird die Zahl irgendwann vorlegen.
Frau Oppermann, nehmen Sie zur Kenntnis, dass Sie, was die Sozialpolitik betrifft, einen völligen Blindflug veranstalten. Sie wissen gar nicht, wovon Sie reden.
Letzter Punkt. Sie sagen immer wieder, die Einkommensarmut sei die Hauptursache. Die Armut ist aber nicht nur auf den Mangel an finanziellen Mitteln zur Existenzsicherung zurückzuführen, sondern sie erstreckt sich auch auf soziale und kulturelle Aspekte der Teilhabe an der Gemeinschaft.Erst eine umfassende Betrachtung ermöglicht einen umfassenden Ansatz zur Bekämpfung der Armut. Frau Oppermann, dazu gehören mindestens neun Handlungsfelder, nicht nur die Arbeitsmarktförderung.
Ich habe das schon angesprochen. Das sind neben den Themen Arbeitsmarkt und Bekämpfung der Bildungsarmut auch die Themen Gesundheit, Familienförderung, Förderung von älteren Menschen, Förderung von Migranten, Armut durch Überschuldung und Bekämpfung der verdeckten Armut ebenso wie die Frage,wie wir damit in sozialen Brennpunkten umgehen. Bei all dem, was wir nachgefragt haben, Frau Oppermann, bekamen wir keine wesentlichen Antworten. Nehmen Sie doch einmal zur Kenntnis, dass Sie entweder nicht willens oder nicht in der Lage sind, überhaupt zu wissen, worüber Sie reden, und
dann die richtigen Schritte einzuleiten, um Armut korrekt bekämpfen zu können.
Ich komme zum Ende. – Davon sind Sie Lichtjahre entfernt. – Danke schön.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben in Hessen über 163.000 Menschen, die länger als ein Jahr arbeitslos sind. Das besagt die Statistik der Bundesagentur für Arbeit. Viele Tausende sind mehrere Jahre lang vom Arbeitsleben ausgeschlossen. In Exper
tenuntersuchungen heißt es, dass mehr als ein Drittel dieser 163.000 Menschen davon betroffen ist. Das wären 50.000 Menschen, die zwar erwerbstätig sind, denen aber oft jegliche Chance fehlt, im ersten Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.
Bei diesen Menschen klaffen berufliche und persönliche Profile einerseits und die Arbeitsplatzanforderungen andererseits in eklatanter Weise auseinander. Das ist eine unglaublich große Gruppe, die wir GRÜNE nicht vergessen wollen. Sie dürfen nicht an den Rand gedrängt werden.Deswegen haben wir hier den Vorschlag unterbreitet, einen dritten Arbeitsmarkt einzurichten.
Wir wollen mit unserem Vorschlag „Aktion 5.000 Menschen in Arbeit statt Arbeitslosigkeit finanzieren – dritten Arbeitsmarkt für Hessen einrichten“ erreichen, dass das Land Hessen verstärkt sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze dauerhaft finanziert. Dies wäre schon heute möglich. Uns steht schon heute das Instrumentarium der Entgeltvariante zur Verfügung.
Leider wird es in Hessen bisher nur für 500 Menschen genutzt. Dabei sprechen wir von 50.000 Menschen, die arbeitsmarktfern sind, denen jegliche Möglichkeit zur Integration in den ersten Arbeitsmarkt verbaut ist. Für diese Zielgruppe sind 500 Arbeitsplätze einfach zu wenig. In einem ersten Schritt wollen wir diesen Menschen 5.000 Arbeitsplätze dauerhaft anbieten.
Diese Variante wird dadurch ermöglicht, dass die sogenannten Leistungen des sozialen Transfers – Arbeitslosengeld, Wohngeld, Versicherungsleistungen, Verwaltungsgelder, d. h. die sogenannten Passivleistungen – in Lohn, sprich: aktive Leistungen, umgewandelt werden. Mit dieser Variante wäre es möglich, einen dritten Arbeitsmarkt dauerhaft zu installieren.
Das wird vom DGB Hessen gefordert, aber auch von vielen Politikern.Ich darf aufzählen,wer dazugehört.Es handelt sich z. B. um Persönlichkeiten wie Wolfgang Böhmer, seines Zeichens Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt. Aber auch die Große Koalition im Bundesland Brandenburg fordert dies. Der nordrhein-westfälische Arbeitsminister Laumann, der der CDU angehört, befürwortet es ebenso wie der CDU-Arbeitsmarktexperte Ralf Brauksiepe. Sie sagen, die Einrichtung eines dritten Arbeitsmarkts sei entscheidungsreif.
