Peter-Rudolf Zotl

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Last Statements

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Thiel! Eine solche Rede wie die eben vom Kollegen Henkel vorgetragene hat selbst Ihr Antrag nicht verdient. Es war eine Rede, die letztlich auf das Motto „Weil nicht sein kann, was nicht sein darf“ zurückzuführen ist. Wir haben, was die
Bürokratisierung und Staatsaufgaben betrifft, in besonderem Maße eine Situation, dass das, was einige empfinden, mit der Realität nicht übereinstimmt. Das lässt sich erklären. Wenn ich etwas machen will und mit meinen Interessen an Grenzen von Gesamtinteressen, die sich in Vorschriften widerspiegeln, stoße, dann ist eine Überbürokratisierung da. Aber real ist es nicht so.
Auch wenn Herr Henkel jetzt versucht hat, diese Übersicht, die wir im Verwaltungsreformausschuss diskutiert haben, in Frage zu stellen und zu schmähen, ist es eine Übersicht, die stimmt. Diejenigen, die am meisten erstaunt waren und das auch bei Testprüfungen erkannt haben, dass es so ist, waren übrigens die Kollegen von der FDP und von der CDU.
Natürlich sind wir uns einig – denke ich –, dass eine Gestaltungspolitik klare Regeln braucht. Aber wir sind uns auch einig, dass zu viele und zu kleinliche Regelungen Gestaltungspolitik und Eigenverantwortung von Wirtschaft und Gesellschaft verhindern. Das ist schon ein Widerspruch. In unserer Diskussion im Ausschuss – im Rahmen einer großen Anhörung und dann noch einmal im Februar in einer Beschlussdebatte – haben wir auch anerkannt, dass Sie sich in diesen Widerspruch völlig berechtigt begeben. Das ist ein Widerspruch, mit dem die Politik umgehen muss. Aber wir meinen, dass Ihr Antrag zu kurz greift und in vielen Punkten auch danebengreift.
Das hat drei Gründe. Der eine ist hier schon diskutiert worden. Sie gehen von einer nicht zutreffenden Analyse aus. Der zweite ist, der Weg wird von der Mehrheit – auch hier im Haus – als falsch eingeschätzt. Der dritte Grund ist, dass es eine Reihe von Vorschlägen gibt, die schon veraltet sind, weil sie schon realisiert sind. Da hilft nichts – das ist jetzt meine persönliche Meinung –, dass im Endbericht der Enquetekommission gerade zu diesem Teil, der nun wahrlich nicht zu den stärksten des Berichts gehört – wie auch der Bericht meiner Meinung überhaupt nicht zum Stärksten gehört, das uns jemals vorgelegt worden ist –, etwas steht. Ich habe mich aktiv mit vielen Kolleginnen und Kollegen, die dort gerade für den Teil Verwaltung, Demokratisierung und Entbürokratisierung beteiligt waren, verständigt und kann das guten Gewissens sagen, dass der analytische Zugang zu dem, was hier ist, völlig unzureichend war. Die Kolleginnen und Kollegen, die vieles aufgeschrieben haben, wussten oft nicht, was hier alles gemacht wird und vorliegt. Deshalb ist eine Position nicht dadurch legitimiert, dass in einem Enquetebericht, noch dazu in diesem, etwas steht.
Zum ersten Punkt noch etwas: Sie gehen davon aus – so schreiben Sie es –, dass Berlin auf dem Gebiet der Staatsaufgabenkritik alles verzögert habe und jetzt in einem Meer an Überregulierung versinke. – Das ist einfach falsch! Wir hatten bereits im Frühjahr 2002, nachdem der Senat im Januar 2002 gebildet worden ist, die Schlussfolgerung des Senats zum Umgang mit den Empfehlungen der Scholz-Kommission vorliegen. Darunter waren auch die Empfehlungen zur Deregulierung. Es gab eine grund
legende Verzögerung, die aber wir verursacht haben. Wir haben, weil wir dazu Stellung nehmen mussten, ein Jahr gebraucht, um diesen Bericht durch die Ausschüsse zu bringen. Ausschüsse unter CDU-Vorsitz haben das bis heute nicht getan, einer zumindest.
Wir haben die schon zitierte Normprüfungskommission eingesetzt, die bei Gesetzesvorhaben des Senats oder des Abgeordnetenhauses prüft, ob sie notwendig oder bürokratisch sind, ob sie sich mit anderen Regelungen überschneiden und dergleichen. Es ist eine unabhängige Kommission mit ehrenamtlich tätigen Sachverständigen. Wir haben entsprechend dem Bericht der ScholzKommission und ihren Empfehlungen eine Reihe öffentlicher Leistungen in andere Trägerschaften übertragen. Damit ist auch eine Reihe von regulierenden Dingen weggefallen. Berlin hat als eines der wenigen Bundesländer seit einiger Zeit eine Befristungsregelung für Verwaltungsvorschriften.
Vorschriften, die aus dem Senat kommen, verfallen nach zehn Jahren, die aus den Senatsverwaltungen kommen, verfallen nach fünf Jahren. Das ist eine Reglung in Berlin. Andere Bundesländer haben sie nicht. Das ist insofern von besonderer Bedeutung, als ein großes Maß an Bürokratie oder Überregulierung, wie Sie es nennen, nicht so sehr vom Gesetz her, sondern von der Umsetzung und der Durchsetzung bestimmt ist. Das wird über die Vorschriften reguliert.
Nun, Herr Henkel, – er ist nicht mehr da, – –
Ja. – Nun haben wir diese Übersicht, auch wenn man hier oder da noch nachprüfen kann, die 370 bis 380 geltende Verwaltungsvorschriften umfasst. Davon werden noch etwa 20 Anfang 2006 wegfallen, weil ihre Frist abgelaufen ist. Das ist eine Tatsache, mit der wir zufrieden sein können. Im Januar, das haben wir im Ausschuss beschlossen, wird es dazu eine gemeinsame Stellungnahme geben, dass der Senat allen Verwaltungen bekannt gibt, welche Vorschriften gelten. Im Übrigen haben wir eine Aussage aus der Innenverwaltung, dass ohnehin nur die Vorschriften gelten, die auf dieser Liste stehen. Damit ist die wichtigste Grundlage, der wichtigste Ausgangspunkt Ihres Vorgehens hinfällig. – Danke schön!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Unmittelbar vor der Sommerpause hat dieses Haus die Einführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in den Bezirken beschlossen. Damals hatten die vier einreichenden Fraktionen von SPD, Linkspartei.PDS, Bündnis 90/Die Grünen und FDP auch angekündigt, dass sofort nach der Sommerpause das kommunale Wahlalter auf 16 Jahre abgesenkt werden soll, um so auch den Kreis derer, die an Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden teilnehmen können, deutlich zu erweitern. Genau dieser angekündigte Schritt soll nun heute vollzogen werden.
Die Gründe dafür liegen auf der Hand. Erstens verlangt die zunehmende geistige und politische Reife der heute 16-Jährigen geradezu, dass sie erweiterte politische Entscheidungsmöglichkeiten erhalten.
Zweitens stehen gerade jetzt und gerade auf der kommunalen Ebene viele Entscheidungen an, die das unmittelbare Umfeld der heutigen jungen Generationen auf Jahrzehnte hinaus beeinflussen. Es ist also nur recht und billig, dass diese dann auch daran mitwirken sollen.
Drittens gibt es deutliche Anzeichen von Politikverdrossenheit bei jungen Menschen. Dem ist nur entgegenzuwirken, wenn man jungen Menschen eigene Einfluss- und Gestaltungsmöglichkeiten gibt, und die aktive Beteiligung an Wahlen, Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden ist dafür ein ganz wichtiger Weg.
Viertens haben wir bereits mit den Gesetzen über bezirkliche Bürgerbegehren und Bürgerentscheide 16-Jährigen die Möglichkeit gegeben, an Einwohneranträgen und andern partizipativen Formen im Bezirk teilzunehmen. Da ist die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre nur ein konsequenter Schritt, um unserer politischen Absicht adäquaten Ausdruck zu verleihen, den ab 16-Jährigen weitreichende politische Mitgestaltungs- und Entscheidungsrechte zu geben.
Besonders froh ist die Fraktion der Linkspartei.PDS darüber, dass durch dieses Vier-Fraktionen-Projekt das abgesenkte kommunale Wahlalter, übrigens erstmalig in der Bundesrepublik, in unserer Landesverfassung verankert wird. In den anderen fünf Bundesländern, bei denen das kommunale Wahlalter bei 16 Jahren beginnt, ist das durch einfaches Gesetz eingeführt worden. Wir haben es uns schwer gemacht und eine entsprechende Verfassungsänderung gewollt, für die wir eine Zweidrittelmehrheit benötigen. Das hat den unschätzbaren Vorteil, dass eventuelle spätere restaurative Versuche, das Wahlalter wieder heraufzusetzen, auch einer Zweidrittelmehrheit bedürfen. In Hessen hingegen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, hat die dortige CDU unter Roland Koch sofort ihre absolute Mehrheit genutzt und das kommunale Wahlalter, das nur einfachgesetzlich geregelt war, wieder auf 18 Jahre heraufgesetzt. Genau das soll bei uns verhindert werden. Deshalb haben wir gemeinsam eine unumkehrbare oder nahezu unumkehrbare Lösung angestrebt.
Dennoch ist das alles kein Grund zur Selbstzufriedenheit, denn der heutige Schritt markiert nicht das Ende eines Weges, sondern eher eine Etappe auf einem wichtigen und richtigen Weg. So ist es eben „nur“ das kommunale Wahlalter, das heruntergesetzt wird. Eigentlich gibt es keinen einsichtigen Grund, nicht auch auf Landesebene und auf Bundesebene das Wahlalter ab dem 16. Lebensjahr festzulegen.
Der Rat der Bürgermeister hat genau das gefordert, und meine Fraktion findet das sehr vernünftig. Dafür fehlt aber zur Zeit in diesem Hause die erforderliche Zweidrit
telmehrheit. Hier besteht durchaus weiterer Beratungs- und Handlungsbedarf.
Wir gehen nur das aktive Wahlalter an. Eigentlich stimmt aber der Grundsatz, dass auch gewählt werden kann, wer wählen darf. Auch hier gibt es noch gravierenden Beratungsbedarf zwischen den und innerhalb der Fraktionen.
Unberücksichtigt bleiben mit unserer Lösung auch jene Menschen ohne deutsche oder EU-Staatsbürgerschaft, die aber längere oder lange Zeit als Migrantinnen und Migranten hier leben. Das ist ebenfalls ein noch offenes Problem. So werden wir also heute einen wichtigen weiteren Schritt zur Demokratisierung der politischen Willens- und Entscheidungsbildung gehen, und darauf können wir auch stolz sein. Es sollte aber nicht der letzte Schritt sein. – Recht schönen Dank!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Wambach! Ich habe es gestern schon im Hauptausschuss gesagt: Wir haben x-mal auf Podien zusammengesessen. Wir haben in allen möglichen Ausschüssen die Positionen vertreten. Das einzige Neue, das Sie jetzt gemacht haben, Sie haben das Ganze zu einer Verschwörungstheorie zusammengefügt. Kein einziges Argument wird dadurch richtig.
Alles, was Sie anführen, ist x-mal widerlegt worden. Das betrifft auch Ihren Änderungsantrag. Sie wissen genau, diese Initiativen, die die Mühe auf sich nehmen, eine direktdemokratische, eine plebiszitäre Form einzuleiten, was vor allem Arbeit und nicht Gewinn ist, sind mit Parteien, ihrem Organisationsmodell und ihrem Know-how, nicht im Ansatz zu vergleichen. Es ist auch Ihr misstrauischer Grundansatz – die sahnen irgendwo Geld ab, die vertreten irgendwelche Einzelinteressen, die sind schlecht, die stören uns, und das muss man unterbinden –, dieser Grundansatz stört uns grundsätzlich. Wenn so etwas passiert, dass beispielsweise ein Unternehmer eine Initiative sponsert, damit sie ein Bürgerbegehren macht, um ein Center auf die grüne Wiese zu setzen, dann gibt es so viele und ganz andere Möglichkeiten. Der Innensenator und alle anderen haben das auseinander genommen und Ihnen nachgewiesen, das sofort aufzuspüren und dem entgegenzuwirken. Da brauchen wir solche restriktiven Schritte, die Sie vorschlagen, nicht. Das lehnen wir ab.
