Alexander Muthmann

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Last Statements

Sehr ge ehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegen der SPD, uns eint ein Ziel – ich sage es an dieser Stelle zum wiederholten Male: Menschen müssen von ihrer Arbeit leben können.
Aber schon die erste Schlussfolgerung, die Sie zie hen, mit einem gesetzlichen, einheitlichen, flächen deckenden, branchenübergreifenden Mindestlohn wäre dieses Problem zu lösen, ist falsch. Es führt auch nicht weiter, in diesem Zusammenhang den Blick immer nur auf die wirtschaftsschwächeren Re gionen zu lenken. Wenn man das Ziel formuliert, dass es den Menschen möglich sein muss, von ihrer Arbeit zu leben, dann muss man auch in die teuersten Re gionen schauen und entsprechende Antworten finden.
Im Zusammenhang mit dem Systemwechsel hin zu regionalen und branchenspezifischen Tarifverträgen spricht Kollege Huber immer von 1.500 Tarifverträ gen; tatsächlich gibt es in der Bundesrepublik mittler weile circa 68.000 verschiedene Tarifverträge, von denen immerhin 506 für allgemeinverbindlich erklärt worden sind. Das sind viel zu wenige, weswegen wir beispielsweise die Forderung erhoben haben, die Vo raussetzungen für die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen zu reduzieren, um damit größere Breitenwirkung zu entfalten. Es darf nicht sein, dass sich einzelne Arbeitgeber der Bindung an ihre jeweili gen Verbände und damit der Tarifbindung entziehen. Dass es differenzierte Regelungen geben muss, ist klar. Es ist auch unser Ziel, insoweit eine Verbesse rung der Gesamtsituation zu erreichen.
Schon bei der Ersten Lesung haben wir die Frage ge stellt, ob verschiedene Einzelregelungen überhaupt erforderlich sind. Auch bei einem so sensiblen Thema darf ich an den Grundsatz erinnern: Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu beschließen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu beschließen. – Von daher ergibt sich eine ganze Reihe von Fragen.
In Artikel 3 Absatz 1 des Gesetzentwurfs werden auch die kommunalen Arbeitgeber zur Zahlung des gesetz lichen Mindestlohns verpflichtet. Dem Umstand, dass wir in den vergangenen Jahren im kommunalen Be reich eine Flucht in das Privatrecht zu verzeichnen hatten, wollen Sie mit Artikel 3 Absatz 2 Rechnung tragen. Es stellt sich jedoch die Frage: Gibt es inso weit überhaupt Missstände, um solch eine Regelung rechtfertigen zu können?
Die Lösung, die in Artikel 3 Absatz 3 des Gesetzent wurfs angeboten wird, ist aufwendig und bürokratisch. Demnach sollen Empfänger von Zuwendungen des Freistaates nachweisen, dass die bei ihnen beschäf tigten Arbeitnehmer den Mindestlohn erhalten und dass bestimmte Arbeitsbedingungen eingehalten wer den.
Es gibt eine Vielzahl von Zuwendungsempfängern. Dazu gehören private Vereine und Organisationen verschiedenster Art, von denen viele ehrenamtlich ge führt werden. Wir können ihnen dankbar sein, dass sie dieses oder jenes Projekt realisieren. Schon heute beklagen sie den hohen Aufwand und hohe Verfah renshürden, die es manchem Verein verleiden, sich überhaupt in das Zuschussverfahren zu begeben und Projekte zu realisieren. Wir sollten ihnen nicht abver langen, weitere Nachweise zu führen, um an staatli che Zuwendungen zu kommen. Andernfalls wäre das ein Beleg dafür, dass man Verfahren immer noch auf wendiger gestalten kann, ohne inhaltlich bzw. in der Sache weiterzukommen.
Kollege Beyer hat in verschiedenen Debatten und vor allem in der Ersten Lesung darauf hingewiesen, dass es zu dieser Thematik zwar viele gesetzliche und tarif vertragliche Regelungen gibt – ich nenne nur das Ar beitnehmerentsendegesetz -, dass diese aber oft un terlaufen werden; zumindest besteht ein entsprechender Verdacht. Sollte das der Fall sein, haben Sie uns an Ihrer Seite, wenn es um die Be kämpfung solcher Verstöße geht. Wenn aber nach der Feststellung, dass eine verbindliche Regelung nicht beachtet wird, die Lösung darin gesucht wird, eine weitere gleichgeartete Regelung nachzuschie ben, dann ist das nicht geeignet, Missstände, das heißt das Nichtbeachten gesetzlicher oder tarifvert raglicher Regelungen, die zugunsten der Arbeitneh mer vereinbart worden sind, zu unterbinden. Mehr
Kontrolle ist vonnöten, nicht aber eine weitere gesetz liche Initiative.
Aus den genannten Gründen können wir dem vorlie genden Gesetzentwurf nicht zustimmen.
Im Übrigen darf ich mich den Wünschen des Kollegen Huber anschließen. Herr Dr. Beyer, wir werden Sie ob Ihrer interessanten Debattenbeiträge vermissen. Ihnen persönlich alles, alles Gute!
(Vom Red- ner nicht autorisiert) Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Staatsminister! Immer wieder behandeln wir das Thema LEP. Ich will heute noch ein
mal die Gelegenheit nutzen, aus Sicht unserer Fraktion zum Anlass, das heißt zum Zeitpunkt der Beratungen, zum Verfahren und zum Inhalt des heute zur Beschlussfassung anstehenden LEP ein paar grundsätzliche Anmerkungen zu machen.
Als Erstes komme ich auf den Anlass zu sprechen. Das LEP vorzustellen, ist Aufgabe der Staatsregierung. Das ist Ihre Chance. Diese haben Sie leider in keinerlei Hinsicht nutzen können. Zum einen ist darauf hinzuweisen, dass wir erst heute früh bei der Beratung über die Verfassungsänderungen auch das im Gesetzentwurf festgelegte Ziel der Förderung gleichwertiger Lebensbedingungen auf den Weg gebracht und beschlossen haben, dieses in der Bayerischen Verfassung zusätzlich und berechtigterweise zu verankern. Bei der Verwirklichung dieser verfassungsrechtlichen Zielsetzung ist das Landesentwicklungsprogramm das zentrale und klassische Instrument, das Steuerungsinstrument für alle staatlichen Behörden und alle öffentlichen Stellen.
Das LEP ist bei Bedarf fortzuschreiben. Daran hat sich auch mit dem neuen Landesplanungsgesetz nichts geändert. Die CSU hat schon im Jahr 2006 einen Bedarf der Fortschreibung gesehen. Am 6. Juli 2006 wurde die Staatsregierung mit der Drucksache 15/5958 aufgefordert, das Landesentwicklungsprogramm grundlegend zu überprüfen, und vor allem bekanntermaßen gebeten, das System der zentralen Orte zu überarbeiten, weil es schon vor sieben Jahren als nicht mehr aktuell und zeitgemäß, sondern als überarbeitungsbedürftig galt. Es hat bis zum Sommer des letzten Jahres gedauert, dass wir überhaupt ein LEP bekommen haben, ohne dass das System der zentralen Orte, das seit 2006 überarbeitungsbedürftig ist, auch nur angetastet wurde.
Sehr geehrter Herr Staatsminister Zeil, letzte Woche haben Sie in Ihrer Regierungserklärung über die Wirtschaftspolitik zugegebenermaßen ein paar erfreuliche Zahlen für die Jahre 2012 und 2013 präsentiert. Aber hier und heute hätten Sie die Chance und auch die Verpflichtung gehabt, ein Bild für die Entwicklung Bayerns nicht nur für diese zwei Jahre, sondern bis in das Jahr 2025 oder auch 2030 hinein zu präsentieren und zu erläutern. Sie haben auf das Leitbild hingewiesen. Herr Kollege Schöffel hat uns gerade einen Textteil zu diesem Leitbild aus dem LEP vorgelesen. In dieser Hinsicht sind wir uns meiner Einschätzung nach weitgehend einig, wie wir uns die bayerische Entwicklung vorstellen. Aber darin besteht ja noch nicht die Lösung, sondern das ist die Aufgabe, vor der wir stehen. Die Klärung im LEP fehlt völlig. Notwendig wäre eine Darstellung gewesen, wie, auf welchem Wege und mit welchen Instrumentarien Sie diese Entwicklung Bayerns tatsächlich erreichen. Darüber hätte man intensiv
diskutieren müssen und vor allem dann gemeinsam ein LEP verabschieden sollen, das die Frage beantwortet, wie wir unsere Vorstellung von Bayern und der Entwicklung in Bayern in den nächsten 15 Jahren verwirklichen. Stattdessen besteht der heutige Anlass der Beratung in einem Durchpeitschen vor einem Wahltermin. Eine solche Verpflichtung gibt es nicht, noch nicht einmal im Koalitionsvertrag. Ihnen geht der Zeitdruck vor Qualität.
Im Übrigen darf ich darauf hinweisen, dass Sie im Verfahren nicht mehr Herr des Zeitablaufs sind. Ich will Sie nur daran erinnern, dass es im Jahr 2010 eine Interpellation zum Landesentwicklungsprogramm gab. Darin haben wir unter anderem die Frage gestellt, bis wann mit dem Vorliegen der für die Landesentwicklung in Bayern relevanten Ergebnisse des bundesweiten Zensus 2011 zu rechnen ist und ob diese Ergebnisse für die Gesamtfortschreibung des LEP abgewartet werden sollen. Sie haben darauf – ich kürze etwas ab – geantwortet, dass der Zensus 2011 durchgeführt werden und erst am 9. Mai 2013 verwertbar vorliegen wird und aus diesem Grunde eine Verwendung der Ergebnisse im Rahmen der laufenden Gesamtfortschreibung des LEP nicht mehr möglich ist. Aktualisieren Sie es eben! Wir haben diesbezüglich einen Antrag gestellt. Auch das gehört dazu, dass man zumindest in diesem langen Verfahren die zusätzlich dazukommenden aktuellen Strukturdaten wie insbesondere die Ergebnisse des Zensus mit nutzt und nicht einfach ignoriert. Das ist doch auch eine Arbeitsgrundlage für die nächsten Jahre.
Als Nächstes gehe ich auf das Verfahren ein. In der Gesamtbewertung wird man sich doch schon fragen dürfen, warum Sie eigentlich eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt haben. So, wie Sie die Öffentlichkeit beteiligt haben, entsteht der Eindruck: Das ist Ihnen eigentlich nur lästig gewesen.
Letztes Jahr war die Beteiligung in den Sommerferien möglich, die nächste Beteiligung in den Winterferien, und jetzt legen wir es so an, dass die mutmaßlich noch einmal notwendig werdende Beteiligung wieder in den Sommerferien stattfindet.
Auch inhaltlich - die Kollegin Karl hat darauf hingewiesen – sind letzten Endes wirkliche Mitgestaltungsmöglichkeiten nicht spürbar geworden. Die Debatte, wie man die Öffentlichkeit beteiligt, ist im Kern vor allen Dingen nur dann zu rechtfertigen und positiv zu gestalten, wenn man die Bereitschaft mitbringt, Anregungen erstens umfassend aufzunehmen und sich zweitens mit diesen Anregungen ernsthaft auseinan
derzusetzen, da und dort zu reagieren und gute Vorschläge einfließen zu lassen. Das ist bei den Vorschlägen der Opposition nicht erfolgt, aber auch nicht bei den vielen durchaus konstruktiven Vorschlägen der Verbände.
Lieber Kollege Gumppenberg, auch wir haben Vorschläge gemacht, und Sie hätten gut daran getan, den einen oder anderen dieser Vorschläge aufzunehmen, um insbesondere das Thema "gleichwertige Lebensbedingungen" besser voranzubringen, als man es von diesem schwach formulierten LEP erwarten kann.
Dieses LEP bringt keinerlei positive Entwicklungen in diese Richtung mit sich. Es fehlt an wirklich guten Mitgestaltungsmöglichkeiten. Eine Anhörung als Feigenblatt, als Formsache und leider auch nur pflichtgemäß – so stellen wir uns ein öffentliches Beteiligungsverfahren nicht vor. So können Sie auch nicht mit der notwendigen Akzeptanz und Umsetzungsbereitschaft der von Ihnen Beteiligten rechnen. Denn Sie nehmen sie nicht wirklich mit, sehen diese nur formal weitreichende Beteiligung auch nur als Formalie an.
