Roland Salchow
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Last Statements
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Bürgermeister hat gestern in Hamburg 1 geäußert, die Bildung sei in guten Händen. Wir wollen sehen, ob das stimmt.
Experten vergleichen zur Zeit die Bundesländer hinsichtlich der Qualität von Bildung und Ausbildung in Sachen Schulen und Hochschulen. Als neuestes hat das renommierte HIS – Hochschul-Informations-System – in Hannover auf Veranlassung des niedersächsischen Bildungsministeriums unlängst 14 000 Schulabgänger befragt, wie sie sich auf das Berufsleben vorbereitet fühlen. Bei einer so großen befragten Zahl entsteht eine zuverlässige Aussage. Eingebettet in das Thema Neue Medien wurde die Frage gestellt: Wie empfindest du die Vorbildung durch deine Schule? Das Ergebnis ist, daß die mit der Bildungsleistung des Bundeslandes zufriedensten Abiturienten aus Sachsen, Saarland und Bremen kommen.
Dort gaben 39 Prozent der Abiturienten an, eine gute oder sehr gute Vorbereitung durch die Schule bekommen zu haben. In den unteren Rängen finden wir Nordrhein-Westfalen mit 29 Prozent, Niedersachsen mit 26 Prozent und fast am Ende Berlin mit 25 Prozent. Aber wer ist ganz am Ende mit deutlichem Abstand? Das ist Hamburg, mit nur 20 Prozent Zustimmung zur Qualität seines Abiturs. Nur 20 Pro
zent der Abiturienten unserer Stadt nennen sich gut vorbereitet für Studium und Arbeitsmarkt, und 45 Prozent beurteilen ihre Befähigung negativ, von der Schule fit fürs Leben gemacht worden zu sein. Das Ergebnis Ihrer jahrelangen Bildungspolitik nach 44 Jahren sozialdemokratischer Dominanz ist, daß die jungen Leute sagen, die Ausbildung in Hamburg macht uns nicht fit für das Leben. Das ist ein Armutszeugnis,
und zwar der Armut der Bildungskonzeption in dieser Stadt. Opfer sind die jungen Leute, verantwortlich sind aber die politischen Entscheidungsträger.
Herr Beuß wird noch auf die Schullage eingehen. Es ist aber nicht nur das Abitur, das wir als Problem nennen müssen. Der Geschäftsführer des Norddeutschen Metallgewerbeverbandes hat vorgestern erklärt, die schulische Qualität der Auszubildenden sei häufig ungenügend. Hauptschüler – um die einmal zu nehmen – seien schlecht in Deutsch und Mathematik. So gut wie keiner vermochte zu rechnen, wieviel 3 Prozent von 80 Mark sind, oder 19 und 11 zu multiplizieren. Metall schreibe man falsch und so weiter und so fort.
Auf die Frage, wer denn der Bundeskanzler sei, hat die Mehrheit geantwortet: Scharping.
Ich möchte nur darauf hinweisen, daß das noch vor dem fliegenden Einsatz Ihres ehemaligen SPD-Kanzlerkandidaten war.
Die Mehrzahl weiß noch nicht einmal, daß ein Kanzler aus Wahlen heraus bestimmt wird. Diese Wissensschwäche, befand der Geschäftsführer des Metallgewerbeverbandes, ziehe sich durch alle Sparten der Bevölkerung. Eine Nebenbemerkung: Der Mittelstand stellt insgesamt immer noch mehr Arbeitsplätze zur Verfügung als die Großindustrie, und darum ist das von Bedeutung.
Was heißt billig? Klar, Herr Frank, Sie als Lehrer. Der Wahrheitsgehalt, den ich mit Ihrem Namen verbinde, ist immens.
Wenn die Hamburger Abiturienten dann dieses mittelprächtige Abitur haben, zuckeln sie zu den Hamburger Hochschulen, und was passiert da? Da landen sie erneut im Mittelmaß, wenn wir das Ranking der Hochschulen betrachten. Das CHE – Centrum für Hochschulentwicklung –, von Bundesministerin Bulmahn häufig zitiert, hat im April das umfassendste deutsche Hochschulranking erstellt und ermittelt, daß nach dem Gesamturteil der Professoren die Hamburger Universität für keinen Fachbereich zu empfehlen ist, daß nach dem Gesamturteil der Studierenden die Fachbereiche Informatik, Mathematik, Germanistik, Anglistik, Psychologie im hinteren Mittelfeld oder im Schlußfeld landen. Das illustriert die Zukunftsperspektiven derer, die sich in Hamburg ausbilden lassen, wenn sie hier Schule und Hochschule absolvieren.
Der Wissenschaftsrat selbst hat im März eine weitere Studie über die Studiendauern in deutschen Landen erstellt. Ich nenne nur ein Fach, Biologie: Studiendauer in Münster 9,8 Semester, in Hannover und Göttingen 11,9 und in Hamburg 12,7. Ich könnte Ihnen weitere Fächer nennen.
Ich fasse zusammen. Ich klage nicht über die Leistungen der Hochschulen...
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Ich komme zum Schluß. – Aber die Rahmenbedingungen und die Ausstattungen, die die herrschende Partei für Schule und Hochschule gegeben hat, lassen einen besseren Erfolg im Bildungswesen nicht zu. – Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Ich würde gern einen Pakt anbieten: Sie hören auf zu grölen, und ich spreche etwas leiser.
Zunächst einmal rein vom Faktum: Was haben wir hier denn eigentlich zitiert? Hier halte ich es hoch: HIS, Hochschul-Informations-System, im Auftrag eines SPD-Bildungsministeriums,
auf Seite 4 unter der Überschrift: „Schulische Vorbereitung auf Studium und Berufsausbildung im Allgemeinen.“ Im dritten Absatz stehen die Zahlen, die ich genannt habe: Hamburg liegt mit 20 Prozent am Ende, und das wird von einer wissenschaftlichen Organisation kommentiert. Wörtlich heißt es:...
Darüber braucht man sich nebenbei gesagt gar nicht aufzuregen; darf ich diesen Satz noch einmal zitieren, damit wir über die Sache reden. Wenn man etwas zitiert, flattert bei Ihnen der Hintern. Entschuldigung, ich ziehe das zurück.
Besonders bedenklich stimmen die geringen Anteile mit positiven Einschätzungen beziehungsweise hohen Anteilen mit kritischen Urteilen bei den Abiturienten aus Hamburg: 20 Prozent positiv, negativ 45 Prozent. Die Zahlen nennt die wissenschaftliche Arbeitsgruppe.
Ich kann nicht verstehen, daß eine reine faktuelle Beschreibung hier bei Ihnen Gegröle auslöst.
Ich zeige Ihnen einmal, wie das in der Optik aussieht.
Jetzt heiße ich Oberlehrer, das hat man mir sonst selten nachgesagt.
Wissen Sie, wer auf dieser gesamten Liste – wenn man sie bloß vergrößern könnte! – an unterster Stelle liegt? Das ist das Ergebnis Ihrer sozialdemokratischen Schulpolitik in Hamburg. Ganz unten liegt Hamburg.
Das nur als Faktum.
Sie können es auch noch größer sehen, damit Sie vor lauter Grölen auch noch mal zum Denken kommen.
Nein, ich möchte keine Zwischenfragen beantworten.
Ach Delo, Sie müssen heute Ihre Abschlußrede halten!
Der Wahrheitsgehalt Ihrer Versuche, es anders darzustellen, wird beispielsweise in der Bemerkung des Bürgermeisters deutlich um den Kampf gegen die Jugendarbeitslosigkeit. Nehmen Sie die wahren Zahlen zur Jugendarbeitslosigkeit, also der unter Fünfundzwanzigjährigen: Frankfurt 4,7 Prozent, Stuttgart 3,9 Prozent, München 2,5 Prozent, Düsseldorf 6,4 Prozent und so weiter; aber Hamburg hat 7,4 Prozent. Das ist das Ergebnis: die höchste Jugendarbeitslosigkeit unter den genannten Städten. So sind die Wahrheitsgehalte, wenn der Runde in die letzte Runde eingetreten ist.
