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Die Bürgerschaft (Landtag) hat dem Medienausschuss den 29. Jahresbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz und auch die Stellungnahme des Senats zur Beratung und Berichterstattung überwiesen. Als Vorsitzende des Medienausschusses möchte ich nachfolgend den Bericht für den Ausschuss erstatten! In seiner September-Sitzung legte der Medienausschuss die beratungsbedürftigen Schwerpunkte aus dem Jahresbericht des Landesbeauftragten fest. Zu diesen Beratungen zog der Medienausschuss den Landesbeauftragten, die Senatskommissarin für den Datenschutz sowie die betroffenen Ressorts hinzu. Die Ergebnisse der Beratungen im Einzelnen entnehmen Sie bitte dem vorliegenden Bericht des Medienausschusses mit der Drucksachen-Nummer 17/151.

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Es genügt, auf etliche Vorstöße von Innenminister Schäuble zu verweisen, mit denen er unter Verweis auf Gefahren des Terrorismus versucht hat, Stück für Stück den Datenschutz zurückzufahren. Der Datenschutz verkommt zur Handelsware. Das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung wird immer weiter eingeschränkt. Immer mehr persönliche Daten werden erfasst, gesammelt und ausgetauscht mit Eifer von staatswegen und mit Begierde von Privat. Damit aber wackelt eine entscheidende Säule der Demokratie. Bürgerinnen und Bürger werden gläsern, sie verlieren ihre Souveränität. Es ist daher höchste Zeit für ein modernes Datenschutzrecht des 21. Jahrhunderts. Der gläserne Mensch wird Stück für Stück von einer Angst erzeugenden Vision zu einer realen Möglichkeit.

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Ob Ihnen der Datenschutz und damit der Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Zugriffen des Staates tatsächlich ein Herzensanliegen ist, werden Sie bei einer Reihe von Abstimmungen dokumentieren müssen. Sie werden viele Gelegenheiten haben, gleichgültig ob Sie wieder über den Bundesrat, in Regierungsverantwortung oder von hier aus Position beziehen müssen. Sie werden Stellung beziehen müssen zur präventiven Wohnraum- und Telekommunikationsüberwachung, und Sie werden sagen müssen, wie Sie den Datenschutz stärken wollen. Beim Gesetzentwurf der Staatsregierung zum PAG ist es zum Beispiel so, dass dann, wenn auch im Rahmen bestehender Gesetze und auch bestehender Bundesgesetze vorgegangen wird, letztlich eine Verpfl ichtung zur Vorratsdatenspeicherung unabwendbar ist. Denn wie wollen Sie sonst auf Daten zurückgreifen, wie es der Entwurf des PAG verlangt?

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Wir werden sehen, ob es von ihrer Seite Gesetzentwürfe zu den Payback-Karten geben wird. Auch hier könnten wir uns eine Regelung vorstellen. Es gibt zwar einige Firmen – auch eine Münchner Firma –, die sich in einer Art Selbstverpfl ichtung zum Datenschutz bekennen, aber es gibt auch andere, die mit dem Datenschutz bei PaybackKarten wenig am Hut haben. Wir warten auch gespannt darauf, ob Sie eine Regelung für die Videoüberwachung im privaten Bereich – ich rede nicht von den öffentlichen Plätzen, sondern vom privaten Bereich – treffen werden.

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Denjenigen, der glaubt, dass die CSU nicht immer aktiv in Sachen Datenschutz war, erinnere ich an den Datenschutzbericht und an die Arbeit der Datenschutzkommission in Bayern, deren Vorsitzenden die CSU gestellt hat. Die Zusammenarbeit zum Beispiel mit dem Datenschutzbeauftragten ist hervorragend, was uns immer ein Anliegen war. Wie gesagt, man muss alles berücksichtigen, die Notwendigkeit von Datenerfassung und -speicherung, aber auch den Datenschutz. Man muss sich um ein ausgewogenes Verhältnis bemühen.

