Der Ältestenrat empfiehlt Ihnen die Überweisung des Antrags Drucksache 13/5327 an den Sportausschuss - federführend -, den Ausschuss für Schule und Weiterbildung, den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie sowie an den Ausschuss für Wissenschaft und Forschung. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll dann im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer dieser Überweisungsempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.
Der Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst hat den Gesetzentwurf noch einmal in seiner 41. Sitzung
Es bleibt eigentlich das Geheimnis der CDU-Fraktion und der Landesregierung, weshalb sie in diesem Falle die Hochschulen so mit Missachtung strafen. Es gibt bereits ausreichend viele Diskussionen zur Hochschulpolitik der Landesregierung und ich denke, in einem solchen Falle sollte man noch zu einer vernünftigen Regelung kommen. Kostengründe können dieses Mal nicht der Grund für die Nichtberücksichtigung der Vorschläge sein, da Kostenneutralität Gebot ist. Meine Fraktion hat deshalb in allen Gremien Änderungsanträge zum Gesetzentwurf gestellt, die den Intentionen der Hochschulen folgen, sowohl im Haushaltsund Finanzausschuss als auch im Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst. Diese Vorschläge wurden selbstverständlich von Ihnen abgelehnt.
soldung an die neue Bundesbesoldungsverordnung W. Es ist auffällig, dass die Landesregierung die durch den Bund eingeräumten Gestaltungsspielräume für eine stärker leistungsbezogene Professorenbesoldung nur unzureichend nutzt. Zwar wird den Hochschulen das Recht eingeräumt, ihren Professoren neue oder höhere Berufungs- und Bleibeleistungsbezüge zu gewähren, dies aber frühestens drei Jahre, nachdem solche Bezüge letztmals gewährt wurden. In der Bundesbesoldungsordnung W ist keine solche zeitliche Einschränkung vorgesehen, so dass die Thüringer Hochschulen bei Berufungs- und Bleibeverhandlungen erhebliche Wettbewerbsnachteile gegenüber den Hochschulen anderer Bundesländer befürchten. Auch wenn die CDU in der Beschlussempfehlung die Regelung des Ursprungsgesetzentwurfs etwas aufgeweicht hat, bleibt die grundsätzliche Kritik bestehen. Ebenso verhält es sich mit der in Artikel 2 § 16 thematisierten Forschungs- und Leistungszulage. Während § 35 des Bundesbesoldungsgesetzes pauschal die Möglichkeit eröffnet, Professoren, die erfolgreich Drittmittel einwerben, eine Zulage aus diesen Mitteln zu gewähren, wird dies nach der Thüringer Regelung auch in Form der Beschlussempfehlung zu stark reglementiert. Diese Bestimmung scheint wenig geeignet, den materiellen Anreiz zur Einwerbung von Drittmitteln zu erhöhen. Zu kritisieren ist zudem Artikel 2 § 14, wonach befristete Leistungsbezüge erst dann ruhegehaltsfähig werden, wenn sie mindestens 10 Jahre bezogen worden sind. Dieser Zeitraum scheint zu lang bemessen. Änderungsbedarf auch nach der Beschlussempfehlung wird schließlich auch bezüglich der Thüringer Besoldungsordnung A in Artikel 1 des Gesetzentwurfs thematisiert gesehen. Dort wird trotz ihres Einsatzes in mehreren Unterrichtsfächern des Bereichs Arbeit, Wirtschaft, Technik an Regelschulen den vom Kultursministerium als "EinFach-Lehrern" gewerteten früheren DDR-Polytechniklehrern nach wie vor ein Bewährungsaufstieg in Besoldungsgruppe A 12 verwehrt. Ebenso fehlt noch immer die Aufnahme der Abteilungsleiter an Berufsbildenden Schulen in Besoldungsgruppe A 14. Unsere Überweisung dieser Problematik an den Ausschuss für Bildung und Medien wurde in der ersten Lesung durch die Mehrheitsfraktion abgelehnt. Weder im Haushalts- und Finanzausschuss noch im Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst wurde dazu seitens der Landesregierung Stellung genommen. Somit wurden die Fragen zu den Polytechniklehrern und den Berufsschulkonrektoren seitens der CDU schlichtweg ignoriert. Ihnen liegt ein Änderungsantrag der SPDFraktion vor, der die von mir angesprochenen Mängel beseitigen würde. Ich bitte namens meiner Fraktion um namentliche Abstimmung dieses Änderungsantrags. Für den Fall der Ablehnung dieses Antrags wird meine Fraktion das Gesetz ablehnen. Vielen Dank.