Ich glaube, wir haben mit unserem Antrag klargemacht, dass Sie nicht immer wieder Menschen in sechs oder neun Monate laufende 1-c-Jobs schicken können, aus denen sie dann wieder herausgekegelt werden. Dann müssen wir sie erneut in die Warteschleife schicken,obwohl wir genau wissen, dass diese Zielgruppe keine Chance auf eine Integration in den ersten Arbeitsmarkt hat.Wir wissen heute, dass zwei Drittel der 1-c-Jobber die Möglichkeit auf eine Integration in den ersten Arbeitsmarkt haben.
Aber es gibt eine relevante Gruppe – sie soll ein Drittel der Jobber ausmachen; ihre Zahl wird auf etwa 50.000 beziffert –,die keine Chance auf eine Integration haben.Um diese Gruppe müssen wir uns ernsthafter als bisher kümmern. 500 Menschen – das ist eine Promillezahl; das ist für Hessen unglaublich schlecht.
Die Verzehnfachung dieser Zahl wäre ein erster Schritt. Mehr wäre wünschenswert, und es wäre sicherlich noch
einfacher, wenn das Arbeitsministerium es durch eine kleine Erlassveränderung erleichtern würde, die Aktivleistungen und die Passivleistungen miteinander zu verrechnen. Das ist heutzutage nicht möglich. Derzeit werden die Eingliederungstitel der Jobcenter dadurch belastet, was die Entgeltvariante zu einer sehr teuren Variante macht.
Aber es führt kein Weg daran vorbei.Wir müssen uns um diese Menschen kümmern. Wir glauben, dass es in einem Sozialstaat wie dem unsrigen nicht damit getan ist, sehenden Auges immer wieder zu sagen: Wir schicken diese Menschen in die nächste Weiterbeschäftigungsmaßnahme oder – was für Varianten auch immer wir da haben – in den nächsten Orientierungskurs. – Das wird nicht mehr genügen. Ich glaube, dass diese Maßnahme längst überfällig ist. Ich habe es schon erwähnt: DGB, SPD, CDU – viele Menschen sagen, es ist an der Zeit.
Lassen Sie uns damit beginnen, in Hessen einen dritten Arbeitsmarkt zu installieren. Das kann in einem kleinen Schritt erfolgen, mit Freiwilligen, natürlich auch mit zusätzlichen Arbeitsplätzen, wie sie bei 1-c-Jobs schon existieren. In Hessen gibt es 15.000 davon. Wenn man ein Drittel dieser 15.000 Arbeitsplätze nähme, käme man auf die Zahl von 5.000 Arbeitsplätzen, die man für unsere Aktion benötigt. Man könnte sie recht zügig im Sinne eines dritten Arbeitsmarkts installieren.
Wir würden einen großen sozialpolitischen Schritt machen, wenn wir dieses bereits existierende Instrument stärker nutzten und es vor allem schafften, diese Schritte gemeinsam zu gehen. Damit würden wir es auch schaffen, die Langzeitarbeitslosen wieder besser in die Gesellschaft zu integrieren. – Ich danke Ihnen.
Wissen Sie, wenn die FDP von Armut spricht, dann ist es so, als wenn die süddeutschen Bischöfe vom Kinderkriegen reden.
Deswegen beschäftige ich mich lieber mit dem, was die Frau Ministerin gesagt hat. Es geht um die eng eingegrenzte Gruppe. Ich hätte von Ihnen schon so viel intellektuelle Redlichkeit erwartet – –
Ich finde, die süddeutschen Bischöfe haben doch vom Kinderkriegen geredet.
Es ging um die eng eingegrenzte Gruppe, richtig. Frau Lautenschläger, wenn Sie unseren Antrag richtig gelesen haben, dann haben Sie auch gelesen, dass darin von vielen Tausenden von den 160.000 Langzeitarbeitslosen gesprochen wird.Viele Tausende davon, das ist ein Bruchteil der Langzeitarbeitslosen. Das ist eine eng eingegrenzte Gruppe.
Aber wenn man einen Funken Ahnung von den Zahlen hat, die es aus Hessen gibt, dann wüsste man, dass diese eng eingegrenzte Gruppe sich mittlerweile bei etwa 50.000 bewegt. So eng eingegrenzt ist nämlich diejenige Gruppe, die dem Arbeitsmarkt fern ist.
