Jan Timke

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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der sogenannte WSI Verteilungsmonitor der gewerkschaftsnahen HansBöckler-Stiftung, der das verfügbare Pro-Kopf-Einkommen der Haushalte in Deutschland nach Region ausweist, zeigt für das Land Bremen ein ernüchterndes Bild. 2016 betrug das reale Haushaltseinkommen bei uns 20 724 Euro. Das ist, wenn man einmal von Berlin absieht, der schlechteste Wert in den alten Bundesländern.
Im gesamtdeutschen Vergleich liegt Bremen nur auf Rang sieben. Zwischen 2000 und 2016 ist das Haushaltseinkommen in der Freien Hansestadt Bremen real um gerade einmal 1,4 Prozent gestiegen. Deutschlandweit betrug der Zuwachs 9,7 Prozent, war also fast siebenmal so hoch. Im Vergleich der Bundesländer liegt Bremen damit knapp hinter Berlin auf dem vorletzten Platz. Innerhalb des Landes Bremen zeigt sich überdies ein deutliches Wohlstandsgefälle zwischen den Kommunen Bremen und Bremerhaven. Während die Einwohner der Stadt Bremen 2016 im Durchschnitt immerhin 21 327 Euro in der Tasche hatten, die sie für den Konsum verwenden oder sparen konnten, waren es
in Bremerhaven gerade einmal 17 741 Euro. Das ist ein Unterschied von knapp 17 Prozent. Allerdings war auch das verfügbare Einkommen in der Stadt Bremen um über 600 Euro niedriger als der Bundesdurchschnitt mit 21 952 Euro.
Noch frappierender ist der Unterschied beim Einkommenszuwachs. Während das Haushaltsnettoeinkommen in Bremen um immerhin 2,3 Prozent zulegte, mussten die Menschen in Bremerhaven ein Minus von fast 5 Prozent hinnehmen, erlitten also zumindest statistisch einen Wohlstandsverlust. Meine Damen und Herren, diese Daten sind ein Armutszeugnis im wahrsten Sinne des Wortes. Sie sind manifest für das Versagen der Politik im Land Bremen, die schon seit Jahrzehnten maßgeblich von der SPD bestimmt wird.
Trotz milliardenschwerer Hilfen, die Bremen in dieser Zeit über den Länderfinanzausgleich und vom Bund erhalten hat, ist es der Politik unter sozialdemokratischer Führung nicht gelungen, die materielle Existenz unseres Bundeslandes nachhaltig zu sichern.
Das zeigt im Übrigen auch die extrem hohe Verschuldung Bremens, die sich gegenwärtig auf knapp 22 Milliarden Euro beläuft. Jeder Bürger trägt damit rechnerisch eine öffentliche Schuldenlast von knapp 32 000 Euro, knapp 70 Prozent mehr als die Einwohner im zweitplatzierten Hamburg.
Angesichts dieser dramatischen Zahlen stellt sich einmal mehr die Frage, ob Bremen als das kleinste deutsche Bundesland wirtschaftlich überhaupt noch lebensfähig ist. So viel steht zumindest fest: unter Führung der SPD offensichtlich nicht. Der WSI Verteilungsmonitor gibt lediglich Auskunft über das reale Haushaltseinkommen und seine Veränderung, erläutert aber nicht, warum einzelne Regionen zum Teil deutlich schlechter dastehen als andere. Über die Gründe kann man nur spekulieren, was aber mit Blick auf Bremen nicht allzu schwerfällt, denn die Probleme sind schon seit Jahren bekannt.
Ganz vorn zu nennen ist die hohe Erwerbslosigkeit. Im April war die Arbeitslosenquote in Bremen mit 9,7 Prozent so hoch wie in keinem anderen deutschen Bundesland, und das ist ein wesentlicher Grund für das niedrige Pro-Kopf-Einkommen der Bremer Bevölkerung. Wer keinen Job hat, meine Damen und Herren, der erzielt kein Einkommen,
sondern erhält bestenfalls Sozialtransfers. Dass diejenigen Bremerinnen und Bremer, die mit dem Arbeitsplatz gesegnet sind, vergleichsweise gut verdienen, ist nur ein schwacher Trost, erklärt aber die auffallend große Schere zwischen Arm und Reich an der Weser.
Die schlechte Lage auf dem bremischen Arbeitsmarkt zeigt, dass die Politik es einfach nicht schafft, unsere Wirtschaft auf ein solides Fundament zu stellen und so für mehr Beschäftigung zu sorgen. Dabei sind die Voraussetzungen durchaus gegeben. Schließlich bietet Bremen mit dem Überseehafen als Tor zur Welt einen wichtigen Standortvorteil für exportierende Unternehmen. Chancen, die innovative Branchen wie etwa die Offshore-Windenergie für Bremen eröffnen, sind durch ein ungeschicktes Management des verantwortlichen Wirtschaftsressorts vertan worden.
Längst haben sich die führenden Windanlagenproduzenten für andere Standorte in Norddeutschland entschieden. Trotzdem hält der Senat stur am Bau des 180 Millionen Euro teuren OTBs mitten in dem Naturschutzgebiet in Bremerhaven fest und setzt in seinen Planungen auf den letzten verbliebenen Hersteller Senvion S.A., der gerade einen Insolvenzantrag eröffnet hat. Während öffentliche Gelder in rauen Mengen für fragwürdige Projekte verprasst werden – man denke auch an die Dauerbaustelle Hafentunnel in Bremerhaven –, stöhnen Bremens Unternehmer unter der Last hoher Steuern, Abgaben und Gebühren.
Die Gewerbesteuerhebesätze liegen in Bremen bei 470 und in Bremerhaven bei 460 Prozent und damit nicht nur deutlich über dem bundesweiten Durchschnitt, sondern auch über dem Niveau der niedersächsischen Umlandgemeinden als Standortkonkurrenten. Auch bei der Gewerbesteuer langt der bremische Fiskus unverschämt zu. Die mangelhafte Leistungsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung, die unzureichende Breitbandversorgung, das defizitäre Verkehrsnetz und das schlechte Image Bremens sind weitere Probleme, die hiesige Unternehmen in der Standortumfrage 2019 der IHK genannt haben.
An erster Stelle der Mängelliste steht übrigens die nicht nur von der Wirtschaft als prekär eingeschätzte Sicherheitslage, meine Damen und Herren. Kein Wunder, hat sich doch Bremen unter der Ägide der SPD zu einem Hotspot extremistischer Salafisten und krimineller ethnischer Clans entwickelt,
die das organisierte Verbrechen beherrschen. Polizei und Justiz wurden personell dezimiert. Ja, dass Sie das nicht hören wollen, das ist mir klar. Aber das sind nun einmal die Wahrheiten.
Polizei und Justiz, meine Damen und Herren, personell dezimiert durch Sparorgien der Vergangenheit, und die können Sie nicht abstreiten, sind immer weniger in der Lage, die innere Sicherheit aber auch die Ordnung und die Sauberkeit im öffentlichen Raum hinreichend zu gewährleisten. Diese Auffassung ist nicht nur bei der bremischen Wirtschaft, sondern auch in der Bevölkerung weit verbreitet. Das Vertrauen in die Schutzfunktion des Staates schwindet zusehends.
Ein weiterer Negativposten in der politischen Bilanz des Senats ist die Bildungspolitik. Auch das hat mit der WSI-Studie zu tun. Schon seit Jahren belegen Bremens Schulen im Leistungsvergleich der Bundesländer über alle Klassenstufen hinweg regelmäßig die letzten Plätze. Das hat weniger mit ungünstigen soziodemographischen Faktoren zu tun, wie von verantwortlicher Seite immer wieder entschuldigend vorgetragen wird, sondern mit einer falschen ideologisierten Bildungspolitik der linken Landesregierung, die auf Einheitsschule und Inklusion setzt. Gleichmacherei um jeden Preis statt Leistungsgerechtigkeit lautet das Credo mit der Folge, dass die Bildungsqualität seit Jahren sinkt, meine Damen und Herren.
Kein Wunder, dass es Industrie und Handwerk in Bremen immer schwerer fällt, geeigneten Ausbildungsnachwuchs zu finden. Das ist eine Wachstumsbremse und behindert damit die Schaffung von Arbeitsplätzen.
Kein Wunder auch, dass gut situierte Familien auch aus Sorge um die Zukunftschancen ihrer Kinder ins benachbarte Niedersachsen ausweichen und damit dem Bremer Fiskus als Steuerzahler verloren gehen. Was tut die zuständige Bildungssenatorin Claudia Bogedan? Sie kündigt den Konsens der Kultusministerkonferenz auf und entbindet Bremens Schulen von der verpflichtenden Teilnahme an den zentralen Vergleichsarbeiten in der dritten Jahrgangsstufe. Die absehbare Folge: Schon wegen des damit verbundenen Aufwands wird sich
kaum noch eine Bremer Schule an dem bundesweiten Test beteiligen, sodass verlässliche Aussagen über den Lernstand unserer Schüler nicht mehr möglich sind.
Die vorhandenen Defizite werden nicht behoben, sondern einfach verschwiegen. Motto: Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß. Anstatt endlich eine bildungspolitische Kehrtwende zu vollziehen, weicht der Senat lieber der Realität aus und hofft, dass es keiner merkt. Das ist Politikversagen im Endstadium, meine Damen und Herren! Für mich als Abgeordneter aus Bremerhaven sind die Daten des WSI Verteilungsmonitors besonders bedrückend. Anders als die Stadt Bremen kann Bremerhaven vom ohnehin nur bescheidenen Einkommenszuwachs des Landes seit der Jahrtausendwende nicht profitieren. Im Gegenteil hatten seine Einwohner ausweislich der Zahlen spürbare Wohlstandseinbußen hinzunehmen.
Allerdings muss das im Vergleich zum Jahr 2000 gesunkene Pro-Kopf-Einkommen nicht zwingend darauf hindeuten, dass es der angestammten Bevölkerung heute schlechter geht als noch vor 20 Jahren. Der Grund für den signifikanten Rückgang könnte auch in der Zuwanderung von Armutsmigrantinnen und -migranten aus Osteuropa liegen, die den Durchschnitt nach unten drücken. Bremerhaven ist in den letzten Jahren zu einem bevorzugten Ziel von EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern vor allem aus Rumänien und Bulgarien geworden, die im Rahmen der Personenfreizügigkeit zuwandern und sich in der Stadt niederlassen.