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Was die Sozialarbeit und die Betreuung, das SichKümmern um Kinder, häufig erschwert, ist, dass wir in Sachen Sozialdatenschutz in den Siebziger- und Achtzigerjahren gemeinsam das Kind mit dem Bade ausgeschüttet haben, mit der Folge, dass Sozialarbeiter oft ewig brauchen, um die von anderen staatlichen Stellen erhobenen Daten für ihre Arbeit nutzen zu können. Hier sollten wir – auch wenn ich weiß, dass der Datenschutz ein bisschen das Mark der Grünen trifft – überlegen, wie man dazu kommen kann, dass Datenschutz nicht dazu führt, dass wirksame Sozialarbeit zum Schutz von Kindern verhindert wird. Auch das werden wir im Bundesrat angehen.

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Für die CDU-Bürgerschaftsfraktion ging es in der Vergangenheit und geht es auch weiterhin um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt, und zwar vor Datenschutz – ich wiederhole nochmals – vor Datenschutz, Frau Möller.

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Ich frage die Landesregierung: Ist noch in dieser Legislaturperiode beabsichtigt, ähnlich den Regelungen im Bundesland Berlin die Aufsicht über den Datenschutz im öffentlichen und nichtöffentlichen Bereich bei der Landesbeauftragten für den Datenschutz und das Recht auf Akteneinsicht zusammenzuführen?

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Jede Bürgerin und jeder Bürger hat zudem das Recht, sich an den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zu wenden. Der Landesbeauftragte ist daher in einer besonderen Weise für die Informationsfreiheit zuständig. Wie im Datenschutz prüft er den Umgang der Behörden mit dem Recht der Bürgerinnen und Bürger und verfasst darüber jährlich einen Bericht. Der Bericht aus dem Jahre 2006 ist der erste dieser Art.

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Zur Datenlage bzw. dazu, aus welchen Gebieten es Anträge gibt: Ich weiß nur von Herrn Dr. Helming, dass aus allen unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Gebieten Anträge eingegangen sind. Ich weiß nicht, ob die Auskunft darüber dem Datenschutz unterliegt. Daher würde ich Sie bitten, entweder bei der Landesärztekammer - die ja die Entscheidung darüber trifft, ob es zulässig ist, sich weiterqualifizieren zu lassen diese Information einzuholen oder nachzufragen, ob dies dem Datenschutz unterliegt. Die Frage kann ich derzeit nicht beantworten, glaube aber, dem steht nichts entgegen.

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Herr Staatsrat, es geht ja in solchen Dienststellen auch im Wesentlichen um den Datenschutz. Sehen Sie den Datenschutz in diesem Gebäude als gewährleistet an?

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Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich für die Landesregierung dafür bedanken, dass wir bei der Erarbeitung dieses Gesetzentwurfs intensiv beteiligt waren. Ich glaube – dies darf ich auch nach den drei Wortbeiträgen meiner Vorredner sagen –, Datenschutz ist ein Bevölkerungsschutz, ein Persönlichkeitsschutz oder auch ein Schutz im Hinblick auf Arbeitnehmerrechte. Wir können alle davon überzeugt sein, dass Rheinland-Pfalz in Sachen Datenschutz auf einem sehr guten Weg ist.

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5. Mitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz in BadenWürttemberg vom 1. Dezember 2004 – Fünfundzwanzigster Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz in Baden-Württemberg – Drucksache 13/3800

