Karlheinz Nolte

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Danke schön, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Wir haben im Rahmen der Haushaltsberatungen wenig Zeit, uns mit diesen beiden wichtigen Anträgen auseinanderzusetzen, und deshalb werden wir sie im Ergebnis auch an den Bildungsausschuss und an den Hauptausschuss überweisen, damit sie dort ausgiebig diskutiert werden können. Ich will aber doch ein paar Worte einerseits zur Bilanz bei den Schulsanierungen und andererseits zum Ausblick sagen.
Zur Bilanz: Sie können der Antwort des Senats auf die Schriftliche Anfrage meines Kollegen Joschka Langenbrinck vom Januar dieses Jahres entnehmen, dass in den Jahren 2009 bis 2014 in den Bezirken 2 850 Sanierungsmaßnahmen an Berliner Schulen durchgeführt wurden. In diesen fünf Jahren von 2009 bis 2014 wurden fast 400 Millionen Euro für die Sanierung ausgegeben. Dazu kamen in den Jahren 2009 bis 2011 über 500 Millionen Euro aus dem Konjunkturprogramm II für Modernisierungen, Instandsetzungen und Neubau von Schulen. Wenn man die anderen Finanzmittel, die auch noch für Sanierungsmaßnahmen genutzt worden sind, dazu nimmt, summiert sich das in den fünf Jahren auf insgesamt 1,4 Milliarden Euro. Ich denke, das ist ein Beitrag, der sich durchaus sehen lassen kann. Und wie sähen die Schulen heute aus, wenn wir nicht seit 2009 sehr angestrengt dieses Sanierungsprogramm vorangetrieben hätten. Das im Jahr 2014 beschlossene Sondervermögen „Infrastruktur der Wachsenden Stadt“ wird uns bei der
Sicherung und beim Ausbau der Bildungsinfrastruktur ein weiteres großes Stück voranbringen.
Es wurde heute schon mehrmals gesagt, der Haushalt steht unter dem Motto „konsolidieren und investieren“. Je mehr es uns gelingt, dabei den Schwerpunkt zugunsten des Investierens zu verschieben, desto mehr Mittel werden wir auch für die Sanierung und für den Neubau der Berliner Schulen zur Verfügung haben. Im vorherigen Tagesordnungspunkt haben wir sehr viel über zusätzliches Personal geredet. Das ist ein Bereich, der auch z. B. in den Bürgerämtern wichtig ist, aber den anderen Bereich, das Investieren, zu verstärken, ist eine Aufgabe, die wir uns in den kommenden Jahren mit höchster Priorität vornehmen müssen, damit wir noch stärker die Sanierung der Schulgebäude und der übrigen Infrastruktur vorantreiben können.
Einige Worte zum Ausblick: Voraussetzung für einen zielgerichteten Einsatz der Sanierungsmittel für die Schulen ist eine seriöse Bestandsaufnahme in den Bezirken. Die meisten Beobachter und Beteiligten, einschließlich der Lehrer, Eltern, Schüler, verstehen gar nicht, dass es so etwas nicht gibt, dass es erst von der Landesebene angeschoben werden muss. Deshalb ist es aber gut, wenn die gemeinsame Arbeitsgruppe von Senat und Bezirken mit dem Titel „Statuserhebung Sanierungsbedarf“ bis zum 30. März 2016 einen Vorschlag für eine einheitliche Erhebung des Sanierungsbedarfs in den Bezirken machen wird. Auf dieser Grundlage können dann in den Bezirken Zeit- und Maßnahmenpläne erarbeitet und umgesetzt werden, die den Abbau des Sanierungsstaus dann auch für die am Schulleben Beteiligten – die Lehrer, Eltern und Schüler – transparent und nachprüfbar machen. Die Bestandsaufnahme – Frau Kittler, da stimme ich Ihnen zu – fehlt, und der Abbau des Sanierungsstaus ist nicht transparent genug. Ich glaube, da müssen alle Beteiligten nacharbeiten. Ich denke, die Arbeitsgruppe von Senat und Bezirken wird auch Vorschläge dazu machen.
Wie gesagt, da meine Redezeit auch zu Ende ist: Wir werden die Anträge an den Bildungsausschuss und den Hauptausschuss überweisen, und dann sehen wir weiter.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Eigentlich sollten ja die Reden zu Protokoll gegeben werden. Deshalb habe ich hier so eine lange Rede geschrieben. Aber nach der Rede von Frau Kittler will ich mich auf zwei Sätze beschränken.
Der erste Satz: Über den Antrag der Linken und der Grünen – „7 000 Euro Schulsanierungsprogramm für Bezirke umsetzbar machen“ – haben wir hier ausgiebig am 12. März 2015 gesprochen. Das, was ich damals gesagt habe, gilt immer noch und kann man im Protokoll nachlesen.
Der zweite Satz: Frau Kittler! Sie haben kritisiert, aus welchen Quellen der Verfügungsfonds gespeist wird – nicht, dass der Verfügungsfonds überhaupt gebildet wird. 5 Millionen Euro fließen in den „Verfügungsfonds für die allgemeinbildenden, beruflichen und zentral verwalteten Schulen“ – so heißt er ja – aus dem bisherigen „7 000Euro-Schulsanierungsprogramm“, und 5 Millionen Euro kommen aus dem bisherigen Personalkostenbudget. Frau Kittler! Unser gemeinsames Ziel ist es doch, die Schulen in ihrer Eigenständigkeit zu stärken und ihnen mehr Mittel für die eigenverantwortliche Bewirtschaftung zu geben. Wenn die Schulen jetzt die Möglichkeit bekommen, über diese beiden Töpfe im Rahmen ihrer Selbstbewirtschaftung zu verfügen, dann ist das eine gute Sache. Da wir dieses Vorhaben des Senats richtig finden, lehnen wir logischerweise Ihren Antrag heute hier ab.
(Regina Kittler)
Danke schön, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Über die Flüchtlingspolitik im Allgemeinen haben wir ja vor 14 Tagen in der Aktuellen Stunde gesprochen. Heute geht es um einen speziellen Fall: den Antrag der Piraten, in dem der Senat aufgefordert wird, das Wohnungsunternehmen berlinovo zur Unterbringung von Flüchtlingen zu verpflichten. Ich möchte dazu drei kurze Bemerkungen machen.
Erstens: Da, wo der Senat verpflichtend Einfluss nehmen kann, tut er es bereits. Wir haben heute in der Aktuellen Stunde über das Gesetz über die Neuausrichtung der sozialen Wohnraumversorgung in Berlin gesprochen. Im Artikel II dieses Gesetzes werden die Aufgaben und Ziele der landeseigenen Wohnungsunternehmen genannt. In § 2 wird gesetzlich festgelegt, dass ein bestimmter Anteil der jährlich freiwerdenden Wohnungen an Wohnberechtigte besonderer Bedarfsgruppen wie Obdachlose, Flüchtlinge, betreutes Wohnen und vergleichbare Bedarfsgruppen vergeben werden sollen.
