Jörg Rohde

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Last Statements

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich schließe mich in der Argumentation und der Intention meinem Koalitionspartner, vertreten durch Prof. Dr. Bausback, an. Wir haben die Diskus sion in den Ausschüssen schon geführt. Für uns gilt: Erst einmal eine Bundesregelung abwarten und heute den Gesetzentwurf ablehnen!
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollegin Brigitte Meyer hat mir zehn Sätze aufgeschrieben, die ich gleich vortragen werde.
Lieber Herr Fahn, Sie sind scheinbar nicht aus Unterfranken herausgekommen. Ich kann Ihnen versichern, in Mittelfranken gibt es einen Ort namens Zirndorf. Dort ist das zentrale Lager. Dort hat die Opposition immer wieder bemängelt, dass die Menschen, wenn eine Welle von Asylbewerbern kommt, in Containern leben müssen. Die Container müssen schnellstmöglich geräumt werden, damit die Menschen in einigermaßen menschenwürdigen Umständen leben können. Manchmal muss der Druck abgebaut werden. Dann müssen Unterkünfte gesucht werden. Dann geht es eben etwas langsamer. Es ist unsere Pflicht, für diese Menschen zu sorgen. Wir können sie nicht in den Baracken hausen lassen. Wo kommen wir denn da hin?
Liebe Kollegin, es ist richtig: Um die notwendige Akzeptanz bei der Bevölkerung vor Ort zu erreichen, ist es wichtig, die Bürger so früh als möglich in die Entscheidung für neue Unterkünfte für die Asylbewerber einzubinden und größtmögliche Transparenz zu gewährleisten. Ich bin mir sicher, ein solches Vorgehen liegt auch im ganz persönlichen Interesse der Regierungen, der Landräte und der Bürgermeister. Um dies noch einmal ausdrücklich bewusst zu machen, hat sich Frau Staatsministerin Haderthauer an die Regierungspräsidenten aller Regierungsbezirke gewandt und die Bitte vorgebracht, die örtlichen Abgeordneten sowie die jeweiligen Vertreter der Kommunalpolitik rechtzeitig darüber zu informieren, dass Asylbewerber aufgrund des gestiegenen Zugangs vor Ort unterzubringen sind. Ich habe es eben nur angedeutet, weil wir ein bisschen wenig Zeit haben.
In der Tat ist es wichtig, dass Maßnahmen zur Akzeptanzsteigerung in der Bevölkerung in die Wege geleitet werden können. Darüber hinaus entspricht es der Regel, dass bei der Errichtung von Gemeinschaftsunterkünften Baugenehmigungen erforderlich werden, sodass allein schon durch das hierdurch notwendige Ersuchen um Einvernehmen die Gemeinde in Kenntnis gesetzt und am Verfahren beteiligt wird. Um die Unterbringung von Asylbewerbern möglichst reibungslos umsetzen zu können, bedarf es selbstverständlich eines gesamtgesellschaftlichen Miteinanders. Darum müssen wir uns alle ständig gemeinsam bemühen. Das lässt sich aber nicht durch Anträge verordnen.
Herr Fahn, denken Sie einmal an die gesamte Kette, nicht nur an die Unterkunft, in der die Asylbewerber während der Bearbeitungszeit ihres Antrages untergebracht werden. Im Falle einer Welle müssen wir schnell und entschlossen handeln sowie mit den entsprechenden Stellen reden. Manchmal muss man schneller handeln, als man reden kann. In diesem Punkt ist die Staatsregierung vorbildlich.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die wesentlichen Argumente wurden von meinen Vorrednern vorgetragen. Man kann auch als Liberaler dem Gesetzentwurf nicht zustimmen, auch wenn wir zumindest für die Forderung der Direktwahl des Bezirkstagspräsidenten eine gewisse Sympathie haben. Die haben wir auch im Wahlprogramm. Aber dann muss man natürlich die Debatte zu Ende führen, welche Kompetenzen der Bezirkstagspräsident bekommen soll. Wollten wir das Ganze mit der Bezirksregierung irgendwie zusammenlegen, wird es spätestens in der Praxis gar nicht mehr so einfach
mit der Umsetzung sein. Herr Kollege Perlak hat darauf hingewiesen, dass Übergangsbestimmungen fehlen. Dem Gesetzentwurf kann so also nicht zugestimmt werden.
Liebe FREIE WÄHLER, wer A sagt, muss auch B sagen. Wenn man das eine vom anderen im Wahlgesetz trennt, muss man auch die Termine trennen. Es kann dann nicht sein, dass Landtags- und Bezirkstagswahl an einem Tag stattfinden. Wenn man ein Kommunalwahlgesetz hat, sollte man auch eine einheitliche Wahlperiode haben. Man könnte dann beispielsweise auf fünf Jahre gehen. Allerdings müsste mit vielen Kommunalpolitikern und zumindest mit den Verbänden zunächst diskutiert werden, um zu erfahren, ob die mitmachen würden.
Für mich persönlich hätte es den Charme, dass man beispielsweise einen Kommunalwahltermin auch mit einer Europawahl zusammenlegen könnte, um eine möglichst hohe Wahlbeteiligung zu erzielen. Aber auch das ist mit diesem Gesetzentwurf so nicht vorgesehen. Sie würden lieber dem Wähler zwei verschiedene Wahlmodi an einem Tag zumuten. Dem kann ich nicht nähertreten.
Auch auf die Stimmkreiseinteilung, auf die Sie verzichten wollen, ist schon eingegangen worden. Herr Pohl – ich sehe ihn gerade nicht -, das Problem ist, dass mit der Neuregelung, die Sie vorschlagen, möglicherweise eine oder mehrere Regionen nicht vertreten wären. Auch das kann man nicht wollen. Es geht um das Bezirksparlament, in dem sich alle Landkreise und Städte wiederfinden müssen. Deswegen kann man diesem Aspekt auch nicht nähertreten. Ihr Vorschlag hätte darüber hinaus den Effekt, dass es wesentlich mehr Bezirksräte gäbe. Das wäre eine Kostenfrage. Es ist die Frage, ob wir unsere Politik aufblähen wollen. Das wollen wir doch eigentlich eher nicht. Es sollte doch eher einmal diskutiert werden, ob die Parlamente nicht verkleinert werden sollten. Nach meiner Meinung müssen wir sie zumindest nicht maßgeblich vergrößern.
Mit einem Wort: Ihr Vorschlag sollte eher abgelehnt werden. Einzelvorschläge aus dem Entwurf kann man in der nächsten Legislaturperiode diskutieren. Aber dazu brauchen wir wesentlich mehr Zeit, als wir sie jetzt haben. Für heute bleiben wir lieber bei der Ablehnung.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Beyer, ich bin sehr erstaunt, wie aufmerksam Sie die FDP-Parteitage verfolgen. Dies hat mich sehr gefreut. Wir wussten, dass unsere Parteitage sogar bei der Sozialdemokratie immer auf großes Interesse stoßen. Respekt!
Wahrscheinlich haben Sie den Fernseher eingeschaltet, weil es um das Thema Mindestlöhne geht und Sie neugierig waren, was die FDP auf dem Gebiet macht.
Heute machen Sie es uns natürlich sehr einfach, indem Sie in Ihren Gesetzentwurf den flächendeckenden branchenunabhängigen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro hineinschreiben. Da kriegen Sie von
jedem FDPler, egal, an welcher Stelle, eine Neinstimme; das gibt es überhaupt nicht.
Es mag sein, dass Sie mit dem Gesetzentwurf hehre Ziele verfolgen. Sie haben umrissen, was Sie möchten. Aber ich sage Ihnen auch: Mit diesem Gesetzentwurf werden Sie es nicht schaffen. Unter "Lösung" verstehen Sie den Grundsatz, dass das Unternehmen sagen muss, es werde sich an Tarifverträge halten und Mindestlöhne zahlen.
Es kann zwei Arten von Unternehmern geben. Einmal ist an den böswilligen Unternehmer zu denken, selbst wenn es ihn eigentlich nicht gibt. Der sagt: Ich habe eine Sekretärin; ich bewerbe mich um den öffentlichen Auftrag; meine zehn Unterauftragnehmer mit Werkverträgen habe ich nicht so im Griff, aber ich zahle meiner Sekretärin die 8,50 Euro. Das wäre eine mögliche Skizzierung des einen Unternehmers.
Dann gibt es natürlich den Unternehmer, der mit bestem Wissen und Gewissen sagt: Ja, wir machen das; wir haben aber jemanden drin, der einen Werkvertrag hat. Aber der Unternehmer hintergeht diesen. Dieser kann es nicht kontrollieren, weil er keinen Einfluss hat. Auch da wird die Begründung schwierig.
Man kann also die Regelung, die Sie vorschlagen, umgehen. Da frage ich mich: Ist es die richtige Regelung, mit der man das gewünschte Ziel erreichen kann?
Sie haben die Lohnkommission skizziert. Eine Lohnkommission würde ich mir immer ohne Gesetzgeber wünschen. Jetzt sind wir natürlich im öffentlichen Bereich. Da kann man überlegen, ob man zum Beispiel die kommunalen Spitzenverbände an diese Stelle setzt. Dann wäre niemand von der Staatsregierung dabei. Wenn sich dann die Spitzenverbände und die entsprechenden Gewerkschaften einig sind, kann die Staatsregierung, im Zweifel auch eine Bundesregierung etwas für allgemeinverbindlich erklären, nämlich dahin, dass Lücken, die es für eine Tarifflucht möglicherweise gibt, geschlossen werden.
In europarechtlicher Hinsicht stelle ich Ihnen die Frage, ob das, was Sie gesagt haben – Sie haben eine Reihe von Bundesländern aufgeführt, in denen es das schon gibt -, schon überprüft worden ist. Es muss ja vor Gericht Bestand haben. Wir dürfen jetzt nicht etwas machen, was revidiert werden muss; denn gegen das Europarecht haben wir schon verstoßen. Ich würde mir Gewissheit wünschen.
Zwei meiner Vorredner haben schon auf sehr interessante Punkte hingewiesen. Herr Huber hat den Gesichtspunkt der Konnexität herausgegriffen. Das ist absolut richtig. Aber in der Debatte muss das zumin
dest geprüft werden. Wenn wir in Bayern ein Gesetz verabschieden, das die Kommunen mit Mehrkosten belastet, müssen wir doch Geld hinterherschicken. Wir sind jetzt in der Ersten Lesung; da greife ich nur die interessanten Punkte heraus.
Auch Herr Kollege Muthmann hat einen interessanten Punkt genannt: die Aushebelung anderer, bestehender Tarifverträge. Aushebelung darf natürlich nicht passieren.
Ich bin jedenfalls gespannt, wie die Debatte verläuft. Aus der Sicht der Liberalen kann man dem Gesetzentwurf, wie er jetzt vorliegt, nicht zustimmen.
