Edith Sitzmann
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Last Statements
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Präsident Benz, liebe Kolle ginnen und Kollegen! Denkschriften sind seit jeher im Bund wie in den Ländern Leitplanken für verantwortungsvolles fi nanzpolitisches Handeln. Und auch wenn diese aus Papier sind, so sind sie doch das Schwert der Rechnungshöfe.
Meine Damen und Herren, wir sind froh, dass wir mit dem Rechnungshof Baden-Württemberg sehr gut zusammenarbei ten, und wir sind auch sehr froh, dass diese Denkschrift 2020 deutlich macht – es gibt keinen Donnerhall, keine Anklage, aber die Denkschrift enthält sehr wichtige Hinweise für uns –: An manchen Stellen, in einzelnen Themen müssen wir be wusster und verantwortungsvoller sowie auch effizienter mit dem Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler umgehen.
Da bin ich Ihnen, Herr Präsident, dem Senat und allen Mitar beiterinnen und Mitarbeitern für die fundierte und gründliche Arbeit und den stets fachlichen Rat ausgesprochen dankbar.
Die Denkschrift 2020 hat insgesamt 26 Beiträge, die wichti ge Impulse geben, wie wir Finanzmittel, Steuergeld wirt schaftlicher einsetzen und Aufgaben effizienter erledigen kön nen.
Sie haben in verschiedenen Bereichen Verbesserungspotenzi ale aufgezeigt, beispielsweise bei der Förderung des Breit bandausbaus, den Verbraucherzentralen, dem Nachtragsma nagement im staatlichen Hochbau oder bei Forschungszula gen aus Drittmitteln an Universitäten.
Der Finanzausschuss hat sich mit Ihren Beiträgen intensiv be schäftigt. Ich kann sagen: Viele Ihrer Anregungen befinden sich bereits in der Umsetzung. Das ist auch Sinn und Zweck Ihrer Denkschrift.
Bei der Plenarberatung heute – letzter Tagesordnungspunkt mit Aussprache in diesem denkwürdigen Jahr – haben wir noch einmal ausführlich gesprochen, vielleicht aufgrund der besonderen Rahmenbedingungen etwas weniger ausführlich als üblich.
Lassen Sie mich trotzdem auf einige Punkte eingehen. Ich freue mich als Finanzministerin natürlich besonders, dass der Rechnungshof neben dem Testat einer geordneten Haushalts- und Wirtschaftsführung für das Jahr 2018 auch die Schulden bremse in gleich zwei Beiträgen aufgegriffen hat. Zum einen haben Sie die Übergangsregelung der Schuldenbremse aufge griffen, die wir von 2013 bis 2019 hatten. Sie sind dabei u. a. zu dem positiven Ergebnis gekommen, dass es durch diese Übergangsregelung in der Landesgeschichte erstmals gelun gen ist, Kredite in nennenswertem Umfang, nämlich in Höhe von 1,25 Milliarden €, zu tilgen.
Ja, wir haben diesen Übergangszeitraum gut genutzt, um un ser Land finanziell solide aufzustellen. Insgesamt haben wir 6,3 Milliarden € explizite und implizite Schulden abbauen können. Wir haben damit den Haushalt wetterfest gemacht. Gerade in diesem Krisenjahr zeigt sich, wie wichtig und rich tig das ist, meine Damen und Herren.
Herr Kollege Podeswa, Sie müssen uns nicht beibringen, dass man in Generationen denken muss.
Das tun wir schon lange.
Das tun wir schon immer – wenn wir nachhaltige Haushalts politik betreiben.
Die landesspezifische Umsetzung der Schuldenbremse – da bin ich den Fraktionen des Landtags dankbar – hat schon heu te ihre Wirkung erwiesen; es ist in gemeinsamen Anstrengun gen und gemeinsamen Verhandlungen gelungen, diese in der Landesverfassung von Baden-Württemberg zu verankern. Ich denke, das hat uns in dieser schwierigen Lage in diesem Jahr schon richtig geholfen.
Meine Damen und Herren, wir haben vielerlei Konsolidie rungsanstrengungen unternommen, die ich jetzt aufgrund der Zeit nur sehr kurz angetippt habe. Diese waren aber auf jeden Fall sehr wichtig.
Wir haben vor Kurzem die Vermögensrechnung vorgelegt. Ja, die Pensionsverpflichtungen – Herr Kollege Brauer hat es an gesprochen – sind eine enorme Belastung. Aber, meine Da men und Herren, warum ist das so? Weil die nachhaltige und generationengerechte Haushaltspolitik leider viel zu spät be gonnen hat. Man hat nämlich über viele Jahrzehnte für die Verpflichtungen, die man eingegangen ist, keine Rückstellun gen gebildet. Damit hat man leider viel zu spät begonnen. Aber ich kann Ihnen sagen, dass wir Ende dieses Jahres fast 9 Milliarden € an Rückstellungen, an Vorsorge für Pensionen haben. Dass das nicht die Gesamtverpflichtungen deckt, liegt auf der Hand.
Aber es kann zumindest die Spitze des Eisbergs abfedern, mei ne Damen und Herren.
Bei der Vermögensrechnung ist auch wichtig, zu bedenken, dass zwar zum Teil künftige Verpflichtungen wie z. B. die Pen sionsverpflichtungen enthalten sind, aber keine künftigen Steuereinnahmen. Deshalb ist es für ein Flächenland wie Ba den-Württemberg vollkommen normal, dass wir im Minus sind.
Wir haben immer wieder und auch heute Debatten über die Entwicklung der Ausgabereste. Herr Präsident Benz, Sie ha ben es zu Recht angesprochen: Das kann so nicht weiterge hen. Aus dieser Einsicht und auch aufgrund der Forderungen, die Sie ja nicht erst heute, sondern auch schon früher gestellt haben, haben wir bereits mit dem Urhaushalt 2020/2021 eine Regelung zu den §-6-Resten eingefügt. Diese hat mittlerwei le schon zu einer Absenkung im Vergleich zum Jahr davor, in dem diese Regelung noch nicht gegolten hat, um etwa 66 Mil lionen € bzw. 14 % der Ausgabereste geführt. Aber, meine Da men und Herren, ich finde auch – wie der Landesrechnungs hof –, dass wir weiter darauf achten müssen, dass es in Zu kunft keinen weiteren Anstieg, sondern eher eine Reduktion
der Ausgabereste gibt.
Ganz so einfach ist es aber nicht immer. Wir haben beispiels weise begründete Einzelfälle im Solidarpakt, wir haben Aus gabereste im KIF und auch bei der Breitbandförderung – das haben Sie angesprochen. Die Bescheide sind zwar ergangen, aber bis die Mittel dann tatsächlich abfließen können – dann, wenn der Ausbau tatsächlich stattgefunden hat –, dauert es seine Zeit. Wenn es nach uns ginge, dürfte das durchaus schneller gehen, aber das haben wir nicht in der Hand. Ich meine, wir müssen in Zukunft einen strengen Maßstab bei der Restebildung anlegen.
