Peter Erlanson

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Last Statements

Sehr geehrter Herr Präsident! Hier gibt es passend zum Thema etwas Süßes. Ich werde das hier hinstellen.
So.
Ich denke, mein Vorredner hat das gesagt. Natürlich ist das sehr verführerisch und Gummibärchen sind sicherlich etwas Schönes. Würfelzucker würde ich jetzt nicht direkt essen wollen, aber gut. Man hätte jetzt auch eine Flasche Coca-Cola hier hinstellen können, diese entspricht im Verhältnis so etwa 40 bis 42 Würfeln Zucker, die 200 Gramm Gummibärchen entsprechen 49 Würfeln Zucker.
Richtig ist auch, meine Vorredner haben darauf hingewiesen, die Kennzeichnungspflicht, die es teilweise gibt, die aber sicherlich an vielen Stellen ungenügend ist. Wenn man sich vorstellt, dass gerade wenn Kinder – die Vorredner haben viel darüber geredet – vor Gummibärchen stehen, sie dann nicht die klein gedruckten Zahlen lesen werden
und für sich entscheiden können: Mensch, das ist aber viel Zucker.
Ich finde, das geht nicht. Ich finde, da sind andere Sachen besser, wo man sagen muss – –: In der Tat, Unterstützung und Erziehungsmaßnahmen, das hat der Bericht auch gezeigt, das gibt es mittlerweile in Bremen. Das ist, denke ich, auch sehr gut, es wird angenommen aber es wird auch gemacht. Andererseits muss man aber auch sagen, an bestimmten Stellen sollte man das einfach verpflichtend einführen, wie zum Beispiel so eine Nährstoffampel.
So ein Kind muss wenigstens die Chance haben, zu schauen: Mensch, da ist eine rote Ampel und ich habe einmal gelernt, dass das nicht gut ist. Das heißt nicht, dass es verhindern wird, dass Kinder Gummibärchen essen und dass sie sie vielleicht gut finden und dann wieder mehr davon essen. Aber ich finde, es ist ein Anreiz, noch einmal über das eigene Verhalten nachzudenken. Es ist auch ein Hinweis für Eltern, das wurde ja auch schon gesagt, das ist nicht nur so, dass es an den Kindern liegt, weil diese unklug oder Süßmäuler oder sonst irgendwas sind, sondern es liegt durchaus auch an dem, was Eltern machen.
Es liegt aber auch daran, das will ich auch noch einmal deutlich sagen, was die Industrie teilweise veranstaltet. Wir wurden, um auch ein Beispiel aus der Praxis zu bringen, bei uns in der Klinik, irgendwann als stillfreundliches Krankenhaus zertifiziert und dabei hat man festgestellt, dass eigentlich für alle Neugeborenen von Milupa und allen möglichen Firmen, die Babyflaschen mit entsprechender Babymilch und die Babykost kostenfrei zur Verfügung gestellt wurden. Da hat man hat sich gefragt: Was ist das?
Dann hat man das im Laufe der Zeit untersucht und im Grunde genommen festgestellt, wie viel Zucker in die Babynahrung hineingemischt war,
die dann von der Industrie umsonst abgegeben worden ist. Das führt sicherlich dazu, dass diese Kinder, wenn sie zwei, drei, vier Jahre alt sind, schon auf diese zuckerhaltige Nahrung, Süßigkeiten und Getränke konditioniert sind. Da ist es schon sehr schwer, das wieder herauszubekommen. Wir haben dann nicht nach dem Staat gefragt, sondern einfach gesagt: Die Hebammen werfen
jetzt all diese Flaschen und die Produkte von Alete und was so angeliefert wurde, hinaus und sagen den entsprechenden Vertreten: Wir nehmen die Produkte nicht mehr. Das ist auch eine Möglichkeit, damit umzugehen, und ich finde, die ist sehr, sehr richtig.
Trotzdem glaube ich, das, was bei dieser Großen Anfrage herausgekommen ist, man muss ja deutlich sagen, also zumindest ist eine Zuckersteuer, wie in Großbritannien und in Mexiko – ich weiß, dass es dazu auch andere Meinung gibt, aber das ist ein sehr schwieriges Pflaster –, ein kleiner Ansatz, die Konzerne dazu zu bewegen, möglicherweise ihre Praxis zu verändern. Möglicherweise sagen sie aber auch: Wir machen das gerade nicht, weil wir uns dadurch in Zukunft die Einnahmen nehmen.
Das mag sein, aber ich finde, es ist eine Sache, die man überlegen muss. Genauso sollte man die Nährstoffampel auf jeden Fall in Betracht ziehen, auch wenn sie schon so lange diskutiert wird. Man kann sich fragen, warum wird sie so lange diskutiert, und warum setzt man sich nicht endlich einmal durch und sagt: Wir machen jetzt so etwas!
In dem Sinne kann ich nur sagen: Schöne Mittagspause, und wer sich hier noch einmal bedienen will, gern! – Vielen Dank!
Gut, das mache ich.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, man hat bei der bisherigen Diskussion schon gemerkt, dass es leider ein ziemlich schwieriges und schwer zu lösendes Thema ist. Ich wollte deshalb in aller Deutlichkeit direkt noch einmal zu Herrn Dr. Buhlert sagen, dass wir in dem Beschlussteil Forderungen für die Krankenhäuser aufgestellt haben. Das heißt: Fragen der generalistischen Ausbildung der Altenheime, die man sicherlich auch stellen muss, haben wir nicht behandelt.
Nein, ich muss es nicht betrachten. Ich kann es Stück für Stück aufteilen, indem ich sage: Da habe ich Einfluss, da kann ich etwas machen.
Ein Punkt, den Sie angesprochen haben und den auch der Kollege Rupp ganz deutlich gemacht hat, ist: Wir sind in einer Situation, dass wir selbst in der normalen Krankenpflege, mit dem, was an Ausbildungsplätzen vorgehalten wird, im Grunde genommen in eine Lücke stoßen oder fallen, wie auch immer man das bezeichnen will. Das Pflegeberufsmonitoring hat deutlich gezeigt, man muss die Ausbildungsplätze verdoppeln, wenn man nicht – ich weiß die Zahl nicht – 2020 oder
2035 ein sehr großes Loch haben will. Ich glaube, das ist eine Aufgabe für heute. Nach dem, was wir debattiert haben und wie das auch in der senatorischen Dienststelle von der Senatorin diskutiert wurde, würde ich ganz klar sagen, dass der Punkt drei unter uns Konsens ist. Da müssen wir, da können wir starten. Wie weit das gehen wird, ob wir genügend Geld dafür haben, ob es irgendwann wieder heißt, wir sind auf einem guten Weg und wir machen wieder nichts, das weiß ich nicht. Aber ich glaube, bei Punkt drei sind wir uns einig.
Bei dem Punkt vier will ich ganz deutlich sagen, dass ich es richtig gut finde, dass die Fraktion der FDP dem zustimmt. Bei Punkt vier sagen wir, dass wir erwarten, dass von der senatorischen Dienststelle ein Konzept erstellt wird, in dem man sich Gedanken darüber macht, wie man Arbeitsbedingungen in der Pflege, in der Erwachsenenpflege, –
nicht in der Altenpflege, sondern in der Erwachsenenpflege – verbessern kann. Da kann man sich denken: Arbeitsbedingungen verbessern, was soll das sein? Es gibt ganz viele Sachen, die verändert werden können. Einfache Sachen wie zum Beispiel die zuverlässige Planung durch einen Dienstplan, der nicht jeden zweiten Tag umgeworfen wird. Das ist ein großes Anliegen von Schwestern und Pflegerinnen und Pflegern in der normalen Erwachsenen- und in der Kinderkrankenpflege. Diese Arbeitsbedingungen werden einfach nicht vorgehalten. Das passiert nicht. Das ist ein großes Problem.
Ich kann Ihnen berichten: Ich bin, glaube ich, bekannt dafür, weil ich aus dem Krankenhaus komme, dass ich sehr oft versuche, in die Praxis zu gehen. Ich habe mir neulich bei einer Stationsbegehung eine Leiharbeiterin und einen Leiharbeiter einfach beiseite genommen und habe versucht, mit denen zu sprechen, zu fragen, was denn das Problem ist. Die haben mir ganz deutlich gesagt: „Die Arbeitsbedingungen in dem Krankenhaus sind so schlecht, ich habe das jahrelang mitgemacht, ich werde das nicht mehr weiter machen. Ich bin zu einer Leiharbeitsfirma gegangen, da habe ich einen festen Dienstplan. Ich kann sagen, ich will von Montag bis Freitag arbeiten. Ich möchte keine Nachtwachen haben. Ich muss morgens später kommen, weil ich Kinder habe, die in den Kindergarten müssen, der sonst nicht offen hat.“ Sie haben auch gesagt: „Wir bekommen auch ein bisschen mehr Geld, aber das ist es nicht. Es ist die Anerkennung, wie ein Leasingauto vor der Tür stehen zu haben, mit dem man zum Dienst fahren, das man aber auch privat benutzen kann, oder das Handy, das zur Absprache nötig ist, das man auch privat benutzen kann.“
Das sind alles Punkte, von denen man sagen muss, das sind Arbeitsbedingungen, bei denen Fachkräfte sagen: Ich bin doch nicht dumm und gehe ins Krankenhaus, sondern ich gehe zu einer Leiharbeitsfirma. Das müssen wir aufbrechen. Das ist unsere Aufgabe. Deshalb ist unser Punkt vier ganz wichtig, in dem wir gesagt haben, es muss ein Konzept entwickelt werden, mit dem man sich wirklich Gedanken darüber macht,
wie man Arbeitsbedingungen verbessern kann. Wie ich schon sagte, das Thema ist so groß, so notwendig, aber man bräuchte mehr Zeit. –Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren heute die Antwort auf die Große Anfrage mit dem Titel „Mehr Gesundheitsschutz und Prävention durch Drugchecking?“. Interessant an dieser Geschichte, an der Überschrift ist, dass sie auffällt. Man fragt sich, ob das dahinter ein Ausrufungszeichen oder ein Fragezeichen ist. Ich glaube, das weist auf die Debatte hin, die wir haben. Ich
glaube, in der Gesamtlage zur Beurteilung, zur Handhabung und zur Therapie von Drogen gibt es einen tiefen Riss in dieser Gesellschaft. Wie mit diesem Riss umzugehen ist, geht teilweise durch einzelne Parteien hindurch, durch unterschiedliche gesellschaftliche Gruppen. Das haben wir heute erlebt.
Was passiert hier? Wir haben eine Große Anfrage, die die Koalition auf den Weg gebracht hat. Wir wissen, dass es vorher einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegeben hat, indem sie das Drugchecking in einem ganz normal geschriebenen Antrag auf den Weg gebracht haben, der wurde dann aber zurückgezogen, weil die Fraktion der SPD das so nicht wollte oder weil Teile der Fraktion der SPD das nicht wollten.
Ja, es wurde nicht eingebracht, das kommt doch auf das Gleiche heraus. Ich finde einfach, darin zeigt sich, es gibt sehr, sehr große Unterschiede, wie damit umzugehen ist.
Jetzt schauen wir uns die Antwort des Senates an: Das finde ich, ist eigentlich auch noch einmal wichtig, das sind 14 Seiten. Bei den 14 Seiten sind die ersten drei, vier, die, die sich tatsächlich mit Drugchecking beschäftigen, die anderen sind die Querelen, wie man das mit der Justiz regeln oder nicht regeln könnte, was aber trotzdem wichtig ist, finde ich.
Der Senat hat Einrichtungen, soziale Träger befragt, die Erfahrung in der Drogenarbeit haben und der Senat, wie auch diese angefragten Einrichtungen kommen zu dem Ergebnis, und ich zitiere: „Das Drugchecking als akzeptanzorientierter Ansatz könnte daher Gesundheitsschädigungen und Vergiftungen beim Konsum illegaler Substanzen verhindern und wäre als sinnvolle Ergänzung zum bestehenden Hilfesystem einzuordnen.“ Ich finde, das ist das Ergebnis, kurz zusammengefasst. Ich neige ein bisschen dazu zu sagen: Dann sollten wir uns jetzt endlich einmal auf den Weg machen.