Heute ist ein guter Tag für die Berlinerinnen und Berliner. Wir werden jetzt nach intensiven Debatten den Weg für direkte Demokratie in den Bezirken freimachen. Heute – darauf hat heute Vormittag in der Pressekonferenz der
bundesweite Verein Mehr Demokratie hingewiesen, den ich herzlich begrüße und bei dem ich mich schon jetzt für seine aktive Begleitung des Prozesses herzlich bedanke –
Das Fazit dieser Gesetze – das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen, denn diesen Ansatz gibt es in der Gesetzgebung zur direkten Demokratie noch nicht so häufig – ist: Alle Angelegenheiten, in denen die Bezirksverordnetenversammlungen Beschlüsse fassen können – Herr Wambach! Wir haben die ausschließlichen Kompetenzen der BVV ausdrücklich erweitert, das war in einer Phase, wo Sie noch dabei waren –, sind grundsätzlich der direkten demokratischen Entscheidung durch Bürgerinnen und Bürger zugänglich, und das nicht zu den oftmals üblichen einschränkenden und erschwerenden Bedingungen, sondern zu sehr förderlichen Bedingungen – ganz moderate Beteiligungsquoren. Wer teilnimmt, soll auch entscheiden, durch Verzicht auf gesonderte Zustimmungsquoren – die einfache Mehrheit entscheidet –, durch faire und gleichberechtigte Pro-und-Kontra-Informationen, durch ein übersichtliches Verfahren, das wir mit dem Änderungsantrag, der jetzt eingereicht worden ist, noch besser präzisiert haben. Das ist ein richtiger und qualitativer Sprung in der politischen Kultur. Dass wir das nach langen Debatten gemeinsam geschafft haben, das ist für uns ein Erfolg. Im Umfeld gibt es viele erweiterte Informations- und Beteiligungsrechte für Einwohnerinnen und Einwohner, für die Bezirksverordnetenversammlung und für die einzelnen BVV-Mitglieder. Der Hauptausschuss hat gestern zudem beschlossen, dass dem Bezirk im Rahmen der Basiskorrektur die Kosten ausgeglichen werden, die ein Bürgerentscheid hervorbringt.
Es ist erst einmal eine in sich geschlossenes Konzeption.
Es wurde schon darauf hingewiesen, dass heute die gleichen einreichenden Fraktionen zwei Gesetzentwürfe zur Senkung des aktiven Wahlalters zur BVV auf 16 Jahre einbringen. Wie in einigen anderen Bundesländern, so sollen in Zukunft auch in Berlin – beginnend mit den nächsten BVV-Wahlen – alle EU-Bürgerinnen und EU-Bürger ab dem 16. Lebensjahr die bezirklichen Volksvertretungen mitwählen dürfen und sich so auch an Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden beteiligen können. Eine solche Senkung des Wahlalters ist durch viele Gründe gerechtfertigt, z. B. durch die allgemeine Reifeentwicklung. Aber auch alle Entscheidungen – auch die, die in der BVV getroffen werden – haben zunehmend
Der letzte Punkt: Auch das Wahlrecht ab 18 wird nicht an irgendwelche Pflichten gekoppelt. Das ist ein Trugschluss, den man nach den langen Diskussionen langsam auch zur Kenntnis nehmen könnte.
Langzeitwirkung. Es geht auch darum, das Interesse, die Fähigkeit und die Möglichkeit zur Entscheidung für diese jungen Leute zu erweitern. Insofern ist eine solche Neufestlegung des kommunalen Wahlalters eine spezielle Herausforderung, perspektivische Entscheidungen unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit und unter Berücksichtigung der Generationen zu treffen.
Natürlich sind damit auch Probleme verbunden. Für meine Fraktion gilt die Auffassung: Wer wählen darf, darf auch gewählt werden. Das aktive und das passive Wahlalter zu trennen, ist aus unserer Sicht konzeptionell und strategisch, auch rechtsstrategisch, problematisch. Wir meinen aber, es ist ein erster Schritt. Der erste Schritt ist immer der schwerste und der wichtigste. Deshalb hoffe ich, dass wir nach der Sommerpause zügig zu einer Entscheidung kommen. – Herzlichen Dank!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben es eben erlebt. Auch die CDU führt das Wort von der Zivilgesellschaft immer wieder im Munde. Alle Welt redet von der Stärkung der Zivilgesellschaft, aber alle verstehen darunter höchst unterschiedliche Dinge. Für uns, die PDS, beginnt die Zivilgesellschaft nicht erst bei den großen Organisationen, den Parteien, Herr Henkel, und Verbänden. Bei uns beginnt die Zivilgesellschaft beim Einwohner, bei der Einwohnerin, bei der Bürgerin, beim Bürger. Genau das, Herr Henkel, unterscheidet das Herangehen der vier Fraktionen, die diese beiden Gesetzentwürfe eingereicht haben, von Ihrem Vorgehen.
Wie ist die Situation? – Natürlich gibt es vielfältige und gesetzlich vorgeschriebene Formen der Bürgerbeteiligung, auch im Vorfeld von Entscheidungen. Natürlich gibt es direkte Demokratie, wenn auch in Berlin zurzeit nur auf Landesebene. Doch die Realität zeigt klipp und klar: Eine wirkliche Beteiligung an der Vorbereitung von Entscheidungen ist das nicht, denn in der Regel werden Bürgerpositionen und Bürgereinwendungen abgewiesen, wenn sie nicht in die zuvor feststehende Konzeption von Politik und Verwaltung passen. Für Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide, also für die direkte Demokratie auf der Landesebene, gibt es schier unüberwindbare Beteiligungs- und Zustimmungsquoren. Zudem sind nahezu alle für die Bevölkerung relevanten Politikfelder – beginnend mit der Verfassung – von der direkten Demokratie ausgeschlossen. Das grundlegend zu ändern, war und ist ein zentrales Anliegen meiner Fraktion und auch ein gemeinsames Zielprojekt unserer Koalition.
Der vielleicht wichtigste Schritt dazu ist die gemeinsam mit den Grünen und der FDP projektierte Einführung von Bürgerentscheiden auf der bezirklichen Ebene. Ich bin mir sicher, dass wir in der nächsten Plenarsitzung, also noch vor der Sommerpause, dieses Gemeinschaftsprojekt von vier Fraktionen beschließen werden.
weil im Gegenzug auf einen detaillierten und spezifischen Ausschlusskatalog verzichtet worden ist. – Ich sage es hier nicht!
Drittens haben wir den direktdemokratischen Einfluss nur in der Frage auf die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger beschränkt, wo es wahlrechtlich erforderlich ist. Alle anderen Möglichkeiten, die Einwohnerfragestunde, der Einwohnerantrag usw., sind für alle hier lebenden Einwohnerinnen und Einwohner offen.
Im Zusammenhang mit der Stärkung der Bürgerbeteiligung fördern die rot-rote Koalition und ihr Senat auch ein Projekt, das inzwischen bundesweit weitaus mehr Aufmerksamkeit erlangt hat, als es in Berlin der Fall zu sein scheint, die Einführung von Bürgerhaushalten für 2006 bzw. 2007. Federführend im Bezirk Lichtenberg und begleitet vom Bezirk Marzahn-Hellersdorf
beginnen im Herbst viele Bürgerforen vor Ort, wo die Rahmenbedingungen des kommenden Haushalts mit den gestaltungspolitischen Erfordernissen in Relation gesetzt werden. Die Einwohnerinnen und Einwohner werden im Ergebnis maßgeblich und direkt Einfluss auf die haushaltspolitischen Prioritätensetzungen haben. In Lichtenberg werden z. B. alle finanziellen Mittel, die als Investition in den Bezirk fließen, also auch aus Sonderfonds, bzw. direkt an bestimmte Träger gehen, offen gelegt werden. So kommt eine bedeutende Summe von über 20 Millionen € zu Stande, über deren Verwendung die Bevölkerung beraten kann. In insgesamt sieben Bezirken wurde der Haushalt inzwischen transparent dargestellt, mit Postwurfsendungen, Zeitungsbeilagen und im Internet, so dass die Debatten im Bewusstsein der Problemlagen geführt werden können. Herauskommen wird zwar nicht mehr Geld für den Bezirk, aber es wird ein bedarfsgerechterer Haushalt entstehen, und – das zeigen alle Erfahrungen, die es mit den Bürgerhaushalten gibt, international wie national – es wird ein weitestgehend akzeptierter Haushalt sein. Und hinsichtlich der politischen Entscheidungskultur wird ein völlig neuer Schritt gegangen, indem die Bezirksverordneten auf ihr Privileg verzichten, Haushaltsfragen, die bislang als eine unantastbare Domäne der Haushaltspolitikerinnen und -politiker galten, abgeschottet zu behandeln.
Worin besteht die qualitative Verbesserung, ja der qualitative Bruch in der politischen Entscheidungskultur? – Er besteht erstens darin, dass wir die Bevölkerung einladen, sich einzubringen und ihre Angelegenheiten selbst in die Hand zu nehmen. Es wird ihr nicht etwas, noch dazu streng konditioniert, gestattet, sondern sie wird aufgefordert, es zu tun. Über alles, worüber die BVV abschließend entscheiden kann, sollen in Zukunft grundsätzlich auch die Bürgerinnen und Bürger entscheiden können. Es gibt kein Themenfeld, das der direkten Demokratie generell entzogen ist, es sei denn, bundes- und landesrechtliche Regelungen stehen dem entgegen. Allerdings liegt hier auch das einzige Problem, dessen inhaltliche Klärung zwischen den Beteiligten noch nicht abgeschlossen ist. Ursprünglich glaubten wir, dass die Generalklausel, wonach die direkte Demokratie bundes- und landesrechtlichen Regelungen nicht entgegenstehen darf, ausreichend sei. Nun wurden in Anhörungen, in den Beratungen des Senats und des Rats der Bürgermeister erhebliche Zweifel daran geäußert, dass diese Ausschlussklausel zur Rechtssicherheit beitrüge. Es wurde gefordert, deutlich zu machen, dass die letztendliche Entscheidung über den Bezirkshaushalt sowie über den Erlass der Rechtsverordnung über die Feststellung der bezirklichen Bebauungspläne der BVV übertragen bleiben müssen, weil es durch Landes- und Bundesrecht so geregelt ist. Keinen Zweifel gibt es, dass es im Verfahren, das mit dem Haushaltsbeschluss bzw. der Festsetzung des B-Plans endet, viele Möglichkeiten des bürgerschaftlichen, direkten demokratischen Einflusses geben soll. Wir haben uns inzwischen in Bayern, Hamburg, Hessen und Thüringen sowie beim Bundesbauministerium erkundigt. In diesen vier Bundesländern sind die B-Pläne nämlich nicht ausdrücklich von der direkten Demokratie ausgeschlossen. Auch dort ist ausgeschlossen, dass die offizielle Rechtsetzung über die Festsetzung eines B-Plans außerhalb der Gemeindevertretung geschieht. Sie haben aber den Gesamtprozess, das Verfahren als solches, nicht ausgeschlossen, weil sie nicht wollten, dass das gesamte Verfahren – auch jeder einzelne vorbereitende Schritt – der direkten Demokratie entzogen wird. In diesem Sinne muss es auch in Berlin eine Einigung geben können.
Ein zweiter Grundsatz, von dem wir ausgingen, war, dass diejenigen, die hingehen, auch entscheiden können. Deshalb haben wir die Beteiligungsquoren sehr moderat gehalten und auf gesonderte Zustimmungsquoren verzichtet. Die einfache Mehrheit entscheidet. Nur dann, Kollege Henkel – das ist die Philosophie, die angesichts einer wachsenden Politikverdrossenheit dahinter steht –, wenn garantiert ist, dass ich eine reelle Chance zur Entscheidung habe, wird die Beteiligung von Mal zu Mal erweitert. Das wollen wir doch, nehme ich an, alle gemeinsam.
Verschiedene Kritiker meinen, dass die 15 % Beteiligungsquorum zu hoch seien. Das finden wir auch. Wir waren bekanntlich mit einem Vorschlag von 5 % gestartet, haben uns im Ergebnis der Koalitionsverhandlungen auf vernünftige 10 % geeinigt und haben dann dem Kompromiss 15 % in der Arbeitsgruppe zugestimmt,
Der Koalitionspartner war es nicht, Frau Klotz!