Da viele dieser Menschen mangels Qualifikation kaum in den lokalen Arbeitsmarkt integriert werden können und bestenfalls schlecht vergütete Tätigkeiten – häufig als Selbstständige – ausüben, erzielen sie, wenn überhaupt, nur ein geringes Haushaltseinkommen. Hier offenbart sich ein weiteres Problem bremischer Politik rot-grüner Machart: Während man andernorts in Deutschland Mittel und Wege findet, den Zuzug von Armutsmigrantinnen und -migranten ohne Beschäftigungsperspektive einzudämmen, werden sie im Land Bremen hofiert, was noch mehr osteuropäische Zuwanderer anlockt und so das Problem verschärft.
Während das politische Establishment das bunte Bremerhaven in Sonntagsreden feiert, sind es die Menschen in sozial schwachen Stadtteilen wie beispielsweise Lehe,
die die Folgen der vermeintlichen kulturellen Bereicherung im Alltag auszubaden haben. Dass diese Bürgerinnen und Bürger nicht unbedingt gut auf die Politik zu sprechen sind, liegt auf der Hand. Wir dürfen uns nichts vormachen. Die schwierige wirtschaftliche und soziale Lage für breite Bevölkerungsschichten Bremerhavens ist nicht in erster Linie den Zuwanderern geschuldet, sondern Folge der konzeptionslosen Politik des Magistrats, der auch in Bremerhaven seit mehr als 70 Jahren von der SPD geführt wird. Ebenso wie in Bremen fehlt es an einer stringenten wirtschaftlichen Strategie, mit der neue Arbeitsplätze und damit Einkommen für die Menschen geschaffen werden.
Anstatt gezielt in die Förderung der kleinen und mittelständischen Wirtschaft als dem wichtigsten Arbeitgeber zu investieren und ein aktives Standortmarketing zur Gewinnung neuer Investoren zu betreiben, hat man das Geld für millionenschwere Prestigebauten wie den Hafentunnel verpulvert. Demnächst kommt auch noch der unsinnige OTB dazu. So schaffen sich die politisch Verantwortlichen der Seestadt ihre Denkmäler. Kein Wunder, dass Bremerhaven einen Schuldenberg von 1,6 Millionen Euro angehäuft hat. Aber halt, das stimmt ja gar nicht, sagen zumindest die Wahlplakate der SPD, denn die plakatieren ja auf großen Lettern: Bremerhaven ist schuldenfrei.
Mit diesem forschen Slogan spielt man darauf an, dass die Seestadt vom Land Bremen entschuldet werden soll, aber nicht jetzt, sondern erst zum 1. Januar 2020, weshalb die Plakataussage schlichtweg falsch ist. Auch dann sind die Schulden nicht einfach weg, sondern nur woanders, nämlich im Bremer Landeshaushalt. Die SPD betreibt Wählertäuschung der plumpen Art. Eine Regierungspartei, die im Wahlkampf mit solchen Taschenspielertricks arbeitet, ist der Politik überdrüssig, meine Damen und Herren!
Die aktuellen Daten des WSI Verteilungsmonitors machen noch einmal deutlich, wie bescheiden es um die soziale Lage in Bremen bestellt ist. Dafür verantwortlich sind politische Fehlentscheidungen der Vergangenheit, die vor allem der Bremer Dauerregierung der SPD zuzurechnen sind. Hoffen wir, dass diese Ära am 26. Mai 2019 endlich ihr verdientes Ende findet. Demokratie lebt vom Wechsel. Sollte es den in Bremen nicht geben, sehe ich für
die Zukunft unseres schönen Bundeslandes schwarz. – Vielen Dank!
Wir fragen den Senat:
Erstens: In wie vielen Fällen hat der Polizeiliche Staatsschutz Bremen zwischen 2014 und 2018 im Bereich politisch motivierte Kriminalität (PMK) Ermittlungen aufgenommen und wie viele dieser Fälle waren jeweils den Phänomenbereichen rechts und links zuzuordnen? Bitte getrennt nach Jahren ausweisen!
Zweitens: Wie viele Tatverdächtige konnten im Zuge der Ermittlungen aus Frage 1 identifiziert werden? Bitte Gesamtzahl für den oben genannten Zeitraum differenziert nach PMK rechts und links ausweisen!
Drittens: Wie viele der vom Bremer Staatsschutz ermittelten Tatverdächtigen wurden schließlich zu einer Geld- oder Haftstrafe verurteilt? Bitte die Gesamtzahl der Verurteilten für den oben genannten
Zeitraum differenziert nach den Phänomenbereichen rechts und links nennen!
Sie sagten gerade, dass die Insassen von der Schura Bremen betreut werden. Nun wird die Organisation Islamische Gesellschaft Milli Görüs durch den Verfassungsschutz beobachtet. Ach so, in Bremen nicht? Gut, dann hat sich das erledigt.
Wir fragen den Senat:
Erstens: Wie viele illegale Farbschmierereien, Graffiti, sind im Jahr 2018 an öffentlichen oder privaten Gebäuden, Anlagen und Fahrzeugen durch Polizei oder Ordnungsamt im Land Bremen erfasst worden und wie hat sich die Zahl dieser Feststellungen seit dem Jahr 2014 entwickelt? Bitte getrennt nach Jahren sowie nach Bremen und Bremerhaven ausweisen.
Zweitens: Wie viele Tatverdächtige konnten im Zusammenhang mit Farbschmierereien im Land Bremen zwischen 2014 und 2018 ermittelt werden und wie viele dieser Personen wurden zu einer Geld- oder Haftstrafe verurteilt?
Drittens: Wie hoch ist der Sachschaden, den Farbschmierereien zwischen 2014 und 2018 im Land Bremen verursacht haben? Wie viele überführte Sprayer wurden dafür in Regress genommen und wie hoch war die von den Tätern geleistete Schadensersatzsumme? Bitte die Zahlen getrennt nach Jahren darstellen.
Es wurden für Farbschmierereien keine Personen in Regress genommen? Sie haben ausgeführt dass im letzten Jahr 124 Personen festgestellt worden sind oder angezeigt worden sind. Ist davon keine Person in Regress genommen worden? Habe ich Sie richtig verstanden?
Halten Sie es denn für richtig, dass man Straftäter, die überführt und rechtskräftig verurteilt werden, finanziell nicht an den Kosten für die Beseitigung von Graffiti beteiligt?
Vielen Dank für die Klarstellung! Herr Staatsrat, meine Zahlen waren auf die letzten fünf Jahre angelegt und insgesamt haben wir knapp 600 ermittelte Täter. Ich gehe davon aus, dass sich die Zahlen auf die nicht durchgeführten Regressforderungen der ganzen Jahre beziehen. Nur zur Klarstellung, das heißt von den 600 Tätern in den letzten fünf Jahren ist keiner in Regress genommen worden?
Vielleicht wäre das eine Sache die man in der Innendeputation noch einmal aufruft. Danke schön!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Am 7. Februar hat das Verwaltungsgericht Bremen den Planfeststellungsbeschluss des OTB als rechtswidrig verworfen. Das zuständige Wirtschaftsressort habe nicht hinreichend dargelegt, dass der Terminal gebraucht werde und wirtschaftlich tragfähig sei, so die Richter. Ein zwingendes öffentliches Interesse lasse sich deshalb aus der Planfeststellung des Projekts nicht ableiten.
Genau das aber ist die Voraussetzung, um einen so schwerwiegenden Eingriff in ein ausgewiesenes Natur- und Vogelschutzgebiet wie die Luneplate zu rechtfertigen. Der Offshore-Terminal Bremerhaven in seiner ursprünglich geplanten Form ist damit Geschichte. Alle Parteien in diesem Haus wissen das. Nur die SPD und allen voran der gescheiterte Wirtschaftssenator Martin Günthner
wollen das partout nicht wahrhaben. Trotzig will man am OTB festhalten. Herr Günthner meint sogar, dieses vernichtende Urteil sei ein wichtiger Schritt auf dem Weg zum OTB und besitzt dann auch noch die Frechheit, zu behaupten, das Projekt war und ist sorgfältig geplant.
Dabei hat das Gericht den Verantwortlichen genau das Gegenteil bescheinigt und festgestellt, dass bei den Vorbereitungen schlampig gearbeitet wurde. Senator Günthner zeigt mit seinen Äußerungen nicht nur wenig Respekt vor dem Gericht, sondern veräppelt auch noch die Öffentlichkeit, wie Jürgen Hinrichs im „Weser-Kurier“ treffend kommentierte.
Die SPD kann nicht zugeben, dass der rot-grüne Senat mit seinem wichtigsten Prestigeobjekt der zum Ende gehenden Legislaturperiode gescheitert ist, und das drei Monate vor der Bürgerschaftswahl. Um in der Wählergunst nicht noch weiter abzustürzen, versucht man in der Öffentlichkeit, die Illusion aufrechtzuerhalten, der 180 Millionen teure OTB könne noch zur Realität werden. Der Planfeststellungsbeschluss für den Schwerlasthafen sei ja vom Gericht nicht aufgehoben worden, so Senator Günthner, und fantasiert weiter, dass die festgestellten Mängel im Wege eines ergänzenden Planverfahrens behoben werden könnten.
Außerdem will sein Ressort prüfen, ob man Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Gerichts einlegt, sobald die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt. Doch eine Fortsetzung des Verfahrens durch die Instanzen würde nicht nur weiter Steuergeld verschlingen, sondern vor allem viel Zeit kosten, und die Erfolgsaussichten sind doch dann eher schlecht.
Damit es erst gar nicht zu weiteren juristischen Klagen kommt, will das Wirtschaftsressort noch einmal auf den Prozessgegner BUND zugehen, um eine einvernehmliche Regelung zu treffen. Wie das gehen soll, bleibt allerdings das Geheimnis des rotgrünen Senats, denn die Position des Senats auf der einen und des BUND auf der anderen Seite liegen in Sachen OTB Lichtjahre auseinander. Während zumindest die Regierungspartei SPD am Schwerlasthafen auf Basis des derzeitigen Planfeststellungsbeschlusses festhalten will, empfiehlt BUNDGeschäftsführer Martin Rode dem rot-grünen Senat, von dem naturschädigenden Vorhaben endlich
Abstand zu nehmen. Wie da ein Kompromiss zustande kommen soll, erschließt sich uns zumindest nicht.