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Wenn ich schon zum Ergebnis komme, ich muss den freilassen, dann muss alles, aber auch alles getan werden, dass diese Informationen an die Bewährungshelferin kommen. Es muss allerdings auch sichergestellt werden, dass diese Bewährungshelferin nicht, wie es im vorliegenden Fall war, noch 80 weitere Probanten zu betreuen hat, sondern es muss, wie es in anderen Bundesländern schon erfolgreich gemacht wird, die Bewährungshelferin speziell solch gefährlichen Tätern zugeteilt werden, und da muss man von dem üblichen Schlüssel 1:80 abweichen. Der mag ja noch in Ordnung sein, wenn es um Seriendiebe und alles Mögliche geht, aber nicht, wenn es um gefährliche Sexualverbrecher geht. Dann muss man den so eng, wie das Gesetz es überhaupt nur erlaubt, führen und es muss hinzukommen, die Polizei muss informiert werden, dass derjenige freigelassen wird. Und wer mir hier mit Datenschutz kommt, dem muss ich wirklich sagen, der soll das einmal den Betroffenen ins Gesicht sagen, den Opfern derjenigen, die umgebracht werden. Der soll denen einmal sagen, aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen wir die Polizei nicht informieren, wenn wir einen als gefährlich Erkannten freilassen, weil wir der Meinung sind, rechtlich müssen wir ihn freilassen. Meine Damen und Herren, da hört bei mir der Spaß mit Datenschutz auf. Hier gilt der Schutz der Allgemeinheit und da hat alles andere zurückzutreten. Das ist nicht erfolgt und es ist schlimm, dass solche Möglichkeiten vielleicht auch erst geschaffen werden müssen.

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Ich will den Anlass des Gesetzes, das, was Sie im Entwurf vorangesetzt haben, gar nicht so hochziehen. Für mich spielt weniger eine Rolle, dass es im Jahr 2008 bei privaten Unternehmen zu Überschreitungen gekommen ist. Ich glaube auch nicht, dass wir mit dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf ein solches Fehlverhalten in Zukunft tatsächlich ausschließen werden. Das wäre zu weit gegangen. Ich denke allerdings, dass durch die zunehmende Digitalisierung unserer Welt, was die Frage betrifft, wie digitale Medien, die Technik in unser alltägliches Leben eindringen, auch ein Stück weit über unser alltägliches Leben bestimmen, die Rolle des Datenschutzes steigen muss. Sie schreiben im vorliegenden Gesetzentwurf, der Bürger hätte es leichter, wenn er jetzt nicht mehr zwischen zwei Stellen wählen müsste, sondern nur noch eine Anlaufstelle hätte. Ich glaube, es hat den Bürger in der Vergangenheit weniger überfordert, zwischen dem Ministerium des Innern und der Landesdatenschutzbeauftragten zu wählen - das ist eine gegriffene Formulierung. Aber natürlich ist es ein Vorteil, wenn der Datenschutz im Land in einer Hand liegt. Es ist inbesondere auch deswegen ein Vorteil, weil effektiver und wirksamer Datenschutz auch damit zusammenhängt, inwieweit diejenigen, die die Kontrollbefugnisse, die das Fachwissen haben, die sich neuen technischen und rechtlichen Entwicklungen permanent anpassen müssen, dazu überhaupt die materiellen und personellen Ressourcen besitzen.

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Wir werden der Überweisung des Gesetzentwurfs zustimmen und werden vor allen Dingen in der Debatte des Innenausschusess und in den Ausschussdebatten insgesamt darauf achten, dass wir nicht nur eine Zusammenlegung bekommen, dass Datenschutz in Brandenburg aus einer Hand praktiziert wird, sondern dass die entsprechenden materiellen und personellen Befugnisse und Ressourcen vorhanden sind, um Datenschutz für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung in Brandenburg effektiv und wirksam ausführen zu können. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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Deshalb ist es gut, wenn Behörden zusammengefasst werden, wenn Datenschutz im Land Brandenburg in einer Hand liegt, weil nur so gewährleistet werden kann, dass der Datenschutz nicht aufgrund eines Kompetenzgerangels bzw. verschiedener Zuständigkeiten am Ende unter die Räder kommt. Ich halte die Zusammenlegung für hervorragend. Sie wird dazu führen, dass auf die Einhaltung der Gesetze besser geachtet werden kann, und zwar sowohl im öffentlichen als auch im nichtöffentlichen Bereich.

