Franz Meyer

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Last Statements

Sehr verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Staatsregierung unterstützt grundsätzlich Bemühungen, auch Flugzeugtreibstoffe generell der Energiesteuer zu unterwerfen.
Von erheblicher Bedeutung ist in diesem Zusammenhang jedoch, dass es bei der Einführung der Besteuerung nicht zu einer Wettbewerbsverzerrung zulasten Deutschlands und damit auch Bayerns kommen darf.
Dies wäre jedoch der Fall, wenn eine isolierte Besteuerung von Treibstoff auf deutschen Flughäfen eingeführt würde. Herr Kollege Kupka hat bereits die Argumente dargestellt. Nationale Alleingänge lehnen wir aus diesem Grund ab. Zu befürworten wäre einzig eine EU-weite bzw. eine – der Herr Kollege Kupka hat es gesagt – international einheitliche Besteuerung aller Flüge. Letztere scheitert jedoch zunächst an den derzeit auch bestehenden EU-rechtlichen Vorgaben.
Eine Änderung der grundsätzlichen EU-weiten Steuerbefreiung kann nur durch die EU-Kommission, nicht jedoch durch einzelne Mitgliedstaaten initiiert werden. Sie bedarf der Zustimmung sämtlicher Mitgliedstaaten; Sie haben ja einen Kommissar in Ihren Reihen in der EU. Diese Einstimmigkeit erscheint jedoch trotz mehrfach angestrebter Bemühungen der deutschen Bundesregierung aufgrund entschiedenen Widerstands auch von EU-Mitgliedstaaten mit starkem Tourismus derzeit ausgeschlossen.
Es ist das erklärte Ziel auch der Bundesregierung, die Steuerbegünstigung im Rahmen einer einheitlichen Lösung für die Gemeinschaft abzubauen. Deshalb sind nach unserer Auffassung derzeit keine weiteren landespolitischen Aktivitäten erforderlich. Der Kernbereich ist die Wettbewerbsverzerrung. Eine einseitige Einführung würde in unserem Land für alle eine Wettbewerbsverzerrung bedeuten und Arbeitsplätze gefährden. Deshalb bitte ich, die vorliegenden Anträge abzulehnen.
Verehrte Frau Kollegin, ich habe deutlich dargestellt, dass es insbesondere eine massive Wettbewerbsverzerrung bedeuten würde, wenn wir diesen Alleingang planten. Ich habe dargestellt, dass die Staatsregierung grundsätzlich alle Bemühungen, auch Flugzeugtreibstoffe generell der Energiesteuer zu unterwerfen, befürwortet. Neben dem unstreitig einzubeziehenden Aspekt des Klimaschutzes sollte eine Gleichbehandlung sämtlicher Verkehrsträger herbeigeführt werden.
Aber ich sage nochmals: Die Wettbewerbsverzerrung würde in unserem Land Arbeitsplätze gefährden.
Wir sollten gemeinsam dafür kämpfen, diese Sache EUweit zu regeln. Ich lade Sie alle herzlich ein, gerade auch in Ihren Bereich auf eine entsprechende Regelung hinzuwirken.
Sie können auch mit Ihrem Kommissar darüber reden, der auch die Bundesrepublik Deutschland vertritt.
Herr Kollege Schieder.
Verehrter Herr Kollege Schieder, sicher haben Sie meiner Rede genau zugehört. Tatsache ist, dass dadurch eine Wettbewerbsverzerrung eintritt, wenn Deutschland allein eine solche Regelung einführt, weil dann ausländische Fluglinien das dort günstigere Angebot nutzen.
Ich möchte nochmals deutlich machen, dass es dann in unserem Lande eine massive Wettbewerbsverzerrung gäbe. Deshalb sollten wir gemeinsam versuchen, EUweit eine Regelung zu fi nden. Dies ist auch die Position der Bayerischen Staatsregierung.
Sehr verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Antrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN ist nichts anderes als der untaugliche Versuch, mit populistischen Themen auf sich aufmerksam zu machen. Herr Kollege Wörner, auch Ihr Beitrag passt in diese Kategorie.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Jeder Beamte, der Kinder erzieht oder pfl egebedürftige Angehörige betreut, hat einen Rechtsanspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit. Ich darf insoweit auf die Regelungen des Artikels 80 b des Bayerischen Beamtengesetzes verweisen. Wir haben damit schon vor vielen Jahren ein Instrumentarium geschaffen, um das viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Privatwirtschaft die Beamten beneiden. Unsere Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeiten sind in jeder Hinsicht vorbildlich und lassen individuelle Lösungen bei der Kinderbetreuung zu. Ich bin sehr häufi g vor Ort bei den Finanzämtern und den Vermessungsämtern. Dabei habe ich festgestellt, dass dort viele Bedienstete in Teilzeit beschäftigt sind. Hier ist das Land Bayern mit den Entscheidungen der Staatsregierung ein Vorbild.
Wir bieten unseren Beschäftigten Rahmenbedingungen für die Kinderbetreuung, die in der Privatwirtschaft alles andere als selbstverständlich sind. Eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit bei vollem Lohnausgleich ist allerdings realitätsfremd. Herr Kollege Dr. Huber hat dies bereits im Detail dargestellt. Der Anteil der Personalausgaben – darauf möchte ich hinweisen – liegt derzeit in Bayern bei etwa 43 %. Das sind rund 14,5 Milliarden Euro. Beinahe jeder zweite Euro im bayerischen Staatshaushalt entfällt auf Personalkosten.
Ich darf festhalten, dass der von uns eingeschlagene Konsolidierungskurs auch unter Einbeziehung der Personalausgaben eine richtige Weichenstellung war, die sich auszahlt. Bayern ist übrigens nicht das einzige
Land mit einer Arbeitszeit für die Beamten von mehr als 40 Stunden in der Woche. Auch Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Thüringen sowie der Bund haben Wochenarbeitszeiten für Beamte von mehr als 40 Stunden eingeführt. Andere Länder planen ebenfalls entsprechende Schritte.
Wir stehen in der Verantwortung für die Zukunft unseres Landes. Die Bewältigung der schwierigen Lage erforderte auch umfassende Weichenstellungen. Ein Zickzack-Kurs, wie ihn die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN fordert, hilft uns dabei nicht weiter. Ich gehe davon aus, dass die Mehrheit des Landtags diesen vorliegenden Antrag ablehnt.
Sehr verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben Finanzdaten, die einmal mehr zeigen, dass wir in Bayern für eine solide, seriöse und vor allem nachhaltige Finanz- und Haushaltspolitik stehen. Dies zeigt vor allem die geringste Pro-Kopf-Verschuldung, die niedrigste Zinsquote und vor allem die höchste Investitionsquote.
Das sind Fakten, die Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen der Opposition, einmal zur Kenntnis nehmen sollten. Wenn wir Ihre Vorschläge der letzten Jahre alle umgesetzt hätten, hätten wir heute nicht einen Haushalt ohne einen Cent Neuverschuldung.
Auf der Grundlage der aktuellen Mai-Schätzung können wir gegenüber den im Doppelhaushalt 2007/2008 veranschlagten Steuereinnahmen für 2007 eine Verbesserung von bis zu 1,34 Milliarden Euro und für 2008 eine Verbesserung von bis zu 1,98 Milliarden Euro erwarten. Diese Entwicklung ist sehr erfreulich. Trotzdem dürfen wir bei aller Freude nicht übersehen, dass dies nur Prognosen sind. Ob diese genauso eintreffen, werden wir erst im Nachhinein feststellen können. Deshalb warne ich davor, diese Gelder sofort alle zu verplanen. In den letzten Jahren haben wir gesehen, dass die Steuereinnahmen sehr stark schwanken können. Dagegen müssen wir uns wappnen.
Wir dürfen auch nicht übersehen, dass es sich um konjunkturell bedingte zusätzliche Steuereinnahmen handelt. Gerade im Aufschwung ist es wichtig, weiterhin Haushaltsdisziplin zu wahren.
Beim Umgang mit den Ergebnissen der Steuerschätzung wollen wir uns daher von folgenden Eckpunkten leiten lassen:
Erstens. Die Steuermehreinnahmen ermöglichen es, für unser Zukunftsprogramm Bayern 2020 ab dem Jahre 2008 eine Finanzierung in einer Größenordnung von insgesamt etwa 1,5 Milliarden Euro vorzusehen.
Zweitens. Wir können dabei das Programm ohne Privatisierungsmittel darstellen und schonen diese als Sicherungspolster für die Zukunft. Das ist ein entscheidender Punkt.
Drittens. Jetzt ist die Zeit für Schuldenrückzahlungen. Der Haushalt ohne neue Schulden war der entscheidende erste Schritt. Mit dem Schuldenabbau setzen wir unsere solide Finanzpolitik konsequent vor. Jetzt müssen wir Schulden zurückzahlen. Wann denn sonst? Diese Chance müssen wir nutzen. Gerade eine nachhaltige Finanzpolitik bedeutet, Schulden zu tilgen und vor allem zu investieren.
Dies ist und bleibt der entscheidende bayerische Erfolgskurs. Diesen Weg werden wir auch fortführen. Wir setzen damit den Dreiklang von Sparen, Reformieren und Investieren konsequent um.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN und der SPD – ich sehe, dass die Sprecher nicht mehr da sind; Herrn Kollegen Mütze sehe ich noch in der letzten Reihe sitzen –: Nennen Sie mir ein Land, das schon heute weniger Schulden hat oder mehr investiert. Ein solches Land werden Sie nicht nennen können. Die erwarteten Steuermehreinnahmen werden uns in die Lage versetzen, unsere fi nanzpolitische Spitzenstellung weiter auszubauen.
Genau aus diesem Grund hat die Staatsregierung am 15. Mai Folgendes beschlossen:
Erstens. Wir tilgen Schulden. Von den im Haushaltsvollzug erwarteten Mehreinnahmen soll ein dreistelliger Millionenbetrag zur Tilgung von Schulden verwendet werden. Das ist auch der Wille des Steuerzahlers. In einer TED-Umfrage vom letzten Dienstag haben immerhin 72 % aller Anrufer die Frage „Wohin mit den zusätzlichen Steuermilliarden?“ mit „Schulden tilgen“ beantwortet. Das sollten Sie zur Kenntnis nehmen. Ich frage Sie: Wann, wenn nicht in konjunkturell guten Zeiten, wäre Ihrer Meinung nach der richtige Zeitpunkt, Schulden abzubauen? Genauso haben wir auch in den guten Jahren 1999 und 2000 gehandelt. Ich erinnere daran, dass wir damals eine Milliarde D-Mark – ich betone: eine Milliarde D-Mark – zurückgezahlt und so bis heute 160 Millionen Euro Zinsen gespart haben. Das heißt, Tilgung ist eine Investition in die Zukunft unseres Landes.