Ich spreche nur noch eine Minute. Das kann er abwarten.
Als Fazit sage ich: Wir von der FDP sind weiterhin gegen einen flächendeckenden gesetzlichen branchenunabhängigen Mindestlohn; das ist überhaupt keine Frage. Der vorliegende Gesetzentwurf ist nicht so, dass er das Ziel, das er verfolgt, auch erreicht. Deswegen sehen wir die weiteren Beratungen sehr kritisch.
Herr Kollege Runge, ich habe ja auch nur zunächst einmal festgestellt, dass das ein sehr interessanter Punkt ist, den man prüfen muss. So weit, so gut. Ich bin nicht in jedem Punkt der Konnexitätsexperte und weiß daher nicht, ob das greift.
Aber für mich ist nachvollziehbar, dass gesagt wird: Schaut euch das einmal an! Da sind Kommunen, die Ausschreibungen machen und deswegen aufgrund einer Regelung, die der Bayerische Landtag getroffen hat, möglicherweise mehr zahlen müssen. Diese könnten auf uns zukommen. Dann muss das geprüft werden, und das muss man berücksichtigen. Wir sollten zumindest wissen, ob wir betroffen sind und ob wir Geld hinterherschicken müssen. Das muss berücksichtigt werden, und das müssen wir wissen, bevor wir diese Entscheidung treffen. Ganz einfach!
Wir sind in der Debatte. Ich freue mich auf die Beratung in den Ausschüssen. Die Grundpositionen sind bekannt.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich greife gleich die Wortmeldung von Frau Tolle wieder auf, die gesagt hat, man solle nicht unbedingt von "Bildungsurlaub" sprechen. Das ist aber der stehende Begriff, der Fachterminus, der seit 1974 benutzt wird.
- Nicht mehr, das ist aber der Begriff, den wir häufig gebrauchen. Wir können auch von "Weiterbildungsfreistellung" oder von Ähnlichem reden; aber salopp und im rhetorischen Umgang im Parlament kann man weiterhin auch von Bildungsurlaub sprechen.
Ich habe das Jahr 1974 genannt. Damals gab es das Übereinkommen 140 der Internationalen Arbeitsorganisation, ILO, bezüglich des bezahlten Bildungsurlaubs. Darin hat sich die BRD völkerrechtlich verpflichtet, einen bezahlten Bildungsurlaub einzuführen. – So weit, so gut. Das ist mittlerweile 49 Jahre her. Die Bundesregierung hat das aber bisher nicht umgesetzt. Deswegen haben das einige Bundesländer getan. Das wurde eben erwähnt. Es gibt unterschiedliche Ausgestaltungen von fünf Tagen pro Jahr oder zehn Tagen in zwei Jahren, sodass man kurzfristig kumulieren kann. Im Saarland gibt es sechs Tage Freistellung, davon werden aber nur drei Tage vom Arbeitgeber bezahlt. Der SPD-Antrag verrät uns nicht, was denn die SPD in Bayern beabsichtigt und wie sie das umgesetzt haben möchte. Herr Roos hat es verschwiegen, Herr Dr. Fahn hat es benannt und auf
Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern verwiesen, die mit einer pauschalierten bzw. umfassenden Erstattung ausgestattet sind, solange die Haushaltsmittel vorhanden sind. Also: Bildungsfinanzierung nach Kassenlage. Das kann nicht unbedingt das Ziel sein, das in Bayern verfolgt werden sollte.
In Bayern besteht die Möglichkeit. Hier gibt es Tarifverträge. Ich selber habe schon Bildungsurlaub genossen, weil ich in Nürnberg bei einem größeren Unternehmen angestellt bin, für das dies eben möglich war.
Es geht also um die Gruppe der Arbeitnehmer, für die das nicht tarifvertraglich geregelt ist, die es voraussichtlich eher in kleinen Unternehmen gibt. Das hat sich in der Debatte schon gezeigt. Hierbei muss man aber berücksichtigen, dass es gerade in kleinen Unternehmen mit einer überschaubaren Anzahl von Arbeitskräften sehr schwierig ist, so etwas zu realisieren. Daher muss man sich sehr genau überlegen, ob man das gesetzlich vorschreiben will.
Frau Brendel-Fischer hat es schon provokant formuliert. Ich hatte auch überlegt, die These aufzustellen: Weil Bayern es nicht hat, geht es Bayern so gut. Ich vertrete diese These nicht, aber es reizt natürlich gerade in einer politischen Debatte in einem Wahljahr, so zu formulieren. Wir haben schon gehört, dass nur ein bis zwei Prozent der Arbeitnehmer diese Möglichkeit in Anspruch nehmen, das heißt, es entsteht viel Bürokratie für etwas, was leider nicht ausgiebig genutzt wird. Und obwohl Bayern es nicht hat, sind wir im oberen Feld. Das hat Frau Brendel-Fischer schon gesagt.
Was will nun die SPD? Wir wissen es nicht. Wir wissen nur, dass sie ein Gesetz will, wissen aber nicht, wie viel Bildungsurlaub sie will, zehn Tage vielleicht. Okay. Wer soll es zahlen? Der Freistaat Bayern, die Arbeitnehmer, die Arbeitgeber?
Ich würde auch sagen: Wer zahlt, bestimmt. Wir können gerade von einem kleinen Metzgereibetrieb nicht verlangen – ich provoziere -, dass er beispielsweise einen Bäckerlehrgang für seinen Arbeitnehmer bezahlt. Das ist nicht sinnvoll. Das kann man einem Unternehmen nicht aufbürden. Auch für den Freistaat Bayern wäre dies wahrscheinlich wenig sinnvoll. Die FDP-Fraktion bevorzugt ganz klar die freiwilligen dezentralen Lösungen.
Es gibt aber nun einmal diese ILO-Konvention, mit der Deutschland gesagt hat: Wir machen da etwas. Ich kann mir grundsätzlich auch eine bundeseinheitliche Regelung unter der Ägide der Bundesagentur für Arbeit vorstellen. Wenn wir Bildung in Zeiten finanzieren, in denen man nicht arbeitet, könnte man auch darüber reden, ob man Bildung finanziert, während man arbeitet. Für mich steht fest: Die Unternehmen dürfen nicht belastet werden. Deswegen sind wir diesbezüglich auch sehr vorsichtig. Man muss darüber reden, wer die Kosten trägt. Bisher ist es meistens der Arbeitnehmer. Die Lohnfortzahlung ist wahrscheinlich das Wichtigste, um das wir ringen werden. Von der SPD gab es auch keinen Finanzierungsvorschlag. Ich könnte jetzt wohl kein Echo so verbreiten, wie dies Herr Hallitzky getan hat.
Wenn wir darüber reden, ob es eine solche Regelung auf Bundesebene geben sollte, was ja Deutschland auch einmal unterschrieben hat, dann frage ich: Warum hat es sie 49 Jahre lang nicht gegeben? Von diesen 49 Jahren hat die SPD 20 Jahre mitregiert,
mal mit den Liberalen, mal mit den GRÜNEN, mal mit der Union, und zu keiner Zeit gab es einen erfolgreichen Vorstoß für ein Bildungsurlaubsgesetz auf Bundesebene. Daraus lese ich, dass dies der SPD vielleicht doch nicht so wichtig ist.
- Möglicherweise. Dies ist eine These.
Jedenfalls bitte ich heute um Ablehnung des Antrags. Wir brauchen keine bayerische Lösung. Wir haben etwas, was sich bewährt hat. Ansonsten diskutiert man solche Sachen aus meiner Sicht auf der Bundesebene. – Vielen herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf wurde vom Kollegen Eck vorgestellt, und auch die Kollegen Perlak und Herrmann haben schon einiges dazu gesagt. Man muss der Ehrlichkeit halber aber auch aussprechen, was das bedeutet, dass nämlich die Abwassergebühren steigen werden, wenn das Gesetz in Kraft tritt. Das zu sagen, ist ehrlich.
Wir brauchen rechtssichere Rücklagen für notwendige Sanierungsarbeiten an Kanalanlagen. - Herr Hanisch,
Sie wollen Vereinfachungen einbringen. Darüber kann man reden. Mit der FDP wird es aber nicht möglich sein, höhere als die vereinbarten Gebühren auf den Weg zu bringen. Wir müssen natürlich auch Einzelfälle unglücklich gelaufener Maßnahmen in Bayern zur Kenntnis nehmen. Diese erreichen uns dann als Petitionen.
Wir sollten uns in Erinnerung rufen, wer die Kosten einer Sanierung trägt: Es sind die aktuellen Immobilienbesitzer. Wenn Sie diese mit höheren Gebühren belasten, um Rücklagen zu bilden, bedeutet das, dass sie für eine zukünftige Sanierung zahlen. Im Falle der Veräußerung der Immobilie hat der Besitzer bezahlt, ohne eine Gegenleistung bekommen zu haben. Wir sind deshalb sehr zurückhaltend und wollen bei weiteren Rückstellungen Maß halten.
Die Vorteile haben die Kollegen Perlak und Herrmann bereits dargestellt. Dem schließe ich mich natürlich an. Es kann sinnvoll sein, mit diesen Rückstellungen Maßnahmen rechtzeitig auf den Weg zu bringen und damit etwas zu sparen. Wir meinen, mit diesem Gesetzentwurf haben wir eine ausgewogene Lösung gefunden. Wir sind offen für eine unbürokratischere Gestaltung. Ich halte den Gesetzentwurf insgesamt für vertretbar und werde mich in den Beratungen für eine gemeinsame Zustimmung einsetzen. Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss. Ich meine, am Ende werden wir einen Schritt vorankommen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte gleich an Frau Kollegin Tolle anknüpfen. Sie haben gesagt, ein Paragraf gefällt Ihnen besonders gut. Es kommt darauf an, dass wir ausländische Qualifikationen anerkennen. Mit der FOSA in Nürnberg haben wir zwar nicht speziell für diesen Fachbereich, aber doch insgesamt ein Beispiel dafür, dass ein afghanischer Flüchtling, der seine Qualifikationen nicht mehr nachweisen konnte, über eine Prüfung nachweisen konnte, dass er begabt ist und zertifiziert wurde. Anknüpfend an das, was in Nürnberg für die bundesweite Anerkennung von beruflichen Qualifikationen getan wird, kann man jetzt auf der Länderebene weitermachen.
Die Antwort auf die Frage, warum dieser Prozess für die Berufe auf Länderebene so lange dauert, liegt eigentlich auf der Hand. Die Bayerische Staatsregierung schreibt sich nicht auf die Fahne, etwas erfunden zu haben. Das glaube ich aus dem Vortrag der Ministerin nicht herausgehört zu haben. Sie hat alle Details des vorliegenden Gesetzentwurfs schon dargestellt.
