Björn Tschöpe

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Last Statements

Herr Präsident, Frau Bürgermeisterin, liebe Karoline! Ich habe dich 2003, als ich in dieses Parlament gekommen bin, als Fraktionsvorsitzende der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erlebt und war beeindruckt, wie du dich dieser übermächtigen Großen Koalition an der Spitze einer sehr kleinen Fraktion entgegengestellt hast. Dann haben wir gemeinsam einen Untersuchungsausschuss zum Thema Klinikverbund geführt. Das ist einer der Untersuchungsausschüsse, der in die Geschichte dieses Parlamentes eingegangen ist, mit den skurrilsten Zeugenvernehmungen. Wir hatten Personen, die ohne Socken gekommen sind.
Wir hatten Menschen, die Bilder an den Wänden hängen hatten, die Millionen kosteten und nach Libyen verschifft werden sollten. Wir hatten libysche Blutbanken. Wir hatten Rudi Carrell als Zeuge für die Güte eines Bremer Krankenhauses.
Du hast diesen Untersuchungsausschuss mit dem erforderlichen Humor geleitet und wir haben trotzdem die Strukturprobleme, die es gegeben hat, sehr einvernehmlich festgestellt. Da habe ich dich zum ersten Mal persönlich schätzen gelernt.
Dann gab es eine Phase, in der wir eine neue Koalition gebildet haben, in der ich 2009 Fraktionsvorsitzender geworden bin und dann das Vergnügen oder auch die Aufgabe hatte, zehn Jahre lang mit dir Verhandlungen zu führen. Ich kann sagen, das ist nicht einfach! Karoline Linnert ist eine der härtesten Verhandlerinnen, die man sich vorstellen kann. Karoline Linnert tritt an mit dem Impetus,
dass ihr Gegenüber vielleicht Recht haben könnte, aber dass ihre Meinung die bessere sei.
Man versucht dann, gegen diese Einschätzung anzuarbeiten und sagt: Aber überleg doch einmal! Ich habe die Erfahrung gemacht, es geht nie schnell. Es dauert lange in Koalitionsverhandlungen, aber ich habe die Erfahrung gemacht, am Ende standen immer Kompromisse, die davon geprägt waren, dass Karoline Linnert auch die Einschätzung hatte, wie es denn ist, einmal in den Schuhen der anderen zu gehen. Das schätze ich einfach an dir, dass man am Ende nach härtesten Verhandlungen einen Kompromiss schließt. Ich glaube, du bist, ich weiß nicht, ob die Frau, aber zumindest zählst du zu den drei Frauen in meinem Leben, die den größten Zigarettenkonsum bei mir produziert haben.
Dementsprechend: Es war hart. Es war schön. Ich habe das ein Stück weit genossen, ich habe in diesen Verhandlungen aber auch viel gelernt. Ich stelle aber fest, dass ich nicht der Einzige in dieser Republik bin, der diese Erfahrungen hat. Ich habe mir von Personen, die im Umfeld der Verhandlungen um die Bremer Landesbank beteiligt gewesen sind, schildern lassen, wie du für dieses Gemeinwesen verhandelt hast. Diejenigen, die nicht auf Bremer Seite gewesen sind, sondern auf niedersächsischer Seite, haben mich zwischenzeitlich einmal angerufen und gefragt: Was ist das eigentlich für eine? Ich habe versucht, das zu schildern. Im Ergebnis war die Einschätzung, dass das Bremer Gemeinwesen dir für das, was du da geleistet hast, ein Denkmal errichten sollte. Das ist eine Einschätzung von außen. Ob das dieses Bremer Gemeinwesen jemals tun wird, ist die Frage, ich kann nur sagen, dass ich persönlich glaube, dass du das verdient hättest.
Nun lass mich zum Abschluss sagen: Es hat nicht immer Freude gemacht, mit dir zu verhandeln. Ich habe viel gelernt, vielleicht hast du auch ein bisschen gelernt. Ich kann aber sagen, diese zehn Jahre des Weges, die wir da gemeinsam gegangen sind, mir war das eine Ehre, mit dir verhandeln zu dürfen. Ich danke dir! – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Kollege Röwekamp hat heute Morgen in der Aktuellen Stunde für mich überraschend, aber doch sehr angemessen, darauf hingewiesen, welches Datum wir heute haben: den 8. Mai.
Ich war, ich weiß nicht, ob erschrocken, entsetzt, zumindest angefasst über die Bemerkung zweier Herren, die nicht mehr im Raum sind, dass der 8. Mai 1945 gegebenenfalls nicht der Tag der Befreiung gewesen ist. Der Tag der Befreiung soll für einige deshalb kein Tag der Befreiung gewesen sein, ich glaube, es war Herr Schäfer, es kann aber auch Herr Tassis gewesen sein, weil wir ein Tätervolk gewesen sind. Weil wir ein Tätervolk gewesen sind, sind wir nicht befreit worden. Das wäre die positive Deutung gewesen.
Ich kann nur sagen, ich hätte den beiden das gern selbst gesagt: Die Deutschen, die am 8. Mai 1945 noch lebten waren nicht mehr so viele, weil der überwiegende Teil der Toten des Zweiten Weltkriegs in den letzten zehn Monaten vor Kriegsende gestorben ist. Diejenigen, die noch lebten, bestanden nicht nur aus mit dem Nationalsozialismus Verstrickten, sondern auch aus den Opfergruppen der Juden und der politisch Verfolgten jeglicher Couleur, aus bekennenden Christen, aus Homosexuellen, aus Bibelforschern und aus diversen weiteren Gruppen, unter anderem vielen ganz einfachen Leuten, die versucht haben in diesem System irgendwie durchzukommen.
Mir ist noch sehr präsent, wie mir mein Großonkel Johann, der zum Volkssturm gehörte und das Parkhotel als letzte Bastion verteidigt hat, hinterher erzählt hat, wie großartig es gewesen ist, dass er, sobald er die englischen Truppen gesehen hat, seine Flinte hat wegwerfen können, sich auf sein Fahrrad setzte und nach Horn-Lehe zurückfuhr. Er und viele andere haben diesen Tag mit Sicherheit als Tag der Befreiung erlebt.
Nicht nur die, deshalb mache ich das im Zusammenhang mit einer baupolitischen Debatte, sondern auch die Väter und Mütter unserer Landesverfassung haben eine ganz klare Position zum 8. Mai 1945 gehabt, obwohl dieser 8. Mai 1945 in Bremen mit der Befreiung am 26. und 27. April 1945 stattgefunden hat und am 8. Mai 1945 tatsächlich die Kapitulation über den Reichssender Flensburg verkündet worden ist. Die Engländer und die Kanadier sind am 26. April 1945 in Bremen einmarschiert.
Die Väter und Mütter unserer Landesverfassung haben in der Präambel Folgendes formuliert – ich finde, dass es gerade in Anbetracht dessen wichtig ist, sich das immer wieder vor Augen zu halten, was
der Kollege Röwekamp heute Morgen gesagt hat – : „Erschüttert von der Vernichtung, die die autoritäre Regierung der Nationalsozialisten unter Missachtung der persönlichen Freiheit und der Würde des Menschen in der jahrhundertealten Freien Hansestadt Bremen verursacht hat, sind die Bürger dieses Landes willens, eine Ordnung des gesellschaftlichen Lebens zu schaffen, in der die soziale Gerechtigkeit, die Menschlichkeit und der Friede gepflegt werden, in der der wirtschaftlich Schwache vor Ausbeutung geschützt und allen Arbeitswilligen ein menschenwürdiges Dasein gesichert wird.“ Ich bin mir sicher, dass in diesem Parlament der ganz überwiegende Teil diese Werte immer noch geteilt wird. Ich bin mir genauso sicher, dass es Teile in diesem Parlament gibt, die diese Werte nie geteilt haben.
Was hat das mit Baupolitik zu tun? Artikel 14 der Bremer Landesverfassung sagt: „Jeder Bewohner der Freien Hansestadt Bremen hat Anspruch auf eine angemessene Wohnung. Es ist Aufgabe des Staates und der Gemeinden, die Verwirklichung dieses Anspruchs zu fördern“. Das wurde damals einvernehmlich von allen Bürgerschaftsabgeordneten beschlossen.
Wer sich am Ende des Zweiten Weltkriegs in Bremen am Brill hingestellt und Richtung Westen geschaut hat, der hat keine angemessenen Wohnungen mehr betrachten können. Das, was wir soweit das Auge reichte gesehen haben, war ein Trümmerfeld. Es ging um eine Aufbauleistung, es ging darum, überhaupt menschliche Behausungen zu schaffen. Das waren Aufgaben, die die Generationen vor uns relativ gut erledigt haben.
Ich glaube, viele Dinge wie die Vahr, wie der Wiederaufbau des Bremer Westens waren eine große Aufbauleistung derjenigen, die vor uns gewesen sind. Aber die Zeiten ändern sich, vielleicht kann man das im Bereich Geschichte ablegen. Ich zitiere noch einmal Herrn Buchholz, – dass Sie irgendwann noch einmal meine ideologische Leitfigur werden –: „Bezahlbares Wohnen ist die soziale Frage unserer Zeit.“ Warum ist das so? Bezahlbares Wohnen ist deshalb die soziale Frage unserer Zeit, weil, ich will das noch einmal in Erinnerung rufen, die Hälfte unserer Bevölkerung inzwischen mehr als 30 Prozent ihres verfügbaren Einkommens für die Kaltmiete ausgeben muss. Ein Viertel unserer Bevölkerung über 40 Prozent.
Wenn Menschen keinen angemessenen oder bezahlbaren Wohnraum finden, dann wohnen sie sich arm. Der Zusammenhang zwischen Einkommen
und Mietpreisniveau, den wir heute Morgen debattiert haben, ist sehr eng. Wenn ich für Wohnungen viel Geld ausgeben muss, dann kann ich für den Rest meines Lebens nicht mehr viel ausgeben. Im Kapitalismus ist es so, dass ein knappes Gut, dem eine hohe Nachfrage gegenübersteht, im Preis steigt. Genau diese Situation haben wir in Bremen.
Wir haben zu wenige Wohnungen und weil wir zu wenige Wohnungen haben, steigen die Mieten. Die durchschnittlichen Angebotsmieten liegen inzwischen bei 8,01 Euro. Sie haben vor zehn Jahren noch bei unter sechs Euro gelegen. Dieser Anstieg ist exorbitant und deutlich über dem, was wir in den letzten Jahren an Lohnsteigerungen gehabt haben. Eine Lösung dafür ist so einfach; Wir müssen bauen, bauen, bauen.
Nur dann, wenn wir mehr Wohnraum zur Verfügung haben, können wir auf Dauer den Anstieg des Mietpreises bremsen.
Wenn man bauen, bauen, bauen will, muss man auch Flächen dafür haben, und wenn man günstig bauen will, dann braucht man auch größere Flächen. Deshalb ist es die sichere Überzeugung der Fraktion der SPD, dass es nicht gehen wird, ohne dass wir auch in dieser Stadt größere Flächen ausweisen. Das wird die entscheidende Auseinandersetzung in der nächsten Legislaturperiode sein. Wir brauchen mehr, wir brauchen große und wir brauchen viele neue Baugebiete.
Neben dieser Grundsatzfrage gibt es einen breiten Instrumentenkasten, über den sich die baupolitischen Sprecher in den letzten Foren, die es gegeben hat, in Wohnungsdiskussionen, immer wieder ausgetauscht haben. Welche unterschiedlichen Instrumentenkästen gibt es, um Bauen bezahlbar zu machen? Um es bezahlbar zu machen erstens, für die Öffentliche Hand, wenn es um Sozialwohnungen geht, oder zweitens für diejenigen, die sich selbst ein Eigenheim schaffen wollen oder drittens für die Investoren, die Wohnungen schaffen wollen, um sie vernünftig zu verwerten. Um das zu erreichen, muss man den ansteigenden Bodenwert reduzieren.