Zweitens. Wir investieren zusätzlich. Frau Kollegin Görlitz hat es bereits angesprochen: 100 Millionen Euro stellen wir durch die sofortige Freigabe haushaltsgesetzlicher Sperren für das Jahr 2007 bereit. Damit werden zusätzliche Investitionen der Kommunen und der Freien Träger sowie staatliche Baumaßnahmen angestoßen.
Drittens. Wir schonen die eingeplanten Privatisierungserlöse.
Bei der Aufstellung des Nachtragshaushalts 2008 beabsichtigt die Staatsregierung, von folgenden Eckpunkten auszugehen:
Erstens. Zunächst wollen wir die im Stammhaushalt 2008 eingeplanten Privatisierungserlöse von 471 Millionen Euro durch Steuereinnahmen ersetzen.
Er kann sich anschließend melden.
Es war immer das erklärte Ziel der Bayerischen Staatsregierung, den Einsatz von Privatisierungsmitteln zum Haushaltsabgleich so gering wie möglich zu halten. Dank der höheren Steuereinnahmen werden wir nach 2007 auch für 2008 erreichen, dass die laufenden Ausgaben durch die laufenden Einnahmen gedeckt sind.
Zweitens. Ungefähr eine Viertelmilliarde Euro werden nach derzeitigem Stand über die Steuerverbünde auf die Kommunen entfallen.
Drittens. Mit dem Nachtragshaushalt wollen wir ein Zukunftsprogramm Bayern 2020 auf den Weg bringen. Das Gutachten „Zukunft Bayern 2020“ ist Grundlage für ein Gesamtkonzept, mit dem Bayern bis 2020 seine Spitzenposition behalten und weiter ausbauen kann. Wir werden in den kommenden Wochen und Monaten die dortigen Empfehlungen politisch abwägen und gewichten. Unser Ziel ist es, zusätzliche Investitionen in wichtigen politischen Zukunftsfeldern auf den Weg zu bringen.
Eines steht aber bereits jetzt fest: Finanziert werden soll dies ohne neue Schulden. Es wird ohne neue Schulden fi nanziert. Das möchte ich heute betonen.
Wir werden unsere nachhaltige Finanzpolitik für Bayern im Interesse unseres Landes und insbesondere im Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger fortführen. Ich darf das Hohe Haus um Unterstützung für den Kurs der Staatsregierung bitten.
Verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der wesentliche Gegenstand des Gesetzentwurfs der Staatsregierung zur Änderung des Personalvertretungsgesetzes ergibt sich aus der grundlegenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Mai 1995 zu den Grenzen der Mitbestimmung und der Personalvertretung. Ich möchte heute vor allem Frau Kollegin Heckner sehr herzlich danken, insbesondere für die ausführliche Darstellung der Beratungen in den Ausschüssen, für ihre praxisbezogene Rede und für die Erläuterungen hinsichtlich der Aussagen der Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, die hier nicht wirklich wiedergegeben haben, was in den Beratungen erörtert wurde.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, eine Anpassung des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes an die verfassungsrechtlichen Vorgaben ist in zweierlei Hinsicht erforderlich. Erstens. Wie bereits bislang bei Beamten kann die Einigungsstelle künftig in mitbestimmungspfl ichtigen Angelegenheiten, die die Arbeitnehmer betreffen, statt eines endgültigen Beschlusses nur mehr eine unverbindliche Empfehlung an die oberste Dienstbehörde aussprechen.
Zweitens: Beschlüsse der Einigungsstellen in mitbestimmungspfl ichtigen Angelegenheiten stehen künftig unter dem Aufhebungsvorbehalt und dem Letztentscheidungsrecht der obersten Dienstbehörde, wenn ein Beschluss im Einzelfall wegen seiner Auswirkungen auf das Gemeinwesen wesentlicher Bestandteil der Regierungsverantwortung ist.
Bei diesem tragfähigen Gesetz infolge der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts – ich erinnere daran, dass das von anderen Bundesländern ebenfalls gewählt
worden ist -, bleibt die Einigungsstelle nur von Fall zu Fall einzurichten. Neben dem unparteiischen Vorsitzenden, auf den sich beide Seiten einigen, können, je nach dem zu verhandelnden Thema, sowohl die oberste Dienstbehörde als auch die Personalvertretungsseite Spezialisten als Beisitzer in das Gremium entsenden. Das ermöglicht fachlich fundierte Entscheidungen. Solche Vorteile bietet der im SPD-Gesetzentwurf enthaltene Vorschlag in keiner Weise. Frau Kollegin Heckner hat das treffend dargestellt. Sie hat auch darauf verwiesen, dass bei den Beratungen in den Ausschüssen zahlreiche Änderungen bzw. Ergänzungen beschlossen worden. Ich möchte hier einmal deutlich festhalten, dass die Arbeitnehmerrechte ausgebaut und nicht abgebaut werden, Herr Kollege Wörner.
Nehmen Sie dies bitte zur Kenntnis, auch wenn es für Sie manchmal schwer ist. Aber auch Sie müssen die Wahrheit zur Kenntnis nehmen.
Ich weise auch darauf hin, werte Kolleginnen und Kollegen, dass Teile der Petition des Bayerischen Beamtenbundes in den Gesetzentwurf übernommen wurden. Herr Kollege Wörner, dies sollten Sie zumindest zur Kenntnis nehmen, auch wenn Sie das nicht einsehen, so wie Sie das heute dargestellt haben.
Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, bei den von den Ausschüssen empfohlenen Änderungen handelt es sich um weitere Erleichterungen des Geschäftsgangs der Personalvertretung und um die Ausdehnung von Beteiligungsrechten. Frau Kollegin Heckner hat die Ergänzungsvorschläge bereits dargestellt, ich muss sie nicht wiederholen. Der Gesetzentwurf der Staatsregierung einschließlich der hierzu ergangenen Beschlussempfehlungen enthält maßvolle Änderungen bei den Beteiligungsrechten, soweit das angezeigt ist. Insgesamt wird dadurch eine zeitgemäße Fortentwicklung des Bayerischen Personalvertretungsrechtes gewährleistet. Ich bitte Sie, dem Gesetzentwurf der Staatsregierung in der Fassung der Beschlussempfehlungen der Ausschüsse Ihre Zustimmung zu geben.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich bei der Kollegin Heckner sehr herzlich für Ihre Darstellung und für die klare Aussage, die Mehrheitsfraktion werde die vorliegenden Anträge ablehnen, bedanken. Wir müssen Verantwortung für unser Land und unsere Zukunft übernehmen und das geht nicht mit den Anträgen, die Sie gestellt haben, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der Opposition.
Ich möchte klarstellen, dass die Staatsregierung stets für die Einheitlichkeit der Arbeitszeit aller Beschäftigungsgruppen im öffentlichen Dienst eingetreten ist. Ich sage noch einmal: für die 42-Stunden-Woche. In den Tarifverhandlungen hat die einmalige Chance bestanden, dieses Ziel zu erreichen. Leider haben die Gewerkschaften die Zeichen der Zeit nicht erkannt, im Interesse der öffentlichen Haushalte zu handeln. Ich möchte auch betonen, dass mit dem in den Tarifverhandlungen erreichten Ergebnis ein wichtiger Schritt in die von uns angestrebte Richtung erreicht worden ist.
Der Abstand in der Arbeitszeit von Beamten und den übrigen Beschäftigten ist von bis zu 3,5 Stunden auf durchschnittlich 1,7 Stunden verkürzt worden. Darauf hat Frau Kollegin Heckner schon sehr deutlich hingewiesen: Beamte und Arbeitnehmer trennen im Durchschnitt nur noch 20 Minuten am Tag. Angesichts dieser Größenordnung haben sicher die vielen Arbeitslosen in unserem Land kein Verständnis für die hitzigen Debatten, die in diesem Zusammenhang gerade von der Opposition geführt werden.
Ich möchte darauf hinweisen, dass Bayern nicht das einzige Land mit einer Arbeitszeit für Beamte von mehr als 40 Stunden in der Woche ist. Auch Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Thüringen sowie der Bund haben Wochenarbeitszeiten für Beamte von mehr als 40 Stunden eingeführt. Die angespannte Haushaltslage wird die übrigen Länder mittelfristig auch dazu zwingen, entsprechende Schritte in Angriff zu nehmen.
Selbstverständlich gilt der Jugendarbeitslosigkeit unser besonderes Augenmerk.
Bei allen notwendigen Einsparmaßnahmen wurde und wird deshalb auf die Aufrechterhaltung eines Einstellungskorridors für Schul- und Hochschulabgänger geachtet. Ich möchte darauf sehr deutlich hinweisen.
Frau Kollegin Heckner hat bereits darauf aufmerksam gemacht, dass wir im Herbst letzten Jahres das Gesetz über eine bayerische Einmalzahlung und zur Änderung des Bayerischen Sonderzahlungsgesetzes im Landtag im Interesse unserer Beamtinnen und Beamten diskutiert und beraten haben.
Wir stehen in der Verantwortung für die Zukunft unseres Landes. Ein Zickzackkurs, wie ihn die SPD und die GRÜNEN fordern, hilft uns nicht weiter. Deshalb begrüße ich sehr, dass die vorliegenden Anträge heute abgelehnt werden.
Verehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Für die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Pflege- oder Geburtsfällen an bayerische Beamte und Versorgungsempfänger gelten derzeit aufgrund des Artikels 11 des Bayerischen Besoldungsgesetzes die Beihilfevorschriften des Bundes. Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 17. Juni 2004 festgestellt, dass die Beihilfevorschriften des Bundes in ihrer gegenwärtigen Fassung verfassungswidrig sind, als Verwaltungsvorschrift nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen des Gesetzesvorbehalts genügen und nur noch für eine Übergangszeit in Kraft bleiben. Auch die Länder, die bislang auf das Bundesrecht verwiesen haben oder verweisen, müssen deshalb ihr Beihilferecht auf neue gesetzliche Grundlagen aufbauen. Der Freistaat Bayern wird deshalb von seiner ihm übertragenen Rechtsetzungskompetenz Gebrauch machen, zumal infolge der Föderalismusreform weitere Gesetzgebungszuständigkeiten auf dem Gebiet des Beamtenrechts auf den Freistaat Bayern übergegangen sind.