Meine Damen und Herren, wir sind nach wie vor in einer be sonderen Lage – Herr Benz und auch die anderen Vorredner haben es angesprochen. Wir haben eine nie da gewesene Aus nahmesituation in der Geschichte Baden-Württembergs. Wir haben alles getan, um die Pandemie in Bezug auf den Gesund heitsschutz möglichst in den Griff zu bekommen. Bund, Län der und Kommunen haben in finanzieller Hinsicht eine enor me Kraftanstrengung unternommen. Klar ist: Immense Steu ereinbrüche und hohe zusätzliche Ausgaben belasten den Lan deshaushalt, aber natürlich auch die kommunalen Haushalte.
Die Zahlen wurden bereits genannt. Wir müssen in diesem und im kommenden Jahr 13,6 Milliarden € an Krediten auf nehmen. Das ist eine hohe Summe, das ist auch eine Summe, die einer Finanzministerin wehtut. Aber ich glaube trotzdem – ich bin froh, dass der Rechnungshof dies auch so sieht –, dass es notwendig ist, diese Handlungsfähigkeit herzustellen und ausreichend Finanzmittel für die Bekämpfung der Pande mie, sowohl was die Gesundheitsvorsorge als auch die wirt schaftliche Entwicklung betrifft, zu haben. Wir müssen immer bedenken: Wenn wir die Konjunktur wieder etwas in Schwung bekommen, dann geht es auch – hoffentlich – um die Steuer einnahmen von morgen oder übermorgen.
Ich will es dieser Stelle noch einmal betonen: Ich meine, dass die Denkschriften das „Schwert“ sind. Ich glaube, es gab in diesem Sommer, im August, eine Denkschrift des Bundesrech nungshofs. Dieser hat die Bundesregierung dafür kritisiert, dass sie Kredite aufgenommen hat – Sie alle kennen die Zah len im dreistelligen Milliardenbereich. Aber die Bundesregie rung hat erstmals nicht die Rücklagen verwendet. So sind wir in Baden-Württemberg nicht vorgegangen, meine Damen und Herren. Mit dem Haushalt 2020/2021 haben wir, die Koaliti on, die Landesregierung, 1,2 Milliarden € bereits als Rückla gen eingestellt; das waren die Mittel, die wir als Erstes zur Bekämpfung der Pandemie eingesetzt haben.
Meine Damen und Herren, dass wir Schulden aufnehmen müssen, hat Herr Benz gerade noch einmal deutlich gemacht. An der Höhe gibt es auch keine Kritik. Über die Verwendung bei den einzelnen Maßnahmen und Aufgaben werden wir si cherlich auch in Zukunft noch diskutieren. Sie haben die Miet wohnungen und deren Sanierung angesprochen. Das sehe ich ein wenig anders.
Wenn wir uns nämlich die Entwicklung in der Baubranche an schauen, sehen wir: Die Auftragsbücher sind längst nicht mehr so gefüllt, wie sie es in den vergangenen Jahren waren. Die Baubranche ist zwar heute noch gut ausgelastet, aber wenn
wir in die Auftragsbücher der Zukunft schauen, merken wir in der Bauwirtschaft schon deutliche Rückgänge. Deshalb – so denke ich – haben wir jenseits der wichtigen Aufgabe, lan deseigene Wohnungen zu sanieren, auch den Auftrag, einen Impuls für die Baukonjunktur zu gegeben.
Meine Damen und Herren, wir haben angesichts der Schul denbremse Kredite über die Notkomponente aufgenommen. Es wurde ein Tilgungsplan vereinbart. Bei der Konjunktur komponente ist es automatisch so, dass wir tilgen müssen, wenn die Konjunktur wieder besser läuft. Ich denke, das ist der wichtige und positive Effekt der Schuldenbremse im Ver gleich zur Vergangenheit. Es wird eine Tilgung verlangt, und die muss dann auch erarbeitet werden. Das wird nicht leicht sein.
Die mittelfristige Finanzplanung wurde gerade genannt. Haus haltspolitischer Handlungsbedarf im Jahr 2022 – Stand heu te –: 3,6 Milliarden €. Diese 3,6 Milliarden € sind nicht ge deckt. Im Jahr darauf – 2023 – sind es 3,7 Milliarden € und 2024 4,1 Milliarden €. In diesem Jahr greift dann zum ersten Mal die Tilgungsrate von 288 Millionen € pro Jahr.
Das alles zusammen ist tatsächlich eine große Herausforde rung für die Zukunft, die der künftige Landtag und die neue Landesregierung werden leisten müssen.
Aber ich denke, meine Damen und Herren, bislang konnten wir die Herausforderungen gut meistern. Das liegt an der so liden Finanzpolitik in der Vergangenheit.
Das liegt daran, dass Baden-Württemberg auch wirtschaftlich ein starkes Land ist.
In Zukunft sollten wir alle Cicero beherzigen. Er hat gesagt: „Die Menschen verstehen nicht, welch große Einnahmequel le in der Sparsamkeit liegt.“ Diese Sparsamkeit wird in Zu kunft unverzichtbar sein.
Zum Schluss, meine Damen und Herren, wünsche ich Ihnen allen – ich glaube, jetzt ist die Plenarsitzung fast beendet, Frau Präsidentin – erholsame Feiertage, ein gesundes und erfolg reiches neues Jahr. Vielen Dank für Ihre Unterstützung im ver gangenen Jahr.
Ich denke, trotz der schwierigen Rahmenbedingungen kön nen wir in Baden-Württemberg mit Überzeugung sagen: Wir haben es gut hinbekommen. Ich hoffe wirklich sehr, dass wir, wenn das neue Jahr beginnt, mit den jetzigen harten Maßnah men die Pandemie, die Infektionszahlen wirklich nach unten bekommen und tatsächlich wieder ein bisschen mehr zu ei nem normalen Leben zurückkehren können.
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, dieses Angebot nehme ich gern an.
Sehr geehrte Damen und Herren! Allen Unkenrufen der Op position zum Trotz: Der Gesetzentwurf, der heute abgestimmt wird, ist mutig, ökologisch, innovativ, transparent, verfas sungsfest und gerecht.
All das zeichnet das Landesgrundsteuergesetz aus.
Wie bereits von der Kollegin Walker und dem Kollegen Wald betont worden ist, haben wir uns lange und intensiv mit die sem Gesetzentwurf beschäftigt.
Wir haben ihn auch intensiven verfassungsrechtlichen Prüfun gen unterzogen. Nach diesen intensiven Diskussionen und Verhandlungen können wir heute die jahrzehntelange Diskus sion um die Grundsteuer hier in Baden-Württemberg endlich zu einem erfolgreichen Abschluss bringen.
Besonders stolz bin ich darauf und können wir darauf sein, dass das erste eigene Landessteuergesetz in Baden-Württem berg gleichzeitig auch einfach und gerecht ist. Wir setzen auf Steuervereinfachung und Steuergerechtigkeit. Beides ist die Grundlage für dieses Gesetz, meine Damen und Herren.