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Ich muss auch dem Datenschutzbeauftragten ein kritisches Wort sagen. Er sagt, die Maßnahme sei datenschutzrechtlich bedenklich. Er will dies aber nicht so hoch hängen. Ja, was ist das denn? Das ist datenschutzrechtlich unzulässig; das muss man deutlich sagen. Doch Sie nehmen es in Kauf und sagen: Der Datenschutz ist da nicht so wichtig. Aber ich sage Ihnen: Die Eltern müssen sich bis aufs Hemd entblößen, wenn sie einen Befreiungsantrag stellen. Die Lehrer müssen ihn dann prüfen. Was hat das noch mit Datenschutz zu tun?

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Gleiches gilt auch für den jetzt hauptamtlichen Landesbeauftragten für den Datenschutz, dessen Aufgabe es ist, die Einhaltung der Bestimmungen des Landesdatenschutzgesetzes und anderer datenschutzrechtlicher Vorschriften zu kontrollieren. In den vergangenen 16 Jahren sind die Anforderungen an den Datenschutz exponentiell gestiegen, sodass die Tätigkeit des Beauftragten jetzt im Hauptamt wahrgenommen werden soll, allerdings mit gleichzeitiger Einsparung von Personalkosten an anderer Stelle.

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Wir versprechen uns davon, dass mit der Zusammenlegung der beiden Bereiche des Datenschutzes nicht nur Synergieeffekte genutzt werden können, sondern auch der Landesbeauftragten für den Datenschutz eine höhere Bedeutung beigemessen wird und der Datenschutz insgesamt in unserer Gesellschaft eine größere Bedeutung erhält.

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mehr als zehn Jahren befasst sich dieser Landtag mit der Frage der Aufsicht über den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich. Eine stabile Komponente in dieser Dauerdiskussion war die ablehnende Haltung des CDU-geführten Innenministeriums gegenüber einer solchen Veränderung, die die Linke immer wieder mit einer langen Reihe parlamentarischer Initiativen herausgefordert hat. Zur gleichen Zeit sind die Anforderungen an den Datenschutz ständig gewachsen. Ich verweise dabei nur auf die explosiv ansteigenden technischen Möglichkeiten der Datenverarbeitung, denen viele Bürger nach wie vor mit großer Naivität begegnen. Das wirkt sich in besonderer Weise im nichtöffentlichen Bereich aus.

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So sind eben auch die Anforderungen an den Datenschutz gewachsen, mit dem wir uns hier befassen müssen. Deshalb ist es gut, dass das Gesetz, das jetzt vorliegt, diese Anforderungen in Teilen nachvollzieht, indem der Datenschutz im Land Brandenburg in einer Hand konzentriert wird. Deshalb vorab: Auch die FDP-Fraktion wird selbstverständlich zustimmen.

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Konkret geht es um die Regelung betreffend den Landesbeauftragten für den Datenschutz in dem Paragrafen 29 des Landesdatenschutzgesetzes. Gemäß Paragraf 30 DSG M-V kontrolliert der Landesdatenschutzbeauftragte die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften bei den öffentlichen Stellen. Gemäß Paragraf 33a Satz 1 DSG M-V ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz auch Aufsichtsbehörde für die Datenverarbeitung nicht öffentlicher Stellen.

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weil die NPD nach dem Beliebigkeitsprinzip fast auf jedes Thema aufspringt. Bislang war die NPD bestenfalls dafür bekannt, Datenschutz aus dem Blickwinkel wohlverstandenen Eigeninteresses zu betrachten. So ist ihr zum Thema Datenschutz in ihrer Programmatik vor allem immer nur eingefallen, die unverzügliche Abschaffung der Verfassungsschutzämter zu fordern. Warum eigentlich?

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Was die Nutzung der Geodaten und den Datenschutz betrifft: Frau Holbe, Sie hatten es hier angesprochen und Sie hatten auch die Veranstaltung, den „Tag der offenen Tür“ im Landesvermessungsamt angesprochen. Ich muss Ihnen sagen - ich weiß nicht, wie es Ihnen ging -, ich war schockiert, dass dort ein Wirtschaftsunternehmen aufgetreten ist und in seinem Vortrag dargestellt hat, wie toll es jetzt eine Immobilie bewerten kann, indem es einerseits vom Landesvermessungsamt die Geodaten bezieht und auf der anderen Seite auch in der Lage ist, für die umliegenden Immobilien genau zu sagen, wer wohnt da, wie alt sind die Leute, was verdienen die, welchem sozialen Status sind sie zuzuordnen. Ich will nicht behaupten, dass man das vom Landesamt hat, aber dass das dort auf einem Podium des Landesamts unwidersprochen blieb, halte ich für einen Skandal. Das hat mit Datenschutz nichts mehr zu tun.

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Da man nie sicher sein kann, wie kriminelle Energien zustande kommen, muss man Regelungen schaffen, damit die kriminelle Energie möglichst wenige Möglichkeiten hat, sich entfalten zu können. Deswegen macht es Sinn, dass sich eine Datenschutzkonferenz letzte Woche unter Führung des Ministers Schäuble zusammengesetzt und beraten hat, wie man bestimmte Verfahren besser regeln und noch mehr für den Datenschutz tun kann, denn Datenschutz ist auch Verbraucherschutz und beides gehört miteinander verbunden.

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Aus aktuellem Anlass ist der Datenschutz heute, anders als bis vor kurzem, wieder ein sehr wichtiges Thema in der öffentlichen Wahrnehmung. Als Schlussfolgerung der jüngsten Ereignisse geht es jetzt konkret um die Möglichkeit der Stärkung des Datenschutzes. Das Maßnahmenpaket, das auf dem einberufenen Gipfel des Bundesinnenministeriums so zügig vereinbart und mit neuen Botschaften versehen und verabschiedet wurde, muss nun auch in der Praxis Anwendung finden. Mit unserem Antrag „Datenmissbrauch bekämpfen – Datenschutzbewusstsein stärken“ wollen wir uns als Bundesland dafür einsetzen, dass eine rasche Umsetzung der Maßnahmen erfolgt, um endlich den Datenschutz ein Stück weiter voranzubringen.

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Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bedanke mich recht herzlich bei Ihnen für diese Anträge, die zur richtigen – wenn nicht vielleicht sogar zur höchsten – Zeit kommen, wie auch die Debatte in Deutschland. Ich glaube, dass es sehr still geworden war um den Datenschutz. Politik reagiert, wie Menschen insgesamt, oft erst, wenn sich Probleme auftun. Insofern hat das, was öffentlich diskutiert wurde und passiert ist, schon dazu beigetragen, das zu tun, worauf wir alle, die den Datenschutz im Auge haben, angewiesen sind, nämlich eine öffentliche Debatte, die uns hilft zu schauen, ob die gesetzlichen Regelungen noch zeitgemäß sind, und die uns auch hilft, neu in der Öffentlichkeit zu diskutieren, in welcher Lage wir eigentlich sind und was wir dagegen zu tun gedenken.

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Letzter Gedanke: Datenschutz ist so ein Thema, da gibt es einmal Konjunktur und da gibt es einmal keine. Jetzt gibt es gerade Konjunktur, das ist für alle die, denen der Datenschutz am Herzen liegt, eine gute Gelegenheit. Man muss das Eisen schmieden, solange es heiß ist, und ich verspreche Ihnen, dass der Senat das auch tun wird.

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Der Ministerpräsident hat mitgeteilt, dass der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Herr Ministerialdirigent Reinhard Vetter, mit Ablauf des Monats November 2005 in den Ruhestand getreten ist. Die Staatsregierung hat beschlossen, Herrn Leitenden Ministerialrat im Landtagsamt Dr. Karl-Michael Betzl dem Landtag für das Amt des Landesbeauftragten für Datenschutz vorzuschlagen.

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Nach Artikel 33 a der Bayerischen Verfassung ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz auf Vorschlag der Staatsregierung vom Landtag zu wählen. Die Amtszeit des Landesbeauftragten für den Datenschutz beträgt sechs Jahre. Wiederwahl ist zulässig. Die Wahl soll mit Wirkung vom 1. Februar 2006 erfolgen.