Viviane Spethmann

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Last Statements

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben es tatsächlich mit
einem sehr ungewöhnlichen Gesetzgebungsvorhaben zu tun, den Hergang hat Herr Tabbert eben schon erläutert. Wir standen deswegen so unter Zeitdruck, als Fraktion am Entwurf mitzuwirken und ihm zuzustimmen, weil im Spätsommer das Volksbegehren stattfinden sollte. Angesichts der Sommerpause wären sonst erhebliche Probleme entstanden, notfalls hätten wir Sondersitzungen einberufen müssen. Ich glaube, das wäre dann auch nicht sachgemäß gewesen.
Die CDU unterstützt diesen Kompromiss. Die Ziele teilen wir komplett, denn bereits 2006 war die CDU Vorreiter und hat unter ihrer Alleinregierung ein IFG erlassen, eines der ersten in ganz Deutschland.
Staatliches Handeln wird nachvollziehbarer, transparenter, die USA und Teile Großbritanniens haben es vorgemacht. Die Akzeptanz bei den Bürgern wird größer, sie können mitwirken. Noch vor 10, 15 Jahren – wer sich dahin zurückdenken kann – war es ausgesprochen schwierig, Geschäftsverteilungspläne oder Organigramme der Behörden herauszufinden. Heute ist es eine Selbstverständlichkeit zu wissen, welcher Beamte wo zuständig ist. Wobei ich festgestellt habe, dass so manche Behörde das Organigramm auch ganz klug versteckt, um die Beamten möglichst nicht bei der Arbeit zu stören. Da muss man manchmal sehr findig sein. Das alles soll in Zukunft leichter sein, hier müssen die Behörden aktiver werden.
Die CDU hat trotz der Zustimmung noch erhebliche Bauchschmerzen, aber die rechtfertigen keine Ablehnung. Die Kosten sind intransparent. Dieses gesamte Gesetzgebungsvorhaben dient der Transparenz, aber wir wissen bis heute nicht, was die Einführung des Aktenregisters kostet. Es müssen größere Mengen IT-Mittel transferiert werden. Dazu kommen fortlaufende Kosten, weil es in jeder Behörde ein bis zwei oder mehr Leute geben muss, die das Register aktualisieren. Wie viel wird das kosten? Auch das ist im Moment völlig intransparent, trotzdem rechtfertigt es eine Ablehnung nicht. Es wird bestimmt auch noch ein paar praktische Probleme geben – Herr Tabbert hat es erwähnt, deswegen will ich nicht komplett noch einmal alles aufrollen. Ob alles praktikabel ist, muss die Praxis zeigen. Sind alle Urheberrechte gewährleistet? Auch darüber sind wir uns nicht ganz klar.
Zur Kritik der Handelskammer muss ich ganz einfach sagen, dass wir ein sehr offenes Gesetzgebungsverfahren hatten, das tagtäglich im Netz verfolgt werden konnte. Die Initiative hatte eine Internetplattform eingerichtet, wo man sich erkundigen konnte, was im Moment passiert.
Ich glaube, auch die Kammern müssen sich umgewöhnen. Nicht nur die Bürger wirken mit, auch die Kammern müssen bei solchen Gesetzgebungsverfahren in Zukunft mitwirken.
Für die CDU war letztendlich der jetzt gefundene Kompromiss wichtig. Wir haben in den vergangenen Tagen unter sehr großer Einigkeit in den Fraktionen noch Verbesserungen durchgeführt. Der Schutz der personenbezogenen Daten und der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse ist so ausformuliert, dass die höchstrichterliche Rechtsprechung gewährleistet ist. Dementsprechend stimmen wir gern zu. Hamburg wird transparenter und alle sind dabei. – Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Kollege Schäfer, es wäre schön, wenn alle in der SPD so vorsichtig wären wie Sie. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts müssen wir jetzt die neuen Vorgaben umsetzen, und diese sind eindeutig. Sie
haben bisher eine Übergangsregelung geschaffen, es gilt das grundsätzliche Rauchverbot. Das ist gut, das wollen wir alle. Aber ganz ausdrücklich erlaubt das Bundesverfassungsgericht das Rauchen in Eckkneipen und abgetrennten Raucherräumen. Ich zitiere einen bemerkenswerten Satz,
der mich als Nichtraucherin nicht besonders betrifft. Das Bundesverfassungsgericht schreibt, dass die Eckkneipe als spezieller Gaststättentypus geschützt wird,
"[…] der in besonderer Weise durch rauchende Stammgäste geprägt ist und für den daher bei einem Rauchverbot existentielle Umsatzeinbußen zu befürchten sind."
Das rechtfertigt aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts die Einrichtung von Raucherräumen und Eckkneipen. Diese Ausführungen sind für ein Bundesverfassungsgericht bemerkenswert. SchwarzGrün hat vor zwei Jahren versucht – der Versuch ist leider misslungen –,
für Wirte, Raucher und Nichtraucher eine pragmatische Lösung zu finden. Es ist bezeichnend, Herr Schinnenburg, dass Sie bei Ihren Ausführungen die Wirte an erster Stelle erwähnen. Für die CDU stehen die Wirte nicht an erster Stelle.
Die Wirte haben keinerlei größere Umsatzeinbußen. Es wird zwar viel erzählt, aber das konnte bisher nicht nachgewiesen werden.
Uns ist der Nichtraucherschutz sehr wichtig. Nichtsdestotrotz muss man sich fragen, ob angesichts von Eckkneipen, die das Bundesverfassungsgericht aufgeführt hat, nicht in Einzelfällen kleine Ausnahmen zulässig sind oder ob ein komplettes Rauchverbot die Lösung ist. In jeder Fraktion gibt es unterschiedliche Meinungen. Da es eine sehr persönliche Angelegenheit ist
und kaum noch in eine Fraktionsdisziplin einzuführen ist, werden wir die Fraktionsdisziplin aufheben. Wir fordern insbesondere die SPD auf, dies ebenfalls zu tun
und eine offene Diskussion mit uns zu führen. Jetzt diskutieren Sie wieder innerhalb der SPD, aber mit
uns wollen Sie erst am Ende sprechen. Das nehmen wir nicht hin und fordern Sie auf, mit uns zu diskutieren. In jeder Fraktion gibt es Raucher und militante Nichtraucher, und in dieser Frage ist es angemessen, die Abstimmung freizugeben.