Kollege Dr. Huber hat bereits die Elemente des Bayerischen Beihilferechts dargestellt; ich muss dies hier nicht im Einzelnen wiederholen. Ich möchte nur festhalten: Die Staatsregierung wird den Landtag fortlaufend über den Erlass und die geplanten Änderungen der Rechtsverordnung unterrichten.
Verehrter Herr Kollege Wörner, die bisherigen kostenartbezogenen Eigenbeteiligungen bleiben dem Grunde nach erhalten, werden aber im Hinblick auf die Steuerungswirkung stärker am Umfang der Inanspruchnahme medizinischer Leistungen ausgerichtet. Das heißt, je höher der Bedarf des Beihilfeberechtigten und seines Ehegatten an medizinischen Leistungen ist, desto höher ist auch die Eigenbeteiligung. Gleichzeitig wird das Erfordernis einer Verwaltungsvereinfachung berücksichtigt. Zur Vermeidung einer Überforderung durch Eigenbeteiligungen wird die bisherige – ich betone: die bisherige – Härtefallregelung beibehalten.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, durch die Bezugnahme auf die individuellen finanziellen Rahmenbedingungen wird eine sozial ausgewogene Belastungsobergrenze gesetzt. Eine finanzielle Überforderung des einzelnen Beihilfeberechtigten wird vermieden. Eine Eigenbeteiligung fällt für Kinder, für Waisen, für Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst und Pflegeleistungen nicht an. Mit dieser modifizierten Eigenbeteiligung werden die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger in einer Größenordnung belastet, die den bisherigen Einzelzuzahlungen entspricht. Es geht also nicht darum, die
Beamten, Richter und Versorgungsempfänger zusätzlich zu belasten.
Im federführenden Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes wurde der Gesetzentwurf intensiv beraten. Die dort mehrheitlich beschlossenen Änderungsanträge konkretisieren die Beihilfegewährung für Beamte, die Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung sind, und die Eigenbeteiligung. Ich bitte Sie, dem Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes zuzustimmen.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der heute in Zweiter Lesung zur Beratung und Abstimmung stehende Gesetzentwurf über die Gewährung von Einmalzahlungen für die Jahre 2006 und 2007 sowie die unveränderte Fortgewährung der jährlichen Sonderzahlung bis Ende 2009 stellt ein Novum dar. Besoldungsanpassungen waren bis zur Neugestaltung unserer föderalen Ordnung Sache des Bundes. Heute entscheiden wir eigenständig.
Die Staatsregierung hat diese neue Kompetenz zunächst zum Anlass genommen, mit dem Beamtenbund und dem Deutschen Gewerkschaftsbund über die notwendigen Folgerungen aus dem abgeschlossenen Tarifvertrag für den Beamtenbereich zu sprechen. Im Verlauf dieser Gespräche wurden Eckpunkte erarbeitet, die sich im Gesetzentwurf der Staatsregierung wiederfi nden. Ich brauche diese Eckpunkte nicht nochmals zu erwähnen; Kollege Klaus Stöttner hat sie sehr treffend und umfassend erläutert. Dafür möchte ich mich beim Kollegen Stöttner bedanken.
Ich möchte insbesondere nochmals hervorheben, dass die Beamten die Einmalzahlung für das Jahr 2006 bereits mit den Oktoberbezügen im Vorgriff auf die zu erwartende gesetzliche Regelung erhalten haben.
Ich möchte schon deutlich machen, verehrte Kolleginnen und Kollegen, dass zudem auch nach 2009 die Mittel, die für die Sonderzahlung gegenwärtig zur Verfügung stehen, im Rahmen des zukünftig zu gestaltenden bayerischen Besoldungsrechts voll erhalten bleiben werden. Schließlich wird über die Übertragung der im Tarifvertrag der Länder vereinbarten linearen Erhöhung von 2,9 % ab 01.01.2008 zeitnah auch im Lichte der Haushaltssituation entschieden.
Die vorstehenden Eckpunkte stellen sich inhaltlich als Maßnahmenpaket dar, das im Vergleich zum Tarifbereich des öffentlichen Dienstes in Bayern aber auch im BundLänder-Vergleich als Ganzes behandelt und auch bewertet werden muss.
Verehrter Herr Kollege Hallitzky, das sind keine Sonntagsreden, das ist konkretes Handeln.
Gerade der Gesetzentwurf der Bayerischen Staatsregierung bringt dies zum Ausdruck.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Gewährung von Einmalzahlungen und zur unveränderten Verlängerung der Sonderzahlung setzen wir also den ersten Teil dieses Maßnahmenpaketes um. Schon heute gewährt Bayern im Ländervergleich mit die höchste Sonderzahlung. Auch die Einmalzahlung liegt mit an der Spitze im Ländervergleich.
In einigen anderen Ländern hingegen ist die Sonderzahlung nahezu abgeschafft. Erst in jüngster Zeit hat die Landesregierung von Baden-Württemberg beispielsweise geäußert, dass sie ebenfalls eine Absenkung der Sonderzahlung für ihre Beamten und insbesondere für ihre Versorgungsempfänger anstrebt.
Verehrter Herr Kollege Wörner, zu Ihrem längeren Vortrag möchte ich festhalten, dass auch im Jahre 1990 – wenn ich es richtig im Kopf habe – die Arbeitszeit nach unten gefahren wurde; damals gab es auch keine Kürzungen, und ich darf wiederholen, dass dies, was ich eben dargestellt habe, Teil eines gesamten Maßnahmenpaketes ist. Ich bitte, das so hinzunehmen
und klar zu sehen, dass die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag und die Staatsregierung hier klare Vorgaben gemacht haben.
Lieber Herr Kollege Stahl, du hast die Dinge angesprochen, die zutreffen. Bayern liegt hier an der Spitze.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, mit der unveränderten Verlängerung der bayerischen Sonderzahlung und der Gewährung auch von Einmalzahlungen in den Jahren 2006 und 2007 stellt die Staatsregierung unter Beweis – Kollege Stahl hat das gerade mit seiner Zwischenfrage bestätigt –,
dass die Staatsregierung verantwortungsbewusst mit ihren neuen Kompetenzen umgeht. Diese neuen Kompetenzen werden wir umfassend nutzen. Ein Schwerpunkt der Dienstrechtsreform wird in der Konzeption eines eigenen bayerischen Besoldungsrechts liegen. Neben der Stärkung der Leistungsbezogenheit muss das neue Besoldungsrecht die Attraktivität des Beamtenstatus weiter gewährleisten.
Es hilft nichts, wenn man Zwischenrufe macht; das zeigt nur, man hat ein schlechtes Gewissen.
Um die Akzeptanz einer Reform bei den Beschäftigten zu erhöhen, beabsichtigen wir, die Interessenvertretung der Beamten und Richter in den Reformprozess frühzeitig und umfassend einzubinden. Hierzu sollen ein Symposium am 7. Dezember 2006 und eine Reihe von Fachgesprächen unter Einbeziehung von Sachverständigen und Vertretern der Verbände und der Wirtschaft durchgeführt werden.
Ich bitte um Zustimmung zum Entwurf der Staatsregierung und bitte Sie um Ihr Vertrauen.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Gesetzentwurf der Staatsregierung wird ein wichtiger Beitrag zur zeitgemäßen Fortentwicklung des bayerischen Personalvertretungsrechts geleistet. Dem Anliegen der Personalvertretungen und der Interessenverbände der Beschäftigten einer Verbesserung der gesetzlichen Rahmenverbindungen für ihre Personalvertretungsarbeit in den Bereichen, in denen sich dies mit dem Dienstbetrieb vereinbaren lässt, wird der vorliegende Gesetzentwurf gerecht.
Der Gesetzentwurf enthält auch maßvolle Änderungen bei Beteiligungsrechten für die Personalvertretungen in Bereichen, in denen dies tatsächlich angezeigt ist. Überzogenen Forderungen nach Schaffung vieler Beteiligungsrechte, insbesondere nach Schaffung von Mitbestim
mungstatbeständen und Ausweitung bestehender Beteiligungsrechte für Personalvertretungen, wie sie im SPDGesetzentwurf enthalten sind, erteilt dieser Gesetzentwurf zu Recht eine klare Absage.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, der Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes setzt die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Mai 1995 betreffend die Grenzen der Mitbestimmung der Personalvertretung um. Maßnahmen, die für die Erfüllung der staatlichen Aufgaben von erheblicher Bedeutung sind, dürfen der Letztentscheidung eines dem Parlament verantwortlichen Amtsträgers nicht entzogen werden. Dies erfordert eine Beschränkung der abschließenden Entscheidungsbefugnis der sogenannten Einigungsstelle, die in Mitbestimmungsangelegenheiten angerufen wird. Erstens. Die Einigungsstelle kann künftig, wie bisher schon bei Beamten, auch bei Personalmaßnahmen, die Arbeitnehmer betreffen, nur mehr eine unverbindliche Empfehlung an die oberste Dienstbehörde aussprechen. Zweitens. Einen grundsätzlich abschließenden Spruch der Einigungsstelle bei mitbestimmungspflichtigen sozialen oder innerdienstlichen Angelegenheiten kann die oberste Dienstbehörde an sich ziehen, aufheben und sodann endgültig entscheiden, wenn ein Beschluss im Einzelfall wegen seiner Auswirkungen auf das Gemeinwesen wesentlicher Bestandteil der Regierungsgewalt ist.
Diese Umsetzung der Bundesverfassungsgerichtsentscheidung, die im Übrigen, verehrte Kolleginnen und Kollegen, auch in anderen Bundesländern gewählt worden ist, halte ich für tragfähig. Es bleibt wie bisher dabei, dass die Einigungsstelle jeweils nur von Fall zu Fall einzurichten ist und dass je nach dem zu verhandelnden Thema sowohl die oberste Dienstbehörde als auch die Personalvertretungsseite ihre jeweiligen Spezialisten als Beisitzer in das Gremium entsenden können. Das ermöglicht fachlich fundierte Entscheidungen. Diesen Vorteil bietet der im SPDEntwurf enthaltene Umsetzungsvorschlag nicht. Die SPD will je drei Beisitzer der Einigungsstelle von der obersten Dienstbehörde und vonseiten der Personalvertretung vom Landtag zu Beginn der Amtszeit der Personalvertretungen wählen lassen.