Auch die Gruppe Bürger in Wut fordert, sich vom Projekt Offshore-Terminal Bremerhaven endlich zu verabschieden, und das nicht erst seit dem Urteil des Bremer Verwaltungsgerichts. Wir BIW waren die einzige politische Kraft in diesem Parlament, die sich von Anfang an gegen das Vorhaben ausgesprochen hat, und das aus guten Gründen, meine Damen und Herren. Denn das Projekt stand von Beginn an unter einem schlechten Stern.
Trotz intensiver Suche gelang es dem Senat nicht, einen privaten Investor zu finden, der bereit gewesen wäre, den millionenschweren Verladehafen zu finanzieren. Der OTB wurde von der privaten Wirtschaft unisono als zu kostspielig und unrentabel eingeschätzt.
Die Landesregierung beschloss deshalb notgedrungen, den Terminal als ein öffentliches Hafenprojekt zu errichten, bezahlt aus Steuergeldern. Doch dabei blieb es nicht, denn auch die Suche nach einem Betreiber für das OTB verlief trotz intensiver Suche eben nicht so gut und trotz europaweiter Ausschreibung auch enttäuschend. Denn allein die BLG Logistics Group, die sich im Mehrheitsbesitz der Freien Hansestadt Bremen befindet, gab ein Angebot ab.
Spätestens jetzt, meine Damen und Herren, hätte der Senat die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens kritisch hinterfragen müssen. Wäre der Schwerlasthafen für Windkraftanlagen tatsächlich so lukrativ, wie ja von Wirtschaftssenator Martin Günthner immer gebetsmühlenhaft behauptet wurde, dann hätten die Investoren Schlange gestanden. Dem war aber nicht so. Private Kapitalgeber investieren eben nur Geld in ein Projekt, wenn sie mit Profit rechnen. Erwarten sie keinen Gewinn, dann bleiben sie weg, so wie beim OTB. Wie berechtigt die Skepsis der Privatwirtschaft war, zeigte sich in der Folgezeit. Die vergebliche Suche nach einem Investor, schlampige Planung und juristische Auseinandersetzungen führten immer wieder zur Verzögerung des Baubeginns.
Bereits 2015 kam der Geschäftsführer des Bremer Marktforschungsinstituts wind:research, Dirk
Brieske zu dem Schluss, dass für den Offshore-Terminal kein Bedarf mehr bestehe. Denn nach 2020 werde der Ausbau der Nordsee-Windparks als Folge politischer Entscheidung zur Dämpfung des Strompreisanstiegs deutlich gebremst vonstattengehen. Der Experte sah deshalb die notwendige Auslastung des OTB infrage gestellt. Zu Recht! Im gleichen Jahr beschloss der Weltmarktführer Siemens, seine 200 Millionen Euro teure Windturbinenfabrik im niedersächsischen Cuxhaven und nicht, wie vom Senat erhofft, in Bremerhaven zu errichten.
Diese Standortentscheidung war ein schwerer Schlag für den OTB. Der ökonomische Todesstoß wurde dem Projekt aber 2017 versetzt, als sich der bisherige Hersteller Adwen aus dem Geschäft mit der Produktion von Offshore-Windturbinen zurückzog. Seitdem existiert nur noch ein einziger Hersteller für Windkraftanlagen in Bremerhaven, nämlich Senvion mit Sitz in Luxemburg. Senvion ist aber auch finanziell und wirtschaftlich angeschlagen. Das zeigt ein Blick in die Geschäftszahlen. Erwirtschaftete das Unternehmen 2015 noch einen Überschuss von knapp 71 Millionen Euro, stand 2017 ein Verlust von über 92 Millionen Euro zu Buche.
Kürzlich schockte Senvion die Anleger dann auch noch mit einer Gewinnwarnung für das abgelaufene Geschäftsjahr. Seit 2016 ist der Aktienkurs der börsennotierten Gesellschaft um 90 Prozent eingebrochen, 90 Prozent, meine Damen und Herren! Hintergrund für diese Entwicklung sind der wachsende Kostendruck im Offshore-Markt sowie der Konzentrationsprozess in der Branche, die zunehmend auf einige wenige marktbeherrschende Unternehmen zurückzuführen ist und von diesen dann auch dominiert wird.
Zu denen gehört Senvion aber eben nicht. Im Gegenteil stellt sich die Frage, wie lange der Anbieter noch am Markt überleben wird. Andere Hersteller von Windkraft- oder Offshore-Windanlagen, die sich in Bremerhaven ansiedeln können, sind weit und breit nicht in Sicht. Die Perspektiven für den Offshore-Standort Bremerhaven sind also alles andere als rosig. Auch deshalb, weil die Bundesregierung den Ausbau der Windenergie auf See durch Deckelung gedrosselt hat, um weitere Kostensteigerungen zulasten der Verbraucher und Netzengpässen wegen des schleppenden Ausbaus der Stromtrassen in den Süden Deutschlands zu verhindern.
So wurden die Ausbauziele im 2014 novellierten EGG von ursprünglich 25 Gigawatt auf 15 Gigawatt herabgesetzt. Bremen fordert ja zusammen mit anderen Küstenländern und der Branche 20 Gigawatt bis 2030 und sogar 30 Gigawatt bis 2035. Doch das dürfte Wunschdenken bleiben, weil es schlicht an den erforderlichen Stromleitungen fehlt, um den offshore erzeugten Windstrom abzutransportieren. Kurzum: Die wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen, die der Planung des OTB vor knapp einer Dekade zugrunde lagen, haben sich in den letzten Jahren drastisch verändert.
Die ursprünglich kalkulierten Umschlagzahlen für den Verladehafen und darauf basierenden Wirtschaftlichkeitsberechnungen sind deshalb Makulatur, die Rechtfertigungsgründe für den Eingriff in ein wichtiges Naturschutzgebiet nicht mehr gegeben. Was also tun? Die CDU schlägt als Ersatz für den OTB einen allgemeinen Schwerlasthafen vor, der rechtlich nicht auf den Umschlag von Windkraftanlagen beschränkt sein soll.
Dazu fordert die Union oder forderte die Union bereits im Sommer letzten Jahres eine Machbarkeitsstudie, die allerdings in diesem Haus mit großer Mehrheit abgelehnt wurde, und das auch zu Recht, meine Damen und Herren, denn ein bloßer Schwerlasthafen zur Förderung der Regionalwirtschaft kann den Eingriff in ein Gebiet wie die Luneplate, die als ein besonderes Schutzgebiet nach der FFH-Richtlinie und als Vogelschutzgebiet ausgewiesen ist, nun einmal nicht rechtfertigen. Dazu bedarf es keiner teuren Expertisen.
Selbst, wenn dem nicht so wäre, ist völlig unklar, ob perspektivisch überhaupt Bedarf für einen solchen Verladehafen bestünde. Planung und Realisierung eines solchen Projekts würden darüber hinaus fünf bis sieben Jahre in Anspruch nehmen. Wahrscheinlich dürfte die Fertigstellung aber noch viel länger dauern, denn es ist absehbar, dass Naturschutzverbände wie der BUND oder der NABU auch gegen ein solches Bauvorhaben klagen würden. Wegen der erheblichen ökonomischen und rechtlichen Unsicherheiten dürfte sich für einen allgemeinen Schwerlasthafen ebenso wenig ein privater Investor finden wie für den OTB.
Die Finanzierung müsste deshalb erneut aus Steuergeldern erfolgen. Das ganze Spiel würde also von Neuem beginnen, das Kind hätte nur einen anderen Namen, wobei die Erfolgsaussichten des Landes Bremen noch schlechter werden.
Meine Damen und Herren, machen wir uns nichts vor. Am ökologisch sensiblen Standort Luneplate wird es weder den OTB noch ein Alternativprojekt geben. Das weiß auch der Senat, kann dies aber aus wahltaktischen Gründen zum jetzigen Zeitpunkt auch nicht zugeben. Es spricht aber vieles dafür, dass man das Projekt nach der Landtagswahl still und leise beerdigen wird, wenn die SPD dann überhaupt noch in der Regierung ist.
Eine unklare Haltung in Sachen OTB nehmen übrigens die Grünen ein. Während sich die Bürgerschaftsfraktion zunehmend von dem Projekt distanziert und keinen Sinn darin sieht, den juristischen Streit mit dem BUND fortzusetzen, halten sich die grünen Senatoren auffallend bedeckt. Offenbar will man den Koalitionsfrieden so kurz vor dem Wahltermin nicht gefährden, um in der Öffentlichkeit kein Bild der Zerrissenheit abzugeben. Die Bürgerinnen und Bürger haben aber ein Recht darauf zu erfahren, wo die grünen Minister in dieser wichtigen Frage stehen. Deshalb sollten sich Frau Linnert, Frau Stahmann und Herr Dr. Lohse auch öffentlich erklären.
Meine Damen und Herren, das hoch verschuldete Bremen muss endlich Abstand davon nehmen, Steuergelder in millionenteure Prestigebauten zu versenken, deren Rentabilität zweifelhaft ist. Das gilt vor allem für Branchen, die wie die Windkraftindustrie auf hohe Subventionen angewiesen sind. Werden diese nämlich gekürzt, geraten Infrastrukturprojekte wie der OTB ins Straucheln und rechnen sich plötzlich nicht mehr. Sinnvoller wäre es, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Land Bremen zu verbessern, damit sich neue Unternehmen ansiedeln und mehr Einwohner zur Stärkung der Kaufkraft gewonnen werden. Das schafft Arbeitsplätze und sorgt für höhere Steuereinnahmen.
Steinerne Politikerdenkmäler, die viel kosten aber wenig gebracht haben, gibt es in Bremen und Bremerhaven genug. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! In Ihrem Antrag fordert die Fraktion der FDP den rot-grünen Senat dazu auf, dem Gesetz zur Einstufung Georgiens sowie der Maghreb-Staaten Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten im Bundesrat zuzustimmen. Dieser Forderung schließt sich die
Gruppe Bürger in Wut selbstverständlich an und ich werde unsere Position nachfolgend auch gern begründen.
Zunächst möchte ich auf den Sicherheitsaspekt eingehen. Aus der polizeilichen Kriminalstatistik geht hervor, dass Personen, die in den letzten Jahren als Asylsuchende aus Marokko, Tunesien oder Algerien nach Deutschland kamen, eine deutlich höhere Kriminalitätsbelastung aufweisen als Flüchtlinge aus anderen Staaten. Nach Angaben des BKA ist die Zahl der Mehrfachintensivtäter vor allem bei jungen Männern aus dem Maghreb, die ohne Visum und damit unerlaubt in die Bundesrepublik eingereist sind, überdurchschnittlich hoch.