Deshalb bin ich der festen Überzeugung, dass wir in Bremen einen Paradigmenwechsel brauchen und zum Teil schon eingeleitet haben, soweit es die Veräußerung von öffentlichen Flächen angeht.
Meiner Meinung nach muss es in Zukunft überwiegend um die Nutzung von Grundstücken auf der Basis von Erbbaurecht gehen, damit zumindest ein Teil der Baukosten entsprechend reduziert werden kann. Neben dem Erbbaurecht wollen wir, das hängt eng damit zusammen, ein bauträgerfreies Bauen ermöglichen. Wir haben eine Nachfrage danach, dass Menschen eben nicht bei Investoren kaufen wollen.
Tun Sie nicht so überrascht! Ich rechne jetzt einmal zusammen: Wir haben in den letzten drei Wochen, ich glaube, sieben Mal zusammengesessen, ich habe immer wieder dasselbe erzählt, wir brauchen Erbbaurecht und wir brauchen bauträgerfreies Bauen. Das ist aber nur ein Instrument.
Was wir auf jeden Fall brauchen, ist ein vermehrter sozialer Wohnungsbau. Wir haben die Entscheidung darüber getroffen, dass wir unsere Quote von 25 auf 30 Prozent erhöhen wollen.
Wir brauchen meiner festen Überzeugung nach auch eine Verringerung der Verfahrenskosten. Deshalb sind viele dieser Ideen, die in die Richtung zielen, dass man eine digitale Bauakte führt, dass man Fälle digital aufbereitet, mit Sicherheit sinnvoll. Wir brauchen auch so etwas wie eine Genossenschaftsförderung. Alles, was in der Lage ist, schnell und günstig Wohnraum zu schaffen hilft, denn es gibt kein einzelnes Patentrezept.
Ich glaube bei der Vielzahl der Anträge, dass die Fraktion der FDP es war, die sagt: Überlegt doch einmal, ob der Dachausbau eine Idee ist. Auch das ist eine Idee, aber wir müssen uns nicht der Illusion hingeben, dass mit dem Dachausbau oder dem Wohnungsbau über Supermärkten die Massen an Wohnungen zu schaffen sind, die wir brauchen.
Deshalb sind alle Ideen willkommen. Wir müssen vieles ausprobieren. Manche Dinge, die wir ausprobieren, werden große Effekte haben, andere Dinge, die wir ausprobieren, werden eher kleine Effekte haben. Trotzdem ist alles, was der Schaffung von Wohnraum dient, richtig und wichtig.
Eine Sache noch, die mir persönlich am Herzen liegt: Alles, was man ausprobiert, sollte man so ausprobieren, dass wir die soziale Durchmischung in dieser Stadt fördern, dass wir der Segregation etwas entgegensetzen. Dementsprechend müssen wir die soziale Frage und den Ausgleich zwischen den Stadtteilen immer hinreichend im Kopf haben.
Ich will schließen mit einem Zitat, das Sie überraschen wird, und ich bin nicht Kevin Kühnert. Ich bin, glaube ich, wesentlich älter, aber ich lese ganz gern. Friedrich Engels hat über die Wohnungsfrage in seinem einleitenden Kapitel geschrieben, das kann ich jedem nur empfehlen – –.
Buchholz und Engels, die Inspiration von Björn Tschöpe. Friedrich Engels hat in der Wohnungsfrage geschrieben: „Das Resultat des Kapitalismus ist, dass die Arbeiter vom Mittelpunkt der Städte an den Umkreis gedrängt, dass Arbeiter- und überhaupt kleinere Wohnungen selten und teurer werden und oft gar nicht zu haben sind. Denn unter diesen Verhältnissen wird die Bauindustrie, der teure Wohnungen ein weit besseres Spekulationsfeld bieten, immer nur ausnahmsweise Arbeiterwohnungen bauen.“ Das ist die unmittelbare Herleitung für den Artikel 14 unserer Landesverfassung, und zwar des zweiten Satzes: „Es ist Aufgabe des Staates und der Gemeinden, die Verwirklichung dieses Anspruchs zu erfüllen“. In diesem Sinne lassen Sie es uns gemeinsam anpacken. – Ich danke Ihnen!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Herr Senator! Sie haben drei Wünsche, Bitten an uns gerichtet. Ich weiß nicht, ob wir die erfüllen können, ich weiß manchmal auch nicht, ob ich die erfüllen will.
Ich habe, seitdem ich vermehrt Baupolitik gemacht habe, festgestellt, dass, egal welche Entscheidungen man trifft, sie Ärger machen. Das ist bei jedem Bauprojekt so, dass Sie jemanden haben, der das wirklich gut findet und Sie haben mindestens zwei, die das nicht so gut finden. Egal zu welchem Beirat, durch welche Bürgerinitiative, durch welche politische Debatte man geht, man trifft ganz viele Leute, die das Ziel bezahlbarer Wohnraum gut finden. Es gibt keinen, der sagt, das finde ich ein unsinniges Ziel. Wenn es um die Konkretisierung geht, dann wird es schon schwerer, dann ist der bezahlbare Wohnraum, der vielleicht an der eigenen Gartenkante beginnen soll, gar nicht mehr so schön.
Sie haben die bremische Debatte mit den Nimbys bereichert, „Not in my backyard“. Ich fand es ganz schön, weil es die Spezifität unserer kleinen Stadtgesellschaft widerspiegelt. Wir sind uns in vielen Dingen einig, aber wenn es konkret wird, wird es manchmal nicht so nett. Vielleicht liegt das daran, dass die Mindesthaltbarkeitsdauer der Senatoren für Bau in Bremen nicht so besonders lang ist. Ich habe einmal gegoogelt und festgestellt, es gibt genau einen Senator, der das länger durchgehalten hat als Sie. Das war Carl Thalenhorst. Wer den nicht kennt: 1921 bis 1931.
Alle anderen haben die Amtszeit oder die Spieldauer von Herrn Senator Dr. Lohse nicht erreicht.
Insofern haben Sie bewiesen, dass Sie, zumindest als jemand, der nicht aus Bremen kommt, dieses Staatswesen relativ lange aushalten können.
Dafür gebührt Ihnen Dank und wir wünschen Ihnen, auch wenn wir, so, wie wir hier versammelt waren, Ihre Meinung nicht immer teilten. Ich weiß, dass Einzelne mit manchen Ihrer Entscheidungen nicht zufrieden gewesen sind. Ich persönlich auch nicht. Wir wünschen Ihnen trotzdem viel Erfolg für alles Weitere, viel Glück und vielleicht eine Perspektive, die eine längere Mindesthaltbarkeitsdauer hat, so dass Carl Thalenhorst vielleicht das nächste Ziel ist, das Sie in einer anderen Stadt, an einem anderen Ort erreichen können. – Vielen Dank!
Ich bitte darum, die zweite Lesung morgen stattfinden zu lassen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wenn es mir glückt, aus dem, was Sie gerade dargeboten haben, die beiden Kernbotschaften herauszudestillieren, dann glaube ich verstanden zu haben, dass Sie einerseits die Präzisierung des untechnischen Rechtsbegriffs „Würde des Parlaments“ kritisieren und dass Sie andererseits kritisieren, dass wir wie der Deutsche Bundestag ein Entsendeprinzip einführen. Herr Schäfer, was ich nicht verstanden habe, ist, wenn wir das wie der Deutsche Bundestag machen – entsenden – dann sagen Sie: Wir müssen doch aber die Leute wählen. Jetzt kritisieren Sie im gleichen Atemzug, dass der Deutsche Bundestag für die AfD noch keinen Vizepräsidenten gewählt hat. Mir fehlt die Konsistenz in Ihrem Beitrag. Ich habe nicht verstanden, was Sie kritisieren.
Lassen Sie mich an dieser Stelle vielleicht ganz pragmatisch sein, damit auch nicht der Hauch einer Verschwörung über die Rundfunkempfänger geht, dass es hier darum gehen könnte, dass wir unliebsame rechtspopulistische Parteien mit der Geißel des Parlamentsrechts aus den heiligen Hallen treiben wollen. Beim Entsendeprinzip geht es schlicht und ergreifend um einen ganz einfachen Vorgang.
Es geht darum, wenn jemand ausfällt oder zurücktritt, dass wir ihn dann immer erst mit zeitlicher Verzögerung in den nächsten Ausschuss wählen können. Wir haben das ganz pragmatische Beispiel: Wir haben heute einen neuen stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden gewählt, den wir gern in den Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss wählen lassen würden. Weil wir ihn heute erst gewählt haben, können wir die Wahl nicht mehr auf die Tagesordnung setzen. Das heißt, eine Wahl dieses stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden für den VGO-Ausschuss wäre erst in der nächsten ordentlichen Parlamentssitzung möglich. Ich halte das Ganze für völlig unpraktikabel und glaube, dass das hier eine pragmatische Anpassung an die rechtlichen Gegebenheiten ist.
So weit, so gut, Herr Schäfer. Womit ich aber schwerer zurechtkomme, das ist das, was Sie in die Ausfüllung der Würde des Parlaments hineininterpretieren. Wir haben in diesen Antrag nichts anderes hineingeschrieben, als was die Verfassungsgrundsätze der Freien Hansestadt Bremen sind. Ich erhebe den Anspruch und mit mir alle demokratischen Fraktionen in diesem Parlament, dass die Würde des Parlaments dadurch gewahrt bleibt, dass sich hier jeder so verhält, dass er die Verfassung der Freien Hansestadt Bremen achtet. Wer das nicht tut, der verhält sich würdelos und das darf festgestellt werden. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Unter dem Titel: Schülerinnen und Schüler aller Klassen politisiert euch, hat „Jugend im Parlament“ folgende Resolution verabschiedet: „Jugend im Parlament“ verlangt die Förderung eines nachhaltigen politischen Interesses bei jungen Menschen durch die Schule, um eine freie Meinungsbildung zu gewährleisten. Dieses soll durch einen einmal pro Halbjahr stattfindenden Workshoptag bewerkstelligt werden. Dieser interaktive Workshop findet mit Beginn der Sekundarstufe 1 bis zum Ende der Schullaufbahn an allen Schulen im Bundesland Bremen statt. Die Workshops sind an allen allgemein bildendenden sowie Berufsschulen verpflichtend.
In meinem Debattenbeitrag, der von mir eingefordert worden ist, habe ich ausgeführt, das wäre eine Form von elaboriertem Politikunterricht, ob wir so etwas wirklich brauchen weiß ich nicht. Ich bin davon ausgegangen, dass Politisierung im Regelfall nicht in der Schule, sondern entlang gesellschaftlicher Konflikte stattfindet. So haben, glaube ich, auch viele, die hier sitzen ihren Zugang zu Politik gefunden.
