Peter Muschalla
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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gemeinsame Prüfungen für Brandenburg und Berlin, gemeinsam und zum gleichen Zeitpunkt alle beiden Staatsexamen - wer sollte eigentlich dagegen sein? Niemand. Es ist im Prinzip ein Schritt zur Fusion der beiden Länder. Wir gleichen die juristische Ausbildung an. Mit dem Gesetz werden jetzt die letzten Unebenheiten
ausgemerzt. Dann haben wir eine identische Ausbildung. Wir haben dann gleiche Prüfungen und werden später mit der Fusion der Gerichte einen weiteren Schritt gehen.
Die Einsparungen, die hier vorliegen, sind vage, nicht zu beziffern und werden insgesamt gegenüber den zu erwartenden Kosten nicht groß sein. Aber darum geht es ja auch nicht. Es werden einige Arbeitskräfte eingespart, aber es kann, zum Beispiel wegen Trennungsgeldern, Betriebsbeteiligungskosten usw., auch wieder mehr kosten. Brandenburg gibt einen kleinen Teil seiner Hoheitsrechte ab. Das ist politisch gewollt, weil wir mit Berlin in diesem Verbund, in dieser Region die gleiche juristische Ausbildung und Prüfung haben wollen. Das ist das, was man positiv sehen muss.
Etwas betrübt war ich, als ich mitbekam, dass der Deutsche Richterbund und der gemeinsame Richterrat nicht beteiligt worden sind. Herr Sarrach hat es schon gesagt. Auf meinen Wunsch hin werden wir das nachholen. Wir werden mit ihnen das Gespräch suchen. Sie haben drei Bedenken. Ich meine, diese drei Probleme können wir ausräumen, sodass dann auch die Richter und Staatsanwälte hinter uns stehen. Bei ihnen geht es vor allem um die Aus- und Fortbildung, die auch geändert wird; denn die Grundsätze werden dann von einem gemeinsamen Prüfungsamt herausgegeben. Das bedeutet, die Aus- und Fortbildung für Staatsanwälte und Richter ist das Sorgenkind dieser beiden Gremien. Hier werden wir wohl zu einer positiven, einvernehmlichen Lösung kommen. Ich bin jedenfalls optimistisch. - In diesem Sinne vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vor uns liegende Gesetzentwurf der PDS sollte meines Erachtens im Ausschuss für Inneres und im Rechtsausschuss nicht weiter behandelt werden; wir können ihn gleich ablehnen. Darin sind wir von der Koalition uns einig.
Richtig ist, dass Abschiebehäftlinge keine Straftäter, sondern abgelehnte Asylbewerber sind, die unter bestimmten Bedingungen bis zur Ausweisung sicher untergebracht werden müssen. 80 % der dort Untergebrachten werden dann abgeschoben, 20 % bekommen - meistens befristet - eine Duldung.
Die durchschnittliche Verweildauer dieser Bürger beträgt in Brandenburg 15 Tage; in Berlin sind es 16 Tage. Das ändert sich von Jahr zu Jahr geringfügig, aber im Prinzip liegt der Durchschnitt bei zwei Wochen.
Die Bürger, die im Alter ab 16 Jahren in Abschiebehaft sitzen dabei gibt es Minderjährige unter 16 Jahren nicht -, haben sich selbst in diese Lage gebracht. Sie sind den Verfügungen der Ausländerbehörde nicht gefolgt, sind den Gerichtsbeschlüssen nicht gefolgt, haben sich allen staatlichen Maßnahmen entzogen, sind zum Teil untergetaucht, wurden aufgegriffen und bis zur Abschiebung in sicheren Gewahrsam gebracht.
- Lassen Sie mich ausreden!
Unser Innenminister hat in der gestrigen Fragestunde ein klassisches Beispiel dafür gebracht, um welch großen Teil der Bürger es sich dabei handelt. Das muss man sich erst einmal vor Augen halten, bevor man dazu spricht.
Wir haben dieses Gesetz nach dem Berliner Gesetz - die Berliner waren 1995 daran - 1996 unter Berücksichtigung dieses Berliner Gesetzes beschlossen. Wir haben damit eines der modernsten Abschiebungshaftvollzugsgesetze in der Bundesrepublik geschaffen. In Vorbereitung dieses Gesetzes hat natürlich auch eine Riesenanhörung stattgefunden, die damals einerseits von Herrn Ludwig und andererseits von Herrn Schumann gefordert worden war.
Diese Anhörung haben wir mit den europäischen Juristen für Demokratie und Menschenrechte, mit den Ausländerbeauftragten usw. durchgeführt und eine ganze Palette von Fachleuten gehört.
Im Anschluss an diese Anhörung haben wir in der Ausschusssitzung festgestellt: Unser Gesetz ist gut, entspricht den Forderungen. - Es kamen dann noch ein paar Anträge, es kam noch ein mündlicher Antrag der PDS, der angenommen wurde. Mit der Beschlussempfehlung des Ausschusses konnte dieses Gesetz dann im Landtag von allen Parteien einstimmig angenommen werden, außer - das muss ich hier noch einmal sagen - von der CDU. Die CDU hatte noch Bedenken; Herr Neumann war mit einigen Dingen nicht einverstanden.
Dieses Gesetz ist modern und entspricht den Regelungen des § 57 des Ausländergesetzes. Es betrifft ausländische Personen, die zur Vorbereitung der Ausweisung oder zur Sicherung der Abschiebung in Haft genommen werden.
Einen kleinen Moment bitte. Ich möchte erst zu Ende sprechen.
Das wäre alles noch nicht so problematisch gewesen; wir hätten darüber auch weiter reden können. Das, was hier gefordert wird, lässt sich aus dem Gesetz ableiten oder man kann es über Dienstanweisung oder Hausordnung regeln.
Aber ich sage Ihnen jetzt einmal, weshalb ich hohen Blutdruck bekommen habe. Ich lese Ihnen Folgendes aus dem Gesetzentwurf der PDS vor:
„Hiermit soll die von den Regierungsparteien SPD und CDU verantwortete Rechtslage und Praxis in der ZAST abgestellt werden. Dies geschieht allerdings nicht im Sinne einer aktiven Teilnahme oder Gestaltung der bestehenden Abschiebungspolitik, sondern vielmehr in der Rolle des Anwalts der Interessen und schutzbedürftigen Rechte der betroffenen Menschen in der ZAST.“
Die PDS wirft uns vor, was sie selbst mit gestaltet hat - einstimmig!
Das ist das Problem. Wir sind den anderen Ländern der Bundesrepublik mit diesem Gesetz wirklich immer noch voraus.
