Michail Nelken
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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu einem der vielgenutzten Allgemeinplätze des parlamentarischen Lebens gehört es ja zu sagen: Untersuchungsausschüsse sind das schärfste Schwert der Opposition. – Wenn man einen kurzen Rückblick in die jüngste Geschichte dieses Hauses wirft, dann hatten wir in der 15. Wahlperiode den Untersuchungsausschuss Bankgesellschaft und den Untersuchungsausschuss Tempodrom, in der 16. Wahlperiode den Untersuchungsausschuss HOWOGE und den Untersuchungsausschuss Spreedreieck, in der 17. Wahl
periode hatten wir dann den Untersuchungsausschuss Komische Oper
und den Untersuchungsausschuss BER. Das sind, finde ich, alles sehr schwergewichtige Untersuchungsausschüsse. – Jetzt in der 18. Wahlperiode haben wir an Untersuchungsausschüssen bisher eingesetzt:
Breitscheidplatz – unstrittig wichtiges Thema –, BER, dritte Staffel – darüber kann man schon streiten. Dann wird es ganz besonders, da haben wir den Untersuchungsausschuss zur Gedenkstätte Hohenschönhausen
und den Untersuchungsausschuss jetzt zur DIESE eG. – Sehr geehrte Opposition, ich habe ja den Eindruck, dass Sie etwas abwegige Vorstellungen von einem Schwert haben,
denn wenn man diese letzten beiden Untersuchungsausschüsse betrachtet, dann glaube ich, dass Sie so mit Obstmesserchen nicht durchkommen würden. Oder man kann es ja auch anders sagen: An den Untersuchungsausschüssen kann man vielleicht die Qualität der Opposition ablesen.
Jetzt habe ich mich sozusagen bemüht, diese sieben Fragenkomplexe und die 100 Einzelfragen zu lesen, die da in dem Antrag drin sind. Ich konnte nicht so richtig erschließen – auch nicht nach der Rede von Herrn Evers, die Sie heute gehalten haben, das war ja wirklich eine schöne populistische Wahlkampfrede –, was eigentlich wirklich das Ziel ist.
Ich glaube, Verwaltungsversagen aufzuklären, ist ja völlig richtig und völlig gut, wenn man denn meint, dass man für die Fragen, die Sie formuliert haben, tatsächlich einen Untersuchungsausschuss braucht. Das konnte ich nun an Ihren Fragen leider nicht ablesen.
Was ist denn der zu untersuchende Tatbestand? – Es ist ja jetzt schon zweimal hier dargestellt worden. Das Land Berlin, ob gut oder richtig – das wollen Sie ja jetzt geklärt haben –, hat Mietern versucht zu helfen, die sich selbst helfen wollten. Und sie haben im Prinzip ein drohendes Unheil abgewendet, was ihnen aus dem Wechsel der Eigentümerschaft ihres Hauses drohte; dies auf dem Wege des kommunalen Vorkaufsrechts. Also eigentlich haben sie nur das getan, was die Opposition hier immer fordert, was die CDU und auch die FDP nicht müde werden, vom Senat und von der Regierungskoalition zu for
(Dr. Kristin Brinker)
dern: Sie haben Wohnungseigentumsförderung betrieben; nämlich zur Sicherung gegen steigende Mieten und Verdrängung.
Sie sagen jetzt, im Prinzip sind Sie immer dafür, nur in dem konkreten Fall sind Sie dagegen, Sie haben jetzt ausgeführt, weil es alles nicht seriös war. Warum es nicht so war, dazu gab es hier ein paar Behauptungen im Raum, die ich leider nicht nachvollziehen kann. Also Wohneigentumbildung in der Rechtsform der Genossenschaft ist geschehen. Das scheint für Sie ein Problem zu sein. Ich hatte den Eindruck, Sie reden hier unablässig, aber über Genossenschaften, dass sie sehr gut sind. Was ist jetzt falsch an dieser Genossenschaft? Sind es die falschen Mieter? – Sie haben jetzt gesagt, es ist der falsche Ablauf, da wurden zu viele Risiken eingegangen. Das wollen Sie jetzt in dem Ausschuss belegen. Für mich ist das, was Sie hier behauptet haben, überhaupt nicht erkennbar. Oder geht es Ihnen eigentlich um etwas anderes? Geht es Ihnen um die Anwendung des kommunalen Vorkaufsrechts?
Ich glaube, Sie sollten für den zu zahlenden Preis lieber den Verkäufer oder den Ursprungskäufer verantwortlich machen als den Bezirk oder die Genossenschaft. Liebe Kollegen! Es ist ja gut, es ging alles relativ hektisch zu, das ist völlig klar. Es überstürzten sich die Ereignisse. Man hat ja auch nur zwei Monate Zeit für die Ausübung des Vorkaufsrechts. Die Bundesregierung plant jetzt, diese Frist zu verlängern, leider ein bisschen zu kurz, aber es ist schon mal ein erster Schritt, dass man da mehr Zeit hat, das Vorkaufsrecht auszuüben und solche Sachen auf den Weg zu bringen.
Mein Eindruck ist, Sie schlagen die DIESE eG und meinen eigentlich das kommunale Vorkaufsrecht. Sie schlagen die DIESE eG und meinen eigentlich den grünen Baustadtrat Schmidt. Das ist ja hier sehr deutlich geworden. Sie schlagen die DIESE eG und meinen eigentlich den Finanzsenator und den Senator Scheel. Das ist hier auch deutlich geworden. Also ich glaube, das ist eine billige parteipolitische Scharade, die Sie hier ablassen, um irgendwas in diesem Wahljahr dieser Koalition noch ans Zeug zu flicken.
Ich sage jetzt mal zum Schluss: Sollte ich mich irren
also dass jetzt meine Vorwürfe gegen Sie völlig falsch sind, was den Zweck des Untersuchungsausschusses betrifft –, und setzen Sie wirklich den Untersuchungsausschuss ein, um Ergebnisse zu finden, wie man besser das kommunale Vorkaufsrecht ausüben kann als vielleicht in dem Fall, wie wir zu effektiven und vielleicht auch sehr guten Ergebnissen kommen bei der Ausübung des Vorkaufsrechts, dann werde ich an diesem Pult, wenn das das Ziel Ihres Untersuchungsausschusses ist, sicher am Ende des Jahres – des nächsten Jahres oder der Legislaturperi
ode – Abbitte leisten und sagen: Ich habe es falsch eingeschätzt. Aber so lange glaube ich, dass es einfach ein ziemlich mieser populistischer Wahlkampftrick ist. Wenn Sie mich eines Besseren belehren, werde ich mich an diesem Pult hier dafür entschuldigen. Frau Meister, Herr Evers, Sie haben es jetzt in der Hand!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen, Clubgänger und Nichtclubgänger! Der Antrag hat ja eine längere Geschichte und auch Vorgeschichte. Letztere ist hier beschrieben worden. Seit Jahren ist in Berlin, aber nicht nur in Berlin, ein Clubsterben zu beobachten. Grund war nicht das Ausbleiben der Besucher oder gar die Schließung aufgrund einer staatlichen Verordnung wegen einer Pandemie, sondern die eigentliche Ursache war der sich permanent aufheizende Immobilienmarkt in dieser Stadt wie auch in anderen und die Verdrängung der Clubs aus den angestammten Orten. Clubleben und Clubkultur – das ist hier schon ganz oft betont worden – sind in den letzten Jahrzehnten ein Motor für den Aufstieg Berlins gewesen, aber die Clubs wurden gleichzeitig dessen Opfer. Das ist kein ungewöhnlicher Vorgang. Der wird in der Fachwissenschaft in der Regel Gentrifizierung genannt. Mit dem Verwertungsdruck ist eben auch ein Verdichtungsdruck verbunden. So kommt es zu Interessenkonflikten zwischen verschiedenen Grundstücksbesitzern. Selbst wenn der Clubbesitzer Eigentümer seines Gebäudes ist, kommt er unter Druck, weil die anderen Grundstückseigentümer ihn unter bestimmten Umständen von seinem Standort verdrängen können. Eigentum schützt hier gar nicht.
Wir haben ein stadtentwicklungspolitisches Problem, und dem muss sich die Politik stellen. Das machen wir mit dem Antrag, der vielfältige Probleme aufgreift. Ich gehe vor allen Dingen auf den einen Punkt ein, der die Stadtentwicklungspolitik betrifft. Wenn man davon ausgeht, dass die Clubs zu Berlin gehören, dann müssen die Clubs auch in allen Teilen der Stadt möglich sein. Das entbindet sie nicht, wie mein Vorredner meinte, von der Verpflichtung einer guten Nachbarschaft, aber, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen, dann dürfen sie aus unseren Nachbarschaften auch nicht ausgeschlossen sein, weil sie
(Dr. Dieter Neuendorf)
da als Vergnügungsstätten angeblich nicht hingehören. Das ist das eigentliche Problem. Es geht also nicht darum, irgendwelche Sondersituationen für Clubs zu schaffen, sondern sie müssen gleichberechtigt mit anderen Kulturstätten sein. Es gibt hier kein Kultursiegel, wer Kultur ist und wer nicht. Das ist nicht die Intention des Antrags, und das wollen wir sicher auch nicht erreichen. Wir entscheiden auch nicht darüber, ob irgendein Theater oder ein Konzertsaal Kultur ist oder nicht. Ich glaube, man sollte sich von der Vorstellung verabschieden, dass, wie mein Vorredner sagte, bestimmte Veranstaltungsstätten ein Kultursiegel bekommen und dann als Kulturstätten gelten. Das ist nicht das Ziel.
Ich will mal kurz auf die entscheidende Passage dieses Antrags eingehen. Da steht nämlich:
Ziel ist, die Nutzungsmischung einer gemischten Großstadt wie Berlin mit den Instrumenten des Bauplanungsrechts adäquater steuern zu können, als dies gegenwärtig möglich ist. Dabei ist die typisierende Gebiets- und Vorhabenbetrachtung den sich verändernden gesellschaftlichen Arbeits- und Lebensweisen anzupassen und eine Einzelfallbetrachtung der tatsächlichen Nachbarschafts- und Gebietsverträglichkeit von Nutzungen bei der planungsrechtlichen Beurteilung eines Vorhabens zu ermöglichen.
Das ist die entscheidende Passage. Das klingt jetzt sehr bürokratisch, ist vermutlich auch nicht von dem durchschnittlichen Clubbesucher als besonderer Groove zu empfinden, der ihn in Schwingung versetzen könnte, aber der Baurechtler würde bei diesem Satz vielleicht in Schwingung oder auch in Widerstand kommen, denn das ist die Abkehr von der typisierenden Betrachtung und deren Ergänzung durch Einzelfallbetrachtung. Es geht eben nicht darum, ob der Club aufgrund einer baurechtlichen Einordnung dort sein kann, sondern um die tatsächlichen Nutzungskonflikte. Wenn die tatsächlichen Nutzungskonflikte gelöst werden können, dann kann ein Club in diesem Gebiet seinen Veranstaltungsbetrieb machen. Das ist der entscheidende Punkt. Wir weisen also nicht die Baubehörden an, gegen Baugesetze zu verstoßen, sondern es geht darum, dass wir eine Einzelfallbetrachtung vornehmen und den Schutzzweck der Norm erfüllen. Das heißt, der Schutzzweck der Norm der typisierenden Betrachtung ist es, Nutzungskonflikte zu vermeiden. Und wenn man die ausschließen kann, dann ist an allen Orten dieser Stadt Clubkultur möglich. Es geht also um die Anerkennung der Clubs und Livemusikstätten als Teil der Kultur. Das bedeutet eben auch, dass sie an allen Orten möglich sind, wenn sie sich mit ihren Nachbarschaften vertragen.