Der Appell geht auch an die anderen Fraktionen, in dieser Frage die Abstimmung freizugeben, denn die unklaren Übergangsregelungen sind auf Dauer nicht hinnehmbar. Nichtraucherschutz muss gewährleistet werden. Dass im Moment einzelne Gastwirte um 22 Uhr die Aschenbecher auf die Tische stellen, geht nicht. Es muss den absoluten Raucherschutz geben für diejenigen, die davon nicht betroffen sein sollen. Wenn es Ausnahmen gibt, dann im Rahmen der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, aber das lassen Sie uns miteinander besprechen und nicht im Closed Shop der SPD-Fraktion.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Was der Senat uns in Sachen Sicherungsverwahrung in den letzten Wochen geboten hat, ist ein Sicherheits- und PR-Chaos.
Seit Mai dieses Jahres – und erst seit Mai – ist bekannt, dass es tatsächlich zwangsweise zu Entlassungen von hochgefährlichen Straftätern kommt, die nicht mehr in Haft, nämlich in Sicherungsverwahrung, behalten werden können. Mit diesem hochsensiblen Thema geht der Senat erst einmal so um, dass er monatelang gar nichts sagt. Im Rechtsausschuss wird alles vertagt, es wird nichts gemacht und dann wird urplötzlich zu wichtigen Gesprächen eingeladen. Es werden Abgeordnete und Pressevertreter eingeladen und die Mitbürger und die Betroffenen werden kurzfristig informiert. Das ist die neue Transparenz des Senats und das ist gutes Regieren à la SPD.
Wir hatten eben, eine Stunde vor der Bürgerschaftssitzung, eine Sondersitzung des Rechtsausschusses zusammen mit dem Innen- und Sozialausschuss. Dort hat der Senat durch die drei Senatoren eingestanden, dass es ein Kommunikationschaos gegeben hat. Frau Schiedek bedauerte sehr, wie die Kommunikation gelaufen ist, und auch Herr Scheele sagte, das sei nicht besonders gut gelaufen. Das von sozialdemokratischen Senatoren zu hören, ist schon viel.
Genau.
Was hier passiert ist, ist ein Desaster.
Bei diesem hochsensiblen Thema wollte dieser Senat die Bürger einbinden. Das wurde toll gemacht: Ungefähr 50 Mitbürger haben Zettel erhalten und wurden zu einer Veranstaltung eingeladen, und zwar am Donnerstagabend für den nächsten Dienstag. Den Rest durften sie aus der Zeitung erfahren. Die Menschen im Umfeld wurden im Endeffekt vor vollendete Tatsachen gestellt.
Die Veranstaltung in der Bundeswehrhochschule sah so aus, dass die Mitbürger nicht reden durften. Es wurde ihnen nur berichtet.
So sieht Ihre Kommunikation aus.
Und dafür brauchen Sie auch noch eine PR-Agentur. Sie sind noch nicht einmal in der Lage, ein solches Chaos selbst zu verwalten. Vielleicht wäre es sogar besser gelaufen, wenn Sie das selbst gemacht hätten; mit der PR-Agentur war das ein Desaster.
Und dann zu diesem Konzept – in Tüttelchen –, das eigentlich gar keines ist. Ein Konzept muss endgültig und tragfähig sein. Wie lange soll die Unterbringung stattfinden? Ein Jahr, das bedeutet keine Langfristigkeit. Die CDU fordert die endgültige und tragfähige Unterbringung und nicht so eine kurzfristige Notlösung.
Herr Dr. Dressel, bis Februar dieses Jahres stand die CDU mit in der Verantwortung, da waren wir noch nicht im Druck. Das Urteil des Verfassungsgerichts erfolgte erst am 4. Mai dieses Jahres.
Herr Dr. Dressel, das war eine einzelne Person. Ein tragfähiges Konzept für weitere Personen ist erst ab Mai dieses Jahres nötig.
Herr Dressel, ich glaube, Sie regen sich nur auf, weil Sie hier in der Bredouille sind.
Erst seit dem 4. Mai dieses Jahres ist klar, dass es zu zwangsweisen Entlassungen kommt.
Herr W. kam aus Baden-Württemberg, das war vorher gar nicht abzusehen.
Herr Dr. Dressel, Sie lenken jetzt ab.
Ich stelle nur fest, dass der Senat hier aus sicherheitstechnischen Gründen und in PR-Fragen ein reines Chaos veranstaltet hat. Es hat nicht den Betroffenen und nicht der Bevölkerung genützt. Handeln Sie endlich richtig und gut. – Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Haushaltsplan des Senats für Justiz und Gleichstellung ist ein Einzelplan der Ankündigungen. Es gibt keine tatsächlichen Umsetzungen, es gibt nicht ein einziges durch Zahlen sachlich untermauertes Projekt. Stattdessen wurden sachlich fundierte schwarz-grüne Projekte aus rein parteipolitischen Interessen gestoppt. Es stellt sich die Frage, was eigentlich sozialdemokratische Justizpolitik ist.
Es gibt keine eigenen Akzente. Das, was sozialdemokratische Justizpolitik auszeichnet, ist: einfach gar nichts tun.
