Monique Troedel

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Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vorab: Liebe Frau Dr. Sommer, ich hätte Ihnen für Ihren sogenannten Antrittsbesuch ein volles Haus gewünscht, denn wir haben Sie ja auch gewollt, aber es ist nicht nur Schatten: Bei etwas weniger Menschen reicht der Sauerstoff länger.
Nun zum Bericht, den ich für den Ausschuss halte! Die Bürgerschaft (Landtag) überwies in ihrer Sitzung am 21. April 2010 den 32. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz vom 26. März 2010 und in ihrer Sitzung am 29. September 2010 die dazu erfolgte Stellungnahme des Senats vom 24. August 2010 an den Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten zur Beratung und Berichterstattung. Der Ausschuss beschäftigte sich in seiner Sitzung am 29. Oktober 2010 mit dem 32. Jahresbericht sowie der Stellungnahme des Senats und stellte bei den nachfolgend aufgeführten Punkten Beratungsbedarf fest: Künstliche DNA, Stopp der Jugendgewalt, Datenschutzkonzepte beim Stadtamt Bremen – ein Dauerbrenner – BAgIS, ARGE, Jobcenter Bremerhaven und Auslagerung der Abrechnungsprüfung durch die Kassenärztliche Vereinigung Bremen. In seiner Sitzung am 29. Oktober erörterte der Ausschuss die beratungsbedürftigen Punkte mit der Landesbeauftragten für Datenschutz unter Hinzuziehung von Vertreterinnen und Vertretern der betroffenen Ressorts. Für die gute, stellenweise sehr kritikoffene Zusammenarbeit möchte ich mich im Namen des Ausschusses bei allen Beteiligten bedanken.
Zu den einzelnen Punkten nimmt der Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten wie folgt Stellung.
Künstliche DNA! Der Ausschuss hat zur Kenntnis genommen, dass die Landesbeauftragte für Datenschutz erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken gegen den Einsatz von DNA-Sprühanlagen durch Private hat. Das Markieren von Personen mittels künstlicher DNA stelle aus ihrer Sicht einen Grundrechtseingriff dar, für den als Maßnahme der Strafverfolgung durch Private keine gesetzliche Rechtfertigung existiere. Diese rechtlichen Bedenken gegen den Einsatz von DNA-Sprühanlagen werden vom Senator für Inneres und Sport nicht geteilt.
Um zumindest einen verantwortungsvollen Umgang der Betreiber mit den DNA-Sprühanlagen zu gewährleisten, haben sich die Landesbeauftragte und
der Senator für Inneres und Sport darauf verständigt, dass die Polizei künftig von den Betreibern die Einhaltung bestimmter Verpflichtungen einfordert. So sind unter anderem die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Umgang mit der Anlage zu schulen sowie deutlich sichtbare Hinweisschilder an den jeweiligen Gebäuden anzubringen. Der Ausschuss begrüßt, dass die Polizei in diesem Bereich durch die Kontrolle der Betreiber von DNA-Sprühanlagen eine größere Verantwortung übernimmt, nun müsse abgewartet werden, wie sich dieses Verfahren in der Praxis bewähre.
Stopp der Jugendgewalt! Der Ausschuss hat zur Kenntnis genommen, dass es aufgrund fehlender Rechtsgrundlagen aus datenschutzrechtlicher Sicht höchst problematisch ist, im Rahmen von behördenübergreifenden Fallkonferenzen Informationen über eine Person auszutauschen. Um diese rechtlichen Hürden zu überwinden, haben sich die Landesbeauftragte und die beteiligten senatorischen Dienststellen darauf verständigt, die Übermittlung der Informationen auf eine Einwilligung der Betroffenen zu stützen und entsprechend eine Einwilligungserklärung auszuarbeiten. Da die Erteilung der Einwilligung durch die Betroffenen auf freiwilliger Basis erfolgt und diese umfassend über die Bedeutung der Einwilligung aufgeklärt werden, hält der Ausschuss den gefundenen Weg für eine gute Lösung.
Datenschutzkonzepte beim Stadtamt Bremen! Der Ausschuss hat sich berichten lassen, dass das bislang fehlende und von der Datenschutzbeauftragten immer wieder geforderte Rahmendatenschutzkonzept beim Stadtamt Bremen nunmehr vorliege, ebenso wie das IT-Betriebskonzept. Ferner sei bereits damit begonnen worden, diese Konzepte in den Bereichen umzusetzen. Aufgrund von personellen Verstärkungen des Stadtamts in einzelnen Fachbereichen erhofft sich der Ausschuss, dass das Rahmenkonzept möglichst zentral mit Inhalten gefüllt wird und datenschutzrechtliche Erfordernisse künftig schneller umgesetzt werden können.
BAgIS, ARGE, Jobcenter Bremerhaven! Der Ausschuss hat zur Kenntnis genommen, dass es im Berichtsjahr zahlreiche Beschwerden über die mangelnde Vertraulichkeit der Gespräche zwischen Kundinnen und Kunden und BAgIS-Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegeben habe. Teilweise würden mehrere Gespräche in einem Raum geführt, oder es sei Sicherheitspersonal anwesend, sodass unbefugte Dritte diese sensiblen Gespräche mithören konnten. Die Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales sowie die BAgIS selbst sind sich dieses Problems bewusst und haben im Rahmen der räumlichen Möglichkeiten versucht, durch zusätzliche Sichtschutzwände ein größeres Maß an Vertraulichkeit der Gespräche zu schaffen, sie haben gegenüber dem Ausschuss jedoch auch deutlich gemacht, dass das Grundproblem aufgrund der eingeschränkten Raummöglichkeiten noch nicht
zu lösen sei, da die Raumkonzepte Einzelbüros für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht vorsehen und auch nicht zuließen. Eine Verbesserung der Einhaltung von datenschutzrechtlichen Bestimmungen sei aber bereits durch die entsprechenden Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Entfristungen zahlreicher Verträge erreicht worden. Ferner bestehe auch für das eingesetzte Sicherheitspersonal die Verpflichtung der Einhaltung von datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Auslagerung der Abrechnungsprüfung durch die Kassenärztliche Vereinigung Bremen! Die Kassenärztliche Vereinigung Bremen hatte die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns damit beauftragt, Daten der vertragsärztlichen Leistungsabrechnung einer Plausibilitätsprüfung und einer Prüfung der rechnerischen und sachlichen Richtigkeit zu unterziehen. Nach Auffassung der Landesbeauftragten für Datenschutz gibt es für diese Weitergabe von Sozialdaten keine einschlägige Rechtsgrundlage.
Der kassenärztliche Verband sowie die Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales teilen diese Rechtsauffassung nicht, sondern halten das Vorgehen für rechtlich zulässig. Dennoch hat die Kassenärztliche Vereinigung Bremen sich bereit erklärt, die Übermittlung der Daten an die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns zunächst einzustellen, da die Angelegenheit aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung auch dem Bundesministerium für Gesundheit zur Stellungnahme vorläge.
Der Ausschuss ist der Auffassung, dass zunächst abgewartet werden solle, wie sich das Bundesgesundheitsministerium in dieser Sache äußere. Zu gegebener Zeit werde sich der Ausschuss dann erneut mit diesem Fall beschäftigen. Es wird insbesondere zu prüfen sein, ob sich die getroffenen Aussagen zu dieser Fallkonstellation auf die Fälle der hausarztzentrierten Verträge anwenden lassen. Dies ist im Ausschuss einstimmig so beschlossen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Liebe Frau Dr. Sommer, es ist etwas voller geworden! Die Bürgerschaft überwies in ihrer Sitzung vom 21. April 2010 den Vierten Jahresbericht der Landesbeauftragen für Informationsfreiheit vom 26. März 2010 und in ihrer Sitzung vom 19. September 2010 die dazu erfolgte Stellungnahme des Senats vom 17. August 2010 an den Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten zur Beratung und Berichterstattung. Ferner wurde dem Ausschuss von der Bürgerschaft am 10. November 2010 das Erste Gesetz zur Änderung des Bremer Informationsfreiheitsgesetzes vom 21. September 2010 zur Beratung und Berichterstattung überwiesen.