diese Besoldungsreform steht unter dem Diktat der Kostenneutralität - so hat es der Deutsche Bundestag beschlossen -, und die erzeugt - das ist eine Aussage des badenwürttembergischen Ministers für Wissenschaft, Forschung und Kunst Frankenberg in der Debatte des Bundestages - einen so genannten Bulmahnschen Dreisatz, der nicht aufgeht. Man kann nämlich nicht wollen, einerseits Spitzenleuten mehr zu geben als bisher, andererseits allen anderen zu versprechen, es gibt nicht weniger, und gleichzeitig zu sagen, es bleibt alles kostenneutral. Das ist eine Arithmetik, die nicht funktioniert. Die vorgesehenen Grundgehälter von ca. 3.800 W 3, immer 100 Prozent vorausgesetzt, liegen weit unter dem, was der Blick auf die Konkurrenzfähigkeit einer akademischen Karriere an einer Hochschule im Vergleich mit den Einkommensmöglichkeiten in der Wirtschaft vertretbar erscheinen lässt. Der enge Vergaberahmen wird schließlich dazu führen, dass gerade diese Mindestsätze das Angebot für die Mehrheit künftig zu berufender Professoren sein werden.
Zu dem Gesetzentwurf haben der Haushalts- und Finanzausschuss und der Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst erneut die Verbände, Gewerkschaften, Berufsverbände, die Direktorenkonferenz schriftlich angehört. Dabei wurde im Wesentlichen vorgetragen: Der Grundsatz der Kostenneutralität wurde von allen kritisiert, er stößt auf Ablehnung. Dieser Grundsatz ist aber in erster Linie keine Erfindung des Landes gewesen, sondern dieser Grundsatz ist im Bundesrecht so verankert.
Wir wissen alle, auch nach den Erfahrungen der vergangenen Jahre, dass wir zielgerichteter qualifizieren müssen, wenn die Menschen in Arbeit kommen sollen. Hier zählt nicht die Anzahl der Qualifikationen, sondern deren Zielgenauigkeit und Qualität, um hier nur einen Aspekt herauszugreifen. Ich erinnere dabei an die Green Card-Diskussion. Wenn Wissenschaft, Bildung, Qualifikationen und Weiterbildung in enger Abstimmung stehen, dann kann in Brandenburg ein Aufschwung gelingen.
Herr Schwanitz, der Beauftragte der Bundesregierung, hat die Haushaltsmittel für die neuen Länder im Bereich der Arbeitsmarktförderung mit 22 Milliarden DM beziffert. 2 Milliarden DM wollen wir für Wirtschaftsförderung aufwenden, 3 Milliarden DM für Wissenschaft und Forschung. Bitte sehen Sie diese Relationen!
Wenn wir in Besuchergruppen sind, dann sind häufig auch Kolleginnen und Kollegen der PDS dabei und - wenn wir uns jetzt die Reihe der Minister anschauen, die immer einen Fachbereich zu vertreten haben - dann versprechen sie dort gerade immer den Leuten das, was ihnen genehm ist. Ist Herr Dr. Trunschke da, dann wird der Wissenschaft und der Kultur alles versprochen, ist Frau Dr. Schröder da, wird alles für die Arbeitsmarktpolitik versprochen, ist - jetzt könnte ich das so fortsetzen - Frau Tack da, dann geht natürlich alles in ihren Bereich, nur nicht in den Flughafen usw. usf.
Für den Senator für Bildung und Wissenschaft hat der Unterricht in politischer Bildung in allen Schulstufen eine hohe Bedeutung. Der Rahmen dafür wird durch die Landesverfassung, durch die Bildungsund Erziehungsziele des bremischen Schulgesetzes und durch die entsprechenden Lehrpläne bestimmt. Ergänzend zum fachbezogenen Unterricht spielen zunehmend die Wettbewerbe und die vielfältigen schulischen Projekte eine herausragende Rolle für
Ich komme auf unsere Diskussion von gestern zurück. Herr Niekisch, wir werden Ihnen einen möglichen und finanztechnisch völlig legitimen Vorschlag vorlegen. Ich bin gespannt, wie Sie sich dann politisch verhalten werden. Wir werden alle Möglichkeiten der EU-Strukturfondsverordnung ausnutzen, um Bildung und Wissenschaft sicherzustellen, nicht als Selbstzweck oder deshalb, weil uns die politische Farbenlehre im Prinzip dazu nötigt., sondern ganz einfach deshalb, weil hier Zukunftsfähigkeit gesichert werden kann. Ich bin gespannt, wie Sie sich verhalten werden. Ich bin gern bereit, mich mit Ihnen zusammen, mit allen, die im Prinzip der gleichen Intention folgen, darüber zu verständigen, dieses Geld bereitzustellen. Das wird ein Notifizierungsverfahren in Brüssel bedeuten, aber wenn wir es Ende des Jahres einleiten, dann können wir es im Jahre 2001 tatsächlich umsetzen.
