Rolf Kruse
Appearances
Last Statements
Herr Staatsrat, wissen Sie, daß der Senat gelegentlich darauf verzichtet, auf die Geschäftsordnung der Bürgerschaft Rücksicht zu nehmen?
A C
B D
Ich darf ja noch fragen.
Trifft es zu, daß der Senat die Fünf-Minuten-Regelung in der Aktuellen Stunde normalerweise vergißt zu berücksichtigen?
Darf ich dann noch eine Frage stellen? Herr Staatsrat, ist Ihnen bekannt, wie hoch die Durchschnittskosten bei der Bewirtung der Verabschiedung des Senators für Soziales waren bezüglich der Personen, die teilgenommen haben?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Bürgermeister, manchmal ist es schön, wenn man das Wort bekommt, weil Sie etwas gesagt haben. Ich bin fast etwas betroffen, wie Sie mit Menschen umgehen, die ihren Job in öffentlichen Unternehmen durchaus ordentlich machen.
Der Zufall wollte es, daß ich einmal Fraktionsgeschäftsführer der CDU war
und fünf andere zufällig zu der Zeit hauptamtliche Mitarbeiter der Fraktion. Ich zähle es Ihnen einmal auf, und wenn das zufällig kein Filz ist, dann glaube ich trotzdem nicht an den Zufall.
Es gab Max Reimer, der zufällig Geschäftsführer – B6 – bei der Lotto-Toto-Gesellschaft wurde. Er ist leider verstorben; ein anständiger Sozialdemokrat.
Als die Stelle wieder frei war, erhielt sie Frau Kiausch. Sie war damals Präsidentin der Hamburgischen Bürgerschaft; sie mußte es nicht annehmen, sie wurde Finanzministerin.
Dann war da Ulrich Hartmann, ein tüchtiger Mann, aber wieso wurde er zufällig Geschäftsführer eines hundertprozentigen – damaligen – Staatsunternehmens?
Es ist die Wettbewerbsfrage, Herr Dose. Filz heißt, keinen Wettbewerb zu haben. Das begreifen Sie einfach nicht. Keiner hat etwas gegen Günter Elste, aber Sie haben sich mit Ihrer Mehrheit dafür entschieden, daß er diesen Job bekommt.
So ist es auch mit Paul Busse. Wenn ich es genau betrachte, mußten zwei von den drei Letzten zur Strafe noch SPD-Fraktionsvorsitzende werden.
Meine Damen und Herren, wenn das alles kein Zufall ist. Der möglicherweise relativ Tüchtigste, Herr Zuckerer, mußte erst Fraktionsvorsitzender werden, damit er zur Hochbahn konnte. Das ist konsequenter sozialdemokratischer Begünstigungsfilz. Sosehr ich alle fünf Personen persönlich schätze, war das ärgerliche, daß ich ungefähr das gleiche getan habe, aber mich zufällig keiner gefragt hat. Ich habe es auch nicht erwartet. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ein Jahr und zwei Monate haben sich Sachverständige, Abgeordnete der Hamburgischen Bürgerschaft mit der Hilfe eines Arbeitsstabes einem zentralen Thema unserer Freien und Hansestadt gewidmet, nämlich der Frage, wie es um unser Hamburger Geld im Streit zwischen den Ländern steht; aber auch der Bund spielt hier eine große Rolle.
Ein kleiner Dank geht vorweg an die Fraktion der SPD, die dieses Thema angemeldet und mir als Vorsitzendem der Enquete-Kommission den Vortritt gelassen hat.
Ja, Frau Hajduk, so etwas kommt vor, und man darf es dann auch sagen.
Ein Dank geht an unsere Sachverständigen-Mitglieder, die in zwölf Sitzungen immer wieder mit uns gearbeitet haben, konstruktiv, manchmal hart in der Debatte, aber immer eine Chance sahen, die Hamburger Situation daran abzuarbeiten. Insbesondere danke ich unserem Arbeitsstab, der uns in pfiffiger, schneller, zuverlässiger, wissenschaftlich sauberer Art und Weise alle vier Wochen vorbereitet hat.
Natürlich geht ein Dank auch an die Kolleginnen Frau Kiausch und Frau Hajduk. Ein Vorsitzender kommt nicht klar, wenn ihn die Mehrheit ärgert. Ich habe mich bemüht, die Mehrheit nicht zu ärgern und zu einem Ergebnis zu kommen. Dabei möchte ich darauf hinweisen, daß wir eine relativ knappe Zeit hatten, Herr Ehlers. Dabei fällt mir ein, daß Sie mich geärgert haben. Wir hätten viel früher fertig sein können, wenn der Haushaltsausschuß einen Minderheitenrechtsantrag nicht neun Monate hätte liegenlassen.
Dennoch sind wir das erste Landesparlament, das seinen Mitgliedern einen Bericht liefert, der, wie ich glaube, nicht
Ergebnis siehe Seite 5090 C.
nur hamburgische Interessen darstellt, sondern den Versuch macht, das Zusammenwirken der Finanzen zwischen Bund und Ländern darzustellen. Weil das so ist, will ich sagen, die Mehrheitsfraktionen haben einen Antrag gestellt, dem wir zustimmen werden. Er ist erstens richtig, und zweitens weist er auf etwas hin, was mich immer ärgert: Manchmal hören wir den Senat in wichtigen Fragen zu spät Bericht erstatten. Es ist angenehm, daß darauf hingewiesen wird.
Wenn der Dank vorbei ist, möchte ich die Solidarität Hamburgs im Länderfinanzausgleich erwähnen. Damit man auch Kritik bringen kann, scheint mir die Solidarität wichtig zu sein. Solange es den Länderfinanzausgleich gibt, sind wir das Bundesland, das pro Kopf der Bevölkerung – und das ist der gerechte Maßstab – am meisten eingezahlt hat, und zwar im letzten Jahr in Mark und Pfennig 1,1 Milliarden DM. Das ist fast die Summe unserer Investitionen.
Wir haben in den letzten 30 Jahren auch Verluste gehabt. Die Lohnsteuer wird zum Beispiel am Wohnsitz erhoben. Als Hamburg sich 1970 auf diese Regelung einließ, betrug die Abführung durch Zerlegung 2,5 Milliarden DM. Heute sind es 7,1 Milliarden DM. Aber, was so spannend ist, die Zahl der Pendler hat nicht so stark zugenommen wie die Summe der Abführung. Wenn Sie sich vorstellen, wieviel Geld wir für Pendler abführen – 7,1 Milliarden DM pro Jahr – in bezug auf die Zahl der Lohnsteuerzahler, kann ich daraus ablesen, daß wir eigentlich eine Einwohnerwertung von 175 Prozent brauchten. Das müssen wir allen anderen auch einmal sagen.
Wir sind in der Enquete-Kommission zur Umsatzsteuer einvernehmlich dazu gekommen – man ist ja gerne mit dem örtlichen Aufkommen dabei –, daß es bei der Umsatzsteuer kein örtliches, sondern ein bundesweites ProKopf-Aufkommen gibt. Würde man den Empfehlungen der Kommission folgen, würde man vermutlich dazu kommen, daß das örtliche Aufkommen von Umsatzsteuer 160 Prozent ist, also weit über 135 Prozent.
Das sowieso, Herr Professor Hajen.
Die CDU-Fraktion hat immer gesagt, Länderfinanzausgleich ist kein Ersatz für eine Länderneugliederung. Das heißt, wir gehen mit dem vollen Selbstbewußtsein eines Bundeslandes in diese Gespräche und Verhandlungen, die leider nicht das Parlament, sondern nur die jeweilige Regierung führt.
Wir haben zur wichtigen Einwohnerwertung drei Gutachten in Auftrag gegeben. Alle kommen zu dem Ergebnis, daß 135 Prozent die Untergrenze ist. Viel Höheres ließe sich auch wissenschaftlich begründen. Natürlich weiß ich, daß es ein Gutachten gibt, das nur bei 118 Prozent endet, aber dort hat man das Thema „Großstädte“ nicht auf die Reihe bekommen, und es ist gut angreifbar. Aber immerhin sollte man das erwähnen.
Der Finanzausgleich ist voll von Lustigkeiten. Darüber, ob die Hafenlasten der Weisheit letzter Schluß sind, kann man reden. Objektiv unsinnig ist aber, daß elf von 16 Ländern „wegen Kleinheit des Landes“ für die politische Führung Geld bekommen, nur Hamburg nicht, obwohl wir das viertoder fünftkleinste Land sind.
Nein, daran liegt es nicht. Der ist viel zu teuer, das wissen Sie auch.
Deswegen bekommen wir nicht einmal einen Pfennig.
Mein Fazit: Über das Thema, das Hamburg zu Recht im Länderfinanzausgleich zu verteidigen hat, gibt es mit der Opposition hier im Hause keinen Streit.