Der Ausschuss hat den Vierten Jahresbericht, die Stellungnahme des Senats sowie das Erste Gesetz zur Änderung des Bremer Informationsfreiheitsgesetzes in seinen Sitzungen am 12. November 2010 und am 28. Januar 2011 beraten. Er ließ sich durch die Landesbeauftragte für Informationsfreiheit und die Senatorin für Finanzen über den aktuellen Stand und die Erfahrungen mit dem Informationsfreiheitsgesetz informieren. Intensiv erörtert hat der Ausschuss vor allem die im Vierten Jahresbericht vorgeschlagenen Gesetzesänderungen, die auch weitestgehend in das Gesetz zur Änderung des Bremer Informationsfreiheitsgesetzes übernommen sind.
Grundlage für die im Ersten Gesetz zur Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes vorgeschlagenen Gesetzesänderungen waren neben dem Vierten Jahresbericht auch die Erkenntnisse aus dem Evaluationsbericht des Bremer Informationsfreiheitsgesetzes, den das Institut für Informationsmanagement Bremen im Auftrag der Senatorin für Finanzen durchgeführt hat. Ein wichtiges Ergebnis der Evaluation war, dass eine Verlängerung des ursprünglich bis zum 1. Januar 2012 befristeten Gesetzes sinnvoll und notwendig ist, da es maßgeblich dazu beiträgt, staatliches Handeln für die Bürgerinnen und Bürger transparent zu machen.
Die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen beziehen sich auf folgende Punkte:
Erstens, das Gesetz soll vom Bremer Informationsfreiheitsgesetz in Bremisches Informationszugangsgesetz umbenannt werden, um deutlich zu machen, dass das Gesetz Zugang zu bestimmten bei den Behörden vorhandenen amtlichen Informationen gewährt.
Zweitens, es soll klargestellt werden, dass sich der Vorrang vor Regelungen zum Zugang zu amtlichen Informationen in anderen Rechtsvorschriften gegen über dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz nur auf solche bezieht, die den Informationszugang abschließend regeln. Der bisherige Wortlaut im Paragraf 1 Absatz 3 war in diesem Punkt nicht eindeutig, was zu Schwierigkeiten in der Praxis und zu einer restriktiven Anwendung des Informationsfreiheitsgesetzes führte.
Drittens, in Paragraf 6 Absatz 2 wurde eine Klausel eingeführt, die die Abwägung zwischen dem Informationsinteresse der Allgemeinheit und den schutzwürdigen Interessen des/der Betroffenen, insbesondere den Umgang mit Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, regelt.
Viertens, der neue Paragraf 7 Absatz 1 verdeutlicht, dass der Zugang zu Informationen auf formlosen Antrag hin gewährt wird, sofern der Antrag hinreichend bestimmt ist.
Fünftens, im Fall der vollständigen oder teilweisen Ablehnung des Antrags muss die Entscheidung schriftlich begründet werden.
Sechstens, die bisher in einer Rechtsverordnung festgelegten weiteren zur Veröffentlichung geeigneten amtlichen Informationen werden nun explizit in den Gesetzentwurf in Paragraf 11 Absatz 4 aufgenommen. Die Änderung dient der leichteren Auffindbarkeit für den Gesetzesanwender, die -anwenderin und verdeutlicht die Bedeutung und den Umfang der Veröffentlichung von amtlichen Informationen durch die bremischen Behörden.
Der Ausschuss befürwortet die vorgeschlagenen Änderungen und begrüßt es, dass die Anregungen aus dem Vierten Jahresbericht und der Evaluation zum großen Teil Eingang in das Änderungsgesetz gefunden haben. Kritisch sieht der Ausschuss allerdings die vorgeschlagene Änderung der Gesetzesbezeichnung von Informationsfreiheitsgesetz in Informationszugangsgesetz. Der bisherige Name des Gesetzes sei inzwischen eingeführt und weitestgehend bekannt und weise nach Meinung des Ausschusses zutreffend auf Inhalt und Zweck des Gesetzes hin.
Im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit sieht der Ausschuss mehrheitlich noch großen Verbesserungsbedarf. Insgesamt sei – und das habe auch die Evaluation gezeigt – das Informationsfreiheitsgesetz noch zu wenigen Bürgerinnen und Bürgern bekannt. Der Ausschuss hat diesen Bericht mehrheitlich bei Enthaltung der Fraktion der CDU beschlossen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag wurde am 10. Juni 2010 von allen Regierungschefs der Länder unterzeichnet. Der Präsident des Senats war durch Senatsbeschluss vom 20. April 2010 zur Unterzeichnung ermächtigt worden.
Das Inkrafttreten des 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrags ist für den 1. Januar 2011 vorgesehen. Mit Mitteilung des Senats vom 20. April leitete der Senat der Bürgerschaft (Landtag) den Entwurf des 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrags zu. Die Bürgerschaft überwies den Entwurf in ihrer Sitzung vom 19. Mai 2010 zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten, zukünftig Medienausschuss genannt. Mit Mitteilung vom 13. Juni 2010 leitete der Senat der Bürgerschaft den Entwurf eines Gesetzes zum 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag mit der Bitte um Beschlussfassung zu. Die Bürgerschaft (Landtag) hat das Gesetz in ihrer Sitzung am 24. August 2010 in erster Lesung beschlossen und an den Medienausschuss überwiesen. Der Ausschuss hat den 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag mehrmals – zuletzt in seiner Sitzung am 27. August 2010 – beraten.
Der 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag beinhaltet neben der Überarbeitung des Jugendmedienschutzstaatsvertrags in Artikel 1 auch redaktionelle Änderungen des Rundfunkstaatsvertrags in Artikel 2 und des Deutschlandradiostaatsvertrags in Artikel 3. Die Novellierung des Jugendmedienschutzstaatsvertrags basiert auf dem Evaluierungsbericht des Hans-Bredow-Instituts für Medienforschung und hat eine Verbesserung des Jugendschutzes in Rundfunk- und Telemedien zum Ziel. Im Ergebnis soll an dem bestehenden Modell der regulierten Selbstregulierung
festgehalten und dies deutlich verbessert werden. Ziel ist nicht eine verstärkte staatliche Kontrolle. Im Bereich der Internetangebote wird das bereits für Trägermedien geltende Alterseinstufungs- und Alterskennzeichnungssystem eingeführt, wobei die jeweiligen Alterskennzeichnungen von anerkannten Einrichtungen der freiwilligen Selbstkontrolle im Rahmen ihres Beurteilungsspielraums festgelegt werden. Mit der Möglichkeit der Alterskennzeichnung werden keine neuen Pflichten für Anbieter begründet, sondern für diese weitere Möglichkeiten zur Erfüllung der ohnehin schon bestehenden jugendschutzrechtlichen Pflichten geschaffen. Diese bestehen darin zu verhindern, dass Kinder und Jugendliche entwicklungsbeeinträchtigende Angebote wahrnehmen können. Neu für die Anbieter ist die Möglichkeit, diese Pflicht durch eine freiwillige Alterskennzeichnung von Internetinhalten in Kombination mit der Programmierung für Jugendschutzprogramme zu erfüllen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass es sich dabei um ein nutzerautonomes Instrument handelt und nicht um eine netzseitige Sperre. Den Eltern wird durch den Einsatz einer entsprechenden Software ermöglicht, für ihre Kinder den Zugang zu bestimmten Inhalten im Internet zu beschränken. Neben der Programmierung von nutzerautonom eingesetzten Jugendschutzprogrammen haben Anbieter wie bisher die Möglichkeit, durch geeignete Zugangssysteme den Zugang auf Nutzer zu beschränken, die das erforderliche Alter nachweisen, oder ihre Angebote im Hinblick auf Zeit und Umfeld zu beschränken. Der Ausschuss weist darauf hin, dass – anders als zum Teil in der Öffentlichkeit diskutiert – durch die Novellierung des Jugendmedienschutzstaatsvertrags keine Ausweitung des Anbieterbegriffs auf Zugangsprovider stattfindet. Wie bisher besteht keine Pflicht für Internetzugangsanbieter, Inhalte zu kennzeichnen oder zu sperren. In einer Protokollerklärung, die von der Freien Hansestadt Bremen mit initiiert wurde, unterstreichen die unterzeichnenden Länder noch einmal, dass die technische Umsetzung von Jugendschutzmaßnahmen nicht dazu führen dürfe, dass anderweitige Schutzvorkehrungen verpflichtend vorgeschrieben werden. Ferner stellen sie fest, dass die Kontrollpflichten von Anbietern für fremde Inhalte auch im Rahmen von Foren und Blogs durch diesen Staatsvertrag nicht erweitert werden. Zu erwähnen ist schließlich noch, dass durch die Novellierung des Jugendmedienschutzstaatsvertrags „jugendschutz.net” nunmehr auf Dauer finanziell abgesichert wird. „Jugendschutz.net” ist eine Einrichtung aller Länder und hat den Auftrag, jugendschutzrelevante Angebote im Internet zu überprüfen und auf die Einhaltung von Jugendschutzbestimmungen zu drängen. Als Ergebnis der Beratungen empfiehlt der Ausschuss der Bürgerschaft (Landtag), den 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zu ratifizieren. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich zum Bericht komme, möchte ich mich im Namen des Ausschusses bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Protokolldienstes und Frau Danèl vom Wissenschaftlichen Dienst bedanken, die uns in jeder Frage geholfen und unterstützt haben. Warum ich das heute noch einmal ausführlich sage: Es gab recht kurzfristig zusätzlich eine Anhörung. Also noch einmal herzlichen Dank für die Unterstützung und die Arbeit!