Bei dem Gesetzentwurf handelt es sich um eine zwischen den Ländern vereinbarte Maßnahme. Damit sind wir quasi Opfer des Föderalismus. Es dauert eben seine Zeit, bis sich 16 Bundesländer auf einen gemeinsamen Entwurf verständigt haben. Deshalb ist es jetzt müßig und überflüssig, darauf zu schauen, welches Bundesland zuletzt zugestimmt hat und welche Farbe es hat. Da gibt es viele Möglichkeiten.
- Dann freue ich mich auf die Diskussionen im Ausschuss mit Ihnen, Herr Pfaffmann.
Über die Details kann gar nicht so sehr verhandelt werden, weil der Entwurf zwischen den Bundesländern abgestimmt ist. Es lohnt sich darüber zu diskutieren, ob es sich bei dem einen oder anderen Beruf sinnvoll wäre, bundeseinheitliche Regelungen zu treffen. Wir haben Berufe, die auf Länderebene zu regeln sind. Deswegen sind wir zuständig. Deswegen gibt es ein bayerisches Gesetz, das von der Bayerischen Staatsregierung eingebracht wird. Niemand verlangt darauf ein Copyright. Das Thema vereint uns alle. Wir brauchen Fachkräfte bei uns. Deswegen ist es wichtig, eine Lösung zu finden, die bundeseinheitlich zwischen den Bundesländern abgestimmt ist. Diese Diskussion braucht Zeit. Diese Zeit haben wir uns genommen. Jetzt sollten wir den Entwurf zügig in den Ausschüssen behandeln und dann darüber abstimmen.
Liebe Frau Kollegin, ich debattiere dieses Thema wirklich sehr gerne und auch immer wieder und intensiv. Ich möchte mir aber von Ihnen gerne die richtigen Argumente vorhalten lassen, deshalb möchte ich Sie einladen, noch einmal zu überdenken, was Sie uns vorwerfen. Ich betrachte das Tilgen von Schulden nicht so richtig als Ausgabe. Sie können das gerne als durchlaufenden Posten oder wie auch immer definieren, eine Milliarde geben wir aber nicht aus. Wenn wir uns vielleicht auf die Hälfte einigen könnten, dann haben Sie immer noch genügend zum Angreifen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf dem Vorredner, dem Kollegen Jörg, beipflichten. Wir haben uns überparteilich über dieses Projekt unterhalten. Wir haben ein Kulturkon
zept. Wir haben einen Haushalt. Für die Machbarkeitsstudie für den Konzertsaal in Nürnberg stehen 100.000 Euro bereit. Im Moment wird in Nürnberg nach einem passenden Standort gesucht. Bei einem Projekt, das sich in das Stadtbild einfügen muss und das eine größere Bedeutung hat, soll man sich ruhig viel Zeit nehmen. Da kommt es jetzt nicht auf ein paar Wochen an. Wir sind schon mehrere Monate unterwegs.
Ich gehe noch einmal einen Schritt zurück. Warum brauchen wir einen Konzertsaal in Nürnberg? In der Meistersingerhalle ist der Brandschutz ungefähr auf dem Stand von 1905.
- Ich habe jetzt etwas übertrieben. Dort besteht dringender Sanierungsbedarf.
Wenn wir nicht wollen, dass während der Sanierung der Staatsoper in Nürnberg für einige Jahre eine kulturfreie Zone entsteht, brauchen wir eine Ausweichspielfläche. Dabei ist es sinnvoll, etwas zu bauen und nicht etwas zu mieten. Wenn man aber etwas baut, sollte man es langfristig nutzen. Darüber besteht überparteilich Konsens. Deswegen brauchen wir den SPD-Antrag heute nicht.
Die 100.000 Euro sind finanziert. Erst kommt der eine Schritt, dann der andere. Weil wir alle vernünftig sind, verfolgen wir alle das Ziel, dass ein Konzertsaal kommen wird, der am Anfang die Ausweichspielstätte für die Staatsoper sein wird.
- Das werden wir nicht machen. Das war ein netter Zwischenruf, Herr Kollege. Den Konzertsaal würden wir schon in Nürnberg behalten.
Wir haben in Nürnberg ein anderes Projekt, bei dem wir sehr viel Geld für die Miete ausgeben. Da hätte ich mir auch gewünscht, dass wir irgendwo gebaut hätten. Beim Energie Campus hätten wir dieses Konzept sicher auch verfolgen können. Da wurde sehr schnell entschieden. Jetzt haben wir die Mietverträge. Dieses Mal nehmen wir uns etwas mehr Zeit und machen es richtig.
Was will die SPD heute mit ihrem Antrag? In Nürnberg ist alles geregelt. Wir haben überall die richtige Meinung. Wir sind auf dem richtigen Weg. Parteiübergreifend suchen wir nach der richtigen Lösung zu
gunsten der Kultur. Ihre Motivation ist nur, in München Sand ins Getriebe zu schmeißen.
Sie wollen in München keinen Konzertsaal. Sie wollen dort die Kultur nicht ausbauen. Sie sehen das überhaupt nicht ein. Nürnberg wird nur vorgeschoben, um in München den Konzertsaal auf die lange Bank zu schieben und ihn nicht zu finanzieren. Das ist die Strategie der SPD. Anders kann ich es mir nicht erklären.
Zu meiner Überraschung stelle ich auch noch fest, dass im SPD-Antrag das Projekt zwar gefordert wird, dass aber nicht gesagt wird, wie es finanziert werden soll. Der Antrag der GRÜNEN ist ebenso wohlwollend formuliert, er sagt aber auch nicht, woher das Geld kommt. Das fiel mir bei der Durchsicht der Anträge auf. Die FREIEN WÄHLER kamen sowieso etwas zu spät. Wir haben es bei der Kultur aber mit einem Thema zu tun, bei dem wir, wie wir gerade gehört haben, parteiübergreifend vorangehen. Bei diesem gemeinsamen Vorangehen schafft es die Opposition nicht, einen gemeinsamen Antrag vorzulegen. Bei einem Thema, das uns eigentlich alle verbindet, schafft sie es nicht, sich zu einigen, und legt uns drei verschiedene Anträge vor. Soviel nur zur Aussicht auf eine mögliche andere Staatsregierung nach dem Wahltag.
Vielen herzlichen Dank für die Zwischenfrage. Sie zeigt mir, dass ich den wunden Punkt getroffen habe. Es geht um München und nicht um Nürnberg.
Ich habe es dargelegt, auch Kollege Jörg hat es gesagt: Das Konzept ist schon da. Wir sind in Nürnberg auf dem Weg, etwas zu realisieren. Wir brauchen keine Aufforderung mehr. Wir brauchen Unterstützung bei der Realisierung, indem wir uns lokal umschauen. Das ist der Punkt. Es hätte mich natürlich gefreut, wenn Sie mich und nicht den Kollegen König zitiert hätten. Meine persönliche Eitelkeit haben Sie schwer getroffen.
Ich kann feststellen, dass Schwarz-Gelb dem Haushalt, in dem die 100.000 Euro ausgewiesen sind, zugestimmt hat. Wir tun etwas für Franken. Natürlich unterscheidet sich unsere Abgeordnetentätigkeit in
Nuancen. Jeder kämpft für seinen Wahlkreis. Ich habe mich aber auch für München ausgesprochen, weil ich sage: München braucht einen Konzertsaal.
Ich würde aber auch kein Geld zurückweisen, wenn es nach Franken geht. Wir sind uns einig, dass für die Kultur etwas getan werden muss. Das verbindet uns.
- Das eine schließt doch das andere nicht aus, Herr Kollege. Ich habe keinen Neid. Sie versuchen gerade, eine Diskussion aufzumachen, und behaupten, die Franken bekommen so wenig, die Münchner aber schon wieder einen Konzertsaal. Da mache ich nicht mit. Ich bin für Kultur an jedem Ort, wo ich sie finde. Wenn es zu Haushaltsvorschlägen für Konzertsäle in Nürnberg, in München oder sonst wo kommt, die gut durchfinanziert sind, bin ich mir sicher, dass dann auch Herr König davon zu überzeugen ist, weil er ein Fan der Kultur ist.
Ich bedanke mich herzlich für Ihre Aufmerksamkeit, meine Damen und Herren, und freue mich auf die Debatte. Die Anträge der Opposition lehnen wir natürlich ab. Ich freue mich auf den Konzertsaal in Nürnberg.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Wesentliche ist gesagt. Die FREIEN WÄHLER vermischen hier einen Regionalflughafen mit einem internationalen Flughafen, langfristige Pläne mit einem kurzfristigen Gutachten. Das ist einfach nicht zielführend.
Herr Dr. Bauer, ich bezweifle nicht, dass Sie an den Gutachter die Frage gestellt haben, ob das drin ist. Die richtige Frage wäre gewesen, ob es sinnvoll ist, das dort hineinzubringen. Ich bin sicher, dass Herr Rotter diese Frage bereits beantwortet hat.
Zum Kollegen Magerl noch einen Satz: Welche Konkurrenten soll der Flughafen Nürnberg denn sonst haben? Er liegt nun einmal zwischen Frankfurt und München. Also ist das doch das Natürlichste von der Welt, und wenn man dann als Fluggast aus dieser Region den passenden Flieger braucht, fährt man halt
einmal dorthin und einmal dorthin. Aber hauptsächlich fahren wir nach Nürnberg, und das ist ein regionaler Flughafen, den wir weiter ausbauen wollen, sicherlich mit Unterstützung der Staatsregierung. - Bitte lehnen Sie den Antrag ab!
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Schwimmer von der CSU hat schon das Wesentliche gesagt und die Fakten vorgetragen. Natürlich stimmt die FDP-Fraktion diesem Gesetzentwurf zu, der besagt, dass sich die Gemeinden Walsdorf und Stegaurach trennen. Beide Gemeinden haben jeweils mehr als 2.000 Einwohner und können damit eigenständig sein. Wir wünschen den beiden selbstständigen Gemeinden alles Gute für die Zukunft, die sie jetzt selbst gestalten können.
Die Gemeinden Wolfertschwenden und Bayerbach haben weniger als 2.000 Einwohner. Ich möchte an uns appellieren, die 2.000-Einwohner-Grenze strikter zu handhaben, da wir die demografische Entwicklung in Bayern im Blick haben müssen. In den Jahren 2030 und 2050 werden wir ein paar Bayern weniger sein. Dann werden wir die Strukturen in die andere Richtung anpassen müssen. Deshalb sollten wir bei jedem Schritt, den wir gehen, sehr vorsichtig sein. Für die Gemeinden Bayerbach und Wolfertschwenden bedeutet dies, dass sie in der Verwaltungsgemeinschaft bleiben. Herr Kollege Pohl, wenn die Dynamik positiv ist, werden diese Gemeinden eben bei der nächsten Überprüfung dabei sein. Ich bitte deshalb die Gemeinden um Geduld. Wenn der Weg gut ist, wird er zum Erfolg führen.