Es gibt keine Konzepte und keine Zahlen. Dies hat inzwischen auch die SPD-Fraktion erkannt, denn sie beginnt mit Anträgen auf Sperrung von Haushaltsmitteln, die sich gegen den eigenen Senat wegen fehlender Konzepte richten. Das einzige Handeln besteht darin, großspurig Bundesratsinitiativen anzukündigen. Damit hat man dann seine Schuldigkeit getan und kann, wenn dies nicht umgesetzt werden kann, dem Bund den Schwarzen Peter zuschieben. Das geht so nicht.
Dann wird großspurig bundespolitisch etwas zu dem Thema Sicherungsverwahrung gesagt, aber bis heute gibt es kein Konzept des Senats, wie in Hamburg die Punkte des Bundesverfassungsgerichts konkret umgesetzt werden können. Wir wissen nicht, was mit den Sicherungsverwahrten passiert, die entlassen werden, welche Kosten auf uns zukommen oder ob es genügend Therapeuten gibt. Lieber Senat, hier müssen Sie tätig werden, da passiert zu wenig.
Auch zur Neustrukturierung des Strafvollzugs wurde lediglich am 1. November, als die Presse und die Opposition intensiv nachfragten, verkündet, es gebe ein Konzept zum Wohnungsbau in Fuhlsbüttel. Das klingt toll. Auf Nachfrage von vielen Schriftlichen Kleinen Anfragen wurde mitgeteilt, dass eine Projektgruppe erst eingesetzt wurde und man noch gar nicht wisse, welche Zahlen, Schätzungen und so weiter zugrunde liegen. Man müsse jetzt endlich einmal prüfen, ob man dort überhaupt Wohnungsbau hinsetzen kann, sprich, was am 1. November vorgestellt worden ist, war nichts weiter als eine reine Mogelpackung.
Mit den Kosten für das vorgestellte Konzept, so teilt der Senat auf Schriftliche Kleine Anfragen jetzt auch mit, habe er sich noch gar nicht befasst. Jetzt frage ich mich: Was ist das bitte für ein Konzept? Das ist eine reine Worthülse und nichts weiter.
Ich gehe noch einmal im Einzelnen darauf ein. Hier wird zum Beispiel angekündigt, dass Hafthäuser für den Frauenvollzug in Hahnöfersand geschlossen werden sollen, die erst im Jahr 2002 aufwendig mit 8,6 Millionen Euro fertiggestellt worden sind.
Noch viel besser ist die Idee, Frauenvollzug nach Billwerder in den geschlossenen Männervollzug zu verlegen. Man kann sich doch vorstellen, dass Frauen, die straffällig geworden sind, häufig aus Umständen kommen, die durchaus auch eine gewisse Traumatisierung als Opfer zulassen. Wie können Sie sich vorstellen, Frauen im geschlossenen Männervollzug unterzubringen? Das ist kein Konzept, das ist Stricken mit der heißen Nadel und nichts weiter.
Ich nenne noch einige weitere Beispiele für fehlende Konzepte. Resozialisierung: Die SPD-Fraktion musste selbst erst einen Antrag zum Haushalt einreichen, um den Senat zu bewegen, endlich ein
Konzept vorzulegen. Ob da etwas kommt, sehen wir im nächsten Haushalt.
Wirtschaftskriminalität: Die Senatorin verkündet großspurig auf Bundesebene, bei der Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität aktiv zu werden. Das Problem liegt hier in Hamburg. Die Staatsanwaltschaft ist massiv unterbesetzt in diesem Bereich und auch die Landgerichtskammern sind unterbesetzt. Hier muss gehandelt werden und nicht auf Bundesebene großspurig etwas verkündet werden.
Dann sollten Sie hier nicht groß verkünden, dass Sie etwas regeln wollen, Herr Dr. Dressel, wenn Sie es nicht schaffen. Dann sollten Sie es lieber gar nicht als Konzept verkaufen. Sie haben kein Konzept.
Der Präsident des Sozialgerichts ist seit Jahren außer Dienst gestellt; hier muss die Senatorin dringend handeln. Dieser Präsident muss nachdrücklich zur Verhandlung gezwungen und aus dem Dienst entfernt werden. Wir zahlen als Steuerzahler hierfür jedes Jahr unendlich viel Geld, das geht nicht.
Opferschutz: Die einzige Bundesratsinitiative haben Sie unterstützt, aber es gibt kein Hamburger Konzept. Die einzige Leistung des Senats besteht darin, im Einzelplan 4 den Opferschutz in Opferentschädigung umzubenennen. Das reicht nicht aus, das ist wieder nur eine Mogelpackung.
Wir haben einen eigenen Haushaltsantrag vorgelegt, der sich auf die Gerichtsvollzieher bezieht. Wir haben es in Hamburg mit ausgesprochen fleißigen und leistungsstarken Gerichtsvollziehern zu tun. Erkennen Sie endlich ihre Leistung an und stimmen Sie unserem Antrag auf eine teilweise Höhergruppierung der Gerichtsvollzieher zu.
Zur Gleichstellung: Die Senatorin fordert die gesetzliche Frauenquote. Nette Bundesratsinitiative, aber in Hamburg gibt es dazu kein Konzept und keine Tätigkeit.
Auch bei der gleichgeschlechtlichen Jugendarbeit wird zwar darauf verwiesen, dass Gelder verteilt
werden, aber dann wird im Ausschuss mitgeteilt, das Konzept könne der Träger selbst erarbeiten. Das ist doch kein Regierungshandeln, was Sie hier vorweisen. Gutes Regieren sieht anders aus.
Sie haben in diesen paar Monaten Ihre Chance vertan, ein ordentliches Konzept im Bereich der Justiz vorzulegen.
Für etwas Positives bin ich nicht da, Herr Kienscherf. Das soll Ihr Herr Tabbert erledigen, das kann ich nicht für Sie machen.
