Maria Scharfenberg

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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für die GRÜNEN im Bayerischen Landtag appelliere ich nachdrücklich für eine Änderung der Geschäftsordnung erst zu Beginn der nächsten Legislaturperiode im neu gewählten Landtag, wie die SPD schon vorgetragen hat. Welchen Sinn hat es denn, das jetzt zu tun, meine Damen und Herren?
Nach unserer Überzeugung hat es bei der letzten Sitzung des Landtags, die heute stattfindet – für einige in diesem Hohen Hause wird es überhaupt die allerletzte Sitzung sein, wie Herr Welnhofer gerade kundgetan hat –, überhaupt keinen Sinn, diese Änderung der Arbeitsgrundlage zu beschließen. Der neue Landtag, dem noch mehr Fraktionen als bisher angehören könnten, sollte auf der Grundlage der derzeitigen Geschäftsordnung und anhand einer
Wir GRÜNE haben für die Vorgehensweise, das jetzt noch zu verabschieden, null Komma null Verständnis und bitten darum, diese Entscheidung den nächsten Fraktionen zu überlassen. Bitte stimmen Sie jetzt nicht darüber ab! Das wäre ein Vorgriff.
Zu starre und die Zeit beschränkende Regelungen tun der Arbeit hier nicht gut. Es muss möglich sein, sich im Landtag mit den einzelnen Themen in der gebotenen Intensität auseinanderzusetzen. Wenn die CSU meint, hier werde zu viel und zu lange debattiert und man wisse sowieso, was am Ende bei der Abstimmung herauskomme, dann muss ich feststellen, dass eine solche Auffassung nicht der Anspruch eines Parlaments sein darf. Wir sind in der Opposition auch die Kontrolle. Es ist der Würde dieses Hohen Hauses nicht angemessen, wenn man sich – wie die CSU – mit ein paar Schnelldurchgängen begnügt, weil man keine Lust hat, sich mit den Themen auseinanderzusetzen, oder die Diskussion scheut.
Frau Stamm, was Sie sich gerade geleistet haben, ist wirklich ein dickes Ding. Das will ich Ihnen einmal sagen.
Es geht nicht an, dass ein Abgeordneter oder eine Abgeordnete – jetzt gerade war es Frau Ackermann von meiner Fraktion – Sie darum bittet, Sie möchten bitte für Ruhe sorgen, und Sie antworten, vom Fraktionssitz aus würde sie auch oft Zwischenrufe machen; deswegen sähen Sie sich nicht in der Lage, die anderen Abgeordneten zu maßregeln.
Wenn Herr Kreuzer mit seiner sonoren, tiefen, lauten Stimme von der ersten Reihe aus immer Zwischenrufe macht, sagen Sie nie etwas.
Das gehört sich nicht für dieses Hohe Haus, und das muss sich ändern.
Mehr Geld soll in das System fließen. Schön, dass Sie es jetzt eingesehen haben, dass das System mehr Geld braucht. Schön, dass es jetzt mehr Geld geben soll. Das tut sicherlich gut.
Nur frage ich mich: Woher wollen Sie dieses Geld nehmen?
Vielleicht haben Sie uns jahrelang angelogen. – Da brauchen Sie sich nicht so aufzuregen, sehr geehrte Damen und Herren.
Wir haben noch letzten Donnerstag im Ausschuss über dieses Thema geredet. Da hat uns der Vertreter des Ministeriums, Ihr Vertreter, Frau Stewens, erklärt, er wisse nichts von einer Basiswerterhöhung. Da frage ich mich doch, was hier Sache ist, wenn, wie ich von einem Kollegen erfahren habe, gleichzeitig dem Haushaltsausschuss bekannt gegeben wurde, dass mehr Geld eingesetzt wird.
Diese Art von Politik, Frau Stewens, ist keine offene Diskussion. Sie haben recht, wenn Sie hoffen, dass es in der nächsten Legislaturperiode anders wird. Das hoffe ich im Übrigen auch.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! In diesem Gesetzentwurf geht es auch um den öffentlichen Raum,
Das ist aber genau Ihre Haltung, und aus dieser Haltung heraus resultiert dieses Gesetz.
Dieses Gesetz wird von Ihnen gebraucht, um die Arroganz Ihrer Macht zu schützen.
Ich glaube, dass es Ihnen jetzt genug ist. Ich kann Ihnen aber nicht ersparen, zu sagen, dass es noch mehr Menschen gibt, die wegen Ihrer Politik auf die Straße gehen müssen.
Da sind zum Beispiel die Behindertenverbände, die sich am 05.05. jeden Jahres am Marienplatz versammeln, um einzufordern, dass endlich ein ordentliches Behindertengleichstellungsgesetz auf den Weg gebracht wird. Gestern haben Sie das wieder nicht geschafft.
Schlechte Gesetze lehnen wir immer ab. Es gibt aber noch mehr Menschen, die gegen Ihre Politik protestieren müssen. Zum Beispiel: Der Mieterverein protestiert gegen die Wohnverhältnisse in Bayern. Flüchtlingsorganisationen protestieren gegen Ihre Asylpolitik in Bayern. Die Vertreter der Flüchtlingsorganisationen werden schikaniert, wenn sie vor den Lagern protestieren, und zwar angemeldet protestieren. Sie bekommen dann ein Verfahren – in einem Fall läuft dieses Verfahren noch immer –, sie werden für Dinge angeklagt, die absolut legal sind. Die Menschen werden dann zwar irgendwann freigesprochen, doch zunächst einmal müssen sie den ganzen Blödsinn über sich ergehen lassen.
Es gibt noch mehr Menschen, die protestieren. Die werde ich Ihnen gleich noch nennen. Jetzt aber erst noch einmal zurück zu den Lagern. Da scheuen Sie die Öffentlichkeit; sie erlauben nicht, dass dort gefilmt wird. Sie filmen zwar gerne und viel, aber Sie wollen nicht, dass man Filmaufnahmen in einem ach so guten Lager macht – heute Früh hatten wir das erst, Frau Matschl –, denn das darf nicht sein. Deshalb darf dort nicht gefilmt werden. Sie scheuen die Öffentlichkeit, mit gutem Grund. Nur, die Probleme gehen nicht weg, wenn Sie sie nicht endlich angreifen.
Bei Ihnen werden unbequeme Meinungsäußerungen kriminalisiert. Das ist aber keine Lösung.
Damit kommen Sie nicht weiter, das wird Ihnen im Herbst das Wahlergebnis zeigen. Ihr Protest zeigt, dass meine Vermutungen richtig sind.
entwurf zum Versammlungsgesetz dargelegt. Fazit ist: Durch die vielen bußgeldbewehrten Änderungen wollen Sie erreichen, dass sich die Bürgerinnen und Bürger nicht mehr trauen, eine Versammlung durchzuführen. Sie wollen nur noch einschüchtern, unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger sollen keinen Gebrauch mehr von ihrem Grundrecht der Versammlung wie ehedem machen.
Christine Kamm als Mitglied im Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit hat Ihnen die Praktikabilität dieses Gesetzentwurfs vor Augen gehalten. Beispielhaft sei hier die erhebliche Verlängerung der Anzeige- bzw. Mitteilungsfrist zur Anmeldung einer Versammlung von 72 Stunden auf 96 Stunden genannt. Der Fragenkatalog, ob und warum es sich um eine anzeigepflichtige Versammlung handelt, ist nicht praktikabel. Das wurde Ihnen hier in 15 Minuten dargelegt.
Ulrike Gote als Oberfränkin hat Ihnen vom Kampf gegen Rechts berichtet. Sie hat Ihnen belegt, dass der Kampf gegen Rechts nur so öffentlich wie möglich stattfinden kann. Da braucht es Gegenaktionen vor Ort und keine Erschwernis der Versammlungsfreiheit durch Ihr Versammlungsverhinderungsgesetz.
Eike Hallitzky hat Ihnen von der Mahnwache von Ver.di gegen das bayerische Versammlungsverhinderungsgesetz berichtet. Er sagte sogar, Ihr Gesetz sei eine Versündigung gegen die demokratische Kultur in diesem Lande, womit er einhundertprozentig Recht hat. Er nahm Bezug auf die Petitionen der Gewerkschaften. Diese nehmen in diesem Zusammenhang eine herausragende Rolle ein. Auch in diesem Fall wurden die Petitionen unter den Tisch fallengelassen und niedergebügelt.
Ruth Paulig hat daran erinnert, dass der Bund Naturschutz und andere Umweltverbände befürchten, dass Exkursionen und Ortstermine nicht mehr möglich sein werden; diese müssen in Zukunft von den Umweltverbänden angemeldet werden.
Barbara Rütting hat als langjährige Widerstandskämpferin ihre Erfahrungen bei der Muthlangen-Blockade gemacht und davon berichtet. Was haben Sie daraus gelernt?
Thomas Mütze als unser jugendpolitischer Sprecher und Mitglied der Enquete-Kommission sieht in Zukunft erhebliche Schwierigkeiten für Jugendverbände.
Simone Tolle hat deutlich gemacht, dass gerade in ihrer Heimat sehr viel Wert darauf gelegt wird, gegen AKWs oder gegen Gen-Mais demonstrieren zu können. Da brauchen wir, Herr Herrmann, Ihr Gesetz überhaupt nicht.
Adi Sprinkart hat über die mögliche Ausweitung der Strafbarkeit für öffentlichkeitswirksame Aktionen, zum Beispiel der Bauernverbände, aufmerksam gemacht.
und um den müssen wir uns wirklich große Sorgen machen. Sie teilen zwar nicht diese Auffassung, das wissen wir. Sie meinen aber auch niemals die Freiheit, die wir meinen.