BKA-Chef Holger Münch warnte dieser Tage, dass sich aus diesem Milieu heraus Strukturen vergleichbar den ethnischen Familienclans kurdischarabischer Herkunft entwickeln könnten, deren Bekämpfung die Polizei vor große Herausforderungen stellt.
Das wissen wir hier in Bremen, das eine Hochburg der Kleinkriminalität in Deutschland ist, nur zu gut. Dass Sie so etwas nicht hören wollen, ist mir klar, aber der Wahrheit muss man auch einmal in das Gesicht schauen. Um diese gefährliche Entwicklung zu verhindern, muss jetzt deutlich gehandelt werden. Wenn von Flüchtlingskriminalität die Rede ist, dann stecken nicht selten junge Männer aus Nordafrika sowie Personen aus Georgien dahinter.
In der öffentlichen Wahrnehmung geraten dadurch aber alle Asylsuchenden, die sich bei uns aufhalten, in ein schiefes Licht. Das schwächt die Bereitschaft in der breiten Bevölkerung, tatsächlich verfolgten Menschen Zuflucht in Deutschland zu gewähren. Zwar ist es richtig, dass die Zahl der Abschiebungen in die Maghreb-Staaten in den letzten Jahren gestiegen ist, 2018 wurden insgesamt 1 873 Personen aus diesen Ländern in ihre Heimat zurückgeführt, eine Zunahme von 35 Prozent gegenüber 2017, allerdings zählte das Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge im gleichen Zeitraum 2 868 Asylantragsteller aus Algerien, Tunesien und Marokko. Es kamen also immer noch mehr Menschen aus diesen Ländern nach Deutschland, als dorthin zurückgeführt wurden.
Der Migrationsdruck aus den nordafrikanischen Ländern besteht nach wie vor und dürfte wegen der dynamischen Bevölkerungsentwicklung in der Maghreb-Region in den kommenden Jahren und Jahrzehnten weiter steigen. Umso wichtiger ist es, Zuwanderungswilligen aus diesen Staaten deutlich zu machen, dass ihre Asylanträge in Deutschland faktisch keine Aussicht auf Erfolg haben, auch um diese Menschen davon abzuhalten, sich in die Hände von skrupellosen Schleppern und auf die gefährliche Reise über das Mittelmeer nach Europa zu begeben. Dem dient die Einstufung dieser Staaten als sichere Herkunftsländer im Sinne des § 29a Asylgesetz basierend auf Artikel 16a Absatz 3 Grundgesetz.
Die Einstufung der Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsländer ist auch sachlich gerechtfertigt. Das zeigt schon ein Blick in die Anerkennungsquoten. Laut Statistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge wurden in dem vergangenen Jahr 4 681 Schutzanträge von Staatsangehörigen aus den drei genannten nordafrikanischen Staaten beschieden. Nur 53 Personen wurde der Asyl- oder Flüchtlingsstatus zugesprochen. Das ist knapp ein Prozent aller geprüften Fälle. Weitere 28 Antragsteller erhielten subsidiären Schutz. In 49 Fällen wurde ein Abschiebeverbot nach § 60 Aufenthaltsgesetz festgestellt. Das macht in Summe 130 von insgesamt 4 681 beschiedenen Asylanträgen, was einer Gesamtschutzquote von rund 2,8 Prozent entspricht.
Demgegenüber stehen übrigens 2 009 abgelehnte Asylanträge von Menschen, deren Abschiebung Sie mit Ihrer Blockadehaltung im Bundesrat verhindern. Noch bescheidener fällt die Bilanz für Georgien aus, das nach dem Willen des Deutschen Bundestags ebenfalls als sicherer Herkunftsstaat eingestuft werden soll, in der Debatte aber oftmals außen vor bleibt. Völlig zu Unrecht, wie wir Bürger in Wut finden. 3 764 Georgier haben 2018 in Deutschland erstmals Asyl beantragt, also deutlich mehr als Menschen aus Algerien, Tunesien und Marokko zusammengenommen. Im vergangenen Jahr wurden 5 164 Schutzanträge georgischer Staatsbürger geprüft. Nur 62 dieser Anträge wurden bewilligt, was einer Gesamtschutzquote von lächerlichen 1,2 Prozent entspricht. Primärschutz erhielten sogar nur 0,2 Prozent der Antragsteller.
Der Widerstand von Bündnis 90/Die Grünen gegen die Erweiterung der Liste sicherer Herkunftsländer hat weniger humanitäre Gründe, sondern ist vor allem ideologisch motiviert. Sie wollen möglichst weit geöffnete Grenzen für Zuwanderer aus aller Welt, um die Umwandlung Deutschlands in eine multikulturelle Gesellschaft zu verfestigen beziehungsweise weiter zu beschleunigen.
Diesen sachfremden Fantastereien ist mit rationalen Argumenten kaum beizukommen. Es macht deshalb wenig Sinn, den Versuch zu unternehmen, Bündnis 90/Die Grünen, die in Bremen auch innerhalb der eigenen Partei weit links stehen, in dieser Frage zum Umdenken bewegen zu wollen.
Deshalb appelliere ich an die SPD, sich über den für Deutschland schädlichen politischen Widerstand des grünen Koalitionspartners hinwegzusetzen.
Ist meine Redezeit zu Ende? Gut, ich komme zum Schluss. Die Gruppe Bürger in Wut wird dem Antrag der FDP zustimmen, denn es gibt aus unserer Sicht keine überzeugenden Argumente, die Einstufung der drei Maghreb-Staaten und Georgiens als sichere Herkunftsstaaten abzulehnen. Das sollten auch die von mir hier vorgetragenen Zahlen und Fakten beweisen. – Danke schön!
Wir fragen den Senat:
Erstens: Wie viele Mitglieder hatte die Ortsgruppe Bremen des Vereins „Rote Hilfe“ am 31. Dezember 2018, und wie hat sich diese Zahl seit 2014 entwickelt? Bitte Mitgliederzahl getrennt nach Jahren ausweisen!
Zweitens: Wie viele Bremer Mitglieder von SPD, Grünen und Linkspartei gehören nach den Erkenntnissen des Senats dem Verein „Rote Hilfe“ derzeit an, und wie viele dieser Personen sind Abgeordnete in der Bremischen Bürgerschaft beziehungsweise in der Stadtverordnetenversammlung von Bremerhaven? Bitte getrennt nach den genannten Parteien aufführen!
Drittens: Befürwortet der Senat den Plan von Bundesinnenminister Horst Seehofer, den Verein „Rote Hilfe“ wegen seiner verfassungsfeindlichen Bestrebungen zu verbieten, und wenn nicht, welche Gründe sprechen aus Sicht der Landesregierung gegen ein solches Verbot?
Herr Staatsrat, nun haben Sie meine zweite Frage nicht beantwortet, nämlich wie viele Mitglieder von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE nach den Erkenntnissen des Senats dem Verein „Rote Hilfe“ derzeit angehören.
Herr Staatsrat, mich verwundert diese Antwort, denn es gab am 3. September 2018 eine Pressemitteilung Ihres Ressorts. Daraus darf ich einmal zitieren. Es ging in der Pressemitteilung um Verbindungen der Identitären Bewegung, die auch im Verfassungsschutzbericht aufgeführt wird, zum Landesverband der Alternative für Deutschland. Dort sagt Ihr Innensenator: „Dem im bundesweiten Vergleich verhältnismäßig kleinem Landesverband gehören unter anderem Führungspersonen an, die die rechtsextremen Identitären in vielfältiger Weise unterstützen.“ Also hier – jetzt kommt gleich die Frage – hier gibt es am rechten Rand Verbindungen und die machen Sie auch öffentlich. Deshalb bitte ich Sie noch einmal um Beantwortung der Frage zwei, denn auch am linken Rand können Sie das sicherlich hier öffentlich darstellen.
Herr Staatsrat, gilt denn dieser Informationsschutz auch für die Staatsschutzabteilungen oder nur für den Verfassungsschutz?
Nur noch eine Anmerkung: Ja, es ist nicht Straftaten gefragt worden. Gleichwohl müssen Sie als Senat alle Ihnen vorliegenden Informationen mitteilen, selbst wenn Sie aus dem Bereich des Staatsschutzes kommen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die FDP-Fraktion legt uns heute einen Antrag vor, mit dem ein Sofortprogramm zum Überstundenabbau bei der Polizei gefordert wird. Außerdem sollen die Anzahl der Polizeibeamten erhöht und die Ausbildungskapazitäten verbessert werden.
Lassen Sie mich gleich zu Beginn meines Vortrags klarstellen, dass wir Bürger in Wut diesen Antrag selbstverständlich unterstützen werden. Die Arbeitsverdichtung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ortspolizeibehörden von Bremen und Bremerhaven und die daraus resultierenden Überstunden haben ein Ausmaß angenommen, das nicht mehr vertretbar ist. Innensenator Ulrich Mäurer als Dienstherr der Polizei muss sich schon die berechtigte Frage gefallen lassen, ob er seinen Fürsorgepflichten gegenüber den Beschäftigten der Polizei noch nachkommt. Wir Bürger in Wut haben da so unsere Zweifel.
Meine Damen und Herren, die Mitarbeiter der Polizeibehörde in Bremen haben mittlerweile 337 000 Überstunden. Im Jahr 2015 waren es noch 320 000, also 17 000 Überstunden weniger. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ortspolizeibehörde Bremerhaven haben derzeit 32 000 Überstunden, die noch nicht vergütet oder durch Freizeitausgleich abgebaut werden konnten. Das sind 12 000 Überstunden mehr als noch vor vier Jahren.
Die hohe Zahl der Überstunden spiegelt die prekäre Personalsituation bei den Ortspolizeibehörden unseres Bundeslandes wieder. In den letzten Jahren sind in der Verantwortung des rot-grünen Senats zu wenige Polizeianwärter eingestellt worden, um die zunehmende Arbeitsverdichtung zu kompensieren. Das rächt sich nun. Die steigende Zahl der Überstunden zeigt auch, dass der Bremer Senat überhaupt kein Konzept hat, wie man die zeitliche Mehraufwendung der Mitarbeiter auf ein erträgliches Maß reduzieren will.