Ich möchte noch an die Petition der Gemeinde Pleinting erinnern, die ebenfalls die Freiheit fordert. Diesem Wunsch können wir jedoch aufgrund der Einwohnerzahl nicht entsprechen.
Mir verbleiben noch ein paar Minuten, die ich auf die Verwaltungsgemeinschaft Rain und den Antrag der SPD verwenden möchte. Liebe Frau Kollegin SchmittBussinger, der Schlüssel zur Freiheit der Stadt Rain ist die Gemeinde Niederschönenfeld, die nur 1.400 Einwohner hat und signalisiert, dass sie keinen Partner in einer anderen Verwaltungsgemeinschaft bekommt. Eine Gemeinde würde übrig bleiben. Die vier Gemeinden sind räumlich nicht verbunden. Die Stadt Rain liegt in der Mitte, zwei Gemeinden liegen im Norden, zwei Gemeinden im Süden. Deswegen müssen wir eine Lösung finden, was mit der Gemeinde Niederschönenfeld passieren soll. Wenn wir diese Lösung haben, sind wir dem Schritt zur Freiheit für Rain näher. Da diese Lösung nicht auf dem Tisch liegt, können wir dem Änderungsantrag nicht nähertreten und müssen ihn ablehnen.
Ich bitte also um Zustimmung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung und um die Ablehnung der beiden Änderungsanträge.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte gleich an die Ausführungen des Kollegen Schwimmer anknüpfen. Er hat schon viele Argumente vorgetragen, warum man sich mit der Privatisierung der Wasserversorgung nicht beschäftigen sollte. Und was ich gleich anklingen lassen möchte: Dem Antrag der FREIEN WÄHLER können wir solange nicht zustimmen, solange immer noch das Scheunentor weit offen ist. Das sind bei mir die Wörter im ersten Absatz "und der öffentlichen Daseinsvorsorge". Ich möchte mich jetzt im Hohen Hause nur mit der Trinkwasserversorgung beschäftigen. Auch aus diesem Grunde möchte ich heute dem Antrag der SPD nicht nähertreten, weil darin ein Rundumschlag gegen alles, was man diskutieren kann, zu finden ist.
Nun, wir haben manchmal halt unterschiedliche Auffassungen, wie man das realisieren könnte, und man hat dann auch verschiedene Möglichkeiten.
Zunächst einmal möchte ich daran erinnern, dass das Europäische Parlament schon im Jahre 2005 eine Liberalisierung der Wasserversorgung abgelehnt hat. Eigentlich könnte man sich nun etwas zurücklehnen. Es klang aber an, dass neue Bestrebungen im Gange sind, Dienstleistungen im öffentlichen Bereich dem Wettbewerb stärker auszusetzen und zu öffnen. An dieser Stelle muss man sich positionieren. Deshalb haben wir gemeinsam mit der CSU beschlossen, einen Antrag mit dem Ziel einzubringen, dass die Staatsregierung in Brüssel aktiv wird, um bei der Trinkwasserversorgung klar zu sagen: Nein, das wollen wir nicht.
Weil wir die liberale Partei sind, ist es uns nicht recht, wenn in Bezug auf Liberalisierung immer von etwas Schlechtem gesprochen wird. Deshalb möchte ich an die erfolgreiche Liberalisierung des Telekommunikationssektors erinnern. Das brachte uns allen Telefone ohne Schnur, in verschiedenen Farben und im Nachhinein sehr niedrige Gebühren im Mobilfunkbereich, ausgelöst durch den Wettbewerb der unterschiedlichen Anbieter.
Auch beim Strom hätten wir noch wesentlich mehr Erfolge haben können, wenn nicht im Jahre 1998 bei der Stromliberalisierung gleich ein Bremsklotz eingebaut worden wäre. Aber da gibt es natürlich auch Unterschiede. Beim Thema Strom kann man sehr viel machen. Ich denke an die unterschiedliche Einspeisung, an private Unternehmer usw. Denn der Strom ist gut transportabel, weil nur Elektronen transportiert werden.
Beim Kollegen Schwimmer klang allerdings an, dass das beim Wasser etwas anderes ist. Beim Wasser muss ich eine Leitung haben, und das Wasser muss zügig durch diese Leitungen fließen. Und wenn ich irgendwo ein Problem habe, weiß ich nicht, woher es kommt. Deswegen müsste ich, wenn ich hier privatisieren wollte, staatliche Prüfstellen installieren, und zwar an jeder Stelle und jedem Ort, um zu sehen, wo es die Zuleitungen gibt, damit ich die Fehler klar erkennen und sofort korrigieren kann. Das alles würde uns als Staat eine Menge Geld kosten. Das heißt, nicht in jedem Sektor ist eine Liberalisierung eine gute Idee. Wir können uns Liberalisierung grundsätzlich vorstellen, aber wenn man praktisch denkt, kommt
man zum Schluss: Beim Wasser ist sie nicht der richtige Weg.
Das allerdings gilt nicht für den Verkehr, für den Abfall oder für anderes, was der SPD-Antrag aufgreift. Darüber könnte man diskutieren. Ich möchte nicht in Brüssel eine Vorgabe erwirken, die uns sehr dezidiert bei der kommunalen Daseinsvorsorge hineinreden würde. Wir müssen darauf achten, von dort keine Vorgaben zu bekommen, etwas tun zu müssen. Die Richtlinien sind da das eine, aber spezielle Vorgaben dürfen nicht sein.
Beim Trinkwasser sollten wir einen klaren Riegel vorschieben, um die Qualität, die wir in Deutschland haben, zu bewahren. Über alles andere kann man mit den Liberalen diskutieren, aber − auch das ist klar − nur in Brüssel! In Bayern steht derzeit nichts auf der Tagesordnung. Das haben wir so klar verortet.
Herr Kollege Hanisch, Sie haben in Ihrer Rede im Wesentlichen auf die Wasserversorgung abgehoben. Sie haben kurz noch angedeutet, dass Sie sich beim Abwasser eine Privatisierung eher nicht vorstellen könnten. Ich erinnere nur an die Diskussion über die Kanalsanierung, die wir Bayern noch vor uns haben. Viele Investitionen sind dafür erforderlich, und deshalb könnte ich mir gut vorstellen, dass man dabei Private einbindet. Das war aber alles, worauf Sie in Ihrer Rede eingegangen sind.
In Ihrem Antrag ist aber auch von der öffentlichen Daseinsvorsorge die Rede, ohne diese genauer zu definieren. Das ist für mich ein Scheunentor. Bei der Wasserversorgung sind wir uns über das Ziel absolut einig. Wenn Sie in Ihrem Antrag die Worte "und der öffentlichen Daseinsvorsorge" streichen würden, könnten wir uns ganz klar auf die Wasserversorgung konzentrieren, und dann könnte ich mir auch vorstellen, Ihrem Antrag zuzustimmen. Ansonsten könnte ich nicht damit leben.
Deswegen möchte ich die Frage an Sie richten, ob Sie diese Wörter streichen könnten.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir reden über ein Wahlgesetz für die Bezirksebene. Man kann das auf verschiedene Weisen regeln. Wahlgesetze für verschiedene Ebenen könnte man in einem Landeswahlgesetz zusammenpacken, sodass man ein Wahlgesetz für alle bayerischen Ebenen hat, oder man schafft für jede Ebene getrennte Wahlgesetze: Eines für den Landtag, eines für den Bezirkstag, eines für die kommunale Ebene. So etwas haben wir bisher. Ihr Vorschlag, liebe FREIE WÄHLER, fällt aber weder in die eine noch in die andere Kategorie. Stattdessen haben nun drei Ebenen ein Gesetz, und es wird einmal auf das Landeswahlgesetz verwiesen und einmal auf die Bezirksordnung rekurriert. Das macht dieses Verfahren dann sehr unübersichtlich. Bürokratieabbau stelle ich mir anders vor.
Das ist aus meiner Sicht nicht wünschenswert. Man kann über verschiedene Regeln beim Landtag oder bei der Kommunalwahl reden, und man kann überlegen, wie man den Bezirkstag zusammenstellen soll. Eben klang schon an: Die regionale Vertretung im Bezirkstag ist durch das bisherige Wahlgesetz besser gegeben als durch den Vorschlag, der jetzt auf dem Tisch liegt. Wir haben die Möglichkeit, bei den Kommunalwahlen zu kumulieren und zu panaschieren, das ist durchaus eine schöne Errungenschaft. Wenn wir dann aber - und hier komme ich auch zum Wahltermin, der bereits angesprochen wurde - an einem Wahltag den Bürger mit zwei verschiedenen Wahlsystemen konfrontieren, dann erhöht das zumindest die Fehlerquote. Wir haben bereits jetzt vier verschiedene Wahlsysteme in Bayern, je eines für die kommunale Ebene, für die Bezirksebene, für die Landes- und Bundesebene und für die Europaebene. Es wäre den Schweiß der Edlen wert, wenn wir es schaffen würden, die Systeme zu reduzieren, sodass wir dem Bürger nicht bei jeder Wahl das Wahlrecht neu erklären müssten. In diese Richtung geht Ihr Vorschlag allerdings nicht.
Herr Kollege Hanisch, Sie haben eben darauf abgehoben, was Ihr Vorschlag für die kleinen Bezirke bedeutet. Wenn ich es aber richtig verstanden habe, dann würde das für den großen Bezirk Oberbayern eine Explosion von derzeit 60 bis 67 Bezirksräten auf 100 bedeuten. Wenn ich richtig rechne, dann bekommen je 70.000 Einwohner je zwei Bezirksräte mit 20 Grundmandaten. Selbst wenn ich die für die erste Million abziehe, komme ich in Oberbayern auf 100 Bezirksräte. Das wäre natürlich eine Mandatsschaffung. Das kann man wollen. Ich denke, ich möchte das eher nicht. Die Direktwahl des Bezirkstagspräsidenten finden Sie auch im FDP-Programm. Für diesen singulären Vorschlag bekommen Sie durchaus etwas liberalen Beifall. Die Dominanz der Ballungsräume im Bezirkstag bei Ihrem Wahlsystem wurde eben angesprochen.
Nun können wir noch ein paar kleine Details beleuchten, die leider zeigen, dass der Gesetzentwurf, der hier vorliegt, nicht sehr sorgfältig erarbeitet wurde. Ich vermisse den Stadtrat. Es gibt die kreisfreie Stadt nicht. Vielleicht ist das eine Nachlässigkeit. Schauen wir bei den Beratungen noch einmal gemeinsam nach.