Der öffentliche Raum ist die tragende Struktur aller europäischen Städte; Straßen und Plätze bilden die Bühne für soziales, wirtschaftliches und kulturelles Leben.
Die Schauplätze von Arbeit und Konsum, von Armut und Reichtum – Sie haben sicher schon einmal so etwas gehört –, von Festen und politischen Aktionen: alles findet im öffentlichen Raum, meistens unter freiem Himmel statt. Das werden Sie doch auch schon einmal erlebt haben, meine Damen und Herren.
Der öffentliche Raum ist in den letzten Jahrzehnten oft als ein Ort des Niedergangs und der Krise beschrieben worden: Die Forderung nach der autogerechten Stadt, verödende Innenstädte und Einzelhandel auf der grünen Wiese, Ebbe in den kommunalen Kassen, Vermüllung und Vandalismus, Kommerzialisierung und Werbeflut haben dazu beigetragen. Die Verwahrlosung öffentlicher Räume ist zum Indikator für soziale Polarisierung und misslungene Integration geworden. Öffentlicher Raum hat sich vielerorts zum Angstraum entwickelt. Da genau setzen Sie an. Wir erleben es doch in Regensburg; dort haben Sie Videokameras installiert. Schon mit dem alten Gesetz konnten Sie so etwas machen. Virtuelle Räume im weltweiten Netz scheinen für viele Gruppen in der Gesellschaft heutzutage wichtiger, gerade für junge Leute, als der physische Stadtraum geworden zu sein.
Zu Recht ist mittlerweile dennoch von einer Renaissance des öffentlichen Raums die Rede. Seien Sie doch dankbar dafür, dass sich die Leute so wie ehedem versammeln wollen. In einer globalisierten Arbeits- und Freizeitwelt werden Bindungen wichtiger. Es wird wichtiger, sich zu versammeln; es wird wichtiger, Protest anzumelden. Insofern ist es zwar gut und sinnvoll, wenn die Beschwerden – und davon kann ich ein Lied singen – an den Landtag gerichtet werden, mittlerweile auch Online, aber die Demonstration auf öffentlichen Plätzen ersetzt das ganz und gar nicht. All das muss nach wie vor gewährleistet sein, und zwar ohne Schikanen.
Heute wissen wir: Der öffentliche Raum ist kein Luxus. Seine Nutzung darf wegen der sozialen und kulturellen Bedeutung und der Bedeutung für unser politisches System nicht durch überzogene Versammlungsvorschriften wie in Ihrem Versammlungsverhinderungsgesetz dargelegt, eingeschränkt werden. Dafür setzen wir uns ein.
Von unserer Fraktion hat jeder und jede am Rednerpult gestanden, um Ihnen unsere Bedenken mitzuteilen: Christine Stahl als Mitglied im Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen hat Ihnen Artikel für Artikel die Erweiterungen der Strafvorschriften in Ihrem Gesetz
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Für uns GRÜNE hat das Petitionsrecht seit Jahrzehnten einen sehr hohen Stellenwert. Im Petitionsausschuss, aber auch in anderen Fachausschüssen besteht die Chance, dass Bürgernähe nicht nur propagiert, sondern auch praktiziert wird. Das Petitionsrecht ist wirklich ein Seismograf dessen, was draußen im Lande vor sich geht. Wie es hier ankommt, sehen wir an den Petitionen.
Bei der Behandlung von Petitionen sind wir im direkten Kontakt mit den Menschen vor Ort, die sich ungerecht behandelt fühlen oder gegen Missstände und Ungerechtigkeiten angehen und diese Möglichkeit nutzen, sich zur Wehr zu setzen. Wir haben die Möglichkeit, durch Anhörung der Betroffenen, durch Ortstermine oder dadurch, dass man alle Beteiligten, Petenten und Verwaltung, an einen Tisch bringt, für einvernehmliche Lösungen zu sorgen. Das machen wir sehr oft. Ich bin als Berichterstatterin bzw. Mitberichterstatterin meistens der Oberpfalz regional zugeordnet. Dort haben wir sehr viele Ortstermine, und oft genug kommt es dabei zu Berücksichtigungsbeschlüssen, einfach weil man miteinander reden kann. Das gelingt zwar nicht immer, aber bei mehr gutem Willen seitens der Mehrheitsfraktion, also dieser Seite des Hauses, könnten wir das eine oder andere sicherlich noch besser machen.
Hier wäre durchaus noch Musik drin.
In der Regel wenden sich die Menschen an den Landtag, weil sie direkt und unmittelbar betroffen sind. Die Folgen, die unsere Entscheidungen für diese Menschen haben, müssen wir uns immer ganz persönlich vor Augen halten.
Besonderes Augenmerk gilt dabei den ausländerrechtlichen Petitionen. Hierbei geht es oft um Schicksale, mit denen keiner von uns tauschen möchte. Manchmal geht es auch um Leib und Leben. Wenn Abschiebungen in Krisengebiete, in Länder mit kriegerischen Auseinandersetzungen bevorstehen, wenn das chinesische Arbeitslager droht, wie wir es auch schon einmal hatten, oder wenn einer Frau in Afrika die genitale Verstümmelung droht, dann geht es für die Betroffenen ums Eingemachte.
Der Petitionsausschuss sollte eben nicht das Gremium sein, in dem die CSU ihre asyl- und ausländerpolitische Härte um jeden Preis demonstriert.
Ich will Ihnen nur ein Beispiel nennen, was für Folgen das hatte. Ich kenne Sportvereine, die in den letzten zwei, drei Jahren Hunderte von Mitgliedern im Alter zwischen 10 und 20 Jahren verloren. Diese Kinder und Jugendlichen haben einfach keine Zeit mehr, sich im Verein sportlich zu betätigen. Fragt man nach den Gründen, hört man immer nur einen Buchstaben und eine Zahl: G 8.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, bemerkenswert ist auch die Flut an Petitionen im sozialpolitischen Ausschuss bezogen auf das Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz. Für dieses Gesetz haben Sie sich im Gegensatz zum G 8 sehr viel mehr Zeit genommen; sehr viel Besseres als bei den Schnellschüssen ist aber auch nicht herausgekommen.
Es ist schon erstaunlich, dass drei Jahre nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes immer noch erheblicher Widerstand von den Betroffenen geleistet wird,
von den Trägern der Kindergärten, den Eltern, dem Personal, das dort beschäftigt ist. Die Petitionen belegen, dass das BayKiBiG einen falschen Ansatz hat, überbürokratisch ist, dass die Betroffenen mit ihren Anliegen allein gelassen werden und dass vor allem Bildung von Anfang an nicht als Ware begriffen werden darf, sondern mehr Qualität erforderlich ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, am Schluss möchte auch ich mich ganz herzlich bedanken, einmal bei unserem Vorsitzenden und bei den anderen Mitgliedern des Ausschusses, vor allen Dingen auch bei der Landtagsverwaltung und bei den Ausschussbetreuern, die uns auf hervorragende Weise zuarbeiten. Ich bedanke mich auch bei den Vertretern der Staatsregierung, die unsere Ausschussarbeit begleiten. Ihnen möchte ich aber zu mehr Gelassenheit raten, wenn wir eine Berücksichtigung beantragen. Davon geht die Welt nicht unter.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist darauf hingewiesen worden, dass die Arbeit im Petitionsausschuss Spaß macht. Ich kann das nach zehn Jahren in diesem Ausschuss nur bestätigen und würde jedem neu in den Landtag gewählten Abgeordneten empfehlen, doch von sich aus ganz bewusst in den Petitionsausschuss zu gehen. Bei unserer Fraktion wird aber ein Platz nicht frei. Das ist meiner. Ich möchte nämlich, wenn ich wieder in den Landtag gewählt werde, unbedingt diese so schöne Arbeit für die Bürger fortführen.
Insgesamt gibt es viele, viele Fälle, die die hohe Hürde der Vorprüfung durch die Härtefallkommission nicht nehmen können. Weil Sie von der CSU mal wieder die Latte zu hoch gelegt haben, bekommen nur die, die ohnehin, zu 80 bis 90 %, eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten hätten, von der HFK einen positiven Bescheid.
Also: Die Eingangsvoraussetzungen, um als Ausländerinnen und Ausländer mit dem Fall in die Härtefallkommission zu kommen, sind viel zu hoch. Daran müssen wir arbeiten. Gerade wir als Ausschuss für Eingaben und Beschwerden, die wir uns immer mit Eingaben gerade ausländerrechtlicher Natur auseinandersetzen, hätten da eine gute Basis, uns einzumischen. Es ist nicht in Ordnung, dass so wenig derartige Fälle in die Härtefallkommission kommen.
Wir haben zu viele Härtefälle, die auf der Tagesordnung stehen. Da wird bei der Vorprüfung einfach entschieden, dass das nicht auf die Tagesordnung der Härtefallkommission kommt. Wo setzt sich die Härtefallkommission nämlich für die sozial schwachen, für die armen Menschen ein, für Behinderte, Ausländerinnen und Ausländer ein? Das tut sie nicht.
Dieser Missstand der Ausgestaltung der Härtefallkommission wird von uns im Ausschuss für Eingaben und Beschwerden immer wieder vorgebracht, wenn es um den Bericht dieser Kommission geht. Wir fordern diesen Bericht jedes Jahr ein, und wir möchten auch darüber sprechen, dass zu wenige Ausländerinnen und Ausländer Gehör finden und überhaupt über diese Vorprüfung hinauskommen. Das werden wir immer wieder beantragen.
Leider hat die CSU-Mehrheit im Ausschuss diese Chance, zu einem humanitären Umgang mit den Flüchtlingen beizutragen, nicht genutzt.