Die Grundsteuer ist mit einem Volumen von ca. 1,8 Milliar den € eine der verlässlichsten Einnahmequellen der Kommu nen. Sie wissen, dass die Einnahmen aus der Grundsteuer zu 100 % den Kommunen zur Verfügung stehen. Im Gegensatz zur Gewerbesteuer und zu den Schlüsselzuweisungen ist die
se Einnahmequelle konjunkturunabhängig. Wir sehen heute, wie wichtig es ist, diese Einnahmequelle zu haben.
Durch die Grundsteuer erhalten die Kommunen – das ist der Sinn – einen Ausgleich für Leistungen, die nicht über Gebüh ren und Beiträge direkt zugeordnet werden können.
Wer den Gesetzentwurf studiert hat, weiß, dass wir an der grundsätzlichen Unterscheidung zwischen der Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Vermögen und der Grund steuer B für das Grundvermögen festhalten. Bei der Grund steuer A setzen wir auf das Bundesmodell. Bei der Grundsteu er B wenden wir das Prinzip der Bodenwertsteuer an.
Die Bewertung der Grundsteuer B erfolgt zum Stichtag 1. Ja nuar 2022. Sie beruht auf lediglich zwei Parametern, nämlich der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert. Einfacher, meine Damen und Herren, geht es definitiv nicht.
Ich finde es schon sehr interessant, dass die SPD hier für das Bundesmodell plädiert. Ich kann es mir jetzt nicht verkneifen, Ihnen einmal zu sagen, wie beim Bundesmodell die Grund steuer berechnet wird.
Sie wird mit zwei Säulen berechnet, nämlich zum einen – da ist es fast analog zu unserem Modell –: Bodenrichtwert mul tipliziert mit der Grundstücksfläche. Dazu kommt noch ein Abzinsungsfaktor. Das ergibt den abgezinsten Bodenwert. Das fließt als eine Säule in den Grundstückswert ein.
Die zweite Säule – da kommen wir zum Thema Gebäude – ist schon ein bisschen komplizierter.
Da gibt es nämlich eine fiktive Miete in Euro pro Quadratme ter nach Gebäudetyp – also Einfamilienhaus, Zweifamilien haus, Mehrfamilienhaus –, Wohnungsgröße in Quadratmetern und Baujahr, gegebenenfalls mit einem Zu- und Abschlag auf grund der Mietstufe. Diese fiktive Miete multipliziert mit der Wohnfläche, hochgerechnet auf zwölf Monate ergibt den jähr lichen Rohertrag. Der jährliche Rohertrag abzüglich der Be wirtschaftungskosten nach Gebäudetyp und Baujahr ergibt den jährlichen Reinertrag. Der jährliche Reinertrag multipli ziert mit dem Vervielfältiger in Abhängigkeit der Restnut zungsdauer und des Liegenschaftszinses ergibt den Barwert des Reinertrags.
Diese zweite Säule fließt dann in den Grundstückswert ein. Das Ganze multipliziert mit der Steuermesszahl ergibt den Steuermessbetrag. Schließlich erhält man durch Multiplikati on mit dem Hebesatz der Kommune die Höhe der Grundsteu er.
Wie man das jetzt als einfaches Modell anpreisen kann, ist mir absolut unverständlich, meine Damen und Herren.
Es ist eben extrem kompliziert, es ist nicht transparent. Es ist doch für die Steuerpflichtigen überhaupt nicht nachvollzieh bar, wie die Grundsteuer am Ende berechnet wird.
Meine Damen und Herren, bei unserem Modell ist das defini tiv anders. Es ist einfach, es ist transparent, es ist nachvoll ziehbar, es ist gerecht, und – darauf komme ich gleich noch – es ist verfassungsfest.
Ja, dazu kommen wir gleich noch, Herr Kollege Hofelich. – Die Lage des Grundstücks wird nach tatsächlich realen Wertverhältnissen abgebildet. Deshalb stellen wir damit die vom Bundesverfassungsgericht geforderte relationsgerechte Bewertung sicher.
Wir haben zwei Stellschrauben. Die eine Stellschraube ist die Steuermesszahl, mit der der Grundstückswert multipliziert wird. Diese ist jetzt in diesem Gesetz bei 1,3 Promille festge legt. Diese Steuermesszahl kann übrigens beim nächsten Haupt feststellungszeitpunkt auch angepasst werden, so der Gesetz geber das will.
Daneben gibt es den kommunalen Hebesatz. Es gibt zusätz lich, um Wohnen nicht unnötig zu verteuern,
einen Abschlag von 30 % auf Grundstücke, die überwiegend Wohnzwecken dienen. Dass die SPD als Partei, die sich an geblich immer für bezahlbares Wohnen starkmacht,
hier dagegen ist, ist schon sehr aussagekräftig, meine Damen und Herren.
Es ist doch auch sehr aussagekräftig, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass diejenigen, denen die Grundsteuer zugute kommt, nämlich insbesondere der Städtetag und der Gemein detag, unser Modell unterstützen – und es auch mit erarbeitet haben.
Mit Ihrer Position, liebe Kolleginnen und Kollegen, stellen Sie sich gegen die Position der Kommunen in Baden-Würt temberg. Zumindest in diesem Punkt sind Sie wirklich sehr mutig.
Sie haben den Gesetzentwurf ja sicher gelesen. Sie haben si cher auch gelesen, was die Anhörung ergeben hat. Vielleicht haben Sie auch gelesen, was der Mieterbund Baden-Württem berg zu dem Modell gesagt hat. Er begrüßt den vorgelegten Gesetzentwurf außerordentlich und bezeichnet diesen als ver fassungskonform, rechtssicher, bürokratiearm und transpa rent.
Der Gesetzentwurf sei innovativ, weil er neben fiskalischen auch soziale, wohnungspolitische und ökologische Aspekte berücksichtige.
Er sei gerecht, und er sei transparent. Der Mieterbund begrüßt ausdrücklich, dass wir einen Abschlag für Wohnen in einer Höhe von 30 % vorsehen. Positiver könnte eine Rückmeldung kaum sein. Dass die SPD das nicht interessiert, lohnt, wie ich finde, der Feststellung und ist außerordentlich interessant.
Nein, die lasse ich jetzt nicht zu. Herr Merz hat seine Position insbesondere auch im Finanzausschuss ausführlich dargestellt.
Ich habe zugehört. Wir haben auch im Ausschuss – sowohl ich als auch die Fachleute aus dem Finanzministerium –
alle Aspekte, die aufgekommen sind, beantwortet.
Die Bodenrichtwerte sind anerkannte Werte.
Wir haben die Gutachterausschüsse schon lange vor dem heu tigen Termin zusammen mit dem zuständigen Fachressort, dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucher schutz, auf den Weg gebracht.
Wir haben eine Neuregelung der Gutachterausschussverord nung auf den Weg gebracht. Auch das war Thema im Finanz ausschuss, meine Damen und Herren.
Der Bodenrichtwert wird also von den Gutachterausschüssen vor Ort festgelegt. Dieser Wert ist allgemein anerkannt und mehrfach höchstrichterlich bestätigt. Das heißt, wir haben ei nen guten Weg gefunden, um die Anforderungen des Verfas sungsgerichts umzusetzen.