Ich könnte das noch auf die Schulabgänger ohne Abschluß ausweiten. Da ist Hamburg auch mit in der Spitzengruppe; das sind die Fakten.
Um es klarzumachen, ich kritisiere nicht die Lehrer und die Schüler, ich kritisiere hinsichtlich der Hochschule nicht die Hochschullehrer und die Studierenden. Wir kritisieren die Rahmenbedingungen und die Konzepte, mit denen Sie über viele Jahrzehnte Schul- und Hochschulpolitik gemacht haben.
Um noch mit einer weiteren Lüge aufzuräumen, Herr Frank: Wir von der CDU wollen gar nicht weniger Abiturienten.
Wir wollen mehr Abiturienten, die gut genug ausgebildet sind, um anderswo auch Erfolge zu haben. Das ist der Punkt.
Und noch eins, Herr Bürgermeister – das wird in der SPD bundesweit richtig gesehen –, es wird in Zukunft dahin kommen, daß sich die Hochschulen die Studierenden mehr und mehr selbst aussuchen. Die Rolle der ZVS geht zurück. Das wird von der SPD wie von der CDU bundesweit gewollt. Das heißt doch aber, daß der Druck auf die Hamburger Abiturienten steigt, mit guter Schulbildung anzukommen, um eine große Chance zu haben. Das Hamburger Schulabgängerniveau muß eine bessere Qualität haben, damit die jungen Leute aus Hamburg auch tatsächlich eine Chance haben. Das muß man doch erkennen.
Hinzufügen möchte ich noch, daß es an der Universität auch immer wieder hakt. Der norddeutsche Vergleich der Hochschulausstattung zeigt, daß die Finanzierung der Universität in vielen Bereichen der Hochschulen außerhalb Hamburgs schlechter ist als innerhalb Hamburgs und daß hohen Leistungswerten eine vergleichsweise schlechte Ausstattung gegenübersteht.
Das ist die Situation. Damit komme ich auch zum Schluß, Herr Präsident, das wollten Sie mir sicher sagen. Es sind die Rahmenbedingungen und die Ausstattung, unter denen die herrschende Partei Schule und Hochschule in dieser Stadt zu arbeiten genötigt hat.
Mehr ist da nicht herausgekommen.
Sie können diesen Institutionen nicht einfach primär soziale Funktionen geben,
sondern Sie müssen ihnen leistungsbereite Funktionen geben. – Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das UKE-Gesetz, das wir heute zusammen mit dem UKE-Operationsskandal diskutieren, hat eine Reihe von Problemen.
Erstens: Externer Sachverstand wird nicht systematisch einbezogen.
Externe Leute sind aber nötig, um ein Schmoren und Verbleiben im eigenen Saft zu vermeiden. Und auch jetzt nach dem OP-Skandal versuchen Behörde und die anderen Externen, der Wahrheit näherzukommen.
Zweitens: Die finanzielle Ausstattung ist unscharf begründet. Die Zahlen scheinen gegriffen zu sein. Mögliche Folgen aus dem OP-Skandal sind nicht einbezogen und können nicht ausgeschlossen werden. Mir hat der Vater des Lars dieser Tage gesagt, daß das UKE seit Monaten überhaupt nicht mehr auf Schreiben antwortet, die er in Sachen Schadensersatzforderungen an das UKE richtet. Wir wissen nicht, welche Haftpflichtversicherung eintreten soll. Erst auf meine Anfrage hat sich die Behörde für Wissenschaft und Forschung wenigstens einmal das Kleingedruckte der Haftpflichtversicherung angeschaut, ob Ausschlußgründe vorhanden sind.
Drittens: Eine Mitwirkung von UKE-Mitarbeitern bei der Auswahl des Kuratoriums ist in diesem Gesetz nicht ausreichend geregelt. Immerhin ist das Kuratorium das Lenkungsinstrument, das dieses UKE beherrschen wird. Da kann man die UKE-Mitarbeiter nicht draußen lassen oder unterbewerten. Wenn jetzt gesagt wird, der Staat soll eine starke Rolle haben, dann fragt es sich, wie es denn bisher war. Sie wissen auch, wie die Rollen festgelegt wurden, Herr de Lorent.
Da ist automatisch die stärkste Gewerkschaft drin und so weiter. An uns wurde kritisiert, wir würden die Rolle des Staates herunterdrehen. Aber: Bisher war das UKE vollkommen in der Aufsicht des Staates, in der Direktive des Staates, und das hat diese Skandale nicht verhindert. Darum ist es kein Allheilmittel, den Staat Zugriff auf das Kuratorium haben zu lassen, und darum finden wir es nicht richtig.
Dann wollen Sie mit diesem Gesetz den wissenschaftlichen Personalrat abschaffen. Der wissenschaftliche Personalrat hat jetzt 13 Mitglieder. Wenn Sie die Personalräte zusammenfassen, dann haben Sie statistisch vielleicht zwei, drei Assistenz- und Fachärzte aus dem Mittelbereich im Personalrat. Die Ärzte haben uns aber eindrucksvoll mitgeteilt, daß sie dann beim vollen Sitzungsprogramm des großen Personalrats dabei sein müßten. Das kann ein Arzt, der sich ja wissenschaftlich betätigt und nur nebenher im Personalrat ist, nicht leisten. Darum ist zu erwarten, daß kaum einer dieser Ärzte in dem neuen Personalrat sein kann, und dies hat tragische Folgen.
Wenn Sie beim OP-Skandal nachforschen, warum denn niemand von den Fach- und Assistenzärzten gegen das aufgemuckt hat, was C4-Professoren gedeckt haben, wird deutlich, daß dahinter die Abhängigkeit der mittleren Ärzte von den Top-Ärzten steht.
Ja, der wissenschaftliche Personalrat war das einzige Medium, das dabei die Interessen der Assistenz- und Fachärzte gegen die C4-Professoren noch hat wahrnehmen können, nicht vollständig, aber doch zum Teil.
Dieses einzige Instrument schaffen Sie nun auch noch ab. Der Fehler wird sich rächen, weil Sie die Abhängigkeit der mittleren Ärzte noch erhöhen, statt strukturell zu verringern.
Zum OP-Skandal. Wir haben in langen Sitzungen den OP-Skandal ausführlich behandelt. Es ist nicht die Zeit, das hier auszubreiten. Auffällig ist, daß wir auch bis heute, zwei Jahre und zehn Monate nachdem die Senatorin und die Staatsanwaltschaft durch anonyme Schreiben informiert worden sind, diverse Fragen nicht beantwortet bekommen haben.
Wir wissen nicht, warum auf der Ebene der C4-Professoren der operativen Tätigkeit des Professors D. nicht Einhalt geboten wurde. Wir wissen nicht, warum und ob gewisse Assistenzärzte die Aktivität des Herrn D. gestützt und kaschiert haben. Wir wissen nicht, welche Versicherung zahlen wird, obwohl die Rechtsabteilung des UKE seit zwei Jahren darüber nachgedacht hat. Die BWF hat erst jetzt ein bißchen näher geguckt, der Vater von Lars wird über Jahre vertröstet; das ist alles ungeklärt. Wir wissen nicht, woher und aus welcher Perspektive die anonymen Schreiben aus dem UKE kommen. Ich habe gehört, daß bis zum heutigen Tag der Vater von Lars anonyme Schreiben und Faxe aus dem UKE bekommt, die ihm helfen wollen; das ist unglaublich. Wir wissen nicht, warum der Ärztliche Direktor nicht kritischer mit seinen Kollegen umgegangen ist. Wir wissen nicht, wie es zur Wiederaufnahme der Tätigkeit von Professor D. gekommen ist, wer davon Kenntnis gehabt hat. Wir wissen nicht, ob Direktorium oder Behörde für Wissenschaft und Forschung Aufsichts- und Informationspflichten verletzt haben.
Das alles steht in einem Katalog, den man nunmehr einer Kommission übergeben hat. In einem solchen Moment, heute über das UKE-Gesetz beschließen zu müssen, ist nicht richtig. Es sind so viele Fragen offen. Und warum sind sie offen? Weil, Frau Senatorin, die Kommission genau diese Fragen, die ich eben zitiert habe, untersuchen soll.