Da hätte man die Kriterien eben anders setzen müssen. Die CSU hat diese Chance an sich vorbeiziehen lassen, und das ist auch ganz klar so gewollt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Anzahl der Eingaben und Beschwerden, die auch in dieser Legislaturperiode wieder im fünfstelligen Bereich liegt, zeigt meiner Überzeugung nach auch, wie viel Hoffnung, aber auch wie viel Vertrauen die Bürgerinnen und Bürger uns Abgeordneten entgegenbringen – noch, möchte ich hinzufügen; denn die Anzahl der Eingaben nimmt seit der 12. Wahlperiode kontinuierlich ab. In der 14. Wahlperiode waren es noch 14466 Eingaben und Beschwerden, in der 15. werden es bis zu deren Ende wohl 1000 weniger sein.
Leider ist es oft so. Dabei geht es in der Regel um Menschen, die nach langjährigem Aufenthalt längst in unsere Gesellschaft integriert sind, um Familien, deren Kinder hier geboren sind, die vielfach für ihren Lebensunterhalt selbst aufkommen oder sich in ihrer neuen bayerischen Heimat vor Ort für das Gemeinwohl engagieren.
Viele Bürgermeister und auch viele von der CSU kommende Abgeordnete dieses Hohen Hauses haben sich oft für Menschen eingesetzt, denen die Abschiebung drohte. Diese Menschen, denen das Petitionsrecht in den vergangenen Jahren nicht helfen konnte, haben nun aber mit der Härtefallkommission seit September 2006 bessere Chancen, zu einem dauerhaften Aufenthaltsrecht zu kommen.
Dafür haben wir uns sehr eingesetzt.
Diese Kommission braucht aber Luft zum Atmen und Raum zum Handeln. Es sind dort bisher nur sehr wenige, nämlich 22 Fälle mit Stand von Frühjahr 2006, entschieden worden. Für die Betroffenen ging es jedoch regelmäßig positiv aus, und das ist ja auch schon gut.
Der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden hätte für die Härtefallkommission mehr Spielraum erkämpfen können, als es diese Kommission noch nicht gab.
Bayern führte nämlich diese Härtefallkommission als letztes Bundesland ein. Da hätte der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden, der sich immer vornehmlich mit Flüchtlingsproblemen beschäftigt hat, unbedingt darauf hinwirken müssen, dass es nicht zu den überzogenen Kriterien für die Härtefallkommission gekommen wäre.
Das betrifft zum Beispiel die Besetzung der Härtefallkommission mit Vertretern der Flüchtlingsinitiativen. Das war immer unser Anliegen. Nachdem das Ehrenamt von der CSU immer so hochgehalten wird, hätte man von der CSU sagen können: Jawohl, die Flüchtlingsinitiativen kommen in die Härtefallkommission.
Das sind doch die Leute, die sich mit den Problemen der Ausländerinnen und Ausländer auseinandersetzen. Da hätte man eben auch diese Ehrenamtlichen integrieren können. Daran war die CSU aber überhaupt nicht interessiert.
Nehmen wir weiter das Kriterium der aufschiebenden Wirkung. Da hätten wir vom Ausschuss für Eingaben und Beschwerden auch noch mehr intervenieren und sagen müssen: Es ist unbedingt notwendig, dass es diese aufschiebende Wirkung in der Härtefallkommission gibt.
Ideen vernommen. Wenn aber Vorschläge kommen wie der, das Schulsystem für die Zukunft fit zu machen und wie unsere Schülerinnen und Schüler gerechtere Chancen erhalten könnten, vernehmen wir das große Schweigen im Walde.
Auch die Einführung der Studiengebühren, meine Damen und Herren, ist bei den Studentinnen und Studenten nicht gut angekommen, wie uns die Anzahl der diesbezüglichen Beschwerden vor Augen führt.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich wünsche mir für die Zeit nach der Landtagswahl, dass eine Mehrheit der Abgeordneten die an den Landtag herangetragenen Eingaben mehr als bisher als eine Art Seismograf begreift.
Die vom Landtag beschlossenen Gesetze wirken sich in der Praxis oftmals ganz anders aus, als das vielleicht jede und jeder von uns voraussehen konnte. Das parlamentarische Handeln braucht diese Rückmeldung und es braucht die Fähigkeit, Entscheidungen auch einmal zu revidieren, wenn offenkundig ist, dass das beschlossene Gesetz nichts taugt. Dazu haben wir hier immer die Möglichkeiten, und diese Möglichkeiten müssen viel mehr genutzt werden.
Lassen Sie mich zum Schluss auch für die GRÜNEN im Bayerischen Landtag einen Dank aussprechen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landtagsamtes, die mit der Behandlung der Eingaben und Beschwerden betraut sind.
Ohne deren engagierte Arbeit wäre eine angemessene Behandlung der Bürgeranliegen für uns als Abgeordnete nicht leistbar.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir sehen es als sehr wichtig an, diese Eingabe des Freiherrn von Hirschberg aus Weilheim ins Plenum hochzuziehen. Im letzten Plenum haben wir uns nämlich über das schlechte Abschneiden der CSU bei der Kommunalwahl unterhalten. Dazu trägt auch so ein Vorgehen bei, wie wir es im Landkreis WeilheimSchongau am Haarsee seit 2005 erleben, meine Damen und Herren.
Dort ist inzwischen auch der Landrat der CSU gescheitert und wir haben es mit einem neuen Landrat von der SPD zu tun. Ich hoffe, er kehrt dort einmal in der Behörde mit einem eisernen Besen durch.
In der Petition geht es um Folgendes: In der Landschaft des Alpenvorlandes wird mithilfe des landwirtschaftlichen Privilegierungsgesetzes versucht, in Schutzgebieten und exponierten Lagen Stallungen samt Wohnkomplexen in die Landschaft zu klotzen. Dies kann nicht Sinn dieses Gesetzes gewesen sein, das für die örtlichen Landwirte konzipiert war, meine Damen und Herren. Hier müssen wir alle tätig werden,
sonst droht uns die Totalzersiedelung der Landschaft. Das wollen wir als GRÜNE nicht, und ich denke, Sie wollen das auch nicht. Wir sagen: Bei diesem Verhalten des Sohnes des Ex-MdL, des Herrn Gröber, der da, wie ich das gerade gesagt hatte, in exponierter Lage geklotzt hat, muss gerecht und konsequent gehandelt werden – wenn man es von behördlicher Seite nur will; aber man will wohl nicht, und das, meine Damen und Herren, beobachten wir sehr interessiert.
antrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 15/9794 – das ist Tagesordnungspunkt 14 – in namentlicher Form abstimmen. Der federführende Ausschuss für Landwirtschaft und Forsten empfiehlt die Ablehnung. Die Urnen stehen bereit.
Jetzt kann mit der Stimmabgabe begonnen werden. Dafür sind fünf Minuten angesetzt. – Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie, hier zu bleiben, weil dann gleich die zweite namentliche Abstimmung folgt.
Kolleginnen und Kollegen, die Stimmabgabe ist abgeschlossen. Die Stimmen werden außerhalb des Saales ausgezählt; das Ergebnis wird später bekannt gegeben.
Wir führen nun die namentliche Abstimmung über den Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion auf Drucksache 15/9804 – das ist Tagesordnungspunkt 15 – durch. Der federführende Ausschuss für Landwirtschaft und Forsten empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Die Urnen sind bereit gestellt. Wir beginnen mit der Abstimmung. Jetzt ist die Zeit für die Stimmabgabe verkürzt: zwei Minuten, bitte!
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Stimmabgabe ist abgeschlossen. Das Abstimmungsergebnis wird außerhalb des Plenarsaals ermittelt und später bekannt gegeben.
Wir fahren zwischenzeitlich in der Tagesordnung fort.
Ich bitte Sie, Ihre Plätze einzunehmen und Gespräche außerhalb des Plenarsaals zu führen.
Ich gebe das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Antrag der Abgeordneten Dr. Christoph Rabenstein, Peter Hufe, Adelheid Rupp und anderer und Fraktion der SPD zum Thema „Ausbau der wissenschaftlichen Bibliotheken in Bayern zu innovativen Informationszentren“, hier: Personelle und finanzielle Stärkung der Fachhochschulbibliotheken“, auf Drucksache 15/8202 bekannt. Mit Ja haben 38 Abgeordnete gestimmt, mit Nein haben 74 gestimmt; es gab eine Stimmenthaltung. Damit ist der Antrag abgelehnt.
auch vom Schlossturm aus, öffentliche Straßen und Gebäude Dritter.
Stand der Dinge nach vier Sitzungen in diesem Haus ist, dass die Beschlüsse nach über zweieinhalb Jahren immer noch nicht umgesetzt sind, dass wir falsch unterrichtet werden und die Behörde weiterhin fragwürdige und zum Teil gesetzeswidrige Genehmigungen zugunsten einer Privatperson, nämlich des Ex-MdL Herrn Gröber, erteilt.