Dass es auch Missstände geben kann und diese natürlich die Menschen betreffen, die länger in Abschiebungshaft sind, ist klar. Das betrifft diejenigen, die im Schnitt sechs Monate in der Abschiebehafteinrichtung sind. Aber das ist nicht die Regel. Statistisch gesehen sind sie 16 Tage darin.
Angesichts dieser Sachlage halte ich es nicht für erforderlich, per kosmetischen Operationen an dem Gesetz Dinge zu regeln, die durch Hausordnung oder Dienstanweisung in den meisten Fällen umgesetzt werden können. Ich denke, dass das Gesetz, das wir haben, immer noch gut ist, auch wenn es von 1996 ist.
Nun nenne ich Ihnen noch ein Problem, das ich habe und weshalb ich diesen Gesetzentwurf auch ablehnen würde. Es gibt auf EU- und auf Bundesebene im Augenblick neue Aktivitäten zur Änderung des Ausländerrechts, des Asylbewerberrechts usw. Diese rechtliche Entwicklung sollten wir abwarten und die Ergebnisse zentral in ein neues Gesetz einarbeiten. Dann können wir auch noch einmal über folgende Fragen diskutieren: Wie sieht es mit ärztlicher Betreuung - sie ist ja gesichert - aus? Wie kann man sie verbessern und wie kann man anderes verbessern?
Zum Ruhigstellungsraum will ich in dem Zusammenhang aber auch klar sagen, dass dies erforderlich ist; ihn gibt es in jeder Haftanstalt - ob in der JVA in Wriezen, in Frankfurt (Oder) oder in Brandenburg. Der Ruhigstellungsraum ist erforderlich, weil es eben Gefangene gibt, die gegen die Wand rennen, die sich umbringen wollen, die sonst etwas machen. Diese Gefangenen müssen ruhig gestellt werden, bis sie mit Medikamenten wieder losgelassen werden können - so sage ich einmal auf Deutsch -,
damit sie sich nicht selbst umbringen. Es ist im Interesse dieser Menschen erforderlich, solche Räume vorzuhalten.
Meine Redezeit ist um. - Kann ich noch eine Frage beantworten?
Dann probieren wir es einmal, Herr Präsident. - Bitte schön.
Sie haben sich die Antwort eigentlich selbst gegeben. Das, was wir hier im Gesetz haben, ist damals einstimmig gemacht worden. Es gibt einen Ruhigstellungsraum. Die Diskussion darüber, ob wir nun „soll“ sagen oder „ist“, haben wir 1996 geführt, über „soll“ oder „ist“ oft genug gestritten worden. Wir haben uns dann einvernehmlich auf diese Formulierung geeinigt. Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor rund drei Jahren - am 15. März 2000 - wurde in diesem Haus der Untersuchungsausschuss 3/1 zur Aufklärung der Mitverantwortung der Gesellschafter der BBF am bisherigen Verlauf des Privatisierungsverfahrens und des Vergabeverfahrens zur privaten Errichtung des Großflughafens BBI - Brandenburg Berlin International - geschaffen und ich wurde als Vorsitzender eingesetzt.
Drei Jahre Arbeit bedeuteten 40 Sitzungen, unterteilt in 38 nicht öffentliche und 21 öffentliche Teile, in denen die Zeugenvernehmungen erfolgten. Wir haben 37 Zeugen vernommen, darunter Prominente wie Dr. Stolpe, Eberhard Diepgen, Frau Fugmann-Heesing, Frau Dr. Simon, Matthias Wissmann und Herr Müntefering, um nur die Wichtigsten, Bekanntesten zu nennen.
Bezüglich der Organisation haben wir uns parallel zu dem Berliner Ausschuss bewegt, der zum fast gleichen Thema in Berlin tagte, seine Arbeit aber aufgrund der politischen Verhältnisse - Neuwahlen - zum 21. September 2001 einstellen musste.
Wir und ich als Vorsitzender, der eigentlich nur Herr des Verfahrens war, denn ich hatte keine Bewertung vorzunehmen, waren in den Ausschusssitzungen um eine sachliche und kameradschaftliche Atmosphäre bemüht, um Probleme, die unstimmig waren, zu einem Kompromiss zu führen. Das ist uns zum Teil, vor allen Dingen bei den Anträgen, die eingereicht wurden, gelungen. So hatten wir vor allem Beweisanträge zu qualifizieren. Es handelte sich um 65 Anträge, aus denen 57 Beweisbeschlüsse hervorgingen, die die Arbeit des Ausschusses vorantrugen.
Auf 270 Seiten ist das Ergebnis der Mehrheit der Ausschussmitglieder zusammengefasst. Dem angeschlossen sind die Minderheitenvoten der PDS und der DVU. Die in den drei Jahren entstandenen Kosten belaufen sich auf 735 000 Euro. Die monatliche Kostenpauschale nur für Gehälter liegt bei rund 20 000 Euro. Deshalb war es mein Bestreben, die Arbeit dieses Ausschusses so schnell wie möglich zu beenden. Wenn es nach mir gegangen wäre - Frau Tack sieht mich ungläubig an -, wären wir schon vor einem Jahr mit zwei großen Kapiteln fertig geworden.
Es hätte meinetwegen auch in einem Minderheitenvotum niedergelegt werden können, wer verantwortlich ist und warum und welche Meinung ich dazu habe.
Der Untersuchungsausschuss arbeitete auf der Grundlage des Untersuchungsausschussgesetzes und der Strafprozessordnung. Er war ein politisches Gremium, kein Gericht und auch kein Rat der Weisen.
Untersuchungsausschüsse - das wissen wir von Bonn, von Berlin, aber auch von anderen Ländern - enden zum Beispiel oft mit den Bemerkungen, die man vor allem in der Presse lesen kann: Außer Spesen nichts gewesen! Gnade des späten Vergessens! Die Zeit heilt alle Wunden! Wir haben drei Ergebnisse, woraus jeder seine persönliche politische Meinung ableiten kann.
Die Mehrheit kommt zu folgendem Ergebnis: Ein Fehlverhalten oder ein Verschulden bzw. Mitverschulden seitens des BBF-Gesellschafters Brandenburg oder der für das Land Brandenburg in diesem Zusammenhang handelnden Personen liegen nicht vor.
Meine persönliche Meinung dazu habe ich hier nicht zum Besten zu geben. Wir alle wissen aber, dass hier ein Prozess angestrebt wurde, der neu und gewaltig war. Wenn nun dieser Untersuchungsausschussbericht vorliegt, kann manch einer in den Spiegel schauen und erkennen, welche Fehler damals aus Unwissenheit oder wegen fehlender Sachkenntnis gemacht wurden.