Ich komme jetzt zur Behandlung des Plenums. Auch dazu muss ich noch einen Satz sagen. Nachdem das Initiativrecht bei der Staatsregierung liegt, haben wir uns als Parlament natürlich mit Dringlichkeitsanträgen bzw. Änderungsanträgen vor Vorlage des LEP in diesem Hohen Hause zu Recht zurückgehalten. Seit der LEP-Entwurf der Staatsregierung dem Plenum vorliegt, ist es Sache des Plenums und der Ausschüsse, das Programm zu beraten und die Zustimmung zu erteilen. Da wäre es nun wirklich angebracht gewesen, wenn die Staatsregierung ihrerseits den Abschluss der Beratungen abgewartet hätte, bevor dann diese noch notwendige Anhörung stattfindet. Was Sie mit Ihrem Schreiben vom 4. Juni dieses Jahres gemacht haben, ist eine ausdrückliche Missachtung des Parlaments und völlig unangemessen.
Lassen Sie mich jetzt ein paar zusammenfassende Sätze zum Inhalt sagen. Das LEP ist ein Programm der vertanen Chancen. Mit Kürzen und Streichen allein kann man Bayern nicht planen und nicht vernünftig in die Zukunft führen. Sie begnügen sich weitestgehend mit unvollständigen und hohlen Phrasen. Antworten auf die Fragen, die die Menschen bei uns in Bayern haben, fehlen. Solche Fragen sind: Wo werden künftig unsere Schulen sein, werden sie in erreichbarer Nähe sein? Wo werden künftig unsere Kin
derbetreuungseinrichtungen zu finden sein, wo unsere Krankenhäuser und wo unsere Behörden? All diese Fragen, die die Menschen in Bayern interessieren, lassen Sie unbeantwortet. Sie hätten sie im Landesentwicklungsprogramm beantworten können, ja, Sie hätten sie dort sogar beantworten müssen. Die Behauptung, dass es nicht geht, stimmt nicht. Das beweisen Sie selbst. Ich nenne als Beispiel die Festlegung auf die dritte Startbahn im LEP. Nach unserer Überzeugung ist das falsch, aber hier ausgerechnet werden Sie konkret. Konkret wird das LEP auch ein zweites Mal, nämlich da, wo geregelt ist, dass jede Region einen Luftverkehrsanschluss für die allgemeine Luftfahrt braucht. Das lässt das Netz der angedachten Flughäfen deutlich werden.
Ein weiteres Beispiel - nach meiner Ansicht ausgesprochen wichtig für die Gesamtentwicklung des Landes – ist eine Regelung im Rettungsdienstgesetz bezüglich der Hilfsfristen. Betragen die Hilfsfristen 12 oder 5 Minuten? Damit wissen dann alle Menschen im Lande, dass in Notfällen der Rettungsdienst innerhalb von 12 bis 15 Minuten vor Ort ist. Solche Regelungen vergleichbarer Art hätten wir uns auch im Bereich der Bildungseinrichtungen gewünscht. Ich denke zum Beispiel an eine Busfahrt von 15 Minuten oder auch 30 Minuten zur nächsten Grundschule. All diese Fragen wären im LEP zu regeln gewesen. Ein solches Netz an sozialen und Bildungseinrichtungen, auch der medizinischen Versorgung, all das hätte man sehr wohl im LEP regeln können, lieber Kollege Gumppenberg. Die Menschen haben darauf gewartet. Aber Sie haben sich an dieser Stelle verweigert.
Das nächste Dilemma, das damit im Zusammenhang steht, ist auch schon angesprochen worden. Ich meine die zentralen Orte. Ein Gesamtkonzept für Bayern lässt sich ohne die Festlegung, wo zentrale Orte sind und welche Versorgungsaufgaben sie konkret haben, nicht machen. Auch da haben Sie gegenüber dem alten LEP einen Rückschritt gemacht. Denn auch beim Zentrale-Orte-System bekommen wir jetzt nicht mehr konkret gesagt, welche Versorgungseinrichtungen der jeweilige zentrale Ort in der jeweiligen Stufe zu erbringen hat. Das ist alles ungenau und unverbindlich und damit nicht geeignet, den Aufgaben des Landesentwicklungsprogramms wirklich nachzukommen.
Genauso steht es um die Aussagen zum Breitband. Auch da kommt das LEP nicht über Unverbindliches hinaus. Beim Verkehr fehlen mit Ausnahme der Aus
sage zur dritten Startbahn jegliche Priorisierungsmomente.
Auch bei den vielfach im Ausschuss schon diskutierten Fragen zum Anbindungsgebot und zum Einzelhandel kommen wir mit diesem LEP zu keinen guten Entscheidungen. Sehr geehrter Herr Minister, Sie haben gestern am Tag der Selbstständigen unter anderem gesagt: Mit mir sind seelenlose Discounter auf der grünen Wiese nicht zu machen. Dafür haben Sie Beifall erhalten. Fahren Sie nicht gelegentlich durchs Land und sehen, wohin sich die Dinge entwickeln? Wir haben Lösungen vorgeschlagen und haben dabei auch mehr kommunale Verantwortung in dieser Frage eingefordert.
- Lesen Sie doch unsere Anträge. Sie singen das Hohe Lied der kommunalen Verantwortung, setzen es aber nicht wirklich um. Wären Sie unseren Anträgen gefolgt, wären wir auch an dieser Stelle ein gutes Stück weiter.
Über die 40 Änderungsanträge, die wir gestellt haben, ist jetzt aus Zeitmangel nicht mehr zu reden. Dieses LEP sollte nicht verabschiedet werden. Wir können es selbstverständlich nicht mittragen und schlagen vor, so einzupacken, wie es ist, und in der neuen Legislaturperiode ein verbindliches, gutes, neues LEP zu machen. Bayern hätte das verdient.
(Vom Red- ner nicht autorisiert) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben letzte Woche einen Berichtsantrag mit der Fragestellung vorgelegt, welche Erkenntnisse der Staatsregierung über Behinderungen der Hilfsmaßnahmen durch Schaulustige vorliegen und welche Schlussfolgerungen sie daraus zieht, zum Beispiel die Eröffnung erweiterter Regelungsmöglichkeiten, um Behinderungen zu vermeiden.
Man hätte uns diese Debatte schon in der letzten Woche mit einer Zustimmung zu diesem Antrag, der in der Sache nichts anderes will als das, was Sie mit Ihrem heutigen Antrag auch auf den Weg bringen wollen, ersparen können. Natürlich stimmen wir aber an dieser Stelle gerne zu.
Man kann darüber hinaus, wie ich meine, als Parlament diesen Aspekt beleuchten, aber durchaus auch noch weitere Informationen erbitten und erwarten, da das Katastrophenszenario, das wir erlebt haben, umfassende Herausforderungen und sicherlich auch neue Erkenntnisse der Katastrophenbehörden und aller an der Katastrophe Beteiligten erbracht hat. Es wäre – das haben wir auch letzte Woche schon vorgetragen – sicherlich sinnvoll, seitens des Landtages umfassend berichten zu lassen, auch vor dem Hintergrund: Wie können wir als Gesetzgeber die künftig in der Katastrophenbekämpfung Verantwortlichen unterstützen, und zwar nicht nur hinterher mit Geld, sondern vorher mit einem vernünftigen Rechtsrahmen? Natürlich stimmen wir an dieser Stelle diesem Berichtsantrag zu, verweisen aber darauf, dass wir das auch schon durchaus in der letzten Woche hätten haben können, wenn Sie nicht wie so häufig reflexartig einem Antrag der Opposition widersprochen hätten.
Auf einen Punkt – ihn hat Kollege Schneider gerade auch schon angesprochen – will ich aber gerne noch hinweisen: Wir müssen mit diesen Fragestellungen sehr vorsichtig und behutsam umgehen und insbesondere auch sehen, dass es natürlich auch da und dort die schon beschriebenen Behinderungen gegeben hat, dass aber auch so mancher zunächst Unbeteiligte, vielleicht auch der eine oder andere in der Tendenz Neugierige, animiert durch die Erfahrungen und das, was er gesehen hat, sich entschlossen hat
mitzuhelfen, anzupacken und Hilfe zu leisten. Die viel beschriebenen studentischen Initiativen beispielsweise in Deggendorf oder auch in Passau bestanden zunächst aus Unbeteiligten, die dann sehr wirksam geholfen haben. Wann sind sie Helfer, wann sind sie Unbeteiligte, die nur dabeistehen? – Diese Fragen sind im Einzelnen sicher ganz, ganz schwierig. Deswegen ist es auch richtig, sich an dieser Stelle nicht zu positionieren, sondern zunächst einmal die Erfahrungen derjenigen, die inmitten der Katastrophe standen und Erfahrungen gemacht haben, abzufragen und anschließend behutsam über mögliche Konsequenzen auch gesetzgeberischer Art nachzudenken. Wir stimmen diesem etwas verspäteten Berichtsantrag gerne zu.
Sehr geehrter Herr Präsident, Herr Ministerpräsident, sehr ge
ehrter Herr Wirtschaftsminister Zeil! Zunächst herzlichen Dank für die Schwerpunktsetzung, die Sie kurzfristig, aber ich meine aus gutem Grund, vorgenommen haben. Es ist geboten, als Erstes über die Hochwasserkatastrophe, die uns in den letzten Tagen alle in Bann gezogen hat, zu reden.
Zunächst will ich namens der Fraktion der FREIEN WÄHLER allen Betroffenen unser Mitgefühl zum Ausdruck bringen. Manche sind erstmals von Hochwasser betroffen, viele zum wiederholten Male, und häufig mit massiven Schäden. All die Betroffenen erwarten vom Parlament natürlich jetzt ein Zeichen der Unterstützung. Ich bin mir sicher, dass Sie das über alle Fraktionen hinweg auch bekommen werden, selbstverständlich auch von meiner Fraktion.
Die Bewältigung der Katastrophe an sich ist natürlich in erster Linie eine Aufgabe der Exekutive. Es ist richtig, wenn sich die Kommunalpolitiker, aber auch die Vertreter der Staatsregierung vor Ort ein Bild machen, um die Maßnahmen und die Unterstützungsnotwendigkeiten seitens der Staatsregierung richtig einschätzen zu können. Es ist aber auch Aufgabe der Parlamentarier, sich ein Bild zu machen, und zwar nicht, um unmittelbar in die Katastrophenhilfsmaßnahmen einzugreifen, sondern um das notwendige Geld zur Verfügung zu stellen und um zu sehen, was über das bisher Geleistete hinaus mit Hilfe des Parlaments noch notwendig ist. Wir wollen die aufgeworfenen Fragen klären in diesem Rahmen und später bei der Beratung der Dringlichkeitsanträge.
Passau Innenstadt, Lederergasse, am vergangenen Freitag gegen 19.00 Uhr: Das ist einer der am stärksten betroffenen Bereiche in der Stadt Passau. Die Soldaten, die dort Dienst getan und in der Not geholfen haben, zogen ab und an vielen Studenten vorbei, die sich nach dem Tagwerk noch ein Bier gegönnt haben. Die Studenten haben sich ganz spontan erhoben und Standing Ovations dargebracht. Das hat zu einem schönen und sehr eindrucksvollen Miteinander von Studenten und Soldaten geführt, zweier Bevölkerungsgruppen, die nicht a priori zusammengehören. Sie haben in dieser Not zusammengefunden. Ich darf stellvertretend für viele Hilfskräfte an die Adresse der Soldaten sagen: Mit solchen Aktionen kann sich die Bundeswehr viele Image-Inserate sparen, wenn sich herumspricht, was in dieser Zeit der Not geleistet wurde.
Ich nenne ein zweites Beispiel von gestern Abend. Ein vom Hochwasser Betroffener hat mir unter Tränen geschildert, wie Studenten aus Köln, Hamburg, Frank
furt, aus Orten, von denen man meint, dass diese Studenten mit Passau nichts zu tun und nichts am Hut hätten, bis zur körperlichen Erschöpfung arbeiteten, um Schäden und Hausrat zu beseitigen, um Not zu lindern. Nach Schätzungen der örtlichen Einsatzleitung waren das in Passau täglich zwischen 800 und 2.000 Studenten. Sie haben eine Woche lang ihre Studien ruhen lassen, um den Passauern in ihrer Not zu helfen. Das ist nicht nur anrührend, das ist vor allem auch ermutigend. Das ist ein Zeichen von Menschlichkeit, von Zusammenhalt und Stärke, wofür wir alle überaus dankbar sein können und müssen. Diese Geste der Dankbarkeit machen wir gerne öffentlich.
Neben den Freiwilligen, deren Hilfe und Tatkraft in der Tat nicht einplanbar ist, haben wir auch den professionellen Einsatz. Ich will ganz bewusst die Professionalität, den professionellen Einsatz vieler Ehrenamtlicher in ihren Hilfsorganisationen betonen. Beispielhaft seien die Freiwillige Feuerwehr, das BRK oder die Malteser genannt, aber auch die vielen beruflich zur Nothilfe Verpflichteten wie die Bundeswehr, die Polizei, das THW.
