Heribert Rech

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Last Statements

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Namens der Landesregierung beantworte ich die Anfrage des Kollegen Gustav-Adolf Haas wie folgt:
Zu den Buchstaben a und b: Die Überlegungen des Herrn Ministerpräsidenten, dass sich das Land am Flughafen Basel-Mulhouse-Freiburg beteiligen könnte, beziehen sich auf eine mittel- bis langfristige Perspektive.
Hierüber muss zu gegebener Zeit mit allen Beteiligten gesprochen werden.
Dies ist wie bei jeder Perspektive überhaupt noch nicht absehbar. Wie bei jeder Perspektive weiß man nicht, wann die Zeit gekommen ist. Jedenfalls gilt Entsprechendes für die Frage, in welcher Höhe sich das Land beteiligt und auf welche Weise das Land Einfluss auf die Geschäftspolitik des Euro-Airports nehmen könnte.
Also: Die Frage des Ob ist noch nicht geklärt, die Frage des Wie ebenfalls noch nicht.
Deshalb ist die Frage nach dem Landeseinfluss dann zu beantworten, wenn geklärt ist, ob wir uns überhaupt beteiligen und, wenn ja, in welchem Umfang.
Vielen Dank.
Mit der Schweiz verbindet uns traditionell eine lange Freundschaft – wenn ich das als Zusatzfrage aufnehme –, und deswegen müssen wir die Freundschaft nicht in Pressekonferenzen vertiefen. Die besteht vielmehr, und deswegen wird uns eben diese Freundschaft auch ermöglichen, die Frage sehr unaufgeregt aufzunehmen, wenn die Zeit gekommen ist, und einer Klärung zuzuführen.
Die Landesregierung.
Also, für „uranhaltige Fragen“ bin ich gewiss nicht zuständig.
Der erste Teil Ihrer Frage beinhaltet aber eine konkrete Zusatzfrage, die ich nach dem, was ich weiß, wie folgt beantworten möchte:
Ein Anschluss des Euro-Airports an das Schienennetz – und darum ging es – mit einem Bahnhof in unmittelbarer Nähe des Passagierterminals besteht nicht. Aber in Sachen Schienenanbindung des Euro-Airports hatte schon der seinerzeitige Staatssekretär im Ministerium für Umwelt und Verkehr Ende 2001 Gespräche mit einer Delegation aus Südbaden geführt. Seinerzeit hat man sich darauf verständigt, dass es in erster Linie darum gehen müsse, den Verkehrszulauf aus Baden-Württemberg zu optimieren. Unter der Voraussetzung, dass die Verkehrsnachfrage aus Baden-Württemberg dies rechtfertigt, hatte das UVM eine Mitfinanzierung der notwendigen Infrastrukturinvestitionen auf französischer Seite nicht ausgeschlossen.
Zugesagt wurde eine Beteiligung des Landes an einer verkehrlichen Untersuchung, welche die Reisendenpotenziale und – daraus abgeleitet – die Optionen für Zubringerverkehre zum Euro-Airport aufzeigen sollte. Auftraggeber der Untersuchung – um auch dies noch zu sagen – sollte die politische Lenkungsgruppe sein, die im Zusammenhang mit der Absichtserklärung des französischen und des schweizerischen Verkehrsministers zum Bau eines Flughafenbahnhofs eingerichtet wurde. In den weiteren Gesprächen hat sich dann jedoch gezeigt, dass insbesondere auf französischer Seite wenig Interesse an einer solchen Reisendenpotenzialstudie bestand, weshalb diese bis zum heutigen Tag auch nicht in Auftrag gegeben wurde.
Dem Innenministerium liegen derzeit keine aktuellen Erkenntnisse vor, mit welchen konkreten Schritten die schweizerische und/oder die französische Seite die Erreichbarkeit des Euro-Airports auf der Schiene – und darum geht es – substanziell zu verbessern gedenken.
Vielen Dank.
Das bedeutet dies nicht. Ich kann nicht sagen, was morgen und was übermorgen ist. Unser Ministerpräsident hat eine perspektivische Aussage gemacht, und an ihr habe ich nichts zu reduzieren und ihr auch nichts hinzuzufügen. Aber lassen Sie uns darüber reden, wenn ein konkretes Angebot im Raum steht.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Kollegen! Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Kollegen Theurer wie folgt:
Zunächst zum Sachverhalt, damit dies klar ist: Die Calwer Innenstadt ist vom Durchgangsverkehr ganz besonders stark betroffen.
Ohne Umfahrung besteht die Gefahr, dass die dortige, historisch wertvolle Bausubstanz dauerhaft geschädigt wird oder gar verloren geht. Das Projekt „Tunnel in Calw im Zuge der B 296“ kam deshalb auf Vorschlag des Landes durch die Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans 2003 und des darauf basierenden neuen Bedarfsplans 2004 für die Bundesfernstraßen erstmals in den Vordringlichen Bedarf.
Aus diesem Grund existiert für den Calwer Tunnel bisher nur ein verkehrstechnischer Vorentwurf, der zur Antragstellung für den Bundesverkehrswegeplan notwendig war. Das heißt: Die Straßenbauverwaltung ist zum Zeitpunkt der Aufnahme dieses Projekts in den Vordringlichen Bedarf noch ganz am Anfang ihrer planerischen Überlegungen. Dies würde sich durch die Aufnahme des Vorhabens in den Fünfjahresplan ändern.
Aus diesem Grund ist es zunächst erforderlich, hier bereits vorbereitende Planungsleistungen zu erbringen – also umfangreiche Bestandsaufnahmen im Bereich vorhandener Straßen und Gebäude, Geologie sowie Ökologie –, um die eigentliche Tunnelplanung überhaupt aufnehmen zu können. Da hierfür aber keine Planungsmittel des Landes zur Verfügung stehen, ist eine Vorfinanzierung die einzige Möglichkeit, überhaupt einen Schritt voranzukommen. Ich habe ja gesagt: Wir stehen ganz am Anfang der planerischen Überlegungen.
Ganz anders, Herr Kollege Theurer, sieht jedoch die Situation für die B-32-Hochbrücke in Horb aus. Diese vorbereitenden Planungsleistungen liegen hier zumindest teilweise bereits vor. Anfang des Jahres 2002 hatte sich das damalige Ministerium für Umwelt und Verkehr mit dem Landkreis Freudenstadt und der Stadt Horb geeinigt, dass diese die für das weitere Verfahren zur Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans 2003 zweckmäßige FFH-Verträglichkeitsstudie zur Ortsumfahrung Horb im Zuge der B 32 jeweils zur Hälfte vorfinanzieren. Das Land hatte hierzu mit dem Landkreis und der Stadt eine diesbezügliche Vereinbarung abgeschlossen. Insofern hat das Land also auch in Horb, in
einem gewissen Umfang jedenfalls, einer Vorfinanzierung zugestimmt.
Weiter wurde damals vereinbart, dass bei einer Einstufung der Ortsumfahrung Horb im Zuge der B 32 in den Vordringlichen Bedarf des Bedarfsplans das Land die weitere Entwurfsplanung aufnehmen würde. Dies wäre nach der Einstufung des Projekts im Oktober 2004 in den Vordringlichen Bedarf zwar möglich gewesen. Wie bekannt, ist der Bedarfsplan des Bundes jedoch hoffnungslos unterfinanziert,
sodass völlig unklar ist, welche Projekte in den nächsten Jahren überhaupt realisiert werden können. Aufgrund dieser Situation haben sich Bund und Land daher Mitte des Jahres 2005 entschieden, für die B-32-Hochbrücke in Horb eine Finanzierung nach dem Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz als F-Modell näher zu untersuchen. Die hierfür erforderliche Machbarkeitsstudie läuft bereits. Vor diesem Hintergrund machen daher Planungsleistungen für die Ortsumfahrung Horb im Zuge der B 32 derzeit keinen Sinn.
Danke sehr.