Jetzt möchte ich zu meinen Minderheitenvoten kommen. Ich habe sehr bewußt zu fünf von 35 Thesen eine andere Meinung vertreten. Ich trage alle anderen Punkte mit und sage nur, die Mehrheitspunkte sind bei diesen fünfen die schlechteren. Das will ich begründen.
Eines ist klar, ein Finanzausgleich, der faktisch alle schwachen Länder auf 99,5 Prozent hebt – ich will mich mit der Finanzsenatorin nicht über juristische Dinge streiten, sondern es geht um das Fiskalische, es geht ums Geld –, kann keine vernünftige Regelung sein, die wirklich zu Anstrengungen führt, sei es Sparen, sei es, die eigene Ökonomie als Land in Betrieb zu setzen, wenn jemand weiß, auf 99,5 Prozent Finanzkraftausgleich läuft es am Ende immer hinaus. Hier ist ein Fehler. Wenn man das Verfassungsgerichtsurteil aufmerksam liest, findet man es auch dort. Hier beginnt für mich die Kritik am Senat.
Der Senat hat mit der sehr engen Festlegung auf die Verteidigung der Einwohnerwertung von 135 Prozent ein paar Chancen vergeben. Man kann in der Bundesrepublik Deutschland keine Stadtstaaten haben und deswegen auch keinen Streit über die Minimumhöhe, wenn man das nicht insbesondere unseren beiden Stadtstaaten-Nehmerländern Berlin und Bremen zuordnet. Dann ist der Föderalismus ziemlich am Ende. Also hätte ich mir etwas mehr Mut gewünscht. Deswegen auch meine Minderheitsmeinung, eine etwas andere Reihenfolge bei der Steuerkraft hätte nützen können, weil ich davon überzeugt bin, schlechter hätte es nicht kommen können. Ich weiß ja, wann eine Mehrheit eine Mehrheit ist, aber hier ist die Frage, wie geht das einzige Nehmerland Stadtstaat mit seiner Position um. Da hätten wir erstens Anwalt der Stadtstaaten sein können. Wir hätten Makler sein können, weil wir 30 Jahre solidarisch waren zwischen armen und reichen Bundesländern. Wir hätten Makler sein können, weil diese Stadt mit allen Fraktionen nie hat einen Zweifel aufkommen lassen, daß die neuen Länder in die Bundesrepublik insgesamt fair integriert werden und sie von uns jedenfalls nicht im Stich gelassen werden. Wir hätten als alte Handelsstadt auch ein wenig Wettbewerb in den Finanzausgleich tragen sollen. Es hätte jedenfalls nach meiner Einschätzung nicht zu unserem Schaden gereichen können. Für uns ist wichtig, wer den Finanzausgleich so eng weiterführt wie bisher, gibt den Ländern und damit den Länderparlamenten immer weniger parlamentarische Entscheidungshoheit. Darüber nachzudenken, die Steuerbasis von den Ländern her minimal mitbestimmen zu können, hätte nach meiner Meinung eine durchlüftende Wirkung für die Tätigkeit unserer Landesparlamente haben können.
Ein wenig ärgert mich, daß das Verfassungsgericht eigentlich mehr Spielraum gegeben hat, als ich, Herr Bürgermeister, aus allen Verhandlungen – soweit sie öffentlich waren – von Ihnen höre. In Wahrheit wird zwischen den Ländern beschlossen: Alle behalten dasselbe, und keiner bekommt weniger. Das geht mathematisch nicht. Das bedeutet nämlich, es bleibt so, wie es ist. Das sollte es aber nicht. Wenn
A C
B D
wir es ändern wollen, muß ich mir irgendwoher Geld holen, und dann geht es los. Das war wohl gestern oder vorgestern der Fall als Bittsteller beim Bunde. Ist das ein wirkliches Zutrauen der Länder für sich selbst um die Kraft der Selbstregelung?
In der Summe haben wir als Landesparlament gut daran getan, uns selber ein Bild zu machen, was geht, was nicht geht und was gescheit ist. Es lohnt sich, die Vorlage zu lesen. Es gibt einen kleinen Teil, für den man etwa eine halbe Stunde braucht, wenn man etwas wissen will. Immerhin, nach eineinhalb Jahren Arbeit ist das ein Angebot an Sie alle. Ich wünsche mir, daß der Kommissionsbericht – und das ist die Aufforderung – in die Senatsverhandlung mit den anderen Ländern eingeht. Ich wünsche mir weiterhin, wenn wir ein gutes Ergebnis für Hamburg haben, daß wir uns in der nächsten Legislatur wieder darüber streiten, wie dieses Parlament mehr Rechte bekommen kann. Dies sollte ein Beitrag dafür sein.
Herr Präsident, Herr Bürgermeister! Es ist bei diesem Thema manchmal ein wenig lästig, wenn Sie die „Bild“-Zeitung vorlesen.
Daß Roland Koch das im Augenblick erzählt, ist doch ganz normal. Die Lage ist auf allen Seiten staatsrechtlich gesehen wirklich nicht so erfrischend. Ich würde eher der „Bild“-Zeitung sagen: Es war ein gutes Thema, abgehakt, morgen sehen wir weiter.
Herr Scheurell, wenn Sie alles verfolgt haben, werden Sie eines zugeben. Ich glaube, die Enquete-Kommission hat in der Summe – inklusive der Mitarbeit der CDU-Fraktion und der von uns benannten Sachverständigen – die Position Hamburgs nicht nur theoretisch, sondern mit vielen Argumenten gestärkt. Weil das so ist, haben auch die Koalitionsfraktionen völlig zu Recht den Senat gebeten, einige Dinge zu gegebener Zeit dem Parlament zu erklären.
Lassen Sie mich einen letzten Satz zum regionalen Wettbewerb sagen, weil mich das einfach ärgert. Wer hat denn keinen Wettbewerb? Wir klagen über einen Bürgermeisterwettbewerb und über den sehr intensiven Wettbewerb bei der Höhe der Gewerbesteuer.
Die Gewerbesteuer ist doch erkennbar eine Steuer, Frau Hajduk. Diese Differenz ist mit den Zu- und Abschlägen
weiß Gott höher, als jemals bei der Einkommensteuer debattiert wurde.
Ich hoffe eigentlich auf etwas anderes: Daß uns die Wahrnehmung der hamburgischen Interessen gelingt. Die liegen ad minimum bei 135 Prozent, was niemand bestritten hat. Wir müssen Parameter gewinnen, die es für die Zukunft leichtermachen, die Parlamentsarbeit auch politisch verantwortlich deutlich zu machen.
Meine lieben Freunde von der SPD, der Hinweis auf die Europäische Union und die Region ist ein wenig komisch. In der Region ohne einheitliche Regierung gibt es jede Wettbewerbsverzerrung, die denkbar ist. Deswegen sind die bisherigen Regionen in Deutschland die Bundesländer. Jede andere müßte dann neu gegliedert werden. Denken Sie einmal nach, sonst werden wir nie etwas.
Die CDU ist in diesem Sinne nach der Enquete-Kommission der Hoffnung, daß der Senat nur mit der schwarzen Null kommt. Wenn nicht, dann hat er verloren.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Als ich vor zehn Tagen die Kurzfassung dieser Studie sah, habe ich mich gefreut.
A C
B D
Ein Hamburger freut sich, wenn Hamburg vorne ist. Das ist gar keine Frage.
Nun habe ich die Langfassung gelesen.
Da habe ich als Ökonom Probleme bekommen. Die Studie ist nicht sauber. Herr Bürgermeister, ich finde es schön, daß sie auch im Internet ist. Beunruhigen muß ja nicht, daß wir gut sind – das wissen wir.
Dann sehe ich mir aber das Sozialprodukt an und was wir in den Länderfinanzausgleich zahlen müssen. Dies ist die augenblickliche Situation. Spannend ist die Entwicklung, nach der wir – so hieß es vor einiger Zeit im „Focus“ – beim Nachvornmarschieren eher langsamer sind, wir verlieren also unseren Status. Deswegen, verehrter Herr Zuckerer, hätte ich dieses Thema nicht angemeldet. Ich hätte alle Nichthamburger glauben lassen, wir sind so gut, wie Bertelsmann aufgeschrieben hat. Das stimmt aber leider nicht. Sie können das nachlesen. Natürlich haben wir Wahlkampf, und jeder weiß, wie man Ranking macht. Die Bewertungslage ist immer auch subjektive Einschätzung von Wissenschaftlern.
Über die Relation eins zu fünf in bezug auf Kriminalität und Sozialhilfe kann man wirklich streiten. Aber das gefällt mir nicht, Herr Bürgermeister. In dieser Woche hat „Focus“ kein Ranking zur Kriminalität gemacht, sondern einfach abgezählt.
