Wer stimmt einer Überweisung der Drucksache 20/1576 federführend an den Schulausschuss und mitberatend an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Integration sowie den Ausschuss für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist das Überweisungsbegehren abgelehnt.
Weiter haben wir das große Problem, dass die EUGesetzgebung hier kaum beachtet wird. Wir haben ständige Verstöße gegen EU-Richtlinien. Der Datenschutz wird hier missachtet, und auch beim Feinstaub haben wir ein großes Problem.
Aber zu dem „Aber“ komme ich natürlich in meinem Redebeitrag auch noch; denn Sie können sicherlich verstehen, dass ich als GRÜNE nicht an diesem Rednerpult stehen kann, ohne auf den Datenschutz einzugehen.
Weiter heißt es in der Großen Anfrage, dass die Medienkompetenz an den Schulen bisher nur unzureichend vermittelt wird. So ist Medienkompetenz in der Sekundarstufe I im Bereich „Aufgabenfelder von allgemeiner pädagogischer Bedeutung“ verankert. Es gibt aber kein eigenes Fach, in dem Fragen der Prävention bei der Mediennutzung und der Datenschutz angesprochen werden sowie auf Gefahren hingewiesen und entsprechend sensibilisiert wird. In der Lehrerausbildung gibt es kein verpflichtendes Fach, in dem eine sachgerechte Vermittlung von Medienkompetenz angeboten wird.
Im vorgenannten Fall des Landkreises Ostvorpommern, das ist ja derzeit der einzige Kreis, ist es diesbezüglich auf der Grundlage der Kritik des Landesbeauftragten für Datenschutz zur Modifizierung des praktizierten Verfahrens gekommen. Erstens ist durch eine Überarbeitung der Mahnschreiben die Art der Forderung des Landkreises für das Inkassounternehmen nicht mehr ersichtlich. Und zweitens wurde ebenso veranlasst, dass die Einzahlung der Forderungen durch die Schuldner auf ein Konto des Landkreises erfolgt, wodurch mögliche Rückschlüsse auf die Forderungsart vermieden beziehungsweise ausgeschlossen werden. Also, die Forderungen des Datenschutzbeauftragten sind dementsprechend umgesetzt worden.
Natürlich haben wir GRÜNE schon im Vorfeld des Zensus 2011 auf die verschiedenen Probleme hingewiesen. Auf europäischer Ebene, als der Vorschlag der EUKommission vorgelegt wurde, der eine erhebliche Verletzung des Datenschutzes vorsah, wurden auf Initiative der GRÜNEN hin im Europaparlament Änderungen vorgenommen, und auch im Bundestag hat die Fraktion der GRÜNEN das Zensus-Gesetz sehr kritisch diskutiert und hat ihm nicht zugestimmt. Nun müssen wir natürlich schauen, wie man in den Ländern mit diesem Gesetz umgeht, und deswegen ist es umso wichtiger und auch begrüßenswert, dass die Arbeit des Landesbeauftragten für den Datenschutz bei der Durchführung des Zensus so intensiv war.
Das Fazit: Die Landesregierung legt den Fokus auf das Kennenlernen der neuen Medien, hat aber bisher wenig Aufmerksamkeit auf die Prävention, die Vermittlung eines kritischen Umgangs mit den Medien sowie die Aufklärung über Gefahren und über den Datenschutz gerichtet. Eine über alle Instanzen hinweg vernetzte Medienkompetenzstrategie, die sich mit diesem Thema beschäftigt, gibt es in Schleswig-Holstein noch nicht. Es gibt positive Ansätze, die sich aber noch nicht in eine erkennbare Strategie einordnen lassen.
kräfte sowie Kinder und Jugendliche. Dahinter steckt die Idee, dass sowohl Lehrkräfte als auch Eltern in Sachen Medienkompetenz fitgemacht werden, um zu verstehen, was junge Menschen mit Medien machen, und diese bei einem kritischen Umgang mit Medien zu unterstützen. Unter anderem ist zu beobachten, dass viele junge Menschen beim alltäglichen Gebrauch von Medien den Datenschutz für sich selbst nicht achten und beachten, Inhalte im Netz unkritisch einfach übernehmen und dass auch die Bedingungen der Nutzung zum Teil nur auf Verkauf gerichtet und nicht als Information gedacht sind. Sie merken es nur leider manchmal nicht. Auch gibt es Inhalte, vor denen Jugendliche geschützt werden müssen.