Eine solche Lösung halte ich schon deshalb für nicht praktikabel, da der Landtag nicht nur für den staatlichen Bereich, sondern für sämtliche Gemeinden, Landkreise, Anstalten des öffentlichen Rechts usw. diese Wahlen durchführen müsste.
Der Gesetzentwurf enthält weiter neben gesetzlichen Klarstellungen, Verwaltungsvereinfachungen und Erleichterungen des Geschäftsgangs der Personalvertretung Änderungen bezüglich Beteiligungsrechten der Personalvertretung. Der Erleichterung des Geschäftsgangs der Personalvertretung dient zum Beispiel die eröffnete Möglichkeit zur Verbreitung von Mitteilungen über ein in der Dienststelle eingerichtetes Intranet. Bezüglich der Beteiligungsrechte soll der Personalvertretung etwa ein Mitwirkungsrecht bei der Bestellung und Abberufung von Schwerbehindertenbeauftragten und von Gleichstellungsbeauftragten eingeräumt werden. Bei Maßnahmen zur Förderung der Familienfreundlichkeit der Arbeitsbedingungen soll ein Mitwirkungsrecht geschaffen werden.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, mit dem Gesetzentwurf der Staatsregierung wird ein wichtiger Beitrag zur zeitgemäßen Fortentwicklung des bayerischen Personalvertretungsrechtes geleistet. Ich darf Sie um gute Beratungen in den Ausschüssen und um Zustimmung bitten.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit Verkündung des Grundgesetzänderungsgesetzes im Bundesgesetzblatt vom 31. August 2006 besitzt der Bayerische Landtag seit dem 1. September 2006 die Kompetenz zur Regelung des Besoldungs- und Versorgungsrechtes der bayerischen Beamten. Die neuen Kompetenzen im Dienstrecht werden wir umfassend nutzen. Wir haben jetzt insbesondere die Möglichkeit, ein eigenständiges bayerisches Besoldungs-, Versorgungs- und Laufbahnrecht zu schaffen, mit dem wir eine stärkere Leistungsorientierung, Flexibilisierung und Entbürokratisierung erreichen können. Die Interessensvertretungen der Beamten und der Richter werden wir in den anstehenden Reformprozess frühzeitig und umfassend einbinden. Hierzu werden wir schon Ende dieses Jahres ein Symposion durchführen. Die neuen Kompetenzen eröffnen uns jedoch schon jetzt die Möglichkeit, auf den ersten Teil, nämlich auf die Einmalzahlungen und auf die Sonderzahlungen bis Ende 2009 und auf die in Spitzengesprächen mit den Beamtenverbänden erarbeiteten Eckpunkte zur Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten in Bayern ohne Bundesvorgaben einzugehen.
Ich darf zunächst einige Anmerkungen zur Einmalzahlung machen. In den Jahren 2006 und 2007 erhalten die aktiven Beamten und Richter eine Einmalzahlung von 250 Euro. Versorgungsempfänger und Teilzeitbeschäftigte erhalten die Einmalzahlung anteilig, Anwärter erhalten 100 Euro. Versorgungsempfänger werden damit von den Einmalzahlungen ebenfalls erfasst. Dem Status des Ruhestands wird durch eine Reduzierung der Einmalzahlung auf den entsprechenden Ruhegehaltssatz Rechnung getragen. Die Einmalzahlung für das Jahr 2006 wird den bayerischen Beamtinnen und Beamten bereits im Vorgriff auf das Inkrafttreten dieses Gesetzes mit den Oktoberbezügen 2006 ausbezahlt. Damit halten wir im Interesse unserer Beamten an der bisherigen Praxis fest, auf politisch beschlossene Einmalzahlungen Vorauszahlungen zu leisten. Das ist auch ein Anliegen des Bayerischen Beamtenbundes.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die hierfür notwenigen Verfahrensschritte sind im staatlichen Bereich weitgehend abgeschlossen. Über die Auszahlungen auf kommunaler Ebene entscheiden, wie Sie alle wissen, die Gemeinden eigenständig im Rahmen ihres Selbstverwaltungsrechts.
Erfahrungsgemäß werden sie dem Staat folgen. Der als Zahlungsgrundlage für die Vorausleistung zu beratende Gesetzentwurf der Staatsregierung umfasst den staatlichen wie auch den außerstaatlichen Bereich. Damit ist die Besoldungseinheitlichkeit in Bayern gewährleistet.
Der Vergleich mit dem Bund und den Ländern bestätigt die bayerische Vorreiterrolle. Neben Bayern und BadenWürttemberg wird nur noch Hessen im Jahr 2006 eine Einmalzahlung an seine Beamtinnen und Beamten leisten.
Ich darf jetzt zu den Sonderzahlungen kommen. Mit der unveränderten Verlängerung der jährlichen Sonderzahlungen nach dem Bayerischen Sonderzahlungsgesetz bis zum 31.12.2009 gewährt Bayern seinen Beamten, Richtern und Versorgungsempfängern mit die höchste Sonderzahlung im Bund-Länder-Vergleich. Der Bund hat mit dem Haushaltsbegleitgesetz die Sonderzahlung für das Jahr 2006 bereits reduziert auf weniger als die Hälfte der in Bayern gewährten Sonderzahlung. Auch die Bundesländer Bremen und Hamburg haben eine Einschränkung der Sonderzahlung beschlossen. In Niedersachsen und in Sachsen-Anhalt ist die Sonderzahlung bereits ohnehin nahezu abgeschafft. Die Verlängerung der Sonderzahlung bis zum 31.12.2009 ist ein wichtiges Signal für die bayerischen Beamtinnen und Beamten und die Richter, die sich damit in den nächsten Jahren darauf verlassen können, dass sich die Höhe ihrer Gesamtbezüge nicht verringert. Die Mittel, die gegenwärtig für die Sonderzahlung zur Verfügung stehen, bleiben zudem im Rahmen der künftig zu gestaltenden Besoldungsreform erhalten. Das möchte ich ausdrücklich hervorheben.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, die Staatsregierung zeigt nach Abschluss der Föderalismusreform Verantwortungsbewusstsein, Reformbereitschaft und Entschlusskraft im Umgang mit den neuen Kompetenzen.
Weiteres kann bei den anstehenden Beratungen noch erörtert werden. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf mich bei Ihnen bedanken, dass Sie auch in der Mittagspause anwesend sind.
Für die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen an bayerische Beamte und Versorgungsempfänger gelten derzeit aufgrund Artikel 11 des Bayerischen Besoldungsgesetzes die Beihilfevorschriften des Bundes.
Das Bundesverwaltungsgericht hat im Jahr 2004 festgestellt, dass die Beihilfevorschriften des Bundes in ihrer gegenwärtigen Fassung verfassungswidrig sind: Sie genügen als Verwaltungsvorschriften nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen des Gesetzesvorbehalts und können nur noch für eine Übergangszeit in Kraft bleiben. Auch die Länder, die bislang auf das Bundesrecht
verweisen, müssen deshalb ihr Beihilferecht auf neue gesetzliche Grundlagen stellen. Die Wahrnehmung dieser Rechtsetzungskompetenz durch den Freistaat Bayern ist auch Ausdruck des föderalen Selbstverständnisses, zumal infolge der Föderalismusreform weitere Gesetzgebungszuständigkeiten auf dem Gebiet des Beamtenrechts auf den Freistaat Bayern übergehen.
Das bayerische Beihilferecht soll folgende Elemente enthalten – ich darf sie in aller Kürze darstellen: eine gesetzliche Grundnorm mit Festlegung der Abrechnungsgrundlagen im Bayerischen Beamtengesetz sowie eine Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung, in der Einzelheiten des Leistungsrechts nach Maßgabe der Ermächtigungsnorm festgelegt werden.
Die bisherigen kostenartbezogenen Eigenbeteiligungen bleiben dem Grunde nach erhalten, werden aber im Hinblick auf die Steuerungswirkung stärker am Umfang der Inanspruchnahme medizinischer Leistungen ausgerichtet: Anstelle der bisherigen pro Quartal anfallenden Praxisgebühr in Höhe von 10 Euro erfolgt deshalb eine Eigenbeteiligung von 6 Euro, die von der festgesetzten Beihilfe für jede Honorarforderung abgezogen wird. Anstelle der bisherigen verwaltungsaufwendigen Arzneimittelselbstbehalte wird eine einheitliche Eigenbeteiligung von 3 Euro als Abzug von der Beihilfeleistung für jedes verordnete Medikament geschaffen.
Um die Beamtinnen und Beamten durch Eigenbeteiligungen finanziell nicht zu überfordern, wird die bisherige Härtefallregelung beibehalten. Diese nimmt auf die zustehenden Bezüge und Renten des Beihilfeberechtigten Bezug und stellt eine – ich betone – sozial ausgewogene Belastungsobergrenze dar. Eine Eigenbeteiligung fällt nicht an für Kinder, Waisen, Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst und für Pflegeleistungen.
Mit der modifizierten Eigenbeteiligung werden die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger in einer Größenordnung belastet, die den bisherigen Einzelzuzahlungen entspricht. Es geht also nicht darum, die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger zusätzlich zu belasten.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, sofern durch andere Krankenfürsorgesysteme ein umfassender Krankenfürsorgeschutz im Grunde nach besteht, erfolgt künftig keine ergänzende Gewährung von Beihilfeleistungen mehr. Dadurch erfolgt eine Entflechtung der eigenständigen Krankenfürsorgesysteme, eine mehrfache Gewährung von Leistungen aus demselben Anlass wird vermieden.
Im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung ist die Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte vorgesehen. Hierdurch wird die Grundlage für die künftige Nutzung eines papierlosen Rezepts gelegt. Entsprechendes wird nunmehr auch im Bereich der Beihilfe vorgesehen. Damit wird die Grundlage für eine künftige weitere Vereinfachung des Beihilfefestsetzungsverfahrens geschaffen.