So geht es nicht, meine Damen und Herren! Hier müssen unabhängige Politiker und muss die unabhängige Behörde in die Pflicht genommen werden. Ich beantrage daher, dass die Regierung von Oberbayern und das Umweltministerium zu jedem Punkt dieser Zusammenfassung Stellung zu nehmen haben, das rechtwidrige Verhalten der Behörde dienstaufsichtsrechtlich behandelt wird, und bitte um entsprechende Abstimmung, damit sich diese Vorgänge aufklären. Unsere Hoffnung ist, mit dem neuen SPD-Landrat wird dieses vielleicht möglich werden.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! In der letzten Plenarsitzung hatten wir Eingaben zum Thema „Villa Trutz“. Heute haben wir es mit einer ebenso pikanten Eingabe zu tun, und zwar mit einer Eingabe aus der Oberpfalz. Die Petition betrifft die Errichtung von Gebäuden zur Unterbringung von forst- und landwirtschaftlichen Geräten. Herr Hartwich, ein Petent aus Weiden, errichtete ohne Baugenehmigung mitten im Wald in der Schutzzone „Naturpark Steinwald“, also im Außenbereich, eine Halle mit drei Nebengebäuden, sprich eine Holzlege, einen Schuppen und eine Volière. Herr Hartwich aus Weiden bekommt nach langem Hin und Her nach 15 Jahren eine Beseitigungsanordnung vom Landratsamt, da er noch nie einen Plan eingereicht und damit auch noch nie eine Baugenehmigung erhalten hatte und selbst auch nie privilegierter Landwirt war.
Bis hierher können wir GRÜNE noch folgen und sind der Auffassung: So geht’s nicht. Wie der Herr Landrat verfügte, muss diese Halle samt Nebengebäuden abgerissen werden. Wenn auch das Landratsamt und wir GRÜNE so denken, denkt doch die CSU noch lange nicht so. Im Ausschuss für Eingaben und Beschwerden hat sie beschlossen, den Vorgang ganz anders zu sehen. Das muss man sich einmal vor Augen halten: Die CSU beschließt hier Baugesetze bzw. sorgt für deren Umsetzung, aber in der nördlichen Oberpfalz sieht das alles ganz anders aus.
Herr Zeitler, beigezogener Oberpfälzer Abgeordneter – Berichterstatterin war Frau Stierstorfer – agierte in der Sitzung des Petitionsausschusses am 24.10., engagierte sich über alle Maßen und brachte die CSU dazu, der folgenden abenteuerlichen Argumentation zuzustimmen: Dem Petenten Hartwich liegt die Beseitigungsanordnung vor; das hat sogar Herr Zeitler gesehen. Jetzt hat sich Herr Hartwich den Landwirt Wopperer gesucht, der die Möglichkeit einer Privilegierung hat, die aber absolut in den Sternen steht. Herr Hartwich sagt, Herr Wopperer nutzt eigentlich die Halle, er sei gar nicht derjenige, der
die Halle nutze, sondern Herr Wopperer mit einer eventuellen Privilegierung nutze die Halle.
Das Ganze sei nun verpachtet. Herr Zeitler meinte nun, gar nicht schlecht, das könne man doch akzeptieren. Die ganze CSU im Ausschuss hat das dann akzeptiert und hat für Berücksichtigung votiert. Die CSU ist also dafür, dass jemand mitten im Wald ohne Genehmigung eine Halle bauen darf und sie dann auch nicht abreißen muss, obwohl das Landratsamt gemäß dem Gesetz handelt, das Sie, meine Damen und Herren von der CSU, hier beschlossen haben.
So viel zum Thema Beliebigkeit. Da sage ich: So geht’s nicht. Deshalb wollten ich und auch die SPD Ihnen die Petition noch einmal vorstellen. Sie sind sicherlich nicht der Meinung von Herrn Zeitler.
Frau Präsidentin, nur ganz kurz noch zur Auf
klärung, weil Herr Zeitler meinte, es sei nicht die Eingabe „Hartwich“. Es ist sehr wohl die Eingabe „Hartwich“ hier können Sie es lesen, ich kann es Ihnen gleich nachher geben. Da steht drauf: „Herr Josef Hartwich, Weiden, Errichtung von Gebäuden zur Unterbringung von forst- und landwirtschaftlichen Geräten“. Das ist es, was für mich zählt. Was Sie von einem Herrn Wopperer vorbringen, interessiert mich erst einmal nicht.
Der Landrat des Landkreises Tirschenreuth sagte, falls dem Petitum des Petitionsausschusses entsprochen werden sollte, müsste er, um die Gleichbehandlung sicherzustellen, Antragstellern, deren Bauanträge abgelehnt werden müssten, empfehlen, dagegen vor dem Petitionsausschuss des Bayerischen Landtags vorzugehen. Er bittet wegen der rechtlich eindeutigen Fakten um Verständnis für seine Position. – Recht hat der Herr Landrat.
Liebe Frau Ackermann, ist es eigentlich der Wahrheitsfi ndung dienlich, wenn Frau Stierstorfer als Regensburger Kreisrätin, also meine Kollegin im Kreistag, sagt, dass es ein relativ gutes Krippenangebot gibt, im Landkreis Regensburg aber dieses Angebot nur 3 % beträgt? Was ist davon und von der Familienpolitik der CSU eigentlich zu halten?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! In dieser Petition des Herrn Madeisky aus Neumarkt geht es um den Verkauf eines Grundstücks von 8300 Quadratmetern Fläche in einer sehr lukrativen Lage in der Nähe des Bahnhofs in der Stadt Neumarkt in der Oberpfalz. Das Filetstück soll jetzt verkauft werden. Von hier aus ist die Innenstadt in sieben Minuten fußläufi g erreichbar. Das Grundstück hat eine absolute Superlage mit einer sehr hohen Renditeerwartung. Nun, wem wurde es, ohne Ausschreibung wohlgemerkt, angeboten? – Einem solventen Käufer, der auch ein Museum auf dem Grundstück bauen will. Die Stadt Neumarkt ist von dieser Idee angetan und gibt diesem Käufer gleich die ganzen 8300 Quadratmeter zum Preis von – jetzt hören Sie mal zu! – 42,50 Euro pro Quadratmeter. Die kommunalen Stadtwerke hingegen mussten für ein kleines Grundstück, das direkt angrenzt, 200 Euro pro Quadratmeter bezahlen. Das, meine Damen und Herren, ist nicht in Ordnung.
Deswegen hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN diese Petition auf die Tagesordnung des Plenums setzen lassen. Das stinkt wirklich zum Himmel.
Einzusehen ist – das sage ich ganz klar –, dass ein öffentliches Interesse an diesem Museum besteht. Dafür werden aber nur 50 % des Grundstücks, nämlich 4150 der insgesamt 8300 Quadratmeter, gebraucht. Wenn öffentliches Interesse daran besteht, kann man dieses Geld wohl einsetzen. Aber man braucht nicht die ganzen 8300 Quadratmeter diesem solventen Herrn zu geben; die 4150 Quadratmeter hätten genügt. Die restlichen 4150 Quadratmeter werden vom Käufer privat genutzt. Das heißt: Bei einem Quadratmeterpreis von 42,50 Euro können Investitionen getätigt werden, die eine sehr hohe Rendite bringen. Gleich gegenüber, auf der anderen Straßenseite, wurden die Grundstücke vor drei Jahren zu 250 Euro für den Quadratmeter verkauft. Heute wäre der Preis sicher noch höher.
Jetzt können wir, meine Damen und Herren, daran denken, dass es die kommunale Planungshoheit gibt, in die der Landtag sich nicht einmischen darf. Jawohl. Aber ich möchte an die Petition anknüpfen und daran erinnern, dass unser Landtagskollege Herr Fischer aus
Neumarkt eine große Betriebsamkeit an den Tag gelegt hat. Warum? – Der Petitionsausschuss hatte einen Ortstermin beschlossen. Das ist natürlich eine Revolution für die Neumarkter. Herrn Fischers größte Sorge galt nun diesem Ortstermin. Er verfolgte folgende Strategie: Erst mal wollte er seiner CSU-Kollegin, der Mitberichterstatterin, Frau Kollegin Stierstorfer, die Regie entreißen, selbst die Mitberichterstattung übernehmen und dann einen Mehrheitsbeschluss in der CSU herbeiführen, keinen Ortstermin zu machen. Wir hatten ihn aber vorher schon beschlossen. – Gesagt, getan, Ortstermin abgesetzt. Mit der Zweidrittelmehrheit der CSU ist ja alles ganz einfach. Vor Ort verkündet MdL Fischer in Neumarkt im „Tagblatt“: Die Baukräne können kommen – was dann auch geschah.
Es ist eine Posse, meine Damen und Herren.
Herr Fischer, Sie sollten beherzigen: Es ist nicht okay, dass Sie sich hier einmischen, ohne Mitglied des Ausschusses zu sein, weil Sie als Stadtrat in diese Sache involviert sind. Noch dazu sind Sie Mitglied im Werksenat und haben dem Grundstücksverkauf zugestimmt. Ich kann dem Petenten nur recht geben, meine Damen und Herren: Der Verkauf des Grundstücks durch die Stadt Neumarkt ist eine unzulässige Veräußerung unter Wert sowie eine EU-widrige, versteckte Subventionierung eines geplanten Gewerbebetriebes. Deshalb werden wir dafür stimmen, die Eingabe gemäß § 80 Nummer 3 der Geschäftsordnung der Staatsregierung zur Würdigung zu überweisen, und den Beschluss des Ausschusses, der mit CSU-Mehrheit gefasst wurde, die Eingabe aufgrund der Erklärung der Staatsregierung für erledigt zu erklären, nicht mittragen.
Jetzt bin ich mal gespannt, wer dieser Petition, die streng nach Spezlwirtschaft riecht, zustimmen wird.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Intention des Europäischen Parlaments war damals, dass die Mitgliedstaaten verpfl ichtet werden, die Öffentlichkeit an der Erstellung und Aktualisierung von Katastrophenschutzplänen zu beteiligen. Wir sind der Meinung, dass diese Beteiligung in Ihrem Änderungsgesetz gleich wieder eingeschränkt wird. Dieses ist unserer Meinung nach unnötig. Nach Absatz 5 dürfen Anregungen nur zu den ergänzenden Teilen vorgebracht werden. Daran stören wir uns.
