Brigitte Lösch
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Last Statements
Für die Fraktion GRÜ NE erteile ich das Wort Herrn Abg. Poreski.
Für die SPD-Fraktion er teile ich das Wort Herrn Abg. Bayer.
Für die Fraktion der FDP/ DVP erteile ich das Wort Herrn Abg. Dr. Kern.
Für die Landesregierung erteile ich das Wort Herrn Minister Stoch.
Meine Damen und Her ren, in der Allgemeinen Aussprache liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 15/7957. Ab stimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Aus schusses für Kultus, Jugend und Sport, Drucksache 15/8023. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf unverän dert zuzustimmen.
Über die zwei vorliegenden Änderungsanträge der Fraktion der FDP/DVP, Drucksachen 15/8061-1 und -2, werde ich an den entsprechenden Stellen abstimmen lassen. Die Entschlie ßungsanträge der Fraktion der FDP/DVP, Drucksachen 15/8061-3 und -4, sowie den Entschließungsantrag der Frakti on GRÜNE und der Fraktion der SPD, Drucksache 15/8061-5, werde ich nach der Schlussabstimmung zur Abstimmung stel len.
Ich rufe auf
Artikel 1
Änderung des Schulgesetzes für Baden-Württemberg
Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist Artikel 1 einstim mig zugestimmt.
Ich rufe auf
Artikel 2
Änderung des Privatschulgesetzes
mit den Nummern 1 bis 5. Hier ist nummernweise Abstim mung gewünscht.
Ich rufe zunächst Nummer 1 auf. Wer Nummer 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. –
Gegenstimmen? –
Enthaltungen? – Damit ist Nummer 1 mehrheitlich zuge stimmt.
Nun rufe ich Nummer 2 auf. Wer Nummer 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. –
Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist Nummer 2 einstim mig zugestimmt.
Ich rufe Nummer 3 auf. Wer Nummer 3 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist Nummer 3 einstimmig zugestimmt.
Ich rufe Nummer 4 mit den Buchstaben a bis d auf. Zu Buch stabe a liegt Ziffer 1 des Änderungsantrags der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 15/8061-1, vor, die die Anfügung ei nes Satzes fordert. Ich lasse zunächst über Ziffer 1 dieses Än derungsantrags abstimmen. Wer Ziffer 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist Ziffer 1 des Änderungsantrags der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 15/8061-1, mehrheitlich abgelehnt.
Wer Nummer 4 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen?
Meine Damen und Herren, wir stimmen über den Ände rungsantrag der Fraktion der FDP/DVP ab.
Wer Nummer 4 dieses Änderungsantrags zustimmt,
den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? –
Jetzt haben es alle begriffen. Schön.
Wer enthält sich? –
Damit ist Nummer 4 mehrheitlich zugestimmt.
Abgelehnt.
Wer Nummer 4 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? –
Damit ist Nummer 4 mehrheitlich abgelehnt.
Der Änderungsantrag der Fraktion der FDP/DVP. Wissen jetzt alle,
worüber wir abstimmen?
Entschuldigung. Zur Klärung machen wir das jetzt noch ein mal.
Das war falsch formuliert.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir stimmen jetzt über Nummer 4 ab.
Wir haben über Ziffer 1 des Änderungsantrags der Fraktion der FDP/DVP abgestimmt.
Jetzt stimmen wir über Artikel 2 Nummer 4 des Gesetzes ab, wie es angekündigt war.
Jetzt noch einmal: Wer Artikel 2 Nummer 4 des Gesetzes zu stimmt, den bitte ich um das Handzeichen.
Ja, Entschuldigung. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Nummer 4 einstimmig zugestimmt.
Ich bitte um Entschuldigung. Das war einfach falsch formu liert.
Ich rufe Nummer 5 mit den Buchstaben a und b auf. Zu Buch stabe a liegt Ziffer 2 des Änderungsantrags der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 15/8061-1, vor. Ich lasse zunächst über Ziffer 2 dieses Änderungsantrags abstimmen. Wer Ziffer 2 zu stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. –
Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist Ziffer 2 des Än derungsantrags der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 15/8061-1, mehrheitlich abgelehnt.
Wer Nummer 5 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. –
Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist Nummer 5 mehr heitlich zugestimmt.