Ich denke, dass es weiterhin richtig ist, dass die Politisierung, die einen zu Aktivitäten bringt, über eine persönliche Betroffenheit zu erzielen ist, nicht darüber, dass man Unterricht in Politik bekommt. Wenn man sich anschaut, dass Jugendliche und junge Menschen sich politisch engagieren, wenn man das international betrachtet: Wo werden sie denn aktiv? Da setzen sie sich beispielweise anlässlich des Parkland-Massakers ein und gründen in
den USA eine beeindruckende innenpolitische Bewegung, bei der die Gallionsfigur Emma González ein ganz Jahr die prägendste politische Figur auf der gesellschaftlichen Linken ist. Sie setzen weltweit mit Fridays for Future etwas in die Tat um, was dem etablierten Politikbetrieb nicht nur zum Denken Anlass gibt, sondern wo, was ich noch nie erlebt habe, der Weltwirtschaftsgipfel in Davos jemanden einlädt, der kein Wirtschaftsführer und nicht jenseits der 60 ist. Ich glaube, dass politische Betroffenheit zu Engagement führt. Aber Politiker können ihre Meinung ändern. Die Damen, die das besonders vertreten und gesagt haben, Mensch Tschöpe, also wie du mit unseren Ideen umgegangen bist, das fanden wir nicht richtig, haben im besten Sinne unsere Lobby genutzt, haben mich weitergehend lobbyiert und gefragt, ob ich noch einmal nachdenken könnte. Ich habe länger mit denen gesprochen und je umfassender wir uns ausgetauscht haben, umso fester habe ich versprochen, dass ich nochmal nachdenke. Ich habe nachgedacht und ich glaube, dass die Idee, die sie haben, ergänzend zu dem, dass politisches Engagement über Betroffenheit funktioniert, doch richtig und gut ist. Wir müssen alles daran setzen, auch jenseits eines klassischen Politikbetriebes oder Politikunterrichts, bei dem es darum geht, die Grundzüge der Gewaltenteilung in Deutschland kennenzulernen und wie die Bundesversammlung gebildet wird, einen Freiraum einzuräumen, damit Jugendliche sich in der Schule zu selbst gewählten Themen politisch austauschen können, selbst Positionen erarbeiten und auch darum streiten. Es handelt sich hier um ein hervorragendes, ergänzendes Instrument.
Deshalb haben wir es geschafft, dass alle Fraktionen gemeinsam die Frage an den Senat gestellt haben. Der hat gesagt, er findet es im Prinzip richtig. Ich fand das, und das kann ich als Parlamentarier sagen, ein bisschen zu defensiv. Frau Bildungssenatorin, ich habe Verständnis für die Argumentation, dass das in die Schulautonomie eingreift, ich verstehe auch, dass an das Bildungssystem ganz viele Anforderungen gestellt werden. Ich würde mir wünschen, dass sich der Senat in der nächsten Legislaturperiode bei den Schulen sehr intensiv dafür einsetzt, dass es dort, wo es möglich ist, solche Angebote geben wird und dass sie die Teilnehmer für „Jugend im Parlament“ in die Vorbereitung einbinden. Ich glaube, das kann ein Schritt nach vorne sein. Ich danke nicht nur für die Debatte, sondern ich danke vor allen Dingen für das hinterher gehende lobbyieren, sie haben einen wesentlichen Teil des Politikbetriebes schon gesehen. Nicht die
Debatte allein ist das Entscheidende, sondern auch das Nachpressen. – Ich danke Ihnen!
Wir fragen den Senat:
Erstens: Wurde im Rahmen der öffentlich angekündigten Erstattung von Anzeigen durch sechs renommierte Juraprofessoren Ende Oktober, wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs von Kindern und des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in allen 27 Diözesen, auch bei der Staatsanwaltschaft Bremen eine Anzeige anhängig gemacht?
Zweitens: Sofern keine Anzeige eingegangen ist, wie wird eine Bearbeitung bei Anzeigen, die Vorgänge in den Bistümern Hildesheim und Osnabrück betreffen, deren Tatort aber im Land Bremen ist, sichergestellt?
Herr Staatsrat, die Frage rekurriert ja auf die, durch die katholische Kirche selbst durchgeführte Untersuchung zu Missbrauchsfällen. Nun ist das Thema – Sexueller Missbrauch durch geistliche Bezugspersonen – ja seit dem Jahr 2010, seit den Vorfällen im Canisius Kolleg in Berlin, Gegenstand öffentlicher Erörterung. Hat es in diesem Zusammenhang, jenseits der jetzt durchgeführten Selbstuntersuchung der katholischen Kirche, Anzeigen oder Strafverfahren in Bremen gegen Geistliche der katholischen oder der evangelischen Kirche gegeben?
Würden Sie für den Fall, dass die Recherchen ein anderes Ergebnis zeitigen, den Rechtsausschuss entsprechend informieren?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Share Deals – der Kollege Eckhoff sprach mich gestern an und sagte: Worüber willst du morgen eigentlich reden? Ist doch so kompliziert. Nein, kompliziert ist das auf jeden Fall nicht. Ich versuche einmal, einen Überblick darüber zu geben, indem ich mich der Fragestellung nähere und nicht über Share Deals rede, sondern über Asset Deals. Asset Deals liegen hier jedem in diesem Haus nämlich auch deutlich näher.
Viele von uns werden einen Asset Deal schon einmal abgeschlossen haben. Ein Asset Deal ist nämlich dann, wenn man ein Haus kauft oder ein Kraftfahrzeug erwirbt. Dann kauft man nämlich einen Gegenstand, ein sogenanntes Asset. Selbstverständlich ist es, wenn man ein Kraftfahrzeug kauft, soweit es neuwertig ist, dass man darauf 19 Prozent Mehrwertsteuer entrichtet. Kauft man ein Haus, entrichtet man eine reduzierte Verkehrssteuer von 5 Prozent, die sogenannte Grunderwerbsteuer.
Jetzt stellen Sie sich bitte einmal vor, Sie gründen zusammen mit Ihrer Frau oder einem Freund eine Autobesitz GmbH oder eine Autobesitz-Genossenschaft. Dann passiert folgendes wunderbares Ereignis: Sie müssen plötzlich keine Umsatzsteuer mehr zahlen, und die Anmeldung ihres Kraftfahrzeuges wird auch noch kostenfrei. Jeder von Ihnen, ich sehe, Sie schauen mich sehr erstaunt an und sagen: Wie kann das denn sein? Das kann in der Tat nur schwierig sein, aber genau das ist die Situation, die wir bei Share Deals im Immobilienbereich haben.
Dort ist die Situation nämlich so: Jeder, der von uns ein Haus kauft, bezahlt in Bremen 5 Prozent Grunderwerbsteuer, es sei denn, er ist eine große Kapitalgesellschaft, dann funktioniert die Übertragung von Rechten anders. Sie funktioniert nämlich
so, dass nicht das einzelne Haus, die einzelne Wohnung gekauft wird, sondern die jeweils sie besitzende Gesellschaft. Dann wird die Gesellschaft verkauft, und wenn man dabei einen kleinen, feinen Trick anwendet, nämlich dass man nur 95 Prozent dieser Gesellschaft erwirbt und 5 Prozent bei jemand anderem verbleibt und dies für fünf Jahre so hält, dann muss man, wenn man 1 000 Wohnungen kauft, keine Grunderwerbsteuer zahlen.
Eine begnadende Subventionierung für Kapitalgesellschaften. Könnte man sagen: Na ja, warum soll man so etwas nicht subventionieren? Ich will einmal kurz den Schaden bemessen, der der Steuerkasse daraus entsteht. Das lässt sich zwar relativ schwer ausrechnen, weil solche Immobiliendeals von Gesellschaften auch nicht jeden Tag stattfinden und auch in unterschiedlichen Bundesländern unterschiedlich stattfinden. Der rbb hat für Berlin einmal errechnet, wie hoch der Steuerausfall in den letzten fünf Jahren gewesen ist, und der rbb geht von 690 Millionen Euro in fünf Jahren aus.
Kann man sagen, gut, rbb, ist vielleicht nicht so seriös. Der Finanzminister von Hessen, Thomas Schäfer, CDU, schätzt, dass dem Staat durch solche Share-Deal-Konstruktionen mindestens 1 Milliarde Euro pro Jahr entgehen. Das ist keine Petitesse, über die wir reden. Es gibt noch einen weiteren Ast, der auch nicht unschwierig ist, mit dem wir in Bremen gelegentlich auch zu tun haben. Werden Immobilien im Wege des Share Deals verkauft, dann ist es mit der Transparenz des Grundbuchs oftmals nicht so weit her, weil dann nämlich die ursprüngliche Eigentümergesellschaft im Grundbuch stehenbleibt, obwohl diese Gesellschaft schon längst weiterverkauft ist und man dann oftmals gar nicht weiß, welche Gesellschaft ist das denn eigentlich, die diese Immobilie wirklich im Eigentum hält.
Dann werden diese Immobilienanteile, diese Immobilien-Gesellschaftsanteile auf dem internationalen Markt gehandelt. Dann stellt man plötzlich fest, dass der eigentliche Eigentümer, der auch keine Steuern gezahlt hat, irgendwo in Zypern, irgendwo in Luxemburg oder sonst wo auf dieser Welt ist und man gar nicht mehr weiß, wer der Immobilieneigentümer ist. Das ist aber nur ein Randthema. Das Hauptthema ist: Der Normalverbraucher zahlt in Bremen 5 Prozent Grunderwerbsteuer. Wenn ich viele Wohnungen kaufe, zahle ich nichts.
Da sage ich, so kompliziert ist das eigentlich nicht. Das kann nicht in Ordnung sein, dass ich diese Pri
vilegierung von Kapitalgesellschaften habe. Deshalb haben sich die Finanzminister weit über alle Fraktionen zusammengesetzt und gesagt: Wir wollen strenger werden. Es hat eine lange Diskussion gegeben, und man hat gesagt: Na ja, damit diese Privilegierung der Steuerfreiheit eintritt, ändern wir zwei Dinge. Wir verlängern die Haltefrist auf zehn Jahre, und wir sagen, solange nur 90 Prozent weiterveräußert werden, gilt diese Privilegierung, dass keine Grunderwerbsteuer anfällt.
Das ist ein Schritt mit Sicherheit in die richtige Richtung. Ich kann Ihnen nur sagen, mich befriedigt das nicht. Denn, wer viele Wohnungen kauft, zahlt keine Steuern und derjenige, der eine Wohnung kauft, zahlt Steuern. Das empfinde ich als zutiefst unsolidarisch.
Deshalb bin ich auch der Meinung, damit schließe ich, dass dieser Missstand dringend abgestellt gehört. – Ich danke Ihnen!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Diskussionen über Steuerrecht setzen immer voraus, dass man versteht, worum es geht.
Es erleichtert es zumindest. Frau Steiner, Ihre Vorstellungen darüber, was besteuert wird, legen zumindest nahe, dass Sie den Kern des Problems verfehlt haben. Wenn ich als Freiberufler mir ein Haus kaufe, dann zahle ich selbstverständlich Grunderwerbsteuer. Was ich auf dem Grundstück und in diesem Haus erwirtschafte, darauf zahle ich natürlich Steuern. Warum soll das, was mir als Freiberufler völlig selbstverständlich ist, –
warum soll es das für eine internationale Kapitalgesellschaft nicht geben? Welches und wessen Geschäft betreiben Sie hier eigentlich?
Dann die nächste Frage, die finde ich echt interessant. Herr Eckhoff, welche Auswirkungen das auf den Markt haben kann und welche Auswirkungen das auf die Steuereinnahmen Bremens oder der anderen Kommunen haben kann, darüber kann man in der Tat lange diskutieren. Abseitig ist aber natürlich, wenn wir sagen, von den Arbeitnehmern, die sich ein Reihenhaus kaufen, nehmen wir gern 5 Prozent. Je größer du allerdings bist und je internationaler du bist, umso weniger Steuer nehmen wir. Das ist zumindest nicht meine Vorstellung von gerechter Steuerpolitik.