Als Vorsitzende des Medienausschusses möchte ich den Bericht zur Änderung des Radio-Bremen-Gesetzes kurz erläutern, der Ihnen mit der DrucksachenNummer 17/1207 vorliegt. Die Bürgerschaft (Land- tag) hat den Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in ihrer Sitzung am 16. September 2009 in erster Lesung beschlossen und ihn an den Medienausschuss zur Beratung und Berichterstattung überwiesen. Der Ausschuss hat die vorgeschlagenen Änderungen intensiv beraten und am 11. Februar 2010 hierzu eine öffentliche Anhörung durchgeführt.
Zu der öffentlichen Anhörung hat der Ausschuss die Senatskanzlei, die Intendanz, den Personalrat, die Frauenbeauftragte sowie die Vorsitzenden des Rundfunkrats und des Verwaltungsrats von Radio Bremen um Stellungnahmen gebeten. Ferner haben der Parlamentsausschuss für die Gleichstellung der Frau, die Zentralstelle für die Gleichberechtigung der Frau und der Bremer Frauenausschuss e. V. Stellung genommen. Allen Vertreterinnen und Vertretern wurde in der Anhörung die Gelegenheit gegeben, dem Ausschuss ihre Position ausführlich darzulegen.
Vor dem Hintergrund der umfassenden Novellierung des Radio-Bremen-Gesetzes vor zwei Jahren möchte ich zunächst darauf hinweisen, dass es sich bei den jetzigen Neuerungen, neben einigen inhaltlichen Änderungen und Klarstellungen, im Wesentlichen um notwendige Anpassungen des Radio-Bremen-Gesetzes handelt, die sich aus dem 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ergeben. Nach der öffentlichen Anhörung haben die Ausschussmitglieder der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen dem Ausschuss weitere Änderungsanträge vorgelegt, denen sich die Mitglieder der weiterhin im Ausschuss vertretenen Fraktionen angeschlossen haben. Die einzelnen Änderungsanträge sind in dem Ihnen vorliegenden Bericht und Antrag aufgeführt und werden von mir im Einzelnen nicht weiter erläutert. Auch hierbei handelt es sich im Wesentlichen um redaktionelle Anpassungen.
Zu den inhaltlichen Änderungen seien nur folgende Punkte kurz erwähnt: Unter anderem wird der Auf
trag von Radio Bremen neu definiert und an die Formulierung im Rundfunkstaatsvertrag angepasst. Danach wird Radio Bremen neben der verfassungsrechtlich garantierten Bestands- und Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beauftragt, die Angebote in zeitgemäßer Form anzubieten. Ferner wird klargestellt, dass der Auftrag der Anstalt auch in Telemedien eine umfassende Berichterstattung über das Geschehen im Staatsgebiet umfasst. Die Aufgaben des Rundfunkrats werden um die Durchführung des sogenannten Dreistufentests sowie den Erlass von Richtlinien zu den Themen Werbung, Sponsoring, Produktplatzierungen und Gewinnspiele ergänzt.
Hinsichtlich der Mitgliedschaft im Rundfunkrat wird klargestellt, dass eine Person dem Rundfunkrat nur für maximal zwölf Jahre als Mitglied angehören darf. Im Übrigen verfolgt die neue Regelung über ordentliche und stellvertretende Mitglieder des Rundfunkrats das Ziel, eine klare Definition des Mitgliedsstatus und der damit verbundenen Rechte zu erreichen. Bei dem Teilnahmerecht der Frauenbeauftragten und Mitgliedern des Personalrats an Sitzungen des Rundfunkrats war im ursprünglichen Antrag noch vorgesehen, diese auf öffentliche Sitzungen zu beschränken. Diese Änderung wurde sowohl in der Anhörung als auch im Ausschuss von verschiedenen Stellen kritisiert, sodass der Ausschuss jetzt vorschlägt, es bei der geltenden Rechtslage zu belassen, das heißt, der Frauenbeauftragten und den Vertreterinnen und Vertretern des Personalrats, wie bisher auch, die Teilnahme an nicht öffentlichen Sitzungen des Rundfunkrats zu ermöglichen.
Eine weitere Anpassung an den 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag betrifft die Vorschriften über die kommerzielle Betätigung der Rundfunkanstalten und dient der Vermeidung von Quersubventionierungen. Die rechtlichen Voraussetzungen für kommerzielle Tätigkeiten ergeben sich aus dem Rundfunkstaatsvertrag. Dem Verwaltungsrat wird in diesem Zusammenhang die Aufgabe übertragen, als zuständiges Aufsichtsgremium die kommerziellen Tätigkeiten der Anstalt zu überwachen. Wie bereits eingangs erwähnt, hat die Novelle des Radio-Bremen-Gesetzes in erster Linie zum Ziel, die Vorgaben des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags umzusetzen.
In der Anhörung wurden dennoch zahlreiche Vorschläge gemacht, durch welche weiteren inhaltlichen Änderungen das Radio-Bremen-Gesetz noch verbessert werden könnte. Diese weitergehenden Änderungsvorschläge hat der Ausschuss bewusst nicht weiter verfolgt, weil im Ausschuss Einigkeit darin besteht, dass grundsätzlichen inhaltlichen Änderungen eine Evaluierung des Radio-Bremen-Gesetzes vorausgehen sollte. Der Ausschuss hat beschlossen, eine solche zu Beginn der nächsten Legislaturperiode und vor Aufstellung der Kandidatinnen und Kandidaten für die nächste Wahl des Rundfunkrats vorzunehmen.
Im Hinblick darauf empfiehlt der Ausschuss der Bürgerschaft (Landtag), den Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Radio-Bremen-Gesetzes unter Berücksichtigung der vorgelegten Änderungen in zweiter Lesung einstimmig zu beschließen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich für den Ausschuss den Bericht abgebe, möchte ich mich bei Herrn Holst, unserem damaligen Landesdatenschutzbeauftragten, für die Arbeit bedanken. Es liegt schon lange zurück, dass er nicht mehr bei uns ist, aber ich denke, auch in Ihrem Namen ist es hier in der Bürgerschaft (Landtag) noch einmal ein Wort wert, ihm für die sachkundige, beharrliche und unterstützende Arbeit zu danken.
Wenn ich jetzt Ihnen, Frau Dr. Sommer, ein herzliches Willkommen übermittle, ist das ein bisschen deplatziert, es liegt schon viel Zeit dazwischen, aber wenn ich sage, schön, dass Sie da sind, und weiterhin gute Zusammenarbeit, ist es mehr als passend und stimmt.
Die Bürgerschaft (Landtag) überwies in ihrer Sitzung am 18. März 2009 den 31. Jahresbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz vom 27. Februar 2009 und in ihrer Sitzung am 1. Oktober die dazu erfolgte Stellungnahme des Senats vom 25. Au
gust 2009 an den Ausschuss – ich werde ihn zukünftig Medienausschuss nennen – zur Beratung und Berichterstattung. Der Ausschuss beschäftigte sich in seinen Sitzungen am 19. Juni und 30. Oktober 2009 mit dem 31. Jahresbericht sowie der Stellungnahme des Senats und stellte bei nachfolgenden Punkten Beratungsbedarf fest: administrativer Zugang am Dataport-Standort Bremen, Übermittlung von Meldedaten an Adresshändler, Entwurf eines Bundesmeldegesetzes, Überwachung auf der Diskomeile, aktualisierte KpS-Richtlinien und soziale Dienste bei der Justiz.
