Robert Kiesel
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Last Statements
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Bayerischen Geodateninfrastrukturgesetz wird der Ausbau der ressortübergreifenden Geodateninfrastruktur in Bayern ermöglicht und wird die Verwendung von Geodaten für Wirtschaft, Verbände, Bürger und Verwaltung im Sinne eines effizienten EGovernment erleichtert. Aufbauend auf internationalen Standards erfolgt mit der Bereitstellung von Basiskom
Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Das ist die CSU-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 23 auf:
hierzu den
Mir wurde mitgeteilt, dass sich die Fraktionen darauf verständigt haben, dass keine Aussprache stattfindet. Dann kommen wir zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 15/10528, der Änderungsantrag auf Drucksache 15/10972 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses auf Drucksache 15/11148 zugrunde.
Der federführende und endberatende Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe von Änderungen. Ich verweise insoweit auf Drucksache 15/11148. Wer dem Gesetzentwurf mit diesen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die CSU-Fraktion. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Niemand. Damit ist mit der Mehrheit der CSU-Fraktion der Gesetzentwurf beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form vorzunehmen. – Ich sehe keinen Widerspruch. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das ist die CSU-Fraktion. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist das Gesetz so angenommen. Es hat den Titel „Gesetz zur Änderung des Bayerischen Stiftungsgesetzes“.
Mit der Annahme des Gesetzentwurfes in der soeben beschlossenen Fassung hat der Änderungsantrag auf Drucksache 15/10972 seine Erledigung gefunden.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 24 auf:
Gesetzentwurf der Staatsregierung eines Bayerischen Beamtengesetzes (Drs. 15/10605) – Zweite Lesung –
endlichen Zustimmung hier nichts mehr im Wege. Soweit mein Beitrag dazu.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, vielleicht gestatten Sie mir eine Anmerkung in eigener Sache.
Soweit ich sehe, war das jetzt mein letzter Redebeitrag in diesem Bayerischen Landtag.
Ich habe nach 18 Jahren hier im Landtag und im Haushaltsausschuss durchaus Anlass, mich zu bedanken. Ich möchte mich bei allen Kolleginnen und Kollegen herzlich bedanken für die mir doch öfter parteiübergreifend zuteil gewordene Aufmerksamkeit der Zuhörer, wenn ich das mal so formulieren darf. Ich wünsche dem Bayerischen Landtag und dem neuen Bayerischen Landtag lebhafte und leidenschaftliche Debatten und ich wünsche dem neuen Bayerischen Landtag – ich will das etwas diplomatisch formulieren – Mehrheiten, die für den Freistaat Bayern gute Entscheidungen ermöglichen.
Ich gebe zu, so verbindlich war ich hier selten.
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Es geht um die Entlastung der Staatsregierung für das Haushaltsjahr 2005 und um den Antrag des Bayerischen Obersten Rechnungshofs auf Entlastung aufgrund des Beitrags zur Haushaltsrechnung 2005 für den Einzelplan 11.
Der Haushaltsausschuss hat hierüber tagelang diskutiert. Wir haben die Anregungen des Rechnungshofes zum Haushalt aufgegriffen, umfangreiche Beschlüsse gefasst und der Staatsregierung jede Menge Berichtspfl ichten auferlegt, die bis Ende des Jahres 2008 bzw. 2009, ja sogar bis Ende 2010 erfüllt werden müssen. Der Oberste Rechnungshof hat angemerkt: Die in der Haushaltsrechnung 2005 aufgeführten Beträge stimmen mit den in den Büchern nachgewiesenen Beträgen überein. Bei den geprüften Einnahmen und Ausgaben sind keine Beträge festgestellt worden, die nicht belegt waren. Die Prüfung wurde nach Artikel 89 Absatz 2 der Bayerischen Haushaltsordnung stichprobenweise durchgeführt. Die Gesamtbeurteilung der Haushalts- und Wirtschaftsführung im Jahr 2005 lautet: Unbeschadet der im Übrigen dargestellten Prüfungsergebnisse kann festgestellt werden, dass die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Freistaates Bayern insgesamt geordnet war. Die CSUFraktion schlägt deshalb die Entlastung der Staatsregierung für das Haushaltsjahr 2005 und die Entlastung des Obersten Rechnungshofes für den Einzelplan 11 vor.
Gestatten Sie mir, auch im Namen des Kollegen Gabsteiger, dem Obersten Rechnungshof ein herzliches Dankeschön – dem Herrn Präsidenten, dem Herrn Vizepräsidenten, dem Kollegium sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern – für sein großes Engagement und die Anregungen, die er dem Landtag und uns zu unserer Arbeit gegeben hat, zu sagen. Wir greifen die Anregungen gerne auf und werden bei der Staatsregierung die eine oder andere Veränderung einfordern.
Ich möchte mich auch sehr herzlich bei der Staatsregierung, vor allem bei Finanzminister Erwin Huber, seinem Staatssekretär sowie dem Vorgänger im Amt des Finanzministers, Herrn Prof. Dr. Kurt Faltlhauser, sowie bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Finanzverwaltung und der Staatsregierung für ihr großes Engagement bedanken. Insbesondere gilt das für die Finanzverwaltung, die das Hauhaltsrecht und die Haushaltsabwicklung schultern muss.
Ich bedanke mich auch beim Vorsitzenden des Haushaltsausschusses, Manfred Ach, sowie bei seinem Stellvertreter, Werner Schieder, und den Kolleginnen und Kollegen des Haushaltsausschusses für die gute Zusammenarbeit. Trotz unterschiedlicher Sichtweisen kommen oft einstimmige Beschlüsse heraus. Die Entlastung beim Einzelplan 11 für den Obersten Rechnungshof wurde selbstverständlich einstimmig beschlossen. Ansonsten wurden viele Anregungen einstimmig beschlossen, andere dagegen unterschiedlich beurteilt. Der Bayerische Landtag und der Haushaltsausschuss sind auf die Kontrolle des Obersten Rechnungshofes angewiesen. Ohne die Arbeit des Obersten Rechnungshofes hätten wir wesentlich mehr Schwierigkeiten, die Staatsregierung zu kontrollieren, so wie das nach der Verfassung die Aufgabe des Landtags ist.
Gestatten Sie mir einige Anmerkungen: 2005 war ein schwieriges Haushaltsjahr. Dennoch waren die Haushaltszahlen Bayerns im Vergleich zu den übrigen Bundesländern positiv. Die Steuerdeckungsquote lag bei 75,5 %. Die Flächenländer West wiesen eine Quote von 67,8 % auf, während die im Osten 44 % aufwiesen. Die Zinsausgabequote lag bei 3 %. Bei den Flächenländern West lag sie bei 8,6 %, bei den östlichen Ländern bei 6,6 %. Die Investitionsquote betrug 11,4 %, bei den Flächenländern West lag sie bei 10,4 %, bei den Flächenländern Ost bei 20,2 %. Ab dem Jahr 2006 – dies gilt auch für das Jahr 2007 – wurde ein ausgeglichener Haushalt vorgelegt. Mit dieser Vorgabe eines ausgeglichenen Haushalts bleibt Bayern auf Erfolgskurs.
Ich zitiere aus der Pressemittelung des Rechnungshofes: Im Ergebnis kann der Oberste Rechnungshof auch in diesem Jahr der Staatsregierung eine geordnete Haushalts- und Wirtschaftsführung attestieren. Im Jahr 2006 gelang eine markante Kehrtwende: Der bayerische Haushalt kam zum ersten Mal seit Jahren ohne neue Schulden am Kreditmarkt aus. Das erhöhte Wirtschaftswachstum und sprudelnde Steuereinnahmen haben diesen Erfolg letztendlich begünstigt. Auch 2007 werden keine neuen Schulden durch Kreditaufnahmen gemacht. Dies ist eine erfreuliche Entwicklung. Die überraschend hohen Steuereinnahmen wecken neue Wünsche und Begehrlichkeiten. Der Oberste Rechnungshof rät zur Vorsorge für die kommenden Jahre, in denen sich das Wachstum möglicherweise wieder abschwächt und die Steuereinnahmen zurückgehen könnten. Bayern hat noch 23 Milliarden Euro Schulden am Kreditmarkt, für die jährlich circa 1 Milliarde Euro an Zinsen bezahlt werden müssen.
Ich habe deshalb so ausführlich zitiert, weil ich damit den Kern meiner Aussagen unterstreiche: Wir in Bayern sind vorne, wir haben im Vergleich zu den übrigen Ländern wenig Schulden, obgleich eine Milliarde Euro einen großen Batzen darstellt. Jeder Euro, der für Zinsen ausgegeben werden muss, steht nicht mehr für Investitionen zur Verfügung. Wenn man die gegenwärtigen Energiepreise sowie die Entwicklung an den Rohstoffmärkten betrachtet, muss man weiterhin alles daransetzen, eine geordnete und sparsame Haushaltsführung durchzuführen.
Der Oberste Rechnungshof hat ebenfalls die Versorgungslasten angesprochen und kommt zu dem Ergebnis, dass die Versorgungslasten im Jahr 2007 3,2 Milliarden Euro betragen und ab dem Jahr 2017 preisbereinigt voraussichtlich 4,2 Milliarden Euro. Der Oberste Rechnungshof hat entsprechende Hochrechnungen durchgeführt, über die lebhaft diskutiert worden ist. Ich will den Kern der Aussage ansprechen: Es wird nunmehr eine Vorsorgerücklage gebildet, aber trotzdem muss alles darangesetzt werden, bei der Stellenplanung vernünftig vorzugehen und nicht mehr Stellen auszuweisen, als
wir dringend brauchen, um Bayern auf Erfolgskurs zu halten.
Man könnte nun in Einzeldiskussionen einsteigen, die im Haushaltsausschuss umfangreich geführt worden sind. Alles, was in einzelnen Berichten vorgetragen und als Beschlüsse verabschiedet worden ist, trägt dazu bei, dass ein ständiger Kontakt zwischen Rechnungshof und Landtag besteht, wodurch die Mitglieder des Landtags auf die Kenntnisse des Rechnungshofs zurückgreifen können. Die Staatsregierung muss nun die Beschlüsse vollziehen und den Landtag informieren. Ich denke, alle angesprochenen Punkte – die Wirtschaftlichkeit von Fassadenkonstruktionen, die Kurierfahrten bei der Polizei, die noch zu unkoordiniert ablaufen; dies gilt sicher auch für andere Behörden – sind allesamt wichtig. Richtig ist, dass man dabei Geld sparen kann. Wichtig ist auch, dass der Immobilienbestand vernünftig bewirtschaftet wird. Wir haben die Immobilien Freistaat Bayern gegründet und ich glaube, diese Einrichtung muss mit noch mehr Kompetenz ausgestattet werden. Auf diese Weise kann sehr viel Geld gespart werden.
Wie jedes Jahr wurde auch die Bearbeitungsqualität bei den bayerischen Finanzämtern angesprochen und ein entsprechender Bericht gefordert. Dies ist vonseiten der Opposition schon fast selbstverständlich. Natürlich sind aber auch wir von der CSU-Fraktion sehr daran interessiert, dass die fälligen Steuern auch erhoben und Steuerbescheide rechtzeitig erlassen werden, um die Steuerquellen sprudeln zu lassen. Es sind in diesem Zusammenhang sehr viele Maßnahmen ergriffen worden, auf die ich nicht im Einzelnen eingehen will. Es sind mehr Stellen ausgewiesen und mehr Mitarbeiter für die Steuerfahndung eingestellt worden. Auch die EDV wird verstärkt genutzt, um zügiger arbeiten zu können. Die Finanzverwaltung hat auf diesen Feldern in den letzten Jahren sehr viel erreicht.
Es ging auch um die Verwendungsnachweise bei großen Objekten, die gefördert werden. Ich denke, es handelt sich um eine Selbstverständlichkeit, mit staatlichen Mitteln geförderte Projekte vorrangig auf Effektivität zu prüfen. In diesem Zusammenhang werden auch weiterhin Berichte erstattet. Das Gleiche gilt für die Landesgewerbeanstalt, über die dem Bayerischen Landtag bis zum Jahr 2010 berichtet werden soll, um die weiteren Belastungen nach der Privatisierung und die Erfüllung der sonstigen Verpfl ichtungen, zum Beispiel gegenüber der Belegschaft, darzustellen.