Der Unterschied liegt darin, dass die Situation hinsichtlich der B-32-Hochbrücke in Horb anders aussieht, weil hier die vorbereitenden Planungsleistungen zumindest teilweise schon vorliegen, wir hier also schon sehr viel weiter als in Calw sind. Das Problem besteht darin, dass sich Bund und Land Mitte 2005 entschieden haben, für die B-32-Hochbrücke eine Finanzierung nach dem Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz als F-Modell näher zu untersuchen, damit wir hier weiterkommen. Da läuft ja bereits die Machbarkeitsstudie. Deswegen machen parallel dazu Planungsleistungen des Landes augenblicklich keinen Sinn. Aber das war vernünftig, weil, wie gesagt, der Bedarfsplan des Bundes hoffnungslos unterfinanziert ist und deshalb völlig unklar war, welche Projekte überhaupt in den nächsten Jahren realisiert werden können.
Da wir beide Maßnahmen realisieren wollen und insbesondere die B-32-Hochbrücke in Horb als sehr vordringlich ansehen, haben wir jetzt diesen Schritt gewählt. Damit sind wir in Horb sehr viel weiter, als wir in Calw sind. Das möchte ich nochmals betonen. Wir sind da der Realisierung durch diese Art der Finanzierung näher gekommen. Wenn ich schon vor einem Jahr zuverlässigere Planungsunterlagen des Bundes auf dem Tisch gehabt hätte, dann hätten wir diesen Weg vermutlich nicht wählen müssen. Aber uns geht es in der Tat um eine schnellstmögliche Realisierung auch und vor allem des Vorhabens in Horb.
Im Augenblick stellt sich diese Frage nicht. Wenn wir auf dem beschrittenen Weg nicht weiterkommen, dann werden wir selbstverständlich über diese Frage, Herr Kollege Theurer, noch einmal reden.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Kollegen! Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Kollegen Gaßmann wie folgt:
Zu Buchstabe a: Von Anfang an war nach dem Autobahnmautgesetz eine Ausdehnung der Mautpflicht dann möglich, wenn dies aus Sicherheitsgründen gerechtfertigt ist. Seit dem 1. Januar 2006 besteht die Möglichkeit – auch die technische Möglichkeit –, Bundesstraßen in die Lkw-Maut einzubeziehen. Für die Einführung der Mautpflicht bedarf es dazu einer zustimmungspflichtigen Rechtsverordnung des Bundesverkehrsministeriums.
Das Land erörterte mit Vertretern der Regierungspräsidien und der 44 Stadt- und Landkreise mögliche Abhilfemaßnahmen gegen Mautausweichverkehr. Wir haben die Landund Stadtkreise um Prüfung gebeten, ob und inwieweit aus ihrer Sicht eine Bemautung oder Lkw-Fahrverbote einen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssituation leisten können. Bei der Prüfung waren das Vorliegen konkreter Sicherheitsgründe, mögliche weitere Verkehrsverlagerungen in das nachgeordnete Netz, die Kontrollmöglichkeiten der Polizei und die Belastungen der regionalen Wirtschaft einzubeziehen.
Als Ergebnis, Herr Kollege Gaßmann, lässt sich feststellen, dass von der Stadt Stuttgart – wie von anderen Stadt- und Landkreisen auch – kein Vorschlag zur Bemautung von
Bundesstraßen gemacht wurde. Eine Bemautung gegen das Votum der Stadt Stuttgart weiterzuverfolgen kam für uns nicht infrage. Daher hat das Land Baden-Württemberg dem Bund derzeit keine Strecken zur Bemautung vorgeschlagen.
Zu Buchstabe b will ich Folgendes ausführen: Das Polizeipräsidium Stuttgart hat seit Beginn des Lkw-Durchfahrverbots, also seit dem 2. Januar 2006, 66 gezielte Kontrollen auf allen Straßenabschnitten durchgeführt, auf denen das Verbot besteht. Dabei wurden insgesamt 711 Lkws kontrolliert. 130 Fahrzeugführer wurden beanstandet. In 122 Fällen wurden die Lkw zurückgewiesen.
Die Kontrollen wurden sowohl von der Verkehrspolizei als auch durch die Streifendienste durchgeführt und werden im Rahmen des täglichen Dienstes lagebildorientiert fortgesetzt. Es werden also keine gesonderten Kräfte für die Kontrollen eingesetzt.
Ob die Gespräche im Beisein des Herrn Oberbürgermeisters der Stadt Stuttgart oder gar ausschließlich mit ihm geführt wurden, weiß ich nicht. Ich weiß aber, dass diese Gespräche, wie mit anderen Stadtund Landkreisen, auch mit der Stadt Stuttgart geführt wurden. Wir verfahren da nach dem Prinzip der regionalen Lastenverteilung. Das heißt, wir müssen regional akzeptierte Konzepte erwirken, damit sich der Verkehr nicht auf das nachgeordnete Netz verlagert. Wir verfahren also, wie gesagt, nicht nach dem Sankt-Florians-Prinzip.
Aber zurück zu Ihrer Frage: Im Anschluss an diese Gespräche jedenfalls wurde kein Vorschlag zur Bemautung von Bundesstraßen gemacht – auch nicht von der Stadt Stuttgart. Deswegen haben wir derzeit auch keine Strecken zur Bemautung vorgesehen.
Herr Kollege Gaßmann, meine Damen und Herren! Ich kann mich nur noch einmal auf die vorliegenden exakten Zahlen beziehen: 66 gezielte Kontrol
len, 711 kontrollierte Lkws, 130 Beanstandungen, 122 Zurückweisungen.
Sie können es so oder so bewerten. – Ich halte dies für eine sehr gute Kontrolldichte, die wir lagebildorientiert auch fortsetzen werden. Das heißt, die Kontrollen sind mit den vorhandenen Kräften zu bewältigen.
Zur Höhe der Ahndung, Frau Kollegin Weckenmann, kann ich jetzt exakt nichts sagen. Ich bin gern bereit, Ihnen die Antwort nachzuliefern.
Aber eines ist klar: Solche Kontrollen sprechen sich herum, sodass schon deswegen die Kontrolldichte am Anfang durchaus stärker sein muss, als es später erforderlich ist. Wenn ein Bußgeld in dem genannten Bereich liegt, ist es naturgemäß so, dass die Polizei nicht feststellen kann, ob ein Verstoß wiederholt erfolgt, weil das Bußgeld unter der eintragungsfähigen Höhe liegt. Aber wenn ein Lkw-Fahrer zweioder gar dreimal ein Bußgeld zahlt
oder wenn gar ein Fahrverbot oder Ähnliches verhängt werden kann, dann wird er dies nicht häufig wiederholen.
Frau Kollegin Weckenmann, ich habe ad hoc große Bedenken, Ihrem Petitum zu folgen und die Lkw-Fahrer, die gegen das Durchfahrverbot verstoßen, auch dann zu erfassen, wenn das Bußgeld unterhalb der eintragungsfähigen Grenze liegt. Aber ich werde das selbstverständlich mit den Fachleuten erörtern. Ich hielte mehr davon, die Höhe des Bußgelds so festzusetzen, dass es sich
ein Lkw-Fahrer zweimal überlegt, ob er künftig wieder eine Abkürzungsstrecke nimmt.
Wenn einer zurückgeschickt wird und dann außen herum fahren muss, verliert er so viel Zeit, dass er sich überlegt, ob er den Verstoß gegen das Durchfahrverbot künftig vorsätzlich fortführen will.
Ich habe schon ein bisschen Vertrauen. Ich glaube, dass es häufig Gedankenlosigkeit ist und man erst einmal die Erfahrung gemacht haben muss, bis sich das Verbot einprägt, und dann wird die Zahl der Verstöße schon abnehmen. Aber das werden wir sehen. Lassen Sie uns die Daten erheben. Wenn einige Zeit vergangen ist, werden wir sehen, ob die Entwicklung nach oben oder nach unten geht.
Noch einmal: Die Kontrolldichte halte ich für absolut ausreichend. Unsere Polizei kann die Kontrollen leisten. Man muss nicht bei jeder Aufgabe, die sich neu stellt – und Verkehrskontrollen sind überhaupt keine neue Aufgabe für die Polizei –, nach zusätzlichem Personal schreien. Damit lösen wir in unserem Staat die uns gestellten Aufgaben nicht.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Kollegen! Morgen ist Schmotziger Donnerstag, und jetzt gibt es hier noch nicht einmal einen Sprudel.