Ich rufe auf
Artikel 3
Weitere Änderung des Privatschulgesetzes
mit den Nummern 1 bis 8. Sind Sie damit einverstanden, dass ich Artikel 3 insgesamt zur Abstimmung stelle? –
Dies ist der Fall.
Wer Artikel 3 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist Artikel 3 einstim mig zugestimmt.
Ich rufe auf
Artikel 4
Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes
Baden-Württemberg
Bevor wir in die Abstimmung über Artikel 4 eintreten, gebe ich noch folgenden Hinweis: Im Einleitungssatz dieses Arti kels müssen die Fundstellenangaben der letzten Änderung, die bislang offengeblieben sind, noch aktualisiert werden.
Die letzte Änderung bezieht sich auf Artikel 1 des gestern, am 17. Februar 2016, vom Landtag beschlossenen Gesetzes zur Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes BadenWürttemberg. Ich bitte Sie, damit einverstanden zu sein, dass das Ausfertigungs- und Verkündungsorgan ermächtigt wird, die noch fehlenden Angaben vor der Verkündung dieses Ge setzes zu ergänzen. – Sie stimmen zu.
Wer Artikel 4 mit dieser Maßgabe zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Damit ist Artikel 4 einstimmig zugestimmt.
Ich rufe auf
Artikel 5
Inkrafttreten
Hierzu liegt der Änderungsantrag der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 15/8061-2, vor, der die Absätze 3 und 5 betrifft.
Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist dieser Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt.
Wer Artikel 5 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist Artikel 5 mehrheit lich zugestimmt.
Die Einleitung
lautet: „Der Landtag hat am 18. Februar 2016 das folgende Gesetz beschlossen:“.
Die Überschrift
lautet: „Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für BadenWürttemberg und anderer Gesetze“. – Sie stimmen der Über schrift zu.
Wir kommen zur
S c h l u s s a b s t i m m u n g
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist dem Gesetz einstimmig zugestimmt.
Wir haben nun noch über die Entschließungsanträge der Frak tion der FDP/DVP, Drucksachen 15/8061-3 und -4, sowie über den Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen, Druck sache 15/8061-5, abzustimmen.
Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Entschlie ßungsantrag der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 15/8061-3, der sich für die Fortführung des Bruttokostenprinzips ausspricht. Wer diesem Entschließungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Da mit ist dieser Entschließungsantrag mehrheitlich abgelehnt.
Nun lasse ich über den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 15/8061-4, abstimmen, der fordert, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Kapazitäten von Schulen in freier Trägerschaft auch für die Beschulung von Flüchtlingskindern genutzt werden können. Wer diesem Ent schließungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzei chen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist dieser Ent schließungsantrag mehrheitlich abgelehnt.
Zum Schluss lasse ich abstimmen über den Entschließungs antrag der Regierungsfraktionen, Drucksache 15/8061-5, der begehrt, dass die Landesregierung gemeinsam mit der Arbeits gemeinschaft Freier Schulen geeignete Maßnahmen für die Beschulung von Flüchtlingskindern entwickelt. Wer diesem Entschließungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Hand zeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist diesem Entschließungsantrag einstimmig zugestimmt.
Somit ist Punkt 3 der Tagesordnung erledigt. Herzlichen Dank.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor wir in die Beratung über Tagesordnungspunkt 4 einsteigen, möchte ich Folgendes bekannt geben: Die Fraktionen sind übereingekommen, die Mittagspause nach der Behandlung von Tagesordnungs
punkt 4 zu machen und nach der Mittagspause abweichend von § 58 der Geschäftsordnung, der den Aufruf der Fragestun de vorsieht, mit Tagesordnungspunkt 5 – Bericht und Be schlussempfehlung des Untersuchungsausschusses „Polizei einsatz Schlossgarten II“ – fortzufahren. – Darüber besteht Einvernehmen.
Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf:
Bericht und Beschlussempfehlung des Untersuchungsaus schusses „Die Aufarbeitung der Kontakte und Aktivitäten des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) in BadenWürttemberg und die Umstände der Ermordung der Po lizeibeamtin M. K. (Rechtsterrorismus/NSU BW)“ – Drucksache 15/8000
Berichterstatter: Abg. Petra Häffner, Abg. Matthias Pröf rock
Meine Damen und Herren, das Präsidium hat folgende Rede zeiten festgelegt: für die Einbringung und Vorstellung des Be richts durch den Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses zehn Minuten, für die Aussprache über den Bericht und die Beschlussempfehlung des Untersuchungsausschusses zehn Minuten je Fraktion, wobei gestaffelte Redezeiten gelten.