Zweitens: Da, wo der Senat nicht verpflichtend Einfluss nehmen kann, tut er es mit Überzeugungskraft und mithilfe freiwilliger Vereinbarungen mit den Wohnungsunternehmen. Das gilt für die nicht landeseigenen Wohnungsgesellschaften, für die Wohnungsgenossenschaften und auch für die freien Wohnungsunternehmen. Zu diesen Unternehmen gehört auch die berlinovo, die eben keine landeseigene Wohnungsgesellschaft ist, jedenfalls bisher nicht. Solche freiwilligen Vereinbarungen sind für den Senat teilweise ein mühseliges Geschäft, aber sie sind in jedem Fall besser als eine in größter Not vorgenommene Beschlagnahme von Wohnungen.
Und jetzt drittens zur berlinovo selbst: In Ihrem Antrag tun die Piraten so, als müsse der Senat die berlinovo in die Pflicht nehmen, dringend benötigten Wohnraum für Geflüchtete zur Verfügung zu stellen. In Wirklichkeit tut die berlinovo das längst. Die berlinovo als Vermieter und die Arbeiterwohlfahrt als sozialer Träger bringen zurzeit 360 Flüchtlinge in einem Erstaufnahmeheim unter. Die berlinovo stellt gemeinsam mit der Arbeiterwohlfahrt ab Oktober 30 Appartements in Lichtenberg und in Spandau zur Verfügung und wird diese Zahl bei Freiwerden von Wohnungen weiter erhöhen. Das wird allerdings eine
(Fabio Reinhardt)
Zeitlang brauchen, da auch die berlinovo nur einen geringen Leerstand und geringe Fluktuation aufweist. Herr Reinhardt! Insofern sind wir uns einig, dass da, wo Wohnungen frei werden, sich auch die berlinovo an der Unterbringung von Flüchtlingen beteiligt.
Aber auch außerhalb Berlins tut die berlinovo vieles im Bereich der Flüchtlingsunterbringung. Ein leerstehendes Bürogebäude in München mit zirka 18 000 Quadratmeter Mietfläche steht dem Regierungspräsidium in Oberbayern als Erstaufnahmeeinrichtung zur Verfügung. Für weitere Objekte in Kassel, in Bebra und in Dresden laufen Gespräche mit den jeweiligen örtlichen Behörden.
Wie Sie sehen, wären wir mit der Problemlösung der Flüchtlingsunterbringung schon ein ganzes Stück weiter, wenn sich alle Wohnungsunternehmen in dieser Frage so engagieren würden, wie es bereits heute die berlinovo tut. Deshalb werden wir Ihren Antrag hier heute im Plenum genauso wie gestern im Hauptausschuss ablehnen. Er hat auch den Charakter eines Schaufensterantrags.
Ich habe es ja schon gesagt, die berlinovo ist bisher keine landeseigene Gesellschaft,
sondern eine Gesellschaft, die vorrangig die ehemaligen BIH-Immobilien abwickelt. Diese sind nur zu einem Teil in Berlin, aber zu einem großen Teil im übrigen Deutschland verteilt. Wenn sich die berlinovo mit allen ihren Immobilien, die sie noch hat, daran beteiligt, Flüchtlingsunterbringung zu ermöglichen, finde ich das lobenswert. Ich habe da keine Kritik an der berlinovo, sondern sage, das macht sie sehr gut.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau BurkertEulitz! In Ihren ersten Sätzen ging es ja tatsächlich um den Antrag. Der Rest Ihrer Rede war dann allgemein zur Kitapolitik in Berlin. Deshalb will auch ich eine Vorbemerkung machen, bevor ich mich zu dem Antrag äußere. Um es klar und deutlich zu sagen: Bildungspolitik ist seit Jahren, sogar seit Jahrzehnten der politische Schwerpunkt aller Koalitionsregierungen, an denen die SPD in Berlin beteiligt war.
Nein, –
weil auch mein Kollege Björn Eggert nicht zum Antrag reden will. Es geht hier nicht allgemein um Kitapolitik, sondern darum, was im Antrag steht. Deshalb kann Herr Eggert sich in anderen Runden gerne wieder mit Frau Burkert-Eulitz auseinandersetzen – aber heute einmal nicht.
Zu diesem jahrzehntelangen Schwerpunkt der Kitapolitik in Berlin gehört vorrangig auch der Elementarbereich, in dem die Kinder vor dem Eintritt in die Schule betreut, gebildet und erzogen werden. Dazu ein paar Zahlen, Frau Burkert-Eulitz, weil sie gerade Frau Scheeres Erfolglosigkeit unterstellt haben: Ende 2014 gab es in Berlin 147 500 Plätze in den Kindertagesstätten oder in der Kindertagespflege. 70 Prozent der unter Dreijährigen hatten einen Betreuungsplatz, 94 Prozent der Drei- bis Sechsjährigen und 16 Prozent der Sechs- und Siebenjährigen. Ende 2015 werden es noch einmal 10 000 Plätze mehr sein, die wir in Berlin zur Verfügung haben. – Ich denke, dass Berlin auf diesen familienpolitischen Kraftakt insgesamt parteiübergreifend stolz sein kann.
Jetzt zum Antrag der Grünen, der mir offenbar wichtiger ist als den Grünen selbst! Den Grünen geht es in ihrem Antrag um die immobilienmäßigen Voraussetzungen für die Schaffung und den Erhalt von Kitaplätzen in Berlin, auch für die in den letzten zwei Jahrzehnten von den Bezirken an freie Träger der Jugendhilfe übertragenen landeseigenen Kindertagesstätten. Bei der Lösung dieser Aufgabe, Frau Burkert-Eulitz, ist allerdings die Neuausrichtung der Berliner Liegenschaftspolitik zu beachten, die eine Abkehr vom Verkauf landeseigener Grundstücke und eine Hinwendung zur Vergabe von Erbbaurechten mit sich bringt. Die Koalition verfolgt damit das Ziel, Nutzungsbindung für Immobilien langfristig und insolvenzfest in Erbbaurechtsverträgen zu verankern und entsprechende Heimfallregelungen zu vereinbaren. In den vergangenen zehn Jahren wurden freien Trägern der Jugendhilfe Kindertagesstättenimmobilien mit einem Modernisierungs- und Instandsetzungsbedarf von über 75 000 Euro zu dem symbolischen Preis von 1 Euro zum Kauf angeboten, da es den Bezirken als Grundstückseigentümern an den entsprechenden Haushaltsmitteln fehlte und so den Trägern die Möglichkeit gegeben werden konnte, durch Investition in ihre Kitas diese am
(Marianne Burkert-Eulitz)
Markt zu behaupten und dauerhaft zu betreiben. Grundlage der sogenannten Ein-Euro-Verkäufe waren die Senatsvorlagen an das Abgeordnetenhaus aus den Jahren 2004 und 2009. Ich bin der Meinung, dass dieses Programm ein Erfolg war, da eine Vielzahl von Kindertagesstätten freier Träger durch die Akquise privater Finanzmittel grundsaniert und instandgesetzt worden sind.
Mit der neuen Liegenschaftspolitik laufen diese Regelungen allerdings aus. Sie sind also noch nicht beendet, sondern sie laufen aus und gelten nur noch für Altfälle bewährter Träger, wenn nachgewiesen wird, dass die investiven Maßnahmen mit einem Erbbaurecht nicht darstellbar sind. Für alle anderen Fälle übertragener landeseigener Kindertagesstätten gilt künftig der Vorrang von privilegierten Erbbaurechten. Der Senat hat sich, nachdem das Abgeordnetenhaus am 25. März 2015 dem Bericht zur Neuausrichtung der Vergabe von Erbbaurechten zugestimmt hat, Ende April mit der Bitte an die Bezirke gewandt, ihm die gemeinnützigen Träger zu benennen, die an einer Vergabe von Erbbaurechten zu Sonderkonditionen interessiert sind.