Und bitte keinen Ländervergleich. Wenn wir im Finanzausgleich ehrlich gewinnen wollen – das ist unser gemeinsames Anliegen –, gibt es keinen Ländervergleich, sondern nur einen Vergleich von Großstädten: Vergleichbares mit Vergleichbarem. Insoweit ist dieses Ranking ein bißchen unehrlich. Es schmückt, es ist nett, aber wenn wir uns darüber streiten, machen wir eher einen Fehler gegenüber Dritten. Im übrigen ist Wahlkampf, und Eigenlob stinkt ein bißchen. Lassen Sie es nach.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist zweifellos richtig, daß die Arbeitslosigkeit auch in Hamburg in den letzten vier, fünf Jahren erfreulich zurückgegangen ist. Wir haben aber, Herr Professor Hajen, keine besondere Situation, in der wir uns ausruhen können. Es sind immer noch weit über 70 000 Arbeitsuchende. Wir hatten übrigens vor zehn Jahren leider schon einmal eine höhere Arbeitslosigkeit, fast 100 000, aber dann in fünf Jahren bis 1992 eine Halbierung dieser Summe. Also wir befinden uns in Wahrheit nicht in einer sehr günstigen Situation.
Hamburg dürfen wir nach meiner Ansicht auch nur mit vergleichbaren westdeutschen Großstädten vergleichen. Da stehen aber Köln, Frankfurt, Düsseldorf, München, Stuttgart eindeutig besser da. Wir liegen in der Arbeitslosigkeit immer noch mit dem Flächenland Schleswig-Holstein gleich. Es gibt also viel zu tun, und, ich glaube, wir müßten uns mal eines ansehen: In Hamburg sind in den letzten Jahren aus öffentlichen Kassen, also Steuergelder oder Beiträge, 1,1 Milliarden DM jedes Jahr ausgegeben worden. Wir wissen, 1,3 Milliarden DM sind der Preis für den A380. Wir haben dem zugestimmt, weil die Arbeitsplätze wohl plausibel dort entstehen, aber ob wir, Herr Professor Hajen, mit einer Ausgabe von 1,1 Milliarden DM Jahr für Jahr wirklich etwas erreicht haben, danach müßten wir wohl noch einmal – und das haben Sie ja gesagt – gucken. Wenn ich mir das ökonomisch vorstelle – ich glaube, wir haben 1,3 Milliarden DM Investitionssumme im Haushalt –, könnten wir die Hälfte dieser Maßnahme in Investitionen der Stadt umsetzen. Dort ist auch genug zu tun. Dann, glaube ich, wären das auch 2000, 3000, vielleicht 4000 Arbeitsplätze, die man jedes Jahr sichern oder entwickeln könnte. Nur, die Summe hat mich schon erschreckt. Daß die Ausgaben notwendig sind, bestreite ich nicht. Die Lage in Hamburg ist eher Bundesdurchschnitt, und wir sollten gemeinsam an Konzepten arbeiten, um Arbeitslosigkeit weiter zurückzudrängen.
Herr Präsident! Es könnte sein, daß die Regelung eintritt, nach dem Senat haben alle noch fünf Minuten Redezeit. Aber sei´s drum.
Herr Bürgermeister! So schön war es mit den 30 DM auch nicht. Erst einmal haben Sie mit dem Bund verhandelt, wieviel Hamburg bezahlen will oder nicht. Richtig ist – und da muß man als CDU ganz klar sagen –,
daß die Familien in den letzten 30 Jahren in Deutschland nicht gut behandelt worden sind. Dies zeigen die Urteile des Verfassungsgerichts. Das bedeutet aber nicht, daß man jetzt eine gescheite Politik macht. Es ist klar, daß das typische Kommunalpolitik ist, wenn wir über Kindertagesheime reden. Jede kleine deutsche Stadt – schauen Sie nach Baden-Württemberg – hat selbstverständlich ihre Kindertagesheime, ihre Kinderhorte und was dazu gehört.
(Dr. Andrea Hilgers SPD: Na, na! – Ingrid Cords SPD: In Baden-Württemberg! – Thomas Böwer SPD: 2 Prozent! – Nein, Herr Böwer, 3 Prozent staatliche und 90 Prozent kirchliche. Das ist die Wahrheit. Es bleibt die Frage, wie ich diejenigen Frauen oder Män- ner behandele, die die Erziehung für ein, zwei oder viel- leicht sogar drei Kinder zu Hause leisten wollen, und wie behandele ich sie im Arbeitsverhältnis. Ich finde, Familien müssen das Recht haben, sich ohne materielle Einbußen durch Arbeitsleben oder Erziehungsleistungen frei zu ent- scheiden. Ich glaube, daß wir in der Rentendebatte ge- meinsam noch viel zu tun haben, um hier – egal, wer die Erziehungsarbeit übernimmt – für den Alterslohn, nämlich die Rente, ein gerechtes System zu haben, das nicht den- jenigen oder diejenige bevorzugt, die sich für Berufsarbeit entscheidet. Das wird nach meiner festen Überzeugung eine gemeinsame, wichtige Aufgabe der nächsten Jahre sein, wenn Rente als Generationsvertrag überhaupt noch tragen soll. Dagegen sind 30 DM, die gut sind, eher die berühmten Kopperschen Peanuts. (Heide Simon GAL: Wie wollen Sie das finanzie- ren?)
Das würde ich Ihnen gern erklären, wenn ich mehr als zwei Minuten Zeit hätte.
Wir brauchen insgesamt ein tragfähiges, frei entscheidendes Konzept, das Familien Chancen eröffnet. Bei dem neuen Modell, das Herr Riester jetzt mit Entnahme aus der zweiten Rente vorsieht, möchte ich die Leute mit Kindern sehen, wo einer erzieht, der noch für Wohnungsbau arbeiten muß. Dies ist auch wieder Berufsarbeit gegen Familienarbeit.
Wir müssen überall aufpassen. Darum möchte ich Sie bitten.
Herr Präsident, vielen Dank.
Meine Damen und Herren! Ich hatte mir als ersten Satz aufgeschrieben: Es hat lange gedauert, aber es ist doch ein ordentliches Gesetz herausgekommen. Insofern, Herr Dr. Schmidt, sind wir nicht weit voneinander entfernt; aber man muß auch einmal etwas anderes feststellen.
Als Ole von Beust und ich vor zweieinhalb Jahren in einer Pressekonferenz ziemlich genau den Vorschlag unterbreitet haben, der jetzt als Gesetz herausgekommen ist, hätten wir möglicherweise sehr schnell beschließen können; auch das hat nicht funktioniert.
Herr Dr. Schmidt, die Sache hat aber tatsächlich einen anderen Haken. In den zweieinhalb Jahren hat nur eine einzige Gruppe, nämlich die Besitzer, Videoverleiher, Gebrauch von der Volksgesetzgebung gemacht. Initiatoren – also ein Teil des Volkes –, entwickeln nicht jede Woche ein Volksgesetz. Deshalb haben wir tatsächlich auch nichts versäumt.
Dafür haben wir jedoch, Herr Kollege Grund, sorgfältig im Ausschuß gearbeitet und auch staatsrechtlich einiges gelernt. Dafür bedanke ich mich bei den Kolleginnen und Kollegen im Ausschuß, denn es war nicht immer einfach, am Ende etwas zustande zu bringen, dem wir alle zustimmen
A C
B D
können; ich meine aber, wir können es. Die 10 000 Unterschriften sind 0,8 Prozent der Wahlberechtigten, das ist, weiß Gott, nicht viel.
Die zweite Stufe, das Volksbegehren, mit 60 000 Wahlberechtigten, ergab 5 Prozent aller Wahlberechtigten. Das ist in einem verdichteten Großstadtraum eigentlich kein Problem. In Bayern müssen 800 000 Stimmen gesammelt werden, von Passau bis Aschaffenburg, und das ist kein Nahverkehrsbereich wie in Hamburg.
Wir kommen unseren Bürgerinnen und Bürgern also mit sehr viel Vertrauen entgegen, in die Gesetzgebung und in wichtige politische Vorgänge hinein zu entscheiden; das ist das Spannende. Für den Volksentscheid, Herr Dr. Schmidt, brauchen Sie jetzt 240 000 Stimmen in Hamburg. Bei einer bürgerschaftlichen Abstimmung, bei 60 Prozent Wahlbeteiligung, brauchten Sie 360 000 Stimmen. Auch dies ist, wie ich finde, eine faire Relation. Daß wir die Verfassung etwa in der Zustimmung so hoch gehalten haben, finde ich deshalb gerecht, weil es bei uns sehr schwer wird, wenn sich das Parlament entscheiden sollte, eine nicht sinnvolle Verfassungsvorschrift wieder zu ändern. Verfassungsrecht muß Bestand haben. Deswegen halte ich die von uns getroffene Entscheidung für richtig.
Man kann aber so eine Debatte nicht mit ein paar Worten beenden. Herr Dr. Schmidt, Sie sind doch so ein Rousseau-Jünger, der Volonté generale, der allgemeine Wille, wird es schon richten. Ich glaube, daß das Staatsrecht in den letzten 100 Jahren etwas weitergegangen ist. Politiker, parlamentarische Mehrheiten, können im Parlament Fehlentscheidungen treffen, wer wollte das bestreiten.