Doch damit ist das Projekt „Mehr Demokratie – Bürgerbeteiligung stärken“ nicht abgeschlossen. Wir werden noch in dieser Legislaturperiode das aktive bezirkliche Wahlalter auf 16 Jahre senken. Und auch hier zeichnet sich ab, dass das ein Gemeinschaftsprojekt werden kann. Meine Partei wäre auch dafür offen, das mit einer Änderung des Wahlsystems zu verbinden, nämlich jeder Wählerin und jedem Wähler beispielsweise drei Stimmen zu geben, die auf eine Kandidatin und einen Kandidaten ab
Die Charité schlittert in einen Arbeitskampf hinein, und Sie haben keinerlei Idee, wie Sie das Nebeneinander von Vivantes und Charité lösen sollen. Und dann präsentieren Sie uns einen Vorschlag von einem Reformgesetz, das ausreichend hier im Hause diskutiert worden ist – wir haben es im Plenum besprochen, wir haben es in den letzten zwei Jahren in verschiedenen Runden besprochen, wir haben es ausführlich im Innenausschuss besprochen –, und es wurde ganz unaufgeregt in der Stadt angenommen. Schauen Sie in die Zeitungen! Positive Bewertungen, alles wunderbar! Keiner hat ein Problem damit!
Und wenn ich mich hier im Hause umschaue – auf den Senatsbänken, in den Reihen –, dann sehe ich, dass es wohl selbst hier kaum ein Interesse an dem Thema gibt. Aber ich sage Ihnen, es wird Ihnen nicht gelingen, die anderen Themen von der politischen Agenda zu streichen.
gegeben, die aber auch auf mehrere Listen gesplittet werden können – also mit Kumulieren und Panaschieren. So werden in den meisten Bundesländern die kommunalen Wahlen durchgeführt. Und auch am 6. Mai 1990, bei den einzigen freien Wahlen in der DDR, wurden die Bezirksverordnetenversammlungen und die Stadtverordnetenversammlung in Ostberlin genau so gewählt. Dieses Verfahren hat den Vorteil, dass die innerparteilichen Kungelrunden bei der Aufstellung von Listen relativ wirkungslos blieben, weil die Wählerinnen und Wähler Leute wählen würden, die durch ihr Engagement in der Gesellschaft besonders anerkannt sind. Das würde auch den Druck auf manchen Bezirksverordneten erhöhen, sich während der Legislaturperiode besonders zu engagieren.
Die Koalition hat auch vor, noch in dieser Legislaturperiode nach den bezirklichen Regelungen die gesetzlichen Vorgaben für Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid auf Landesebene im Sinne der Bürgerinnen und Bürger deutlich zu verbessern. Auch hier müssen wir an die grundlegende Korrektur der vielfältigen Ausschlussgründe herangehen, auch hier müssen die Quoren deutlich gesenkt werden, und auch hier muss es bedeutende Verfahrensvereinfachungen geben. Zu einem solchen Vorgehen gibt es einen klaren politischen Willen aller vier Parteien, die die Gesetze zur Einführung bezirklicher Bürgerentscheide erarbeitet haben.
Zum Schluss frage ich noch eins – weil Herr Henkel es auch noch einmal erwähnt hat: Liegt mit einer solchen Demokratisierung politischer Entscheidungsprozesse eine Entmachtung der repräsentativen Demokratie vor? – Das wird des Öfteren behauptet. Unsere Antwort ist klar, die Erfahrungen sind klar: Nein. Das Gegenteil ist der Fall. Je mehr die Politik die Gesellschaft als souverän ansieht, behandelt und vor allem so respektiert, desto stärker und akzeptierter wird die repräsentative Demokratie. Daran sollten wir uns halten. – Danke schön!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Wambach! Sie haben jetzt ein Bild entwickelt, als hätten wir als Parlament dem Senat dieses Gesetz abgerungen und ihn dabei niedergerungen.
In der ersten Sitzung, als wir das Projekt als Koalition vorgeschlagen haben, saßen wir alle an einem Tisch. Da war der damaligen Innenstaatssekretär am Tisch, er hat den Standpunkt des Senats vertreten, wir haben uns über Prämissen verständigt, dann haben wir gearbeitet. Wie Sie richtig sagen: Da waren die Innenverwaltung und die Senatskanzlei dabei, und da gab es Widersprüche. – Die gab es tatsächlich, und zwar auch kräftige Widersprüche, unterschiedliche Auffassungen. Aber die gab es auch zwischen uns. Deshalb sind heute auch die Änderungsanträge auf dem Tisch. Ich finde viel wichtiger – deshalb hat es länger gedauert, was auch nicht so schön war –, dass es gelungen ist, den Geist eines gemeinsamen Willens umzusetzen und zu einem einvernehmlichen Ergebnis zu kommen. Das halte ich für das Sensationelle – das ist falsch, aber für das Produktive an diesem Vorgehen.
Frau Flesch hat es schon gesagt, und auch Herr Wambach hat darauf hingewiesen, dass wir vor mehr als fünf Jahren das Dritte Verwaltungsreformgesetz, das Grundsätzegesetz, das VGG, beschlossen hatten. Vor allem dieses soll mit diesem Gesetz novelliert werden. Sie hat auch auf Gründe hingewiesen, an die ich noch einmal erinnern möchte:
Erstens: Seinerzeit wurde der Versuchung nicht widerstanden, alles möglichst genau und kleinteilig exakt für jede Verwaltung zu regeln. Das hat in der Praxis dazu geführt, dass die konkret vorherrschenden Bedingungen oftmals eine Durchsetzung dieser kleinteilig peniblen Regelungen nicht möglich machten. Das hat wieder dazu geführt, dass unwillige Verwaltungen, von denen Frau Flesch sprach, sich dahinter verstecken können. Das haben wir aufgelöst. Jetzt haben wir Rahmen- und Zielvorgaben gesetzt, und die müssen mit Eigeninitiativen, mit passgerechten Lösungen untersetzt werden. Man kann sich nicht mehr dahinter verstecken.
Wambach
Zweitens haben sich in den letzten fünf bis sechs Jahren, also seit der letzten Gesetzgebung zur Verwaltungsreform, wichtige Dinge erledigt. Die damalige Experimentierklausel, was die Allzuständigkeit in den Bürgerämtern betraf, ist weitestgehend überflüssig geworden, weil es erledigt ist, es sind aber neue Erfordernisse aufgetreten, und dem musste Rechnung getragen werden.
Drittens – auch das wurde schon gesagt – ist vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof die Regelung gescheitert, dass Führungskräfte mit Ergebnisverantwortung eine fünfjährige Probezeit durchlaufen müssen. Das hatte weit reichende Konsequenzen für uns. Auch das war ein Grund, die Novelle herbeizuführen.
Auch ich möchte zu einigen Momenten der Gesetznovelle kurz etwas sagen. Wie schon bemerkt, sind erstens kleinteilige und penibel genaue Einzelregelungen insgesamt zurückgenommen worden, und sie sind durch zu erreichende Eckdaten und Rahmenwerte ersetzt worden.
Beispiele: Es bleibt bei der strukturell funktionalen Aufteilung in Leistungs- und Verantwortungszentren, Serviceeinheiten/Steuerungsdienste. Wie es aber konkret gemacht wird, wie sie konkret zusammengeführt werden, das haben wir in die Verantwortung der einzelnen Verwaltungen gelegt.
Ein anderes Beispiel: Es bleibt bei den Zielvereinbarungen. Sie sollten bekanntlich eine Dauer von einem Jahr haben, was dazu führte, dass viele vor diesem Riesenaufwand zurückgeschreckt sind. Es gab sehr viele Verwaltungen, die gar keine Zielvereinbarung hatten. Wir haben gesagt, sie können eine Laufzeit von bis zu fünf Jahren haben. In dem Fall müssen aber einzelne Jahresscheiben abgerechnet und unterteilt werden.
Ein weiteres Beispiel: Es bleibt beim Einsatz der wichtigen Instrumente von Qualitätskontrolle und Mitarbeiterführung, Kundenbefragung, Mitarbeiter-Vorgesetztengespräche, aber die bisher vorgeschriebenen engen Zeiträume sind auf Grund praktischer Erfahrungen deutlich erweitert und als Mindestzeiträume bestimmt worden.
Es bleibt dabei, dass bei Personalentscheidungen effektive und objektivierbare Methoden angewendet werden müssen. Aber jetzt soll über deren konkrete Anwendung fallbezogen und problembezogen entschieden werden. Jedoch müssen die Verfahren genau dokumentiert werden.
Es bleibt auch bei berlinweiten, einheitlichen Mindestöffnungszeiten. Aber was wir damit wollen, nämlich mehr Bürgernähe, hat sich zum Teil ins Gegenteil verkehrt, weil in dem einen Bürgeramt die Öffnungszeit zu einem anderen Zeitpunkt besser gewesen wäre. Das heißt, jetzt sollen die Öffnungszeiten im Rahmen der Öffnungszeiten nach konkretem Bedarf ausgestaltet werden können.
Ein zweiter Punkt: Neu eingeführt wird eine Experimentierklausel. Behörden können von allen berlinweit beschlossenen Verwaltungsgliederungen abweichen – unterhalb der Ämterebene –, wenn sie im Interesse einer ressortübergreifenden, bürgerorientierten Arbeit Leistungen nach dem Lebenslagenprinzip bündeln und also alle Vorgänge z. B. um den Wohnungsumzug, die Eheschließung, die Geburt der Kinder usw. in eine Hand legen und an einer Stelle zusammenfassen.
Drittens: Ebenfalls neu ist – die Kollegin Flesch hat darauf hingewiesen – die Sonnabendregelung mit dem einen zentralen Bürgeramt.
Viertens: Ebenfalls Pflicht ist es geworden, eine Organisationseinheit für Wirtschaftsberatung und Wirtschaftsförderung zu bilden. Dabei lässt das Gesetz Spielräume. Dass inzwischen die verschiedenen Anlaufstellen in Berlin für die Wirtschaftsförderung, die Bürgerämter, die Ordnungsämter, die Wohngeldstellen zusammengeführt werden können. Auch das ist möglich.
Führungskräfte mit Ergebnisverantwortung – das ist gesagt worden. Aber auch wir nehmen uns in die Pflicht. – Ich möchte diesen Satz noch sagen, obwohl es hier schon blinkt. – § 20, die regelmäßige Berichtspflicht, wollen wir qualifizieren. Dieser Bericht muss kommen, aber nur, wenn das Abgeordnetenhaus bis zum Sommer seine konkreten Fragen abgeliefert hat. Das nimmt uns in die Pflicht, unsere politischen Bedürfnissen zu artikulieren, und das wird zu einem besseren Berichtswesen führen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit, und wir werden selbstverständlich interessiert sein, auch in der Arbeit mit den Änderungsanträgen die gute Atmosphäre fortzusetzen. – Danke schön!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach intensiver Zusammenarbeit habe die vier genannten Fraktionen zwei Gesetzesanträge eingebracht, um endlich bezirkliche Bürgerentscheide in
wird auch für dieses Gesetz gelten, was wir hier
Das ist aber mitnichten der Fall. In 15 der 16 Bundesländer gibt es die kommunalen Bürgerentscheide und zumeist zu moderaten Bedingungen. Wir sind nicht die Ersten, wir sind die Letzten. Alle Einwände, die auch die CDU in der Begründung ihres dringlichen Antrags wiederkäut, hat es bereits 15 Mal in 15 Bundesländern jeweils vor Einführung gegeben, übrigens immer von den gleichen Interessengruppen. Aber in jedem einzelnen Fall haben sie sich als vollkommen gegenstandslos erwiesen.
Vor allem konzentrieren sich Ihre Unkenrufe darauf, dass sich direkte Demokratie als Investitionshemmnis und Entscheidungsbremse für die bezirklichen Selbstverwaltungsorgane erweisen würde. Kleine, gut organisierte Einzelinteressen, warnen Sie, könnten die Entscheidungsprozesse okkupieren. Nach dieser Logik müssten Berlin an der Spitze der Investitionstätigkeit und schneller Entscheidungen stehen, denn hier gibt es als einzigem Bundesland zurzeit noch keine direkte Demokratie auf bezirklicher Ebene. Bayern, Hamburg, Baden-Württemberg, alles Länder mit zum Teil noch moderateren Regelungen und zum Teil sogar niedrigeren Quoren, müssten am Ende der Investitionskette liegen. So ist es aber nicht. Es ist genau umgekehrt. Und noch nie in der Geschichte der direkten Demokratie in der Bundesrepublik haben separierte Einzelinteressen die entsprechenden Mehrheiten erringen können. Denn der Souverän, meine Damen und Herren von der CDU, ist nicht heimtückisch, wie man Ihrem Antrag entnehmen könnte, nein, er ist souverän.