Die Kommunalpolitiker werden ebenso genannt. Ich will noch das Heer von Beamten, Angestellten und im öffentlichen Dienst Tätigen nennen, die ebenfalls rund um die Uhr und sehr erfolgreich im Einsatz waren.
In einer wirtschaftspolitischen Debatte darf man auch die vielen großen und kleinen Unternehmen nicht vergessen, die sich ebenfalls in den Kreis der Unterstützer einreihen, die sich durch finanzielle Hilfe oder Hilfe in anderer Art und Weise besonders verdient gemacht haben. All denen gelten unser besonderer Dank und unsere besondere Anerkennung, unser Respekt und unsere Hochachtung.
Schön, dass es Sie alle gibt. Auf diesem Niveau ist jetzt ebenfalls staatliche Hilfe vonnöten. Bayern zeigte sich in den vergangenen Jahren im Bund und in Europa vielfach solidarisch. Deshalb dürfen die Menschen in Bayern erwarten, dass wir die finanzielle Kraft aufbringen, um den in Not geratenen Menschen nicht nur schnell, sondern auch wirksam zu helfen. Den Ankündigungen sind vielfach die Begriffe "schnell und unbürokratisch" zu entnehmen. Selbstverständlich ist das ebenfalls notwendig und wichtig. Damit allein ist es jedoch nicht getan. Wir müssen noch mehr Wert auf wirksame und nachhaltige Hilfsmaßnahmen legen.
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, zunächst dürfen wir Ihnen attestieren, dass Sie schnell reagiert haben. Die Soforthilfe ist längst angelaufen. Nachdem in Pas
sau am Montagabend der Scheitel des Hochwassers erreicht worden ist, waren schon am Donnerstag 20 Schadenskommissionen unterwegs, um von Haus zu Haus zu gehen und die Schäden als Grundlage für die jetzt anstehenden Entschädigungsanträge zu ermitteln. Wir und die Menschen erwarten nun, dass es nicht bei der Soforthilfe bleibt, sondern dass darüber hinaus vom Bund und vor allem vom Land ausreichende Mittel zur Verfügung gestellt werden, um Entschädigungsquoten festzulegen, die den Menschen Zuversicht für die nächsten Jahre geben und eine wirtschaftliche und persönliche Unterstützung gewährleisten.
In Passau hat es bereits das vierte hundertjährliche Hochwasser innerhalb von 14 Jahren gegeben. Für die Menschen, die in diesem Überschwemmungsbereich leben, stellen sich nun Zukunftsfragen. Sie fragen nach einem Hochwasserkonzept. Was tut die Staatsregierung? Die Menschen erwarten ein Signal. Für einen Nachtragshaushalt, der die notwendigen und vor allem nachhaltig wirksamen Hilfen finanziell ermöglichen soll, sagen wir unsere uneingeschränkte Unterstützung zu.
Herr Kollege Dr. Beyer hat bereits die Themen Elementarschadensversicherung und Haftpflichtversicherung angesprochen. Darüber hinaus stellt sich die Frage nach einem Entschädigungsfonds. Der Wirtschaftsminister hat davon gesprochen, dass Bayern vor Kraft strotze. Für dieses Jahr ist es richtig, dass die Steuereinnahmen sehr hoch waren. Dadurch konnten wir viel ermöglichen. Auf hohe Steuereinnahmen können wir uns jedoch nicht jedes Jahr verlassen. Sollen wir uns nur auf die Ausnahmevorschriften im Rahmen der Schuldenbremse verlassen, wonach für unvorhersehbare Fälle neue Schulden gemacht werden könnten? Wäre es nicht finanzpolitisch vorausschauender, einen solchen Entschädigungsfonds einzurichten, der vom Staat und möglicherweise von den Kommunen gespeist wird? Diesen Fragen müssen wir uns in den nächsten Tagen durchaus stellen.
Im Namen meiner Fraktion kündige ich an, sowohl die geschädigten Unternehmen und Privatleute als auch die Kommunen, sofern diese von Infrastrukturschäden betroffen sind, im Hinblick auf die Finanzierung kraftvoll zu unterstützen.
Zum Thema Wirtschaftspolitik im Allgemeinen: Der Wirtschaftsminister beglückt den Landtag in regelmäßigen Abständen mit Regierungserklärungen. Das Parlament fragt sich regelmäßig bereits im Vorfeld, was sie zu erklären haben. Sie erzählen uns immer die gleiche Geschichte. Diese gleicht einer Fabel, die Sie schon im Schlaf vortragen können und mit der Sie
möglicherweise die Menschen ebenfalls in den Schlaf reden.
Was waren die wesentlichen Inhalte dieser Regierungserklärung? Vorab möchte ich diese zusammenfassen, um mich später mit einzelnen Themen gesondert zu befassen. Sie sonnen sich wie in jedem Jahr in den Leistungen der Wirtschaft. Sie kündigen wohlfeil an. Ich bin der Meinung, dass Sie Ihrem Profil als Ankündigungsminister auch heute wieder alle Ehre gemacht haben.
Schlimmer noch: Sie reden die Dinge schön. Sie setzen sich mit den Schwächen und Problemen nicht auseinander. Das macht uns Sorgen.
Kein Unternehmer könnte es sich erlauben, die guten Leistungen wiederholt zu präsentieren, ohne die erkannten Schwächen zu analysieren und Lösungsansätze aufzuzeigen. Dazu haben wir nichts gehört. Ich zitiere den Titel der "Süddeutschen Zeitung" vom 21. März 2013: "Das geteilte Land". Damit ist nicht irgendein Land der Welt, sondern Bayern gemeint. Unter dem Gesichtspunkt gleichwertiger Lebensbedingungen wird eine ganze Reihe von Daten und Fakten erläutert, mit denen sich ein Wirtschaftsminister, der für die Landesplanung und die Landesentwicklung zuständig ist, befassen müsste. Wenn man an dieser Stelle nichts, aber auch gar nichts hört, kann man nicht erwarten, dass er die Probleme kennt, erkennt und sie löst.
Trotz wiederholter Bitten und Mahnungen in den Debatten der letzten Jahre und trotz der Chance, sich als Innovationstreiber darzustellen, hat es kein Wort zum Verkehr oder zur Energiewende gegeben. Herr Kollege Huber hat bereits die Frage aufgeworfen, ob wir in Beton oder Bildung investieren müssen Wir müssen auch in die Köpfe investieren. Zur Bildungspolitik als wesentlichen Bestandteil der Wirtschaftspolitik haben Sie weder in diesem Jahr noch in den vorherigen Regierungserklärungen irgendetwas gesagt. Das ist aus wirtschaftspolitischer Sicht besorgniserregend.
Was würde mit Bayern passieren, wenn Herr Zeil nicht Wirtschaftsminister wäre? Ich sage es Ihnen:
Die Wirtschaft würde es nicht merken, und der ländliche Raum würde Hoffnung schöpfen.
Lassen Sie mich ein paar fachliche Aspekte ergänzen. Leider haben Sie in den vielen Jahren, seit Sie Verantwortung tragen, unsere Vorschläge an keiner Stelle aufgenommen. Sie laufen den Tatsachen hinterher. Oft haben wir konstruktive Vorschläge gemacht, im Ausschuss diskutiert und Forderungen unterbreitet. Als Regierung haben Sie reflexartig immer gesagt: Was von der Opposition kommt, können wir nicht mittragen, das machen wir nicht, das ist Mist. Ich sage Ihnen: Wer nicht rechtzeitig auf die guten Vorschläge der Opposition hört, wird künftig auch nicht mehr regieren.
Regionale Wirtschaftsförderung ist ebenfalls ein Dauerthema, um das Sie sich leider nach wie vor zu wenig kümmern. Bereits im letzten Jahr haben wir darüber debattiert, wie wichtig es ist, in guten Jahren der Wirtschaftsentwicklung die investitionsbereiten Firmen ausreichend zu unterstützen, um Investitions- und Innovationsimpulse zu setzen. Dabei spielt nicht nur die programmatische Möglichkeit, dieses zu tun, eine Rolle, sondern die Programme müssen ebenfalls mit Leben, sprich mit Geld, gefüllt werden. Die Kammern haben gesagt: Liebe Staatsregierung, ihr könnt nicht auf diesem schmalen Niveau Wirtschaftsförderung betreiben, obwohl so viele Unternehmen und Betriebe im ländlichen Raum und in den wirtschaftsschwachen Regionen investieren wollen, um Arbeitsplätze zu schaffen, Arbeitsplätze zu sichern und Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen.
Doch all das hatte ständigen Drängens der Opposition bedurft und war im letzten Jahr erfolgreich. In diesem Jahr gilt im Prinzip das Gleiche. Herr Kollege Dr. Beyer hat darauf hingewiesen, dass es erste Signale einer gewissen Beruhigung in der wirtschaftlichen Entwicklung gibt. Es gibt immer noch zahlreiche Unternehmen, die investieren wollen. Daneben gibt es aber auch geleerte Kassen in der Wirtschaftsförderung. Wenn es wahr ist, dass Bayern auch in finanzieller Hinsicht vor Kraft strotzt, wäre es auch hierbei wichtig und notwendig, zusätzliche Mittel in die Töpfe zu geben, um diese Maßnahmen noch in diesem Jahr abzuwickeln. Von diesem Jahr wissen wir, wie es um die Wirtschaftsfördermittel insgesamt bestellt ist und dass wir tatsächlich fördern können. In der Tat ist nicht sicher, wie sich der Förderrahmen auf EUEbene ab dem Jahr 2014 entwickeln wird. Es ist nicht sicher, ob wir große Unternehmen überhaupt fördern
können und ob und wie wir mittlere und kleine Unternehmen fördern können.
Machen wir all das noch möglich, was im jetzt gültigen Förderrahmen zu realisieren ist. Das wäre ein starkes Zeichen auch zum Thema gleichwertige Lebensbedingungen, ein starkes Zeichen für die wirtschaftsschwächeren Regionen, die es in Bayern gibt, bei allen zugegebenermaßen guten Durchschnittszahlen. Es gibt auch Regionen, die mehr Impulse brauchen und die von Ihnen mehr Impulse erhalten können, als es bisher der Fall ist.
Zum Thema Breitband gibt es einen ewigen Kampf. Dazu mussten wir aus der Opposition ständig mahnen, mehr zu tun. Sie haben gesagt, hundert Gemeinden seien jetzt im Verfahren. Im Verfahren ist man, wenn man einen Antrag gestellt hat. Sie haben nicht gesagt, dass wir im Jahr 2012 überhaupt kein Programm hatten, dass wir jetzt schon in der Mitte des Jahres 2013 sind und hundert Gemeinden im Verfahren sind.
Uns würde interessieren: Ist schon ein Verfahren abgeschlossen? Geht das auch schnell und unbürokratisch? Wann werden die ersten Förderentscheidungen fallen und die ersten Umsetzungsmaßnahmen eingeleitet? Auch die gleichwertigen Lebensbedingungen sind ein Thema. In den Ballungsräumen gibt es selbstverständlich eine Entwicklung hin zum schnellen und leistungsfähigen Internet, und im ländlichen Raum wollen Hunderte von Gemeinden erhebliche Entwicklungsrückstände aufholen, schaffen dies aber nur sehr mühsam.
Der nächste Punkt betrifft die Ansiedlung von Unternehmen in ganz Bayern. Sie haben darauf hingewiesen, dass Bayern für Unternehmen aus aller Welt sehr attraktiv ist. Wenn man genauer hinsieht, erkennt man, dass das für den Ballungsraum München und mit Einschränkungen auch für den Nürnberger Raum gilt.
- Betrachten Sie einmal die Zahlen, die zeigen, was "Invest in Bavaria" in Niederbayern organisiert hat, dann erledigt sich Ihr Zwischenruf von selbst.
- Natürlich, Herr Hacker, ist die letzte Entscheidung darüber, wo was für welche Märkte produziert wird, eine unternehmerische. Das ist auch gut so. Aber die Frage, was die Politik an Steuerungsversuchen unternimmt, um auch Regionen außerhalb der Ballungsräume für eine Ansiedlung reizvoll und attraktiv darzustellen, haben wir gestellt. Auch darauf fiel die Antwort nicht befriedigend, nicht ausreichend aus. Erst vor Kurzem, in diesem Wahljahr, haben wir einen Standort in Nürnberg bekommen. Das sind doch alles Signale für Versäumnisse der vergangenen Jahre.