Das war stichpunktartig das Wesentliche zum Bericht des Rechnungshofes. Verwaltungsreform und Bürokratieabbau sind Dauerthemen der Verwaltung. Die Verantwortung muss nach unten verlagert werden; darauf möchte ich ausdrücklich hinweisen. Verantwortung muss dort wahrgenommen werden, wo sie anfällt. Wer Vertrauen schenkt, wird Verantwortung ernten. Rahmenbedingungen sollten so ausgestaltet werden, dass Ermessensspielräume für die Verantwortlichen bleiben, und die
Verantwortung soll dort wahrgenommen werden, wo die Entscheidungen getroffen werden.
Ich möchte mich zum Abschluss noch einmal ganz herzlich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Obersten Rechnungshofes sowie bei allen, die in der Staatsverwaltung mit großem Engagement ihrer Arbeit nachgehen, bedanken. Ich bedanke mich nochmals beim Rechnungshof für die Anregungen, die unsere Arbeit unterstützen und es uns leichter machen, die Staatsregierung zu kontrollieren. Ich beantrage die Entlastung der Staatsregierung für das Haushaltsjahr 2005 und die Entlastung des Obersten Rechnungshofes für den Einzelplan 11.
Sehr geehrter Herr Staatsminister, wie hat sich die Bayerische Landesbank in den letzten Jahren nach dem Wegfall von Anstaltslast und Gewährträgerhaftung auf die geänderten Rahmenbedingungen eingestellt und wo liegen künftig in einem sich verschärfenden Bankenmarkt die Chancen speziell für die BayernLB?
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Wir kommen zur Entlastung der Staatsregierung
für das Haushaltsjahr 2004 und zur Entlastung des Bayerischen Obersten Rechnungshofs aufgrund des Beitrags zur Haushaltsrechnung 2004 für den Einzelplan 11. Der Haushaltsausschuss hat hierüber tagelang diskutiert. Wir haben die Anregungen des Rechnungshofes zum Haushalt aufgegriffen, umfangreiche Beschlüsse gefasst und der Staatsregierung jede Menge Berichtspflichten auferlegt, die bis Ende des Jahres 2007 bzw. 2008 erfüllt werden müssen. Wir beantragen heute die Entlastung. Der Oberste Rechnungshof hat angemerkt:
Die Gesamtbeurteilung der Haushalts- und Wirtschaftsführung im Jahr 2004 lautet:
Unbeschadet der im Übrigen dargestellten Prüfungsergebnisse kann festgestellt werden, dass die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Freistaates Bayern insgesamt geordnet war.
Die CSU-Fraktion schlägt deshalb die Entlastung der Staatsregierung für das Haushaltsjahr 2004 und die Entlastung des Obersten Rechnungshofes für den Einzelplan 11 vor. Gestatten Sie mir auch im Namen des Kollegen Gabsteiger dem Obersten Rechnungshof ein herzliches Dankeschön zu sagen, dem Herrn Präsidenten, dem Kollegium sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr großes Engagement und die vielen Anregungen, die sie uns, dem Landtag, für unsere Arbeit gegeben haben. Wir greifen sie gerne auf und werden natürlich entsprechend bei der Staatsregierung einfordern, dass das eine oder andere verändert werden muss.
Ich möchte mich auch sehr herzlich bei der Staatsregierung bedanken, auch bei Finanzminister Faltlhauser und Herrn Staatssekretär Meyer sowie bei der Finanzverwaltung, welche die Hauptlast des Haushalts zu tragen haben, für das große Engagement. Mein herzliches Dankeschön gilt auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der gesamten Finanzverwaltung für ihre große Motivation und die zielstrebige Arbeit.
Das kommt noch, Herr Kollege. Lieber Herr stellvertretender Vorsitzender des Haushaltsausschusses, ich möchte mich auch bei der Opposition herzlich bedanken, bei allen Kolleginnen und Kollegen des Haushaltsausschusses für die gemeinsame gute Diskussion. Ich bedanke mich beim Vorsitzenden Ach für die souveräne Führung. Das ist ganz wichtig; denn die Arbeit macht
trotz gelegentlich kontroverser Auffassungen viel Spaß. Am Ende kommen oft einstimmige Beschlüsse heraus. Wir haben viele Anmerkungen und Aufgaben für die Staatsregierung einstimmig verabschiedet. Die Entlastung wurde beim Einzelplan 11 selbstverständlich einstimmig beschlossen ebenso wie die Anregungen an die Staatsregierung zum Haushaltsjahr 2004.
Der Bayerische Landtag und der Haushaltsausschuss sind auf die Kontrolle des Obersten Rechnungshofs angewiesen. Ohne die Arbeit des Obersten Rechnungshofs hätten wir wesentlich mehr Schwierigkeiten, die Staatsregierung zu kontrollieren, was nach der Verfassung Aufgabe des Landtags ist.
Gestatten Sie mir einige Anmerkungen: 2004 war ein schwieriges Haushaltsjahr. Dennoch waren die Haushaltszahlen Bayerns im Vergleich mit den übrigen Bundesländern sehr positiv. Die Zinsquote in Bayern lag bei 3 %, die der westlichen Länder durchschnittlich bei 12,9 %, jene der östlichen Länder bei 14,6 %. Die Investitionsquote lag in Bayern bei 11,7 %, bei den westlichen Ländern bei 8,9 %. Jetzt passen Sie auf: Die Steuerdeckungsquote in Bayern lag bei 75,7 %, die der westlichen Länder bei 68,3 % und die der östlichen Bundesländer bei 47,1 %. Bedenken Sie den Abfluss aus Bayern für den Länderfinanzausgleich! Ich glaube, andere Bundesländer müssen da noch sehr viele Hausaufgaben erledigen, um ihren Haushalt in Ordnung zu bringen, ihre Schulden zurückzuführen, um mit dem Geld, das sie aus dem Länderfinanzausgleich erhalten, eine zukunftsorientierte Politik zu machen.
Die Personalausgabenquote in Bayern lag 2004 bei 42,4 %, in den westlichen Ländern bei 40,7. Hier komme ich auf eine Anmerkung des Obersten Rechnungshofs zu sprechen und auf die Diskussion über den Unterrichtsausfall, die derzeit in allen Fraktionen geführt wird. Der Oberste Rechnungshof bemerkt:
Die für ältere Lehrer geltenden pauschalen Ermäßigungen ihrer Arbeitszeit sind im Ländervergleich großzügig und binden derzeit eine Kapazität von 540 Lehrkräften.
Aufgrund der Altersstruktur der Lehrer wird sich diese Zahl bis zum Schuljahr 2010/11 verdoppeln. Der ORH sieht die Notwendigkeit, diese Aspekte und auch die Regelungen für den Ruhestandseintritt beamteter Lehrer in die Diskussion um die geforderten Neueinstellungen von Lehrkräften mit einzubeziehen.
Wenn sich diese Zahl bis zum Schuljahr 2010/2011 verdoppelt und gleichzeitig von vielen gesellschaftlichen Gruppen, vor allem der älteren Generation, gefordert wird, dass man sich über das 65. Lebensjahr hinaus einbringen kann, dann kann das Parlament das nicht ignorieren, sondern muss sich damit auseinandersetzen. Gestatten Sie mir diese Anmerkung als Haushälter.
Bayern ist mit einer Steuerdeckungsquote von 75,7 % vorbildlich. Die Opposition kritisiert immer wieder, dass die Betriebsprüfung über zu wenige Leute verfügt. Ganz so schlecht kann es nicht sein, weil es sonst eine Steuerdeckungsquote in dieser Größenordnung nicht gäbe. Die übrigen Bundesländer haben da noch einen enormen Aufholbedarf.
Die Arbeitszeiterhöhung für Beamte hat insgesamt einen Kapazitätsgewinn von 460 Planstellen gebracht.
In der Finanzverwaltung haben wir von 1998 bis 2007 150 zusätzliche Stellen für die Außenprüfung geschaffen. Des Weiteren wurden 100 Millionen Euro in den letzten fünf Jahren in die EDV investiert sowie 20 Millionen in die Verkabelung. Das bedeutet, dass die Finanzverwaltung wesentlich effektiver arbeiten kann, als das oft dargestellt wird. Das muss man berücksichtigen. Es gibt also neue Konzepte und neue EDV-Programme. Die Verwaltung setzt alles daran, das vorhandene Personal effizient und zielgenau einzusetzen.
Großes Augenmerk wird auf das Risikomanagement gelegt. Die Steuerverwaltung arbeitet mit Hochdruck an einem elektronischen Risikomanagementsystem. Ziel ist, das Risiko für einen Steuerfall auf der Basis der verfügbaren Daten zu automatisieren und einfache und unriskante Fälle maschinell zu veranlagen. Schwierige und fiskalisch risikobehaftete Fälle werden ausgesteuert und sorgfältig von Hand geprüft. Bearbeiter werden von der Prüfung unbedeutender Fälle entlastet und haben mehr Zeit für die Prüfung der risikobehafteten Fälle. Das muss man so deutlich sehen. Dass die Steuerdeckungsquote bei uns so hoch ist, hat gewiss auch damit zu tun.
Dann gibt es Diskussionen über die Umsatzsteuer. Nach wie vor ist die Umsatzsteuer durch Karussellgeschäfte, die über andere europäische Staaten laufen, risikobehaftet. Deshalb muss man auch hier die Risikofälle möglichst schnell erkennen und zeitnah erfassen, damit das Geld eingehoben werden kann, ehe sich alles verflüchtigt.
Der Oberste Rechnungshof macht weiter eine Anmerkung zu den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, wo seiner Ansicht nach noch etwas verbessert werden kann. Das kann ich zwar nicht ganz verstehen, aber wenn der ORH das feststellt, dann gehe ich davon aus, dass er das korrekt geprüft hat. Er schätzt Steuerausfälle in Höhe bis zu 150 Millionen, weil bei der Erstveranlagung zu viele Fehler passieren. Die Staatsverwaltung setzt alles daran, das zu verbessern und die Risiken bei der Erstveranlagung durch mehr Außenprüfungen auszuschalten.
Man ist bemüht, eine elektronische AfA-Tabelle zu erarbeiten und einzusetzen. Das kann man wohl alles von in den Griff bekommen.
Bauunterhalt der staatlichen Gebäude war ein wesentliches Thema. Der ORH hat angemerkt, dass für Bauunterhalt zu wenig ausgegeben wird. Ich stelle fest: Im Doppelhaushalt 2005/2006 sah man dafür jährlich durch
schnittlich 126 Millionen Euro vor. Der Ansatz dafür steigt im Doppelhaushalt 2007/2008 auf 226 Millionen Euro. Damit sind wir dem Ziel der geforderten 1,5 % des Neubauwerts für den Substanzerhalt sehr nahe oder erreichen es sogar.
Dann wurde die „Immobilien Freistaat Bayern“ gegründet. Ich bin davon überzeugt, dass mithilfe dieser Einrichtung die Bedarfsplanung, die Optimierung des Managements der Verwaltung und des Unterhalts der Immobilien wesentlich verbessert werden kann. Ich bitte die Finanzverwaltung, mit allem Hochdruck daran zu arbeiten, dass die Immobilienverwaltung effizient arbeiten und ihr Ziel erreichen kann.
Verwaltungsreform und Bürokratieabbau sind ein Dauerthema. Der Bürger kann das schon fast nicht mehr hören: Wann immer eine Kleinigkeit irgendwo abgebaut wird, entsteht woanders neue Bürokratie. Als Beispiel nenne ich die Bärenverordnung mit 40 Seiten. Auch die Verordnung zum Büchergeld ist sehr umfangreich.
Diese Themen muss der Landtag einmal aufgreifen; hier gäbe es viel zu verbessern.