Als Vorsitzender des Untersuchungsausschusses erhält zu nächst Herr Abg. Wolfgang Drexler das Wort. – Bitte schön.
Meine Damen und Her ren, bevor ich dem Redner von der CDU-Fraktion das Wort erteile, begrüße ich die Badische Weinkönigin Isabella Vetter, die sich hier im Zuhörerraum befindet,
sowie die Badische Weinprinzessin Annette Herbstritt. Herz lich willkommen bei uns im Landtag!
Für die CDU-Fraktion erteile ich jetzt Herrn Abg. Pröfrock das Wort.
Für die Fraktion GRÜ NE erteile ich das Wort dem Kollegen Filius.
Für die SPD-Fraktion er teile ich das Wort Herrn Abg. Sakellariou.
Für die Fraktion der FDP/ DVP erteile ich das Wort Herrn Abg. Dr. Goll.
Meine Damen und Her ren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Untersuchungsausschusses im vierten Teil des Berichts und der Beschlussempfehlung, Drucksache 15/8000. Ich schlage vor, über die Abschnitte I bis IV getrennt abzustim men. – Sie sind damit einverstanden.
Ich komme zunächst zu Abschnitt I, mit dem Ihnen vorge schlagen wird, vom Bericht des Untersuchungsausschusses Kenntnis zu nehmen sowie entsprechend dem Beschluss des Untersuchungsausschusses vom 30. Oktober 2015 dem 16. Landtag zu empfehlen, einen weiteren Untersuchungsaus schuss einzusetzen zur Klärung der noch offenen und neu auf geworfenen Fragen im Zusammenhang mit dem Komplex „Rechtsterrorismus in Baden-Württemberg und Nationalsozi alistischer Untergrund“.
Wer Abschnitt I zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist Abschnitt I einstimmig zugestimmt.
Wir kommen zu Abschnitt II mit den Ziffern 1 bis 4, der eine Überprüfung des Untersuchungsausschussgesetzes empfiehlt. Sind Sie damit einverstanden, dass ich die Ziffern 1 bis 4 ge meinsam zur Abstimmung stelle? – Das ist der Fall.
Wer Abschnitt II zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist Abschnitt II ein stimmig zugestimmt.
Wir kommen zu Abschnitt III, der vorschlägt, die Empfehlun gen zur Umsetzung der parlamentarischen Kontrolle zu prü fen und umzusetzen. Wer Abschnitt III zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist Abschnitt III einstimmig zugestimmt.
Wir kommen zu Abschnitt IV, der empfiehlt, die Landesregie rung zu ersuchen, eine Vielzahl von ausführlich dargestellten Feststellungen und Empfehlungen zur Kenntnis zu nehmen, zu prüfen bzw. umzusetzen und über das Ergebnis der Prüfun gen und Umsetzungen bis 15. Dezember 2016 zu berichten. Wer Abschnitt IV zustimmt, den bitte ich um das Handzei chen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist Ab schnitt IV einstimmig zugestimmt.
Meine Damen und Herren, ich darf am Schluss der Beratung dem Untersuchungsausschuss für die geleistete Arbeit sehr herzlich danken. Mein besonderer Dank gilt dem Vorsitzen den, Herrn Abg. Wolfgang Drexler, der zusammen mit den Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern ein wirklich ambitioniertes Sitzungsprogramm absolviert hat.
Ebenso danke ich der wissenschaftlichen Mitarbeiterin und den wissenschaftlichen Mitarbeitern des Untersuchungsaus schusses, Frau Dr. Silke Busch, Herrn Dr. Matthias Fahrner, Herrn Tobias Freudenberg, Herrn Simon Letsche und Herrn Dr. Frank Zwicker, sowie allen, die an der Arbeit des Unter suchungsausschusses beteiligt waren und diese unterstützt ha ben. Auch an sie ganz herzlichen Dank.
Damit ist Tagesordnungspunkt 4 erledigt.
Wir treten in die Mittagspause ein. Die Sitzung wird um 14:30 Uhr fortgesetzt.
Für die Landesregierung darf ich Herrn Minister Gall ans Redepult bitten.