- Sie können eine Stadt als Gemeinde nehmen und den Kreisrat dem Stadtrat gleichsetzen. Nur, den Begriff Stadtrat habe ich nicht gefunden. Wenn Sie bei der Bezirkstagswahl an Artikel 28 des Bezirkswahlgesetzes denken, ist mir jedenfalls etwas verloren gegangen: Wenn ich als Partei oder Gruppierung zum ersten Mal zur Bezirkstagswahl antreten möchte, wie viele Unterschriften muss ich sammeln? Wie viele Unterstützer braucht der Wahlvorschlag? - Ich glaube, das fehlt in Ihrem Gesetzentwurf. Auch hier wäre also noch Arbeit im Detail zu leisten.
Unterschiedliche Wahltermine haben wir schon angesprochen. Wenn man ein gemeinsames Verfahren für die kommunale Ebene hat, dann muss logischerweise auch die Bezirkstagswahl gemeinsam mit der Kommunalwahl durchgeführt werden. Logische Folge ist dann die Änderung der Wahlperiode und vieles mehr. Das muss einfach aus einem Guss sein.
Noch ein Detailpunkt: Warum lassen Sie nur EU-Bürger zu? Man könnte in diesem Zusammenhang doch auch Nicht-EU-Bürger, die hier schon fünf Jahre wohnen, mitwählen lassen. Wenn man es wollte, könnte man über die Punkte reden.
Dieser Vorschlag ist eigentlich keine gute Grundlage, weil er sich nicht strikt für eine Sache ausspricht. Entweder will ich etwas für jede Ebene haben oder ich will ein gemeinsames Wahlsystem haben. Ich muss das beanstanden. Es fehlt noch was, liebe FREIE WÄHLER, und ich befürchte, das wird eine sehr kurze Beratung. Am Ende der Legislaturperiode ist nicht der richtige Zeitpunkt, um die Bezirkstagswahl zu diskutieren. So etwas muss man am Anfang machen. Ich empfehle die Wiedervorlage gegebenenfalls zu Beginn der nächsten Legislaturperiode. Jetzt im Moment sehe ich keine Möglichkeiten. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auf die Beratungen im Innenausschuss. Durch die Detailfragen müssen wir uns aber noch hindurchkämpfen.
Herr Präsident, wertes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Natürlich hören Sie erst einmal von mir ein Bekenntnis dazu, dass auch wir Liberale gegen Kinderarbeit in jeglicher Form sind. Wir haben diese Debatte schon einmal geführt. Kollege Ländner hat ausführlich vorgetragen, dass das Verfassungsgericht es den Kommunen ermöglicht, derartige Satzungen zu erlassen. Es gibt keinerlei Notwendigkeit, das Bayerische Bestattungsgesetz jetzt zu ändern.
Dann frage ich Sie, ob Ihnen die Pressemitteilung des Bundesverbandes der Deutschen Steinmetze vom 8. September bekannt ist, in der sich diese zu diesem Thema äußern. Die Frage ist, ob wir das Problem überhaupt richtig adressieren. Ich stelle infrage, dass es Grabsteine aus Kinderarbeit gibt. Zumindest kann man daran zweifeln. Ich habe heute von Ihnen keinen Vortrag dazu gehört. Wenn Aktivisten und Menschenrechtsverteidiger nach Indien fahren und vor Ort feststellen -
- Nein, ich trage Ihnen die Argumente vor. Sie müssen sich bitte schon mit der Realität auseinandersetzen, Herr Kollege Dr. Beyer. Dort wurde festgestellt, dass ein Grabstein, der etwas größer ist - Sie kennen das vielleicht von Ihrem Friedhof -, natürlich von Maschinen bearbeitet wird, dass allenfalls am Rande der Steinbrüche von Kinderarbeit gesprochen werden kann, aber nicht bei der Grabsteinherstellung, sondern vielleicht beim Schotter.
- Wir sind, wie ich Ihnen am Anfang gesagt habe, gegen Kinderarbeit in jeglicher Form. Bei Grabsteinen gibt es sie aber vielleicht gar nicht. Ich komme gleich noch zu anderen Beispielen, wo es Kinderarbeit gibt.
Ich stelle erst einmal fest: Bisher kommt noch kein Einwand, dass Sie diese Pressemitteilung kennen. Ich zitiere nur den Bundesverband, der sich auch mit diesem Thema beschäftigt hat.
Nein, gerne eine Zwischenbemerkung am Ende, aber ich möchte erst meinen Vortrag fortsetzen, damit Sie alle meine Argumente kennen.
Die nächste Frage ist: Ist die Vorschrift denn umsetzbar? Wir sollen Grabsteine haben, die nicht aus einem Steinbruch aus den Dritte-Welt-Ländern sind und die nachweislich aus fairem Handel bezogen werden; die gibt es in der Form noch nicht. Zudem: Was geschieht denn im Falle eines Steinmetzbetriebs in Deutschland, dessen Inhaber den Betrieb von seinem Vater geerbt hat; auf dem Grundstück liegt seit Jahrzehnten ein großer Stein. Jetzt sagt die Stadt Nürnberg: Weisen Sie doch einmal nach, dass der Stein nicht mit Kinderarbeit hergestellt wurde.
Es ist einfach schwierig. Sie haben das Thema aufgebracht und müssen sich auch die anderen Argumente anhören. In der gesamten Wertschöpfungskette bei der Herstellung eines Grabsteins - so ist es in der Formulierung vorgesehen - darf keine Kinderarbeit enthalten sein. Der Stein ist zwar der Hauptbestandteil des Grabmals, aber dazu gehören auch die Schrift, das Ornament und eventuell Grabschmuck, und dann hat man mit Materialien wie Bronze, Aluminium und
Edelstahl zu tun. Dann müsste man auch für diese Produkte nachweisen, dass keine Kinderarbeit dabei im Spiel war. Ich rede nur von der Praktikabilität.
Ich habe schon zu Anfang festgestellt, dass die Kommunen selbstverständlich derartige Satzungen erlassen dürfen, und deswegen besteht keine Notwendigkeit, dass wir in Bayern da etwas tun. Bitte überlegen Sie bei Ihren Forderungen, was Sie damit von den Bürgern, und in diesem Fall von den Steinmetzen und Kommunen, verlangen und ob das realisierbar ist. Damit geht viel Bürokratie einher. Ich unterstelle Ihnen, dass Sie damit hehre Ziele verfolgen. Wir alle wollen keine Kinderarbeit. Vielleicht haben Sie vor Kurzem den Bericht im Fernsehen gesehen, wie in Marokko Vanadinit und Blei gewonnen werden. Ich hoffe, dass Sie alle keinen Bleistift mehr in ihrem Büro haben. Das alles ist zu kritisieren.
Herr Pohl, wir haben uns schon darüber gestritten, ob der Welthandel es zulässt, dass wir auf Bundesebene oder auf der Ebene des Freistaates Bayern Importbeschränkungen erlassen. Das war durchaus strittig; dabei kann man zu verschiedenen Bewertungen kommen. Im Endeffekt komme ich zu dem Schluss, dass wir heute diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen müssen, weil es Zweifel gibt. Die kann man sicher ausräumen, und man kann noch einmal hinfahren.
- Selbstverständlich könnte man.
- Wir müssen aber nicht, und wir wollen auch nicht. Das ist auch richtig.
Ich habe die Gründe ausgeführt: Es ist nicht notwendig, und wenn man es machen würde, wäre es kaum umsetzbar. In Ihrem Gesetzentwurf geht es eigentlich um eine Empfehlung für Kommunen. Die Empfehlung wurde bereits ausgesprochen.
- Meine Redezeit ist zu Ende. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. Wir setzen uns mit dem Thema sehr sachlich auseinander und machen es uns wirklich nicht leicht, aber man muss immer an die Praktikabilität denken. Deswegen bitte ich darum, diesen Gesetzentwurf abzulehnen.
Lieber Herr Kollege Beyer, ich habe jetzt zum wiederholten Male das Gefühl, dass Sie mich missverstehen wollen.
Kinderarbeit in jeglicher Form an jeglichem Ort bei jeglicher Tätigkeit ist zu verurteilen.
Das Problem liegt darin, dass wir eine Beteiligung von Kinderarbeit nicht immer nachweisen können. Hier wurden als Beispiele Jeans, Blei, Vanadinit und Schokolade angeführt. Wenn wir das nicht nachweisen können, haben wir ein Problem.
Das Thema ist nicht neu, sondern es begleitet den Landtag schon seit fünf Jahren. Leute waren vor Ort und haben festgestellt: Das sind Maschinen, und die Grabsteine werden da hergestellt. Ihr Entwurf stellt explizit auf Grabmale in der kompletten Wertschöpfungskette ab und nimmt noch andere Sachen mit hinein. Das habe ich Ihnen vor Augen geführt.
Wie Kollege Ländner begründe ich unsere Ablehnung damit, dass die Gesetzesänderung nicht notwendig ist, weil die Kommunen aufgrund des Verfassungsgerichtsurteils schon derartige Satzungen erlassen können. Ich hatte schon fünf Minuten Redezeit. Das Thema ist es aber wert, gründlich beleuchtet zu werden, damit wir alle Facetten erfassen können. Wir können gerne darüber debattieren, wie wir über die Welthandelsorganisation Kinderarbeit beschränken können. Wir wissen, dass leider noch 200 Millionen Kinder auf der Welt arbeiten. Leider wissen wir auch, dass eine Änderung in einem Punkt nicht automatisch bedeutet, dass das Kind sofort zur Schule gehen und einen Bildungsabschluss erwerben kann. Leider. Das alles ist sehr bedauerlich.
Wenn wir Gesetze für unsere Kommunen und Bürger erlassen, müssen wir an die Umsetzbarkeit denken. Das tue ich.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte versuchen, in aller Ruhe mit Ihnen zu sprechen. Für mich ist Transparenz absolut selbstverständlich. Ich habe mir vorhin meine eigene Homepage angesehen und auch in der Homepage des Landtags geguckt, was dort über mich steht. Da ist mein Arbeitsverhältnis klar dokumentiert. Ich bekomme jeden Monat einen Gehaltsscheck. Unten rechts in der Ecke steht eine Null, weil ich mich mit ganzer Kraft für den Parlamentsbetrieb einsetze und nicht für meinen bisherigen Arbeitgeber. So!
Mir ist in den letzten Jahren in Bayern kein Fall zu Ohren gekommen, dass irgendein Kollege hier im Hohen Haus in die Kritik geraten wäre oder ein Kollege hier im Hohen Hause Kritik geäußert hätte.
Sie haben zwei Personen genannt; diese sind nicht Abgeordnete dieses Hohen Hauses. Das ist so. Keine Fraktion hat in den letzten vier Jahren in diesem Hohen Haus eine Initiative ergriffen.
- Lassen Sie mich kurz ausreden, Frau Kollegin. Ich habe mittlerweile im Rahmen der aktuellen Diskussion gelernt, dass die GRÜNEN bereits vor fünf Jahren Vorschläge auf den Tisch gelegt haben, die über das hinausgingen, was derzeit Gültigkeit hat.