Aber auch die Mehrheit der Wählerinnen und Wähler kann bei einer Abstimmung zu einem Gesetz eine Fehlentscheidung treffen. Ich finde, man sollte hier nicht das eine gegen das andere ausspielen. Man muß sich in der Tat überlegen, wie in anderen demokratisch verfaßten Ländern die Volksgesetzgebung aussieht. In Frankreich darf, glaube ich, allein der Präsident der Republik zum Referendum aufrufen, sonst niemand. Bei unseren dänischen Nachbarn kann das nur die Regierung. Die Beteiligung des Volkes ist in westlichen Demokratien nur in sehr seltenen Fällen als Volksgesetzgebung geregelt. Ich weiß, daß es in einem der mittelosteuropäischen Länder so ist. Aber ob dort schon eine parlamentarische Demokratie so ausgeprägt ist, daß alles funktioniert, weiß ich nicht; dafür sollten wir alle unseren östlichen Nachbarn noch einmal 50 Jahre eine gute Entwicklung wünschen. Ich weise deswegen darauf hin, weil wir für das Grundgesetz erneut die Debatte für plebiszitäre Elemente aufgemacht haben; das kann gescheit sein. Nachdem alle Bundesländer nun die Regelung haben, sollten wir aber darauf schauen, wie die Erfahrungen der nächsten Jahre sind.
In diesem Sinne plädiere ich für meine Fraktion zur Zustimmung von Artikel 50 der Hamburger Verfassung. Hinsichtlich der anderen Änderung, die die Frauen und Männer im Verfassungstext gleichsetzt, meine ich, sollten Sie auch zustimmen. Ich persönlich hätte es mir einfacher gemacht. Ich hätte alles weiblich gemacht, mit einem Stern versehen als Hinweis, unter dem gestanden hätte: Alle beschriebenen Funktionen dürfen auch von Männern wahrgenommen werden. In diesem Sinne: Zustimmung.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! In diesem Falle sage ich einmal gegen meine eigentliche Auffassung von Föderalismus: Der Föderalismus lebt. Das merken Sie an ganz einfachen Dingen. Er lebt natürlich nicht von den Parlamenten,
er lebt von den Fürsten, von den Regierungen. Er ist ein Regierungsföderalismus, und das bedauere ich. Daß sie Fürsten sind, sehen Sie an Nordrhein-Westfalen. Dort verspricht Ministerpräsident Clement einerseits, die Hamburger Position stimme, und dann trifft er die Südfreunde, die angeblich der CDU zugerechnet werden, und dann sagt er, in Wahrheit sei er ja ein Südfreund. Da ist etwas schief, aber so ist der Föderalismus, und deswegen lebt er. In diesem Fall kritisiere ich das ausdrücklich, weil es auf SPD-Seite nicht ganz richtig ist.
Er lebt aber auch aus anderem Grunde. Mich beunruhigt das gar nicht so sehr, denn die vier Länder, die sich gegen Hamburg verbünden, haben zwar 57 Prozent der Einwohner Deutschlands, aber nur 31 Prozent der Stimmen im Bundesrat.
So lebt der Föderalismus, also gibt es ihn auf Regierungsebene. Seien wir also nicht so mißmutig. Wir haben erfreulicherweise einstimmig gesagt, Wissenschaft und Abgeordnete sollen das erst einmal für uns in der Bürgerschaft untersuchen, und dann schauen wir weiter.
Hamburg hat eine ganz besondere Position. Die Stadtstaatlichkeit ist natürlich in Frage gestellt, wenn wir keine Kasse mehr haben. Wir haben aber noch ein weiteres Problem. Nicht nur, daß es nur drei Stadtstaaten gibt, sondern daß nur ein Stadtstaat in den Finanzausgleich einzahlt. Alle anderen sind dramatische Kostgänger, und das macht Dritte noch neugieriger. Der Finanzausgleich wäre bei genauer Betrachtung tot, wenn es die 135er Bewertung nicht gäbe, denn dann könnte Berlin überhaupt nicht bezahlt werden. Deswegen hat es – das war ein echter Anschlag auf den Föderalismus – den Versuch gegeben, Berlin als Hauptstadt herauszukaufen. Es ist mit das Schlimmste, wenn die Maßstäbe im Föderalismus nicht mehr gleich sind.
Zu der 135er Bewertung haben die Vorrednerinnen das Nötige gesagt. Daß wir so viele Gutachten haben, ist ganz einfach erklärt. Bei uns gilt ja, was das Bundesverfassungsgericht sagt. Es hat gesagt, für einen Länderfinanzausgleich brauchen wir ein Maßstäbegesetz. Nun weiß jeder, der mit Politik zu tun hat, daß zwei Dinge dringend nötig sind. Um Maßstäbe zu erhalten, müssen Gutachten bestellt werden. Dann muß alles mit den Maßstäben durchgerechnet werden, damit am Ende bloß keine Veränderung herauskommt. Das ist die Lage, und ich bin als Hamburger gar nicht so schlechter Laune. Wenn ich mir NordrheinWestfalen ansehe, frage ich mich natürlich, warum die das ändern. Die zahlen pro Kopf relativ wenig ein
und sind vom Tarif mit 101, 102 noch begünstigt. Aber die Nordrhein-Westfalen haben seit vielen Jahren etwas, das für alle anderen Länder eine Bundesergänzungszuweisung wäre, nämlich die hochgradige Subventionierung von Kohle, und deswegen sagen sie wahrscheinlich den Südländern, wenn ihr uns da nicht anmeckert, gilt die Kohle
A C
B D
nicht als Ergänzungszuweisung, sondern ist außen vor. So sind die Ministerpräsidenten, meine Damen und Herren, und wir sitzen stumm daneben, weil wir darüber nicht abstimmen dürfen.
Also: Der Föderalismus ist vielfältig, spannend, aber unparlamentarisch, und daran sollten wir arbeiten, weil Föderalismus auch etwas mit Parlament zu tun hat.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Man kann zum HWWA viel sagen; darüber gibt es auch Gutachten. Aber wer den Wirtschaftsdienst regelmäßig liest wie ich, der weiß,
daß darin auch schon Besseres und besonders Schlechtes zum Finanzausgleich gestanden hat. Das nehmen wir zur Kenntnis. Zur Presse- und zur Wissenschaftsfreiheit gehört, daß in einer solcher Zeitschrift so etwas stehen darf. So viel muß möglich sein, es sagt aber nichts über die Arbeit des Instituts.
Ich glaube, Föderalismus bedeutet immer die Sicherung der Existenzfähigkeit der Kleinsten; die Großen setzen sich immer durch. Das ist gerade der Unterschied zu den Provinzen, die von der Hauptstadt durch Zuweisung materieller oder anderer Mittel regiert werden. Hier scheint mir aufgrund des Angriffs auf die relativ kleinsten Länder ein sehr tiefes Mißverständnis zu herrschen, die als Stadtstaaten ganz andere strukturelle Voraussetzungen haben als Bundesländer mit 13 oder 18 Millionen Einwohnern und sich anders gestalten können.
Daher muß es – das hat auch das Bundesverfassungsgericht gesagt – eine Regelung für die Stadtstaaten geben, die sie nicht so stellt wie Flächenländer. Ob dies bei der Einwohnerwertung oder bei der Bewertung der Steuerkraft geschieht, wird man sehen, darüber wird man verhandeln müssen. Da gebe ich Frau Hajduk völlig recht.
Was mich allerdings etwas bedrückt, ist, daß die Länder – wir reden über Länderfinanzausgleich – erkennbar nicht einigungsfähig sind. Dummerweise wird die Summe des Länderfinanzausgleichs zur Hälfte vom Bund bezahlt. Jede Bundesregierung – wohl auch diese – hat ein riesiges Interesse, wenig zu bezahlen. Zahlt der Bund aber wenig, wird Hamburg relativ mehr bezahlen müssen. Deswegen gibt es aus meiner Sicht auch ein hohes Interesse, eine Ländereinigung herbeizuführen, damit man dann mit dem Bund reden kann.
Die Verhandlungen von vor sechs Jahren bedeuteten für Theo Waigel einen großen Verlust. Herr Runde, Sie waren damals Finanzsenator.
Die Länder hatten damals Glück. Theo Waigel war zugleich Bundesfinanzminister und Landesvorsitzender der CSU, so daß man ihn gut teilen konnte. Ob das mit Herrn Eichel als Landesvorsitzenden der SPD in Hessen so geht, müssen wir abwarten, denn die hessische SPD ist in dieser Bundesregierung nicht so bedeutend wie die CSU in der Kohl-Regierung. Das muß man einfach feststellen, Herr Ehlers. Es geht um Geld und um Macht. Also muß man sehen, wo die Bataillone stehen.