Herzlichen Dank. – Gibt es weitere Zusatzfragen? – Dann ist die Behandlung der Mündlichen Anfrage unter Ziffer 1 beendet.
Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 2 auf:
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e r A b g. N i c o l e R a z a v i C D U – F a h r v e r b o t e i n d e r S t a d t S t u t t g a r t
Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie bitte Frau Kollegin Razavi ihre Frage stellen.
Bitte schön, Kollegin Razavi.
Für die Landesregierung darf ich Frau Staatssekretärin Dr. Splett ans Redepult bitten.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abg. Schwarz.
Eine weitere Zusatzfra ge, Kollegin Razavi, bitte.
Es liegt eine weitere Fra ge vor, und zwar von Herrn Abg. Schmiedel.
Es liegt eine weitere Zu satzfrage vor. – Herr Abg. Dr. Murschel, bitte schön.
Es liegt eine weitere Zu satzfrage des Herrn Abg. Schwarz vor.
Es gibt eine weitere Zu satzfrage des Abg. Schmiedel.
Danke schön. – Es liegt eine Frage des Herrn Abg. Hauk vor. – Kollege Hauk, Sie hat ten sich gemeldet.
Kollege Hauk, eine Zu satzfrage?
Dann beantworten Sie die Frage der Frau Staatssekretärin. Dann machen wir die Fragestunde einmal andersherum.
Herzlichen Dank.
Herzlichen Dank. – Ich sehe keine weiteren Zusatzfragen. Damit ist die Behandlung der Mündlichen Anfrage unter Ziffer 2 beendet.
Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 3 auf:
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. K l a u s B u r g e r C D U – W i e k o m m t d i e A u s z a h l u n g d e r F ö r d e r m i t t e l f ü r d i e l a n d w i r t s c h a f t l i c h e n B e t r i e b e i n B a d e n - W ü r t t e m b e r g v o r a n ?
Ich darf Herrn Abg. Burger das Wort erteilen.
Vielen Dank, Herr Ab geordneter. – Ich darf für die Landesregierung Herrn Minis ter Bonde ans Rednerpult bitten.
Herzlichen Dank. – Es liegt eine Zusatzfrage des Kollegen Hahn vor.
Herzlichen Dank. – Es liegt eine Zusatzfrage des Abg. Burger vor.
Es liegt eine Zusatzfra ge von Herrn Abg. Rombach vor.
Herzlichen Dank. – Es liegt eine Frage des Herrn Abg. Frey vor.
Herzlichen Dank. – Es liegt eine weitere Frage vor. – Herr Abg. Locherer.
Herzlichen Dank. – Ei ne weitere Zusatzfrage von Herrn Abg. Burger.
Herzlichen Dank. – Es liegt eine weitere Zusatzfrage vor. – Herr Abg. Schwarz.
Herzlichen Dank. – Be vor ich jetzt Herrn Kollegen Hahn für eine weitere Zusatzfra ge das Wort erteile, darf ich noch darauf hinweisen, Kollege Burger: Jeder Fragesteller darf bis zu zwei Zusatzfragen stel len. Die haben Sie schon gestellt. Vielleicht geben Sie Ihren Zettel einfach der Kollegin Dr. Engeser weiter. Dann kann sie ja die Zusatzfrage für Sie stellen.
Kollege Hahn, bitte.
Herzlichen Dank. – Mit dieser ausführlichen Begründung des Ministers ist die Zeit der Fragestunde auch abgelaufen.
60 Minuten standen zur Verfügung; diese Stunde ist um. – Herzlichen Dank.
Die Mündlichen Anfragen unter den Ziffern 4 bis 10 der Drucksache 15/8025 können aus Zeitgründen nicht mehr von der Regierung beantwortet werden. Wenn die Fragestellerin nen und Fragesteller einverstanden sind, werden die Mündli chen Anfragen schriftlich beantwortet und mit dieser Antwort auch in das Sitzungsprotokoll aufgenommen.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. T h o m a s B l e n k e C D U – Z a h l d e r a u s g e w i e s e n e n D r i t t s t a a t s a n g e h ö r i g e n n a c h
§ 5 3 A b s a t z 1 d e s A u f e n t h a l t s g e s e t z e s
a) Wie viele der nach § 53 Absatz 1 in Verbindung mit § 54
des Aufenthaltsgesetzes ausreisepflichtigen Drittstaatsan gehörigen sind im Jahr 2015 tatsächlich aus Baden-Würt temberg ausgereist (freiwillig oder zwangsweise)?
b) Welche konkreten Hindernisse einer zwangsweisen Rück
führung der unter Buchstabe a genannten Personengruppe gab es?