Er kommt. Vielen Dank.
Ich darf namens der Landesregierung die Anfrage des Kollegen Karl-Wilhelm Röhm wie folgt beantworten:
Um die Projekte des Vordringlichen Bedarfs, also Bedarfsplanmaßnahmen, während der Laufzeit des Bundesverkehrswegeplans bis 2015 einigermaßen zeitgerecht finanzieren zu können, sind für den Neubau und die Erweiterung von Bundesfernstraßen in Baden-Württemberg Investitionsmittel in Höhe von 330 Millionen € pro Jahr erforderlich. Die Mittelzuweisungen des Bundes für den Neubau und die Erweiterung von Bundesfernstraßen in Baden-Württemberg liegen im Zeitraum 2001 bis 2005 zwischen 153 Millionen € und 247 Millionen € jährlich, im Jahresdurchschnitt also bei 181 Millionen € und somit deutlich unter dem erforderlichen Betrag von 330 Millionen €.
Für 2006 gibt es bisher nur eine „Mittelannahme“ des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung in Höhe von 145 Millionen €. Konkrete Haushaltsansätze existieren bisher nicht, weil das Bundeskabinett den Entwurf des Bundeshaushalts 2006 erst Ende Februar 2006 beraten und beschließen wird. Die Verabschiedung des Bundeshaushalts ist für Juli 2006 vorgesehen. Das Innenministerium geht aufgrund des neuen 4,3-Milliarden-€-Programms des Bundes davon aus, dass die Mittel des Bundes für den Neubau und die Erweiterung von Bundesfernstraßenprojekten in Baden-Württemberg für 2006 letztlich deutlich höher liegen könnten.
Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass die jährliche Refinanzierungsrate für die drei privat vorfinanzierten Bedarfsplanmaßnahmen in Baden-Württemberg seit 2001 im Durchschnitt rund 58 Millionen € betragen hat. Diese Refinanzierung ist in den oben dargestellten Beträgen, Herr Kollege Röhm, nicht enthalten.
Herr Kollege Scheuermann, obwohl diese Wette seither im Verkehrsministerium als geheimste Verschlusssache behandelt wird, ist mir der Inhalt dieser Wette gleichwohl bekannt.
Dennoch kann ich die Frage, wer die Wette gewonnen hat, noch nicht beantworten.
Weil die Höhe der Mittel für 2006 noch mit einem Fragezeichen versehen ist.
Ich könnte es auch anders formulieren:
Möglicherweise gibt es da noch eine gewisse Einflussnahmemöglichkeit, weil ich die Kollegen Drexler und Göschel schon gern einmal schaffen sehen würde.
Nein, nein. So ist das nicht zu verstehen.
Stichtag ist, Herr Kollege Scheuermann, der Tag der Landtagswahl. Das ist der 26. März. Es ist also noch nicht aller Tage Abend, Herr Kollege Palmer. Auch Sie dürfen noch Hoffnung schöpfen.
Diese Frage kann ich mit einem klaren Ja beantworten. Wir sind das Land der tausend blühenden Baustellen. Da wird sich schon eine finden.
Herr Abg. Göschel ist schon ganz aufgeregt.
Nein, nein. Natürlich werde ich alles dafür tun, damit wir diese Marge erreichen werden. Denn der Verlust wäre weit größer, wenn uns da Gelder verloren gingen, als es der Verlust wäre, wenn Sie nicht in unserem Straßenbau arbeiteten. Das kriegen wir schon hin.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Kollegen! Namens der Landesregierung beantworte ich die Anfrage des Kollegen Junginger wie folgt:
Zu a: Das Ministerium für Umwelt und Verkehr hat mit Schreiben vom 26. April 2005 die Kleine Anfrage des Abg. Junginger zur Finanzierung des Branichtunnels in Schriesheim bereits ausführlich beantwortet. Herr Ministerpräsident Günther Oettinger hat dem Kollegen Georg Wacker mit Schreiben vom 5. Januar 2006 mitgeteilt, dass der sehr hohe Kostenumfang dieser Ortsumgehung von rund 60 Millionen € und die Haushaltslage des Landes es derzeit nicht zulassen, eine seriöse Perspektive zur Finanzierung und Realisierung dieser Maßnahme aufzuzeigen. Es wird jedoch das Ziel verfolgt, einen Baubeginn innerhalb der Laufzeit des Planfeststellungsbeschlusses – dazu ist derzeit allerdings noch eine Klage anhängig, wie Sie wissen – vorzunehmen. Dies ist unser Ziel.
Und zu b: Der Herr Ministerpräsident hat auf Vorschlag von Herrn Staatssekretär Köberle der Einsetzung einer Arbeitsgruppe zur Vorbereitung der Integration der Sonderfinanzierungsprogramme im Landesstraßenbau in den Landeshaushalt zugestimmt. Diese Arbeitsgruppe soll sich mit Grundsatzfragen der künftigen Landesstraßenbaufinanzierung, insbesondere auch durch den verstärkten Einsatz alternativer Finanzierungsformen, befassen.
In diesem Zusammenhang sollen, Herr Kollege Junginger, auch Vorschläge über die Finanzierung verschiedener Großvorhaben im Landesstraßenbau gemacht werden. Die Arbeitsgruppe ist am 13. Januar 2006 erstmals zusammengetreten.
Über die Wahrscheinlichkeit möchte ich mich jetzt nicht auslassen. Die Arbeitsgruppe wird alle realisierbaren Finanzierungsmöglichkeiten in Betracht ziehen.
Das kann ich Ihnen jetzt noch nicht bestätigen.
Ach so, schriftlich wollen Sie es.
Okay.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Kollegen! Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abg. Hans Georg Junginger wie folgt:
Zu a: Der Landesregierung sind Presseberichte dieses Inhalts nicht bekannt. Bekannt ist lediglich der Bericht aus der „Rhein-Neckar-Zeitung“ vom 15. Februar 2006. Solche Berichte wären aber auch unzutreffend. Ein Zusammenhang zwischen dem Projekt Stuttgart 21 und den Plänen der Deutschen Bahn AG zur Umfahrung Mannheims ist weder von Mitgliedern der Landesregierung noch von Bahnseite hergestellt worden. Die Landesregierung hat sich zu beiden Projekten klar und eindeutig positioniert. Es sind keine Gründe ersichtlich, die die Landesregierung veranlassen könnten, ihre Positionierung zu verändern.
Zu b: Die Aussage trifft nicht zu. Die Landesregierung tritt nach wie vor gemeinsam mit der Region Rhein-Neckar und mit Nachdruck für eine rasche Realisierung der Neubau
strecke Rhein/Main–Rhein/Neckar ein. Mit gleichem Nachdruck lehnt die Landesregierung eine Umfahrung Mannheims ab. An dieser Haltung hat die Landesregierung auch in den jüngsten Kontakten gegenüber Bund und Bahn festgehalten.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren!
Herr Kollege Capezzuto, keiner von uns kann das vor dem Abend des 26. März wissen.
Es sei denn, man kandidiert nicht mehr, ja. – Dass sich eine Reihe von verdienten, hoch geschätzten Kollegen heute verabschieden, stimmt einen schon etwas melancholisch – insbesondere, wenn es Kollegen sind, die den Grundsatz verinnerlicht und hier deutlich gemacht haben, wie der Kollege Hofer, dass die Politik nicht zuletzt vom Vertrauen in die Menschen lebt, ebenso wie die Menschen Vertrauen in die Politik und in die Politiker haben sollten.
Wenn man dies verinnerlicht hat, dann setzt man sein Vertrauen in die Menschen und nicht in die Regulierungswut des Staates. Und wenn ein Kollege wie der Kollege Hofer als Jurist hier inzidenter sagt – zwischen den Zeilen habe ich das herausgelesen –, dass es eigentlich nichts Schlimmeres gibt als Gesetze, die nicht beachtet werden, dann zeigt das, dass man auf dem richtigen Weg ist.
Ich sage nicht, dass es nicht Sachverhalte gibt, die gesetzlich reguliert werden müssen. Aber das Thema Rauchmelder steht – der Kollege Hofer hat dies deutlich gemacht – in einer ganzen Reihe von Themen, die man mit Gesetzen belegen könnte und bei denen wir gleichwohl keinen Schritt weiterkommen würden.