Diese Ergebnisse kann man durchaus aus allen drei Berichten herleiten, also auch aus dem der Mehrheit der Ausschussmitglieder.
Wir haben nun nach drei Jahren ein Ergebnis. Ich bin zufrieden, dass wir es geschafft haben und habe beim Abschluss gesagt: Ich mache drei Kreuze, dass die Arbeit erledigt ist. Ich war in jeder Legislaturperiode Vorsitzender eines Ausschusses, welche ich
meines Wissens zu einem relativ guten Ende geführt habe. Mein erster Ausschuss war der wohl spektakulärste, nämlich der mit dem ehemaligen Bauminister Wolf, der so genannte Baufilzausschuss, welcher am meisten Spaß gemacht hat.
Ich möchte noch auf eines hinweisen: Ohne die Assistenz von Frau Bley hätte ich mehr graue Haare bekommen und es zeitlich wahrscheinlich nicht geschafft. Ich bedanke mich für ihre Hilfe.
Ich bedanke mich bei allen Ausschussmitgliedern, die mir nach zwei oder drei Stunden, wenn ich noch schneller wurde und mich verhaspelt habe, Gnade gewährten. Wir haben uns gegenseitig unterstützt. Ich hoffe, dass die Arbeit in anderen Ausschüssen auch so friedlich und vernünftig wie im Untersuchungsausschuss verläuft. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das vorliegende Gesetz kann meines Erachtens so verabschiedet werden. Es gibt keine Änderung gegenüber der in der 1. Lesung behandelten Fassung, obwohl zwischen beiden Lesungen eine relativ umfangreiche Anhörung stattgefunden hat. Warum? Es gibt keine wesentlichen neuen Erkenntnisse, die eine Umarbeitung des Gesetzes zwingend erfordert hätten. Wir werden beachten müssen, was angeregt wurde, nämlich beispielsweise die Teilzeitarbeit für allein stehende Frauen und Männer während des Referendariats oder die Erhöhung des Anteils des Verwaltungsrechts im Studium oder aber die Probleme des Charakters der Hausarbeiten als wissenschaftliche Arbeiten. Aber all das kann sicherlich bei der nächsten Novellierung berücksichtigt werden, die ohnehin irgendwann kommen wird, denn über die Mo
dernisierung oder die Reform der Juristenausbildung sprechen wir schon seit fast 30 Jahren.
Auch dies ist keine revolutionäre Umgestaltung; diese Reform ist wirklich nur ein Stück Modernisierung. Brandenburg hat damit den Rahmen ausgefüllt, den das Bundesrecht uns lässt; das Gesetz kann zum neuen Semester in Kraft treten.
Was ist außerdem positiv? Die Universitäten haben einen größeren Spielraum beim eigenen Ermessen. Sie können Ausbildung und Prüfung besser, individueller gestalten. Wir haben mit dem neunmonatigen Referendariat in Anwaltskanzleien eine andere praxisbezogene Ausbildung, die Anwaltsschwerpunkte setzt. Darüber hinaus gibt es zum ersten Mal für Berlin und Brandenburg, also alle Universitäten in diesem Territorium, gleiche Ausbildungsgrundlagen, was bei einem Wechsel von einer Hochschule zu einer anderen und anderen Gelegenheiten wichtig ist.
Damit ist natürlich noch nicht viel geschafft, aber wir haben ein Stück Gestaltungsspielraum ausgefüllt, den uns der Bundesgesetzgeber überlassen hat. Wir werden in zwei bis drei Jahren, wenn wir sicherlich die nächste Reform der Juristenausbildung werden besprechen müssen, sehen, wie sich dies in der Praxis ausgewirkt hat. Diese nächste Reform wird sicherlich auch noch nicht die letzte sein. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zur technischen Seite ist eigentlich nicht mehr viel zu sagen. Frau Ministerin Richstein hat das ausführlich und detailliert dargestellt.
Ich möchte noch auf drei Sachen hinweisen. Das Land hat nur begrenzte Möglichkeiten, dieses Gesetz auszugestalten, da der Bund mit Änderung des Deutschen Richtergesetzes und der Bundesrechtsanwaltsordnung einen Rahmen gesetzt und auch vorgegeben hat, welche Bereiche wir ausbauen können. Das ist leider - da muss ich Ihnen, Herr Sarrach, Recht geben - ein bisschen spät für uns im Ausschuss geschehen.
Das Gesetz oder, wenn man davon sprechen will, die Reform der Juristenausbildung an sich ist natürlich kein großer Schritt. Davon kann man wirklich nicht sprechen. Es wird auch als Modernisierung bezeichnet und ist eine Anpassung an die Zeit. Die Anpassung besteht im Wesentlichen darin - ich will nicht alles wiederholen -, dass die Ausbildung an der Universität praxisnah gestaltet wird mit Schwerpunktbereichen, die die Uni vorgibt und in denen sie auch die Prüfungen abnimmt, zweitens in der Nichtverbeamtung in der Zeit des Vorbereitungsdienstes, drittens in der verlängerten Ausbildung von Anwälten - jetzt sind es neun Monate, früher waren es vier Monate - und in dem Fremdsprachennachweis, der erfolgen muss.
Warum erhöht man die Ausbildungsdauer bei den Rechtsanwälten von vier auf neun Monate? Ich bin selbst im Richterwahlausschuss und weiß, wie wenige Richter- und Staatsanwaltsstellen sowie sonstige Stellen zur Verfügung stehen. Die meisten Absolventen werden also Rechtsanwälte werden müssen. Ich sage bewusst „müssen“, weil keine anderen Stellen vorhanden sind - weder in der Verwaltung oder bei den Behörden, weder für Richter noch Staatsanwälte. Notare lassen wir einmal außen vor; da ist es dasselbe in Grün.
Also bleibt ihnen nur der eine Weg. In Deutschland sind es jährlich etwa 800 Absolventen, die Anwalt werden. Nach dem zweiten Staatsexamen kann man Anwalt werden; das ist relativ leicht zu machen. Man kann eine Kanzlei eröffnen und ist Anwalt. Hierfür sind die jungen Absolventen jedoch zu wenig ausgebildet. Deshalb gibt es auch die Spezialausbildung, teilweise mit Rhetorik, Vernehmungstaktik, Unternehmensführung und Ähnlichem, was jetzt neu hinzukommt. Hinzu kommen der Fremdsprachennachweis und damit verbunden natürlich die Möglichkeit, im Ausland - begrenzt - zu studieren und Prüfungen abzulegen, wenn auf dem Niveau geprüft wird, das wir von unseren Universitäten erwarten.
Die Ausbildung der Anwälte erfolgt nun zielgerichteter, umfangreicher, genauer und kann für vier Monate auch bei Notaren oder anderen Rechtsorganen erfolgen. Das wird gleichfalls angerechnet.