Für uns Bürger in Wut ist dabei klar, Überstunden müssen die Ausnahme bleiben und dürfen nicht zur Regel werden. Das gilt auch und gerade für den öffentlichen Dienst. Ist Mehrarbeit nicht zu vermeiden, muss der Dienstherr die Überstunden möglichst rasch abbauen. Das kann durch Freizeitausgleich oder durch eine finanzielle Vergütung erfolgen. Da hat der Senat in den letzten Jahren zu wenig Anstrengung unternommen, um den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ortspolizeibehörden in Bremen und Bremerhaven diese finanzielle Vergütung anzubieten und auszuzahlen.
Ich will an dieser Stelle auch noch einmal klarstellen, dass die Auszahlung von Überstunden kein vom Staat gewährter Bonus ist, sondern eine Selbstverständlichkeit und zugleich Wertschätzung für die von der Polizei tagtäglich unter schwierigen Bedingungen geleistete Arbeit. Überstunden sind ein zeitlicher Kredit, –
den die Polizeibeamten dem Staat gewähren und nicht umgekehrt, meine Damen und Herren!
Dieser Kredit muss irgendwann abgelöst werden, was bislang weder in Bremen noch in Bremerhaven in einem Maße geschehen ist, so dass der Überstundenberg auch tatsächlich abgebaut wurde. Deshalb ist der hier vorliegende Antrag auch richtig und wichtig und wird von uns Bürgern in Wut unterstützt.
Die heutige Vorlage beinhaltet neben der Forderung nach einer Auszahlung der Überstunden auch eine Personalaufstockung bei den Ortspolizeibehörden unseres Bundeslandes. Da stoßen Sie, Frau Steiner, bei uns Bürgern in Wut nicht auf Widerstand. Es ist schon bemerkenswert, wie viele Parteien in diesem Haus, jetzt, kurz vor den anstehenden Bürgerschaftswahlen, ihr Herz für die Polizei entdeckt haben. In den letzten vier Jahren haben insbesondere die Oppositionsparteien in diesem Haus, immer wieder auf die prekäre Personalsituation bei der Polizei hingewiesen. Der rot-grüne Senat hat andere politische Schwerpunkte gesetzt, das kann man machen, dann muss man sich aber im Nachhinein nicht wundern, wenn die Rechnung nicht mehr aufgeht. Nun will man in Bremen bis zum Jahr 2020 die Anzahl der Polizeibeamten aufstocken und auch Bremerhaven soll jetzt plötzlich mehr Ordnungshüter bekommen. Das ist löblich, kommt aber viel zu spät, wie die steigenden Überstunden jetzt auch zeigen.
Wir Bürger in Wut wollen eine deutliche Personalaufstockung bei den Ortspolizeibehörden in Bremen und Bremerhaven, –
auch über die Zielzahl von 2 800 Vollzeitbeamten hinaus, und deshalb begrüßen wir diese Forderung in dem Antrag.
Der dritte Punkt in dem heute vorliegenden Antrag, wird auch von uns begrüßt. Darin wird gefordert, dass die Hochschule für öffentliche Verwaltung als Ausbildungsstätte für die angehenden Polizeibeamten räumlich, personell und sachlich in die Lage versetzt wird, eine größere Zahl an Auszubildenden als bisher aufzunehmen. Die Innenpolitiker werden sich erinnern, Herr Senkal, in der vorletzten Sitzung der Innendeputation, hatten wir
Deputierte die Gelegenheit, die Schulungs- und Sporträume der Bereitschaftspolizei zu besichtigen, –
die auch von den Auszubildenden der Polizei genutzt werden. Ich war, ehrlich gesagt, schockiert, meine Damen und Herren, unter welchen schlechten Bedingungen angehende Polizeibeamte im Bundesland Bremen studieren müssen. Ich will nun nicht von der Bestuhlung oder von den Tischen aus den 80er Jahren reden, ich will nicht davon reden, dass die Wände beschmiert waren, die vielleicht noch den einen oder anderen neuen Anstrich brauchen. Nein, was mich schockiert hat, war die technische Ausrüstung bei der Polizei oder sollte ich vielleicht sagen, die mangelnde technische Ausrüstung bei der Polizei.
Ich wusste bis zu meinem Besuch in der Polizeischule beziehungsweise in der Bereitschaftspolizei nicht, dass es noch Tageslichtprojektoren gibt. Ich dachte eigentlich, dass die nach meinem Ausscheiden aus der Schule 1988 entsorgt wurden und eventuell noch im technischen Museum zu finden sind. Bei der Polizei gibt es sie aber immer noch. Dafür gibt es aber keine Beamer bei der Polizei, meine Damen und Herren, die man aber dringend bräuchte, um vielleicht einmal eine Vorlage über den PC, über den Laptop an die Wand zu projizieren. WLAN gibt es auch nicht, das mittlerweile schon in jedem Schnellrestaurant in Bremen und Bremerhaven Standard ist.
Meine Damen und Herren, wenn wir motivierte Polizeianwärter für Bremen und Bremerhaven gewinnen wollen, und in dieser Frage stehen wir natürlich in unmittelbarer Konkurrenz zu unseren Nachbarländern, dann müssen wir auch gute Rahmenbedingungen für die Ausbildung schaffen, sonst bewerben sich die Schulabgänger lieber bei den Polizeien in Niedersachsen, Hamburg oder Schleswig-Holstein. Wer bei der Polizei eine qualifizierte Berufsausbildung anbieten möchte, und das muss ja mindestens auch der Anspruch des rot-grünen Senats sein, der muss auch die technischen Möglichkeiten vorhalten. Hier hat die Bremer Landesregierung noch ordentlichen Nachholbedarf.
Ich komme zum letzten Satz. Fazit: Der uns vorliegende Antrag würde bei einer Umsetzung die Zahl
der Überstunden reduzieren, den Personalkörper bei den Ortspolizeibehörden Bremen und Bremerhaven erhöhen und die Rahmenbedingungen für die Ausbildung angehender Polizeibeamter verbessern. Das sind drei wichtige Aspekte für eine gut aufgestellte Polizei im Land Bremen und deshalb stimmen wir Bürger in Wut diesem Antrag auch zu. – Vielen Dank!
Wir fragen den Senat:
Zweitens: Wie viele bis dahin ungeklärte Mordfälle konnten im Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2010 und dem 31. Juli 2018 aufgeklärt werden und wie viele Mitarbeiter welcher Behörden sind mit der Bearbeitung solcher „Cold Cases“ regelmäßig befasst?
Drittens: Wie viele Personen werden derzeit im Zusammenhang mit Mordfällen im Land Bremen per Haftbefehl gesucht und wie viele dieser Tatverdächtigen haben sich nach den Erkenntnissen der Ermittlungsbehörden ins Ausland abgesetzt?
Herr Staatsrat, die Bundesländer Hamburg, Thüringen, Berlin und Schleswig-Holstein haben jeweils Sonderkommissionen Altfälle mit dem Namen Soko Altfälle gebildet, die alle Altfälle noch einmal durchsehen. Dadurch konnten in der Vergangenheit schon vereinzelt in jedem Bundesland ungeklärte Mordfälle aufgeklärt werden. Warum gibt es eine solche Sonderkommission nicht in Bremen?
Herr Staatsrat, Sie haben gesagt, die Zahl der Fälle ist in Bremen nicht so hoch. Ich finde, 62 Taten, von denen 33 schon als Mord gewertet werden können, schon sehr hoch. Zumal ein Fall, wenn man ihn neu aufrollt, auch einige Zeit dauert. Das heißt, wenn dort zehn oder 15 Beamte an diesen Fällen arbeiten würden, bräuchten sie jetzt schon Jahre, um alle Fälle noch einmal aufzurollen und alle Fälle noch einmal durchzugehen. Von daher frage ich Sie, worauf warten Sie eigentlich? Warum wird, anders als in anderen Bundesländern, hier nicht eine Sonderkommission Altfälle eingerichtet?
Wie stellt sich die Personalsituation bei der Kriminalpolizei Bremen dar? Sind alle Stellen bei der Kriminalpolizei Bremen besetzt?
Wir fragen den Senat:
Erstens: Wie viele Betrugsversuche bei der theoretischen Führerscheinprüfung hat es nach den Erkenntnissen des Senats im laufenden Jahr im Land Bremen gegeben, und wie hat sich die Zahl dieser Versuche seit 2013 entwickelt? Bitte getrennt nach Jahren ausweisen!
Zweitens: Gegen wie viele Personen wurde im Zeitraum zwischen 2013 und 2018 wegen eines aufgedeckten Täuschungsversuchs eine Sperre zur Teilnahme an der Führerscheinprüfung verhängt, und wie viele der Betroffenen waren ausländische Staatsbürger? Bitte Zahlen getrennt nach Jahren ausweisen!
Drittens: Treffen auch für Bremen Presseberichte zu, wonach es sich bei den kriminellen Hintermännern des Führerscheinbetrugs aus Frage 1 vorrangig um Angehörige ethnischer Familienclans handelt und wenn ja, gegen wie viele Tatverdächtige aus diesem Milieu sind deshalb zwischen 2013 und 2018 Ermittlungsverfahren eingeleitet worden?
Wir fragen den Senat:
Erstens: Ist dem Senat bekannt, dass die WerderFangruppe „Caillera“ beim Auswärtsspiel des SV Werder Bremen in Frankfurt am Main am 1. September 2018 ein Spruchband mit der Aufschrift „Deutschland, Du mieses Stück Scheiße“ im Gästeblock gezeigt hat, und wenn ja, wie bewertet der Senat diese Aktion?
Zweitens: Wie bewertet der Senat vor diesem Hintergrund den Umstand, dass die Fangruppe „Caillera“ im Impressum ihrer Internetseite „caillera.net“ als Anschrift das Fan-Projekt Bremen e. V. angibt, das die Stadt Bremen gemäß dem Nationalen Konzept Sport und Sicherheit seit 1993 mit öffentlichen Mitteln fördert?
Drittens: Wird der Senat auf die unter Frage eins beschriebene Aktion gegebenenfalls auch mit Sanktionen gegen die Fangruppe „Caillera“ oder das Fan-Projekt Bremen e. V. reagieren, und wenn ja, wie soll diese Reaktion konkret aussehen?