Arbeitnehmer, die wegen der Höhe ihres Einkommens in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungsfrei sind, erhalten seit 1971 von ihren Arbeitgeber einen Beitragszuschuss zu ihrer Krankenversicherung. Voraussetzung für die Zahlung des Beitragszuschusses ist allerdings, dass sich der Arbeitnehmer entsprechend versichert und dies seinem Arbeitgeber durch eine Bescheinigung seiner Krankenversicherung nachweist.
Lediglich in Fällen, in denen der Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss vom Arbeitnehmer nicht genutzt wird, also keine Vorlage des Krankenversicherungsscheins zur Ermittlung des Zuschusses nach § 257 SGB V erfolgt, leistet der Freistaat Bayern Beihilfe an die Arbeitnehmer und die Familienangehörigen nach den gleichen Grundsätzen wie für die Beamten, sofern das Arbeitsverhältnis vor dem 1. Januar 2001 begründet wurde. Spätestens mit Eintritt in den Ruhestand – und damit der Aufl ösung des bisherigen Arbeitsverhältnisses – entfällt jedoch seit jeher der Beihilfeanspruch des Arbeitnehmers. Der Rentner muss sich dann in der Privaten Krankenversicherung umfassend absichern.
Aus Vereinfachungsgründen müssen Steuerpfl ichtige, deren Zinseinnahmen nicht mehr als 1421 Euro bei Alleinstehenden bzw. 2842 Euro bei Verheirateten betragen, nur das entsprechende Kästchen auf Seite 2 des Mantelbogens ankreuzen. Eine zusätzliche Angabe der tatsächlich erhaltenen Zinsen ist dann nicht erforderlich.
Aus diesem Grund liegen aktuell keine Zahlen vor, wie viele zusätzliche Anlagen KAP bei einer Halbierung des Sparerfreibetrags von 1370 Euro/2740 Euro auf 750 Euro/ 1500 Euro ab dem 01.01.2007 zu erwarten sind. Darüber hinaus liegen keine Informationen darüber vor, wie viele zusätzliche Steuerfälle entstehen werden, zumal hier auch die Auswirkungen durch das Alterseinkünftegesetz mit hineinspielen.
Das Alterseinkünftegesetz sieht eine nachgelagerte Besteuerung der Renten vor. Diese Regelung wird in den kommenden Jahren dazu führen, dass ein bedeutender Teil der bundesweit 19 Millionen Rentner, die bisher über
wiegend steuerlich nicht erfasst sind, steuerpfl ichtig wird und jährlich zur Einkommensteuer veranlagt werden muss. Diese Regelung führt zu einem Anstieg der zu veranlagenden Fälle. Der Personalmehrbedarf für das Alterseinkünftegesetz wurde im Erstjahr 2006 bundesweit auf rund 700 bis 1000 MAK geschätzt; der bayerische Anteil beträgt demnach mindestens 105 MAK. Weitere Aussagen zum zusätzlichen Personalbedarf sind jedoch nicht möglich.
Verehrte Frau Vizepräsidentin, verehrte Frau Kollegin Pranghofer, verehrte Kolleginnen und Kollegen, aufgrund der Kündigung der tarifl ichen Arbeitszeitbestimmungen arbeiten rund 26 500 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 42 Stunden.
Die Länder haben sich am 19. Mai 2006 in Potsdam mit Verdi/DBB Tarifunion auf eine längere Arbeitszeit verständigt. Grundlage für die Ermittlung der neuen tarifl ichen Arbeitszeit ist die „festgestellte tatsächliche durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit“. Als tatsächliche durchschnittliche Arbeitszeit wurden in Bayern 39,33 Stunden ermittelt. Hinzu kommt ein „Zuschlag“ von 0,40 Stunden.
Von der Arbeitszeitverlängerung werden aber bestimmte Berufsgruppen ausgenommen, nämlich die Beschäftigten, die ständig Wechselschicht- oder Schichtarbeit leisten, die Beschäftigten an den Unikliniken, die Beschäftigten in Straßenmeistereien, Autobahnmeistereien, KfzWerkstätten, Theater und Bühnen. Für diese Beschäftigten gilt weiter die 38,5-Stundenwoche.
Das Entscheidende ist hier: Das auf den ausgenommenen Beschäftigungskreis entfallende Volumen der Differenz zu der durchschnittlichen Arbeitszeit von 39,73 Stunden wird auf die Beschäftigten in den anderen Beschäftigungsbereichen übertragen und erhöht für diese die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit. Für diese Beschäftigten, das sind über 70 %, liegt die Arbeitszeit dann – nach den derzeitigen Berechnungen – bei 40,08 Stunden. Das bedeutet: Wir haben für den größten Teil der Mitarbeiter die Arbeitszeit deutlich den 42 Stunden der Beamten angenähert. Wir sehen das als ersten Schritt des Erreichens des so genannten Gleichklangs an.
Bezogen auf Ihre Frage bedeutet dies: Bei den Arbeitnehmern – ausgenommen Ärzte –, für die derzeit noch die 42-Stundenwoche gilt, reduziert sich künftig die Arbeitszeit entweder auf 38,5 Stunden, wenn sie den oben genannten Berufsgruppen angehören, anderenfalls erhöht sie sich auf 40,08 Stunden.
Zur Feststellung, für wie viele der 26 500 Arbeitnehmer, die derzeit 42 Stunden arbeiten, künftig nur noch die 38,5Stundenwoche gilt, wäre ein aufwändiger Datenlauf erforderlich, der in der Kürze der Zeit nicht möglich war. Ich kann Ihnen aber die Zahl für die gesamte Arbeitnehmerschaft nennen: Von den insgesamt rund 100 000 Arbeitnehmern im staatlichen Bereich arbeiten künftig insgesamt circa 26 400 nur 38,5 Stunden, nämlich insbesondere die Arbeitnehmer und Auszubildenden der Uniklinika, der Autobahn- und Straßenmeistereien sowie der Theater.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, verehrter Herr Kollege, ich glaube, ich habe es dargestellt, dass von den insgesamt rund 100 000 Arbeitnehmern im staatlichen Bereich künftig etwa 26 400 nur 38,5 Stunden arbeiten. Das sind etwa 25 %. Nach den derzeitigen Berechnungen arbeiten 63,3 % 40,08 Stunden. Ich glaube, dass es auf der Grundlage dieser Vereinbarung gelungen ist, einen Gleichklang mit den Beamten, die 42 Stunden arbeiten, zu erreichen.
Unser Ziel, Herr Kollege, war es, möglichst einen Gleichklang zu erreichen. Den ersten Schritt haben wir getan.
Verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit Blick auf die Mittagspause möchte ich mich kurz fassen.
Nachwachsende Rohstoffe und damit auch Biokraftstoffe sind inzwischen ein unverzichtbares Standbein zur Sicherstellung der wirtschaftlichen Grundlagen unserer bayerischen Landwirtschaft. Es ist daher ein zentrales Anliegen der Bayerischen Staatsregierung, gerade die Herstellung und Nutzung von Biokraftstoffen weiter voranzubringen. Die geplante Besteuerung im Rahmen des neuen Energiesteuergesetzes werden wir daher intensiv begleiten. Wir müssen nämlich verhindern, dass die Entwicklung dieses aufstrebenden und für unsere Umwelt eminent wichtigen Wirtschaftszweigs durch eine überzogene Besteuerung im Keim erstickt wird. Bei der Verfolgung dieses Zieles müssen wir jedoch auch die steuerrechtliche Ausgangslage berücksichtigen. Herr Kollege Robert Kiesel hat es heute bereits eindrucksvoll dargestellt, ich brauche das nicht zu wiederholen.
Meine Damen und Herren, im Sommer 2005 hat die alte Bundesregierung dem Deutschen Bundestag einen Bericht vorgelegt, dessen Ergebnis war, dass ein Liter Biodiesel in Reinform in Höhe von 5 Cent und ein Liter Biodiesel als Beimischungskomponente zu fossilem Diesel in Höhe von 10 Cent überfördert ist. Die alte Bundesregierung unter Beteiligung der GRÜNEN hat daher vorgeschlagen, dass Biodiesel künftig anteilig besteuert werden soll. Deshalb fi nde ich den Antrag des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN scheinheilig; denn damals in der Bundesregierung hat man das mit eingefordert.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, dies ist auch zur Erfüllung von EU-Vorgaben und zur Vermeidung hoher Strafzahlungen erforderlich. Die neue Bundesregierung hat am 15. März 2006 die steuerliche Belastung von Biokraftstoffen im Rahmen des Energiesteuergesetzes beschlossen. Das Gesetz soll am 1. August dieses Jahres in Kraft treten und löst das bisherige Mineralölsteuergesetz ab. Die einzelnen Punkte will ich nicht aufführen; denn sie wurden heute bereits angesprochen. Tatsache ist, die Verpfl ichtung zur steuerlichen Anpassung darf nicht zu einer unnötigen Belastung der Erzeugung von Biokraftstoffen führen.
Die Bayerische Staatsregierung hat daher im Bundesrat einen Antrag eingebracht, der die Belange unserer Landwirtschaft sichert. Der Bundesrat ist am 7. April in seiner Stellungnahme dem bayerischen Antrag gefolgt. Die Staatsregierung setzt sich danach dafür ein – ich darf die Punkte kurz anführen –, dass es bei der Besteuerung von Biodiesel in Reinform bei der im Bericht vom Sommer 2005 vorgesehenen Besteuerung von 5 Cent je Liter und bei Biodiesel in Beimischung bei einer Besteuerung von 10 Cent pro Liter sowie einer Steuerbefreiung für Pfl anzenöl als Kraftstoff bleibt. Auch der Eigenverbrauch für Landwirte soll steuerfrei bleiben.
Aktuell hat sich gestern das Bundeskabinett mit der Stellungnahme des Bundesrates zum Energiesteuergesetz befasst. In einer Gegenäußerung lehnt es unsere Forderungen ab. Trotzdem wird sich die Bayerische Staatsregierung weiterhin für eine niedrige Besteuerung von Biokraftstoffen stark machen. Gefordert sind nun die Abgeordneten des Bundestags, die in den nächsten Wochen in den Ausschüssen über das Gesetz beraten werden. Bekanntlich geht kein Gesetz aus dem Bundestag so hinaus, wie es eingebracht worden ist.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, der Antrag der CSU-Fraktion unterstützt unsere Bemühungen, eine Überkompensation maßvoll abzubauen, bei gleichzeitiger Beibehaltung der Anreize für eine Steigerung des Anteils von Biokraftstoffen. Dies ist in meinen Augen der einzig richtige Weg. Ich bitte Sie sehr herzlich, dem Antrag der CSU Ihre Zustimmung zu geben.
