Protocol of the Session on July 1, 2004

Die 23. Sitzung der Bürgerschaft interjection: (Landtag) ist eröffnet. Ich begrüße die hier anwesenden Damen und Herren sowie die Zuhörer und die Vertreter der Presse. Auf der Besuchertribüne begrüße ich recht herzlich die Schüler einer zehnten Klasse vom Gymnasium Findorff, eine neunte Klasse der Paula-Modersohn-Schule aus Bremerhaven in Begleitung unserer ehemaligen Kollegin Frau Wilts. Ist sie schon da?

(Zurufe: Ja!)

Ich begrüße eine Gruppe Elektroinstallateure im dritten Ausbildungsjahr vom Technischen Bildungszentrum Mitte und eine Gruppe von Wirtschaftsstudenten von zwei Universitäten aus Russland, und zwar von der State University aus Belgorod und National Business Institute aus Moskau in Begleitung des Dekans Herrn Professor Dr. Mysatschenko. Die Studenten sind Gäste des Instituts für Weltwirtschaft und Internationales Management – IWIM – der Universität Bremen. Herzlich willkommen!

(Beifall)

Nachträglich wurde interfraktionell Einverständnis erzielt, die Tagesordnungspunkte zehn, Änderung des Bremischen Naturschutzrechts, und elf, Gesetz zur Aufhebung des Bremischen Bildungsurlaubsgesetzes, in der Reihenfolge der Beratung miteinander zu tauschen. Ich höre keinen Widerspruch und stelle Einverständnis fest. Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, hat Herr Vizepräsident Ravens darum gebeten, kurz das Wort zur Geschäftsordnung zu erhalten. – Herr Kollege Ravens!

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich bin mir nicht ganz sicher, ob die Ausführungen, die ich machen werde, eine Frage der Geschäftsordnung sind, und aus diesem Grund ziehe ich den Paragraphen 42 unserer Geschäftsordnung heran, der lautet: tatsächliche und persönliche Erklärungen!

(Abg. F o c k e [CDU]: Sicher ist sicher!)

In Absatz eins heißt es: „Der Präsident kann jederzeit bis zum Schluss der Beratung Mitgliedern, die erklären, tatsächliche Aufklärung über den Verhandlungsgegenstand zu geben, das Wort erteilen.“ Meine Damen und Herren, der Verhandlungsgegenstand heute Morgen ist der Präsident persönlich.

(Heiterkeit und Beifall)

Meine tatsächliche Erklärung besteht darin, ich möchte dem Hause mitteilen, dass der Präsident heute seinen Geburtstag begeht.

(Heiterkeit und Beifall – Abg. K l e e n [SPD]: Wir gratulieren mit Mehrheit! – Abg. B ö d e k e r [CDU]: Geheime Abstimmung!)

Herr Präsident, gestatten Sie mir, zu Ihrem Geburtstag ein Wort des Theologen Oettinger abzuwandeln in einen Wunsch verbunden mit der Hoffnung, dass er in Erfüllung gehen möge!

Erstens: Ich wünsche Ihnen die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die Sie nicht ändern können.

(Heiterkeit)

Zweitens: Ich wünsche Ihnen den Mut, Dinge zu ändern, die Sie ändern können, und ich wünsche Ihnen die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

(Heiterkeit und Beifall)

Herr Präsident, ich verbinde damit die persönliche Erklärung, Ihnen im Namen des gesamten Hauses herzliche Glückwünsche auszusprechen!

(Beifall)

Ich hoffe dennoch, geschäftsordnungsmäßig gehandelt zu haben. – Vielen Dank!

(Heiterkeit und Beifall)

Lieber Herr Kollege Ravens, ich darf mich bedanken für Ihre freundlichen und netten Worte, und das Gleiche an das Plenum! Ganz herzlichen Dank!

Wir treten in die Tagesordnung ein.

Gesetz über das Verfahren beim Bürgerantrag

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 30. April 2004 (Drucksache 16/234) 1. Lesung

Dazu als Vertreter des Senats Senator Röwekamp.

Wir kommen zur ersten Lesung.

Die Beratung ist eröffnet.

Als erste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Dr. Mathes.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir Grünen haben einen Antrag zur Änderung des Gesetzes über das Verfahren beim Bürgerantrag eingebracht. Ziel dieses Antrags ist es zu gewährleisten, dass die Beratung und Beschlussfassung zu Bürgeranträgen nicht verschleppt, nicht hinausgezögert wird.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Der Antrag besagt im Einzelnen, dass Bürgeranträge zur Beratung in die zuständigen Deputationen oder in den zuständigen Ausschuss überwiesen werden können. Sie sollen dann in der nächsten Sitzung, die der Überweisung folgt, in den entsprechenden Ausschüssen beziehungsweise in der Deputation beraten und danach unverzüglich wieder der Bürgerschaft zugeleitet werden. Soweit in Kürze zu dem Antrag!