Vielen Dank, Herr Innensenator! Sie haben ja eben gerade zu Recht auch angeführt, dass dort ein weiteres Spruchband aufgeführt war „DER NAZI-MOB WUETET, DER STAAT SPIELT MIT“. Damit wird ja unzutreffend propagiert, dass sich der Staat mit Nazis gemeinmacht. Nun ist auf der Seite von „caillera.net“ das Fan-Projekt Bremen e. V. als Verantwortlicher angegeben. Haben Sie denn im Nachgang zu diesem Spiel einmal Kontakt mit dem Fan-Projekt aufgenommen, das ja aus öffentlichen Geldern finanziert wird, um darauf hinzuwirken, dass erstens diese linksradikale Fangruppe nicht das Fan-Projekt als Kooperationspartner oder als Ansprechpartner auf ihrer Internetseite benennt und zweitens, dass sich das Fan-Projekt auch von solchen Sprüchen distanziert?
Nein, einfach die Frage beantworten!
Das heißt, ich darf Ihrer Antwort entnehmen, dass sie mit dem Fan-Projekt weder über diesen konkreten Fall gesprochen haben, noch dem Fan-Projekt gesagt haben, oder es gebeten haben, sich von dieser Seite löschen zu lassen. Ist das richtig?
Daran schließt sich eine Frage an. Das bedeutet also, dass das Fan-Projekt auch selbst nicht die Notwendigkeit sieht, dass es sich von Seiten löschen lässt, mit denen es sich nicht identifizieren darf, weil es ansonsten Gefahr laufen würde, öffentliche Gelder zu verlieren?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit ihrem Antrag, die Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge unverzüglich wieder zu öffnen, vertritt die Fraktion DIE LINKE die gleiche Meinung wie diverse Medien, die den Skandal um unrechtmäßig erteilte Asylbescheide kleinreden oder sogar ganz in Abrede stellen.
Als vermeintlicher Beweis für diese steile These dient der Bericht einer Expertenkommission des BAMF, die sich mit den Vorgängen in der Bremer Außenstelle befasst hat. Danach hat es unter den 12 848 Akten zu positiv beschiedenen Asylanträgen nur 145 Fälle gegeben, bei denen eine so wörtlich „bewusst manipulative Einflussnahme zur Erreichung einer bestimmten Entscheidung festgestellt werden konnte und aktenkundige Information eine getroffene Entscheidung ausschlossen“.
Diese, auch von der Fraktion DIE LINKE in ihrem Antrag, wiedergegebene Zahl ist zwar richtig, aber nur ein kleiner Teil der Wahrheit. Denn neben den 145 besonders eklatanten Fällen hat die Kommission noch 2 043 weitere ermittelt, in denen der Sachverhalt vom Bremer BAMF nicht hinreichend geklärt wurde, um die getroffene Asylentscheidung zu rechtfertigen.
Insgesamt sei die Bearbeitung von 2 845 der insgesamt 12 848 Aktenvorgänge kritikwürdig gewesen, heißt es in diesem Bericht. Das ist immerhin eine Quote von mehr als 22 Prozent, Herr Senkal, nicht 0,9 Prozent, sondern 22 Prozent und alles andere als eine Lappalie, meine Damen und Herren.
Noch bedeutsamer ist die Tatsache, dass die wahrscheinlich heikelste Fallgruppe gar nicht in die bezeichnete Vollprüfung des BAMF einbezogen war. Es geht um die 4 568 Asylanträge jesidischer Flüchtlinge, die von zwei Rechtsanwälten aus Hildesheim und Oldenburg vertreten wurden. Die beiden Juristen sollen wiederum eng mit der Leiterin des Bremer BAMF kooperiert haben. Genau diese Fälle waren es, meine Damen und Herren, die den Stein seinerzeit ins Rollen gebracht hatten. Weil ungewöhnlich viele dieser Anträge vom BAMF Bremen positiv beschieden wurden, besteht Korruptionsverdacht.
Dieser Verdacht ist keineswegs ausgeräumt. Er wird im Gegenteil durch ein weiteres Gutachten gestützt, und meine Vorredner sind auf das Gutachten gar nicht eingegangen, –
was mich persönlich sehr wundert. Das ist nämlich ein Gutachten vom Bundesrechnungshof, das im Auftrag des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat erstellt wurde. Danach übernahm das BAMF Bremen von 4 407 untersuchten Fällen jesidischer Flüchtlinge die Mandanten der besagten Anwälte aus Niedersachsen, mehr als 3 900, obwohl die Betroffenen ihren Schutzantrag gar nicht im Land Bremen gestellt hatten.
Das entspricht immerhin einer Quote von 89 Prozent. Im bundesweiten Vergleich üblich sind gerade einmal drei Prozent. Bei 42 Prozent der Asylsuchenden wurde die Identität nicht geklärt. In anderen Dienststellen waren es nur neun Prozent. Das vorgeschriebene Vier-Augen-Prinzip zur Überprüfung von Asylbescheiden wurde in 81 Prozent der Fälle missachtet, und in 87 Prozent der Fälle, die von einem der beiden Anwälte betreut wurden, war Dienststellenleiterin Ulrike B. an den Asylentscheidungen persönlich beteiligt. Auch das ist höchst ungewöhnlich, meine Damen und Herren.
Der Rechnungshof konstatiert, dass die beiden Rechtsanwaltskanzleien vom BAMF Bremen systematisch bevorzugt behandelt und die Asylanträge ihrer jesidischen Mandanten wohlwollend beschieden worden seien. Die Behörde kommt zu dem Entschluss: Die Prüfung hat Verdachtsmomente erhärtet, dass Ulrike B. und mindestens fünf weitere Mitarbeiter jahrelang massiv gegen geltendes Recht, Sicherheitsvorgaben und hausinterne Anweisungen verstoßen haben.
Die Experten des BAMF attestierten Frau B. in ihrer Expertise zudem ein fehlgeleitetes Amtsverständnis. Von einem Skandälchen oder einer Entlastung der Bremer Amtsleiterin oder anderer im Verdacht stehende Behördenmitarbeiterinnen und Behördenmitarbeiter kann also gar keine Rede sein. Weitere Untersuchungen sind erforderlich, um das ganze Ausmaß der Affäre ans Tageslicht zu bringen.
Im derzeitigen Stadium der Ermittlungen wäre es ein völlig falsches Signal, die Bremer Dienststelle des BAMF wiederzueröffnen. Zunächst einmal muss Klarheit geschaffen werden. Nur so lässt sich das Vertrauen der Bevölkerung in die Arbeit der Flüchtlingsbehörde wiederherstellen. Dass die Fraktion DIE LINKE an einer umfassenden Aufklärung offenbar kein Interesse hat, sondern lieber rasch zur Tagesordnung zurückkehren möchte, lässt tief blicken.
In ihrem Abschlussbericht weist die BAMF-Expertenkommission darauf hin, dass die Schutzquoten der Bremer Außenstelle den Bundesdurchschnitt in der Spitze um 47 Prozent übertrafen. Auf die ungewöhnlich hohe Zahl positiver Asylbescheide, die in Bremen erteilt wurden, hatten wir in diesem Haus bereits im April hingewiesen. Nutznießer waren nicht nur jesidische Flüchtlinge, sondern auch Asylbewerber aus anderen Regionen der Welt.
Obwohl diese Auffälligkeiten statistisch bereits seit 2010 nachweisbar sind, will der Senator für Inneres, Ulrich Mäurer, davon erst Anfang 2017 erfahren haben. Dabei sind es nach Abschluss der Asylverfahren die Ausländerbehörden der Länder, die aufenthaltsrechtliche Erlaubnisse erteilen oder die Abschiebung abgelehnter Antragsteller zu veranlassen haben. Da die allermeisten von der Bremer Außenstelle des BAMF geprüften Anträge von Asylsuchenden stammen, die im Land Bremen gemeldet waren, wusste die hiesige Ausländerbehörde um die hohe Anerkennungsquote.
Diese Zahlen mussten auch dem Innenressort als vorgesetzte Dienststelle bekannt gewesen sein. Aber Senator Mäurer will sie erst später einer externen Studie entnommen haben. Wer das glaubt, ist selbst schuld, meine Damen und Herren. Der Antrag der Fraktion DIE LINKE ist jedenfalls abzulehnen. Bis die Affäre nicht restlos aufgeklärt ist, muss die Bremer Dienststelle des BAMF geschlossen bleiben, damit es nicht zu neuen Unregelmäßigkeiten kommt. Eine andere Entscheidung wäre der Öffentlichkeit nicht zu vermitteln. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!
Wir fragen den Senat:
Erstens: Wie häufig kam zwischen 2013 und 2017 im Land Bremen berittene Polizei zum Einsatz und zu welchen Anlässen? Hier bitte die Einsatzanlässe getrennt nach Jahren ausweisen!
Zweitens: Welche Landespolizeien haben dem Land Bremen, im unter Frage eins genannten Zeitraum, Reiterstaffeln zur Verfügung gestellt und welche Kosten sind Bremen dafür insgesamt entstanden? Bitte die Kosten nach Jahren ausweisen!
Drittens: Aus welchen Gründen unterhält das Land Bremen keine eigene Reiterstaffel und ist die Schaffung einer solchen Einheit vom Senat bereits erwogen worden?
Wir fragen den Senat:
Erstens: In wie vielen Fällen wurden im Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2014 und dem 31. Dezember 2017 Polizeibeamte, Angehörige der Justiz, Politiker oder Mitarbeiter der Verwaltung – mutmaßlich – im Zusammenhang mit ihrer dienstlichen oder politischen Tätigkeit von dritten Personen rechtswidrig in ihrem privaten Wohnumfeld angegangen, und in wie vielen dieser Fälle kam es dabei zu Sach- oder Personenschäden? Bitte getrennt nach Jahren und den oben genannten Opfergruppen ausweisen!
Zweitens: Wie viele Tatverdächtige aus Frage eins konnten von der Polizei ermittelt werden, und in wie vielen Fällen war das Handeln dieser Personen politisch motiviert? Bitte getrennt nach Jahren ausweisen!
Drittens: Wie haben sich die Tatverdächtigen nach den Erkenntnissen der Ermittlungsbehörden die privaten Wohnanschriften ihrer Opfer verschafft, und was wird vonseiten des Senats getan, um Übergriffe dieser Art zum Schutz der in Frage eins genannten Personengruppen und ihrer Familien zu verhindern?
Wenn es um Übergriffe auf Polizeibeamte und Politiker geht, werden diese in der Regel öffentlich gemacht, das heißt, wenn Sie nicht die Statistiken bemühen, hätten Sie eine Auswertung der Presse vornehmen müssen. Ich glaube nicht, dass Übergriffe auf Polizeibeamte bei der Polizei verborgen bleiben, sodass Sie diese Zahlen hätten liefern können. Ich darf Sie noch einmal auffordern, mir hier und heute die Zahlen zu nennen, ansonsten muss ich mir die Zahlen auf anderem Wege einklagen.