Wir wollen als GRÜNE alles daransetzen, dass alle Langzeitarbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden.Aber wir haben keinen Realitätsverlust; denn wir wissen, dass es eine kleine Gruppe von Menschen gibt, etwa ein Drittel,die nicht vermittelbar sind.Das sagen uns die Menschen, die z. B. mit den 1-c-Jobbern zusammenarbeiten. Die sagen, etwa ein Drittel der 1-c-Jobber ist nicht vermittelbar, selbst wenn wir sie mit allen Arbeitsförderungsprogrammen stopfen, die wir haben. Selbst
wenn wir all das tun, ist ein Drittel nicht in den ersten Arbeitsmarkt integrierbar.
Wir wünschen dies zwar als GRÜNE, aber wir nehmen zur Kenntnis, dass es nicht möglich ist. Deswegen muss man diesen Menschen ein Angebot unterbreiten. Da ist es sinnvoll, bei den 15.000 1-c-Jobs anzusetzen. Sie stehen sicherlich in Konkurrenzsituation, aber sie werden doch vor Ort in den Jobcentern mit den Beiräten und den Handwerkskammern abgestimmt. Sie existieren doch jetzt schon, ohne dass es einen Aufschrei der Konkurrenz gibt. Es wäre ein Leichtes, von den bereits existierenden 15.000 1-c-Jobs ein Drittel zu nehmen und sie in dauerhafte sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze umzuwandeln. Das wäre ein Leichtes.
Lassen Sie mich noch einmal meine große Verwunderung zum Ausdruck bringen. Frau Fuhrmann, Wolfgang Böhmer von Sachsen-Anhalt – das ist jetzt an die CDU gerichtet –, die Große Koalition in Brandenburg, also auch mit SPD-Beteiligung, bewegen sich in diese Richtung. Sogar die Große Koalition in Berlin
hat sich auf einen dritten Arbeitsmarkt für 100.000 chancenlose Langzeitarbeitslose verständigt. Die Brandenburger sagen, auf Bundesebene sollen künftig passive Leistungen mit Mitteln für aktive Arbeitsmarktmaßnahmen realisiert werden,für einen dritten Arbeitsmarkt.Also tun Sie nicht so, als ob andere Parteien das nicht wollten und die GRÜNEN völlig auf dem Trip seien.
Der Punkt ist, dass die hessische SPD und die hessische CDU offensichtlich nicht in der Lage sind, sich der aktuellen Situation anzupassen, um einer Gruppe von Vergessenen endlich Möglichkeiten für eine dauerhafte Beschäftigung anzubieten. Das ist die traurige Realität.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Dieser Gesetzentwurf hat ein Ziel. Er möchte Spielräume in den Kommunen erweitern. Das ist grundsätzlich nichts Böses. Die spannende Frage ist nur, warum das nötig ist. Wir GRÜNE glauben, dass die Spielräume, wie sie bisher sind, durchaus ausreichend wären, um im ausrei
chenden Maße Langzeitarbeitslose zu qualifizieren,Langzeitarbeitslose zu beraten, sie fortzubilden oder in den ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln. Dazu bedarf es eigentlich keiner neuen Spielräume.
Dieses Gesetz, wie es da steht, trifft nicht das Problem. Wir wissen, dass wir kaum Daten bekommen.Wir wissen, dass in den Jobcentern selbst im Jahre zwei nach Einführung dieses Gesetzes nach wie vor wenig optimal läuft.All das wissen wir. In diesem Zuge kommt dieser Gesetzentwurf, der vorschlägt, den Kommunen eine weitere Form der Ausgliederung möglich zu machen, neben den Eigenbetrieben, GmbHs, jetzt auch eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Dagegen kann man nichts wirklich haben.
Meine Fraktion hat in diesem Zusammenhang kritisiert, dass man, wenn man einen neuen Gesetzentwurf macht, darin auch festlegen sollte, wie die Gremien auszusehen haben. Das haben wir schon bei der ersten Lesung kritisiert. Das war die Frage der Transparenz. Wenn man die Gremien und Organe der zukünftigen Anstalten definiert,dann hätte man auch definieren sollen,wer dort vertreten ist. Sie wissen, dass das im Moment ein grundsätzliches Problem bei den Arbeitsgemeinschaften ist, in den Jobcentern, auch bei den gGmbHs. Grundsätzlich ist es ein Problem, dass viele Kommunalparlamentarier beklagen, dass sie nicht ausreichende Informationen darüber erhalten, was bei ihnen in den Jobcentern passiert.
