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Wir kommen zur Abstimmung zu Punkt 28. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Kultur in der Drucksache 3947 zustimmen und damit den Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 2554 ablehnen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Stimmenthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit. Der Beschlussempfehlung des Ausschusses ist damit gefolgt.

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Kultusausschuss und zur Mitberatung an den Ausschuss für Jugend und Sport, den Ausschuss für Wissenschaft und Kultur sowie den Ausschuss für Haushalt und Finanzen überwiesen werden. Wer dem zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. Die Gegenprobe! - Keiner. Damit ist das so beschlossen worden.

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REGIERUNG: Ministerpräsidentin, auch zuständig für die Bereiche Wissenschaft, Forschung und Technologie, K r a m p - K a r r e n b a u e r (CDU) Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr M a a s (SPD) Minister für Finanzen und Europa T o s c a n i (CDU) Ministerin für Inneres und Sport B a c h m a n n Minister für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie S t o r m Ministerin der Justiz sowie Ministerin für Umwelt und Verbraucherschutz R e h l i n g e r (SPD) Minister für Bildung und Kultur C o m m e r ç o n (SPD)

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dem Prinzip der Gleichrangigkeit der Staatszielbestimmung nachzukommen. Wir haben einerseits den Tierschutz, wir haben auf der anderen Seite auch andere Verfassungsgüter, die wir in Abwägung und in Einklang bringen müssen, zum Beispiel das Grundrecht der Religionsfreiheit und das Recht der Freiheit der Wissenschaft. Das haben wir, glaube ich, mit der Aufzählung dieser Tatbestände in vernünftiger Weise miteinander in Einklang gebracht.

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Zu Frage drei: Der Senat kann eine Zurückhaltung einzelner Fachbereiche nicht erkennen. Die zu Frage eins aufgeführten zehn Stellen wurden ausgeschrieben, um die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung in einem Vorlaufprogramm für 2001 bereitgestellten Mittel nutzen zu können. Dabei wurden solche Professuren ausgewählt, die im Kontrakt zwischen dem Senator für Bildung und Wissenschaft und der Universität zur Ausschreibung freigegeben worden sind und für die das Berufungsverfahren noch nicht eingeleitet war. Da künftig bei jeder auszuschreibenden Professur geprüft wird, ob sie zunächst mit einem Junior-Professor oder einer Junior-Professorin besetzt werden soll, werden im Laufe der nächsten Jahre in allen Fachbereichen Junior-Professoren tätig werden. – Soweit die Antwort des Senats!

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Lassen Sie mich noch einen Aspekt näher erläutern. Das ist der schon angesprochene Aspekt der Tierversuche. Hier haben wir uns dafür entschieden, dass bei der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung der Tierversuche als einziges Instrument die Feststellungsklage gelten soll. Ich finde das richtig, da wir nur einen Teil der Tierversuche im Saarland genehmigen müssen. Der überwiegende Anteil der Tierversuche, die in Deutschland stattfinden, hat eine Genehmigung durch das Tierschutzgesetz selbst. Hier entmachtet sich das deutsche Tierschutzgesetz zu einem großen Teil selbst, weil nur ein geringer Teil der Tierversuche, nämlich die, die der Wissenschaft und Forschung dienen, überhaupt genehmigungspflichtig sind, weil es noch einen Absatz 7 des § 8 des deutschen Tierschutzgesetzes gibt, der sinngemäß so lautet: Tierversuche, die aufgrund eines Gesetzes, einer Verordnung, aufgrund von EURecht stattfinden, brauchen keine Genehmigung. Hier werden die Tierversuche angezeigt. Es gibt nur eine Anzeigepflicht.

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Für dieses wichtige Zukunftsprojekt sind ein offener Dialog zwischen allen staatlichen Ebenen und die Bereitschaft aller gesellschaftlichen Kräfte, ohne Vorbehalte an der Weiterentwicklung des Gemeindefinanzsystem mitzuwirken, erforderlich. Deshalb wird im Frühjahr 2002 eine Expertenkommission eingesetzt, die Vorschläge zur Weiterentwicklung des Gemeindefinanzierungsgesetzes erarbeiten soll. Herr Sarrach, das kann nur Schritt für Schritt gehen. Die Bundesregierung hat hier die Initiative ergriffen und das Gesetz kann bereits zu Beginn der nächsten Legislaturperiode vorgelegt werden. An der Arbeit der Kommission sind neben Vertretern von Bund, Ländern und Kommunen auch Repräsentanten der Wirtschaft, der Wissenschaft und der Gewerkschaften beteiligt. Ihre Aufgabe ist es, zu den zentralen Strukturproblemen bei den Einnahmen und Ausgaben der Kommunen Lösungsvorschläge zu erarbeiten.