Wir möchten gern – das wäre besser so –, dass ein Katastrophenschutzplan möglichst zusammen mit der Öffentlichkeit erarbeitet wird, und zwar insgesamt, nicht nur für die geänderten Teile. Er soll auch nicht nur für zwei Wochen ausgelegt werden. Ich meine, dafür bräuchte es mehr Zeit.
Deshalb lehnen wir diesen Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes ab.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! „Das Thema Bleiberecht kann eine entscheidende Bedeutung dafür erlangen, ob die CSU die absolute Mehrheit in Bayern verteidigen kann.“ – Das sagte Herr Beckstein als designierter Ministerpräsident und als Innenminister am Montag, wie in der „Süddeutschen Zeitung“ nachzulesen ist. Ich frage mich, wo die Bekenntnisse eines Herrn Beckstein zum Thema Integration geblieben sind.
Ständig reist er im Land umher und gibt den neuen Landesvater, der sich um alles kümmert, auch um Ausländer, wenn sie denn nur integrationswillig sind. Andererseits setzen Sie sich mit dem noch amtierenden Ministerpräsidenten Stoiber an die Spitze der Bewegung derer, die das rot-grüne Zuwanderungsgesetz unterwandern wollen, wann immer es möglich ist. Das muss man einfach einmal so sehen.
Wir haben das Zuwanderungsgesetz Gott sei Dank auf den Weg bringen können,
und Sie unterwandern es hier vor Ort.
Am Montag hat Ministerpräsident Stoiber im Koalitionsausschuss kurz vor der Abstimmung im Bundestag und im Bundesrat sein Veto zum Paket Bleiberecht eingelegt, obwohl Herr Beckstein dieses Paket schon im November letzten Jahres mit der CDU und der SPD auf der Innenministerkonferenz unter seiner Präsidentschaft -wohlgemerkt – geschnürt hat. Bravo, sage ich! Soviel zum
Thema Glaubwürdigkeit gegenüber den Schwächsten in unserer Gesellschaft!
Herr Beckstein, diese Menschen zählen auf Sie. In Bayern gibt es circa 12 000 Flüchtlinge, die geduldet sind, weil sie nicht abgeschoben werden können. Sie wollen – und das müssen wir positiv sehen – ihre Kräfte endlich in den Arbeitsprozess einbringen. Sie wollen sich gerne in unsere Gesellschaft einbringen, wenn Sie von der CSU sie nur lassen würden.
Sie müssen feststellen, dass diese Leute arbeitswillig sind. Sie dürfen nicht noch hinter diesem für uns schon sehr dürftigen Koalitionskompromiss zurückbleiben. Wir alle können es nicht zulassen, dass so etwas passiert. Der Koalitionskompromiss sagt ganz klar, dass Ausländerinnen und Ausländer zweieinhalb Jahre lang, also bis 2009, bei uns Arbeit suchen können. Das muss den Ausländern und Ausländerinnen auch mit allen Rahmenbedingungen ermöglicht werden. Sie zahlen dann auch in die Sozialversicherungssysteme ein. Übrigens ist das bei allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern so: Wenn es Arbeit gibt, zahlt man in unsere Systeme ein.
Den Betroffenen soll nach den Vorstellungen der CSU für die Zeit der Arbeitssuche kein Bleiberecht, sondern nur eine Verlängerung der Duldung angeboten werden. Das fi nden wir als GRÜNE untragbar.
Herr Stoiber sagte gestern im „Morgenmagazin“ ganz klar: „Das Ganze wollen wir ohne Zugang zu den Sozialsystemen.“ Das heißt im Klartext: Alles bleibt, wie es ist. Der Ausländer muss sich als langjährig Geduldeter mit der untragbaren Situation abfi nden, dass es für ihn nur Sachleistungen statt Bargeld, Lagerunterbringung und nur eine medizinische Notversorgung gibt. Das ist keine Art, mit Menschen umzugehen, die hier teilweise schon zehn Jahre leben und arbeitswillig und integrationswillig sind.
Die Arbeitgeber stellen viel zu wenig geduldete Ausländer ein. Denn es gibt auch noch die Vorrangprüfung, ob ein Ausländer einem deutschen oder einem EU-Bürger die Arbeitsstelle nimmt. In Zeiten hoher Arbeitslosigkeit kommt das einem Arbeitsverbot gleich.
Der CSU-Innenexperte Hans Peter Uhl sagte, dass es mit der Neuregelung des Bleiberechts erstmals ermöglicht werde, dass geduldete Ausländer in Deutschland überhaupt arbeiten können. Deshalb ist das Votum Stoibers zum Koalitionskompromiss verlogen. Das Votum ist eine schlichte Irreführung, denn eine Bleiberechtsregelung wird nur dann erfolgreich sein können, wenn Stoiber nicht mit seiner Forderung durchkommt, die lautet: Ohne Arbeit keine Aufenthaltsgenehmigung und
ohne Aufenthaltsgenehmigung keine Arbeit. Nur weil die Herren Stoiber und Beckstein Angst davor haben, die Stammtischhoheit zu verlieren, fallen Sie Ihrer eigenen Landesgruppe im Bundestag in den Rücken. Die hat bereits dem Kompromiss zugestimmt. Es ist unsäglich von Ihnen, dass Sie gut integrierte Mitbürgerinnen und Mitbürger parteipolitischen Überlegungen opfern.
Deshalb fordern wir Sie auf, dem ohnehin sehr dürftigen Koalitionskompromiss in Berlin unbedingt zuzustimmen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege König, Sie haben leider vergessen zu erwähnen, dass diejenigen, von denen Sie lapidar sagen, Sie könnten in der kurzen Frist, die Sie ihnen geben, eine Arbeit suchen, nicht mit einem Bleiberecht ausgestattet sind. Hier gelten die Vorrangrechte der Deutschen und der EU-Bürger. Diese Menschen können faktisch keine Arbeit fi nden.
Deshalb ist es unredlich, wenn Sie sagen, das sei dasselbe. Es ist nicht dasselbe. So schnell können diese Menschen keine Arbeit fi nden. Im Gegensatz zu Ihnen wollen wir, dass diesen Menschen bis zum Jahr 2009 ein Bleiberecht gegeben wird. Sie sind dann damit ausgestattet und können in diesem Zeitraum eine Arbeit suchen. Mit einem Bleiberecht werden diese Leute garantiert schnell eine Arbeit fi nden.
Meine Damen und Herren von der CSU, vergessen Sie nicht, dass diese Leute bereits im Sozialsystem sind. Das ist der Denkfehler, den Sie immer begehen. Diese Menschen sind im Sozialsystem als Nehmer und Nehmerinnen. Vergessen Sie das niemals. Wenn Sie diesem Kompromiss nicht zustimmen und somit dafür sorgen, dass diese Leute im Sozialsystem bleiben, machen Sie einen großen Fehler; denn diese Leute können auch in den nächsten zweieinhalb Jahren nicht abgeschoben werden. Sie sind bis zum Jahr 2009 geduldet. Sie bleiben damit in den allermeisten Fällen bis zum Jahr 2009 im Sozialsystem.
Wir GRÜNE sagen, dass wir diesen Leuten die Chance geben wollen, aus der Nehmerrolle in diesem Sozialsystem herauszukommen, Arbeit zu fi nden und dann Einzahler zu werden. Das wäre eine äußerst gerechte Sache. Das können wir am Stammtisch auch jedem erklären. Da sind wir auch nicht dumm.
Herr Kollege König, die Landesgruppe der CSU hat diesem Kompromiss zugestimmt. Tun Sie nicht so, als wenn Sie in Bayern Ihre Hände in Unschuld waschen könnten und nichts mit diesem Kompromiss zu tun hätten. Ihre Partei hat dies mit der CDU und der SPD ausgehandelt. Dies steht in einem großen Antragspaket. Dieses Antragspaket wieder aufzuschnüren, wäre unredlich und ginge zu Lasten der Arbeitswilligen, die jetzt darauf warten, zu den gleichen Bedingungen, die wir haben, in die Arbeit eintreten zu können, nämlich ausgestattet mit einem Bleiberecht.
Frau Kollegin Stierstorfer! Ihre Rede vernahm ich sehr wohl. Sie kommen wie ich aus dem Landkreis Regensburg. Ich frage Sie: Wo sehen Sie eigentlich die von Ihnen gelobte Öffnung durch das BayKiBiG in den 41 Gemeinden des Landkreises Regensburg?
Wie viele neue Kinderkrippen gibt es denn in den Gemeinden? Mir als Kreisrätin ist keine einzige neue Kinderkrippe bekannt. Zu mir kommen viele Eltern, die vor Ort eine Krippe suchen und sie nicht fi nden. Frau Kollegin Stierstorfer, Sie haben sie scheinbar gefunden. Deshalb sagen Sie mir bitte, in welcher Gemeinde im Landkreis Regensburg gibt es eine neue Kinderkrippe nach dem BayKiBiG?
Eine weitere Frage: Was sagen Sie zu dem Beschluss des Landkreises Regensburg zur Gastkinderregelung? Der Landkreis Regensburg hat die Gastkinderregelung dahingehend ausgelegt, dass Eltern ihre Kinder neuerdings nicht mehr in den Waldorfkindergarten nach Burgweinting bringen können. Dies geschah mit der Zustimmung des Kreistages. Frau Stierstorfer ist auch Kreisrätin. Ich möchte einmal wissen, was das BayKiBiG hier revolutionär Neues gebracht hat.