Meine Damen und Herren, es ist kein großer Sprung, aber es ist zeitgemäß und für die Absolventen und letztendlich in begrenztem Umfang auch für die Universitäten erforderlich.
Eines möchte ich noch ansprechen: Wir werden bemüht sein - jedenfalls die SPD und sicherlich auch die CDU -, den Terminplan einzuhalten; denn das Bundesrecht tritt am 1. Juli 2003 in Kraft. Unser Gesetz sollte zum gleichen Termin in Kraft treten.
Am 7. Mai haben wir eine Anhörung vereinbart. Die Sitzung des Rechtsausschusses dazu findet am 8. Mai statt. Es wird sehr knapp und heiß, wenn wir das Gesetz noch vor der Sommerpause im Landtag verabschieden wollen, aber wir werden uns bemühen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube, wir können uns zu diesem Gesetz kurz fassen. Am 29. Mai habe ich das inhaltlich Wesentliche zu diesem Gesetz gesagt. Es geht nicht um die Einschränkung des Presserechts, sondern namentlich um rechtsextremistische und menschenverachtende Propagandadelikte, also um Presseinhaltsdelikte, die unter längere Verfolgung gestellt werden sollten, um geahndet werden zu können.
Diese Maßnahme ist ergriffen worden. Der Hauptausschuss hat das Gesetz in vorliegender Form unverändert angenommen und wir sind im Namen der Gesetzlichkeit und der Verfolgung solcher Maßnahmen verpflichtet, dieses Gesetz ebenfalls anzunehmen.
Der zweite Teil des Gesetzes betrifft die Anpassung an bundesrechtliche Datenschutzbestimmungen. Auch das ist begründet und sinnvoll. Ich denke, es gibt von unserer Seite aus keine Gründe dafür, dieses Gesetz in der vorliegenden Form nicht anzunehmen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es geht nicht darum, die allgemeine Pressefreiheit zu beschränken; es geht darum, verfassungsfeindlichen Organen das Leben schwerer zu machen und sie im Rahmen der Verjährungsfrist verfolgen zu können.
Zwei Punkte werden hier geändert, die im Landespresserecht von 1993 so nicht enthalten sind: einmal die Verjährungsfristen und zum anderen der Datenschutz.
Bei den Verjährungsfristen werden die Tatbestände der Verbreitung von Propagandamitteln verfassungsfeindlicher Organisationen, der Verwendung von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen sowie der Volksverhetzung, also die Tatbestände der §§ 86, 86 a und 130 Strafgesetzbuch, aus der kurzen Verjährungsfrist des Presserechts herausgenommen und den allgemeinen strafrechtlichen, also in diese Paragraphen integrierten Tatbeständen und damit der längeren Verjährungsfrist zugeordnet. Sie sind dann fünf Jahre verfolgbar, ausgehend von der Strafandrohung von im Wesentlichen drei Jahren.
Dadurch gelten die Fristen des § 16 Abs. 1 Satz 1 unseres Presserechts nicht mehr. Sie werden angepasst an Satz 2. Das sind die Dinge, die Sie gemeint haben, Pornographie usw. Damit ist eine Gleichstellung erfolgt. Diese Straftatbestände können dann fünf Jahre lang verfolgt werden.
Der Grund ist, dass es bei den kurzen Verjährungsfristen Organisationen geschafft haben, durch Teilveröffentlichung die Frist in Gang zu setzen, sodass bei der Hauptveröffentlichung von Propagandamaterial und anderem eine Verfolgung wegen Verjährung nicht mehr möglich war.
Die Änderung ist politisch wie rechtsorganisatorisch richtig, zeitgemäß und praxisnah und wird, wie ich glaube, von der breiten Bevölkerung auch so gesehen und verstanden.
Die datenschutzrechtlichen Änderungen beziehen sich auf die Anwendung des § 41 Bundesdatenschutzgesetz. Dieser Paragraph war bisher Rahmenrecht und soll nunmehr direkt im Landespresserecht von Brandenburg gelten. Das heißt, dadurch gelten in unserem Recht die Vorschriften zu den Schadensersatzansprüchen und zur Entwicklung von Verhaltensregeln im Datenschutz, wie in den §§ 7 und 38 a Bundesdatenschutzgesetz geregelt.
Durch diese Regelungsänderung bzw. -ergänzung ist der Datenschutzstandard von Bund und Ländern einheitlich. Auch das ist zeitgemäß, richtig und praxisnah und hilft dem Rechtsstaat, gegen solche Organisationen vorzugehen. Ich glaube, das ist im Interesse aller, und ich denke, wir stimmen der Überweisung in
den Rechtsausschuss zu. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es stimmt - Herr Ludwig hatte schon darauf hingewiesen -: Wir hatten uns schon 1996/97 mit dem Problem durch Befragung intensiv befasst. Rund 5 000 Jugendliche wurden befragt. Im Juli 1997 wurde im Landtag eine Anhörung mit Sachverständigen durchgeführt. Des Weiteren wurde eine Briefaktion an Jugendliche gestartet, die über 1 500 Jugendliche erreichte. Das Ergebnis war, dass die Mehrheit - 40,2 % der Jugendlichen - ein Wahlrecht von sich aus ablehnten. Die Sachverständigen waren sich fast einig: Nein, unter den gegenwärtigen Bedingungen kein Wahlrecht für Jugendliche unter 18 Jahren.
Ziel war es damals wie heute, das Interesse der Jugendlichen zu wecken, mehr an Demokratie teilzuhaben, sich mehr einzubringen und Politik vor Ort stärker zu erleben. Dieses Interesse müsste eigentlich auch heute noch bei allen bestehen, aber eine von oben verordnete Demokratie kommt bei denen, die Nein gesagt haben, genauso negativ an wie bei dem geringeren Teil, der dies haben will.
Wir sprechen von einem Wahlrecht, nicht von einer Wahlpflicht - damit wir uns richtig verstehen.
Was hat sich seit 1997 geändert? Erstens: Es ist nicht mehr ein Land, sondern es sind bereits fünf, die das kommunale Wahlrecht eingeführt haben; Herr Ludwig hat es genannt. Zweitens wird es in Kürze neue Kommunalstrukturen geben. Durch die Gemeindegebietsreform entstehen größere Einheiten, wodurch eventuell auf die Interessen von Jugendlichen schlechter oder sagen wir es einmal so - nicht ganz so gut wie bisher eingegangen werden kann. Trotzdem entsteht bei mir immer die Frage: Wollen die Jugendlichen es selber?