Na, der ist ja ein Haushälter. Also, bitte!
Na, erst mal – das habe ich ja gesagt – geht es um die Altfallregelung. Die Altfallregelung heißt: Da, wo Erbbaurechtsverträge nicht weiterhelfen, gilt die bisherige Regelung. – Aber wir haben am 25. März – da waren Sie
ja dabei – dem Bericht zur Neuausrichtung der Vergabe von Erbbaurechten zugestimmt, und Ende April hat sich der Senat – das habe ich schon vorgetragen – mit der Bitte an die Bezirke gewandt, die gemeinnützigen Träger zu benennen, die an einer Vergabe von Erbbaurechten zu Sonderkonditionen interessiert sind. Da müssen wir mal abwarten, wie der Rücklauf ist. Das ist ja gerade erst in Angriff genommen worden.
Die Sonderkonditionen beinhalten für die Zeit der Nutzung der Immobilie als Kindertagesstätte einen symbolischen Erbbauzins von 1 Euro im Jahr und eine Stundung des Kaufpreises für die Gebäude. Privilegierte Erbbaurechte soll es aber auch für den Erwerb von Grundstücken zur Errichtung von neuen Kindertagesstätten geben. Aufgrund eines Beschlusses des Abgeordnetenhauses aus dem Jahr 1994 kann bereits heute der Erbbauzins für Grundstücke mit sozialer, kultureller oder sportlicher Nutzung auf 3 Prozent abgesenkt werden. Das ist der IstStand, und jetzt sehen wir mal weiter, was künftig gegebenenfalls noch zu verändern ist.
Wir sind der Überzeugung, dass mit diesen Regelungen, die auch mit der neuen Liegenschaftspolitik vereinbar sind, dem Anliegen der Grünen, Kitagrundstücke an freie Träger der Jugendhilfe zu übertragen, um auch langfristig den Bedarf an Krippen- und Kindergartenplätzen in Berlin sichern zu können, bereits vollständig Rechnung getragen wird, und wir werden deshalb den Antrag der Grünen heute wie auch im Hauptausschuss ablehnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der ursprünglich von der Linken formulierte Antrag vom 2. März 2015 hat den Titel: 7 000-Euro-Schulsanierungsprogramm für Bezirke umsetzbar machen. – Das ist ja nur
ein kleiner Teil dessen, was wir an Schulsanierungsprogrammen in Berlin vorhaben. Um einmal die Gesamtaufgabe deutlich zu machen, vor der alle Beteiligten in diesem und im kommenden Jahr stehen, will ich auflisten, welche Mittel für Schulsanierung in Berlin zur Verfügung stehen. Da ist zum einen neu: 12 Millionen Euro für Sanitäranlagen aus den BAföG-Mitteln, da ist neu: 76 Millionen Euro aus dem Sondervermögen „Infrastruktur der Wachsenden Stadt“, da ist der Teil von den 64 Millionen Euro aus dem schon bekannten Schul- und Sportanlagensanierungsprogramm, wozu auch dieses 7 000-Euro-Programm gehört. Und da sind natürlich die Mittel, die jetzt schon in den Bezirken für die bauliche Unterhaltung zur Verfügung stehen. Ich komme auf etwa 200 Millionen Euro, die da an Mitteln zur Verfügung stehen – Herr Schneider sprach vorhin von 250 Millionen Euro. Wie auch immer – 200 Millionen Euro sind etwa 2 Prozent des Gebäudewerts der Berliner Schulen, und das ist eben der Anteil, den man braucht, um die Infrastruktur erhalten zu können.
Es ist Priorität der Koalition und des Senats, den Sanierungs- und Modernisierungsstau, den wir in Berlin haben, abzubauen, und zwar möglichst zügig. Wir haben deshalb Ende letzten Jahres das Sondervermögen „Investitionen in die Wachsende Stadt“ geschaffen, um hier einen großen Schritt voranzukommen. Wir haben gesagt: Künftig sollen Haushaltsüberschüsse zur Hälfte in den Schuldenabbau und zur Hälfte in diese Investitionen einfließen. – Ich hoffe, dass wir uns im Parlament einig sind, nicht nur den Investitionsstau abzubauen, sondern auch künftig dabei mitzuhelfen, dass wir im Rahmen der Haushaltswirtschaft Überschüsse erzielen, um weiterhin die Hälfte davon für den Abbau des Investitionsstaus einsetzen zu können. Ziel des Senats ist es jedenfalls, dieses Programm schnell und unbürokratisch umzusetzen. Das ist für den Senat und die Bezirke eine Herausforderung, sicherlich auch für die Berliner Immobiliengesellschaft und andere Beteiligte. Die Zeit drängt. In diesem Jahr sind bereits drei Monate vergangen. Aber wir wollen, wie gesagt, 200 Millionen Euro umsetzen, und damit in diesem Jahr beginnen und das im nächsten Jahr abschließen.
Zweitens: Der Antrag stammt nicht umsonst vom 2. März 2015. Das ist ja ungefähr ein Monat, nachdem die Kreuzberger Stadträtin Borkamp öffentlich erklärt hat, dass sie die 380 000 Euro, die dem Bezirk für seine 54 öffentlichen Schulen zustehen, nicht ausgeben kann und dem Senat zurückgeben möchte. Angeblich, so die Stadträtin, fehle ihr eine Stelle für die Umsetzung des Programms im Bezirk. Wenn also die Umsetzung des Programms an einer Stelle im Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg hängt, dann ist das ein Armutszeugnis für den Bezirk.
Das ist eine Bankrotterklärung für dieses grün dominierte Bezirksamt, wenn sich der Bezirk als Schulträger für diese kommunale Aufgabe nicht zuständig erklärt oder sagt, er könne sie nicht mehr erfüllen.
(Regina Kittler)
Gleich! – Und ich halte es, ehrlich gesagt, auch für einen Treppenwitz, dass die Linken – deren Antrag ich durchaus mit Wohlwollen sehe – den Verursachern dieses Antrags auch noch erlauben, dem Antrag beizutreten. Das ist eine Haltet-den-Dieb-Mentalität. Sie haben es mit Ihrem grünen Bezirksamt sozusagen eingebrockt, und jetzt sagen Sie, dass andere schuld sind und helfen müssten.
Jetzt die Zwischenfrage, Herr Präsident!
Frau Kittler! Konsolidierung ist ja nicht allein eine Sache des Senats, sondern auch der Bezirke, und dass der Personalabbau sowohl auf Landesebene als auch auf der Bezirksebene erfolgt ist, ist uns bekannt. Aber wenn die Umsetzung des Programms an einer Stelle hängt, dann macht sich ein Bezirksamt lächerlich, wenn es erklärt, es könne dieses Problem nicht lösen, weil es ihm an dieser einen Stelle fehle. Gerade das Bezirksamt KreuzbergFriedrichshain hat ja immer Personal und Geld, wenn es um Weltpolitik geht, wenn man also das Flüchtlingsproblem der EU und das Drogenproblem Deutschlands lösen will.
Aber wenn es um die Schulsanierung geht, dann fehlt plötzlich eine Stelle.
Klar! Habe ich noch Zeit?