In seiner Sitzung am 30. Oktober 2009 erörterte der Ausschuss die beratungsbedürftigen Punkte mit der Landesbeauftragten für den Datenschutz unter Hinzuziehung von Vertreterinnen und Vertretern der betroffenen Ressorts. Zu den einzelnen Punkten nimmt der Medienausschuss wie folgt Stellung:
Administrativer Zugang am Dataport-Standort Bremen: Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass der administrative Zugang am Dataport-Standort Bremen noch nicht freigeschaltet worden ist. Derzeit wird daran gearbeitet, den Zugang zu Dataport so zu gestalten, dass die Sicherheitsanforderungen erfüllt sind. In dieser Hinsicht besteht sowohl nach Auffassung der Senatorin für Finanzen als auch der Landesbeauftragten für den Datenschutz noch Verbesserungsbedarf. Der Ausschuss weist nachdrücklich darauf hin, dass die datenschutzrechtlichen Belange unbedingt eingehalten werden müssen und die Schaffung einer konsolidierten Architektur von Dataport nicht zulasten des Datenschutzes gehen darf.
Übermittlung von Meldedaten an Adresshändler und Entwurf eines Bundesmeldegesetzes: Nach den melderechtlichen Bestimmungen dürfen die Meldebehörden im Lande Bremen Auskünfte über im Melderegister gespeicherte Personen auch an Privatpersonen erteilen. Bei dieser sogenannten einfachen Melderegisterauskunft wird Auskunft über den Vor- und Familiennamen, den Doktorgrad sowie die aktuelle Anschrift gegeben. Diese Auskunft ist nicht mit Auflagen verbunden. Das heißt, die antragstellende Person muss weder den Grund angeben, wofür die Daten benötigt werden, noch wird sie verpflichtet, die Daten nach einer bestimmte Zeitspanne wieder zu löschen. Einzige Voraussetzung für die Auskunftserteilung ist, dass die auskunftersuchende Person oder Stelle den Betroffenen oder die Betroffene hinreichend bestimmt.
Die Problematik der einfachen Melderegisterauskunft besteht darin, dass im Rahmen dieses Verfahrens teilweise auch Daten an Adresshändler weitergegeben werden, die im Auftrag eines Unternehmens oder einer Privatperson als Adressvermittler tätig werden. Diese Adresshändler beschränken sich in der Regel nicht darauf, die Daten weiterzugeben, sondern bauen eigene private Melderegister – „Schattenregister“ – auf. Dieses Vorgehen ist sowohl mit datenschutzrechtlichen Anforderungen als auch mit
den Vorgaben des Melderechts nicht zu vereinbaren. Vor dem Hintergrund der zahlreichen Datenskandale im letzten Jahr und in den vergangenen Monaten erachtet es der Ausschuss für wichtig, dass dieser zweckwidrigen Verwendung von Daten wirksam begegnet wird und die schutzwürdigen Interessen der Betroffenen stärker berücksichtigt werden. Im Hinblick auf die geltende Rechtslage, die der Meldebehörde auch bei der einfachen Melderegisterauskunft ein Ermessen bei der Auskunftserteilung einräumt, ist nach Auffassung des Ausschusses zu überlegen, ob dieses Instrument nicht genutzt werden kann, um die Weitergabe von Daten an Adresshändler künftig zu verhindern oder zumindest stark einzuschränken. Dabei sollte auch darüber nachgedacht werden, dieses Problem im Land Bremen nach dem Vorbild anderer Bundesländer im Wege eines entsprechenden Erlasses zu regeln.
Mit dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 28. August 2006 wurde dem Bund die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz für das Melde- und Ausweiswesen übertragen. Der erste Entwurf eines Bundesmeldegesetzes liegt bereits vor. Derzeit ist jedoch nicht absehbar, wann dieses in Kraft treten wird und in welcher Form es sich dem oben geschilderten Problem mit dem Adresshandel annehmen und dies lösen wird. Deshalb sollte nach Ansicht des Ausschusses nicht abgewartet werden, bis das Bundesmeldegesetz in Kraft tritt, sondern zeitnah eine bremische Lösung des Problems gefunden werden. Der Ausschuss wird sich mit dieser Thematik weiterhin befassen und sich vom Innenressort über die aktuelle Entwicklung unterrichten lassen.
Videoüberwachung auf der Diskomeile: Die im Bericht bemängelte nicht hinreichende Beschilderung des kameraüberwachten Bereichs auf der Diskomeile wurde nach Auskunft der Ressortvertreterin inzwischen behoben und ein zusätzliches Schild im betroffenen Bereich angebracht. Ein offenes datenschutzrechtliches Problem ist nach wie vor die private Videoüberwachung der Notausgänge einer Diskothek, die in ein privates Treppenhaus führen. Die Mieterinnen und Mieter des Gebäudes werden durch die installierten Kameras gegen ihren Willen mit überwacht. Zur Lösung des Problems wurde nunmehr ein Termin zur Ortsbesichtigung vereinbart, an dem unter anderem Vertreterinnen und Vertreter der Polizei, des Innenressorts sowie die Landesbeauftragte für den Datenschutz teilnehmen werden. Der Ausschuss geht davon aus, dass alle Beteiligten eine einvernehmliche Lösung des Problems finden, und erwartet, dass der Ausschuss zur gegebenen Zeit darüber informiert wird.
Aktuelle KpS-Richtlinien: Die Richtlinien zur Führung kriminalpolizeilicher Sammlungen legen allgemein für typische Sachverhalte der Polizei fest, welche personenbezogenen Daten erhoben und gespeichert werden dürfen. Die personenbezogenen Hinweise dienen vor allem der Eigensicherung der Polizei und
werden im Rahmen der Einsatztaktik berücksichtigt. In der Vergangenheit wurde im Rahmen der PHW – der personenbezogene Hinweis – das Merkmal „psychisch auffällig“ vergeben. Es bedurfte keiner Feststellung einer psychischen Erkrankung durch einen Arzt, sodass im Einzelfall die Vergabe des PHW nicht genau verifizierbar war. Aufgrund von entsprechenden Beschwerden von Betroffenen und nach Hinweisen der Landesbeauftragten für den Datenschutz werden nunmehr nach Auskunft der Ressortvertreter bei der Polizei keine PHW mehr vergeben. Künftig wird nur nach ärztlicher Feststellung der PHW „psychisch krank“ verwendet.
Ein Problem bereitet derzeit noch der Umgang mit den sogenannten Altfällen. Die Aufgabe, hier eine Lösung zu erarbeiten, hat eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Ressorts Gesundheit, Justiz und Inneres angenommen. Es ist vorgesehen, dass am Ende der Beratungen eine Abstimmung der Ergebnisse mit der Landesbeauftragten für den Datenschutz erfolgt. Der Ausschuss begrüßt es, dass von einer Speicherung des PHW nunmehr ganz abgesehen wird.
Soziale Dienste bei der Justiz: Bei den Bewährungshelferinnen und -helfern bestand und besteht zum Teil immer noch erhebliche Verunsicherung, ob und in welchem Umfang sie Informationen über ihre Klientinnen und Klienten an Dritte übermitteln dürfen. Während die Weitergabe von Daten an das Gericht ausdrücklich geregelt ist, stellt sich bei der Anfrage von anderen Behörden, insbesondere Polizei und Staatsanwaltschaft, die Frage, ob die Bewährungshelferinnen und -helfer zur Auskunft befugt sind oder ob sie als Berufsgeheimnisträger einer besonderen Schweigepflicht gemäß Paragraf 203 Strafgesetzbuch oder lediglich der allgemeinen Schweigepflicht unterliegen. In der Eigenschaft als Berufsgeheimnisträger würde eine unbefugte Weitergabe von Daten an Dritte eine Strafbarkeit nach dem Strafgesetzbuch begründen.
Eine abschließende Erklärung konnte bisher nicht herbeigeführt werden. Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass der Senator für Justiz zu dieser Problematik gegenüber den Bewährungshelferinnen und -helfern eine Stellungnahme abgegeben hat, aus der eine Handlungsanweisung für die Praxis entwickelt werden könnte. Der Ausschuss sieht aber dennoch weiteren Erörterungsbedarf, damit eine einvernehmliche Lösung gefunden wird, die den Bewährungshelferinnen und -helfern in ihrer praktischen Arbeit die größtmögliche Rechtssicherheit bietet.