Wenn wir sagen: Wahlrecht ja -, besteht immer noch die Diskrepanz zu den eigentlichen Rechten, die einem Jugendlichen vielleicht auch zustehen könnten. Das wäre auch eine Forderung, über die wir einmal diskutieren könnten. Welche Kaufverträge können sie abschließen? - Die normalen nicht. Sie können nicht Auto fahren. Sie können nicht heiraten. Die Trennung zwischen aktivem und passivem Wahlrecht steht nach wie vor an.
Es ist also keine Lösung für mich.
Wir waren uns aber damals einig - alle Parteien, die Ihren Antrag abgelehnt haben, auch der damalige Innenminister -, dieses Problem zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufzugreifen und zu diskutieren. Das machen wir heute.
Deshalb ist immer wieder interessant: Ist jetzt der Zeitpunkt gekommen, zu dem wir das Wahlrecht ändern müssen? Mich verwundert immer, dass gerade diejenigen, die ein Wahlrecht für 16-Jährige fordern, gleichzeitig eine Betreuung der Jugendlichen bis zum 13. Lebensjahr fordern, weil diese sonst auf der Straße ins Chaos stürzen könnten.
Dass in drei Jahren solch eine Reife entsteht, ist mir nicht ersichtlich.
Ich muss einmal sagen: Heute können die Jugendlichen nach der Gemeindeordnung §§ 17, 18 und 19 bereits aktiv werden. Alle Bürger, also auch Jugendliche, können in der Einwohnerversammlung nach § 18 Rederecht verlangen. Sie können verlangen, dass sie in Einwohnerfragestunden gehört werden. § 19 besagt, dass Anträge der Jugendlichen in der Gemeindevertretung behandelt werden, also eingebracht werden können.
Meine Erfahrung aus zehn Jahren Gemeindevertreter ist in dieser Beziehung absolut negativ. Die Jugendlichen kommen nicht, nicht einmal dann, wenn es um Jugendklub oder Jugendarbeit geht. In den zehn Jahren war die Jugendklubleitung zweimal gemeinsam mit Jugendlichen da, weil es um Geld für die Ausstattung des Jugendklubs ging.
Das ist also offensichtlich nicht das Bedürfnis der Jugendlichen.
Und zweitens: Seit rund acht Jahren betreue ich wie fast jeder
andere Abgeordnete Jugendliche aus Gesamtschulen, Realschulen oder Gymnasien hier im Landtag. Ich muss feststellen: Die Schüler haben eine Distanz zur Politik, die erschreckend ist. Sie haben keinen Mitwirkungswillen. Sie haben nicht einmal Kenntnisse, stellen nicht einmal zielgerichtet Fragen, die bei mir das Gefühl hervorrufen könnten, sie müssten aktiviert werden, wir müssten etwas für sie tun, sie hätten Interesse an einer politischen Diskussion, an einem Wahlrecht. Dieses Interesse ist in der Praxis für meine Begriffe nicht vorhanden. Die Distanz zur Politik ist nicht geringer geworden, sodass wir dieses Thema vielleicht nach der Kommunalreform, wenn andere Bedürfnisse in den größeren Ortschaften entstehen, aufgreifen und darüber noch einmal diskutieren müssen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir sprechen über das so genannte - in Altdeutsch - Datschenrecht, also das Schuldrechtsanpassungsgesetz und die Nutzungsentgeltverordnung. Der Grund für die Novellierung ist die bundesverfassungsgerichtliche Entscheidung vom Juli 1999. Beide Gesetze sind infolge des Einigungsvertrages verabschiedet worden und Brandenburg hat sich damals sehr stark für die Nutzer dieser Grundstücke engagiert.
Die Nutzungsentgeltverordnung ist von 1993, das Schuldrechtsanpassungsgesetz von 1995, sie sind also noch gar nicht so alt.
Der Antrag der PDS hat zwei Schwerpunkte: erstens die Entschädigung bei Beendigung des Vertrages und zweitens die Ermittlung bzw. Beweisführung des ortsüblichen Nutzungsentgelts; denn das bildet die Obergrenze für alle einzufordernden Nutzungsentgelte.
Die in den Punkten 1 und 2 angeführten Forderungen, also die Entschädigung des Nutzers für die von ihm geschaffenen Werte, ob nun an Pflanzen, am Gebäude, an der Wasserleitung usw., und das Tragen der Kosten für den Abbruch, werden bereits verhandelt. Minister Schelter hat heute Morgen dazu Stellung genommen. Er hat darauf verwiesen, dass die Inhalte der Punkte 1 und 2 des Antrags Thema der Beratungen sind.
Sie sind in § 15 Absätze 1, 2 und 3 des Schuldrechtsanpassungsgesetzes geregelt. Hier ist im Prinzip aufgeführt, wie und unter welchen Bedingungen der Vertrag beendet werden kann und wer welche Kosten zu tragen hat. Der Nutzer trägt nur die halben Kosten, wenn er kündigt. In allen anderen Fällen ist die Sache ganz anders. Wenn eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen wird, er also Schuld hat, beispielsweise kein Nutzungsentgelt bezahlt, kann er dafür nicht belohnt werden. Dann muss er die hälftigen Kosten bezahlen, das ist klar.
Nur ein einziger Fall wäre also im Interesse der Nutzer: dass sie dann, wenn sie von sich aus in dieser Schutzzeit kündigen, die halben Kosten bezahlen müssen. Das kann man vertraglich mit dem Grundstückseigentümer anders regeln usw., aber das wäre der normale Fall, von dem wir sprechen. Dieser wird, wie gesagt, bereits behandelt.
Das zweite Problem ist das Nutzungsentgelt. Es ist in § 20 des Schuldrechtsanpassungsgesetzes geregelt und beinhaltet eine gestaffelte Erhöhung, die bis 1999 - das Jahr 1996 war ausgeschlossen - jährlich gilt und nach oben immer dann endet, wenn die ortsübliche Miete oder Pacht erreicht ist. „Ortsüblich” wird durch Gutachterausschüsse festgestellt, die ein Gutachten über das ortsübliche Nutzungsentgelt oder die Pacht erstellen. Diese Gutachterausschüsse funktionieren seit einigen Jahren hervorragend.
In meinem Wahlkreis Potsdam-Mittelmark - er ist bekannt - gibt
es sehr viele Datschen, selbst in meinem Ort. Die Gutachterausschüsse werden im Prinzip angerufen und es funktioniert. Ich sage einmal: Selbst wenn die Obergrenze in einem Ort wie Caputh für ein Wassergrundstück bei über 5 DM liegt, bezahlt manch einer für einen Balkon mehr als für solch ein Wassergrundstück in der Nähe von Berlin und Potsdam. Diese Gutachten sind also von guter Qualität, man braucht darüber nicht mehr zu spekulieren. Das war vor ein paar Jahren anders.