Ich möchte nur kurz etwas ergänzen. Herr Tabbert, Sie stehen hier vorne und erzählen uns das Gleiche, was ich in meiner Rede angeführt habe, sagen aber nichts Konkretes dazu, was ich gefragt habe und was wir in der Aktuellen Stunde besprechen wollen. Zum Beispiel wäre meine konkrete Frage, wann Sie als Vorsitzender des Unterausschusses Datenschutz endlich einmal dazu kommen, uns zu konstituieren. Das wäre einmal eine Frage, wann wir über wichtige Themen sprechen können, Herr Tabbert.
Diese Drucksache möchte die Fraktion DIE LINKE an den Ausschuss für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung überweisen.
Die Aufhebung der Altersgrenze hat nichts mit Parteipolitik zu tun. Den "Giftzahn", der Ihnen missfiel, haben wir gezogen, indem die Altersgrenze erst zur übernächsten Kommunalwahl fallen soll. Ich sage noch einmal: Das ist kein parteipolitischer Antrag; er hat nichts mit politischer Gesinnung zu tun. Das ist kein Weltanschauungs-Antrag. Das ist ein normaler Antrag, der die demografische Entwicklung berücksichtigen will. Die vielen jungen Abgeordneten wie die Kollegen Meißner, Dr. Fischer oder Thalhammer, die sich gegen unseren Antrag aussprechen, sind Jungspunde, die noch nicht genau wissen, was demografische Entwicklung heißt, die noch nicht mitbekommen haben, wohin sich die Gesellschaft entwickelt. Deswegen rufe ich jetzt die Abgeordneten "60 plus" aus der Regierungskoalition auf. Ich habe mir die Mühe gemacht festzustellen, wer darunter fällt. Ich verletze damit nicht den Datenschutz. Das Abgeordnetenhandbuch ergibt, dass es 33 Abgeordnete "60 plus"
Der Zugang zu Unterlagen und ein Informationsanspruch sind eigentlich selbstverständlich. Leider wird das vor Ort manchmal nicht so gehandhabt. Für das Akteneinsichtsrecht haben wir Liberalen eine große Sympathie, damit der Entscheidungsträger entsprechende Informationen vorliegen hat. Aber natürlich muss, darauf hat Herr Kollege Lorenz schon hingewiesen, der Datenschutz gewährleistet sein. Deshalb müssen wir diese Diskussion noch etwas fortsetzen; da können wir Ihnen heute noch nicht folgen.
Ein Bekannter von mir tut das seit vielen Jahren. Bei ihm ist es dann allerdings irgendwann prekärerweise dazu gekommen, dass er von der Blutbank darauf angesprochen worden ist, dass er das doch gar nicht darf. Aber das ist noch ein ganz anderes Thema, dann reden wir nämlich über den Datenschutz. Doch auch das ist ein Punkt - das sagten Sie auch -: Man ist ein Leben lang abgestempelt; die Daten werden flächendeckend ausgeteilt.
Ich komme nun zu der Frage, ob es nach wie vor so sein muss, dass man dieselben Daten in mehrere verschiedene Anträge eingeben muss, oder ob man das nicht mit einem einzigen Antrag erledigen kann. Ich wäre sehr dafür, aber man muss sehen, dass hier auch der Datenschutz berührt ist. Man muss schon ausdrücklich damit einverstanden sein, wenn man seine Daten mehrfach genutzt wissen will. Wir sind da schon ein ganzes Stück weiter. Aber es darf halt nicht zum „gläsernen Landwirt“ kommen, dem ein Computerhacker oder wer auf immer auf Knopfdruck ins Portemonnaie schauen kann.
Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen von SPD und Grünen, haben nämlich auch keine vernünftige Grundlage. Trotzdem fordern Sie mit Ihrem Antrag bereits ein Datum zur verbindlichen Einführung. Die Probleme beim Datenschutz erwähnen Sie nicht. Ebenso erwähnen Sie nicht, dass die Messungen einzelne Höfe gar nicht erfassen. Damit kann das Problem entstehen, dass eine Region hohe Auflagen bekommt, die einem Hof schaden, der selbst gar nicht dafür verantwortlich ist. Das geht einfach nicht.
Das habe ich mir nicht ausgedacht. Das Beispiel ist schriftlich so festgehalten und kommt auch nicht aus Thüringen, wo es um Filialbetriebe im Friseurhandwerk geht, wo jemand nachweisen wollte, dass er 3.000 € mehr bezahlen muss. Das waren aber unseriöse Annahmen. Ansonsten sind es maximal einige 100 € mehr für ein Unternehmen, was dann aber auch Millionenumsätze macht im Jahr und dabei in der Regel auch deutlich darauf angewiesen ist, Radio- und Fernsehempfang nutzen zu können, um es einmal deutlich zu sagen. Wenn ich einen Automobilverleih habe und Autos verlease, dann kann ich sie natürlich auch ohne Radio verleasen. Aber ich muss dann feststellen, dann spare ich zwar die Rundfunkgebühr, habe aber keine Kunden mehr. Anstatt sie als einen notwendigen Bestandteil der Leasinggebühr zu betrachten, die nebenbei bemerkt dann die Kunden auch zahlen, und zwar für alle Autos, die geleast werden, insofern auch kein Marktungleichgewicht besteht, ist es mir unerklärlich, wie die FDP darauf kommt, auf diese Art und Weise hier Lobbypolitik machen zu wollen. Insgesamt müssen wir doch feststellen, dass die neue Gebührenidee nach dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag im Großen und Ganzen eine ausgezeichnete Sache ist. Das muss ich ja einmal sagen, auch wenn die Falschen im Bundestag an der Regierung sind, dass es noch einige Probleme gibt, die uns als GRÜNE noch ein bisschen skeptisch sein lassen, und zwar geht es dabei um das Thema Datenschutz.
Mir ist bekannt, dass der WDR bei seinen Recherchen zum Thema Nitratbelastung große Schwierigkeiten hatte, an die Daten betreffs privater Brunnen zu kommen. Während die vom LANUV erhobenen Daten frei zugänglich sind, obliegt die Überwachung der immerhin um 6.000 privaten Brunnen den Gesundheitsämtern in kommunaler Regie. Laut Aussage eines WDR-Rechercheurs mir gegenüber weigerten sich die Gesundheitsämter flächendeckend mit fast identischen Begründungen, diese Daten herauszugeben. Als Vorwand diente der Datenschutz.
Herr Rohwedder, die von den Kreisgesundheitsämtern verwalteten Untersuchungsbefunde sind durch die Brunnenbesitzer selbst veranlasst und bezahlt worden. Das ist sozusagen deren Eigentum. Sie müssen das gegenüber dem Kreisgesundheitsamt belegen. Diese Befunde kann ich nicht einfach durch die Welt schicken. Das müssten Sie akzeptieren, das hat auch etwas mit Datenschutz zu tun.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Am 18. Mai 2011 habe ich als Alterspräsident des Landtages ein paar grundsätzliche Anmerkungen zum Datenschutz in unserer Informationsgesellschaft gemacht. Ich habe darauf hingewiesen, dass das digitale Zeitalter unseren Bürgerinnen und Bürgern nicht nur neue Chancen und neue Möglichkeiten eröffnet, sondern sie auch bisher unbekannten und schwer beherrschbaren Risiken ausgesetzt sind. Ich hatte dabei vor allem an die großen US-Unternehmen Google, Facebook und Co. gedacht und deren ungehemmte Datengier im Blick. Diese schien mir fast zwangsläufig auf den gläsernen Bürger oder den gläsernen Verbraucher hinauszulaufen.