Unter dem Stichwort "völliges Versagen" steht die Landesplanung. 2010 haben wir noch zur Eile gemahnt und darauf gedrängt, endlich in die Gänge zu kommen. Jetzt, in den letzten Tagen dieser Legislaturperiode, haben wir ein seit 2008 angekündigtes Landesentwicklungsprogramm zu befürchten, das nur, um es zum Abschluss zu bringen, durchgepeitscht werden soll. Das geschieht ungeachtet der zahllosen Kritiken von allen Seiten, nicht nur vonseiten der Opposition, die man als oppositionellen Reflex deuten könnte. Aber Sie sehen ja und wissen, von welchen Verbänden, von welchen Bereichen der Wirtschaft und des Umweltschutzes, von welchen sozialen Bereichen und von welchen Akteuren des Bildungssektors, eigentlich von allen gesellschaftlich relevanten Gruppen, Sie massive Kritik geerntet haben, ohne dass Sie das besonders beeindruckt hätte.
Zuletzt will ich Ihnen noch ein Beispiel nennen. Die Abgrenzung der Regionen mit besonderem Handlungsbedarf belegt auch, dass Sie letztlich nicht wissen, wohin Sie wollen. Sie irren umher, verursachen Chaos und Unsicherheit. Und warum? Weil Sie sich auf eine landkreisweite Abgrenzung eingeschossen haben. Innerhalb der Landkreisgrenzen bestehen eben nicht immer sozioökonomisch einheitliche Verhältnisse. Manche Landkreise sind in einzelnen Gegenden sehr stark und in anderen ausgesprochen schwach. In solchen Fällen hätte man sich trauen sollen, geeignete Abgrenzungen vorzunehmen. Die landkreisweiten Abgrenzungen haben sich nicht bewährt. Ich fürchte, dass Ihr derzeitiges Vorhaben noch mehr Verwirrung und Orientierungslosigkeit bewirkt als eine kompassklare Richtungsweisung, die hier vonnöten wäre. Auch im Bereich der Landesplandung und Lan
desentwicklung haben Sie keinerlei nachhaltige Impulse setzen können.
Ganz kurz komme ich auf das Stichwort Tourismus zu sprechen. Den Tourismus, einen wesentlichen Bereich der bayerischen Wirtschaft, wollten Sie ursprünglich ganz weglassen. Erste hektische Reaktionen, möglicherweise die des Kollegen Stöttner, haben nun zu einer Aufnahme des Tourismus ins Landesentwicklungsprogramm geführt. Die Argumentation Ihrer Kollegen im Wirtschaftsausschuss ist geradezu grotesk: Einen Antrag zur Sicherung der EU-Förderung für das Jahr 2014, eingereicht im April 2012, haben Sie schlichtweg als entbehrlich abgelehnt, um dann einen nahezu wortgleichen Antrag im Dezember 2012 nachzuschieben. Das ist zu wenig. Das ginge besser, hätten Sie nur auch an dieser Stelle auf die Opposition gehört.
Zu den Themen Ladenschluss und Tourismus will ich an dieser Stelle nicht noch einmal etwas erläutern. Auch dieser Sachverhalt ist bekannt. Auch dabei hat sich die FDP in fünf Jahren nicht bewegt. Sie wollten alles. Das ist mit uns und mit den anderen Fraktionen im Landtag nicht zu machen.
- Aber nur aus Sturheit eine maßvolle Entwicklung nicht mittragen zu wollen, ist ebenso enttäuschend.
Behördenverlagerungen als eine Möglichkeit, auch in ländlichen Regionen zusätzliche Impulse zu setzen, fehlen ebenso wie der gesamte Themenbereich Bildung. Aus wirtschaftlicher und wirtschaftspolitischer Sicht und aus Sicht der Unternehmer war diese Regierungserklärung denen der letzten Jahre sehr ähnlich und insgesamt enttäuschend.
Ich fasse zusammen: Beim Hochwasserschutz versichern wir Ihnen unsere Unterstützung hinsichtlich dessen, was Sie an Hilfen angekündigt haben. In der Wirtschaftspolitik müssen wir einiges neu steuern und verändern. Ich denke, das wird in einem Wirtschaftsministerium, das nicht von der FDP verantwortet wird, besser gehen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Erwin Huber ist unter anderem für den Satz berüchtigt: Wer den Teich trockenlegen will, darf die Frösche nicht fragen. Wer aber den Deich richtig platzieren und Siedlungsgebiete trocken halten will, muss mit den Menschen reden.
Wir wollen beides. Wir wollen sowohl den Deich richtig platzieren als auch gewährleisten, dass Siedlungsgebiete trocken gehalten werden. Wir wollen aber auch mit den Menschen reden.
In den Dringlichkeitsanträgen wird deutlich, dass alle Fraktionen verstanden haben, dass für den Hochwasserschutz mehr, viel mehr getan werden muss. Für die CSU und die FDP gilt das leider erst seit zwei Wochen, wie bei der Energiewende.
Erst musste Fukushima passieren, damit bei diesem Thema Bewegung entstanden ist. Und jetzt wieder: Erst mussten wir das Hochwasser mit seinen Folgen erleben, und dann ist eine neue Dynamik in der Debatte und bei den Aktionen entstanden. Lieber Herr Kollege Freiherr von Gumppenberg, noch im Jahr 2008 haben sich CSU und FDP bequem auf ein Gutachten zum Donauausbau geeinigt und die Entscheidung und damit auch die Maßnahmen für den Hochwasserschutz auf Jahre vertagt. Die Diskussion "Was wäre wenn" ist fiktiv und hilft nicht weiter. Jahre wurden versäumt.
Heute ist die Frage wichtig: Was wird wann? Diese Frage ist zwingend. Bleiben wir aber bei der richtigen Reihenfolge. Vertreter der Staatsregierung schwadronieren jetzt über das Thema Enteignung. Da könnte ich schon aus der Haut fahren. Damit soll doch nur von eigenen Versäumnissen abgelenkt werden. Für die nächste Woche ist die Vorlage eines Konzeptes vorgesehen. Dafür ist es höchste Zeit. Dabei wollen wir eine ganze Reihe von Fragen klären:
Wie sieht es aus mit der Zielgröße HQ 100 in Passau? Ich habe heute schon einmal gesagt, dass dort seit dem Jahr 1999 schon viermal ein hundertjährli
ches Hochwasser durchgelaufen ist. Deshalb ist die Frage berechtigt, ob die Zielmarke HQ 100 aus fachlicher und wasserwirtschaftlicher Sicht überhaupt noch sinnvoll ist. Hier müssen wir naturwissenschaftliche Korrekturen anbringen.
Die Frage, inwieweit die von Herrn Staatsminister Huber genannte Klimaveränderung und Klimaerwärmung auf die Niederschlagsereignisse einwirkt, ist doch berechtigt. Offenkundig hat auch die zunehmende Versiegelung zu diesen Entwicklungen geführt. Das Volumen des abfließenden Wassers in den Bächen, Gewässern und Hauptflüssen hat sich deutlich erhöht, wie das bei der Donau zu beobachten war. Das sind Fragen, die sich die Menschen berechtigerweise stellen: Wo gibt es künftig Deiche? Sind sie richtig platziert? Wie sieht es mit Flutmulden aus? Gibt es größere Polder, Überschwemmungsgebiete, eventuell Erweiterungen in diesem Bereich? – Auf diese Fragen wollen wir Antworten haben.
Wenn an dieser Stelle über Enteignung gesprochen wird, dann ist das so, als ob von den Verantwortlichen angekündigt wird: Wir bauen eine Autobahn, und wenn es jemand nicht akzeptiert, dann werden wir enteignen, ohne dass überhaupt eine Linienbestimmung erfolgt oder das Projekt im Großen und Ganzen offengelegt wird und diskutiert werden kann.
Wir wollen jetzt ein Konzept haben, und zwar zügig. Das will die CSU; das will auch die FDP; das ist richtig. Wir wollen dieses Konzept transparent und mit einer ausreichenden Öffentlichkeitsbeteiligung. Beweisen Sie – damit möchte ich mich an die Vertreter der Staatsregierung wenden –, dass Sie Großprojekte durchführen können. Das, was Minister Huber zum Schluss der Interpellation gesagt hat, wie die Verfahren zu laufen haben, zunächst zu präsentieren, dann mit den Beteiligten vor Ort die Fragen zu diskutieren, auch die vor Ort Betroffenen mit einzubeziehen und dann mit dem Ziel einer Einigung diese Projekte schnell durchzuführen, ist der richtige Weg. Das erste Wort kann nicht "Enteignung" sein.
Auch wir kennen die Rechtslage, dass dieses Instrument als Ultima Ratio zur Verfügung steht. Wenn man aber zum Beginn eines Verfahrens ankündigt, wenn es nicht so läuft, wie wir uns das vorstellen, dann muss man enteignen, dann provoziert man an dieser Stelle doch unnötigen Widerstand. Das ist am Beginn eines Verfahrens, in dem man die Grundeigentümer und die Betroffenen gewinnen muss, sehr ungeschickt.
Wir haben im vergangenen Jahr losgelöst von dieser Katastrophe und den jetzigen Debatten die Fragen diskutiert, wie die Verfahren in Großprojekten richtig angelegt werden müssen, um überhaupt die Chance einer zügigen Realisierung zu wahren. Wir waren uns im theoretischen Teil sehr einig darin, dass man das Projekt den Beteiligten und Betroffenen sehr frühzeitig, umfassend und transparent präsentieren und ehrlich anbieten muss, auch Änderungsvorschläge einbringen zu können. Wenn man diese Vorschläge erst ganz am Ende machen kann, wo es nur noch um Detailplanungen und 1:1000-Planungen geht, dann ist die Chance, noch Veränderungen einzubringen, natürlich gering. Die Menschen wissen das. Deswegen ist eine zentrale Erkenntnis dieser Debatte gewesen, die Menschen frühzeitig einzubinden und mit ihnen zu diskutieren, um die Chance auf eine Einigung zu erhöhen.
Nur unter dieser Voraussetzung sehen wir die Chance, zügig zu einem Ergebnis zu kommen. Je mehr Widerstand man am Beginn des Verfahrens produziert, desto schwerer wird es, den von allen gewollten verbesserten Hochwasserschutz an der Donau und auch sonst in Bayern zu realisieren. Ich bin mir sicher, dass Sie mit einem vernünftigen Konzept in der richtigen Abfolge die Zustimmung der betroffenen Regionen und Beteiligten erreichen werden, auch vor dem Hintergrund der Erfahrungen und Schäden, die wir in den letzten Tagen erleben mussten. Meine Damen und Herren von der Staatsregierung, liefern Sie endlich diskussionsfähige Konzepte zum Hochwasserschutz! Sonst werden Sie große Schwierigkeiten bekommen.
Lieber Kollege Magerl, vor diesem Hintergrund und mit diesen Erläuterungen hätte sich auch die GRÜNEN-Fraktion dazu durchringen können, wenn sie den Antrag so verstanden hätte, wie wir ihn verstanden haben,
dass wir nur die richtige Abfolge der Verfahrensschritte anmahnen, um Akzeptanz in der Bevölkerung zu erreichen. So, wie es die Staatsregierung angelegt hat, war es offenkundig falsch. Wir fordern eine Korrektur.
- Danke sehr.
Zu den einzelnen Anträgen: Bei unserem Dringlichkeitsantrag ist die wesentliche Forderung, zügig ein umfassendes Hochwasserschutzkonzept zu erarbei
ten. Im Übrigen wollen wir uns umfassend berichten lassen, welche Erfahrungen die Staatsregierung und die Behörden vor Ort in dieser Katastrophe gemacht haben. Das Management war – das habe ich heute schon einmal gesagt – sehr professionell. Herr Minister Huber, ich teile Ihre Einschätzung dessen, was Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geleistet haben, uneingeschränkt. Auch ich habe davor große Hochachtung.
Bei solch großen Herausforderungen gibt es immer eine Vielzahl von Erfahrungen, wie man Dinge noch besser machen kann. Auch das Parlament muss sich diese zu eigen machen, um einen eigenen Beitrag für Verbesserungsmaßnahmen im Katastrophenmanagement zu leisten. Daneben wollen wir natürlich auch eine Reihe von Informationen über die Erfahrungen mit diesem Hochwasserereignis und zu der Frage, welche Maßnahmen angedacht sind, um solche Katastrophen nach Möglichkeit künftig zu vermeiden. Dem Antrag der CSU und der FDP, dem wir zustimmen werden, sind dazu nicht sehr viele Details zu entnehmen.
Er ist – ich weiß nicht, ob zum Glück – so pauschal gestellt, dass etwas anderes als eine Zustimmung aus unserer Sicht nicht in Frage kommt. Welche Informationen der Staatsregierung wir im Einzelnen zu erwarten haben, haben Sie darin leider nicht präzisiert. Sie können aber unserem Dringlichkeitsantrag zustimmen. Dann wird klarer, welche Informationen wir von der Staatsregierung erwarten.
Dem Dringlichkeitsantrag der SPD werden wir ebenfalls zustimmen.