Ich denke, dass wir als Land Brandenburg uns dort nicht mehr einmischen sollten; denn es gibt auch andere Interessen, zum Beispiel die von Bürgermeistern und von Gemeindevertretungen. Zum Teil stören Grundstücke die Ortsentwicklung, weil eine Datsche mittendrin liegt.
Ja, bitte.
Ich sprach von meinem Wahlgebiet, wo ich das beurteilen kann. Wir hatten ein einziges Mal in Lehnin/Kaltenhausen einen Fall, dass ein Gutachten nicht richtig war. Ansonsten hat sich das in Caputh, Ferch, Glindow, Werder usw. im Prinzip stabilisiert. Das war vor drei Jahren anders, das habe ich bereits gesagt. Aber jetzt funktionieren die Ausschüsse.
Es gibt natürlich auch eine andere Interessenlage. Mittlerweile ist in vielen Orten die Erschließung, zum Beispiel für Abwasser, erfolgt. Es sind andere Maßnahmen durchgeführt worden. Die Grundsteuer wird erhoben. All diese Kosten trägt der Grundstückseigentümer. Davon ist der Nutzer freigestellt. Und dann soll er im Prinzip noch gegenüber anderen Pächtern bei der Nutzung seiner Datsche besonders geschont werden?!
Nach elf Jahren müssen wir auch die Interessen der Eigentümer sehen. Die Nutzer haben dank unserer Interessenlage von damals - und wir haben uns engagiert - ein langes sicheres Nutzungsverhältnis; denn ab 2005/2015 kann nur unter bestimmten Bedingungen gekündigt werden. Damit sind sie weitgehend geschützt und haben darüber hinaus eine weitere Schonfrist. Ich denke, das reicht.
Das, was jetzt gemacht wird - Herr Schelter wird dazu sicherlich noch etwas sagen -, regelt die Ansprüche, die Sie hier vorrangig einfordern, sowieso. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag der PDS hat zweifellos ein gutes Ziel. Wir haben uns als SPD mit diesem Problem schon oft befasst. Aber den vorliegenden Antrag kann man - so scheint mir - so nicht unterstützen. Wir können ihn an den Ausschuss überweisen, um vielleicht in der Fol ge einen vernünftigen Antrag daraus zu machen. Aber so geht es nicht. schon gar nicht mit diesen zwei Antidiskriminferungsgesetzen, einmal auf Landes- und einmal auf Bundesebene.
tiver Liste, SPD, PDS usw. Man muss aber immer beachten, dass alle anderen auch andere Zielgruppen hatten: allgemein oder Ausländer oder bestimmte Personengruppen. Sie hatten es auch anders ausgestaltet hinsichtlich der Ansprüche: zivilrechtliche Sanktionen. Schmerzensgeldanspruch. Schikaneverbot, Ordnungsgeld. strafrechtliche Re gelungen und Ähnliches. Man muss also vorher wissen, was man eigentlich will und für welche Räume das Gesetz gelten soll, von Wohnräumen bis zu Gaststätten. Diskotheken. Veranstaltungen im öffentlichen Raum usw. Auch das muss geklärt werden. wenn man so etwas machen will. Man kann nicht sagen: „Liebe Landesregierung, nun mach mal!" Man müsste sa gen, in welche Richtung man tatsächlich gehen will. Das verlangen wir dann. wenn wir einen entsprechenden Entwurf im Ausschuss beraten.
Die Grundlage für ein solches Gesetz ist gegeben. lm Bundesrat wird auch an einem Referentenentwurf gearbeitet, und zwar als Gleichbehandlungsgesetz nach Artikel 3 des Grundgesetzes. also nach dem Grandsatz der Gleichheit aller Menschen. Dieser Gesetzentwurf ist in Arbeit. aber noch nicht auf dein parlamentarischen Weg. Wir könnten dazu also eine Initiative starten. Dann würde sich wahrscheinlich der Prozess beschleunigen. Ich stelle mir vor. dass von einem allgemeinen Antidiskriminierungsgesetz alle Personengruppen und bestimmte öffentliche Räume erfasst werden.
Ich meine, wir sollten den Antrag trotz seiner _.Macken" in den Rechtsausschuss überweisen und insbesondere den Punkt 2 - um den geht es mir im Wesentlichen - beraten und ausgestalten. Das Wie muss dann sicher noch geklärt werden. Ich meine. wir werden dazu die Unterstützung unseres Ministers erhalten. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am 30.08. dieses Jahres habe ich die Kleine Anfrage 669 an die Landesregierung gerichtet. Ich habe die Landesregierung gefragt. ob es im Land Brandenburg befreite Zonen oder ausländerfreie Zonen gibt oder gegeben hat.
Nach verschiedenen Presseberichten sollen in so genannten befreiten Zonen Extremismus und Ausländerfeindlichkeit eine Rolle spielen. Herr Minister Schönbohm hat in seiner Antwort für die Landesregienmg allen Abgeordneten schriftlich mitgeteilt, dass es im Land Brandenburg befreite Zonen weder gibt noch in der Vergangenheit gegeben hat.
Die Fraktion der Deutschen Volksunion hat sich immer dafür eingesetzt. dass der freiheitliche demokratische Rechtsstaat vor Straftätern nicht zurückweichen darf. Besonders verwerflich sind Straftaten gegen die Schwächsten der Gesellschaft, gegen Obdachlose, Minderheiten oder Andersdenkende.
1408 Landeng Brandenburg - 3. Wahlpeeiode - Plenarprookop i 23 - Oktober 20.00
Im letzten Landtagswahlkampf wurden von politischen Gegnern fast täglich Gewaltstraftaten ge gen Wahlhelfer der Deutschen Volksunion verübt. Über extremistische Straftaten gegen die DVU verliert die PDS kein Wort. Linksextremisten haben am 5. September letzten Jahres gewählte Abgeordnete der Deutschen Volksunion im Landtagsgebäude verfolgt und bedroht.
Wie ist es zu erklären, dass ein Extremist, der wegen versuchten Mordes vorbestraft war, in Königs Wusterhausen sogar vorn Verfassungsschutz an geheuert wurde? Wie ist es zu erklären. dass in Thüringen ein vorbestrafter Neonazi vom Verfassungsschutz über mehrere Jahre finanziert wurde und unter der Aufsicht dieser Behörde Wehrsportübungen und Ku-Klux-KlanAktivitäten inszenieren konnte? Der damalige Innenminister Ziel ist sogar auf die so genannte Heldin von Potsdam hereingefallen. eine behinderte Frau. die eine Straftat...