Ich setze ebenso auf das Verantwortungsbewusstsein der Menschen, deren Leben letztlich davon abhängt, und zwar in einem Bereich, der immer noch Privatbereich ist, nämlich dem häuslichen Umfeld. Aber auch ich will nicht ausschließen, dass wir einmal eines Schlechteren belehrt werden und dann eben doch zu Maßnahmen greifen müssen, die ich aber nicht am Anfang sehen möchte, sondern allenfalls am Ende. Hierin stimmen wir überein.
Meine Damen und Herren, die Forderung ist doch nicht neu. Herr Kollege Gall, ich weiß, Sie verfechten dieses Anliegen seit Jahren. Das Anliegen, dass jeder Haushalt einen Rauchmelder haben solle, ist auch berechtigt. Die Vorstellung aber, dass wir dies gesetzlich erzwingen könnten, halte ich für fragwürdig. Ich sage Ihnen gleich, warum.
Ja, gern.
Herr Kollege Gall, ich würde Ihnen diesen kleinen Triumph ja gönnen, gerade weil es die letzte Sitzung ist. Aber es stimmt eben nicht. Ich habe jetzt mit dem kleinen Geschenk des Landesfeuerwehrverbands insgesamt drei Rauchmelder, obwohl ich nur einen bräuchte. Dazu bin ich noch Nichtraucher. Aber ich habe drei. Um Ih
nen und dem Landesfeuerwehrverband eine Freude zu machen, habe ich alle drei installieren lassen.
Meine Damen und Herren, bereits im November 2002 hat sich die Bauministerkonferenz – dies will ich gleich zu Beginn einmal richtig stellen – dafür ausgesprochen, von einer gesetzlichen Verpflichtung abzusehen. Dieser Beschluss wurde im Mai 2004 von demselben Gremium bestätigt. Die Bauministerkonferenz hat auch nach erneuter Diskussion Anfang dieses Monats keinen Anlass gesehen, von ihrer Haltung abzugehen. Auch hier in diesem Haus wurde vor etwa zwei Jahren ein entsprechender parlamentarischer Antrag behandelt. Der Landtag hatte sich damals aus den gleichen Beweggründen wie die Bauministerkonferenz gegen einen verpflichtenden Einbau ausgesprochen.
An den Gründen, die gegen eine solche gesetzliche Verpflichtung sprechen, hat sich ja überhaupt nichts geändert. Ich bin deshalb weiterhin der Auffassung, dass eine gesetzliche Verpflichtung unverhältnismäßig wäre. Darin läge eine deutliche Verschärfung der bisherigen Brandschutzanforderungen für den allgemeinen Wohnungsbau. Denn Kollege Kurz hat – wenn auch mit anderen Worten – völlig zu Recht auf folgenden Sachverhalt hingewiesen: Bei einem gesetzlich vorgeschriebenen Einbau nimmt die sicherheitstechnische Bedeutung der Melder deutlich zu. Damit aber können die Wartung und die Instandhaltung meines Erachtens nicht mehr dem Eigentümer oder dem Mieter allein überlassen bleiben, insbesondere dann nicht, wenn der Einbau nicht freiwillig und nicht aus Überzeugung erfolgt.
Insofern wäre sicherzustellen, dass die ordnungsgemäße Funktion regelmäßig – zum Beispiel durch die Baurechtsbehörden oder durch beauftragte Sachverständige – kontrolliert wird. Dies wäre eine spürbare Belastung für die Bürger, die natürlich auch zusätzliche Kosten verursachen würde.
Es widerspräche auch all unseren Bemühungen um Deregulierung, Standardabbau und Kostensenkung.
Interessanterweise – vorhin wurde der Mieterbund angesprochen – sind sich in dieser Frage auch Mieter und Hauseigentümer einig. Sowohl der Eigentümerverband Haus & Grund als auch der Deutsche Mieterbund haben sich nach der Brandkatastrophe in Köln Ende Dezember gegen zusätzliche bürokratische Regelungen und gesetzliche Verpflichtungen ausgesprochen. Die Verbände, meine Damen und Herren, bevorzugen vielmehr Lösungen auf der Grundlage von Freiwilligkeit – ich füge hinzu: auf der Grundlage von Vernunft.
Aber der Landesfeuerwehrverband geht mit den Weg – die Aktion unterstreicht dies –, der zunächst einmal an die
Vernunft und an die Freiwilligkeit appelliert. Wir werden sehen, wie weit wir auf diesem Weg vorankommen.
Seit Oktober 2005 betreibt das Innenministerium nun im Zusammenwirken mit dem Landesfeuerwehrverband und der Sparkassenversicherung eine landesweite Informationskampagne, die über die Vorteile von Rauchmeldern aufklärt. Im Rahmen dieser Kampagne werden ja auch zum Beispiel allen Feuerwehren im Land kostenlos Rauchmelder zur Verfügung gestellt.
Ich bin also davon überzeugt: Ein Wohnungsnutzer trägt nur dann dafür Sorge, dass diese Geräte ordnungsgemäß betrieben und instand gehalten werden, wenn er selbst von den Vorteilen dieser Geräte überzeugt ist. Nur wenn er davon überzeugt ist, wird er auch dafür Sorge tragen, dass sie funktionsfähig bleiben und ordnungsgemäß instand gehalten werden. Ansonsten nutzt Ihnen bei diesen Dingen die gesetzliche Verpflichtung nichts, insbesondere wenn jedem klar ist, dass die Einhaltung dieser gesetzlichen Verpflichtung in dem Umfang, wie es dann erforderlich wäre, überhaupt nicht gewährleistet werden kann. Da bin ich bei der Feststellung des Kollegen Hofer:
Wenn ein Gesetz nicht auf die Einhaltung hin überprüft und kontrolliert werden kann, dann ist es besser, kein Gesetz zu machen.
Vielen Dank.
Ich will noch eines hinzufügen, wenn Sie, Frau Präsidentin, dies gestatten: Der Kollege Kurz hat zu Recht darauf hingewiesen, dass jetzt zusätzlich ein sehr erfolgversprechender Weg beschritten wird, der uns sicherlich sehr viel näher an das Ziel führen wird als alle anderen Bemühungen, nämlich eine versicherungsrechtliche, versicherungstechnische Lösung zu finden. Wenn sich erst einmal an den Gebühren, die man für die Versicherung entrichtet, etwas nach unten ändert, werden sehr viele sehr schnell bereit sein, auf diesen Zug aufzuspringen.
Lassen Sie uns einmal mit der Versicherungswirtschaft diese Gespräche führen. Dann werden wir Ihnen die Ergebnisse mitteilen.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Einfach im Aufbau und nahe an der Sache: So stellen sich die Bürger die Verwaltung vor. Einfach im Aufbau, damit wir wissen, an wen wir uns wenden können, und nahe an der Sache, damit wir den Richtigen schnell erreichen. Dies leisten wir mit diesem Gesetz.
Für Ihre Zustimmung danke ich Ihnen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Kollegen! Der Ihnen vorliegende Bericht über die bisherige Tätigkeit der Härtefallkommission geht ja auf eine Zusage des Herrn Ministerpräsidenten vom vergangenen Sommer an Herrn Kollegen Drexler zurück. Es handelt sich also um einen außerplanmäßigen ersten Bericht schon ein halbes Jahr nach Inkrafttreten der Härtefallkommissionsverordnung.
Die Zahl der Härtefalleingaben in den ersten Monaten – das wurde hier gesagt – war erwartungsgemäß hoch. Aber, Frau
Kollegin Utzt, ich will gleich dazusagen: Es ist ja niemand durch das Raster gefallen.
Alle angemeldeten Härtefälle wurden zurückgestellt, und bei den bei der Kommission angemeldeten Fällen wurde in der Zwischenzeit keine Abschiebung vorgenommen.
Gern.