Wir verzichten ganz bewusst auf die streitanfällige und schwie rige Bewertung von Gebäuden. Das führt zu deutlich weniger Bürokratie; das habe ich ausführlich dargestellt.
Übrigens bereitet die Pauschalierung bei der Bewertung der Gebäude dem Bundesmodell auch verfassungsrechtlich Schwie rigkeiten. Es gibt genug Experten, die gesagt haben, dass Pau schalierungen schwierig sind. Macht man die Pauschalierun gen nicht, wird es jedoch noch komplizierter. Deshalb, meine Damen und Herren, haben wir, meine ich, einen sehr guten Weg gefunden.
Jetzt ist immer wieder das Thema „Ein- und Zweifamilien häuser“ – auch Herr Merz hat das angeführt; Kollege Hofe lich hat es im Ausschuss ebenfalls angesprochen – aufgekom men. Darauf will ich gern noch einmal eingehen.
Es gab immer wieder Modellberechnungen. Eben ist wieder gesagt worden – ich glaube, es war Kollege Hofelich –, die Berechnungen – wer auch immer diese gemacht hat – würden eine Versechsfachung der Belastungen bei Ein- und Zweifa milienhäusern ergeben.
Ich weiß nicht, wie Sie das berechnet haben, aber wahrschein lich sind Sie genauso vorgegangen wie alle anderen vor Ihnen auch; Sie haben nämlich den jetzigen kommunalen Hebesatz zugrunde gelegt. Damit haben Sie jedoch einen wesentlichen Punkt unseres Gesetzentwurfs unterschlagen, nämlich dass vor dem Inkrafttreten die kommunalen Hebesätze angepasst werden. Das ist ganz klar.
Sobald feststeht, welche Ergebnisse die steuerliche Bewer tung erbracht hat, können die Kommunen abschätzen, welche Auswirkungen dies hat. Wir haben von den kommunalen Lan desverbänden die Aussage, dass das Ziel die Aufkommens neutralität ist.
Was heißt Aufkommensneutralität? Das heißt, für BadenWürttemberg soll es bei 1,8 Milliarden € an Einnahmen aus der Grundsteuer bleiben. Über die Höhe des jeweiligen He besatzes kann aber jeweils nur auf kommunaler Ebene ent schieden werden. Das Aufkommen einer Gemeinde an der Grundsteuer sollte also nach der Reform nicht höher sein als vor der Reform; der Hebesatz sollte also so angepasst werden, dass das als Ergebnis herauskommt.
Wenn wir jetzt sagen, dass dies das Ergebnis sein soll, dann muss man ja auch immer bedenken – wir haben sozusagen ei nen Kuchen –: Wenn die einen weniger zahlen sollen, dann heißt das, dass andere mehr belastet werden.
Wenn der Kuchen gleich groß bleibt und Sie sagen, bestimm te Betroffene sollten weniger belastet werden, dann müssten
Sie schon auch sagen, wer denn dann mehr belastet werden soll. Das haben Sie alle nicht getan, meine Damen und Her ren, und deshalb ist das wirklich ein schwaches Argument.
Tatsache ist auch, dass die Gebäude, die auf Grundstücken stehen – ich habe es beim letzten Mal bereits ausgeführt –, sehr unterschiedlich sein können. Es kann ein kleines, unsa niertes Haus aus den Sechzigerjahren sein, ein hippes Archi tektenhaus, ein Reihenmittelhaus oder eine Villa mit einem parkähnlichen Garten; es kann auch ein hoch energieeffizien ter Neubau sein. Da ist eben das Problem: Wie soll man die se Unterschiedlichkeit der Gebäude bewerten? Deshalb ist der Weg, den wir hier gehen, meines Erachtens der absolut rich tige, meine Damen und Herren.
Nein, die lasse ich jetzt nicht zu. – Rechenbeispiele mit einzelnen Einfamili enhäusern sind daher unseriös, weil sie ja in der Regel mit dem jetzigen Hebesatz berechnet worden sind.
Lassen Sie mich zu den Berichterstattungen vom vergange nen Wochenende kommen. Der Bund der Steuerzahler hat kri tisiert, unser Modell wäre nicht verfassungskonform. Diese Kritik hat der Bund der Steuerzahler bereits bei der Anhörung eingebracht. Wenn Sie die dazugehörige Drucksache anschau en, sehen Sie, dass wir uns intensiv und ausführlich mit die ser Kritik beschäftigt haben.
Jetzt gibt es einen Gutachter, der behauptet, unser Modell sei verfassungswidrig. Ich weise zunächst darauf hin: Es gibt nur wenige, die für das Bundesmodell sind. Das muss man mal an die Adresse der SPD sagen. Bei der Anhörung hat niemand gesagt: „Wir hätten lieber das Bundesmodell.“
Das war nicht der Punkt. Aber es gibt einige Verbände, die sich für ein Flächenmodell aussprechen, und der Bund der Steuerzahler gehört mit dazu.
Wir teilen diese Kritik nicht, die hierzu in einem Gutachten vertreten worden ist. Im Gegenteil, es gibt auch Gutachten von namhaften Wissenschaftlern, die zu einem anderen Er gebnis kommen. Es gibt z. B. ein ausführliches Gutachten von Professor Schmidt von der Universität Potsdam, der das Flä chenmodell förmlich auseinandernimmt. Auch die Anhörung, die wir durchgeführt haben, hat große verfassungsrechtliche Bedenken beim Flächenmodell – zu dem es übrigens noch gar keinen Gesetzentwurf gibt – ergeben. Warum? Weil die Äqui valenzzahl, mit der die Grundstücksfläche multipliziert wer den soll, nicht so hergeleitet werden kann, dass man sie als verfassungsfest ansehen kann.
Ich habe Anfang Oktober ein persönliches Gespräch mit Herrn Bilaniuk geführt. Wir konnten uns nicht einigen, wie man der
Berichterstattung vom vergangenen Wochenende entnehmen kann.
Was ich natürlich nachvollziehen kann, ist die Sorge, dass es zu deutlichen Erhöhungen der steuerlichen Belastung kommt. Aber, wie gesagt: Zum einen gibt es aufseiten der Kommunen das klare Ziel der Aufkommensneutralität.
Zum Zweiten werden die Bodenrichtwerte zum 1. Januar 2022 zugrunde gelegt. In den ersten sieben Jahren gibt es keine An passung bei den Werten. Nach sieben Jahren gibt es eine neue Hauptfeststellung, und dann besteht die Möglichkeit, die Steuer messzahl zu verändern. Zudem müssen die Kommunen dann auch ihren kommunalen Hebesatz erneut überprüfen. Darü ber hinaus haben wir im Kabinett beschlossen, dass die Lan desregierung eine Evaluation vornehmen will, um die Ent wicklung der Grundsteuer zu überprüfen.