Vizepräsidem Hahermann:
Herr Firneburg, wir sprechen jetzt zur Bundesratsinitiative des Landes Brandenburg zur verbesserten Bekämpfung extremistischer Gewalttaten und anderer extremistischer Handlungen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bereits bei der 1. Lesung am 12. Juli habe ich den Inhalt dieses Gesetzes im Wesentlichen dargelegt. sodass ich mich heute nur auf Schwerpunkte beschränken will.
Dieses Gesetz ist ein Artikelgesetz und wurde recht schnell und zügig von uns verabschiedet. vorn Land Brandenbure und vom Justizministerium mit Anhörun gen usw. gut vorbereitet. Wir haben also hier gute Arbeit geleistet, würde ich sagen.
Das Gesetz soll ab 1. Januar 2001 bzw. Artikel 2 - Gütestellen gleich mit der Verkündung gelten und wird im wesentlichen Teil erst einmal bis 31. Dezember 2005 befristet Danach erfolgt die Prüfung, ob das Gesetz hei der Bevölkerung angekommen ist. ob es verlängert werden soll oder was wir dann machen.
Der wesentliche Inhalt des Gesetzes ist die Festlegung. dass man vor Klageerhebung beim Amtsgericht in bestimmten Fällen zwingend die Schlichtung wählen. also eine Gütestelle und einen Schlichter anrufen muss. Das betrifft vennögensrechtliche Streitigkeiten bis 1 500 DM, bestimmte Fälle der Nachbarstreitigkeiten und die Verletzung der persönlichen Ehre, außer wenn sie über Medien erfolgt ist.
Für die Schlichtungsseite stehen Notare. Rechtsanwälte und natürlich auch die auf Dauer angelegten Gütestellen zur Verfügung. Wir sind in Brandenburg in der guten Lage. dass wir bereits rund 300 Schiedsstellen haben. Wir sind von der Tradition her - da muss ich mich einmal auf DDR-Zeiten berufen eine Kultur. die so etwas schon kannte, nämlich die Schiedskommission. hei der zwar nicht direkt Vergleichbares. aber doch Ähnliches nach dem Gesetz über die gesellschaftlichen Gerichte gemacht wurde.
Der Rechtsausschuss hat an diesem Gesetzentwurf nur noch zwei Änderungen vorgenommen. Erstens wurde zur Fristwahrun g vorgeschlagen - wir dachten an die kurze Frist von sechs Monaten -. dass man Nachtbriefkästen des Amtsgerichts benutzen kann. um den Nachweis zu erbringen, dass man - am letzten Tag der Frist quasi - die Schiedsstelle angerufen hat. Der Brief
wird dann vom Gericht zur Schiedsstelle, zur Gütestelle geschickt.
Die zweite Änderun g betrifft Artikel 2 K. Die Zuständigkeit für die Anerkennung, Rücknahme und den Widerruf der Anerkennung der Gütestelle wollen wir nicht auf bestimmte Gerichte. dass OLG bzw. das Land gericht. delegieren lassen. sondem wollen sie für diese fünf Jahre beim Justizministerium und bei der Notarkammer belassen. Der Präsident der Notarkammer kann für seine Notare diese Erlaubnis. also die Anerkennung usw.. erteilen. Wir waren uns aber einig darüber. für den Fall, dass andere kommen. beispielsweise die Rechtsanwälte. eine kurzfristige Novellierung des Gesetzes vorzusehen, uni auch den Rechtsanwälten und der Anwaltskammer die Möglichkeit zu geben, selbst anzuerkennen. zu widerrufen usw.
Nur diese beiden technischen Änderun gen sind vorgenommen worden. ansonsten ist das Gesetz geblieben. wie in der I. Lesung vorgestellt. Ich denke. wir beschreiten einen sinnvollen Weg. erstens um die Gerichte in bestimmten Fällen zu entlasten und zweitens um eine neue Streitkultur Bürger Bürger außerhalb des Gerichts zu erzielen. Das ist einen Versuch wert. Starten wir ihn am 1. Januar 2001! - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Durch Änderung des Gesetzes zur Einführung der Zivilprozessordnung, konkret durch die Einfügung des § 15 a. ist es den Ländern ermöglicht worden. eine pflichtige außergerichtliche Schlichtung für bestimmte Fälle einzuführen. Davon macht das Land Brandenburg als eines der ersten Gebrauch. Das Brandenburgische Schlichtungsgesetz wurde vorab umfassend im Rechtsausschuss beraten. Eine Anhörung wurde im Januar durchgeführt und schriftliche Stellungnahmen der Verbände und Organisationen wurden berücksichtigt, so beispielsweise die Stellungnahme des Städteund Gemeindebundes Brandenburg hinsichtlich der Kostenübernahme im Falle der gemeindlichen Schlichtung durch Schiedsämter oder die Stellungnahme der Notarkammer zur Frage der Schlichtun g durch Notare in i hrer Eigenschaft als Träger der Gütestelle.
Das nunmehr vorliegende Gesetz soll im Wesentlichen am I. Januar 2001 in Kraft treten. Da es ein Artikelgesetz ist, kann das Gütestellengesetz, welches ein Teil davon ist, bereits nach der Verkündung in Kraft treten. umso die Vorarbeit für eine wirksame Umsetzun g, im Jahre 2001 zu leisten.
1074 I _andiag Hmndenburg - W3hIperi^xlo - Plenarprotokoll 3;18 - 12. Ju h 2001)
Auf der Grundlage des § 15 a der Zivilprozessordnung hat das Land Brandenburg festgelegt, dass vor Erhebung einer Klage beim Amtsgericht in bestimmten Fällen vor einer Gütestelle der Versuch einer einvernehmlichen Streitbeilegung nachgewiesen werden muss. Diese obli gatorische außergerichtliche Streitschlichtung muss - wie schon genannt worden ist - durchgeführt werden: erstens in vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis 150) DM - hier haben wir die Obergrenze voll ausgenutzt. wir hätten z. B. auch bei 1 20(1 DM bleiben können zweitens in bestimmten Fällen der Nachbarrechtsstreitigkeiten und drittens in Fällen der Verletzung der persönlichen Ehre. außer wenn Presse und Rundfunk davon betroffen sind. Diese Schlichtung wird vor einer Gütestelle durchgeführt, das heißt vor Schiedsstellen nach dem Schiedsstellengesetz oder vor Rechtsanwälten und Notaren sowie vor Gütestellen der Industrie- und Handelskammer, der Handwerkskammer oder der Innung. Das sind die Gütestellen. die bereits auf Dauer angelegt sind bzw. noch angelegt werden. Diese Möglichkeiten gibt es.