Das weiß ich schon. Ich kann nur noch einmal wiederholen, Frau Kollegin Utzt: Fällen, von denen die Härtefallkommission nichts weiß oder von denen wir im Innenministerium nicht wissen, dass sie zur Beratung in der Härtefallkommission angemeldet werden sollen, können wir im Vorgriff nicht abhelfen. Aber alle Fälle, von denen wir wussten, wurden zurückgestellt und in die Härtefallkommission gegeben. Dies hat natürlich in den ersten Monaten nach Inkrafttreten der Härtefallkommissionsverordnung zu einer hohen Zahl von Fällen geführt. Zum 31. Januar 2006 sind insgesamt 885 Eingaben, die ca. dreieinhalbtausend Personen umfassen, eingegangen. In den letzten beiden Monaten sind immer noch jeweils 65 neue Härtefalleingaben eingereicht worden.
Die Kommission hat wirklich getan, was sie konnte, um diese hohe Anfangszahl abzuarbeiten. Sie hat sich nach ihrer Konstituierung in nahezu zweiwöchentlichem Turnus getroffen und bis Ende Januar in sechs Sitzungen 237 Eingaben behandelt und erledigt. In 194 Fällen gelangte sie zu einer Sachentscheidung. Davon richtete sie bei 57 Eingaben, also bei mehr als einem Viertel der geprüften Fälle, ein Ersuchen an das Innenministerium.
Meine Damen und Herren Kollegen, das Innenministerium respektiert die Entscheidungen der Kommission. Bis Ende Januar wurde in 49 Fällen eine Anordnung nach § 23 a des Aufenthaltsgesetzes erteilt. Das entspricht – es wurde hier schon gesagt – immerhin einem Anteil von 90 % der Ersuchen. Dass es in dem einen oder anderen Fall unterschiedliche Bewertungen gab und weiterhin geben wird, will ich überhaupt nicht leugnen. Das Innenministerium trifft nach einem Ersuchen der Kommission nämlich eine eigene Ermessensentscheidung. Es „darf“ – wie der Gesetzeswortlaut sagt –, muss also keineswegs die Erteilung eines Aufenthaltstitels im Falle eines Ersuchens anordnen.
Die vom Bundesgesetzgeber vorgegebene Zweistufigkeit der Härtefallprüfung nach § 23 a ist auch zwingend und verbietet jeden Automatismus. Dennoch hoffe ich, dass die Kommission und mein Haus auch künftig weitgehend zu einheitlichen Ergebnissen gelangen werden.
Ich gehe davon aus, dass die Kommission ebenso wie das Innenministerium für eine positive Entscheidung besonderen Wert auf ein überdurchschnittliches Maß an Integration legt. Straftaten, extremistische Betätigung, taktische Manöver – dazu komme ich nachher noch – mit dem Ziel, die Rückkehrpflicht mit allen Mitteln zu unterlaufen, die fortdauernde Abhängigkeit von öffentlichen Leistungen oder ein lediglich kurzer Aufenthalt im Bundesgebiet: Alle diese Punkte, die ich genannt habe, stehen deshalb einer gelungenen Integration in aller Regel entgegen.
Aber ich will auch mit aller Deutlichkeit sagen: Kein Verständnis habe ich, wenn Betroffene, Anwälte oder sonstige Unterstützer ein negatives Ergebnis der Härtefallprüfung nicht akzeptieren, sondern gerade so tun, als könne es mit Petitionen, Rechtsschutzanträgen und sonstigen Eingaben so weitergehen wie vorher. Es könnten also die Fälle quasi wieder von Anfang an aufgerollt werden. Diese Hoffnung sollten wir nicht weiter zulassen und nicht noch schüren.
Die Frage einer Aufenthaltsgewährung in Härtefällen steht eben nicht am Anfang, sondern am Ende aller Prüfungen, ob den Betroffenen ein Aufenthaltsrecht eingeräumt werden kann. Sie hat eine Ultima-Ratio-Funktion. Es werden nur Personen erfasst, die unter Einschluss gerichtlichen Rechtsschutzes alle in Betracht kommenden Möglichkeiten ergriffen haben, um ein Aufenthaltsrecht zu erwirken, denen es aber aufgrund der Rechtslage nicht eingeräumt werden konnte. Verläuft das daraufhin angestrebte Härtefallverfahren auch erfolglos, dann muss man erkennen, dass alle Möglichkeiten ausgereizt sind. Irgendwann muss mit den Prüfungen Schluss sein. Und das ist spätestens der Fall, wenn auch die Härtefallprüfung negativ ausgegangen ist. Dann müssen sich die Betroffenen entsprechend dem Gesetzesbefehl auf eine Rückkehr einrichten. Daran führt, meine Damen und Herren, in einem Rechtsstaat nun wirklich kein Weg vorbei.
Insgesamt aber müssen selbst die Kritiker der heute in Baden-Württemberg geltenden Verordnungsregelung zur Kenntnis nehmen, dass es immerhin bei einem Viertel aller bislang inhaltlich geprüften Eingaben eine positive Entscheidung gegeben hat. Dies spricht ja nun nicht für eine restriktive, sondern ganz im Gegenteil für eine bis an die Grenzen gehende großzügige Anwendungspraxis. Dazu stehe ich, und mir ist die Arbeit der Härtefallkommission auch viel zu heilig – um es einmal so zu sagen –, um daran etwas ändern zu wollen. Dies ist eine Linie, die wir auch in Zukunft beibehalten werden.
Bevor wir eine fundierte Zwischenbilanz ziehen können, bleibt die weitere Entwicklung der Zahlen ebenso abzuwarten wie die von der Bundesregierung veranlasste Evaluierung des Zuwanderungsgesetzes insgesamt.
Ich möchte noch auf einen Punkt besonders eingehen, weil er hier verschiedentlich angesprochen wurde und weil er – wenn man sich viele Einzelfälle anschaut – in der Tat schon zum Nachdenken Anlass gibt. Das ist die Frage der humanitären Aufenthaltsrechte. Es geht um die Kettenduldungen und die Frage, ob man diese abschaffen sollte. Von der Opposition wird immer wieder behauptet, eine zentrale Zielsetzung des Zuwanderungsgesetzes sei die Abschaffung der so genannten Kettenduldungen gewesen, und dieses Ziel sei nicht erreicht worden. In diesem Zusammenhang wird dann auch immer wieder eine angeblich restriktive Verwaltungspraxis des Innenministeriums behauptet, insbesondere soweit es um die Anwendung des § 25 des Aufenthaltsgesetzes geht. Beide Vorwürfe sind unberechtigt. Die pauschale Behauptung, Ziel des Zuwanderungsgesetzes sei, Kettenduldungen abzuschaffen, wird, auch wenn man sie ständig wiederholt, eben nicht richtig.
Richtig ist vielmehr nach den Regelungen des Aufenthaltsgesetzes Folgendes: Kann der Ausländer nicht abgeschoben werden und ist ihm auch die freiwillige Ausreise nicht möglich, kann er eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Er soll nicht weiter nur eine Duldung bekommen. Reist er aber, obwohl er ausreisen könnte, nicht aus, steht gerade dieses Verhalten der Erteilung eines Aufenthaltstitels entgegen. Genau so will es das Gesetz, und genau so wird in BadenWürttemberg verfahren.
Eine Regelung, die nur und ausschließlich auf einen langjährigen Aufenthalt abstellt und die Frage der Möglichkeit einer freiwilligen Ausreise unberücksichtigt lässt, hat gerade keinen Eingang in das Zuwanderungsgesetz gefunden. Dies müssen wir endlich einmal zur Kenntnis nehmen.
Frau Kollegin Utzt, ein weiterer Punkt ist die Altfallregelung. Zunächst einmal: Der Stand der Diskussion in der Innenministerkonferenz ist ja bekannt. Auch in der Sitzung vom Dezember des letzten Jahres haben wir uns nicht auf eine Altfallregelung verständigen können. Der Berliner Koalitionsvertrag sieht vor, dass das Zuwanderungsgesetz anhand der Anwendungspraxis evaluiert werden soll und dass dann auch geprüft werden soll, ob eine befriedigende Lösung des Problems erreicht worden ist und ob die humanitären Probleme, etwa mit Blick auf in Deutschland aufgewachsene Kinder, gelöst sind. In diesem Zusammenhang hat die Innenministerkonferenz die Einrichtung einer länderoffenen Arbeitsgruppe auf Ministerebene beschlossen, die sich mit der Gesamtproblematik befasst und dann gegebenenfalls auch Verfahrensvorschläge entwickelt.