Die Politik sollte alles daran setzen, sich auf die Schaffung von Rahmenbedingungen zu beschränken. Die Staatsregierung muss dafür sorgen, dass die Arbeit vor Ort erledigt werden kann. Wer Vertrauen schenkt, wird Verantwortung ernten. Die Weiterbildung der Führungskräfte hat Vorrang und muss noch verbessert werden.
Verwaltung soll dort stattfinden, wo sie notwendig ist. Ein Weniger an Verwaltung und Bürokratie wäre oft mehr.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wer Vertrauen schenkt, wird Verantwortung ernten. Ich glaube, die Staatsregierung muss mehr Vertrauen an ihre unteren Behörden übertragen. Sie muss die Rahmeneckdaten klar abstecken, damit der Ermessensspielraum genutzt werden kann. Dann haben wir die Chance, im Wettbewerb weiterhin an vorderster Stelle mitzuspielen. Herr Finanzminister, ich bedanke mich noch einmal ganz herzlich und bitte um die Entlastung der Staatsregierung für das Haushaltsjahr 2004 und des Obersten Rechnungshofs, Einzelplan 11, für das Haushaltsjahr 2004.
Verehrte Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren! Hier geht es um den Entwurf der Staatsregierung eines Vierten Gesetzes zur Aufhebung von Rechtsvorschriften. Nach Ablauf von fast drei Jahren seit Erlass des Zweiten Aufhebungsgesetzes im Juli 2003 und des Dritten Aufhebungsgesetzes vom August 2003 soll nun mit einem weiteren Gesetz zur Aufhebung landesrechtlicher Vorschriften das Landesrecht erneut bereinigt werden, also von überholten und entbehrlichen Rechtsvorschriften entschlackt werden.
Seit August 2005 sind verstärkt solche Normen einer kritischen Prüfung auf Fortbestand und Notwendigkeit unterzogen worden, die seit dem 1. Januar 2000 nicht mehr geändert oder neu gefasst worden sind. Diese Prüfung hat zahlreiche überholte, durch Rechtsänderungen, Zeitablauf und Ähnliches entbehrlich bzw. gegenstandslos gewordene Rechtsvorschriften zutage gebracht. Insofern verfolgt der Gesetzentwurf das Ziel, die Zahl der geltenden Stammnormen und damit die Zahl der Eintragungen in der bayerischen Rechtssammlung weiter zu verringern, den Normenbestand weiter zurückzuführen und damit die Qualität des Landesrechts im Sinne einer besseren Lesbarkeit und Durchschaubarkeit zu verbessern.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Staatsregierung beabsichtigt, einen Fünfjahres-TÜV für landesrechtliche Vorschriften einzuführen. Ich halte das für vernünftig. In den letzten Jahren sind viele Vorschriften abgebaut
worden. Der CSU-Fraktion geht das noch nicht schnell genug. Das sollte noch schneller gehen. Ich könnte jetzt viele Beispiele nennen. In Anbetracht dessen, dass in den Ausschussberatungen und in der Zweiten Lesung dafür genug Zeit zur Verfügung steht, möchte ich dies nicht tun.
Herr Präsident, verehrte Damen und Herren! Liebe Frau Paulig, Sie haben sich mit Ihrem Antrag verrannt. Denn Sie waren damals mit dabei, als in der Bundesregierung beschlossen wurde, bis 2009 eine Steuerbefreiung einzuführen mit der Maßgabe festzustellen, ob eine Überkompensation stattfi ndet. Wenn dies der Fall sei, solle die Überkompensation entsprechend gesteuert werden. Sie haben das so mitbeschlossen. Jetzt allerdings wollen Sie damit Politik machen. § 2 a des Mineralölsteuergesetzes regelt dies alles ganz klar.
Seit dem 1. Januar 2004 sind sämtliche Bio-Kraftstoffe steuerbegünstigt. Die Begünstigung erstreckt sich auf reine Bio-Kraftstoffe sowie Mischungen mit fossilen Energieträgern auf den biogenen Anteilen. Die Mineralölsteuerbefreiung ist zunächst bis zum 31. Dezember 2009 befristet.
Bereits im letzten Jahr hat eine Überkompensation stattgefunden. Dass sich der Markt täglich verändert, ist klar. Derzeit liegt der Rapsölpreis 200 Euro über dem SojaÖlpreis. Das hat damit zu tun, dass eine enorme Nachfrage aufgrund biogener Treibstoffe entstanden ist. Davon profi tiert die Landwirtschaft derzeit nicht. Die Ölmühlen arbeiten mit derzeit sehr hohen Schlaglöhnen. Aber auch das wird sich ändern, nämlich dann, wenn in den nächsten Jahren weitere Ölmühlen in Deutschland entstehen. Auch das EU-Recht sieht ganz klar vor, Überförderungen nicht stattfi nden zu lassen. Überkompensation müssen kontrolliert bzw. festgestellt werden.
Das ist die Ausgangslage, und deshalb sticht auch der erste Spiegelstrich in Ihrem Antrag nicht. Wenn Sie damit eine Verdummung betreiben wollen, so wird Ihnen das nicht gelingen, denn die Leute draußen im Lande, die sich damit beschäftigen, wissen genau, worum es geht.
Die Bundesregierung hat nun die Berichtspfl icht. Sie ist dieser Berichtspfl icht nachgekommen. Jetzt gibt es einen Streit um die Höhe. Man war der Meinung, die reinen biogenen Treibstoffe mit 5 Cent steuerlich belegen zu sollen und bei den beigemischten Stoffen sollten es 10 Cent sein. Dazu hat die Bayerische Staatsregierung einen Antrag im Bundesrat eingebracht. Er ist positiv beschieden worden. Das Kabinett hat aber, wie ich gehört habe, abgelehnt. Dort wollen sie 10 Cent auf die reine Schiene und 15 Cent auf die Beimischung und darüber hinaus will die Bundesregierung zum 1. Januar eine volle
Besteuerung einführen. Sie will mit Quoten arbeiten und so weiter. Darauf will ich aus Zeitgründen jetzt nicht näher eingehen. Wir müssen das genau beobachten, und wir müssen natürlich politisch eingreifen, denn – da stimme ich mit Ihnen überein, und es gibt da auch keinen Dissens – der biogene Treibstoff stärkt den ländlichen Raum und macht uns von der übrigen Energiegewinnung unabhängiger. Die nachwachsenden Rohstoffe bedeuten eine Chance für den ländlichen Raum. Sie sichern bzw. schaffen Arbeitsplätze und stellen eine Wertschöpfung dar. Außerdem verbessern sie die Energiebilanz. Auch darüber besteht kein Dissens. Darüber sind wir einer Meinung. Deswegen müssen wir auch genau beobachten, wie sich die im Koalitionsvertrag vereinbarte Quotenregelung auswirken wird. Aus diesem Grunde haben wir unseren Antrag noch einmal nachgearbeitet; denn wir wollen diese Überlegungen entsprechend einbringen.
Es haben sich ja mehrere Ausschüsse mit der Sache beschäftigt und jetzt geht es uns darum, die Nummer 1 in unserem Antrag um folgenden Satz zu ergänzen: „Umweltrelevante Vorteile bei der Herstellung von Biokraftstoffen müssen berücksichtigt werden.“
Wir halten es für wichtig, die umweltrelevanten Vorteile hier mit einzubringen, damit diese auch im Interesse der Gesellschaft Berücksichtigung fi nden.
In der Nummer 2 soll nach unserer Auffassung der Satz 2 gestrichen werden, der den Text hat: „Eine Quotenregelung für die einzelnen Kraftstoffe ist nicht erforderlich und sollte der Mineralölwirtschaft überlassen bleiben.“ Stattdessen soll ein neuer Satz 2 eingefügt werden mit dem Wortlaut: „Eine differenzierte Quotenregelung mit getrennten Quoten für die einzelnen Kraftstoffe ist erforderlich.“ Das ist ein ganz wichtiger Punkt. Man kann der Mineralölwirtschaft keine Quotenregelung überlassen, da sie mit Sicherheit dann Rohstoffe aus Drittmärkten hinzukaufen würde und gerade soviel zumischen würde, wie sie wollte. Wir dagegen möchten, dass alle Treibstoffe, so auch das E 85, also das Bioethanol in Reinform, eine Chance hat und dass darüber hinaus auch Rapsdiesel dem Normaldiesel beigemischt werden kann bzw. die reine Schiene nach wie vor möglich ist.
Diese beiden Sätze werden wir also in unseren Antrag noch einfügen und bitten um Annahme unseres Antrages mit diesen beiden Ergänzungen. Einem solchen Antrag können Sie dann natürlich auch gern zustimmen, denn hier sind wir nach meiner Meinung insgesamt der gleichen Auffassung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich darf nur noch kurz daran erinnern, wie lange wir uns schon mit dem Thema biogene Treibstoffe beschäftigen. Ich persönlich habe dies seit 1987 getan; das sind im nächsten Jahr 20 Jahre. Sehr viele graue Haare auf meinem Kopf rühren von dieser Beschäftigung her.
Deshalb ist es auch wichtig, dass Eckdaten gesetzt werden und Rahmenbedingungen vorgegeben werden, die es möglich machen, biogene Treibstoffe entsprechend zum Einsatz zu bringen. Wenn ich den weiten Weg bedenke, den wir gegangen sind, kann ich feststellen, dass wir jetzt auf einem guten Weg sind. Allerdings müssen wir aufpassen, dass jetzt nicht irgendwelche Veränderungen eintreten, die die Entwicklung bremsen. Wir müssen die nachwachsende Rohstoffproduktion in Deutschland unterstützen, denn die nachwachsenden Rohstoffe bieten eine Chance zur Verbesserung der Energiebilanz und sie schaffen Arbeitsplätze. Das ist Aufgabe auch der CSU, und wir sehen es quer durch die Fraktion so, dass wir hier im Weltmarkt unseren Platz fi nden wollen. Die Bundesregierung ist gut beraten, sich intensiv mit der Problematik auseinanderzusetzen, weil sie damit für die Energiebilanz und die Umwelt einen guten Beitrag leistet.
Die Technik in der Automobilindustrie geht mittlerweile einen Weg, auf dem sie sich mit ganz neuen Kraftstoffen beschäftigt. Darauf will ich jetzt nicht eingehen, weil mir dazu die Zeit fehlt, auch wenn es Spaß machen würde, darüber zu reden. Fakt ist, dass wir alles daransetzen müssen, diese nachwachsenden Rohstoffe und die biogenen Treibstoffe auf den Markt zu bringen und die reine Schiene auf alle Fälle zu erhalten. Hinzu kommt, dass die Investitionen, die in dem Bereich getätigt worden sind, für die Investoren auch rentabel sein müssen, und wenn man bedenkt, wie viele Investitionen in der Bundesrepublik für die nächsten Jahre geplant sind, merkt man, dass über die Fruchtfolge diese Produkte im Grunde gar nicht hergestellt werden können. Deswegen wird der Weltmarkt selbstverständlich interessant bleiben. Das bedeutet aber auch, dass wir mit dem Weltmarkt kämpfen müssen. Das heißt, wir müssen Möglichkeiten fi nden, die Produzenten im Bereich der Landwirtschaft von dieser Wertschöpfung profi tieren zu lassen. Wenn sie ohne Hilfe mit dem Weltmarktpreis konkurrieren müssten, würden es die Landwirtschaft nicht weiter bringen. Es würden Flächen stillgelegt, anstatt dass produziert würde. Und das kann nicht Sinn und Zweck sein.
Meine Damen und Herren von den GRÜNEN, wenn Sie in Ihrem Antrag den ersten Spiegelstrich streichen, der da lautet, „die Steuerbefreiung für reine Biokraftstoffe bis 2009 erhalten“ und wenn sie damit einig gehen, dass die ganze Sache EU-konform sein muss und wenn wir uns darauf verständigen, dass auf keinen Fall über die Überkompension hinaus abgesteuert werden darf, weil sonst die ganze Angelegenheit biogener Treibstoffe erledigt wäre, dann können wir Ihrem Antrag zustimmen. Sonst können wir nicht zustimmen, weil es das bestehende EURecht gibt.