Wenn der Senat sagt, das sei das Ergebnis, dann reichen wir Ihnen als LINKE, bei den Grünen ist das sowieso eindeutig und ich glaube auch bei großen Teilen in der SPD, doch einmal die Hand. Man
kann dann sagen: Lasst das jetzt endlich Wirklichkeit werden, wir müssen an der Stelle doch etwas tun.
Wenn ich jetzt die anderen Fraktionen hier im Haus gehört habe, dann muss man doch einfach sagen, es ist doch ein Missverhältnis. Man kann sagen, seit der Prohibition mit Alkohol, vor rund hundert Jahren, gibt es immer und immer wieder gesellschaftliche Versuche, Drogenkonsum durch Verbot, durch Gewalt, durch Umerziehung, durch Strafen Herr zu werden. Wenn man sich die heutige Welt anschaut, muss man einfach sagen, das ist grundsätzlich überall, an jeder Stelle dieser Welt gescheitert. Überall sind diese Konzepte untergegangen. Wir haben heute, auch gerade in einer globalisierten Welt einen Zustand, in dem man sagen kann: Das kann man doch nicht mehr akzeptieren. Dem ist mit solchen Methoden einfach nicht beizukommen.
Die Kollegen von der FDP haben das auch sehr deutlich gesagt. Worum es im Grunde genommen geht, ist, dass wir Pfade zur Legalisierung von bestimmten Drogen finden müssen. Das ist das Einzige, was man tun kann. Es ist völlig plausibel, wenn wir jetzt eine Legalisierung hätten, dann hätten wir eine gezielte, medizinisch kontrollierte Abgabe von bestimmten Drogen an bestimmte Menschen, zu bestimmten Altersstufen und dann hätten wir Hilfestrukturen, die tatsächlich auch greifen könnten. Alles das haben wir im Moment nicht.
Wenn jetzt gesagt wird: Es gibt offensichtlich Schwierigkeiten mit der Justiz, mit Inneres, ja, das mag sein. Da würde ich aber einmal sagen, dass wir der Gesetzgeber sind und sich diese Ressorts danach zu richten haben.
Deshalb denke ich, ist Drugchecking auf der einen Seite ein richtiger Weg, gerade die Ergebnisse von anderen Ländern zeigen, dass man diesen Weg gehen kann. Es ist kein Königsweg und es ist schon nicht einmal ein Suchtbekämpfungsmittel, aber es rettet Leben und das finde ich, ist das Entscheidende. Und wenn es Leben rettet, dann kann ich nur sagen, sollten wir uns hier auch in Bremen endlich auf den Weg machen. – Danke!
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kollegen! Wir debattieren heute den Antrag der Fraktion der CDU, der den Titel trägt „Anbieterkreis für Unterstützungsleistungen im Alltag ausweiten – Pflegebedürftige und Angehörige entlasten!“ Ich will einmal sagen, der zweite Teil der Überschrift, Pflegebedürftige und Angehörige entlasten, hat eigentlich nicht viel mit dem Antrag zu tun. Wenn ich die Situation der Geldausgabe irgendwie anders regle als sie jetzt ist, helfe ich damit noch nicht den pflegebedürftigen Menschen oder ihren Angehörigen. Das ist schon einmal Punkt Nummer eins.
Punkt Nummer zwei, um es auch deutlich zu sagen, Herr Möhle hat, finde ich, zu Recht darauf hingewiesen, dass es natürlich wieder eine Verschiebung in das Private ist. Auf der einen Seite haben wir normalerweise soziale Träger, die, wie Herr Möhle berechtigterweise gesagt hat, natürlich eher kontrolliert werden, oder sie können vielmehr eher
kontrolliert werden. Das ist nicht der private Bereich, der eigentlich nicht reguliert und entsprechend missbrauchsanfällig ist oder einfach Kosten dabei verursacht, die eigentlich nicht angemessen sind. Das, finde ich, ist bei öffentlichen Trägern klarer zu kontrollieren. Auf der anderen Seite will ich aber natürlich auch sagen, die Intention des Antrags der Fraktion der CDU ist schon verständlich. Natürlich gibt es die verschiedenen Arten der Nachbarschaftshilfe und da auch Situationen, in denen man sagt, wenn man jetzt jemandem dafür einfach einmal als kleine Anerkennung Geld geben könnte, wäre es vielleicht gar nicht schlecht. Dass es diese Möglichkeit überhaupt nicht so richtig gibt, finde ich, ist ein Punkt, bei dem man sagt, darüber sollte man vielleicht noch einmal nachdenken. Das finde ich dann auch in Ordnung.
Des Weiteren aber auch noch einmal ganz, ganz deutlich: Wir haben in Bremen diese Institution der Dienstleistungszentren, für die Einrichtung dieser Dienstleistungszentren ist Bremen einmal sehr gelobt worden. Dazu gibt es einen Film beim NDR, die das sehr gut finden. Ich selbst habe auch bereits viele von diesen Dienstleistungszentren in dieser Stadt besucht, und ich finde deren Ansatz und ihre Arbeit auch beeindruckend. Man muss allerdings auch sagen, und das ist so ein bisschen wieder unser grundlegendes Problem, die Dienstleistungszentren klagen natürlich auch darüber, dass sie wiederum nicht genügend Personal haben. Da geht es jetzt nicht um das Pflegepersonal, das wäre eine Fehlbeurteilung. Die Dienstleistungszentren organisieren die Freizeit, die Kräfte erledigen Einkäufe, putzen, bieten generelle Unterstützung an, sie führen aber keine pflegerischen Tätigkeiten durch. Das macht ein Dienstleistungszentrum nicht.
Dann verdeutliche ich einmal, diese Pflegetätigkeiten gehören dann in der Tat zu einem Träger, und zwar zu einem öffentlichen Träger. Dann kann man sich fragen, ist dieser Antrag jetzt dafür gedacht, um Dienstleistungszentren zu ersetzen? Das weiß ich nicht, das wird aus dem Antrag nicht so richtig ersichtlich. Klar ist aber in der Realität, dass natürlich auch die Dienstleistungszentren im Laufe der Jahre immer weiter unterfinanziert sind und viele Dienstleistungszentren heute vor dem Problem stehen, dass sie sagen, wir hätten ganz, ganz viele Aufgaben, die wir teilweise auch schon einmal erledigt haben, aber heute können wir sie nicht mehr erledigen, weil wir nicht genügend Personal beziehungsweise Personalmittel haben. Da geht es um
Personalmittel! Das Personal, das dort gesucht wird, das einkauft, das einmal mit den Menschen redet, sie ein bisschen unterhält, auch einmal putzt oder so etwas, dafür braucht man keine Fachkräfte. Da ist es nicht der Fachkräftemangel, das hat damit überhaupt nichts zu tun, sondern es geht einfach darum, dass wir als Gemeinwesen zugelassen haben, dass dieses gut funktionierende Modell der Dienstleistungszentren nicht mehr so gut funktioniert, weil die Mittel fehlen. Ich finde, das ist ein Auftrag für die Zukunft, darüber nachzudenken.
Wir als LINKE haben das auch mehrfach diskutiert, und wir werden uns heute an der Stelle enthalten, weil wir finden, es muss durchaus eine Möglichkeit gefunden werden, dass es eine Anerkennung für nachbarschaftliche Arbeit geben kann, ohne dass ein Träger dazwischen eingeschaltet ist. Das finden wir auch richtig, aber wir müssen uns trotzdem den Dienstleistungszentren in positiver Weise zuwenden. – Danke sehr!
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir diskutieren heute unter dem Titel „Existenzminimum endlich fair und realistisch berechnen“ einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen und der SPD.
Lassen Sie mich zu Anfang sagen, die Überschrift empfinde ich ein wenig als Zumutung. Wenn da steht „Existenzminimum endlich realistisch berechnen“, will ich wirklich einmal sagen, liebe Kollegen von der Koalition, das hätten Sie vor Jahren schon haben können. Das war vor Jahren schon angesagt, dass jeder wusste, diese Berechnungen, die da aufgrund der statistischen Grundlagen angestellt werden, indem Sie nämlich die 15 unteren Prozent der Bevölkerung zur Berechnung herangezogen haben, führen immer wieder und haben immer wieder dazu geführt, dass das Existenzminimum im Grunde genommen bei Hartz IV und bei der Grundsicherung nicht erreicht wurde. Ich finde, das sollte man zu Anfang auch einmal deutlich sagen.
Andererseits, Herr Möhle, wenn Sie so weitermachen, werden wir noch Freunde. Das ist natürlich ein ausgesprochener Schritt für die SPD, dass Sie jetzt endlich einmal zugeben, dass da etwas geändert werden müsste, und jetzt machen Sie sich auf den Weg und stellen hier den Antrag. Da muss ich einfach sagen, das ist anerkennenswert, denn da trifft tatsächlich einmal der Spruch zu: Wir sind da auf einem guten Weg. Das wäre in der Tat ein guter Weg, wenn wir da vorankommen.
Lassen Sie mich noch einmal sagen: Es ist aber auch höchste Zeit! Das will ich auch noch einmal deutlich sagen. Wer heute ins Internet geschaut hat, heute ist der neue Armutsbericht des Paritätischen herausgekommen, stellt fest, dass es 13,7 oder 13,8 Millionen arme Menschen in diesem Land gibt, aber was natürlich das Entscheidende dabei ist: 33 Prozent davon arbeiten, die sind nicht arbeitslos. Das heißt also im Grunde genommen, eine ganze Anzahl von Menschen heute kann – ein Drittel ist es ja tatsächlich, 33,3 Prozent –, genau ein Drittel kann sich von seiner Arbeit nicht mehr ernähren, nicht mehr leben, nicht mehr ein existenzwürdiges Leben führen. Da finde ich, müssen die Alarmglocken läuten.
Da ist etwas, bei dem wir einfach zugreifen und sagen müssen: Das muss jetzt endlich einmal aufhören. Das muss wirklich aufhören.
Mindestens. Ich sage einmal klar, wir haben jetzt für uns als Fraktion DIE LINKE gesagt: Gut, wir finden den Anlauf gut, wir sehen den Veränderungswillen bei der SPD, das ist wunderbar.
Wir haben einen Änderungsantrag gemacht, in dem wir noch einmal gesagt haben: Ja, es ist gut, dass Sie endlich anfangen, aber beweisen Sie bitte schön doch erst einmal, dass Sie es wirklich ernst meinen. Und wenn Sie es wirklich ernst meinen, dann sage ich hier auch in aller Deutlichkeit, dann müssen Sie vor Ort, da, wo Sie Mehrheiten haben, wo Sie auch Einfluss durch Ressorts und durch Senatorinnen und Senatoren haben, jetzt endlich auch einmal zugreifen. Deshalb haben wir einen
Zusatzpunkt zu dem Beschluss hinzugefügt, in dem wir gesagt haben, dass wir vor Ort, zum Beispiel beim Jobcenter, in die dortigen Strukturen hineingehen müssen, und es gibt lokale Spielräume. Da sind wir als Fraktion DIE LINKE zumindest sehr fest überzeugt. Es gibt lokale Spielräume und die müssen genutzt werden. Die müssen auch genutzt werden, wenn die SPD weiter glaubwürdig bleiben will.
Zum Abschluss: Den Antrag von Frau Wendland – ja, das ist völlig richtig, was darin steht. Das ist schon immer Position der Partei DIE LINKE gewesen, deshalb haben wir uns als Partei gegründet, deshalb sind wir die ganze Zeit sozialpolitisch unterwegs, weil wir einfach sagen, diese Gemeinschaften müssen weg, diese Sanktionen müssen weg. Das, finde ich, ist überhaupt keine Frage. Die Frage, die sich für uns heute nur stellt, ist: Die SPD macht sich auf, –
das hat so lange gedauert, dass wir sehr froh sind, dass das überhaupt passiert. Ich will einmal sagen, die Bissen, die Frau Wendland Ihnen jetzt vorsetzt, sind für die SPD, glaube ich, zu schwer zu nehmen. Das kann man Ihnen nicht zumuten. Davor muss man Sie ein bisschen schützen.