Herr Minister Miller, trifft es zu, dass die Staatsregierung in den Förderkriterien des von der Europäischen Union für den ländlichen Raum aufgelegten Programms ELER die Eigenleistung der Kommunen als Gegenfi nanzierung und -leistung nicht anerkennen will, was dazu führt, dass fi nanzschwache Städte und Gemeinden wie schon bisher de facto von jeglicher EU-Förderung abgeschnitten sind?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich gebe eine persönliche Erklärung nach § 112 der Geschäftsordnung ab. Dieses Recht steht mir zu. Ich fühle mich persönlich angegriffen und vertrete hier meine Fraktion, die des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Herr Staatsminister Dr. Beckstein, meine Fraktion wurde von Ihnen insgesamt angegriffen. Ich beziehe mich auf drei Punkte:
Erstens. Herr Staatsminister Dr. Beckstein, ich weise Ihre Angriffe insgesamt zurück. Zunächst zu den Zwischenrufen: Herr Staatsminister Dr. Beckstein, wenn Sie Zwischenrufe machen wollen, müssen Sie sich zu den Sitzreihen der Abgeordneten begeben. Das ist parlamentarischer Brauch. Sie müssen als Parlamentarier dazwischenrufen. Zwischenrufe von der Ministerbank sind nicht in Ordnung. Uns als normalen Abgeordneten sind Zwischenrufe erlaubt. Deshalb wehren wir uns gegen Ihre Angriffe wegen unserer Zwischenrufe.
Zweitens. Die Angriffe Ihrerseits gegenüber meinen Kolleginnen und Kollegen sind nicht in Ordnung. Herr Staatsminister Dr. Beckstein, der zeitliche und inhaltliche Umfang der Zwischenrufe wird nicht von Ihnen festgelegt, sondern vom Parlament als der Legislative. Wollen Sie uns damit diffamieren? – Das steht Ihnen nicht zu. Wir haben eine klare Trennung.
Drittens. Die Präsidentin des Landtages hat die Aufgabe, auch die Rechte unserer Fraktion zu schützen. Das fordern wir hier ein.
Wir wollen deshalb das Thema „Zwischenrufe“ im Ältestenrat behandelt wissen. Art und Umfang von Zwischenrufen werden vom Landtag festgelegt und nicht von Herrn Minister Dr. Beckstein.
Herr Staatssekretär, wie begründet es die Staatsregierung , dass auf der einen Seite gegen den TSV 1860 München unverzüglich wegen der Trikotwerbung für „bwin.de“ vorgegangen werden soll, während auf der anderen Seite die Weisung des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 09.05.2006, in welcher die Bayerische Landeszentrale für neue Medien, die BLM, aufgefordert wird, Werbung für „betandwin“ – neuerdings „bwin“ – in in Bayern lizenzierten Privatsendern zu unterbinden, am liebsten totgeschwiegen wird und Staatsminister Sinner erklärt, die in der Weisung mit verlängerter Fristsetzung zum 30.06. angedrohte Ersatzvornahme werde nicht realisiert?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir GRÜNE begrüßen es ausdrücklich, dass in Zeiten von E-Mail und Internet eine Eingabe nicht unbedingt eigenhändig unterschrieben werden muss und deshalb das Petitionsrecht geändert werden soll. Ich gebe zu, dass ich den Antrag von Ihnen, verehrte Kolleginnen und Kollegen der CSU, nicht erwartet hätte, da sich die CSU im Deutschen Bundestag vor noch nicht allzu langer Zeit – vor einem Jahr – sehr vehement gegen die Zulassung von E-Mail-Petitionen stark gemacht hat. Ein Jahr brauchen Sie!
Zur allgemeinen Aufklärung und nachmittäglichen Erheiterung darf ich Ihnen aus dem Ergebnisprotokoll 15/050 vom 07.06.2005 zitieren.
Da ist nachzulesen:
Beratung zur Ausschussdrucksache 15/149: Antrag der Fraktionen der SPD und vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Änderung der Verfahrensgrundsätze: – Ermöglichung von E-Mail-Petitionen
Der Ausschuss beschließt daraufhin mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, der FDP und vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei mehrheitlicher Enthaltung der Fraktion der CDU/CSU sowie zwei Gegenstimmen der Fraktion der CDU/CSU …
Meine Damen und Herren, ich darf doch feststellen, dass Sie damals eine Strategie der Fundamentalopposition gefahren haben gegen alles, was von der rot-grünen Bundestagsmehrheit gekommen ist.
Ich freue mich allerdings, wenn Sie von der CSU nach einer gewissen Schamfrist selbst beantragen, was ursprünglich von den GRÜNEN eingebracht und dann von Ihnen aufs Heftigste bekämpft worden ist. Beim Antidiskriminierungsgesetz haben wir das auch gesehen: zunächst refl exartig bekämpfen, hinterher zustimmen. So machen Sie das, meine Damen und Herren von der CSU!
Diesen Refl ex gegenüber allem, was von den GRÜNEN kommt, haben Sie dann allerdings bei der Behandlung im Ausschuss wieder an den Tag gelegt. Ich hatte nämlich – Sie werden sich erinnern, Herr König – ein paar Vorschläge eingebracht, damit der zukünftige Text sprachlich schöner und vor allem eindeutiger und für die Bürgerinnen und Bürger leichter verständlich formuliert wird. Ihr Refl ex war aber stärker, Herr König. Ich würde mich allerdings noch mehr freuen, wenn es den Bürgerinnen und Bürgern nicht nur leichter gemacht würde, Petitionen einzureichen. Es müsste uns vielmehr stärker gelingen, dass die oftmals berechtigten Anliegen und die guten Ideen, die Reform- und Verbesserungsvorschläge der Bürgerinnen und Bürger in aktive Politik umzusetzen. Darauf hat auch Herr Boutter hingewiesen.
Wenn ich nämlich höre, dass im Deutschen Bundestag bei etwa jeder zweiten Petition etwas für die Petenten erreicht wird, während wir nur eine Berücksichtigungsquote von 1,7 % im Bayerischen Landtag haben, dann ist das doch erschreckend niedrig. Dafür müssten die Mitglieder der CSU aber mehr Selbstbewusstsein gegenüber der Staatsregierung an den Tag legen und die Stellungnahmen der Staatsregierung nicht wie das Gesetz Gottes jeder ihrer Entscheidungen zugrunde legen.
Meine Damen und Herren, die Zielrichtung des vorliegenden Gesetzentwurfs ist trotzdem richtig. Ihr Anliegen ist wichtig, ihre Formulierungen sind gerade noch so akzeptabel, dass wir GRÜNEN keine, wie Sie es von uns auch gewohnt sind, Fundamentalopposition betreiben und Ihrem Antrag zustimmen werden.
Guten Morgen meine Damen und Herren! Hiermit stelle ich einen Antrag zu § 174 Absatz 4 der Geschäftsordnung, der besagt, dass bei grundlegenden Veränderungen von Gesetzesinitiativen und zustimmungsbedürftigen Rechtsverordnungen – damit haben wir es heute beim Landesentwicklungsprogramm zu tun - in der parlamentarischen Beratung die kommunalen Spitzenverbände vor der Endberatung erneut Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme erhalten sollen. Auch Absatz 2 fi ndet entsprechende Anwendung. Dessen Satz 1 lautet:
Der Vorsitzende des federführenden Ausschusses leitet im Einvernehmen mit seinem Stellvertreter entsprechende Vorlagen den in Betracht kommenden kommunalen Spitzenverbänden zu und setzt ihnen eine angemessene Frist, in der Regel sechs Wochen, zur möglichen schriftlichen Stellungnahme.
Wir sagen Ihnen, dass der Änderungsantrag der CSU mit 32 Spiegelstrichen, der im Wirtschaftsausschuss beraten worden ist, den Verbänden zwar zugeleitet wurde, ihnen aber keine Möglichkeit zur nochmaligen Stellungnahme gegeben wurde.
Genau da setzt unsere Kritik an. Die kommunalen Organe, die sehr viel Klärungsbedarf haben – auch jetzt noch haben –, sollten unbedingt auch noch zu diesem Änderungsantrag mit sehr weitreichenden Folgen adäquat gehört werden. Sie hatten zwar am 06.04. gemäß § 174 Absatz 4 der Geschäftsordnung eine öffentliche Anhö
rung mit Experten, Verbänden, kommunalen Organen etc. im Wirtschaftsausschuss durchgeführt.
Wir hatten zwar eine öffentliche Anhörung durchgeführt, jedoch kommen Sie von der CSU gut einen Monat nach dieser Anhörung mit einem weit reichenden Änderungsantrag mit 32 Spiegelstrichen und segnen diesen Änderungsantrag in den Sitzungen des Wirtschaftsausschuss am 11. und 12. Mai mit Ihrer Dreiviertelmehrheit ab. Wir fi nden, dass das nicht hinnehmbar ist. Das ist gegen unsere kommunalen Organe gerichtet und deswegen sagen wir: Dieser Punkt gehört heute nicht auf die Tagesordnung.
Dem Anspruch nach § 174 haben Sie angesichts dieser grundlegenden Veränderungen beim Landesentwicklungsprogramm nicht Genüge getan. Sie handeln also gegen die Geschäftsordnung unseres Hohen Hauses.
Für diesen besagten Änderungsantrag hätte es eine nochmalige Anhörung mit demselben Prozedere geben müssen. Sie haben eine solche Anhörung einmal durchgeführt. Warum haben Sie sie nicht ein zweites Mal durchgeführt, nachdem Sie Änderungen vorgenommen haben? In § 174 Absatz 3 steht zu lesen:
Mitberatenden Ausschüssen leitet der federführende Ausschuss
das wäre in diesem Fall der Wirtschaftsausschuss –
die Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände sowie die Ergebnisse der mündlichen Erörterung zu.