Warum damit Investitionen verhindert werden sollen, das erscheint doch als grober Unsinn. Es geht immer um den Erwerb meistens von bestehenden Gesellschaften. Welche Vorgänge haben wir denn gehabt? Wir haben beispielsweise den Vorgang gehabt, bei dem Vonovia zum größten deutschen
Wohnungshaltungskonzern zusammengekauft worden ist. Wenn diese überall dort, meistens Unternehmen, die die öffentliche Hand verkauft hat, zusammengekauft haben, wenn diese jedes Mal hätten Grunderwerbsteuer zahlen müssen, dann hätte es ein derartiges Konglomerat, das inzwischen marktbeherrschend ist und das mit Sicherheit nicht für die Mietkosten in Deutschland positiv gewesen ist, nicht gegeben.
Deshalb bin ich der festen Überzeugung, dass, wenn man an einem Markt teilnimmt, und Frau Steiner, dafür müssten Sie sich eigentlich auch einsetzen – und zwar alle, die an diesem Markt teilnehmen, dieselben Marktteilnahmebedingungen haben müssen. Wer so etwas wie Sie fordert, der schädigt jedoch den Markt. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Antrag hat drei Elemente. Element eins ist, wir wollen die bisher bei der Sozialquote bestehende Bagatellgrenze überprüfen lassen. Unser Eindruck ist und die Berichte, die man vielfältig über die Ortsämter und über die Beiräte bekommt, zeigen, dass es Baugebiete, Bauvorhaben gibt, die genau so geschnitten werden, dass die Sozialquote nicht zum Zug kommt, dass die 50 Wohneinheiten gerade nicht erreicht werden, sondern dann lieber 49 gebaut werden, als dass die soziale Wohnungsbauquote eingehalten wird. Ich glaube, es steht uns allen gut an, diese Bagatellgrenze, die es für die Sozialquote gibt, an dieser Stelle überprüfen zu lassen. Dazu fordern wir den Senat auf.
Das Zweite ist, dass wir die Sozialquote von 25 Prozent auf 30 Prozent erhöhen wollen. Es war ein ausgesprochen vernünftiges Umgehen im Bündnis für Wohnen im Jahr 2012, sich zusammengefunden zu haben, gemeinsam mit der Wohnungswirtschaft und dem Bremer Senat und anderen Beteiligten, und zu fragen: Wie können wir jetzt sozialen Wohnungsbau anschieben? Da ist die Überlegung entstanden, dass überall dort, wo Bremen Flächen verkauft, zur Verfügung stellt, oder da wo neues Baurecht geschaffen wird, 25 Prozent der Wohnungen so gebaut werden müssen, dass sie für B-ScheinBerechtigte bezugsfertig sind. Das ist eine ausgesprochen vernünftige Konzeption gewesen, die
man vor sechs Jahren gewählt hat, aber die Welt sieht nach sechs Jahren, trotz der Erfolge des Bündnisses für Wohnen, schlicht und ergreifend anders aus.
Wir hatten gestern die Diskussion darüber, dass genau in dieser Zeit der Kaufpreis für Grund und Boden ungefähr um 27 Prozent gestiegen ist. Wir haben die Ergebnisse aus dem Monitor Bauen und Wohnen, dass der Mietpreis in manchen Stadtteilen in den Bestandsmieten um 12 Prozent gestiegen ist und die Angebotsmieten teilweise um über 20 Prozent gestiegen sind. Darauf muss man reagieren, und andere Städte, die den Druck noch viel schneller und härter gespürt haben, haben im Vorfeld auch schon reagiert. Berlin und Hamburg haben die soziale Wohnungsbauquote von 25 auf 30 Prozent gesteigert. Genau das werden wir hier auch tun, das halte ich für vernünftig.
Aber letztlich sind das nur Aktualisierungen und Anpassungen und kein politischer Paradigmenwechsel.
Der politische Paradigmenwechsel steht im dritten Punkt dieses Programms: Wir haben gesagt, diese Sozialquote, so sinnvoll sie ist, lässt ein Problem außen vor. Sie lässt das Problem außen vor, dass wir uns in dieser Stadt zunehmend der Segregation, also dem Auseinanderdividieren der Ortsteile stellen müssen, dass die Ortsteile nicht mehr sozial durchmischt sind.
Wir haben in den letzten zehn Jahren erlebt, dass wir Ortsteile haben, die sich zusehends sozial destabilisiert haben, weil dort Menschen wegziehen, und zwar ziehen diejenigen weg, die sich bessere Mieten oder gar ein Haus zu erwerben leisten können. Dadurch bleibt in diesem Stadtteil ein gewisses Bevölkerungssegment zurück und ein anderes fehlt. Das ist auf die Dauer für den sozialen Zusammenhalt einer Stadt nicht zuträglich.
Deshalb muss sich Politik, neben der reinen Quantität von Wohnungsbau, auch immer der Fragestellung widmen, wie man soziale Durchmischung hinbekommt. Wir glauben, dass es vernünftig ist, in besonders sozial belasteten Stadtteilen diese soziale Wohnungsbauquote nicht anzuwenden, sondern in genau diesen sozial belasteten Stadtteilen zu sagen, dort bieten wir ein Angebot für Menschen, die sich das dann auch entsprechend mietentechnisch oder kauftechnisch leisten können.
Das ist für die Investoren auch ein zusätzlicher Anreiz, in genau solchen Stadtgebieten, Ortsteilen entsprechend, Wohnungen zu bauen.
Ich glaube, Hauptaufgabe bremischer Wohnungsbaupolitik muss dabei sein, massiv die Quantitäten auszuweiten, aber vor allen Dingen darauf zu achten, dass wir eine soziale Durchmischung in den Ortsteilen erreichen. Dazu dient der Antrag. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Kollege Buchholz, Sie bringen mich hier in die delikate Situation: Dass ein Liberaler von einem veritablen Sozialdemokraten die Spielregeln des Kapitalismus erklärt bekommen muss, ist, ich sage einmal für die Weihnachtszeit, eine begnadete Themenbesetzung.
Sie haben gefragt, warum soll die Sozialquote oder der Wegfall der Sozialquote dazu dienen, dass Stadtteile stabilisiert werden können. Das ist relativ einfach. Die Sozialquote ist eine Belastung der Profitinteressen derjenigen, die da bauen. Das sagen diese übrigens auch. Deshalb haben sie gewisse Schwierigkeiten damit und sagen, müsst ihr uns eine Sozialquote vorgeben? Eigentlich würden wir ohne Sozialquote – 25 Prozent nach altem Recht, 30 Prozent nach neuem Recht – doch viel mehr marktadäquat vermieten oder verkaufen können. Jetzt sagen wir, in gewissen Bereichen müsst ihr marktadäquat überhaupt gar nicht mehr 25 Prozent für 6,50 Euro vermieten oder verkaufen, sondern ihr könnt das so machen, wie der Markt das hergibt. Glauben Sie nicht, dass es dann ganz viele Unternehmen gibt, die sagen, da kann ich einen Euro nebenbei verdienen, das finde ich ganz gut und deshalb werde ich Bauprojekte auch in sozialbelasteten Stadtteilen verwirklichen. Können Sie sich das als kapitalistische Verwertungslogik vorstellen?
Okay. Es ist schwierig. Aber ich glaube, Herr Buchholz, wenn Sie ein bisschen darüber nachdenken, kommen Sie genau dahin. Wir nehmen für Unter
nehmen die Beschränkung ihrer Investitionstätigkeit weg, damit die Investitionen an der Stelle möglich werden und auch gern angenommen werden.
Frau Neumeyer, ich habe Sie nicht ganz verstanden. Ich habe jetzt, glaube ich, erfasst, dass Sie dieselbe Idee hatten, die wir hier aufgeschrieben haben, –
und deshalb sind Sie jetzt dagegen. Na ja. Ich erhebe übrigens auch gar kein Urheberrecht darauf. Die Frage, wie man mit differenzierten Sozialquoten umgehen soll, wird doch schon seit zwei Jahren auf Beiratsebene bei unseren Leuten, bei Ihren Leuten, bei den Grünen und überall diskutiert. Wenn Sie die Idee früher, vor eineinhalb Jahren, gehabt haben, dann finde ich das gut, dann bekenne ich hier öffentlich, ich habe bei Ihnen geklaut. Dann wäre es aber doch auch schön, wenn Sie einfach bekennen würden, unsere Idee von vor eineinhalb Jahren ist immer noch gut.
Ich kann das nicht verstehen, warum hier so ein bisschen kleinlich – –. Ich fände es schön, wenn Sie mitmachen würden.
Was mich am meisten geärgert hat, ist die Aussage, dass man den sozialbelasteten Stadtteilen mit dem Wegfall der Sozialquote etwas wegnimmt. Da sehen Sie mein Gesicht ähnlich wie das Gesicht von Herrn Buchholz gerade, als ich versucht habe, den Kapitalismus zu erklären. Das verstehe ich nicht.
Wir wollen, dass dort Menschen einziehen, die den Marktpreis bezahlen können, um in diesem Stadtteil die soziale Durchmischung zu verbessern. Was Sie sagen: Damit, dass wir das ermöglichen, nehmen wir dem Stadtteil etwas weg, das lässt einen völlig fassungslos zurück. Auch da, ein bisschen nachdenken! Dafür gibt es wesentlich mehr Sozialwohnungen in Oberneuland, wenn es bei Neubauprojekten in Gröpelingen weniger Sozialwohnungen gibt. Es muss eigentlich einem LINKEN einleuchten, dass das Verteilungsgerechtigkeit par excellence ist.
Herr Bücking, unterkomplex – es ist ja vielleicht kennzeichnend für diese graue Maus Sozialdemokratie, dass man sagt, wir drehen so an kleinen Schrauben. Wir versuchen vielleicht ein Projekt aufzulegen über zwei Millionen Euro um Menschen irgendwo hinzubekommen. Wir versuchen vielleicht die Sozialquote nur um fünf Prozent anzuheben – das ist nicht die Rettung des Weltklimas, und das ist auch nicht das darauf drängen, dass wir die Segregation in Bremen völlig beseitigen könnten. Das ist doch ein schönes Projekt und auch unterkomplexe Projekte sind den Grünen in der Vergangenheit nicht fremd gewesen.
Deshalb fände ich das schön, wenn Sie an dieser Stelle auch mit Freuden mitgehen würden. – Danke!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wer das Privileg hatte, das Holocaust-Gedenkmuseum Yad Vashem zu besuchen, der hat bei seinem ersten Besuch mit einer tiefen Erschütterung zu kämpfen. Deshalb fällt ihm wahrscheinlich nicht auf, dass die Architektur dieses Gebäudes sehr symbolhaft und beispielgebend ist. Wer die Möglichkeit hat, ein zweites Mal
wiederzukommen, stellt fest, dass in diesem Holocaust-Museum der Antisemitismus sehr symbolhaft und fast physisch zu erfahren ist.
Die Architektur dieses Museums ist so angelegt, dass sie auf der Erdoberfläche beginnt mit der Darstellung des antisemitischen Gedankengutes, mit der Form der religiösen Ausgrenzung, dann die Dokumentation über individuelle Gewalt, dann die Fragestellung der weiteren physischen Ausgrenzung bis hin zur industriellen Vernichtung. Sie laufen diese Stellen immer so ab, dass Sie tiefer und tiefer unter die Erdoberfläche kommen und das Museum dunkler wird.
Dieses Museum dokumentiert die Befreiung aus den Konzentrationslagern, dokumentiert anschließend die Auswanderung der Juden nach Israel und dokumentiert dann die Staatsgründung Israels, wo man wieder ins Licht geht. Beispielhaft und symbolisch erfahrbar ist für mich in diesem Museum gewesen, dass das Existenzrecht des Staates Israel nicht nur deutsche Staatsräson sein muss, sondern das Anliegen aller Deutschen.