Ich erinnere Sie abschließend noch daran, dass Sie während Ihrer rot-grünen Regierungszeit auf Bundesebene diese Überlegungen getragen haben. Was Sie jetzt mit Ihrem Antrag machen, ist politischer Schaulauf und bringt nichts. Im Übrigen bitte ich, unserem Antrag mit den vorgetragenen Änderungen und Ergänzungen zuzustimmen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben den Antrag der Staatsregierung „Entlastung der Staatsregierung aufgrund der Haushaltsrechnung des Freistaates Bayern für das Haushaltsjahr 2003“ sowie die Entlastung des Obersten Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2003 für den Einzelplan 11 zu behandeln. Der Bericht des Rechnungshofs von 2005 für das Haushaltsjahr 2003 wurde im federführenden Haushaltsausschuss in fünf Sitzungen intensiv beraten. Dabei wurden die meisten Punkte, die der Oberste Rechnungshof aufgeworfen hatte, vom Haushaltsausschuss aufgegriffen und der Staatsregierung umfangreiche Berichtspfl ichten aufgegeben.
Ich möchte mich eingangs auch bei den Kolleginnen und Kollegen der anderen Fraktionen für die umfassende Diskussion im Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen herzlich bedanken. Ich möchte mich auch beim Obersten Rechnungshof, beim Präsidium und bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, für das umfangreiche Material, das wir erhalten haben und das für uns Grundlage ist, die Arbeit der Staatsregierung zur kontrollieren, zu beobachten und auf Missstände einzugehen bzw. Verbesserungsvorschläge zu machen, ganz herzlich bedanken. Recht herzlichen Dank dem Präsidium und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Bedanken möchte ich mich auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Finanzministeriums und der Staatsverwaltung für ihre Arbeit, denn ohne motivierte Mitarbeiterinnen und Mitar
beiter haben wir keine Chance, eine Verwaltung aufrecht zu erhalten, die den Vergleich zwischen Kosten und Nutzen zieht. Ich glaube – ich möchte darauf eingehen –, das ist ein Punkt, den wir künftig mehr beachten müssen, denn eine Verwaltung soll schlank sein und insofern soll auch die Dokumentation schlank sein, aber das Ganze muss nachvollziehbar, händelbar und vor allen Dingen bezahlbar bleiben.
Der Oberste Rechnungshof stellt fest: Die in der Haushaltsrechnung 2003 aufgeführten Beträge stimmen mit den in den Büchern nachgewiesenen Beträgen überein. Bei den geprüften Einnahmen und Ausgaben sind keine Beträge festgestellt worden, die nicht belegt waren. Unbeschadet der im Übrigen dargestellten Prüfungsergebnisse kann festgestellt werden, dass die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Freistaates Bayern insgesamt geordnet war.
Ich glaube, das ist das Zertifi kat, auf dessen Grundlage man sagen kann: Grundsätzlich ist alles okay. Man muss aber auch berücksichtigen, dass in den letzten Jahren bzw. zurückliegenden Jahren – wir sprechen vom Jahr 2003 und vom Prüfungsbericht des Rechnungshofs 2005 – das Haushalten aufgrund der schlechten Rahmenbedingungen der damaligen Bundesregierung und der damit verbundenen Steuereinbrüche nicht einfach war. In diesen Jahren haben rund zehn Milliarden an Steuereinnahmen gefehlt. Wir hatten im Jahre 2003 einen Finanzierungssaldo von 2,7 Milliarden zu verkraften. Deswegen war es meines Erachtens sehr richtig und wichtig, dass die Staatsregierung und auch die CSU-Fraktion bereits vor Jahren beschlossen haben, ab dem Jahre 2006 einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen, denn nur mit Sparen, Reformieren und Investieren haben wir die Chance, einen Handlungsspielraum zu erhalten und den Bürgerinnen und Bürgern in Bayern einen Rahmen vorzugeben.
Der Oberste Rechnungshof stellt auch fest, dass das Land Bayern im Vergleich zu den anderen Bundesländern gute Zahlen vorweist. Die Investitionsquote lag im Jahre 2003 noch bei 14,7 %, die Zinsausgabenquote lag bei 3 % und die eingeleiteten Maßnahmen zur Verwaltungsreform und zum Bürokratieabbau waren meines Erachtens wichtig, sonst hätten wir den Zustand nicht halten können.
Noch ganz kurz ein paar Zahlen: Die Steuereinnahmen lagen im Jahre 2003 um 269,3 Millionen Euro unter dem Vorjahresaufkommen und um 1,2348 Milliarden unter der Haushaltsplanung. Die bereinigten Ausgaben des Jahres 2003 stiegen gegenüber dem Vorjahr um 1 %. Dies entspricht der Empfehlung des Finanzplanungsrates. Ohne die Schäden des Augusthochwassers 2002, insbesondere die Zahlungen in den Fonds Aufbauhilfe in Höhe von 435,7 Millionen, wären die Ausgaben um 0,3 % zurückgegangen. Ich wollte dies erwähnen, weil das Jahr 2003 sowie das Pfi ngsthochwasser 2002 schon einige Zeit zurückliegen und feststellen, dass die Folgen daraus natürlich fi nanziert werden mussten.
Der Oberste Rechnungshof ist nicht nur ein Kontrollorgan, sondern er liefert auch wertvolle Informationen, die dringend notwendig sind, um den Staatsaufbau kostengünstig zu gestalten. Er zeigt Handlungsbedarf und Verbesserungsmöglichkeiten auf. Der Oberste Rechnungshof legt zu Recht die Finger in so manche Wunde. Der Bericht macht aber auch deutlich, dass auf vielen Gebieten Handlungsbedarf besteht. Die Wirtschaftlichkeit und der Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnik sind zu verbessern. Veränderungen in der Organisation und in den Verwaltungsabläufen bieten enorme Einsparpotentiale. Das sind Feststellungen, die man ernst nehmen muss, die die Staatsregierung aber auch ernst nimmt und an denen sie arbeitet. Die Aufgaben müssen bezahlbar bleiben, und das bedeutet natürlich, dass man hinterfragen muss, ob alle Aufgaben, die vielleicht 1990, 1970 oder auch 1995 gerechtfertigt waren, auch heute noch gerechtfertigt sind.
Entbürokratisierung ist ein Schlagwort, bei dem viele Bürgerinnen und Bürger mittlerweile Emotionen entwickeln, denn sie sagen uns: Ihr redet von Entbürokratisierung, aber in Wirklichkeit ist es anders. Dazu muss man sagen, dass bei Fördermaßnahmen, bei denen die EU, der Bund und das Land zusammen fördern, umfangreiche Kontrollmechanismen aufgebaut werden, sodass mehrere Rechnungshöfe tätig werden und auch sonstige Kontrollbehörden eingerichtet werden. Immer wieder wird gesagt, dass man dies wegen der Anlastung durch die EU sehr genau nehmen müsse. Ich glaube, das kann und darf nicht die Lösung sein. Die Lösung muss sein, dass man tatsächlich nur das dokumentiert, was man auch wirklich braucht, um die Qualität und die Nachverfolgbarkeit sicherzustellen. Alles andere sollte man weglassen. Die Bürokratie erstreckt sich über alle Bereiche bis hin zur Gesundheit. Über alles könnte man natürlich reden.
Zu Recht hat der Oberste Rechnungshof auch die Subventionen angesprochen. Man muss immer nachfragen, ob Subventionen einen Sinn machen. Sicherlich konnte in der Vergangenheit vieles durch Subventionen angekurbelt werden. Wir wissen aber auch, dass es heute im EURecht das Wettbewerbsrecht gibt und dass genau auf Subventionen geachtet wird. Wenn man manchmal die Kosten und Nutzen miteinander vergleicht, stellt man fest, dass bei einer Verbesserung der Rahmen- oder Eckdaten die Investoren den Wettbewerb ohne Subventionen wahrscheinlich leichter als mit Subventionen bestehen würden. Vor allem muss man sich bei Bagatellförderungen diese Frage stellen. Eine dringende Aufgabe von Politik und Verwaltung bleibt mehr denn je die ständige Überprüfung der Subventionen. Ich möchte hier auch darauf hinweisen, dass die Verwaltung die Kosten und die Nutzen ganz genau nachprüfen muss. Ich bin mir sicher, dass hier noch viel Geld einzusparen ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, natürlich wurden sehr viele Einzelthemen angesprochen. Ich möchte sie nicht alle ansprechen. Ich möchte bloß noch einmal darauf hinweisen, dass der Staat die Steuern auch einheben muss, wenn er sie möglichst optimal und gerecht einnehmen will. Hierzu sind mehrere Anmerkungen gemacht worden, mit denen die rechtzeitige und vollständige Erfassung der Steuereinnahmen teilweise in Frage gestellt wird. Ich weiß aber, dass das Finanzministerium daran mit
Hochdruck arbeitet. Natürlich sind auch UmsatzsteuerSonderprüfungen und Betriebsprüfungen notwendig; das wird auch von der Opposition immer wieder so dargestellt. Diese Prüfungen müssen so rechtzeitig stattfi nden, dass man die Steuerausfälle möglichst gering halten kann. Das Finanzministerium hat Systeme eingeführt, mit denen es Vieles verbessern konnte. Ich glaube aber, dass ein Augenmerk darauf zu richten ist, wie man möglichst viel Steuern einheben kann, damit wir unseren Staatsaufgaben gerecht werden.
Des Weiteren wurde der Abbau von Kapazitäten bei Asylbewerberunterkünften angesprochen. Auch das ist richtig. Die Zahlen der Asylbewerber gehen zurück, deswegen muss man auch entsprechende Antworten darauf geben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich könnte natürlich noch wesentlich mehr Punkte ansprechen. Das möchte ich aber nicht. Langsam möchte ich zum Schluss kommen und mich ganz herzlich beim Präsidium und bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Obersten Rechnungshofs bedanken. Ein Dank gilt auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der bayerischen Staatsverwaltung. Hoch motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind ein hohes Gut, das man hegen und pfl egen muss, sonst funktioniert das Ganze nicht. Die CSU-Fraktion beantragt die Entlastung der Staatsregierung für das Haushaltsjahr 2003 sowie des Bayerischen Obersten Rechnungshofes für den Einzelplan 11. Die Berichte erwarten wir entsprechend der Vorgaben des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen, um daraus weitere Konsequenzen ziehen zu können. Die Berichte müssen zum 30. November 2006 bzw. zum 30. November 2007 vorgelegt werden. Wir werden die Prüfungen natürlich begleiten.
Das Agrarinvestitionsförderungsprogramm in der Landwirtschaft habe ich jetzt nicht angesprochen.
Dieses Thema hat bei den Ausschussberatungen längere Zeit in Anspruch genommen und auch die CSU-Fraktion beschäftigt. Dazu möchte ich schon noch ein paar Sätze verlieren. Auch bei der Agrarinvestitionsförderung wird deutlich, dass für die Förderungen klare Rahmenbedingungen vorhanden sein müssen, damit auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wissen, wonach sie entscheiden müssen. Es ist schlecht, wenn hier immer wieder nachjustiert wird, sodass der Status quo immer wieder rückwirkend geprüft werden muss, obwohl die Voraussetzungen ursprünglich ganz andere waren, oder ob die Voraussetzungen nicht so klar festgeschrieben waren, wie es Ende der 90er Jahren war. Das möchte ich deutlich sagen.
Auch die CSU-Fraktion macht ganz klipp und klar deutlich, dass Subventionsbetrug geahndet werden muss. Hier muss der Rechtsstaat mit allen Mitteln eingreifen. Wenn aber Rahmenbedingungen geändert werden, muss man ein gewisses Augenmaß walten lassen und Ermessensspielräume einbauen. Ich wünsche mir, dass diese Fälle von Seiten des Landwirtschaftsministeriums kurzfristig abgeschlossen werden können, damit diese Altfall
regelung und dieser Ärger weg sind. Ich bitte alle Behörden darauf zu achten, dass die Rahmeneckdaten sauber gesteckt und Verordnungen vorgelegt werden, nach denen die Beamten draußen vor Ort einen Ermessensspielraum haben, aber auch klar nachvollziehbare Entscheidungen treffen können, die sie dann verantworten müssen. Das möchte ich zum Schluss noch angesprochen haben.