Aber wir wollen doch um 19 Uhr fertig sein, nicht wahr, Herr Präsident?
Na, dann fragen Sie lieber!
Mein Bürgermeister ist Oliver Igel in Treptow-Köpenick. Der hat auch Schwierigkeiten mit dem Personalabbau. Aber dieses Programm ist bei ihm nicht gestorben. Herr Komoß hat es in Marzahn-Hellersdorf meines Erachtens auch geregelt. Dass Bezirksbürgermeister sich beschweren, dass sie zu wenig Personal haben – das kennen wir doch, das sind wir nun doch über Jahre gewohnt. Aber trotzdem haben die Bezirke in ihrer Globalsummenphilosophie auch Prioritäten zu setzen. Dazu gehört, wenn wir auf der Landesebene Schulsanierung zur Priorität machen und die notwendigen Mittel bereitstellen und alles tun, um das Programm umzusetzen, dass wir bitte schön auch von den Bezirken dieses Ernstnehmen erwarten und dass sie sich da nicht aus der Verantwortung stehlen.
Der dritte Punkt: Wir überweisen diesen Antrag ja heute in den Bildungsausschuss und in den Hauptausschuss. Ziel der Diskussion in den Ausschüssen wird es sein, zu klären, warum gerade im Bezirk Friedrichshain-Kreuz
berg im Gegensatz zu anderen Bezirken dieses 7 000Euro-Schulsanierungsprogramm nicht umgesetzt werden kann. Es wird auch zu klären sein, ob es Möglichkeiten der Entbürokratisierung gibt, die allerdings mit der Landeshaushaltsordnung vereinbar sein müssen und der Erreichung des Ziels dienen sollen, schneller die Sanierungsmaßnahmen in den Schulen umzusetzen. Vom Senat ist den Bezirken bereits einiges an Hilfestellung angeboten worden. Es ist die Hilfe der Berliner Immobiliengesellschaft angeboten worden. Auch die Stadtentwicklungsverwaltung – Herr Geisel ist als ehemaliger Stadtrat ja sehr mit dem Problem vertraut – hat Hilfe angeboten. Befristet können auch zusätzliche Mitarbeiter für diese Aufgabe eingestellt werden. Der Senat hat den Bezirken also schon zahlreiche Hilfestellungen angeboten. Sie müssen aber auch angenommen werden.
Noch ein Schlusssatz zu Ihrem Antrag, Frau Kittler: Persönlich könnte ich mir auch die Übertragung einzelner Programmteile an die Schulleiter vorstellen, jedenfalls unter der Voraussetzung, dass die Schulleiter das auch wollen und dass wir eine mit der Landeshaushaltsordnung verträgliche Lösung finden. – Schönen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat: Wie bewertet der Senat die Vereinbarungen der großen Koalition im Bund, sich zukünftig stärker finanziell an den Bildungs- und Sozialausgaben der Länder zu beteiligen? Welche Auswirkungen sind für den Berliner Landeshaushalt zu erwarten?
Herr Senator! Es ist sicherlich eine Gratwanderung, die Fortsetzung des Konsolidierungskurses Berlins mit der Verpflichtung des Bundes, die Gelder zweckgebunden für Bildung und Wissenschaft auszugeben, in Übereinstimmung zu bringen. Es sind ja zusätzliche Mittel. Wie wollen Sie das bewerkstelligen?
Wir werden heute viele Stunden über Ausgaben und Ausgabensteigerungen reden. Für viele ist das ja ein schönes Thema. Lassen Sie mich deshalb vorab einige Bemerkungen zu Einnahmen und Einnahmesteigerungen machen. Für viele ist das ja ein weniger schönes Thema.
Die Koalition hat sich bereits in ihrer Koalitionsvereinbarung Verbesserungen bei den Einnahmen des Landes vorgenommen, darunter auch im Bereich der Steuern. So sollte die Grunderwerbssteuer von fünf auf sechs Prozent erhöht werden, und es sollte eine neue Steuer, die Übernachtungssteuer, eingeführt werden. Mit dem „Gesetz über eine Übernachtungssteuer in Berlin“ wollen wir
(Nicole Ludwig)
dieses Vorhaben heute zum Abschluss bringen. Lassen Sie mich drei Bemerkungen zu diesem Gesetz machen.
Erstens: Berlin ist mit der Übernachtungssteuer nicht Vorreiter bei den europäischen Metropolen, sondern in guter Gesellschaft. London, Paris, Rom und Barcelona haben diese Steuer bereits, Berlin führt sie nun zum 1. Januar 2014 ein. Und die Zukunft wird es zeigen: So, wie sich niemand wegen der Übernachtungssteuer von einer interessanten Städtereise abhalten lässt, so, wie sich niemand wegen der Kurtaxe von einer Reise an die Ostsee abhalten lässt, so wird sich auch niemand wegen der moderaten Übernachtungssteuer von einer Reise nach Berlin abhalten lassen. Die Einnahmen Berlins werden sich aufgrund dieser Übernachtungssteuer allerdings um mindestens 25 Millionen Euro pro Jahr erhöhen, und deshalb wollen wir diese Übernachtungssteuer.
Zweitens: Mit den Senatsverwaltungen für Finanzen und Justiz halten wir das vorliegende Übernachtungssteuergesetz für rechtssicher. Natürlich besteht ein geringes rechtliches Risiko, da der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband bereits eine Klage angekündigt hat und man auf hoher See und vor Gericht bekanntlich allein in Gottes Hand ist. Als Parlamentarier sage ich dazu, das Argument fehlender Verfassungsmäßigkeit kann sich auch abnutzen, wenn es zu oft vorgebracht wird. Beim Nichtraucherschutz in Gaststätten bringt der DEHOGA regelmäßig verfassungsmäßige Bedenken vor, die sich bisher ebenso regelmäßig als unberechtigt erwiesen haben. Dennoch sage ich für die Fraktion, dass der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband für uns ein wichtiger Gesprächspartner bleibt. Die Förderung des Tourismus und der Attraktivität Berlins bleibt ein gemeinsames bedeutendes und wichtiges Anliegen.
Drittens: Bevor überhaupt ein Euro Übernachtungssteuer in den Landeshaushalt geflossen ist, waren die Verteilungskämpfe schon in vollem Gange. In der Tat haben die Fach- und die Finanzpolitiker hier eher unterschiedliche Auffassungen. Die Fachpolitiker möchten 50 Prozent der Übernachtungssteuer ab dem ersten Euro auf die Bereiche Kultur, Sport und Tourismus aufteilen, die Finanzpolitiker möchten dies erst ab einer Grundeinnahme von 25 Millionen Euro. In den nächsten Stunden werden wir viel davon hören, wie die Fachpolitiker die Finanzpolitiker erfolgreich zu höheren Ausgaben gedrängt haben. Im Fall der Übernachtungssteuer haben sich ausnahmsweise einmal die Finanzpolitiker im Senat und in der Koalition durchgesetzt und der verbesserten Einnahmesituation Berlins den Vorrang eingeräumt.
Abschließend bitte ich Sie um Zustimmung zum vorliegenden Übernachtungssteuergesetz im Interesse des Landeshaushalts und natürlich auch im Interesse von Kultur, Sport und Tourismus in Berlin.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Herberg! Es wird in der Tat so sein, dass wir Ihren Antrag hier heute ablehnen werden, genauso, wie wir es im Hauptausschuss getan haben. Wenn Sie den Wunsch haben, eine Begründung dafür zu hören, bekommen Sie diese natürlich.