Pro- und Kontraargumente bezüglich einer Altfallregelung sind bekannt und ausgetauscht. Ich will dazu nur sagen: Die Situation der Betroffenen ist unstreitig ein sehr wichtiger Aspekt. Dies gilt insbesondere dann, wenn Kinder hier geboren oder aufgewachsen sind. Aus meiner täglichen Arbeit kenne ich die menschlich teilweise sehr schwierige Situation. Und dass die Entscheidung über Aufenthaltsrecht oder Aufenthaltsbeendigung für die Betroffenen eine sehr weit reichende Bedeutung hat, ist ja auch klar.
Was die Entscheidung aber schwierig macht, ist die Tatsache, dass ein langjähriger Aufenthalt nur eine Seite der Medaille darstellt und dass auch noch eine andere Seite mit weiteren Aspekten in die Waagschale zu legen ist. Betroffen sind zumeist abgelehnte Asylbewerber. Ihnen allein wegen des bisherigen Aufenthalts und der damit ja fast zwangsläufig verbundenen Eingewöhnung in die deutschen Lebensverhältnisse ein Aufenthaltsrecht einzuräumen wäre letztlich das Gegenteil dessen, was mit dem Zuwanderungsbegrenzungsgesetz eigentlich gewollt war.
Altfallregelungen nähren die Hoffnung, jahrelanger, auch nicht rechtmäßiger Aufenthalt führe letztlich doch zu einem Aufenthaltsrecht. Dies animiert andere, ihrer Ausreisepflicht ebenfalls nicht nachzukommen. Davon geht ganz zweifellos eine Anreizwirkung aus. Wir verzichten mit Altfallregelungen auch auf die Einhaltung des ansonsten geltenden Rechts. Die Dummen wären am Ende die Rechtstreuen,
also diejenigen, die ihrer gesetzlichen Ausreisepflicht nachgekommen sind und die jetzt – teilweise unter schwierigen Bedingungen – wieder in ihrem Herkunftsland leben.
Ein letzter Aspekt: Wenn auf das Schicksal der minderjährigen, hier geborenen oder aufgewachsenen Kinder abgehoben wird, die nicht für das Verhalten ihrer Eltern bestraft werden dürften, dann kann ich dazu nur sagen: Wenn den Kindern ein Bleiberecht eingeräumt wird, profitieren davon ganz zwangsläufig auch die Eltern,
selbst wenn sie die Aufenthaltsbeendigung jahrelang verhindert haben. Eine Regelung, die nur die minderjährigen Kinder begünstigt, gibt es nicht.
Meine Damen und Herren, ich will, wie ich es schon im Ausschuss getan habe, die schwierige Arbeit der Härtefallkommission ausdrücklich würdigen. Das Engagement jedes einzelnen Mitglieds ist außerordentlich hoch, schon in zeitlicher Hinsicht. Hinzu kommt – darauf wurde zu Recht hingewiesen – die psychische Belastung, die umso größer ist, je mehr man sich in die Einzelfälle vertieft. Die Kommissionsmitglieder tun dies mit großem Engagement, und die zahlreichen Fälle, in denen sie humanitäre Lösungen gefunden haben, rechtfertigen schon jetzt die Feststellung, dass diese Kommission außerordentlich erfolgreich arbeitet. Ich danke der Kommission für diese Arbeit.
Warten wir ab, wie sich die Dinge entwickeln, und warten wir ab, was die Evaluation des Zuwanderungsrechts an sonstigen Möglichkeiten noch aufzeigt, um zu darüber hinausgehenden Lösungen kommen zu können.
Vielen Dank.
Verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Kollegen! Zunächst einmal möchte ich da
rauf hinweisen, dass bei uns seit 1956 die Sitzverteilung nach dem d’Hondt’schen Höchstzahlverfahren erfolgt
und der Staatsgerichtshof, Frau Kollegin Rastätter, seither mehrfach bestätigt hat, dass dieses Verfahren verfassungsgemäß ist.
Dennoch soll heute das Berechnungsverfahren auf die Methode nach Sainte-Laguë/Schepers umgestellt werden. Die Gründe dafür sind bekannt. Das bisherige Gesetzgebungsverfahren hat das Verständnis für die Feinheiten der verschiedenen Berechnungsmethoden auch gefördert.
Ich kann mich deshalb kurz fassen: Wir bekommen ein anerkanntes Verfahren, das zu verhältnisgerechteren Ergebnissen führt. Dies zumindest ist im Sinne aller Fraktionen des Landtags. Ich gehe davon aus, dass Sie dem neuen Berechnungsverfahren insofern zustimmen können.
Um dem Kollegen Mack beizupflichten: Auch mir ist kein Antrag der SPD oder der FDP/DVP bekannt, der die Umstellung des Berechnungsverfahrens auf Sainte-Laguë/Schepers beinhaltet hätte. Die Anträge aus dem Jahr 1989 zielten entweder auf die Umstellung auf Hare/Niemeyer oder auf das Auszählverfahren auf Landesebene. Das war meines Erachtens der Inhalt.
Das ist nicht die Frage, Herr Kollege Birzele.
Ich wiederhole es gern ad infinitum: Der Kollege Mack hat völlig Recht: Einen Antrag auf Umstellung auf die Methode Sainte-Laguë/Schepers gab es, entgegen anders lautender Behauptungen, bislang nicht.
Unterschiedliche Meinungen – jetzt komme ich zum Punkt – gibt es allerdings, was den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Neuregelung und was die Frage angeht, ob es richtig ist, nur das Berechnungsverfahren zu ändern, oder ob nicht auch ein landesweiter Verhältnisausgleich eingeführt werden sollte. Lassen Sie mich zu den entsprechenden Änderungsbegehren der SPD-Fraktion Folgendes bemerken:
Die SPD-Fraktion strebt an, dass das Gesetz schon am Tage nach seiner Verkündung in Kraft tritt, damit die neue Berechnungsmethode bereits für die Landtagswahl am 26. März 2006 angewandt wird. Die Koalitionsfraktionen beabsichtigen dagegen, dass das Höchstzahlverfahren nach d’Hondt bei dieser Wahl noch ein letztes Mal zur Anwendung kommt und das Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers daher erst bei der übernächsten Wahl, also voraussichtlich im Jahr 2011, Anwendung findet.
Meine Damen und Herren, es ist ein beachteter Grundsatz, alle Wahlrechtsänderungen möglichst vor der Phase der Vorbereitung und Durchführung einer Wahl abzuschließen. Dahinter stehen Gründe der Rechtssicherheit und der Planungssicherheit für alle Beteiligten sowie praktische und organisatorische Überlegungen. So sollte man sich beispielsweise vergegenwärtigen, dass in sämtlichen Wahlbezirken des Landes, also in über 10 000 Bezirken, am Wahltag die aktuellen Rechtsgrundlagen zur Einsicht auszulegen sind.
Der Wechsel des Auszählverfahrens kann Verschiebungen bei der Sitzzuteilung an die Parteien bzw. Regierungsbezirke zur Folge haben und somit in Dispositionen eingreifen. Einen knappen Monat vor der Wahl sollte deshalb kein geändertes Berechnungsverfahren in Kraft treten.
Zum geforderten landesweiten Verhältnisausgleich nur so viel, meine Damen und Herren: Die Koalitionsfraktionen wollen durch den Gesetzentwurf ein geändertes Berechnungsverfahren einführen. Darüber hinausgehende grundlegende Änderungen in der Systematik der Sitzverteilung lehnen die Koalitionsfraktionen und auch die Regierung zum jetzigen Zeitpunkt ab.
Bereits früher wurde mehrfach gefordert, die Ausgleichssitze nicht wie nach geltendem Recht auf der Ebene der Regierungsbezirke, sondern auf Landesebene zu verteilen. Die Umstellung auf einen landesweiten Verhältnisausgleich hätte allgemein zur Folge, dass die ermittelten Sitze in größerer Annäherung als bisher die landesweit erzielten Stimmenanteile widerspiegeln würden. Das heißt, die kleineren Parteien würden mehr Ausgleichssitze erhalten.