Das habe ich nun zur Kenntnis genommen. Wir haben in den letzten vier Jahren keine Gelegenheit gehabt,
uns darüber auszutauschen, weil es einfach kein Thema war.
Wir haben als Abgeordnete hier im Hohen Hause klare Regeln. Sie stehen auch auf der Landtagshomepage.
Herr Kollege Rinderspacher, eine kleine Nuance zur Ergänzung: Wenn es sich um Zuwendungen handelt, die ein Abgeordneter erhält, müssen diese angezeigt werden. Wenn es über 10.000 Euro in einem Jahr sind, muss die Präsidentin auch Namen nennen. Auch das gibt es schon in den derzeitigen Regelungen des Landtages. Weil es aber bisher kein Thema war, habe ich auch keine Hektik, sofort etwas tun zu sollen. Es ist zugegebenermaßen ein sehr sensibles Themenfeld, sodass wir eine sorgfältige Vorgehensweise brauchen. Hier stimme ich mit der Präsidentin voll überein.
Ich möchte zunächst die aktuelle Diskussion um die weitergehenden Veröffentlichungspflichten für die Abgeordneten in Berlin abwarten, mich daran orientieren, und dann würde ich auch gerne auf eine Harmonisierung in Bayern hinarbeiten. Inhaltlich würde ich sagen: Eine Heller-und-Pfennig-Diskussion möchte ich nicht. Auch die SPD erkennt ja die schutzwürdigen Interessen Dritter an. Herr Kollege Herrmann hat schon einiges hierzu gesagt. Das muss ich jetzt nicht wiederholen. Dem schließe ich mich an. In die Richtung einer Veröffentlichung von Einkommensstufen analog der Regelungen, wie sie möglicherweise in Berlin - vielleicht detaillierter als heute - kommen werden, kann man durchaus denken.
In der Diskussion - in der allgemeinen Diskussion, nicht in der aktuellen - sind auch zwei weitere angrenzende Themenfelder. Das ist zum einen § 108 e StGB - Abgeordnetenbestechung -, bei dem man so weit geht, dass einige sogar sagen, das sei ein PlaceboGesetz, wenn man den Kauf der Stimmen von parlamentarischen Mandatsträgern in parlamentarischen Gremien sanktioniert, aber die Dankeschön-Spende danach straffrei ist. Darüber kann man reden. Das muss aber auf Bundesebene geschehen.
Auch haben wir in Deutschland immer noch nicht die UN-Konvention gegen Korruption ratifiziert. Auch darüber muss man diskutieren. Aber das ist in Deutschland aufgrund der politischen Kultur eben auch ein sensibles Themenfeld. Denken Sie nur an die parlamentarischen Abende, die Frühstücke und an geldwerte Vorteile. Wir haben bislang alle nur über Geldbeträge gesprochen, die ein Abgeordneter bekommt. Aber, Herr Kollege Rinderspacher, angenommen, Sie
finden jemanden, der sagt: Ich finde die Politik, die Sie machen, gut; ich möchte Sie unterstützen, und ich finanziere Ihnen eine Eigentumswohnung in München; Sie können darin wohnen. Das taucht nirgendwo auf. Sie zahlen keine Miete. Sie erhalten kein Geld, aber jeder erkennt den geldwerten Vorteil und jeder könnte unterstellen, dass möglicherweise ein Interesse dahintersteckt, und das könnte dann auch von öffentlichem Interesse sein. Das ist allerdings von den Vorschlägen, die bisher vorliegen, nur wenig abgedeckt. Wir müssen schauen, wie weit wir diesbezüglich bei den Regelungen kommen können.
Deswegen lohnt es sich, in der Arbeitsgruppe in aller Ruhe erst einmal hinter den Kulissen darüber zu beraten, was möglich ist. Das werden wir tun. Wir werden, wenn das gefordert ist, gerne auch öffentlich Stellung beziehen, so wie heute; aber ich sehe das ganz gelassen, weil wir uns hier in Bayern - dabei sehe ich alle Fraktionen gleichzeitig an - nichts vorzuwerfen haben. Wir sind transparent und bleiben das, und wenn wir noch ein kleines bisschen transparenter werden, dann sind wir auf dem richtigen Weg. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Vorredner haben zu dem Gesetzentwurf schon viel gesagt. Ich verweise zum einen auf Dr. Florian Herrmann, der auf die einzelnen Punkte ausführlich eingegangen ist, sodass ich mich dem als Koalitionär anschließen kann. Mit diesem Gesetzentwurf sind wir den Kommunen ein gutes Stück entgegengekommen, auch den Bürgermeistern, die jetzt eine verbesserte Besoldung erfahren dürfen.
Herr Perlak von der SPD hat bereits darauf hingewiesen, dass wir jetzt eine landesweit einheitliche Regelung bekommen, dass mehr Rechtssicherheit geschaffen wird und die kommunalen Spitzenverbände mit dem vorgelegten Gesetzentwurf einverstanden sind.
Wir werden den Gesetzentwurf gemeinsam tragen können. Es ist schade, dass sich die GRÜNEN ihm nicht anschließen können; darauf gehe ich gleich noch ein. Wir haben bereits ein Stück Arbeit getan. Es bleibt noch Arbeit übrig. Aber ich kann sagen, dass wir gemeinsam zustimmen. Den Änderungsantrag der FREIEN WÄHLER, der besonders darauf abzielt, mehr Spielraum an der Basis in der Kommune für berufsmäßige Stadträte und Bürgermeister zu haben, lehnen wir als FDP ab.
Ich lebe selber in einer Gemeinde, wo es einen Parteiwechsel gab. Der Bürgermeister hat trotz Wiederwahl und Bürgerentscheid - die Bürger standen hinter ihm - in der zweiten Amtsperiode weniger Gehalt bekommen als in der ersten. Da lagen eindeutig sachfremde Gründe vor. Das habe ich nicht aus der Phantasie hergeholt, sondern es hat sich in der Realität abgespielt. So etwas ist zwar selten, aber es kommt vor.
Deswegen begrüßen wir, dass das Land jetzt die einheitliche Regelung trifft, sodass in zwei Nachbargemeinden mit gleich vielen Einwohnern nicht der Gemeinderat der Gemeinde A eine höhere Besoldung des Bürgermeisters beschließen kann als der Gemeinderat der Gemeinde B. Eine unterschiedliche Besoldung wäre hier nicht nachvollziehbar. Insofern glaube ich, dass wir mit der vorliegenden Entwurfsfassung in der Zukunft sehr gut leben können.
Dann komme ich zu den Argumenten der GRÜNEN. Man kann natürlich mit der Transparenz argumentieren. Es gibt Veröffentlichungen der Leistungen, die von den Kommunen oder den Sparkassen bezahlt werden. Wir wissen, dass es eine Abführungspflicht gibt. Bürgermeister haben aber meistens keine Nebentätigkeit. Übrig bleibt immer noch die Gefahr, dass es bei der Berichterstattung, in der dargelegt wird, was alles an die Gemeinde abgeführt wird, nicht um Einzelheiten, sondern darum geht, ein bestimmtes Licht zu erzeugen. Wegen dieser Gefahr werden wir den Änderungsantrag der GRÜNEN zum Gesetzentwurf ablehnen.
Ich stimme mit Ihnen aber überein, Frau Tausendfreund, dass noch einiges für die Zukunft übrig bleibt. Wir haben die Altersversorgung nach zehn Jahren in meiner Fraktion noch nicht ausdiskutiert, aber ich denke, man könnte hier eine Umstellung auf jährliche
Anrechnung erreichen. Auch für den Wechsel zwischen verschiedenen Laufbahnen oder zwischen privater Betätigung und Politik oder zwischen verschiedenen Ebenen innerhalb der Politik könnte man Verbesserungen erreichen. Hier bleibt für die Zukunft sicher noch einiges zu tun. Herr Hanisch hatte angedeutet, wenn die Gemeinden eine unterschiedliche Größe hätten, bestünde die Gefahr, dass das gute Personal kleiner Gemeinden zu den größeren Gemeinden überwechsle.
In der Zukunft werden wir sicher vor dem Hintergrund der Demografie noch darüber diskutieren, dass sich die eine oder andere Kommune vielleicht mit der einen oder anderen Nachbargemeinde zusammenschließen wird. Auf der Landkreisebene ist diese Diskussion ja im Oberallgäu gerade angestoßen worden. Wenn man sich die Demografie anschaut und weiß, dass wir in 20 oder 30 Jahren in Bayern deutlich weniger Bürger haben werden, wird man erkennen, dass sich die kommunalen Strukturen dem anpassen müssen. Daher werden wir in der Zukunft noch sehr oft darüber diskutieren, wie wir mit unseren Kommunen umzugehen haben, um ihnen die richtigen Rahmenbedingungen zu bieten. Aber das liegt noch so weit in der Zukunft, dass wir uns heute darüber noch keine Gedanken machen müssen.
Ich lasse es damit bewenden. Ich freue mich, dass wir dem Gesetzentwurf mit großer Mehrheit zustimmen werden. Ich bedaure, dass sich die GRÜNEN zur Zustimmung noch nicht durchringen konnten.
Ich danke allen, die an der Vorbereitung des Gesetzentwurfs mitgewirkt haben.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Kollege, es ist richtig, dass das Beispiel nicht ganz auf den Änderungsantrag passt; aber da ich dieses Beispiel kenne, es jedoch für den berufsmäßigen Stadtrat gerade nicht zur Hand hatte, habe ich dieses gewählt. Ich bitte insofern um etwas Nachsicht.
Aber ich muss auch sagen: Auf der anderen Seite haben wir die Bürger zu vertreten, und diese zahlen über Gemeindeabgaben etc. auch die Gehälter. Wenn ich keine klare Struktur vorgebe, auch bei berufsmäßigen Stadt- und Gemeinderäten, dann kann es eben doch eventuell zu einer zu hohen Einstufung kommen, dass dabei also etwas mehr getan wird als notwendig.
Ich denke auch, wenn man eine klare Perspektive aufzeigt: Du beginnst mit einem niedrigen Gehalt und wirst mit der zweiten Berufung - dazwischen steht auch eine Wahl, denke ich - mehr bekommen; dann ist das ein ganz natürlicher Vorgang und eine transparente Darstellung.
Wir brauchen die Flexibilität nicht. Ich denke, wir haben einen guten Gesetzentwurf, und dabei sollten wir bleiben.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Normalerweise hat man als fünfter Redner immer die Situation, dass eigentlich schon alles gesagt ist.