Was als Kulturreinrichtung gilt und was nicht, werden wir hier nicht entscheiden. Es geht einfach darum, dass alle Kultur gleichberechtigt ist. Das ist der entscheidende Grund, warum wir diesen Antrag eingebracht haben. Er dient auch ein bisschen als Wegweisung, wie wir zukünf
tig mit Kultur in der Stadt umgehen wollen. Wir sagen eindeutig: Zu dieser Kultur gehören Opernhäuser, Theater, Konzertsäle, aber auch Clubs und Livemusikstätten. Das ist der eigentliche Inhalt unseres Antrags. – Danke!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir reden jetzt hier mal wieder über den Antrag und nicht über das, was mein Vorredner eben hier von sich gegeben hat. – Was mich ein bisschen wundert – an die Richtung der FDP –: Sie verkaufen uns hier einen Antrag schon mal unter einem falschen Label. Sie schreiben drauf „Mietkauf“, aber es ist kein Mietkauf.
Nein, es ist sozusagen ein Ratenkauf, den Sie hier anbieten. Die öffentlichen Gesellschaften sollen Eigentumswohnungen auf öffentlichem Grund und Boden bauen und dann in Raten verkaufen. Das ist kein Mietkauf, Mietkauf ist etwas anderes – nebenbei. Es geht ja noch weiter: Dass Sie nämlich als FDP sagen, dass sich jetzt die öffentlichen Gesellschaften auf dem Eigentumswohnungsmarkt praktisch mit Dumping-Angeboten bewegen sollen, finde ich auch höchst interessant.
Das ist aber jetzt nur die eine Sache. Die andere Sache ist, warum überhaupt öffentliche Gesellschaften sowohl Flächen einsetzen – das hat schon meine Vorrednerin gesagt – als auch landeseigenes Neubaupotenzial binden sollen und letztlich auch finanzielle Risiken tragen. Es gibt finanzielle Risiken und auch Verluste, die dann in erheblichem Ausmaß beim Land Berlin sein werden. Es ist eigentlich nicht einzusehen, warum Sie das vorschlagen.
Ich lasse jetzt mal die Absicherung, die Sie gar nicht ausgestaltet haben, beiseite. Sie haben nur gesagt, das Land Berlin oder die Wohnungsbaugesellschaft, die Verkäuferin hätte dann zehn Jahre ein Vorkaufsrechts zum Einstandspreis, aber das ist natürlich eine völlig unzureichende Sicherung von solch einer subventionierten Eigentumswohnung. Das ist sicher alles ausbaufähig, dass man sagt: Auf Dauer kann dann nicht damit spekuliert werden.
Aber der entscheidende Fehler an Ihrem Antrag ist – ich verstehe gar nicht, wer das bei Ihnen durchgerechnet hat –: Sie sagen, dass Bürger mit einem Einkommen bis 180 Prozent Bundeseinkommensgrenzen – das ist ein Einkommen von einem Zweipersonenhaushalt von 2 700 Euro im Monat, das ist die Obergrenze Ihres Angebots –
solche Eigentumswohnungen ohne Eigenkapital von der staatlichen Gesellschaft auf Raten kaufen dürfen. Jetzt müssen Sie sich mal die ortsübliche Miete für eine Neubauwohnung überlegen – wir unterstellen mal 12 Euro plus 3 Euro Betriebskosten plus Hausgeld für die WEG. Sie kommen auf eine Belastung von 1 150 Euro im Monat für die Wohnung. Das sind fast 50 Prozent des Ge
samteinkommens dieser Familie. Wie sollen die das denn auf Dauer tragen?
Ich glaube, da haben Sie sich etwas Falsches ausgedacht. Man kann ja sagen: Alles andere, was noch dazukommt – also Strom, Telefon, vielleicht haben sie noch ein Auto –, wie soll solch eine Familie sich solch eine Wohnung wirklich leisten können?
Insofern läuft Ihr ganzes Angebot unter falschem Label, und denen, denen Sie angeblich helfen wollen, helfen Sie nicht. Das eigentliche Problem ist: Wir bekommen vielleicht keine Finanzkrise wie in den USA oder in Spanien, wenn die Kredite krachen gehen, weil, das Risiko bleibt ja in der städtischen Wohnungsbaugesellschaft, wenn die Käufer nicht mehr zahlen können. Die sind ja sozusagen diejenigen, die es finanzieren, und nicht der Mieter – der Mietkäufer, nach Ihrer Meinung.
Christian Buchholz? – Nein!
Ich hatte schon gedacht, der andere Buchholz! – Insofern wollte ich nur sagen: Ich habe jetzt 12 Euro Kaltmiete als ortsübliche Vergleichsmiete unterstellt. Fragen Sie mal jemanden aus den Gesellschaften, ob jemand zu einer Kostenmiete von 12 Euro – selbst wenn er die Wohnung ganz spartanisch einrichten könnte – heute kostendeckend eine Wohnung bauen könnte. Die werden Ihnen alle sagen: Funktioniert nicht. – Herr Gräff hat hier eben ganz schmal von 3 000 Euro geredet. Wenn man jetzt 3 000 Euro umrechnet, sind Sie am Ende über 12 Euro Kostenmiete.
Also Ihr Modell, das Sie uns hier vorschlagen, funktioniert von vorne bis hinten nicht. Im Prinzip läuft es darauf hinaus – und da erkenne ich meine FDP wieder –:
Wenn es funktionieren sollte – die Gewinne werden ja privatisiert –, wenn der Mieter damit durchkommt, dann hat er auf lange Sicht sicher einen großen Vorteil. Wenn es schiefgeht – die Verluste sozialisieren Sie. Ich glaube, das ist kein gutes Modell. – Danke!
Sehr geehrte Frau Meister! Ich gebe gerne immer Leuten eine Chance – es muss bloß eine realistische Chance sein –, sich zum Beispiel ein Haus zu bauen, oder wenn sie mit anderen zusammen als Baugruppe sich ein mehrgeschossiges Haus bauen. Das ist sehr gut, es muss bloß realistisch sein. Da steht überhaupt nichts dagegen. Wogegen ich allerdings bin, ist erstens, dass man dafür öffentliche Wohnungsbaugesellschaften in die Pflicht nimmt und ins Risiko bringt. In Ihrer Rechnung ist das öffentliche Grundstück, das die Wohnungsbaugesellschaft eventuell sogar erwerben muss, um ein solches Haus zu errichten, nicht drin. Wenn Sie die Grundstückskosten mit reinnehmen – Sie können ja sagen, das ist Teil Ihrer Förderung für Eigentum –: Es rechnet sich so nicht. Selbst wenn Sie ganz spartanisch bauen, sind Sie einschließlich der Grundstückskosten nicht unter 3 000 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche, und zwar nicht in der City von Berlin, sondern weit draußen.
Sie haben selbst angesprochen, dass es im Land Berlin auch gerade mit der Zielgruppe 180 Prozent Bundeseinkommensgrenze Förderungen gibt, sowohl Genossenschaftsanteilförderung als auch den Vorkaufsrechtserwerb, wo man Eigenkapitalersatzdarlehen gibt. Genau für diese Gruppe gibt es das. Sie sind auch nicht risikolos. Aber das sind Modelle, die funktionieren werden. Was Sie uns hier aufgeschrieben haben, wird in dieser Form nicht funktionieren. Schlecht gerechnet einfach.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eigentlich gibt es zu der Gesetzesvorlage nicht viel zu sagen.
Deswegen haben die Redner über alles Mögliche gesprochen und haben zum Anlass genommen, vielleicht weil da „Baugesetzbuch“ darüber steht, irgendwie Allerweltsreden zu dem zu halten, was sie immer schon sagen wollten. Unser Baurechtsexperte der CDU, Herr Gräff, war da besonders vorbildlich. Nur von der Rechtsmaterie hat er offensichtlich gar keine Ahnung.
Es wird nichts geregelt, was nicht schon geregelt ist. Es wird in diesem Gesetz nichts geregelt, was nicht geregelt ist.
Es gibt schon immer die Möglichkeit der Rückstellung. Es gibt schon immer die Möglichkeit der Vorläufigkeit. Das ist im Bundesgesetz geregelt. Es hat sich nicht Berlin ausgedacht. Wir haben nur ein Problem, wenn es verfahrensfreie Vorgänge gibt. Das ist das einzige Problem. Wo machen Sie da eine Rückstellung? – Das geht nicht. Es gibt gar kein Verfahren. Sie können nichts zurückstellen. Sie können auch nichts vorläufig untersagen, weil die Behörde in einer verfahrensfreien Situation überhaupt keine Möglichkeit dazu hat. Das ist das Einzige, was hier geregelt wird, eine gewisse Rechtssicherheit einzuführen, Willkür abzuschaffen und zu sagen: Aha, es gibt ein Anzeigeverfahren in den genannten Gebieten, und es gibt
eine Frist, innerhalb derer sich die Behörde verhalten muss. Das ist eigentlich für jeden Grundstückseigentümer sinnvoll, eine solche Verfahrensregelung zu haben.
Ansonsten ist es im Belieben der Behörden, wann es ihr vielleicht auffällt. Insofern kann eigentlich gar keiner gegen diese Regelung etwas haben. Die Frage ist, ob sie notwendig ist. Wir reden hier also nicht von Bauverzögerung und irgendwelchen großen Sachen. Wir reden schlicht von verfahrensfreien Vorhaben. Es ist schon ein bisschen zitiert wurden, was in Berlin verfahrensfrei ist. Darauf will ich jetzt nicht eingehen. Es wird nichts aufgehalten. Der Bauherr wird auch nicht überfordert, weil er im Prinzip, wenn er ein Bauvorhaben einleitet, wissen muss, ob es verfahrensfrei ist oder nicht. Er muss wissen, ob er in irgendeinem Gebiet ist, wo bestimmte Regelungen gelten. Das muss er alles sowieso wissen. Insofern ist es keine Mehrbelastung. Die interessante Frage wird am Ende nur sein, darüber kann man mal im Ausschuss reden, wer das am Ende ordnungsrechtlich durchsetzt. Das muss er nicht bei der Bauaufsicht anzeigen – dort gibt es gar kein Verfahren, kein Baugenehmigungsverfahren –, sondern bei den Planungsämtern, die nur allein das einschätzen können. Das ist das Einzige, worüber wir im Ausschuss vielleicht noch einmal reden können. Da aber der RdB der Vorlage zugestimmt hat, glaube ich wohl schon, dass sich die Bezirksämter genau überlegt haben, ob sie mit dieser Regelung, dass man die Anzeige beim Bauamt abgibt, leben können. Es wird nichts verzögert. Alles, was Sie hier erzählt haben, hat mit dem, was im Gesetz steht, nichts zu tun. – Danke!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! SicherWohnen-Fonds – das ist in den letzten vier Monaten, Herr Gräff, landauf, landab diskutiert worden. Da war von der CDU nichts zu hören. Es gab sogar eine gemeinsame Erklärung, was sehr selten vorkommt, zwischen dem Deutschen Mieterbund und dem GdW zu einem Sicher-Wohnen-Fonds. Die Frage, wie er ausgestaltet werden soll, war noch völlig offen, hat sich bis heute auch nicht konkretisiert, weil offensichtlich sowohl die Vermieter- als auch die Mieterverbände meinen, dass das vielleicht doch nicht notwendig wäre.