Nur eine Anmerkung! Die Fragestellung war konkret auf einen ganz bestimmten Zeitraum, auf ganz bestimmte Personengruppen bezogen, sie war nicht allgemein. Das nur zur Klarstellung!
Herr Senator, trifft es zu, dass politisch motivierte Straftaten in Bremen beim K 63 bearbeitet werden?
Herr Senator, gehen wir einmal davon aus, dass das K 63 diese politisch motivierten Straftaten bearbeitet, dann muss es Ihnen doch möglich sein, die Zahlen der Personenkreise der politisch motivierten Straftaten zu liefern!
Wissen Sie denn ungefähr, wie viele politisch motivierte Straftaten pro Jahr in Bremen begangen werden?
Ja, das regt noch zu einer Nachfrage an: Wenn Sie nur circa 80 bis 100 Fälle pro Jahr haben, dann muss es doch möglich sein, aus diesen Fällen herauszufiltern, wie viele politisch motivierte Straftaten gegenüber Justizbeamten, Polizeibeamten oder Verwaltungsbeamten begangen wurden. Das ist doch eine überschaubare Anzahl. Wenn Sie mir hier sagen, dass das mit einem Aufwand verbunden wäre, das zu überprüfen, dann bin ich der Auffassung, dass das bei 80 bis 100 Straftaten nicht der Fall ist. Warum können Sie das nicht?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die uns heute vorgelegte Senatsantwort zum Thema Linksextremismus in Bremen und Bremerhaven ist nicht nur sehr aufschlussreich, sondern auch peinlich für die rotgrüne Landesregierung, denn sie zeigt deutlich, dass der Senat auf dem linken Auge blind ist, wenn es darum geht, Extremismus in all seinen Ausprägungen gleichermaßen konsequent zu bekämpfen.
Zu Ihnen komme ich gleich, Frau Vogt, warten Sie nur ab!
In der Antwort des Senats ist beispielsweise von diversen Aktivitäten linksextremer Gruppierungen an Bremer Hochschulen die Rede. Im Vorfeld des G-20-Gipfels in Hamburg durfte eine gewaltorientierte linksextreme Gruppierung sogar ein offenes Treffen in der Mensa der Hochschule für Künste zur Vorbereitung der gewalttätig verlaufenen Proteste veranstalten.
Das, meine Damen und Herren, ist ein Unding. Der Staat darf seine Räumlichkeiten nicht Extremisten zur Verfügung stellen, schon gar nicht, wenn diese dann noch gewalttätige Proteste unter anderem gegen Polizeibeamte planen. Wir Bürger in Wut fordern den Senat daher auf, die Aktivitäten von Linksextremisten an Bremer Hochschulen konsequent zu unterbinden und deren Vertretern Hausverbot zu erteilen.
Die Verteilung von Flugblättern und anderen Werbematerialien auf dem Campus oder im universitären Umfeld ist zu verbieten.
Geprüft werden sollte außerdem die Möglichkeit, Studenten aus der linksextremen Szene, die an Gewaltaktionen etwa beim G-20-Gipfel in Hamburg beteiligt waren und dafür verurteilt worden sind, zu exmatrikulieren.
Auf Seite sechs der Senatsantwort führt die Landesregierung weiter aus, dass der Senator für Inneres im Bereich der allgemeinen Extremismusprävention verschiedene Veranstaltungen durchführt. Da stellt sich mir nun zunächst einmal die Frage, an welcher Stelle das Innenressort diese Veranstaltung öffentlich ankündigt.
Auf der Internetseite des Verfassungsschutzes Bremen jedenfalls nicht. Denn dort werden ja leider schon seit Jahren nur Informationsveranstaltungen zu den Themenkomplexen Rechtsextremismus und Islamismus angepriesen. Eine Unterseite Linksextremismus gibt es dort nicht. Wir Bürger in Wut hatten dieses Defizit schon vor einiger Zeit in einer Anfrage an Innensenator Ulrich Mäurer thematisiert, der aber keinen Handlungsbedarf sah. Hier zeigt sich wieder einmal die Kluft zwischen den hehren Worten der Landesregierung und den konkreten Taten, meine Damen und Herren.
Es wird daher höchste Zeit, dass der Bremer Verfassungsschutz dem Linksextremismus in seiner Außendarstellung denselben Stellenwert einräumt wie Rechtsextremismus und Islamismus.
Interessant ist in der Antwort des Senats, dass der Verein Rote Hilfe ausführlich behandelt wird. Im Verfassungsschutzbericht 2016 wurde die Rote Hilfe als gewaltorientiert eingestuft. Diese Klassifizierung wurde dann aber zunächst vom Verwaltungsgericht untersagt. Im aktuellen Bericht 2017 wird diese Einschätzung aber wiederholt. Wörtlich heißt es: „Wenngleich die Rote Hilfe selbst nicht
gewalttätig agiert, gehört sie aufgrund ihrer gewaltunterstützenden und gewaltbefürwortenden Einstellung zur gewaltorientierten linksextremistischen Szene.“
Meine Damen und Herren, in diesem Zusammenhang darf nicht unerwähnt bleiben, dass diesem Verein auch Politiker von SPD, Grünen und Linkspartei angehört haben oder noch angehören. Bekanntestes Beispiel ist die frühere Juso-Bundesvorsitzende Franziska Drohsel, die nach massiver Kritik 2017 aus der Roten Hilfe austrat. Auch mehrere Politiker der Partei DIE LINKE unterstützten in der Vergangenheit Aktionen der Roten Hilfe wie beispielsweise die Bundesvorsitzende DER LINKEN, Katja Kipping.
Von daher verwundert es natürlich nicht, dass einige Bürgerschaftsabgeordnete, insbesondere auf der linken Seite dieses Parlamentes, die Autonomen insgeheim als Brüder im Geiste betrachten, mit denen man zwar nicht die Methoden, wohl aber die Ziele teilt. Insbesondere dreist aber ist die Haltung der Grünen Jugend, der Jugendorganisation von Bündnis 90/Die Grünen, die 2014 öffentlich den Eintritt in die Rote Hilfe forderten. Hier zeigt sich deutlich, meine Damen und Herren, welchen gewaltorientierten extremistischen Nachwuchs SPD, Grüne und LINKE in ihren Reihen dulden.
Auf Seite fünf seiner Antwort räumt der Senat dann ein, dass staatliche Zuwendungen an die Jugendinitiative Sielwallhaus e. V., das ist ein linksautonomes Szeneobjekt, geflossen sind. Es muss für die Zukunft unbedingt ausgeschlossen werden, dass öffentliche, vom Steuerzahler aufgebrachte Gelder direkt oder indirekt extremistischen Organisationen zugutekommen.
Notfalls muss sich der Senat auf Bundesebene um eine Klarstellung der gesetzlichen Bestimmungen bemühen; denn es kann nicht sein, dass ein demokratischer Staat die Feinde der Demokratie alimentiert, meine Damen und Herren.
Angesichts der Tatsache, dass die linksextreme Szene laut Senat 2016 und 2017 von 200 auf 220 Personen angewachsen ist, immerhin ein Anstieg um zehn Prozent, einen hohen Organisationsgrad aufweist und wachsende Gewaltbereitschaft sowohl gegenüber politisch Andersdenkenden als auch Polizisten an den Tag legt – so heißt es zumindest in der Senatsantwort –, sollte der rot-grüne Se
nat, allen voran Innensenator Mäurer, endlich anfangen, das Problem des Linksextremismus ernst zu nehmen.
Egal, ob radikales Gedankengut bei Linken, Rechten oder religiösen Fanatikern zu finden ist, Extremismus in all seinen Ausprägungen gefährdet das demokratische Grundgefüge unseres Staates. Deshalb darf es keine Extremismusbekämpfung der ersten und zweiten Klasse geben.
Wir Bürger in Wut erwarten vom Senat, dass der Linksextremismus zukünftig mit derselben Intensität bekämpft wird wie die anderen Extremismusbereiche. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Fraktion der CDU legt uns heute einen Antrag vor, mit dem der Senat einerseits aufgefordert wird, alle rechtlichen Mittel auszuschöpfen, um den planfestgestellten Bau des
Offshore-Terminals in Bremerhaven zügig umzusetzen. Andererseits soll der Senat im Rahmen einer Machbarkeitsstudie prüfen, inwieweit ein neues Planfeststellungsverfahren für den Bau eines allgemeinen Schwerlastterminals möglich ist. Beide Forderungen halten wir Bürger in Wut für falsch, und deshalb werden wir dem Antrag auch in Gänze unsere Zustimmung verweigern. Ich möchte auf beide Forderungen einmal gesondert eingehen.
Dass die Fraktion der CDU den Senat auffordert, den OTB gegebenenfalls bis zur letzten Instanz gerichtlich durchzusetzen, zeigt einmal mehr, dass die Union alle wichtigen wirtschaftlichen und finanziellen Argumente, die gegen den Bau des Terminals sprechen, schlichtweg ignoriert. Die Fraktion der CDU nimmt mit dem vorliegenden Antrag einfach nicht zur Kenntnis, dass das Offshore-Terminal viel zu spät geplant wurde, die Rentabilität des steuergeldfinanzierten Großprojekts nach wie vor äußerst fraglich ist und andere Städte in Deutschland und Europa bereits verladefähige Terminals vorhalten, die damit im direkten Wettbewerb um die begrenzten Anlagekapazitäten stehen. Spätestens seit der Ankündigung von Siemens im Jahr 2015, die Antriebsgondeln für Windkraftanlagen nicht in Bremerhaven, sondern direkt vor unserer Haustür in Cuxhaven bauen und verschiffen zu lassen, muss doch dem letzten wirtschaftlich denkenden Abgeordneten in diesem Haus klar geworden sein, dass ein Offshore-Terminal in Bremerhaven, das aufgrund der anhängigen Klagen nicht vor 2022, 2023, 2024, 2025 betriebsbereit wäre, eine Totgeburt ist.