Ist die Schlichtung vor der Gütestelle erfol glos, so wird das bescheinigt und damit erst der Weg zum Amtsgericht frei gemacht. Im Falle der Einigung, beispielsweise per Ver gleich. kann aus diesem Titel vollstreckt werden. Durch diese Verfahrensweise wird eine Entlastung der Amtsgerichte - man schätzt uni ( 000 bis 9 000 Fälle pro Jahr - erreicht oder erwartet.
Es geht aber nicht nur um die Entlastung der Gerichte von Bagatelldelikten, sondern auch um eine Verbesserung der Streitkultur. Es geht darum, dass zwischen den Bürgern selbst eine persönliche Konfliktlösung vor dem Schlichter durchgeführt wird und einvernehmliche Regelungen bzw. Vergleiche getroffen werden.
Neben diesen Hauptregelungen müssen natürlich auch andere Regelungen - zum Beispiel hinsichtlich der Gebührenfrage, Verfahrensregelungen oder Versicherungsfragen - getroffen werden, denn es ist ja ein Artikelgesetz. Auf diese meist technischen Fragen werden wir im Rechtsausschuss noch einmal eingehen. Ich denke, dass wir dort zu einer schnellen Lösung kommen werden. sodass das Gesetz nach der Sommerpause verabschiedet werden kann. Ich sehe dem hoffnungsvoll entgegen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident? Meine Damen und Herren! Sicherlich ist mein Bild vom Menschen und von der Gesellschaft ein anderes als das der PDS. Mit dem Bild der DVU hinsichtlich Prügelstrafen oder mehr Druck von oben ist es auch nicht adäquat, was die Gewalt an den Schulen betrifft.
Sie werden sich sicherlich fragen, warum der rechtspolitische Sprecher der SPD zu diesem Thema in den Ring geschickt wird. Wenn die Justiz tätig wird, ist eigentlich alleszu spät. Dann handelt es sich zumeist um eine strafbare Handlung. Müssen wir neue Gesetze über das Schulrecht hinaus beschließen? Das Schulgesetz, insbesondere § 64, regelt die Ordnungsmaßnahmen.
Wir haben vom Recht her eigentlich relativ viele Möglichkeiten. Wir haben die „Verordnung über die Konfliktschlichtung, Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen" - sie ist relativ neu - vom 12. Oktober 1999, die Mitteilung und das Rundschreiben zum Waffenverbot in der Schule vom 10. Dezember 1999, den Bericht der Landesregierung vom 29. August 1996 zur Verbesserung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit mit einem Komplex „Schule und Verbesserung der Maßnahmen", den Maßnahmenplan zur Bekämpfung von Jugendkriminalität sowie von Rechts- und Linksextremismus im Land Brandenburg, der sich auf vier Seiten mit Schule und Schülern auseinander setzt.
Wir haben also eigentlich relativ viel. Darüber hinaus gibt es noch viel mehr. Die Ausstellung des Landeskriminalamtes „Gratwanderung" zu Gewalt, Drogen und Sucht - wunderschön - ist in Schulen oder Kommunen zu sehen. Wir haben freie Träger, die sich auf dem Gebiet engagieren, beispielsweise RAA oder „Rückenwind e. V." in meinem Bereich.
Wir haben also relativ viel beschlossen. Wir haben allein im Maßnahmenplan zur Jugendkriminalität den Ausbau sinnvoller Angebote der Bildung, Betreuung sowie der Freizeitbeschäftigung beschlossen. Wir haben Sozialarbeiter an Schulen, die Erweiterung der Zahl der Ganztagsschulen und bei Verhaltensauffälligkeiten in der Schule die Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule. die Unterrichtung deszuständigen Jugendamtes und wir haben die Informationsaustausche.
Wir haben die kommunale Kriminalitätsverhütung, die lokalen Präventionsräte, und wir wollen diese stärker für die Jugendarbeit an den Schulen in theoretischer und praktischer Hinsicht nutzen und tun das auch bereits.
Wir können meinetwegen noch zentrale und koordinierende Präventionsräte en masse schaffen. Das ist nicht das Problem. Der Inhalt ist entscheidend. Entscheidend ist auch, dass das, was wir bereits beschlossen haben, endlich umgesetzt wird und dass die Gelder dafür bereitgestellt werden.
mand von „Rückenwind e. V." auf der Matte. Er wird mir sicherlich erzählen, dass man dort die Arbeit nicht mehr erledigen kann, dass die Sozialhelfer, die wir an den großen Schulen ab 300 Kinder einsetzen wollten, nur noch auf das 610-Stellen-Programm begrenzt sind und dass diese Stellen auch noch abgeschmolzen werden.
Es fehlt auf diesen Gebieten an Geld. Wir sprechen von der Zukunft der Jugend, die auch einmal meine Rente erarbeiten soll. Meiner Ansicht nach sparen wir an den falschen Stellen. Wir haben genügend Papier!
Setzen wir doch einmal das um, was wir beschlossen haben und was möglich ist! Fangen wir mit dem an, von dem wir schon seit langem reden! Geben wir den Klassenleitern mehr Zeit und Möglichkeiten, Einfluss auf die Schüler zu nehmen! Es wurde vorhin bereits von der Klassenleiterstunde gesprochen.
Nutzen wir die Chance der Abschmelzung der Klassenstärke bei Beibehaltung der Lehrerplanstellen?
Es geht darum, mehr zielgerichteten und individuellen Unterricht für die Jugendlichen zu machen. Wir haben die Chance. Das wäre die richtige Methode.
Wir haben ein weiteres Problem. Es geht nicht darum die Jugendarbeit auf diesem Gebiet zu verringern. Vielmehr geht es darum sie zu verbessern.
Die Jugendlichen sind technisch interessiert, sie sind Neuem gegenüber aufgeschlossen. Wir könnten Arbeitsgemeinschaften en masse schaffen. Ich denke an Computerarbeitsgemeinschaften oder an eine Arbeitsgemeinschaft „Neue Technik".
Die GST war eine Organisation. die falsche politische Ziele hatte. Die Einrichtung an sich aber war jugendbindend und -fördernd, ob im Motorsport, beim Wassersport oder bei den Segelfliegern.
Man konnte sich auf allen Gebieten austoben. Somit waren die Jugendlichen ausgelastet.
Das Problem, das ich in diesem Zusammenhang sehe, ist das Folgende: Wir haben genügend Papier, wir haben genügend Maßnahmenpläne und Möglichkeiten. Setzen wir das, was wir haben, doch endlich um! Fangen wir bei den Lehrern in den
Wir streiten uns doch ständi g darüber. Morgen steht wieder je
Schulen und bei der Jugendarbeit an! - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.