Erst jetzt, nachdem alles öffentlich geworden ist, weil die Presse es veröffentlicht hat, haben Sie diese Kommission mit zehn Monaten Verspätung eingesetzt. Eine zweite Kommission für die medizinische Seite startet erst Mitte September.
Meine Damen und Herren, diese Verspätung der Untersuchungen geht ausschließlich zu Lasten der BWF und der Senatorin, und damit ist auch die Aufklärung um zehn Monate nach hinten gerückt.
Hinweise auf die Staatsanwaltschaft ziehen auch nicht. Wir haben festgestellt, daß die Staatsanwaltschaft faktisch kaum daran arbeitet. Sie nimmt mit großem Aufwand Akten in Beschlag, aber ich vermute beinahe, daß die Akten sehr spät weiter durchgeschaut werden. Ich sage das negativ, weil es, wie wir im Ausschuß gehört haben, keine Hoffnung darauf gibt, daß vor Monaten überhaupt etwas Ernsthaftes dabei herauskommt.
Es wurde gerade mal ein einziges Gutachten vergeben. Der Oberstaatsanwalt hat gesagt, der behandelnde Staatsanwalt habe schließlich noch andere Dinge zu tun. Auf diese Staatsanwaltschaft hat sich die Behörde für Wissenschaft und Forschung verlassen. Bezeichnend war auch die Antwort des Oberstaatsanwalts auf meine Frage, ob denn die Behörde für Wissenschaft und Forschung, die gesagt hatte, daß die Staatsanwaltschaft alles richten werde, überhaupt einmal nachgefragt hat. Die Antwort des Staatsanwalts lautete: Nein, das hat sie nicht. Erst nachdem es die Presseveröffentlichungen gegeben hat, hat die Behörde für Wissenschaft und Forschung überhaupt bei der Staatsanwaltschaft nachgefragt, wie denn der Gang der Dinge sei.
Daran sehen Sie, daß
das kann man doch wörtlich belegen – die Behörde für Wissenschaft und Forschung in der Frage dieses Skandals eine Tätigkeit gehabt hat, die vergleichbar mit der Stille des Schnees ist. Es ist nichts passiert, und es sollte im Grunde auch nicht vor der Wahl herauskommen.
Darum komme ich zu dem Schlußergebnis, Herr de Lorent – vielleicht kommt dann heute die dritte Abschlußrede Ihrer parlamentarischen Tätigkeit –, das UKE-Gesetz ist nach wie vor nicht entscheidungsreif – ich habe Ihnen gesagt warum –, in Teilen ist es falsch; auch das habe ich begründet. Deshalb werden wir auch in der zweiten Lesung heute gegen dieses Gesetz stimmen. Wenn es heute dennoch zustande kommt, werden wir in der nächsten Legislatur die notwendigen Korrekturen anbringen. – Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Frau Präsidentin! Zunächst einmal zu dem Vorwurf von Herrn de Lorent, wir hätten keine konkreten Alternativen genannt. Wir hatten kurz vor der Debatte zum UKE-Gesetz über das Hamburger Hochschulgesetz gesprochen. Da hatten wir ein konkretes Paket von 15 Änderungen eingefügt. Sie haben, bis auf eine leichte, alle in Bausch und Bogen abgelehnt. Für eine Oppositionspartei ist es witzlos, bei diesem Block von Rot und Grün, der alles wegschiebt, was nicht von ihm ist, etwas Konkretes dagegenzusetzen. Das ist die Situation.
Für Sie ist nur gut, was von Ihnen kommt; das wird hoffentlich in vier Wochen zu Ende sein. Wir haben aus dem Grunde gar keine Lust gehabt, Änderungen anzubringen. Sie lehnen alles ab, was nicht von Ihnen stammt. Diesen Grad an Primitivität haben Sie hier entwickelt.
Sie finden nur das gut, was von Ihnen selbst kommt, und darum lohnt es sich bei Ihnen gar nicht.
Zur Altlastenfinanzierung. Ich habe einen konkreten Vorschlag gemacht, Frau Fischer-Menzel. Ich habe an die Lösung erinnert, die man bei der Bundesbahn einvernehmlich zwischen den großen Parteien im Bundestag gefunden hat. Dort wurden die Altschulden abgetrennt. Man will doch ein verselbständigtes UKE schaffen. Dann muß man auch sehen, wie man die Anfangsbedingungen juristisch und finanziell gestaltet. Ich habe einen konkreten Vorschlag gemacht, genauso wie bei der Bundesbahn die Altschulden vom Staat zu übernehmen, aber dafür auch die Rückstellungen herauszunehmen. Diese Lösung hätte es dem UKE ermöglicht, einer unklaren Menge von Schadenersatzforderungen aus dem OP-Skandal vorzubeugen. Es ist nicht klar, Herr Marx, daß im Wissenschaftsausschuß geklärt wurde, wer das bezahlt. Es wurde immer nur gesagt, das zahlen die Haftpflichtversicherungen. Aber bis zum heutigen Tage ist nicht klar, welche. Dem Vater des kleinen Lars wird seit zwei Jahren überhaupt nicht mehr geantwortet. Da können Sie doch nicht behaupten, das sei klar.
Zum Kuratorium. Frau Senatorin, wir haben jetzt nicht mehr die Zeit, lange darüber zu diskutieren. Aber im Gesetz besteht ein klares Ungleichgewicht zwischen dem, mit welchen Leuten Sie das Kuratorium besetzen, und den Aufgaben des Kuratoriums. Sie haben allein bei Ziffer 3 16 Unterpunkte, bei denen Sie jedesmal die Zustimmung des Kuratoriums voraussetzen. Da das Kuratorium senatsgelenkt ist, haben Sie hier den direkten Lenkungsdurchgriff des Staates. Wenn Sie eine Verselbständigung wollen und gleichzeitig den Staat unter anderem Titel – den direkten Durchgriff auf alle 16 Entscheidungstypen bis hin zur medizinischen Entscheidung „sonstiger für die Krankenversorgung im UKE bedeutsamer struktureller Maßnahmen“ –, was ist denn da noch eigentlich Verselbständigung? Ihr Kuratorium ist nicht ausgewogen.
Zum wissenschaftlichen Personalrat eine Anmerkung: Frau Fischer-Menzel, mich hat Ihre Heftigkeit erstaunt. Mir wurde immer gesagt, Sie seien auch der Meinung gewesen, daß der wissenschaftliche Personalrat ein eigenständiger bleiben müsse. Hier reiten Sie wie der Teufel dagegen, daß ich für einen eigenen wissenschaftlichen Personalrat bin. Ich habe beispielsweise auch gehört, daß
Senatorin Sager sich im Senat für zwei Personalräte ausgesprochen hat. Hier werde ich angemistet, weil ich für zwei Personalräte bin. Der Bürgermeister hat im Senat darübergestochen und hat den Vorschlag der Senatorin weggedrückt. Wenn man sich in den eigenen Reihen uneinig ist, kann man doch jetzt nicht sagen, ich sei hier der Schuft.
Der wissenschaftliche Personalrat ist für mich keine ständische Frage, sondern eine Schlußfolgerung daraus, daß im medizinischen Bereich die Abhängigkeit der mittleren Ärzte von den Oberärzten sehr stark ist. Das muß verringert werden. Hier ist Mitbestimmung etwas Vernünftiges, und darum bin ich nach wie vor dafür, einen eigenen wissenschaftlichen Personalrat zu haben.
Es hat mich sehr irritiert, was Frau Sager am Schluß sagte, weil es wenig durch die Fakten gedeckt ist. Mein Mißtrauen ist natürlich auch begründet durch die Erfahrungen in dem OP-Skandal. Transparenz und Offenheit waren eben nicht die Markenzeichen dieser Behörde, die von einer grünen Senatorin geführt wird. Die Öffentlichkeit und das Parlament sind nicht darüber informiert worden. Der Wissenschaftsausschuß, der das UKE-Gesetz beraten hat, ist nicht darüber informiert worden. Das haben die Grünen früher „Nichttransparenz“ und „Nichtoffenheit“ genannt. Jetzt erfahre ich, daß sie mit einem Abgeordneten – das war natürlich Ihr grüner Kollege – gesprochen haben.