Ich will das auch kurz begründen. Die Schaffung einer eigenen staatlichen Heimstatt ist die jüdische Antwort, die Antwort des jüdischen Volkes auf den Antisemitismus überall in der Welt und auf die von den dort verantworteten Shoah. Das haben wir, glaube ich, jederzeit zu berücksichtigen bei allen Debatten, die wir um den Staat Israel führen können.
Friedrich Engels, um mein Thema zu wechseln, hatte recht und irrte sich gleichermaßen, als er 1890 feststellte: Der Antisemitismus ist das Merkzeichen einer zurückgebliebenen Kultur. Er hat das damit verbunden, dass Antisemitismus religiös begründet ist, er hat das damit verbunden, dass im Zuge der weiteren Aufklärung, die immer weiter fortschreitet, Antisemitismus verschwinden wird. Er hat dabei sehr wohl auch im Blick gehabt, dass bedeutende Vertreter der Aufklärer wie Voltaire oder Goethe sehr antisemitische Ausführungen getätigt haben.
Er hat aber nicht im Blick gehabt, dass diese Fragestellung, die er benannt hat, zurückgebliebenen Gesellschaft, die er übrigens definierte als Deutschland, Österreich und Russland -- und hat gesagt, in den USA wird das alles überhaupt nicht passieren, weil dort ein entwickelter Kapitalismus existiert und die Leute sehr aufgeklärt sind. Er hat
nicht recht gehabt. Er hat das 1890 geschrieben. 1894 hat es in Frankreich die Dreyfus-Affäre gegeben. In den Zwanzigerjahren wurde „Der internationale Jude“ von Henry Ford veröffentlicht.
Die Vorstellung, dass Antisemitismus etwas mit zurückgebliebenen Gesellschaften zu tun hat, ist falsch. Antisemitismus ist bedauerlicherweise Bestandteil auch gerade fortentwickelter Gesellschaften. Festzustellen war nämlich folgende Entwicklung, dass neben dem religiösen Fundament, das zu jeder Zeit mobilisiert gewesen ist, im Mittelalter für politische oder wirtschaftliche Zwecke -- Wenn es gesellschaftliche Spannung gegeben hat, hat man Juden zu Sündenböcken gemacht und gesagt, die waren es, oder man hat sie zum Opfer stilisiert und hat gesellschaftliche Spannungen darüber gelöst.
Diese mittelalterliche Stigmatisierung von Juden wurde aber Anfang des 20. Jahrhunderts um etwas Weiteres ergänzt. Es ist das rassistische und das nationale Element hinzugekommen. Es hat Juden nicht nur wegen ihrer Religiosität gebrandmarkt, sondern es hat Juden gebrandmarkt, weil sie angeblich internationalistische Verschwörer waren. Jeder, der den Prototyp aller Verschwörungstheorien jemals gelesen hat, die Protokolle der Weisen von Zion -- Es lohnt sich nicht, es zu lesen, aber es ist als Zeitdokument durchaus interessant. Dort wird sehr deutlich dargestellt, wie das Weltjudentum sich finanztechnisch verschwört, um die Völker der Welt in Unfrieden zu stürzen, damit der Jude an sich profitiert.
Dieses Lügenpamphlet, Herr Tassis, wird von Ihrem Kollegen Gedeon übrigens heute noch als Beweis dafür herangezogen, warum Juden aus der Gesellschaft auszuschließen sind, weil sie nämlich Kapitalisten sind, weil sie Internationalisten sind und das deutsche Volk gefährden. Herr Tassis, es würde mich freuen, wenn Sie dazu Ihrem Kollegen einmal ein paar Worte sagen.
Dieser Gleichklang von Antisemitismus und Nationalismus hat Carl von Ossietzky 1932 zu der lakonischen Feststellung animiert: Der Antisemitismus ist dem Nationalismus blutsverwandt und dessen bester Alliierter.
Seit 1932 ist viel passiert. Zeit ist ins Land gegangen. Es stellt sich die Frage: Wie definiert man Antisemitismus eigentlich heute? Der Kollege Röwekamp ist eben schon darauf eingegangen. Nach
Beschluss des Bundeskabinetts, aber nicht nur dessen, sondern auch nach Beschluss des Deutschen Bundestages hat in Deutschland die Definition der Internationalen Allianz für Holocaust-Gedenken zu gelten. Die Internationale Allianz für HolocaustGedenken ist eine zwischenstaatliche Einrichtung – also nicht, dass man glaubt, dazu haben sich irgendwelche Leute einmal zusammengeschlossen – , die 1998 von dem ehemaligen schwedischen Ministerpräsidenten Göran Persson gegründet wurde. Diese Gesellschaft hat 31 Mitgliedsstaaten, darunter Deutschland, Österreich, Frankreich, Israel und die USA.
Diese Gesellschaft hat 2016 bei einer Konferenz in Bukarest die Definition beschlossen. Sie lautet: Antisemitismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von Juden, die sich als Hass gegenüber Juden ausdrücken kann. Der Antisemitismus richtet sich in Wort oder Tat gegen jüdische oder nichtjüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen oder religiöse Einrichtungen. Dann macht sie in ihren Erläuterungen in der Tat die weitere Ausführung, dass der Staat Israel auch als Ziel antisemitischer Ausfälle betrachtet werden kann.
Kollege Röwekamp, die Internationale Allianz für Holocaust-Gedenken stellt demokratisch aber auch Folgendes fest: Eine Kritik an Israel, die sich auf einem Niveau bewegt, wie sie ein beliebiges anderes Land auch treffen könnte, ist nie als antisemitisch anzusehen. Die Frage, ob Antisemitismus im Umgang mit Israel vorherrscht – ich habe eben ausgeführt, wie ich zu Israel stehe – macht sich fest an dem 3-D-Test: Dämonisierung, Doppelstandards und Delegitimierung.
Jetzt würde ich noch einmal gern etwas zu den Ausführungen des Innensenators sagen. Ich fand die Wortwahl falsch. Dass aber die Diskussion darüber, wie Israel seine Grenzen schützt, auch in Israel eine umstrittene Diskussion ist -- Breaking the Silence hat auch eine klare Position zum Einsatz von Scharfschützen an der Grenze. Ich glaube, es steht uns nie an, die Existenz des Staates Israels in irgendeiner Frage in Zweifel zu ziehen. Aber es steht uns natürlich an, auch die innenpolitischen Debatten, die es in Israel gibt, von Deutschland aus zu kommentieren und zu begleiten.
Ich glaube, dass es das gewesen ist, was der Innensenator – zugegebenermaßen in einer nicht angemessenen Wortwahl – inhaltlich wollte und getan hat. Ich halte das für legitim und würde das auch für mich in Anspruch nehmen, diese Frage des
Grenzregimes in Israel diskutieren zu dürfen. Ich glaube aber auch, die Grenze ist erreicht, wenn man die Grenze des Staates Israels infrage stellt und damit dessen Existenzrecht. Das können wir als Deutsche nicht zulassen.
Kommen wir zurück auf die Definition. Entscheidend ist übrigens an dieser Definition, dass nicht erst vom Antisemitismus gesprochen wird, wenn offener Hass durch Worte geäußert oder Taten demonstriert wird, sondern es ist von einer Wahrnehmung die Rede. Das heißt, Antisemitismus ist ein Phänomen, das nicht durch die Anwesenheit oder das Verhalten von Juden ausgelöst wird, sondern ein Problem derjenigen und desjenigen ist, der diese antisemitische Wahrnehmung hat.
Aus dieser bestimmten Wahrnehmung der Welt kann allerdings offener Hass auf Juden werden. Das bedeutet, hinter jeder judenfeindlichen Tat steckt ein antisemitisches Weltbild, aber nicht mit jeder antisemitischen Wahrnehmung müssen sich zwingend offene Ablehnung oder Hass äußern. Mit der Betonung auf die Wahrnehmung wird auf bestimmte Formen des Antisemitismus reagiert, so beispielsweise auf die in Deutschland bekannte Täter-Opfer-Umkehr.
In Deutschland, aber auch in Westeuropa werden seit Jahrhunderten Juden dafür verantwortlich gemacht, dass es Antisemitismus gibt. Das heißt, nicht der Antisemitismus ist das Problem, sondern die Anwesenheit oder das Handeln von Juden. Dies hat übrigens in Teilen der deutschen Gesellschaft auch zur Schuldabwehr nach dem Holocaust geführt. Juden wurde vorgeworfen, sie würden die Shoah ausnutzen, um vor allem den Deutschen Schuldkomplexe einzureden. Verschwörungslegenden behaupteten sogar, Juden hätten den Holocaust nur empfunden. Das ist übrigens noch Realität im Jahr 2018. Gerade jetzt sind wieder Menschen in Deutschland verurteilt worden, die den Holocaust geleugnet haben.
Ich glaube, die Bekämpfung des heutigen Antisemitismus ist nicht nur eine selbstverständlich sittlich gebotene Pflicht nach den Erfahrungen der Shoah, sondern ich glaube, die Bekämpfung des Antisemitismus muss die DNA jedes freiheitlichen und demokratischen Staates sein, denn die Geschichte des Antisemitismus lehrt: Werden Juden diskriminiert oder werden sie verfolgt, sind die Bürgerrechte von Nichtjuden gleichfalls wenig wert.
Lassen Sie mich mit einer vielleicht etwas langweiligen lyrischen Zusammenfassung schließen, weil viele von Ihnen sie schon gehört haben, aber ich glaube, es gibt wenige Beispiele, die in besserer Prägnanz zusammenfassen können, was ich eben gesagt habe. Martin Niemöller hat in diesem Zusammenhang Zeilen formuliert, die es übrigens in unterschiedlichen Variationen gibt, aber die immer noch sehr eindrücklich sind und die das Problem des Antisemitismus sehr klar zusammenfassen. Er hat gesagt: Als die Nazis die Juden holten, habe ich geschwiegen, ich war ja kein Jude. Als sie die Kommunisten holten, habe ich geschwiegen, ich war ja kein Kommunist. Als sie die Sozialdemokraten einsperrten, habe ich geschwiegen, ich war ja kein Sozialdemokrat. Als sie die Gewerkschafter holten, habe ich geschwiegen, ich war ja kein Gewerkschafter. Als sie die Katholiken holten, habe ich geschwiegen, ich war ja kein Katholik. Als sie mich holten, gab es keinen mehr, der protestieren konnte. Deshalb wehret den Anfängen!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Vorteil, lebensälter zu werden, hat ja auch meistens den Vorteil, dass man dienstälter wird. Dementsprechend hat man in diesem Parlament schon einiges erlebt, und wenn ich einmal herumschaue, Herr Kollege Röwekamp, sind wir ja schon mit am längsten hier, es gibt nur noch wenige, die länger hier sind als wir.
Ich will es einmal zusammenfassen in einer gewissen Altersmilde! Wir haben alle begriffen, dass die politische Ausgangslage wie folgt ist: DIE LINKE will keinerlei Verschärfung des Polizeirechts, die Grünen haben Bauchschmerzen und sind in einer Findungsphase, was sie mitmachen können, die CDU will eigentlich gern den Entwurf des Innensenators – das will die SPD eigentlich auch ganz gern –, bei der FDP weiß ich nicht, was sie will.