Von daher werden wir ganz deutlich sagen, wir werden uns bei den Punkten von Frau Wendland, da wir sie richtig finden, an der Stelle enthalten. Ansonsten werden wir natürlich dem Antrag der SPD zustimmen, denn er ist wunderbar, und ich freue mich auf die Zusammenarbeit in den nächsten Monaten, um das jetzt auch tatsächlich einmal auf den Weg zu bringen. – Danke!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir debattieren heute über das Behindertengleichstellungsgesetz und über einen Entschließungsantrag. Um es vorwegzunehmen, weil die Materie doch, wenn man sie im Detail ansehen will, ein bisschen schwieriger ist, will ich gleich sagen, wir werden als Fraktion DIE LINKE dem Entschließungsantrag auf jeden Fall zustimmen, weil wir glauben, da ist eine Stelle benannt worden, an der man noch einmal genauer hinsehen muss, und das finden wir gut.
Für das Gesetz selbst werden wir uns enthalten. Das möchte ich jetzt kurz begründen. Wir haben, und Frau Grönert hat das wirklich wieder hervorragend zusammengefasst – –. Es gab einen sehr langen Prozess.
Ja, danke, bitte sehr. Es gab wirklich einen sehr langen Prozess, in dem sich alle sehr konstruktiv verhalten haben, um das Bestmögliche herausholen. Frau Grönert hat das auch gut geschildert, wir waren ausnahmsweise einmal, wie ich immer sage, auf dem richtigen Weg. Aber im letzten Moment wurden dann doch noch einmal Bremsen angezogen.
Die Bremsen, die angezogen worden sind, beziehen sich genauer gesagt auf drei Punkte. Der erste Punkt ist, dass strittig gewesen ist, wie eine Frist zur Barrierefreiheit im Sinne von Erfassung aber auch von Veränderung in den Altbeständen in diesem Gesetz ausschauen könnte. Da muss man sagen: Zunächst einmal hatten sich in den ersten Entwürfen alle auf 2021 geeinigt. Danach kam der letzte Entwurf der Koalition, in dem es auf einmal 2025 hieß und bei dem eigentlich alle, das heißt, Herr Steinbrück wie auch Horst Frehe wie auch die ganzen Behindertenverbände gesagt haben: 2025, das sind eineinhalb Legislaturperioden, in dieser Zeit hat kein Mensch, noch nicht einmal das Parlament, die Möglichkeit, das Vorangehen und das Umsetzen eines Gesetzes zu begleiten. Jetzt sind wir in der Situation, dass wir einen Kompromiss haben, der im Gesetz steht, und der bedeutet 2023, also etwas mehr als eine Legislaturperiode, um es genauer zu sagen, fünf Monate mehr. Ich finde das ist ein kleiner Kompromiss, aber immerhin ein Kompromiss. Das war Punkt eins.
Punkt Nummer zwei war, wie auch schon andere Vorredner und -rednerinnen gesagt haben, die Verbandsklage. Dabei ging es hauptsächlich darum – –. Da ging es nicht nur um den Bestand einer Verbandsklage, sondern es ging eigentlich darum: Welche Bereiche stehen in dem Katalog, für den Verbandsklagen überhaupt möglich sind?
Dabei war der Wille, auch des Bremer Behindertenparlaments, dass in den Katalog auf jeden Fall Hochschule und Schule aufgenommen werden müssten. Das war die Absicht, und ich finde das auch sehr gut nachvollziehbar. Wenn wir Inklusion wollen, dann muss man doch sagen, gerade in den Bereichen Schule und später auch Universität, Bereiche, auf die der Staat direkten Zugriff hat, gerade an den Stellen wird sich entscheiden, ob Inklusion tatsächlich für die Menschen funktioniert, oder ob sie nicht funktioniert.
Deshalb, fand ich, ist das ausgesprochen nachzuvollziehen gewesen, dass eigentlich alle, auch das Behindertenparlament, das gefordert haben. Herausgekommen ist als Kompromiss, dass die Schule in dem Katalog überhaupt nicht vorkommt, stattdessen aber die Hochschule. Dafür haben wir die Entschließung beschlossen, in der gesagt wird, man schaut einmal, ob möglicherweise nicht doch noch an der Hochschule subjektive Rechte im Sinne der Behindertenrechtskonvention und auch im Sinne von Teilhabe und auch im Sinne dieses
Gesetzes umsetzbar sind. An der Stelle sage ich: Einverstanden, das ist ein kleiner Kompromiss.
Kommen wir zum letzten Punkt. Der letzte Punkt heißt Verbandsklage finanziell. Da war die Vorstellung, nachdem schon klar war, es wird eine Zwangsschlichtung geben. Innerhalb der Zwangsschlichtung muss ein Gericht darüber entscheiden, ob diese Verbandsklage Aussicht auf Erfolg hat. Wenn sie Aussicht auf Erfolg hat, dann gibt es auch eine Prozesskostenunterstützung. Das war der Wille auch des Behindertenparlaments. Das kann man sich gut vorstellen, die Behindertenverbände haben das gut dargestellt. Es gab in Bremen nur eine Verbandsklage, und die wurde von den Betroffenen in der zweiten Instanz niedergelegt, weil sie gesagt haben: Wir können das nicht mehr finanzieren. Trotz Aussicht auf Erfolg: Wenn wir keine Unterstützung bekommen, stellen wir das ein.
Der Kompromiss, der jetzt herausgekommen ist, bedeutet, dass bei einer Niederlage vor Gericht Kosten erstattet werden, und wenn der Verband eine Niederlage erleidet muss auch noch der Beweis der unbilligen Härte geführt werden. Dabei muss ich sagen, das empfinde ich nicht als einen Kompromiss. Das ist weiterhin eine Linie, bei der man sagen muss, damit verhindert –
man eher Verbandsklagen und bringt sie nicht auf den Weg. Deshalb, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, würde ich sagen, die drei Punkte, die ich angeführt habe, sind wichtig. Die sind wichtig, auch noch einmal in der Zukunft zu schauen: Wie steht es wirklich darum? Deshalb haben wir für uns als die Fraktion DIE LINKE gesagt, wir werden uns an der Stelle enthalten, weil wir der Meinung sind, es ist richtig und gut, dass dieses Gesetz auf den Weg gebracht wurde, wir haben uns auch daran beteiligt. Aber wir sagen, es sind noch Punkte dabei, die wir prüfen wollen, und unsere Enthaltung ist ein Stück als Herausforderung für die nächste Zeit und den weiteren Gang der Gesetzgebung zu verstehen. – Danke!
Frau Senatorin, wir haben das ja auch in der Gesundheitsdeputation diskutiert. Ich glaube, Sie sind mit mir der Meinung, dass dies wieder einmal ein Beispiel für eine schlechte Privatisierung im Gesundheitsbereich ist, die dort vorgenommen wurde. Ich würde, auch im Anschluss an das, was Herr Gottschalk gefragt hat, wissen wollen: Gibt es denn überhaupt keine Möglichkeit, dass wir uns wegen Schlechtleistung oder Ähnliches von diesem Bundesvertrag lösen können? Ich habe soeben noch einmal nachgeschaut: In dieser Beratungsstelle wurden jetzt 29 000 Beratungen weniger durchgeführt als vorher. Sie sprachen von einer Abstimmung mit den Füßen. Dies ist ein deutliches Abstimmen mit den Füßen. Kommen wir da nicht heraus?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich muss sagen, die letzte Ankündigung hätte mich jetzt natürlich auch besonders interessiert.
Welche Lösungen haben Sie denn? Ich denke, das ist so ziemlich das Schwierigste an dieser Diskussion. Wir haben uns als Fraktion auch eine ganze Zeit damit auseinandergesetzt und einmal nachgesehen. Wenn man sich die beiden Anträge anschaut, dann unterscheiden sie sich in einer gewissen Weise eigentlich nicht so groß. Da kann man jetzt sagen, das ist auf der einen Seite ganz gut, auf der anderen Seite drückt es vielleicht auch eine gewisse Ratlosigkeit aus.
Das Problem ist, die überfüllten Notfallambulanzen, die es auf der einen Seite gibt, die auf der anderen Seite aber zu wenig sind, sind sehr, sehr vielschichtig. Ich denke, es gibt Studien dazu, die auf der einen Seite sagen, Menschen suchen Notfallambulanzen auf, weil sie sagen, da ist die Verbindung zum Krankenhaus direkter. Deshalb gehe ich zum Beispiel nicht in eine Portalpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung. Da sagt man Nein, ich will sichergehen, deshalb gehe ich in das Krankenhaus.
In der Notfallambulanz des Krankenhauses besteht das Problem, dass die Notfallambulanzen, die dort entstanden sind, eher für die schwereren Fälle, für die Fälle, bei denen im Grunde genommen der Notarztwagen schon Kranke transportiert, von denen man der Meinung ist, sie müssen sehr wahrscheinlich stationär aufgenommen werden vorgesehen sind. Aus dieser Tradition heraus sind sie entwickelt worden. Von daher sind sie teilweise nicht so groß, sind dem heutigen Ansturm nicht gewachsen. Auf der anderen Seite muss man deutlich sagen, das ist wie immer im Gesundheitswesen auch das Spiel um das große Geld. Denn das Geld, um das es da geht, ist einfach: Menschen kommen
in die Notfallambulanz im Krankenhaus. Wenn sie dahin gehen, gibt es einen Sicherstellungsauftrag, der heißt, man kann keinen Patienten wegschicken und kann sagen, du hast eigentlich nur, wie waren die Beispiele, einen geklemmten Finger, einen eingerissenen Nagel, das ist nichts für uns, geh nach Hause.
Das geht nicht, denn es gibt einen gesetzlichen Sicherstellungsauftrag. In dem Moment muss sich die Ambulanz zumindest diesem Patienten annehmen, muss die ganze Bürokratie durchlaufen, die Aufnahme und muss dann entscheiden und dokumentieren, welche notwendigen Ausschlussuntersuchungen sie tatsächlich getätigt hat, damit es sich bei dem angeknacksten Finger tatsächlich um einen angeknacksten Finger und nicht um einen gesplitterten Bruch oder sonst irgendetwas handelt. Das muss die Notfallambulanz leisten.
Ich hatte angefangen mit dem Geld, dann kommt noch das Problem dazu, dass momentan die Situation die ist, dass nach den runden Fallpauschalen, darüber haben wir in der letzten Zeit hier auch schon öfter geredet – –. Die Fallpauschalen bedeuten in dem Moment, dass eine Fallpauschale von 49 Euro für eine Untersuchung in der Notfallambulanz gezahlt wird. Das heißt, das kann Röntgen sein, das kann eine Blutuntersuchung sein, das kann auch eine Sonografie sein, um tatsächlich diesen Ausschluss, zu dem man verpflichtet ist, zu leisten. Dafür bekommt man 49 Euro, was nicht kostendeckend ist.
Das heißt, die Krankenhäuser stehen dann vor einem Problem. Auf der einen Seite haben sie nichts dagegen, dass Menschen in ihre Notfallambulanz kommen, auf der anderen Seite bedeutet das sehr häufig, dass sich ihr Defizit noch weiter erhöht als es bisher ist. Des Weiteren sind Patienten dann natürlich damit auch nicht zufrieden. Wenn Sie jetzt von der Gesundheit Nord ausgehen, und die Gesundheit Nord ist noch nicht einmal ein Negativbeispiel, es gibt in der Gesundheit Nord einen Standard für die Notfallaufnahme. Der Standard ist, dass man nicht mehr als vier Stunden warten muss.
Man kann in das Ausland schauen, ich habe das selbst einmal erlebt. In London, nur als Beispiel, gibt es eine einzige Notfallambulanz für die Millionenstadt. Eine einzige Notfallambulanz. Dort haben sie eine riesige Turnhalle, und dort gibt es vier Fernseher, in jeder Ecke einen mit einem anderen Programm. Dann kommen Sie dort an und bekommen eine Nummer, und dann sagt man Ihnen, Sie
sind wahrscheinlich in viereinhalb Stunden an der Reihe. Wenn man hinausgeht, verliert man seine Nummer, darauf wird peinlichst geachtet. Also nur um einmal zu sagen, auch in anderen Ländern sind diese Probleme nicht wirklich gelöst, die wir hier haben.