Ich habe nun aber das Glück, dass Sie mir noch etwas übrig gelassen haben, nämlich einen bestimmten Umstand, den vor allem die Redner der Opposition außer Acht gelassen haben. Wir haben heute die Mittelfranken am Redepult. Es wurde die Kritik vorgetragen, dass es in Westmittelfranken noch eine Lücke und einen Verbesserungsbedarf gibt. Wenn hier aus allen Fraktionen Augsburger Redner gestanden wären -
- Lassen Sie mich doch erst einmal ausreden. Wenn hier Augsburger Redner gestanden wären, wäre eine ganz andere Tonlage zum Ausdruck gekommen: Dankbarkeit beispielsweise.
Ich habe immer auf der mittelfränkischen Seite gekämpft. Zum weißen Fleck komme ich gleich noch. Ich sehe, dass wir hier noch Verbesserungsbedarf haben. Seit mehreren Jahren diskutieren wir über diesen weißen Fleck und die Region Westmittelfranken und Nordschwaben.
Warum ist der Hubschrauber jetzt in Augsburg?- Frau Naaß, Sie haben gesagt, es gab ein Gespräch im Jahr 2010. Der Ministerpräsident darf sich natürlich mit jedem Abgeordneten unterhalten, insbesondere mit schwarzen Abgeordneten. Was ich dem Ministerpräsidenten aber nicht vorwerfen darf ist, wenn der Landtag im Jahr 2008 beschließt, dass Augsburg einen Rettungshubschrauber bekommt und der Ministerpräsident diesen Beschluss des Landtags umsetzt. Egal wo ich gestanden bin, dafür kann ich den Ministerpräsidenten nicht kritisieren.
Mir ist im Teamspiel der Mittelfranken nicht gelungen, dass wir in der Zwischenzeit einen anderen Landtagsbeschluss bekommen hätten, der besagt: Wir haben
die Innenministerstudie, und man könnte den Hubschrauber von Augsburg vielleicht nach Norden verlagern. Dafür waren keine Mehrheiten zu finden.
Der Beschluss des Landtags gilt deshalb weiterhin. Der Ministerpräsident hat daraufhin das Machtwort gesprochen und damit die Richtung vorgegeben, allerdings im Sinne des Landtags. Die Mittelfranken kritisieren das weiter. Wir suchen nach einer Lösung des Problems. Hiermit ist aber geradegerückt, wo hier Ursache und Wirkung liegen. Das muss man bei der Debatte schon dazusagen.
Der weiße Fleck bedeutet nicht, wenn in Ansbach ein Unfall ist, dass dann in keinem Fall ein Rettungshubschrauber hinfliegt. Es bedeutet nur, dass unsere Vorgabe, dass nach einem Unfall innerhalb von 15 Minuten ein Hubschrauber landen soll, nicht geschafft wird. Der Hubschrauber braucht vielleicht 16 oder 18 Minuten. Ich sage, Westmittelfranken ist nicht weiß, sondern hellgrau. Wir stimmen als mittelfränkische Politiker weiter darin überein, dass da etwas geschehen muss. Nun gibt es den Vorschlag, einen Pilotversuch zu machen, indem wir einen Transporthubschrauber verlegen, der bisher nicht vollständig ausgelastet ist.
- Er ist nicht so ausgelastet. Sie sind doch seit Jahren auch in der Materie drin. Dann haben Sie doch auch Detailgespräche geführt und wissen, dass dieser Hubschrauber Transporte auch außerhalb Bayerns macht. Eigentlich ist dieser Hubschrauber aber angeschafft worden, um innerhalb Bayerns Transporte zu machen. Wenn man diesen Hubschrauber nun zweckgemäß einsetzt für Transporte in Bayern und die nach außen seltener macht - nur noch dann, wenn ganz dringender Bedarf besteht -, dann steht dieser Hubschrauber auch für Rettungseinsätze in Westmittelfranken zur Verfügung. Der Standort Roth ist jetzt verfügbar, da sind Hubschrauber, und da gibt es Tankanlagen. Man muss trotzdem dafür Sorge tragen, dass Umbaumaßnahmen finanziert werden. Das muss noch geklärt werden.
- Sie kennen doch unsere Beschlüsse und wissen, es ist ein einjähriger Pilotversuch angedacht. Was Sie auch nicht richtig gesagt haben, ist, dass es zwei Berichte gibt, und zwar einen, noch bevor die endgültige Startphase des Pilotversuchs kommt, und einen Be
richt nach dem abgeschlossenen Pilotversuch, um sagen zu können, ob das die Lösung für die Zukunft sein könnte. Ich möchte nicht ausschließen, dass auch die FDP irgendwann zu der Auffassung kommt, dass wir noch einen zweiten Hubschrauber in Westmittelfranken brauchen. Das muss aber finanziert werden, und deshalb muss man abwägen, wie viel man durch den Einsatz gewinnt und wie viel möglicherweise mit einer anderen Verlegung gewonnen werden kann. Zunächst brauchen wir aber die Erfahrungswerte, was der Hubschrauber in Roth bewirkt.
Wenn der Hubschrauber in Augsburg ist, ist er auch dort verfügbar, das heißt, die Studie aus dem Jahr 2009 ist in einer Nuance verschoben, weil es einen zusätzlichen Hubschrauber gibt. Das unterversorgte Gebiet wird damit kleiner. Durch die Verlegung des Hubschraubers nach Roth wird das Gebiet noch ein bisschen kleiner. Ich denke, am Ende des Tages werden wir noch einen weiteren Hubschrauber brauchen. Wir müssen uns das aber sehr genau überlegen, weil wir auch an das Geld der Beitragszahler der Krankenkassen denken müssen und daran, wie das finanziert wird. Man muss die Kosten und Nutzen genau anschauen. Wenn wir es schaffen, mit dieser Verlegung die Lücke zu schließen, dann ist uns allen geholfen. Wenn wir nach der Pilotphase feststellen, dass wir ein bisschen helfen konnten, aber nicht genug, dann reden wir weiter. Ich bitte, die beiden Anträge abzulehnen.
Liebe Frau Kollegin Ackermann, wir sind nicht so weit auseinander. Wir beide sind in einem mittelfränkischen Team, das dafür sorgen möchte, dass die Bürger gut versorgt werden. Sie gehen mit Ihrer Forderung - das ist das Recht der Opposition - ein Stück weiter. Wir von der Regierungsseite sind Pragmatiker. Wir müssen unsere Entscheidung nicht nur begründen, sondern auch finanzieren. Ich habe Ihnen eben zugestimmt. Es handelt sich nicht um einen weißen Fleck, sondern um einen hellgrauen. Die Situation verbessert sich.
Natürlich wäre ein zusätzlicher Rettungshubschrauber die weitaus bessere Lösung - das ist überhaupt keine Frage -, aber dieser Rettungshubschrauber muss auch finanziert werden. Es gibt weiterhin den Hubschrauber in Ochsenfurt und den neuen Hubschrauber in Augsburg. Diese können Einsätze fliegen. Der Transporthubschrauber fliegt auch heute schon Rettungseinsätze. In Zukunft soll er mehr Rettungseinsätze fliegen, und die soll er besonders in Westmittelfranken fliegen. Nach der Pilotphase von einem Jahr werden wir feststellen, ob die Maßnahme ausreichend war oder nicht. Ihre Prognose ist, dass das keine ausreichende Hilfe ist. Ich will mich auf die Untersuchung verlassen, wenn wir klare Ergebnisse haben.
Auch ich denke: Am Ende wird herauskommen, dass wir einen zusätzlichen Hubschrauber brauchen. Vielleicht klappt es aber auch. Dann hätten wir eine Verbesserung erreicht, die sehr kostengünstig ist. Dafür bin ich bereit, nach drei bis vier Jahren Diskussion ein weiteres Jahr in den Pilotversuch zu stecken.
Vielen Dank für den Hinweis und das Zitat. Wegen meiner beschränkten Redezeit konnte ich nicht auf alles eingehen, was wir im Ausschuss besprochen haben. Ich möchte aber auch nicht einen Konflikt zwischen Mittelfranken und Schwaben aufbauen. Schön wäre es, wenn jede Großstadt einen Rettungshubschrauber hätte. Das ist wahrscheinlich nicht finanzierbar. Wir müssen uns nach der Decke strecken und ein möglichst effizientes System organisieren. Dazu helfen uns Studien. Auf dieser Basis gibt es politische Beschlüsse, um die Rahmenbedingungen zu schaffen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Bedauerlicherweise geschehen Unfälle. Auch wenn ein Rettungshubschrauber verfügbar ist, kann es passieren, dass Menschen sterben. Es ist leider so. Das können wir nicht ändern. Wir können aber bestmögliche Rahmenbedingungen schaffen. Es ist klar, dass wir die Situation verbessern, wenn wir noch mehr Rettungshubschrauber haben. Selbstverständlich wäre das wünschenswert. Man muss aber auch die Finanzierung gewährleisten.
Was der Kollege durch seine Zwischenrufe deutlich machen wollte, ist, dass man nicht einfach einen Zirkel in eine Karte stecken kann, weil man die Bodenbeschaffenheit, die Wetterbedingungen etc. berücksichtigen muss. Diese Kriterien gehen in die
Flugzeiten ein. Deshalb kann man sich trefflich darüber streiten, wo der richtige Standort ist und ob es notwendig ist, zwischen Augsburg und Ochsenfurt einen weiteren Standort zu haben. Wir versuchen, eine Lösung zu finden. Wir haben bis zuletzt mit Baden-Württemberg darüber verhandelt, ob es eine gemeinsame Lösung für das Grenzgebiet geben kann. Die Verhandlungen scheinen gescheitert zu sein.
Die Politik bewegt sich in die richtige Richtung. Es kommen mehr Rettungshubschrauber. Sie sind noch nicht da, wohin sie sich die Mittelfranken wünschen. Aber auch daran arbeiten wir gemeinsam.
Frau Kollegin Naaß, wir sind nicht weit auseinander. Wir haben gemeinsam für den Antrag gestimmt, zuerst einen Bericht anzufordern. Ich
habe ausgeführt, dass wir Mittelfranken mittlerweile Experten für Rettungshubschrauber geworden sind. Ich habe ausgeführt, dass wir auch ohne weitere Zahlen des Innenministeriums abschätzen können, dass die Verlegung des ITH von Nürnberg nach Roth eine Nuance Verbesserung bringen wird. Das zeigen die Zahlen. Das zeigen die Entfernungen. Da brauche ich keine Studie mehr. Wir können die Daten den Innenminister vorlegen lassen.
Ich bin mir aber sicher, dass aufgrund der Einschätzung folgendes Ergebnis eintreten wird: Wenn man mehr Rettungsflüge macht und näher an den Einsatzorten ist, werden die Zeiten und damit die Versorgungssituation in Westmittelfranken verbessert.
Es mögen Wünsche offenbleiben. Wir gehen von 18 auf 16 Minuten herunter, bis ein Hubschrauber nach einem Unfall am Unfallort landet. Aber wir haben immer noch den hellgrauen Fleck. Er ist nicht weiß. Verbesserungspotenzial ist da. Am Ende muss man abwägen, ob es passt oder nicht.