Wenn man diese Konstellation zusammenrührt, ist das eigentlich nichts wesentlich Neues. Jetzt legen Sie einen Gesetzentwurf vor, von dem inhaltlich eben schon viele gesagt haben, warum er eben nicht so geglückt ist. Ich hätte es taktisch anders gemacht. Sie haben wirklich Ulrich Mäurers Gesetzentwurf vorgelegt,
und Sie haben ja etwas Eigenständiges gebastelt, viele Leute haben euch gesagt, warum das nicht so klug ist. In dieser Altersmilde, die ich im Moment empfinde, muss ich aber sagen,
ihr habt schon einmal besser Theater gespielt.
Diese Vorstellung, dass eine Koalition wegen der Staatsnotwendigkeit auseinanderbrechen und sagen würde, wir empfinden den Zwang so weit, dass wir eurem Gesetzentwurf unbedingt zustimmen müssen, und dann wäre die Koalition nicht am Ende, meine Güte! Ich habe noch einmal nachgesehen im Rahmen von Altersmilde: Koalitionsvereinbarung 2003 bis 2007, wer sich erinnert, wer da regiert hat, der weiß, was wir da eventuell vereinbart haben. In der Vereinbarung steht – –.
Ich war dabei! Ein paar von euch waren ja auch dabei! Dort steht: „In der Bürgerschaft hat jede Koalitionsfraktion das Recht, nach Herstellung des Einvernehmens mit dem Koalitionspartner Gesetzentwürfe und Anträge eigenständig einzubringen. Beide Koalitionen verpflichten sich im Rahmen der Koalitionsvereinbarung und der zusätzlich vereinbarten Politik, in der Bürgerschaft, ihren Ausschüssen sowie in den Deputationen nicht mit wechselnden Mehrheiten abzustimmen. Die Koalitionspartner sind sich einig, dass in der Bürgerschaft keiner der Partner überstimmt wird. Im Senat darf kein Koalitionspartner überstimmt werden.“
Diese Klausel, die wir damals mit euch geschlossen haben, steht identisch in dem Koalitionsvertrag, den wir jetzt mit den Grünen geschlossen haben.
Dementsprechend, was ihr hier aufführt, ist auch mit Altersmilde sozusagen ein rumpelndes Bauerntheaterstück, und es hat nur zum Ausdruck bringen sollen, dass wir uns inhaltlich in der Koalition an dieser Stelle nicht einig sind. Dass die SPD an dieser Stelle inhaltlich näher an der CDU ist, ist schön, aber Leute, dass ihr das jetzt noch einmal über eineinhalb Stunden ausmären müsst, was sowieso jeder in dieser Stadt weiß,
finde ich selbst mit Altersmilde langweilig. – Danke!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Nachdem es mir nicht gelungen ist, Robert Bücking auszusitzen, stehe ich
jetzt hier. Frau Neumeyer, es ist schön, wenn man denselben Redebeitrag zweimal im Parlament halten kann. Das erspart sowohl Aufschreibe- als auch Denkarbeit. Sie haben einen Redebeitrag gehalten, nachdem Sie sich mit Frau Reusch von Airbnb unterhalten haben. Das war bei der Einbringungsrede. Da haben Sie dasselbe gesagt, was Sie, nachdem Sie Frau Reusch noch einmal offiziell angehört haben, gesagt haben.
Sie hat doch genau dasselbe erzählt. Schauen wir doch einfach mal, welche Märchen Sie erzählt haben. Dass Bremen nicht reagiert hätte auf das großherzige Angebot von Airbnb, in Zukunft die Citytax einzuziehen. Wenn Sie sich das steuertechnisch anschauen, dann stellen Sie fest, der Übernachtungsgast zahlt eine Steuer. Einziehen muss sie der Hotelier und es ist völlig unproblematisch, dass Airbnb im Rahmen einer Bevollmächtigung und eines zivilrechtlichen Vertrages den sogenannten Gastgebern das als Serviceleistung anbietet. Da muss Bremen übrigens überhaupt nicht mitwirken. Wer dann erzählt, Bremen führt keine Gespräche, hat, glaube ich, das ganze System in gewisser Hinsicht nicht verstanden, Frau Neumeyer.
Es ist übrigens schön, die Anhörung hat es ja auf Ihren Antrag gegeben. Sie hat mit denen stattgefunden, die sich auch bei Herrn Bücking und bei mir alle gemeldet haben, mit denen wir auch vorher gesprochen haben. Das ist Airbnb gewesen. Die haben ein handfestes wirtschaftliches Interesse. Das ist eine Vereinigung von Menschen, die über Airbnb vermieten, die haben ein handfestes wirtschaftliches Interesse. Und das ist eine unabhängige Agentur gewesen, die nicht über Airbnb vermittelt, sondern über eine eigene Internetseite, die haben auch ein eigenes wirtschaftliches Interesse. Das haben sie in dieser Anhörung geltend gemacht. Das fand ich auch nicht schlimm. Die haben gesagt, wir wollen in Zukunft weiterhin mit unserem Geschäftsmodell Geld verdienen. Das ist legitim. Das ist legal. Jetzt ist aber die Frage, was wollen wir eigentlich mit diesem Gesetz? Und die Frage ist: Welche Argumentation macht man sich zu Eigen?
Wenn Sie nach Berlin schauen und feststellen, dass der Berliner Senat übereinstimmend sagt, mit dem Zweckentfremdungsgesetz, das in Berlin erlassen
wurde, haben wir 8 000 Wohnungen in den regulären Mietmarkt zurückgeführt, kann ich Ihnen nur sagen, wir sind achtmal so klein wie Berlin. Wir hätten tausend Wohnungen, die zurückgeführt werden würden. Wir sind vielleicht nicht der touristische Hotspot. Dann rechne ich das noch einmal herunter und bin ungefähr bei 300 Wohnungen, die wir in den Mietmarkt zurückführen. Jetzt mache ich sogar noch einen Sicherheitsabschlag, Frau Neumeyer, dann bin ich bei 200 Wohnungen. Eine Wohnung in Bremen besteht durchschnittlich aus drei Zimmern, dann bin ich bei 600 Zimmern. Wenn ich die dem Markt in Form von Studentenwohnungen zur Verfügung stellen würde, müsste ich in Bremen eine Subvention von 75 Millionen Euro aufwenden. Wenn Sie sagen, das ist eine Kleinigkeit und das rechtfertigt nicht ein vernünftiges Gesetz, dann ist das eine Wertungsfrage. Ich habe eine andere Wertung.
Selbstverständlich.
Selbstverständlich, Studenten werden aber im Regelfall nicht tageweise untergebracht und werden im Regelfall auch nicht wochenweise untergebracht, sondern Studenten sind monatsweise untergebracht. Das Gesetz regelt keine monatsweise Unterbringung.
Selbstverständlich.
Wenn Sie in das Gesetz schauen, dann stellen Sie fest, in § 1 soll die tageweise beziehungsweise wochenweise Vermietung zu Beherbergungszwecken geregelt werden. Das ist mir bekannt. Wenn jemand wochen- oder tageweise mietet, dann ist es mir völlig egal, zu welchem Zweck der nach Bremen kommt. Ich heiße alle Willkommen.
Frau Neumeyer, lassen Sie mich einen Punkt noch einmal erläutern. Sie stellen das jetzt so dar, dass der Senator für Justiz rechtliche Bedenken geäußert hat. Der Senator für Justiz hat auf Ihre Frage, ob die angekündigte Altfall-Regelung mit Stichtag 31. Dezember rechtlich zulässig ist gesagt: Ja. Daraufhin haben Sie gefragt, wird das auf jeden Fall vor dem höchsten deutschen Gericht halten? Da hat er gesagt: Nein.
Frau Neumeyer, ich war mir relativ sicher, dass die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland hält. Das Bundesverfassungsgericht hat eine andere Auffassung gehabt. Ich war mir relativ sicher, dass die DFL-Kostentragungspflicht vor dem Oberverwaltungsgericht hält. Hat sie auch. Vor dem Verwaltungsgericht hat sie das nicht. Ich war mir im Übrigen relativ sicher, dass viele Gesetzgebungsverfahren, die wir in Rot-Schwarz im Bund gemacht haben, dass die halten. Da hat das Bundesverfassungsgericht an vielen Stellen gesagt: Mhm, weiß nicht.
Es ist so, dass die Rechtsprechung in Deutschland, Gott sei Dank, unabhängig ist.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Buchholz, ich habe mich über Ihrer Rede gefreut, und ich sage, ich habe mich der FDP seit 1982 noch nie wieder so nahe gefühlt.
Dass ich von der Fraktion der FDP irgendwann einmal den Satz hören werde, bezahlbarer Wohnraum ist die soziale Frage unserer Zeit, Chapeau!
Ich muss auch einfach einmal so etwas sagen, Thomas, sonst sage ich das oft zu dir!
Unabhängig davon haben wir viele verschiedene Vorstellungen darüber, wie Wohnraum geschaffen werden kann, und ich glaube, in den unterschiedlichsten Vorstellungen ist jeweils auch ein richtiger Kern. Es gibt nicht den allein selig machenden Weg, mit dem wir die Frage des Wohnraums in Bremen lösen können. Ja, dazu gehört für mich die Erbpacht, ja, dazu gehört für mich eine Sozialquote, und ja, dazu gehört auch, dass wir vermehrt bauträgerfreie Grundstücke ausweisen. Dazu gehört für mich auch, dass wir auf Bundesebene gemeinsam – Thomas, das wäre vielleicht eine Idee, Herr Röwekamp! – über die Grundsteuer C nachdenken, nämlich wenn jemand über lange Zeit ein
Grundstück liegen lässt und allein deshalb einen Gewinn macht, weil es lange Zeit dort liegt und er es nicht bebaut. Im rot-schwarzen Koalitionsvertrag ist übrigens vorgesehen, dass man so etwas einführt.
Aus meiner Sicht müssen wir auch endlich darüber nachdenken, ob wir hier in Bremen nicht Baugebote erteilen, denn es gibt Grundstücke, die da liegen und nicht bebaut werden. Ja, es ist auch eine Frage, wie man mit Bebauungsplänen umgeht. Wir haben DIE LINKE jetzt gebashed, ich finde, das müssen Sie auch einmal ertragen,
das ist an dieser Stelle, glaube ich, auch richtig gewesen. Wir müssen aber auch bei Bauplänen darüber nachdenken, ob Restriktionen bestehen, die die Ausbauverdichtung innerhalb eines jeweiligen Baugebietes eventuell verhindern, und ob man nicht Instrumente schaffen kann, die das mindern. Das ist alles richtig. Ich glaube, es gibt nicht das allein selig machende, wie wir es schaffen, dass das Wohnraumangebot in Bremen erhöht wird.
Ich will aber auf eines hinweisen, da sind wir gar nicht so allein: Ende der Achtzigerjahre hat der Bund aufgehört, Wohnraumförderung für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen, weil er gesagt hat, die Aufbauphase ist vorbei, wir haben gar nicht so viel Bevölkerung, wir geben da kein Geld mehr hinein, und seit dem Zeitpunkt ist die Sozialwohnungsquote in allen Ländern gesunken. Ich weiß nicht, Jens Eckhoff ist jetzt nicht da – –. Wenn man jetzt sagen könnte, wem klemmt man eigentlich die Wohnungssituation in Bremen an das Revers, dann muss man sagen, Herr Eckhoff hat dafür gesorgt, dass in Tenever, ich glaube, knapp 1 000 Wohnungen im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms Stadtumbau West vom Markt genommen worden sind. Das war übrigens gut. Es war nämlich richtig, zum damaligen Zeitpunkt zu sagen, wir müssen in diesem Stadtteil völlig neu beginnen und die Krause-Blöcke abreißen.