Das andere Problem wurde auch schon angesprochen. Natürlich gibt es für die Kassenärztliche Vereinigung auch wiederum einen Sicherstellungsauftrag. Aber das wurde schon erwähnt, dieser Sicherstellungsauftrag bezieht sich immer nur auf die praxisfreien Zeiten. Das ist ein Problem.
Ich komme zum Ende. Ich darf ja zweimal. Auch die niedergelassenen Ärzte sagen, das sind so ungünstige Arbeitszeiten, und wenn sich die Patientinnen und Patienten nicht entsprechend einstellen, ist es für die auch fraglich, wie sie das wirtschaftlich überleben sollen, wenn sie immer Notdienst haben. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich will an der Stelle noch einmal einen weiteren Aspekt einfach nur ins Gespräch bringen. Es gibt nämlich auch einen sozialen Faktor. Der soziale Faktor besteht darin, darüber haben wir in der letzten Zeit auch das eine oder andere Mal diskutiert, dass wir zunehmend die Erfahrung machen, dass in prekären Stadtteilen die Ärztedichte abnimmt. Das heißt, in prekären Städten gibt es weniger Hausärzte, es gibt weniger Fachärzte. Das ist natürlich eine Entwicklung, die dazu führt, dass es Menschen in diesen Stadtteilen gibt, denen es auf der einen Seite schwerfällt, größere Entfernungen zurückzulegen, weil sie vielleicht nicht das nötige Geld dafür haben. Es bedeutet aber auf der anderen Seite auch, dass die Menschen feststellen, es gibt in meinem Viertel, in meinem Stadtteil keine Arztpraxis mehr, zu der ich gehen könnte, also ist der nächste Weg, zum Beispiel in eine Notfallambulanz oder ein Krankenhaus, wenn eines in der Nähe ist.
Wir sind in Bremen durchaus in der glücklichen Situation, dass wir eine relativ wohnortnahe Versorgung durch Krankenhäuser aufweisen können, wir haben insgesamt 16 Krankenhäuser in Bremen. Dementsprechend orientieren sich Menschen dann dorthin. Das alles zusammen, jeder kann das merken, stellt sich als eine ziemlich komplizierte und unklare Gemengelage heraus. Wir als Fraktion DIE LINKE nehmen im Moment wahr, dass sich auf der einen Seite die Große Koalition in Berlin und auf der anderen Seite die Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion der CDU separat, auf den Weg gemacht haben und jetzt versuchen wollen, zu sagen, okay, Problem erkannt, wir müssen uns zusammensetzen. Wir müssen auf der einen Seite gesetzliche Änderungen vornehmen, das ist klar, aber wir müssen natürlich auch noch etwas darum ringen und uns damit auseinan
dersetzen, was denn das tatsächlich funktionierende Modell sein soll. Das ist auch in beiden Anträgen, die jetzt vorgelegt worden sind, noch nicht klar. Deshalb werden wir uns als Fraktion DIE LINKE bei beiden Anträgen enthalten. – Danke sehr!
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Gäste! Ich glaube, das ist heute ein richtig guter Ausklang dieser Bürgerschaftswoche.
Ich habe Ihnen noch einmal von ver.di mitgebracht: Bremer Beamtinnen und Beamte fordern, Krankenkassen wählbar zu machen. Ich will damit eigentlich nur zeigen, dass es viele Beamtinnen und Beamte in diesem Land gegeben hat, die schon lange darauf gewartet haben, dass sich da endlich etwas bewegt. Ich will auch sagen, wir haben es damit, ich sage einmal, in einer rot-rot-grünen Zusammenarbeit tatsächlich geschafft, dass es für die Beamtinnen und Beamten dieses Landes, sozusagen für die Fachkräfte dieses Landes, einmal einen Grund gibt, stolz zu sein, dass sie hier in Bremen Beamtinnen und Beamte sind und nicht woanders.
Das wiederum, finde ich, ist ein großes Plus, was wir bisher noch nie geschafft haben. Bisher ging es, wenn es um Beamtinnen und Beamte betraf, immer darum, Beförderungen nachzuholen, Besoldung zu kürzen und so weiter, Aufstiege zu verhindern, all das, was nicht gut für die Beamtinnen und Beamten gewesen ist. Jetzt gibt es endlich einmal eine Situation, in der Bremer und Hamburger Beamtinnen und Beamte wirklich froh sein können, dass sie hier beamtet sind und nicht woanders. Ich finde, das ist ein Schlüssel.
Von daher finde ich einfach, das ist ein gutes Ergebnis, das wir hier erzielt haben. – Weiter so! Danke!
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir debattieren heute einen Antrag der Fraktion DIE LINKE mit dem schönen Titel „Mehr Altenpflegekräfte braucht das Land – für ein Sofortprogramm“.
Dieser Antrag, das muss ich vorwegschicken, damit man das besser verstehen kann, hat eine eigene Geschichte. Die eigene Geschichte geht im Grunde genommen so, dass sich viele noch erinnern werden, dass Frau Merkel in dem letzten Bundestagswahlkampf eine Begegnung der seltsamen Art hatte. Sie ist nämlich auf einen Krankenpfleger getroffen, der in der Ausbildung war und der der Kanzlerin oder der damaligen Anwärterin noch einmal deutlich gezeigt hat, wie denn eigentlich die Situation in der Kranken- und in der Altenpflege ist.
Nachdem die GroKo dann ins Rollen gekommen oder vielleicht auch nur stehen geblieben ist, das weiß man nicht so genau, kam dann die Idee auf, dass es ein Sofortprogramm geben sollte, was der
Altenpflege und der Pflege insgesamt helfen sollte. Dieses Helfen bestand darin, wenn man sich jetzt die Altenpflege anschaut, dass 8 000 Stellen neu geschaffen werden sollten.
Wenn man dann sieht, dass es 13 600 Altenpflegeheime gibt, dann kann man sich ausrechnen, das läuft auf eine halbe Stelle pro Einrichtung hinaus. Ich denke, alle haben auch sehr schnell gemerkt, das ist nicht der ganz große Wurf. Mittlerweile haben wir wiederum eine neue Situation, die auch unserem Antrag nicht mehr so ganz entspricht, aber die neue Situation ist einfach dadurch entstanden, dass wir jetzt einen Gesundheitsminister Spahn haben. Herr Spahn, das wissen ja alle, möchte jetzt gern Kanzler werden, und der hat schon sehr früh angefangen, in seinem Bereich durchaus einmal neue und andere Dinge auf den Weg zu bringen. Dazu gehört, dass Herr Spahn nun gesagt hatte, man müsse noch einmal 13 000 zusätzliche Fachkräfte in der Altenpflege – –
Jetzt fange ich also mit meinen fünf Minuten an?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich versuche, es noch einmal zurückzuführen: Wichtig ist, bei unserem Antrag ging es um die Altenpflege, das ist Punkt Nummer eins. Punkt Nummer zwei: Es geht jetzt im Grunde genommen um die Aufforderung an den Senat, sich in Berlin im Sinne von Änderung dieses jetzt auf dem Weg befindlichen Pflegestärkungsgesetzes einzusetzen. Es gibt so ein Pflegepersonal-Stärkungsgesetz und dieses Gesetz sagt auf der einen Seite, auch aus Sicht der Fraktion DIE LINKE, die eine oder andere gute Sache für das stationäre Krankenpflegepersonal in den Kliniken.
Probleme sehen wir, deshalb steht über diesem Antrag auch Altenpflege darüber, in der Tat bei den Altenpflegeheimen und den Kolleginnen und Kollegen, die da arbeiten. Ich hatte darauf hingewiesen, dass 13 000 zusätzliche Fachkräfte nach diesem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz in der Altenpflege eingesetzt werden sollen. Völlig unklar, zumindest offen, ist allerdings – und wir haben da große Bedenken –, wie diese 13 000 zusätzlichen Kräfte bezahlt werden sollen. Und da kommt das ins Spiel, was Herr Möhle sozusagen mit dem Fachkräftemix in der Tat richtig angedeutet hat. Es steht zu befürchten, dass diese 13 000 zusätzlichen Fachkräfte nicht tariflich, sondern nun einmal wie Hilfsdienste bezahlt werden. In dieser Situation gibt es durch dieses Pflegepersonal-Stärkungsgesetz jetzt die Besonderheit, dass es ein Ungleichgewicht gibt, dass examiniertes, das gibt es ja, Altenpflegepersonal in den Einrichtungen in die Kliniken und Krankenhäuser abwandert, weil es da besser bezahlt wird, auch aus dem Grund, weil sich ihre Arbeitsbedingungen in der Altenpflege auch durch diese 13 000 Kräfte, die möglicherweise sogar noch zu Dumping-, also zu Tarifdumpingzwecken, eingesetzt werden, –
Das ist eine große Gefahr. Man bekämpft den Pflegenotstand in einem Bereich, nämlich in den Kliniken, und schafft ihn im Grunde genommen in einem anderen, nämlich in den Altenpflegeheimen. Das war unsere Intention, zu diesem Antrag noch einmal zu sagen, dass wir da aufpassen müssen. Da
wir jetzt nicht an der Regierung im Bund beteiligt sind, haben wir gesagt: Gut, dann müssen wir versuchen, den Auftrag an den Senat zu geben, dass sie sich bei diesem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz einbringen, dass innerhalb der Altenpflege Dinge anders geregelt werden, als sie jetzt geregelt sind. Deshalb haben wir gesagt, da braucht man auch möglicherweise ein Sofortprogramm, weil bestimmte Prozesse gerade in der Altenpflege länger dauern werden.
Dann komme ich darauf, was Frau Grönert gesagt hatte, auf diese wissenschaftliche Studie, in der auch Professor Rothgang von der Bremer Universität involviert ist. Da geht es im Grunde darum, dass man herausfinden will, ob es ein wissenschaftlich abgesichertes Instrumentarium gibt, um zu sagen, für eine bestimmte Betreuung von bestimmten Alten brauche ich eine bestimmte Anzahl an Altenpflegekräften. Das ist die Frage. In der Krankenpflege, also in der normalen Erwachsenenkrankenpflege in den Krankenhäusern ist dieses Problem teilweise schon gelöst, weil es da von Herrn Seehofer einmal eingeführt, diese Pflegepersonalverordnung gab, die er dann wieder abgeschafft hat, die aber heute von allen wissenschaftlichen Instituten als die Möglichkeit angesehen wird, dass man zumindest in der normalen Krankenpflege ein Instrument hat, mit dem man sozusagen den Personalbedarf wissenschaftlich festlegen kann.
Das Gleiche müsste in der Altenpflege passieren, aber da sind wir nicht so weit. Für die Zeit haben wir dann gesagt, solange das nicht passiert ist, muss man versuchen, ein Sofortprogramm für die Altenpflege aufzulegen, damit es da nicht zu dieser Verschiebung kommt und noch mehr Fachkräfte aus dem Bereich in einen anderen Bereich auswandern. Das ist der Inhalt unseres Antrages und darum möchten wir Sie bitten. – Danke sehr!
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich will noch einmal den einen Hinweis geben zu dem Stichwort Personalmix. Ich glaube, es ist für die gesamte Diskussion ein wichtiger Punkt.
Personalmix im Krankenhaus bedeutet eigentlich eine Verschlechterung, weil in den meisten Krankenhäusern heute in der Regel, das nimmt zwar jetzt langsam ab, aber in der Regel dreijährig examinierte Pflegekräfte sind. Wenn man da jetzt einen Personalmix einführt, dann führt man nun einmal statt examinierten Kräften nicht examinierte Hilfskräfte ein. An der Stelle würde der Personalmix also die Situation verschlechtern.
Wenn Sie in die Altenpflegeheime schauen, da haben Sie immer schon einen Personalmix, der bedeutet, Sie haben eine examinierte Altenpflegekraft und Sie haben drei, vier, fünf Helferinnen und Helfer. Wenn Sie in dem Sinne sagen, wir wollen diesen Personalmix verändern, dann wäre es natürlich eine Verbesserung, weil man dann dazu kommen würde, dass weniger Hilfskräfte oder zumindest zwei examinierte Altenpflegerinnen und Altenpfleger und drei bis vier Hilfsdienste dabei wären, das wäre eine Verbesserung. Nur zur Information. – Danke!