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Die Staatsregierung will mit dem Projekt „Verwaltung 21“ die Strukturen der bayerischen Verwaltung modernisieren. Die CSU-Fraktion stimmt dem Gesetzentwurf mit den Änderungen in den Ausschüssen zu. Ziel ist es, eine straffe und dienstleistungsorientierte Verwaltung mit geringer Regulierungsdichte zu schaffen. Die bayerische Staatsverwaltung genießt in Deutschland einen guten Ruf. Dies ist auch vor allem dem Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu verdanken. Im Zeitalter der Globalisierung ist es jedoch erforderlich, dass auch staatliche Strukturen neu
geformt werden, damit eine leistungsstarke Verwaltung die Bürgerinnen und Bürger des Freistaats in die Lage versetzt, im internationalen Wettbewerb um Arbeitsplätze, Innovationen und Investitionen vorne dabei sein zu können. Zusätzlich zwingt die Lage der öffentlichen Haushalte zu einer Neuausrichtung der staatlichen Betätigung. Steigende Personal- und Versorgungsausgaben engen die fi nanziellen Handlungsspielräume Bayerns ein. Deshalb ist es wichtig, dass der Personalbestand des Freistaates sozialverträglich im Rahmen der natürlichen Fluktuation reduziert wird.
Das Projekt und die Beschlüsse zum Projekt „Verwaltung 21“ zwingen dazu, gewisse Gesetze und Verordnungen zu verändern. Das Gesetz, das auch „OmnibusGesetz“ genannt wird, nimmt alles mit, was an Veränderungen zu veranlassen ist. Viele Änderungen sind redaktionelle Änderungen, weil sich Zuschnitte und Zuständigkeiten in den Geschäftsbereichen der einzelnen Häuser geändert haben.
Der Gesetzentwurf beinhaltet die Reform der staatlichen Bau- und Wasserwirtschaftsverwaltung. Im Rahmen der Neuordnung der Staatsbauverwaltung werden die derzeit bestehenden 28 Hochbauämter und 23 Straßenbauämter einschließlich des Straßen- und Wasserbauamtes Pfarrkirchen zu 22 Staatlichen Bauämtern zusammengefasst, wobei im Gleichklang mit den Wasserwirtschaftsamtssitzen für beide Verwaltungen 17 einräumige Amtsbezirke entstehen.
Auf der Mittelstufe werden die Landesbauabteilungen der Oberfi nanzdirektion zusammengefasst und organisatorisch an die Autobahndirektion Nordbayern angegliedert. Im Bereich des Staatsministeriums der Finanzen werden die Vermessungsabteilungen bei den Bezirksfi nanzdirektionen aufgelöst. Ihre Aufgaben werden an das Landesamt für Vermessung und Geoinformation als Mittelbehörde mit Sitz in München verlagert. Die Durchführung von bestimmten Aufgaben der Katastervermessungen im Verfahren der ländlichen Entwicklung wird auf die staatlichen Vermessungsämter übertragen. Außerdem wird eine verstärkte Einbindung der verantwortlichen Sachverständigen für Vermessung im Bauwesen erfolgen. Dazu wird die Übernahme von Vermessungsaufgaben durch Privatpersonen und durch Stellen, die nicht nach Artikel 12 des Vermessungs- und Katastergesetzes zu Katastervermessungen befugt sind, in das Liegenschaftskataster neu geregelt und eine Ermächtigung für eine entsprechende Verordnung geschaffen. Des Weiteren werden die Voraussetzungen für den Aufbau einer Geodateninfrastruktur in der Form einer integralen Geodatenbank geschaffen.
Die Bezirksfi nanzdirektionen gehen in einem Landesamt für Finanzen auf. Die Buchungsstellen der Staatoberkasse Bayern in den verschiedenen Orten der Bezirksfi nanzdirektionen werden zukünftig aufgelöst. Das Kassenwesen wird bei der Staatsoberkasse Bayern in Landshut konzentriert. Die Oberfi nanzdirektion München und das Technische Finanzamt Nürnberg werden aufgelöst. Die Aufgaben werden in einem Landesamt für Steuern zusammengefasst und neu strukturiert. Im Zuge dieser Neuorganisation werden die Aufgaben der Landesentschädigung von Staatsschuldenverwaltung bei der Oberfi nanzdirek
tion München auf das Landesamt für Finanzen übertragen.
Neben der Schriftform wird künftig im Bayerischen Reisekostengesetz auch die einfache elektronische Form zugelassen. Somit wird der Einsatz von elektronischen Workfl ow-Prozessen ermöglicht. Durch den grundsätzlichen Verzicht auf die obligatorische Vorlage von Belegen und die damit einhergehende Erstattung der glaubhaft gemachten Aufwendungen werden eine papierlose Reisekostenabrechnung und eine Beschleunigung des Verwaltungsvollzugs erreicht. Die Anforderung von Belegen im Einzelfall bleibt möglich, um Stichprobenprüfungen durchzuführen.
Die Neustrukturierung der Landesämter im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz macht folgende Maßnahmen notwendig: Alle die Umweltmedien betreffenden Aufgaben werden in einem Landesamt für Umwelt zusammengelegt, um fachliche Synergien besser ausschöpfen zu können. Die Landesämter für Umweltschutz, für Wasserwirtschaft und das Geologische Landesamt werden zusammengelegt. Die umweltbezogenen Aufgaben des Landesamtes für Arbeitsschutz, Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik werden in das neu zu bildende Landesamt für Umwelt, die gesundheitsbezogenen Aufgaben in das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit überführt.
Zur Reform der Landwirtschafts- und Forstverwaltung ist zu bemerken: Mit der Bildung von Ämtern für Landwirtschaft und Forsten sowie der Abstufung der Direktionen für Ländliche Entwicklung wird die Verwaltung gestrafft und optimiert. Die Zuständigkeitsregelungen im Bereich der Landwirtschaft und Forstverwaltung sowie die Verwaltung für ländliche Entwicklung sind entsprechend den gefassten Beschlüssen zur Verwaltungsreform zu ändern.
Weiter wird ein Zentrum „Bayern – Familie und Soziales – ZBFS“ gebildet. Neben den Behörden der Verwaltung für Versorgung und Familienförderung werden das Bayerische Landesjugendamt sowie die bislang bei den Regierungen angesiedelten Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen in das ZBFS integriert. Das bedeutet die Abkehr vom bisherigen dreistufi gen Verwaltungsaufbau und die Schaffung einer zentralen Landesbehörde. Die dafür notwendigen Regelungen werden in dem vorliegenden Entwurf für ein Zweites Gesetz zur Modernisierung der Verwaltung zusammengefasst. Mit diesen genannten Maßnahmen wird ein bemerkenswerter Personalabbau erreicht.
Bei der Staatsbau- und Wasserwirtschaftsverwaltung entfallen 1032 Stellen, mit den Reformen im staatlichen Vermessungswesen ist ein Einsparziel von 504 Stellen verbunden, die Neustrukturierung der Landesämter im Geschäftsbereich des Umweltministeriums wird zu einem Personalabbau von 20 % führen. Auch bei der Landwirtschafts- und Forstverwaltung ist mit einer erheblichen Einsparung bei den Personalkosten zu rechnen. Mit der Errichtung des Zentrums „Bayern – Familie und Soziales“ ist ein Einsparziel an Personalkosten in Höhe von 30 v. H. und damit 540 Stellen verbunden.
Ferner wurden die Änderungsanträge der SPD von unserer Fraktion abgelehnt. Es geht einmal um die Einführung des Personalrates. Der Übergangspersonalrat kann zwölf Monate im Dienst sein. Die SPD wollte mit ihrem Antrag sechs Monate erreichen. Dazu ist festzustellen, dass immer gewährleistet ist, dass der Personalrat vorhanden ist. Deswegen halten wir die sechs Monate für zu kurz. Wir werden diesen Antrag ablehnen.
Ebenfalls wurde ein Änderungsantrag der SPD auf Drucksache 15/3567 eingereicht, um das Kuratorium der Fachschule für die öffentliche Verwaltung und Rechtspfl ege zu erhalten. Diesen Antrag werden wir ebenfalls ablehnen. Denn aus unserer Sicht ist es nicht zeitgemäß, ein Gremium zu erhalten, das lediglich dem formellen Meinungsaustausch dient. Viele Mitglieder dieses Gremiums sind gleichzeitig in anderen Gremien der Fachhochschule. Ein Qualitätsverlust ist daher nicht zu befürchten. Daneben werden Rechtsänderungen zur Deregulierung des Bayerischen Landesrechts vorgenommen. Dies betrifft insbesondere die Aufhebung des Bayerischen Gemeindepolizeigesetzes und die Aufhebung des alten Familienpfl egegesetzes.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf ist in verschiedenen Ausschüssen eingehend beraten worden. Wir bitten daher um Zustimmung in der vorliegenden Form. – Ich bedanke mich.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute die Entlastung der Staatsregierung für das Haushaltsjahr 2002 sowie die Entlastung des Obersten Rechnungshofes für den Einzelplan 11 vorzunehmen. Für die CSU-Fraktion kann ich vorweg feststellen, dass wir die Entlastung erteilen werden. Wir bedanken uns beim Obersten Rechnungshof für seinen umfassenden Bericht. Dank gebührt auch den Mitgliedern des Haushaltsausschusses und den Kolleginnen und Kollegen der anderen Fraktionen. Über die meisten Punkte, die der Oberste Rechnungshof angesprochen hat, haben wir fraktionsübergreifend entschieden und der Staatsregierung umfangreiche Berichterstattungspfl ichten aufgegeben.
Der Oberste Rechnungshof stellt fest: Die in der Haushaltsrechnung 2002 aufgeführten Beträge stimmen mit den in den Büchern nachgewiesenen Beträgen überein. Bei den geprüften Einnahmen und Ausgaben sind keine Beträge festgestellt worden, die nicht belegt waren. Unbeschadet der im Übrigen dargestellten Prüfungsergebnisse kann festgestellt werden, dass die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Freistaates Bayern insgesamt geordnet war.
Dass das Haushalten aufgrund der schlechten Rahmenbedingungen der Bundesregierung und der damit verbundenen Steuereinbrüche nicht einfach ist, möchte ich nicht verschweigen. Darauf möchte ich jetzt aber nicht groß eingehen. Rund 10 Milliarden Steuereinnahmen fehlten in den letzten Jahren. Im Haushaltsjahr 2002 ergab sich ein Finanzierungssaldo von 2 Milliarden Euro. Trotzdem und gerade deswegen hält die Staatsregierung am ausgeglichenen Haushalt 2006 zu Recht fest. Das Motto der Staatsregierung und auch der CSU-Fraktion lautet: Sparen – Reformieren – Investieren. Die vom Obersten Rechnungshof dargelegten Zahlen aus den übrigen Ländern bestätigen dies eindrucksvoll.
Die Investitionsquote lag im Jahr 2002 noch über 14 %, die Zinsausgabenquote lag unter 3 %. Die eingeleiteten Maßnahmen zur Verwaltungsreform und zum Bürokratieabbau sind notwendig, um den Einnahmeneinbruch bei den Steuern zu kompensieren. Dies alles ist notwendig, um handlungsfähig zu bleiben.
Der Oberste Rechnungshof legt zu Recht die Finger in so manche Wunde. Der Bericht macht aber auch deutlich, dass auf vielen Gebieten Handlungsbedarf besteht. Zu Recht wird auf kompatible EDV-Programme hingewiesen. Dies ist vor allem bei der Personal- und Stellenverwaltung sowie bei der Bezügeabrechnung notwendig. Ebenso sind die Mängel bei der IuK-Verwaltung an den Schulen zu beseitigen. Die Datenvernetzung ist auf jeden Fall zu verbessern.