Berlin zu ermöglichen. Alle unsere Vorschläge haben wir mit der Praxis in den anderen Bundesländern abgeglichen und mehrfach Expertisen und Stellungnahmen eingeholt – darunter auch vom bundesweiten Verein „Mehr Demokratie e. V.“, dem ich an dieser Stelle namens meiner Fraktion für sein Engagement und seine Unterstützung besonders herzlich danke.
Trotz mancher Kompromisse war unsere Arbeit immer von einem gemeinsamen Willen geprägt: Wir wollen, dass sich Einwohnerinnen und Einwohner aktiv in die Politik einmischen und, wenn sie es denn fordern, auch selbst entscheiden können. Wir wollen, dass dieses zivilgesellschaftliche Engagement durch moderate Bedingungen befördert und nicht gebremst wird. – Anders ist ernst gemeinte direkte Demokratie nicht zu haben, und anders ist auch der weit verbreiteten Politikverdrossenheit nicht entgegenzuwirken.
Unsere Überlegungen gingen von vier Prämissen aus – erstens: Wenn Bürgerinnen und Bürger auf bezirklicher Ebene selbst Entscheidungen treffen können, dann erwächst der Zwang, die Qualität der „normalen“ bezirkspolitischen Entscheidungsprozesse deutlich zu verbessern. Wie insbesondere Bezirksamtsmitglieder von PDS und Bündnis 90/Die Grünen betonen, muss jetzt im Bezirk noch mehr vor den Entscheidungen mit der Öffentlichkeit um optimale Lösungen und Akzeptanz gerungen werden. Dass das eine außerordentlich positive Auswirkung unseres Gesetzes ist, kann doch nur negieren, wer statt demokratischer Verfahren Kungelrunden und Entscheidungsprozesse favorisiert, die hinter verschlossenen Türen stattfinden.
Zweitens: Will man ernsthafte direkte Demokratie, dann müssen die Bürgerinnen und Bürger auch über entsprechende Entscheidungsmöglichkeiten verfügen. Deshalb haben wir die ausschließlichen Kompetenzen für die BVV und damit für bezirkliche Bürgerentscheide erweitert.
Drittens: Meint man es ernst mit der direkten Demokratie, dann müssen die Quoren moderat sein. Deshalb haben wir grundsätzlich auf gesonderte Zustimmungsquoren verzichtet. Die einfache Mehrheit entscheidet. Die Beteiligungsquoren haben wir, wie wir meinen, moderat gestaltet. Wir wollen, dass diejenigen, die hingehen, entscheiden und nicht jene, die nicht hingehen, weil damit hohe Beteiligungsquoren nicht erfüllt werden.
Viertens haben wir die direkte Demokratie in ein Paket mit weiteren Maßnahmen gepackt, die insgesamt zu mehr Transparenz, Teilhabe und bürgerschaftlichem Einfluss führen wie den Einwohnerantrag, die Einwohnerversammlung und die Einwohnerfragestunde als Teil der BVV und die Erweiterung der BVV-Rechte.
Bei einigen kritischen Debatten könnte man den Eindruck gewinnen, dass Berlin das erste Bundesland sei, das
kommunale Bürgerentscheide einführt, und dass wir jetzt alle Risiken und Negativeffekte quasi als Experiment am lebendigen Körper als Erste zu tragen hätten.
Sie tragen längst widerlegte Vermutungen vor. Auf unserer Seite ist aber der Vorzug der faktischen Beweiskraft.
Im Antrag der CDU stehen viele Dinge, die es entweder schon gibt oder die selbst schon einmal durch den Rat der Bürgermeister gefallen sind. Anderes ist rechtlich höchst fragwürdig. Vor allem aber wollen Sie die im Grundsatz gute Idee ehrenamtlicher Ortsteilbeiräte zu einem zahnlosen Tiger verkommen lassen. Wenn Sie wirklich die demokratischen Rechte der bezirklichen Selbstverwaltungsorgane stärken wollen, dann müssen Sie diesen Beiräten Entscheidungsrechte geben. In Ihrer Version aber sollen diese Beiräte zwar gehört werden, Verfahren verlängern, aber sie sollen nichts zu entscheiden haben. Das ist aber ein Weg – und genau das wollen Sie offensichtlich –, um direkte Demokratie zu verzögern oder gar zu verhindern. Das ist mit uns nicht zu machen.
In den Debatten gab es aber auch die Kritik, dass die Quoren zu hoch, die hier lebenden Migrantinnen und Migranten benachteiligt sowie Möglichkeiten für Plebiszite auf Ortsteilebene nicht vorgesehen sind. All das muss im Gesetzgebungsverfahren gründlich überprüft werden. Auf jeden Fall – das gilt auch für die Warnungen
Was auch immer hier gesagt worden ist, wenn dieses Gesetz beschlossen wird, reichen maximal 1 500 Unterschriften in einem unserer 300 000-Einwohner-Bezirke Berlins aus, um eine Entscheidung der Verwaltung für Monate zu verzögern. So steht es geschrieben. Rund 15 000 Stimmen reichen bei einem Bürgerentscheid aus, um eine Entscheidung letztlich zu stoppen. Gleichzeitig verursachen sie in den finanziell ohnehin gebeutelten Bezirken erhebliche Kosten, ohne auch nur ein Wort darüber zu verlieren, wo das Geld für solche Verfahren überhaupt herkommen soll.
1 500 Unterschriften halten eben nicht nur eine Entscheidung auf, 3 000 Unterschriften verursachen selbst nach Auskunft von SPD-Bürgermeistern Kosten in Höhe von über 500 000 €. So viel, meine Damen und Herren, würde ein Bürgerentscheid pro Bezirk am Ende mindestens kosten. Deshalb muss diese Gesetzesvorlage nicht nur im Rechts- und im Verwaltungsreformausschuss diskutiert werden, sondern mindestens auch im Hauptausschuss, damit geklärt wird, wo die Bezirke das Geld hernehmen sollen.
auch für dieses Gesetz gelten, was wir hier gemeinsam vor 14 Tagen beschlossen haben, nämlich, dass jedes Gesetz mit einem Evaluierungsvorbehalt versehen wird. Dort werden wir genau prüfen, ob diese Argumente zutreffen oder nicht zutreffen. Ich sage jetzt schon, sie werden auch in Berlin, dem 16. der Bundesländer, nicht eintreten. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Thema Deregulierung – das ist schon gesagt worden – haben wir bereits mehrmals und ausführlich in diesem Hause debattiert. Ich will mich daher nur auf zwei Anmerkungen konzentrieren.
Erste Anmerkung: Das Thema Deregulierung ist wie kein zweites geeignet, den krassen Gegensatz zu verdeutlichen, den es mitunter zwischen einem gefühlten Missstand und einem realen Missstand gibt. Wir alle machen immer wieder die Erfahrung – Herr Henkel hat es gerade demonstriert –, dass gefordert wird, endlich die Vorschriftenflut der Verwaltung ganz radikal abzubauen. Wenn es aber um konkrete Vorschläge – auch der Betroffenen – geht, dann mangelt es. Häufig kommen gar keine. Das heißt, der reale Missstand und der gefühlte Missstand stimmen auf keinen Fall überein. Oder es kommen Vorschläge, die nichts anderes sind als pure Eigeninteressen. Politik kann diesen Weg nicht gehen. Sie kann nicht Eigeninteressen bedienen. Sie muss einen Ausgleich der Interessen durchsetzen.
Deshalb müssen wir gerade bei der Deregulierung umdenken. Es darf nicht vordergründig um das gehen – Herr Henkel, weil Sie das Bild erwähnten –, was wir nicht wol
)
oll.
Zweite Anmerkung: Ich möchte Sie kurz daran erinnern, dass wir in Berlin bereits einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung einer entbürokratisierten, aber gestaltungspolitisch sinnvollen Regelung gegangen sind. Genau da passen sich unser Antrag und auch der eine Antrag der Opposition ein, wo es um die Befristung von weiteren Vorschriften geht, den wir in veränderter Fassung angenommen haben. Ich erinnere daran, dass wir nachher das Siebente Rechtsvereinfachungsgesetz beschließen
werden. Dort sind z. B. Genehmigungsverfahren durch Anzeigeverfahren ersetzt worden. Ich erinnere daran, dass der Senat bereits vor zwei Jahren Grundsätze der Gesetzesfolgenabschätzung beschlossen hat, die systematisch praktiziert werden. Es ist vor zwei Jahren eine Normenprüfungskommission eingesetzt worden, die aus ehrenamtlichen unabhängigen Sachverständigen besteht und die alle Gesetze vor der Verabschiedung im Senat prüft. Inzwischen haben wir auch vereinbart, dass in geeigneter Weise eine Information über die Überlegungen der Normenprüfungskommission an das Abgeordnetenhaus erfolgt. Es gibt einen Senatsbeschluss. Den haben wir in der letzten Sitzung unseres Ausschusses – daran haben Sie teilgenommen, Herr Henkel – als Mitteilung – zur Kenntnisnahme – besprochen. Da sind klare Verfahrensregelungen festgelegt. Da ist auch festgelegt – und das wird praktiziert –, auf welchen Schwerpunktgebieten, wo es die Leute und die Wirtschaft besonders spüren, die Deregulierung vorfristig und vorrangig stattfinden s
Ich will nur noch an das erinnern, was Frau Flesch gesagt hat. Wir wollen das jetzt durch eine Beteiligung der Öffentlichkeit ergänzen. Und ich will daran erinnern, dass wir in Abänderung Ihres Antrags – ein Änderungsantrag, den wir gemeinsam angenommen haben – wollen, dass wir bis zum Sommer eine Übersicht über sämtliche Vorschriften und Regelungen bekommen, die es in den einzelnen Verwaltungen gibt und nach denen sie arbeiten. Das ist alles entwicklungsfähig. Das ist alles verbesserungswürdig, aber –
len, sondern wir müssen klar bestimmen, was wir wollen und was dann – freilich möglichst sparsam – durch Gesetze, Verordnungen und Vorschriften sinnvoll geregelt werden muss bzw. was auch wegfallen kann. Was wir wollen, das ist die eigentliche Frage. Das hat die Kollegin Flesch schon deutlich gemacht.
Genau einem solchen Ansatz widersprechen die Anträge der CDU und der Grünen. Sie wollen einen jährlichen Bericht zur Entwicklung der Anzahl der Gesetze, Rechtsvorordnungen und Verwaltungsvorschriften und zu ihrem Wegfall. In einem anderen Antrag fordern Sie etwas – Kollegin Flesch hat es gesagt –, was wir längst machen, nämlich Vorschriften zeitlich zu befristen. Die Grünen wollen in ihrem Antrag einen zeitlich gestaffelten Generalabbau aller Rechtsvorschriften nach lediglich – wie dort steht – formaler Prüfung. Das sind drei formale Kriterien. Das fordern Sie von der CDU auch in einem Antrag, der noch nicht auf dem Tisch liegt. Solche rein formalen und quantitativen Ansätze wären vielleicht noch zu akzeptieren, wenn Gesetze, Verordnungen und Vorschriften per se etwas Negatives wären. Aber das sind sie nicht. Um gestaltungspolitische Schwerpunkte durchzusetzen, um die Interessen in Übereinstimmung zu bringen, um das Gemeinwohl zu organisieren, um Schaden zu minimieren, dafür brauchen wir Gesetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften. Weil Sie das aber völlig außer Acht lassen, können wir diese grundlegenden Ansätze der CDU und der Grünen nicht teilen.