Jetzt kommt also die Berliner CDU und denkt: Oh, ein schönes Wort, machen wir doch einen Antrag daraus. – In dem Antrag steht leider auch wieder nichts drin, das ist in letzter Zeit bei Ihnen öfter so. Es stellt sich die Frage, die sich schon Ihrer Vorrednerin, also Frau Spranger, gestellt hat: Gegen wen machen Sie eigentlich Opposition? – Sie machen eigentlich Opposition gegen die Bundesregierung, denn Sie beklagen ja gerade, dass die Stundungsregelung des Bundesgesetzgebers ausläuft oder schon ausgelaufen ist und dass das auch gar nichts nutzt, weil dann die Mieter, die eventuell Mietschulden aufgehäuft haben, die eigentlich nicht bezahlen können. Und dann sagen Sie: Weil das auf der Bundesebene nicht läuft, muss das Land Berlin einspringen – und kommen dann mit Ihrem 10-Millionen-Euro-pro-Jahr-Fonds und wissen genau, dass das natürlich ganz albern ist. Sie sagen auch nicht, wie der ausgestaltet ist, ob Darlehen, Zuschüsse; aber auch die Summe, die Sie nennen, ist völlig albern und nicht wirklich durchdacht, denn damit kann man das, was auf Bundesebene versäumt worden ist, gar nicht ausgleichen.
Ich lasse Ihre Schleife, die Sie über dem Mietendeckel drehen, das muss ja sein, mal weg; Sie haben heute auch noch über Altersarmut und Eigentumsbildung gesprochen, aber nicht, was in Ihrem Antrag steht, und haben dies nicht erklärt. Ihre Logik, dass wenn man Mieten begrenzt, die Sache noch viel schlimmer wird, müssen Sie irgendwann mal erklären. Eigentlich läuft Ihr Antrag doch nur darauf hinaus: Sie wollen die Einnahmeabsicherung für die Vermieter, und zwar nicht erst 2022, sondern jetzt. Sie wollen sagen: Das Geld muss jetzt fließen, und zwar aus dem Staatshaushalt, damit die Vermieter ihre ungesenkte Miete als Einnahmen haben, jetzt sofort.
Darüber, wo die Mieterhöhungen eigentlich herkommen, wer für die Mietsteigerungen zum Teil verantwortlich ist, reden Sie nicht. Mietsteigerungen sind offensichtlich eine Naturkatastrophe, die treten irgendwo ein, die geschehen sozusagen grundsätzlich. Die Frage, die Sie immer stellen müssen, ist doch: Woher kommen eigentlich die Gewinnsteigerungen der Vermieter? Woher kommen die Mietsteigerungen? Woher kommt es, dass Geldgeber und Finanzinvestoren so einen Druck auf den Mietenmarkt in den letzten Jahre ausgeübt haben? – Der Frage weichen Sie aus und sind hier auf Einkommenssicherung nicht der Mieter, sondern der Vermieter aus.
Letzter Punkt in der Sache: Vielleicht gibt es, Herr Gräff, noch eine Änderung, denn – wundersam – gestern in dem Ausschuss haben Sie der Linken oder der Regierungskoalition vorgeworfen, dass sie gar nichts mache gegen den Hauptgrund für die Mietsteigerungen, nämlich die Bodenspekulation mit unbebauten Grundstücken und das Handeln, die Spekulation mit Bauvoranfragen. Sie haben uns vorgeworfen, dass wir nichts dagegen machen. – Das, finde ich, wäre jetzt aber eine Wende der CDU; wir kön
nen gern darüber reden, was wir hier machen wollen, um dieser Mietsteigerung entgegenzuwirken. – Danke!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Dem Ziel der Volksinitiative, mehr Sozialwohnungen für Berlin, pflichten hier fast alle Fraktionen im Hause bei. Dass anspruchsvolle Neubauprogramme für geförderte und damit mietpreis- und belegungsgebundene Wohnungen fortgeschrieben und möglichst ausgebaut werden sollen, ist Konsens, unabhängig davon, was der Kollege Evers gerade dargelegt hat.
Allein die AfD wünscht sich einen etwas anderen Weg. Mit dem Titel „Subjektförderung“ wollen Sie Vermieter fördern und den Mieter zum Geldboten machen? Aber da sind Sie ziemlich allein. Alle anderen Parteien haben sich inzwischen dazu bekannt, dass der Wohnungsmarkt, dass die gewinnfixierte private Wohnungswirtschaft, das soziale Wohnungsproblem nicht lösen wird, sondern dass wir einen öffentlichen und öffentlich geförderten Wohnungsbau dringend brauchen und er auch weiterentwickelt werden soll. Das ist meines Erachtens von allen, sowohl im Ausschuss als auch hier vertreten worden.
Die Vertrauensleute der Volksinitiativen sagen, dass zwar viel gebaut wurde, das sagen Sie selbst, aber 95 Prozent des privatwirtschaftlichen Wohnungsbaus für große Teile der Berliner unerschwinglich sind. Inzwischen gibt es
(Stefan Evers)
Neubauwohnungen, die in der Erstvermietung jenseits von 20 Euro pro Quadratmeter liegen und dabei keine Luxuswohnungen in Charlottenburg oder am Wannsee sind, sondern ganz normale Standardwohnungen über Supermärkten in der Innenstadt, an verlärmten Straßen und Bahntrassen sind. Über 20 Euro werden verlangt. Also einfach nur bauen, bauen, bauen, löst das soziale Wohnungsproblem nicht.
Die Sprecher und Sprecherinnen der Initiative beklagen selbst die anhaltende Abnahme des Bestandes an Sozialwohnungen. Die Gründe und Zusammenhänge für diese Entwicklung kennen vielleicht nicht alle Unterzeichner, die Initiatoren aber bestimmt. Es ist ein systemisches Ergebnis einer Fördersystematik mit entgrenzten Herstellungskosten, einem aberwitzigen Förderaufwand und nur befristeten Bindungen. Das hat uns in diese Situation geführt. Deshalb ist es verwunderlich, dass unter dem Titel „Neue Wege für Berlin“ der alte Weg wieder vorgeschlagen wird, ein Weg der in die Sackgasse und Berlin in diese beklagenswerte Lage geführt hat.
Es sind Milliarden Euro in den alten sozialen Wohnungsbau geflossen, aber die Sozialmieten sind von der Zielgruppe nicht mehr bezahlbar, und die Sozialbindungen laufen jedes Jahr in Größenordnungen aus. Ein Zurück auf diesen Holzweg kann es nicht geben. Eine Vertrauensperson der Volksinitiative, Peter Kurth, war damals Finanzstaatssekretär und Finanzsenator, als die schwarzrote Regierung aus dem Sozialwohnungsbau ausgestiegen ist. Er kennt das wohnungswirtschaftliche und haushalterische Desaster des alten Berliner Sozialwohnungsbaus eigentlich viel zu gut, um dieses Revival zu fordern. Ich habe überhaupt nicht verstanden, wie er auf diese Frage in der Anhörung reagiert hat.
Staatliche Wohnungsbauprogramme, Herr Evers, mit großem Mittelaufwand, Bauen im Akkord, ist keine kluge und nachhaltige kommunale Wohnungspolitik. Viel hilft halt nicht immer viel. Das ist nicht nur in der Medizin so, sondern auch beim Wohnungsbau. Wenn die sozialen Eigenschaften dann befristet sind, wird es gänzlich absurd. Wenn Milliarden investiert werden, ohne dass ein dauerhafter sozialer Wohnungsbaubestand herauskommt, ist es keine sinnvolle Politik und absurd.
Jetzt, Herr Evers, ja, auch diese Koalition fördert den sozialen Wohnungsbau. Ja, auch in den aktuellen Förderprogrammen ist die Sozialbindung endlich. Sie ist endlich. Wie schnell 30 Jahre vorbei sind, wird uns dieser Tage permanent vor Augen geführt. Aber diese Koalition praktiziert ein finanzielles, städtebauliches und woh
nungswirtschaftliches Augenmaß bei der Wohnungsbauförderung. Natürlich haben wir im Augenblick sogar noch den Umstand zu verzeichnen, dass wegen der Bedingungen die Inanspruchnahme nur durch die Wohnungsbauförderung vor allem von städtischen und einigen Wohnungsbaugenossenschaften erfolgt. Aber das ist natürlich keine Lösung.
Wir brauchen ein neues Fördersystem, denn die derzeitige Förderung bringt uns eben in dieser Situation nicht weiter. Ich will jetzt gar nicht über die Frage Beschwerdestelle reden. Ich will nur eines zu den Grundstücken hier sagen, weil die Zeit abläuft. Die CDU hat eine beachtenswerte Klarstellung vorgenommen, dass auch sie nicht mehr für den Verkauf landeseigener Grundstücke ist. Das begrüßen wir ausdrücklich. Aber, Kollege Evers, auch das Erbbaurecht ist nicht die Lösung aller Probleme, denn wenn der Erbbauzins für die Landesgrundstücke höher ist als die Zinsen bei einer Fremdfinanzierung beim Kauf, haben Sie ein Nachfrageproblem. Das haben wir gerade. Insofern glaube ich, dass wir alle zusammen noch viel zu tun haben.
Was uns bestimmt nicht weiterhilft und keine nachhaltige Lösung ist, ist der Weg in die alte soziale Wohnraumförderung zurück. Wir brauchen eine neue Förderung. Dafür braucht es Kreativität. Ich denke, dass wir einen Anfang gemacht haben. Vielleicht beteiligen Sie sich an dieser Entwicklung. – Danke!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Werte Kollegen! Hier wurde über alles geredet, nur nicht über den vorliegenden Antrag. Diesem Verfahren kann ich mich jetzt nur anschließen, denn in dem Antrag steht ja nichts drin, worüber man eigentlich reden könnte.