Ein weiterer Schwerpunkt war, dass bei künftigen Haushalten der Bestandserhaltung der Staatsstraßen und Brücken gegenüber Neubaumaßnahmen höchste Priorität einzuräumen sei. So hat es der Haushaltsausschuss auch beschlossen. Das sind nur einige Punkte, die wir beraten haben und zu denen wir beschlossen haben, was bis zum Ende des Haushaltsjahres 2005 zu berichten ist, damit wir die nötigen Konsequenzen daraus ziehen können.
Mein Dank gilt dem Obersten Rechnungshof, seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie seinem Präsidium für die geleistete Arbeit. Wir brauchen dieses Arbeitsmaterial, um als Parlament unseren Kontrollaufgaben gerecht werden zu können. Der Dank gilt auch allen bayerischen Beamtinnen und Beamten, Angestellten und Arbeiterinnen und Arbeitern für die geleistete Arbeit. Ohne diese motivierten Mitarbeiter wäre Vieles nicht machbar. Mein Dank gilt auch dem bayerischen Finanzminister, seinem Staatssekretär und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Finanzministerium.
Die CSU beantragt die Entlastung der Staatsregierung für das Haushaltsjahr 2002 und für den Bayerischen Obersten Rechnungshof für den Einzelplan 11. Die Berichte erwarten wir entsprechend der Vorgaben des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen, um daraus weitere Konsequenzen ziehen zu können.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich habe mich vorhin kurz gefasst, weil wir im Haushaltsausschuss sachlich fachlich und qualifi ziert diskutiert und viele Beschlüsse gemeinsam getragen haben. Jetzt wurde aber eine Schimpfkanonade auf die Bayerische Staatsregierung losgelassen, was ich als Mitglied der CSU-Fraktion nicht kommentarlos stehen lassen kann.
Ich habe vorhin in meiner kurzen und knappen Art angesprochen, dass IuK ein großes Problem darstellt und dass viel verändert werden muss. Dabei ist zu sagen, dass ausgehend vom Etat 2002 sehr vieles von der Verwaltung geändert wurde und dass auch bei der Steuerverwaltung das eine und das andere passiert ist.
Gleichzeitig ist zu erwähnen, dass es seit dem 1. September 2004 die 42-Stunden-Woche gibt und dadurch mehr Arbeitspotenzial. Das darf man nicht verkennen. Zur Steuerverwaltung hat der ORH beim Risikomanagement zur Veranlagung der Gewinneinkünfte Mängel bei der Prüfung der Betriebseinnahmen festgestellt. Insbesondere werden manuelle Verprobungen im Innendienst vernachlässigt, sagte der ORH. Er hat die Sensibilisierung der Bearbeiter, Berücksichtigung in einem maschinellen Risikomanagement, Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Veranlagung und Betriebsprüfung vorgeschlagen, und die Verprobung der Betriebseinnahmen soll regelmäßig Schwerpunkt bei Außenprüfungen sein.
Was hat die Verwaltung schon eingeleitet? Die Verwaltung hat die Anregungen aufgegriffen. Die Finanzämter wurden über Besprechungen, Multiplikatoren und Verfügungen sensibilisiert. Die Verwaltung arbeitet mit Hochdruck an einer Verbesserung der Auswahl der prüfungswürdigen Fälle. Es gibt ein Pilotprojekt bei drei Finanzämtern im Bereich der OFD München. Die Risikokriterien für natürliche Personen und Personengesellschaften mit Gewinneinkünften sind festgelegt. Erstellen von maschinellen Listen zur personellen Bearbeitung im Laufe des Jahres. Mittelfristig wird ein maschinelles Risikomanagement auch für die Gewinneinkünfte entwickelt. Einführung der Anlage zur Einnahmen-/Überschussrechnung. Die Zusammenarbeit zwischen der Betriebsprüfung und der Veranlagung wurde verbessert. Installation von Kontakt- und Betreuungsbeamten, Betriebsprüfung, Abhaltung von so genannten Besprechungstagen. Die Betriebseinnahmen sind als Schwerpunkt bei der Betriebsprüfung aufgegriffen worden.
Also alles, was der ORH angeregt hat, wurde aufgegriffen und befi ndet sich in der Umsetzung. Und da sagen Sie, das werde alles nicht gemacht, das werde vernachlässigt.
Das könnte ich weiter fortführen. Bei der Außenprüfung ist es das Gleiche. Wir haben auch Beschlüsse gefasst. Deswegen will ich das gar nicht vertiefen und die Debatte nicht verlängern. Insoweit werden wir die Berichte erwarten. In der letzten Plenarsitzung haben wir über die Umsatzsteuer diskutiert und uns auch über Umsatzsteuerbetrug unterhalten. Es gibt zwei Dinge: Einmal funktioniert die Bearbeitung nicht und zum anderen liegt Betrug vor. Wenn ich es mit Betrügern zu tun habe, ist es für mich schwieriger, als wenn ich es mit ehrlichen Steuersündern zu tun habe, die ich greifen kann und bei denen ich an das Geld herankomme.
Dass insoweit daran gearbeitet werden muss und dass die Vernetzung auf Bundesebene und auf europäischer Ebene und nicht nur die Vernetzung auf bayerischer
Ebene verbessert werden muss und dass man natürlich schneller darauf kommen muss, ist eine Selbstverständlichkeit für uns.
Ich weise für die CSU-Fraktion die Vorwürfe zurück und sage zu dem Kollegen Hallitzky: Ihre Vorgängerin im Haushaltsausschuss, Frau Kellner, wollte immer alle Gelder für den Straßenbau streichen. Sie hätte am liebsten die Straßen zurückgebaut. Jetzt sind wir schon ein Stück weiter. Dass Sie jetzt für den Unterhalt sind, ist schon ein kleiner Fortschritt, das wollen wir auch anerkennen. Wir haben im Haushaltsausschuss beschlossen, dass – auch bei der nächsten Haushaltsaufstellung – nunmehr der Instandhaltung der Vorrang zu geben ist. Das nehmen wir auch ernst, weil wir der Meinung sind, dass ein Neubau, wo notwendig, selbstverständlich stattfi nden muss, dass man aber den Schwerpunkt auf den Bestandserhalt legen sollte. Das haben wir zur Kenntnis genommen und einstimmig verabschiedet. Insoweit bitte ich, bei der Wahrheit zu bleiben.
Ich möchte die Diskussion nicht verlängern. Abschließend sage ich nur noch einmal: Alles, was jetzt eingeleitet wurde, ist zwingend notwendig. Ich habe den Verdacht – nicht nur den Verdacht, sondern es hat sich erwiesen –: Sie haben diese Stunde wieder genutzt, um von den eigentlichen Problemen, die Sie mit der Bundesregierung haben, abzulenken, indem Sie auf die Bayerische Staatsregierung schimpfen und Schwachpunkte aufzeigen.
So wollen Sie eventuell in Nordrhein-Westfalen in diesem Bereich zu punkten.
Das nehmen wir so nicht hin. Die Bundesregierung hat abgewirtschaftet.
Sie hätten viel mehr zu tun, würden Sie gute Vorschläge an Ihre Bundesgenossen weitergeben, mit der Bayerischen Staatsregierung konstruktiv zusammenarbeiten und nicht nur Dinge machen, die eigentlich nur für die Öffentlichkeit gedacht sind. – Aber es ist gar keine Presse anwesend. Es wird nicht einmal beachtet. Wir können also zur Sachlichkeit und Fachlichkeit zurückkehren. Das ist das Vernünftigste. So handeln wir das auch.
Ich bedanke mich noch einmal bei der Staatsregierung, ich bedanke mich nochmals beim Obersten Rechnungshof, beim Präsidium und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, für die gute Arbeit und für die Arbeitsunterlagen, die wir als Parlament bekommen, damit wir daraus die richtigen Folgerungen ziehen können.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Staatsregierung hat im letzten November beschlossen, dass die Verwaltungsreform stattfi ndet. Die Agenda 21 wurde beschlossen. Die CSU-Fraktion hat den Beschlüssen der Staatsregierung zugestimmt. Für die Umsetzung der Verwaltungsreform ist eine Vielzahl von Rechtsänderungen erforderlich. Die Umsetzung wesentlicher Rechtsänderungen wird in einem ersten Gesetz zur Modernisierung der Verwaltung und in einem zweiten Gesetz zur Modernisierung der Verwaltung – 2. Verwaltungsmodernisierungsgesetz – zusammengefasst.
Der Gesetzentwurf beinhaltet im Einzelnen die Änderung von Gesetzen und Rechtsverordnungen aufgrund der Reform der staatlichen Bau- und Wasserwirtschaftsverwaltung, der Reform der Vermessungsverwaltung, der Reform im Bereich der Bezirksfi nanzdirektionen, der Neuorganisation der Landesämter im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, der Reform der Landwirtschafts- und Forstverwaltung und der Verwaltung für ländliche Entwicklung und aufgrund der Errichtung des Zentrums Bayern für Familie und Soziales. Ferner werden die notwendigen Änderungen anderer Rechtsbereiche infolge der Maßnahmen der Verwaltungsreform vorgenommen. Daneben
werden Rechtsänderungen zur Deregulierung des bayerischen Landesrechts vorgenommen. Dies betrifft insbesondere die Aufhebung des Bayerischen Gemeindepolizeigesetzes, die Aufhebung des Alten- und Familienpfl egegesetzes und die Novellierung des Bayerischen Reisekostengesetzes zur Einführung der beleglosen Abrechnung von Reisekosten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich schlage vor, dass dieser Gesetzentwurf im Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen beraten wird, und bitte um Überweisung.
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Dr. Kaiser, Umsatzsteuerbetrug ist kein rein bayerisches Problem. Das muss man in den Vordergrund stellen. Sie tun so, als wäre in Bayern die Welt nicht in Ordnung, als ob das Geld auf der Straße liegen würde
und wir es nur aufheben müssten. Wenn das so einfach wäre, würden wir uns selbstverständlich bücken.
Das ist eine klare Geschichte. Deswegen müssen wir das Problem etwas ausführlicher betrachten, als Sie das eben getan haben.
Sie führen in Ihrem Dringlichkeitsantrag aus, dass in Bayern dem Fiskus 3,38 Milliarden Euro verloren gehen. Sie haben den Betrag aufgeschlüsselt und sagen, wegen der Umsatzsteuer-Karusselle würde Bayern 1,1 Milliarden Euro verloren gehen. Die Karusselle sind tatsächlich ein Problem. Das ist ein Betrugsfall. Hier gibt es organisierte Kriminalität. Die Umsatzsteuerkriminalität stieg in den letzten Jahren an, ist aber seit dem Jahre 2004 wieder etwas rückläufi g. Auch das wurde vom Bundesrechnungshof bestätigt. Die Umsatzsteuer-Karusselle und die organisierte Kriminalität in diesem Bereich ist eine Sache, der man angehen muss.
Ansonsten gibt es noch ein großes Problem, das ist die Schattenwirtschaft oder die Schwarzarbeit. Nach dieser Berechnung würden Bayern 1,94 Milliarden Euro verloren gehen. Dazu ist zu sagen, dass daran die Bundesregierung nicht ganz unschuldig ist, denn deren Steuer- und Abgabenpolitik hat zur Folge, dass viele am Fiskus vorbei versuchen abzurechnen. Das muss man einstellen, das muss man bekämpfen – da gebe ich Ihnen Recht. Der bayerische Finanzminister und die bayerischen Finanzbehörden machen alles, um das zu unterbinden. Die Rahmenbedingungen müssten aber Sie klären.
- Nein, wir schieben die Verantwortung nicht auf andere ab. Wäre das so einfach, wie Sie das sagen, wäre Ihr Ansatz ist löblich. Der Sache gehen wir nach. Aber nirgendwo wird soviel getäuscht und getrickst wie bei der Umsatzsteuer. Die Ertragsausfälle machen laut Bundesrechnungshof 16 Milliarden Euro aus. Der Bundesrechnungshof stellt aber auch fest, dass die Kreativität und Gestaltungsvielfalt der Tatbeteiligten nahezu unerschöpfl ich ist. So urteilt der Bundesrechnungshof.