Wenn man die Möglichkeit hat, ein Gesetz neu zu gestalten,dann sollte man dieses grundsätzliche Problem mit lösen. Dann hätte man die Frage der Transparenz bei der Regelung der zukünftigen Organisationsformen lösen können. Das ist nicht geschehen, obwohl wir es kritisiert haben. Das führt dazu, dass wir bei diesem Gesetzentwurf mit Enthaltung votieren,wobei wir uns wünschen würden, dass dieser weitere Spielraum dazu führen würde, dass endlich die Hartz-IV-Reform vor Ort tatsächlich besser läuft.
Wir GRÜNEN sind der Meinung, der Vorsitzenden sind genug. Wir haben genug Vorsitzende. Die Ziele sind auch gut formuliert. Es ist Zeit, dass sie endlich umgesetzt werden. Frau Ministerin, wir haben nicht nur einmal an Sie appelliert, Ihrem Namen gerecht zu werden. Sie sind nicht nur Sozialministerin, Sie sind auch Arbeitsministerin. Nehmen Sie sich die Jobcenter vor Ort zur Brust und sagen Sie, wo die Mängel sind, denn Sie müssen diese ausgleichen.
Wenn dieses Gesetz dazu dienen sollte,möge der Herr auf diesen Wegen wandeln. Wir glauben es nicht. Wir enthalten uns der Stimme.Aber wir glauben, dass endlich etwas notwendig ist, damit eine aktivierende, eine fordernde Politik für die Langzeitarbeitslosen stattfindet, in der qualifiziert, fortgebildet und eingegliedert wird. Das sind die wahren Mängel. Da sind bei dieser Landesregierung große Defizite. Werden Sie aktiv. Dann treffen Sie den Nerv der Zeit. – Danke.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wer der Diskussion folgt, muss den Eindruck gewinnen, SPD und GRÜNE hätten darüber die Diskussion eröffnet, ob diese Hochschule in Frankfurt privatisiert werden soll oder nicht. Das ist geradezu absurd. Fakt ist doch, dass ein Herr Steinberg, Hochschulpräsident, das wieder gerade rücken muss, was der Wissenschaftsminister ge
rade verbockt, nämlich eine Diskussion um die Privatisierung.
Es geht darum, dass der Herr Minister offensichtlich viel weiter über das Ziel hinausschießt und dass sich einerseits ein Herr Steinberg beeilen muss, zu sagen, was er eigentlich mit der Stiftung meint und wie er es gerne hätte; im Übrigen habe er noch kein Konzept. Andererseits steht die FDP wie ein politisches Schoßhündchen und hechelt los, obwohl der Stock noch gar nicht geworfen ist.
Es geht darum, dass der Wissenschaftsminister völlig losgelöst eine politische Instinktlosigkeit in einer Situation an den Tag legt – bei 35.000 Studenten in der Stadt Frankfurt an der größten Universität des Landes, eine der zehn größten Unis dieser Bundesrepublik – und darüber schwadroniert, ob wir privatisieren wollen,
in einer Zeit,wo sich die Studenten Sorgen machen,ob sie die Studiengebühren finanzieren könnten oder nicht. Viele Studentinnen und Studenten wissen, dass in Oestrich-Winkel an einer Hochschule in privater Trägerschaft pro Semester 4.950 c Studiengebühr zu zahlen ist.
Da glauben Sie, Sie könnten über Privatisierung schwadronieren, ohne dass das Konsequenzen hat? – Das ist doch absurd. Das kann man so nicht diskutieren.
Es geht in der Tat bei der Diskussion über die Hochschule um mehr Autonomie, um eigene Möglichkeiten der Gestaltung von Personal,um mehr Finanzierung,bessere Gestaltungsspielräume für die Präsidenten – für die GRÜNEN kein Zweifel: Dort sind wir Partner. – Aber es gibt Grenzen bei der Frage der bildungspolitischen Daseinsvorsorge, bei der Frage hochschulpolitischer Aufgaben. Dazu gehört auch eine Hochschule wie die Universität in Frankfurt. Wir werden das nur in diesem Rahmen diskutieren. – Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Diesem Gesetzentwurf, wie er momentan vorliegt, stehen wir grundsätzlich positiv gegenüber. In der Tat sehen wir aber auch noch einige Risiken, die zu klären sind.