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So lebt der Föderalismus, also gibt es ihn auf Regierungsebene. Seien wir also nicht so mißmutig. Wir haben erfreulicherweise einstimmig gesagt, Wissenschaft und Abgeordnete sollen das erst einmal für uns in der Bürgerschaft untersuchen, und dann schauen wir weiter.

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Wir Hamburger sind immer großzügig genug, wenn ein Ilmenauer TUH-Professor einen Artikel in einer Zeitung des HWWA schreibt. Diesen Gastkommentar habe ich mit Vergnügen zur Kenntnis genommen. Wir wissen dann, wie die Wissenschaft in diesen Teilen der Republik funktioniert.

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Deswegen ist es doch wichtig, darüber zu reden, wie wir die zusätzlich notwendigen Ausgaben im Bildungssektor, die die Kinder, die Eltern und die Wissenschaft brauchen, gerecht finanzieren wollen?

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Meine Damen und Herren, am Ende wird es darum gehen, wie wir in unserem Land das Thema Bildung und Wissenschaft weiter voranbringen. Ich stimme Herrn Wulff in seiner Beschreibung der Vermögensteuer nicht zu. Ich erspare mir aber, darauf einzugehen. Sie wissen ganz genau, dass der Begriff „Sollertragsteuer“ nicht von mir, sondern vom Bundesverfassungsgericht stammt. Das Bundesverfassungsgericht sieht die Vermögensteuer als Sollertragsteuer und eben nicht als Substanzsteuer.

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des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 25 der Abg. Frau Litfin (GRÜNE)

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Zu 3: Die Landesarbeitsgemeinschaft Rock und die Deutsche Rockmusik-Stiftung waren bei der Erarbeitung der Konzeption kontinuierlich beteiligt. Diese Gespräche werden nach Bedarf durch das Ministerium für Wissenschaft und Kultur bzw. durch die Projektleitung an der Hochschule für Musik und Theater Hannover fortgesetzt.

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des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 30 des Abg. Golibrzuch (GRÜNE)

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den gewährt werden können, wird derzeit im Ministerium für Bildung, Wi»enschaft und Weiterbildung geprüft. Über den Gesamtkomplex wird Ende Januar ein Gespräch mit den Hauptper:>onalräten und den Verbänden im r\1inisterium für Bildung, Wissenschaft und Weiterbildung stattfinden.

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B;:;schlus5empfehlung des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Weiterbi!dung

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Herr Prä;ident, meine Damen und Herren! Durch Beschluss des Landtags vom 10. Mai 2000 ist der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Weiterbildung - federführend -, an den Innenausschuss und an den Rechtsausschuss überwiesen word;;n.

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Der Aus~chuss für Bildung, Wissenschaft und Weiterbildung hat den Gese:tzentwurf in vier Sitzungen im Zeitraum von Mai bis Dezember 2000 bt:!raten. ln seiner 40. Sitzung am 7. November 2000 hat der Ausschuss ein· Anhörverfahren durchgeführt.

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schusses für Bildung, Wissenschaft und Weiterbildung am

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· Fur das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Weiterbil. dungerteile ich Herrn Staatssekretär Glahn das Wort.

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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Durch Beschluss des Landtag~ vom 16. November 2000 ist der Gesetzent11vurf an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Weiterbildung- federführend-- und an den Rechtsausschuss überwie

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Meine Damen und Herren, wir wollen andererseits die notwendige Konzentration der Studienseminare nutzen, um die Qualität der Lehrerausbildung durch engere Zusammenarbeit der Studienseminare mit den Hochschulen zu erhöhen. Durch die Konzentration auf weniger Standorte von Studienseminaren wird dabei die Kooperation mit den Partnern in den Hochschulen erleichtert. Wir beabsichtigen gemeinsam mit dem Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst einerseits eine weitere Verstärkung des Praxisanteils in der ersten Phase der Lehrerausbildung. Dabei stehen die Fachleiter der Studienseminare zur Unterstützung der Hochschulen bei der praxisbezogenen Ausbildung zur Verfügung. Andererseits setzen wir darauf, dass unsere Fachleiter Gelegenheit bekommen, mit den entstehenden Didaktikzentren der Thüringer Universitäten mit Lehramtsstudiengängen fachlich