Werter Herr Präsident, werter Kollege Runge, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Dem Staatsministerium der Finanzen liegen keine Anhaltspunkte vor, dass vorgesehene Beförderungen im Zuge des Verwendungsaufstiegs rückgängig gemacht wurden, um Mittel für die Bekämpfung der Vogelgrippe freizumachen.
In den Entwurf des Nachtragshaushalts 2006 wurden zusätzliche Mittel in Höhe von 22,4 Millionen Euro zur Beschaffung von antiviralen Arzneimitteln gegen eine mögliche Infl uenza-Pandemie eingestellt – Kapitel 12 08 Titel 514 53 –. Diese zusätzlichen Mittel sollen durch eine globale Minderausgabe, die auf alle Ressorts verteilt wurde, fi nanziert werden. Zur Erwirtschaftung dieser globalen Minderausgabe wäre im Haushaltsvollzug des lau
fenden Jahres 2006 eine gezielte Stellenunterbesetzung zum Beispiel durch einen Verzicht auf eine Beförderung theoretisch möglich.
Dem Staatsministerium der Finanzen liegen jedoch keine Anhaltspunkte vor, dass in einem Geschäftsbereich Beförderungen im Zuge des Verwendungsaufstiegs nicht durchgeführt wurden oder werden, zumal der Nachtragshaushalt 2006 und damit die bereits beschriebene Gegenfi nanzierung noch nicht durch den Bayerischen Landtag beschlossen wurde.
Sofern sich die in der Anfrage erwähnte „Zusage des Finanzministeriums zur ‚Zwischenfi nanzierung’ von Beförderungen“ auf das im Nachtragshaushalt 2006 haushaltsgesetzlich verankerte Hebungskonzept beziehen sollte, ist eine gezielte Umschichtung der vorgesehenen 2,1 Millionen Euro zulasten von Beförderungen und zugunsten der Bekämpfung der Vogelgrippe weder durchgeführt noch geplant worden.
Ich habe gerade deutlich gemacht, Herr Kollege, dass der Entwurf des Nachtragshaushaltsgesetzes lautet: Finanzierung durch globale Minderausgabe, die auf alle Ressorts verteilt wurde. Ich habe auch dargestellt, dass gerade in Bezug auf die „Zusage des Finanzministeriums zur Zwischenfi nanzierung“ die Umschichtung der vorgesehenen 2,1 Millionen Euro zulasten von Beförderungen und zugunsten der Bekämpfung der Vogelgrippe weder durchgeführt noch geplant wurde.
Ich verweise auf die Antwort, die ich Ihnen gerade gegeben habe und ich darf noch einmal feststellen, dass im Staatsministerium der Finanzen keine Anhaltspunkte hierfür vorliegen.
Verehrte Frau Präsidentin, verehrte Kollegin Peters! Wie ich Ihnen bereits bei Ihrer letzten Mündlichen Anfrage erläutert habe, ist der Winterdienst für die Kommunalstraßen grundsätzlich eine kommunale Aufgabe und zählt zum Straßenunterhalt. Der Freistaat Bayern unterstützte jedoch seine Kommunen bei der fi nanziellen Bewältigung dieser Aufgabe bis einschließlich 2004, indem er noch zusätzlich zu den für den Unterhalt vorgesehenen Kreisstraßenpauschalen und Straßenunterhaltungszuschüssen Zuweisungen aus dem Härtefonds nach Artikel 13 c des Finanzausgleichsgesetzes gewährte.
Im Rahmen des Doppelhaushalts 2005/2006 und des FAG-Änderungsgesetzes 2005 hat der Bayerische Landtag beschlossen, die Gewährung von Winterdienstpauschalen aus Mitteln des Artikels 13 c des Finanzausgleichsgesetzes zum 1. Januar 2005 einzustellen. Dies geschah im Einvernehmen mit den kommunalen Spitzenverbänden und wurde den Kommunen rechtzeitig im Jahre 2004 angekündigt.
Im Gegenzug wurden im Rahmen des Doppelhaushaltes 2005/2006 die Kreisstraßenpauschale nach Artikel 13 b Absatz 1 des Finanzausgleichsgesetzes für Landkreise und die Straßenunterhaltungszuschüsse nach Artikel 13 b Absatz 2 Satz 1 des Finanzausgleichsgesetzes für kreisangehörige Gemeinden um jeweils rund 7,5 % angehoben. Hinsichtlich des Nachtragshaushalts 2006 hat der Ministerrat beschlossen, die Pauschalen für die Straßenunterhaltungszuschüsse und Kreisstraßenpauschalen um weitere 14 % anzuheben. Dies war auch das einvernehmliche Ergebnis des Gesprächs mit den kommunalen Spitzenverbänden am 27. Januar 2006, die die erneute Einführung der Winterdienstkostenförderung nicht thematisierten.
Mit der weit reichenden Anhebung der Straßenunterhaltungszuschüsse und Kreisstraßenpauschalen ist der Freistaat bis an die Grenzen des Möglichen gegangen, um den Kommunen beim Straßenunterhalt und damit auch beim Winterdienst beizustehen.
Für die von den Schneemassen geschädigten Menschen und Regionen Ostbayerns hat das bayerische Kabinett in seiner Sitzung am 14. Februar 2006 ein Sieben-PunkteHilfspaket beschlossen. Hiernach können u. a. Kommunen, für deren Gebiet aufgrund der starken Schneefälle der letzten Wochen Katastrophenalarm ausgerufen wurde und die außerordentlich hohe Winterdienstkosten haben, für diese Winterdienstmehrkosten Zuwendungen erhalten. Diese Hilfe wurde mit Beschluss des Ministerrates vom 21. Februar 2006 auch auf von der Schneekatastrophe besonders betroffene Gebiete des Landkreises Cham ausgedehnt.
Die Kriterien für die Förderung dieser Winterdienstmehrkosten wurden den Regierungen von Niederbayern und der Oberpfalz mit der Bitte um Information der betroffenen Kommunen Anfang März 2006 mitgeteilt.
Verehrte Frau Kollegin! Ich möchte betonen, dass ich in meiner Antwort auf Ihre Anfrage heute die jüngsten Beschlüsse des bayerischen Kabinetts vom Februar dieses Jahres in Bezug auf die betroffenen Kommunen in Ostbayern dargestellt habe. Sie bekommen nach entsprechenden Kriterien zusätzliche Finanzmittel. Es geht darum, den betroffenen Kommunen eine entsprechende Hilfestellung zu geben.
Tatsache ist auch – das betone ich noch einmal –, dass wir im Jahre 2005 die Kostenpauschale um 7,5 % und im Jahre 2006 um weitere 14 % anheben und damit konkret den Kommunen helfen, die jetzt gerade auch durch das Schneechaos betroffen sind.
Frau Peters, ich habe dargestellt, dass die Kommunen, die durch die Schneekatastrophe besonders betroffen sind, auch im Rahmen des Hilfspaketes Hilfestellung durch eine zusätzliche Förderung bekommen. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Höhe der gemeldeten Winterdienstkosten sowie der gemeldeten Elementarschäden und den in im Bereich des Artikels 13 c Absatz 1 FAG zur Verfügung stehenden Mitteln. Sie wird sich je nach fi nanzieller Leistungsfähigkeit der Zuwendungsempfänger analog zur Förderung aus dem Kata
strophenschutzfonds voraussichtlich zwischen 55 % bis 80 % bewegen. Wie ich Ihnen dargestellt habe, haben wir die Fördervoraussetzungen nun den Regierungen der Oberpfalz und Niederbayerns mitgeteilt. Die Kommunen wurden in den vergangenen Tagen entsprechend informiert. Wir erwarten im Monat März die entsprechenden Zahlen seitens der Kommunen.
Frau Kollegin Peters, das werden wir sicherlich entsprechend darstellen. Ich bin aber auch gerne bereit, dies jetzt noch einmal mit Blick auf Ihre konkrete Frage darzulegen. Soweit Kommunen, für deren Gebiet auch aufgrund der starken Schneefälle der letzten Wochen der Katastrophenfall festgestellt wurde, und der Landkreis Cham samt seinen Gemeinden durch die Schneefälle im Monat Februar 2006 im Vergleich zu früheren Jahren außerordentlich hohe Winterdienstkosten haben, können sie für diese Mehrkosten eine Förderung aus Mitteln des Artikels 13 c Absatz 1 des Finanzausgleichsgesetzes erhalten.
Verehrte Frau Kollegin: Bei den Mehrkosten darf es sich nicht um Kosten für Maßnahmen handeln, die von der Katastrophenschutzbehörde zur unmittelbaren Abwehr der Schneekatastrophe angeordnet wurden, da hierfür grundsätzlich eine Entschädigung aus dem Katastrophenschutzfonds vorgesehen ist. Eine Doppelförderung von Winterdienstmehrkosten ist deshalb auszuschließen. Die Winterdienstmehrkosten müssen mehr als 20 % der monatsdurchschnittlichen Winterdienstkosten der Jahre 2002 bis 2005 betragen. Ein weiteres Kriterium ist der mögliche Erstattungsbetrag nach Artikel 13 c Absatz 1 FAG. Er muss sich auf mindestens 1000 Euro belaufen.
Zu bedenken ist außerdem, dass von der genannten Regelung der Förderung von Winterdienstmehrkosten auch Kommunen profi tieren können, die aufgrund des früheren Zuwendungssystems von der Förderung ausgeschlossen waren. Das möchte ich für den angesprochenen Fall besonders betonen.
Verehrte Frau Präsidentin! Verehrter Herr Kollege Dupper! Ich bedaure, dass die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage der Frau Abgeordneten Radermacher vom 18. Januar 2006 betreffend Abzug der Amerikaner aus dem Landkreis Kitzingen nicht fristgerecht bis zum 3. März 2006 erfolgte. Ein umfangreiches Antwortschreiben von Herrn Staatsminister Prof. Dr. Kurt Faltlhauser wird in Kürze dem Präsidenten des Bayerischen Landtags zugeleitet.