Alle zusammen sind wir Prognosen gefolgt. Die letzte Prognose – ich habe das noch einmal herausgesucht – ist das GEWOS-Gutachten. Es ist nicht mehr aktuell, weil es überholt worden ist, aber es ist die letzte wissenschaftliche Analyse, die den Wohnraumbedarf in Bremen bemisst, sie ist von 2015. Dort geht man davon aus, dass wir dann einen entspannten Wohnungsmarkt haben, wenn wir jährlich 1 300 Wohnungen fertigstellen. Wir wissen
alle, dass das nicht ausreicht, deshalb ist es entscheidend, alle Dinge gemeinsam zu bündeln. Jeder Baustein hilft, und ich glaube, am meisten hilft es, wenn wir viele ausreichend große Flächen zur Verfügung stellen. – Ich danke Ihnen!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich bin fest davon überzeugt, die Frage bezahlbarer Wohnraum ist eine
der wichtigsten Fragen, die wir zurzeit sozial zu klären haben.
Der Preis einer Wohnung hängt ganz wesentlich und entscheidend von dem zur Verfügung stehenden Angebot ab. Deshalb muss sich verantwortliche Politik vor allen Dingen in Städten darauf ausrichten, Raum zum Wohnen zu schaffen. Das ist die erste Priorität, die man hat, wenn man in dem Bereich Soziales tätig sein will. Nach meiner festen Überzeugung ist es so, dass wir Ihnen heute ein Instrument vorlegen, das genau diesem Zweck und Ziel dient. Berlin hat mit einem Zweckentfremdungsgesetz innerhalb von zweieinhalb Jahren 8 000 Wohnungen in den normalen Mietmarkt zurückführen können. Ja, Berlin ist ohne Zweifel acht Mal so groß und ja, Berlin ist für viele Menschen eine deutlich wichtigere Tourismusdestination, als es Bremen ist und sein kann.
Aber selbst, wenn ich diese Abschläge mache, muss ich immer noch davon ausgehen, dass wir in Bremen über 300 bis 500 Wohnungen reden, die bisher zu Beherbergungszwecken genutzt werden und die in den regulären Wohnungsmarkt zurückgeführt werden können. Die eine Fallgruppe sind also Wohnungen, die zu Beherbergungszwecken benutzt werden und nicht mehr dem normalen Wohnungsmarkt zur Verfügung stehen, die andere Fallgruppe, über die wir reden, ist die Fallgruppe der langfristig leer stehenden Wohnungen. Wenn man über die langfristig leer stehenden Wohnungen nachdenkt, dann stellt man fest, eine valide amtliche Statistik gibt es darüber nicht. Es gibt aber Zählungen. Allein aus dem Stadtteil Gröpelingen hat der verstorbene Deputierte Dieter Adam einmal durch eine händische Zählung ermittelt, dass ungefähr 100 Objekte in diesem Stadtteil dauerhaft und langfristig leer stehen. Ich glaube, dass es bei dieser Zahl von 100 nicht bleibt, denn viele von uns kennen privat-empirisch durchaus leer stehende Objekte, die auch schon seit Jahren leer stehen, in ihrer Nachbarschaft. Wenn ich sage, amtliche Zahlen liegen nicht vor, dann muss man ermitteln, welche Dimension eigentlich das Problem der zweckwidrig verwendeten Wohnungen in Bremen hat, die eben zweckwidrig in dem Sinne sind, dass sie nicht für Wohnzwecke verwendet werden.
Wenn man sich die Internetplattformen anschaut, die für Beherbergungszwecke Wohnraum vermitteln – das ist im Wesentlichen Airbnb, aber das ist auch booking.com und verschiedene –, dann kommt man ungefähr auf eine Zahl, dass vielleicht
150 bis 200 Wohnungen vermittelt werden. Das beinhaltet nicht die darüber hinaus gehenden, ungefähr 600 regelmäßigen Angebote, die sich im Rahmen von Homesharing bewegen. Homesharing ist, egal wie man das jeweils einschätzen mag, wenn Sie selbst genutzten Wohnraum mit jemandem anderes teilen, das heißt, Sie haben eine Wohnung, vermieten dabei ein Zimmer tageweise oder wochenweise, oder Sie sagen, ich befinde mich längere Zeit nicht in meiner eigentlich genutzten Wohnung und in dieser Wohnung will ich jetzt über Airbnb Zimmer vermieten.
Diese Homesharing-Angebote sind noch deutlich vielfältiger als das, was dem Markt an regulären Wohnungen über Airbnb und booking.com entzogen wird. Lassen Sie mich auch eine Sache ganz deutlich sagen, weil das im Vorfeld auch immer eine Frage oder ein Diskussionspunkt gewesen ist, ob man damit eigentlich Untermietung irgendwie greifen will. Nein, dieses Gesetz bezieht sich nicht auf das Untermieten von Wohnraum für einen Monat, für zwei Monate, für drei Monate, sondern es bezieht sich nur auf die tageweise und wochenweise Vermietung von Zimmern zu Beherbergungszwecken.
Wenn man das zusammenrechnet und sagt, na ja, wie viel ist es, irgendetwas in der Range von 200 bis 500 Wohnungen, um die es geht, dann könnte man sagen, im Rahmen des Gesamtbestands, den wir hier in Bremen an Wohnungen haben, der je nach Zählung ungefähr um über 300 000 herum liegt, dann ist das doch ein total vernachlässigbares Problem. Das muss man doch eigentlich nicht regeln. Diese These hat Haus & Grund als allererste Reaktion auf das Gesetz auch geäußert.
Man kann aber auch eine andere Vergleichsrechnung machen. Wenn wir davon ausgehen, dass Bremen für die Errichtung von Studentenwohnheimen 60 000 Euro pro Platz investieren muss, damit Studenten dann für 250 Euro im Monat mieten können, dann kämen wir bei der Zugrundelegung von 200, 300 Wohnungen darauf – in einer Wohnung wohnt ja auch meistens nicht einer allein, sondern vielleicht zwei, die durchschnittliche Wohnung in Bremen ist eine Dreizimmerwohnung –, wenn man sagt, man belegt die mit 2,5 Menschen pro Objekt, dann käme man zu einer durchaus anderen Betrachtungsweise. Daraus würde sich ergeben, wenn man eine vergleichbare Anzahl an Studentenwohnheimplätzen schaffen würde, dass Bremen dann 75 Millionen Euro aufwenden müsste, um einen vergleichbaren Effekt zu erzielen, wie wir mit dem Wohnraumschutzgesetz erzielen. Das macht
deutlich, dass es hier nicht um eine Kleinigkeit geht, sondern um eine echte Auswirkung auf den Bremer Wohnungsmarkt.
Man kann darüber reden, welche Mechanismen da zusammenwirken und wie die Situation sich auswirkt, dass man zu wenig Wohnraum in den Städten hat, aber völlig unstrittig ist, dass die Zweckentfremdung von Wohnraum für Beherbergungszwecke auf lange Sicht Auswirkungen auf das Mietniveau hat. Darüber gibt es übrigens auch keinen Dissens in der Fachöffentlichkeit. Alle, die darüber publiziert haben, kommen zu dem einheitlichen Schluss. Vor dem Hintergrund ist es auch nicht unverständlich, dass über die Hälfte der deutschen Bundesländer, aber vor allen Dingen viele europäische Tourismusregionen, aber auch europäische Städte wie Barcelona, vergleichbare rechtliche Regelungen eingeführt haben, wie wir sie jetzt einführen wollen.
Herr Präsident, ich bin schon fast fertig! Ich wollte eigentlich noch die Vorteile dieses Gesetzes nennen. Wir wollen regulieren. Wir wollen, dass kein weiterer Wohnraum in Zukunft zweckentfremdet wird, sondern dass Wohnraum für das Wohnen zur Verfügung gestellt wird, nicht mehr für Beherbergungsbetriebe. Dieses Gesetz, ich mache es ganz kurz, ist das liberalste, das es in Deutschland gibt. Wir sagen, in jeder Wohnung kann ein Zimmer über Airbnb vermietet werden, wir sagen, neunzig Tage kann vermietet werden, und wir sagen auch, diejenigen, die bisher einem Gewerbe nachgegangen sind, indem sie solche Beherbergungsbetriebe geführt haben, bekommen eine großzügige Regelung, dass sie ihr Gewerbe fortführen dürfen. Das Gesetz hat das klare Ziel, wir wollen die Zweckentfremdung von Wohnraum deutlich begrenzen, soweit das möglich ist, getragen von der deutlichen Position, Wohnung soll ein Zuhause sein, keine Handelsware. – Ich danke Ihnen!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege Schäfer, ich habe eben noch ein bisschen versucht, darüber nachzudenken, ich halte es für ökologischen Unsinn, was Sie erzählt haben.
Ich bin fest davon überzeugt, dass eine Wohnungsbaupolitik, die Suburbanisierung Vorschub leistet, nicht nur ein steuerliches Problem für Bremen, sondern ein ökologischer Wahnsinn ist, wenn wir die Leute aus den Städten hinaustreiben, dann einen grünen Kreis darum herum ziehen und da hinten dann Vorortsiedlungen haben. Bei aller Wertschätzung ansonsten, das halte ich einfach für Quatsch.
Aber lassen wir doch ein bisschen Ehrlichkeit in diese Debatte einkehren. Frau Steiner, wenn Sie hier die kleinen Gewerbetreibenden in den Mittelpunkt Ihrer Rede stellen, worüber reden wir denn? Wir reden hier über einen amerikanischen inzwischen Multimilliardendollarkonzern, Airbnb, der auf Kosten von Kommunen und auf Kosten derjenigen, die ein vernünftiges Mietniveau haben wollen, weltweit seine Kohle macht, und dass Sie sich dann hinstellen und Sharing Economy idealisieren! Ich gebe zu, Herr Bücking, ich fand Ihre Darstellung eben sehr fair. Wir haben eine Auseinandersetzung darüber gehabt, wie positiv oder negativ Sharing Economy eigentlich zu werten ist. Ich habe eine etwas andere Position dazu, ob das richtig ist oder vielleicht nicht so richtig. Ich glaube, wir haben in dem Gesetz eine vernünftige Regelung getroffen, und ich weise noch einmal darauf hin, jeder darf ein Zimmer seiner selbst genutzten Wohnung vermieten und seine selbst genutzte Wohnung neunzig Tage, ohne dass er irgendetwas anzeigen muss, ohne dass der Staat irgendetwas davon mitbekommt. Das Einzige, was er machen muss, ist, die Sache zu versteuern. Ich finde, das ist eine gerechte und billige und vernünftige Auseinandersetzung.
Und Frau Steiner, wenn sozusagen die juristische Auseinandersetzung aus der Mottenkiste des parlamentarischen Partisanenkampfs der FDP, den Sie schon in Berlin geführt haben, wo das OVG Ihnen zweimal gesagt hat, die juristische Argumentation, die Haus & Grund da gegeben hat, ist hanebüchener Unsinn, –
wenn Sie finden, dass man diesen Partisanenkampf nach Bremen tragen kann im Kampf um die Häuser für die Kapitalisierung von Menschen, mein Gott, dann machen Sie das, aber es ist und bleibt Unsinn.
Deutsche Obergerichte haben schon anders entschieden.
Und jetzt zur CDU: Das unausgegorene Gesetz, das völlig an der Problemlage vorbeigeht. Schauen Sie sich doch einmal Bayern oder Baden-Württemberg an, was die an Gesetzen gemacht haben, das ist Staatssozialismus gegen das, was wir hier vorlegen.