Auf unsere Frage in der Großen Anfrage, welche Politikfelder der Senat denn allein den Ländern vorbehalten will, über die also weder die Europäische Union noch der Bund etwas dort zu sagen haben soll, hat der Senat eine lange Liste vorgelegt, auf der unter anderem steht: Fragen der Daseinsvorsorge, also auch etwa — mit Fragezeichen — Post, Telekommunikation, Energie, regionaler Strukturausgleich, Raumordnung, Wissenschaft und so weiter, eine lange Liste bis hin zu Finanzen. Weder der Bund noch Europa sollen in all diesen Gebieten irgendetwas zu sagen haben!
Kultur, Wissenschaft, Bildung und Forschung gehören ebenfalls zu dem Katalog, den die Länder zu Recht reklamiert haben. Wenn ich mir anschaue, dass in den Strukturfonds jetzt auch die Einbeziehung bildungspolitischer Inhalte kommt, so kann man auf der einen Seite sagen, schön, dass wir auch an dieser Stelle ein Gewicht der Europäischen Union verzeichnen, ich hoffe nur, dass das nicht bedeutet, dass wir hier nicht entsprechende Restriktionen Brüssels in der ursächlichen Kompetenz der Länder bezogen auf die Entwicklung der Bildungspolitik bekommen, die wir bislang, Gott sei Dank, vom Bund haben abwehren können.
Ganz besonders bedauerlich ist aus unserer Sicht die Frage, wie der Technologietransfer zwischen Wissenschaft, Forschung und den Unternehmen in Bremen und der Region vorangeht. Aus unserer Sicht muss das Wissenschaftsressort an dieser Planung im Rahmen des Ziel-zwei-Programms und auch in den Begleitausschüssen beteiligt sein.
Natürlich ist es richtig, dass der Senator, der doch gerade für diese Kooperation, die wir uns auch sonst vorgenommen haben, zuständig ist, daran beteiligt ist. Das ist aber nicht der Fall. Wir kritisieren den Wissenschaftssenator hier, dass es ihm nicht gelungen ist, sich hier durchzusetzen, aber wir kritisieren auch den Wirtschaftssenator, dass er nicht weitsichtig genug ist, sich doch gerade der Beratung und der Kompetenz des Hauses des Wissenschaftssenators zu bedienen, gerade wenn es um diese interessante Nahtstelle von Wissenschaft, Forschung und regionaler Entwicklung geht.
Die Beteiligung senatorischer Dienststellen erfolgt wie bislang schon, soweit sie nicht im Ausschuss „Ziel zwei“ sitzen, von Fall zu Fall. Es sind Vorhaben aus dem Bereich Bildung und Wissenschaft für eine Förderung aus dem Ziel-zwei-Programm vorgesehen. Zum Beispiel im Rahmen des Technologietransfers wird dann die notwendige Abstimmung auf Arbeitsebene herbeigeführt. Mit dieser Vorgabe sieht der Wirtschaftssenator keine Notwendigkeit, das Bildungsressort in den Ziel-zwei-Ausschuss hineinzunehmen. Für angemessene Beteiligung dieser Aspekte ist durch die intensive Zusammenarbeit von Fall zu Fall gesorgt.
Die Landeshaushaltsordnung sieht vor, dass es Wirtschaftlichkeitsberechnungen gibt, und natürlich gibt es Wirtschaftlichkeitsberechnungen, die werden im Voraus angestellt. Da werden nämlich Erwartungsgrößen ausgedrückt. Wenn die Projekte erst fertig wären, dann bräuchten wir darüber gar nicht zu diskutieren, und dann bräuchten wir auch keine Wirtschaftlichkeitsberechnung mehr. Auch in der Evaluierung gibt es verschiedene Methoden. Es gibt keine absolute Wissenschaft, selbst in der Mathematik werden Sie genug Leute finden, die über das gleiche Thema streiten können. Es gibt da keine absolute Wahrheit.
mit Persönlichkeiten aus der beruflichen Praxis, aus Wissenschaft, Wirtschaft und Kunst etablieren. Diesem Hochschulrat – und das ist der Unterschied zwischen unseren und Ihren Vorstellungen – sind dann die Ergebnisse der Evaluierung vorzulegen, mit denen er etwas machen soll.
Computerarbeitsplätze gibt es in Sachsen-Anhalt in der gesamten Einsatzbreite der Wirtschaft, der Wissenschaft und Bildung, der Verwaltung, in den Dienstleistungsbereichen usw. In jedem dieser genannten Bereiche sind Computerfachkräfte im Einsatz, die über ein unterschiedlich hohes Spezialwissen verfügen. Für die Bezeichnung „Computerspezialist“ gibt es keine eindeutige Beschreibung.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der 33. Sitzung des Landtages am 20. Januar 2000 ist der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Hochschulzulassungsgesetzes unseres Landes in den Ausschuß für Bildung und Wissenschaft überwiesen worden.