Was viel schlimmer ist: Am 26. September – drei Tage vor den abschließenden Beratungen im Haushaltsausschuss – liefert der Senat gänzlich neue Zahlen für den Justizhaushalt. Das ist auch kein gutes Regieren. Liefern Sie das nächste Mal ordentliche Zahlen, mit denen wir im Haushaltsausschuss arbeiten können. Wir mussten im Prinzip 90 Prozent der Zahlen komplett austauschen. So kann es nicht gehen, das ist kein gutes Regieren an dieser Stelle. – Danke.
– Es ist nicht mehr viel übrig geblieben.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Senator Neumann, Sie können gern die anderen Haushalte in ähnlicher Textbausteinweise vortragen, das würde genauso klingen; es ist ganz nett und wir würden uns das gern anhören.
Ihren Vortrag zu den Gerichtsvollziehern werden wir beim nächsten Haushalt mit Spannung verfolgen. Wenn Sie in diesem Jahr nicht zustimmen wollen, aber tatsächlich einen Aufgabenzuwachs sehen, dann wollen wir prüfen, ob Sie etwas Gutes für die Gerichtsvollzieher tun können. Wir werden Sie an Ihren Vorgaben messen.
Zum Wohnungsbau in der Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel.
Auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel.
Wir werden in zehn, 15 Jahren wahrscheinlich keine einzige Wohnung dort feststellen können. Dort sind archäologische Stätten gefunden worden; mit Sicherheit wird erst einmal gegraben werden und keine einzige Wohnung entstehen. Auf den Denkmalschutz ist in all den bisherigen Überlegungen nicht eingegangen worden. Wir werden Sie auch hier an Ihren Vorgaben messen.
Sie schieben das Thema Sicherungsverwahrung immer wieder auf die Bundesregierung. Herr Neumann, das Thema schwappt Ihnen auf die Füße. In den nächsten Tagen werden wieder zwei Sicherungsverwahrte entlassen. Diese beiden sind nicht kooperativ. Dieses Problem erben Sie und die Polizei, die diese beiden Männer in Manndeckung in Beschlag nehmen muss. Wir brauchen ein Konzept, und zwar kein juristisches Konzept, wie wir mit der Bundesebene umgehen. Meine Aufforderung an Sie ist – deshalb bin ich froh, dass Sie heute geredet haben –, erarbeiten Sie ein Konzept im Bereich der Sicherungsverwahrung, denn was machen wir mit den entlassenen Strafgefangenen, den Sicherungsverwahrten, die frei herumlaufen? – Danke.
(Beifall bei der CDU und bei Martina Kaes- bach FDP Präsidentin Carola Veit: Das Wort hat nun Frau Steppat. Sabine Steppat SPD: Sehr geehrte Frau Präsi- dentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu Beginn möchte ich meiner Freude darüber Ausdruck ver- leihen, dass am internationalen Tag der Gewalt ge- gen Frauen erstmals am Hamburger Rathaus die Flagge "Frei leben ohne Gewalt" von Terres des Femmes wehen wird. (Beifall bei der SPD, der LINKEN und ver- einzelt bei der GAL)
Sie wird auch an anderen Stellen der Stadt, etwa auf dem Dach der Behörde für Justiz und Gleichstellung, am Eimsbütteler Bezirksamt oder am Altonaer Rathaus zu sehen sein. Damit wird das Thema Gewalt gegen Mädchen und Frauen in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Leider ist das nach wie vor notwendig und daher ist es wichtig, dass dieser Senat einen Landesaktionsplan zur Gewalt gegen Frauen entwickelt und umsetzt. Dazu zählt auch die Weiterentwicklung und verlässliche Finanzierung der Hamburger Frauenhäuser; hierzu haben wir bereits im August einen Antrag eingebracht und beschlossen.
Die Einrichtung des Sonderdezernats Beziehungsgewalt Anfang dieses Jahres und überfällige Reformen des Polizeirechts mit dem neu aufgenommenen Kontakt- und Näherungsverbot zeigen erste Erfolge.
Der Kampf gegen Gewalt ist ein wichtiger Aspekt. Weitere Arbeitsvorhaben der Frauen- und Gleichstellungspolitik sind benannt und werden auf den Weg gebracht. SPD-Bürgerschaftsfraktion und Senat sind sich einig, dass das Thema Gleichstellung von Männern und Frauen in dieser Legislaturperiode zu einem gesellschaftlichen Reformprojekt gemacht wird.
Die zentrale Aufgabe wird die Erarbeitung und Umsetzung eines gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms sein. Das Thema Geschlechtergerechtigkeit werden wir in allen Bereichen und Politikfeldern voranbringen und strukturelle Benachteiligungen von Frauen und Mädchen beseitigen. Dies betrifft die Chancengleichheit in der Arbeitswelt und im Bildungsbereich, im Gesundheits- und Sozialsektor, die Einbeziehung der Bedürfnisse von Seniorinnen, Migrantinnen oder behinderten Frauen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es geht um einen Sachverhalt, der im letzten Jahr hochgekommen ist. Es geht um die Internetsuchdienste Google und Bing und vielleicht noch um andere. Diese erstellen mit Kamerafahrzeugen Aufnahmen von Straßen und Häusern. Die Nutzer des Internets freuen sich darüber. Google Maps ist beliebt und auch die Ansicht von Häusern ist durchaus von Interesse.
Nur konnte man leider feststellen, dass diese Internetsuchdienste etwas über das Ziel hinausschießen. Sie sammeln aus WLAN-Daten die Netzdaten. Sie haben damit offenbar gegen eine Reihe von straf- und datenschutzrechtlichen Vorschriften verstoßen. Leider musste man auch feststellen, dass es manche Vorschriften in diesem Bereich noch gar nicht gibt, die erforderlich wären.
Es ist nicht hinnehmbar, dass immer mehr Internetsuchdienste ihre Fahrten durch deutsche Gemeinden fortsetzen und immer mehr Daten sammeln und immer mehr WLAN-Netze kontrollieren. Hier müssen wir feststellen, dass das auf Dauer so nicht hingenommen werden kann.