Frau Nümann-Seidewinkel, der Aufruf ist in Ordnung. Wir sollten uns mit dem Gegenstand beschäftigen. Ich gehöre
zu denen, die das schon vor zwei Jahren so gewünscht hatten; die Mehrheit dieses Hauses hat dies erst vor einem Jahr gewollt. Wir sollten aber auch einige Dinge zur Bündnissolidarität sagen.
Hamburg verhält sich hier eher vorbildlich. Es gibt aber etwas zu beklagen: Die Lohn- und Einkommensteuern fallen nur am Wohnsitz an. 30 Prozent unserer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wohnen nicht in Hamburg; davon haben wir nichts, obwohl wir riesige Vorleistungen aus den Steuerzahlungen der Stadt zur Verfügung stellen.
Hamburg wird ökonomisch gesehen durch die Verteilung der Umsatzsteuer pro Kopf benachteiligt. Denn die Umsatzsteuer auf den Konsum liegt in Hamburg um etwa 40 Prozent höher als im Bundesdurchschnitt. Irgendwo schimmert da für mich die Einwohnermeßzahl von 135 durch.
Es gibt im gültigen Länderfinanzausgleich Idiotien. Ich glaube, die Mehrheit der Länder bekommt mit der Begründung zwischen 160 und 220 Millionen DM, weil sie so klein seien. Die meisten Länder haben aber mehr Einwohner als Hamburg.
Nun gibt es eine tolle Begründung, warum wir dieses Geld nicht bekommen: Wir zahlen ein. Ja, entweder sind wir klein oder nicht. Mit Hilfe dieser Logik müssen wir eigentlich versuchen, genau 1 DM weniger zu haben, um einen Zuschuß zu erhalten. Dann gibt es nämlich gleich 219,99 Millionen DM dazu.
Ja, ich möchte aber meinen Satz zu Ende bringen.
Das zeigt die Absurditäten, die auch erledigt werden müssen. Werden diese nicht erledigt, können Sie den Bürgern den Finanzausgleich nie klarmachen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann verstehen, wenn jetzt alle nach der vorherigen Debatte hinaus wollen. Das ist in Ordnung, aber lassen Sie mich ein paar Sätze zu dem ungenügenden Kommunalwahlrecht in Hamburg sagen.
Wer die heutige Tagesordnung der Bürgerschaft sieht, kann ohne weiteres feststellen,
daß die Behauptung, daß 80 Prozent der Tagesordnung der Bürgerschaft kommunale Themen sind, richtig ist. Nun haben wir aber seit den Verträgen von Amsterdam und Maastricht den Bürger der Europäischen Union, der ein kommunales Wahlrecht hat. Dies ist auch gar kein Problem in allen Flächenstaaten. Da ist klar, was das Kommunalrecht meint.
Es gibt im übrigen auch kein Problem in Berlin.In Berlin haben wir eine kommunal ausgeprägte Bezirksversammlung und auch eine kommunal bestimmte Bezirksverwaltung. In unserem kleinen Nachbarland Bremen hat man selbstverständlich in Bremerhaven den Magistrat, der von den Bürgern der EU genauso wie von den deutschen Bremerhavenern gewählt wird.
Für die Stadt Bremen gibt es sogar etwas ganz Ungewöhnliches. Die 80 Abgeordneten aus der Stadt Bremen sind personenidentisch in der Landesbürgerschaft und in der Stadtbürgerschaft. Insoweit haben die Bremer nach meiner Auffassung das weitestgehende kommunale Wahlrecht von Bürgern aus der Europäischen Union.
Daß wir in Hamburg nur ein rudimentäres Kommunalwahlrecht haben, ist unbestritten und wird auch dadurch deutlich, daß staatswissenschaftlich von unseren Bezirksversammlungen gelegentlich auch als Verwaltungsausschuß gesprochen wird. Wir meinen, dies muß alles so sein, weil Artikel 4 der Hamburger Verfassung vorsieht, daß staatliche und kommunale Aufgaben nicht getrennt werden. Andererseits frage ich mich, rechtfertigt diese Hamburgensie die große Reduzierung der Mitwirkung der Bürger der Eu
ropäischen Union an der Hamburger kommunalen Angelegenheit?
Für mich kommt eigentlich dabei heraus, daß wir ein kommunales Zwei-Klassen-Wahlrecht haben. Die deutschen Hamburger haben natürlich das Wahlrecht zur Bezirksversammlung, aber auch zur Bürgerschaft – 80 Prozent kommunale Entscheidungen –, während die EU-Bürger lediglich das Wahlrecht zur Bezirksversammlung haben.Die haben also so eine Art Placebo-Kommunalwahlrecht, weil in Wahrheit nichts endgültig entschieden werden kann. Es stellt sich auch die Frage, ob die Hamburger Regelungen hinreichenden Einwendungen standhalten, wenn ein EUBürger das einmal beklagt.
Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, daß Frauen auch Dienst an der Waffe freiwillig tun dürfen, hat zu einer Grundgesetzänderung geführt, weil das Recht der Europäischen Union hier unser Grundgesetz überholt hat. Insoweit wollen wir mit unserem Antrag einmal klären, in welche Richtung wir gescheiterweise auch im Interesse der immer gepriesenen Erweiterung und Vertiefung der Europäischen Union gehen. Dies wollen wir mit unserem Antrag erreichen. Ich glaube, wenn wir über Europa reden, ist eines auch wichtig:Schularbeiten zu Hause machen, wenn man zu Hause etwas leisten kann, und dies können wir leisten. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die vom Senat in Auftrag gegebene Studie „Stadtentwicklung und Demographie“ zeigt...
Die vom Senat in Auftrag gegebene Studie „Stadtentwicklung und Demographie“ zeigt, die Allianz für Hamburg, Herr Bürgermeister, ist eine gute Sache. Aber noch besser wäre eine Allianz mit den Hamburger Bürgern, die Ihnen den Rücken ins Umland kehren, weil sie einen wesentlichen Lebenswunsch in unserer Stadt nicht erfüllen können, den Lebenswunsch nach Wohneigentumsbildung. Diese Debatte ist zwar nicht neu, aber sie ist immer wieder auch für die Stadt sehr unerträglich, denn diese Bürgerinnen und Bürger verlassen Hamburg nicht, weil sie die Stadt nicht attraktiv finden. Sie bleiben in der Metropolregion, sind also der Stadt verbunden, gehen uns aber als Steuerzahler verloren, und durch den Finanzausgleich, wie ich finde, in dramatischer Weise.
Seit 1992, das zeigt die Studie, haben 75 000 Hamburger und Hamburgerinnen mit ihren Kindern die Stadt verlassen. Das entspricht einem Verlust an Einnahmen in diesem Jahr von 450 Millionen DM; dies ist fast der halbe Finanzausgleich. Und, Herr Bürgermeister, wer – da bin ich Ihrer Meinung – zu Recht für die Einwohnerwertung im Finanzausgleich kämpft, muß auch um seine Einwohner kämpfen und sie nicht reisen lassen. Das kann auf Dauer auch in der Argumentation mit anderen Bundesländern zu Schwierigkeiten führen.
In der Summe sind seit 1992 über 2 Milliarden DM nicht in der Stadtkasse geblieben.Nun könnten Sie zynisch sagen, wer wegziehe, koste nichts, das ist aber falsch. Eine vierköpfige Familie, die wegzieht, hat Mindereinnahmen für Hamburg in zehn Jahren von 240 000 DM zur Folge. Nehmen wir an, sie haben zwei Kinder, die zur Schule gehen, die kosten in der Zeit etwa 100 000 DM. Dann bekommen sie noch die Wohnungsbauförderung, die kostet vielleicht 50 000 DM. Dann haben wir als Hamburger immer noch 10 000 DM pro Jahr Mindereinnahmen nur durch den Wegzug von Leuten, die eigentlich lieber in Hamburg geblieben wären. Dies ist nach meiner Meinung eine seit langem falsch angelegte Stadtpolitik.
Nun ist es ja nicht so, daß Einwohner, die fortziehen, bei uns keine Kosten mehr produzieren. Sie produzieren als Pendler Kosten im subventionierten HVV, sie besuchen unsere subventionierten Staatstheater, sie gehen in Bücherhallen und leihen sich Bücher aus – alles erlaubt. Sie besuchen unsere Berufsschulen und Hochschulen als defizitäre Betriebe.
Das mögen Sie nicht hören, aber Sie sind auch nur Radfahrer,
und deswegen wohnen Sie in Blankenese; das macht ja Sinn.