Es gibt auch keine Parallele zwischen dem GrünenAntrag, ähnlich gelagerten CDU-Aktivitäten und einer Idee, die ich z. B. vor zwei Jahren einmal vorgetragen habe. Die Idee war, zu einem bestimmten Zeitpunkt alle Verordnungen und Vorschriften außer Kraft und nur noch die in Kraft zu setzen, die nachweisbar unbedingt erforderlich sind. Aber selbst diese Überlegung, die wir damals anstellten, ging klar von inhaltlichen und gestaltungspolitischen Prioritäten aus. Wir haben gesagt: Regelungen müssen grundsätzlich der Förderung des zivilgesellschaftlichen Engagements dienen. Sie müssen der Erleichterung von Wirtschaftsansiedlungen dienen. Sie müssen ergebnis- und nicht instrumentalorientiert sein. Soziale, ökologische, gleichstellungspolitische Orientierungen sollen gefördert und auch vor Deregulierung geschützt sein. Aber selbst ein solcher Ansatz, der sich grundsätzlich von Ihrem unterscheidet, das haben viele Erfahrungen auch in anderen Ländern und auf Bundesebene gezeigt, die wir inzwischen gesammelt haben, ist kein sinnvoller gestaltungspolitischer Ansatz.
– das bessere Gesamtkonzept. – Schönen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Uns liegen drei Anträge zum Thema BerlinBrandenburg vor. Das zeugt vom intensiven Bemühen der FDP-Fraktion, sich dem Thema zu stellen. Grundsätzlich finde ich das sehr ehrenwert und wichtig. Das ist aber auch schon alles, was ich an Positivem zu den Anträgen zu sagen habe.
Herr Augstin, ich war enttäuscht, wie Sie die Geschichte dargestellt haben. Ich und alle anderen, die in dem Ausschuss waren und sind, haben miterlebt, wo der Bremser saß. Alle Fraktionen des Berliner Abgeordnetenhauses und die SPD- und die PDS-Fraktion in Branden
Zu Ihrem Antrag „Die Fusion ist tot, es lebe die Fusion“: Auch wir sind der Ansicht, dass das Thema vielseitig und widersprüchlich ist. Wir würden uns freuen, wenn Sie
dies einsehen und Ihren Antrag auf Sofortabstimmung zurückziehen würden. Wenn Sie bei Ihrer Forderung nach einer Sofortabstimmung bleiben, dann werden wir den Antrag ablehnen, denn das Problem Ihres Antrags besteht darin, dass Sie einerseits völlig realistisch einschätzen, dass das Verfahren und der Zeitplan für die Fusion gescheitert sind, aber andererseits fordern, genau dieses Verfahren und den Zeitplan einzuhalten, und vom Senat verlangen, an einem gescheiterten Prozess festzuhalten. Das ist illusionär. Es ist der Versuch, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen. Das führt nicht zu einer Fusion, sondern höchstens zu einem Schädelbruch.
Betrachten wir die Regierungserklärung – es ist zwar die von Herrn Platzeck, aber auch die der Koalition –: Der Fusion ist nur ein kleiner Absatz gewidmet. Darin steht, Berlin habe so viele Schulden, dass die Fusion derzeit nicht richtig sei. – Diese Argumentation halte ich nicht für zutreffend, denn schon 1995 war im Fusionsvertrag geregelt, dass jedes Bundesland für den Abbau seiner Schulden selbst verantwortlich ist. Gleichzeitig aber stimmt das Argument, dass eine Fusion von Einrichtungen Synergieeffekte nach sich zieht. Ein gemeinsamer Schuldenabbau ist somit möglich. – Aber die Brandenburger Position ist nun einmal so. Deswegen ist ein Beharren auf Zeitplan und Verfahren kindisch naiv.
burg waren sich einig, eine kleine Gruppe zu bilden, die bestehenden Widersprüche zwischen den beiden Verfassungen aufzuarbeiten, zu überlegen, was an moderneren Fassungen möglich ist, und als informelles Gremium zusammenzuarbeiten. Darüber bestand Einigkeit. An dieser Stelle hat die CDU-Fraktion in Brandenburg abgeblockt und hat sich dem total verweigert. Seit dieser Zeit entwickelt sich die Situation so. Dass natürlich der Koalitionspartner SPD nicht anders handeln kann als die CDU, haben wir noch akzeptiert. Aber dass Sie jetzt daraus ein rot-rotes oder ein SPD-PDS-Versagen machen, das ist – – Ich sage es lieber nicht.
Zu den Anträgen: Die Drucksache 15/2916 fordert, dass die Staatsverträge dem Parlament rechtzeitig, möglichst vor ihrer Einbringung, vorgelegt werden, damit das Parlament auf die Gestaltung Einfluss nahmen kann. Wir haben im Ausschuss schon gesagt, dass es ein Verfassungsprinzip gibt, nämlich § 50 Abs. 1. Darin ist geregelt, dass für Staatsverträge der Senat zuständig ist. Dann erfolgt eine Weiterleitung an das Parlament, das Einfluss nehmen kann. Erst dann werden Staatsverträge unterzeichnet. Das ist das übliche Verfahren. Wir haben im Ausschuss schon darauf hingewiesen, dass Sie, wenn Sie ein anderes Verfahren wünschen, einen Antrag auf Änderung der Verfassung einreichen müssen. Das geht nicht mit einem Antrag wie dem vorliegenden. Dieser Verfassungsgrundsatz wird regelmäßig erfüllt. Und mehr noch: Bei heiklen Fragen wird schon Monate vor der Erarbeitung von Staatsverträgen über die geplanten Inhalte geredet. Ich erinnere an den Fusionsstaatsvertrag, der 1996 gescheitert ist, an die Bildung des Rundfunksenders RBB und an die Diskussion über die Errichtung einer Reihe gemeinsamer Einrichtungen. Deshalb rennen Sie offene Türen ein. Die Wirklichkeit ist weiter als Ihr Antrag. Deshalb lehnen wir ihn ab.
Was die Drucksache 15/3271 betrifft, die fordert, Verhandlungen mit Brandenburg aufzunehmen, um die regionale Zusammenarbeit zwischen den Bezirken und dem Brandenburger Umland zu institutionalisieren, so ist uns dieser Gedanke sympathisch. Erinnern Sie sich bitte an eine Anhörung der kommunalen Nachbarschaftsforen. Unsere Fraktion hat seinerzeit die Frage gestellt, ob diese Foren, in denen Berliner Bezirke und Brandenburger Regionen arbeiten, mehr Rechte und Institutionalisierung benötigen. Zu unserer Überraschung haben alle anwesenden Vertreter dies abgelehnt. Sie wollten das nicht, da nur ein Geflecht von Widersprüchen entstehe. Es gibt offenbar genügend Rechte. Man muss das Vorhandene ausloten und keine neue Planungsbürokratie schaffen. Meine Fraktion könnte sich vorstellen, die kommunalen Nachbarschaftsforen enger in Landesplanungsprozesse einzubeziehen. Über solche Fragen sollten wir im Ausschuss reden. Wir sind auf die Diskussion gespannt.
Ich bin sofort fertig! – Wir denken, dass das notwendig ist, was der Kollege Apelt angeschnitten hat, nämlich die Intensivierung der Zusammenarbeit. Wir sollten darauf drängen und uns verständigen, wozu wir wirklich ergebnisorientierte Staatsverträge brauchen, und zwar was die Wirtschaftsentwicklung, den aufgabenteiligen Arbeitsmarkt, die Förderung regionaler Kreisläufe und ein gemeinsames Tourismus- und Verkehrskonzept betrifft.
Und wir sollten uns darauf besinnen, dass mit der EUOsterweiterung die Region für Europa und für die Beziehung zwischen EU und – –
Bitte, noch ein Wort! – Damit hat die Region an Bedeutung verloren, aber Berlin hat an Bedeutung gewonnen. Das müssen wir ausbauen, damit die Sache für die Brandenburgerinnen und Brandenburger attraktiv wird. – Das sind die vor uns stehenden Aufgaben. – Danke!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn sich das Parlament mit dem so wichtigen Prozess des Bürokratieabbaus befasst, ist die wichtigste Voraussetzung, dass diese Befassung auf der Höhe des aktuellen Entwicklungsstandes erfolgt. Genau hier liegt unser Hauptbedenken gegenüber den drei CDUAnträgen zur Deregulierung. Sie sind nicht – das haben wir vorhin vor den Fernsehkameras schon diskutiert – auf der Höhe der aktuellen Entwicklung. Sie wollen auch gar nicht wissen, wie bestimmte Entwicklungen im Saarland und in Hessen inzwischen sehr differenziert und kritisch eingeschätzt werden, sondern Sie fallen – ich denke, bewusst – auf einen Punkt Null zurück, obwohl wir auf der Skala – auch in Berlin – bereits beim Punkt 20 sind. Der Punkt 20 ist nicht das Gelbe vom Ei, aber Sie müssten Ihre Sichtweise bei diesem Punkt ansetzen und nicht wieder hinter das zurückfallen, was bereits erreicht ist. Ich will das anhand der drei Anträge konkretisieren:
Erstens: In der Drucksache 15/3121 fordern Sie, sämtliche Verwaltungsvorschriften zum 1. Juli 2005 auszusetzen und zum gleichen Zeitpunkt nur jene wieder in Kraft zu setzen, die sich als dringend notwendig erweisen. Das ist ein Rückgriff auf eine Idee des ehemaligen Innensenators Pätzold und auf eine Position, die unsere Fraktion vor etwa einem Jahr hier entwickelt hat.
Allerdings haben Sie nur zwei Einzelelemente aus dem Zusammenhang geklaubt, denn die Fraktion der PDS hatte dieser Position wichtige Bedingungen vorgeschaltet. Es sollte nicht schlechthin um eine Deregulierung an sich, sondern um eine gestaltungspolitisch sinnvolle Regelung des gesellschaftlichen Zusammenspiels gehen. Deshalb hatten wir inhaltliche Prioritäten gesetzt und bestimmte soziale, ökologische, gleichstellungs- und beteiligungspolitische Handlungsfelder unter besonderen Schutz gestellt. Zugleich hatten wir zivilgesellschaftliche Normen formuliert, denn eine sinnvolle Regulierung muss Aktivitäten wecken und nicht hemmen. Auf all das verzichten Sie,
obwohl das inzwischen überall – bundesweit – Standarderkenntnis und Standardvorgehen ist, auch in Berlin.
Viertens fordern Sie in Ihrem Antrag – Drucksache 15/3122 –, alle Verwaltungsvorschriften auf fünf Jahre zu befristen und dann zu entscheiden, ob sie weiter gelten sollen. Das ist ein sehr sympathischer Gedanke. Wir unterstützten das sofort, wenn es das nicht schon längst gäbe. In § 4 Abs. 5 AZG ist das geregelt: fünf Jahre Laufzeit für allgemeine Vorschriften und zehn Jahre für die, die der Senat erlassen hat, und danach ein automatisches
So viel zum ernsthaften Ansatz! Baumschutzverordnungen und alles mehr, was wir hier eingebracht haben, das will ich gar nicht ausführen. Also, wie immer, vor der eigenen Tür zuerst kehren und dann gucken! Vorschlag der CDU: Der Rechnungshof muss modifiziert, soll eine Art staatliche Unternehmensberatung werden. Der Rechnungshof soll künftig die Organisationsstruktur und die Arbeitsprozesse der Landes- und Bezirksverwaltung in Berlin prüfen. Das, was bisher private Unternehmensbera
ter machen, soll jetzt der Rechnungshof leisten. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Rechnungshof arbeiten bisher 220 Prüfer. Der Rechnungshof sagt, dass er bisher nicht in der Lage ist, seine Hauptaufgabe, die Einnahmen und Ausgaben dieses Landes zu prüfen, mit dem bestehenden Personal ordentlich auszuführen. Jetzt wollen Sie von 220 Mitarbeitern die Tätigkeit, die Organisationsstrukturen, die Arbeitsprozesse von 129 000 Beschäftigten im Land Berlin prüfen lassen; das würde ich – gelinde gesagt – eher kritisch betrachten.