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Ich komme noch einmal darauf zurück, was ich eingangs erwähnte, deswegen der Kontext unseres Antrags über Thüringen hinaus. Das Hauptszenarium, meine Damen und Herren, liegt in den ersten Jahren, das ist das, worauf Kioto im ersten Teil geht, bei den Industrieländern. Hier ist es natürlich bedauerlich, dass sich das wichtigste, nämlich die USA, muss man ja vorsichtig einschränkend sagen, derzeit aus dem Gesamtkonzept auskoppelt. Wenn die EU-Länder, da sind wir ja mit dabei, ihre Vorgaben von 8 Prozent einhalten, umsetzen, ist das ein wesentlicher Schritt nach vorn. Genauso wichtig, wenn nicht sogar noch wichtiger, wenn man einmal die Bevölkerungszahlen vergleicht, ist die Unterstützung der Drittweltländer bei ihrer Entwicklung der Industrie, bei ihrer Technisierung. Um es einmal salopp zu sagen: Es bringt uns für das Klima herzlich wenig, wenn wir den Industrieländern, den Indern z.B., die Konstruktion des Trabants verkaufen würden und sagten, stellt davon einmal eine Milliarde her, die bekommt ihr relativ preiswert. Es ist wesentlich sinnvoller, um bei meinem Beispiel zu bleiben, wenn wir kooperieren und mit dem modernsten Fahrzeug in den Export gehen. Das mag zwar etwas teuer sein am Anfang, aber in der Gesamtrechnung, meine Damen und Herren, ist es mit Sicherheit die billigere Variante, denn um noch einmal auf diese Grafiken, ich kann sie jetzt leider nicht Ihnen allen vorführen, hinzuweisen, der Trend in der CO2-Emission, wenn ich einmal von 1999 als Basiswert ausgehe, der bis 2050 hochgerechnet wurde, wird zu einer Verdoppelung von 22 Mrd. Tonnen CO2 auf 44 Mrd. Tonnen CO2 führen. Das Ziel, und zwar das Ziel nach Rio, sah eine knappe Halbierung vor. Kioto, wenn es umgesetzt werden kann, wird das Niveau der 22 Mrd. Tonnen von 1999 nicht ganz stabilisieren, aber nur, wenn der Trend, der prognostiziert worden ist, auch tatsächlich umgekehrt werden kann. Maßnahmen dazu sind bekannt. Die Wissenschaft hat genügend dazu geliefert. Unser Minister hat Beispiele für Thüringen genannt. Ich verweise darauf, entscheidend wichtig wird es sein, wie wir uns im Kontext, also in dem Gesamtszenario einordnen. Ich

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Meine Damen und Herren, Beratungsgrundlage des heutigen Treffens waren die drei alternativen Rechenmodelle für eine Neugestaltung des Länderfinanzausgleichs. Ein Modell wurde vertreten vom so genannten Elferkreis und, so weit bekannt, ein zweites Modell von den Geberländern und ein drittes Modell von Nordrhein-Westfalen. Die Diskussion der vorangegangenen Konferenzen hat gezeigt, dass in dem Kreis der Ministerpräsidenten kein Kompromiss aus den drei vorgelegten Modellen zustande kommen wird. Zu unterschiedlich waren hier die Auffassungen über die Gestaltung der Neuregelungen. Zu besonderen Schwierigkeiten hat tatsächlich die Umsetzung des vereinbarten, von den Ministerpräsidenten beschlossenen 12-DMKorridors bei gleichzeitig vorgesehener Erhöhung des Selbstbehalts geführt. Der Kernpunkt des 12-DM-Kompromisses war, dass sich die Veränderungen der Finanzzuweisungen und Beiträge eben in diesem maximalen Korridor von 12 DM je Einwohner und Jahr bewegen sollen. Aber die von der Wissenschaft und auch im Urteil des Bundesverfassungsgerichts geforderten Reformen, insbesondere im Hinblick auf die Seehafenlasten und auf die Stadtstaatenprivilegien und auch im Hinblick auf die Änderung des Gemeindesteuereinnahmenanteils sind weder im Einzelnen noch in ihrer Summe innerhalb des 12DM-Korridors zu bewerkstelligen. Allein, und das will ich an dem Beispiel mal nennen, der Ansatz des Aufkommens an Gemeindesteuern mit dem heute praktizierten hälftigen Ansatz würde bei einer Berücksichtigung zu 100 Prozent dazu führen, dass in erster Linie z.B., ich will das mal hier nennen, die Länder Hamburg mit 269 DM und Baden-Württemberg mit 136 DM deutlich bevorzugt werden würden. Unter Berücksichtigung dessen, dass wir streng nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts sowohl das Stadtstaatenprivileg als auch die Sonderlast aus der Hafensteuer aufgeben würden, würde als einziges Bundesland mit einem Gewinn von 444,68 DM hervorgehen, das Land Bayern dagegen nur 11,69 DM an Verlust hinnehmen wollen. Allein diese Spanne zwischen 11,69 DM Verlust gegenüber dem jetzigen Status und der Gewinn für Thüringen von 444 DM pro Einwohner und Jahr zeigt, in welcher großen Spannungsbreite sich letztendlich die Ministerpräsidenten bei ihrer Verhandlung und bei der Ab