Dazu möchte ich Ihnen zwei Punkte nennen. Zum einen schreiben Sie in der Begründung des Antrags – Sie haben es hier auch noch einmal wiederholt –, dass sich der Senat bei den von Ihnen geforderten Vierteljahresberichten zum Flughafen BER an den Vierteljahresberichten zur Risikoabschirmung für das Immobiliendienstleistungsgeschäft der Bankgesellschaft Berlin orientieren soll. Das ist dann auch die Grundlage, um beurteilen zu können, ob
Ihr Berichtswunsch sinnvoll ist. Wir müssen uns dazu einmal in Erinnerung rufen, wie es zu dem damaligen Berichtsauftrag kam. 2002 wurde von der SPD und den Linken eine Risikoabschirmung für das Immobiliendienstleistungsgeschäft der ehemaligen Bankgesellschaft Berlin in Höhe von maximal 21,6 Milliarden Euro beschlossen. Aber nicht nur das: 2002 wurde von den damaligen Regierungsfraktionen auch die BCIA eingerichtet, eine mit weitreichenden Kontroll- und Prüfungsrechten ausgestattete Landesgesellschaft. Das Parlament beschloss 2002 auch, sich regelmäßig über die Entwicklung der Risikoabschirmung und die Prüfungsergebnisse der BCIA berichten zu lassen. Das ist dann auch über zehn Jahre erfolgt.
Im letzten Jahr sind die verbliebenen Immobilien in die Berlinovo Immobiliengesellschaft übertragen worden. Die neue Gesellschaft wurde mit einer Landesbürgschaft von 3,8 Milliarden Euro ausgestattet. Die BCIA wird sukzessive aufgelöst. Folgerichtig sind auch die regelmäßigen Berichte eingestellt worden.
Nein. Lassen Sie mich die beiden Punkte erst einmal ausführen – nachher vielleicht. – Die berlinovo ist jetzt eine normale Beteiligung Berlins und wird so behandelt, wie Beteiligungen behandelt werden. Daraus folgt mein zweiter Punkt. Im Fall des BER gibt es bereits eine Gesellschaft., die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH mit den Gesellschaftern Berlin und Brandenburg, jeweils zu 37 Prozent, und der Bundesrepublik Deutschland zu 26 Prozent. Diese Gesellschaft hat eine Geschäftsführung und einen Aufsichtsrat. Die Aufgaben, die die Piratenfraktion in ihrem Antrag aufgeschrieben hat, sind Aufgaben, die die Organe der Gesellschaft wahrzunehmen haben und nicht das Parlament. Das Abgeordnetenhaus hat zu prüfen, ob die Vertreter des Landes Berlin im Aufsichtsrat der Flughafen Berlin Brandenburg Gesellschaft ihren Pflichten nachkommen und alles tun – das ist uns besonders wichtig –, dass es mit dem Bau des Flughafens weiter geht und Licht am Ende des Tunnels erkennbar ist.
Das hat das Abgeordnetenhaus in der Vergangenheit getan und wird es auch in Zukunft tun, und zwar in den dafür vorgesehenen Ausschüssen, im Hauptausschuss, im Unterausschuss „Vermögensverwaltung“, im Unterausschuss „Beteiligungsmanagement und -controlling“ und darüber hinaus im Untersuchungsausschuss „BER“. In diesem Zusammenhang erinnere ich mich allerdings an eine Äußerung Ihres Fraktionskollegen Delius. Er hat sich einmal öffentlich beschwert, dass der Untersuchungsausschuss zu viel Material bekommt. Insofern ist
nicht ganz verständlich, dass Sie jetzt beklagen, die Oppositionsfraktionen bekämen zu wenig Material.
Allein im Hauptausschuss war der Flughafen BER seit den letzten Haushaltsberatungen fünfmal im Jahr 2012 und dreimal im Jahr 2013 Thema. Wenn Sie das nachlesen wollen – 2012 war es am 23. Mai, am 6. Juni, am 29. August, am 26. September und am 7. November, und im Jahr 2013 war es am 16. Januar, am 30. Januar und am 20. Februar. Wann immer er konnte, stand übrigens auch der Regierende Bürgermeister als Aufsichtsratsvorsitzender der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH den Abgeordneten Rede und Antwort. Wir wollen bei diesem Verfahren bleiben und werden Ihren Antrag auf zusätzliche Berichte deshalb ablehnen. – Ich weiß nicht, ob Herr Herberg jetzt fragen will, ich habe noch ein bisschen Zeit.
Herr Herberg! Wir sollten uns nicht über Dinge streiten, bei denen wir uns einig sind! Darin, dass das Parlament, die Flughafengesellschaft und die Vertreter des Landes Berlin in den Organen kontrollieren soll, sind wir uns völlig einig. Und das machen wir auch gemeinsam. Die Frage ist doch hier: Sie beantragen zusätzliche Vierteljahresberichte, viermal im Jahr einen Bericht zusätzlich zu den ganzen Tagesordnungspunkten, die sonst anberaumt werden. Und da sagen wir – in der Verantwortung auch dafür, die Verwaltungen, denen wir deutliche Personaleinsparungen aufdrücken, nicht mit überflüssigen Aufgaben zu belasten –: Diese Berichte, die Sie fordern, sind entbehrlich. Die parlamentarische Kontrolle ist völlig im Konsens, die wollen wir genauso wie Sie.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:
1. Treffen aktuelle Pressemeldungen zu, dass das Land Berlin im Jahr 2012 ohne neue Kredite auskommen wird?
2. Ist absehbar, dass sich die positive Entwicklung und Konsolidierung der Berliner Haushaltslage weiter fortsetzt?
Herr Senator! Sie haben schon darauf hingewiesen, dass solch ein Konsolidierungserfolg eine Gemeinschaftsleistung des Senats insgesamt und der den Senat tragenden Fraktionen ist. Erwarten Sie denn, dass Ihre Senatskollegen jetzt auch standhaft bleiben und der Versuchung widerstehen, die Ausgabenlinie ein bisschen zu lockern?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Was der Kollege Esser soeben als gespenstisch bezeichnet hat, haben die beiden Fraktionsvorsitzenden, Herr Graf und Herr Saleh, angekündigt. Sie haben gesagt: Es gibt einen Herbst der Entscheidungen – und zwei Entscheidungen werden heute getroffen. Die eine ist der Rückkauf der RWE-Anteile und die Wasserpreissenkung. Die andere ist die Neuordnung der BIH. Das ist nicht gespenstisch; das ist angekündigt, und das ist im Sinne der Zukunft Berlins.
Was machen wir heute? – Wir treffen zwei wesentliche Entscheidungen: Erstens: Wir heben das Gesetz aus dem Jahr 2002 über die Ermächtigung des Senats zur Übernahme einer Landesgarantie für Risiken aus dem Immobiliendienstleistungsgeschäft der Bankgesellschaft Berlin AG und einiger ihrer Tochtergesellschaften auf. Dieses
Gesetz, das 2002 von Rot-Rot beschlossen worden ist, war auch nicht ohne Risiken. Aber Rot-Rot hat damals die Entschlusskraft gezeigt, diese Risikoabschirmung in Höhe von 21,6 Milliarden Euro vorzunehmen. Der Mutige hat Erfolg. Heute wissen wir: Es war die richtige Entscheidung. Dieses Gesetz wird aufgehoben, weil wir eine Entwicklung zum Positiven haben.