Die Arbeitsmarktreform, die populär unter Hartz IV verstanden wird, wurde von der rot-grünen Bundesregierung aktiv mitgestaltet. Sie sieht vor, dass die Zugangschancen für Langzeitarbeitslose zum ersten Arbeitsmarkt durch umfangreiche Betreuung, passgenaue Hilfsangebote und eine effektive Vermittlung verbessert werden sollten. Für uns GRÜNE besteht dieses Ziel nach wie vor.
Genauso klar ist, dass wir für dieses Land – das Land Hessen – eindeutig mehr passgenaue und qualifizierte Beratung brauchen, um die sozialen Probleme der Langzeitarbeitslosen zu lösen: in den Jobcentern, den ARGEN und den optierenden Kommunen.
Insofern passt sich dieser Gesetzentwurf durchaus einer Problemlage an. Sie lautet:Vor Ort, in den ARGEN, aber auch bei den Optionskommunen gibt es tatsächlich alltägliche Probleme bei der Umsetzung von Hartz IV. Ich nenne dafür ein Stichwort, das hier vordringlich ist: die Personalgestellung – wie das so schön gestelzt heißt.
Ich gehöre dem Aufsichtsrat der Rhein-Main-Jobcenter GmbH an. Dort habe ich erlebt, was es bedeutet, Menschen, die vom Sozialamt, und solche, die vom Arbeitsamt betreut werden, zusammenzuführen. Da sie dabei aber unterschiedlichen Dienstherren unterstehen und ein Dritter dann vor dem Problem steht, was er wem anweisen darf, hat das unter anderem dazu geführt, dass es schwierig ist, schnell und zügig Hartz IV umzusetzen. Das wiederum hat dazu geführt, dass bei der Vermittlung, der Beratung und der Qualifizierung der Langzeitarbeitslosen
Probleme aufgetreten sind. – Das kritisieren wir, und das muss sich zügig ändern.
Wenn mit diesem Gesetzentwurf erreicht wird – und da wiederhole ich die Position der Fraktion der GRÜNEN –, dass zu der Organisationsform der Optierer oder der Arbeitsgemeinschaft nun eine dritte hinzukommt – nämlich die Anstalt des öffentlichen Rechts –, und wenn damit tatsächlich das Ziel erreicht wird, effektiver zu arbeiten, wenn den Geschäftsführern vor Ort die Möglichkeiten gegeben werden, schnell Instrumente der Arbeitsmarktreform einsetzen zu können, dann hat dieser Gesetzentwurf positive Auswirkungen. Dann muss er auch so mitgetragen werden.
Das werden wir in der Anhörung prüfen. Es wird eine schriftliche Anhörung geben, und Sie wollen uns auch die Unterlagen der Regierungsanhörung zur Verfügung stellen. Wir werden die Rückmeldungen prüfen. Nach dem, was wir heute wissen, sind das durchaus positive Rückmeldungen.
Die Risiken, die es dabei gibt, sind in der Tat zweifach. Erstens die Transparenz: Wird es nach wie vor möglich sein, bei den Anstalten des öffentlichen Rechts auch die Informationen zu bekommen, die wir benötigen? – Frau Lautenschläger, Sie wissen besser als ich, dass wir noch heute den Zahlen und Daten der Optierer hinterherlaufen; jedes Mal, wenn wir eine Anfrage starten, stehen wir vor einem weißen Blatt Papier.Dieses Problem muss man unter Umständen in diesem Gesetzentwurf mitlösen – Stichwort Transparenz.
Das zweite Stichwort ist die Einflussnahme. Sie sprechen hier von einer Privatisierung. Ich habe da einen anderen Begriff, denn eine Anstalt des öffentlichen Rechts ist für mich nicht die pure Privatisierung. Wenn es in der Tat sichergestellt bleibt – und das bleibt es auch –, dass Einflussnahmen politischer Art über die Kommunalparlamente,in diesem Fall dann die Kreistage,möglich sind und die Transparenz sichergestellt bleibt, dann werden wir mit diesen Anstalten des öffentlichen Rechts zukünftig tatsächlich eine neue Organisationsform haben, die es den Langzeitarbeitslosen ermöglicht, schnell und zügig beraten zu werden, Hilfe zu bekommen, wenn es um Qualifizierung und Wiedereingliederung geht.Wenn das alles erreicht werden kann, dann soll dieser Gesetzentwurf von uns mitgetragen werden.
Wir werden das in den zwei Lesungen prüfen und uns dann dazu äußern. – Danke.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich hatte gehofft, dass wir es im Zuge einer fortgeschrittenen Dialektik schaffen würden, zuvor noch die Christdemokraten zu dem Thema zu hören.