Zum Antrag der GRÜNEN haben wir – da verkehren sich die Bewertungen – ebenso Fragen. Sie zählen viele richtige und notwendige Maßnahmen auf, aber doch sehr pauschal, alles auf einmal.
Ein paar Fragen will ich hier aufwerfen, die wir nicht klar beantworten konnten. Als Beispiel würde uns bei Nummer 2 im ersten Spiegelstrich "- die Funktion der Auen als natürliche Überschwemmungsgebiete wiederherzustellen", interessieren welche Auen in welchem Umfang gemeint sind.
Oder bei Nummer 5: "- im Bayerischen Wassergesetz ein Verbot von Heizölheizungen…" sind zwar die Bedeutung und das Schadenspotenzial richtig dargestellt und eingeräumt. Soll das Verbot aber auch für bestehende Anlagen gelten? Und wie soll das in Bezug auf Zeit- und Entschädigungsfragen geklärt werden? Auch das ist eine offene Frage.
Was ist bei Nummer 8 mit "ausreichend" gemeint? Das ist eine sehr offene Formulierung.
Wir können deshalb dem Dringlichkeitsantrag nicht zustimmen.
Herr Präsident, sehr geehrter Herr Ministerpräsident, meine Damen und Herren! In diesen Tagen haben 15 Kreisverwaltungsbehörden den Katastrophenfall ausgerufen. In diesen Minuten muss Niederalteich evakuiert werden. Die Vorredner haben bereits deutlich gemacht, dass vor diesem Hintergrund der Hochwasserschutz, die Landesentwicklung und die Versiegelung große politische Aufgaben der nächsten Monate und Jahre sein müssen. Gestatten Sie mir jedoch, mich in diesen Minuten mit den aktuellen Geschehnissen und dem aktuellen Hilfebedarf aller Hochwassergeschädigten zu befassen.
Zahllose Helfer zeigen eine unglaubliche Hilfsbereitschaft. Viele Bürgerinnen und Bürger haben ebenfalls mit einer unglaublichen Einsatzbereitschaft zusammen mit ihren Familienangehörigen bis zur Erschöpfung gekämpft. Ich habe mit einigen Betroffenen gesprochen, die in der Nacht von Samstag auf Sonntag das Erdgeschoss räumen mussten. In der Nacht von Sonntag auf Montag haben sie versucht, den ersten Stock zu retten. Jetzt stehen sie vor vielen großen Schäden. Trotz der vielen Einsätze, die hier im Hohen Hause zu Recht gewürdigt worden sind, konnten immense Schäden in den Kommunen, im Gewerbe und im privaten Bereich nicht verhindert werden. Dort, wo Schäden aufgetreten sind, stehen die Betroffenen noch vor großen Problemen. Für die Schadensbeseitigung ist ein langer Atem vonnöten.
Menschen und Unternehmen werden noch länger unter diesen Schäden leiden. Das Beispiel des Friseursalons ist schon angesprochen worden. Die Schadensbeseitigung wird uns alle noch lange beschäftigen. Für viele bedeutet das nicht nur ein Leben unter erschwerten Umständen, sondern ein Leben in
finanzieller Not. Es handelt sich um eine existenzgefährdende finanzielle Not – ganz plötzlich. Das ist leider unvermeidbar, weil viele Schäden nicht versicherbar sind. In Passau und vielen anderen Orten, in denen die Hochwassergefahr ortstypisch ist, sind die jetzt eingetretenen Schäden vielfach nicht versichert. Deshalb sind die Erwartungen an Hilfsangebote groß und berechtigt. An dieser Stelle möchte ich mich bei Ihnen, Herr Ministerpräsident, für die schnelle Reaktion und das Signal bedanken. Von der Politik wird immer eine schnelle und unbürokratische Hilfe angekündigt. Ob das immer so schnell und unbürokratisch geht, wissen wir nicht so genau. Ganz ohne Verfahren kann und muss es nicht sein. Es gibt schließlich Vorgaben. Aufgrund der Erfahrungen bei den letzten Katastrophen können wir von unseren Behörden erwarten, dass sie schnell und dienstleistungsorientiert helfen.
Herr Ministerpräsident, gerade haben Sie gesagt, für uns im Parlament wäre das eher eine Denksportaufgabe. Deshalb möchte ich zwei Bitten oder Appelle an die Staatsregierung richten. Erstens müssen die Schäden als Grundlage für alle Entschädigungsverfahren festgestellt werden. Diese Schadensfeststellungen müssen über Experten erfolgen. Es wird Schäden an Gebäuden, Sanitäranlagen, Elektrogeräten und auch im landwirtschaftlichen Bereich geben. Nicht alle Kommunen können in ausreichendem Maße so viele Experten zur Verfügung stellen, dass sie die Schadensfeststellungen schnell abschließen können. Deshalb richte ich folgenden Appell an Sie: Bieten Sie den Kommunen, in denen diese Verfahren anlaufen, staatlicherseits Experten zur Abordnung an.
Zweitens ist an dieser Stelle ein Signal für diejenigen Menschen wichtig, die in finanzielle Not geraten sind. Dabei geht es vor allem um die Ermessensausübung in den Behörden. Wie hoch wäre die staatliche Quote im Falle eines Schadens in Höhe von 10.000 Euro? Wie hoch wäre die Quote, die staatlicherseits bezahlt werden könnte? Von den für die Finanzen Verantwortlichen und von diesem Hause sollte ein deutliches Signal ausgehen, um eine mutige Ermessensentscheidung zugunsten der von den Hochwasserschäden Betroffenen durchzusetzen. Die staatliche Quote sollte nicht bei vorsichtigen 15 bis 20 % bei existenzgefährdenden Schäden liegen. Der Staat sollte deutlich darüber hinausgehen, um neben der Verfahrenshilfe eine spürbare und dauerhafte finanzielle Hilfe zu leisten. Sie haben an dieser Stelle unsere volle Unterstützung, wenn Sie ein solches Signal an die Behörden aussenden. Herzlichen Dank für die Unterstützung.
Sehr geehrter Herr Präsident, lieber Kollege Beyer! Beim Einstieg "gutes Geld für gute Arbeit" oder "der Mensch muss von seiner Arbeit leben können" sind wir uns an dieser Stelle völlig einig. Ob dieses Ziel mit diesem Gesetz erreicht wird, sind wir uns noch nicht so sicher. Gott sei Dank ist dies die Erste Lesung, weswegen wir an dieser Stelle vor allem noch ein paar Fragen an die SPD-Fraktion vortragen wollen.
Das Gesetz heißt Gesetz zur Durchsetzung eines Mindestlohns in Bayern. Ich habe schon Zweifel, dass dies richtig ist. Es geht um eine Bindung der öffentlichen Hand. Im Ansatz ist dies auch noch logisch. Es geht aber auch um eine flächendeckende Bindung von Unternehmen, die wir beispielsweise im Rahmen der Wirtschaftsförderung unterstützen wollen, und zwar nur um diese. Sie selektieren also bei der Frage, welche Unternehmen letztlich gebunden sind. Sie führen Mindestlöhne nur für solche Unternehmen ein, die wir fördern wollen oder auch müssen, und lassen anderen, die keine Hilfen brauchen oder keine Hilfen erhalten können, freie Hand. Das erscheint nun nicht logisch. Wir kämpfen im Übrigen mit Maßnahmen der Wirtschaftsförderung seit Jahren um die regionale Wirtschaft gerade in strukturschwachen Regionen. Dort möchten Sie nun schwerpunktmäßig einen Mindestlohn einführen. Das ist fragwürdig und doch diskussionsfähig und -würdig. Das werden wir dann aber im Ausschuss machen.
Zweitens. Sie wollen einen gesetzlichen und flächendeckenden Mindestlohn. Wie sieht es mit der regionalen Differenzierung aus? Hierin ist bei aller Unterstützung der Zielrichtung nach unserer Einschätzung ein Kernproblem zu sehen; denn in München wird nun einmal mehr gezahlt als im Bayerischen Wald oder in anderen strukturschwachen Regionen.
Drittens. Sie geben vor, eine neue Tariftreue bei öffentlichen Auftragsvergaben einführen zu wollen. Das tun Sie nicht, und das dürfen Sie wahrscheinlich auch gar nicht. Stattdessen wollen Sie die Unternehmen verpflichten, sich an Recht und Gesetz zu halten. Ist das notwendig, lautet die Frage; oder ist dies nicht vielmehr nur neue Bürokratie ohne Mehrwert? Müssen wir den Unternehmen wirklich eine weitere Unter
schrift dafür abringen, dass sie sich an das Gesetz halten?
Viertens. Vielleicht besteht der Mehrwert auch darin, dass Sie neue Sanktionsmechanismen einführen. Wollen wir aber das Problem an dieser Stelle wirklich bei den Strafen oder nicht vielmehr zunächst bei der Frage ansetzen: Wie bekommen wir eine effiziente Kontrolle? Wir müssen die bestehenden Mindestlöhne durchsetzen statt noch mehr deklaratorische Erklärungen abfordern. Bekommen wir das in den Griff, lautet eine weitere Frage.
Nächster Punkt. Was halten Sie eigentlich von Tarifverträgen, die schon für allgemeinverbindlich erklärt sind? Denn Sie sagen, dass solche Tarifverträge doch nicht mehr gelten sollen, wenn sie unter der politisch festgelegten Höhe von 8,50 Euro liegen. So werden diese allgemeinverbindlichen Tarifverträge ausgehebelt. Wird nicht so auch die verfassungsrechtlich vorgegebene Aufgabenverteilung, wer für die Löhne zu sorgen hat, wer Tarifverträge zu machen hat, verschoben, und werden dann die Tarifvertragsparteien nicht durch den Gesetzgeber überholt?
Eine weitere und letzte Frage an dieser Stelle. Wie sind Ihre Erkenntnisse bezüglich der Niedriglöhne im Bereich der staatlichen und kommunalen Beschäftigten? Dazu wollen Sie ja in § 1 Absatz 3 Nummer 1 etwas regeln. Mir ist aber nicht bekannt, dass es da überhaupt ein Problem gäbe.
Wir bitten also, bei den eigenen, bei den staatlichen und kommunalen Beschäftigten jetzt nicht alles durcheinanderzuschmeißen. Vieles wurde durcheinandergeworfen. Aus unserer Sicht sind viele Fragen offen. Wir würden uns freuen, wenn wir das alles im Ausschuss noch beraten könnten.
Was wir nicht mittragen, ist ein Vergabebürokratiemonster, das regionale Besonderheiten nicht mehr berücksichtigt und letztlich die eigentliche Zielsetzung nicht wirklich erreichen kann. Es werden sicherlich noch aufwendige, intensive und spannende Beratungen im Wirtschaftsausschuss zu führen sein.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will mich den Bemühungen um Kürze anschließen. Aber ein paar Anmerkungen sind dann doch veranlasst.
Auch wir werden dem Antrag natürlich zustimmen. Er ist in der Sache richtig, leider auch notwendig, wie Kollegin Karl gerade vorgetragen hat, weil die Bemühungen bislang noch nicht erfolgreich waren.
Sehr geehrter Herr Kollege Huber, der Antrag ist schon auch ein Signal dafür, dass unsere Debatten um gleichwertige Lebensbedingungen in ganz Bayern nicht nur theoretischer Natur sind, sondern schon auch ein Kampf und ein politisches Bemühen darum, erhebliche Wettbewerbsnachteile und strukturelle Schwächen in Teilen Bayerns in den Grenzregionen auszugleichen. Die gelegentlich in anderem Zusammenhang vorgetragenen Bekenntnisse, dass wir doch in Bayern weitgehend schon sehr gute und ausgewogene Verhältnisse haben, sind leider noch nicht richtig und bedürfen durchaus weiterhin der politischen Unterstützung in allen Bereichen und vielerlei Förderungen und Förderprogramme, auch und gerade auf der Ebene der wirtschaftlichen Investitionen.
Dieser Antrag hat auch Unterstützer bei den Handwerkskammern und den IHKs, die erst kürzlich ein Schreiben an Kommissar Almunia gerichtet haben. Darin war mit Blick auf die Grenzregionen – ich zitiere – auch die Rede von einer Gefahr "einer sich selbst verstärkenden Abwärtsspirale". Das ist die Analyse der Kammern zur Situation in den Grenzregionen und ein deutliches Signal dafür, dass wir uns auf allen Ebenen erheblich anstrengen müssen. Dazu gehört eben auch, die Förderkulissen und die Fördermöglichkeiten zunächst einmal auf europäischer Ebene entsprechend vorzufinden oder eingeräumt zu bekommen. Deswegen unterstützen wir Ihren Antrag, dass wir für die Grenzregionen ein gesondertes Fördergebietskontingent und eine entsprechende Kulisse erhalten.