Zweitens: Heute wollen wir ein neues Gesetz über die Ermächtigungen im Zusammenhang mit der Abschirmung des ehemaligen Konzern der Bankgesellschaft Berlin AG von den wesentlichen Risiken aus dem Immobiliendienstleistungsgeschäft beschließen und darüber hinaus etwas, was Herr Esser nicht erwähnt hat, die Beschlussvorlage – Drucksache 17/0580 – zur Neuordnung der Rechtsbeziehungen zwischen dem Land Berlin und der BIH-Gruppe. Darin sind auch Vorstellungen, die die Oppositionsfraktionen im Vermögensausschuss entwickelt haben, eingeflossen.
Was wollen wir mit diesem neuen Gesetz erreichen? Die Garantie für die verbliebenen Risiken aus dem Immobiliendienstleistungsgeschäft der Bankgesellschaft Berlin AG sowie zum Ausgleich von Insolvenzrisiken bei der BIH-Gruppe wird auf 3,8 Milliarden Euroabgesenkt – Herr Esser hat schon darauf hingewiesen –, also statt 21,6 Milliarden Euro Risikoabschirmung jetzt 3,8 Milliarden Euro Risikogarantie. Aber wir dürfen nicht vergessen, es sind Risiken. Es ist kein Geld, das fließen muss, es sind Risiken, und die können auch deutlich niedriger sein. Warum halten wir diese Garantie für vertretbar? – Weil der Wert der BIH-Immobilien schon heute größer ist als die Verbindlichkeiten, weil der Senat das Rückkaufprogramm für die Fondsanteile fortsetzt – einschließlich der Möglichkeiten, die das Squeeze-out bietet –, und weil wir den Weg, den der Senat jetzt für die BIH vorgezeichnet hat, auch durch die Gründung der berlinovo, nämlich zu einer normalen Beteiligung umgewandelt zu werden, mitgehen wollen. Ob daraus eine eigenständige zusätzliche Wohnungsgesellschaft wird, ob die Immobilienbestände irgendwann in die bestehenden Gesellschaften übergehen, wird man sehen.
Das ist eine Frage, die in der Zukunft entschieden werden muss. Wichtig ist heute jedenfalls: weg vom Sonderfall BIH, hin zur berlinovo, einer normalen Beteiligung.
Drittens: Anfang 2011 hatte der Senat beabsichtigt, die BIH zu verkaufen. Das fand damals keine ausreichende parlamentarische Unterstützung. Ausschlaggebend dafür waren im Wesentlichen zwei Gründe: Zum einen war es dem Finanzsenator nicht möglich, den Verkauf so transparent darzustellen, wie das Parlament es gewünscht hatte, zum anderen gab es in den Regierungsfraktionen einige, die den Behalt der BIH in Landesbesitz aus finanzpolitischen Gründen schon damals für erfolgreicher hielten. Wir haben sie behalten. Aber dann ist das, was
wir heute machen, nämlich die Neuordnung der Rechtsbeziehungen zwischen dem Land Berlin und der BIHGruppe, auch eine Konsequenz daraus, dass der Verkauf nicht vorgenommen worden ist, sondern dass wir die BIH jetzt in eine normale Beteiligung umwandeln.
Viertens: Zum Antrag der Opposition, für den Herr Esser hier geworben hat – Drucksache 17/0572 –, der den Titel trägt „BIH-Neuordnung, aber richtig“ fällt mir das Jahr 1972 ein. Da wurde im Bundestag über die Ostverträge abgestimmt. Der damalige CDU-Fraktionsvorsitzende Rainer Barzel hielt der Regierung Brandt vor, eigentlich sei die CDU ja für die Ostverträge, aber nicht zu diesen Bedingungen. Warum erzähle ich Ihnen das? – Es ist normales Oppositionsverhalten, dass man dem, was die Regierungskoalition vorschlägt, nicht folgt, dass man dem nicht zustimmt, sondern Kritik übt. Aber ich sage Ihnen: Nehmen Sie sich ein Beispiel an Rainer Barzel und der CDU-Fraktion von 1972,
die haben sich damals bei den Ostverträgen enthalten. Enthalten Sie sich heute auch, weil der Weg, den die Koalition für die BIH vorzeichnet, der richtige ist!
Nur ein Satz: Niemand kann vorhersagen, ob bestimmte Risiken, die Sie aufgezeigt haben, eintreten werden oder nicht. Praktisch ist das, was Herr Esser gesagt hat, aber Konsens. Wir werden die Diskussion
darüber führen, wie die Fondsanteile zurückgekauft werden, wie das Squeeze-out durchgeführt wird. Aber wenn wir heute Ihren Antrag annähmen, Herr Esser, hätte dies zur Folge, dass wir nichts machen, dass wir abwarten, dass wir diskutieren. Das ist nicht der Weg dieser Koalition. Wir wollen handeln. Wir wollen die BIH neu ordnen. Alles andere machen wir später. Wir wünschen, dass der Senat eine gute Hand hat und das, was wir heute beschließen, ordentlich zu Ende führt.
Frau Kittler! Wir sind ja erst am Beginn der Diskussion. Aber wenn Sie sagen, Mehrkosten müssen auf jeden Fall vom Land getragen werden, dann will ich Sie doch Folgendes fragen: Wir nehmen im Moment 23 Euro Elternbeteiligung im Monat. Bei 20 Essen im Monat sind das 1,15 Euro Elternbeteiligung am Tag. Wenn die Eltern bei Aldi oder Kaufland ein Tellermenü kaufen würden, müssten sie 1,80 Euro am Tag zahlen. Das sind 36 Euro im Monat. Glauben Sie, dass eine solche Elternbeteiligung zumutbar ist? Man muss es ja jetzt noch nicht beantworten, aber dass wir vielleicht noch einmal über die Zumutbarkeitsgrenze, was Eltern für das tägliche Mittagessen zahlen, nachdenken.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wegen der fortgeschrittenen Zeit mache ich es kurz. Wir sind uns einig darin, dass die Verschiebung der Eröffnung des Flughafens Willy Brandt für alle Beteiligten eine Blamage ist,
dass die Berliner es so empfinden, dass wir es so empfinden. Natürlich muss die Flughafen GmbH die Verantwortung für die Verschiebung der Eröffnung aufklären und Konsequenzen ziehen. Eine erste Konsequenz ist ja schon gezogen – ein Geschäftsführer ist von seinen Aufgaben entbunden worden.
Trotzdem müssen wir, was das Parlament betrifft, kühlen Kopf bewahren und die Zuständigkeiten im Auge behalten. In der Flughafen GmbH ist nicht das Parlament vertreten, sondern die Exekutive – der Senat. Es ist auch die Aufgabe des Senats, die entsprechende Aufklärung voranzutreiben und
dafür zu sorgen, dass Konsequenzen gezogen werden. Es ist aber nicht Aufgabe der Legislative, des Parlaments,
Entscheidungen vorwegzunehmen. Wir wären alle gut beraten, wenn wir in dieser Frage öffentlich vermitteln, welche Aufgaben die Organe haben, welche Aufgaben ein Vorstand oder eine Geschäftsführung hat und welche Aufgaben ein Aufsichtsrat hat. Die Geschäftsführung heißt nicht nur so, sondern sie soll die Geschäfte führen. Wenn Geschäfte schlecht geführt worden sind, ist die Geschäftsführung verantwortlich.