SPD und CDU sind über die Ausmaße dieses Skandals nicht informiert worden. Das ist die grüne Transparenzpolitik von heute.
Nicht in Ordnung, Frau Senatorin, ist auch Ihr Hinweis, Sie setzten keine Kommission zur Wahrheitsfindung ein, weil das der Aufgabenbereich der Staatsanwaltschaft sei. Dann kümmerten Sie sich aber sieben, acht oder neun Monate nicht darum, was die Staatsanwaltschaft herausbekommen hat. Sie sagten, die müsse autonom arbeiten oder Kooperationen gingen nicht zwischen verschiedenen Zweigen des Staates. Sie hätten aber der Staatsanwaltschaft mitteilen können, Sie hätten darauf verzichtet nachzuprüfen, was die Wahrheit ist. Wenn ich dann die Staatsanwaltschaft frage – unschuldig, wie es meine Art ist –,
ob die Behörde gefragt habe, wie es denn vorangehe, ist die Antwort Nein. Damit hat also Frau Koppke recht. Sie waren an der Aufarbeitung dieses Skandals desinteressiert. Das ist die Sachlage.
Wenn ich schließlich höre, Frau Sager, warum diese Kommission so spät eingesetzt wurde, nimmt mir das den Atem. Sie sagen, weil ein Mitglied aus der Ethik-Kommission nicht gefunden worden ist. Frau Sager, ich habe Ihnen den Vorwurf gemacht, daß Sie die Kommission nicht im letzten November eingesetzt haben. Die Tatsache, daß Sie Ihre Kommission nicht vollständig besetzt bekommen haben, weil eine Person aus der Ethik-Kommission fehlte,
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entschuldigt gerade mal vier Wochen. Ich rede von zehn Monaten. Sie haben diese Kommission erst eingesetzt, als die Öffentlichkeit auf Sie einschlug und Ihnen vorwarf, diese Behörde tue nichts. Als es dann in den Zeitungen stand und wir darüber debattiert haben, haben Sie die Kommission eingesetzt. Wenn Sie jetzt lächerlicherweise die letzten vier Wochen als Entschuldigung mit hineinziehen, weil Ihnen ein Ethik-Mensch abhanden gekommen ist, neun Monate aber nichts getan haben, dann zeigt das Ihre ganze Unernsthaftigkeit zu diesem Thema. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit dem Vorhaben, dem UKE rechtliche und wirtschaftliche Selbständigkeit zu geben, haben Senat und Bürgerschaft in zwei Legislaturen erhebliche Probleme gehabt. Als Frau Sager das Ressort übernahm oder das Ressort Frau Sager, scheiterte Frau Sager zunächst einmal mit dem Ansinnen, das UKE ganz aus der Universität herauszunehmen und danach dann eine Kooperationslösung zwischen Krankenhaus und Universität zu organisieren. Diese Trennung ist Ihnen, Frau Sager, von der CDU abgeraten und von der SPD untersagt worden, um das mit einzufügen, weil es bei Frau Fischer-Menzel nicht dabei war.
Es hat dann eine gewisse Zeit gekostet, das neue Konstrukt zu erstellen, und darum hat das Gesetz – ich sage das, weil wir nämlich der sofortigen zweiten Lesung heute widersprechen wollen –
den Wissenschaftsausschuß auch erst am 24. April dieses Jahres erreicht. Frau Fischer-Menzel, da kann man nicht sagen, wir haben schon acht Jahre darüber diskutiert. Das konkrete Gesetz in dieser Ausgestaltung hat vor keinen drei Monaten den Wissenschaftsausschuß erreicht, und wir hatten gleichzeitig auch noch das dicke Hochschulgesetz. Darum fühle ich mich von meiner Zusage, der zweiten Lesung Folge zu leisten, frei, denn wir haben den neuen UKE-Skandal.
Lieber Herr Kollege, der Senat hat von den Vorkommnissen im UKE gewußt und hat uns nichts davon gesagt.
Wir sitzen da im Wissenschaftsausschuß herum, und Sie sagen nicht, was da losgewesen ist. Aber von mir wird die Zusage eingeholt, einer zweiten Lesung nicht zu widersprechen. Nein, diese Zusage gilt dann nicht mehr.
Wir haben am Montag im Wissenschaftsausschuß in 75 Minuten einmal angefangen, ein bißchen an der Geschichte herumzukratzen, und haben dann abgebrochen, weil wir alle Fraktionssitzung hatten. Weitere Sitzungen werden kommen. Da kann man nicht sagen, verabschieden wir doch erst einmal das Gesetz und hinterher beraten wir es weiter. Das macht keinen Sinn. Darum widersprechen wir der zweiten Lesung.
Jetzt in der Sache. Bestandteil der Drucksache ist auch der Generalplan. Der Generalplan macht deutlich, daß die Mittelausstattung des Hamburger UKE unterdurchschnittlich ist. Die Mittelausstattung durch die Stadt Hamburg ist unterdurchschnittlich im Vergleich der alten Bundesländer. Gleichzeitig sagt dieser Generalplan, daß die Mitarbeiter des UKE immerhin mehr daraus gemacht haben, denn die Ergebnisse von Lehre und Forschung werden eine Stufe besser qualifiziert, nämlich als durchschnittlich. Das heißt, an den Mitarbeitern hat das Problem nicht gelegen,
sondern die staatliche Ausstattung, die hineingegeben wurde, war unterdurchschnittlich.
Gleichwohl bewerten die Gutachter nicht nur die Höhe der Mittel als kritisch, sondern sie notieren auch, daß einige Universitäten mit gleichen Mitteln sogar überdurchschnittliche Leistungen erbracht haben. Das – schreiben sie – liegt an internen Steuerungsmechanismen und an einer nicht flexiblen Vergabe der Ressourcen. Genau das war einer der Anlässe, zu diesem neuen UKE-Gesetz zu kommen. Darum habe ich dem ersten Drittel Ihrer Rede zustimmen können.
Es geht also in diesem Gesetz im groben darum, zweierlei sicherzustellen.
Erstens: Effiziente, aber transparente Regelungen, um selbständig handeln zu können und gleichzeitig klare Verantwortung zu schaffen.
Zweitens, daß die finanziellen Rahmenbedingungen so sind, daß ein verselbständigtes UKE auch in dieser harten Zeit finanziell überleben kann, wo Wettbewerb auch im Gesundheitsbereich einzieht. Überlebensfähig muß das gestaltet werden.
Nicht diskutieren wollen wir hier die Änderung der baulichen Struktur, obwohl wir wissen, daß das finanziell natürlich sehr wichtig ist.
Zunächst also zu den Finanzen. Angesichts zunehmenden Wettbewerbs auch im Gesundheitssektor kann das UKE nur überleben, wenn die finanzielle Anfangsausstattung so ist, daß es lebensfähig ist. Wir haben die Verantwortung immerhin für 7000 Mitarbeiter und 4000 Studenten. Das muß man sehen.
Das Modell des Senates unterstellt einen Rückgang der jährlichen Betriebskosten um 55 Millionen DM ab 2010, wenn ich das richtig sehe. Zur Begründung wird abstrakt auf sogenannte tiefgreifende Maßnahmen verwiesen. Das ist zwar im Haushaltsausschuß debattiert worden, wurde aber nicht quantifiziert. Welche der Maßnahmen wieviel erbringen soll, bleibt offen.
Die bauliche Konzentration habe ich erwähnt, aber wie das konkret gehen soll, steht dort nicht. Das Prinzip Hoffnung ist eingebacken in die Anfangssituation, in die anfangsfinanzielle Ausstattung des UKE. Das ist zuwenig.
Dann ist da das Problem der Altersversorgung, das indessen gelöst zu sein scheint. Dann ist da das Problem der Altlasten durch den Schadensersatz im Strahlenkomplex. Die Gesamtentschädigung der Strahlenopfer wird derzeit mit 127 Millionen DM beziffert. Ich erhalte immer wieder Hin
weise, und zwar nicht aus der Kanzlei Oltmanns/Funke, daß diese Einschätzung zu niedrig ist. Mit Ihnen kann man darüber nicht diskutieren. Das haben wir im Ausschuß gemerkt.