Schriftliche Antwort des Innenministeriums
Zu a: Im Jahr 2015 verzeichneten wir 6 309 Ausländer, deren freiwillige Ausreise gefördert bzw. für die die Förderung der Ausreise bewilligt wurde. 2 449 Ausländer wurden aus Ba den-Württemberg abgeschoben bzw. nach dem Dublin-IIIVerfahren rücküberstellt.
Es wird statistisch nicht erfasst, ob die jeweils vorliegende ge setzliche vollziehbare Ausreisepflicht aufgrund einer Auswei sung entstanden ist. Die gesetzliche vollziehbare Ausreise pflicht kann u. a. auch aufgrund einer illegalen Einreise, der Ablehnung eines Asylantrags, der Ablehnung der Verlänge rung eines Aufenthaltstitels oder des Widerrufs eines Aufent haltstitels eingetreten sein.
Im Übrigen ist das neue Ausweisungsrecht, auf das die Frage in Buchstabe a abstellt (§ 53 Absatz 1 AufenthG in Verbin dung mit § 54 AufenthG), erst zum 1. Januar 2016 in Kraft getreten.
Zu b: Wesentliche Abschiebungshindernisse sind
fehlende Mitwirkungsbereitschaft ausreisepflichtiger Aus
länder bei Feststellung ihrer Identität oder Staatsangehö rigkeit sowie bei Beschaffung von Rückreisedokumenten;
unkooperative Heimatländer bei Ausstellung der Rückrei
sedokumente;
bewusste Verzögerung der Aufenthaltsbeendigung insbe
sondere durch Verschleierung der Identität/Staatsangehö rigkeit, kurzfristige Geltendmachung krankheitsbedingter Abschiebungshindernisse;
mehrfaches Beschreiten des Rechtswegs;
großzügigere Praxis der Härtefallkommission und des Pe
titionsausschusses.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. T h a d d ä u s K u n z m a n n C D U – L ä n g e d e r B a h n s t e i g e a u f d e r N e c k a r - A l b - B a h n
a) Welche Länge haben nach Kenntnis der Landesregierung
die jeweiligen Bahnsteige entlang der Neckar-Alb-Bahn zwischen Tübingen und Stuttgart heute, an denen ab 2019 der Metropol-Express (ME) halten wird?
b) Auf welche Länge wird der Bahnsteig am Bahnhof Bempf
lingen nach Kenntnis der Landesregierung ausgebaut?
Schriftliche Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur
Herr Abg. Kunzmann, Sie fragen speziell nach den Bahnsteig längen für alle Stationen des Metropol-Expresses von Stutt gart nach Tübingen. Alle Stationen der Strecke Stuttgart–Tü bingen mit Ausnahme der Station Bempflingen haben eine ausreichende Länge für die Metropol-Express-Züge. Schon heute sind die Bahnsteige der meisten Stationen deutlich län ger als erforderlich. Die Mehrzahl der Stationen hat Bahn steiglängen über 300 m. Mit den heutigen längsten Doppel stockzügen mit fünf Wagen werden jedoch nur knapp 150 m benötigt. Künftig benötigen wir mit den einstöckigen Trieb wagen knapp 180 m lange Bahnsteige. Dazu müssen lediglich noch die beiden Bahnsteige in Bempflingen verlängert wer den. Eine Verlängerung von 120 m auf 190 m ist im Jahr vor der Inbetriebnahme (also 2019) vorgesehen.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. T h a d d ä u s K u n z m a n n C D U – W a g e n m a t e r i a l a u f d e r N e c k a r - A l b - B a h n
a) Welches Wagenmaterial (Typ und Hersteller) wird nach
Kenntnis der Landesregierung in der Übergangszeit nach Auslaufen des großen Verkehrsvertrags durch die Bahn auf der Neckar-Alb-Bahn zwischen Tübingen und Stuttgart ein gesetzt?
b) Wie hoch ist nach Kenntnis der Landesregierung die Sitz-
und Stehplatzkapazität für jeden Zugtyp?