Auch internationale Konzerne, die in Deutschland agieren, können nicht im rechtsfreien Raum agieren. Es ist für Anwohner nicht erkennbar, wie viele und welche Daten zu welchem konkreten Zweck
bei diesen Fahrten erfasst werden. Der Senat muss sich dafür einsetzen, dass personenbezogene WLAN-Daten geschützt werden. Auch die Öffentlichkeit muss über rechtliche Möglichkeiten der Erfassung informiert werden. Hier darf keine Unklarheit bestehen.
Das war erst durch Zufall zu erfahren, und das nur, da die Datenschützer sehr aktiv geworden sind. Tatsächlich wurden WLAN-Netze mit Namen erfasst. Teilweise werden sie mit persönlichen Namen bezeichnet. Zum Teil wurde sich damit herausgeredet, dass das deutsche Recht gar nicht anwendbar sei und die Konzerne im Ausland säßen. Trotzdem sind das Verstöße gegen den Datenschutz. Ich glaube, hier müssen wir alle daran wirken und eindrucksvoll aufzeigen, dass diese sensiblen Daten so nicht einfach gesammelt werden dürfen und dass hier die notwendige Aufmerksamkeit aufgebracht werden muss.
Merkwürdig ist es schon, dass dem Staat jegliches Ermittlungsinstrument gestrichen wird, die Privatwirtschaft hingegen hemmungslos Daten sammelt. Hier müssen wir alle eine gewisse Sensibilität aufbringen und auch auf Bundesebene agieren. Seit einem Jahr wird zwar viel diskutiert, aber es tut sich nicht viel. Auch darauf kann unser Appell hinwirken.
Wir fordern, dass Online-Dienste den Schutz der Privatsphäre einhalten müssen. Der Senat möge hier aktiv werden. In Berlin wird viel von Selbstregulierung gesprochen. Auch hier fasse ich meine eigene Partei auf Bundesebene kritisch ins Auge und denke, dass Selbstregulierung allein nichts bringt. Hier müssen effektive Vorschriften her. Lasst uns da gemeinschaftlich aktiv werden. – Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Tabbert, es wäre schön, wenn dieser Unterausschuss tatsächlich tagen würde. Ich möchte den werten Kollegen nur erläutern, dass es inzwischen schon sieben oder acht Tagesordnungspunkte für diesen Unterausschuss gibt,
weil die SPD erst einmal monatelang darüber verhandelt hat, wie viele Mitglieder dieser weltbewegende Unterausschuss Datenschutz bekommen soll. Es muss halt unbedingt das Mehrheitsverhältnis in diesem Arbeitsausschuss abgebildet werden – das zu dem Thema, Hamburg will gut regiert werden.
Herr Tabbert, ich hoffe, dass Sie sich in der ersten Ausschusssitzung nicht übernehmen angesichts der vielen Themen, die sich da angesammelt haben, und dass Sie das ein bisschen strukturiert bekommen.
Ich bin etwas verwirrt darüber, was die FDP eigentlich mit ihrem Antrag bezweckt. Was für eine Partei sind Sie eigentlich? Sind Sie eine wirtschaftsfreundliche Partei? Sind Sie eine Bürgerrechtspartei?
Herr Tabbert hat das eben angesprochen: Wollen Sie den Piraten Konkurrenz machen?
Dieser Antrag ist ein bisschen verwirrend und es würde uns allen sehr helfen, wenn Sie im Ausschuss deutlich machen würden, wofür Sie stehen, denn hier laufen durchaus zwei Interessen gegeneinander. Tatsächlich vertritt die Bürgerinitiative
andere Ansätze als Ihr Antrag. Sie haben beim letzten Mal in der Aktuellen Stunde die Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen propagiert.
Ich glaube nicht, dass die wirtschaftsfreundlichen Kollegen in Ihrer Partei das so gut finden würden. Auch da sind Sie sehr verwirrend. Entscheiden Sie sich, was Sie wollen, liebe FDP.
Die CDU hat im Jahr 2006 den Paradigmenwechsel eingeleitet. Wir sind vom Amtsgeheimnis weggekommen und zur kompletten Transparenz übergegangen, mit nur geringen Ausnahmen. Das heißt, die CDU steht für Transparenz und Bürgerorientierung. Und das muss hier einmal deutlich gesagt werden, diesen Paradigmenwechsel hat es im Jahr 2006 unter der Alleinregierung der CDU gegeben.
Die Forderungen, die Sie stellen und die die Bürgerinitiative stellt, muss man prüfen. In manchen Bereichen wird die Veröffentlichungspflicht zu viel Bürokratie führen. Das alles werden wir im Unterausschuss weiter prüfen. Alles Weitere würde die Kollegen hier überfordern. Insoweit werden wir uns dieser Arbeit im Unterausschuss widmen, wenn er denn endlich arbeitsfähig ist. – Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Liebe FDP und lieber Herr Ritter, ich glaube, Sie haben zwei Dinge miteinander verbunden, die nun wirklich nicht zusammengehören.
Zum ersten Teil Ihrer Rede: Sicherlich werden Ihnen alle Oppositionsparteien zustimmen. Ich bin jetzt seit 14 Jahren Mitglied dieses Parlaments und muss Ihnen sagen, Sie haben recht. Ich habe selten erlebt, mit welcher Missachtung der Senat im Moment auf Kleine und Große Anfragen reagiert.
Herr Dr. Dressel, ich glaube, Sie waren der Kaiser der Anfragen in der letzten Legislaturperiode, Sie haben die meisten Anfragen gestellt. Die Verwaltung fürchtete Ihre Anfragen, aber sie sind meistens relativ gut beantwortet worden; Sie haben sich nicht beklagt.