Der Ausschuß für Bildung und Wissenschaft empfiehlt, der Beschlußempfehlung in der Drs. 3/2751 zuzustimmen. - Schönen Dank.
Wir wissen darüber hinaus ja auch, dass mancher Fortschritt gegen geltende und beharrende Lehrmeinung durchgesetzt werden musste. Bei allem Respekt: Die amtierende Wissenschaft in diesem Bereich ist doch diejenige, die die bisherige Entwicklung einschließlich Ihrer Auswüchse nicht nur
Auch das Thema „Frauen und Gesundheit“ gewinnt an öffentlicher Bedeutung. Ich bin Frau Staatssekretärin Görlitz dafür dankbar, dass sie das Forum „Frauen und Gesundheit“ ins Leben gerufen hat, das den Erfahrungsund Informationsaustausch insbesondere zwischen Wissenschaft, Praxis und Politik herstellen soll, und das auch den gesundheitspolitischen Handlungsbedarf transparent macht. Die Themen sind: Osteoporose, AIDS, Sucht, Herz-Kreislauf-Erkrankungen sowie „Frauen und Arbeitswelt“. Auch der Bayerische Landtag bestärkt uns mit einem entsprechenden Beschluss zur Frauengesundheit auf diesem Weg.
Wie beugen wir Risiken der Verbraucher frühzeitig vor? – Wir haben dazu die beiden Landesuntersuchungsämter Nord und Süd zu einem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) vereinigt. Die Behörde hat über 800 Mitarbeiter. Die alten Ämter waren sehr leistungsstarke Großlabors. Das neue Amt erfüllt weitere und schwierigere Aufgaben als Scharnier zwischen Wissenschaft und Praxis, als Denkfabrik des Ministeriums und als Dienstleister der Kompetenzzentren an den Landratsämtern. So entsteht eine Art RisikoLandkarte. Das LGL arbeitet auch selbstständig bei anwendungsorientierten Forschungsprojekten mit – etwa zur Antibiotika-Belastung des Trinkwassers. Wir wollen eine Partnerschaft mit der bayerischen Lebensmittelwirtschaft. Als Ziel streben wir den „Pakt für sichere Lebensmittel“ und den „Pakt für sichere Futtermittel“ an, der über gesetzliche Forderungen hinausgehend die Qualitätssicherungssysteme der Wirtschaft mit denen des Staates vernetzt und damit eine breite Basis für Risikoanalyse und Risikovorsorge schafft.
(Christine Stahl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Man kann nicht diskutieren! Sie sagen, das ist Wissenschaft!)
Drittens. BSE-Forschung, 20 Millionen DM. Hier sind wir noch keinen Schritt weiter – außer Kollege Kiesel, der sowieso schon alles weiß. Wir wissen aber bis heute nicht, warum BSE regional gehäuft und innerhalb Bayerns wiederum regional gehäuft auftritt. Wir wissen sogar noch weniger, als Staatsregierung und Wissenschaft bis jetzt behauptet und erklärt haben zu wissen. Inzwischen wird sogar vermutet, dass BSE nicht nur die Variante, sondern die klassische Kreuztfeld-JacobKrankheit verursachen könnte. Sie, Herr Minister, haben dem Landtag auf einen Landtagsbeschluss hin versprochen im Dezember einen Zwischenbericht über die Forschungsergebnisse vorzulegen. Jetzt ist es Dezember. Wo ist der Bericht?
Damit sich das gleiche Spiel nicht bei den landesweiten Lehrerorganisationen wiederholt, möchten wir auch an dieser Stelle eine Konkretisierung vornehmen.Wir möchten zum einen die Lehrerorganisation, die im DGB organisiert ist, die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, aber auch die Lehrerverbände, die im Deutschen Beamtenbund organisiert sind, mit jeweils einem festen Sitz im Rundfunkrat ausstatten.
Meine Damen und Herren, als unsere Gäste auf der Zuschauertribüne begrüße ich die Inhaber herausragender Ämter auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene, die Vertreterinnen und Vertreter der Kirchen und Religionsgemeinschaften, des Konsularischen Korps, der Wissenschaft, der Wirtschaft, der Gewerkschaften, des öffentlichen Lebens, aber auch viele ehemalige Kolleginnen und Kollegen, die aus dem Landtag ausgeschieden sind, sowie die Damen und Herren von Presse, Rundfunk und Fernsehen als ständige Begleiterinnen und Begleiter unserer parlamentarischen Arbeit.