Da Frau Radermacher die Umwandlung zu einer Mündlichen Anfrage beantragt hat, will ich sie heute gern vorweg über die wichtigsten Aussagen aus dem Antwortschreiben informieren.
Zu Frage 1. Im Landkreis Kitzingen sind im Jahr 2005 rund 19,5 Millionen Euro an Schlüsselzuweisungen gefl ossen. In diesem Jahr werden es rund 21,8 Millionen Euro und damit 12 % mehr sein. Bei den Schlüsselzuweisungen an die Gemeinden und Landkreise handelt es sich um gesetzliche Leistungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs. Die einzelnen Berechnungsparameter für die Schlüsselzuweisungen sind im Finanzausgleichsgesetz genau festgelegt. Die Bayerische Staatsregierung hat somit keinerlei Ermessensspielraum für eine Erhöhung, Verminderung oder gar Streichung der Schlüsselzuweisungen im Einzelfall. Durch die Schlüsselzuwei
sungen werden die Steuer- und Umlageeinnahmen der Gemeinden und Landkreise aufgabengerecht ergänzt und gewisse Sonderbelastungen ausgeglichen. Bei deren Verteilung wird eine im Verhältnis zur jeweiligen Aufgabenbelastung zu schwache Einnahmensituation der einzelnen Kommune ausgeglichen. Dabei wird maßgeblich auf die amtliche Einwohnerzahl einer Kommune abgestellt.
In der amtlichen Einwohnerzahl sind die Mitglieder der Stationierungsstreitkräfte und ihre Angehörigen nicht enthalten, weil sie nicht der Meldepfl icht unterliegen. Deswegen wird den Belastungen von Kommunen durch Stationierungsstreitkräfte bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen besonders Rechnung getragen. 75 % der Anzahl der nichtkasernierten Mitglieder der Stationierungsstreitkräfte und von deren Angehörigen werden der maßgeblichen Einwohnerzahl einer Kommune hinzugerechnet. Die Höhe der Schlüsselzuweisungen an eine einzelne Kommune wird durch zahlreiche weitere Faktoren, zum Beispiel durch die Arbeitslosenzahl, beeinfl usst. Deshalb muss ein Truppenabzug nicht automatisch zu niedrigeren Schlüsselzuweisungen führen.
Dies zeigt sich auch am Beispiel der Stadt Kitzingen. Sie hat im Jahr 2005 rund 2,5 Millionen Euro an Schlüsselzuweisungen erhalten. Im Jahr 2006 ist ein erheblicher Anstieg um rund 3,5 Millionen Euro oder 144,3 % auf rund 6 Millionen Euro zu verzeichnen.
Zu Frage 2. Die Bewältigung der Auswirkungen von Schließungen militärischer Standorte geschieht in Bayern bereits seit Beginn der Neunzigerjahre als gemeinsame strukturpolitische Aufgabe von Land und Kommunen im Rahmen bestehender Förderprogramme. Entsprechend den Landtagsbeschlüssen vom 14. März 2001 – Drucksachen 14/6040 und 14/6041 – sowie dem Ministerratsbeschluss vom 6. März 2001 zur Schließung von Bundeswehrliegenschaften erfolgt auch für Kitzingen und weitere vom Abzug der US-Streitkräfte betroffenen Städte und Gemeinden eine vorrangige Berücksichtigung von Konversionsmaßnahmen im Rahmen bestehender Förderprogramme.
Folgende Förderinstrumente stehen zur Verfügung:
1. Mittel aus den bayerischen Regionalförderprogrammen,
2. Mittel aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“,
3. Mittel aus dem Ziel-2-Programm Bayern 2000 bis 2006,
4. Städtebauförderungsprogramme,
5. Programm Stadtumbau West in Kitzingen,
6. soziale Wohnraumförderung und bayerisches Modernisierungsprogramm,
7. Planungszuschüsse.
Zu Frage 3. Es ist ein wichtiges Anliegen der Staatsregierung, die durch den Abzug der US-Streitkräfte bedingten
Entlassungen von Zivilbeschäftigten sozialverträglich zu gestalten. Die Schaffung einer Beschäftigungs- und Qualifi zierungsgesellschaft könnte ein Mittel sein, hier eine Entlastung zu erreichen. Die Vereinbarung einer Beschäftigungs- und Qualifi zierungsgesellschaft liegt aber im Verantwortungsbereich der Beteiligten.
Erst wenn die Beteiligten Einigkeit über das Zustandekommen einer Beschäftigungs- und Qualifi zierungsgesellschaft erzielt haben, könnte die Staatsregierung die Beschäftigungs- und Qualifi zierungsgesellschaft mit bayerischen Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds gegebenenfalls unterstützen. Hierbei können grundsätzlich Mittel für die so genannten Projektstrukturkosten aufgebracht werden. Gleichzeitig aber muss der materielle Gehalt einer Beschäftigungs- und Qualifi zierungsgesellschaft feststehen.
Derzeit haben die Beteiligten noch keine Einigung zum Aufbau einer Beschäftigungs- und Qualifi zierungsgesellschaft erzielt. Genauere Planungen sind auch davon abhängig, wann genau der Abzug der US-Streitkräfte erfolgen soll bzw. für welchen Zeitpunkt Entlassungen der Zivilbeschäftigten zu erwarten sind.
Der aktuelle Förderzeitraum 2000 bis 2006 lässt eine Förderung nur bis längstens 31. Dezember 2007 – das ist also das Projektende – zu. Die Mittel des Europäischen Sozialfonds aus dieser Förderperiode sind bereits weitgehend verplant. Abhängig von dem Zeitpunkt der geplanten Entlassungen wird eine Förderung im neuen Förderzeitraum ab 2007 möglich. Die genauen Konditionen einer Förderung stehen derzeit jedoch noch nicht fest.
Verehrte Frau Präsidentin! Verehrter Herr Kollege! Die Staatsregierung wird eine Modifi zierung des Demographiefaktors bei den Schlüsselzuweisungen ab 2007 prüfen. Eine Einbeziehung der Zahl der nichtkasernierten Mitglieder der Stationierungsstreitkräfte und von deren Angehörigen in den Demographiefaktor für die Schlüsselzuweisungen führt allerdings zwangsläufi g auch zu Umverteilungen unter den Gemeinden und Landkreisen. Da es sich also um ein rein interkommunales Verteilungsproblem handelt, wird die Staatsregierung zunächst die Haltung der kommunalen Spitzenverbände zu diesem Thema einholen.
Wie bekannt, haben wir am 27. Januar dieses Jahres ein Spitzengespräch zum kommunalen Finanzausgleich geführt. Wir haben damals die Bildung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe aus Vertretern der kommunalen Spitzenverbände, des Staatsministeriums des Innern und des Staatsministeriums der Finanzen vereinbart und werden diese Thematik dort zur Diskussion stellen. Zu den Aufgaben einer solchen Arbeitsgruppe gehört es ohnehin, sich mit strukturellen Fragen der Verteilungstechnik des kommunalen Finanzausgleichs auseinander zu setzen.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Eingangs darf ich festhalten, dass der Winterdienst für Kommunalstraßen grundsätzlich eine kommunale Aufgabe ist und zum Straßenunterhalt zählt. Wir alle wissen, verehrte Kolleginnen und Kollegen, dass die bis zum Jahre 2004 gewährte Förderung der Winterdienstkosten nicht nur einen sehr bürokratischen Aufwand verursacht hat, sondern auch kein gerechter Ausgleich unter den betroffenen Gemeinden bedeutete. Das weiß ich aus vielen Gesprächen in meiner Heimatregion.
Die durchschnittlichen Winterdienstkosten der Jahre 1983 bis 1992 – unter Berücksichtigung einer Bagatellgrenze – wurden zunehmend fragwürdiger. Man kam deshalb mit den kommunalen Spitzenverbänden überein, diese Förderung einzustellen. Der Landtag hat dies dann auch beschlossen. Das Geld aber ging nicht verloren, verehrte Kolleginnen und Kollegen, es wurde vielmehr in den Haushaltsansatz „Straßenunterhalt“ gegeben. Ich erinnere daran, dass die Straßenunterhaltszuschüsse – der Kollege Ettengruber hat das bereits angesprochen – im Jahre 2005 um 7,5 % und nach dem Gesprächsergebnis mit den kommunalen Spitzenverbänden am 27. Januar dieses Jahres im Jahr 2006 sogar um weitere 14 % angehoben werden sollen. Die letzte Entscheidung trifft das Plenum des Bayerischen Landtags.
Verehrte Frau Kamm, Sie haben den kommunalen Finanzausgleich in der Gänze angesprochen. Der kommunale Finanzausgleich wird nach dem Entwurf der Staatsregierung auf insgesamt über 5,7 Milliarden Euro ansteigen. Ein Schwerpunkt in diesem FAG ist insbesondere die Stärkung der kommunalen Investitionen vor Ort mit zusätzlich 120 Millionen Euro.
In diesem Zusammenhang möchte ich die Opposition an Folgendes erinnern: Wenn wir den Konsolidierungskurs der letzten Jahre nicht gegangen wären, müssten wir im Jahre 2006 etwa 200 Millionen Euro mehr an Zinsen
bezahlen. Wir wollen in die Zukunft unseres Landes investieren und nicht in Zinsen.
Sie haben auch die Verhältnisse der Kommunen in den anderen Bundesländern angesprochen. Die bayerischen Kommunen liegen im investiven Bereich an der Spitze. Die Investitionsquote der bayerischen Kommunen liegt im Jahre 2004 mit 16,9 % an der Spitze aller Bundesländer.
Der Durchschnitt aller Flächenländer liegt bei 12,3 %.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir werden die Anregungen der CSU-Fraktion aufnehmen, um in den Gesprächen mit den kommunalen Spitzenverbänden entsprechende Regelungen zu fi nden, die einen gerechten Ausgleich für besonders durch den Winterdienst belastete Kommunen und Landkreise im FAG ermöglichen sollen.
Aufgrund der Schneekatastrophe hat der Ministerrat am 14. Februar dieses Jahres beschlossen, dass die Kommunen, in deren Gebiet aufgrund der starken Schneefälle der letzten Wochen Katastrophenalarm ausgerufen wurde und die außerordentlich hohe Winterdienstkosten haben, für diese Mehrkosten einen Zuschuss des Freistaates Bayern erhalten können.