Was wir zurzeit erleben, wie jetzt gemauert und vertagt wird, ist einmalig. Da wird mitgeteilt, es sei ein Konzept in Arbeit, und dann wird es plötzlich nur eine Woche später veröffentlicht. Die Ausschüsse werden hingehalten, es wird verzögert, Selbstbefassungen werden abgelehnt. Auch dies ist einmalig. Das kann man einmal machen, aber bei Ihnen ist das System. Gutes Regieren sieht anders aus.
Die Formel "gutes Regieren" ist bei Ihnen reines Marketing. Sie mauern und regieren mit einer Intransparenz sondergleichen.
Aber liebe FDP und lieber Herr Ritter, Transparenz im Parlament hat nichts mit dem IFG zu tun, Transparenz im Parlament ist ein Verfassungsrecht. Ich würde mir wünschen, dass wir als Oppositionsparteien dieses Thema noch einmal anmelden würden, aber nicht kombiniert mit dem IFG. Wenn Sie das vermischen, entwerten Sie ein Recht mit Verfassungsrang, das ist nicht in Ordnung.
Hinsichtlich der Verfassungsrechte müssen wir uns als Oppositionsparteien in den nächsten Wochen mit der Parlamentspräsidentin zusammensetzen und im Zweifel auch das Verfassungsgericht anrufen, wie der Kollege Petersen es in der letzten Legislaturperiode gemacht hat. Vielleicht bekommen wir da die entsprechende Hilfe, hier bekommen wir sie von der SPD-Fraktion nicht.
Aber ich muss sagen, die FDP verwirrt mich. Sie hatte sich in den letzten Jahrzehnten immer auf die Fahnen geschrieben, wirtschaftsfreundlich zu sein.
Ihre Ausführungen, Herr Ritter, zum Thema IFG – Vorlage von Geschäftsverträgen und von Gutachten in der Öffentlichkeit – waren komplett wirtschaftsfeindlich. Wissen eigentlich Ihre Kollegen, was Sie da gesagt haben?
Was Sie vorgebracht haben, ist wirklich ein Skandal.
Sie wollen Wirtschafts- und Geschäftsgeheimnisse vorlegen lassen. Laut geltendem IFG ist es ausgeschlossen, dass Geschäftsgeheimnisse vorgelegt werden, wenn es dem Unternehmen schadet. Nach Artikel 12 Grundgesetz dürfen Geschäftsgeheimnisse nicht verbreitet werden. So hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Ihre Intention ist verfassungswidrig. Sie vermischen hier Sachverhalte, die nicht vermischbar sind. Das kann so nicht hingenommen werden.
Es war die CDU, die im Jahr 2006 einen Paradigmenwechsel eingeleitet hat.
Zuvor galt das Amtsgeheimnis. Mit der Gesetzesänderung im Jahr 2006 wurde grundsätzlich alles offengelegt und es gibt nur wenige Ausnahmetatbestände. Das heißt, die CDU hat mit der Transparenz und der konsequenten Bürgerorientierung angefangen, denn sie hat das Gesetz damals eingebracht.
Aber wenn Sie sagen, dass hier noch weitere Öffnungstatbestände möglich sind, dann ist das verfassungswidrig und trifft den Kern nicht. Herr Ritter, lassen Sie uns lieber gemeinschaftlich diesen Senat kontrollieren, ihm Regeln aufzeigen und Grenzen setzen,
aber nicht das IFG und das Verfassungsrecht miteinander vermischen. Das war Murks. – Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Schneider, was Sie eben vorgebracht haben, ist für die Polizei und für uns unerträglich gewesen.
Die Wortwahl, die Sie benutzt haben von der Machtbefugnis der Polizei, der Vernachrichtendienstlichung der Polizei und Ähnliches zeigt, wessen Geistes Kind Sie sind. Sie sind polizeifeindlich und das nehmen wir so nicht hin.
Die Große Anfrage zeigt, dass die Polizei doch gerade alle Maßnahmen dokumentiert, die sie in diesem Rechtsstaat betreibt. Das ist auch gut so. Die politische Sichtweise, die Sie haben, wenn Sie von heimlichen Maßnahmen und Ähnlichem sprechen, zeigt, dass Sie einen ganz anderen Ansatz haben. Sie wollen viel weniger Polizei haben, als wir sie zurzeit benötigen.
Ich denke an ein Gespräch, das ich diese Woche geführt habe; Sie konnten es teilweise auch in der Zeitung lesen. Der oberste Mafiajäger aus Italien, Herr Scarpinato, war in Hamburg und hat beschrieben, mit welchen Überwachungsmaßnahmen die Mafia in Italien verfolgt wird. Da wird teilweise zwei Jahre lang jemand mit Wohnraumüberwachung abgehört und beobachtet. Diese Maßnahmen sind in Deutschland nicht möglich. Das ist aus seiner Sicht erstaunlich und macht ihn fassungslos. Wir haben hier eine ganz andere Problematik, Sie reden jedoch davon, dass wir die bestehenden Mittel, die wir jetzt haben, auch noch reduzieren sollen. Das ist für uns nicht hinnehmbar.
Das Polizeirecht ist in den letzten zehn Jahren auf einen guten Weg gebracht worden,
es gibt Nachholbedarf und Anpassungsbedarf aufgrund der aktuellen Rechtsprechung, das haben wir auch gesehen. Wir haben in den letzten zwei Jahren ein Gesetz vorbereitet. Das haben Sie nun geerbt, Herr Dressel, und wir sind gespannt, welche Punkte Sie von uns übernehmen werden. Wir werden daran dann konstruktiv mitarbeiten.
Herr Dressel, die Koalition brach auseinander.
Herr Dressel, warten wir doch ab. Wenn Sie das von uns nach vielen Monaten vorbereitete, ererbte Gesetz dann überarbeitet haben und einreichen, werden wir das genau prüfen.