In Sachen Wohnungspolitik und Stadtentwicklung befindet sich die CDU Berlin durchaus auf Abwegen, und zwar auf denen, die in letzter Zeit hier in Berlin offensichtlich um sich greifen, nämlich den Wegen alternativer Fakten und absoluter Realitätsabstinenz. Die Berliner CDU beschwört seit Jahren unbeirrt die Nicht-BauSenatorin oder die rot-grüne Bauverhinderungspolitik – das kam eben wieder von Herrn Evers –, und auch dann, wenn alle Fakten etwas anderes aussagen, Herr Evers, interessiert das die Berliner CDU nicht. Die Fertigstellungszahlen steigen seit der Regierungszeit von Rot-RotGrün dynamisch und waren 2019 wieder bei einem Spitzenwert von fast 19 000 Wohnungen. Aber dann sagt die CDU: Das interessiert uns alles nicht, die bauen nicht.
Dann haben wir über die Baugenehmigungszahlen gesprochen, und wir haben gesagt: Oh, die sind ja 2019 ein bisschen zurückgegangen – auf hohem Niveau. Im Jahr 2020 sind sie – das sieht man an den Halbjahreszahlen – weder stark gestiegen. – Aber dazu hört man nur: RotRot-Grün baut nicht. – Sie sagen das, egal, was in der Wirklichkeit passiert. Der kommunale Wohnungsbau hat sich in dieser Legislaturperiode pro Jahr verdreifacht, aber das interessiert nicht. Wir hatten im letzten Jahr 4 500 neue kommunale Wohnungen. Das interessiert Sie gar nicht. Sie behaupten immer das Gegenteil. Alternative Fakten und absolute Realitätsverweigerung!
Dann kommt hier noch Attila Laatsch daher, assistiert vom rechten Flügel, und sagt: Alles ist eine Verschwörung!
Denn es sei ja völlig klar, Die Linke wolle hier in Berlin den Wohnraum verknappen, um Unmut gegen die Marktwirtschaft und den Kapitalismus zu erzeugen. Alles eine Verschwörung!
Wissen Sie, Herr Evers, das ist eine merkwürdige Form von Oppositionspolitik. Ich denke einfach, dass Ihnen nicht einfällt, eine fundierte Kritik zu üben. Man könnte ja sagen, dass Rot-Rot-Grün die Backen ziemlich voll genommen und ihre eigene Zielzahl nicht geschafft hat, was ja offensichtlich stimmt. Dann hätte man fragen können: Warum nicht? Hat man eine falsche Lageeinschätzung am Anfang der Legislaturperiode gehabt? Sind andere Sachen dazwischengekommen? – Man kann ja über vieles diskutieren, aber die Realität interessiert Sie nicht. Sie werfen Ihren Floskelgenerator an, und dann kommt immer das Gleiche, und zwar das, was mit der Realität nichts zu tun hat.
(Harald Laatsch)
Herr Evers! Das Allerbeste kommt ja dann noch. Wir haben nicht nur alternative Fakten und Realitätsverweigerung, nein, die Berliner CDU kommt auch noch mit alternativer Planwirtschaft um die Ecke und sagt: Wir wollen 100 000 kommunale Wohnungen – neue Wege für Berlin – auf den Bucher Äckern und Wiesen errichten. Was interessiert die alte Planung? – Da kam mir ein altes Bild vor Augen. Ich sagte mir: Der Generalsekretär S. E. wie einst der Generalsekretär E. H.! Und dann wird irgendwann mal die hunderttausendste Wohnung auf den Bucher Wiesen einer glücklichen Familie übergeben. – Wissen Sie, Herr Evers, das ist alles andere als eine sinnvolle Wohnungspolitik, die Sie da betreiben.
Dann – noch ganz schlimm – kommt der Bauexperte der CDU, Herr Gräff, um die Ecke und sagt: Halt, halt, halt, Herr Evers, so geht das aber gar nicht! – Und er fordert den Baustopp für preisgebundene Wohnungen in den Außenbezirken, also auch im Buch. Das wird also nichts mit Ihrer Schlüsselübergabe, Herr Evers! Denn da entstehen nur Slums, sagt Herr Gräff, Ihr Bauexperte, und fordert den Baustopp.
Herr Evers! Alles, was Sie uns hier bieten – – Sie haben auch nicht über Ihren Antrag geredet, dann rede ich mal über Ihre Wohnungspolitik. Wenn es eines Neustarts hier in Berlin bedarf und es den wohnungspolitischen Stillstand zu überwinden gilt, dann betrifft das die CDU. Bei Ihnen ist die Wohnungspolitik völlig am Boden. Sie sind zwar schon bescheidener geworden und schreiben in Ihrem Antrag etwas von Ansätzen. Da gibt es fünf Spiegelstriche, aber das ist alles schon mal da gewesen und überhaupt nichts Neues. Insofern wäre es vielleicht besser, wenn sich die CDU einmal über eine Wende in ihrer eigenen Wohnungspolitik unterhalten würde. Dann würde sie vielleicht auch die Regierungsparteien unter Druck setzen, und wir hätten endlich einmal eine politisch vernünftige Debatte über Wohnungspolitik statt dessen, was sie hier abgeliefert haben. – Danke!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nachdem hier fast das ganze Haus, die Einheitsfront der Clubfreunde, den Antrag begrüßt hat, kam jetzt ein gewisser Einwand. Ich will jetzt nicht über den Zusammenhang diskutieren, dass offensichtlich für die AfD-Fraktion Kultur und Vergnügen auseinanderfällt. Das sind offensichtlich zwei unterschiedliche Lebensbereiche. Ich glaube, das wollen wir jetzt hier nicht diskutieren. Manchmal ist politische Kultur auch sehr freudlos.
Zu dem eigentlichen Thema: Die Clubkultur als Bestandteil der Berliner Kultur ist offensichtlich, von den meisten zumindest, unbestritten. Das ist auch die Kernaussage dieses Antrags. Das ist hier schon reichlich begrüßt wor
den. Das möchte ich jetzt nicht wiederholen. Der Antrag hat natürlich einen baurechtlichen Schwerpunkt. Er bezieht sich nicht nur darauf, aber ist ein gewisser Schwerpunkt. Da muss ich noch mal sagen: Was ist denn eigentlich die zentrale Begründung? – Die ist hier schon öfter geliefert worden, weil wir Club- und Live-MusikSpielstätten als kulturelle Einrichtungen betrachten wollen und auch erwarten, dass die Berliner Verwaltung diesem Grundgedanken folgt.
Das ist auch der Grundgedanke, warum in der jetzigen Situation, die gar nicht durch baurechtliche Probleme die Clubs gefährdet, sondern es sind ganz andere Probleme, die heute sozusagen die Existenz der Clubs gefährden. Da könnte man sagen, das ist ein bisschen aus der Zeit gefallen, aber ich denke, und das ist vielleicht ein ganz wichtiger Punkt, dass nach der Zeit der Totalschließung der Clubs, also praktisch nach der Pandemie, die Frage anderer existenzieller Bedrohungen der Clubs von besonderer Bedeutung ist, und zwar von größerer Bedeutung als heute. Man muss nicht Prophet sein, um festzustellen, dass dann, wenn das Clubleben wieder anläuft, die Nutzungskonflikte noch viel bedeutender werden. In dem Fall wird das, was wir in dem Antrag wollen, ganz wichtig werden, denn die Clubszene wird nach der Pandemie eine andere sein. Sie ist kreativ. Sie wird sich neu entwickeln. Und gerade in dieser Situation brauchen wir das, was wir hier als Koalition in diesem Antrag formulieren.
Und noch ein Wort zu Herrn Goiny: Sie sind ja jetzt auch der große Freund der Clubs. Es ist alles nicht so einfach, wie man sich das vorstellt. Natürlich macht es keinen Sinn, nur zu sagen, und das wird auch nicht passieren in der Baunutzungsverordnung, zu definieren, dass Clubs kulturelle Einrichtungen sind. Was kulturelle Einrichtungen sind, steht auch nicht in der Baunutzungsverordnung und wird auch zukünftig nicht darin stehen, sondern es kommt darauf an, dass wir ein anderes Herangehen an die Typisierung, die in der Baunutzungsverordnung für Gebiete und Vorhaben gilt, grundsätzlich brauchen, und da haben wir noch viel rechtliche und politische Arbeit vor uns. – Danke!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mir ist es gegangen wie einigen bei den Vorrednern oder bei der Zwischenbemerkung, denn ich habe den Antrag gelesen und einfach nicht verstanden, worum es ging. Offensichtlich hat Herr Evers vorausgesetzt, dass wir bestimmte Zusammenhänge kennen und jeder weiß, worum es geht. Aus dem Antrag hat es sich mir zumindest nicht erschlossen. Es sind nur Behauptungen und Verdächtigungen drin, die aber mit nichts belegt werden, weder im Antragstext noch in der Begründung. Also habe ich mich gefragt: Was will Herr Evers eigentlich?
Ein bisschen ist es mir dann bei der zweiten Rede klargeworden. Es sah irgendwie wie Aufarbeitung aus.
Ich war in Ihrem Ausschuss nicht, ich habe hier Ihre Rede gehört. – Aber bevor ich darauf eingehe, Herr Evers, noch mal etwas zu Ihrem Antrag: Haben Sie sich denn überlegt, was die Bezirksaufsicht für Aufgaben hat? – Bezirke unterliegen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben der Bezirksaufsicht gemäß § 9 des AZG. Da kann man unter anderem in den Abschnitten 2 und 3 lesen:
Die Bezirksaufsicht hat die verfassungsmäßig gewährleistete Mitwirkung der Bezirke an der Verwaltung zu fördern und zu schützen.
Und weiter:
Die Bezirksaufsicht hat sicherzustellen, dass die Rechtmäßigkeit der Verwaltung gewahrt bleibt und Verwaltungsvorschriften eingehalten werden. Sie darf dabei die Entschlusskraft und Verantwortungsfreudigkeit der bezirklichen Organe nicht beeinträchtigen.
Das ist die Aufgabe der Bezirksaufsicht.
In Ihrem Antrag sagen Sie, die soll tätig werden. Wobei soll sie denn nach dem gesetzlichen Auftrag eigentlich tätig werden? Vielleicht bei der Unterstützung und der verantwortungsvollen Wahrnehmung der Entscheidungsfreudigkeit? – Ich glaube, wie Sie es selbst gesagt haben, dass der Bezirksstadtrat ein sehr entscheidungsfreudiger Bezirksstadtrat ist, der sich sehr engagiert. Das kann es aber doch nicht gewesen sein. Weder aus Ihrem Antrag noch aus Ihrer Rede geht hervor, worin eigentlich das Problem der LokalBau besteht. Da hat sich die Vorrednerin viel mehr Mühe gegeben. Jetzt kenne ich den Hintergrund der Firma wenigstens ein bisschen – und auch die persönlichen Beziehungen haben Sie unterstellt.