Der Einzige, der das in der Fraktion der CDU offenbar erkannt und das Offshore-Terminal am Samstag leise kritisiert hat, war Herr Neuhoff, der zukünftige Bürgermeister in Bremerhaven, der hier heute anwesend ist. Er hat in einem Interview mit der „Nordsee-Zeitung“ berechtigte Zweifel an der Sinnhaftigkeit des Offshore-Terminals geäußert. Das fand ich sehr mutig, –
das zeugte aber auch von politischem und wirtschaftlichem Sachverstand. In der Fraktion der Fraktion der CDU allgemein ist da wenig Einsicht zu erwarten, –
denn sonst wäre der heutige Antrag nicht vorgelegt und debattiert worden, schon gar nicht vor dem Hintergrund, dass man den OTB auch gegebenenfalls bis zur letzten juristischen Instanz durchpeitschen möchte.
Nun zur zweiten Forderung in dem Antrag, mit dem die Fraktion der CDU eine Machbarkeitsstudie zur Planung eines Schwerlastterminals erreichen möchte! Das Oberverwaltungsgericht Bremen hatte bereits im Frühjahr 2017 entschieden, dass eine reine Umwidmung des Offshore-Terminals zu einem allgemeinen Schwerlasthafen nicht möglich wäre, weil das gegen Planungsrecht verstoßen würde. Deshalb wäre der Bau eines reinen Schwerlasthafens nur mit einem neuen Planfeststellungsverfahren möglich. Genau hierfür fordert die Fraktion der CDU nun eine Machbarkeitsstudie.
Auch diesen Punkt werden die Bürger in Wut ablehnen, denn man macht mit dieser Forderung nach unserer Auffassung den zweiten vor dem ersten Schritt. Zunächst, liebe Fraktion der CDU, sollte man nach unserer Auffassung eruieren, ob ausreichend Bedarf für ein Schwerlastterminal besteht, denn das ist nun ein entscheidendes Kriterium für die Frage nach der Wirtschaftlichkeit eines solchen Großprojekts. Erst danach kann man sich doch darüber unterhalten, ob und wie man das Planfeststellungsverfahren gestaltet.
Sie wollen die Prüfung nun vorwegnehmen, ohne bereits eine Wirtschaftlichkeitsberechnung durchgeführt zu haben, und machen damit denselben Fehler wie die rot-grüne Landesregierung seinerzeit bei der Planung des OTB.
Die Fraktion der CDU behauptet in ihrer Antragsbegründung, dass ein solches Schwerlastterminal die Seestadt für – ich zitiere – „Unternehmensansiedlung aus dem schweren Maschinen- und Anlagebau attraktiv“ machen würde. Da stelle ich mir die Frage, woher nehmen Sie überhaupt diese Erkenntnis? Das ist doch zunächst einmal eine Vermutung der Fraktion der CDU. Mit den in Bremerhaven bereits ansässigen Firmen dürfte sich ein solches Schwerlastterminal wirtschaftlich nicht betreiben lassen, weil der Bedarf einfach zu gering ist. Also müssten tatsächlich neue Unternehmen gewonnen werden, die sich wegen des neuen Terminals in Bremerhaven ansiedeln wollen.
Warten Sie einmal! Die Seestadt ist in den letzten Jahren aber leider nicht sehr erfolgreich bei den Bemühungen gewesen, große namhafte Firmen für Bremerhaven zu werben, –
trotz Hafenanbindung, was gerade für exportorientierte Unternehmen ein wichtiger USP ist. Also ist doch die zentrale Frage, Herr Kastendiek, wie groß das Potenzial von Unternehmen aus der fraglichen Branche ist, die nach Bremerhaven kommen würden, wenn es solch ein Terminal gäbe. Man darf nicht vergessen, dass gerade die Standortverlagerungen von Industriebetrieben hohe Kosten aufweisen. Darüber hinaus müsste auch erst einmal berechnet werden, welches zusätzliche Steueraufkommen zu erwarten wäre, sollten sich die Prognosen zur Neuansiedlung von Firmen bewahrheiten.
Erst auf Basis dieser Daten wäre eine Kosten-Nutzen-Analyse möglich, die als Grundlage für die Projektentscheidung unerlässlich ist. Diese Hausaufgaben müssten erst einmal gemacht werden, bevor man sich mit der Machbarkeitsstudie zum Planfeststellungsverfahren für ein neues Großprojekt befassen würde. Herr Präsident, ich komme zum Schluss!
Meine Damen und Herren, es ist aus Sicht der Gruppe Bürger in Wut einfach derzeit nicht absehbar, dass sich genug Unternehmen finden werden, die wegen dieser Anlage ihren Standort nach Bremerhaven verlegen wollen. Nur mit den vorhandenen Firmen vor Ort rentiert sich so ein großer Bau aber eben nicht.
Im Übrigen sind Bedarfsprognosen für einen mehrere Jahre in die Zukunft gerichteten Zeitpunkt ausgelegt, und so lang dürfte auch die Realisierung des Schwerlastterminals dauern, das wird dann natürlich schwierig. Niemand weiß beispielsweise, wie sich die wirtschaftliche Lage dann darstellt oder ob es bis dahin weitere Hafenstandorte gibt, die ein solches Terminal anbieten.
Deshalb ist der Antrag aus unserer Sicht nicht zielführend, zumal sich das hoch verschuldete Bundesland Bremen ein weiteres millionenschweres Subventionsgrab nicht mehr leisten kann. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Wir fragen den Senat:
Erstens: Wie viele Personen sind in den Jahren 2017 und 2018 aus dem Land Bremen in den Libanon abgeschoben worden, nachdem sich die Bundesregierung mit den dortigen Behörden im vergangenen Jahr auf die Rückführung libanesischer Staatsangehöriger und dort registrierter Palästinenser geeinigt hatte, und wie viele solcher Abschiebungen sind für das laufende Jahr noch geplant?
Zweitens: Bei wie vielen der bislang aus Bremen in den Libanon abgeschobenen Personen handelte es sich um Straftäter, und wie viele dieser Straftäter waren kriminellen Clans zuzuordnen?
Drittens: Wie hoch ist nach Einschätzung des Senats die Gesamtzahl der Personen, die aufgrund der deutsch-libanesischen Vereinbarung aus dem Land Bremen in den Libanon abgeschoben werden könnten?
Herr Senator, Sie haben gerade von Schwierigkeiten gesprochen. Können Sie die noch einmal etwas näher erläutern? Welche Schwierigkeiten gibt es dabei, Personen in den Libanon abzuschieben? Geht es um Passersatzpapiere, oder woran liegt das?
Herr Senator, dieses Thema ist ja nicht neu. Ich kann mich an eine sehr lebhafte Debatte in einer Fragestunde erinnern, in der wir dasselbe gefragt haben und Sie immer gesagt haben, wir können das nicht, aber es ist doch so, dass in Nordrhein-Westfalen, speziell in Essen, tatsächlich Abschiebungen von libanesischen Straftätern stattfinden, die dort als Mehrfachstraftäter registriert waren und die dann ausgewiesen wurden beziehungsweise abgeschoben werden. Warum ist das in Bremen nicht mit gleicher Intensität möglich?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir behandeln heute einen Antrag der CDU-Fraktion, mit dem die Schaffung von bundesweit einheitlichen Standards bei der verbindlichen Altersfeststellung von minderjährigen Flüchtlingen gefordert wird. Darüber hinaus zielt der Antrag darauf ab, dass man zukünftig in Bremen und Bremerhaven, wie in anderen Bundesländern auch, in Zweifelsfällen grundsätzlich auf eine medizinische Untersuchung von minderjährigen unbegleiteten Ausländern zurückgreift, um das Alter dieses Personenkreises so genau wie möglich zu erfassen.
Die Gruppe Bürger in Wut begrüßt diesen Antrag und wir werden ihm auch heute zustimmen, weil eine Umsetzung der Forderung nicht nur zu erheblichen Einsparungen im Haushalt führen würde, sondern weil man auch das erschütterte Rechtsempfinden vieler Bürger damit heilen könnte. Minderjährigkeit bei Flüchtlingen schützt vor Abschiebungen, garantiert eine bessere Unterbringung und Betreuung und verspricht strafrechtliche Milde. Das ist rechtsstaatlich und auch richtig, allerdings nur bei denjenigen, die auch tatsächlich minderjährig sind. Aber eben weil es diesen staatlichen Schutz und diese staatliche Fürsorge für Minderjährige gibt, ist die Versuchung natürlich groß, dass bereits volljährige Flüchtlinge ohne entsprechende Identitätspapiere gerne ihr Alter nach unten korrigieren. So etwas darf der Staat nicht tolerieren, meine Damen und Herren.
Weder in Bremen noch in Bremerhaven werden ärztliche Untersuchungen zur Feststellung des Alters von jungen Flüchtlingen als Standardmaßnahme angewandt. Stattdessen befragt man die vermeintlich Minderjährigen mittels Dolmetscher und verlässt sich auf die gemachten Angaben, sofern diese natürlich nicht erheblich von dem Erscheinungsbild des jungen Flüchtlings abweichen. Diese Praxis ist aber zu ungenau, lässt Fehlinterpretationen zu und hat sich deshalb auch nicht bewährt, meine Damen und Herren.
Schauen wir uns die Zahlen einmal näher an: Das Bremer Jugendamt hat im Zeitraum zwischen August 2014 und März 2017 in gerade einmal drei Fällen erwogen, ärztliche Gutachten anzufordern. In zwei Fällen haben die rechtlichen Vertretungen der betroffenen Flüchtlinge eine Untersuchung abgelehnt, nur in einem einzigen Fall hat das Amt ein zahnmedizinisches Gutachten eingeholt und das offenbar nur deshalb, weil ein gerichtliches Verfahren anhängig war. Wohl gemerkt: ein einziges medizinischen Gutachten in zweieinhalb Jahren und das bei insgesamt 4 293 altersgeschätzten Personen im genannten Zeitraum.
Die Altersfeststellung erfolgte in Bremen also praktisch ausnahmslos durch die Vorlage von Identitätspapieren und einer qualifizierten Inaugenscheinnahme und Befragung. In Bremerhaven gab es im selben Zeitraum in keinem einzigen Fall Anlass zur Altersfeststellung. Man hat sich also auf die Angaben der betroffenen Jugendlichen ohne weitere Prüfung verlassen. Da verwundert es natürlich nicht, dass die Quote fehlerhafter Altersangaben durch vermeintlich minderjährige Flüchtlinge in Bremen deutlich unter der anderer Bundesländer und Staaten liegt, in denen medizinische Untersuchungen von unbegleiteten ausländischen Jugendlichen vorgenommen wurden.