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Der letzte Beitrag, den wir hier gehört haben, zu dem muss ich sagen – das ist ja einmal etwas ganz Neues –, ich bin mit Herrn Prof. Dr. Hilz völlig einer Meinung.
Ich finde, man muss auch die Größe haben, wenn etwas gut ist, dies zu sagen. Der entscheidende Punkt, den Herr Prof. Dr. Hilz genannt hat, ist: Es gab in der Tat eine politische – wenn auch eine politisch umstrittene – Entscheidung. Es gab aber eine Entscheidung, indem man gesagt hat, dass Hanf zur medizinischen Anwendung freizugeben ist. Wenn man das tut, finde ich, ist es völlig folgerichtig, dass man auch dafür sorgen muss, dass es eine Arzneimittelsicherheit gibt, dass es eine rechtliche Sicherheit gibt.
Der Antrag sagt, man soll noch einmal nachschauen. Ich finde es etwas weit hergeholt. Wenn jemand ein Auto fährt und sich vorher einen Joint geraucht hat, wird er nach meiner Ansicht auch aus dem Straßenverkehr gezogen, weil man sagt, das geht nicht. Ich finde, – die Stoffe sind ja die gleichen – das muss man bei Medizinalhanf genauso sagen. Das ist ein Punkt, den muss man noch einmal genauer in Erfahrung bringen, ob das tatsächlich so ist oder ob das zu vereinfachend ist, was ich jetzt gesagt habe. Ich sage aber, das ist ein Punkt. Dazu sagt auch der Antrag der Koalition deutlich, dass man hier noch einmal nachschauen muss.
Ich habe mich bei unseren Kollegen auf Bundesebene noch einmal informiert. Es ist schon paradox. Es wurde am 10. März 2017 ein Gesetz beschlossen und im Nachhinein stellt man jetzt fest, man hat mit Hermann Gröhe einen Bundesgesundheitsminister gehabt, der aus auch verständlichen Gründen keine besondere Lust darauf hatte, ein sinnvolles Gesetz zu entwerfen. Dann haben sie ein Gesetz gemacht, das jetzt an allen Ecken und Kanten knirscht. Manchmal kann man dabei das Gefühl haben, vielleicht war das auch gewollt.
Ich habe mich bei Kollegen, die Schmerzmedizin betreiben, umgehört, es scheint in der Tat so zu sein, dass dieser Medizinalhanf ganz vielen Menschen tatsächlich Erleichterung bringt und man auch feststellen muss, dass die Nebenwirkungen gegenüber Opium oder Heroin geringer ausfallen. Das waren ja auch einmal Arzneimittel, die man zur Schmerzlinderung eingesetzt hat, von denen man abgekommen ist, weil die Nebenwirkungen, weil die Suchtgefahr viel zu groß sind. Bei Medizinalhanf hat sich zumindest nach den Studien, die es momentan gibt, herausgestellt, dass die Nebenwirkungen geringer ausfallen als bei anderer Schmerzmedikation. Daher denke ich, müssen wir nachbessern. Den Antrag der Koalition halte ich dafür für geeignet. Auch die Fraktion der FDP hat zugestimmt. Das freut mich. Wir werden auch zustimmen. – Danke!
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir debattieren heute einen Entwurf der LINKEN, in dem es um die sogenannte Beförderungserschleichung geht.
Beförderungserschleichung, das ist der Tatbestand, wenn öffentliche Verkehrsmittel ohne gültigen
Fahrausweis benutzt werden. Wenn diese Benutzung festgestellt wird, führt sie zu einer Beurteilung nach § 265 a des Strafgesetzbuchs und letztendlich zu einem Eintrag in das Strafregister.
Dann muss man dazu sagen, da setze ich die Brille auf, damit ich das auch sehr genau mache: Wir stellen fest, nach der Polizeilichen Kriminalstatistik des Landes Bremen wurden im Jahr 2017 immerhin 3 819 Fälle von Beförderungserschleichung angezeigt. Wir wissen auch, dass diese Beförderungserschleichungen beim Vollzugspersonal, also bei der Polizei, bei der BSAG und auch in der JVA – darauf komme ich gleich noch einmal –, immerhin pro Jahr Kosten von einer Million Euro hervorrufen.
Der Tatbestand ist einfach so: Wenn jemand wegen Beförderungserschleichung angezeigt wird und die verordnete Geldstrafe, die damit verbunden ist, nicht bezahlt, dann wandelt sich diese Geldstrafe in eine Freiheitsstrafe um, die sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe. Auch dazu noch so eine kleine Zahl, im Monat Juli verbüßten immerhin 49 Personen eine solche Freiheitsstrafe in der JVA in Bremen.
Als Linke haben wir natürlich ein besonderes Augenmerk darauf und müssen feststellen, dass diese Strafe überdurchschnittlich oft arme, hilfsbedürftige Menschen sowie Obdachlose betrifft, die sich schlicht und einfach den Fahrschein nicht leisten können. Da kann man sicherlich sagen, es gibt Modelle, wir versuchen seit Jahren so etwas wie ein wirkliches Sozialticket durchzusetzen, das auch tatsächlich den Namen verdient, es gibt Projekte, um zu versuchen, diese Freiheitsstrafen dann doch noch irgendwie abarbeiten zu können. Ja, das ist so, aber trotzdem haben wir eine Situation, in der man sagen kann, viele dieser Delikte, die sich da aufstauen, betreffen in der Tat arme Menschen, die das nicht bezahlen können, und das führt dann dazu, dass wir uns insgesamt Kosten von einer Million Euro sozusagen selbst erwirtschaften.
Wir müssen feststellen, da das sehr häufig in der Tat arme Menschen sind, geht von dieser Strafe auch keine abschreckende Wirkung aus. Wenn jemand einfach kein Geld oder nicht genügend Geld hat, um mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu fahren, dann wird ihn auch eine Strafe nicht abschrecken, das zu tun. Das ist nun einmal einfach so, da haben wir sozusagen keinerlei Gewinn.
DIE LINKE, aber auch zum Beispiel der Deutsche Richterbund sagen ganz deutlich, dass die Umwandlung der Beförderungserschleichung in eine Ordnungswidrigkeit, vielleicht eine Möglichkeit
wäre, um zu vermeiden, dass man wegen Schwarzfahrens Ersatzfreiheitsstrafen verhängt und Menschen in Gefängnisse steckt.
Wir als Linke sind auch der Meinung, dass wir das tun sollen, und deshalb haben wir diesen Antrag gestellt.
Im Rechtsausschuss haben wir auch entsprechend darüber debattiert, und die Behörde hat sich dann auf die Einlassungen der Generalsstaatsanwältin zurückgezogen. Sie hat vieles gesagt, ich will aber hier nur auf den einen Punkt eingehen, sie hat nämlich gesagt, selbst wenn man eine Umwandlung dieser Ersatzfreiheitsstrafe in eine Ordnungswidrigkeit vornehmen würde, würde am Ende doch auch wiederum die Erzwingungshaft stehen.
Da sagen wir als Linke: Das stimmt, aber es gibt einen kleinen, feinen, aber sehr wichtigen Unterschied. Der Unterschied ist nämlich: Wenn bei einer Ordnungswidrigkeit Bußgelder erhoben werden, dann prüft im Grunde genommen ein Richter, ob es eine Erzwingungshaft gibt. Da prüft ein Richter, ob diese Person eigentlich bezahlen kann, aber nicht bezahlen will, oder ob diese Person einfach nicht bezahlen kann. Wenn sie einfach nicht bezahlen kann, wird kein Richter eine Erzwingungshaft anordnen.
Auf der anderen Seite muss man sagen, die Erzwingungshaft selbst bedarf auch immer wieder der richterlichen Überprüfung, und das ist ein Unterschied, denn wenn es weiter eine Strafe bleibt, dann muss man feststellen, die Rechtspflege regelt die Umwandlung der Geldstrafe in eine Freiheitsstrafe, aber kein Richter. Ich finde, das ist ein entscheidender Punkt, wo wir als Linke sagen, wenn wir daraus eine Ordnungswidrigkeit machen, dann wird überhaupt erst diese Frage gestellt, und wir halten es als Linke eben für eine ganz, ganz wichtige Frage, ob ein Mensch bezahlen kann oder nicht, oder ob er es einfach nur nicht tut.
Ich sehe schon die Zeit! Es ist ein etwas schwieriges Thema. Ich möchte noch den einen Satz sagen: Die Koalition wird unseren Antrag heute ablehnen, das ist klar, aber ich denke, wir sind zumindest im Rechtsausschuss so weit gekommen, dass wir uns alle einig sind, uns mit dem Thema noch weiter beschäftigen zu müssen.
Ich habe einen Antrag dazu gestellt. Wir werden wahrscheinlich, wenn alle das so wollen, eine Anhörung veranstalten, in der wir dieses Problem der Freiheitsstrafen nicht nur bei der Beförderungserschleichung,
sondern auch an vielen anderen Punkten noch einmal gemeinsam ansehen werden, und darauf freue ich mich! – Danke!
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich will zu Anfang auch sagen, ich bin der Fraktion der CDU sehr dankbar, dass sie diesen Antrag gestellt hat. Der eine oder andere von Ihnen wird feststellen, vor allen Dingen wenn er sich die Papiere noch einmal angeschaut hat, da steckt der Teufel tatsächlich im Detail.
Wir haben eine Situation, dass wir heute über die so genannten Arbeitsassistenten nach § 102 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch sprechen. Darin wird eigentlich geregelt, dass es so etwas wie ein grundsätzliches Recht von Menschen mit Behinderungen gibt, dass sie die Möglichkeit haben, auch auf dem ersten Arbeitsmarkt mit einer Unterstützung – nämlich mit dieser Assistenz, da kommt dieser Begriff her – wiederum ein Stück weit für sich selber sorgen können, in einen Arbeitsprozess integriert sind, in eine Firma, in irgendeine Anstellung. Das ist etwas, glaube ich, was man nicht wichtig genug einschätzen kann, weil diese Assistenz eigentlich auch der Ausdruck des Selbstbestimmungsrechts von Menschen mit Behinderung ist, aber auch von der Wahl- und Wunschfreiheit, die man diesen Menschen, wie allen anderen auch, zugestehen muss.
Von daher ist es eigentlich eine gute Sache, eine wichtige Sache. Jetzt stellt man fest, und das hat die Fraktion der CDU dankenswerterweise ein bisschen herausgearbeitet, dass es auf der einen Seite über das Amt für Versorgung und Integration Bremen Gelder gibt. Die Arbeitsassistenz wird aus
dieser so genannten Ausgleichabgabe der Unternehmen, wenn sie nicht eine bestimmte Quote von behinderten Menschen einstellen, finanziert. Da kann man feststellen: Oh Mensch, in Bremen, immerhin, sonst haben wir immer zu wenig Geld, da ist es zumindest so, dass in einem Topf einfach 5,6 Millionen Euro sind, die bisher nicht aufgebraucht worden sind.
Dem gegenüber steht aber, das hat die Fraktion der CDU in ihrer Nachfrage und letztendlich später auch in ihrem Antrag aufgearbeitet, das Amt für Versorgung und Integration Bremen hat im Grunde genommen eine ganze Zeit eine Regelung gehabt, aufgrund der sie gesagt haben: Bei einer vollen Stelle, die ein Mensch mit Behinderung besetzt, darf es sozusagen höchstens 50 Prozent Assistenz geben. Da kann man sagen: Okay, vielleicht macht das ja Sinn, weil man ja sonst immer fragen muss, wer das eigentlich bezahlen soll. Aber wenn man dann auf der anderen Seite einfach feststellt, es gibt da noch genügend Geld, dann kann man sich schon fragen, warum es nicht anders ist. Ist es tatsächlich so, dass diese Menschen, was ja auf der einen Seite wiederum positiv wäre, nur 50 Prozent Assistenz benötigen, wenn man eine AchtstundenStelle hat. Das wäre ja vielleicht gar nicht so schlecht. Aber man weiß nicht so genau, ob das tatsächlich so ist und die Gemengelage ist relativ schwierig.