Dann müssen wir noch fragen, welche Kosten diejenigen Hamburger, die wegziehen, indirekt produzieren. Da sind einmal die beachtlichen Kosten, wie es so schön im Soziologendeutsch heißt, der Verschlechterung der sozialen Struktur. Mit anderen Worten: Sie spalten die Hamburger Bevölkerung, und zwar in jene, die reich sind und ihr Eigentum in den besseren Vororten – wie es so nett heißt – verwirklichen können, in jene, die arm sind, die im Zweifel Anspruch auf eine Sozialwohnung haben und unserer Stadt treu bleiben, und in jenen dritten Teil, den Sie vertreiben, die etwas haben, aber mit diesem Etwas in Hamburg nichts anfangen können und deswegen ins Umland ziehen.
A C
B D
Nun fragt man sich unter ökonomischen, fiskalischen, demographischen und sozialen Gesichtspunkten, wenn das alles so unsinnig ist, wie kommt es eigentlich, daß diese Politik fast über 30 Jahre ungestört gemacht werden konnte. Es macht für mich nur einen Sinn:Die SPD weiß, daß diese demographische Struktur ihre Wählerschaft begünstigt. Das ist der einzige rationale Grund, und das muß beendet werden.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Was die Kritik von Herrn Hackbusch an der SPD zu den Rentenangelegenheiten der letzten drei Jahre angeht: Wo er recht hat, hat er recht. Das muß einmal gesagt werden.
Es ist für anständige Sozialdemokraten ein bißchen schäbig, im Wahlkampf etwas zu versprechen, das man schon sechs Monate nach der Regierungsübernahme nicht einhalten kann.
Herr Dr. Christier, darüber sollte man nicht schmunzeln.
Sie haben zunächst einmal willkürlich die Renten an die Inflationsrate angepaßt.In einer Statistik wird dargestellt – die natürlich auch Ihre Bundesregierung erhalten hat –, daß die Inflationsrate 2,5 Prozent betrug. Die Rentenanpassung vor drei Monaten belief sich auf 0,6 Prozent. Das bedeutet eine fast zweiprozentige Absenkung des realen Niveaus. Und dies geschieht unter einer sozialdemokratischen Regierung, die angetreten war und gesagt hat, daß die Rentner mit der Blüm-Reform zu stark belastet gewesen seien. Da es um die Wahl ging, war dies erlaubt. Aber Sie sollten sich ein bißchen schämen.
Zum Antrag der Gruppe REGENBOGEN: Sie haben die berühmte Schatzkiste erfunden. Jeder zahlt zwei bis drei Groschen ein und bekommt einen Taler zurück. Das kann nicht gehen. Deswegen hat der Kollege Grund recht, daß man diesen Antrag leider nur ablehnen kann, weil überhaupt nicht erkennbar ist, wie das finanziell in Deutschland geleistet werden soll.
Das soll nicht heißen, daß nicht die eine oder andere Anregung im Antrag wünschenswert wäre. Ich möchte ein Beispiel erwähnen:
Die Kinderjahre für zwei Kinder sollen bei der Frauenrente angerechnet werden.Wenn es mehr Jahre wären, wäre das zwar besser, aber zwei bedeuten wenigstens einen Anfang. Daraus könnte man etwas machen. Das alles gerät jedoch wieder in Gefahr.
Es ist richtig, daß Rente in Wahrheit ein Lebensversprechen ist, das wir den Menschen durch Beiträge im Alter von 15, 16 oder 20 Jahren mit der Erwartung abverlangen, daß sie 45 Jahre später eine angemessene Rente bekommen. Das muß sicher sein. Darin steckt das Problem, und das ist für uns alle nicht neu.Wir reden nämlich seit 20 Jahren darüber.
In den achtziger und neunziger Jahren gab es den dramatischen Versuch, die Rente von Brutto auf Netto umzustellen. Das war die teuerste Reform für Rentner. Es ist also nicht so, daß keine Probleme vorhanden waren.
Dann hat uns die Sozialdemokratie, die gerade eben durch Herrn Grund wieder gesagt hat, daß Rente wichtig sei, bei der Dreisäulentheorie im Stich gelassen. Wenn man weiß, daß es erfreulicherweise immer mehr Rentenberechtigte gibt, die auch Rente beziehen, gleichzeitig dagegen aber relativ wenig Einzahlende geben wird, kann das System nicht aufgehen. Deswegen muß hier korrigiert werden.
Unser Korrekturangebot lautete: Ein Drittel der Belastung tragen die Rentner, ein Drittel wird aus der Staatskasse bezahlt, und ein Drittel sollen die zukünftigen Rentenbezieher aufbringen. Man kann sich über die Prozentsätze streiten. Aber entscheidend war – da müssen wir auch wieder hinkommen –, daß die Rente berechenbar ist. Sie wird abgeleitet von Funktionen, die bei den jeweiligen Regierungen nicht zur Disposition stehen. Das ist der entscheidende Punkt, wenn wir Renten parteiübergreifend für die Menschen ständig sicher machen wollen.
Daß hierbei Fehler gemacht wurden, ist offensichtlich. Wir verlangen von den berufstätigen Menschen einen Rentenversicherungsbeitrag in Höhe von 22 Prozent ihres Bruttolohnes. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt übrigens bei 8400 DM.
Dahin soll es ja wieder.Ich wollte nur ein Beispiel nennen.
Wenn man 45 Jahre 22 Prozent seines Bruttolohns einzahlt und nach Beginn der Rentenzahlung mit 65 Jahren eine Lebenserwartung von weiteren 15 Jahren hat, dann müßte man – dreimal 22 beträgt eigentlich 66; und 45 geteilt durch drei paßt auch wieder – mindestens 66 Prozent Rente vom Bruttogehalt bekommen. Nun höre ich, daß noch 35 Prozent aus der Staatskasse dazubezahlt werden sollen. Eigentlich müßte es unseren Rentnern damit gutgehen. Aber das ist nicht der Fall.
Wir erkennen, wo der Wurm steckt.Wir haben die Umlagerente mit vielen Dingen belastet, die ihr aus der Umlage nicht korrekt zugerechnet werden können. Umgekehrt gesagt:Wo die öffentliche Hand bestellt, aber nicht aus Steuern bezahlt hat. Diese Ehrlichkeit muß sein.
Bei den Riester-Vorschlägen, die bis in die Gewerkschaften völlig zu Recht umstritten sind, weiß man nicht genau, wo sie hingehen werden. Ich halte es für völlig übertrieben, im Jahre 2000 zu sagen, diese Reform reiche bis 2030. Nachrechnen dürfen Sie, aber die Behauptung, diese Reform trüge so weit, wäre hellseherisch. Das gibt es nicht, und das glaube ich auch nicht.
Deswegen ist auch Ihr Absenkungsmodell von 64 Prozent absurd. Man kann hier keine feste Zahl nennen. Sie muß doch von den Größen abhängen, die durch wirtschaftliche, inflationäre und tatsächliche Einkommensentwicklungen begleitet werden.Sie haben hier ohne Nachdenken einfach nur ein Rechenmodell aufgestellt.
Nun mag man über den Einstieg in eine Teil-private Rente, die dummerweise der Arbeitnehmer selber zahlen soll, streiten. Darüber müßte eigentlich die gewerkschaftsnahe Partei einmal nachdenken. Dann sagen Sie, das soll ein Zwangsbeitrag sein. Nur, am Ende darf dieser Zwangsmensch leider nicht entscheiden, ob er das Kapital haben darf oder ob er es verrenten lassen möchte. Dann lassen Sie es doch bei der alten Rente, wenn der Mensch keine Option hat und dafür noch mehr einzahlen muß. Das kann nicht vernünftig sein. Deswegen glaube ich, daß der Vorschlag der CDU, mit der rotgrünen Koalition im Deutschen Bundestag über die Rente, vor der Öffentlichkeit, mit den Problemen, die wir beide kennen, aber ehrlich und offen zu reden, vernünftig ist. Beim nächsten Wahlkampf wird niemand über die Rente belogen, sondern da wird die Wahrheit gesagt, und das Modell wird vertreten.
Wovon ich überhaupt nichts mehr halte, ist, überall in die Hinterzimmer zu marschieren und mit nicht gewählten Leuten alles mögliche zu verabreden. Abgeordnete gehen ins Parlament und sagen mindestens in der Mehrheit, ja, es ist richtig. Nein, das muß öffentlich diskutiert werden. Ich bin sicher, wenn das Modell der Mehrheit gerecht, gut und dauerhaft ist, dann finden Sie auch Konsens.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich hatte mich eigentlich über den Begriff „Zurück zur Sachlichkeit“ gefreut. Nun ist der Kollege Grund wieder weg. Immer, wenn es wichtig wird, gibt es keinen Grund für Grund, hier zu sein. Schade.
Der Preis für Benzin oder Heizöl besteht doch in Wirklichkeit aus vier Teilen. Das Produkt, das haben die Scheichs, die OPEC und einige andere, dann Transport und Verarbeitung anbieten, das sind die sogenannten Konzerne, und dann gibt es den Staat, der dieses Produkt unglaublich besteuert. Jetzt höre ich lustigerweise, es seien nur noch 70 Prozent, früher waren das 80 Prozent. Wenn sich die Produktkosten verdreifachen, muß man sich nicht wundern, wenn der Anteil der Steuern sinkt. In Wahrheit zahlt natürlich jeder mehr Steuern. Das war auch der Sinn der Sache. Mit relativen Zahlen kann man relativ prima flunkern.