Es gibt andere Ansatzpunkte, die sicherlich zielführender sind. Dazu gehören europäische Datenschutzregelungen, welche US-Behörden und US-Unternehmen an europäische Datenschutzstandards binden, wenn sie ihre Aktivitäten auf Bürgerinnen und Bürger in Europa erstrecken. Deshalb müssen die entsprechenden Teile der im Entwurf vorliegenden europäischen Datenschutz
Der von Edward Snowden aufgedeckte Überwachungsexzess amerikanischer und britischer Geheimdienste – man kann es nicht anders nennen – und die zurückhaltende Reaktion – auch das ist sehr vornehm ausgedrückt – darauf bei amerikanischen und britischen Bürgerinnen und Bürgern zeigt aber, dass wir weit weg sind von gemeinsamer weltweit gelebter Datenschutzkultur. Die Vorstellungen von einem guten Datenschutz gehen weit auseinander. Das macht Kompromisse und faire transatlantische Abkommen in datenschutzrelevanten Bereichen so schwierig.
Schon von dieser Tatsache muss man nicht begeistert sein, und es entspricht in der Tat nicht den Dingen, über die wir uns im Bereich Datenschutz unterhalten, und unserem Verständnis und unserer Kultur.
Das hat orwellsche Ausmaße, neben denen unsere Bemühungen um Datenschutz oder die politische und verfassungsrechtliche Debatte um Vorratsdatenspeicherung zwangsläufig machtlos und kleinlich aussehen und aussehen müssen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Präsident! Ich möchte noch die Auswirkungen auf Rheinland-Pfalz und unsere Möglichkeiten in diesem Zusammenhang beleuchten. Man muss erstens festhalten, wir können uns vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion bestätigt sehen, dass wir mit dem Beauftragten für Datenschutz und die Informationsfreiheit eine Institution haben, die einen der vielversprechendsten Ansätze für Datensicherheit und Privatsphäre verfolgt, nämlich die Aufklärung und Prävention, die Befähigung und Sensibilisierung der Bürgerinnen und Bürger, mit ihren Daten sparsam und achtsam umzugehen.
Einstweilen bleibt es bei der Verkürzung der Anordnungsfristen, eine Maßnahme, die gerade in der gegenwärtigen Situation die Wichtigkeit von Datenschutz in der erforderlichen Deutlichkeit zum Ausdruck bringt.
Datenschutz und die Informationsfreiheit und die Datenschutzorganisationen, meine Damen und Herren.
Eines ist für mich aber auch klar. Ich schätze den Landesbeauftragten für den Datenschutz sehr, er ist aber für diesen Bereich zuständig, ich bin für die Innere Sicherheit zuständig. Deshalb muss man einen auskömmlichen Weg finden, damit wir in diesem Land beides gewährleisten können. Das scheint mir aber mit dem Antrag der Koalitionsfraktionen gewährleistet zu sein.
1. Mitteilung des Innenministeriums vom 30. Juli 2009 – Fünfter Tätigkeitsbericht des Innenministeriums zum Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich – Drucksache 14/4963
Diese Drucksache möchte die GAL-Fraktion an den Ausschuss für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung überweisen.
Das war erst durch Zufall zu erfahren, und das nur, da die Datenschützer sehr aktiv geworden sind. Tatsächlich wurden WLAN-Netze mit Namen erfasst. Teilweise werden sie mit persönlichen Namen bezeichnet. Zum Teil wurde sich damit herausgeredet, dass das deutsche Recht gar nicht anwendbar sei und die Konzerne im Ausland säßen. Trotzdem sind das Verstöße gegen den Datenschutz. Ich glaube, hier müssen wir alle daran wirken und eindrucksvoll aufzeigen, dass diese sensiblen Daten so nicht einfach gesammelt werden dürfen und dass hier die notwendige Aufmerksamkeit aufgebracht werden muss.