Das Gesetz aber verlangt den Übergang der Entschädigungszahlung vom Staat in das UKE. Wenn wir also hier einen Fehler machen, dann hat das neue UKE, das selbständig handeln soll, einen solchen finanziellen Mühlstein am Hals, daß es binnen kurzem wiederum am Tropf des Staates hängen wird. So, finde ich, kann man eine Verselbständigung nicht starten.
Herr Kollege, bei allem Zorn auf das, was dort im UKE vorgefallen ist, soll mit diesem Gesetz ein neues UKE gebaut werden. Man kann zwar schimpfen über den Strahlenskandal, den Operationsskandal, aber wir müssen uns bemühen, das neue UKE finanziell lebensfähig zu machen. Mein Vorschlag im Ausschuß ist gewesen, es wie bei der Bundesbahn zu machen, die Schadensregelung weiterhin – wie übrigens bisher – beim Staat zu belassen und dafür natürlich auch diesen Betrag von den Grundstücken nicht an das UKE zu übertragen, damit das UKE eine klare Linie hat; übrigens – wir haben das neulich in der Presse diskutiert –: die Opfer sehen es genauso.
Nun kommt noch der neue Skandal hinzu. Frau Sager sagt, diese Dinge mit dem Operationsskandal würden ins finanzielle Range nicht hineingehen. Das möchte ich im Ausschuß geklärt haben. Da ist einerseits die Privathaftpflichtversicherung dieses Professors, und zum anderen ist da die Betriebshaftpflicht des UKE. Frau Sager meint, die beiden Haftpflichtversicherungen würden den Schaden tragen. Da bin ich überhaupt nicht sicher,
denn wenn sie den Fall von grober Fahrlässigkeit haben, zahlt Ihnen keine Haftpflichtversicherung der Welt.
Das war ja nicht nur der Professor D. Da ist ein anderer Professor zu den Eltern von Lars gegangen und hat gesagt, der D. könne gut operieren. Es sind ja auch gleich mehrere Leute dabei. Sie haben doch da auch eine Art Organisationsverschulden im UKE. Das möchte ich wissen, wo denn diese Schadensersatzforderungen nachher landen. Keiner weiß, wie hoch das ist.
Deswegen muß das wieder in den Ausschuß.
Vorletzter Punkt ist der Personalrat. Man kann in den wenigen Minuten dieses große Gebiet nicht abgrasen.
Herr de Lorent, Sie wissen doch, wie erfolgreich Sie in der Politik gewesen sind. Deswegen haben die Grünen Sie doch nicht wiedergewählt. Nun hören Sie auf mit Ihren dauernden Zwischenrufen.
Sie tun immer so, als seien Sie im Besitz der Weisheit, aber in sachlichen Dingen sieht man Ihnen das nicht an.
Er hat doch nicht ein einziges Mal auch nur einen einzigen Millimeter Abstand von der Politik der Frau Sager gehabt. Er war in dem Sinne eigentlich überflüssig gewesen.
Das neue Gesetz schafft den wissenschaftlichen Personalrat ab. Die Debatte darüber schäumt hoch im UKE. Die Leute haben uns eindrucksvoll klargemacht, welche starke persönliche Abhängigkeit die Assistenzärzte und Fachärzte von den C4-Professoren haben. Selbst C3-Professoren sind zu einem großen Teil nur Zeitstellen.
Was gibt es denn dabei zu lachen, daß die abhängig sind? Sie amüsiert das, daß die Leute abhängig sind, Herr Schmidt.
Mich amüsiert das nicht, weil diese Abhängigkeit, Herr Schmidt, mir die Sorge bereitet, daß diese Menschen, von denen ein erheblicher Teil der Arbeit abhängt – Assistenzärzte, Fachärzte sind bei den Operationen dabei –, wenn die...
Kann der Herr nicht einmal aufhören zu quatschen? Seien Sie doch einfach einmal leise, Herr Schmidt. Ich lasse auch mal eine Minute zwischen meinen Zwischenrufen verstreichen.
Wenn die beiden Personalräte zusammengelegt werden – das haben wir im Wissenschaftsausschuß gehört –, passiert folgendes: Im wissenschaftlichen Personalrat sind bisher 13 Kollegen. Wenn der eingeht in den Gesamtpersonalrat, dann sind es vielleicht noch drei. Die müssen zu sämtlichen Sitzungsterminen, zu der breiten Palette der Sitzungstermine. Dr. Altendorf und Dr. Blank haben das doch eindrucksvoll geschildert. Das sind doch Ärzte, die davon etwas verstehen. Sie haben gesagt, daß die Vermutung ist, daß eine echte Vertretung dieser Fachärzte und Assistenzärzte bei dieser Regelung, die Sie wollen, nicht mehr stattfindet und daß damit die Abhängigkeit dieser mittleren Ärzte von den C4-Professoren um so größer wird. Die Gefahr, die wir doch deutlich bei diesem Skandal gesehen haben, daß die nichts mehr sagen, weil sie total abhängig sind von den C4-Professoren, wird um so größer. Deswegen wollen wir im Ausschuß noch einmal geprüft haben, ob dieses wirklich das Richtige ist. Meine Vermutung ist, Sie machen dort einen gravierenden Fehler.
Die Zeit ist kurz. Darum sage ich Ihnen noch einmal: Ein weiterer grundsätzlicher Fehler dieses Gesetzes ist, daß Sie zwar eine betriebliche Selbständigkeit des UKE haben wollen, aber sie gleichzeitig wieder abschaffen. Sie wollen eine betriebliche Selbständigkeit, aber Sie geben ein Kuratorium vor, in dem der Senat die Mehrheit hat.
Dort sind zuwenig externe Leute, die einen wirklichen Sachverstand haben. Sie haben einen Lenkungsdurchgriff des Staates, Sie haben in dem Gesetz auf eineinhalb Seiten die Eingriffsmöglichkeit des Kuratoriums in fast jede Detailregelung und sprechen dann noch von Verselbständigung.
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Ich könnte Ihnen diese 15 Punkte aufzählen. Das Kuratorium muß bei wichtigen Einzelpunkten gefragt werden. Dann ist das Ganze keine Verselbständigung mehr. In dem kommenden Wettbewerb der Krankenhäuser wird das UKE schon aufgrund dieser Tatsache keine rechte Chance haben.
Ich fasse zusammen: Sie haben in der Präambel zu diesem Gesetz eine Vielzahl Dinge richtig formuliert, aber sie holen es durch die konkrete Wirklichkeit Ihrer gesetzlichen Ausgestaltung wieder zurück. Sie haben ferner die Dinge nicht berücksichtigt, die wir jetzt ganz offensichtlich an dem Operationsskandal sehen können. Deswegen beantragen wir zunächst einmal die Rücküberweisung dieses Gesetzes an den Ausschuß. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Ich habe nur ein paar kurze Bemerkungen, und ich möchte das Ganze jetzt auch eher nach unten ziehen.
Wenn gesagt wird, ich vertrete hier Positionen, die in CDULändern nicht vertreten werden, kann das gelegentlich mal sein, das erlaube ich mir auch. Ich nehme jetzt mal das Beispiel, das Sie genannt haben. Wenn man sich andere Bundesländer anguckt, egal, ob sie SPD- oder CDU-regiert sind, findet man sehr wohl – beispielsweise bei der Kuratoriumslösung – externe Sachverständige.
Um ein SPD-regiertes Land zu nehmen: In NordrheinWestfalen besteht das Kuratorium aus neun Personen bei drei externen Sachverständigen. Als Landesvertreter sind nur zwei von neun dabei. In Baden-Württemberg ist das Verhältnis ungefähr ebenso.
Das Gremium besteht aus acht Personen, und die Zahl der Landesvertreter beträgt zwei. Bei Ihnen dagegen sind von zwölf aber sechs Personen vertreten und das mit einem Stichentscheid des Senats. Sie verselbständigen und ziehen die Verselbständigung aber gleich wieder zurück, indem Sie solche Sicherheitsinstrumente einbauen, daß der Staat alles machen kann.
Herr Zamory, Sie haben sich gelobt, weil Sie bei diesem Gesetz über Medizinsoziologie und Zahnprävention aktiv geworden sind. Das ist ja ehrenhaft, aber wir reden hier doch über grundlegende Gesichtspunkte.