Meine Damen und Herren, Sie sehen, wir nehmen die Be fürchtungen natürlich ernst. Aber letztlich gilt – ich glaube, das ist deutlich geworden –: Egal, welches Modell man nimmt, am Ende entscheidet immer der kommunale Hebesatz – der übrigens verfassungsrechtlich garantiert ist – über die Höhe der Grundsteuer,
egal, ob man das Modell des Bundes, ein Flächenmodell, ein Flächen-Lage-Modell oder eine Bodenwertsteuer nimmt. Das ist der ausschlaggebende Punkt. Ich kann Sie, liebe Kollegin nen und Kollegen, die Sie ja häufig auch in den kommunalen Gremien vertreten sind, nur bitten, in Ihrer Kommune dafür Sorge zu tragen, dass die Aufkommensneutralität auch tat sächlich eingehalten wird.
Meine Damen und Herren, ich kann festhalten: Unser Lan desgrundsteuergesetz ist sorgsam ausgearbeitet. Nach allem, was wir von den Experten, auch von den Experten zum Ver fassungsrecht, wissen, ist es verfassungskonform. Uns ist es besonders wichtig, dass dieses Gesetz von den kommunalen Landesverbänden getragen und unterstützt wird, wie übrigens von vielen anderen auch. Mit diesem Gesetz können wir die Einnahmen der Kommunen über das Jahr 2024 hinaus sichern. Es ist deutlich geworden, dass unser Modell ein gelungener Gegenentwurf zum Bundesmodell ist. Es passt gut zu BadenWürttemberg. Es ist modern, einfach, transparent und gerecht. Deshalb bitte ich um Ihre Zustimmung.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit Superlati ven sollte man ja bekanntlich vorsichtig sein. Sie wissen, dass es nicht so mein Ding ist, zu übertreiben. Aber ich glaube, wir können trotzdem diesen Tag, die Einbringung dieses Geset zes als historisch bezeichnen. Es ist ja auch der letzte Tages ordnungspunkt mit Aussprache – nach zwei Tagen Plenarsit zung.
Deshalb ist es, denke ich, ein krönender Abschluss, wenn wir heute als Letztes über ein Landesgrundsteuergesetz beraten.
Warum ist es ein krönender Abschluss? Mit diesem Landes grundsteuergesetz bringt ein Finanzministerium zum ersten Mal ein eigenes Landessteuergesetz in den Landtag ein. Sie wissen, die Steuergesetzgebung ist Sache des Bundes. Und jetzt gibt es zum ersten Mal den Entwurf für ein eigenständi ges Landesgrundsteuergesetz. Das ist schon etwas ganz Be sonderes. Ich finde, mit diesem Gesetzentwurf ist aber auch etwas ganz besonders Gutes gelungen. Er ist nämlich mutig, er ist innovativ, er ist einfach,
transparent und gerecht, lieber Herr Kollege Rülke.
Mit diesem Gesetzentwurf machen wir von der neu geschaf fenen Möglichkeit Gebrauch, eine eigene Regelung für die Grundsteuer in Baden-Württemberg auf den Weg zu bringen.
Ich kann Ihnen sagen, dass wir die Ersten sind, die das tun. Sie wissen, dass Bayern schon längst ein eigenes Landes grundsteuergesetz angekündigt hat. Es ist aber bis heute nicht in den Landtag eingebracht, warum auch immer. Wir sind al so die Ersten und bislang auch die Einzigen.
Was tun wir mit diesem Gesetz? Wir tun etwas sehr Wichti ges. Wir sichern die Einnahmen unserer Kommunen, und zwar über das Jahr 2024 hinaus. Gerade jetzt, in dieser schwierigen Phase, zeigt sich, wie wichtig es ist, dass die Kommunen mit der Grundsteuer auch eine konjunkturunabhängige Einnah mequelle haben. Denn im Gegensatz zur Gewerbesteuer und zu den Schlüsselzuweisungen sind diese Einnahmen konjunk turunabhängig.
Die heutige Einbringung des Gesetzes ist auch deshalb histo risch, weil es die Diskussion über eine Reform der Grundsteu er schon seit den Siebzigerjahren gibt. In den vergangenen Jahren wurde immer deutlicher, dass die Grundsteuer reform bedürftig ist.
Warum ist das so? Die Grundsteuer beruht auf Einheitswer ten, die in den neuen Bundesländern aus den Dreißiger- und hier bei uns aus den Sechzigerjahren stammen. Dass diese Einheitswerte mit den heutigen Werten wahrscheinlich nicht mehr viel zu tun haben, liegt auf der Hand.
Wir, die Länder, wollten nicht einfach abwarten, bis das Bun desverfassungsgericht ein Urteil spricht. Vielmehr haben sich bereits im Jahr 2016 immerhin 14 Bundesländer auf ein soge nanntes Kostenwertmodell geeinigt. Das ist dann auch mit 14 : 2 Stimmen im Bundesrat beschlossen worden. Hamburg und Bayern hatten dagegen gestimmt. Allerdings hat der Bund dieses Kostenwertmodell damals nicht aufgegriffen.
Ich finde es sehr schade, dass in dieser Frage erst abgewartet wurde, bis das Bundesverfassungsgericht das getan hat, was
alle erwartet haben, nämlich das jetzt noch gültige Modell für verfassungswidrig zu erklären. Das Bundesverfassungsgericht hat etwas getan, was es sonst nicht so häufig tut: Es hat zwei Fristen gesetzt. Die eine Frist war Ende vergangenen Jahres; bis dahin musste ein neues Grundsteuermodell verabschiedet sein. Und zum 1. Januar 2025 muss dann eine reformierte Grundsteuer umgesetzt sein.
Die erste Frist wurde auf Bundesebene erfüllt; Ende letzten Jahres ist das Bundesmodell beschlossen worden. Mit diesem Beschluss wurde auch die Möglichkeit für die Länder geschaf fen, eine abweichende gesetzliche Regelung auf den Weg zu bringen. Und das tun wir mit diesem Gesetzentwurf, meine Damen und Herren.
Aber bis wir dann die zweite Frist einhalten können, liegt noch eine Mammutaufgabe vor uns. Denn in Baden-Württemberg müssen 5,6 Millionen wirtschaftliche Einheiten neu bewertet werden.
Lassen Sie mich kurz über die unterschiedlichen Grundsteu ermodelle sprechen. Ziel der bundesgesetzlichen Regelung ist es, einen objektiv realen Grundstückswert zu ermitteln. Da durch will man dem Verkehrswert möglichst nahekommen. Trotz aller Vereinfachungsbemühungen ist ein kompliziertes Verfahren notwendig. Das gilt sowohl für die Steuerpflichti gen als auch für die Steuerverwaltung.
Neben dem Bodenrichtwert und der Grundstücksfläche, die für unser Modell notwendig sind, müssten die Bürgerinnen und Bürger beim Bundesmodell zudem die Nutzungsart, die Gebäudefläche und das Baujahr angeben. Das sind Angaben, die vielleicht nachvollziehbar erscheinen. Allerdings muss man z. B. bei Sanierungen entscheiden, wie intensiv saniert worden ist. Unter Umständen gilt dann das Jahr der Sanierung als Baujahr.