Richtig ist auch, dass wir weiterhin die Fördermöglichkeiten für die Großunternehmen benötigen. Deswegen haben Sie unsere Unterstützung an dieser Stelle.
Aber, und das muss hier auch gesagt werden: Es war schon in den vergangenen Jahren ein politisches Anliegen, die verschiedenen Förderquoten und die Schere der Förderquoten, der möglichen Fördersätze, auf tschechischem und bayerischem Gebiet nicht zu weit auseinanderklaffen zu lassen, in der Theorie. Sehr geehrte Staatssekretärin, die Förderprogramme müssen auch auf bayerischer Ebene gefüllt werden, damit nicht nur die theoretische Möglichkeit besteht, gut zu fördern, sondern das entsprechende Programm mit einem gefüllten Säckel bedient werden kann.
Die konkreten Fördermöglichkeiten im Rahmen von Investitionsförderungen für Wirtschaftsunternehmen
kleinerer, mittlerer und größerer Größenordnung diskutieren wir Jahr für Jahr im Rahmen der Haushaltsdebatte. Jahr für Jahr stellen wir fest, dass von den eingeräumten Fördermöglichkeiten zu wenig Gebrauch gemacht wird. Lieber Kollege Huber, setzen Sie sich im Rahmen der Haushaltsberatungen dafür ein, dass das, was mit den Förderprogrammen theoretisch möglich ist, konkret umgesetzt wird. Daran hat es in den vergangenen Jahren immer wieder gefehlt, trotz vielfältiger Mahnungen und Forderungen von unserer Seite. Ich hoffe, dass dies nun eine Zielsetzung und eine Weichenstellung ist, für gute Fördermöglichkeiten zu sorgen und diese im Interesse der Grenzregionen zu nutzen. Wir werden dem Antrag unsere Unterstützung und unsere Zustimmung geben.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Roos, der Antrag, über den wir jetzt reden, ist ein Hochzieher, den dieses Haus nicht gebraucht hätte. Denn all das, was wir im Wirtschaftsausschuss vorgetragen haben, ist auch heute noch richtig. Wir können es heute gerne noch einmal wiederholen: Wenn in der Cluster-Initiative da und dort Probleme bestehen oder vermutet werden, wenn die Effizienz nicht ausreichend zu sein scheint und wenn die Fragen, wie wirksam die Cluster sind und wie erfolgreich sie arbeiten, gestellt werden, müssen die Cluster angesichts der vielen öffentlichen Mittel sicherlich immer wieder evaluiert werden. Wenn wir befürchten, dass es da oder dort nicht rund läuft, kann die Antwort nicht sein, einen neuen Cluster, einen neuen Branchendialog zu etablieren, wie es in diesem Antrag vorgeschlagen wird. Dann muss es vielmehr darum gehen, die bestehenden Cluster zu optimieren, zu evaluieren und
zu diskutieren, wie man die bestehenden Cluster ergänzen und verbessern kann. Dann sollten wir sie optimieren. Dabei haben Sie uns natürlich an Ihrer Seite, nicht aber mit dem Ruf, ein weiteres Cluster oder einen weiteren Branchendialog zum Thema Leichtbau zu etablieren.
Herr Kollege Reiß hat schon auf die Clusteraktivitäten in Nordbayern hingewiesen. Darauf beziehe ich mich, um Wiederholungen zu vermeiden. Ich darf ergänzend sagen, dass es auch den Leichtbaucluster unter der Federführung der Hochschule Landshut gibt, dem sich mittlerweile 111 Unternehmen angeschlossen haben, um den Austausch zwischen Wissenschaft und Wirtschaft voranzubringen. Wie effizient dieser Zusammenschluss ist, ist eine andere Frage. Wie groß das Interesse ist, das die Wirtschaft an solchen Clustern hat, kann auch ein Stück weit daran bemessen werden, wie hoch ihr finanzieller Beitrag dazu ist. Auch das muss immer wieder hinterfragt werden. Dass die IG Metall Mitglied in diesem Verbund sein kann und sein soll, mag ich auch bestätigen.
Aber schleierhaft bleibt mir auch heute, warum in diesem Antrag der SPD zu lesen ist, dass die Staatsregierung aufgefordert wird, gerade gemeinsam mit der IG Metall diesen Branchendialog zu etablieren. Das muss schon breiter angelegt sein: Die IG Metall kann durchaus mitwirken, soll aber nicht ausdrücklich genannt werden. In diesem Sinne geht es nicht darum, neue Verhältnisse einzuführen, sondern darum, die bestehenden zu verbessern. Aus diesem Grunde können wir Ihren Antrag wie schon im Wirtschaftsausschuss auch heute nicht unterstützen.
Sehr geehrter Herr Präsident, herzlichen Dank. - Es geht wieder einmal um das Landesplanungsgesetz, aber nicht so sehr wegen des Landesplanungsgesetzes im Primären, sondern eigentlich deshalb, weil das Ergebnis, die Umsetzung des Landesplanungsgesetzes, nämlich das Landesentwicklungsprogramm, zu einem solchen Trauerspiel geworden ist. Es ist mangelhaft, es hat nach wie vor tiefgreifende Problemfelder, und das hat auch seine Gründe.
Der wesentliche und zentrale Grund ist der Irrtum, dass das Landesentwicklungsprogramm sozusagen nur die Rolle des Liberos zu übernehmen habe, dass das Landesentwicklungsprogramm überall da, wo Fachplanungen bestehen, nichts mehr zu sagen habe. Das ist schon im ersten Entwurf zum Landesplanungsgesetz im letzten Jahr zum Ausdruck gekommen; das ist aber vor allem auch in der Umsetzung im Entwurf des Landesentwicklungsprogramms so deutlich geworden.
Das Landesentwicklungsprogramm hat als ureigenste Aufgabe nach wie vor die Gesamtkoordinierung der Landesentwicklung. Was wir jetzt erleben, ist eine Fragmentierung und eine Kannibalisierung der Landesentwicklung, der Landesplanung.
Sehr geehrte Frau Staatssekretärin, Sie betätigen sich jetzt in der Wahrnehmung und in der Umsetzung des Landesentwicklungsprogramms als Totengräber einer verantwortungsvollen Landesplanung. Es fehlt an jeglicher Gesamtkoordinierung. Ich glaube, man kann da auch ein paar Ursachen und Gründe nennen. Vielleicht liegen sie durchaus auch in der Stellung des Wirtschaftsministers im Gesamtkonzert der Staatsregierung.
Ich glaube nicht, dass sich der Umwelt- und Gesundheitsminister Marcel Huber vom Wirtschaftsminister in Fragen der Energiewende oder in Fragen der Gesundheitspolitik Vorgaben durch die Landesplanung machen lassen möchte. Ich glaube auch nicht, dass sich der Bildungsminister bei der Frage des Bildungsnetzes Vorgaben landesplanerischer Art machen lassen möchte. Auch was die Kultur angeht, fehlen bekanntermaßen wegweisende Vorgaben, wegweisende Ziele, wegweisende Richtungsvorgaben. Im Bereich der Sozialpolitik fehlen auch landesplanerische Entscheidungen jedweder Art. Im Übrigen − das verstehe ich auch gut − will sich kein Minister Vorgaben zur Platzierung seiner nachgeordneten Behörden machen lassen, denn auch da könnte man bei dem Gesamtziel "Gleichwertige Lebensbedingungen in ganz Bayern" natürlich Vorgaben machen und ein Bild entwerfen, wie sich Bayern in zehn, in fünfzehn Jahren auch hinsichtlich des Behördennetzes insgesamt entwickelt haben will. In all diesen Fragestellungen fehlen jedwede Antworten.
Offensichtlich ist es auch dem Ministerpräsidenten in diesen Tagen und auch heute an dieser Stelle zu viel geworden, und er hat den Wirtschaftsminister zum Rapport gebeten, um kurz vor Toresschluss die eine oder andere Spitze noch abzubrechen. Im Übrigen stellt sich angesichts der Aufgabenstellung der Gesamtkoordinierung überhaupt die Frage, ob das Thema Landesplanung in einem Fachministerium richtig angesiedelt ist oder ob es nicht in der Tat ab dem Herbst in die Staatskanzlei sollte.
Die zunehmende Zahl an Nutzungskonflikten, liebe Frau Staatssekretärin, auch die zunehmende Zahl an divergierenden Entwicklungstendenzen einzelner Teilräume in ganz Bayern, die immer komplexeren räumlichen Verflechtungen, die wir beobachten und die wir auch zu bewältigen haben, würden umfassende Strategien und Konzepte erforderlich machen. Aber davon ist in diesem Landesentwicklungsprogramm nichts enthalten. Weil Sie seitens der Staatsregierung offenbar dazu nicht bereit sind, halten wir eine Änderung des Landesplanungsgesetzes mit der Streichung des Doppelsicherungsverbotes für unverzichtbar, um noch einmal deutlich zu machen, dass die Art, wie Sie Landesplanung verstehen, falsch ist, zu kurz gesprungen ist und so nicht bleiben kann. Die Konsequenzen sind klar.
Ich würde Ihnen empfehlen, das Landesentwicklungsprogramm als Projekt für diese Legislaturperiode aufzugeben und stattdessen dem Gesetzentwurf zuzustimmen, um dann einer nächsten Staatsregierung ab Herbst die Chance zu geben, das Konzept Landesentwicklungsprogramm völlig neu aufzusetzen.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich verdient die bayerische Wirtschaft unser aller Anstrengung, politisch die Rahmenbedingungen zu schaffen. An dieser Stelle wurden von unserem Vorsitzenden rechtsradikale Formulierungen oder Reden vorgeworfen. Ich habe kein Verständnis, lieber Kollege Huber, dass Sie das an dieser Stelle nicht durch eine Erklärung
oder Entschuldigung wieder aus der Welt schaffen. Dann wären wir nämlich wieder dort, wo wir in dieser Debatte hin müssen, nämlich bei der Frage: Wie können wir auch landespolitisch die Wirtschaft mit ihrer positiven Entwicklung im Jahre 2012 in die Jahre 2013 und 2014 begleiten?
Nachdem aber diese Bereitschaft offenbar nicht besteht, sprechen wir, sehr geehrter Herr Zeil, auch über
die bayerische Wirtschaftspolitik. Natürlich haben wir ein gutes Jahr in Bayern, ein gutes Jahr der Unternehmen, ein gutes Jahr für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Jetzt stellt sich die Frage, wie wir durch bayerische Landespolitik
Impulse für die Wirtschaft geben und Entwicklungsund Entfaltungschancen für die großen und kleinen Unternehmen, denen wir diese Zahlen verdanken, gewährleisten oder diese unterstützen können. Die Ausgangspunkte sind klar; die Zielsetzungen an sich auch: gleichwertige Lebensbedingungen in ganz Bayern auf der Grundlage der guten Einnahmesituation, guter Rahmenbedingungen für die Gestaltung und damit auch Gestaltungsmöglichkeiten bayerischer Politik.
Leider haben wir auch im Einzelplan 07 feststellen müssen, dass die Staatsregierung in diesem vorgelegten Haushaltsteil ihre Chancen nicht nutzt − nicht in finanzieller Hinsicht, nicht in steuernder Hinsicht −, der auch verfahrensmäßig erhebliche Defizite und Schwächen hat.
Lassen Sie mich in aller Kürze vier Aspekte und Punkte aufzählen. Erstens. Herr Zeil, Sie haben gesagt, Sie hätten eine klare Vorstellung davon, wie sich Bayern auch gesamtwirtschaftlich weiterentwickeln will. Hätten Sie uns das doch auch im Landesentwicklungsprogramm deutlich gemacht und uns wissen lassen, wo Ihre klaren Entwicklungsvorstellungen sind!
Davon war nichts zu sehen und zu hören. Wir haben beispielsweise − nur zwei Aspekte − kein Regionalbudget und damit keine Möglichkeit, die Regionen in ihren Entwicklungsvorstellungen finanziell zu unterstützen.
Wir haben auch keinen Ansatz für Behördenverlagerungen, für ein Behördennetz, das auch die wirtschaftliche Entwicklung in allen Regionen Bayerns stärkt.
Zweitens, Infrastruktur. Bei der Schiene haben wir jetzt Mittel für die zweite Stammstrecke in München. Im Übrigen ist leider nicht mehr so viel vorhanden, um auch anderswo die Infrastruktur kraftvoll zu unterstützen. Das gilt für die Straße, und das gilt im Übrigen auch für die Schieneninfrastruktur.