Aber diesem Ziel kommen wir bereits mit der Umstellung des Berechnungsverfahrens auf Sainte-Laguë/Schepers zumindest näher.
Ein Verfahren für einen landesweiten Verhältnisausgleich steht aber nicht von vornherein fest. Hier sind unterschiedliche Verfahrensarten möglich; darauf will ich hinweisen. Wer sich für Details interessiert, dem sei die Drucksache 10/2430 aus dem Jahr 1989 zu ebenjener Debatte empfohlen. Damals wurden drei Modelle diskutiert. Eines davon betraf die weiter gehende Abschaffung der Verteilungsebene der Regierungsbezirke. Gegen ein Modell bestanden rechtliche Bedenken. Zwei Modelle hätten das ohnehin schon schwer verständliche Verfahren noch weiter kompliziert und in der Regel die Gesamtzahl der Mandate – darauf möchte ich hinweisen – ganz erheblich gesteigert.
Bei einer Abschaffung der Verteilungsebene der Regierungsbezirke hätte sich, insbesondere bei kleineren Parteien, überdies die Regionalverteilung der Landtagsmandate verschlechtert.
Ich habe die drei denkbaren Modelle genannt. Diese wurden damals ausführlich diskutiert – mit dem Ergebnis, das ich gerade genannt habe.
Durch die jetzige Umstellung auf das Verfahren Sainte-Laguë/Schepers wird zumindest bereits eine proporzgerechtere Verteilung der Sitze zugunsten der kleineren Parteien erreicht.
Welche zusätzlichen Auswirkungen ein landesweiter Verhältnisausgleich hätte, wäre dann von der jeweiligen Ausgestaltung abhängig, und dieser müsste sorgfältig berechnet und auch diskutiert werden.
Dies gilt auch für den Änderungsantrag der SPD-Fraktion. Deshalb lehnen wir den Antrag der SPD-Fraktion heute ab.
Vielen Dank.
Gern.
Herr Kollege Palmer, so Sie in Zukunft ein Mandat und damit Verantwortung für das Land und auch für das Landtagswahlrecht haben, gebe ich diese Anregung dahin zurück, wo sie hingehört, nämlich an den Landtag von Baden-Württemberg. Ich greife jede von da kommende Anregung auf Umstellung gern auf, wenn sie mehrheitsfähig ist.
Verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Kollegen! Liebe Kollegin Lösch, in der Tat, es bleibt dabei: Ich möchte nichts übers Knie brechen. Übers Knie legen schon manchmal jemanden, aber das darf man nicht, habe ich mir sagen lassen.
Herr Kollege Birzele, um das von vornherein noch zu bekräftigen: Für Ihren letzten Wunsch habe ich in der Tat schon einiges Verständnis.
Wer weiß, ob er Ihnen, wenn Sie ihn vor zehn Jahren geäußert hätten,
nicht erfüllt worden wäre.
Zum Thema: Der ursprüngliche Entwurf der SPD-Fraktion zur Änderung des Abgeordnetengesetzes hat ja, meine Damen und Herren, eine sehr weit gehende Regelung zur Unvereinbarkeit von Amt und Mandat vorgesehen. Nach diesem Gesetzentwurf – ich will es noch einmal kurz in Erinnerung rufen – sollte ja überhaupt kein Beamter, Richter und Angestellter des öffentlichen Dienstes mehr Mitglied des Landtags sein können, einschließlich der Beamten des Bundes und anderer Länder. Zudem sollte Unvereinbarkeit auch für Beamte und hauptberufliche Angestellte von juristischen Personen oder sonstigen Organisationen des öffentlichen oder privaten Rechts, an denen die öffentliche Hand zumindest mit 50 % beteiligt ist, gelten, wobei eine Beteiligung allein am Stimmrecht ja schon genügen sollte.
Es sollte also nicht übersehen werden, meine Damen und Herren, dass es die bisherige Unvereinbarkeitsregelung ermöglicht hat, dass Sachkenntnis und Erfahrungen gerade von Vertretern aus dem kommunalen Bereich im Parlament unmittelbar präsent waren und auch genutzt werden konnten.
Das ist ja gleichwohl wahr. Mir ist ganz egal, wer da Beifall klatscht oder nicht.
Denn das ist ja nun Fakt und, glaube ich, auch unbestritten.
Ein Verzicht auf diese Erfahrungen und diese Sachkenntnisse sollte in der Tat gründlich abgewogen werden. Diese Überlegung gilt gerade auch im Hinblick auf den Änderungsantrag der SPD-Fraktion, mit dem die Unvereinbarkeitsregelung nur auf Landräte und kommunale Wahlbeamte der Stadtkreise erweitert werden soll. Auch für diese beschränkte Erweiterung auf der Grundlage eines Vorschlags der Diätenkommission – das ist richtig – sollten wir eine gründliche Abwägung des Für und Wider in Ruhe vornehmen, und wir sollten diesen Vorschlag nicht, Frau Kollegin Lösch, übers Knie brechen.
Aus meiner Sicht wäre es vorzuziehen, wenn sich der Landtag in der nächsten Legislaturperiode eingehend und umfassend mit diesem Thema befassen würde. Zweifellos – ich sage dies ausdrücklich – kann die Verwaltungsstrukturreform, die den Landratsämtern und den Bürgermeisterämtern der Stadtkreise eine ganze Reihe von zusätzlichen staatlichen Aufgaben gebracht hat, Anlass sein, eine Erweiterung der Unvereinbarkeitsregelung zu prüfen. Ich habe mich deshalb schon in der Ersten Beratung – Frau Kollegin Lösch hat das aufmerksam verfolgt, wie ich gerade gemerkt habe –
gegenüber einer Überprüfung der bisherigen Unvereinbarkeitsregelung aufgeschlossen gezeigt. Dabei bleibt es. Al
lerdings halte ich es nach wie vor für unbedingt erforderlich, eine solche Überprüfung gründlich und vertieft durchzuführen. Bei der Erweiterung der Unvereinbarkeitsregelung gilt es beispielsweise vor allem die Balance zwischen dem Maß der Einschränkung des passiven Wahlrechts einerseits und dem Grad der möglichen Interessenkollision andererseits zu wahren. Das muss man sehen.
Ebendiese Balance ließ jedenfalls der bisherige Gesetzentwurf der SPD-Fraktion vermissen, mit dem ja unterschiedslos alle Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes und zudem auch Beamte und hauptberufliche Angestellte von juristischen Personen und Organisationen des öffentlichen und privaten Rechts der Unvereinbarkeitsregelung unterworfen werden sollten.
Ja, gern.
Also jedenfalls mehr und eher als nach dem Gesetzentwurf in der Fassung, wie er ursprünglich von Ihnen vorgelegt wurde. Der modifizierte Gesetzentwurf, über den wir reden müssen, ist eine andere Geschichte, und ich habe Offenheit gezeigt, über diesen Gesetzentwurf zu reden. Aber dies müssen wir in vertiefter Form und nicht fünf Minuten vor zwölf tun.
Ich sage es noch einmal: Nach dem Gesetzentwurf der SPD-Fraktion gibt es keinerlei Berücksichtigung der Bedeutung der konkret ausgeübten Tätigkeit des einzelnen Bediensteten. Das muss man aber berücksichtigen.
Man muss sehen, was der einzelne Bedienstete konkret an Tätigkeit ausübt, und muss daran die Frage der Vereinbarkeit messen.
Ganz abgesehen davon, meine Damen und Herren: Beim ersten Gesetzentwurf der SPD-Fraktion bestanden erhebliche Zweifel, ob damit nicht der Rahmen, den Artikel 137 Abs. 1 des Grundgesetzes bietet, sogar überschritten worden wäre.
Das habe ich nicht gesagt.
Ich habe gesagt: Es ist zweifelhaft, ob auch andere als leitende Angestellte von juristischen Personen des privaten
Rechts, an denen die öffentliche Hand mit mehr als 50 % beteiligt ist, überhaupt von einer Unvereinbarkeitsregelung erfasst werden dürfen.