Insgesamt kann festgestellt werden, dass das Hamburger Polizeirecht erfolgreich ist. Wir sind den Polizisten dankbar und wollen ihnen das notwendige Instrumentarium zur Verfügung stellen. Insoweit sind Ihre Ausführungen auch für die nächsten Monate für uns sehr nachdenkenswert, aber nicht nachfolgenswert. – Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir müssen hier ein Thema wieder ins Parlament tragen, das längst im Ausschuss behandelt werden müsste.
Seit April dieses Jahres versuchen wir im Ausschuss, über das Thema Sicherungsverwahrung mit dem Senat, aber insbesondere mit der SPD ins Gespräch zu kommen. Aber es kommt nicht dazu. Die SPD vertagt diesen Tagesordnungspunkt, verschiebt ihn, stimmt einer Expertenanhörung dem Grunde nach zu, verschiebt aber den Termin.
Sie verschieben immer wieder.
Wir haben hier aber ein massives Problem im Bereich der Sicherungsverwahrung. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat bereits im Dezember 2009 entschieden, dass eine begrenzte Sicherungsverwahrung nicht rückwirkend verlängert werden darf. Dieser Ansicht hat sich das Bundesverfassungsgericht im Mai 2011 nicht nur angeschlossen, sondern weitere inhaltlich verschärfte Anforderungen an die Sicherungsverwahrung gestellt. Hiernach sind Sicherungsverwahrte, die nicht an einer psychischen Störung leiden und daher nach dem neuen Therapie- und Unterbringungsgesetz unterzubringen sind, und auch Sicherungsverwahrte, die als nur normal gefährlich und nicht hochgradig gefährlich gelten, wohl zum Teil zu ent
lassen. Das Bundesverfassungsgericht hat in der Begründung seiner Entscheidung eine Vielzahl von Anforderungen an eine verfassungskonforme Sicherungsverwahrung gestellt. Bund und Länder müssen nun Gesetze ändern, die tatsächliche Unterbringung den richterlichen Vorgaben anpassen und genügend Therapieplätze und Therapeuten zur Verfügung stellen.
Das Bundesjustizministerium hat bisher nur teilweise Vorschläge gemacht. Da sind wir mit der SPD bundesweit und auch mit der Senatorin einer Meinung, dass das nicht ausreicht; die Bundesebene muss auch arbeiten.
Nichtsdestotrotz gibt es Punkte, die in Hamburg geklärt werden müssen, nämlich die tatsächlichen Voraussetzungen, die die richterliche Rechtsprechung angesprochen hat. Die Richter haben bestimmt, dass die Sicherungsverwahrten getrennt von den normalen Strafgefangenen untergebracht werden müssen. Hier muss die SPD endlich tätig werden und mit uns beraten, ob die jetzige Unterbringung diesen Voraussetzungen entspricht. Und was passiert? Sie verweigern sich.
Herr Hakverdi, es wäre gut, wenn die SPD im Ausschuss einmal den Mund aufmachen und hier nicht nur einfach dazwischenreden würde.
Wir haben das Problem, dass die Sicherungsverwahrten zurzeit auf dem Gelände von Fuhlsbüttel untergebracht sind. Es ist nun streitig, ob es ausreichend ist, sie nur zu trennen, sodass sie keinen Kontakt zu Strafgefangenen haben, oder ob sie gar entlassen werden müssen, wenn sie weiter dort bleiben. Diese Fragen müssen wir dringend klären und was macht die SPD? Sie duckt sich weg, sie will nicht darüber reden, das Thema ist ihr unangenehm, sie hat Angst vor der "Bild"-Zeitung und der Presse und sie will das Thema einfach nicht behandeln.
Eine weitere Frage bewegt die Öffentlichkeit: Wie viele Sicherungsverwahrte müssen wohl nun entlassen werden? Es sieht nach Aussagen von Fachleuten wohl so aus, dass einige zu entlassen sind. Was macht die Polizei, hat sie ein Konzept? Wie viele sind es und wo werden sie untergebracht? Auch das sind Fragen, die das Parlament und die Öffentlichkeit interessieren. Und was macht die SPD? Sie duckt sich weg und behandelt das Thema nicht. Gibt es genügend Gutachter und Therapeuten? Auch hier keine Antwort.
Wir wollen die SPD endlich dazu bringen, mitzureden, mit zu diskutieren und zu überlegen, ob diese Voraussetzungen alle entsprechen. Dafür brauchen wir keine Bundesgesetze und keine Entscheidung von Frau Leutheusser-Schnarrenberger, auf die Sie immer verweisen, sondern wir müssen hier vor Ort endlich handeln. Wir wollen die SPD endlich zum Jagen tragen, deswegen, stimmen Sie unserem Antrag zu. Notfalls verweisen wir an den Ausschuss, aber grundsätzlich wäre es besser, hier zuzustimmen. – Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir haben es hier mit einer Großen Anfrage und einer einvernehmlichen Ausschussüberweisung zu tun, sodass ich mich kurz fassen werde.
Frau Kollegin Kaesbach, lesen können wir alle. Sie zitieren aus der Großen Anfrage, aber mit den falschen Zeiträumen, die nicht vergleichbar sind; das sollten wir lieber im Rahmen des Fachausschusses behandeln. Ich entdecke hier keine größeren Besonderheiten, die im Moment einen politischen Diskurs erfordern. Die Große Anfrage enthält viele nette Informationen, aber ich glaube nicht, dass das im Moment ein Bereich ist, der von großem Interesse ist.