Im Übrigen haben Sie das da selbst eingebracht. Dann können Sie doch nicht behaupten, dass das, was wir hier als ganz klare Zweckrichtung darauf – –. Ja, wir wollen sozusagen die Situation, die Robert Bücking beschrieben hat und die wir doch alle kennen, also wer durch die Stadtteile geht und ich kann Ihnen Fotos zeigen, auf denen steht, hier wird ein Mehrfamilienhaus umgebaut in eine Tourismusunterkunft und Ferienhäuser. Und nicht nur ein Foto. Die Situation kennen Sie doch auch, dass es nicht darum geht, dass wir untersagen wollen, dass irgendjemand sein Zimmer an Studenten vermietet, sondern es gibt einen Bereich, in dem Wohnraum in eine Gewerbe-Immobilie umgedeutet wird. Und das wollen wir in Zukunft begrenzen.
Lassen Sie mich noch eine Sache sagen. Es hat auch keiner behauptet, dass das Wohnraumschutzgesetz die Lösung der Wohnraumfrage in Bremen ist. Aber ich hatte ja vorhin vorgerechnet, dass ich glaube, dass das einen kleinen Beitrag liefern kann, genauso wie alle anderen Beiträge, die wir auch haben, über die wir uns dann auch streiten, wie darüber, ob wir größere Flächen zur Verfügung stellen können, wie wir Innenverdichtung machen. Ich habe eine hohe Sympathie dafür, dass wir auch Bebauungspläne, die den Ausbau von Dachgeschossen behindern, relativ schnell ändern. Aber wir müssen doch in Anbetracht des entstehenden Preisdrucks auf dem Bremer Wohnungsmarkt sehen, jede Maßnahme, die helfen kann, hilft nicht nur uns, die hilft vor allem unseren Bürgern, die preiswerten Wohnraum brauchen. Nun springen Sie doch einmal über Ihren Schatten. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lassen Sie mich damit beginnen, Herr Eckhoff, ich danke Ihnen, dass Sie diesen Antrag initiiert haben und eingebracht haben. Ich danke Ihnen deshalb, weil er eine Lücke
schließt. Sie sagen, Sie haben sich gefragt, warum wir nichts gemacht haben. Ich habe mich das, als Sie die Idee vorbrachten, eigentlich auch gefragt. Es hat mich zurückgeführt in meine Zivildienstzeit, in der ich mit einer gewissen Fassungslosigkeit auf der Rettungswache am Lehesterdeich gesessen habe. Parallel habe ich Polizeifunk und den Funk der Feuerwehr gehört und, sozusagen jenseits der Fernsehbilder, bin ich live informiert worden. Mit einer Fassungslosigkeit habe ich dieses Drama, das sich aufbaute und abspielte miterlebt. Ich habe mich sehr dahin zurückversetzt gefühlt.
Ich glaube, es ist richtig, diesen Antrag jetzt zu stellen, und die Frage, warum man es nicht gemacht früher hat, vielleicht einfach stehen zu lassen. Es gibt wahrscheinlich keine Antwort darauf, denn alle haben in der Zeit mit Ausnahme der LINKEN irgendwann einmal regiert, alle haben im Parlament gesessen. Es ist gut, dass Sie jetzt die Initiative ergriffen haben.
Es ist viel dazu gesagt worden. Ich möchte nach vorn gerichtet noch einmal eine Sache in den Fokus stellen. Ja, es hat einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss gegeben, der zu einer grundsätzlichen Neustrukturierung der Polizeiarbeit bei Großschadensereignissen geführt hat. Ja, es hat eine Überarbeitung des Pressekodex gegeben. Das hat dazu geführt, dass zumindest die seriösen Medien gesagt haben: Wir werden uns an der Inszenierung solcher Dinge nicht wieder beteiligen. Ja, es hat Versuche des Senats gegeben, relativ hilflos, mit den Opfern umzugehen.
Wenn man dann über dieses Bemühen der damaligen Sozialsenatorin liest, die Opfer zu einem adventlichen Kaffeetrinken einzuladen, dann steht man jetzt mit der retrograden Besserwisserei davor und sagt: Wie unsensibel ist das! Ich glaube aber, dass das der ernst gemeinte Versuch war, zumindest irgendetwas zu tun. Ich glaube, der Breitscheidplatz und der Bericht von Kurt Beck sagen, dass diese dreißig Jahre in Bremen, nicht nur in Bremen, an der entscheidenden Stelle keinen Fortschritt gebracht haben.
Der entscheidende Fortschritt ist, dass nach einer akuten Einsatzlage Menschen, die Opfer geworden sind, einen zentralen Ansprechpartner haben müssen für all die Fragestellungen und wir eben nicht sagen müssen: Suchen Sie sich einen Anwalt oder wir haben das Formblatt 2703, da bekommen Sie eine Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz, ja, wir haben einen total tollen sozialpsychiatrischen Notdienst und ja, wir haben auch
einen Härtefonds, aus dem bezahlt werden kann. Sondern dass es in Zukunft in Bremen so ist – die Bundesregierung hat ja so etwas schon eingerichtet – dass wir einen zentralen Opferbeauftragten haben, der in der Hierarchie auch oben angesiedelt ist, bei dem sich Opfer und ihre Angehörigen melden können und einfach sagen können: Ich weiß nicht mehr weiter, ich will mich auch nicht nur juristisch informieren. Ich will, dass der Staat, der mich nicht schützen konnte, mir zumindest hilft.
Ich glaube, das ist die Sache, und dann werden wir alle die Versäumnisse, die wir vielleicht dadurch, dass wir es nicht thematisiert haben, begangen haben, ein Stück weit aufarbeiten können, dass wir all unsere Konzentration jetzt darauf richten, dass es diesen Opferbeauftragten in Zukunft geben wird, damit es in Bremen – sollte ein solches Ereignis noch einmal vorkommen –nicht wieder so ist, dass Leute zu einem adventlichen Kaffeetrinken eingeladen werden, sondern dass ihnen wirklich geholfen wird. – Ich danke Ihnen!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Jedem fällt auf, dass die Debatte vorwiegend im Konjunktiv geführt wird. Warum ist das so? Jeder, der diese Aktuelle Stunde betrachtet, weiß, dass heute - ich glaube, gegen 14 Uhr - der Bundesinnenminister im zuständigen Innenausschuss des Bundestages zusammen mit der BAMF-Leitung berichten wird. Es wäre klug gewesen, gewisse Konjunktive dadurch zu vermeiden, dass man nicht heute eine Aktuelle Stunde einberuft, sondern einfach gewartet hätte, bis Informationen tatsächlich ins Volk gekommen sind.
So bleibt uns nur, aus allgemein zugänglichen, öffentlichen Quellen den Sachverhalt so, wie er dargestellt wird, zu umrunden. Ein paar öffentliche Quellen gibt es ja. Herr Zenner, ich bin etwas verwundert, dass Sie diese nicht genutzt haben.
Das BAMF hat eine ausgiebig gestaltete, sehr informative Webseite. Dort wird übrigens auch dargestellt, was das BAMF als Bundesanstalt für Migration und Flüchtlinge eigentlich macht. Unter dem Menüpunkt „Verfahrenssteuerung und Qualitätssicherung“ wird ausgeführt, ich zitiere:
„Die Qualitätssicherung von Asylverfahren setzt sich aus verschiedenen Bausteinen zusammen. Sie erfolgt ganzheitlich; denn es gilt hierbei das gesamte Asylverfahren - von der Antragstellung bis zur Zustellung des Bescheides - zu untersuchen. Die Qualitätskontrolle wird unter anderem in Form von Sichtungen der Anhörungsprotokolle und der Bescheide ausgeübt. Außerdem sind zu allen asylrechtlichen Entscheidungen den Qualitätsförderern des Bundesamtes sogenannte Kurzübersichten
im Interesse einer einheitlichen Entscheidungspraxis vorzulegen.“
Vorher heißt es dort:
„Die Steuerung des Asylverfahrens dient auch dazu, die Entscheidungspraxis der Verwaltungsgerichte zu vereinheitlichen. Daher gelten die Leitsätze auch im Prozessbereich als Grundlage für die Linie des Bundesamtes. Zwischen den Standorten und dem Referat, das die Prozessführung bei den Obergerichten wahrnimmt, erfolgt ein stetiger Informationsaustausch, etwa über die aktuelle Entscheidungspraxis der Obergerichte. Eine wirksame Steuerung setzt aber auch eine ständige Erfolgskontrolle voraus. Dafür sorgt neben der Fachaufsicht durch Referats- und Gruppenleiter auch das Referat ‚Operative Steuerung Asyl und Integration‘. Es analysiert Entwicklungen und Trends, damit Handlungsbedarf für die Steuerungsmaßnahmen frühzeitig erkannt und umgesetzt werden kann.“
Das alles hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge! Es ist nicht so, dass wir jetzt etwas Neues einführen müssten. Diese Bundesbehörde hat unter der Ägide des vorherigen Bundesinnenministers sehr wohl versucht, eine Kontrolle einzuführen. Das hat sie auch nach außen entsprechend dargestellt.
Wenn diese Verfahrenssteuerung tatsächlich so versagt haben sollte, dass 1 200 bis 2 000 Fälle in der Außenstelle Bremen nicht rechtmäßigen Entscheidungen zugeführt worden sind, dann wäre das in der Tat nicht nur erklärungsbedürftig, sondern schlicht und ergreifend unverständlich - aber am Ende des Tages augenscheinlich Ausdruck eines Versagens bei der Anwendung der internen Richtlinien des Bundesamtes.
Ich bin mir übrigens sicher, dass der Bundesinnenminister heute im Innenausschuss des Bundestages Stellung dazu nehmen wird, warum diese Qualitätssicherungsmaßnahmen seiner Behörde nicht funktioniert haben und was man in Zukunft dagegen tun kann.
Was ich allerdings ärgerlich finde, ist der Versuch, das Agieren einer Bundesbehörde damit zu verquicken, wie diese Stadt organisiert ist oder welche Asylpolitik beziehungsweise welche Willkommenskultur diese Stadt hat. Das ist der Versuch, die
Frage in den Raum zu stellen - wieder der Konjunktiv! -, ob Bremen nicht irgendetwas hätte machen müssen, zumindest irgendetwas hätte machen können, und warum das gerade wieder in Bremen passiert.
Es ist in der Tat so, dass es Fragen gegeben hat. Pistorius ist das eine. Sehr verdienstvoll war an dieser Stelle auch die Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag. Herr Hinners, Sie haben ihren Hinweis auf das Zahlenwerk beschränkt. Es wäre schön gewesen, wenn Sie bis zum Ende zitiert hätten.
Der Bundesminister des Innern erklärte in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke und weiterer Abgeordneter der Fraktion DIE LINKE gegenüber dem Deutschen Bundestag:
Jetzt kommt es:
„Divergierende Schutzquoten in den Ländern sind auf folgende Aspekte zurückzuführen:
Die Außenstellen des BAMF bearbeiten nicht gleichermaßen alle Herkunftsländer. Die Antragsteller jedes Herkunftslandes mit jeweils individuell unterschiedlichen Schicksalen beziehungsweise Fluchtgründen sind die Grundlage für zwangsläufig in der Summe auch divergierende Schutzquoten. Kleine Entscheidungsmengen je Arbeitseinheit beziehungsweise Dienststelle des BAMF sowie eine unterschiedliche Anzahl von Außenstellen pro Bundesland des BAMF führen zu statistischen Unterschieden.
Die Außenstellen des BAMF weisen unterschiedlich hohe Anteile von Dublin-Verfahren auf, sodass die Schutzquote auch durch diesen Faktor - extrem - variiert.