Die Gemengelage ist auch schwierig, weil man im Grunde genommen sagen kann, das Amt für Integration und Versorgung Bremen, das dann wiederum finanziert, gibt ein Stück weit auch Bedingungen vor. Dem gegenüber steht aber das Sozialgesetzbuch. Frau Grönert hat das gut dargestellt, es gibt eine gewisse Konkurrenz der Rechtstitel zueinander und dann ist die Frage, was im Moment gilt.
Ich glaube, dass dieses grundsätzliche Recht von Menschen mit Behinderung auf Assistenz, damit sie dann tatsächlich auch arbeiten können und möglicherweise auch eine sinnvolle Tätigkeit ausführen können. Dieses Recht hat einen besonders hohen Stellenwert und dem sollten wir dadurch Rechnung tragen, indem man versucht, da klarere und vielleicht auch bessere Regelungen zu schaffen. So hat Herr Dr. Buhlert das auch gesagt, da sind auch wir von der Fraktion DIE LINKE der Meinung, dass die Forderung der Fraktion der CDU, dass man dazu eine Verwaltungsanweisung schreibt und nicht einfach nur die Regeln der Integrationsämter übernimmt, eine ganz gute Idee ist, weil eine bundesweite Klärung, das wurde hier
ja auch schon gesagt, sicherlich einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Mit einer eigenen Bremer Verwaltungsanweisung, könnte man das Eine oder Andere heilen und auf bessere Füße stellen, bis man dann tatsächlich auf der Bundesebene etwas erreicht hat. Von daher werden wir dem Antrag der Fraktion der CDU zustimmen. – Danke sehr!
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir diskutieren hier heute den Antrag der Fraktionen der FDP und DIE LINKE mit dem Titel „Stigmatisierung verhindern. Schwerbehindertenausweis ersetzen. Teilhabepass einführen!“ Ich will es einmal so formulieren: Aus meiner Sicht erleben wir gerade oder haben doch auch in den letzten Jahren in unserer Gesellschaft eine große Veränderung erlebt, die sich auf die Menschen mit einem Handicap der verschiedensten Art und Weise bezieht. Das Selbstbewusstsein dieser Menschen hat sich in den letzten Jahren deutlich positiv verändert.
Aufgrund dessen ist auch einzuordnen, dass es ein Stück weit eine Lawine ausgelöst hat, wie mein Vorredner auch schon gesagt hat, als diese Hanna aus Pinneberg mit dem Down-Syndrom sich einfach einen eigenen Ausweis gebastelt hat. Sie gesagt hat, ich will endlich wegkommen davon, dass ich einen Ausweis habe, der im Grunde genommen meine Schwächen besonders benennt, also dass ich behindert bin, schwerbehindert bin, eine schwere Behinderung habe, dass ich bestimmte Tätigkeiten nicht ausführen kann, Hilfe und Unterstützung brauche und so weiter. Das ist eine Betonung der Negativseite dieses Menschen, und das hat diese Hanna meiner Meinung nach sehr, sehr deutlich erkannt und hat dem einen Schwer-in-OrdnungAusweis entgegengesetzt.
Dieser Schwer-in-Ordnung-Ausweis, oder auch das, was wir jetzt diskutiert haben, was das Behindertenparlament diskutiert hat, bedeutet, wir wollen einen Teilhabepass haben. So glücklich bin ich
mit dem Namen auch nicht, aber Teilhabe ist doch zumindest deutlich, es formuliert ein positives Recht. Ich habe einen Anspruch, an dieser Gesellschaft teilzunehmen, und dafür gibt es entsprechende Regeln, die ich mit diesem Ausweis einfordern kann. Ich finde, das ist ein Unterschied. Das eine ist die Betonung der Schwächen und das andere die Betonung eines positiven Rechts.
Deshalb finden wir, gemeinsam mit der Fraktion der FDP, lasst uns einfach einen Schritt machen. Wenn man in Behindertenkreisen, ich sage das noch einmal so, mit vielen Menschen spricht, muss man schon bemerken, dass diese Lawine, die diese Hanna losgetreten hat, bei sehr vielen läuft. Für ganz viele Menschen ist das irgendwie auch ein Licht am Horizont, dass sich etwas geändert hat. Ich komme jetzt noch einmal darauf, mein Vorredner hat es auch schon gesagt, es ist schon so, da muss man auch noch einmal hinschauen, und ich persönlich bin, so wie wir es auch beantragt haben, dafür, dass wir den Schwerbehindertenausweis einfach erst einmal in Teilhabepass umwandeln.
Das wird schwierig genug sein, unter anderem wegen der Bundesvorschriften, aber Niedersachsen zum Beispiel hat solch einen Weg gewählt, indem dort auch so eine Art Wettbewerb und ein Aufruf gestartet wurden und sie gesagt haben, wir wollen einfach so eine Hülle machen, in die der jetzige Schwerbehinderten- oder von mir aus auch Teilhabeausweis hineinkommt, aber den man außen noch gestalten kann, indem darauf meinetwegen Schwer-in-Ordnung-Ausweis oder irgendetwas anderes steht. Ich finde, das ist eine Möglichkeit, mit der auch der Kreativität freien Lauf gelassen werden kann, wo man einfach dieses neue andere Bewusstsein ein Stück voranträgt.
Abschließend will ich noch einmal sagen, ich war auch beim Behindertenparlament, es war eine knappe Entscheidung. Bei den zwei Gruppierungen, die sich da jetzt gegenüberstehen, habe zumindest ich das so identifiziert, dass ein Teil sagt, der Ausweis kann doch gar nicht Teilhabepass heißen. Das Gesetz, das dahinter steckt, garantiert uns keine Teilhabe, das ist viel zu wenig. Diese Personen sind einfach ganz viele Menschen, die sich schon seit Jahren engagieren, die in Behindertenorganisationen tätig waren, die schon zwanzig Jahre gekämpft haben und jetzt sagen, Teilhabe ist ja ganz schön, es ist ein modisches Wort, aber das
reicht uns nicht aus. Das ist die eine Gruppe, und die anderen sind in der Tat eher junge Menschen, die für sich sagen, ich bin es mir irgendwie einfach auch selbst wert.
Ich möchte das endlich anders haben, ich möchte eine positive Betonung erreichen. Ich glaube, wenn man sich das aus der Perspektive ansieht – –. Ich habe dann auch mit Menschen diskutiert, die zu der ersten Gruppe gehören, die lange gekämpft haben, die gesagt haben, ja, in Ordnung, es könnte auch so gehen.
Von daher glaube ich – und möchte mich der Fraktion der FDP anschließen –, Glück auf und voran, wir müssen das anpacken. – Danke!
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren heute über die Große Anfrage mit dem Titel „Bessere medizinische Versorgung in benachteiligten Stadtteilen: Neue Wege in der kommunalen Gesundheitspolitik, zum Beispiel durch Stadtteilgesundheitszentren, prüfen und einschlagen“, und ich gebe zu, die Überschrift ist ein bisschen sperrig.
Worum geht es dabei? Meine wissenschaftliche Mitarbeiterin und ich haben davon erfahren, dass es sozialmedizinische Experimente in prekären Stadtteilen in Hamburg und Berlin gibt und gegeben hat. Es handelt sich dabei um niedrigschwellige Angebote, die von der Prämisse ausgehen, dass sich Armut und Gesundheit gegenseitig beeinflussen. Über das Berliner Experiment haben wir uns informiert und Informationen gesammelt. Hamburg haben wir besucht und uns das vor Ort angeschaut, und mit den Hamburgern haben wir auch eine Veranstaltung hier in Bremen gemacht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Grundtenor ist dabei eigentlich das, was in den Achtzigerjahren als Spinnerei abgetan wurde – das habe ich noch sehr gut miterlebt –, das ist heute Mainstream. Man könnte eine schöne Leuchtreklame machen: Armut gefährdet Ihre Gesundheit. Das berühmte Beispiel dazu ist, wer Gröpelingen wohnt, stirbt acht Jahre früher als der Bewohner oder die Bewohnerin von Schwachhausen. Akademisch ausgedrückt heißt das dann immer, soziale Determinanten haben einen großen Einfluss auf die Gesundheit von zumeist armen Menschen in sogenannten prekären Stadtteilen.
Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat in Bremen gerade wieder eine Broschüre aufgelegt, in der er dieses wechselseitige Verhältnis für das Land Bremen noch einmal dokumentiert hat. Er fordert deshalb so etwas wie lokale Gesundheitskonferenzen und eine kommunale Gesundheitsberichterstattung. Er proklamiert aber auch das, was wir uns auch ein bisschen zum Leitfaden gemacht haben: ohne Daten keine Taten, das heißt, wir haben uns gefragt, wie sieht es denn nun mit Daten für Bremen aus. Nachdem wir recherchiert haben, haben wir dann festgestellt, dass es im Jahr 2006 eine sozialräumliche Analyse durch das Gesundheitsamt
gegeben hat. Im Jahr 2010 gab es dann abschließend einen Landesgesundheitsbericht aus dem Ressort selbst, aber mehr nicht.
In Hamburg und in Berlin – dazu haben wir uns ja ausführlich informiert – ist es ganz anders. In Hamburg gibt es zum Beispiel eine regelmäßige sozialräumliche Gesundheitskonferenz in verschiedenen Stadtteilen, und in Berlin gibt es Gesundheitsatlanten und Mobilitätsstudien, die auch wiederum in einen Zusammenhang mit Armut und prekären Stadtteilen gesetzt werden.
Um in dieser Datenlage etwas mehr Sicherheit zu finden und gerade in Bremen darauf aufbauen zu können, haben wir diese Große Anfrage gestellt, die Ihnen heute vorliegt, und die Antwort dazu hat hoffentlich nicht nur uns, sondern auch Ihnen und den Fraktionen neue Erkenntnisse gebracht. Für uns war es ein bisschen so, dass wir in der Tat einige neue Dinge erfahren haben, andere haben uns ein bisschen überrascht, aber vieles war durchaus bekannt. So ist es nun einmal mit solchen Großen Anfragen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es gibt aber einen entscheidenden Punkt, bei dem letztendlich auch der Dissens mit Rot-Grün besteht. Wir hatten nämlich in Frage neun nach einer entsprechenden Datenlage wie in Hamburg für Bremen gefragt. Die Antwort des Senats war ganz eindeutig, man habe ausreichend Daten analog zu Hamburg und Berlin. Das hat uns erstaunt. Wir haben noch einmal genau nachgeschaut, was denn geantwortet wurde, und wir müssen eigentlich ganz klar und deutlich feststellen, dass wir das völlig anders sehen.
Für uns existiert an der Stelle einfach keine ausreichende Datengrundlage. Auf Frage neun – um Ihnen das auch einfach zu demonstrieren, das will ich hier ja nicht einfach behaupten – wird geantwortet: Ein dem Berliner Sozialstrukturatlas vergleichbares Dokument liegt mit dem Monitoring „Soziale Stadt Bremen“ auch in Bremen vor. Das Monitoring Soziale Stadtentwicklung ist ein einheitliches Bezugssystem für die Darstellung sozialer Strukturen und deren Entwicklung in der Stadt Bremen. Im Bremer Modell werden anhand von sieben Leitindikatoren aus folgenden Bereichen sozialräumliche Zuordnungen auf Ortsteilebene getroffen. Dann werden diese sieben Kriterien genannt.
Dahinter könnte sich noch etwas verbergen, aber die Kriterien sind Bildung, Sicherheit, Einkommen, Arbeit und Partizipation. Wir haben dann noch einmal in die Studie hineingeschaut, aber Gesundheit kommt dort nicht vor. Die Behauptung also, dass das irgendetwas ähnlich dem wäre, was es in Hamburg und Berlin gibt, ist einfach nicht richtig, und das ist jedenfalls faktisch – auch nach der eigenen Antwort des Senats – nicht nachzuweisen. Daher besteht hier ein Dissens über die Datenlage.