Der Aufsichtsrat ist ein Kontrollgremium, und Sie stellen – nicht um aufzuklären, sondern um Klaus Wowereit zu schaden – den Aufsichtsratvorsitzenden quasi als Übervorstand dar.
Das ist falsch, das weisen wir zurück. Im Ergebnis sind wir dafür, diesen Antrag sofort abzustimmen, und wir werden ihn als Koalition ablehnen.
Herr Präsident! Ich weiß gar nicht, ob der Finanzsenator mitbekommen hat, dass sein Haushalt schon dran ist. Mich stört es nicht. Das, was ich sage, kennt er. Insgesamt ist das, was wir jetzt sagen können, auch nicht mehr so fürchterlich neu. Wir haben heute Vormittag mit den Fraktionsvorsitzenden und dem Regierenden Bürgermeister angefangen, und wir beenden die Haushaltsreden jetzt
mit den Haushaltspolitikern und dem Finanzsenator. Insofern will ich für meine Fraktion die Punkte benennen, die für uns über den Tag hinaus wichtig sind, die schon jetzt in den Haushalt eingehen, aber die uns auch in den kommenden Jahren bis 2016 wichtig sind.
Das ist erstens die Begrenzung der jährlichen Ausgabensteigerung auf 0,3 Prozent. Da sind wir auf einem guten Weg. Wir haben in diesen Haushaltsjahren den Anfang gemacht, aber das wollen wir auch in den kommenden Jahren beibehalten, die Begrenzung der Ausgabensteigerung auf jährlich 0,3 Prozent.
Zweitens die Belebung der Berliner und der regionalen Wirtschaft und des dazu gehörenden Arbeitsmarktes – auch dies ist eine Aufgabe, die wir jetzt beginnen, aber die dann auch in den kommenden Jahren fortgesetzt wird.
Drittens natürlich die Stärkung der Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie der Forschungslandschaft Berlins insgesamt. – Herr Schneider kann heute nicht zum Haushalt reden. Da erwarten Sie eine bestimmte Stimmgewalt, die er im Moment nicht hat. Deshalb werden Frau West und ich ihn heute vertreten.
Noch einmal zu dem Ersten, zur Begrenzung der Ausgabensteigerung: Diese hat das Ziel, dass Berlin die ab 2020 geltende grundgesetzliche Schuldenbremse einhält und schon ab 2016 keine neuen Kredite mehr aufnimmt. Nach 1 100 Millionen Euro im Jahr 2011 werden im Jahr 2012 900 Millionen Euro und im Jahr 2013 noch knapp 500 Millionen Euro neue Kredite aufgenommen. In den kommenden zwei Jahren wird uns die Erreichung dieses Ziels durch höhere Eigeneinnahmen aus Steuern und durch höhere Einnahmen aus dem Länderfinanzausgleich und die Bundesergänzungszuweisungen erleichtert.
Wir werden natürlich alles tun, damit die eigenen Einnahmen weiter gesteigert werden. Wir müssen allerdings auch darauf vorbereitet sein, wenn das nicht so kommen sollte, bei den Ausgaben entsprechende Reduzierungen vorzunehmen.
Die höheren Einnahmen benötigen wir natürlich auch, um die nicht von uns zu steuernden Mehrausgaben abzufedern. Hier sind z. B. die Personalkosten, aber auch die Ausgaben für Hilfen in sozialen Notlagen oder die Energiekosten zu nennen. Ein Risiko, das wir im Auge behalten müssen, aber in den kommenden zwei Jahren für überschaubar halten, sind die Zinsaufwendungen. Sie liegen weiterhin jährlich bei 2,2 Milliarden Euro. Dabei gehen wir davon aus, dass die Zinsen für Deutschland und die Bundesländer nicht exorbitant steigen, sondern sich auf dem aktuellen niedrigen Niveau halten.
Die Einhaltung der Ausgabenlinie erfordert auch zukünftig einen sparsamen Umgang mit Haushaltsmitteln, und
zwar in allen Einzelplänen. Bei diesem Haushalt war es, glaube ich, nicht so, dass die Fachausschüsse es als ihre vorrangige Aufgabe gesehen haben, Einsparungen zu erbringen. Wir Haushaltspolitiker hatten doch stärker den Eindruck, dass die Fachpolitiker der Meinung waren: Da kommt mehr Geld in die Kasse, und das wollen wir für Mehrausgaben, die für die Stadt auch wichtig sind, und die heute auch den ganzen Tag über eine Rolle gespielt haben, ausgeben. – Ich denke, in den kommenden Jahren sind auch die Fachausschüsse in der Verantwortung, möglicherweise noch etwas mehr als bei diesem Haushalt.
Noch einmal zum zweiten Schwerpunkt: Die Belebung der Wirtschaft in Berlin und in der Region und die Förderung des ersten Arbeitsmarkts haben aus finanzpolitischer Sicht natürlich das Ziel, auch die Einnahmesituation des Landes weiter zu verbessern. Aber natürlich haben sie auch das Ziel, den Menschen durch ihr eigenes Erwerbseinkommen eine selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
Zu diesem Themenbereich gehört auch, dass es uns als Koalition sehr wichtig ist, dass die Menschen insgesamt von ihrem Arbeitseinkommen leben können. Dazu gehört die Festlegung des Mindestlohns auf 8,50 Euro für öffentliche Aufträge. Dazu gehört der teilweise Ausgleich der Tariferhöhung für Zuwendungsempfänger. Und dazu gehört auch die Erhöhung der Honorarvergütung bei den Musikschullehrern.
Der Senat hat in seinem Haushaltsentwurf bereits die Investitionsmittel durch zweistellige Millionenbeträge erhöht und umfangreiche Mittel für die Modernisierung und Instandsetzung der städtischen Infrastruktur vorgesehen. Die Koalitionsfraktionen haben darüber hinaus hier noch einmal eigene Schwerpunkte gesetzt. Da nenne ich beispielhaft die Erhöhung beim Schul- und Sportanlagensanierungsprogramm, die Erhöhung bei den Mitteln zur Sanierung von Schwimmbädern. Diese Mittel dienen der Modernisierung der Einrichtungen, kommen aber auch auf direktem Weg der regionalen Wirtschaft und dem regionalen Arbeitsmarkt zugute. Wir hoffen, diese Förderung von Beschäftigung durch öffentliche Mittel auch in den kommenden Jahren vornehmen zu können.
Haushalte sind in Zahlen gegossene Politik. Das ist schon mehrmals erwähnt worden. Zur Einordnung der Einzelentscheidungen der Fachausschüsse und des Hauptausschusses in das Gesamtkonzept der Koalition, nämlich das Konsolidieren und Gestalten, wird nachher meine Kollegin Clara West nach dem Beitrag des Finanzsenators noch einiges sagen. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich mache es kurz, da Sie, Kollege Esser, auch nur mit den letzten Sätzen auf Ihren Antrag eingegangen sind.
Vorher ging es ja mehr um den Senat und die Vergangenheitsbewältigung.