Schriftliche Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur
Gemäß dem Übergangsvertrag werden die Leistungen mit Doppelstockwagen erbracht, wie sie bereits heute im Einsatz sind. Es kommen nicht nur Wagen mit Hochflureinstieg zum Einsatz, sondern fast zwei Drittel der Wagen haben einen Nie derflureinstieg; dies erleichtert den barrierefreien Ein- und Ausstieg. Abhängig vom Zustand der Inneneinrichtung wer den auch die Sitzpolster erneuert.
Im Übergangsvertrag werden die Sitzplatzzahlen ausgewei tet, weil künftig alle Züge mit fünf Doppelstockwagen gefah ren werden – diese bieten 610 Sitzplätze – bis auf eine einzi ge Zugfahrt, bei der auch vier Wagen mit 470 Sitzplätzen aus reichen.
Damit sind dann allerdings zu Zeiten geringer Nachfrage deut liche Überkapazitäten zu erwarten, weil diese lokbespannten Doppelstockzüge immer im festen Zugverband verkehren.
Mit den neuen einstöckigen Zügen werden dann ab Juni 2020 die Zuglängen durch Koppeln und Entkoppeln von Zugteilen
in den Nebenzeiten angepasst, sodass eine angemessene, aber auch wirtschaftliche Anzahl von Sitzplätzen zur Verfügung steht.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. N i k o R e i t h F D P / D V P – F r e i g a b e n ö r d l i c h e s K o n v e r s i o n s g e l ä n d e D o n a u e s c h i n g e n
a) Wie steht die Landesregierung zu den Plänen der Stadt Do
naueschingen, im Norden des Konversionsgeländes der ehemaligen französischen Kaserne Wohnraum zu schaffen?
b) Wird die Landesregierung einem Verkauf der nördlichen
Konversionsfläche durch die Bundesanstalt für Immobili enaufgaben an die Stadt Donaueschingen zur Übergabe am 1. Juli 2016 zustimmen?
Schriftliche Antwort des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft
Zu a: Die Landesregierung kann die Pläne der Stadt Donau eschingen, im Norden des Konversionsgeländes der ehemali gen französischen Kaserne Wohnraum zu schaffen, nachvoll ziehen.
Zu b: Das Areal der ehemaligen französischen Kaserne in Do naueschingen wird aktuell für die Unterbringung von Flücht lingen im Rahmen der Landeserstaufnahme genutzt. Der Flüchtlingsunterbringung kommt höchste Priorität zu. Der Standort Donaueschingen mit einer Kapazität von über 2 000 Plätzen leistet dazu einen essenziellen Beitrag. Vor diesem Hintergrund wird ein Verkauf und eine Übergabe von wesent lichen Teilflächen des Areals bereits zum 1. Juli 2016 an die Stadt Donaueschingen derzeit vom Land als äußerst schwie rig erachtet. Das Integrationsministerium befindet sich des halb mit der Stadt Donaueschingen darüber in laufenden Ge sprächen.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. U l r i c h M ü l l e r C D U – D a s B e t r e u u n g s g e l d a l s B a u s t e i n f a m i l i e n o r i e n t i e r t e r P o l i t i k
a) Wie bewertet die Landesregierung den Tatbestand, dass das
Betreuungsgeld in Baden-Württemberg von einem großen Teil der Eltern (110 261 im dritten Quartal 2015) in An spruch genommen worden ist, obwohl das Betreuungsgeld in der medialen und politischen Diskussion (auch seitens der Landesregierung) überaus kritisch gesehen worden ist?
b) Welche Gründe hindern die Landesregierung, die erfreuli
cherweise vom Bund (mangels dessen Zuständigkeit) an die Länder übertragenen Mittel dafür zu verwenden, ein entsprechendes familien- und sozialpolitisch orientiertes Angebot des Landes für die Mehrheit der Eltern ersatzwei se zu konzipieren, welches das 2012 gestrichene Landes erziehungsgeld wenigstens mit Bundesmitteln kompen siert?
Schriftliche Antwort des Ministeriums für Arbeit und So zialordnung, Familie, Frauen und Senioren
Zu a: Die Landesregierung hat das Betreuungsgeld stets ab gelehnt, weil es das familien- und bildungspolitisch falsche Ziel verfolgt, die Nichtinanspruchnahme von Betreuungsein richtungen durch finanzielle Anreize zu fördern.