Die mündliche Erörterung hätte in einer nochmaligen Anhörung bestanden.
Ich frage Sie jetzt: Wann und wo ist das geschehen? Leider gab es diese zweite Anhörung noch nicht und deshalb darf über die Verordnung zum Landesentwicklungsprogramm heute nicht abgestimmt werden.
Als Begründung möchte ich noch mehr Punkte anführen: Es ist nicht sachgerecht, dass seit 2003 von der Staatsregierung ein neues Landesentwicklungsprogramm angekündigt wird, dies aber nach zweieinhalb Jahren dem Landtag kurzfristig vorgelegt wird. Man konnte nicht einmal alle Punkte in einer angemessenen Art und Weise bei den kommunalen Verbänden im Wege einer Anhörung abfragen.
Mit unserem Geschäftsordnungsantrag möchten wir Ihnen noch einmal ins Gewissen reden: Peitschen Sie nicht dieses Landesentwicklungsprogramm durch!
Es enthält viele handwerkliche Fehler, die Sie verhindern könnten, wenn Sie sich die Zeit dafür nehmen würden. Viele einzelne Projekte, die im LEP genannt sind, sind nach der durch EU-Recht vorgeschriebenen strategischen Umweltprüfung äußerst fragwürdig. Gehen Sie dieses Risiko nicht ein. Setzten Sie dieses Thema ab und setzen Sie es nach der Sommerpause erneut auf die Tagesordnung. Sie sollten nach der zwingend vorgeschriebenen erneuten Anhörung der kommunalen Spitzenverbände eine Art Zäsur anbringen, mit der der Bayerische Gemeindetag, der Städtetag, der Landkreistag sowie sonstige Verbände und Organisationen leben können. Wir bitten um Zustimmung zu unserem Geschäftsordnungsantrag und Vertagung des sechsten Tagesordnungspunktes.
Nein.
Die persönliche Erklärung bezieht sich auf die Aussage des Herrn Bocklet. Er sagte, ich sei bei der Anhörung nicht dabei gewesen. Das stimmt nicht, ich war dabei.
Herr Bocklet, des Weiteren haben Sie gesagt, es handle sich um eine Teilfortschreibung des LEP. Ich sage Ihnen, das stimmt auch nicht. Es ist eine Gesamtfortschreibung.
Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Innenministerkonferenz, die vor kurzem in Garmisch-Partenkirchen stattfand, hat das Thema des Bleiberechts für langjährig geduldete Flüchtlinge erneut auf die lange Bank, nämlich bis Ende November, geschoben. Auch Sie, Herr Beckstein, waren mit von der Partie, als sich die erlauchte Runde wieder einmal vor einer Entscheidung gedrückt hat. Dabei liegen die Fakten längst auf dem Tisch. Durch das Zuwanderungsgesetz wurden die so genannten Kettenduldungen nicht abgeschafft. Eigentlich sollte unser Zuwanderungsgesetz die Kettenduldungen beenden. Nach 18 Monaten Duldung sollte eine Aufenthaltsgenehmigung erteilt werden. Bislang haben aber nur wenige Flüchtlinge auf diesem Wege eine Aufenthaltserlaubnis bekommen. Eine bundesweite Regelung, die für alle Betroffenen Rechtssicherheit schaffen könnte, scheiterte bislang am Widerstand der Union. Auch in Bayern leben mehrere Tausend Menschen seit mehr als fünf Jahren mit dem prekären Status der Duldung. Dies ist die unsicherste Möglichkeit des Aufenthalts.
Das bedeutet, dass die Abschiebung nur vorübergehend ausgesetzt ist. Ich möchte noch einmal betonen: Es handelt sich um Menschen, die sich seit Jahren wirtschaftlich und sozial hier bei uns in Bayern integriert haben. Nicht nur für die Kinder würde die Rückkehr in das Heimatland ihrer Eltern eine persönliche Härte bedeuten. Oft sprechen sie die Sprache nicht oder nur ungenügend. Sogar der ehemalige Bundesinnenminister Schily, bekanntermaßen ein guter Freund von Günther Beckstein, hatte einen Vorstoß unternommen, um diesen Kindern ein Bleiberecht zu garantieren.
Gerade für Familien, die aus verschiedensten Gründen nicht in ihr Herkunftsland zurückgeführt werden können, stellt die derzeitige Praxis der Kettenduldungen eine Zumutung dar.
Es ist mehr als absurd – geradezu unmenschlich ist es –, dass einerseits an die Integrationsbereitschaft von Migrantinnen und Migranten allenthalben und auf jeder Ebene appelliert wird und andererseits gut integrierte Menschen, die einen Großteil ihres Lebens in Bayern verbracht haben, in ein ihnen völlig fremdes Land abgeschoben werden. Ich bin der Überzeugung, dass die Innenminister nicht mehr sehr viel länger um ein Bleiberecht herumkommen werden. Die Arbeit im Ausschuss für Eingaben und Beschwerden bringt es regelmäßig an den Tag. Wir erleben es jede Woche: Die breite Unterstützung der Forderung nach einem Bleiberecht aus Schulen, Kirchen, von Wohlfahrtsverbänden und Gewerkschaften macht es Politik und Verwaltung immer schwerer, die Abschiebung von Menschen nach einem langjährigen Aufenthalt gegen heftige Kritik aus der Öffentlichkeit durchzusetzen. Die
Innenminister tragen aber ihre Untätigkeit bzw. die mangelnde Fähigkeit, sich zu einigen, auf dem Rücken der Betroffenen aus. Das nehmen die einfach nicht mehr länger hin.
Das ist es, was uns GRÜNE – und nicht nur uns – wütend macht, so geschehen auch im Falle der Härtefallkommission: Alle Kirchen, alle Wirtschaftsverbände und Organisationen haben eine Härtefallkommission gefordert. Fast alle Bundesländer haben diese bereits. Als eines der letzten Länder will Bayern – will! – die Härtefallkommission in Zukunft einführen, aber mit einer grottenschlechten Vorgabe aus dem Hause Beckstein. Das wollen wir einfach nicht. Wir wollen eine andere Vorgabe haben.
Wie stellen Sie sich die Arbeit einer Härtefallkommission praktisch überhaupt vor?
Der Härtefall soll schon in der Kommission behandelt werden – immerhin –, aber nun zur Härte an und für sich, meine Damen und Herren. Ein Ausländer, der abgeschoben werden soll, dessen Fall sich deswegen in der Kommission befi ndet, darf den Ausgang der Behandlung in der Kommission im Ausland abwarten, nicht aber in Deutschland. Bei positivem Beschluss darf er dann wieder einreisen.
Das ist nicht im Sinne des Erfi nders. Das ist eine Farce. Ich denke an den Chinesen, der der Falun-Gong-Glaubensgemeinschaft angehörte und von uns abgeschoben wurde. Er landete gleich nach seiner Heimkehr in China für drei Jahre im Arbeitslager. Wenn wir das so verstehen, dass dieser Mensch erst einmal abgeschoben wird, im Arbeitslager landet und dann bei einer positiven Bescheidung durch die Härtefallkommission wieder nach Deutschland geholt werden soll, dann fi nden wir ihn vielleicht nicht mehr. Der Mensch ist dann verschollen. – Herr Dr. Beckstein, ich meine, dass Sie sich sehr überschätzen.
Wir fordern: Wer seit langem bei uns lebt und sich integriert hat, wer hier aufgewachsen und sogar hier geboren ist, braucht klare und verlässliche Perspektiven. Die wollen wir ihm bieten. Dazu gehören ein fester Aufenthaltstitel und die Erlaubnis, selbst für den Lebensunterhalt zu sorgen. Genau dieses hat uns auch die neue Studie zu den Bildungschancen von Migrantinnen und Migranten belegt. Diese fällt bekanntermaßen denkbar schlecht für Deutschland aus – auch für Bayern. Staaten wie Kanada und Australien gelingt es, die Kinder von Migrantinnen zu ebenso guten Leistungen wie die der einheimischen Jugendlichen zu bringen. Sie könnten sagen: Na gut, das sind klassische Einwanderungsländer. Ständig fahren die verschiedensten Ausschüsse in solche Länder, nach Kanada zum Beispiel oder nach Australien. Was lernen wir dort eigentlich? – Vor Ort wird wegen der dortigen tollen Ausländerpolitik gestaunt. Sie, von der CSU, verpassen eindeutig, daraus zum Beispiel mit der Bleiberechtsrege
lung heute Konsequenzen für die Menschen zu ziehen. Herr König, Sie lernen nicht dazu. Auch Sie waren in Kanada dabei.
Herr Dr. Beckstein, machen Sie sich umgehend für eine Bleiberechtsregelung in Bayern stark, bei der humanitäre Gesichtspunkte Vorrang haben. Es muss in Sachen Integration und Bleiberecht positiver gedacht werden. Positiv motivieren ist besser, haben sie letztlich gegenüber der Presse gesagt. Das fi nden wir auch. Tun Sie es auch, gehen Sie einen anderen Weg und seien Sie mit uns auf der richtigen Seite!
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns heute darüber hinaus einen Beschluss fassen, Abschiebungen geduldeter Flüchtlinge bis zum In-Kraft-Treten einer Bleiberechtsregelung auszusetzen. Ich bin der Überzeugung, dass wir es diesen Menschen schuldig sind, sie vor einer drohenden Abschiebung zu schützen, bis eine Bleiberechtsregelung in Kraft getreten ist. Dazu haben wir die Anträge auf den Drucksachen 15/4872, „Bleiberechtsregelung für langjährige Asylsuchende und Geduldete“, und 15/4930, „Sofortiger Abschiebestopp für Altfälle in Bayern“, eingebracht. Meine Kollegin wird zu den übrigen Anträgen reden.