Die Grundstücksfläche liegt natürlich bei Gebäuden immer vor. Die Gebäudefläche ist bei älteren Gebäuden dagegen oft mals nicht verfügbar. Auch das ist ein Problem.
Alternativ stand von Anfang an das sogenannte Flächenmo dell im Raum. Bei diesem Modell würden vielerorts Grund stücke in wertvollen Lagen zulasten von Grundstücken in günstigeren Lagen entlastet. Wenn der Wert nicht berücksich tigt wird, ist das unseres Erachtens nicht gerecht, und es ist verfassungsrechtlich auch bedenklich.
Meine Anforderungen an ein Gesetz waren deshalb: Es muss einfach sein, es muss transparent sein, es muss verfassungs konform sein, und es sollte eine Wertkomponente haben.
Deshalb hat mein Haus Ende des letzten Jahres einen ersten Gesetzentwurf für eine Bodenwertsteuer ausgearbeitet. Er be ruht im Kern auf dem Gedanken, die Grundsteuer B auf den Grund und Boden zu beschränken und eben die Grundstücks fläche mit den vorhandenen Bodenrichtwerten zu multiplizie ren. Zwei Angaben werden also miteinander multipliziert. Ich denke, es ist einfach, es ist nachvollziehbar und auch gerecht.
Auf Einladung von Ministerpräsident Kretschmann gab es dann Ende Januar dieses Jahres im Staatsministerium eine An hörung mit Expertinnen und Experten zum Verfassungsrecht. Sie haben die verschiedenen Grundsteuermodelle bewertet. Unser Entwurf wurde durchweg positiv bewertet. Er wurde
als einfach, als innovativ und vor allem auch als verfassungs konform beschrieben. Bei den anderen Grundsteuermodellen ist die Beurteilung deutlich kritischer ausgefallen.
Deswegen haben wir uns in der Koalition auf diese Boden wertsteuer geeinigt.
Weil das eine Steuer ist, die den Kommunen zusteht, war es uns wichtig, dass wir ein Modell auf den Weg bringen, dem die kommunalen Landesverbände zustimmen. Etwas gegen den Willen der Kommunen zu verabschieden, denen diese Steuer zusteht, wäre wirklich absurd. Deshalb freue ich mich, dass die kommunalen Landesverbände voll und ganz hinter unserem Gesetzentwurf stehen.
Es war uns aber auch wichtig, dass das Wohnen nicht teurer wird.
Der vorliegende Gesetzentwurf wurde in den gemeinsamen Beratungen in der Koalition und auch mit der kommunalen Familie deutlich besser. Selbstverständlich hat es auch inten sive verfassungsrechtliche Überprüfungen gegeben.
Meine Damen und Herren, warum gibt es überhaupt eine Grundsteuer? Die Kommunen sollen einen Ausgleich für die kommunalen Leistungen erhalten, die nicht über Gebühren und Beiträge direkt zugeordnet werden können. Das ist die Basis für die Grundsteuer, und unser Landesgrundsteuerge setz knüpft genau an diesen Grundsatz an. Es lehnt sich vor rangig an das sogenannte Äquivalenzprinzip an.
Auf der anderen Seite haben wir eine Verbindung zum Leis tungsfähigkeitsprinzip hergestellt, das besagt, dass jede Bür gerin, jeder Bürger nach Maßgabe seiner individuellen öko nomischen Leistungsfähigkeit zur Finanzierung staatlicher Leistungen beitragen soll. Dabei bleiben wir bei der Unter scheidung zwischen der Grundsteuer A für forst- und land wirtschaftliche Flächen und der Grundsteuer B.
Bei der Grundsteuer A haben wir das Bundesmodell vollstän dig übernommen. Die Grundsteuer B wird zukünftig nach ei nem anderen Modell besteuert. Das betrifft übrigens mehr als 80 % der wirtschaftlichen Einheiten.
Die Bewertung des Grundstücks erfolgt durch die kommuna len Gutachterausschüsse, und ich freue mich auch, dass sich mittlerweile immer mehr Kommunen mit anderen Kommu nen zusammentun, um die Gutachterausschüsse sozusagen auf eine breitere Basis zu stellen. Diese von den Gutachteraus schüssen ermittelten Bodenrichtwerte werden dann mit einer Steuermesszahl multipliziert. Auf diesen Wert legen die Kom munen vor Ort dann ihren individuellen Hebesatz an. Das er gibt die Höhe der Grundsteuer.
Dieses Hebesatzrecht der Kommunen ist verfassungsrechtlich verbürgt, und es gilt bei allen Modellen, egal, ob man ein Bun desmodell, ein Flächenmodell, ein Flächen-Lage-Modell oder was auch immer in der Diskussion ist, wählt. Am Ende ent scheidet sich die Höhe der Grundsteuer immer durch den von den Kommunen festgelegten Hebesatz.
Für die Bewertung der Grundsteuer B gilt der 1. Januar 2022 als Stichtag. Ich denke, mit unserem Bodenwertmodell haben
wir wohl das einfachste Modell in dieser Republik ausge wählt. Auch bei der Anhörung haben viele Verbände die Ein fachheit unseres Modells sehr gelobt, meine Damen und Her ren, und das freut uns natürlich sehr.
Meine Damen und Herren, ich habe gerade schon gesagt, dass die Bewertung von Gebäuden eine komplizierte und streitan fällige Sache ist. Auch dann, wenn nur die Quadratmeter zäh len, stellt sich die Gerechtigkeitsfrage. Wie bewerte ich z. B. ein denkmalgeschütztes Gebäude aus dem 19. Jahrhundert, oder wie bewerte ich einen energetisch hocheffizienten Neu bau, oder wie bewerte ich das sanierte Hochhaus aus den Sieb zigerjahren?
Deshalb denke ich, dass unser Modell gut und richtig ist. Denn bei unserem Modell zählt nur der Wert des Grundstücks.
Unbebaute Grundstücke werden damit auch stärker belastet – ja –, aber das hat auch einen Zweck: Unbebaute, ungenutzte, brachliegende Grundstücke, beispielsweise im Innenbereich, wollen wir ja in größerem Umfang für die Wohnbebauung nutzbar machen. Wir schaffen mit unserem Modell also auch Anreize zur Bebauung. Ich muss hier niemandem erklären, dass Wohnraum leider sehr, sehr knapp ist und deshalb drin gend Flächen gebraucht werden.
Wir hoffen, dass wir auf diesem Weg auch unnötigen zukünf tigen Flächenverbrauch eindämmen können.
Ich habe es schon gesagt: Uns war es natürlich wichtig, dass wir Wohnen nicht verteuern. Deshalb erfolgt bei Grundstü cken, die überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden, ein Abschlag von 30 %. Damit erreichen wir eine zielgenaue För derung, und zwar ohne großen bürokratischen Aufwand.