Zum Kollegium: Wir müssen die Chefs irgendwie mit einbetten. Ich will sie gar nicht im Kuratorium oder Vorstand haben, das ist gar nicht der Punkt. Wir müssen aber dafür sorgen, daß es keine Spaltung im neuen UKE gibt. Wir müssen die beteiligten Leute, die real existieren, in irgendeiner Weise anständig mit hineinnehmen und sauber mit ihnen umgehen.
Das ist das, was wir gesagt haben, und das finde ich auch richtig.
Ich komme noch einmal auf die Kritik von Herr Marx zurück, daß ich einerseits dafür plädiere, den Staat hineinzunehmen, und ihn andererseits herauslassen will. Aber man muß doch einen Unterschied machen. Herr Bull, Ex-Innenminister und SPD-Mann, hat das sehr deutlich gesagt. Übrigens hat es in der Anhörung des Ausschusses niemanden gegeben, der die Zusammensetzung des Kuratoriums nicht kritisiert hätte – damit hier nicht der Eindruck entsteht, als ob nur wir diese Meinung hätten. Sie waren diejenigen, die mit Ihrem Gesetz kritisiert worden sind. Ich habe es hier vorliegen, von Montgomery, SPD, bis sonstwo hin haben alle gesagt, daß das mit dem Kuratorium falsch ist.
Wir haben das gesagt, was die anderen dort auch so gesehen haben. Wir sind der Meinung, daß eine Doppelkontrolle, wie Sie sie hier institutionalisieren, nicht richtig ist.
Mit dem Stichentscheid nehmen Sie sich eine über fünfzigprozentige Mehrheit des Senats in die Entscheidungs
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und Lenkungsgremien hinein – nicht in die Kontrollgremien, das ist der Unterschied –, was bedeutet, daß Sie den vollen Lenkungsdurchgriff haben. Zusätzlich nehmen Sie in das Gesetz noch eine Rechtsaufsicht der Behörden. Das heißt, Sie beaufsichtigen sich selbst. Das kennen wir ja in Hamburg, aber das will ich nicht, weil eine Selbstkontrolle in Hamburg immer zu Schaden geführt hat.
Frau Fischer-Menzel, bei Ihrer Vergangenheit sollten Sie diesen Punkt sehr ernst nehmen.
Da ich gerade bei Ihnen bin, noch eine letzte Anmerkung hierzu – unsere Redezeit ist völlig im Eimer. Sie haben gesagt, die drei Gründe der Rücküberweisung zögen nicht. Dazu will ich Ihnen folgendes sagen: Nehmen wir den finanziellen Rahmen. Ich habe darauf aufmerksam gemacht, daß es als Folge dieses Operationsskandals zu Zusatzkosten kommen kann. Nun wußten wir nicht, daß die Senatorin mit einem Mal den in unseren Augen richtigen Weg genommen hat, den ich im Wissenschaftsausschuß vorgeschlagen habe, daß man die Positiva und Negativa der Folgekosten des Strahlenskandals aus dem UKE herausnimmt und beim Staat beläßt, um dem neuen UKE nicht so einen Mühlstein an den Hals zu hängen. Wenn es jetzt in diese Richtung geht, ist es wunderbar, dann hat mein Vorschlag wohl etwas Richtiges bewirkt. Bislang haben Sie immer gesagt, Sie wollen die Folgenabwicklung beim UKE lassen. Wenn Sie aber alle Altlasten beim UKE lassen, entsteht ein selbständiger Betrieb, der nicht leben kann. Im Zusammenhang mit dem Operationsskandal ist es möglich – das habe ich gehört –, daß die Haftpflichtversicherungen sagen: Das zahlen wir doch nicht, wenn ihr euch so seltsam benommen habt.
Wenn bezüglich der Personalratsstruktur darauf hingewiesen wird, daß im UKE eine freie Äußerung nach außen nicht möglich war, aber gleichzeitig der wissenschaftliche Personalrat abgeschafft werden soll, heißt das doch, daß die Abschaffung des Personalrats durch dieses Gesetz solche Skandale eher ermöglicht. Das ist doch ein Zusammenhang, Frau Fischer-Menzel – hören Sie bitte zu, wenn ich auf Sie antworte, gnädige Frau.
Der letzte Punkt betrifft die Kontrollinstrumente. Ich würde es im Ausschuß gern einmal durchspielen, wie dieser Operationsskandal abgelaufen wäre, wenn wir das neue Gesetz hätten. Ich möchte gerne sehen, was dadurch verändert würde. Sie behaupten, daß mit dem neuen Gesetz solche Operationsskandale nur noch sehr schwer möglich wären; das möchte ich gern sehen.
Ich sage Ihnen: Sie kriegen Ihr Gesetz in dieser Legislatur. Ich weiß, daß Sie nervös sind, weil die Legislatur nur noch eine Sitzung hat. In der können Sie ja die zweite Lesung machen.
Dann werden wir das Gesetz mit einer Novelle in der nächsten Legislatur in richtige Formen bringen; wir machen es dann hinterher.
Ich verhindere nicht Ihr Gesetz, ich bestehe nur darauf, daß wir als Parlament die Möglichkeit haben, wenn ein neuer Skandal kommt, daß bei einem Gesetz nicht fünf Minuten vorher darüber abgestimmt wird, sondern wir es noch mal
zurücküberweisen, um darüber nachzudenken. Wir wollen es nämlich seriös tun. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Dies ist ein Bereich, in dem man Dinge eigentlich gar nicht glauben mag, die da zu sehen sind. Ein Chirurg operiert am offenen Herzen, obgleich er das Schnittmesser nicht mehr ruhig führen kann; und dies nicht einmal, nicht zweimal, sondern einundzwanzigmal.
Klage wurde zunächst im Falle eines kleinen Jungen erhoben, bei dem der Chirurg die Schnitte am Herzen wohl so grob legte, daß große Blutungen auftraten. Nun verstärkte ein weiterer Faktor das Desaster. Da weder UKE noch Wissenschaftsbehörde die Dinge dieser Sache bekanntgemacht haben, will ich das jetzt tun. Eine Herzlungenmaschine mit gelegten Kanälen, die nötig war, war nicht betriebsbereit. Nach den Voroperationen des Jungen, so sagen die Experten, sei klar gewesen, daß bei der Operation dieses Notfallsystem bei schwieriger Venenlage in Funktion hätte sein müssen. Das In-Funktion-Bringen der Herzlungentechnik kostete dann über eine Viertelstunde, und damit war die Unterversorgung des Hirns des kleinen Jungen manifest; er wird sich davon nie erholen.
Über andere Fälle zu sprechen, ist die Zeit zu knapp; wir kennen diese auch nicht genügend.
Was wir kennen, ist, daß der Operateur von seinem Tun nicht abgehalten worden ist. Dies hätte immerhin innerhalb der Professorenschaft erfolgen können. Was wir kennen, ist, daß aus dem Team heraus nichts nach außen gedrungen ist und weiter so gemacht wurde. Dies zeigt die kategorische Abhängigkeit der Assistenzärzte von den C4-Pro
fessoren, und die wird morgen eine wichtige Rolle beim neuen UKE-Gesetz spielen, das diese Abhängigkeit noch verstärkt.
Was wir auch kennen, ist, daß Behörde und Senatorin schon am 15. September des vorigen Jahres von UKE-Mitarbeitern über diese Operationen informiert wurden. Die Behörde hat dann monatelang Herrn Leichtweiß über die Anzahl dieser Operationen befragt. Eine Anmerkung zur Senatorin: Ich sehe, daß Sie körperlich lädiert sind, und möchte Ihnen bei dieser Gelegenheit die Genesungswünsche der Fraktion aussprechen. Das hindert mich aber nicht daran, die Fakten zu nennen.
Erstens: Bis zum gestrigen Tag, neun Monate lang, hat die Behörde es nicht für nötig gehalten, eine objektive Begutachtung der Sache durch externe Fachleute zu veranlassen. Ich kann kaum glauben, daß erst jetzt damit begonnen werden soll. Dies läßt sich auch nicht, Frau Sager, durch Hinweise auf ermittelnde Staatsanwälte entschuldigen.