Deswegen sollte man über das reden, was wirklich bezahlt wird.
Möge man auch sagen, wir wollten die Ökosteuer. Der Witz ist ja, ob wir sie nun Öko- oder weiterhin Mineralölsteuer nennen, es ist dieselbe Steuer. Sie hat nur für die letzten 6 Pfennig und für die kommenden 6 Pfennig nicht mehr den Namen Mineralölsteuer, sondern Ökosteuer. Das ist natürlich eine Lügensteuer. Das weiß jeder. Nur diese Koalition kann das nicht zugeben, denn in Wahrheit wird sie – das ist mehrfach dargelegt – für Öko nicht verwendet.
Nehmen wir mal eine andere Steuer, die auch gerechtfertigt ist, die Tabaksteuer zum Beispiel, und binden an die Tabaksteuer die Bundeswehr. Die Bundeswehr wird aus der Tabaksteuer bezahlt.Wir alle wünschten uns, daß die Leute überhaupt nicht rauchen. Die Logik wäre, keine Bundeswehr. Das heißt, diese Bindung an die Renten ist natürlich erkennbar unsinnig und unter allen Ökonomen und Finanzwissenschaftlern Quatsch.
Es ist ein reiner Finanzierungstrick.
Herr Grund hat natürlich recht. Wir als CDU und CSU haben immer gesagt, der Bund soll bei der Rente für die Teile eintreten, die er politisch gesetzt hat. Das sind Fremdrenten, Leistungen, die die Bürgerinnen und Bürger der DDR völlig zu Recht aus der Rentenkasse bekommen. Aber er soll uns nicht beflunkern mit Öko. Im übrigen würde ich Herrn Grund sagen, wenn er hier wäre, daß in den sechziger Jahren der Anteil, der aus dem Bundeshaushalt bezahlt wurde, an der Rente höher war als heute. Das muß man nur wissen. Das haben wir offenbar gemeinsam – ein paar Jahre haben ja auch Sozis in Bonn regiert – verschlampt. All dies wäre ein Thema zu neuer Sachlichkeit.
Aber der Bundeskanzler hat auch erklärt, es hinge alles mit allem zusammen. Da hat er recht. Nur weiß er nicht, wo er aufhören soll, und da komme ich zurück auf die Forderung der CDU, die Ökosteuer oder die Erhöhung der Mineralölsteuer zum Jahreswechsel auszusetzen.Den einen Parameter haben wir nicht: Wir können kein eigenes Öl produzieren, und wir haben auch keine große nationale Verarbeitungs- und Verteilungskapazität, das heißt, die berühmte Stellschraube ist die heimische Steuer.
Ich kann Ihnen nur sagen, daß es in Hamburg noch fröhlich werden wird zum 1.Oktober und danach, wenn alle unsere Mieterinnen und Mieter ihre Heizkostenabrechnung für dieses Jahr und die Vorauszahlung für das nächste Jahr bekommen. Ich weiß natürlich, daß das nicht alles Steuern sind. Das Problem ist nur, daß die Steuer auf das Drei- bis Vierfache des Grundpreises erhoben wird und jede Erhöhung 16 Prozent Mehrwertsteuer beinhaltet. Die sogenannte Ökosteuer, die in Pfennigen gemessen wird, ist inzwischen in Jahresfrist viel weniger geworden als die aus dem Gesamtprodukt resultierende Umsatzsteuer. Daran sehen Sie, daß Sie an den falschen Dingen herumdoktern. Wenn Sie meinen, Sie müßten bestimmte Preise bestimmen, da hat eine große deutsche Zeitung vor zwei Tagen etwas sehr Hübsches geschrieben:
„Wenn es dem Staat gelingen würde, durch administrierte Preise eine tüchtige Volkswirtschaft zu organisieren, hätte die vor zehn Jahren untergegangene DDR ein blühendes Staatswesen sein müssen.“
Wir alle wissen, daß das nicht so war und zu Recht nicht so war. Deswegen kann ich alle Politiker nur hochgradig warnen, politische Preise mit verengten ideologischen Zielen festsetzen zu wollen.
Frau Präsidentin! Ich habe keinen Dienstwagen, deswegen muß ich darauf auch nicht eingehen.
Herr Zuckerer, wenn Sie meine Zwischenfrage angehört hätten, würde ich hier jetzt nicht stehen. Ist es Ihnen entgangen, Herr Zuckerer, daß die rotgrüne Regierung bei der
Begründung der sogenannten Ökosteuer, also der Mineralölsteuererhöhungen, gesagt hat, sie wollte die fortschreitenden jährlichen Erhöhungen jeweils im Lichte der konjunkturellen Situation und der Beschäftigungslage ansehen? Dazu sage ich:
Die Lage ist da, wenn renommierte Ökonomen sagen – das können Sie heute vom Weltwährungsfonds aus Prag bis zur Deutschen Bank hören –, es bestehe eine Wachstumsgefahr von minus 0,5 Prozent, was etwa 200 000 Beschäftigungsplätzen entspricht und das etwa 1 Prozent Entlastung der sozialen Systeme entspricht. Da komme ich ins Nachdenken, ob man sich diese Anpassung nicht im Lichte der beschäftigungs- und konjunkturellen Lage und der Wachstumsentwicklung anschauen sollte. Mehr verlangt nicht einmal meine Fraktion im Deutschen Bundestag.
Wir bekennen uns sogar zu den 42 Pfennigen Mineralölsteuererhöhungen, die in 16 Jahren der Regierung unter Helmut Kohl bei der Mineralölsteuer angehäuft sind.Ob das aus heutiger Sicht immer klug war, ist eine andere Frage.
Vergessen wir aber eines nicht – da mögen auch ökologische Argumente eine große Rolle gespielt haben –: Wenn ein Liter Heizöl um die 23/24 Pfennige kostet und 4 Pfennige aufgesattelt werden, ist das eine andere Lage, als wenn er – keine Verantwortung bei der Bundesregierung, ich beschuldige sie nicht – plötzlich 90 Pfennig kostet. Damit wird dem deutschen Markt beachtliche heimische Kaufkraft entzogen. Sie können dem Heizen in Nordeuropa, und dazu gehört Deutschland, im wesentlichen, nicht ausweichen; Sie müssen es überwiegend mit Gas und Öl tun. Das mögen wir alle unter ökologischen Gesichtspunkten beklagen. Nur, wo wir den Strom zum Heizen herkriegen, sehe ich aufgrund Ihrer Beschlüsse, auf eine Form der Stromerzeugung, die tragende für Heizungen, zu verzichten, auch nicht.Zur Sachlichkeit gehört Nachdenken auf allen Seiten und das Richtige für die Bürger zu tun.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch wenn es schon erwähnt wurde, sollte man es sich immer wieder vor Augen halten:Nach Ar
tikel 2 Absatz 2 Grundgesetz hat jeder das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Davon leitet sich fast alles ab.
Der Bürgermeister hat für mich – das macht die Debatte hier so schwierig – einen Eingeständnissatz gesagt, den ich sinngemäß wiederholen möchte: „Wir haben gewußt, welche Gefahr es in unserer Stadt gab.“ Das ist eigentlich das Hauptproblem, über das wir heute reden. Es ist selbstverständlich ein Defizit auf Handlungsebene, aber es ist vielleicht auch ein Defizit beim Parlament.
Lassen Sie es doch einmal so stehen, wie ich es sehe; Sie können etwas anderes sagen.
Der Bürgermeister hat auf die vielen Gerichtsentscheidungen gegen die Verordnung der frühen neunziger Jahre hingewiesen. Ich habe mir einige davon angesehen. Es ging dabei hauptsächlich um Eigentumsrechte und teilweise um den Gleichbehandlungsgrundsatz nach Artikel 3 des Grundgesetzes, daß alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. Es könnte ebenso heißen: Alle Hundehalter vor dem Gesetz gleich sind. Dort steht aber nicht: Hunde sind vor dem Gesetz gleich.Diese Logik unserer Verfassung, auf die wir an anderer Stelle immer so stolz sind, müssen wir bei der Unversehrtheit von Menschen anwenden.Es ist hier auf die schwachen Menschen hingewiesen worden, aber auch andere als Kinder und alte Menschen sind gefährdet. Ich gebe Ihnen recht, diese neue Chance zu nutzen.
Gestatten Sie mir, als Abgeordneter ein Problem anzusprechen. Der Bürgermeister hat zu Recht darum gebeten, daß das Parlament heute zwei Gesetze beschließen möge. Dazu ist die Bürgerschaft da; sie wird es heute auch tun. Aber eine Kommission, die wir selbst eingesetzt haben, hat uns darauf aufmerksam gemacht, wie devot das Parlament gegenüber dem Senat ist. Das heißt, es nimmt sich in Wahrheit keine Prüfungszeit für die angebotenen Gesetze.