Da müsste wahrscheinlich die Kontrolle der Landesfinanzen eingestellt werden, damit man dem Vorschlag der CDU-Fraktion nachgekommen kann. Das will hier wohl niemand. Oder wir nehmen Hunderte neue Mitarbeiter aus dem Stellenpool – damit haben wir auch „gute“ Erfahrungen – oder, was die Kollegen von der CDU regelmäßig fordern für die Berliner Verwaltung: Neueinstellungen, Hunderte neue Mitarbeiter rein in die Behörde, damit es da vorangeht.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich denke, dass sich dieses Haus selten in nur einem Jahr – wenn man Ihnen zuhört, klingt es so, als ginge es um fünf oder gar zehn Jahre – so intensiv mit der Vorbereitung eines Gesetzes befasst hat wie im Fall der bezirklichen Ordnungsämter. Wir haben allein im Plenum im Lauf eines Jahres viermal über das Thema debattiert, der Verwaltungsreformausschuss hat zwei intensive Anhörungen sowie drei Debatten durchgeführt. Der CDU-Antrag, der von Ihnen, Herr Henkel, als Quelle des
In den bisherigen Debatten über bezirkliche Ordnungsämter haben sich der Innensenator, die Koalitionsfraktionen sowie die FDP und die Grünen klar dafür ausgesprochen – das hat sich hier wieder gezeigt –, dass die Ordnungsämter in erster Linie ein weiterer Schritt zur bürgernahen Dienstleistungsverwaltung sein sollen. Ordnungsämter sollen den Weg zementieren, auf dem wir mit dem deutlichen Leistungsausbau der Bürgerämter, mit der höchst erfolgreichen Erprobung zweier mobiler Bürgerämter, mit einer deutlichen Qualifizierung des Informations-, aber auch Interaktionsgehaltes der elektronischen Verwaltungsangebote sowie mit der Bündelung von Leistungsangeboten in einer Hand in den letzten zwei Jahren
bereits erfolgreich vorangekommen sind. Gegen eines haben sich alle Fraktionen, bis auf diejenige der CDU, ausgesprochen: Das Ordnungsamt darf nicht auf die Außendienste, als Ordnungsstreifen oder Kiezpolizei bezeichnet, fokussiert werden, und die Außendienste dürfen nicht zur Hauptsache der Ordnungsämter mutieren. Bis auf die CDU wollen alle Fraktionen mit den Ordnungsämtern ein deutliches Zeichen dafür setzen, dass sich die Verwaltung in den Dienst der Bürger stellt. Niemand – außer der CDU – will, dass sich die Bezirksverwaltungen über die bezirklichen Ordnungsämter für die Disziplinierung der Gesellschaft aufrüsten. Dennoch hat die unselige Debatte über eine bezirkliche Rambotruppe dazu geführt – jetzt kommen wir zu den 40 Personen, die überhaupt gekommen sind –, dass es bei den Beschäftigten im öffentlichen Dienst gegenwärtig trotz dieses zukunftssicheren Jobs sehr viel Zurückhaltung und wenig Bereitschaft gibt, wenn es um den persönlichen Einsatz im bezirklichen Außendienst geht. Hier haben wir alle noch viel zu kitten, was an Schaden durch manch rabulistische Unverantwortlichkeit seitens der konservativen Politik und nicht weniger Medien entstanden ist.
Die Fraktion der PDS ist sehr froh darüber, dass die inhaltlichen Intentionen des Gesetzes in diesem Haus mehrheitlich geteilt werden, auch wenn Evaluationsbedarf und gesetzgeberischer Handlungsbedarf für eine zweite Projektphase bestehen. Diese Übereinstimmung sehen wir vor allem in fünf Sachverhalten:
Ganzen bezeichnet worden ist, wurde mitten in diesem Prozess gestellt. Das ist die Wahrheit, Herr Henkel.
Als Ergebnis liegt ein aus Sicht der PDS-Fraktion ausgewogener Antrag vor. Das ist gut so. Auch wenn Herr Henkel es nicht gemerkt hat, hat er ein Loblied auf diesen Gesetzesentwurf gesungen. Sie haben an diesem Gesetz nicht einen Punkt kritisiert, alles, was Sie hier angesprochen haben, sind – zugegeben – noch offene Umsetzungsfragen. Diese haben aber mit dem Gesetz als solchem nichts zu tun. Sie müssen gelöst werden, das ist nicht die Frage.
Der Gesetzesantrag ist weitestgehend gemeinsam von der Innenverwaltung und dem Innenausschuss des Rats der Bürgermeister erarbeitet worden. Das ist – trotz aller Meinungsunterschiede in Einzel- und Umsetzungsfragen – deshalb hervorzuheben – hier gebe ich Ihnen Recht, Herr Henkel –, weil die Hauptverwaltung und auch wir als Parlament rechtliche, finanzielle, ausstattungsmäßige, aber vor allen Dingen personelle Rahmenbedingungen schaffen, die Bezirke das Gesetz jedoch umsetzen müssen, sie müssen die Gesetzesintention in das alltägliche Leben transformieren. Aus der Stellungnahme des Rats der Bürgermeister – das ist bislang unerwähnt geblieben – sind alle Punkte in das Gesetz übernommen worden, die dort hinein gehören. Die Punkte, die keinen Platz im Gesetz gefunden haben, sind in die Begründung gekommen, weil dort ihr Platz ist. So viel zum Thema Zusammenarbeit, Herr Henkel.
Ich betone den Wert dieses Konsens auch deshalb, weil er damit bezahlt worden ist – da haben Sie Recht, Herr Ritzmann –, dass dieses oder jenes Anliegen noch nicht realisiert, dass diese oder jene Aufgabe noch nicht an die Bezirke übertragen worden ist, dass diese oder jene Struktur noch nicht dem Idealbild eines Ordnungsamtes entspricht. Gerade deshalb, weil wir uns nicht am Ende, sondern inmitten eines Prozesses befinden – die Kollegin Flesch hat das bereits erwähnt –, haben SPD- und PDSFraktion den Antrag zur Evaluierung des Gesetzes nach gut einem Jahr eingebracht, um seine Umsetzung zu prüfen, mögliche Umsetzungsprobleme lösen zu können, um weiterführende Erfahrungen zu verallgemeinern und um Schlussfolgerungen für eine eventuelle gesetzgeberische Arbeit zu ziehen.
Erstens werden im Ergebnis der engen und gleichberechtigten Zusammenarbeit zwischen Haupt- und Bezirksverwaltungen an diesem Gesetz in jedem Bezirk Ordnungsämter als selbstständige Leistungs- und Verantwortungszentren entstehen. In ihnen werden Ordnungsaufgaben gebündelt sein, die bislang innerhalb der Bezirke und zwischen Haupt- und Bezirksverwaltungen gesplittet wahrgenommen wurden. Das ist bürgernah und kundenorientiert.
Im Ganzen verhindert das Gesetz zweitens nun auch in ordnungspolitischen Angelegenheiten eine Behandlung der Öffentlichkeit als zu schurigelnde Objekte, die man mit Mitteln auf Trab zu bringen hat, die ansonsten gegen Straftäter angewandt werden, weswegen nicht weggeräumter Hundekot und das Grillen in öffentlichen Parks nach Auffassung der CDU – heute nicht so deutlich, beim letzten Mal ganz deutlich – in den Rang krimineller Straftaten rücken sollten. Gegen diese Ambitionen realisiert der jetzt vorliegende Gesetzesantrag ein Staats- und Verwaltungsverständnis, das im besten Sinne von Demokratie und Liberalität geprägt wird.
Wichtig ist auch, dass mit diesem Gesetz drittens in vielen ordnungsrechtlichen Belangen Verantwortung und Entscheidung eindeutig auf einer Ebene konzentriert werden und dass diese Ebene, weil es für die Bürgerinnen und Bürger so am besten ist, der Bezirk ist. Dafür sind entsprechende materielle, finanzielle und personelle Res
)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Um nachhaltige Veränderungen im Sinn einer bürgerorientierten Dienstleistungsverwaltung zu schaffen, gibt es seitens der rot-roten Regierungskoalition vielfältige Anstrengungen und beachtliche Ergebnisse. Ich möchte nur daran erinnern, dass wir inzwischen in jedem Bezirk über drei bis fünf meist leistungsstarke Bürgerämter verfügen; dass mit dem datengestützten mobilen Bürgeramt in zwei Bezirken die Bürger nicht mehr zum Amt müssen, sondern das Amt zum Bürger kommt;
dass die Berliner Verwaltung ein beachtliches Angebot an Dienstleistungen im Internet unterbreitet; dass das elektronische Informations- und Auskunftssystem „Startinfoprogramm“ im erfolgreichen Einsatz ist und dass wir Möglichkeiten erschlossen haben, viele zusammengehö
rende Leistungen an einer Stelle, quer zu den Verwaltungsstrukturen, zu bündeln. Genau in diesen beachtlichen Umbauprozess
in Richtung einer bürgernahen Dienstleistungsverwaltung, Herr Wieland, gehören die vom Parlament beschlossenen bezirklichen Ordnungsämter. Und da – denke ich – sind wir wieder auf einer Seite.
Sie sollen möglichst viele Aufgaben aus dem Bereich der öffentlichen Ordnung an einer Stelle bündeln, damit es für die Bürger, für die Wirtschaft, für die Vereine, für die Institutionen, leichter und deutlich unbürokratischer wird. Das bedeutet eine weitreichende Aufgaben-, Personal- und Ressourcenverlagerung in die Bezirke. Das bedeutet auch – das ist schon thematisiert worden durch die Kollegin Flesch – eine innerbezirkliche Aufgabenkonzentration an einer Stelle.
Zur Schaffung solcher Ordnungsämter, Herr Henkel, wurde im Sommer 2003 eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Senat und dem Innenausschuss des Rates der Bürgermeister unter Federführung der Senatsverwaltung für Inneres, eingesetzt. In deren Arbeit traten unzählige Detailprobleme zu Tage, an die zuvor nicht zu denken war, die aber zu beraten und zu klären waren. So geriet der ursprünglich vom Parlament vorgesehene Zeitplan ins Wanken, weil auch wir, die wir den Termin beschlossen haben, die Dimension der Problematik falsch einschätzt haben. Das ist kein Vorwurf, das ist nur die Feststellung eines realen Sachverhaltes. In der Folge werden – das ist gesagt worden – diese Ordnungsämter nicht wie vorgesehen am heutigen Tag ihre Arbeit beginnen, sondern erst im Herbst.
Doch in diesem Fall halten wir die zeitliche Verzögerung für völlig gerechtfertigt, weil sie eben nicht wie zu Zeiten der CDU geführten Innenverwaltungen Ausdruck von Nachlässigkeit, sondern Ausdruck von ernsthafter, folgenkritischer Vorausschau ist.
Die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe sind doch ziemlich beachtlich.
Erstens werden ab Herbst 65 % der Aufgaben aus dem Bereich der Straßenverkehrsbehörde sowie des Parkraum- und Verkehrsüberwachungsdienstes in den bezirklichen Ordnungsämtern realisiert werden. 65 % – sagen Sie ein anderes Beispiel mit solchen Dimensionen von Abschichtungen!
Zweitens erfüllen dann die Ordnungsämter auch eine Vielzahl von Ordnungsaufgaben aus den Gebieten Gewerbe und Gewerbeaufsicht sowie des Verbraucherschutzes. Bereits dezentralisiert, aber regional wahrgenomme
ne Ordnungsaufgaben werden davon ebensowenig berührt, die bleiben also – es gibt kein Strukturwirrwarr – wie die Aufgaben der Bürgerämter.
Ich würde gern in meinen Text fortfahren.
Drittens wird in den Ordnungsämtern ein bezirklicher Außendienst geschaffen, der fälschlicherweise – jawohl: fälschlicherweise – zuweilen als Kiezpolizei bezeichnet wird, aber keine Polizei ist. Es gibt im Ergebnis dieser Arbeitsgruppe verbindliche Festlegungen, dass mit den Aufgaben auch das entsprechende Personal in Größenordnungen und auch die Finanzen in die Bezirke verlagert werden. Zusätzlich gehen 300 Stellen für den allgemeinen Ordnungsdienst in die Bezirke, natürlich auch mit gesicherter Finanzierung. Dazu wurde auch eine unbürokratische Lösung für Dienstkräfte aus dem Überhang gefunden. Insbesondere in Angelegenheiten, bei denen Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Unternehmen, Institutionen in der Regel mehrere ordnungsrechtliche Genehmigungen benötigen, einigte man sich, in jedem Bezirk eine zentrale Anlauf- und Beratungsstelle einzurichten, durch die eine zügige Bearbeitung und die Einhaltung der Fristen gewährleistet werden soll. Der entsprechende Gesetzesentwurf liegt vor. Er wird nach Debatte im Rat der Bürgermeister ins Abgeordnetenhaus gehen. Dann liegt es an uns, die Sache zu beschleunigen und zu beenden.
Auf drei weiter zu bearbeitende Fragen dieses insgesamt – wie ich finde – höchst erfreulichen Standes weise ich hin.