Ich kenne keine persönlichen Beziehungen, weder von Florian Schmidt noch von dem anderen Kollegen, der eben genannt worden ist. Also hätten Sie irgendetwas darlegen müssen, wodurch man wenigstens einen Ansatzpunkt hätte. Das haben Sie nicht gemacht. Es ging eigentlich nur – das habe ich verstanden – um die Mosaiktheorie. Eigentlich geht es nicht um die LokalBau, sondern darum – und dazu stehen in Ihrem Antrag auch bestimmte Adjektive –, dass Sie den Stadtrat Schmidt und meinetwegen die Grünen in Friedrichshain
Kreuzberg attackieren wollen, ohne dass Sie zu diesem Vorgang etwas Tatsächliches herbeigebracht haben. Die LokalBau ist praktisch nur ein Vehikel. Es ist eigentlich ein Florian-Schmidt-Antrag. Dann frage ich mich: Warum machen Sie das? – Das haben Sie in ihrem zweiten Redebeitrag gesagt: Sie wollen irgendwie Aufarbeitung betreiben. Sie haben das zurückgewiesen und gesagt, es gab in Berlin schon viele Erfahrungen mit Filz und Korruption, mit Vetternwirtschaft und Parteibuchvergaben. Damit hat die CDU sehr gute Erfahrungen.
Das hat die Stadt sehr geprägt. Wahrscheinlich vor diesem Hintergrund vermuten Sie jetzt, dass es bei allen genauso ist wie bei der CDU. Ich glaube, Sie betreiben hier Geschichtsaufarbeitung. Das sollten Sie aber mit konkreten Vorlagen machen. – Danke!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich gehe jetzt mal davon aus, dass der CDU-Antrag kein Schaufensterantrag war, sondern ernst gemeint, weil das Grundproblem für die Griessmühle und viele andere Kulturstätten ja fortbesteht: Der Immobilienmarkt zerstört ihre Existenz; nicht der Markt, sondern die Marktakteure und deren rücksichtslose Profitsucht.
Die CDU will also zeigen, dass ihre Abkehr vom Neoliberalismus und der Verhimmelung des Marktes und von Profit ernst gemeint ist, und jetzt ruft sie: Lieber Staat! Schütze die Griessmühle und andere Clubs vor dem wilden kapitalistischen Markt! – Denn die Griessmühle ist nicht Opfer von irgendwelchen behördlichen Auflagen. Die Griessmühle ist nicht Opfer von planungsrechtlichen Dogmatikern in irgendwelchen Bauämtern oder von lärmsensiblen Nachbarn, sondern ausschließlich das Verwertungsinteresse des Grundstückseigentümers bzw. des Investors hat die Griessmühle um den Standort gebracht, genau besehen. Und deswegen haben wir im Kulturausschuss den Antrag ändern wollen. Der CDU-Antrag wollte nicht sagen: „Stoppt die Profiteure!“, sondern er wollte sagen: „Gebt den Opfern dieser Politik Asyl auf landeseigenen Flächen!“ – Das ist aber, werte Kollegen von der CDU, das falsche Signal. Es ging darum, die Griessmühle an ihrem Standort zu erhalten.
Aber sicher!
Herr Förster! Wenn es um Immobilienwirtschaft geht, kann man ja sagen: Es gibt verschiedene Akteure. Aber
(Dr. Dieter Neuendorf)
wenn jemand sein eigenes Grundstück besser verwerten will und damit eine angestammte Kultureinrichtung vertreibt, dann kommt es nicht auf die Gesinnung des Eigentümers an. Er macht genau das Gleiche.
Insofern geht es hier einfach darum, wie auf dem Markt Akteure – ob es Privatpersonen sind, Immobilienfonds oder meinetwegen auch Fonds von Sparkassen – agieren. Wir kennen auch Berliner Fonds von Berliner Sparkassen, die sich hier auf dem Immobilienmarkt sehr eigenwillig benehmen und benommen haben.
Zurück: Die Notlösung – da muss ich mich über Ihre Rede wundern, Herr Goiny, weil Sie gesagt haben, der Senat hat gar nichts gemacht, es hat niemand etwas gemacht – aber die Notlösung für die Griessmühle, wo der Senat sich engagiert hat und auch vorübergehende Unterkunft für die Teile der Griessmühle, ein bestimmtes Angebot in der Alten Münze geschaffen hat, das ist natürlich keine Lösung. Es geht eben nicht darum, eine Staatsarche zu schaffen – wie ich hier so das Gefühl hatte –, eine Rettungsinsel, auf der die bedrohten Clubs, die von privaten Immobilien und dem Markt vertrieben werden, aufgefangen werden. Es geht um den Erhalt der kulturellen Vielfalt überall in der Stadt. Man muss ihn überall sichern. Das heißt, man muss – da führt nichts drum herum – die Marktgeschehen steuern, wenn man die kreative Vielfalt sichern will, wenn man Freiräume in dieser Stadt sichern will, dann führt nichts daran vorbei, dass man regulierend in den Markt eingreift.
Sonst funktioniert das Gemeinwesen nicht, werte Kollegen von der CDU. Und wenn Sie einen Blick auf die Liste, Herr Goiny, der geschlossenen Clubs der letzten Jahre werfen: Sie werden dort fast ausschließlich, bis auf eine Ausnahme, stets ein Problem finden, das hinter der Schießung stand: dass der Grundstückseigentümer oder ein Nachbargrundstückseigentümer sein Grundstück besser verwerten wollte. Das ist der zentrale Grund, warum Freiräume und Kultureinrichtungen vertrieben werden.
Die Fragen, die Sie eben noch einmal angesprochen haben, baurechtliche oder lärmschutzrechtliche Probleme, die sind nicht gelöst. Die müssen wir noch angehen. Wir werden dies als diese Koalition auch kurzfristig machen. Aber eins ist klar: Das eigentliche Problem liegt woanders, nicht auf diesem Gebiet. Es ist vielleicht, sage ich jetzt mal zum Schluss, eine wirklich tröstliche Schlussfolgerung, wenn die CDU Berlin und auch die FDP Berlin einsehen, dass nicht der Markt alles zum Wohle der Allgemeinheit regelt, sondern dass man Profitegoismus begrenzen muss, dass Politik im Interesse des Gemeinwesens eingreifen muss, dann hat vielleicht dieser Fall Griessmühle auch noch neben dem vielen Misslichen eine gute Seite: Unsere Marktradikalen lernen dazu, dass man
steuern muss, wenn man das Gemeinwesen erhalten will. – Danke!
Herr Goiny! Eines ist doch klar, dass wir grundsätzlich die Änderung der Liegenschaftspolitik, und zwar die, die in der vorherigen Legislaturperiode begonnen worden ist, fortsetzen, und zwar viel konsequenter fortsetzen, dass wir auch Kultureinrichtungen, und dazu zähle ich zum Teil einige der Clubs, von denen hier die Rede ist, öffentliche Räume, wenn wir sie haben und wenn sie für die Clubs geeignet sind, natürlich auch zur Verfügung stellen wollen. Das ist völlig unstrittig. Die Frage ist nur, die wir hier gestellt haben: Worin besteht das Hauptproblem, das
wir im Augenblick in Berlin haben? – Es besteht durch die Entwicklungen auf dem Immobilienmarkt, und da werden wir nicht für alle bedrohten Kultureinrichtungen, ob Clubs oder Galerien oder sonst was, Möglichkeiten haben, und es ist auch nicht sinnvoll, sie auf öffentlichen Flächen unterzubringen, die wir vielleicht am Stadtrand haben,
sondern wir wollen die gemischte Stadt. Wir wollen, dass Clubs da, wo sie jetzt sind, auch bleiben können. Und wenn die Möglichkeit besteht, dass man ihnen Alternativen anbietet, wenn das nicht möglich ist, dann werden wir das tun. Insofern glaube ich, dass Sie jetzt hier Sprüche klopfen, aber wir als Koalition in dem Fall allen Clubs, die bedroht sind, auch anderen Kultureinrichtungen – da soll es ja keine Privilegien geben – versuchen zu helfen, in einer gemischten Stadt mit einem sehr angespannten Markt zu bestehen. – Danke!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gerade hatten wir die erste Lesung des Gesetzes zum Mietendeckel, und dazu passend jetzt die erste Lesung zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Wohnungsaufsichtsgesetzes. Der Kollege Laatsch sagte vorhin in seiner Rede, dass hier das nächste Unheil auf die Vermieter und Eigentümer zukommt. – Hier gibt es einen wesentlichen Zusammenhang, der allerdings ein anderer ist als der, den Herr Laatsch herbeifantasierte. Es geht vielmehr darum, dass es in der Wohnungspolitik nicht ein Instrument gibt, um den Wohnungsmarkt in den Griff zu bekommen, sondern es ist immer ein ganzer Strauß von Instrumenten, die man in der Wohnungspolitik einsetzen muss: Das ist die Neubauförderung, die Modernisierungsförderung, die Genossenschaftsförderung, das ist auch die Mietpreisregulierung und auch das ZweckentfremdungsverbotGesetz – und nun, eng damit verbunden, eine weitere Novelle des Wohnungsaufsichtsgesetzes.
Bei der Gesetzesänderung geht es um die Stärkung der Handlungsfähigkeit der bezirklichen Ordnungsbehörden beim Vorgehen gegen Leerstand und Verwahrlosung von
Wohngebäuden. Das gehört nun einmal zur Situation in dieser Stadt. Es ist doch ein Anachronismus, dass in der Zeit des angespannten Wohnungsmarkts überall in der Stadt Wohngebäude teilweise oder gänzlich leer stehen.
Ja, es ist ein Anachronismus. Ob man den beklatschen muss, weiß ich nicht.
Denn das geschieht nicht nur in problematischen oder unwirtlichen Stadtlagen, sondern auch in sehr guten und stark nachgefragten Wohngebieten haben wir mitunter verfallene Häuser. Ich denke, hier wird völlig klar, dass die Eigenverantwortung der Eigentümer und der freie Markt eben nicht alles regeln. Solche skandalösen Zustände gehören abgeschafft. Deswegen wird das Wohnungsaufsichtsgesetz geschärft. Ich denke, ein wichtiger Punkt ist die Durchsetzungsfähigkeit von Instands- und Herstellungsanordnung. Der nächste wichtige Punkt ist, dass die aufschiebende Wirkung des Widerspruchrechts ausgeschlossen wird. Und dann kommt die Regelung mit den Treuhändern, auf die alle schon gewartet haben, dass dann, wenn es überhaupt nicht funktioniert, wenn man einen Eigentümer nicht dazu bewegen kann, sein Wohnhaus nutzungsfähig zu machen und zu vermieten, man einen Treuhänder einsetzen kann und die möglichen Folgen wirtschaftlich absichert.
Es ist ein weitgehender Eingriff in die Eigentumsrechte; das ist völlig richtig. Demgegenüber ist die Mietpreisregulierung noch ganz harmlos. Ich erwarte jetzt einen Wettlauf zwischen Herrn Gräff von der CDU und Herrn Laatsch von der AfD, wer hier als Erster wieder eine Normenkontrollklage ankündigt, weil der Kommunismus vor der Tür steht. – Danke!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann meinen beiden Vorrednern gleich vorweg in einer Frage zustimmen: Der Antrag und auch der Änderungsantrag sind mit der Aussage, dass das Parlament per Mehrheitsbeschluss den Rechnungshof auffordert, tätig zu werden, schlicht nicht zustimmungsfähig, allein schon aus formalem Grundsatz.
Das geht so nicht, und das müssten Sie eigentlich wissen.