Bei der Anhörung wurde von manchen Verbänden die Sorge geäußert, ob denn dann die sogenannte Aufkommensneutra lität gewährleistet ist. Aufkommensneutralität bedeutet, dass innerhalb einer Kommune die Einnahmen aus der Grundsteu er so bleiben, wie sie nach dem altem Modell sind; sie sollen also nicht steigen. Aber da gilt, wie bereits gesagt: Das ist letztendlich über den kommunalen Hebesatz die Entscheidung jeder Kommune vor Ort. Die kommunalen Landesverbände haben sich erfreulicherweise grundsätzlich zum Ziel der Auf kommensneutralität bekannt.
Als krönenden Abschluss legen wir heute zum ersten Mal ein Steuergesetz des Landes Baden-Württemberg vor; das hat es noch nie gegeben. Unser Entwurf ist innovativ und mutig, ein fach und transparent, verfassungsfest und ökologisch. Er ist ein wirklicher Beitrag zur Steuervereinfachung und vor allem zu einer gerechteren Besteuerung. Deshalb hoffe ich auf gute parlamentarische Beratungen und am Ende auch auf Ihre Un terstützung.
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Baden-Württemberg ist im Vergleich zu anderen Ländern bisher gut durch die Krise ge kommen. Das haben wir insbesondere der Besonnenheit der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land sowie dem ent schlossenen Krisenmanagement von Bund, Ländern und Kommunen zu verdanken.
Wir sind aber noch längst nicht über den Berg. Nein, wir sind weiterhin mitten in der größten Krise seit der Gründung des Landes. In vielen Regionen Deutschlands und auch bei uns im Land steigen die Infektionszahlen wieder an.
In vielen europäischen Ländern schnellen sie sogar drama tisch nach oben.
Mit diesem Nachtragshaushalt schaffen wir jetzt und heute die finanzielle Voraussetzung, damit unser Land weiter so gut wie möglich durch diese schwere Krise kommen kann – gesund heitlich und wirtschaftlich. Wir unterstützen die Kommunen mit knapp 4,3 Milliarden €. Das ist ein bundesweit vorbildli cher Pakt, meine Damen und Herren.
Wir gleichen die erwarteten Steuermindereinnahmen – 4,4 Milliarden € – aus. Wir stocken die Rücklage für Haushalts risiken um 800 Millionen € auf, damit wir stets handlungsfä hig sind. Ich denke, das ist angesichts der jetzigen Pandemie entwicklung ein enorm wichtiger Punkt. Und wir stellen 1,2 Milliarden € für zusätzliche Investitionen in die Zukunft un seres Landes bereit, damit wir möglichst stark aus der Krise kommen.
Ja, um dieses Paket zu schultern, müssen wir 8,6 Milliarden € neue Kredite aufnehmen: 2,2 Milliarden € nach der Ausnah mekomponente der Schuldenbremse für die Stützung der Kommunen und 6,4 Milliarden € nach der Konjunkturkom ponente, also regulär, für den Ausgleich der Steuerminderein nahmen, die Vorsorge für Haushaltsrisiken und die Zukunfts investitionen.
Ich war schon sehr überrascht über die Wortbeiträge, die hier gerade von der Opposition kamen. Meines Erachtens sind sie vollkommen haltlos.
Ich empfehle Ihnen – wir haben heute auch die Drucksache mit der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Ausschus ses für Finanzen vorliegen –, einmal nachzulesen, was Sie selbst im Ausschuss gesagt bzw. nicht gesagt haben.
Die Nachfragen vonseiten der AfD: null. Hätten Sie im Aus schuss das nachgefragt, was Sie heute als Antrag auf den Tisch gelegt haben, dann wäre das das richtige Vorgehen gewesen. Vonseiten der AfD gab es aber null Nachfragen, meine Da men und Herren.
Auch die Nachfragen der FDP/DVP, Herr Kollege Brauer, wa ren spärlich – um es höflich auszudrücken.
Es gab lediglich mit dem Kollegen Hofelich einen intensiven Austausch.
Deshalb bin ich extrem überrascht, dass der Kollege Hofelich jetzt hier in der Debatte behauptet – was haben Sie gesagt? –: Nachfragen der Opposition seien ins Leere gelaufen.
Lesen Sie einmal den Bericht aus der Finanzausschusssitzung durch; lesen Sie einmal nach, wie viele Fragen ich von Ihnen
beantwortet habe. Lesen Sie auch mal, was Sie daraufhin ge sagt haben. Seite 47:
Der Abgeordnete der Fraktion der SPD dankt der Minis terin für die sachlichen und nachvollziehbaren Erläute rungen.
Auch danke er noch einmal für die wöchentliche Infor mation des Ausschusses...
Er fährt fort, dies habe in den vergangenen Monaten... zu einer gemeinsamen Haltung geführt.
Genau das Gegenteil haben Sie hier gerade behauptet, näm lich dass es kein Einvernehmen geben würde. Ich lese noch aus einem weiteren Teil des Berichts vor. Seite 51:
Der Abgeordnete der Fraktion der SPD bekräftigt, dass die Auskünfte der Ministerin seine Fraktion weiterbrin gen würden.
So steht es hier schwarz auf weiß.
Meine Damen und Herren, so viel zum Thema, Fragen der Opposition würden nicht beantwortet.
Punkt 1: Ich habe alle Ihre Fragen beantwortet. Laut Bericht war die SPD mit der Beantwortung der Fragen zufrieden.
Punkt 2: Viele andere Oppositionsabgeordnete haben im Aus schuss überhaupt keine Fragen gestellt.
Dann hier etwas von unseriöser Haushaltspolitik und Intrans parenz zu erzählen, das geht überhaupt nicht.
Ich sage Ihnen: Wer hier groß tönt, wir sollten bei den Ausga ben kürzen, der soll doch bitte selbst Vorschläge machen. Gibt es einen einzigen Vorschlag von der SPD? Es gibt de facto keinen.
Gibt es einen Vorschlag von der FDP/DVP? Es gibt keinen. Und von der AfD gibt es auch keinen.
Sie haben den Haushalt bei der Einbringung und auch jetzt in Grundsätzen kritisiert.
Dazu gibt es von Ihnen null Änderungsanträge – null! Also bleibt außer leeren Reden hier im Parlament von der Opposi tion leider nichts übrig.
Wir haben in den letzten Jahren den Haushalt konsolidiert. Das ist die Grundlage, damit wir jetzt in dieser Krise hand lungsfähig sind.
Ja, wir haben implizite und explizite Schulden abgebaut, Herr Kollege Brauer. Ich kann Ihnen nur sagen: Auch die örtlichen FDP-Abgeordneten kommen gern, wenn wir ein saniertes Ge bäude einweihen. Aber hier im Landtag kritisieren Sie immer, wenn wir die implizite Verschuldung abbauen. Das ist zumin dest doppelzüngig.
Es gibt also keine Änderungsanträge zu den grundsätzlichen Kritikpunkten. Dann müssen wir doch feststellen, dass wir gar nicht so weit auseinander sind, oder der Opposition fällt ein fach nichts ein.
Sie haben gesagt, der Rechnungshof habe einen Brief ge schrieben. Das ist richtig. Der Rechnungshof hat einen Brief an den Vorsitzenden des Finanzausschusses geschrieben.