Auch der jetzt kurzfristig eingebrachte Änderungsantrag bedarf näherer Betrachtung.
Meine Damen und Herren, beispielsweise wegen des Gleichheitsgrundsatzes ist insbesondere zu prüfen, ob neben den Beigeordneten der Stadtkreise nicht auch die Ersten Landesbeamten bei den Landratsämtern mit einbezogen werden müssten. Auch dies belegt, dass sich das Thema „Unvereinbarkeit von Amt und Mandat“ nicht für Schnellschüsse eignet und dass das durchaus verständliche Anliegen, diese Regelung zu überprüfen, einer gründlichen Behandlung und Erörterung bedarf; das kann nicht in aller Kürze erledigt werden.
Auch wenn Artikel 137 Abs. 1 des Grundgesetzes zu Beschränkungen des passiven Wahlrechts ermächtigt, verpflichtet er doch jedenfalls nicht dazu. Dies bedeutet, dass es gerade der Gestaltungsfreiheit und der Verantwortung des Gesetzgebers überlassen ist, ob er – und wenn ja: in welchem Umfang – Regelungen zur Unvereinbarkeit von Amt und Mandat trifft.
Dabei dürfen gerade wegen des Gleichheitsgrundsatzes keine willkürlichen Abgrenzungen vorgenommen werden. Änderungen an dieser Regelung sollten mit Augenmaß und erst nach eingehender Abwägung erfolgen. Es bleibt dabei, Frau Kollegin Lösch.
Zum Thema „Reform der Abgeordnetenentschädigung“ will ich seitens der Landesregierung von einer Stellungnahme absehen, da es sich hierbei um eine ureigene Angelegenheit des Parlaments und der Abgeordneten selbst handelt.
Vielen Dank.
Verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Kollege Oelmayer, um dies gleich einzuräumen: Die zugesagte Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten ist in der Tat ein bisschen spät zugegangen – aber nicht zu spät. Aber halten Sie sich bitte nicht so sehr an Formalien auf.
Ja, ich nehme dies auch ernst. Aber schauen Sie sich einmal an, wie viele Anregungen des Datenschutzbeauftragten wir tatsächlich übernommen haben. Dafür sollten Sie auch einmal einen Blick haben.
Ja, das ist eine nicht zu geringe Quote.
Zum Konnexitätsprinzip: Die Anschaffung der Software ist für die Gemeinden die Umsetzung von zwingendem Bundesrecht. Das können Sie uns nicht anlasten. Wenn die Software schließlich da ist und funktioniert, ergeben sich auch erhebliche Einsparungen. Das ist überhaupt keine Frage.
Zusammenfassend: Mit diesem Gesetzentwurf modernisieren wir das Meldegesetz und ermöglichen einen deutlichen Fortschritt bei der Nutzung elektronischer Dienste im Meldewesen. Im Wesentlichen werden die rahmengesetzlichen Änderungen des Bundes landesgesetzlich nachvollzogen.
Ein effizient arbeitendes Meldewesen – ich glaube, darüber sind wir uns einig – ist sowohl aus Gründen der inneren Sicherheit als auch als Dienstleistung für die Erfüllung einer sehr großen Zahl weiterer öffentlicher Aufgaben unentbehrlich. Viele Behörden und öffentliche Dienste sind zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf schnell verfügbare Meldedaten angewiesen. Das Spektrum reicht von der Polizei über Gerichte, Finanzämter, Kfz-Zulassungsstellen, Abfallbehörden, Sozialämter und Sozialversicherungsträger bis hin zu den Kirchen. Aber natürlich verlassen sich auch Privatpersonen und Unternehmen zunehmend darauf, dass die Melderegister der Gemeinden ihnen aktuelle Informationen über Einwohner bereitstellen. Es geht dabei ja beispielsweise nicht zuletzt auch um aktuelle Adressdaten von säumigen Schuldnern.
Die Melderegister in Baden-Württemberg werden ja schon seit Jahren EDV-gestützt geführt. Einige Geschäftsvorfälle im Meldewesen werden elektronisch erledigt. Jetzt haben wir die Möglichkeit, die Vorteile von E-Government noch weit mehr als bisher zu nutzen.
Für viele Bürgerinnen und Bürger ist es mittlerweile ja selbstverständlich geworden, ihre täglichen Arbeiten über den heimischen Computer abzuwickeln oder, wie in meinem Fall, abwickeln zu lassen, was dann – jedenfalls wenn es meine Töchter machen – nicht billiger wird.
Die Bürger erwarten in Zeiten einer flächendeckenden elektronischen Vernetzung der Rathäuser, dass sie sich aus Anlass eines Wohnungsumzugs nicht mehr zuerst bei der Wohnortgemeinde abmelden müssen, bevor sie sich am neuen Wohnort anmelden dürfen. Sie erwarten, dass die beteiligten Gemeinden die Daten elektronisch austauschen. Erwartet wird auch, dass die begehrten Melderegisterauskünfte über Anschriften und Namen von Einwohnern schnellstmöglich, am besten sofort, über das Internet erteilt werden oder dass die elektronische An- und Abmeldung ermöglicht wird.
Für Behörden und öffentliche Stellen ist es aus vielen Gründen nicht mehr hinnehmbar, dass die zur Aufgabenerfüllung immer wieder dringend benötigten Daten aus den Melderegistern teilweise erst mit erheblichen zeitlichen Verzögerungen – per Briefpost beispielsweise – kommen.
Der Gesetzentwurf sieht jetzt vor, dass Meldebehörden, sonstige Behörden, Bürger und Unternehmen alle wesentli
chen Geschäftsvorfälle künftig schnell, bürgerfreundlich und datenschutzrechtlich korrekt – dies muss ich ausdrücklich betonen –
abwickeln können. Die Meldeverfahren sollen erleichtert, Datenübermittlungen der Meldebehörden beschleunigt und Auskunftsverfahren vereinfacht werden. Die Aktualität der Melderegister und damit auch ihre Qualität werden durch diese Maßnahmen verbessert. Von diesen Maßnahmen profitieren letztlich eigentlich alle.
Da die Gemeinden das Meldegesetz ausführen müssen, war es uns von Anfang an wichtig – ich bin dem Kollegen Scheuermann dankbar, dass er darauf hingewiesen hat –, sie so früh wie möglich in die Planungen einzubeziehen. Das Innenministerium, Herr Kollege Scheuermann, meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen, hat deshalb schon zu Beginn des Jahres 2004 eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Kommunen und der beteiligten Landesbehörden gebildet – unter Beteiligung des Landesbeauftragten für den Datenschutz. Der Gesetzentwurf berücksichtigt auch die Empfehlungen, die auf Bund-Länder-Ebene zur Gewährleistung der erforderlichen Ländereinheitlichkeit bereits erarbeitet worden sind.
Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf wurde am 8. Februar 2006 im Innenausschuss behandelt. Dabei wurde breite Zustimmung signalisiert. Alle haben zu erkennen gegeben, dass sie das Gesetzesvorhaben für wichtig und dringlich erachten. Ich bitte Sie deshalb darum, dem Gesetzentwurf der Landesregierung zuzustimmen. Helfen Sie mit, dass unser Meldewesen auch künftig eines der modernsten seiner Art in Deutschland ist.
Ich bedanke mich für die Unterstützung.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Sechsundzwanzigste Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz macht deutlich, dass sich der Datenschutz in Baden-Württemberg auf einem guten Weg befindet und sich auch im letzten Jahr positiv entwickelt hat. Dies ist – das möchte ich gleich am Anfang betonen – auch auf die fachlich kompetente und engagierte Arbeit des Landesbeauftragten zurückzuführen. Hierfür möchte ich Herrn Zimmermann und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ausdrücklich danken.
Der Datenschutz, meine Damen und Herren, hat heute in der Verwaltung einen hohen Stellenwert. Dass der Landesbeauftragte im letzten Jahr nur drei Beanstandungen ausgesprochen hat, ist ein Indiz dafür, dass es in der Verwaltungspraxis im Großen und Ganzen keine schwerwiegenden Verstöße gibt. Das zeigt aber auch, dass das Instrument der Beanstandung durch den Landesbeauftragten flexibel und maßvoll eingesetzt wird.