Kommen wir zu dem Inhalt. In einem kann ich meinem Vorredner auf gar keinen Fall folgen. Er hat etwas fortgesetzt, was hier gemacht wird, denn er hat Verdächtigungen ausgesprochen und behauptet, es gebe einen immensen Schaden. Sie haben von der Staatsanwaltschaft, von Filz, von unseriöser Geschäftstätigkeit gesprochen. Wenn man so etwas macht, dann sollte man wenigstens einen Ansatz von Begründung dafür bringen. Das haben Sie bis jetzt nicht gemacht, zumindest war es für mich nicht erkennbar. Dass Sie alles überprüfen wollen, ist völlig korrekt. Dafür ist das Parlament auch da. Ich finde auch, dass man da Transparenz einfordern kann, wenn man irgendwo der Meinung ist, dass… Man sollte aber das Ergebnis nicht vorwegnehmen, sondern sollte sagen: Wir wollen uns offen damit auseinandersetzen. – Ich für meinen Teil kann die Verdächtigungen, die Sie hegen, nicht erkennen. Ich weiß auch nicht, wo der Schaden eingetreten ist.
Ich will dazu aber sagen: Ich halte es grundsätzlich für sinnvoll, das Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten zur Sicherung der sozialen Ziele der Erhaltungssatzung auszuüben. Ich halte es auch für grundsätzlich richtig, dass das durch die Bezirke nicht nur für öffentliche Wohnungsbaugesellschaften, sondern auch für Genossenschaften und gemeinnützige Wohnungsbauträger ausgeübt werden kann. Das halte ich grundsätzlich für richtig. Sie dagegen bringen hier einen Generalverdacht gegen dieses Verfahren vor, und das weise ich entschieden zurück.
Zum zweiten Punkt. Ich denke, dass man bei diesem Verfahren immer zwei Sachen sichern muss – erstens, dass es sozial und nachhaltig ist, sonst macht die Ausübung des Vorkaufsrechts keinen Sinn.
Am Ende muss es nachhaltig und sozial sein. Es muss gesichert sein, dass die Ziele der sozialen Erhaltungssatzung mit dem Instrument tatsächlich erreichbar sind. Der zweite Punkt ist: Es muss auch wirtschaftlich seriös sein. Ich habe bis jetzt keinen Grund gesehen, dass das in diesem Fall wie auch in anderen Fällen – es ist ja nicht das erste Vorkaufsrecht und auch nicht das erste, das zugunsten Dritter ausgeübt worden ist, die also nicht-öffentliche Gesellschaften sind – nicht so ist. Ich habe bis jetzt keinen Anlass, aber wir werden ja sehen, was Sie dazu noch vorzubringen haben.
Ich bin auch der Meinung, dass man dafür – wenn diese beiden Voraussetzungen erfüllt sind – öffentliche Fördermittel ausreichen kann, und zwar sowohl für den Kauf – da gibt es ein Förderprogramm – als auch für den Anteilserwerb der Mieterinnen und Mieter, die dann
(Stefan Evers)
Genossenschaftsmitglieder werden. Beides sind sinnvolle Förderungen, beide sind nachhaltig. Beide nehmen auf Dauer Häuser und Wohnungen vom Markt und schaffen preiswerten Wohnraum. Dieses Ziel gilt es zu erfüllen, und zwar auf seriöser Grundlage. – Ich danke!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu fortgeschrittener Stunde – aber zu dieser Zeit haben die Clubs, über die wir hier reden, noch nicht offen.
Die Griessmühle ist kein Einzelfall.
Das ist ja eben sehr witzig gewesen! Da lachen wir mal.
Er reiht sich sozusagen in eine lange Kette von Verdrängungen von kulturellen und sozialen Einrichtungen ein. Ich bin der Meinung, vielleicht im Gegensatz zu meinen Vorrednern, dass auch die Clubs, über die wir hier reden, im Wesentlichen kulturelle Einrichtungen sind. Jenseits dessen, dass es Wirtschaftsbetriebe sind, erfüllen sie auch eine wichtige kulturelle Funktion. Insofern müssen wir uns insgesamt, sowohl von Wirtschaftsförderungsseite als auch von Kulturseite wie überhaupt von Stadtentwicklungsseite, um dieses Kulturleben in Berlin kümmern. Da bin ich jetzt völlig d’accord und würde nicht, was hier unterstellt worden ist, sagen: Wir kümmern uns sozusagen nur um Kultur, die kein Geld bringt. – Das ist nicht unsere Position.
Jetzt zu der CDU-Position: Sie beklagen sonst immer – und da sind Sie ganz konsequent –, dass der Staat sich überall einmischt, und wollen, dass der Markt alles regelt. Wenn es der Markt, wie in dem Fall, anders regelt, dann rufen Sie wiederum nach dem Staat. Dann soll der auf einmal helfen.
Aber witzigerweise, Herr Evers, möchte die CDU nicht, dass man in die Verwertungsinteressen des Grundstückseigentümers eingreift, dem der Club nicht passt, sondern Sie wollen, dass der Staat sozusagen den Vertriebenen Asyl gewährt. Das ist meines Erachtens überhaupt nicht der richtige Weg.
Da sind die Politiker gefordert, und zwar die Politiker im Bezirk wie im Senat, tätig zu werden, und zwar in Richtung des Eigentümers. Denn es ist schon gesagt worden: Es kann gar nicht sein, dass man versucht, sozusagen eine Arche aufzubauen, wo die ganzen vertriebenen Kultureinrichtungen des Landes gesammelt werden und z. B. dieser Club wie andere Clubs in eine Brache meinetwegen am Stadtrand ziehen, und wir machen ein Gewerbegebiet für vertriebene Clubeinrichtungen auf.
Insofern ist diese ganze Idee, die Sie hier vortragen, völlig inkonsequent. Das wissen Sie auch. Sie wissen, dass es so nicht geht; Sie wissen, dass wir hier keine Einzelanträge über einzelne Kultureinrichtungen beschließen können. Sie wissen auch, dass wir nicht per Parlamentsbeschluss den Senat auffordern können, einem konkreten Club eine Immobilie zuzusprechen. Sie wissen, dass wir das nicht machen werden und dass das auch nicht geht.
Sie wissen auch, dass es vielfältige Aktivitäten im Bereich der Kultur gibt, Arbeitsräume für alle Kulturbereiche zu sichern, und nicht nur für die Clubs, denn die haben viele Probleme.
Insofern glaube ich einfach, dass der ganze Antrag schlichtweg – und das ist das Üble an dem Antrag: Sie versuchen, aus der existenziell problematischen Situation eines Clubs politischen Benefit zu ziehen – völlig überflüssig ist.
Meines Erachtens versuchen Sie auch ein bisschen mit dem Problem, politischen Kredit bei den Leuten zu bekommen, für die Sie eigentlich gar nichts tun wollen. Und noch ein Hinweis an Sie:
Herr Evers! Letztendlich werden wir das nur klären können, wenn man auch an das Gewerbemietrecht rangeht, dass man nämlich die Nutzer, die Gewerbebetriebe vor der Willkür der Eigentümer schützt. Das gehört
(Dr. Dieter Neuendorf)
genauso dazu, denn in einem Gewerbe sind Investitionen und Eigentum, und ein besserer Schutz der Nutzer von Immobilien, auch von gewerblichen Immobilien, ist in diesem Land überfällig.
Was wir noch brauchen, ist unbedingt, dass die Gemeinden bessere Steuerungsinstrumente bekommen, um eine Mischung im Interesse der Gemeinde erreichen zu können. – All diese Voraussetzungen haben wir jetzt nicht; das wird auch dem Club nichts nutzen. Was wir aber machen können, ist, generell die Bedingungen für die Clubs zu verändern. Da gibt es viele Fragen – Wirtschaftsförderung, Kulturförderung, Baurecht. Was wir auch tun können, ist zu versuchen, politisch Einfluss auf den Immobilieneigentümer zu nehmen und deutlich zu machen, was das Interesse der Stadt ist, und der ständig höheren Profitverwertung durch die Grundstückseigentümer Grenzen zu zeigen, und zwar im Interesse des Gemeinwesens und der Berliner Clubkultur.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Heute ist ja der Tag der Bekenntnisse, und da wird viel über Verfassung geredet. Bekenntnisse, das sagt mir meine Lebenserfahrung, zeugen stets, wenn sie mit Eifer vorgebracht und Eifer abverlangt werden, von großer Verunsicherung.
Es ist so ein bisschen das Pfeifen im Wald: Wenn die Zuversicht schwindet, verlangt man immer Bekenntnisse ab, davon habe ich schon sehr viel in meinem Leben erfahren.
Das ist ein guter Grund, gegen Ihren Antrag zu sein.
Zweitens: Soll ich mir Sorgen machen um die Verfassungstreue der CDU, Herr Evers? – Das habe ich Sie schon in der ersten Lesung gefragt, denn Sie haben hier einen Antrag ins Parlament eingebracht, mit dem Sie eindeutig verlangen, dass dieses Parlament beschließt, dass eine Volksinitiative nicht auf dem Boden der
(Frank-Christian Hansel)
Verfassung ist. Das kommt dem Parlament nicht zu, das wäre ein Verfassungsbruch, Herr Evers!
Drittens: Liebe Kollegen von der CDU! Die CDU insistiert schon seit geraumer Zeit, dass dieser Artikel 15 irgendwie ein Betriebsunfall war. Heute haben Sie noch nachgelegt, Herr Evers, Sie haben gesagt: Na ja, das hat man gemacht, um diese merkwürdige SPD sozusagen auf einen Grundkonsens zu bringen. – Ich sage: Nein, dieser Artikel ist ein wichtiger Eckpfeiler des Grundgesetzkonsenses. Wer sich mit der Entstehungsgeschichte des Grundgesetzes befasst – wie Sie es offensichtlich versucht haben –, sollte das eigentlich wissen. Das Verständnis vom Gewordensein des Grundgesetzes hilft auch, das Grundgesetz richtig zu verstehen, Herr Evers. Weil dem so ist, erlaube ich mir einmal, mit Genehmigung des Präsidenten, aus einer Schrift von Herrn Otto Heinrich von der Gablentz, die er 1946 in Berlin im Wedding-Verlag veröffentlicht hat, zu zitieren. Ich habe das Buch auch mitgebracht, falls Sie es nachlesen wollen. Ich zitiere einmal, was der Kollege geschrieben hat. „Gemeineigentum und seine Grenzen“, heißt die Überschrift. „Brauchen wir, um die öffentliche Wirtschaftslenkung zu sichern, eine Sozialisierung der Produktionsmittel?“, fragt Herr von der Gablentz.
Das ist für uns nicht eine Frage des Grundsatzes, sondern des Maßes. Auf der einen Seite sehen wir im Privateigentum ein Naturrecht des Menschen.
Ein Stück weiter:
Auf der anderen Seite lässt sich keineswegs alles Privateigentum an Produktionsmitteln mit jener Freiheitssphäre rechtfertigen. Eigentum an Monopolgütern, das andere ausschließt, Eigentum in solchem Ausmaß, dass es Macht über Menschen verleiht, die politische Bedeutung gewinnt und damit Staat im Staate schafft, widerspricht dem naturrechtlichen Grundsatz.