Das bedeutet, dass die kriminell Tätigen unwahrscheinlich erfi nderisch sind, dem muss man etwas entgegensetzen.
Nun wird bemängelt, dass Bayern dem nichts entgegensetzen würde. In Bayern wird mit EDV-Programmen gearbeitet und abgeglichen. Aber es gibt auch Situationen, dass der Datenschutz uns manchmal einen Strich durch die Rechnung macht bei den Ermittlungen. Man muss bedenken, dass über Bundesgrenzen hinaus Unfug getrieben wird. Es gibt Briefkastenfi rmen und Handys mit Rufumleitung. Niemand weiß, wo der Gesprächspartner sich befi ndet. Mit 200 oder 250 Stellen kann das Übel nicht beseitigt werden. Das Ganze muss mit Gesetzesänderungen und Systemänderungen angegangen werden.
In den letzten Jahren wurden viele Gesetzesänderungen beschlossen. Sie wirken dahingehend, dass bereits im letzten Jahr der Umsatzsteuerbetrug rückläufi g war. 2003 hatten wir noch 11,5 %, im Jahr 2004 waren es nur noch 9,5 % Steuerausfall.
Das heißt, die Umsatzsteuernachschau, das Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz, das Steueränderungsgesetz 2003 und das Haushaltsbegleitgesetz 2004 – zum größten Teil von der bayerischen Finanzverwaltung initiiert – zeigen Wirkung. Man muss das ganz deutlich sehen. Betrachtet man sich, dass auch der Bundesrechnungshof einen Systemwechsel für erforderlich hält, weil die gesetzlichen Möglichkeiten weitgehend ausgeschöpft sind, dann muss man feststellen, dass man das, was bereits eingeleitet ist und in Modellen überprüft wird, abwarten sollte, bis dann im Spätsommer die Ergebnisse des Gutachtens vorliegen, um dann danach entsprechend zu handeln und ggf. gezielt nachzubessern.
Ich glaube, das ist ein vernünftiger Weg. Man muss solche Wege gehen, denn sonst wird man unglaubwürdig. Wenn ich sehe, dass die Finanzminister bereits beschlossen haben, im Spätsommer weiter an einer grundlegenden Reform der Umsatzsteuer zu arbeiten, dann ist das meines Erachtens ein vernünftiger Weg.
Ja.
Herr Kollege Kaiser, es ist nicht so, dass die Finanzverwaltung dem tatenlos zusieht. Ich muss wiederholen: Es wird alles gemacht, um einen Datenabgleich durchzuführen, die Auszahlungen von Umsatzsteuerrückzahlungen nicht sofort erfolgen, es wird nachgeprüft und man versucht einzugreifen, weil die Umsatzsteuer eine Steuerart ist, die sofort wirkt. Wenn ein Krimineller sie eingenommen hat und sie auf ein Konto verbringt, auf das kein Zugriff mehr besteht, dann ist das Geld weg. Das Geld dann wieder zu holen, ist sehr schlecht möglich. Deswegen arbeitet die Finanzverwaltung an einer Lösung.
Sie wollen aber nicht wahrhaben, dass man eine Änderung des Systems und damit das angesprochene Modell braucht. Die Thematik wird am Planbeispiel durchgerechnet. Auch Bayern ist daran beteiligt; am 16.12. ist hier im Landtag ein entsprechender Beschluss gefasst worden. Man beteiligt sich an dem Verfahren und überprüft die Vorgänge praxisnah. Nach dem Abschluss der Überprüfung sollen Folgerungen gezogen werden und diese Folgerungen gegenüber der EU-Kommission entsprechend dargelegt werden. Die EU-Kommission hat erklärt, sie wolle von Deutschland wissen, wie das gehandelt werden soll. Die EU-Kommission muss sich etwas einfallen lassen, denn die Problematik auf Deutschland abzuschieben, geht nicht. Ich möchte deutlich machen: Vieles von dem, was in den letzten Jahren gesetzlich geändert worden ist, ist von Bayern initiiert worden. Das ist Fakt und das müssen Sie zur Kenntnis nehmen.
Wir werden Ihren Antrag ablehnen und wir werden die Ergebnisse dieses Gutachtens abwarten. Wenn die Ergebnisse auf dem Tisch liegen, werden wir über Maßnahmen beraten, um dann entsprechend zu handeln. Uns liegt daran, dass die Steuern, die zu erbringen sind, auch erhoben werden. Es geht beim vorliegenden Sachverhalt um Betrug und weniger um die Steuerzahler, die in anständiger Weise ihre Steuern entrichten. Deswegen stehen wir dem nahe und suchen nach tragfähigen Lösungen. Das Ziel muss sein, dass nicht nur fi ktiv – wie Ihr letzter Satz zum Ausdruck gebracht hat – 1,7 Milliarden erhoben werden können, sondern dass tatsächlich die Steuer in dem
Maße erhoben werden kann, wie sie uns zusteht, sodass mit möglichst wenig Aufwand ein möglichst großer Ertrag erzielt werden kann. Das ist unser Ziel. Heute lehnen wir Ihren Antrag ab. Sobald die Ergebnisse der Begutachtung des Modells vorliegen, werden wir darüber reden.
Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Dr. Runge hat versucht, zu erläutern, was Ziel des Antrags ist. Das wissen wir; denn schließlich können wir lesen. Es geht um die Aufforderung an die Staatsregierung, dem Landtag jährlich einen detaillierten schriftlichen Bericht über die im letzten Jahr vergebenen Aufträge für Beratungsleistungen, Gutachten, Studien und Ähnliches zu geben, vergleichbar – Sie haben es gerade angesprochen – mit der jährlichen Meldung des Leiters der Staatskanzlei zum Beschluss des Landtags vom 15. Juli 1975, der so genannten KaubListe.
Aufträge für derartige Leistungen sollen entsprechend den Vergabevorschriften erfolgen, die Ergebnisse der Beauftragten, Beratungsleistungen etc. unverzüglich dem Landtag und auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, sofern einer Veröffentlichung keine gesetzlichen Bestimmungen bzw. keine sonstigen wirklich zwingenden Gründe entgegenstehen.
So ist der Antrag. Das ist okay. Darüber muss man reden und sagen, warum er abgelehnt wurde. Der Vorschlag, eine jährliche Berichtspflicht einzuführen, steht im Gegensatz zum Bestreben der Staatsregierung nach Verwaltungsabbau und Haushaltskonsolidierung. Sie würde weiteren Verwaltungsmehraufwand erzeugen, Personal binden für Berichte, zu deren Zielsetzung suggeriert wird, dass die Verwaltung nicht rechtens oder haushaltskonform gehandelt hat. Das weise ich zurück. Das können Sie nicht beweisen. Das ist nicht der Fall.
Die Vergabe von Gutachten und Aufträgen erfolgt bereits nach den haushaltsrechtlichen bzw. vergaberechtlichen Bestimmungen. Die Vergabe auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken und die Aufträge sachgerecht und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu behandeln, ist allgemeiner Grundsatz des Verwaltungshandelns. Das möchte ich unterstreichen. Ich sehe absolut keine Gegensätze, dass man der Verwaltung pauschal unterstellen könnte, sie würde mauscheln, tricksen oder sonstige Dinge machen. Dies ist in verschiedenen Bestimmungen ausreichend reglementiert; vergleiche Artikel 55 Nr. 1 der Bayerischen Verfassung, Artikel 7 und Nr. 34 Absatz 2 Satz 1 der Bayerischen Haushaltsordnung bzw. Artikel 55 der Bayerischen Haushaltsordnung. Ich habe das aufgeschrieben, damit wir wissen, wovon wir reden.
Zum Vollzug des Ministerratsbeschlusses vom 16.03.2004 „Deregulierung und andere Vereinfachung des Vergaberechtes“ wurde kürzlich – das war vor drei Monaten, als der Dringlichkeitsantrag erstmals im Plenum behandelt werden sollte – eine Unterlage erarbeitet. Auch die Veröffentlichung der Ergebnisse der Gutachten würde weitere Kosten verursachen und zusätzliche Verwaltungskapazitäten binden. Im Übrigen hat die Entscheidung über die Veröffentlichung weiterhin beim jeweiligen Verantwortlichen zu verbleiben. Es kann durchaus Gründe geben, die einer Veröffentlichung entgegenstehen, zum Beispiel, wenn es um Gutachten im Rahmen von gerichtlichen Auseinandersetzungen oder zur Vorbereitung von politischen Entscheidungen geht. Man muss deutlich sehen, dass man nicht alles auf dem offenen Jahrmarkt austragen kann, wie Sie das gerne hätten.
Mit diesem Thema haben wir uns in der Vergangenheit sehr ausführlich beschäftigt. Hierzu gab es seit dem Januar 2004 schon zahlreiche Schriftliche Anfragen von der SPD und den GRÜNEN, die die Staatsregierung ausführlich und detailliert beantwortet hat. Ich weiß, Herr Dr. Runge, Sie haben im Januar und Februar letzten Jahres Anträge gestellt, Maget, Radermacher und Frau Werner-Muggendorfer und andere stellten drei Anträge im Februar 2004. Zweimal ging es um Trust-Gutachten, um das
Sonnenholzer-Gutachten zu den Werkverträgen der Staatskanzlei im Antrag von Herrn Wörner und im Antrag von Herrn Dr. Runge zu der Vergabe von Dienstleistungen und Beratungsverträgen durch die Staatsregierung. Alle Verdächtigungen, alle Unterstellungen sind ins Leere gelaufen. Mit einem enormen Verwaltungsaufwand wurden alle Anfragen beantwortet und alle Gutachten und Beraterverträge aufgelistet. Das Ergebnis war eindeutig. Im Unterschied zur Bundesregierung und deren Politikberatung verlässt sich die Bayerische Staatsregierung nicht auf persönliche Imageberater für ihre Regierungsmitglieder, sondern nutzt nur im Bereich von Fachaufträgen und technischen Arbeiten auch externen Sachverstand. Das muss man so deutlich in den Raum stellen.
Nein. - Die Forderung nach der jährlichen Berichtspflicht ist der Vorschlag einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung sowie für den anscheinend nach Auffassung der Opposition nicht ausgelasteten Haushaltsausschuss. Dies läuft den notwendigen Deregulierungsmaßnahmen völlig zuwider. Dies passt auch nicht dazu, dass die Fraktionen von CSU und SPD mit einem gemeinsamen Antrag zum Verzicht auf periodische Berichtspflicht – Drucksache 15/1439 – gegen Überregulierung und unnötige Berichtspflichten vorgehen. Zur Forderung nach Einhaltung der Vergabevorschriften ist zu sagen: Die Kritik der Opposition geht völlig ins Leere. Die rechtlichen Vorgaben wurden von der Staatsregierung stets eingehalten. Dies wurde schon in den Antworten auf die Schriftlichen Anfragen ausführlich dargelegt. Die Vergaberichtlinie regelt klar die Voraussetzungen für Ausschreibungen und freihändige Vergabe. Sie bildete stets den Maßstab für die Vergabe von Aufträgen. Neben der stets möglichen parlamentarischen Kontrolle kontrolliert und überwacht der Bayerische Oberste Rechnungshof die Verwaltung. Mit den Kritikpunkten des Obersten Rechnungshofes setzt sich der Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen intensiv auseinander.
Ich möchte auch die Aussage zurückweisen, dass der Ausschussvorsitzende gerügt hätte. Er hat nicht gerügt, sondern er hat klargestellt, dass man sachlich bleiben müsse. Ich meine, das ist richtig. Man sollte fair miteinander umgehen und sachlichfachlich streiten, wenn man verschiedener Auffassung ist.
Wir lehnen aus den genannten Gründen den Antrag ab, weil wir der Auffassung sind, dass alles korrekt läuft und wir dieser Forderung nicht nachkommen müssen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe Kollegen Schieder aufmerksam zugehört. Zum Haushalt hat er nicht viel gesagt.
Er hat Beschimpfungen gemacht, und das war alles.
Die CSU-Fraktion und die Bayerische Staatsregierung haben klare Vorgaben für die Zukunft gemacht, nämlich Sparen, Reformieren und Investieren.