Ich kann Ihnen sagen: In den wesentlichen Punkten sind wir mit dem Rechnungshof absolut d’accord.
Als einzige relevante Differenz bleibt die Frage, in welchem Zeitraum die Kredite nach der Ausnahmekomponente
jetzt warten Sie ab, Herr Brauer; ich bin ja noch gar nicht fertig, ich laufe mich gerade erst warm –
getilgt werden sollen. Hätten Sie doch einen Änderungsantrag gestellt, wenn Sie sagen, dass 25 Jahre zu lang sind.
Auch hier, meine Damen und Herren: Fehlanzeige! Nichts ist von der Opposition gekommen.
Lesen Sie noch einmal aufmerksam das Interview mit dem Präsidenten des Rechnungshofs heute in der „Stuttgarter Zei tung“. Da steht:
Deshalb machen wir keine grundlegenden Einwände ge gen die Neuverschuldung geltend.
Keine grundlegenden Einwände gegen die Neuverschuldung – weder in der Sache noch in der Höhe. Es heißt weiter:
Es muss der Ursachenzusammenhang zum Grund für die ausnahmsweise erlaubte Kreditaufnahme, also zur Na turkatastrophe, vorhanden sein.
Das heißt, auch der Rechnungshof – im Interview steht „Na turkatastrophe“; lesen hilft weiter, Herr Kollege –
bestätigt damit, dass die Naturkatastrophe weiter anhält. Wenn Sie sich die aktuellen Infektionszahlen ansehen, dann frage ich Sie, wie Sie zu dem Ergebnis kommen, dass dies nicht der Fall sein soll, meine Damen und Herren. Das ist doch voll kommen klar.
Ich kann Ihnen die Zahlen noch einmal sagen. Wir haben die sen Nachtragshaushalt ja jetzt extrem schnell auf den Weg ge bracht. Am 30. September habe ich ihn in den Landtag einge bracht. Da gab es in Baden-Württemberg 4 207 Covid-19-In fizierte. Inzwischen sind es rund 7 000. Am 30. September lag die Sieben-Tage-Inzidenz – das muss man ja mittlerweile nicht mehr erklären – bei 14,2, jetzt liegt sie bei über 32. Wer sich jetzt hinstellt und behauptet, die Situation sei jetzt entspann ter,
der hat die Entwicklung vollkommen verschlafen, meine Da men und Herren. Wer diesem Nachtrag nicht zustimmt, ist ver antwortlich, wenn wir nicht handlungsfähig sind,
wenn wir nicht auf die weiteren Entwicklungen reagieren kön nen.
Ich will noch einen anderen Punkt nennen. Sie alle haben hier jetzt gesagt: Wir unterstützen das Paket für die Kommunen,
2,2 Milliarden €. Aber wenn Sie den Nachtrag ablehnen, ist das Geld nicht da.
Dann ändern wir zwar das Finanzausgleichsgesetz, aber be zahlen können wir es nicht.
Da frage ich Sie: Wo ist denn bei Ihnen die Seriosität und Konsistenz Ihrer Forderungen? Ich finde sie nicht.
Meine Damen und Herren, ich bin überzeugt davon, dass wir mit diesem Nachtragshaushalt zum richtigen Zeitpunkt die richtigen Weichen stellen. „Zum richtigen Zeitpunkt“ betone ich auch deshalb noch mal, weil wir ja jetzt nicht wissen, ob die SPD findet, das sei zu früh oder zu spät. Auf jeden Fall wurde der Nachtragshaushalt am 30. September hier einge bracht, und heute, am 14. Oktober, können Sie mit Ihrer Zu stimmung dafür sorgen, dass Baden-Württemberg in dieser Krise stark und handlungsfähig bleibt. Tun Sie das nicht, fra ge ich Sie, ob Sie das ernsthaft verantworten können.
Wir waren also extrem schnell nach Bekanntwerden der Zah len für die regionalisierte Steuerschätzung.
Jetzt haben Sie von der Kompensation des Ausfalls von Ge werbesteuereinnahmen gesprochen. Das ist gerade mal vor zwei Wochen auf Bundesebene beschlossen worden.
Ja hallo? Wann soll man das denn in einen Haushalt gießen, wenn es da noch nicht einmal beschlossen ist? Das ist doch eine absurde Forderung, meine Damen und Herren. Das geht einfach gar nicht.
Ah ja. Wir machen keine Haushalte aufgrund politischer An kündigungen vom Bund.
Vielmehr brauchen wir klare Beschlüsse der jeweiligen Gre mien.
Deshalb ist auch die Forderung, im nächsten oder übernächs ten Jahr weitere Steuermindereinnahmen irgendwie zu kom pensieren, vollkommen daneben,
wenn gerade einmal vor zwei Wochen die Kompensation für 2020 beschlossen worden ist, meine Damen und Herren.
Jetzt kommen Sie heute zum dritten Mal mit dem Thema Aus gabereste. Ihr Fraktionsvorsitzender, Herr Stoch – ich glaube, Herr Rülke auch –, hat bei der Einbringung des Haushalts da von gesprochen. Wir haben es intensiv im Ausschuss erörtert. Wir hätten jetzt mal konkrete Vorschläge von Ihnen erwartet.
Wenn ich Ihnen vorgetragen habe, wo die Ausgabereste im Wesentlichen liegen, haben Sie gesagt: „Na ja, da wollen wir jetzt nichts wegnehmen.“ Sie wollen nichts wegnehmen bei den Ausgaberesten der FAG-Mittel. Sie wollen nichts weg nehmen bei den KIF-Mitteln. Sie wollen nichts wegnehmen beim Wettmittelfonds. Sie wollen sicherlich auch keine Aus gabereste aus Drittmitteln vom Bund und von der EU – Ent flechtungsgesetz usw. – wegnehmen. Aber sich einfach hin zustellen und zu sagen: „Da muss man kürzen“, ohne konkret zu werden, damit machen Sie es sich wirklich zu bequem, meine Damen und Herren. Das funktioniert so nicht.
Meine Damen und Herren, bei den Ausgaberesten – auch das habe ich berichtet – haben wir bereits mit dem Haushalt 2020 eine Änderung vorgenommen. Wir haben nämlich gesagt, dass bei den sogenannten §-6-Resten in einem ersten Schritt 50 % in Abgang gestellt werden. Das hat auf jeden Fall schon ein mal zu einem deutlichen Effekt geführt. Wir haben damit un gefähr einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag mehr in den Gesamthaushalt zurückgeführt, als es im Jahr davor der Fall war.
Es steht der nächsten Landesregierung, dem Parlament in der nächsten Legislaturperiode frei – ich würde das ausdrücklich unterstützen –, weitere Schritte zu machen, um mehr Ausga bereste in Abgang zu stellen und damit auch der Forderung des Rechnungshofs noch weiter nachzukommen.
Meine Damen und Herren, die Situation ist
nicht einfach. Wir alle hoffen, dass wir die Krise weiterhin so gut im Griff behalten, wie uns das seit März mit vereinten Kräften gelungen ist.