Deswegen wünsche ich mir zuerst den Pilotversuch. Danach werden wir sehen, ob es mit einem Hubschrauber in Augsburg, einem in Ochsenfurt und einem in Roth zu einer guten Lösung kommt und ob die Zeiten eingehalten werden. Vielleicht gibt es einen modernen Hubschrauber, der einen Tick schneller fliegt, sodass die Zeiten bei Augsburg besser eingehalten werden können, weil da auch eine gute Startposition auf einem Dach besteht. Das muss man alles berücksichtigen.
Deswegen ist es nicht so einfach, zu sagen, die Entscheidung sei vor zwei Jahren gefallen. Sie ist nämlich vor vier Jahren gefallen. Der Ministerpräsident hat sich vor zwei Jahren daran gehalten.
Ich bemängele auch, dass es zu langsam vorwärtsgeht. Es müssen aber Gespräche mit den Leuten geführt werden, die alles umsetzen und finanzieren. Das sind die Krankenkassen und andere zuständige Körperschaften. Da hakt es ein bisschen, weil die Lösung in Augsburg sehr teuer ist und in Roth vielleicht auch noch etwas finanziert werden muss. Da geht es ums Geld. Alles geht zu langsam. Das bemängele ich. Aber ich kann die Dinge von diesem Pult aus nicht ändern.
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Der Fall Schlecker hat besondere Bedeutung, weil wir das Unternehmen nicht nur aus den jüngeren, sondern auch aus den älteren Schlagzeilen kennen. Das war starker Kapitalismus - Kollegin Weikert hat dies ausgeführt. Wir haben ihn interfraktionell, überparteilich kritisiert, weil man nicht ruhigen Gewissens zusehen konnte, wie mit den Menschen umgegangen wurde. Das ist immer noch so. Deshalb gilt unsere Solidarität den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die von Kündigung bedroht sind. Man muss sich genau überlegen, wie den Mitarbeitern am besten geholfen werden kann.
Als Bayer bin ich ein Stück vom Unternehmenssitz in Baden-Württemberg weg. Ich habe eine Frage zu dem, was Kollegin Scharfenberg soeben angedeutet hat, nämlich für wie lange eine Transfergesellschaft im Gespräch wäre. Sie haben von einem halben oder einem Jahr gesprochen. Ich bilde mir ein, in einem
Medienbericht von zwei Monaten gelesen zu haben. Da 70 Millionen Euro im Gespräch sind, habe ich die Frage, wie viele Monate die Überbrückung dauern soll. Sind es zwei Monate, sind es sechs Monate? Mir fehlen die Relationen. Die Gehälter dieser Mitarbeiter sind nicht sehr hoch. Es kann ein langer Zeitraum sein, aber es sind auch 12.000 Mitarbeiter im Gespräch. Diese Frage wollte ich vorab stellen.
Frau Kollegin Weikert, wissen Sie, ob die Kündigungen schon ausgesprochen sind? Ich meine, sie sind noch nicht ausgesprochen, weil noch über den Sozialplan verhandelt wird. Der Sozialplan bedeutet, dass Mitarbeiter eine Abfindung bekommen, dass ältere, langgediente Mitarbeiter im Unternehmen bleiben, jüngere ohne Kinder und unverheiratete Mitarbeiter eher das Unternehmen verlassen müssen. Das ist die Steuerung, wer von den 25.000 Mitarbeitern bei einer Unternehmensfortführung bleiben darf. Hier stellt sich die Frage, in welche Richtung der Sozialplan ausgehandelt wird und wie das in die Transfergesellschaft eingebaut werden wird.
Der zuständige Einzelhandelsverband bittet, keine Hilfen zu geben.
Die Frage ist, wer am meisten von der Transfergesellschaft profitieren würde, wenn es denn eine geben würde. Das ist der Insolvenzverwalter. Er spart sich circa 12.000 Kündigungsprozesse, die möglicherweise als Worst Case auf ihn einstürmen würden. Das sind die Vermieter, weil sie bessergestellt werden, als wenn die Gesellschaft einfach fortgeführt würde, wenn viele Mitarbeiter von dem Unternehmen weg sind; die Lieferanten ebenso wie die Banken und die Kreditgeber.
In einem Medienbericht wird eine interessante Frage aufgeworfen. Frau Weikert, Sie haben ebenfalls die Frage gestellt, wo die eineinhalb Milliarden Euro hingekommen sind. Ich glaube, in der "Wirtschaftswoche" heißt es, vereinfacht ausgedrückt, Papa Schlecker sei pleite, aber die Kinder Schlecker hätten dem Unternehmen die Kredite gegeben. Das heißt, dass auf der Gläubigerseite möglicherweise - das müsste man verifizieren - die Kinder Schlecker mit dreistelligen Millionenbeträgen als Kreditgeber an der Konkursmasse beteiligt werden. Wenn wir die Transfergesellschaft ermöglichen, würden diese Kreditgeber mehr aus der Konkursmasse bekommen, weil die Mitarbeiter dann nicht mehr gleichberechtigt beteiligt sind. Ohne Transfergesellschaft könnten sich die Mitarbeiter in die Reihe der Gläubiger einreihen. Die Masse wird ohne Transfergesellschaft zwischen den Kreditgebern und den Mitarbeitern in einem Verfahren
verteilt. Wenn es eine Transfergesellschaft gibt, werden die anderen und damit auch die Familie Schlecker, die wir jahrelang kritisiert haben, bessergestellt. Diese Möglichkeit müsste man zumindest prüfen.
Als Weiteres stellt sich die Frage, was mit den Mitarbeitern passiert, wenn es keine Transfergesellschaft gibt. Gemäß weiteren Medienberichten sagt Konkurrent Rossmann, er werde 80 bis 100 Filialen inklusive der Mitarbeiter übernehmen. Aldi Süd sagt, sie seien an Mitarbeitern interessiert; denn wer sich bei Schlecker durchgebissen habe, sei für jedes andere Unternehmen eine willkommene Arbeitskraft.
Im Landkreis Erlangen-Höchstadt mit nur zwei Prozent Arbeitslosigkeit sagen die Einzelhändler, dass sie keine Leute bekämen. Es heißt, dass es für die Mitarbeiter von Schlecker Arbeitsplätze in anderen Unternehmen gibt. Die Bundesagentur für Arbeit hat auf die Frage nach den offenen Stellen im Einzelhandel geantwortet, dass der Zugang in einem Monat 1.600 Stellen und der Abgang in einem Monat 1.600 Stellen ausmache, die nur der untere Rand seien, weil viel über Zeitarbeit laufe. Das ist nicht zu begrüßen. Man stellt aber fest, dass es so ist. Wenn man die 1.600 Stellen den 2.000 von Kündigung Betroffenen von etwa 6.000 Arbeitnehmern bei Schlecker in Bayern in 276 Filialen gegenüberstellt, ist davon auszugehen, dass in zwei bis drei Monaten jeder dieser Mitarbeiter an einem anderen Arbeitsplatz und nicht mehr in diesem Unternehmen ist. Deshalb ist die Frage zu stellen, ob es gerechtfertigt ist, das Risiko für die Steuerzahler einzugehen und Steuergelder einzusetzen. Außerdem wird in den Markt eingegriffen. Die Konkurrenten haben Nachteile, weil der Konkurrent Schlecker weiterhin besteht.
Es gibt genügend Mitbewerber. Wir schaffen kein Monopol nach dem Motto, dass der letzte Verbliebene alle Mitarbeiter bekommt. Nein, es gibt dm, Aldi und viele Märkte und lokale Einzelhändler. Diese Gefahr besteht nicht. Die Gesellschaft, die nach dem Konkurs verbleibt und für die ein Fortführungskonzept gesucht wird, braucht nicht unbedingt einen KfW-Kredit. Es könnte auch ein anderer Kredit sein. Es könnte ein Investor aus dem Inland oder dem Ausland sein. Es muss nicht der Steuerzahler sein. Wenn ich an Opel erinnern darf: Am Ende hat General Motors gesagt: Na gut, es geht auch ohne!
Also auch da kann man mit Krediten möglicherweise das falsche Signal setzen. Und ich darf auch an das Beispiel Quelle hier in Bayern erinnern, bei dem unser
Wirtschaftsminister den Steuerzahler vorbildlich aus dem Risiko genommen hat mit einem Massekredit,
der am Ende zurückgezahlt wurde, also keine Belastung für den Steuerzahler darstellte;
es wurde Zeit gewonnen. Aber wir haben bei Quelle auch einen anderen Effekt gesehen: Wenn der Ruf erst ruiniert ist, dann wird es schwierig. Die Leute haben nicht mehr bestellt, deswegen ist der Umsatz bei Quelle eingebrochen, und deswegen war nichts mehr zu retten. Es gibt schon einige Berichte, dass die Lieferanten nicht mehr an Schlecker liefern. Das heißt, die Regale sind halb leer. Wenn die Lieferanten jetzt da schon zurückhaltend sind, dann werden die Kunden noch zurückhaltender, und es geht sehr schnell abwärts.
Also ich denke, wir sollten uns da als Staat sehr zurückhalten. Die Mitarbeiterinnen haben in den anderen Unternehmen bessere, zukunftsträchtige Chancen und werden auch dort in der Fläche sein. Wo nur ein Markt ist, wird in Zukunft ein anderer Markt neu entstehen, weil die Bevölkerung versorgt werden will. Das wird auch ein Konkurrent erkennen. Deswegen ist im Gespräch, dass einige Märkte übernommen werden.
Das Mindeste, was man der Firma Schlecker, dem Insolvenzverwalter ab April empfehlen kann: schnellstens den Namen zu ändern, weil dieser Name wirklich in Verruf gebracht wurde mit den Arbeitsverträgen und dem Umgang mit den Mitarbeitern usw. Da muss eine völlig neue Unternehmenskultur her, wenn noch etwas zu retten ist.
Ich denke, die Argumente in der Abwägung sind eigentlich klar auf unserer Seite. Die Transfergesellschaft würde die bisherigen Gläubiger besserstellen und damit auch die Familie Schlecker, die eben dann vermutlich über die Kinder noch Geld in dem Unternehmen hat, und das kann nicht unser Ziel sein. Wir müssen sorgsam mit unseren Steuergeldern umgehen.
Deswegen plädiere ich dafür, den Antrag der SPD abzulehnen. Wir haben natürlich völliges Verständnis für die Situation der Mitarbeiter. Es ist eine schwierige Übergangsphase. Die Bundesagentur für Arbeit wird bestmöglich helfen, die Damen, die es ja in der Mehrzahl sind, in neue Arbeitsverhältnisse zu vermitteln. Aber gerade in Bayern haben wir beste Chancen, das auch zu schaffen, weil wir eine sehr niedrige Arbeitslosigkeit haben - dank unserer Wirtschaftspolitik.