Aber die Gefährdung ist nicht vorhanden.Der Senat hat gesagt – diese Auffassung teile ich –, daß seit dem 28. des letzten Monats die Hundeverordnung gilt. Er sagt außerdem wohl zu Recht, daß aufgrund der Erfahrungen mit den Gerichten eine gesetzliche Stütze erforderlich ist, auf die nach meiner Meinung aber wohl noch vierzehn Tage oder sechs Wochen hätte gewartet werden können.
Es geht hier, Herr Dr. Schmidt – deswegen bin ich an das Rednerpult gegangen –, um die Frage, wie sich die Bürgerschaft in einer Notlage verhält. Klar ist, daß ich nicht nachtrete und nicht fordere, daß der Senat die Hundeverordnung ändern soll, denn diese stellt einen Mindestansatz dar, die Unversehrtheit unserer Bürgerinnen und Bürger zu sichern. Von dieser Verordnung des Senats sollen wir nur Kenntnis nehmen.
Wir sollen aber parallel einem neuen Gesetz und – wie Herr Petersen sagte – eventuell später möglichen Verschärfungen zustimmen. Die Beratungen im Senat gingen sehr schnell; selbst von seiten einiger Regierungsvertreter wurde eingestanden, daß diese Gesetze „mit heißer Nadel genäht“ wurden.
Auf diesen Umstand wollte ich nur hinweisen, denn wir sind immer mal wieder dabei, die Reihenfolge in unserem
Grundgesetz und unsere Möglichkeiten, die wir als Parlament haben, nicht ganz ernst zu nehmen. Dennoch stimmen wir den Gesetzen zu. Doch unsere eigenen Nachlässigkeiten, aber auch die des Senats, dürfen wir mit einer solchen Zustimmung nicht vertuschen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es wird zum ersten Mal, seit es nach dem Zweiten Weltkrieg Deputationen gibt, der Antrag gestellt, zwei Deputierte abzuwählen.
Welche bitte, Herr Dose?
Es könnte ja sein, daß die Dame recht hatte. Das kommt vor. Das sollten Sie auch als Abgeordneter schätzen, daß Leute andere Meinungen haben.
Jedenfalls ist diese Feststellung nicht zu bestreiten. Wenn man so etwas zum ersten Mal macht, gibt es immer zwei Überlegungen. Die eine ist einfach politisch.
Politisch, finde ich, ist das in Ordnung, wenn sich die GAL daran stört, daß sie vor zweieinhalb Jahren falsche Leute in die Deputationen geschickt hat, und daß sie die auswechseln darf. Nur dummerweise hat die GAL ja sehr dafür plädiert, daß es keine Entsendung, sondern eine Wahl ist, und nun soll abberufen werden. Ich kann das politisch verstehen, nur die Regelungen, die wir haben, passen nicht dazu, wenn in dem Kommentar von Dr.David steht, daß Paragraph 7 Absatz 3 Satz 5 des Gesetzes über Verwaltungsbehörden von der Verfassung nicht zugelassen ist. Genau das aber sollen wir hier in Ihrem Antrag beschließen.
Sie rufen die Sätze 3 bis 5 auf, und ich zitiere das. Sie Scholastiker, lassen Sie das mal und tragen vor, wenn Sie Lust haben.
Ich stelle nur fest, daß es Rechtszweifel gibt. Wie kommen denn 61 Stimmen zustande? Heute mußte noch nicht einmal die neue Senatorin mit 61 Stimmen bestätigt werden, sondern mit der Mehrheit. Die 61 Stimmen kommen sozusagen archaisch, vordemokratisch von der Einzelwahl der Senatoren, und die Ehrenamtlichkeit dieses Spitzengremiums Deputation sollte das auch haben.
Ich persönlich bin jedenfalls in einem heftigen Rechtszweifel. Außerdem habe ich einmal irgendwo gelesen, daß man bei der GAL nicht ausgeschlossen wird, wenn man bei REGENBOGEN mitarbeitet.
Man kann austreten, wie aus jeder Partei. Das Problem ist schon wichtig, weil Sie ja begründen müssen, wenn Sie kein Abwahlrecht haben, Herr Dr. Schmidt, was denn die Gründe sind. Und da hat Frau Sudmann schon recht.
Im übrigen, wenn Sie das Recht hier so wahrnehmen und es zu Ende denken, könnte man unbotmäßige SPD-Deputierte, die den Senator oder die Senatorin ärgern, abwählen lassen.
Aber, lieber Herr Kollege von Beust, denkbar. Noch ärgerlicher ist, daß es CDU-Deputierte gibt, die in großer Liebe für den Menschen entbrennen, der das Senatsamt hat, und die CDU sagt, also eigentlich hatten wir uns etwas anderes vorgestellt und wollen ihn abwählen.
Meine Damen und Herren! Es ist ja so komisch. Stellen Sie sich einmal die letzte Wahlperiode vor. Da war die GAL gemeinsam mit der CDU in der Opposition und hatte auch Deputierte. Die hätte sich da ja auch spalten können. Sie hat sich nicht gespalten in REGENBOGEN, weil ein Hamburger Problem anlag, nein, die Außenpolitik war ein Problem, und weil die Außenpolitik ein Problem war, wollen Sie jetzt einen Deputierten abberufen.
Es paßt nicht. Es ist eine Machtfrage. Lassen Sie uns das mit Minderheitenrechten auch als Machtfrage organisieren: Zuständigkeit, Entsendung, Zugriff, darüber muß einmal nachgedacht werden.
Deswegen, meine Damen und Herren von der SPD, finde ich es etwas ärgerlich, daß Sie so schlicht abwählen wollen. Es ist ja noch nicht einmal eine Wahl. Es heißt altväterlich „abberufen“. Da ruft jemand ab. Das paßt auch zu gar nichts mehr. Ich will der GAL das Ziel politisch gar nicht bestreiten.Sie holt auch mal den Besen heraus, um die kleinere Minderheit ein bißchen abzufegen, damit die nicht zu mutig wird.Das kann ich politisch alles verstehen.Aber stellen Sie sich einmal vor, das wäre vor vier Jahren in der Opposition passiert, ob Sie dann von der SPD gesagt hätten, das kommt uns gerade richtig, da wählen wir Leute weg, zum ersten Mal überhaupt benutzen wir ein System. Da habe ich als Vorsitzender des Verfassungsausschusses einige Zweifel, ob das geht, gerade auch mit dem Verständnis, für das Herr Dr. Schmidt immer wieder eingetreten ist.
Das müssen Sie, Frau Sudmann, besser wissen als ich. Ich kenne nur den Fall Mahr. Da wurde uns suggeriert, wir hätten eigentlich gar nicht wählen dürfen.
Sie haben uns ermahnt, das wäre nicht im Sinne des Gesetzes, Herrn Mahr, Ihren berechtigten Vorschlag, abzulehnen.
Sie können nicht heute dies machen und morgen das. Ich finde es gefährlich, und deswegen beantrage ich noch einmal die Überweisung der Anträge an den Verfassungsausschuß.
Ist dem Senat bekannt, daß er zu Anfang jeder Wahlperiode mitteilt, welche Ersuchen er noch zu beantworten gedenkt und welche durch Wahl untergegangen sind?
Verehrter Herr Staatsrat, genau das hatte ich nicht gefragt. Ich hatte gefragt, ob Ihnen bekannt ist, daß Sie zu Anfang der Wahlperiode der Bürgerschaft mitteilen, welche nicht untergegangenen Ersuchen der Senat im weiteren Verlauf einer neuen Wahlperiode beantworten möchte. Wenn Sie mir darauf eine Antwort geben, kann die ja oder nein heißen, ich habe nur gefragt, ob es Ihnen bekannt ist.
Herr Senator, ist der Senat bereit, alle Strecken für den Transrapid genauso scharf zu berechnen wie die nichtgebaute Strecke zwischen Hamburg und Berlin?
A C
B D
Herr Senator, Sie hatten eben gesagt, Sie hätten uns schon verstanden. Es geht schlicht um die Frage, ob der Senat alle betriebswirtschaftlichen Investitionen in einen Transrapid in Deutschland, wo immer, mit der gleichen scharfen Feder berechnen wird wie den Transrapid zwischen Hamburg und Berlin, der jetzt nicht gebaut wird?
Herr Senator, es ist wohl ein Samstag gewesen. Nach meinem Kalender war es Samstag, der 5. Februar.
Die Frage ist, um Frau Sudmann zu unterstützen,
konnten Sie am Donnerstag, dem 3. Februar, schon wissen, daß es sich betriebswirtschaftlich nicht rechnet und, wenn nein, warum nicht?