Erstens bestand und besteht das Anliegen der Ordnungsämter darin, deutliche Erleichterungen für die Bevölkerung, für die Wirtschaft, die Vereine usw. in Ordnungsangelegenheiten zu erbringen. Dabei konzentrierte sich – ich würde fast sagen: naturgemäß – zunächst alle Aktivität auf die erforderlichen und gravierenden Verlagerungen von Aufgaben, Personal und Ressourcen in die Bezirke. Das ist – wie gesagt – ziemlich zur Zufriedenheit gelöst.
Aber jetzt kommt das Problem: Nicht in gleichem Maß ist der Prozess gediehen, dass auf der bezirklichen Ebene ebenfalls Aufgaben im Ordnungsamt gebündelt werden. Hier wirken noch sehr viele Ressortegoismen und auch ängstliches Beharrungsvermögen. Auch wenn ich jetzt nicht mehr, um ein Kiezfest veranstalten zu dürfen, – das ist schon mehrfach ins Gespräch gekommen – sechs verschiedene Stellen auf Landes- und Bezirksebene anlaufen muss, ist mir nicht damit gedient, wenn ich nun auf Be
zirksebene die sechs Stellen und die drei privaten anlaufen muss, um eine Fülle von Genehmigungen und Erlaubnissen zu erhalten. Da nützt es mir eigentlich nichts, dass der bürokratische Vorgang weiter bleibt und ich selbst in einer Anlaufstelle behandelt werde und dort alle meine Angelegenheiten erledigen kann. Ich denke, dass mit Sicherheit der bezirkliche Aufgabenkatalog, der ausschließlich und abschließend im Ordnungsamt bearbeitet wird, weiter zu durchdenken, zu präzisieren und zu erweitern sein wird. Das entspricht auch der Auffassung einer Reihe von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern.
Zweitens ergab die bisherige Überprüfung der Vorschriften und der Vorordnungen in Zusammenhang mit den Aufgaben noch kein insgesamt befriedigendes Ergebnis. Ein großer Teil besonders überflüssiger Regelungen ergibt sich aus Bundesrecht. Das ist nachgeprüft worden. Andererseits reichte die Zeit nicht, alles, was das Land im Laufe der Jahre dazu beigesteuert hat, nachhaltig zu prüfen und zu entforsten. So ist durchaus im Augenblick auch überflüssige Bürokratie in die Bezirke verlagert worden. Sie alle wissen, mit welchen Schwierigkeiten der Prozess einer wirksamen Deregulierung allein schon durch uns verbunden ist und ausgestaltet wurde. Es ist an uns, im Zuge der Deregulierung wirkungsvoll Hand anzulegen.
Drittens – das empfinden die Fraktion der PDS sowie alle Bürgermeisterinnen und Bürgermeister meiner Partei als besonders problematisch, Herr Doering hat es schon gesagt – ist gegenwärtig das Thema Ordnungsämter in der öffentlichen Wahrnehmung auf die so genannte Kiezpolizei reduziert worden. Vor allem wird die Debatte von dem CDU-Interesse, das auch Herr Henkel wieder demonstriert hat, dominiert, dass die Außendienste möglichst martialisch gekleidet und bewaffnet sein sollen. Doch das ist gewissermaßen die Umkehrung des Anliegens der Ordnungsämter.
Sie sollen eine weitere bürgerfreundliche Dienstleistungsstruktur und nicht ein Instrument sein, mit dem sich die örtliche Verwaltung besonders militant in ihrer Macht und Gewaltfülle darstellt.
Eine solche Umkehrung in der Sache, im Kern des Anliegens, wird es mit der PDS, und ich glaube, auch mit der Koalition, nicht geben.
Deshalb will ich hier in aller Deutlichkeit feststellen: Die bezirklichen Außendienste sind keine Ersatzpolizei, und sie haben auch keine polizeilichen Hilfsaufgaben zu erfüllen. Sie ersetzen keine Polizeistreife, und sie werden auch keine polizeilichen Befugnisse haben. Außendienst und die Polizei sind zwei verschiedene Paar Schuhe, auch wenn es hin und wieder eine enge Zusammenarbeit geben wird und nach Auffassung meiner Fraktion auch geben muss.
Besonders perfide dabei ist, dass Sie, verehrte Kollegen von der CDU, mit Ihren Rufen nach einer solcherart umfunktionalisierten Kiezpolizei eine Hysterie zumeist gefühlter Bedrohung forcieren
und diese dabei auch unterschwellig auf bestimmte Menschengruppen und Lebensweisen richten. Sie transportieren, auch wenn Sie es nicht begreifen, Herr Henkel, ein Staatsverständnis, in dem die Ausübung von Gewalt einen zentralen Dreh- und Angelpunkt bildet
und bei dem Hundehaufen und besprayte Hauswände zu staatsgefährdenden lokalen Tatbeständen mutiert sind. Auch hierfür finden Sie bei uns null Toleranz – um einen Ihrer markigen Aussprüche hier zu zitieren.
Über diesen Zwischenruf denken Sie mal nach! Vielleicht kommen Sie zur selben Konsequenz.
Ich will, wenn ich darf, noch ein Wort zur Bewaffnung sagen.
Es würde uns helfen, mal einen Blick in die Sozialämter zu werfen, welche Möglichkeiten den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dort, die täglich eine eskalierende Situation erleben, zur Verfügung stehen. Sie haben einen Klingelknopf, um Kollegen zu Hilfe zu rufen, sie haben verbale Deeskalierungsstrategien, und sie sind in präventiven Maßnahmen erprobt. Ich denke, das ist eine angemessene Form auch für diese Kiezstreifen. – Danke!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es wurde vorhin bei der Vorstellung der einzelnen Themen der Aktuellen Stunde moniert, dass das hier kein aktuelles Thema sei. Die bisherige Debatte zeigt jedoch ganz eindeutig, dass es mehr als aktuell ist. Mit diesem Beispiel der Einrichtung bezirklicher Ordnungsämter wird eine Grundfrage angesprochen, und es wird ganz deutlich, dass es unterschiedlichste Auffassungen darüber gibt, wie diese Stadt politisch und auch demokratisch verfasst sein soll. Sie, Herr Henkel, und die Kolleginnen und Kollegen Ihrer Fraktion demonstrieren ein Verständnis – das haben ebenfalls alle Innensenatoren von der CDU so getan –, nach dem der Staat und die Verwaltung vor allen Dingen Macht zeigen sollen.
Um das zu tun, braucht man Feindbilder. Und diese schafft man notwendigerweise. Das ist Ihr Verständnis.
In unserer Haltung haben uns auch die Auffassungen von Herrn Ritzmann und Herrn Wieland bestätigt, und die Grünen und die FDP sind doch wahrlich keine regierungsfreundlichen Fraktionen. Wir wollen einen Weg zur Dienstleistungsverwaltung gehen. Wir wollen Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger respektieren. Wir wollen einen Schritt zur Bürgergesellschaft gehen, auch mit diesen Ordnungsämtern, ohne die Fragen von Ordnung und Sauberkeit und der damit verbundenen Strukturen an irgendeiner Stelle zu unterschätzen.
Das ist die Grundfrage, die die Aktualität dieser Aktuellen Stunde ganz deutlich unterstreicht.
Herr Henkel hat gesagt, die CDU vertritt das Interesse der Bürger; fragen Sie die Bürger, was sie wirklich wol
len. – Tun Sie das! Herr Henkel, Sie haben keinen Wahlkreis. Ich bin seit vielen Jahren Wahlkreisabgeordneter und bin so einer, der zwei Tage in der Woche im Wahlkreis ist, mit Leuten, mit Vereinen redet, an vielen Veranstaltungen teilnimmt.
Nein! Ich sage das nur, weil ich weiß, was die Leute wirklich wollen. Das ist ein ganz gemischtes Publikum – gerade in dieser Frage.
Sie haben völlig Recht, wenn Sie sagen: Die wollen Ordnung und Sicherheit. – Aber wenn Sie die Frage stellen – und das ist es, worauf Sie abzielen –, ob die Verwaltung als Polizei auftreten muss, so wollen Sie mehr Polizei – wie Herr Wieland richtig sagt –, aber sie wollen keinen Polizeiersatz. Sie wollen nicht, dass diese Fragen von Ordnung und Sauberkeit mit den anderen Dingen vermischt werden. Wenn man die Menschen zitiert und behauptet, man mache eine Politik in ihrem Interesse und verwirkliche das, was sie wollen, muss man – auch intellektuell – so fair sein, dass man das auseinander hält.
Ein Letztes zum Zeitrahmen, da noch einmal deutlich gesagt worden ist, es gebe eine Verzögerung und es werde nichts gemacht: Herr Ritzmann! Sie haben einige Grundfragen der Kompetenzen aufgeworfen. Ich kann von meiner Partei sagen, dass wir von der Vertreterin des Rates der Bürgermeister im Innenausschuss, der Bezirksbürgermeisterin aus Lichtenberg, regelmäßig informiert wurden, und wir haben uns regelmäßig verständigt. Das gilt auch für die anderen Bürgermeister. Da waren wir dabei.
Das will ich ja nur sagen. – Genau solche Fragen, wie Sie sie genannt haben, wurden unmittelbar aufgeworfen, als die Verhandlungen unter Leitung von Herrn Freise begannen. Es kam zu den nächsten Fragen. Es wurde die Frage diskutiert: Was kann der Bezirk an Aufgaben nicht erfüllen? – Alles das hat sich zu einer Fülle von Details entwickelt. Ich glaube, dass wir als Koalition das Datum im Verwaltungsreformausschuss vorgeschlagen haben, und das Parlament hat dem dann zugestimmt. Ich sage das durchaus in eigener Sache: Da haben wir den Problemhaushalt unterschätzt. Ganz sachlich!
Es ist richtig, wenn in dieser Situation diese Arbeitsgruppe sagt: Ehe wir etwas Halbfertiges machen, was schon viel zu oft gemacht worden ist und dann ständig verbessert werden musste, gehen wir diesen Weg systematisch und schrittweise zu Ende! – Das nennt man folgenkritische Vorausschau. So heißt der Fachbegriff. Den kennt ganz bestimmt Frau Grunert, und Sie, Herr Wieland, haben ihn jetzt gelernt. – Danke schön!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Einer meiner Kollegen sagte gerade, dass wir nun zum wiederholten Mal über das Thema reden, immer mit gleicher Besetzung und immer mit den gleichen Argumenten. Vielleicht sollte man doch einmal die Argumente austauschen. Da habe ich ihm gesagt, dass dies nicht so einfach sein wird, da im Grundsatz relative Übereinstimmung besteht, dass das ein ganz entscheidendes Problem ist.
Ja, gut! Sie haben eine ganze Reihe übernommen, aber die anderen!
Der Defekt besteht darin, dass ich sämtliche fachpolitische Einzelinteressen aktiviere, indem ich bei jeder einzelnen Verordnung frage, ob sie wegfallen kann. Es ist auch völlig legitim, dass sie aktiviert werden. Es gibt dann aber immer eine Masse von Gründen, es in die Warteschleife zu stellen. Das passiert bei Ihnen genauso. Ich habe das schon einmal in einer der vielen Reden zu diesem Thema gesagt. Wenn es bei Ihnen in der Opposition nicht so wäre – und da ist es ja etwas leichter, radikal vorzugehen –, dann hätten Sie das ganze Paket von Körting oder Wolf einfach aufgreifen können und ein paar andere Vorschläge dazu und diese einfach vorlegen können.
Deshalb teile ich die Auffassung des Kollegen Schimmler: Es ist ein Anfang. Es ist nicht das Ende. Wenn gesagt worden ist, wir wollen gemeinsam versuchen, diesen Anfang fortzusetzen, dann ist das auch unsere Absicht.
Wir haben das Gesetz noch einmal mit anderen Gesetzesanträgen oder Deregulierungsanträgen abgeglichen, die von der Opposition kommen. Da gibt es nach unserer
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Es fand sich kein anderer Dummer, der bereit war, in dieser Rederunde, die uns Herr Wambach beschert hat, Stellung zu nehmen. – Ich wurde im Laufe des heutigen Nachmittags von Herrn Steuer und Frau Dr. Tesch eiermäßig sensibilisiert. Es ging immer um das Verhältnis von Gackern und Eiern. Mit Gegacker ist die CDU vorneweg mit der Formulierung „Wir entrümpeln den Berliner Bürokratiedschungel“, die schon von der Metapher her falsch ist, Herr Wambach, denn entrümpeln können Sie Ihren Keller oder Ihr Dachgeschoss, aber ein Dschungel wird gelichtet und nicht entrümpelt.