Der Kollege Otto Heinrich von der Gablentz war Mitbegründer der Berliner CDU. Er war Professor hier an der Universität. Otto Heinrich von der Gablentz hatte viele Funktionen, und er hat über das Gemeineigentum gesagt, dass es eben in der sozialen Marktwirtschaft das Gegenstück zum Privateigentum ist.
Die Garantie des Privateigentums hat notwendigerweise auch die Sozialisierung als Gegenstück. Das sind zwei Säulen dieser Verfassung, und das haben Sie offensichtlich nicht verstanden.
Otto Heinrich von der Gablentz hat dann Mitte der Sechzigerjahre, so hört man, die CDU verlassen,
weil die CDU seiner Meinung nach nicht reformfähig war. Das war ein sehr weitsichtiger Mann.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Masterplanserie der CDU ist schon angesprochen worden, das ist eine Kette der wohnungspolitischen Inkompetenz.
Der Masterplan 7, den Sie uns hier vorstellen, ist aber eine besondere Perle in dieser Kette, Herr Gräff!
Er wird gerade abgelenkt durch die Kollegin Schmidberger, aber er kann ja beides, er kann auch noch zuhören.
Dieser Perle, Masterplan Nr. 7, ich hatte es schon in der ersten Rederunde gesagt, Herr Gräff – er hört gar nicht zu –, ist ein Freibrief zur Plünderung der Stadtkasse, wie es ihn seit der alten Westberliner Wohnungsbauförderung nicht mehr gegeben hat – Herr Gräff, Sie haben ja darauf gewartet –, darauf habe ich schon in der ersten Rederunde hingewiesen. Aus diesem System ist die CDU unter Diepgen und Landowsky etwas beschämt ausgestiegen, aber – Herr Gräff und Herr Dregger – die CDU von heute steigt wieder ein.
Das Subjekt, das hier gefördert werden soll – Herr Gräff –, ist der Vermieter. Der Mieter ist nur der Geldbote, er überbringt das Geld dem Vermieter nur.
Die interessante Frage ist nur – Herr Gräff, Sie haben sie schon angesprochen –: Worin liegt der Unterschied zu dem alten System? Das alte System war eine Objektförderung, es hat die Mieten gesenkt. Beim Auslaufen dieser Förderung, die ja irgendwann einmal zu Ende ist, ist das Mietniveau unter dem des freien Markts, oder sollte es zumindest sein. Das heißt, es gibt eine Nachwirkung, wenn ich die Objektmiete senke. Die Mieten waren außerhalb des Mietspiegels. Wenn sie in den Mietspiegel zurückkehren, haben sie dann also eine senkende Wirkung. – Herr Gräff! Bei Ihnen ist es jetzt andersherum: Die Mieten werden hochsubventioniert, und sie bleiben
im Markt. Das heißt, Sie wollen mit Ihrem Vorschlag die Mieten nach oben treiben, denn sie sind Bestandteil des Mietspiegels.
Endet die Förderung, entweder weil dem Staat das viele Geld ausgeht, das er bezahlen muss, oder weil das Subjekt, das Sie angeblich fördern wollen, aus der Bezuschussung herausfällt, weil es vielleicht mehr Einkommen hat, dann muss es in einem Sprung, von heute auf morgen, Mieten zahlen, die es nicht zahlen kann. Dann muss der Mieter auf einmal Mieten von 13 Euro pro Quadratmeter zahlen, die er bis jetzt durch Ihre Förderung zahlen konnte. Er stürzt sofort ab und verliert seine Wohnung. Das ist absolut absurd, das ist sozusagen staatlich subventionierte Mietpreistreiberei.
Nun, Herr Gräff, haben Sie selbst darauf hingewiesen – – Es ist heute schwierig mit Ihnen, da Sie ständig abgelenkt sind. Sie wollten den Unterschied zum Wohngeld wissen.
Macht nichts! Wahrscheinlich versteht Herr Gräff das sowieso nicht. – Der Unterschied zum Wohngeld ist: Das Wohngeld finanziert keine Mondmieten. Das Wohngeld hat vier Faktoren: die Wohnungsgröße, die Personenzahl, die Einkommens- und die Miethöhe. Diese Dinge sind beim Wohngeld zu berücksichtigen. Dann gibt es noch die Mieteinstufung. In Berlin sind wir auf Stufe vier von sechs, bald wird es ja sieben geben. – Herr Gräff! Ihre hier vorgeschlagene Förderung hat gar keine Mietbegrenzung, die gibt es einfach nicht, sondern Sie steigen bei 8 Euro ein und begrenzen allein die Höhe des Zuschusses. Was Sie hier vorgeschlagen haben, ist völlig irre. Sie haben den Zuschuss allenfalls gedeckelt, und Wohngeld ergibt sich nicht – wie es etwa bei Ihnen ist – sozusagen einfach aus einer Fehlbedarfsfinanzierung, also zwischen 8 Euro und der eigentlichen Höhe der Miete, sondern beim Wohngeld wird der Zuschuss aus diesen vier Faktoren errechnet, und zwar aus dem Einkommen und der Höhe der Miete. Das heißt, steigt das Einkommen, sinkt der Zuschuss zur Miete. All das findet in Ihrem Vorschlag nicht statt. Ihr Vorschlag ist schlichtweg unverschämt, ein unverschämter Raubzug auf die öffentlichen Kassen.
Während die Koalition – was Sie ja immer einfordern – versucht, die Mieten zu begrenzen, versucht die CDU in Berlin ein Mietsteigerungsprogramm aufzulegen
Nein, kein Quatsch! Schauen Sie sich einmal Ihren Antrag an! –, frei nach dem Spruch der Immobilien
wirtschaft, der lautet: Unsere Mieten sind nicht zu hoch, die Leute verdienen zu wenig, also wollen wir ihnen noch Geld aus der Staatskasse drauflegen. – Da ich zum Schluss kommen muss: Was Sie vorgeben, fördern zu wollen, Herr Gräff, ist die glatte Lüge.
Es ist die glatte Lüge, das muss ich einmal so klar sagen. Haben Sie einmal ausgerechnet, was ein Polizist – um den es hier angeblich geht – für ein Einkommen hat? Ich kann Ihnen sagen – ledig, Einführung, erste Stufe inklusive: Er hat 2 295 Euro Einkommen. Rechnen Sie das einmal aus! Ihr Mietergeld kann er gar nicht bekommen.
Ein Haushalt mit mittlerem Einkommen kann nach Ihrem Vorschlag nie im Leben Ihr Mietergeld bekommen. Es ist die Höhe, dass Sie nicht nur in die Staatskasse greifen, sondern auch noch behaupten, Sie tun das für Menschen mit mittlerem Einkommen. Das ist grundlegend falsch.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir reden hier zum zweiten Mal über diesen Antrag der FDP-Fraktion, und zwar überflüssigerweise. Ich fange mal damit an, was ich am Ende meiner Rede in der ersten Lesung gesagt habe: Der FDP Antrag ist nicht nur ohne Turbo, sondern – im Gegenteil – von mangelnder fachlicher Qualität. Sie entschleunigen damit die Parlamentsarbeit.
Was jetzt Herr Gräff gesagt hat, setzt – außer, dass er sich versprochen hat, nehmen wir es einmal hin – dem Ganzen die Krone auf, indem er über etwas ganz anderes geredet hat, als Sie beantragt haben.
Kommen wir zu Ihrem Antrag zurück, Herr Czaja, und auch zu Ihrer Kurzintervention. Ich denke einfach, Berlin wird – musterbauordnungstreu wie immer – in der nächsten Novelle die Typenbaugenehmigung aufnehmen. Das ist völlig unstrittig und gar kein Problem.
Alles, was Sie sonst dazu sagen, ist grundsätzlich falsch. Ich frage mich, Herr Czaja, Sie sind doch kein bauvorlagenberechtigter Ingenieur oder Architekt.
Aber Sie arbeiten als Projektentwickler. Dann hätten Sie doch mal in Ihrer Firma die Kollegen fragen können, wie in Berlin ein Gebäude im Hochbau genehmigt wird. Das, was Sie hier erzählt haben, hat mit der Baugenehmigungsrealität und den Verfahren nichts zu tun. Die Behauptung, die Sie uns hier unterjubeln wollen, durch eine Typenbaugenehmigung würden die Baugenehmigungsverfahren beschleunigt, stimmt überhaupt nicht.
Wenn Sie ein Gebäude mit Typenbaugenehmigung in Treptow genehmigt bekommen haben, dann können Sie dafür in Wilmersdorf oder Köpenick dafür keine Baugenehmigung bekommen. Könnten Sie nicht. Denn was ist eine Baugenehmigung?
Was ist eine Baugenehmigung?
Hören Sie doch mal zu! – Was ist eine Baugenehmigung? – Der Baukörper insgesamt, der wird sowieso nicht im Baugenehmigungsverfahren geprüft, sondern was heute, nach den jahrelangen Deregulierungen, die Sie gemacht haben, von einer Genehmigungsbehörde genehmigt wird: Sie reichen das ein, von einem vorlageberechtigten Architekten geprüft – der muss das dann auch unterzeichnen, dass der Baukörper nach Recht und Ordnung erstellt wird –, dann müssen Sie den Statiker zureichen, dann müssen Sie das Brandschutzgutachten zureichen, und
dann erst geht das Genehmigungsverfahren zum Planungsrecht und zu allen anderen Behörden.
Nein, jetzt hören Sie mal zu! – Für die erste Prüfung der Vollständigkeit der Unterlagen hat die Baugenehmigungsbehörde zwei Wochen Zeit. Dann beteiligen sie die anderen Bereiche. Das müssen Sie bei jeder Baugenehmigung, auch bei der Typenbaugenehmigung, machen.
Und wenn alle Zuarbeiten zurückkommen, haben die vier Wochen Zeit, um die Genehmigung zu erteilen. Daran ändert sich überhaupt nichts, wenn Sie eine Typenbaugenehmigung abgeben. Denn sowohl in Treptow als auch in Köpenick oder Charlottenburg brauchen Sie die planungsrechtliche Einordnung, brauchen Sie die Zustimmung der unteren Straßenverkehrsbehörde, brauchen Sie Grundwassersachen. Also, Sie brauchen alles Mögliche, was Sie jetzt auch brauchen, genauso. Das Einzige, was Sie vielleicht nicht brauchen würden, ist die bautechnische Begutachtung des Gebäudes selber. Aber diese prüft das Amt auch gar nicht. Der vorlageberechtigte Ingenieur, der einreicht, muss mit seiner Unterschrift bestätigen, dass es allen Vorschriften entspricht. Sie haben hier also ziemlichen Mist erzählt! – Entschuldigung!
Ich komme zum Schluss. Sie haben hier sehr fern von der Sache geredet, obwohl Sie es eigentlich besser wissen sollten.