Zweitens: Die Behörde hat wenigstens eines erreicht, nämlich eine neue Regelung für Ärzte, die aus Krankheit zurückkehren.
Und drittens: Ein Wort des Mitleids an die Eltern von Lars ist von der Behörde und der Senatorin bis heute in der langen Zeit nicht gekommen.
Die eigenartige Adaption der Ereignisse durch die Senatorin macht sich ferner daran fest, daß die Öffentlichkeit zuerst durch die Medien informiert wurde. Weder hat die Kollegialität im UKE etwas herausdringen lassen, noch hat die Senatorin davon berichtet, die früher als grüne Abgeordnete in solchen Fällen die Exekutive mit Strafpredigten und Strafanzeigen gequält hätte. Eigenartig ist auch, daß ein anonymes Schreiben die Sache überhaupt erst aufgedeckt hat.
Viertens haben Behörde und Senatorin das Parlament und den Wissenschaftsausschuß überhaupt nicht informiert, obwohl wir monatelang gemeinsam am neuen UKE-Gesetz und an Fragen der Qualitätssicherung gesessen haben; kein Wort der Senatorin, auch nicht über mögliche finanzielle Folgen.
Hinzu kommen die eher komischen Bewertungen der Senatorin im „Hamburger Abendblatt“, als sie so trocken sagte, da ist verfahrensmäßig etwas schiefgelaufen – „etwas schiefgelaufen“ als Vokabel für solch eine Situation.
Es ist daher so, wie eine große Zeitung schrieb, daß das Sicherheitssystem des medizinischen Apparats und auch die Aufsicht darüber versagt haben; und versagt hat auch die politische Verdauung der Affäre im Senat.
Wie es aussieht, werden wir morgen an diesem Ort um 16 Uhr erleben, daß Sie versuchen, das UKE-Gesetz durchzuprügeln, statt es im Lichte dieser neuen Vorkommnisse und dieser neuen Verhältnisse nachzuberaten. Darum kündige ich Ihnen eines an: Morgen um 16 Uhr wird es hierüber an dieser Stelle Streit geben. – Vielen Dank.
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Monsieur le President! Da die Loblieder auf die Wege des neuen Hochschulgesetzes bereits gesungen worden sind, im Tenor- und im Baßregister, werde ich mich auf die Punkte konzentrieren, deretwegen wir nicht zustimmen.
Im Grundsatz ist die Verstärkung der Autonomie der Hochschulen eine richtige Sache, da haben Sie recht, wir begrüßen es, denn eine ganze Reihe der Regelungen ist auch akzeptabel, daran gibt es keinen Zweifel.
Von unseren 16 Änderungsanträgen, zumeist entstanden aus der großen Anhörung zu diesem Gesetz, haben Sie jedoch 15 verworfen.
Deshalb können wir am Ende zu diesem Gesetz nur unser Nein geben.
Ach, wir werden uns alle in ein paar Monaten wieder sehen! Einige allerdings nicht, wie ich gelesen habe, Herr de Lorent. Es ist schade, ich werde es vermissen. Sorry, sehr traurig.
Wenn wir Hochschulen aus der staatlichen Detailsteuerung herausnehmen, wird sofort die Debatte beginnen, wie weit man gehen kann. Immerhin werden die Hochschulen vom Staat finanziert, und da kann man beispielsweise das Parlament nicht ganz herauslassen, weil das Haushaltsrecht ein Recht der Legislative ist.
Das Gesetz ist also in dieser Frage nicht konsistent. Zwar wird Autonomie gewährt, aber wenn Sie in den Paragra
phen 48 hineingucken, wird sie zum Teil gleich wieder zurückgeholt, weil sich dort der Senat das Recht gibt, alle Daten allein festzulegen, mit einer senatlichen Verordnung; alle Daten vom Studienvolumina über den Aufbau des Studiums bis zur Zahl der Prüfungsleistungen. Da sehen Sie, wie inkonsistent es ist, von mehr Autonomie zu reden, aber gleichzeitig bestimmt der Senat über alles. Das ist eins dieser typischen Dinge.
Das konterkariert die Autonomie. In Übereinstimmung mit den Hochschulen haben wir übrigens die Streichung dieses Paragraphen 48 beantragt, und Rotgrün hat das abgelehnt. Wenn Herr de Lorent eben gesagt hat, wir hätten keine wichtigen Anträge gestellt, haben wir hier doch mit Übereinstimmung der Hochschulen gefordert, den Paragraphen 48 zu streichen. Und Sie haben es verhindert, Herr de Lorent.
Um dabei zu bleiben, was das Verhältnis zum Staat betrifft, wollen wir wie Rotgrün – da stimmen wir im Grundsatz wieder zu – eine Regelung in Ziel- und Leistungsvereinbarungen. Wir haben bei deren Ausarbeitung aber beantragt, Staat und Hochschulen ins Boot zu ziehen; das ist anders. Wir haben in der Anhörung allesamt Klagen gehört und wollen daher den Staat und die Hochschulen daran beteiligen.
Wir haben ferner beantragt, festzulegen, was genau Gegenstand dieser Ziel- und Leistungsvereinbarungen sein sollte. Sie müssen eine gewisse Präzision haben, und dazu müssen gewisse Dinge geregelt werden. Das haben wir konkret hineingeschrieben, während Sie es nicht drin haben.
Wir wollen die Vereinbarung zu den Ziel- und Leistungsvereinbarungen in der Bürgerschaft haben, weil es immerhin darum geht, einen beachtlichen Batzen Geld – und wir haben das Etatrecht – an diese Hochschulen zu geben. Wir möchten gern – damit das Parlament nicht gänzlich außen vor steht – wenigsten die Vorlage der Ziel- und Leistungsvereinbarungen haben.
Dieses ist in meinen Augen auch ein demokratischer Punkt, und Sie haben auch diesen Antrag abgelehnt.
Es geht um mehr Autonomie. Das bedeutet Stärkung der Selbststeuerung in einer Hochschule. Das ist richtig. Dort muß es Effizienz und Entscheidungskompetenzen geben, damit wir kein Vakuum an Entscheidungen haben.
Wenn wir aber auf die unmittelbare Steuerung durch die Exekutive verzichten, dann muß natürlich irgendwo ein Controlling installiert werden. Wo wird es nun installiert? Ich meine jetzt das Controlling innerhalb der Hochschule. Das verlangt eine konsequente Trennung der Leitungsund Kontrollfunktionen in der Hochschule.
(Jan Peter Riecken SPD: Controlling ist auch mehr als das! Dies liefert aber das Gesetz nicht. Wenn Sie sich den Pa- ragraph 86 angucken, sehen Sie, daß die Präsidentin oder der Präsident einer Hochschule den Vorsitz genau in den (Wolfgang Marx SPD)
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Gremien führt, die die Kontrolle auszuführen haben. Das ist doch nicht Kontrolle, und es ist auch nicht demokratisch. Das ist einfach weggebügelt worden.
Hochschulsenat und Großer Senat haben als Vorsitz den Präsidenten, sollen aber prüfen, wie das Ganze läuft. Darum haben wir beantragt, den Präsidentinnen oder Präsidenten nicht den Vorsitz in diesen Gremien zu geben. Und was haben die Superdemokraten von Rotgrün getan? Sie haben es wieder abgelehnt.
Genau, Herr Schmidt, einer Ihrer letzten Zwischenrufe, muß ins Protokoll; bei euch ist ja ganz schön Aderlaß, das weiß ich.
Bedenken Sie, die Präsidentinnen und Präsidenten erhalten Richtlinienkompetenz; ein hehres Wort. Man kann die Vizepräsidenten vorschlagen, man leitet – man sollte ich jetzt nicht sagen –, Mensch leitet den Hochschulsenat und den Großen Senat. Da besteht in der Tat ein klarer Druck für die Präsidentschaft. Jeder gremienerfahrene Mensch hier bei uns – sind wir doch, nicht? – weiß, welche Macht die Vorsitzführung in einem Gremium hat. Darum haben wir beantragt, den Präsidenten die Vorsitzführung wegzunehmen. Aber dieses demokratische Gedankengut haben Sie offenbar nicht.