Jenseits dieser sprachlichen Fragen – für die Frau Grunert zuständig ist – haben Sie doch nichts anderes gemacht, als bei Körtings Liste abzuschreiben.
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Und auch bei der Serie „Mehr FDP, weniger Staat“ ist wenig von der FDP selbst gewesen. Wir stellen nun fest – was aber niemand verwundern kann –, dass aus Körtings Liste – angereichert von Herrn Wolf – von über 100 Punkten nur 16 übrig geblieben sind. Man muss fairerweise sagen, dass die Liste sowohl aus Gesetzen als auch aus Verordnungen bestand. Heute hat der Senator nur Gesetze vorgelegt, so dass seine Bilanz ein bisschen besser aussieht.
Auffassung durchaus noch Spielraum zu einigen Fragen, was die Stadtplanung oder den Denkmalschutz betrifft, zum Bürokratie-TÜV, zum Bürgertelefon gegen Bürokratie, zur Gesetzesfolgenabschätzung, worüber man sicher sehr ergebnisoffen diskutieren kann, ob man die Substanz noch anreichern kann.
Zum Abschluss noch einmal zu dem, was Sie karikiert haben, nämlich zu einem Artikel in der „Morgenpost“ und zu einer darauf erfolgten Presseerklärung des Vorsitzenden des Berliner Beamtenbundes: Das ist mittlerweile geklärt. Es war nie unsere Absicht, dass die Beamten selbst entscheiden sollten, was bleiben soll und was nicht. Das wäre eine Überforderung und eine Falscheinschätzung der Gewaltenteilung. Da hat der Kollege Jetschmann völlig Recht.
Die Idee ist, wie ich bereits sagte, eine andere. Es geht um die Aktivierung der Einzelinteressen. Wir müssen eine Umkehr herbeiführen. In der Fraktion haben wir darüber sehr konträr diskutiert und uns mit einer knappen Mehrheit eine Position gebildet. Mit dieser wollen wir in Verhandlungen und Gespräche gehen. Wir haben gesagt, dass wir nicht mehr fragen dürfen, was abgeschafft werden kann, sondern wir müssen fragen, was regelungsbedürftig ist und in welcher Tiefe. Da gibt es ein Verfahren, das – Sie haben Recht, Herr Ritzmann – nicht neu ist. Es handelt sich um eine Erkenntnis der Verwaltungswissenschaft. Es gab auch dazu schon vor Jahren politische Standpunkte unseres Koalitionspartners. Es ist am damaligen Koalitionspartner gescheitert, dass die Idee weiterverfolgt wurde, an einem bestimmten Stichtag alles außer Kraft treten zu lassen und am selben Tag nur einen Teil wieder in Kraft treten zu lassen.
Unsere neue Überlegung war, wie man verhindern kann, dass sich die mit einem solchen Verfahren abgeschaffte Überregulierung zwei Jahre später reproduziert. Wir haben vorgeschlagen, vier Achsen einzuführen: Wir haben ein quantitatives Quorum eingeführt. Bei den Verordnungen dürfen es nur noch maximal 50 % sein.
Das nächste Element sind bestimmte gestaltungspolitische Normative. Wer Gesetze und Verordnungen erlässt, muss die Kosten dafür tragen. Zudem brauchen wir eine gesellschaftliche Beteiligung, denn die Gesellschaft leidet unter den Gesetzen und Verordnungen. – Darüber wollen wir im Ausschuss diskutieren. Wir brauchen eine generell andere Herangehensweise, um den Abbau der Überbürokratisierung erfolgreich und zügig zu realisieren. – Danke schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Anliegen, die diesen beiden FDP-Anträgen zu Grunde liegen, finden natürlich unsere volle Unterstützung. Es ist selbstverständlich richtig, Kollege Augstin, dass wir weiterhin den jeweils aktuellen Stand der Kooperationsbeziehung analysieren und intensivieren müssen, dass die Effizienz der Verwaltungskooperation weiter vorangetrieben werden muss, dass eine weitere Zusammenarbeit – unter Umständen auch auf staatsvertraglichen Grundlagen – in Angriff genommen werden muss und dass die Frage der Verfassung eines künftigen Landes – also die Frage, wie soll es aussehen, und nicht nur die, wie es zusammenkommen soll – zentral ist.
Die Frage nach der Stellung und den Aufgaben Berlins ist eine ziemlich wichtige Frage. Die kann man nicht reduzieren auf den engeren Verflechtungsraum. Es ist
Allerdings, Kollege Augstin, hat meine Fraktion auch Probleme mit diesen beiden Anträgen. Sie fordern zum einen, dass etwas thematisch behandelt werden soll, was seit längerer Zeit – das haben Sie eben alle dargelegt – behandelt und auch seit längerer Zeit praktiziert wird. Gleichzeitig fordern Sie den Senat von Berlin auf, hier aktiv zu werden. Sie und alle wissen, dass regierungsmäßiges Handeln nur geschehen kann, wenn es beide Regierungen machen. Sie wissen so gut wie wir, dass einer der beiden Regierungspartner in Brandenburg, nämlich die
brandenburgische CDU, nach allen Regeln der Kunst die entscheidenden Fragen eines Zusammenkommens, eines Austarierens von Möglichkeiten, auch einer Fusion im Vorfeld einer offiziellen Fusion, blockiert und verhindert. Insofern, Kollege Augstin, möchte ich die Frage aufwerfen, ob Sie das wirklich beabsichtigt haben, mit diesem Antrag gewissermaßen Diskussionsprobleme und Klärungsprozesse aus dem Parlament herauszunehmen, sie in die Hände der Regierung zu geben, wo es gegenwärtig auf Grund dieser Position der brandenburgischen CDU nicht bewegt werden kann, und sie damit – das wollen Sie garantiert nicht – in den Orkus zu versenken. Wenn wir das tiefere Anliegen Ihrer Anträge einmal in die politische Situation stellen, glaube ich nicht, dass das aufgeht und dass es im Sinne dessen ist, was – da komme ich wieder auf einen versöhnlicheren Ton zurück – wir wohl alle gemeinsam wollen. – Danke schön!
Kollege Hahn! Dass Sie für die „Junge Welt“ ein Interview gegeben haben, legitimiert nicht unbedingt, dass Sie das auch für die „Junge Freiheit“ tun.
Das ist keine Legitimation.
Was Sie inhaltlich gesagt haben, bedarf einer Debatte. In der breiten Föderalismusdiskussion, die seit Jahren in der Bundesrepublik läuft, gibt es sehr seriöse Erkenntnisse. Eine der entscheidenden Erkenntnisse besteht darin, dass nicht die Konkurrenz zwischen den einzelnen Ländern das Problem des Föderalismus ausmacht, und wenn es eine Konkurrenz gibt, muss es zwischen gleichwertigen Ländern passieren. Das ist eine stehende Erkenntnis.
Aber ich will auf die Frage hinaus, dass sich das Föderalismusproblem im Lichte der europäischen Entwicklung in neuer Dimension darstellt. Die europäische Regionalisierung, die immer mehr in den Blickpunkt rückt und eine große Chance ist, also regionale, übergreifende Zusammenarbeit, da muss man abprüfen, inwieweit die bestehenden föderalen Strukturen und auch die Kompetenzen der föderalen Strukturen diese grenzüberschreitende regionale Zusammenarbeit behindern. Insofern ist es ziemlich schlicht, das wichtige Problem des Föderalismus und einer Föderalismusreform auf diese etwas billige Frage der Konkurrenz und auf die noch billigere Frage aktueller politischer sse zu reduzieren. Machtverhältni
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Wambach! Das war unredlich, was Sie getan haben. Sie selbst haben diesen Antrag über diesen langen Zeitraum nicht auf die Tagesordnung gesetzt. Sie wissen, wir waren als Ausschuss vorgeschaltet. Wir machen einen Halbjahresplan, den beraten wir in der Sprecherrunde, und Sie selbst haben das Thema nicht auf die Tagesordnung gesetzt. Es hat auch nichts damit zu tun, dass es jetzt auf die Tagesordnung gekommen ist, weil Sie einen Gesetzantrag eingebracht haben. Das wusste niemand. Im Gegenteil, genau das irritiert mich persönlich: Wir haben ein sehr vernünftiges Verfahren beschlossen – darüber ist hier gesprochen worden – und zwei Tage später ruft mich die Presse an und fragt, was ich von dem Gesetzesantrag der CDU halte. – Nichts, denn ich kannte ihn gar nicht, obwohl wir noch am Nachmittag zuvor in einer überparteilichen Arbeitsgruppe zusammengesessen haben. Sie haben jedoch nichts davon gesagt. Die von Ihnen geschilderte Entwicklungsgeschichte stimmt einfach nicht.
Bei der Verwirklichung der Idee bezirklicher Ordnungsämter geht es um dreierlei.
Es geht erstens um eine grundlegende Aufgabenneuverteilung zwischen Haupt- und Bezirksverwaltung – das ist bereits zweimal gesagt worden. Es geht zweitens – das sagt die CDU – um eine Umstrukturierung auf bezirklicher Ebene. Zum Dritten geht es – was der Grünen
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Das alles führte dazu, dass wir im Ergebnis dieser Anhörung im Verwaltungsreformausschuss fraktionsübergreifend, lediglich die FDP hatte sich enthalten, einstimmig einen Änderungsantrag zu Ihrem Antrag Drucksache 15/181 angenommen haben. Ich hoffe, dass wir ihn in der Fassung des Hauptausschusses jetzt beschließen werden. Er verpflichtet die Innenverwaltung, gemeinsam mit den Bezirken – die Kollegin Flesch machte auf das Problem besonders aufmerksam – bis zum Herbst 2003
ein Modell zu entwickeln, auf dessen Grundlage bezirkliche Ordnungsämter bis zum 1. April 2004 errichtet werden können. In diesem Modell sollen genau diese Fragen gemeinsam, in Zusammenarbeit aller Beteiligten, geklärt werden. Ich denke, dass ist ein sehr sachgerechter und auch sehr zügiger Weg.
Deshalb bin ich über das Agieren der CDU außerordentlich irritiert, da wir diesen Weg gemeinsam vereinbart haben. Nun hören wir von Ihrem Gesetzentwurf, der quasi das Ergebnis dieser Prüfung überhaupt nicht mehr als wichtig erachtet, der das Ergebnis der gemeinsamen Prüfung in diesem zügigen Zeitraum nicht mehr abwartet, sondern eine Lösung de facto vorsetzt.
Zudem fokussieren Sie mit diesem Gesetzesentwurf meines Erachtens zu sehr auf die rein bezirklichstrukturelle Umorganisation und lassen die entscheidenden Probleme der Aufgabenwahrnehmung und der Aufgabenabschichtung völlig unterbelichtet. Dazu haben meine Vorredner bereits gesprochen. Ihr Gesetzentwurf ordnet die Ordnungsämter auch nicht in vollzogene bürger- und nutzerorientierte Strukturveränderungen sowie beabsichtigte Verbesserungen ein. Ich finde dieses Vorgehen eher kontraproduktiv.
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Deshalb meine ich, dass der wichtigste Schritt jetzt darin besteht, den Antrag Drucksache 15/181 in der Beschlussfassung des Hauptausschusses anzunehmen und diesen Beschluss durchzusetzen. In diese Debatte kann man dann durchaus solche Aspekte, wie Sie sie zur Finanzierung aufgeworfen haben, einbeziehen. Dazu gehört auch, dass wir uns sehr offen den Anliegen stellen, die sich im Grünen-Antrag befinden. Dies alles soll aber auf dem Weg geschehen, den der Hauptausschuss gestern abschließend für die Ausschüsse beschlossen hat. Dieses Vorgehen halte ich für notwendig und richtig und will dafür werben, dass wir dieser Beschlussfassung unsere Zustimmung geben. – Herzlichen Dank!
Antrag beinhaltet – um neue Aufgaben, die in einem oder mehreren bezirklichen Ordnungsämtern – die Frage ist offen, Herr Ritzmann, da haben Sie völlig Recht – erledigt werden müssen.