[Vereinzelter Beifall bei der LINKEN
der SPD und den GRÜNEN –
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Evers! Sie haben mit Ihrem Antrag einen Antrag gestellt, über den Sie hier nicht gesprochen haben. Im Prinzip war es schon die ganze Zeit so: In der ersten Lesung wurde er nicht besprochen, im Ausschuss wurde er eigentlich auch nicht besprochen. Heute haben Sie eine Rede gehalten, die mit dem Inhalt des Antrags kaum etwas zu tun hatte.
Ich glaube, das ist auch besser so, denn in dem Antrag ist nicht wirklich etwas Sinnvolles enthalten.
Wie wollen Sie denn – laut Ihrem Antrag – die Probleme des Berliner Wohnungsmarkts lösen? – Sie wollen eine Absichtserklärung, ein sogenanntes Bündnis mit allen in diesem Bereich tätigen Akteuren abschließen und dann
(Iris Spranger)
regelmäßige Stuhlkreise mit dem Regierenden Bürgermeister zusammen einführen. Damit wollen Sie die Probleme dieser Stadt beim sozialen Wohnungsbau klären. Sie tun damit so, als ob die Widersprüche und Konflikte, die es in der Stadt in dieser Frage gibt, irgendwie ein Missverständnis sind und man sich nur einmal zusammensetzen, eine Goodwillerklärung abgeben und sich dann regelmäßig im Kreis mit dem Regierenden Bürgermeister treffen müsste – und dann wird alles gut.
Herr Evers! Um hier keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Grundsätzlich bin ich ein Freund von Runden Tischen und von Bündnissen, allerdings mit klar definierten Beteiligten und klar definierten Problemen. Wenn klar die Interessen der verschiedenen Teilnehmer, die Ziele zusammengestellt werden, dann kann man da auch tragfähige Kompromisse und zielführende Lösungen erarbeiten. Aber das, was Sie hier vorschlagen: Wir treffen uns alle mal, und der Regierende Bürgermeister gibt dem Parlament alle halbe Jahre einen Bericht darüber, dass alle, die guten Willens sind und Wohnungen bauen wollen, zusammengesessen haben –, ist ein Placebo. Dabei kommt nichts heraus. Zu konkreten Fragen gibt es solche Runden schon. Wo man sich mit konkreten Fragen befasst, wo alle Beteiligten zusammenkommen, da ist es eine sinnvolle Sache, aber diese Willenskundgebungen und dieser Akteursstuhlkreis sind sinnlos. Dass man in bestimmten Situationen auch mal ein symbolisches Bündnis braucht, will ich nicht bestreiten, aber als permanentes Arbeitsgremium taugt das nicht. Ihr Masterplan I ist deshalb ein ziemlicher Rohrkrepierer. – Danke!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Obwohl es auf den ersten Blick nicht so aussieht, reiht sich dieser Antrag in das AfD-Prinzip ein: populistische Blasen statt Sachauseinandersetzung. – Hat man die Fehlbelegungsabgabe mit Gründen abgeschafft, und diese Gründe akzeptiert sogar die AfD, so könnte man sie bei veränderten Bedingungen wieder einführen. Das hört sich zunächst logisch an, dann müssten Sie aber die Gründe dafür darlegen. Das tun Sie nicht. An dem Punkt ist dann schon Schluss mit der Sacharbeit. Wie viele Sozialwohnungen gibt es in Berlin mit welcher Auslaufkurve? – Sie haben gesagt, gefühlt 100 000. Das stimmt nicht so, aber damit muss man sich auseinandersetzen. Wie hoch sind die Sozialmieten in diesen Sozialbauwohnungen?
Wie viele dieser Sozialwohnungen sind von Mietern belegt, die nicht WBS-berechtigt sind? Da haben Sie gesagt, gefühlt 50 Prozent. Sie gehen mit der Realität immer so um. Dazu gibt es Untersuchungen. Vielleicht hätten Sie sich mal mit denen auseinandersetzen sollen. Wie verteilen sich diese auf die verschiedenen Fördertypen? Das ist alles ein bisschen schwer. Dazu muss man in die Sacharbeit einsteigen. Das wollen Sie nicht. Sie blasen hier nur etwas auf.
Dann kommt es: Sie beziehen sich auf das Gesetz über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen, kurz AFWoG genannt. Auf das haben Sie sich berufen. In § 3 Abs. 4 dieses Gesetzes stehen die Voraussetzungen für die Einführung einer Fehlbelegungsabgabe drin, nämlich dass die Kostenmieten in öffentlich geförderten Mietwohnungen die ortsüblichen Mieten vergleichbarer nicht preisgebundener Wohnungen erheblich unterschreiten müssen.
Da hätten Sie sich mal damit auseinandersetzen müssen, wie hoch die Mieten in Berlin im nichtgeförderten
(Iris Spranger)
Bereich sind und wie hoch die Sozialmieten ausfallen. Das machen Sie alles nicht – keine rechtliche Grundlage! Ich gebe Ihnen mal einen Tipp: Die Sozialmieten lagen 2017, als diese rot-rot-grüne Regierung den Auftrieb der Sozialmieten gestoppt hat, bei 70 Prozent über 6,75 Euro. 70 Prozent der Sozialwohnungen hatten höhere Mieten als 6,75 Euro. Vielleicht gucken Sie sich mal die Realität an und blasen so was nicht so auf! Sie orientieren sich nur an der gefühlten Realität, an realitätsresistenten Glaubenssätzen.
Es kommt aber noch viel schlimmer – schierer Populismus: In Ihrer Begründung steht:
Kein Ziel ist es, Mietern mit höheren Einkommen gegenüber den übrigen Besserverdienenden einen Sondervorteil zu verschaffen auf Kosten der Allgemeinheit.
Das steht in Ihrer Begründung, und das ist purer Populismus, denn klar: In Gropiusstadt, im Märkischen Viertel oder in der Rollbergsiedlung wohnen die Besserverdienenden, die C-4-Professoren, Ärzte, Architekten, vielleicht auch ein paar AfD-Abgeordnete. Sie gerieren sich immer als Sprecher für den kleinen Mann, für den unteren Mittelstand und sagen, dass Leute mit einem Jahreshaushaltseinkommen – das haben Sie eben wieder gemacht – von 19 200 Euro – das sind nämlich 20 Prozent über den 1 600 Euro im Monat in Berlin – Besserverdienende seien und nichts in Sozialwohnungen zu suchen haben. Das ist doch wohl – – Ich halte mich jetzt mal ein bisschen zurück und sage: So sieht Ihre Realität aus. Sie titulieren Leute mit einem derart niedrigen Einkommen als solche, die da nicht hingehören, als Besserverdienende. In meinen Augen, liebe Kollegen von der AfD, ist das Sozialzynismus, Populismus, und zwar ganz ohne jede Sachkenntnis. Das führt irgendwann ins Abseits.
Sehr geehrte Frau Präsidenten! Meine Damen und Herren! Ich wiederhole zum Anfang gerne, was ich schon einmal bei der Diskussion der beiden Anträge, die hier eigentlich zur Debatte und zur Abstimmung stehen, gesagt habe, nämlich dass die Genossenschaften in Berlin froh sein können, dass nicht nur die linke Seite des Hauses, sondern alle Fraktionen offensichtlich ihr Herz für die Genossenschaften entdeckt haben. Das ist erst einmal grundsätzlich positiv. Ich muss aber in Richtung der Antragsteller hinzufügen, dass die Bekenntnisebene – die hat Frau Meister jetzt noch einmal wiederholt – nicht ausreicht, sondern dass man sich tatsächlich in die Niederungen der Sachfragen begeben muss, wenn man die Probleme verstehen will, vor denen die Genossenschaften konkret stehen.
Da haben sich die Beiträge von Frau Meister und Herrn Gräff ein bisschen widersprochen. Herr Gräff hat nämlich darauf hingewiesen, dass man heutzutage – und übrigens auch bei normalen Grundstückspreisen –, wenn das Land Berlin verkauft, auch nicht bei Genossenschaften zu Mietpreisen bzw. zu Gestehungskosten von unter 12 bis 14 Euro kommt.
Sie haben darauf hingewiesen, dass die Mieten bei den Genossenschaften so gering sind. Das ist eins der entscheidenden Probleme. Dazu gehört auch das Grundstücksproblem. Nun ist Ihr Antrag schon etwas älter. Der eine stammt von Mai 2018. Wir haben im Ausschuss in Zusammenhang mit einer Anhörung darüber beraten. Der zweite Antrag ist nach der Anhörung nachgeschoben worden. Er wurde ein bisschen konkretisiert, und man hat versucht, sich einigen Problemen zu nähern, die die Genossenschaften dargestellt haben. Insbesondere kamen Sie zu dem Schluss, dass man den Genossenschaften Grundstücke zum Verkehrswert verkaufen – etwas anderes machen wir sowieso nicht – und man sie von der kooperativen Baulandentwicklung bei der Neulandgewinnung ausnehmen sollte. Das waren Ihre Schlussfolgerungen aus der Anhörung. Liebe FDP! Bei allem Verständnis, dass Sie eine gewisse Distanz zum Kollektiveigentum haben, ist das zu wenig, wenn Sie ernsthaft etwas für die Genossenschaften in dieser Stadt tun wollen.
Ich komme mal zu dem ersten Punkt, nämlich zur Bereitstellung von Bauland. Da gibt es durchaus jede Menge Probleme. Es gab Grundstücke, die den Genossenschaften in zwei Chargen angeboten wurden. Da gibt es immer wieder Konzeptverfahren und Direktvergaben. Es sind nicht so viele, und es geht auch nicht so schnell, wie sich manche das wünschen, aber das Land Berlin hat auch nicht so viele ungenutzte Wohnungsbaugrundstücke. Vor allem gibt es sie nicht in beliebiger Größe und Lage. Die Genossenschaften haben deutlich gemacht, dass es ihnen nichts nützt, wenn man ihnen Grundstücke jwd anbietet.
(Christian Gräff)
Manche Genossenschaften können nur bauen, wenn sie ihre Bestände arrondieren. Sie können das nicht anders aufgrund der Verwaltungsstrukturen, die sie haben. Es gibt solche Genossenschaften. Man muss sich einfach der Realität stellen – und den ganz vielfältigen Genossenschaften. Das sollten Sie aus der Anhörung gelernt haben, liebe FDP-Kollegen. Wir haben nicht nur große und kleine Genossenschaften, nicht nur alte und junge, wir haben nicht nur eigenkapitalstarke und eigenkapitalschwache. Die Bedingungen für die Genossenschaften sind höchst unterschiedlich.
Insofern zum Beispiel – kommen wir zur Bodenpolitik – werden die Grundstücke im Erbbaurecht angeboten. Manche Genossenschaften nehmen das gerne in Erbbaurecht, andere lehnen das grundsätzlich ab, und zwar nicht, weil sie verstockt sind, sondern weil in ihrer Geschäftstätigkeit, die zum Beispiel 100 Jahre alt ist, eine derartige Form der Entwicklung der Genossenschaften überhaupt nicht vorgesehen ist. Also müsste man auf dieses Problem eingehen.