Drittens, Breitband. Was wir nach einem Jahr der Wartezeit nun bekommen haben, ist leider ein bürokratisches Monster, das in dieser Art und Weise durchaus − das ist uns bewusst − auch durch europäische Vorgaben
gestaltet worden ist. Wir wissen, dass das kein Flächenprogramm ist. Gemeinden, die große Flächen entwickeln wollen, werden noch ihr blaues Wunder erleben. Vor allem aber ist die Regelung, wonach die Dienstleister umfassende Zugangsverpflichtungen übernehmen und Durchleitungsrechte gewähren müssen, ein Handikap, um kraftvoll vorwärts zu kommen. Kabel Deutschland beispielsweise als einer der geborenen Anbieter und Dienstleister hat uns an dieser Stelle große Schwierigkeiten gemacht. Das wird uns auch noch insgesamt hemmen. Ob jetzt da durch weitere und verbesserte Verhandlungen nicht doch mehr für Bayern möglich gewesen wäre, darf an dieser Stelle freilich noch einmal gefragt sein.
Zum Ansatz im Haushalt. Im Jahr 2013 sind es 50 Millionen Euro, auch im Jahr 2014 sind 50 Millionen angesetzt. Der Rest sind Verpflichtungsermächtigungen und damit Hypotheken auf die Zukunft. Dadurch ist für Sie natürlich die Möglichkeit eingeräumt, die Gesamtmittel einschließlich der Verpflichtungsermächtigungen auszugeben. Haushalterisch ist das aber zunächst nicht ehrlich dargestellt, weil damit ab dem Jahr 2015 die Verpflichtung besteht, über die Verpflichtungsermächtigungen verauslagte Mittel abzufinanzieren. Deswegen beantragen wir nicht nur Möglichkeiten einzuräumen, sondern ehrlicherweise die Mittel tatsächlich zur Verfügung zu stellen.
Ein letzter, uns auch noch sehr wichtiger Punkt − in der Kürze der Redezeit können wir viele andere wichtige Aspekte nicht darstellen; Herr Kollege Glauber will auch noch einige Aspekte der Energiepolitik beleuchten − ist die Wirtschaftsförderung.
- Das ist nicht wahr. Hören Sie zu. Ich will noch ein paar wichtige Aspekte ergänzen. Die Wirtschaftsförderung ist für den Gesamtraum Bayern und für die Gesamtentwicklung Bayerns über Jahre und Jahrzehnte immer ein wichtiges Instrument gewesen. Der Ministerpräsident hat erst gestern wieder zu Recht gesagt: Die Arbeitsplätze sind das A und O für die Gesamtentwicklung in und für Bayern. Ist das also dann ein Schwerpunkt im Haushalt geworden? − Leider nicht. Ich nenne Ihnen die Zahlen.
Der Haushaltsansatz 2012 für die Wirtschaftsförderung war zunächst 66 Millionen Euro, im Nachtragshaushalt kamen noch einmal 35 Millionen Euro dazu. Im Ansatz sind es also 101 Millionen Euro gewesen. Im Haushalt 2012, Stand Ende November, sind insgesamt 195 Millionen Euro Wirtschaftsförderung zum Einsatz gekommen − das sind bayerische Mittel und Bundesmittel. Das ist doch ein deutliches Signal, dass die Wirtschaft mehr braucht, dass die Wirtschaft entsprechende Anträge gestellt hat und investitionsbereit ist. Nutzen wir doch in den Zeiten, in denen da und dort auch konjunkturelle Sorgen bestehen, diese Möglichkeit, investitionsbereiten Unternehmen die entscheidenden Förderimpulse zu geben; denn schon jetzt wissen wir, was wir 2013 haben: in Bayern insgesamt 632 Anträge und 296 Millionen Euro Fördervolumen für eine Investitionssumme von über 1,4 Milliarden Euro. Wir haben jetzt einen bescheidenen Ansatz von 120 Millionen Euro. Konjunkturell, landespolitisch ist das wiederum eine Fehlentscheidung, mit der große Chancen nicht genutzt werden.
Das sind einige landespolitisch wichtige Aspekte. Wir wollen an dieser Stelle nicht mitmachen, wieder über Bundespolitik zu reden, weil wir selbst sehr verantwortlich bessere Wirtschaftspolitik machen könnten, als das in diesem Haushaltsentwurf zum Ausdruck und zum Tragen kommt. Deswegen werden wir den Einzelplan 07 ablehnen und nicht mittragen. Einige wesentliche Aspekte habe ich Ihnen gerade genannt.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch von meiner Seite einen guten Morgen! Nach dem bekannten Thema Studienbeiträge kommt jetzt unsere Vorlage eines neuen Ladenschlussgesetzes. Ich möchte nur drei generelle Überlegungen vortragen und anschließend den Gesetzentwurf begründen.
Erstens. Bürokratieabbau ist ein sehr gutes Konjunkturprogramm.
Zweitens. Eine wichtige Aufgabe ist es, in einem Rechtsstaat für Rechtsklarheit zu sorgen, damit alle Beteiligten und Betroffenen in bestimmten Lebenslagen wissen, woran sie sind, wie die Rechtslage ist,
und damit sie sich auch darauf verlassen können, dass sich alle an die Spielregeln halten.
Drittens. Unsere Aufgabe ist es auch, das Recht an die Lebenswirklichkeit anzupassen und zu gewährleisten, dass sich die Akteure im Wirtschaftsleben unter vernünftigen Rahmenbedingungen wirtschaftlich betätigen können.
Gestern hat Präsident Traublinger anlässlich der Eröffnung der Messe "Heim & Handwerk" seine Sorge darüber zum Ausdruck gebracht, dass Reformanstrengungen im wahltaktischen Handlungsfrost stecken bleiben. Beim Ladenschluss ist diese Sorge nicht berechtigt. Hier haben wir die Sorge, dass die Äußerung des Ministerpräsidenten, mit ihm seien Veränderungen beim Ladenschlussrecht nicht zu machen, schon seit Jahren zur Stagnation und zur Lähmung auf dem Gebiet des Ladenschlusses führt, obwohl wir beste Gründe haben, angesichts der Entwicklung der letzten Jahre Veränderungen vorzunehmen und das Recht anzupassen. Deswegen legen wir auch dieses Gesetz vor.
Ich will zunächst in besonderer Weise auf den Aspekt der Anpassung des Rechts an die Lebenswirklichkeit eingehen. Ich hätte mir auch gewünscht, dass Kollege Stöttner anwesend ist, weil es bei diesem Gesetzentwurf in erster Linie um die Tourismusförderung durch das Ladenschlussrecht geht. Kollege Stöttner unterstreicht für die CSU immer zu Recht die Bedeutung des Tourismus für Bayern. Wenn wir aber Erleichterungen anbieten und den Unternehmern in den touristisch geprägten Regionen, wo sie vom Tourismus leben und wo die Urlauber entsprechende Angebote erwarten, die Chance eröffnen, mit dem Ladenschlussrecht Verbesserungen zu schaffen, dann ist Kollege Stöttner nicht da. Wir haben immerhin noch die Möglichkeit, uns im Rahmen der Ausschussberatungen und in den weiteren Lesungen mit diesem Thema auseinanderzusetzen und die notwendige Unterstützung einzuholen.
Was haben wir beim Ladenschlussrecht bislang zu verzeichnen und zu beobachten? Wir haben ein Bundesgesetz, das auch den Unternehmern in touristischen Hochburgen die Möglichkeit eröffnet, an 40 Sonntagen im Jahr eine bestimmte Produktpalette anzubieten. Dazu gehören ein bisschen Milch, ein paar Devotionalien und insbesondere enumerativ aufgezählte Produkte. Dieses Gesetz stammt aus dem letzten Jahrhundert.
- Auch Jahrtausend, lieber Kollege Streibl! Dieses Recht führt dazu, dass die Vollzugsbehörden bei Beschwerden einschreiten müssen und den Verkauf an
derer als der im Gesetz aufgeführten Produkte nicht mehr zulassen. Das versteht kein Mensch. Das verstehen die Unternehmer in diesen Regionen nicht. Das verstehen auch die Urlauber nicht. Sie können im Tegernseer Tal zwar eine Lederhose aus dem Tegernseer Tal kaufen, sie können aber keine andere typisch bayerische Tracht, beispielsweise aus dem Allgäu, lieber Kollege Rotter, kaufen. Das können wir doch nicht so lassen. Hier wollen wir eine gewisse Liberalisierung erreichen.
Die touristischen Hochburgen kennen wir. Wir haben sie schon aufgezählt. Wenn die Unternehmer ihren Umsatz im Wesentlichen oder überwiegend bei Touristen generieren, müssen sie auch die Gesamtpalette in ihrem Laden anbieten und verkaufen können. Damit unterstützen wir die touristischen Regionen, und damit unterstützen wir die Läden und Betriebe, die ohnehin geöffnet haben. Deswegen ist auch die Sorge unberechtigt, dass wir den Beschäftigten dieser Betriebe irgendwelche zusätzlichen Arbeitsbelastungen auferlegen. Das ist mitnichten der Fall. Es geht nur um einen vernünftigen Betrieb mit Hilfe und Unterstützung durch die Arbeitnehmer, die ohnehin da sind. Die Läden können dann, wenn Sie unserem Vorschlag folgen, ihre gesamte Produktpalette, also alles, was sie in ihrem Laden vorrätig haben, unter den genannten Voraussetzungen verkaufen. Wir meinen, dass das nichts Neues ist und bei den Arbeitnehmern zu keinen zusätzlichen Belastungen führen würde. Damit wird die Rechtslage lediglich der Lebenswirklichkeit und den Bedürfnissen der touristischen Regionen und der dort tätigen wirtschaftlichen Akteure angepasst.
Ein zweiter Aspekt, weshalb Bürokratieabbau das beste Konjunkturprogramm ist.
- So viel Beifall von der FDP, Kollege Bertermann, ist selten, aber an dieser Stelle sehr berechtigt. Sie müssen nur nachher bei der Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf den Beifall in Zustimmung umsetzen. Dann sind wir beieinander, und dann sind auch Sie auf dem richtigen Weg.
Ein zweiter Aspekt. Bürokratieabbau war das Stichwort. Wir schlagen Ihnen auch Verbesserungen beim Eventshopping vor. Das haben wir schon einmal vorgeschlagen. Ich hoffe, dass Sie uns jetzt die Gefolgschaft nicht mehr verweigern. Das Thema ist relativ aufwendig beschrieben. Wir wollen hier nicht die Möglichkeiten der Unternehmen ausweiten. Wir wollen nur Vereinfachungen, um das Recht besser durchsetzen und realisieren zu können. Dazu kann ich auf die Debatte von vor etwa eineinhalb Jahren verweisen.
Der letzte Aspekt, der die Öffentlichkeit in den vergangenen Wochen immer wieder beschäftigt hat, ist der Warenverkauf an Tankstellen. Was ist da möglich? Hier haben wir versucht, das Bundesrecht anders zu interpretieren. Das hat zu einem Aufschrei geführt und das Gefühl verursacht, hier bestünden vielerlei Ungerechtigkeiten und das Ladenschlussgesetz sei eigentlich gar nicht richtig vollziehbar. Wer ist denn Reisender? Wie schaut es mit Radfahrern und Fußgängern an Tankstellen aus? Kann man die Autofahrer differenzieren nach solchen, die auf der Reise sind, und nach anderen Autofahrern? Dann gab es Vereinbarungen, Abstimmungen und Erklärungen zum Alkoholverkaufsverbot. Einzelne haben erklärt, sie würden sich an bestimmte Vereinbarungen halten, andere haben von vornherein gesagt, dass sie das nicht mitmachen können. Die aktuellen Diskussionen sind völlig unklar und nicht nachvollziehbar. Wir wollen eine Klarstellung.
Erstens. Das Sortiment an Tankstellen soll an jedermann abgegeben werden können, unabhängig davon, ob es sich um einen Autofahrer, Radfahrer oder Fußgänger handelt. Man kann hier gar nicht vernünftig differenzieren.
Zweitens. Wir wollen aus guten Gründen ein Alkoholverkaufsverbot zwischen 22.00 und 6.00 Uhr gesetzlich festschreiben. Ich verweise hier auf Erfahrungen aus Baden-Württemberg. Dort ist es gelungen, die Zahl der nächtens verübten Delikte zu reduzieren. Existenzielle Gefährdungen der Tankstellen können damit aber auch nicht begründet oder belegt werden. Wir wollen eine klare und verantwortungsvolle Rechtslage. Dass der Alkoholmissbrauch gerade über den Verkauf an Tankstellen unterstützt wurde, ist aus den Erfahrungen und Beobachtungen der bayerischen und der baden-württembergischen Polizei klar zu belegen.
Im Übrigen handelt es sich bei unseren Vorschlägen um maßvolle Anpassungen, um eine verlässliche Rechtslage zu erreichen. Eine Ausweitung des Ladenschlusses an sich ist mit den FREIEN WÄHLERN nach wie vor nicht zu machen.