Es bleiben gewisse Probleme, aber die sind in der Großen Anfrage nicht erfragt worden, beispielsweise, wie sich die Altersstruktur zusammensetzt. Wenn man den Begriff Jugendstrafvollzug hört, denkt der allgemeine Leser oder Hörer, es würde sich hier um Jugendliche handeln. Tatsächlich sind aber weit weniger als 10 Prozent der Inhaftierten unter 18 Jahren, der Großteil ist zwischen 18 und 21 Jahre alt. Und was auch kaum jemand weiß, ist, dass über 41 Prozent der dort Einsitzenden über 21 Jahre alt ist. Das hat mit Jugend im eigentlichen Sinne nichts zu tun. Daher rühren auch die meisten Probleme, zum Beispiel das massive Bildungsproblem, denn es kommen Analphabeten dort hinein. Das bedeutet, dass wir bei der Bildung ganz am Anfang beginnen müssen. Dies sind die Themen, die uns bewegen, ebenso die Themen der Sucht und des Drogenkonsums, die wir durchaus stärker behandeln müssen. Im Ausschuss können wir diese Große Anfrage für weitere Debatten nutzen, aber im Parlament bringt uns diese Debatte nicht weiter. – Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich fange ganz bewusst mit den Opfern an, denn es stört mich an dieser Diskussion und insbesondere an dem Urteil, dass nur aus Tätersicht argumentiert wird. Da stellt sich die Frage, wo das Opfer bleibt. Wer kümmert sich um seine Rechte? Wer kümmert sich um das lebenslange Trauma, das die Opfer durch diese Täter, um die es geht, erlitten haben? Es sind nicht irgendwelche Täter. Wer sorgt sich um die Sicherheit der Opfer und deren Gefühle, wenn diese Menschen wieder entlassen werden. Darauf geht das Bundesverfassungsgericht leider so gut wie gar nicht ein. Ich glaube, ich bin hier eher dafür bekannt, Rechtsprechung nicht zu kritisieren; wir haben hier aber eine Tendenz in der Rechtsprechung, vor der ich wirklich ein bisschen verwundert stehe, wenn ich sehe, wie stark der Schwerpunkt auf die Sicht der Täter gelegt worden ist und zu welchen Maßnahmen der Gesetzgeber und die Verwaltung verpflichtet worden sind. Wir werden hier leider Geld ausgeben müssen, und ich sage bewusst leider, weil wir nicht parallel dazu verpflichtet worden sind, auch für die Opfer Geld auszugeben.
Das Gericht hat die nachträgliche Sicherungsverwahrung faktisch abgeschafft. Das heißt, wir müssen aus Sicht der Polizei und aus Sicht der Bürger Lösungen finden, um mit den möglichen Gefährdungen umzugehen, die es durchaus gibt, und mit den entsprechenden Ängsten. Für Sie, Frau Schneider, ist Resozialisierung das Nonplusultra und das mag im Strafvollzug im Allgemeinen richtig sein. Aber warum sitzen diese Menschen so lange in Sicherungsverwahrung? Weil immer noch attestiert wird, dass von ihnen eine gewaltige Sicherheitsgefährdung ausgeht. Und wir müssen uns Gedanken darüber machen, womit wir rechnen können. Findet hier Resozialisierung statt? Aus meiner Sicht sind das die ganz wenigen Fälle, wo eine Resozialisierung kaum noch möglich ist; natürlich sollte das versucht werden, aber es wird nicht immer gelingen.
Die Entscheidung bietet den Ländern nur wenig Zeit. Wir haben acht Monate, in denen wir einiges umsetzen können. Deswegen hat die CDU gestern einen Antrag eingereicht, der heute dem Parlament zugeleitet worden ist und mit dem wir den Senat in neun Punkten zum schnellen Handeln auffordern. Wir werden auch eine Selbstbefassung im Rechtsausschuss beantragen, um möglichst schnell – Sie haben eben, Herr Tabbert, vom gemeinschaftlichen Handeln gesprochen – mit Ihnen ins Gespräch zu kommen und konstruktiv mitzuarbeiten.
Es lohnt nicht, für die wenigen Sicherungsverwahrten in Hamburg eine eigene Anstalt zu bauen, und auch ich denke, eine länderübergreifende Anstalt macht Sinn. Man sollte vielleicht auch darüber nachdenken, ob die elektronische Fußfessel ein sinnvolles Mittel ist. Ich weiß aber nicht, ob sich jemand davon abhalten lässt, eine Straftat zu begehen, wenn er eine Fußfessel am Fuß hat; es könnte sein, dass er die Straftat trotzdem begeht. Aber prüfen sollte man es.
Wir müssen die Opfer begleiten, das ist ein ganz wichtiger Punkt. Deswegen fordere ich bei dieser Debatte immer dazu auf – und da möchte ich auch Sie bitten, Frau Schneider –, an die Opfer und die Ängste der Menschen zu denken. Ich hoffe, dass zum Beispiel die Opfer der vier Sicherungsverwahrten, die in diesem Jahr zur Entlassung anstehen, informiert werden. Die haben grausame Taten erlitten, die ich hier nicht im Einzelnen beschreiben möchte. Ich habe mir die Urteile angesehen und wenn Sie das lesen, wird Ihnen wirklich nur noch schlecht, solche Taten sind dabei. Und diese Opfer müssen informiert werden, sie müssen begleitet werden und es muss für Sicherheit gesorgt werden. Ich glaube, das ist der wichtige Punkt in dieser Frage.
Diejenigen, die tatsächlich zu entlassen sind und die möglicherweise nicht als psychisch gestört gelten, müssen irgendwie überwacht werden, weil von ihnen möglicherweise trotz allem eine Gefährdung ausgeht und wir keine Möglichkeit haben, sie festzuhalten. Für diese Menschen müssen wir eine polizeiliche Überwachung schaffen, so leid es uns tut. Auch dazu muss der Senat ein Konzept erarbeiten, in welcher Art und Weise wir die polizeiliche Überwachung leisten können. Auch deswegen ist schnelles Handeln erforderlich; langsam ein Urteil zu lesen, Herr Tabbert, reicht nicht aus. Hier muss der Senat aktiv werden, und zwar ganz schnell. Insoweit hoffen wir, dass die Selbstbefassung im Rechtsausschuss von Ihnen allen unterstützt wird und wir dann die weiteren Schritte einleiten können. – Danke.