Wir setzen Schwerpunkte bei der Bildung. Das sind Eckpfeiler verlässlicher Politik. Politik muss Beispiel geben. Wenn Politiker nicht Vorbild sind, warum soll sich dann das Volk zurücknehmen?
Sie geben dem deutschen Volk in Berlin derzeit ein ganz schlechtes Vorbild. Da sollten Sie mal hingucken.
Die CSU nimmt ihre Aufgabe ernst. Denn nur, wenn man spart, bekommt man finanzielle Spielräume für notwendige Investitionen. Wirft man einen Blick nach Berlin, dann muss man feststellen, dass 100 Millionen Euro Zinsausgaben täglich keinen Handlungsspielraum mehr zulassen. Deshalb gilt bei uns der Grundsatz: Wer heute nicht reformfähig ist, ist morgen nicht mehr handlungsfähig.
Darum wurde von der Staatsregierung und von der CSUFraktion eine Verwaltungsreform eingeleitet, die dafür sorgt, dass Handlungsspielräume verbessert werden sowie Verwaltungsstrukturen der Zeit angepasst werden. Die Einbeziehung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gilt für uns als oberster Grundsatz. Eine hohe Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist eine wichtige Voraussetzung für die CSU-Fraktion. Daran halten wir uns im Gegensatz zu Ihnen.
Sie haben so getan, als ob die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Steuerverwaltung nichts taugen würden. Das ist absolut nicht der Fall.
Die neuen Regelungen, die jetzt eingeführt sind, helfen Bürokratie abzubauen und Kosten zu senken. Sie gewährleisten Bürgernähe und orientieren sich gleichzeitig an den sachlichen Notwendigkeiten. Die Bundesregierung dagegen verkauft das letzte Tafelsilber. Mit 23 Milliarden Euro aus Privatisierungserlösen will sie beim Haus
halt 2005 die Stabilitätskriterien einhalten. Schaut man sich den Postpensions-Deal an, der 5,5 Milliarden Euro bringen soll, dafür aber in den nächsten Jahren rund 18 Milliarden Euro kosten wird, dann ist dies in meinen Augen eine einzige Bankrotterklärung.
Herr Kollege Schieder, ich werde bei unseren Zahlen bleiben: Von 1999 bis 2005 machte die Bundesregierung eine Neuverschuldung von über 150 Milliarden Euro. Diese Zahl sagt alles aus.
Sie haben den Bundesrechnungshof zitiert. Dieser stellte fest: „Neuverschuldung, Haushaltsdefizite und Privatisierungserlöse erreichen bislang nicht gekannte Ausmaße. Finanzminister Eichel wirtschaftet auf Kosten späterer Generationen. „Das sind die Tatsachen“. Deshalb einige Vorbemerkungen zum Haushalt in Bayern.
Herr Kollege Kaiser, die Steuerschätzungen sind seit 2001 von Mal zu Mal laufend nach unten gegangen. Deshalb haben wir im Nachtragshaushalt 2004 reagiert und ein Konsolidierungsvolumen von 2,1 Milliarden Euro erreicht; im Doppelhaushalt sind 2005/2006 zusätzliche Konsolidierungsbeiträge zu erbringen. Zwangsläufige Mehrbelastungen und Auswüchse im Haushalt sind daher grundsätzlich in den jeweiligen Einzelplänen gegenzufinanzieren. Wir nehmen unsere Hausaufgaben im Gegensatz zur SPD ernst, die einfach nur fordert.
Der Entwurf des Doppelhaushalts 2005/2006 für den Einzelplan 06 weist ein bereinigtes Ausgabevolumen für 2005 in Höhe von 1625 Millionen Euro, für 2006 in Höhe von 1639,5 Millionen Euro aus. Daraus ergäben sich gegenüber dem Vorjahr Steigerungsraten von rund 0,3 % im ersten, von 0,9 % im zweiten Haushaltsjahr.
Die Einnahmen liegen bei geschätzt 358,9 Millionen Euro für 2005 und bei 360 Millionen für das Jahr 2006.
Für den Einzelplan 06 ist im Doppelhaushalt ein zusätzlicher Konsolidierungsbeitrag von 14 Millionen Euro für 2005 und von 15 Millionen Euro für 2006 festgelegt worden. Damit erreicht der Einzelplan 06 einen Konsolidierungsbetrag von 53 Millionen in 2005 und von 66 Millionen im Jahr 2006. Der zusätzliche Konsolidierungsbetrag wird vor allem durch die Fortsetzung der Kürzungen beim Bauunterhalt erbracht. Insofern müssen hier natürlich Prioritäten gesetzt werden, und man muss genau schauen, wo man die Prioritäten setzt.
Einnahmeverbesserungen werden bei der Vermessungsverwaltung erwartet. Die Mehreinnahmen basieren auf der erwarteten leichten Erholung der Baukonjunktur und auf
der geplanten Erhöhung der Vermessungsgebühren am 1. Januar 2006, wobei die Gebühren in Bayern immer noch die niedrigsten in Deutschland sind; das spricht für die Vermessungsverwaltung in Bayern.
Die Tatsache, dass 78 % des Haushalts durch Personalkosten gebunden sind, gibt Anlass, Disziplin zu üben. Die Anträge der Opposition betreffend Stellenmehrungen haben wir deshalb abgelehnt, zumal sich durch die Verlängerung der Arbeitszeit eine Erweiterung der Kapazitäten ergibt. Allein durch die Arbeitszeitausdehnung kommen 640 Planstellen dazu, die sozialverträglich abgebaut werden und in der Finanzverwaltung natürlich Spielraum bieten.
Ebenso wurden im Doppelhaushalt 2003/2004 die Ausbildungszahlen gesteigert und im gehobenen Dienst 100 Planstellen in 250 Anwärterstellen umgewandelt. Dies wird wieder rückgängig gemacht, weil derzeit natürlich wenige den bayerischen Finanzdienst verlassen, da in der freien Wirtschaft kaum freie Stellen zur Verfügung stehen. Dies muss man in die Überlegungen einbeziehen. Deswegen werden wieder 100 Planstellen der Besoldungsgruppe A 9 umgewandelt.
Nach dem 20-Punkte-Programm sind seit 1997 1455 Stellen eingespart worden. 183 Stellen sind noch einzuziehen. Man sieht aber, dass wir allein durch die Arbeitszeitverlängerung wieder Stellen bekommen, und das wirkt sich positiv aus.
Durch den Wegfall des AZV-Tages bei den Arbeitnehmern sind acht Angestelltenstellen eingespart worden. Zur Errichtung des Elitenetzwerkes Bayerns werden außerdem 69,6 Stellen im Einzelplan 15 umgesetzt.
Herr Kollege, langsam: die Fluktuation ist, wie ich gerade angesprochen habe, derzeit gering. Das hängt aber nicht mit der bayerischen Politik, sondern damit zusammen, dass Sie auf Bundesebene eine schlechte Wirtschafts- und Finanzpolitik betreiben und dadurch Unternehmen in andere europäische Länder abwandern. Unternehmen wandern nicht nur in die neuen europäischen Länder, sondern auch nach Österreich und Frankreich ab. Das macht deutlich, dass die Bundesrepublik im Wettbewerb versagt.
Stellenhebungen: Im Einzelplan 06 werden im kommenden Doppelhaushalt 252 kostenneutrale Hebungen vorgenommen: drei in den Ministerien, zweihundert bei den Finanzämtern und Oberfinanzdirektionen, eine bei der Hochschule für öffentliche Verwaltung.
Die CSU-Fraktion hat außerdem einen – natürlich gedeckten – Antrag eingebracht, um bei der Vermessungsverwal
tung weitere 15 Stellen, die im nächsten Doppelhaushalt zugesagt waren, anzuheben. Damit sind in den letzten Jahren seit 1990 insgesamt mit den jetzt anstehenden Beförderungen – 10400 Beförderungsmöglichkeiten
wahrgenommen worden. Das macht auch deutlich, was der bayerische Staat für seine Angestellten erbringt.
Schwerpunkte im vorliegenden Haushalt sind die Erhöhung der Ausgaben für die Schlösserverwaltung entsprechend dem Bedarf sowie die Aufstockung der Mittel für die EDV zur Erleichterung der Arbeitsabwicklung. Auch dies gehört dazu, damit die Arbeit besser bewerkstelligt werden kann. Auch das muss man deutlich sagen.
Den Beamten und Angestellten des Freistaats Bayern und insbesondere der Finanzverwaltung ist für ihre hervorragende Arbeit ein herzliches Dankeschön zu sagen. Ich mache dies für die CSU-Fraktion; denn ich stelle fest, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht demotiviert, wie Herr Kollege Schieder vorgetragen hat, sondern hoch motiviert sind. Um ihnen die Arbeit zu erleichtern, ist man gerade dabei, die Arbeitsplätze noch besser mit EDV auszustatten.
Bei der Steuerprüfung hat sich die Arbeitsweise über die Jahre hinweg stark verändert. Bayern ist auf dem Gebiet der Steuerprüfung im Bundesvergleich vorne dabei. Deswegen gehen Ihre Vorwürfe, Herr Schieder, vollkommen ins Leere. Der Personalstand war folgender: Bei der Betriebsführung am 01.01.1994 waren es 1855 Stellen. Am 01.01.2004 hatten wir 2088 Stellen, also ein Plus von 233 Stellen. Bei der Steuerfahndung waren es vor zehn Jahren 217, jetzt sind es 384 Stellen; das ist ein Plus von 167 Stellen. Auch das muss man deutlich sagen.
Der EDV-Einsatz und das, was umgesetzt wird hinzugenommen, machen deutlich, dass das, was Sie hier sagen, nicht zu untermauern ist, sondern zurückgewiesen werden kann.
Lassen Sie mich noch einen Blick auf die Reformen und die Vermessungsverwaltung werfen. Sie haben bei der Aussprache im Haushaltsausschuss gefordert, dass die Vermessungsverwaltung erhalten und in staatlichen Händen bleiben müsse. Die Bayerische Staatsregierung hat beschlossen – die CSU-Fraktion steht voll dahinter –, dass die Vermessungsverwaltung in der Fläche bleibt, reformiert und der Zeit angepasst wird; die neuen Techniken lassen natürlich Stelleneinsparungen zu. Das alles wird gemacht. Trotzdem muss ich auch sagen, es steht ein EUGerichtsurteil an. Wir hoffen, dass dies gut ausgeht und wir dann die öffentlich bestellten Vereidigten, wie jetzt vorgesehen, nicht zulassen müssen. Wir sind aber dabei, auch die Arbeitsspitzen zu privatisieren. Das heißt, dass die Vermessungsverwaltung Zug um Zug Arbeitskräfte abbaut, aber in der Fläche bleibt und auch den Privaten Zugang gibt, allerdings nicht bei den hoheitlichen Vermessungsaufgaben.
Zur Kritik der Opposition, der Grundsatz der Haushaltswahrheit und -klarheit sei nicht gewahrt, muss ich sagen:
Das Geld wird gezählt, wenn es auf dem Tisch liegt, und nicht mit Anhaltspunkten. In Berlin stellen Sie immer einen Haushalt auf und bekommen am Ende immer einen entsprechenden Nachtragshaushalt, weil Sie das Geld ausgegeben haben in der Hoffnung es käme. Aber in den letzten Jahren kam immer weniger Geld. Das sind die Tatsachen. Sie haben den ausgeglichenen Haushalt angeprangert. Die CSU-Fraktion stellt sich klar zu den Beschlüssen der Staatsregierung, dass ab dem Jahr 2006 ein ausgeglichener Haushalt eingehalten wird. Das sind die Voraussetzungen für Handlungsspielraum. Diese Fakten muss man sehen.
Wer diese Fakten bedenkt, stellt fest, dass Bayern im Ländervergleich an der Spitze gut dabei ist. Das hängt damit zusammen, dass wir motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und eine hervorragende EDV haben. In diesem Bereich haben wir uns auf Bundesebene ausgeklinkt, damit wir besser als der Bund und andere Bundesländer sind.