Angesichts der Gesamtsituation, die wir in Bayern beobachten, ist sie auch nicht veranlasst. In diesem Sinne erbitte ich Ihre Unterstützung für den von uns vorgelegten Gesetzentwurf.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die allwöchentliche Debatte hat für mich persönlich zumindest den positiven Effekt, dass ich mittlerweile den Film "Und täglich grüßt das Murmeltier" auch kenne. Ich dachte, wenn die Kolleginnen und Kollegen so leidenschaftlich darüber reden, will ich demnächst auch mitreden können. Das ist jetzt der Fall. Allerdings bin ich nicht ganz so sicher, ob die Parallelen, die da gezogen werden, auch bis zum Ende gelten. Wenn ich nämlich den Film richtig verstanden habe, nimmt er durchaus eine positive Entwicklung, wenn man die Dinge nur oft genug betrachtet. Ob das hier der Fall sein wird, muss man anzweifeln. Das beginnt schon beim Verfahren, auf das sich unser Dringlichkeitsantrag bezieht.
Sehr geehrter Herr Staatsminister, Sie haben schon wegen der Anhörung über die Sommerpause viel formale Kritik einstecken müssen. Deswegen verstehe ich nicht, warum Sie jetzt wiederum einen Zeitraum wählen, in dem eine substanzielle Befassung erschwert ist. Bei Einzelpersonen mag das anders sein. Da kann man sagen, über die Feiertage ist Zeit, sich intensiv und in Muße und mit Ruhe damit zu befassen. Wenn Sie meinen, dass das die Feiertagsbeschäftigung der bayerischen Bevölkerung sein sollte, kann man das dahingestellt sein lassen. Aber die Verbände, insbesondere die großen, die sich zu ihren Gesamtsitzungen und Vollversammlungen nur wenige Male im Jahr treffen, die regionalen Planungsverbände beispielsweise, werden größte Schwierigkeiten haben, diese Frist einzuhalten. Sie sollten im Verfahren zumindest zu erkennen geben, dass sie auf die Antworten und Reaktionen der Anzuhörenden Wert legen und ihnen die Chance geben, binnen angemessener Frist zu antworten. Ich meine, Sie wären gut beraten - das ist ein sehr wohlwollender, konstruktiver Antrag -, dafür zu sorgen, dass Sie zumindest im Verfahren nicht wieder unnötige Kritik einstecken müssen.
In der Sache kann ich mich Frau Kollegin Karl anschließen. Allein ein paar kleine Korrekturen, ein paar Ergänzungen an dem einen oder anderen Punkt reichen sicherlich nicht aus. Das hat die bisherige Debatte deutlich gemacht. Ich will hier noch keine Bewertung vornehmen, weil uns der Entwurf noch gar nicht vorliegt. Wir können die Dinge noch nicht in der angemessenen Art und Weise bewerten. Es bleibt aber die Erwartung an die Autoren dieses Landesentwicklungsprogramms in der Staatsregierung, dass ein umfassendes Gesamtwerk vorgelegt wird, das die Gesamtsteuerung ermöglicht, das für die Fachministerien Leitplanken einzieht und die wesentlichen Fragen klärt, wie und mit welchen Instrumenten das Gesamtziel gleichwertiger Lebensbedingungen in Bayern erreicht werden soll. Ob und inwieweit der überarbeitete, hoffentlich auch verbesserte, Entwurf des Landesentwicklungsprogramms das zu leisten imstande sein wird, werden wir sicherlich an einem der nächsten Tage, an dem das Murmeltier wiederum grüßen wird, noch einmal zu debattieren haben.
Wir werden dem Dringlichkeitsantrag der SPD zustimmen. Ich bitte die Kolleginnen und Kollegen von der CSU und der FDP, Herrn Minister Zeil in der Verfahrensfrage und damit unseren Antrag zu unterstützen, damit die Verfahren, Instrumente und Schritte so angelegt werden, dass die Verbände wahrnehmen, dass auf ihre Stellungnahme gehört und sie ernst genommen wird. Sie sollen die Chance haben, sich ernsthaft und vertieft mit dem verbesserten Entwurf auseinanderzusetzen. In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zu unserem Dringlichkeitsantrag.
Sehr geehrter Herr Staatsminister, zunächst will ich zu Ihrem Anliegen, das Verfahren zügig zum Ende zu bringen, darauf hinweisen, dass die Staatsregierung vier Jahre gebraucht hat, um überhaupt einen diskussionswürdigen Entwurf vorzulegen,
und jetzt die Beteiligten dazu drängt, innerhalb einer kurzen Frist, einmal in der Sommerpause und einmal in den Weihnachtsferien, eine Stellungnahme dazu abzugeben.
Eigentlich habe ich mich aber zu einem anderen Aspekt zu Wort gemeldet. Ich nehme schon an, dass Sie uns gerne im Winterschlaf hätten. Das können wir uns aber nicht erlauben, weil wir auch in den nächsten Wochen sehr aufmerksam verfolgen werden und müssen, was Sie mit dem LEP noch vorhaben.
Mich hat heute auch amüsiert, dass die "Passauer Neue Presse" eine Pressemitteilung von mir abgedruckt hat, die schon ein paar Tage alt ist. Aber die Ursache für diese Pressemitteilung war Ihre Äußerung in der letzten Woche, mit der Sie angekündigt hatten, den Landkreis Passau in die Förderkulisse für die besonders benachteiligten Gebiete nicht aufnehmen zu wollen. Dass es diese Woche anders ist, freut uns. Das war − da bin ich mir sicher − durchaus auch auf die schnellen Reaktionen aus dem südöstlichen und östlichen Bereich des Landkreises Passau zurückzuführen. Dank der Initiativen und Interventionen auch der Kollegen der Opposition ist uns das auch gelungen.
Wir werden weiterhin aufmerksam verfolgen, welche Veränderungen es noch gibt. Das ist auch dringend notwendig. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass Ihre Haltung zur Förderkulisse in der letzten Woche noch eine andere war, deswegen unsere öffentlichen Äußerungen dazu.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! So mancher wird denken: Schon wieder Landesplanungsgesetz? Warum schon wieder? - Auch uns wäre es lieber gewesen, verehrter Herr Staatsminister, wenn wir uns das nach den Beratungen vom Sommer dieses Jahres hätten ersparen können.
Wir sind schon an die Frage herangegangen, was im Landesplanungsgesetz stehen muss, um die Inhalte des nachfolgenden Landesentwicklungsprogramms angemessen zu steuern und zu bestimmen. Das war keine ganz einfache Geburt. Aber letztlich hat der Landtag im Sommer dieses Jahres durch den Beschluss des Gesetzes seinen Willen und seine Erwartung sehr deutlich zum Ausdruck gebracht, dass im Landesentwicklungsprogramm eine umfassende - ich betone umfassende -, fachübergreifende, koordinie
rende Raumplanung für den gesamten Freistaat Bayern zu leisten ist. Denn dies stellt eine Aufgabe der Landesplanung dar, und das zentrale Instrument der Landesplanung ist das Landesentwicklungsprogramm. In diesem Zusammenhang war es die Idee der Staatsregierung, dem Landesentwicklungsprogramm nur ein paar sektorale Themenbereiche als Planungsinhalt zu überlassen. Letztlich hat dies der Landtag korrigiert.
Jetzt haben wir eine Regelung, die das sogenannte Doppelsicherungsverbot einschließt, welches besagt, dass im Landesentwicklungsprogramm und in den Regionalplänen fachliche Festlegungen dann nicht vonnöten sind, wenn die jeweiligen Belange fachrechtlich hinreichend gesichert sind. Es handelt sich um eine schwierige Balance, die Dinge miteinander in Einklang zu bringen und zu klären, was einerseits im Landesentwicklungsprogramm unterzubringen und was andererseits in den anderen, ebenfalls wichtigen Fachplanungen zu leisten ist.
Aber eines war in der gesamten Debatte sicher: Dieses Gremium wollte und erwartete bei der Verabschiedung des Landesplanungsgesetzes, dass alle wesentlichen fachlichen und überfachlichen Planungen im Landesentwicklungsprogramm koordinierend zusammengefasst werden und dort der Gesamtentwurf für die Entwicklung Bayerns niedergelegt ist.
Dass die einzelnen Grundsätze daneben auch bei den Fachplanungen weiterentwickelt werden können, ist etwas anderes. Wesentlich war aber die Verpflichtung, die Fachplanungen nicht nebeneinanderher laufen zu lassen, sondern zu koordinieren. Wo es notwendig war, sollten die Planungen konfliktauflösend im Landesentwicklungsprogramm präsentiert werden. Damit sollte die Frage geklärt werden: Wie soll Bayern im Jahr 2020 oder 2030, zumindest was die flächenmäßige Entwicklung angeht, aussehen? Was soll da in den Regionen, in der Fläche entstehen, und was soll vermieden oder wie gesteuert werden? Antworten auf all diese Fragen haben wir bei den maßgeblichen Themenbereichen trotz dieser Debatte und trotz des bestehenden Gesetzes nicht erhalten. Die Enttäuschung ist nicht nur im Landtag und bei der Opposition, sondern auch darüber hinaus deutlich spürbar und hörbar.
Ihre Staatssekretärin hat zwar in der Debatte der vorletzten Woche darauf hingewiesen, dass es neben dem Landesentwicklungsprogramm auch Beschlüsse der Staatsregierung gibt, beispielsweise bei der Staatsstraßenplanung und in Bezug auf ein Tourismuskonzept. Sie hat mit diesem Hinweis begründet, dass die fachrechtliche Planung im Sinne des Landesplanungsgesetzes ausreichend gewährleistet wird.
Diese Haltung können sich die Mitglieder des Landtags nach unserer Meinung keinesfalls leisten. Der Beschluss einer Staatsregierung reicht aus mehreren Gründen nicht: Zum einen wird eine solche Beschlussfassung, anders als beim Landesentwicklungsprogramm, ohne Beteiligung der Öffentlichkeit und damit auch ohne Beteiligung von Verbänden durchgeführt. Dass das womöglich für die Staatsregierung eine bequemere Variante ist, mag sein, aber das ist nicht unsere Vorstellung davon, wie die Landesentwicklung in Bayern in einem geordneten Verfahren entworfen und umgesetzt werden soll. Zum Zweiten geht das nicht nur an den Verbänden vorbei, sondern wird im Übrigen auch nicht mit der gleichen Verbindlichkeit geregelt, wie das im Landesentwicklungsprogramm der Fall ist. Sie können natürlich argumentieren, dass sich die nachgeordneten staatlichen Behörden an diese Beschlüsse zu halten haben, aber die rechtliche Verbindlichkeit des Landesentwicklungsprogramms geht erheblich darüber hinaus. Ein wesentliches Stichwort ist die Zielmaßgeblichkeit im Verhältnis zu den Kommunen; Stichwort: Bauleitplanung.
Was uns als Mitglieder des Landtags eigentlich am meisten empören müsste und in Bezug auf diese Gesetzesinitiative eine Rolle spielt, ist die Tatsache, dass mit solchen Hinweisen auf Beschlüsse der Staatsregierung die für die Landesplanung in den wesentlichen Entscheidungsschritten vorgesehene Beteiligung des Landtags unterlaufen wird.
Lieber Kollege Gumppenberg, ganz kurz zur Erhellung der Rechtslage: Die Staatsregierung kann Beschlüsse ohne Zustimmung des Landtags fassen, wie wir wissen und leider immer wieder erleben. Für das Landesentwicklungsprogramm gilt das nicht. Das Landesentwicklungsprogramm ist nur mit Zustimmung des Landtags wirksam zu machen. Das ist verfahrensmäßig der entscheidende Unterschied. Die Staatsregierung kann, wenn sie nur auf ihre Beschlüsse verweist, uns einfach außen vor lassen. Das wollen wir nicht und das sieht das Landesplanungsgesetz auch anders vor.
Wir müssen mit dieser Gesetzesinitiative deutlich machen, dass Landesplanung vom Verfahren her anders abläuft, und zwar nicht nur inhaltlich. Wir werden darüber debattieren, sobald der Entwurf des Landesentwicklungsprogramms in der jetzt fortgeschriebenen Fassung dem Landtag endlich vorgelegt wird. Das, was wir bislang wissen und hören, zielt auf eine Missachtung des Landtags ab und missachtet auch die
Aufgabe der Landesplanung in Bezug auf ihre koordinierende Wirkung. Deswegen der nochmalige Vorstoß durch diese Gesetzesinitiative. Wir seitens der Fraktion der FREIEN WÄHLER jedenfalls wollen uns dieses Verfahren und diese Inhalte der Landesplanung nicht gefallen lassen. Deshalb die Gesetzesinitiative, die wir heute vorgelegt haben.