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Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Bildung, Wissenschaft und Kultur, hierzu die Fragen 1 und 2 der Abgeordneten Frau Schnoor. Bitte sehr, Frau Schnoor.

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Wichtig bleibt die begleitende Grundlagenforschung. Das Bundesministerium für Wissenschaft und Technologie erhält dafür aus dem Zukunftsinvestitionsprogramm

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Dass sie das aber nicht sind, hat auch seine Gründe. Das wissen wir. Die alten Länder haben eben andere Voraussetzungen. Sie haben eine hervorragende Infrastruktur, sie haben ein Geflecht aus Industrie, Mittelstand, Wissenschaft, Dienstleistungsunternehmen. Sie haben Innenstädte, die richtig pulsieren. Deshalb gibt es dort keine Niedriglohngebiete.

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Die Bereicherung liegt also ganz eindeutig darin, dass die neue Kunsthochschule ihre Schwerpunkte neu definiert hat. In der Stellungnahme ist nachzulesen, dass dies auch in der Dynamik der neuen Medien und in der Verknüpfung zwischen Kunst, Technologie und Wissenschaft sowie in der Inszenierung und Gestaltung von Räumen und Atmosphären zu sehen ist. Hierbei wird der Bogen zwischen dem traditionellen Erbe der Hochschule, dem Zusammenspiel von Kunst, Geschichte und Technologie, und der modernen Welt mit ihren Medien gespannt. Wie ich vorhin sagte, ist all dies in der Stellungnahme des Wissenschaftsrats nachzulesen. Dem ist nichts hinzuzufügen.

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Das Eigenartige hierbei ist, meine ich, dass diese Berichterstattung dem Antragsteller offenbar entgangen ist. Diese Berichterstattung der Landesregierung liegt vor, sie ist aber im Ausschuss für Bildung und Wissenschaft und im Wirtschaftsausschuss nicht behandelt, sondern nur zur Kenntnis genommen worden. Das hat mich sehr verwundert, als ich das Ganze jetzt überprüft habe. Ausschließlich im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales ist das besprochen worden, allerdings ohne die notwendigen Schlussfolgerungen daraus zu ziehen. Das heißt, das Gutachten hätte schon entsprechend bewertet werden können. Diese Chance ist nicht genutzt worden. Das bedauere ich aus dieser Situation heraus sehr.

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REGIERUNG: Ministerpräsidentin, auch zuständig für die Bereiche Wissenschaft, Forschung und Technologie, K ramp-K arrenbauer (CDU) Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr Maas (SPD) Minister für Finanzen und Europa T os c ani (CDU) Ministerin für Inneres und Sport B ac hmann Minister für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie S t orm Ministerin der Justiz sowie Ministerin für Umwelt und Verbraucherschutz Rehlinger (SPD) Minister für Bildung und Kultur Commerç on (SPD)

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Wissenschaft, Bildung und Ausbildung bilden immer einen der Schlüssel für die Zukunft eines Landes. Die im Koalitionsvertrag festgeschriebene Bildungs- und Wissenoffensive wird zügig weiter vorangebracht.