Am 8. März haben wir uns ausgiebig mit dem Thema beschäftigt, da hieß Ihr Antrag „Neue Liegenschaftspolitik I“. Es ging darum, aktuell nicht benötigte Immobilien in ein Vorratsvermögen einzubringen und nicht zu verkaufen. Heute beschäftigen wir uns mit Ihrem Antrag „Neue Liegenschaftspolitik II“, in dem es darum geht, mindestens ein Drittel der zum Verkauf durch den Liegenschaftsfonds vorgesehenen Immobilien in ein Sondervermögen „Nachhaltige Stadtentwicklung“ einzubringen und nicht zu verkaufen. Wie bereits am 8. März dargestellt, sind wir fraktionsübergreifend der Meinung, dass das Land Berlin die Liegenschaftspolitik verändern muss, auch verändern wird. Herr Esser hat darauf hingewiesen, dass man an der Satzung des Liegenschaftsfonds vermutlich nichts verändern muss, da dort bereits alles enthalten ist. In der politischen Ausrichtung des Liegenschaftsfonds wollen wir hingegen bestimmte Festlegungen treffen, die das Abgeordnetenhaus bereits beschlossen hat.
Für uns gilt – das habe ich am 8. März gesagt, und ich wiederhole es noch einmal, weil es zwar in der Koalitionsvereinbarung enthalten ist, aber nicht jeder diese immer parat hat–, dass die Liegenschaftspolitik neu ausgerichtet wird. Die Koalition will neben den fiskalischen Zielen die Vermarktung und Entwicklung landeseigener Grundstücke stärker an stadtentwicklungs-, wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Zielen ausrichten und soziale, kulturelle, stadträumliche, ökologische und nachhaltige Ziele, aber auch arbeitsmarktpolitische Aspekte dabei berücksichtigen. Wir lehnen eine Veräußerung von Liegenschaften nach reinem Höchstpreisprinzip ab, wenn es wichtige Gründe gibt, die dem entgegenstehen. Das gilt unverändert.
Störenfriede gibt es nicht. – Die veränderte Liegenschaftspolitik wollten wir in der Tat gestern im Hauptausschuss diskutieren, allerdings hat die Koalition die Besprechung auf den 16. Mai vertagen müssen, da sowohl der Senat als auch die Koalitionsfraktionen noch etwas mehr Zeit benötigen.
In der neuen Liegenschaftspolitik sehen wir nicht die Quadratur des Kreises. Wir halten das Problem für lösbar. Wer sich noch an die Geometrie erinnert, der weiß aber, dass die Quadratur des Kreises nur mit Zirkel und Lineal nicht lösbar ist. Wenn man ein Näherungsverfahren anwendet, dann ist das Problem lösbar. Näherungsverfahren dauern aber immer ein bisschen länger, und so ist das auch in diesem Fall. Wir nähern uns einer guten Lösung schrittweise an.
Auch der Regierende Bürgermeister hat zugesagt, dass der Senat am 16. Mai im Hauptausschuss sprechfähig ist. Finanz- und stadtentwicklungspolitische Ziele werden in einer neuausgerichteten Liegenschaftspolitik ihren Niederschlag finden. In drei Wochen wissen wir es genauer. Das, was wir gestern im Hauptausschuss beschlossen haben, das gilt auch hier: Wir vertagen uns auf den 16. Mai
und hören dann den Senat mit seinen Vorstellungen zur neuen Liegenschaftspolitik an. Was die Koalition vorab dazu zu sagen hat, habe ich Ihnen noch einmal wiederholt und kann von jedem nachgelesen werden. – Danke schön!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Antrag der Grünen ist schon etwas kurios, denn alle Fraktionen haben sich verständigt, am 25. April im Hauptausschuss über das Thema „Neuausrichtung der Liegenschaftspolitik“ zu beraten. Insofern ist es unverständlich, dass die Grünen jetzt im Februar vor der Debatte im April noch einen Antrag einbringen, der allenfalls in Nuancen – wenn überhaupt – von dem abweicht, was im Grunde genommen alle Parteien wollen.
Denn dass die Liegenschaftspolitik verändert werden soll, ist in unserer Koalitionsvereinbarung nachzulesen:
Die Liegenschaftspolitik wird neu ausgerichtet. Die Koalition will neben den fiskalischen Zielen die Vermarktung und Entwicklung landeseigener Grundstücke stärker an stadtentwicklungs-, wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Zielen ausrichten und soziale, kulturelle, stadträumliche, ökologische und nachhaltige Ziele, aber auch arbeitsmarktpolitische Aspekte dabei berücksichtigen. Wir lehnen eine Veräußerung von Liegenschaften nach reinem Höchstpreisprinzip ab, wenn es wichtige Gründe gibt, die dem entgegenstehen.
Jetzt fordern die Grünen in ihrem Antrag:
Der Senat wird aufgefordert, die landeseigenen Immobilien für die nachhaltige Entwicklung der Stadt einzusetzen und die bisherige Politik zu ändern, aktuell nicht benötigte Grundstücke und Gebäude generell zu verkaufen.
Das Einzige, was ich verändert sehe, ist, dass Sie sagen, die landeseigenen Immobilien. Insofern wollen Sie wohl mit Ihrem Antrag erreichen, dass überhaupt kein Grundstück mehr verkauft wird und dass die Grundstücke, auch wenn man sie auf unabsehbare Zeit gar nicht braucht, in einen neuen Topf, den Sie Vorratsvermögen nennen, einzubringen sind. Da haben wir dann in der Tat einen Unterschied. Wir sagen, es soll nicht mehr grundsätzlich verkauft werden, sondern wenn – wie ich vorhin schon
sagte – Grundstücke für andere wichtige Zwecke erforderlich sind, dann wird nicht zum Höchstpreis verkauft.
Im Übrigen sind wir da überfraktionell weitgehend einer Meinung. Sie können den Antrag von SPD und Linke vom 3. Juni 2010 nachlesen: Grundstücksentwicklung mit Augenmaß – Neuausrichtung der Berliner Liegenschaftspolitik.
Schon 2010 haben wir formuliert:
Künftig soll beim Umgang mit landeseigenen Liegenschaften durch die stärkere Berücksichtigung von wirtschafts-, wohnungs- und stadtentwicklungspolitischen Zielen – neben den fiskalischen Interessen – eine nachhaltige und langfristigstrategische Wertschöpfung für das Land Berlin angestrebt und erzielt werden.
In diesem Antrag ist im Übrigen auch bereits der Gedanke enthalten, das die BIM für einen längeren, aber begrenzten Zeitraum die Vorhalteflächen bewirtschaften und die Hälfte der Bewirtschaftungskosten tragen bzw. die Hälfte der Erträge vereinnahmen soll.
Also, das, was Sie mit Ihrem Antrag initiieren wollen, ist längst vom Parlament beschlossen und auf dem Wege, denn der Senat hat bereits den 4. Zwischenbericht vorgelegt. Wenn Sie diesen lesen, werden Sie feststellen, dass es nicht böse Absicht des Senats ist, die Liegenschaftspolitik nicht zu verändern, sondern der Senat muss tatsächlich noch schwierige steuerrechtliche Fragen klären. Und wir erwarten dann – und erhoffen das auch –, dass im April die Vorlage des Senats vorliegt und wir aufgrund der Senatsvorlage eine Diskussion im Hauptausschuss führen können.
Was Sie hier heute machen, ist Aktionismus, und in der Sache rennen Sie ohnehin offene Scheunentore ein.