Für uns ist in der Folge klar, wir können uns hier jetzt irgendwie duellieren, aber das ist ja nicht der Sinn und das Ziel. Deshalb haben wir gesagt, wir werden einen Antrag auf den Weg bringen, der sich mit dieser Problematik auseinandersetzt, und dann werden wir uns hier in diesem Haus anhand unseres Antrags erneut mit der Thematik von Armut und Gesundheit auseinandersetzen müssen. Der Antrag ist gestellt, er ist also unterwegs.
Lassen Sie mich zum Abschluss sagen, klar muss eigentlich sein, wir müssen mehr als bisher tun. Die soziale Spaltung und die gesundheitlichen Auswirkungen in den prekären Stadtteilen erlauben keine Atempause, wir müssen es angehen. – Danke!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe noch drei kleine Punkte, die mir wichtig sind. Erster Punkt: Wir haben diese Große Anfrage nicht auf den Weg gebracht, damit danach alle hier im Parlament ihre Kenntnisse verbreiten können,
denn es geht nicht um die Diagnose, sondern es geht um die Therapie. Das ist die Schwierigkeit, und daran hakt es an allen Ecken und Enden.
Punkt zwei: Die Senatorin hat noch einmal darauf hingewiesen, der letzte Gesundheitsbericht war aus dem Jahr 2012, und ich finde, das ist zu lange her. Ich finde auch, es ist doch äußerst sinnvoll,
wenn man sich zum Beispiel den Bremer Westen vorstellt, dass man sagen kann: Wenn es dort so etwas wie eine lokale Gesundheitskonferenz gibt, dann ist diese doch natürlich treffgenauer, weil sie sich auch nur mit einem bestimmten Gebiet befasst, nämlich mit dem Bremer Westen. Wenn sich dort alle Akteure zusammensetzen und dort eine Gesundheitskonferenz durchführen, ich glaube, dann kommt man eher zu Ergebnissen.
Punkt drei: Ich finde es wunderbar und freue mich, Frau Prof. Dr. Quante-Brandt, wenn unsere Anfrage auch so einen winzigen Anstoß mitgegeben hat, dass Sie jetzt sagen, Sie wollen die Gesundheitsberichterstattung wieder auflegen. Das finde ich prima! – Danke sehr!
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Vorredner haben es, glaube ich, schon in epischer Breite dargestellt, Gesundheitswirtschaft ist ein wichtiger Faktor für Bremen. Ein wichtiger Faktor zur Versorgung der Bevölkerung mit Gesundheitsdienstleistungen auf der einen Seite, und auf der anderen Seite natürlich auch ein wirtschaftlicher Faktor. Das wurde hier schon mehrmals erwähnt. Für Menschen, die sich vielleicht nicht permanent damit beschäftigen, muss man schon feststellen, eine Wertschöpfung in Bremen von 2,8 Millionen Euro durch die Gesundheitswirtschaft ist schon ziemlich viel. Das sind immerhin 9,7 Prozent an der Leistung der Gesamtwirtschaft in Bremen. Das sind Zahlen, bei denen man sagen muss: Das kann man nicht einfach ignorieren, das ist wichtig.
Mir ist jetzt nicht so ganz klar, ich meine, man macht Große Anfragen, das wissen wir als LINKE ja selbst auch, und ich bin sicherlich nachher auch noch einmal mit einer Anfrage dabei, man macht Anfragen, weil man versucht, Daten zu sammeln, Daten zu sichern und für sich Klarheit zu bekommen, ob man irgendetwas in die eine oder andere Richtung unternehmen will, ob es sinnvoll ist oder nicht. Bei dieser Anfrage, die jetzt vorliegt, weiß ich nicht so genau, mein Kollege von den Grünen hat gesagt: Lassen Sie uns die Gesundheitswirtschaft stärken. Ja, aber womit denn? Was wollen Sie denn da tun?
Das kommt noch, okay, langsam junger Mann,
Das finde ich gut, das finde ich absolut gut, das ist eine ehrliche Antwort zu sagen: Da kommt noch etwas. Man kann aber auch feststellen: Darin steht nichts. Da ist die Frage: Wie wichtig ist die Gesundheitswirtschaft für Bremen und Bremerhaven? Das ist die Leitfrage. Dann beantworte ich die und sage: Ja, die ist sehr wichtig, und dann kann ich jetzt eigentlich gehen.
Ich will aber noch einmal dazu kommen, dass es für mich einen Punkt gibt, der leider auch in dieser Studie ist. Der Senat bezieht sich ja auch darauf, dass die Arbeitnehmerkammer im Grunde genommen für sich gesagt hat: Wir müssen uns mit Gesundheitswirtschaft befassen, aber es gibt da ein Institut, das auch schon länger damit arbeitet, was die Methoden angeht und so weiter. Deshalb haben sie das Institut Arbeit und Technik damit beauftragt, eine Untersuchung durchzuführen. Die liegt natürlich genauso vor, wie die Antwort des Senats.
Die daraus zitiert, völlig richtig! Man kann sich auch fragen --. Man hätte auch nur dieses Teil nehmen können, dann hätte man sich das andere sparen können. Aber das ist in Ordnung. Was ich aber wichtig finde und worauf ich wirklich noch einmal hinweisen will, ist im Grunde genommen, dass die Arbeitnehmerkammer in ihrem Vorwort zu der von ihr in Auftrag gegebenen Studie noch einmal einige Punkte nennt, die eben auch aus Sicht der Arbeitnehmerkammer nicht so großartig in dem ganzen Datenvolumen hier vorkommen. Deshalb zitiere ich aus der Einleitung, da heißt es: „Im Vergleich zu anderen Branchen wird das Gesundheitswesen daher oft lediglich als Kostenfaktor gesehen. Am Ende sollen Lohnnebenkosten begrenzt werden, Kostendeckelungen und Kostenverschiebungen – häufig zu Lasten von Beschäftigten – sind die Folge. Zurecht sind die Arbeitsbedingungen im versorgenden Teil der Gesundheitswirtschaft daher immer wieder in der Kritik, denn der Kostendruck wird weitergegeben an die Beschäftigten im Gesundheitswesen. Geringe Tarifbindung, nachhängende Entwicklung bei den Gehältern in vielen
Berufen, Berufsflucht und Fachkräftemangel bieten aber gerade keine Grundlage für eine zukunftsfeste Entwicklung.“ Ich finde, das ist wirklich einmal ein Wort, das ist wichtig. Das ist der Punkt, mit dem sich diese Studie und auch die Antwort des Senats in der Breite nicht befassen. Da wird etwas zu Personalzahlen gesagt, aber es geht ja hier um viel mehr. Es geht darum, wie Personal vergütet wird, wie Personal wertgeschätzt wird und so weiter und so fort, dieser Bereich fehlt. Die Arbeitnehmerkammer hat das in die Einleitung geschrieben, das finde ich gut. Und ich finde, Herr Kollege von den Grünen, „es kommt noch etwas“, ich finde auch, gerade in dem Bereich muss jetzt in der Tat noch etwas kommen. – Danke!
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen und Kolleginnen, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Gäste! Wir diskutieren heute, so wurde es angekündigt, über die personelle Verstärkung der Bremischen Wohn- und Betreuungsaufsicht. Vorweg möchte ich einen Satz stellen, ein Leitmotiv, das dem Kern nach dafür stehen soll, was wir heute diskutieren. Der Satz lautet: Jeder Mensch möchte sich und seine Angehörigen im Alter gut versorgt und aufgehoben wissen.
Eigentlich doch ein gutes Leitmotiv, auf das wir uns hier alle einigen könnten. Aber wir müssen feststellen, in der Realität erreichen uns schon fast Monat für Monat neue Hiobsbotschaften aus den Heimen und Einrichtungen der Altenpflege in Bremen und um Bremen herum. Bewohnerinnen und Bewohner liegen sich wund, liegen durstig im Bett, müssen stundenlang klingeln, bis jemand kommt, bekommen Magensonden, weil keine Zeit für Hilfe bei der Nahrungsaufnahme ist und die Hygiene spottet oft jeder Beschreibung. Demente Patientinnen oder Patienten werden erst nach Stunden von der Polizei in ihre Einrichtungen zurückgebracht, vereinzelt sind Bewohnerinnen und Bewohner gewalttätigen Übergriffen von völlig überlasteten und schlecht ausgebildeten Pflegepersonen ausgesetzt.
Die Liste ist leider sehr lang. Gerade in den letzten Tagen mussten wir auch in Bremen Probleme mit der Alloheim-Gruppe, einer bundesweit operierenden Residenzgesellschaft zur Kenntnis nehmen. Die Liste von Einrichtungen, die letztendlich, wie zum Beispiel diese Alloheim-Gruppe, die Bewohnerinnen und Bewohner nur abzocken, wird auch immer länger
Meine sehr geehrten Damen und Herren, in einer älter werdenden Gesellschaft ist die Bedrohung der Seniorinnen und Senioren zum wohlfeilen Geschäft geworden. Oft werden nicht nur die Bewohnerinnen und Bewohner schlecht behandelt, sondern auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leiden unter schlechten Arbeitsbedingungen, Lohndumping, mangelnder Fort- und Weiterbildung und fehlender Wertschätzung. Dazu zählt auch die ungenügende Fachkraftquote von nur 50 Prozent,
wie auch der nach wie vor bestehende Skandal, dass in der Nacht eine Pflegeperson für zirka 50 Bewohnerinnen und Bewohner zuständig ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, damit diese oft rein profitorientierte Versorgung mit ihren negativen Auswirkungen nicht ins Kraut schießt, gibt es ein Wohn- und Betreuungsgesetz samt einer Betreuungsaufsicht. Mit der Novellierung des Gesetzes sind die Kontrollzuständigkeit der Betreuungsaufsicht erweitert worden, so zum Beispiel auf die ambulanten und die teilambulanten Pflegeeinrichtungen. Wir, DIE LINKE, finden das sehr gut. Allerdings hat sich der Personalschlüssel der Betreuungsaufsicht nicht geändert. Die Aufgaben haben sich fast verdoppelt, der Personalbestand ist aber gleich.
Der NDR hat nach einer Recherche im März festgestellt, dass die Heimaufsicht die vorgeschriebenen Regelüberprüfungen im Jahr 2016 nur zu einem Viertel erfüllen konnte. Grund dafür sind die vielen anlassbezogenen Überprüfungen von Beschwerden der Bewohnerinnen und Bewohner oder deren Angehörigen bei einer generell zu dünnen Personaldecke. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das müssen wir stoppen!
Lassen Sie mich auch sagen, die CDU hat in einem Punkt Recht, nämlich in ihrer Überschrift und die heißt: „Die Betreuungsaufsicht darf kein stumpfes Schwert sein“. Dem stimmen wir voll und ganz zu, sie darf kein stumpfes Schwert sein, das sind wir den Bewohnerinnen und Bewohnern schuldig.
Meine Damen und Herren, die Fraktion DIE LINKE beantragt nun zum dritten Mal, das erste Mal bei der Verabschiedung des Gesetzes, das zweite Mal bei der Haushaltseinbringung und heute erneut eine Verdoppelung des Personals in der Aufsichtsbehörde. Die Fraktion DIE LINKE fordert eine personelle Verstärkung des Personals um zehn Stellen. Wir weisen auch auf eine Gegenfinanzierung hin und das bedeutet für uns, DIE LINKE, schon viel.
Des Weiteren fordern wir aber auch eine transparente und öffentliche Berichterstattung von den Prüfungen der Einrichtungen, die stattfinden. Wir
wollen, dass sie im Internet transparent gemacht werden und sich jeder über den Zustand der einzelnen Einrichtungen informieren kann. Das war der erste Teil, zu den weiteren Anträgen komme ich noch einmal wieder. – Danke!
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kollegen!
Lassen Sie mich in meiner zweiten Stellungnahme noch einmal etwas zu den Anträgen der CDU und der Koalition sagen. Der CDU-Antrag, ich glaube, das hat man schon gemerkt, geht aus unserer Sicht sicherlich in die richtige Richtung. Aber, ich will es einmal so ausdrücken, sie drücken sich wieder vor dem Konkreten. Konkret wäre, wenn Sie eine Zahl nennen würden, wieviel Personal die Wohn- und Betreuungsaufsicht braucht. Das tun sie aber wieder nicht. Ich finde, das ist ein immer gleichbleibendes Muster. Ich möchte auch sagen, wenn wir als Opposition keine konkreten Personalzahlen benennen, dann kommen am Ende die bescheidenen und eigentlich nicht tolerierbaren zwei Stellen der Koalition dabei heraus. Ich glaube, so kann man nicht vorgehen.