Der Ausschuss wird sich mit den gesamten Themen, die ich vorgetragen habe, weiter auseinandersetzen und sich von den beteiligten Ressorts über die aktuellen Entwicklungen unterrichten lassen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und Ihre Geduld.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen, gleich zu Ihrer Freude: Dieser Bericht ist kürzer.
Aber er zeigte ja auch auf, wie intensiv und umfangreich dieser Ausschuss gearbeitet hat, was nicht im Widerspruch zu anderen steht. Darum will ich an
dieser Stelle dem Ausschuss meinen herzlichen Dank sagen.
Der Ausschuss hat den Bericht und die Stellungnahme in seinen Sitzungen am 19. Juni und 30. Oktober beraten und ließ sich durch die Landesbeauftragte für Informationsfreiheit und die Senatorin für Finanzen über den aktuellen Stand und die Erfahrungen mit dem Informationsfreiheitsgesetz informieren. Beraten wurden insbesondere die Erteilung von Informationen zum Fluglärm und der Umfang der Veröffentlichungspflichten nach Paragraf 11 des Bremischen Informationsgesetzes. Zu diesen Punkten nimmt der Ausschuss wie folgt Stellung:
Erteilung von Informationen zu Fluglärm: Bei dieser Ziffer ging es im Wesentlichen um einen konkreten Fall, in dem ein Bürger den Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa um bestimmte Informationen zu zwei Fluglärmgutachten gebeten hat, ihm diese Auskünfte aber zunächst nicht erteilt wurden. In einer Stellungnahme gegenüber dem Ausschuss hat das Ressort deutlich gemacht, dass in diesem Fall Fristen versäumt worden seien, der betroffene Bürger die entsprechenden Informationen inzwischen aber erhalten habe. Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass sich der konkrete Fall erledigt hat, und bittet den Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa darum, künftig auf die Einhaltung der vorgeschriebenen Fristen zu achten und Informationsanträge von Bürgerinnen und Bürgern zeitnah zu bearbeiten.
Der zweite Punkt betrifft den Umfang der Veröffentlichungspflichten nach Paragraf 11 des Bremischen Informationsgesetzes: Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Bremische Verwaltung zunehmend Dokumente, Gesetze, Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften und so weiter in das elektronische Informationsregister einstellt, es aber auch in einigen Bereichen noch erhebliche Defizite bei der Umsetzung gibt. So wurde für das Einstellen von Senatsvorlagen bisher kein einheitliches Verfahren dergestalt gefunden, dass eine zentrale Stelle in der Verwaltung diese Aufgabe übernimmt.
Nach wie vor obliegt es jedem einzelnen Ressort, die eigenen Senatsvorlagen nach Beendigung der Abstimmungsprozesse in der endgültigen Fassung in das Informationsregister einzustellen. Dieses Verfahren führt dazu, dass eine zeitnahe Veröffentlichung der Vorlagen oftmals nicht erfolgt, da die Bereitschaft dazu zwar grundsätzlich vorhanden, der Aufwand für die einzelnen Ressorts aber relativ hoch ist. Der Ausschuss unterstützt daher den Vorschlag, in der Senatskanzlei eine zentrale Stelle einzurichten, die für das Einstellen der Senatsvorlagen allein zuständig und verantwortlich ist. Dadurch könnte der Arbeitsaufwand der einzelnen Ressorts verringert und sichergestellt werden, dass die Veröffentlichung der Vorlagen in ihrer endgültigen Version auch zügig erfolgt.
Weiter stellt der Ausschuss fest, dass trotz der grundsätzlichen Bereitschaft vieler Dienststellen Verwaltungsvorschriften, Anweisungen, Organisations-, Geschäftsverteilungs- und Aktenpläne sowie sonstige Dokumente von öffentlichem Interesse in das Informationsregister einzustellen, aber in der konkreten Umsetzung immer noch beträchtliche Defizite zu verzeichnen sind. Auch wenn es für die einzelnen Dienststellen teilweise mit erheblichem Aufwand verbunden ist, vor allem alte Dokumente so zu überarbeiten, dass diese eingestellt werden können, möchte der Ausschuss dennoch daran erinnern, dass es eine gesetzliche Verpflichtung zur Einstellung von bestimmten Informationen gibt. Der Ausschuss weist darauf hin, dass die technischen Voraussetzungen dafür grundsätzlich gegeben sind und es nunmehr an den einzelnen Dienststellen liegt, ihrer Verpflichtung nachzukommen und diese auch zu nutzen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich den Bericht als Vorsitzende des Medienausschusses abgebe, möchte ich mich bei den Kolleginnen und Kollegen der Senatskanzlei hier stellvertretend bei Frau Dr. Vierhaus und Herrn Siering bedanken. Das mache ich im Namen des Ausschusses
und natürlich auch in meinem Namen!
Als Vorsitzende des Medienausschusses möchte ich den Bericht zum 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag kurz erläutern, der Ihnen unter der DrucksachenNummer 17/746 vorliegt. Die Bürgerschaft (Landtag) überwies den Entwurf des Rundfunkänderungsstaatsvertrages in ihrer Sitzung am 11. Dezember 2008 und den Gesetzesentwurf dazu in der Sitzung am 18. Februar 2009 an den Medienausschuss zur Beratung und Berichterstattung. Der Ausschuss beriet den Staatsvertrag mehrmalig, zuletzt in seiner Sitzung am 20. März 2009. Nachdem die EU-Kommission im Jahre 2007 die derzeitige Finanzierung und Beauftragung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten beanstandete und mit Deutschland den sogenannten Beihilfekompromiss schloss, waren in den medienpolitischen Debatten der letzten Jahre vor allem die Umsetzung dieser Vereinbarung und die Frage, welchen Stellenwert der öffentlich-rechtliche Rundfunk im Rahmen der Digitalisierung einnimmt, vorherrschend.
Der 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag dient nun der Umsetzung des Beihilfekompromisses. Die Länder mussten dabei in rechtlicher Hinsicht sowohl Vorgaben der EU-Kommission im Hinblick auf eine klare
Fassung und Begrenzung des Auftrags der Rundfunkanstalten als auch verfassungsrechtliche Anforderungen, die in einem gewissen Spannungsverhältnis stehen, beachten. Das Bundesverfassungsgericht führte in seinem Gebührenurteil aus dem Jahre 2007 aus, dass das duale System in seiner gegenwärtigen Form nur dann mit der Rundfunkfreiheit vereinbar sei, wenn es dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk gelinge, seinen klassischen Funktionsauftrag zu erfüllen und im Wettbewerb mit den privaten Veranstaltern zu bestehen. Zudem sei eine Offenheit auch für neue Inhalte, Formate und Verbreitungsformate erforderlich. Eine Beschränkung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf den gegenwärtigen Entwicklungsstand dürfte nicht erfolgen.
Eine weitere Herausforderung lag darin, den konträren Interessen der Marktbeteiligten gerecht zu werden. Während die Verbände der Zeitungs- und Zeitschriftenverleger sowie privaten Rundfunkanstalten klare und enge Grenzen für öffentlich-rechtliche Angebote forderten, kritisierten die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die vorgesehenen Grenzen ihres Auftrags scharf. Ebenso kontrovers war das Verfahren des Dreistufentests.
Nun möchte ich kurz auf ein paar konkrete Regelungen des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrages eingehen. Um allen Bevölkerungsgruppen die Teilnahme an der Informationsgesellschaft zu ermöglichen und Medienkompetenz zu fördern, werden die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten beauftragt, journalistisch und redaktionell veranlasste Telemedien anzubieten. Vom staatsvertraglichen Auftrag wird das Recht umfasst, ausgestrahlte Sendungen für sieben Tage zum Abruf in Mediatheken anzubieten. Ausnahmen bestehen für sportliche Großereignisse, angekaufte Spielfilme und Fernsehserien.
Auch Telemedien, die der Aufbereitung einer konkreten Sendung dienen, dürfen bis zu sieben Tage angeboten werden. Sendungsbezogene Medien müssen in einem Telemedienkonzept allgemein beschrieben werden. Die Durchführung eines Dreistufentests ist für das Konzept nicht erforderlich. Zudem sind die Anstalten berechtigt, weitere Telemedien und Archive nach Maßgaben zu erstellen, Konzepte anzubieten, die Dreistufentests durchlaufen müssen. Ergänzt wird die Regelung durch eine Negativliste, in die Angebotsformen aufgeführt sind, die in öffentlich-rechtlichen Telemedien nicht erlaubt sind.
Um jüngere Zielgruppen besser zu erreichen, werden ARD und ZDF beauftragt, je drei konkret benannte Programme als Zusatzangebote zu veranstalten. Dabei handelt es sich allerdings nicht um neue Programme, sondern es werden bestehende digitale Fernsehprogramme konfiguriert und fortentwickelt. Kommerzielle Tätigkeiten wie zum Beispiel Werbung dürfen die Rundfunkanstalten nur zu Marktbedingungen ausführen, damit es nicht zu Wettbewerbsverzerrungen kommen kann. Insbesondere dürfen Gebührenmittel nicht zur Quersubventionierung kom
merzieller Tätigkeiten verwendet werden. Soweit zu den wesentlichen Neuerungen des Staatsvertrages! Ich bitte um Zustimmung zu dem Gesetz zum 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, um ein Inkrafttreten am 1. Juni 2009 zu ermöglichen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Bürgerschaft (Landtag) hat in ihrer Sitzung am 7. Mai dem Medienausschuss den 2. Jahresbericht des Landesbeauftragten für Informationsfreiheit und in der Sitzung am 11. September die dazu erfolgte Stellungnahme des Senats zur Beratung und Berichterstattung überwiesen.
Das Informationsfreiheitsgesetz, das den Bürgerinnen und Bürgern ein Recht auf Informationen durch Behörden gibt, ist nunmehr seit über zwei Jahren in Kraft. In dieser Zeit hat sich einiges getan, und es ist viel erreicht worden.
Zunächst möchte ich aber im Namen des Medienausschusses ausdrücklich Herrn Holst für die Berichterstattung und die Arbeit, die er geleistet hat, danken.
Vielen Dank, genau das wollte ich sagen: Diesem Dank wird sich sicher die gesamte Bürgerschaft anschließen, was sie auch getan hat.
Der Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie – ich spreche im Weiteren kurz von
Medienausschuss – hat sich unter anderem in seiner Sitzung am 10. Oktober 2008 mit dem 2. Jahresbericht zur Informationsfreiheit des Landesbeauftragten befasst und den Landesbeauftragten sowie Vertreterinnen und Vertreter der Senatorin für Finanzen in die Sitzung eingeladen und dort angehört. Der Ausschuss konnte feststellen, dass das elektronische Informationsregister am 10. März 2008 nach einigen Verzögerungen freigeschaltet wurde und seitdem voll nutzbar ist. Die Ressorts ergänzen es seitdem ständig mit neuen Dokumenten.
Dadurch, dass Informationen nun direkt am Informationsregister abgerufen werden können, ist die Anzahl von unmittelbaren Anfragen bei den Ressorts relativ gering geblieben. Am 25. April 2008 trat die Verordnung über die Veröffentlichungspflichten nach dem Informationsfreiheitsgesetz in Kraft. Sie sieht vor, dass insbesondere Anordnungen, Dienstanweisungen, Erlasse, Durchführungsvorschriften, Richtlinien sowie Rundschreiben zu veröffentlichen sind. Der Senat hat unter Mitwirkung des Landesbeauftragten für Informationsfreiheit das Informationsfreiheitsgesetz auf seine Auswirkungen zu überprüfen und die Bremische Bürgerschaft im Jahr 2010 darüber zu informieren und zu unterrichten. Der Ausschuss konnte feststellen, dass eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe in der Zwischenzeit auf der Basis eines Vorschlags des Landesbeauftragten einen Fragebogen erarbeitet hat, mit dessen Hilfe die Ressorts die Daten erheben werden. Die Informationen werden jeweils im Januar für das zurückliegende Jahr von der Senatorin für Finanzen bei den Ressorts abgefragt.
Zusammenfassend kann ich sagen, dass sich die Regelungen des Informationsfreiheitsgesetzes bewährt haben. So konnten doch viele Kritikpunkte bezüglich der Umsetzung des Gesetzes erfolgreich behoben werden. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich zum Bericht komme, möchte ich erst einmal Herrn Holst und seinen Kolleginnen und Kollegen für die Zusammenarbeit und Unterstützung danken!
Herr Holst kann heute aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Sitzung teilnehmen. Ich wünsche ihm im Namen der gesamten Bürgerschaft gute Besserung und dass er das nächste Mal kommen kann.
Der Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten – ich benutze im Weiteren die Kurzform Medienausschuss – beschäftigte sich in dieser Wahlperiode zum zweiten Mal mit dem Jahresbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz, nachdem diese Aufgabe in der Vergangenheit dem Rechtsausschuss oblag. Die Bürgerschaft (Landtag) hat den 30. Jahresbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz in ihrer Sitzung am 7. Mai und die Stellungnahme des Senats in der Sitzung am 10. September 2008 dem Medienausschuss zur Beratung und Berichterstattung überwiesen. Als Vorsitzende des Medienausschusses möchte ich nachfolgend Bericht für den Ausschuss erstatten.
Der Medienausschuss beschäftigte sich in seiner Oktober-Sitzung mit den beratungsbedürftigen Schwerpunkten aus dem Jahresbericht des Landesbeauftragten. Zu diesen Beratungen zog der Medienausschuss den Landesbeauftragten und die betroffenen Ressorts hinzu. Die Ergebnisse der Beratung im Einzelnen entnehmen Sie bitte dem vorliegenden Bericht mit der Drucksachen-Nummer 17/614.
Nun möchte ich kurz auf einige Punkte eingehen, die im Medienausschuss erörtert wurden! Der Rechtsausschuss hatte sich bereits im Rahmen seiner Beratungen zum 28. Jahresbericht und der Medienausschuss innerhalb seiner Beratungen zum 29. Jahresbericht mit
der Telekommunikationsüberwachung der Polizei beschäftigt, da die verwendete Telekommunikationssoftware technische und organisatorische Mängel offenbarte. Einige Mängel wurden in der Zwischenzeit behoben, weiterhin problematisch blieb aber die Verschriftungssoftware TÜPFO.
Der Senator für Inneres und Sport kündigte damals im Rahmen der Beratung des 29. Jahresberichts die Einführung eines neuen technischen Systems an. Der Medienausschuss konnte feststellen, dass bis zur Inbetriebnahme der neuen Software immerhin eine akzeptable Übergangslösung gefunden wurde, erwartet aber die Einführung der Software bis spätestens 2009. Ebenso hatte sich der Rechtsausschuss bereits im Jahr 2006 mit dem ausstehenden Rahmendatenschutzkonzept beim Stadtamt beschäftigt. Der Senator für Inneres und Sport teilte dem Medienausschuss in seiner Oktober-Sitzung mit, dass aufgrund von fehlenden Anlagen das Rahmendatenschutzkonzept nun erst Mitte November 2008 fertiggestellt werden könnte. Der Medienausschuss wird sich durch den Senator für Inneres und Sport und den Landesbeauftragten für Datenschutz über die Umsetzung des Rahmendatenschutzkonzepts in die Praxis bis Ende Februar 2009 unterrichten lassen.
Darüber hinaus hat sich der Medienausschuss mit der zentralen Protokollierung der Internetnutzung der Bremischen Verwaltung, den Verfahren ADVIS und BONITAET beim Stadtamt sowie der Übermittlung von Meldedaten an politische Parteien vor den Wahlen befasst. Alle Punkte waren hinsichtlich einer Lösung im Sinne des Datenschutzes sobald auf den Weg gebracht worden, dass sie für erledigt erklärt werden konnten. Für das Verfahreneinladungswesen im Rahmen des Kindeswohlgesetzes steht ein fachspezifisches Datenschutzkonzept noch aus.
Die Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales sagte zu, dass das Datenschutzkonzept bis zum Beginn des kommenden Jahres unter Abstimmung mit dem Landesbeauftragten für Datenschutz vollständig erstellt sein wird, sodass der Medienausschuss um eine Unterrichtung durch den Landesbeauftragten gebeten hat, sofern es noch zu Problemen kommen sollte. Ansonsten betrachtet der Ausschuss den Punkt als erledigt.