Im Gegensatz dazu orientiert sich die Familienpolitik der Lan desregierung an den wirklichen Bedürfnissen der Familien. Das betrifft vor allem den weiteren Ausbau umfassender An gebote im Bereich der Kinderbetreuung, um allen Eltern die Vereinbarkeit ihres Berufs- und Familienlebens zu ermögli chen.
Unabhängig davon hat aber die Landesregierung selbstver ständlich ihre Pflicht zur Umsetzung des Gesetzes zum Be treuungsgeld bundesweit mit am schnellsten sowie so einfach, bürgernah, familienfreundlich und kostengünstig wie möglich erfüllt. Das ist in Baden-Württemberg besser gelungen als in vielen anderen Ländern.
Bei der Befragung durch das DJI sagten 60 % der Bezieher, sie würden sich parallel um einen Kita-Platz für ihr Kind be werben. In den meisten Fällen diente das Betreuungsgeld al so nur zur Überbrückung. Nur etwa 40 % der Eltern gaben an, grundsätzlich der Überzeugung zu sein, dass Kinder in den ersten Lebensjahren in der Familie groß werden und keine Krippe besuchen sollten.
Nach der Auswertung des DJI war die Nutzung des Betreu ungsgelds außerdem stark abhängig vom flächendeckenden Ausbau der öffentlichen Betreuungsangebote. In Regionen mit vergleichsweise wenigen Kita-Plätzen wurde das Betreu ungsgeld öfter und länger beantragt. Auffällig war auch der Unterschied zwischen alten und neuen Bundesländern, in de nen die Kinderbetreuung traditionell besser ausgebaut ist: „Die Bezugsdauer des Betreuungsgelds ist in Ostdeutschland häufig kürzer, weil Eltern frühzeitiger einen Platz in der Kita oder bei einer Tagespflege erhalten.“
Zudem handelt es sich bei der Inanspruchnahme des Betreu ungsgelds in der ganz überwiegenden Zahl der Fälle um ei nen reinen Mitnahmeeffekt. 87 % der Mütter und Väter, die Betreuungsgeld bezogen, gaben laut einer neuen Studie an, sie hätten ihr Kleinkind auch dann nicht in eine Krippe ge bracht, wenn sie kein Geld für die Betreuung zu Hause erhal ten hätten. Bei mehr als 80 % der Empfänger der Prämie war vor allem die Mutter für die Kinder zuständig; die Mütter wa ren vor der Geburt gar nicht oder nur geringfügig erwerbstä tig.
Sie stiegen deutlich später und mit geringerer Stundenzahl wieder in den Beruf ein. 150 € Betreuungsgeld pro Monat ha ben wenig Einfluss auf die Entscheidung der Eltern, wie und wo sie ihr Kind betreuen lassen.
Noch ein Hinweis ist wichtig: Betreuungsgeld wurde über durchschnittlich häufig von Eltern bezogen, die zu Hause mit ihren Kindern kein Deutsch sprechen. Gerade in Westdeutsch land haben oft auch Familien Betreuungsgeld beantragt, die noch weitere Transferleistungen bezogen haben. Dabei wäre es gerade für die Zukunft dieser Kinder wichtig, dass sie eine sprachliche Förderung und Integration durch gute Angebote öffentlich geförderter Betreuung erhalten.
Zu b: Die Auswertung der tatsächlichen Inanspruchnahme des Betreuungsgelds hat die Kritikpunkte der Landesregierung zu den Fehlanreizen und den langfristigen gesellschaftspoliti schen Auswirkungen voll bestätigt. Das Betreuungsgeld setzt falsche Anreize, weil es Eltern ermuntert, ihre Kinder von den vorschulischen Bildungseinrichtungen fernzuhalten. In einer großen Anzahl von Fällen hat das Betreuungsgeld lediglich Mitnahmeeffekte ausgelöst.
Es trägt zudem dazu bei, die traditionelle Rollenverteilung zwischen Frauen und Männern zu verfestigen. Außerdem er schwert es bei Familien mit Migrationshintergrund die gesell schaftliche Integration. Gerade in Westdeutschland haben oft auch Familien Betreuungsgeld beantragt, die noch weitere Transferleistungen bezogen haben.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e r A b g. R i t a H a l l e r - H a i d S P D – V e r b l e i b d e s N a t u r s t e i n p a r k s R o n g e n i m S c h i n d h a u i n T ü b i n g e n