Der Antrag der SPD auf Wiedereinführung des alten bürokratischen und für manche Gemeinden ungerechten Förderungsmodells ist abzulehnen.
Verehrter Herr Präsident, lieber Kollege Konrad Kobler! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Bayerische Kabinett hat in seiner Sitzung am 14. Februar 2006 ein SiebenPunkte-Hilfspaket für die von den Schneemassen geschädigten Menschen und Regionen beschlossen. Das Programm sieht folgende Eckpunkte vor:
Erstens. Sofortprogramm zur Unterstützung der von den Schneemassen geschädigten Menschen mit nichtversicherbaren Schäden: Private Haushalte mit einem Gesamtschaden von mindestens 5000 Euro können eine Soforthilfe von mindestens 1000 Euro und bis zu 2500 Euro je Haushalt erhalten.
Zweitens. Schäden bei gewerblichen Unternehmen und freiberufl ich Tätigen: Kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 500 Arbeitnehmern können für die Beseitigung von schweren Schäden an Betriebsgebäuden und betrieblichen Anlagen sowie an Warenvorräten und Betriebsstoffen einen Zuschuss von 50 %, bis zu 100 000 Euro erhalten. Diese Soforthilfe wird für nicht versicherbare Schäden gewährt.
Drittens. Einrichtung eines Härtefonds: Bürger und Gewerbebetriebe, Angehörige der Freien Berufe sowie Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, die existenziell geschädigt sind, können Zuschüsse für die Schadensbeseitigung aus einem Härtefonds erhalten.
Viertens. Steuerliche Hilfsmaßnahmen: Das Finanzministerium hat für die nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich betroffenen Steuerpfl ichtigen bereits Erleichterungen angekündigt, so zum Beispiel eine Stundung unter vereinfachten Voraussetzungen, das Absehen von Vollstreckungsmaßnahmen und von Säumniszuschlägen bis zum 30. Juni 2006 oder Sonderabschreibungen, die über bestehende steuerliche Möglichkeiten hinausgehen. Für den Nachweis der Spenden, die bis zum 30. Juni 2006 zur Linderung der Katastrophenfolgen auf ein Sonderkonto einer anerkannten Spendenorganisation eingezahlt werden, genügt die Vorlage eines Einzahlungsbeleges.
Fünftens. Öffentliche Infrastruktur: Der Freistaat Bayern wird sich an der Beseitigung wesentlicher Schäden an kommunalen Infrastruktureinrichtungen wie zum Beispiel Schulen, Kindertagesstätten und Kommunalstraßen beteiligen.
Sechstens. Winterdienstkosten der Kommunen: Kommunen, für deren Gebiet aufgrund der starken Schneefälle der letzten Wochen Katastrophenalarm ausgerufen wurde und die außerordentlich hohe Winterdienstkosten haben, können für diese Mehrkosten einen Zuschuss des Freistaates erhalten. Die Kriterien werden derzeit erarbeitet.
Siebtens. Helferkosten: Kosten für den Einsatz von Hilfskräften und Hilfsmaterial können mit Mitteln aus dem bayerischen Katastrophenschutzfonds fi nanziert werden. Der Bund hat den Einsatz gegen die Schneemassen mit Kräften der Bundeswehr, der Bundespolizei und des THW
unterstützt. Die Bayerische Staatsregierung ist derzeit mit dem Bundesinnenminister und dem Bundesverteidigungsminister im Gespräch über einen Verzicht auf die Kostenerstattung für diese Hilfskräfte des Bundes.
Verehrter Kollege Konrad Kobler! Auf der Grundlage des Beschlusses der Staatsregierung vom 14. Februar ist folgende Vorgehensweise vorgesehen – ich darf es kurz zitieren: Die Erstattung von Einsatzkosten aus dem Katastrophenschutzfonds nach Artikel 12 des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes ist nur möglich, wenn in dem betroffenen Gebiet offi ziell der Katastrophenfall erklärt wurde. Zuschüsse für Mehrkosten im Fall außerordentlich hoher Winterdienstkosten können ebenfalls nur gewährt werden, wenn der Katastrophenfall festgestellt wurde. Hinsichtlich der Hilfen aus dem Sofortprogramm und aus dem Härtefonds sind Zuschüsse in allen von starken Schneefällen geschädigten Gebieten möglich, sofern die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind. Schadensmeldungen liegen bisher nur aus den Regierungsbezirken Niederbayern und Oberpfalz vor. Das Finanzministerium wird die Regierungen bitten, Schadensermittlungen zu veranlassen und dabei auch die übrigen Regierungsbezirke einbeziehen.
Verehrter Kollege Konrad Kobler, die beschlossenen Programme stellen auf die Schneekatastrophe im Februar 2006 ab. Die Schadenskulisse wird derzeit anhand der Schadenserhebungen durch die Regierungen und die Kreisverwaltungsbehörden ermittelt. Das Nähere wird dann im Rahmen der jeweiligen Förderrichtlinien festgelegt werden. Derzeit sind die Ausführungsbestimmungen noch in Vorbereitung.
Verehrter Herr Präsident, verehrter Kollege Kobler, grundsätzlich tragen die Katastrophenschutzbehörden und die zur Katastrophenhilfe verpfl ichteten Gemeinden die zu Erfüllung ihrer Aufgaben nach dem Katastrophenschutzgesetz erforderlichen Aufwendungen selbst. Aus dem Katastrophenschutzfonds können diese Aufwendungen gefördert werden, wie ich heute bereits ausgeführt habe. Zu den förderfähigen Kosten gehören grundsätzlich auch so genannte Fremdkosten, wie sie zum Beispiel durch den Einsatz von Kränen durch Privatfi rmen entstehen.
Verehrter Herr Präsident, verehrter Kollege! Nach § 7 Abs. 1 Nr. 1a des Arbeitszeitgesetzes kann in einem Tarifvertrag eine werktägliche Arbeitszeit von mehr als zehn Stunden vorgesehen werden, wenn in die Arbeitszeit in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fällt. Werden solche verlängerten Arbeitszeiten tarifl ich zugelassen, muss gemäß § 7 Abs. 8 Arbeitszeitgesetz gewährleistet sein, dass die Arbeitszeit einschließlich Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst im Durchschnitt von zwölf Monaten 48 Wochenstunden nicht überschreitet.
Das Bundesarbeitsgericht – BAG – hat in einem Beschluss vom 24. Januar 2006 festgestellt, dass dies für Tarifverträge gilt, die am 1. Januar 2004 bereits bestanden haben. Denn die Übergangsregelung des § 25 Satz 1 des Arbeitszeitgesetzes, wonach eine Überschreitung bestimmter gesetzlicher Höchstgrenzen bis zum 31. Dezember 2006 einstweilen noch zugelassen ist, soll nach Auffassung des BAG für diese 48-Wochenstunden-Grenze nicht gelten. Die Auswirkungen dieses BAG-Beschlusses auf die Bediensteten des Freistaates Bayern sind derzeit nicht abschätzbar.
Bisher ist nur die Pressemitteilung des BAG bekannt. Die Entscheidungsgründe werden erfahrungsgemäß erst in einigen Monaten vorliegen und bedürfen dann sorgfältiger Prüfung. Ohne Entscheidungsgründe lässt sich ein daraus entstehender Handlungsbedarf zum Beispiel für die Universitätskliniken nicht ermitteln.
Dem Verfahren vor dem BAG lag ein Streit über die Rechtswirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs mit einem Arbeitgeber zugrunde, der unter den DRK-Tarifvertrag fällt und einen Rettungsdienst betreibt. Das Urteil bindet zunächst nur die Parteien des Rechtsstreits, also
den Betreiber des Rettungsdienstes sowie den dort gebildeten Betriebsrat. Sollte der Entscheidung – nach Vorlage der Urteilsgründe – eine über den Einzelfall hinausreichende Bedeutung zukommen, dürften das Pfl egepersonal sowie das medizinisch-technische Personal in den Universitätskliniken hiervon nicht tangiert sein. Bei diesen Beschäftigtengruppen wird auch unter Einrechnung von Bereitschaftsdienstzeiten eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von durchschnittlich 48 Stunden in der Regel nicht überschritten.
Über die Arbeitsbedingungen der Ärzte an den Universitätskliniken führt die Tarifgemeinschaft deutscher Länder – TdL – seit Oktober 2005 konstruktive Tarifverhandlungen mit dem Marburger Bund. Im Rahmen dieser Verhandlungen wird auch über Abweichungen vom Arbeitszeitgesetz in den gesetzlich zugelassen Fällen verhandelt.
Die Auswirkungen auf den Personalbedarf wird man im Ergebnis erst abschätzen können, wenn ein Tarifergebnis vorliegt. Die bayerischen Universitätskliniken, die zum 1. Juni 2006 als Anstalten des Öffentlichen Rechts rechtlich verselbstständigt werden sollen, sind nur mit den Planstellen für Beamte und für außertarifl ich vergütete Angestellte an den Stellenplan gebunden. Für die übrigen Angestellten besteht keine Stellenplanbindung. Die Zahl der aus dem staatlichen Zuschuss für Forschung und Lehre an der medizinischen Fakultät bezahlten wissenschaftlichen Mitarbeiter ist vom Haushaltsgesetzgeber durch die Höhe des Zuschusses begrenzt. Angestellte im Bereich der Krankenversorgung können in dem Umfang beschäftigt werden, in welchem aus dieser Tätigkeit Einnahmen erzielt werden.
Verehrter Herr Kollege, ich führte gerade aus, dass die Entscheidungsgründe erst in einigen Monaten dargestellt werden. Wir werden den Beschluss in seiner Gesamtheit einer sorgfältigen Prüfung unterziehen.
Wie gesagt, Herr Kollege, wir warten die Entscheidungsgründe ab. Der Beschluss wird uns sicherlich umfassend dargestellt werden. Danach werden wir in die sorgfältige Prüfung eintreten und unsere Schlüsse ziehen.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren! Verehrter Herr Kollege, derzeit führen die SI, die IZB Soft, sowie die IZB Informatik-Zentrum Gespräche über eine Fusion. Es handelt sich bei der Fusion um eine Angelegenheit der bayerischen Sparkassen.