Meine Damen und Herren, Hintergrund des Antrags ist der unsägliche Umgang mit dem letzten Bürgerantrag zur Bauflächen- und Verkehrspolitik. Dieser Bürgerantrag wurde im April 2003 eingereicht. Im Juli desselben Jahres, also letztes Jahr, wurde er dann zur Behandlung und Beratung in die zuständigen Deputationen überwiesen. Dann passierte erst einmal ganz lange nichts, obwohl wir Grünen ständig darauf hingewiesen und gebeten haben, die Beratungen in den Deputationen durchzuführen.

Zudem, was noch bedeutender ist als diese Verzögerung einerseits, wurden andererseits dann aber gleichzeitig Fakten geschaffen, die den Forderungen des Bürgerantrags zuwider liefen. Ich nenne hier die Campingplatzbelegung. Die Fläche für diesen neuen Standort des Campingplatzes wurde Ende Februar gerodet, obwohl eine existenzielle Forderung des Bürgerantrags war, auf die Westerweitung des Technologieparks zu verzichten. Die Beratung und Beschlussfassung zu dem Bürgerantrag hat dann erst im Mai 2004 stattgefunden. So etwas, finden wir Grünen, darf nicht mehr passieren, so etwas trägt noch zusätzlich zur Politikverdrossenheit bei!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Daher der Antrag der Grünen! Wir freuen uns, dass auch die Fraktionen der SPD und der CDU zu der Einsicht gekommen sind, dass man Bürgeranträge zügig bearbeiten muss und von daher eine Überweisung unseres Antrags eine Mehrheit in diesem Hause findet. Darüber freuen wir uns. Wir Grünen werden auch der Überweisung zustimmen unter der Bedingung, dass nach Verhandlung im Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss hier in der Bürgerschaft spätestens im November das Ergeb––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

nis der Beratungen des Ausschusses behandelt wird. – Danke schön!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Tschöpe.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auch die SPD hat ein Interesse daran, dass das Verfahren über den Bürgerantrag präziser gefasst wird als bisher. Ich möchte aber diese Verfahrensdiskussion über den Bürgerantrag nicht so eng fassen, sondern für mich und uns ist das ein Teil insgesamt der Überlegung, wie man mehr direkte Demokratie in Bremen installieren kann. Dementsprechend würde ich es als Element in dieser Diskussion gern im Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss behandeln, dort ausführlicher diskutieren.

Die Frage ist allerdings, ob wir das bis zum November abschließen können. Ich glaube, das sollten wir dann im Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss noch einmal diskutieren. Insgesamt sollte das Ziel sein, transparente, fassbare und ausgesprochen konkrete Regelungen für weitere volksdemokratische Elemente in unserer Verfassung zu verankern. Dementsprechend werden wir das im Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss positiv diskutieren.

(Beifall bei der SPD)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Focke.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auch wir sind dafür, dass es eine zügige Bearbeitung von Bürgeranträgen gibt. Allerdings weiß ich jetzt nicht, ob wir uns im Verfassungsund Geschäftsordnungsausschuss mit unserem Koalitionspartner hundertprozentig auf das einigen, was Herr Tschöpe vorhin gesagt hat, denn ich weiß nicht genau, was er damit gemeint hat. Wir haben etwas Probleme zu sagen, es muss direkt in die nächste Sitzung, weil man nicht genau weiß, wie viel Vorbereitungszeit man braucht. Manche Bürgeranträge sind auch etwas komplizierter.

Allerdings bin ich der Meinung, es darf nie wieder dazu kommen, dass es ein Jahr oder noch länger dauert, bis eine Behandlung erfolgt. Es war nicht nur eine Verschleppung, sondern es waren auch unglückliche Zustände, weil die Wahlen dazwischen waren und so weiter. Das hat natürlich zusätzlich zu Verzögerungen geführt. Das aber, finde ich, müssen wir so regeln, dass wir in einem überschaubaren Zeitraum zu einer ordentlichen Behandlung ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

in dem Gremium kommen können, deswegen die Überweisung. – Danke!

(Beifall bei der CDU)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Meine Damen und Herren, es ist Einigung darüber erzielt worden, die erste Lesung zu unterbrechen und das Gesetz über das Verfahren beim Bürgerantrag zur Beratung und Berichterstattung bis November 2004 an den Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss zu überweisen.

Wer der Unterbrechung der ersten Lesung und der Überweisung des Gesetzes über das Verfahren beim Bürgerantrag, Drucksache 16/234, zur Beratung und Berichterstattung bis November 2004 an den Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!