Ich appelliere an Sie: Stimmen Sie den Anträgen unserer Fraktion zu.
Herr Staatssekretär, ist der seit etwa zweieinhalb Jahren dauerhaft betriebene, circa 2 Kilometer lange Elektrozaun in Stefl ing-Weißenhof – Stadt Nittenau – mit Artikel 141 der Bayerischen Verfassung sowie mit den bestehenden FFH-Vorgaben, die eine natürliche Dynamik des Flusses ohne Befestigung mit einem ausreichend großen Landlebensraum im Umgriff um den Fluss Regen vorschreiben, vereinbar, und ist bei dieser sockellosen Wildabsperrung, die nicht der Weidung dient, dem Niederwild jedoch dauerhaft die Regentränke verwehrt und somit zu Degeneration und Verinselung des Wildes führen könnte, von einer ordnungsgemäßen Nutzung auszugehen?
Herr Staatssekretär, die Antwort ist einigermaßen befriedigend, nämlich dahingehend, dass die Regierung der Oberpfalz eine Baugenehmigungspfl icht für möglich erachtet.
Allerdings ist es so, dass dieser Elektrozaun nicht nur 40 cm, sondern 1,50 Meter hoch ist. Es gibt Fotos, die dies belegen. Dieser Zaun besteht seit drei Jahren, und zwar in dieser Höhe. Ist das in Ordnung? Eigentlich soll das Ganze während der Nutzzeit mobil genutzt werden.
Herr Staatsminister, ich frage Sie: Hält das Bayerische Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten ausschließlich CSU-Politiker – neun von neun politischen Diskutanten – für fähig, bei der mit Steuergeldern fi nanzierten Fachtagung „Ländliche Entwicklung in Bayern“ am 29. Mai in Passau etwas Sinnvolles zu sagen? – Falls ja, warum? Falls nein, wer oder was hindert das Staatsministerium daran, im Interesse des ländlichen Raumes Politiker aller Fraktionen mit ihren Ideen und Impulsen einzuladen?
Das ist in Ordnung so.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bei Petitionen ist es üblich, dass Ortsbesichtigungen stattfi nden, um sich vor Ort im Gespräch mit den Betroffenen ein Bild machen zu können. Wir im Petitionsausschuss handhaben dieses eigentlich in guter Weise und beschließen das in der Regel in jeder Sitzung in mehreren Fällen.
Gerade wenn es um die Genehmigung eines Steinbruchs geht, der mitten in dem ausgewiesenen Naturpark Altmühltal liegt und dem die betroffene Kommune, die Stadt Hemau, in der westlichen Oberpfalz gelegen, das gemeindliche Einvernehmen verweigert hat, sodass eine Ersatzvornahme durch das Landratsamt erfolgt ist, halte ich es nicht für ungewöhnlich, dass sich Mitglieder des Landtags aufgrund einer eingereichten Petition vor Ort einen Eindruck verschaffen und sich dann eigene Meinungen bilden. Ungewöhnlich fi nden ein solches Vorgehen nur diejenigen Abgeordneten, die sich als verlängerter Arm der Staatsregierung und ihrer nachgelagerten Behörden begreifen. Wir GRÜNEN wollen in anderer, unabhängiger Art und Weise mit den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger umgehen und Entscheidungen nicht am grünen Tisch, sondern, wenn es notwendig und sinnvoll erscheint, vor Ort in der dort noch grünen Natur herbeiführen.
Dass die Behörden bis zur abschließenden Behandlung einer Petition alle Maßnahmen unterlassen, die Tatsachen schaffen, ist ebenso üblich, sonst könnte die Zeitschiene, die jede Eingabe im Bayerischen Landtag durchläuft, alle Petitionen ad absurdum führen.
Worum geht es denn konkret? – Mitten im Naturpark Altmühltal sollen ein Steinbruch und ein Schotterwerk errichtet werden, und das, obwohl die bayerische Natursteinindustrie schon seit längerem einen Umsatzrückgang zu verzeichnen hat. Seit 1984 gibt es bei der Nachfrage nach Kies einen Rückgang um circa 30 %. Bestehende Betriebe im Umkreis von bis zu 12 Kilometern um die geplante Abbaufl äche sind nur etwa zu 50 % ausgelastet.
Diese Betriebe haben mir glaubhaft versichert, dass sie selbst den Bedarf gut decken können und eine Unterversorgung mit Kies im Landkreis Regensburg, vor allem in diesem Gebiet, nicht zu befürchten ist.
Bei diesem Schotterwerk entstehen Lärmemissionen, und die Landschaft wird nicht mehr die sein, die sie heute ist. Man muss sich die Frage stellen, ob der Steinbruch so notwendig ist und die Genehmigung im öffentlichen Interesse liegt, dass man die Zerstörung der gewachsenen Natur- und Kulturlandschaft in Kauf nimmt. Besteht überhaupt Bedarf für ein solches Vorhaben, wenn es schon zahlreiche andere Steinbrüche in dieser Region gibt? – Das sind Fragen, die wir GRÜNE ganz eindeutig nicht mit Ja beantworten können.
Aufgrund dessen, dass es sich vermutlich nicht um hochwertigen Rohstoff handelt, jedoch die Öffnung eines Steinbruchs beantragt wird, ist auch die Überlegung zu prüfen, ob das Hauptinteresse nicht so sehr dem Abbau des Gesteins, sondern vielmehr der anschließenden Verfüllung mit abzulagerndem Material gilt.
Die Stadt Hemau soll in dem Verfahren geäußert haben, dass sie an einer Deponierung von Erstaushub Interesse hätte. Ein solches Interesse berechtigt aber nicht, die Belange des Naturschutzes, des Landesschaftsschutzes und der Naherholung hinter die Belange der Rohstoffgewinnung zu stellen.
Eine Befreiung gemäß § 9 der Naturparkverordnung bzw. eine solche Hintanstellung dieser Belange in einer landesplanerischen Beurteilung wäre nicht rechtmäßig. Auch die Kreisgruppe Regensburg des „Bund Naturschutz“ lehnt deshalb die Errichtung und den Betrieb eines Steinbruchs auf dem Grundstück der Gemarkung Aichkirchen ab, zumal es sich nicht um einen einmaligen Eingriff in die Schutzzone des Naturparks Altmühltal handelt, sondern um einen Eingriff, der sich 30 Jahre hinziehen soll.
Hinzu kommt noch, dass bereits vor der Behandlung der Petition im Umweltausschuss Tatsachen geschaffen und in nicht unerheblichem Umfang Wälder abgeholzt worden sind, sodass beispielsweise der im Bescheid des Landratsamtes vorgesehene Schutzstreifen mit einer Breite von 30 Metern gar nicht mehr hergestellt werden kann. Dieser ist schon zerstört. Dies ist nur ein Beispiel dafür, dass in diesen Genehmigungsverfahren einiges verkehrt läuft, was wir uns genau ansehen sollten. Der Umweltausschuss hingegen hat mit den Stimmen der großen Koalition aus CSU und SPD die Eingabe aufgrund der Stellungnahme der Staatsregierung für erledigt erklärt. Wir GRÜNEN hatten die Durchführung einer Ortsbesichtigung beantragt und darum gebeten, vor einer endgültigen Beschlussfassung keine weiteren vollendeten Tatsachen zu schaffen.
Diesen Vorschlag zum Verfahren mache ich auch heute wieder und beantrage hiermit, erstens eine Ortsbesichtigung durchzuführen und zweitens eine klare Botschaft an
das Landratsamt und den Antragsteller zu senden, bis zu einer endgültigen Beschlussfassung davon abzusehen, vollendete Tatsachen zu schaffen.
Sie haben nach wie vor die Möglichkeit, nach einer Ortsbesichtigung bei Ihrer Meinung zu bleiben. Vielleicht bestätigt die Ortsbesichtigung ja ihre Auffassung, dass die Behörden bei dieser Genehmigung alle Belange in ordnungsgemäßer Weise gegeneinander abgewogen haben. Es gehört aber meines Erachtens zu den Gepfl ogenheiten in diesem Haus, dass eine Ortsbesichtigung dann beschlossen wird, sobald eine Fraktion gute Gründe dafür vorbringen kann. Im Petitionsausschuss wird das so gehandhabt, im Umweltausschuss nicht. Der Erhalt der intakten Umwelt und die Bewahrung des Erholungswertes eines Naturparks sollten uns ein sorgfältiges und gewissenhaftes Vorgehen mit dieser Petition wert sein.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Das Petitionsrecht räumt allen Bewohnerinnen und Bewohnern Bayerns das Recht ein, sich mit Eingaben und Beschwerden an den Landtag zu wenden, wenn sie sich durch öffentliche Stellen ungerecht behandelt fühlen. So steht es in etwa in unserer Bayerischen Verfassung. Wie wir im Landtag mit den Petitionen umgehen, bestimmt die Geschäftsordnung, so nüchtern könnte man es sehen. Wie wir im Bayerischen Landtag, im Ausschuss für Eingaben und Beschwerden, mit den Anliegen, die an uns herangetragen werden, umgehen, bestimmen wir Abgeordnete. Nehmen wir die Bitten der Petenten ernst? Machen wir uns eingehend Gedanken, ob und wie wir den Anliegen Rechnung tragen wollen oder können? Betrachten wir das Ganze nicht nur als einen zu vollziehenden Verwaltungsakt oder als eine lästige Pfl ichtübung, damit der Bayerischen Verfassung Genüge getan wird? Das liegt an uns allen.