Sie haben gesagt, die Präsidenten waren alle dafür, wie Herr Lüthje; das ist vollkommen klar, er ist immer dafür, was hier so passiert. Die Präsidentinnen und Präsidenten Hamburgs haben über dieses Gesetz ihr „Glück“ gezeigt, das ist klar, weil es sie so stärkt, daß sie alles machen können, was sie wollen. Darüber freuen sie sich natürlich.
Das ist keine Kunst.
Ganz anders und lang wurden die Gesichter bei denen, die nicht in der Präsidialebene der Hochschule sind. Erinnern Sie sich doch mal an die Anhörung, die wir mit Vertretern aus den Fachbereichen hatten. Deren Gesichter wurden lang, denn sie leisten die eigentliche Kernaufgabe der Universität.
Man muß es sich einmal vorstellen. Die Kernaufgabe der Universität ist Forschung und Lehre. Diese Leute, die das konkret leisten – das tut ja nicht das Präsidium! –, kamen noch nicht einmal im Gesetz vor. Erst auf mühseliges Drängen hat man es im Gesetz erstmals benannt. Ich finde, man muß diejenigen, die wirklich die Arbeit an den Hochschulen leisten, auch im Gesetz erwähnen und ihre Rechte stärken. Das finde ich demokratisch.
Ihr habt die 68er Gedanken alle vergessen, seit ihr an der Regierung seid.
Wir haben also beantragt, daß die Aufgaben im allgemeinen in den dezentralen Selbstverwaltungseinheiten wahrzunehmen sind und nur wenn notwendig auf die zentralen oder fachübergreifenden Ebenen gegeben werden. Das haben die Grünen früher auch gesagt, aber sie haben das alles vergessen, seit sie regieren. Subsidiarität nennt man
das auf Hochdeutsch. Wir haben das beantragt, Sie haben es abgelehnt.
Weiterer Punkt: Da gibt es bei Teilen Hamburger Hochschulen Sorgen um die Qualität. Daher haben wir beantragt, die Qualität der Arbeit in Forschung und Lehre, die Qualität zur Förderung des Nachwuchses und zur Erfüllung des Gleichstellungsauftrages zu checken, und zwar systematisch und regelmäßig zu evaluieren. Dazu haben wir gesagt, daß die Hochschulen das Verfahren selbst festlegen können. Selbst diese softe Formulierung hat Rotgrün abgelehnt, und das in einer Zeit, wo Wettbewerb zwischen den Hochschulen einzieht.
Sie erinnern sich an die Serie von Rankings, die wir in den letzten Monaten gehabt haben, bei denen die Hamburger Hochschulen zum Teil nicht gut ausgesehen haben. Sie wollen nicht das, was wir hineingeschrieben haben, eine systematische und regelmäßige Bewertung der Leistung. Das finde ich schwach.
Wir wollen einen echten Hochschulrat – Herr de Lorent oder war es Herr Marx, der das eben falsch gesehen hat –
mit Persönlichkeiten aus der beruflichen Praxis, aus Wissenschaft, Wirtschaft und Kunst etablieren. Diesem Hochschulrat – und das ist der Unterschied zwischen unseren und Ihren Vorstellungen – sind dann die Ergebnisse der Evaluierung vorzulegen, mit denen er etwas machen soll.
Dieser Hochschulrat muß Stellung beziehen zu den Berichten der Präsidentinnen und Präsidenten, zu den Forschungsberichten und zum Budgetplan. Und was haben Sie gemacht? Sie haben es abgelehnt.
Wir haben dann wie die SPD in Niedersachsen, Ihr Minister Oppermann, gewünscht, daß den Hochschulen Intensivstudiengänge für diejenigen ermöglicht werden, die leistungsfähig sind und schneller durch die Hochschule wollen, als es Standard ist und es die Regelstudienzeit vorgibt. Sie haben dieses abgelehnt. Wir haben umgekehrt gebeten, Langzeitstudenten, die schon über zwei Jahre über die Regelstudienzeit hinaus sind, nicht mehr gebührenfrei zu stellen. Wir haben gesagt, die Hochschulen könnten allein entscheiden, wieviel. Selbst das haben Sie abgelehnt.
Zusammenfassend ist zu sagen, daß das Gesetz eine Menge richtiger Schritte gemacht hat, die wir begrüßen. Es gibt aber eine ganze Menge Punkte, bei denen wir eine Korrektur für nötig halten, unabhängig von Ideologien. Ich habe ja keine rechts- oder linksradikalen Ideologien genannt, sondern Dinge, die eigentlich in einem gesunden Menschenverstand vorhanden sind.
Ich möchte zum Schluß noch auf zwei Punkte hinweisen. Erstens: Der Senat möge nicht sagen, daß mit diesem Gesetz die Misere der Hamburger Hochschulen gelöst wird. Die Misere besteht sehr heftig im finanziellen Bereich. Dieses Gesetz gibt überhaupt keine Garantie dafür – den rotgrünen Senat wird es nach September ja nicht mehr geben –,
daß die Finanzierung der Hamburger Hochschulen endlich dahin kommt, wo sie hin muß. Wir hatten die Vergleiche der Ausstattung der Hochschulen, und da lagen die von Ihnen geförderten Hochschulen in Hamburg eindeutig unter dem, was die anderen norddeutschen Hochschulen hatten;
von den süddeutschen gar nicht zu sprechen.
Dieses Gesetz beinhaltet zwar eine Menge an Regelungen, aber es gibt keine finanziellen Sicherheiten.
Und zweitens: Warum wir das Gesetz bis 2006 befristen wollen. Herr Marx, wir haben das Jahr 2006 bewußt nicht hineingeschrieben, weil es ein Wahltermin ist und wir an dieser Stelle nicht politisch argumentieren wollten. Wir wollten den Erneuerungsdruck manifest in das Gesetz hineinschreiben, damit es nicht wieder Jahrtausende dauert, bis die Erneuerung einer solchen Gesetzesmethodik passiert. Wir möchten schon jetzt gern den Druck mit hineingeben, damit sich der Gesetzgeber in absehbarer Zeit – wir haben mal 2006 gesagt – wieder darum kümmert, das Gesetz zu aktualisieren und zu modernisieren, denn Modernisierung ist etwas, das in der Hochschulpolitik in Hamburg not tut. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Ich frage mich, worüber Herr Zuckerer geredet hat. Ich habe eine Studie, finanziert von Bertelsmann, und die klingt etwas anders.
Ich liebe die Debatten über Rankings. Da gibt es immer wieder neue, und die SPD meldet die an, von denen sie meint, sie seien gut für sie, und die anderen werden verschwiegen. Und dann sagt sie, das hat die liebe SPD gemacht.
Hier werden Bundesländer verglichen, das heißt Stadtstaaten und Flächenstaaten. Nun wollen wir sehen, wie seriös das Ganze ist.
Die Studie gibt zwei Ranking-Listen. Die erste gibt die Reihenfolge der Bundesländer an – das ist das, wozu Herr Zuckerer einzig geredet hat – für einen sogenannten aggregierten Parameter, den Würzburger Experten ausgerechnet haben. Da steht Hamburg vorne. Im zweiten Ranking steht Hamburg nicht vorne, das ist aber das logisch saubere Ranking.
Beim ersten Ranking, in dem Hamburg auf Platz eins liegt, vergleichen die Autoren die Erwerbstätigkeit pro 100 Einwohner und sagen natürlich, daß die Stadtstaaten Hamburg und Bremen die Nummer eins und die Nummer zwei sind. Was sagt uns das politisch? Nichts. Das ist trivial für alle Großstädte, Herr Zuckerer.
Dann nimmt man die Arbeitslosigkeit mit hinein, und Bremen kippt etwas ab, und Hamburg bleibt auf Platz eins. Auch das ist trivial, weil wir eine Großstadt sind.
Der nächste Parameter: Bruttoinlandsprodukt. Aus demselben Grunde, weil wir ein Stadtstaat sind, ist bei uns natürlich und in Bremen auch wieder das Bruttoinlandsprodukt pro Kopf sehr viel höher. Was ist daran Politik? Das ist geopolitisch klar, weil wir ein Stadtstaat sind.