Sie müssen an solchen Stellen auch einmal Farbe bekennen. Damit müssen Sie natürlich auch Farbe bekennen, was das kostet, und dann müssen Sie auch Farbe bekennen, wo Sie das herholen wollen. Das tun Sie nicht. Deshalb ist das so eine Anstrengung hier.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, Sie machen aber immerhin einen anderen Vorschlag, nämlich in Ihrer Forderung 1b und 1f fordern Sie den Einkauf von Unternehmensberatungsfirmen. Was soll ich dazu sagen? Ich bin der Meinung, wie die einzelnen Heime, wie Alloheim oder so, aufgestellt sind, ist mir einerlei. Denen will ich nicht noch mit Unternehmensberatungen auf einen profitmaximierten Weg helfen. Das kann nicht unsere Absicht sein. Was wir tun, muss den Bewohnerinnen und Bewohnern helfen. Und deshalb werden wir in diesem Fall Ihren Antrag ablehnen.
Zur Koalition: Was das Gute an diesem Antrag, finde ich, das muss man auch wirklich sagen, ist die Ehrlichkeit. Sie geben zu, dass die Regelversorgung in dieser Aufsichtsbehörde einer Prioritätenliste gewichen ist. Sie sehen auch eine Aufstockung des Personals als unerlässlich an. Aber natürlich dann da zwei Stellen hineinzuschreiben, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Koalition, das ist mir zu wenig. Und interessanterweise, wenn ich nun kritisiert habe, die CDU greift dann zur Unternehmensberatungsfirma, dann schreiben Sie einfach vor – Frau Grönert hat das dankenswerter Weise auch schon erwähnt – dass das Personal sich selbst rationalisieren soll. Na ja, die einen mit der Unternehmensberatung, die anderen sagen, die sollen das selbst tun. Nein, das ist einfach kein Weg.
Lieber Kollege Möhle, mein Lieblingsfreund sozusagen, es ist doch wirklich schon ein bisschen zum Lachen, wenn Sie hier auf einmal den Antikapitalisten machen.
Das können Sie ja gerne tun. Da bin ich auch mit Ihnen, das ist ja gar keine Frage. Das machen wir gemeinsam. Aber das Entscheidende ist doch, Sie müssen dann irgendwann einmal auch sagen, dass Sie etwas konkret tun wollen.
Das, was hier passiert, fällt ja nicht vom Himmel, sondern es wird von uns hier im Parlament auch gesteuert und entschieden. Und da müssen wir etwas machen. Und da muss auch der Kollege Möhle irgendwann einmal etwas machen.
Ich sage zum Abschluss noch einmal in aller Deutlichkeit, denn es geht doch manchmal um die Zielsetzung. Ich sage, wer im Lande Bremen in einer älter werdenden Gesellschaft eine gute Altenpolitik betreiben will, der muss die negativen Auswirkungen der Profitmaximierung in den Residenzen und in den Pflegeheimen durch Kontrolle und öffentliche Transparenz minimieren, wenigstens minimieren! Aber Herr Möhle, ich sage Ihnen auch ganz deutlich, wir als LINKE werden weiter dafür kämpfen, dass dieser ganze Sektor wieder zurückkommt in den Non-Profit-Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge, denn da gehört er hin. Die Profitjäger haben meiner Meinung nach in den Altenheimen nichts zu suchen.
Trotzdem, letztendlich brauchen wir aber mehr Personal zur Kontrolle. Bitte stimmen Sie unserem Antrag zu. Es ist auch Ihre Zukunft. – Danke!
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Wir wollen heute über eine Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE mit dem Titel „Stiftung Anerkennung und Hilfe“ debattieren. Worum geht es dabei? Die Stiftung versucht eine finanzielle Wiedergutmachung an Kindern, die in Heimen für Behinderte und in der Psychiatrie in den Jahren von 1949 bis 1975 untergebracht waren. Diese Kinder waren der Obhut des Staates übergeben und wurden unter seinem Schutzmandat zu Opfern von Kinderarbeit, von psychischer, körperlicher bis hin zu sexueller Gewalt wie auch zu medizinischen Experimenten missbraucht. Die Stiftung Anerkennung und Hilfe wurde selbst nach langen Debatten überhaupt erst eingerichtet.
Rein technisch gesprochen, muss man zum heutigen Zeitpunkt sagen, endet die Antragsfrist für die Entschädigung aus dieser Stiftung am 31. Dezember 2019. Das heißt, eigentlich in Kürze, nächstes Jahr. Gerade an diesem Punkt setzt zumindest die Intention unserer Großen Anfrage an. Nach Schätzungen gibt es bundesweit circa 800 000 Anspruchsberechtigte, in Bremen sollen es wohl circa 8 000 Menschen sein. Bis zum September 2017 gibt es in Bremen ganze 37 Anträge. 37 Anträge gegenüber wahrscheinlich 8 000 Anspruchsberechtigten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, DIE LINKE meint, das ist einfach zu wenig.
Ich will hier auch ganz deutlich sagen, DIE LINKE verteilt hier nicht hochnäsig Schulnoten oder teilt gar Schuld zu. Ja, man muss sagen, und das hat auch diese Große Anfrage gezeigt, das Sozialressort hat einiges unternommen, um diese Stiftung und die Möglichkeiten bekannt zu machen, die darin stecken, aber 37 von 8 000 – mittlerweile sollen es wohl 48 Anträge sein, das ist meine letzte Information –, damit können wir uns doch alle nicht zufriedengeben, da müssen wir doch einfach weitermachen. Da gibt es geschundene Seelen, und da gibt es diesmal auch Geld. Irgendwie müssen wir es doch schaffen, dass die zusammenkommen. Das ist doch wirklich auch ein Anspruch der Menschlichkeit.
Also los! DIE LINKE schlägt deshalb drei Punkte vor. Erster Punkt: Wir sind der Meinung, der bestehende Internetauftritt – und es ist ja schon einmal gut, dass es einen gibt – muss stark verbessert werden. Ich habe verschiedenen Menschen, die sich mit Computern gut auskennen oder auch nicht, einfach gesagt, nun geht einmal daran und sucht mir diese Stiftung, und ich muss sagen, also selbst den Cracks ist es nicht leichtgefallen. Man braucht zwischen sieben und acht Klicks, um überhaupt die Stiftung zu finden, und ich glaube, auch für die Betroffenen, die wir damit meinen und die auch Ansprüche haben, ist das eine viel zu hohe Hürde. Deshalb, glaube ich, muss das verbessert werden.
Zweiter Punkt: die gesetzlichen Betreuer. Auch da muss man feststellen, viele der Betroffenen und auch der Anspruchsberechtigten werden weiter teilweise in Heimen, in WGs oder woanders untergebracht, haben in der Regel aber gesetzliche Betreuer. Auch da sagen wir, vielleicht sollte man noch einmal durch ein Anschreiben und Informationsblätter gerade diesen gesetzlichen Betreuern – das sind zwar nicht wenige, aber immerhin eine überschaubare Gruppe – versuchen klarzumachen, dass möglicherweise einige ihrer Zöglinge Anspruch auf diese Entschädigung haben.
Punkt Nummer drei betrifft die heutigen Träger von Wohnheimen. Auch da muss man sagen, dass es einfach sehr wahrscheinlich ist – und auch Menschen, die sich länger damit beschäftigt haben, sagen das –, dass viele der Anspruchsberechtigten auch heute wieder in Wohnheimen, in Werkstätten und in allen Arten von Behinderteneinrichtungen leben. Auch da glauben wir, es ist für die Betroffe
nen möglicherweise schwierig, das selbst herauszufinden. Auch da würden wir vorschlagen, dass man noch einmal gezielt auf heutige Träger von Wohnheimen und Werkstätten und allen Arten von Behinderteneinrichtungen zugeht, um zu schauen, dass wir das zusammenbekommen.
Wir haben keinen Antrag dazu geschrieben, und dazu kann man unterschiedlicher Meinung sein, aber ich möchte trotzdem von dieser Stelle noch einmal an die rot-grüne Koalition appellieren: Legen Sie doch wenigstens an dieser Stelle eine Schippe obendrauf. – Danke!
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir werden heute über eine Änderung des Wahlrechts abstimmen, und ich habe mich zu einer persönlichen Erklärung gemeldet, da ich abweichend von meiner Fraktion der Änderung nicht zustimmen werde. Da man als Abgeordneter auf der einen Seite seinem Gewissen verpflichtet ist und auf der anderen Seite aber auch Mitglied einer Fraktion ist und somit auch deren Inhalte teilt, möchte ich die folgende Erklärung abgeben:
Ich denke, sehr wesentlich ist, und das hat die Diskussion vorher auch bewiesen, dass das jetzt geänderte Wahlrecht durch einen erfolgreichen Volksentscheid mit 70 000 Unterschriften eingeführt wurde. Viele Punkte sind genannt worden, ich glaube, ich muss sie hier nicht mehr aufzählen. Wir müssen aber jetzt feststellen, und die Initiative Demokratie hat es deutlich ausgedrückt, das Ziel der Änderung, die wir heute beschließen werden, wird die Bedeutung der von den Parteien aufgestellten Listen steigern. Kandidatinnen und Kandidaten, die weiter hinten auf der Liste stehen, sollen geringere Chancen haben ein Mandat zu erhalten, dadurch haben die Wählerinnen und Wähler weniger Einfluss zu bestimmen, wer sie in der Bürgerschaft vertritt.
Ohne Zweifel, das will ich hier auch nicht in Abrede stellen, hatte das alte System viele Schwächen. Ich glaube aber auch, wie auch die nicht abgearbeitete Liste des nichtständigen Ausschusses beweist, dass man viele der Probleme hätte heilen können. Das hat man aber nicht getan, offensichtlicher Weise war dem Ausschuss am Ende wichtiger, sich darauf zu konzentrieren, was für die meisten Ausschussmitglieder offenbar das Entscheidende war, nämlich die Änderung des Sitzverteilungsverfahrens. Die Änderung dieses Sitzverteilungsverfahrens hat ja zum Ergebnis, dass es eine gewollte Stärkung der Parteienliste zur Folge hat.
Für mich abschließend, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, gibt es in der politischen Auseinandersetzung bei diesem Wahlrecht drei generelle Einwände. Der erste ist für mich, ich glaube, gegen Rechtspopulisten und Demokratie- und Parteienmüdigkeit hilft nur mehr Demokratie und nicht weniger.
Ich finde es deutlich kritikwürdig, wenn ein Parlament in eigener Sache, nämlich in seinem Wahlmodus einen Volksentscheid mit 70 000 Zustimmungen durch einen einfachen Beschluss kassiert. Wo ist hier der Dialog, wo ist hier der Dialog mit der Zivilgesellschaft? Ich finde, das ist keine Empfehlung für eine lebendige Demokratie.
Ich muss auch sagen, als politisches Individuum, jetzt einmal ganz unabhängig von Parteien, bekenne ich mich persönlich, und das ist ja auch bekannt, zu einem emanzipatorischen Sozialismus. Gerade aus der geschichtlichen Erfahrung betone ich, muss man lernen, dass dieser Sozialismus mit - -.
Dieser Sozialismus wird demokratisch sein, oder er wird kein Sozialismus sein. Ich persönlich, das ist eine persönliche Erklärung, als linker Aktivist in den ganz, ganz verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen, von der Schule über die Ausbildung, dem Zivildienst, dem Studium und auch der Erwerbsarbeit, ich habe überall in diesen biografischen Bereichen dafür gekämpft, dass es eine Ausweitung der demokratischen Rechte gibt. Dass es mehr demokratische Teilhabe und mehr Basisdemokratie gibt.
Aus dieser Überzeugung kann ich einer Verschlechterung des Wahlrechts nicht zustimmen. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit!