Thomas Kreuzer

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Last Statements

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine der interessantesten Aufgaben in dieser Legislaturperiode war es, unsere Geschäftsordnung zu überdenken und zu überarbeiten. Ich danke allen, die daran mitgewirkt haben, vor allem Frau Kollegin Werner-Muggendorfer und Herrn Kollegen Dürr. Wir haben viele Sitzungen miteinander verbracht und monatelang daran gearbeitet. Deswegen ist die Hoffnung, dass man die Geschäftsordnung am Anfang einer Legislaturperiode sofort ändern kann, Frau Kollegin Scharfenberg, völlig verfehlt.
Wir haben Monate gebraucht, um nur wenige Dinge ändern zu können. Wir haben versucht, dieses Parlament lebendiger zu machen, es weniger mit Routinearbeiten und mehr mit aktuellen Themen zu beschäftigen. Wir haben jetzt mehr Aktuelle Stunden und mehr Dringlichkeitsanträge. Weiterhin haben wir die Ministerbefragung eingeführt. Wir haben die Redezeit für die Erste und Zweite Lesung sowie bei Anträgen bei den normalen Themen beschränkt, weil über diese ohnehin in den Ausschüssen stundenlang debattiert wird. Das war der Sinn dieser Reform. Sie ist in dieser Form gelungen. Wir müssen dem neuen Landtag eine Grundlage in die Hand geben, mit der er starten kann.
Sie haben überhaupt keine Ahnung. – Er muss in der ersten Sitzung eine Geschäftsordnung übernehmen. Es wird auch kein Kommunalparlament geben, das nicht in der ersten Sitzung die alte Geschäftsordnung übernimmt. Wir haben einen Sitzungsplan, der mit der jetzigen Geschäftsordnung überhaupt nicht mehr übereinstimmt. Es stehen ganz andere Sitzungsfolgen darin als die, die wir im Ältestenrat vereinbart haben und die ab September gelten. Wir müssen diese Geschäftsordnung aktualisieren und an diesen Sitzungsplan, den wir einvernehmlich beschlossen haben, anpassen. Dem neuen Landtag bleibt es unbenommen, nach ein, zwei Monaten – diese Zeit braucht er zur Beratung – die Geschäftsordnung zu ändern. Das wird er dann auch tun. Wenn mehr Fraktionen im Parlament vertreten sind, Frau Kollegin Scharfenberg, dann – das sage ich Ihnen schon heute – wird es bei der Praxis, dass jeder gleich lang redet, sowieso nicht bleiben. Wir werden natürlich die Redezeiten anpassen, wie das der Deutsche Bundestag und andere Parlamente handhaben. Die Redezeiten werden dort nämlich nach der Größe der Fraktionen bestimmt.
wenn die Anfragen wieder mündlich während der Plenarsitzung gestellt werden können. Die Ministerbefragung in der jetzigen Form hat sich unseres Erachtens auch nicht bewährt; denn der Minister müsste eine Redezeitbegrenzung haben. Die Redezeit müsste wirklich pari – pari verteilt werden.
Auch die Details der allgemeinen Redezeitregelungen sind aus unserer Sicht nicht alle sachgerecht. Eine Redezeit von fünf Minuten bei Ersten Lesungen ist zwar knapp, aber wir können damit leben, weil wir in den Ausschüssen Zeit haben, uns mit den jeweiligen Problemen auseinanderzusetzen. Anders sieht es aber bei den Zweiten Lesungen aus. 15 Minuten sind in manchen Fällen einfach zu wenig, was wir gestern bei der Debatte über das Versammlungsgesetz gesehen haben. Bei derart einschneidenden Gesetzen müssen wir mehr reden.
Da geht es oft um komplexe Vorhaben wie beispielsweise das Pflegegesetz damals. Wir meinen, da brauchen wir mehr Redezeit.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe lange Zeit geglaubt, dass der von mir geleitete Ausschuss für Wildfleisch und Verbraucherschutz der für die Opposition uneffektivste Untersuchungsausschuss in dieser Legislaturperiode gewesen ist.
Inzwischen steht natürlich fest, dass sich dieser Ausschuss für die Opposition zum Rohrkrepierer und zum Desaster entwickelt hat.
Am Anfang fiel wegen dieser unglaublichen Krise auf den Finanzmärkten mit den entsprechenden Folgen für fast alle Banken auch ein großer Schatten auf die Bayerische Landesbank und ihre Eigentümer. Auch die Menschen in Bayern waren verunsichert. Sie wurden noch mehr verunsichert durch Ihre unhaltbaren Vorwürfe, die Sie aus Wahlkampfgründen gegen den Finanzminister in diesem Hause erhoben haben.
Ihre Vorwürfe brachen mit jeder Untersuchungsausschusssitzung ein Stück weiter zusammen, meine Damen und Herren.
Inzwischen interessiert sich für Ihr Schauspiel hier niemand mehr, genauso wenig wie für Ihre überflüssigen Ausführungen zum Versammlungsgesetz heute Nachmittag.
Es hat sich herausgestellt, dass Erwin Huber dieses Parlament und die Öffentlichkeit zu jedem Zeitpunkt umfassend informiert hat, soweit ihm dies möglich gewesen ist. Es hat sich herausgestellt, dass er seiner Verantwortung als Verwaltungsrat, Schaden von der Landesbank fernzuhalten, zu jeder Zeit nachgekommen ist, während Sie alles darangesetzt haben, der Landesbank Schaden zuzufügen.
Lieber Kollege König, nach dem Wegfall der Gewährsträgerhaftung hat die Bank kein Geschäftsmodell mehr gehabt und sich auf internationale Bankgeschäfte konzentriert, z. B. auf Hypo Alpe-Adria, von denen sie glaubte, sie könne damit im klassischen Bankgeschäft Gewinne machen. Sie hat sich wegen überschüssiger Liquidität auf ein Kapitalmarktgeschäft eingelassen, von dem sie keinerlei Ahnung hatte, und das unter den wohlwollenden Blicken eines, der heute vorgibt, er hätte nichts kontrollieren können, weil er keine Ahnung hatte. So ist doch die Aussage.
Insgesamt hat sich die Landesbank unter den Augen des ehemaligen Finanzministers Faltlhauser und des jetzigen Finanzministers Huber auf Geschäftsfelder begeben, von denen sie offensichtlich keinerlei Ahnung hatte. Sie haben sich stets auf das verlassen, was Ihnen der Vorstand und Rating-Agenturen erzählt haben, anstatt einfach nur in Wikipedia nachzusehen, wie sich die Entwicklung auf den internationalen Finanzmärkten darstellte. Sie sind aus diesen Geschäften nicht rechtzeitig ausgestiegen. Sie haben in der strategischen Orientierung versagt; Sie haben bei der Kontrolle versagt, und Ihre Informationspolitik sah so aus, dass Sie all das, was Sie wussten, nicht gesagt haben.
Das waren durchaus Themen im Untersuchungsausschuss. Was die Frage der Wahrheit angeht, verweise ich auf den geschätzten Kollegen Schieder, der leider aus dem Landtag ausscheiden wird. Ob man das jetzt eine Lüge nennt oder als die abgesprochene strategische Desinformation des Landtags bezeichnet, ist mir relativ wurst. Im Ergebnis haben Sie jedenfalls der Opposition, die Sie als Kontrolleure der Landesbank kontrollieren muss, ständig falsche Informationen gegeben. Das ist Faktum.
Herr Kollege Huber hat Herrn Kollegen Maget vorgeworfen – das fand ich schon ziemlich dreist –, wie Herr Maget denn hier groß tönen könne; er hätte ja 14 Jahre lang kontrollieren können und habe nie etwas gesagt. Kollege König, wenn derjenige, der von Amts wegen kontrollieren muss und es nicht tut, denjenigen, die kontrollieren wollen, aber von der Kontrolle abgehalten werden, hinterher sagt, warum habt ihr denn nicht kontrolliert, ist das ein unglaublich zynisches Vorgehen. Das ist eine Verdrehung; da stellen Sie die Sache vom Fuß auf den Kopf, und so ist Ihre Politik hier.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich weiß – deswegen werde ich diese Forderung hier nicht erheben –, dass Herr Huber nicht zurücktreten wird, weil das ein Eingeständnis einer Schuld wäre. Herr Beckstein wird ihn auch nicht entlassen. Wir wissen aber zum Glück heute schon aufgrund der neuesten Umfragen: Wir können davon ausgehen, dass seine Tage als Finanzminister hier gezählt sind.
Ich rechne auch nicht damit, dass der Kollege Dürr noch ein neues Argument vorbringen wird. Ihnen geht es hier einzig und allein darum, ein Spektakel aufzuführen. Sie merken gar nicht, wie lächerlich Sie sich hier damit machen.
Mit dem, was Sie hier heute aufführen, erweisen Sie dem Parlamentarismus in Deutschland einen Bärendienst und tragen einen erheblichen Teil zur Politikverdrossenheit in unserem Lande bei.
Ich habe Ihnen heute Vormittag sehr genau detailliert dargelegt, wie gering die Unterschiede zwischen der derzeit gültigen Rechtslage und dem neuen Gesetz sind und warum wir trotzdem eine eigenständige Regelung wollen. Mit keinem Wort ist auch nur einer der vielen Redner, die hier heute aufgetreten sind, darauf eingegangen. Das hat Sie überhaupt nicht interessiert. Sie haben sich vielmehr krampfhaft an Ihre vorgefassten Manuskripte gehalten und haben die vorgelesen; einige haben sogar beim Vorlesen noch Schwierigkeiten gehabt.
Das zeigt, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass der Opposition hier in diesem Hause an einer konstruktiven Diskussion nicht gelegen ist. Ich gehe auch davon aus, dass der Kollege Dürr nach mir nur das vorlesen wird, was man ihm aufschreibt, und wahrscheinlich gar nicht weiß, wovon er überhaupt spricht.
Würden Sie sich mit unseren Argumenten einmal intensiv auseinandersetzen, müssten Sie eingestehen, dass Sie sich mit Ihren Argumenten auf dem Holzweg befinden. Dass Sie dazu heute den ganzen Tag nicht in der Lage waren, spricht nicht gerade für Ihre geistige Flexibilität. Aber etwas anderes haben wir auch gar nicht erwartet.
Ihr Verhalten, das Sie heute den ganzen Tag über gezeigt haben, bestätigt, dass es Ihnen eigentlich nur darum geht, die Bevölkerung aufzuwiegeln und dass Sie zu diesem Zweck auch bereit sind, mit falschen Argumenten zu arbeiten. Sie sind nicht in der Lage, die Fakten, die auf dem Tisch liegen, zu akzeptieren. Das ist der eigentliche Skandal an der Diskussion, die wir heute führen.
Zur Begründung dafür, dass wir ein eigenständiges Versammlungsgesetz wollen, verweise ich auf meine Ausführungen heute Morgen in der Zweiten Lesung. Ich möchte sie in drei Punkten noch einmal kurz zusammen
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir stehen hinter Erwin Huber. Wir vertrauen ihm.
Er ist ein bayerischer Finanzminister, der jeden der selbst ernannten Finanzexperten der SPD und der GRÜNEN zu jedem Zeitpunkt in jedem Fach in die Tasche steckt.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Freistaat Bayern ist Eigentümer von 27 historischen Gärten und Parkanlagen, die vom Staatsministerium der Finanzen, der Schlösser- und Seenverwaltung, verwaltet werden. Die Anlagen sind, wie wir alle wissen, von erheblicher historischer, kultureller, ökologischer und touristischer Bedeutung. Insbesondere die Parkanlagen in den Zentren der bayerischen Städte, zum Beispiel der Englische Garten, haben sich zu Naherholungsgebieten für die Bevölkerung entwikkelt. Die Benutzung wird derzeit durch privatrechtliche Parkordnungen geregelt. Verstöße gegen diese können nur auf zivilrechtlichem Weg verfolgt werden. Dies ist nicht ausreichend, denn auf diesem Weg können keine Verwarnungsgelder oder Geldbußen verhängt werden. Schon allein die Personalienfeststellung und die entsprechende Klage sind zivilrechtlich oft nicht möglich.
Die Schlösser- und Seenverwaltung steht somit schlechter da als beispielsweise jede Kommune mit ihren entsprechenden Anlagen. Dies ist umso wichtiger, als sich in den letzten Jahren gravierende Verstöße gegen die Parkordnungen und Konfl ikte zwischen den unterschiedlichen Nutzern häufen. Besonders betroffen ist hiervon der Englische Garten. Er ist betroffen durch Zerstörung der geschützten Vegetationsfl ächen, durch Entsorgung von Hausmüll – 73 Tonnen Hausmüll mussten im Englischen Garten allein in einem Jahr entsorgt werden –, Lärmbelästigung der Anwohner und Besucher, Zerstörung der Parkeinrichtung, Gefährdung von Fußgängern durch Radfahrer, unerlaubtes Baden und Surfen in Gewässern, Verschmutzung der Wege und Liegefl ächen, Gefährdung von Personen durch frei laufende Hunde. Dem muss durch Einfügung eines neuen Artikels 20 in das Landesstraf- und Verordnungsgesetz begegnet werden, der das Staatsministerium der Finanzen ermächtigt, die Benutzung der Anlagen durch Verordnung zu regeln. Durch die Ersetzung der privatrechtlichen Parkordnung durch eine Verordnung können Verstöße durch die Mitarbeiter der Schlösserverwaltung unmittelbar mit Verwarnungsgeld oder Geldbuße geahndet werden. Wir stellen diese für Bayern so wichtigen Anlagen somit kommunalen Anlagen gleich, um hier die öffentliche Sicherheit und Ordnung und die Anlagen selbst zu schützen. Ich bitte deshalb um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Langsam bekommt man hier den Eindruck, als würde eine Gespensterdiskussion geführt. Herr Kollege Ritter, auch das, was Sie jetzt hier ausgeführt haben, entbehrt meines Erachtens, zumindest von der juristischen Defi nition her, jeden Sachverstandes. Sie sagen, wir können bei konkreter Gefahr etwas tun. Das ist aber eine Gefahr, die aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte unmittelbar bevorsteht. So ist das sicherheitsrechtlich defi niert. Nur bei der Vorbereitungshandlung eine Videoüberwachung vorzunehmen, wie Sie das wollen, ist ein Ding der Unmöglichkeit, um das einmal so zu sagen, weil Sie nie sagen können, ob sich in der Münchner U-Bahn am Punkt X oder Y eine konkrete Gefahr darstellt. Die Aussage ist glattweg falsch. Es müssen abstrakte Gefahren ausreichen.
Ich lese Ihnen einmal vor, was in Artikel 21 a dieses Gesetzentwurfs steht. Dann sagen Sie mir, was Ihnen daran nicht gefällt.
Mit Hilfe von optisch-elektronischen Einrichtungen sind die Erhebung (Videobeobachtung) und die Speicherung (Videoaufzeichnung) personenbezogener Daten zulässig, wenn dies im Rahmen der Erfüllung öffentlicher Aufgaben oder in Ausübung des Hausrechts erforderlich ist,
- Es ist eine Erforderlichkeitsprüfung vorzunehmen. Das heißt: nicht an jedem Ort zu jeder Zeit und überall. „Erforderlich“ heißt, es müssen zumindest Anhaltspunkte dafür vorhanden sein, dass abstrakte Gefahren auftreten. Weiter im Zitat:
…erforderlich ist, 1. um Leben, Gesundheit, Freiheit oder Eigentum von Personen, die sich im Bereich öffentlicher Einrichtungen, öffentlicher Verkehrsmittel, von Dienstgebäuden oder sonstigen baulichen Anlagen öffentlicher Stellen oder in deren unmittelbarer Nähe aufhalten…
Also: Um Leben, Gesundheit, Freiheit oder Eigentum von Personen zu schützen. Des Weiteren:
2. um Kulturgüter, öffentliche Einrichtungen, öffentliche Verkehrsmittel, Dienstgebäude oder sonstige bauliche Anlagen öffentlicher Stellen… zu schützen.
wird, besteht ein Unterschied. Aber für uns muss es doch wichtig sein, dass der Text so gefasst ist, dass Übergriffe, die aus unserer Sicht unzulässig sind, nicht möglich sind. Und dazu muss ein Text richtig und ordentlich gefasst sein.
Zweitens. Sie haben Ihren Text auch in Teilen tatsächlich ganz klar gefasst, und Sie wollen ganz klar in einzelnen Bereichen weiter gehen, als es aus meiner Sicht das Verfassungsgericht vorsieht. Hier geht es zum Beispiel um die Ordnungswidrigkeiten; Sie haben es gerade noch einmal angesprochen. Sowohl hinsichtlich der Löschung als auch hinsichtlich der Erhebung von Daten ist es so, dass Sie bei Ordnungswidrigkeiten, auch wenn Sie es eingrenzen mit der Umschreibung „von erheblicher Bedeutung“, was wiederum ein wenig unklar ist, weil, was ist „erhebliche Bedeutung“; darüber kann man sich streiten -, sehr wohl eine Videoüberwachung und das Aufheben der Daten zulassen wollen. Da muss ich Ihnen sagen, das halte ich ganz einfach nicht für zulässig. Und darüber streiten wir, und um nichts anderes.
Noch einmal zur U-Bahn: Es geht nicht darum, ob wir das richtig oder gut fi nden, sondern es geht darum, zur Kenntnis zu nehmen, dass es nun einmal Erhebungen gibt, die sagen, das Sicherheitsgefühl hat sich nicht verbessert. Sie bringen immer Folgendes, wobei Sie einiges vermischen: einmal Verbrechen zu verhüten und gleichzeitig repressiv tätig zu sein. Mit der Videoüberwachung in der U-Bahn ist natürlich eine Verfolgung von Straftätern möglich. Wir haben auch nichts gegen eine Videoüberwachung in der U-Bahn. Aber Verbrechen verhindern - wie Sie es als Schlusswort gesagt haben - werden Sie damit nicht. Genau das sind die Punkte, die man sehr sorgfältig auseinanderhalten muss.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Schindler, wir sind uns in Vielem einig, natürlich auch darin, dass Prävention, Jugendhilfe, Jugendsozialarbeit und all diese Dinge wichtig sind und dass wir sie als einen Beitrag zur Verhinderung von Jugendkriminalität entsprechend ausbauen und entsprechend ernst nehmen müssen.
Wir sind uns aber auch darin einig, dass Jugendhilfe und Jugendsozialarbeit in Bayern aufgrund der geltenden Rechtslage in erster Linie Sache der Kommunen ist, der Landkreise und der kreisfreien Städte. Ich möchte schon sagen, dass Bayern wie nur wenige andere Bundesländer hierbei den Kommunen zur Seite steht, beispielsweise durch die Jugendsozialarbeit an den Schulen.
Es ist rechtlich wohl unstrittig und wird auch in den anderen Ländern so gesehen, dass § 13 Sozialgesetzbuch VIII dies dem Jugendhilfeträger zuweist. Wir in Bayern beteiligen uns intensiv daran und haben 2002 einen Ausbau von 350 Stellen an 500 Schulen beschlossen. Wir haben dies aufgrund der Situation beschleunigt. Dank der Initiative der CSU-Landtagsfraktion haben wir erreicht, dass diese 350 Stellen bereits bis zum 1. September 2009 zur Verfügung stehen und dass wir aus heutiger Sicht dann auch die entsprechenden Anträge, die in diesem Bereich gestellt wurden, abwickeln können. Wir kommen hierbei unserer Verantwortung nach, und ich glaube auch, dass die Kommunen, die Kreise und die kreisfreien Städte im Rahmen ihrer Möglichkeiten ihrer Verantwortung nachkommen.
Wir sind uns auch darin einig, Herr Kollege Schindler, dass wir, wie Sie in Ihrem Antrag schreiben, genügend Stellen bei Polizei und Justiz schaffen müssen, um den Dingen zu begegnen, die Dinge rasch abzuarbeiten.
Ich möchte aber sagen, dass wir in Bayern mit dem Abschluss der Ermittlungsverfahren innerhalb von 1,3 Monaten an der Spitze in der Bundesrepublik liegen, dass
notwendig ist es, den Sanktionskatalog an neue Entwicklungen in der Gesellschaft anzupassen. Auf diesem Auge sind Sie blind, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Opposition. Sie versuchen einen einseitigen Ansatz. Sie sehen nur die eine Seite der Hilfeleistung. Sie sehen aber nicht, dass diese auch einmal zu Ende geht und dass wir uns genauso überlegen müssen, was wir im Sanktionskatalog ändern.
Herr Kollege Schindler, wenn Sie das Jugendstrafgesetz lesen, wird Ihnen auffallen, dass von der Formulierung her – das ist vom Gesetzgeber für den Regelfall gedacht – das Erwachsenenrecht bei Heranwachsenden anzuwenden ist. Wir haben aber eine umgekehrte Entwicklung, wie die Justizministerin richtig ausgeführt hat: In der überwiegenden Zahl der Fälle wird das Jugendstrafrecht angewendet. Dies entsprach nicht der Intention des Gesetzgebers im Jugendstrafrecht, weil das Jugendstrafrecht nur den spezialpräventiven Ansatz kennt, nämlich die Besserung des Einzelnen. Das Jugendstrafrecht kennt von seiner Intention her weder die Generalprävention noch die Sühne. Deswegen ist hier bei den 18- bis 21-Jährigen klar eine Lücke erkennbar. Es ist absolut nicht ausreichend, dass bei jemandem, der kurz vor seinem 21. Geburtstag einen bestialischen Doppelmord begeht, die Strafe wegen Anwendung des Jugendstrafrechts nach zehn Jahren zu Ende ist. Wir fordern hier eine Erhöhung des Strafrahmens auf 15 Jahre. Dies ist überfällig und muss umgesetzt werden.
Wir fordern den Warnschussarrest, der insgesamt dringend notwendig erscheint. Jeder, der einmal in diesem Bereich tätig war, weiß, dass ein verurteilter Straftäter im jugendlichen Alter die Bewährungsstrafe als „Freispruch erster Klasse“ versteht, weil er nämlich den Gerichtssaal wieder so verlassen kann, wie er hineingegangen ist. Es ist dringend notwendig, dass diese Täter sofort in Arrest kommen und einmal vier Wochen lang sehen, was Freiheitsentzug bedeutet. Diese Regelung muss möglichst schnell umgesetzt werden.
Wir fordern die Erleichterung der Zulassung der nachträglichen Sicherungsverwahrung bei Tätern, die zu mindestens fünf Jahren verurteilt worden sind. Jeder, der sich in diesem Bereich auskennt, weiß, dass es sich hier um schwerste Straftaten handelt. Die Sicherheit der Allgemeinheit hat Vorrang vor der Freiheit des Täters. Dies muss auch für Jugendliche und vor allem für Heranwachsende gelten, die zum Zeitpunkt der Entlassung längst keine Heranwachsenden mehr sind, sondern schon Erwachsene. Auch das muss man immer sehen: Der 21-Jährige, der fünf bis sechs Jahre fängt, ist dann 26, 27 Jahre alt, also ein Erwachsener, der insgesamt hochgefährlich sein kann. Die kurze Verfahrensdauer habe ich bereits angesprochen.
Ich fasse zusammen: Wir müssen bei der Prävention alle Anstrengungen unternehmen. Wir müssen Jugendlichen helfen und ihnen zur Seite stehen. Wir müssen die Eltern unterstützen, ihrem Erziehungsauftrag gerecht zu werden. Aber wir müssen für schwere Straftäter die notwendigen
Ich kann nur sagen: Wir haben hier unsere Hausaufgaben weit mehr gemacht als andere; denn von insgesamt 200 geschlossenen Plätzen sind 50 % in Bayern. Die anderen 50 % dieser Plätze sind in anderen Gebieten der Bundesrepublik Deutschland. Wir müssen auch hier genügend Kapazitäten haben, um in diesen Brandfällen dann wirksam helfen zu können, wenn alle anderen Maßnahmen, wie beispielsweise ambulante Maßnahmen, versagen. Aber eine Herabsetzung der Strafmündigkeit halte ich für unnötig. So viel zu Themen, bei denen wir wenigstens teilweise übereinstimmen.
Über das Maß kann man natürlich streiten. Niemand kann aber so viel tun, dass nicht ein anderer fordern kann, noch mehr zu tun. Ich habe jedoch dargelegt, dass wir in Bayern bei diesen Maßnahmen große Anstrengungen unternommen haben und uns im Vergleich mit allen anderen sehen lassen können.
Herr Kollege Schindler, in den anderen Punkten sind wir uns nicht einig. Was mir bei Ihnen fehlt, ist jede Forderung und jeder Einsatz, die Eltern in ihrer Erziehungskompetenz zu stärken und deren Erziehungsverantwortung einzufordern. Davon ist in diesem Antrag nicht die Rede, und man hört auch sonst insgesamt wenig darüber. Dies hängt mit der Staatsgläubigkeit der Sozialisten zusammen. Sie gehen davon aus, dass Sie Erziehungsaufgaben mit Pädagogen, mit Einrichtungen wie Krippen und sonstigen Dingen lösen können. Deswegen ist bei Ihnen die Familie zur Erziehung kein Ansatz.
Sie haben sogar Schwierigkeiten, einer geringen Kindergelderhöhung zuzustimmen, weil Sie es für besser halten, statt der Familien die Einrichtungen zu fördern – das kommt dabei heraus –, vom Betreuungsgeld will ich gar nicht reden. Wenn hier Familien unterstützt werden sollen, ihre Kinder zu Hause zu betreuen, bezeichnen Sie dies als „Herdprämie“. Dies ist der entscheidende Unterschied. Wir halten eine Stärkung der Familienkompetenz in der Erziehung durch entsprechende Hilfsmaßnahmen, Bildungsmaßnahmen, aber auch finanzielle Maßnahmen für entscheidend. Ich sage Ihnen: Ob uns dieser Erziehungsauftrag bis hin zur Vermeidung der Jugendkriminalität gelingt, entscheidet sich weitgehend in der Kompetenz der Familien.
Hier fordere ich von Ihnen mehr Initiativen. Hierzu möchte ich von Ihnen mehr hören, ohne dass Sie im Bremserhäuschen und im Verhinderungshäuschen sitzen. Es war geradezu ein Schauspiel, wie die SPD bei der Kindergelderhöhung in den letzten Tagen einknicken musste. Es war ein Schauspiel, das auch die Menschen draußen verstanden haben.
Nicht einig sind wir uns auch bei der Änderung des Jugendstrafrechts insgesamt. Die Hilfe und die Erziehung sind eine Seite der Medaille, die wir sehen müssen und um die wir uns kümmern müssen. Aber wir sagen: Genauso
rungshelferinnen und -helfern hören. Die Wartezeiten bis zum Strafantritt müssen deutlich verkürzt werden. Dazu brauchen wir auch eine Betreuung in Wohngruppen und Sozialtherapieplätzen. Da dabei in der Vergangenheit sehr wenige Plätze eingerichtet worden sind, brauchen wir in jedem Fall einen entsprechenden Ausbau. Auch ist die schulische und berufliche Bildung mit einem höheren Stellenwert zu versehen. Auch in die kriminologische Forschung ist weiterhin zu investieren; Haushaltskürzungen auf diesem Feld sind zurückzunehmen. Was wir ganz klar ablehnen, ist eine Sanktionspolitik, die sich an Ethnien orientiert.
Ich mache Ihnen den Vorwurf, dass Sie eine an Ethnien orientierte Sanktionspolitik fahren, anstatt einmal festzustellen, dass die Gesellschaft Verantwortung für alle hier aufwachsenden Kinder und Jugendlichen trägt.
Der Gewalt vorzubeugen, ist der sicherste Weg, keine neuen Opfer zu produzieren. Hierzu werden Sie, Herr Kreuzer, in unserem Antrag, den wir zum letzten Plenum gestellt haben und der jetzt Gegenstand der Beratungen bei der nächsten Sitzung des Rechtsausschusses wird, eine ganze Reihe von Aussagen finden. Wir haben eine Liste von Maßnahmen aufgeführt, die es umzusetzen gilt. Dazu gehören zum Beispiel auch begleitende Hilfen für Eltern. Dazu gehört zum Beispiel auch, dass wir für junge Familien, die eine noch ungewohnte Elternrolle innehaben, Hilfsangebote und Unterstützungsangebote zur Verfügung stellen, um die Betroffenen in ihrer Rolle zu fördern. Wir müssen über Präventionsräte sowie den sozialen Ausbau, über den Ausbau von Trainingskursen, Antigewalt- und Antiaggressionstraining diskutieren. Es gibt schon Vieles, aber die Frage ist: Wie stark wollen wir in dieser Richtung weiter einsteigen? Wir brauchen flankierende Maßnahmen in der Bildungspolitik, in der Schule, in der Sozialpolitik. Wir brauchen frühkindliche Bildung zur Förderung selbstständiger und starker Persönlichkeiten, die für Gewalt nicht mehr anfällig sind. Wir müssen darüber hinaus überlegen, ob wir eine Kampagne fahren sollten, die Eltern davon überzeugt, dass eine gewaltfreie Erziehung der richtige Weg wäre. Wir brauchen gemeinsames Lernen und Fördern statt Auslese. Damit sind wir bei der Reformierung des bayerischen Schulwesens.
Der SPD-Antrag enthält eine Reihe von Themen, die tatsächlich auch unser Dringlichkeitsantrag enthält. Was wir auf keinen Fall brauchen, ist ein Lagerwahlkampf, wie Sie ihn anzufangen versucht haben.
Ihnen sagen zu müssen, dass der schon bei Roland Koch schiefgegangen ist und ein derart tiefer Griff in die untersten Schubladen der Mottenkiste war, finde ich bedauerlich. Letztendlich – so prophezeie ich Ihnen –: Dieser Lagerwahlkampf nützt uns GRÜNEN, denn jeder, der sich ein bisschen auf diesem Feld auskennt, wird sich an den Kopf fassen.
Sanktionen zur Verfügung haben, und deswegen werden wir Ihren Antrag ablehnen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das kommt davon, wenn man nicht weiß, wer für die Dinge zuständig ist, Herr Kollege Volkmann. Dieser Dringlichkeitsantrag richtet sich an den Bund. Die Staatsregierung wird aufgefordert, auf Bundesebene zu intervenieren. Dabei geht es in allererster Linie um Online-Überwachung bei repressivem Vorgehen, also bei Strafverfahren.
Hierfür ist die Justizministerin zuständig, die Stellung nehmen wird.
Bevor man Schaufensteranträge stellt, könnte man sich über den Gang der Dinge und darüber, wie verfahren werden soll, informieren. Damit könnte man sich solche negativen Schauspiele ersparen.
Ich bitte, den Antrag abzulehnen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das neue Aufenthaltsgesetz des Bundes ist ein mühsam erzielter Kompromiss, da die Materie vielschichtig ist. Es hat unter anderem eine gesetzliche Bleiberechtsregelung für geduldete Ausländer aufgenommen. Bisher geduldete Ausländer können bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen, beispielsweise einer gewissen Aufenthaltsdauer, je nachdem, ob verheiratet oder Einzelpersonen, bis 31.12.2009 geduldet werden, wenn sie eine Erwerbstätigkeit aufnehmen wollen. Dies bedeutet, die Duldung besteht fort, wenn eine Erwerbstätigkeit bis zu diesem Zeitpunkt aufgenommen wird.
Der Bundesgesetzgeber hat gleichzeitig geregelt, dass solche Ausländer grundsätzlich Leistungen nach Sozialgesetzbuch II – Grundsicherung für Arbeitssuchende –, mit anderen Worten Hartz IV, oder nach Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch Sozialhilfe in Anspruch nehmen können. Gleichzeitig wurde aber geregelt, dass eine Länderöffnungsklausel aufgenommen wird, dass also den Ländern die Option eingeräumt wird, in diesem Zeitraum
weiterhin Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu gewähren. Um diese Frage geht es heute.
Die Staatsregierung schlägt vor, von dieser Option Gebrauch zu machen, was dazu führt, dass die Personen weiterhin Leistungen nach dem Asylbewerber-Leistungsgesetz bekommen, also im Regelfall im Wesentlichen Sachleistungen und die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften.
Wir unterstützen diesen Gesetzentwurf ausdrücklich, und zwar hauptsächlich aus drei Gründen. Wir müssen natürlich dafür sorgen, dass eine entsprechende Anreizfunktion zur Tätigkeitsaufnahme für die Geduldeten vorliegt. Diese ist eher gegeben, wenn das Leistungsniveau nicht auf die Höhe von Hartz IV angehoben wird, sondern auf einem niedrigeren Niveau bleibt.
Zweitens dürfen wir nicht vergessen, dass geduldete Ausländer hier keine Aufenthaltsberechtigung erhalten haben. Es sind Personen, die hier eingereist sind, ohne zum Aufenthalt berechtigt zu sein, und in der Regel nicht abgeschoben werden können, weil das Heimatland sie nicht aufnimmt, ihre Nationalität nicht feststeht oder aus anderen humanitären Gründen.
Dies muss zugrunde gelegt werden, und wir sind nicht der Auffassung – ich sage dies ganz klar –, dass wir in einem solchen Fall die gleichen Leistungen, beispielsweise nach Hartz IV, gewähren sollten wie bei Personen, die jahrzehntelang hier berufstätig gewesen sind, aus dem Arbeitslosengeld herausgefallen sind
und Hartz IV beziehen. Dies sind nicht die gleichen Voraussetzungen. Wir haben es hier mit Menschen zu tun, die ohne Rechtsanspruch zu uns gekommen sind, und eine Gleichstellung mit Menschen, die jahre- und jahrzehntelang gearbeitet haben, verbietet sich meines Erachtens aus diesen Gründen.
Wir entlasten durch diese Regelung auch unsere Kommunen, die beispielsweise bei Hartz IV mit den entsprechenden Leistungen für Unterkunft usw. zur Kasse gebeten werden. Wir kennen ja die entsprechenden Ausgleichsverhandlungen innerhalb Bayerns deutlich. Wir halsen also diesen Personenkreis kostenmäßig nicht den Kommunen auf, sondern der Freistaat Bayern wird auch weiterhin die Kosten für diese Personen übernehmen.
Ich glaube daher, dass der Weg, der eingeschlagen worden ist, richtig ist. Die Menschen erhalten durch das neue Aufenthaltsgesetz ihre Chance. Das Ziel ist, die Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Ihr Lebensunterhalt ist bis dahin gesichert. Weitergehende Zahlungen über dies hinaus, zum Beispiel in der Höhe von Hartz IV, halten wir nicht für gerechtfertigt. Deswegen bitte ich, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Frau Präsidentin, Hohes Haus! In aller Kürze: Man kann nicht hören, was da gesagt wird. Sie erwecken einen völlig falschen Eindruck. Sie müssen sagen, dass es sich nicht um politisch Verfolgte handelt, dass da Menschen in unserem Land sind, deren Anträge abgelehnt worden sind, dass Menschen seit Jahren und Jahrzehnten in unserem Land sind, die hier kein Bleiberecht genießen, dass Menschen in diesem Land sind, die über die ganze Zeit Leistungen der öffentlichen Hand bekommen haben. Um diese Personengruppe geht es, Frau Kollegin.
Was wollen Sie? – Wir sagen, wir verlängern die Duldung, damit diese Arbeit aufnehmen können und was wollen Sie? Sie wollen sie mit Menschen gleichstellen, die jahrzehntelang gearbeitet, Sozialversicherungsbei
träge bezahlt haben und unter Hartz IV fallen. Das wollen wir nicht.
Das ist der springende Punkt. Sie wollen diese Menschen, die sich seit Jahren weigern, das Land zu verlassen, obwohl sie keine anerkannten Asylbewerber sind, die sich seit Jahren weigern, in ihre Heimat zurückzukehren, mit Leuten gleichstellen, die jahrzehntelang gearbeitet haben und unter Hartz IV fallen.
Sie wollen den Kommunen die Kosten hierfür aufbürden. Das, was Sie machen, ist kommunalfeindlich. Städte müssten für diese Menschen die Unterkunftskosten tragen, für Menschen, die ihre Arbeitsaufnahme genauso von einer Gemeinschaftsunterkunft aus durchführen können. So sind die Fakten. Sie verlieren bei dieser Angelegenheit jedes Maß und Ziel und deswegen ist dieser Gesetzentwurf richtig.
Frau Präsidentin, Hohes Haus! Es geht bei diesem Gesetzentwurf um die Aufstufung der bisherigen Zweigstelle Sonthofen zu einem Amtsgericht. Es geht nicht darum, insgesamt die Aufl ösung der Zweigstellen der Amtsgerichte in Bayern zu diskutieren. Aber wir werden sehen, dass es Kolleginnen und Kollegen gibt, die wie immer bei diesem Punkt am Thema vorbeireden werden. Ich werde dies jedoch nicht tun.
Es wird über die Zweigstellenaufl ösung gesprochen werden. Diese ist aber nicht Gegenstand dieses Gesetzes. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil, Frau Kollegin Scharfenberg.
Hier geht es vielmehr darum, zu einem Hauptgericht aufzustufen. Dies ist richtig. Sonthofen ist ein fl ächenmäßig relativ großer Bezirk mit vielen Fällen, mit einer weiten Entfernung vom Hauptgericht, die einzige Zweigstelle in Bayern, die bereits über ein eigenes Grundbuchamt verfügt, während dies in den anderen Zweigstellen nicht vorhanden ist. Es ist eine Zweigstelle mit einem neuen Justizgebäude, und die Angelegenheit ist ohne große Personalumsetzung vor Ort zwischen Kempten und Sonthofen zu bewerkstelligen.
Ich vertrete das Anliegen Sonthofens, obwohl ich der Kemptener Abgeordnete bin. Die Alternative wäre, dass Sonthofen nach Kempten eingegliedert wird. Dies wäre nicht sinnvoll. Es ist richtig, Sonthofen als eigenes Amtsgericht zu installieren, und dies macht die Staatsregierung mit diesem Gesetzentwurf.
Deswegen bitte ich Sie um Zustimmung.
Herr Präsident, Hohes Haus! Als von der Opposition im Ältestenrat die Behandlung des Gesetzentwurfs in Erster Lesung im Plenum beantragt worden ist, habe ich mir schon gedacht, dass es nicht um die Zweigstelle Sonthofen geht, sondern um die Auflösung der anderen Zweigstellen, also nicht um den eigentlichen Inhalt des Gesetzentwurfs. Tatsächlich soll nachtarockt werden, was vor Jahren beschlossen worden ist.
Zu Sonthofen nur so viel: Die Ministerin hat überzeugend ausgeführt, was für Sonthofen spricht. Ich bin gewiss unverdächtig, für Sonthofen ohne sachliche Gründe Partei zu ergreifen; denn die Errichtung des Amtsgerichts in Sonthofen bedeutet natürlich, dass die Stellen nicht nach Kempten, an meinen Standort, kommen. In diesem Fall ist das aber mehr als vernünftig. Wir haben in Kempten immer schon Raumprobleme gehabt. Herr Kollege Schindler, um Sie aufzuklären: Das ist der Grund, warum Sonthofen das Grundbuchamt behalten hat. In den Kemptener Räumlichkeiten wäre es niemals unterzubringen gewesen. Das wurde auf Wunsch der Kemptener Justiz so geregelt. Es gab keine politische Vorgabe in irgendeiner Richtung.
Die Reform bezüglich der Amtsgerichtszweigstellen war aus meiner Sicht richtig. Sie sollte bereits bei der Gebietsreform in den Siebzigerjahren durchgeführt werden, ist aber auf halbem Wege abgebrochen worden, und zwar entgegen dem Wunsch der Justiz selbst. Die Justiz und alle Verantwortlichen waren immer dafür, große, leistungsfähige Amtsgerichte in Bayern zu schaffen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie war denn die Situation? – Ein Landkreis, ein Amtsgericht und vier Zweigstellen, das haben wir vorgefunden. 0,5 Richterstellen
oder 0,7 Richterstellen bei den Zweigstellen: Der Richter war in der Woche einmal da. Es gab Vertretungsprobleme ohne Ende. Akten wurden hin- und hergefahren. Wo war denn hier die Bürgernähe? – Es waren nur noch wenige Aufgaben bei den Zweigstellen angesiedelt. Der normale Bürger musste sich erkundigen, ob die Zweigstelle für einen bestimmten Bereich überhaupt zuständig ist. Herr Kollege Schindler, Sie müssen sich einmal in der Praxis erkundigen bei den Richtern und Staatsanwälten, was die dazu sagen. Es war für einen normalen Menschen überhaupt nicht überblickbar, was in der Zweigstelle gemacht wurde und wann er sich an das Hauptgericht wenden musste.
Dieses System war ineffizient und nicht bürgernah. Es war auch immer gegen den Willen der in der Justiz Verantwortlichen. Hier wurden Ressourcen verschwendet. Deshalb war es höchste Zeit, im Rahmen einer allgemeinen Überprüfung der Verwaltung auch diesen Bereich unter die Lupe zu nehmen. Wir sparen nun Geld, die Justiz wird schneller und effizienter. Die Einsparung beträgt 27 Millionen Euro.
Dagegen hätte die Auflösung von Sonthofen Mehrkosten von einer Million Euro bedeutet. Deshalb war es richtig, Sonthofen aufzustufen. Allein an diesem Beispiel sehen Sie, wir haben uns sehr wohl in jedem einzelnen Fall Gedanken gemacht. Dies war ein Fall, in dem die Aufstockung richtig war. Ansonsten war die Auflösung der Zweigstellen und die Zusammenlegung mit den Hauptgerichten nach Auffassung aller Menschen, die mit Justiz etwas zu tun haben und in diesem Bereich arbeiten, richtig. Deswegen war Ihr Nachtarocken, Herr Kollege Schindler, genauso falsch wie Ihre Debattenbeiträge zum Zeitpunkt der Entscheidung. Mit Populismus kann man keine zukunftsgewandte Politik machen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die vorsätzliche Tötung eines Menschen ist das schwerste Verbrechen, das begangen werden kann. Das deutsche Recht unterscheidet seit jeher zwischen zwei Tatbeständen, dem Totschlag – der gewöhnlichen vorsätzlichen Tötung auch mit indirektem Vorsatz – und dem Mord. Hier müssen Mordmerkmale, die die Tat charakterisieren und als besonders schwer erscheinen lassen, hinzukommen. Ich möchte einige Beispiele nennen. Es handelt sich beispielsweise um das Mordmerkmal der Heimtücke, wenn ein Täter bewusst die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers ausnutzt – wehrloses Opfer ist beispielsweise der Behinderte, der sich nicht wehren kann – oder bewusst die Arg- und Wehrlosigkeit eines Opfers herbeiführt, um die Tat begehen zu können. In Frage kommt auch die grausame Tatbegehung. Das bedeutet, dem Opfer werden zusätzlich unnötige Schmerzen in erheblichem Umfang zugefügt. Es wird gequält, zum Beispiel bei lebendigem Leibe verstümmelt. Zu nennen ist weiter die Tötung zur Verdeckung einer vom Täter selbst begangenen Straftat. Lebenslänglich gibt es auch bei verschiedenen Sondertatbeständen wie dem sexuellen Missbrauch von Kindern, wenn dabei der Tod des Kindes herbeigeführt wird. Allein die Aufzählung der Beispiele zeigt uns: Es handelt sich um bestialische, um schwerste Straftaten, die begangen wurden.
Zunächst war in Deutschland nach dem Strafgesetzbuch „lebenslang“ wirklich lebenslang. Die Freiheitsstrafe konnte nur beendet werden, wenn eine Begnadigungsentscheidung getroffen wurde, und zwar entweder vom Ministerpräsidenten oder vom Bundespräsidenten bei Entscheidungen der Bundesgerichte, sonst nicht. Ohne Begnadigung war lebenslang wirklich lebenslang. Es gibt viele Täter, die 30 und mehr Jahre an Freiheitsstrafe verbüßt haben. Dies hat sich geändert durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das an die Würde des Menschen und die Freiheitsrechte des Menschen nach Artikel 2 des Grundgesetzes angeknüpft hat. Das Gericht hat ausgeführt, dass einer Freiheitsstrafe auf jeden Fall Grenzen gesetzt werden müssen und dass auch Täter, die zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden sind, eine Perspektive haben müssen.
Das ist grundsätzlich nachvollziehbar, führt aber heute in der Praxis aus unserer Sicht teilweise zu unbefriedi
genden und ungerechten Ergebnissen. In Artikel 57 a des Strafgesetzbuchs ist geregelt worden, dass die Mindestverbüßungsdauer einer Strafe 15 Jahre betragen muss. Ich sage hier gleich, dies ist verfassungsrechtlich nicht geboten, sondern eine Festsetzung nach dem Ermessen des damaligen Gesetzgebers. Man könnte diesen Zeitraum genauso anders festsetzen. 15 Jahre sind verfassungsrechtlich nicht zwingend.
Wozu führt dies heute in der Praxis im deutschen Rechtssystem? – Aufgrund der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts ist nach 15 Jahren Mindestverbüßungszeit eine Prüfung, ob der Täter in Freiheit entlassen werden kann, vorzunehmen.
In vielen Bundesländern in Deutschland führt dies dazu, dass die Regelverbüßungszeit der lebenslänglichen Freiheitsstrafe fast schon die Durchschnittsverbüßungszeit, nämlich 15 Jahre, beträgt, weil auch verfassungsrechtlich enorme Anforderungen an die Prüfung zu stellen sind. Der Täter muss nämlich, wenn er diese Zeit verbüßt hat und keine besondere Schwere der Schuld vorliegt, nach einer Prognoseentscheidung entlassen werden, wenn von ihm nicht die Gefahr weiterer Straftaten ausgeht. Die Verfassungsrechtsprechung hierzu lautet wie folgt – ich zitiere aus einer Entscheidung des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22.03.1998 –:
Umgekehrt schließt die Klausel von der Verantwortlichkeit der Vollstreckungsaussetzung ebenso, wie schon vorher die Klausel von der Verantwortbarkeit der Erprobung, es mit ein, dass ein vertretbares Restrisiko eingegangen wird.
Das Bundesverfassungsgericht sagt also explizit, auch bei lebenslänglich verurteilten Tätern ist bei den Prognoseentscheidungen ein Restrisiko einzugehen.
Meine liebe Kolleginnen und Kollegen, des Weiteren ist zu bedenken, dass, wenn ich nach 15 Jahren eine Entscheidung herbeiführen will, dies zwangsläufi g voraussetzt, dass vorher Erprobungsmaßnahmen stattzufi nden haben, also bereits vor dem Ablauf von 15 Jahren. Erprobungsmaßnahmen, das bedeutet Ausgang bis hin zum Urlaub. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, das bedeutet, dass es den Hinterbliebenen eines Opfers passieren kann, dass sie dem Täter weit vor Ablauf von 15 Jahren wieder auf der Straße begegnen. Das ist die Realität, vor der wir heute stehen.
Wir sind der Auffassung, dass diese Mindestverbüßungsdauer zu gering ist. Eine Strafhaft von lediglich 15 Jahren unterscheidet sich unseres Erachtens zu deutlich vom Gesetzeswortlaut „lebenslang“. Eine solche Strafhaft wird insbesondere auch den Gefühlen und Interessen der Hinterbliebenen von Opfern von Gewaltstraftaten nicht gerecht. Wir müssen sehen, dass das Leiden der Opfer lebenslang dauert. Das Leiden währt für die Opfer während ihres ganzen weiteren Lebens, es ist nicht auf einen gewissen Zeitraum begrenzt. Eine Verbüßung von lediglich 15 Jahren, wie das in der Regel der Fall ist, ist auch keine ausreichende Sühne für eine solche Tat, für eine bestialische Tat. Ich sage noch einmal: Hier geht es um heimtückische, grausame Taten, um die schlimmsten,
die man sich in der Rechtsordnung überhaupt vorstellen kann.
Die Mindestverbüßungsdauer von 15 Jahren hebt sich darüber hinaus nach unserer Meinung nicht deutlich genug von der zeitigen Freiheitsstrafe mit der Höchstdauer von 15 Jahren ab. Hier sind dann nur noch relativ geringe Unterschiede, obwohl die Taten in ihrem Gewicht ganz unterschiedlich zu werten sind. Darüber hinaus glauben wir, dass diese Auslegung des Begriffs „lebenslänglich“ nicht genügend generalpräventive Abschreckungswirkung für potenzielle Täter hat. Wir sind auch der Auffassung, dass das Vertrauen der Bevölkerung in die Unverbrüchlichkeit des Rechts Strafen gebietet, die erheblich über diese 15 Jahre der zeitlichen Freiheitsstrafe hinausgehen.
Wir glauben deshalb, dass wir dem Anliegen gerecht werden müssen, indem wir die Mindestverbüßungszeit anheben, und zwar auf 20 Jahre, sodass es in Zukunft nicht mehr passieren kann, dass Schwerststraftäter in vielen Ländern im Durchschnitt bereits nach 15 Jahren wieder entlassen werden. Wir haben das erst in letzter Zeit erlebt: die Entlassung einer Terroristin. Auch wenn das nicht genau den Fall trifft, so hat es doch damit zu tun; denn diese Terroristin wurde wegen neunfachen Mordes und wegen bestialischer Taten verurteilt und bereits nach 24 Jahren entlassen. Das ist absolut nicht sachgerecht und kann von den Opfern nicht als gerecht empfunden werden. Das gilt zumal deshalb, weil die Täter bis zum Schluss an der Aufklärung der Verbrechen nicht mitwirkten, weshalb für die Opfer bis heute unklar ist, wer neben den Verurteilten für die Taten mit verantwortlich war.
Wir glauben daher, dass die Gesetzesänderung sachgerecht ist. Wir unterstützen die Bemühungen der Staatsregierung, die bereits im Jahr 2006 einen diesbezüglichen Antrag im Bundesrat eingebracht hat. Wir fordern die Staatsregierung auf, diese Zielsetzung weiter zu verfolgen.
An dieser Stelle möchte ich sagen, dass die Frau Justizministerin heute an der Sitzung nicht teilnehmen kann, weil sie in Berlin beim Richterwahlausschuss ist. Dort kann sie sich nicht vertreten lassen, und bekanntlich kommt es dort auf die Stimmabgabe an. Ich fordere die Justizministerin aber an dieser Stelle auf, diese Initiativen weiter zu verfolgen. Es geht um Sicherheit, es geht um Gerechtigkeit gegenüber den Opfern, und es geht um eine gerechte, angemessene und adäquate Bestrafung der Täter.
Frau Präsidentin, Hohes Haus! Frau Kollegin Stahl, Sie konnten Ihre Ausführungen hier in aller Ruhe machen, obgleich Sie bereits zum dritten Mal in einer Sache das Wort ergriffen haben. Zum dritten Mal in einer Sache, in der wir keineswegs mit Ihrer Auffassung einverstanden sind.
Dies bleibt meinen Fraktionskollegen leider verwehrt, weil Sie von Ihrer Seite ständig durch impertinente Zwischenrufe in größter Lautstärke gestört werden.
Das führt dazu, dass zeitweise kein klarer Gedanke ausgeführt werden kann.
Herr Kollege Dr. Dürr, es sind Zwischenrufe, genau so, wie Sie das jetzt machen. Sie sind ein Plärrer, der nur die Ausführungen behindert, die ein Redner an einem Rednerpult im Parlament macht.
Schauen Sie sich den Mann an, schauen Sie, was der Mann macht, dann wissen Sie, wie hier gestört wird. Das führt dann dazu, dass bei ganz normalen Sachauseinandersetzungen die Stimmung unerträglich wird. Das ist ein unparlamentarisches Verhalten, welches Sie hier an den Tag legen.
Jeder Bürger in Bayern hat das Recht auf Akteneinsicht.
Jeder Bürger hat das Recht auf Akteneinsicht in dem Moment, wo er ein berechtigtes Interesse geltend machen kann.
Jedem vernünftigen Menschen sollte klar sein, dass derjenige, der kein berechtigtes Interesse hat, auch keine Akteneinsicht braucht, meine Damen und Herren. Er braucht sie nicht, weil in den Akten Dinge von Dritten stehen, die den Unbeteiligten nichts angehen. Er braucht sie nicht, weil ein solch ausuferndes Recht der Akteneinsicht zu einem massiven Zuwachs an Bürokratie in der Verwaltung führen würde.
Ja.
Ich habe gehört, wer zuerst „Zehn Minuten!“ gebrüllt hat, liebe Frau Kollegin Tolle. Das habe ich gehört.
Wir haben insgesamt gesehen im Gesetz eine ausreichende Regelung. Wir brauchen keine ausufernde Regelung zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger, deren vertrauliche Daten zum Teil in den Akten enthalten sind. Wir brauchen keine Überbürokratisierung. Sie malen ein Schreckgespenst an die Wand, das meines Erachtens nicht gegeben ist. Wir werden die Anträge deshalb zurückweisen. Was ein berechtigtes Interesse der Bürger ist, das entscheidet abschließend nicht die Verwaltung, sondern das entscheiden die Gerichte, und die Verwaltung hat sich danach zu richten. Für Ihr Anliegen besteht deshalb auch sachlich kein Raum.
Frau Präsidentin, Hohes Haus! Der wirksame Schutz der Bevölkerung vor Sexualstraftätern ist ein wichtiges Anliegen. Das ist heute Allgemeingut. Allgemeingut ist inzwischen fast auch, dass dies auch für Täter gelten muss, die verurteilt worden sind und ihre Strafe abgesessen haben, also für Täter nach der Strafverbüßung. Bei einer weiteren Gefährlichkeit gilt der Vorrang des Schutzes möglicher Opfer, zum Beispiel von Kindern oder von Frauen. Ich füge hinzu: Dies gilt für alle Opfer von Gewaltstraftaten.
Das war nicht immer so. Ich glaube, dass wir mit unserer Initiative die Gesetzgebungstätigkeit zu diesem Thema zu einem vorläufi gen Ende bringen. Wir schließen letzte Lücken. Ich werde es Ihnen aber nicht ersparen, auf die Geschichte dieser Gesetzgebungstätigkeit einzugehen. Ich habe mir einmal Initiativen der CSU-Fraktion und die Protokolle über die Debatten der letzten Jahre – das Thema reicht zurück bis in die letzte Legislaturperiode des Landtags – angesehen. Als wir das erste Mal die nachträgliche Sicherheitsverwahrung von Tätern gefordert haben, bei denen sich nachträglich herausgestellt hat, dass sie weiterhin für die Allgemeinheit gefährlich sind, wurde dies sowohl von der SPD als auch von den GRÜNEN im Bayerischen Landtag zunächst einmal rundweg abgelehnt.
Sie haben damals Diskussionen nach dem Motto „Ne bis in idem“ begonnen, also dass niemand zweimal bestraft werden darf. Auch in der rot-grünen Bundesregierung in Berlin hat niemand am Anfang die Notwendigkeit gesehen, bis wieder schwere Fälle in der Öffentlichkeit bekannt geworden sind und der Bundeskanzler den Ausspruch tat: „Wegsperren, und zwar für immer.“ Erst dann war dieses Thema auf Bundesebene in der Diskussion.
Anschließend konnte sich Rot-Grün in Berlin nicht einigen und hat plötzlich eine Länderkompetenz bei diesem Thema ausgemacht. Berlin hat behauptet, die Bundesländer seien für die nachträgliche Sicherheitsverwahrung und den Schutz der Bevölkerung zuständig. Der Bayerische Landtag und das Innenministerium haben dieses Thema mit dem Ziel der Prävention im Anschluss daran aufgenommen. Die Opposition im Bayerischen Landtag hat daraufhin härtesten Widerstand gegen die Einführung einer nachträglichen Sicherheitsverwahrung geleistet.
Meine Damen und Herren, erst nachdem das Bundesverfassungsgericht die Bundeszuständigkeit festgestellt hat, die vorher von Frau Zypries bestritten wurde, hat Berlin über eine entsprechende Regelung beraten. Das ist die Geschichte. Wenn es nach den Oppositionsfraktionen im Bayerischen Landtag ginge, wären die Opfer heute noch schutzlos. Das ist die Realität. Sie haben alles abgelehnt, was wir in dieser Richtung beantragt haben. Die Sache hat sich jahrelang hingezogen. Das ist ein schweres Versagen von Rot-Grün. Ihre Parteifreunde in Berlin sind viel früher zu der notwendigen Erkenntnis gekommen als Sie in München. Sie haben über Jahre hinweg schwer versagt. Das müssen Sie sich vorwerfen lassen.
Wir sind mit der nachträglichen Sicherheitsverwahrung weitergekommen. Drei Punkte müssen jedoch noch geklärt und verbessert werden: Dabei geht es zunächst um Fälle, in denen bei Ersttätern bereits in der Hauptverhandlung die Tatsachen für die weitere Gefährlichkeit bekannt sind, aber der Tatrichter keine Sicherheitsverwahrung aus rechtlichen Gründen verhängen darf, weil es sich um einen Ersttäter handelt. In solchen Fällen brauchen wir die Möglichkeit, eine nachträgliche Sicherheitsverwahrung zu verhängen, wenn die Gefährlichkeit bei diesem Täter auch nach der Strafverbüßung vorliegt, obwohl wir dann an Tatsachen anknüpfen, die bereits zum Zeitpunkt der Verurteilung bekannt sind.
Die Anordnung der nachträglichen Sicherheitsverwahrung muss auch bei einer Verurteilung als Jugendlicher oder Heranwachsender möglich sein. Diese Möglichkeit besteht nach dem geltenden Recht nicht. Für eine Person, die nach dem Jugendstrafrecht verurteilt wird, kann keine nachträgliche Sicherheitsverwahrung angeordnet werden.
Wir hatten in München den schlimmen Fall mit dem kleinen Peter. In diesem Fall handelte es sich um einen solchen Täter. In solchen Fällen muss gelten, dass der Opferschutz Vorrang hat.
Das mögliche Opfer, die Familie und die Angehörigen interessiert es überhaupt nicht, ob der Täter, der ent
lassen wird, zum Zeitpunkt der Tat 19, 20 oder 22 Jahre alt war. Die Auswirkungen sind immer die gleichen. Hier muss der Grundsatz gelten: Weiterhin gefährliche Straftäter können nicht aus der Haft entlassen werden. Wir können sie nicht auf die Bevölkerung loslassen. Wir müssen die Menschen schützen. Dies ist Aufgabe der Politik.
Mit diesen Ergänzungen im Strafrecht werden wir eine Lücke schließen. Ich weise darauf hin, dass die Täter, um die es hier geht, in aller Regel zum Zeitpunkt der Entlassung keine Jugendlichen und Heranwachsenden mehr sind. Diese Täter haben zumeist langjährige Freiheitsstrafen verbüßt und befi nden sich weit im Erwachsenenalter, wenn diese Gefährlichkeit festgestellt wird. Im Extremfall befi nden sie sich bereits im mittleren Erwachsenenalter. Schließlich wird ein Täter mit 30 oder 35 Jahren, wenn er zum Beispiel im Alter von18 Jahren einen Sexualmord begangen hat, immer noch nach Jugendstrafrecht verurteilt. Selbst bei einem solchen Täter könnten wir nach der heutigen Rechtslage bei der Haftentlassung keine nachträgliche Sicherheitsverwahrung anordnen, obwohl er zum Zeitpunkt der Entlassung vielleicht 50 Jahre alt ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir diese beiden Lücken schließen, glaube ich, dass wir im Strafrechtsbereich weit gekommen sind. Rechtlich gesehen haben wir dann den Sicherheitsanspruch der Bevölkerung bestmöglich verwirklicht. Der Fall der 13-jährigen Stephanie aus Dresden hat weitere Fragen der Prävention aufgeworfen. Wir begrüßen ausdrücklich, dass ein Informationsaustausch zwischen Meldebehörden und Polizei in Bayern über einen Abgleich der Meldedaten und im Kriminalaktennachweis bereits vor Ort erfolgt. Trotzdem glauben wir, dass wir überprüfen müssen, ob wir nicht eine zentrale Datei – vielleicht sogar bundesweit – brauchen, um eine weitere Verbesserung herbeizuführen. Diese Frage lässt sich momentan nicht abschließend beantworten. Hier muss im Einzelfall geprüft werden. Wir bitten das Innenministerium um diese Prüfung. Wir müssen alles dafür tun, dass entlassene Sexualstraftäter nicht unerkannt an einem Ort leben, sondern dass die Sicherheitsbehörden wissen, wer sich wo aufhält, damit zum Beispiel bei einem Verschwinden eines Opfers zugegriffen und überprüft werden kann. Wir bitten das Innenministerium um diese Prüfung.
Ich denke, dies ist ebenfalls eine Lücke, die wir schließen müssen. Die SPD in Bayern ist inzwischen in der politischen Realität angekommen und hat anerkannt, dass wir eine nachträgliche Sicherheitsverwahrung brauchen. Ich habe die Geschichte erzählt. Herr Kollege Schindler, zu diesem Zeitpunkt waren Sie noch gar nicht im Rechtsausschuss. Das waren noch andere Zeiten und andere handelnde Personen, zum Beispiel Ihr Vorgänger Dr. Hahnzog. Wir können Ihrem Antrag zustimmen, obwohl er nicht besonders ideenreich ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie haben in Ziffer 1 mit wenigen Ausnahmen fast wortgleich vom Koalitionsvertrag abgeschrieben und in Ziffer 2 fast wortgleich aus unserem Antrag. Das ist gut so; denn wenigstens ist der Antrag
dann richtig formuliert. Besonders ideenreich ist er aber nicht.
Sie sind in der Realität angekommen. Die GRÜNEN werden das nie tun. Wer die Ausführungen von Kollegin Stahl gelesen hat, als wir zuletzt einen Dringlichkeitsantrag in dieser Sache gestellt haben, weiß dies. Sie werden nie begreifen, dass Opferschutz vor Täterschutz kommt. Sie zu überzeugen, ist ein völlig überfl üssiges Unterfangen. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zu unserem Antrag. Wir werden dem Antrag der SPD zustimmen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist ja erfreulich, Frau Peters, dass Sie sich unserem Antrag angenähert haben, nachdem Sie ja ursprünglich die alte Winterdienstpauschale wieder wollten,
von der ja jeder weiß, dass sie himmelschreiend ungerecht war und die Kommunen mit sehr hohen Aufwendungen nicht berücksichtigt hat.
Ich bedauere es aber, dass Sie durch diesen Zusatz eine Verabschiedung unseres Antrags unmöglich machen; wir können unseren Änderungsantrag ja nicht gegen Ihren Willen verabschieden.
Sie sollten wissen, dass der kommunale Finanzausgleich in seiner Gänze mit den Kommunen vereinbart und verhandelt wird und wir niemals vorweg Festlegungen treffen, ob einzelne Positionen erhöht werden. Dies ist guter Brauch bayerischer Finanzpolitik. Eine Erhöhung des Ausgleichs insgesamt ist natürlich möglich – 2007/2008 – oder nicht möglich; es kommt auf die Verhandlungen an. Aber wo im Einzelfall draufgelegt wird, verhandeln wir mit Gemeinden, Städten und Landkreisen, und dies werden wir auch in Zukunft so halten. Sie verbauen durch diesen
Zusatz zu unserem Text eine Zustimmung dieses Landtages.
Dies bedauern wir außerordentlich. Das macht aber nichts aus, denn wir sind auch ohne Sie politisch handlungsfähig, meine Damen und Herren.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Wir greifen heute ein Thema wieder auf, über das bereits in der letzten Wahlperiode in diesem Haus debattiert worden ist.
Wir gehen davon aus, dass es jetzt nun die letzte Möglichkeit ist, eine Entscheidung zu korrigieren.
Das Sicherheitskabinett des Bundes unter der rot-grünen Bundesregierung hat am 10. April 2003 beschlossen, den Dienstsitz des Bundesnachrichtendienstes von Pullach nach Berlin zu verlegen. Wir halten diese Entscheidung für eine Fehlentscheidung. Wir haben dies direkt im Anschluss an diese Entscheidung betont und auch Aktivitäten sowohl im Plenum des Landtags als auch vor Ort dagegen entwickelt. Ich erinnere daran, dass der Kollege Haedke Gespräche mit dem Personalrat des BND geführt hat. Denn wir konnten und können diese Entscheidung nicht mittragen.
Die Entscheidung hat schon zu Beginn daran gekrankt, dass keine auch nur annähernd zutreffenden Kostenschätzungen vorgelegen haben. In Berlin ist man sogar davon ausgegangen, dass diese Schätzungen erst erarbeitet werden, wie eine Antwort der Bundesregierung vom 29. März 2004 ergab. Kostenschätzungen sind also erst nach der Entscheidung erarbeitet worden. Das ist eine schwache, ungenügende Entscheidungsgrundlage gewesen.
Wir lehnen die Entscheidung über den Umzug hauptsächlich aus zwei Gründen ab.
Erstens glauben wir, dass der Umzug fi nanzpolitisch nicht darstellbar ist. Inzwischen gibt es Berechnungen, die von einer Summe von 1,5 Milliarden Euro ausgehen. Wenn wir ehrlich sind, werden wir auf einen Betrag von rund 2 Milliarden Euro kommen, bis die Angelegenheit zu Ende ist. Ich erinnere nur an das Berlin/Bonn-Gesetz für Beamte. Inzwischen steht auch fest, dass diese Kosten keineswegs durch den Verkauf des Grundstücks in Pullach aufgefangen werden können. Die Kostenschätzungen gehen von ca. 30 Millionen aus, die beim Verkauf des Grundstücks erlöst werden können. Wir haben es mit immensen Kosten zu tun. Ich möchte jetzt nicht die Vergangenheit bemühen in der Frage, wer an der Haushaltslage in Berlin schuld ist. Jedem ist aber klar, dass die Haushaltslage in Berlin desaströs ist. Die große Koalition ist sich darüber einig, dass ein Konsolidierungsbedarf von 35 Milliarden Euro im Bundeshaushalt vorliegt. Zu solchen Zeiten kann man nicht zwei 2 Milliarden Euro in den Sand setzen, um
eine Einrichtung zu verlegen, ohne dass dadurch ein positiver Effekt in der Sache entsteht.
Der erste Ablehnungsgrund sind also die Kosten.
Zweiter Ablehnungsgrund: Wir gehen davon aus, dass die sicherheitspolitischen Aspekte dieses Umzugs negativ zu Buche schlagen werden. Zunächst zu der Begründung, die immer wieder angeführt wird, der Dienst müsse insgesamt bei der Regierung angesiedelt, dort angegliedert sein. Natürlich gibt es Teile des Dienstes, die eng mit der Regierung zusammenarbeiten und bei den Ministerien beratend tätig werden. Wir müssen aber sehen, die 1200 regierungsrelevanten Mitarbeiter des BND arbeiten bereits heute in Berlin. Der BND hat schon jetzt in Berlin 1200 Mitarbeiter, die mit den Regierungsstellen kommunizieren. Es geht um die restlichen 3900 Mitarbeiter, die nicht bis hin zur Sachbearbeiterebene in Berlin gebraucht werden; die Kommunikation ist bereits heute gewährleistet.
Vielmehr müssen wir uns beim Umzug mehrere sicherheitsrelevante Probleme und Nachteile vergegenwärtigen. Der BND ist ein guter Dienst, der gute Arbeit leistet. Der Standort Pullach ist voll funktionsfähig, und dort ist diese Arbeit sehr gut geleistet worden. Er ist wahrscheinlich heute nötiger denn je. Denken wir nur an die Erfahrungen mit dem islamischen Terrorismus, den neuen Bedrohungsformen. Wir müssen uns darauf verlegen, auch im Ausland möglichst viele Erkenntnisse zu sammeln und frühzeitig zu erkennen, um Bedrohungen im Inland abwenden zu können. Das ist die absolute Voraussetzung. Sie wird durch mehrere Faktoren geschwächt:
Erstens. Ein Umzug bringt Unruhe in diesen Dienst. Wenn 3900 Mitarbeiter umgesiedelt werden müssen, bleibt über einen längeren Zeitraum viel Energie und Arbeitsleistung auf der Strecke, die ansonsten anders verwendet werden könnten.
Zweitens. Beim Umzug besteht ganz klar die Gefahr der Aufdeckung von Mitarbeitern. Wir müssen bedenken, dass die Aufl ösung der kompletten konspirativen Infrastruktur und eine Neuanmeldung der Agenten in Berlin durchgeführt werden muss. Das ist hochgradig gefährlich, weil von ausländischen Diensten beobachtet wird, wer aus dem Raum Pullach nach Berlin zieht zu den entsprechenden Umsiedlungspunkten. Es ist nicht meine Erkenntnis, sondern das sagt der ehemalige Präsident des BND Dr. Hanning, bei der Bewertung dieses Umzugs: Es ist ein großes Risiko, wenn Identitäten, die aufgebaut worden sind, aufgegeben und in Berlin neu begründet werden müssen.
Es wird eine kurzzeitige Einschränkung der Sicherheit geben, und, meine Damen und Herren, wir haben zu gewärtigen, dass personelles Know-how verloren geht. Die Erfahrung zeigt, dass bei einem solchen Umzug nicht alle qualifi zierten Mitarbeiter mitgehen, sondern sich viele dafür entscheiden, ihren Lebensmittelpunkt hier zu behalten. Das sind oft die Qualifi ziertesten, weil genau diese in der Lage sind, in anderen Bereichen einen Arbeitsplatz zu fi nden. Diese gehen dem Bundesnachrichtendienst insgesamt verloren.
Diese Punkte müssen wir bedenken, wenn wir einen solchen Umzug planen.
Wir haben keine sicherheitsrelevanten Vorteile, sondern der Umzug wirft erheblich sicherheitsrelevante Probleme auf. Ich will ergänzend hinzufügen, dass auch die geplanten verteilten Standorte in Berlin, nämlich das ehemalige Stadion der Weltjugend an der Chausseestraße in Berlin-Mitte, in der Taubenstraße und in der Mohrenstraße alles andere als ideal erscheinen. Sie sind mitten in einer Großstadt gelegen und somit leicht einsehbar. Fachleute sagen ganz klar, dass die Zersplitterung einerseits und die Lage im Hauptstadtbereich andererseits mit ganz erheblichen Nachteilen bei der Arbeit verbunden sein wird.
Dies interessiert die Kollegin Bause nicht, weil ihre Partei jahrelang für die Abschaffung sämtlicher Dienste eingetreten ist und sie somit gerne 2 Milliarden Euro ausgibt, um den Dienst zu schwächen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen ganz klar sehen: Diese Entscheidung war übereilt. Sie kostet viel Geld.
Sie hat sicherheitsrelevante Nachteile und bringt Beschwernisse für die Mitarbeiter, die sachlich nicht gerechtfertigt sind, und
hat die Tendenz, dass sich die Entscheidung negativ auf die Arbeit auswirkt.
Wir sind deshalb der Auffassung, dass diese Entscheidung revidiert werden muss. Der BND-Umzug nach Berlin sollte aus diesen Gründen nicht stattfi nden.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Stahl, Sie haben es hier überhaupt nicht nötig, den moralischen Zeigefi nger zu erheben.
Ich weise die Angriffe auf den Innenminister entschieden zurück.
SPD und GRÜNE im Bayerischen Landtag haben heute wieder bewiesen, dass sie nicht in der Lage wären, die Sicherheit der bayerischen Bevölkerung zu garantieren.
Dies kommt daher, dass Sie über Jahrzehnte – aber das ist gut so – in diesem Land nie Verantwortung getragen haben.
Sie brauchen weitere 10 Jahre, um nur auf den Stand Ihrer Genossen in anderen Bundesländern aufzuholen.
Wir sind neuen Gefahrenlagen und neuen Bedrohungen ausgesetzt. Verantwortliche Sicherheitspolitiker müssen abwägen. Wir vertreten die Auffassung, dass diese Gefahren von der Bevölkerung mit allen verfassungsrechtlich zulässigen Mitteln abgewehrt werden müssen.
Sie tun so, als stünde uns bei solchen Gefahren die Entscheidung zu, ob wir handeln wollen oder nicht, ob wir eine Grundlage schaffen wollen oder nicht. Ich sage Ihnen: Das steht uns nicht zu. Wir müssen die Bevölkerung mit den gebotenen Mitteln schützen. Die Grenzen sind das Recht des Einzelnen und die verfassungsmäßigen Rechte. Wir haben eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die wir umsetzen müssen. Wir haben diese Vorgaben eingehalten und uns danach gerichtet. Im Gegensatz zu Ihnen, Frau Kollegin Stahl: Ihr Gesetzentwurf ist durchweg verfassungswidrig. Es ist unglaublich, dass man andere angreifen und gleichzeitig so etwas vorlegen kann.
Ihr Entwurf beachtet nicht einmal das Subsidiaritätsprinzip, wonach andere Maßnahmen Vorrang vor der Wohnraumüberwachung haben – ein Grundsatz, den das Gericht formuliert hat. Sie sind nicht in der Lage so etwas einzuarbeiten. Es ist ein Armutszeugnis und zeigt die Unfähigkeit der Innenpolitiker der Fraktion der GRÜNEN.
Wir werden der Polizei diese Instrumente geben. Sie sind verfassungsgemäß und notwendig, um schwerste Gefahren abzuwehren. Wer sich verweigert – ich trete hier dem Innenminister bei –, der muss sich bei Eintritt der Gefahren fragen lassen, ob diese hätten verhindert werden können. Sie müssten sich fragen lassen, ob sie durch rechzeitiges Handeln diese Gefahren hätten verhindern können. In diese Notwendigkeit kommen Sie nicht, da es auf Ihre Ablehnung in diesem Hause nicht ankommt. Ich hoffe, dass das noch viele Jahre so bleiben wird.
Frau Präsidentin, Hohes Haus! Die Vorgänge in Frankreich, eine derartige Welle der Gewalt, nicht aus einem Moment heraus, sondern über Tage andauernd, haben uns mit Sicherheit alle nachdenklich gemacht, ja erschüttert. Nicht nur angegriffene Polizeibeamte – dies erschüttert uns selbstverständlich auch, aber sie stellen das Symbol der Staatsmacht dar –, nein auch brennende Schulen, Kindergärten und Krankenhäuser zeigen die Dimension dieser Gewaltwelle, die einen auf den ersten Blick erstaunt.
Selbstverständlich muss sich jeder, der politische Verantwortung trägt, Gedanken darüber machen, ob dies in unserem Land auch geschehen kann und welche Maßnahmen wir ergreifen können, um solche Entwicklungen zu verhindern, Entwicklungen, die unerträglich sind für die betroffenen Menschen, die mit Leib und Leben bedroht sind, die aber auch denjenigen, die Aktionen starten, gar nichts bringen und die in keiner Weise weiterführen.
Diesbezüglich gibt es verschiedene Ansätze. Ich sage gleich zu Beginn: Kollege Sibler wird zu diesem Thema ebenfalls reden, und er wird über die Integrationsbemühungen und die Möglichkeiten der Integration sprechen. Das ist ein ganz wichtiges Thema in diesem Zusammenhang, eines der entscheidenden. Ich sage das, weil ich hierzu nichts sagen werde, sondern andere Bereiche aufgreife, aber natürlich auch im Auge habe, dass dies ein Kernproblem in diesem Bereich ist.
Ich will drei Dinge ansprechen, die ich für notwendig halte, meine Damen und Herren.
Erstens. Wir brauchen eine strikte Zuwanderungsbegrenzung in diesem Land,
weil die Integrationsfähigkeit natürlich auch mit der Zahl der Menschen zu tun hat, die zuwandern. Integrationsfähigkeit kann überfordert werden. Bei zuviel Zuwanderung bekommen wir Parallelgesellschaften. Die Multikulti-Idee der Parallelgesellschaft ist gescheitert, meine Damen und Herren. Deshalb müssen wir unseren Kurs – nur so viel Zuwanderung, wie ein Land verträgt und Integrationskraft hat – unbedingt aufrechterhalten und verstärken.
Die Franzosen haben aus ihrer kolonialen Vergangenheit heraus große Probleme. Wir sollten uns diese Probleme nicht durch eine uferlose Ausweitung der Europäischen Union schaffen. Das was heute das Problem von Frankreich mit Algerien und anderen Staaten ist, kann morgen unser Problem bei einer Aufnahme der Türkei in die Europäische Union und bei einer grenzenlosen Möglichkeit der Zuwanderung sein.
Ich bitte, dies bei diesem Thema ohne ideologische Scheuklappen zu sehen, wobei ich weiß, dass Sie, meine Damen und Herren, bei diesem Thema dazu nicht in der Lage sind.
Zweitens. Einbürgerung, wie Sie in Ihrem Antrag fordern, ist keine Lösung. Dies zeigen die Krawalle in Frankreich. Der französische Innenminister hat Abschiebemaßnahmen für an den Krawallen Beteiligte angekündigt, aber gleichzeitig gesagt, das betreffe nur ungefähr 20 % der Beteiligten; die anderen 80 % seien französische Staatsbürger. Das zeigt eindeutig, dass Ihr Weg der doppelten Staatsbürgerschaft und der Einbürgerung falsch ist und das Problem der Integration und der Chancen für die Betroffenen in keiner Weise löst.
Gehen Sie also davon weg. Sie haben nur mehr Probleme als insgesamt.
Im Antrag der GRÜNEN ist namentlich erwähnt, dass die Einbürgerung erleichtert und die doppelte Staatsangehörigkeit ermöglicht werden sollten. Die vorgenannten Vorgänge sind jedoch ein schlagendes Beispiel dafür, dass dies zu überhaupt nichts führt.
Drittens. Wir dürfen in unserem Staat nirgendwo rechtsfreie Räume dulden. Die Polizei und die Sicherheitsbehörden müssen überall in der Lage sein, die Sicherheitslage zu kontrollieren. Es darf nicht vorkommen, dass in gewisse Stadtviertel überhaupt keine Polizei mehr geht, um Schwierigkeiten zu verhindern,
sondern wir müssen die Sicherheitslage insgesamt aufrechterhalten. Dies tun wir in Bayern, da mache ich mir keine Sorgen. Über andere Städte in der Bundesrepublik Deutschland will ich mir kein Urteil erlauben.
Ich will nur sagen, dass wir alle – und das wissen wir – über Jahre und Jahrzehnte rechtsfreie Räume, zum Beispiel in Hamburg in der Hafenstraße, mit entsprechenden Folgen für die betroffene Bevölkerung gehabt haben. Dies ist nicht unsere Politik; diese Politik hat fatale Folgen.
Wir haben beispielsweise Parallelereignisse in Frankreich und in New Orleans – ich weiß nicht, ob Ihnen dies aufge
fallen ist –; denn wir haben die gleiche Struktur und Banden, die bewaffnet, gewaltbereit und kriminell sind, die dort geduldet und in normalen Situationen nicht kontrolliert werden und die, wenn irgendetwas passiert – in New Orleans war es ein Naturereignis, in Frankreich ist es ein Aufschaukeln der Situation –, jederzeit in der Lage sind zu verhindern, dass Recht und Ordnung wieder hergestellt werden.
Dies dürfen und werden wir in unserem Land nicht dulden.
Das Problem liegt darin, dass dies offensichtlich in gewissen Gebieten – wir reden über die französischen Verhältnisse und über New Orleans – geduldet wird. Sie haben dann im Fall des Falles, wenn Schwierigkeiten auftreten, keine Chance mehr, die Dinge zumindest kurzfristig unter Kontrolle zu bekommen, und das müssen wir gemeinsam versuchen. Das ist kein Vorwurf an die Opposition, sondern ich weise nur auf diese Dinge hin, die nicht spontan entstehen. Hier muss über eine lange Zeit ein großes Defi zit an öffentlicher Sicherheit und Ordnung vorliegen, damit so etwas überhaupt passieren kann, damit sich so etwas insgesamt etablieren und in den entsprechenden Momenten losschlagen kann.
Dies zu verhindern, ist eine gemeinsame Aufgabe.
Ein vierter Pfeiler: Wir müssen natürlich alles tun – ich habe dies angesprochen –, um die Menschen, die bei uns sind, zu integrieren. Wir müssen uns auch überlegen – und damit komme ich zum Ende –, wie wir die Zuwanderung so steuern, dass die Integration einfacher ist. Ich weise auf die Zustände in den Niederlanden hin, in denen die Dinge Jahrzehnte völlig unkanalisiert gelaufen sind und sich inzwischen die verantwortliche Ministerin über folgende zwei Fragen Gedanken macht: erstens über den Familiennachzug, wobei sie sagt, wir lassen nur noch Ehepartner herein, die die niederländische Sprache können – selbstverständlich, Sie müssen sich einmal die dortigen Gesetzentwürfe ansehen; denn die Niederlande sind natürlich aus Schaden klug geworden. Wir müssen uns dies überlegen.
Des Weiteren haben die Niederlande auch beim Familiennachzug bezüglich der wirtschaftlichen Absicherung ganz klare Voraussetzungen. Familiennachzug wird dort nur noch stattfi nden, wenn der Nachziehende wirtschaftlich voll abgesichert ist. Wir werden uns diese Dinge, die bei uns rechtlich schwierig durchzusetzen sind, überlegen müssen. Eines ist klar: Die Niederlande überlegen sich diese Dinge nicht aus einer ausländerfeindlichen Haltung
heraus, sondern haben in diesem Bereich eine ganz liberale Haltung gehabt. Die Niederlande überlegen sich diese Dinge, weil sie in ihrer Politik gescheitert sind und in ihrem Land größte Schwierigkeiten haben.
Dies ist der Weg, den wir gehen müssen: Wir müssen die hier lebenden Ausländer integrieren und diese Bemühungen verstärken, aber gleichzeitig dafür sorgen, dass der Zuzug begrenzt wird und dass wir uns nicht zusätzliche Probleme schaffen. Wir dürfen nicht glauben, dass wir diese Probleme durch Einbürgerung lösen können. Wir dürfen keine rechtsfreien Räume in unserem Staat dulden. Ich glaube, wenn wir diese Linie verfolgen, haben wir die besten Chancen, dass Zustände, wie wir sie heute in Frankreich haben und wie sie in den Niederlanden waren, bei uns nicht Platz greifen.
Ich beantrage für beide Anträge namentliche Abstimmung.
Frau Präsidentin, Hohes Haus! Die Debatte nimmt eigentlich den für eine Sicherheitsdebatte üblichen Verlauf. Eines allerdings ist bemerkenswert, direkt epochal: Frau Kollegin Stahl hat Bayern als sicheres Land bezeichnet.
Das ist eine Referenz an die bayerische Sicherheitspolitik. Ich danke Ihnen dafür, Frau Kollegin Stahl. Sie haben Recht.
Sie haben dabei nur eines zu sagen vergessen: Dieser Sicherheitsstandard ist nicht zuletzt deswegen erreicht worden, weil wir gegen Ihren erbitterten Widerstand in diesem Hause viele sicherheitspolitische Maßnahmen auf bayerischer Ebene durchgesetzt haben.
Wir wären sonst nicht so weit. Ich erinnere nur an Ihren unglaublichen Widerstand bei der Einführung der Schleierfahndung.
Trotzdem ist es Beifall von der falschen Seite, weil ich nicht glaube, dass Sie die Zeichen der Zeit im Hinblick auf die innere Sicherheit und die Sicherheitslage erkannt haben. Ich glaube auch nicht, dass Sie mit voller Überzeugung dahinter stehen, alles zu tun, um diese Sicherheitslage zu verbessern.
Wenn man Ihre Ausführungen verfolgt hat, dann haben Sie gegen alle denkbaren Maßnahmen Bedenken und Einwände vorgetragen. Sie kommen dann zwangsläufi g zu dem Schluss: Wir tun überhaupt nichts, wir lassen alles beim Alten. So, verehrte Frau Kollegin Stahl, wird man den Herausforderungen von heute aber gerade nicht gerecht.
Wenn Sie sagen, nur eine starke Gesellschaft bietet Gewähr für Sicherheit und nicht, nur ein starker Staat, dann muss ich Ihnen entgegenhalten, dass die Gesetze und die Verfassung dieses Staates eben dem Staat das Gewaltmonopol und die Eingriffsrechte einräumen, nicht dem Einzelnen. Es ist somit Verpfl ichtung des Staates, dieses Gewaltmonopol auszuschöpfen und die Bürgerinnen und Bürger – denen das zu Recht verwehrt ist – zu schützen.
Wir haben deshalb einen Handlungsauftrag. Wenn sich Herr Kollege Schuster und Herr Kollege Schindler darüber mokieren, dass die CSU Dringlichkeitsanträge zu Sicherheitsgesetzen gestellt hat, die nicht sofort zu etwas führen, dann will ich Sie daran erinnern, dass viele unserer Maßnahmen inzwischen ergriffen worden sind. Schauen Sie doch einmal, was wir in früheren Jahren von bayerischer Ebene aus gefordert haben. Schauen Sie doch, was davon in Ihren so genannten Sicherheitspaketen „Otto I“ und „Otto II“ enthalten ist – nur ein paar Jahre später. Das ist doch Realität. Sie aber haben diese Anträge alle abgelehnt, und die Maßnahmen, die Sie heute alle mittragen, bekämpft.
Sie dürfen froh sein, meine Damen und Herren, dass wir nach dem 11. September Zeit hatten, die Dinge umzusetzen, denn Sie waren vorher weder willens noch dazu in der Lage. Sie dürfen froh sein, dass das erste große Ereignis nicht bei uns eingetreten ist.