Zusammenfassend möchte ich feststellen, dass ein großer Teil der beratungsbedürftigen Punkte aus Datenschutzsicht zufriedenstellend gelöst wurde, was für ein verstärktes Verständnis für datenschutzrelevante Fragestellungen spricht. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich den Bericht als Vorsitzende gebe, möchte ich den Dank an die Kolleginnen und Kollegen der Senatskanzlei, an die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, den Protokolldienst, aber auch allen Kolleginnen und Kollegen im Medienausschuss aussprechen, ein Dank für die konstruktive und kollegiale Zusammenarbeit. Als Vorsitzende des Ausschusses für Informations- und Kommunikationstechnologie – ich spreche im Weiteren kurz Medienausschuss – möchte ich heute den Bericht des Ausschusses zum 11. Rundfunkänderungsstaatsvertrag kurz erläutern, der Ihnen unter der DrucksachenNummer 17/623 vorliegt.
Die Bürgerschaft (Landtag) überwies den Entwurf des Rundfunkänderungsstaatsvertrages in ihrer Sitzung am 7. Mai 2008 und den Gesetzesentwurf dazu in der Sitzung am 8. Oktober 2008 an den Medienausschuss zur Beratung und Berichterstattung. Wir haben uns in mehreren Sitzungen und abschließend am 14. November 2008 mit dem Staatsvertrag beschäftigt.
Nun möchte ich Ihnen ein paar Punkte dieses Staatsvertrages kurz erläutern. Die wichtigste Änderung, die der 11. Rundfunkänderungsstaatsvertrag mit sich bringt, ist die neue Festsetzung der Höhe der Rundfunkgebühr auf 17,98 Euro. Davon entfallen 5,76 Euro auf die Grundgebühr und 12,22 Euro auf die Fernsehgebühr. Das entspricht einer Erhöhung um insgesamt 95 Cent. Mit dieser Gebührenerhöhung wird die Empfehlung der KEF umgesetzt. Die aktuelle Gebühr von 17,03 Euro, die seit dem ersten April 2005 gilt, wurde seinerzeit durch den 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag festgelegt.
Zum Ausgleich des von der KEF festgelegten ungedeckten Finanzbedarfs bei der ARD, beim ZDF und
beim Deutschlandradio inklusive des Gebührenanteils von ARTE ist diese Gebührenerhöhung nunmehr erforderlich.
Ich hatte eben den Eindruck, dass ich die einzige war, die mir zuhört, aber ich habe mich geirrt. Entschuldigung!
Eine weitere Änderung im Jugendmedienschutzstaatsvertrag betrifft die Weiterfinanzierung der gemeinsamen Stelle aller Länder „Jugendschutz.net“. Die Stelle wird zusammen von den Landesmedienanstalten und den Ländern finanziert. Im 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag wurde letztmalig der Finanzierungszeitraum von „Jugendschutz.net“ befristet bis zum 31. Dezember 2008 festgelegt. Um eine kontinuierliche Fortführung der Aufgaben durch „Jugendschutz.net“ auch über das Jahr 2008 hinaus zu gewährleisten, wird diese Befristung um weitere vier Jahre verlängert.
Last, not least möchte ich noch auf den Finanzausgleich zwischen den Rundfunkanstalten der ARD zu sprechen kommen. Es darf nicht übersehen werden, dass darin ein notwendiger Bestandteil der richtigen Zuordnung der Gebührenerträge auf die einzelnen Anstalten liegt. Der Finanzausgleich bezweckt, dass einerseits die kleinen Anstalten bedarfsdeckende Gebührenerträge erhalten und andererseits die großen Anstalten nicht über ihren Bedarf hinaus mit Finanzmitteln ausgestattet werden.
Der gegenwärtige Finanzausgleich ist – wie auch die KEF immer wieder betont – nicht in der Lage, diesen Zweck zu erfüllen. So hat sich die finanzielle Situation der kleinen Anstalten wie Radio Bremen oder der Saarländische Rundfunk trotz starker Sparmaßnahmen weiter verschärft. Eine Umverteilung der Mittel ist daher dringend erforderlich, um das Überleben dieser eben genannten Anstalten sicherzustellen. Auch die sogenannten Bonner Beschlüsse der ARD-Intendanten, die auf der Jahreskonferenz der Regierungschefs der Länder im Oktober dieses Jahres in Dresden bestätigt wurden und nun für eine Übergangszeit den geltenden Finanzausgleich ergänzen sollen, reichen nicht aus, um eine auskömmliche Versorgung der kleinen Anstalten zu gewährleisten. Ich möchte noch einmal betonen, dass der Medienausschuss sich ausdrücklich für einen umfassenden Reformansatz des Finanzverteilungssystems ausspricht, um den kleinen Anstalten die Finanzierung zu garantieren, die ihnen zusteht.
Dies sind die Grundsätze des Berichts zum 11. Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Ich bitte um Ihre Zustimmung zu dem Gesetz zum 11. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, um ein Inkrafttreten zum Januar 2009 zu ermöglichen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich den Bericht für den Ausschuss abgebe, möchte ich erst einmal meinen Dank an den Ausschuss aussprechen, an die Kolleginnen und Kollegen hier in der Bürgerschaft, die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber ganz besonders an die Kolleginnen und Kollegen des Protokolldienstes, die ich gestern unbeabsichtigt vergessen habe. Also, heute dann der doppelte Dank für gestern und heute und für den nächsten Bericht gleich mit!
Auch Ihnen, Herr Holst, vielen Dank für die Zusammenarbeit und auch Unterstützung, da wir den Datenschutz in diesem Ausschuss recht neu bearbeitet haben!
Jetzt komme ich zum Bericht! Der Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten, ich spreche im Weiteren kurz von Medienausschuss, ist in dieser Wahlperiode erstmals für die parlamentarische Kontrolle des Datenschutzes nach Paragraf 35 des Bremischen Datenschutzgesetzes zuständig. Diese Aufgabe wurde in der Vergangenheit zunächst durch einen eigenen Datenschutzausschuss und in den letzten Jahren durch den Rechtsausschuss wahrgenommen. Die Übertragung an den Medienausschuss erscheint zunächst nicht unbedingt sach- und hautnah, führt aber die parlamentarische Kontrolle des Datenschutzes mit der Informationsfreiheit zusammen und spiegelt beide Aufgabenbereiche des Landesbeauftragten für Datenschutz, der seit Kurzem Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit ist, wider. Zur Informationsfreiheit hat der Ausschuss einen eigenen Bericht erstattet, zu dem wir später kommen, wir hoffen, in der Bürgerschaftssitzung im Februar.
Die Bürgerschaft (Landtag) hat dem Medienausschuss den 29. Jahresbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz und auch die Stellungnahme des Senats zur Beratung und Berichterstattung überwiesen. Als Vorsitzende des Medienausschusses möchte ich nachfolgend den Bericht für den Ausschuss erstatten! In seiner September-Sitzung legte der Medienausschuss die beratungsbedürftigen Schwerpunkte aus dem Jahresbericht des Landesbeauftragten fest. Zu diesen Beratungen zog der Medienausschuss den Landesbeauftragten, die Senatskommissarin für den Datenschutz sowie die betroffenen Ressorts hinzu. Die Ergebnisse der Beratungen im Einzelnen entnehmen Sie bitte dem vorliegenden Bericht des Medienausschusses mit der Drucksachen-Nummer 17/151.
Lassen Sie mich aber doch kurz auf einige Punkte eingehen, die im Medienausschuss erörtert wurden! Bereits im Rahmen der Beratungen zum 27. Jahresbericht war nach dem Rechtsausschuss durch den Senator für Inneres und Sport zugesagt worden, dass das für die Komponenten des Systems der Telekommunikationsüberwachung erforderliche Datenschutzkonzept bis Ende Februar 2006 vorgelegt werde. Das ist bis jetzt fast zwei Jahre her. Die erste Feststellung technischer und organisatorischer Mängel in diesem System liegt noch länger zurück. Dies war bereits im Jahr 2004. Der Senator für Inneres und Sport wies den Rechtsausschuss darauf hin, dass sich die Bearbeitung aufgrund personeller Engpässe bei der Polizei verzögert habe. Im 28. Jahresbericht bemängelte der Landesbeauftragte und ihm nachfolgend wiederum der Rechtsausschuss erneut das fehlende Konzept, das dann erst im Juli 2006 vorlag und weiterhin Defizite enthielt. Mittlerweile neigt sich diese lange Geschichte einem Ende zu, ohne dasselbe schon erreicht zu haben.
Der Senator für Inneres und Sport beabsichtigt, ein neues technisches System einzuführen, das die Probleme des fehlenden Zugriffs und der Eingabekontrolle, um die es dem Landesbeauftragten zuletzt bei dem derzeitigen System vorrangig gegangen war, nun endlich beseitigen soll. Mitte 2009, also in noch einmal knapp zwei Jahren, soll das neue System betriebsfertig sein.
Der Medienausschuss konnte sich nicht damit zufriedengeben, dass ein seit 2004 laufend kritisiertes System noch zwei weitere Jahre unverändert betrieben werden soll. Er hat den Senator für Inneres und Sport daher aufgefordert, mit dem Landesbeauftragten Gespräche zu führen, um schon für die Übergangszeit eine Lösung herbeizuführen, die den Anforderungen des Datenschutzes genügt, allerdings – das muss hinzugesagt werden –, ohne erhebliche Mehrkosten zu produzieren. Hierzu erwartet der Ausschuss noch ein Ergebnis. Der Ausschuss geht davon aus, dass ihn dieses Thema weiter beschäftigen wird.
Ähnlich verhält es sich mit dem zentralen Datenschutzkonzept und den Verfahrensbeschreibungen beim Stadtamt Bremen. Auch damit hatte sich der Rechtsausschuss schon im Jahr 2006 mehrfach befasst. Das fehlende Rahmendatenschutzkonzept liegt mittlerweile vor. Es gibt auch eine Prioritätenliste, in der unter anderem spezielle Regelungen für die besonderen Sicherheitsbereiche Rechenzentrum, Kommunikationstechnik und Datenträgerarchiv für Rollenkonzepte auf Netzwerkebene, Berechtigungskonzepte auf Verzeichnungsebenen und Administrationskonzepte aufgeführt sind. Bis September 2009, also wiederum in fast zwei Jahren, soll in Abstimmung mit dem Landesbeauftragten ein neues Konzept erstellt werden. Auch insoweit erwartet der Ausschuss im Jahr 2008 einen ersten Zwischenbericht und wird sich auch im Weiteren mit diesem Problem beschäftigen müssen.
Darüber hinaus hat sich der Ausschuss noch mit dem Datenverarbeitungsverfahren „Fundinfo“ und mit der Anbindung der Amtsgerichte und der Staatsanwaltschaft an das Bundeszentralregister befasst. In beiden Fällen sieht der Ausschuss die Lösung der Probleme im Sinne des Datenschutzes auf einem guten Weg und kurz vor dem Abschluss. Der Ausschuss wird sich auch darüber beraten lassen.
Abschließend darf ich anmerken, dass im Vergleich zu früheren Jahren weit weniger Punkte einer Beratung bedurften und auch dort eine Lösung im Sinne des Datenschutzes erreicht werden konnte oder jedenfalls in Aussicht steht. Dies verdeutlicht aus meiner Sicht ein gewachsenes Verständnis für datenschutzrelevante Fragestellungen, die auch aus Sicht des Ausschusses noch verbesserungswürdig sind. Soweit der Bericht des Medienausschusses! – Ich danke für die Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte Ihnen als Vorsitzende und im Namen des Ausschusses für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten – ich spreche im Weiteren kurz von Medienausschuss – über die Beratung des Radio-BremenGesetzes berichten.
Zunächst möchte ich ganz besonders den Ausschussmitgliedern, aber auch Frau Dr. Vierhaus und Herrn Siering von der Senatskanzlei sowie Frau Kolle und Herrn Dr. Mackeben vom Wissenschaftlichen Dienst der Bürgerschaft für die Zusammenarbeit danken!
Ohne die Mitarbeit aller wären die intensiven Beratungen, die der Ausschuss in den letzten Wochen durchgeführt hat, nicht erfolgreich möglich gewesen.
Die Bürgerschaft (Landtag) hatte das Radio-Bremen-Gesetz am 22. November 2007 in erster Lesung beschlossen und es dem Medienausschuss zur Beratung und Berichterstattung überwiesen. Der Medienausschuss hat sich Anfang Dezember 2007 ausschließlich mit diesem Gesetz befasst, sowohl in sei
ner ordentlichen Sitzung als auch in zwei Sondersitzungen im Dezember 2007 und im Januar 2008.
Zudem hat der Ausschuss am 7. Dezember 2007 eine öffentliche Anhörung durchgeführt. Dazu hat der Ausschuss die Intendanz, den Personalrat, die Frauenbeauftragte sowie die Vorsitzenden des Rundfunkrats und des Verwaltungsrats von Radio Bremen um Stellungnahmen gebeten, ebenso auch die Senatskanzlei, die Vorsitzende des Parlamentsausschusses für die Gleichstellung der Frau, die Leiterin der Zentrale für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau im Lande Bremen, den Deutschen Journalistenverband und die Deutsche Journalistinnen- und Journalistenunion. Allen diesen Vertretern und Vertreterinnen wurde in der Anhörung Gelegenheit gegeben, ihre Position ausführlich dem Ausschuss darzulegen.
Der Ausschuss hat darüber hinaus Wert darauf gelegt, weitere schriftliche Stellungnahmen, um die er nicht ausdrücklich gebeten, die er aber in großer Zahl erhalten hat, etwa von den Kirchen, dem DGB und aus dem Kreis der im Rundfunkrat vertretenenen Institutionen und Personen, zu beraten und auch der Öffentlichkeit in der Anhörung das Wort für Anregungen und Kritik zu geben. Ich möchte dazu für den Ausschuss sagen, dass es sich dabei trotz der Kürze der Zeit von Anfang Dezember 2007 bis heute um ein ungewöhnlich transparentes und intensives Beratungsverfahren gehandelt hat,
an dem sich eine Vielzahl Interessierter und Betroffener beteiligt hat. Genau diese breite öffentliche Behandlung des von der Koalition vorgelegten Gesetzesvorschlags zur Neufassung des Radio-BremenGesetzes und die Würdigung aller Anregungen und kritischen Stellungnahmen hat der Ausschuss im Interesse des neuen Radio-Bremen-Gesetzes gewollt.
Ich möchte hier allen Beteiligten im Namen des Ausschusses für die fachlich-fundierten Beiträge und Anregungen danken! Der Ausschuss hat sie zum Anlass genommen, den ursprünglichen Gesetzestext nicht unerheblich zu verändern. Alles Nähere zu den Stellungnahmen der Beteiligten in der Anhörung können Sie dem ausführlichen Wortprotokoll entnehmen, das der Ausschuss der Öffentlichkeit zur Verfügung stellt.
Die Änderungen, die der Ausschuss zum Gesetzestext der ersten Lesung vorschlägt, sind in dem Bericht des Ausschusses, der Ihnen schriftlich vorliegt, mit Begründungen enthalten. Ich möchte darauf nicht im Einzelnen eingehen, nur soweit und sicher, schon wegen der Presseberichte für niemanden überraschend: Die Besetzung des Rundfunkrats war eines der umstrittensten Themen, sowohl zwischen den Frak
tionen im Ausschuss als auch zwischen den aktiven und weiteren Beteiligten.
Die Beratungen des Ausschusses haben hier dazu geführt, dass einige Institutionen, die im Gesetz bei der ersten Lesung nicht berücksichtigt werden sollten, nun wiederum wie auch bisher Vertreter und Vertreterinnen in den Rundfunkrat entsenden können. Dies sind der Bremer Jugendring, der Landesmusikrat und die Journalistenverbände DJV und dju. Erstmals wird im Rundfunkrat die Landesseniorenvertretung vertreten sein. Dadurch wird der Rundfunkrat, der in Kürze neu gewählt werden wird, aber noch immer von bisher 36 auf 26 Mitglieder verkleinert.
Vonseiten der CDU und der Linken sind im Ausschuss umfangreiche Änderungsanträge eingebracht und detailliert beraten worden. Teilweise wurden diese Vorschläge aufgenommen und hatten Eingang in den nun vom Ausschuss vorgeschlagenen Gesetzestext gefunden, der Ihnen vorliegt. Nach der letzten Sitzung des Ausschusses wurden noch weitere Änderungsanträge von der FDP und der Koalition eingereicht. Mit diesen konnte der Ausschuss sich nicht mehr befassen.
Zu dem Text des Radio-Bremen-Gesetzes möchte ich hier nichts weiter ausführen. Er ist dem Bericht des Ausschusses beigefügt und steht im Anschluss an die heutige Debatte auf Vorschlag der Koalitionsmehrheit im Ausschuss zur Beschlussfassung an. Soweit der Bericht für den Medienausschuss! – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit!