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Was ist seit 2003 getan worden? Warum wurde die Erarbeitung dieses Gesetzes von der Staatsregierung nicht progressiv angegangen, sondern auf die lange Bank geschoben? Letztlich hat sich die FDP dieser Aufgabe angenommen und einen Gesetzentwurf vorgelegt, der eine gute Ausgangsbasis war. Wir haben dem unsere Achtung und Zustimmung gezollt. Dieser Gesetzentwurf war sicher noch nicht optimal. Aber es war eine erste Diskussionsgrundlage. Nachbesserungen, nicht nur zum Datenschutz, waren auch im Gesetzentwurf der Staatsregierung notwendig. Leider wurde die Chance, aus dem FDPEntwurf einen parteiübergreifenden guten Gesetzentwurf zu erarbeiten, vertan, ja sogar boykottiert.

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wahr. Sie birgt Chancen und Risiken. Ich finde, dass der Diskurs das auch so widerspiegeln sollte. Wir werden uns neu darüber verständigen müssen, was eigentlich das Recht der Öffentlichkeit ist und was Transparenz insbesondere auch staatlichen Handelns ist und wo sie endet. Die neuen technischen Möglichkeiten geben uns neue Chancen, aber wir müssen uns neu über die Grenzen unterhalten. Ich sollte vielleicht einmal darauf hinweisen, dass es natürlich auch kulturell sehr unterschiedlich ist, was man als Verstoß gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht empfindet oder was gesellschaftlich goutiert wird. In Schweden ist es zum Beispiel üblich, dass Steuererklärungen veröffentlicht werden. Das finden alle in Ordnung, da nämlich der Gedanke dahintersteht: Wer in dieser Gesellschaft Geld verdient mit all den Möglichkeiten, die eine Gesellschaft bietet, der muss das auch transparent machen. Das sehen wir hier in Deutschland nicht so, ich auch nicht. Ich wollte aber einmal darauf hinweisen, dass es sich da eben auch nicht um etwas Gesetzliches handelt, sondern um etwas, das eben auch einem kulturellen Wandel unterworfen ist. Wenn man immer wieder darüber schimpft, dass die Jugend von heute so leichtfertig mit ihren Daten umgeht, hat man es möglicherweise auch da mit einer kulturellen Veränderung zu tun, mit der man anders umgehen muss, als zu sagen: Ach, ihr seid viel zu leichtfertig, und wir wissen es besser als ihr, wie man damit in Zukunft umgehen soll. Unstrittig ist, dass der Staat Gestaltungspflichten hat. Bremen wird im Bundesrat dementsprechend agieren. Auch für die von Frau Stahmann angesprochenen Lizenzen, für die ich berufsbedingt, aber auch sonst, auf jeden Fall bin, brauchen wir eine Rechtsgrundlage. Wir werden uns dafür einsetzen. Am Ende würde ich sagen, dass – ich glaube, Herr Hamann hat das auch angesprochen – die Risiken der digitalen Welt meiner Meinung nach eher in der Frage liegen: Wie bekommen wir einen Ehrenkodex hin, wie man sich in sozialen Netzen bewegt, wie bekommen wir es hin, dass jede Kontoübergabe ins Netz von jedem, der das tut, hinterfragt wird? Insgesamt geht es um die Frage: Wie steigern wir die Medienkompetenz? Da sind wir in Bremen gut aufgestellt. Frau Dr. Sommer hat gesagt, dass das ein Schwerpunkt ihrer Arbeit sein wird. Es ist wichtig, dass wir vor allen Dingen junge Menschen damit erreichen, denn das ist die Generation, die heute entscheidet, welche Daten über sie auch noch in 50 Jahren im Netz sein werden. Es ist, glaube ich, wichtig, dass das der Schwerpunkt des Senats im Zusammenhang mit Datenschutz ist. – Vielen Dank!

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Meine Damen und Herren! Eine bürgerfreundliche, transparente Regelung über den Zugang zu Umweltinformationen wird von uns angestrebt, wobei wir Wert darauf legen, dass es sich um eine einfach zu handhabende, schlanke Regelung handelt, mit der nicht zusätzlich erheblicher bürokratischer Aufwand geschaffen wird; eine Regelung, die das Gegenstück zum Informationsanspruch, nämlich den Datenschutz und den Schutz der Rechte von Betroffenen, in ausreichendem Maße gewährleistet. Dies betrifft in diesem Gesetz insbesondere die Frage der Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie von Daten aus Unternehmen oder von Privaten, die diese den informationspflichtigen Stellen vertraulich offenbart haben und die davon ausgehen dürfen – so unsere Überzeugung –, dass die Daten von den informationspflichtigen Stellen nicht ohne Not bzw. nicht ohne besonderen Grund offenbart werden. Zwar dürfen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht bekannt gegeben werden, jedoch gilt dies nach dem jetzt vorliegenden Entwurf nur, soweit ein „überwiegendes Interesse“ an der Bekanntgabe besteht.

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Zu dem Satz, der auf Intervention des Datenschutzbeauftragten in das Gesetz aufgenommen worden ist und den Sie gestrichen haben wollen, will ich noch einmal feststellen, dass die Koalitionsfraktionen sehr wohl die Erwägungen des Datenschutzbeauftragten durchdacht und ernst genommen haben und dass es uns ein Bedürfnis war, im Grunde dem zu folgen, was der Datenschutz hier im Sinne der erheblichen Beeinträchtigung für personenbezogene Daten bedeuten könnte. Über die Stellung dieses Satzes an dieser Stelle muss man sicherlich nicht diskutieren. Es ist sicher richtig, das in dem Paragrafen über den Anwendungsbereich unterzubringen. Auch hier haben wir die Dinge umfangreich erörtert und folgen – und bleiben dabei – den Empfehlungen des Datenschutzbeauftragten.

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Meine Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf schafft die Voraussetzung dafür, dass die notwendigen Daten vom Melderegister an die Einladungsstelle weitergegeben werden dürfen. Dieses Verfahren ist neu und hat in der Gesetzesvorbereitung eine tief greifende und auch zeitaufwändige datenschutz- und verfassungsrechtliche Diskussion ausgelöst. Ich glaube, alle Beteiligten wissen, wovon ich rede. Der Bund hat es nun einmal der Zuständigkeit des Landesgesetzgebers überlassen, diese Frage zu klären, und wir haben sie geklärt. Eine gerichtliche Auseinandersetzung über die Rechtskonformität des Gesetzes hätte wesentlich mehr Zeit gekostet und außerdem die betroffenen Frauen erheblich verunsichert.

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Der beschriebene Zustand ist für den praktischen Vollzug einer wirksamen Datenschutzkontrolle ganz offensichtlich problematisch. Ein einfaches Beispiel: Ein Patient wird aus einer öffentlichen Klinik in eine private verlegt. Was geschieht mit den Patientendaten, mit den Krankenhausunterlagen bei dieser Verlegung? Wer garantiert, dass der Schutz der personenbezogenen Daten bei dieser Schnittstelle nicht unter die Räder kommt? Bei strenger Auslegung der gegenwärtigen Rechtslage dürften weder Herr Schurig mit seiner Behörde noch das zuständige RP diese Schnittstelle samt Kontext – gerade auf diesen Kontext kommt es ja beim Datenschutz an – kontrollieren.

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Aber auch europarechtlich ist der beschriebene Zustand höchst problematisch. Einer rein exekutiv organisierten Datenschutzkontrolle steht die Bestimmung des Artikels 28 Abs. 1 Satz 2 der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 24. Oktober 1995, kurz auch als EU-Datenschutzrichtlinie bezeichnet, entgegen, nach der die Kontrollstellen die ihnen zugewiesenen Aufgaben in völliger Unabhängigkeit wahrnehmen sollen. Die derzeit bestehende Weisungsgebundenheit der sächsischen Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich ist eben gerade nicht mit der von der EU-Richtlinie verlangten völligen Unabhängig

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Ich bin überzeugt, dass mit dem von uns vorgelegten Gesetzentwurf die gemeinschaftsrechtlich im Minimum gebotene Eins-zu-eins-Umsetzung der zentralen Bestimmungen der EU-Datenschutzrichtlinie in guter Qualität gelingen wird. Wir freuen uns darüber hinaus, dass unsere Initiative ganz sicherlich nicht unmaßgeblich auch zu einer gewissen Beschleunigung im Denkprozess bei den Koalitionsfraktionen beigetragen hat, endlich das Gemeinschaftsrecht beim Datenschutz ernst zu nehmen und die längst überfällige Umsetzung in Landesrecht anzugehen. Das beweist der nächste Tagesordnungspunkt.

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Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Herr Hahn, das, was Sie hier vorgetragen haben, sind keine Argumente, sondern lediglich Behauptungen. Zweitens sind Sie jederzeit in der Lage, Anhörungen, die Sie beantragt haben, zu anderen Terminen durchführen zu lassen. Die Federführung für das Ressort Datenschutz ist nun einmal im Innenministerium angesiedelt. Das heißt, es enthebt auch die Kolleginnen und Kollegen des Innenausschusses nicht der Möglichkeit, an der Anhörung teilzunehmen, sodass die von Ihnen suggerierte Zeiteinsparung eben nicht greift. – Danke.

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Wir halten – wenn Sie mir diesen Einschub gestatten – gerade in diesem Punkt den Gesetzentwurf, den die Linksfraktion.PDS heute eingebracht hat, für höchst bedenklich. Der Versuch, Herr Dr. Friedrich, die Rechtsaufsicht insoweit auf eine so genannte Aufsichtsklage zu beschränken, ist verfassungsrechtlich zweifelhaft. Der Entwurf der Linksfraktion.PDS krankt im Übrigen auch an einem anderen wesentlichen Punkt: Es macht keinen Sinn, die Kontrollzuständigkeit für den Datenschutz in Zukunft einheitlich dem Sächsischen Datenschutzbeauftragten zu übertragen, die Ahndung von datenschutzrechtlichen Ordnungswidrigkeiten nach dem Sächsischen Datenschutzgesetz aber bei den Regierungspräsidien zu belassen, die ansonsten in Zukunft mit der Datenschutzkontrolle nichts mehr zu tun haben werden.

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Wir wollen daher ganz bewusst den Beschlüssen anderer Länder, wie Berlin und Bremen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern, folgen und die Datenschutzaufsicht für den privaten Bereich aus der Exekutivverwaltung, nämlich den Regierungspräsidien, herausnehmen. Da jedoch die Kontrolle des nichtöffentlichen Bereiches, anders als der Datenschutz bei Behörden, weiterhin mit Eingriffen in die Rechte von natürlichen und juristischen Personen verbunden ist, muss eine Verbindung zur Exekutive bestehen bleiben.

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Wir wachen aber auch, meine Damen und Herren, über die bürgerlichen Freiheiten, mit denen der Staat nicht nach Beliebigkeit verfahren kann. Der Staat darf die in der ganz großen Mehrheit rechtstreuen Bürgerinnen und Bürger nicht unter Generalverdacht stellen. Er hat ihre Privatsphäre und den Datenschutz zu achten. Ich habe hier schon mehrfach daran erinnern müssen, dass man die Freiheit nicht dadurch verteidigen kann, dass man sie abschafft.

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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz

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Dann sage ich etwas zum Datenschutz. Wir haben vor ungefähr zwei Jahren von einem Zentralregister gesprochen, wo alle Daten aller Schüler gespeichert werden. Ein Teil des Hauses hier hat sich mit Recht dagegen gewehrt.

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Ich halte es für eine grobe Missachtung des über drei Fraktionen hinausgehenden Konsenses und eine grobe Missachtung des seriösen Umgangs im Parlament, dass wir ein gemeinsam verabschiedetes Gesetz, zu dem es erhebliche Bedenken im datenrechtlichen Bereich gab, in dieser Art und Weise versuchen abzufeiern. Das in der Zeit, in der ein verfassungsrechtlicher Prozess läuft, zu dem in der Stellungnahme der Landtagsverwaltung auf Seite 3 ausgeführt wird, dass der Landesbeauftragte für den Datenschutz darauf hinweist, dass in dem Gesetzentwurf der Landesregierung bereits Vorschläge umgesetzt worden seien, die im Rahmen der datenschutzrechtlichen Begleitung bei der Entstehung des Gesetzes unterbreitet wurden, so die vorgesehene Evaluation. Diese sei mit Blick auf die weitreichende Datenverarbeitung von großer Bedeutung.

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Meine Damen und Herren, ich darf daran erinnern, was der Landesbeauftragte für den Datenschutz seinerzeit in unterschiedlichen Stellungnahmen vom Grundsatz immer wieder zum Ausdruck gebracht hat: „Die aus Sicht des Datenschutzes hohe Brisanz des beabsichtigten Verfahrens wird zunächst …. Das Verfahren betrifft schließlich in weit überwiegendem Maße Personen, die nach der gesetzlichen Annahme unverdächtig sind, ihre Kinder zu vernachlässigen.“

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Ein letzter Themenkomplex, zu dem bei uns noch Fragen bestehen, wird in dem Artikelgesetz weitgehend ausgespart. Das ist der Datenschutz. Dazu kommen wir im Ausschuss bestimmt noch. Sowohl bei der Übertragung von Daten an die zuständigen Behörden und zurück als auch bei der Übertragung von Daten von den zuständigen Behörden an die Mitgliedstaaten der EU über das Binnenmarktinformationssystem - kurz: IMI -

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Ich hoffe, dass wir als Parlament gemeinsam voranschreiten. Gesetzgeberisch initiativ werden müsste der Bund. Aber ich meine, uns allen im Parlament sollte der Datenschutz sehr wichtig sein. In diesem Sinne bitte ich um Ihre Zustimmung. – Herzlichen Dank.

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Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Die Themen Datenschutz und Informationsfreiheit stehen spätestens seit der innerbetrieblichen Bespitzelung bei Lidl, Tönnies und Co. und vor allem der skandalösen Affäre bei der Deutschen Telekom wieder ganz oben auf der Tagesordnung der Politik.

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Vor wenigen Wochen haben meine Fraktion und die der Grünen eine deutliche Verbesserung des Arbeitnehmerdatenschutzes gefordert. Die Koalitionsparteien haben diesen Antrag allerdings nicht mitgetragen. Wie der vorliegende Antrag zur Handyortung zeigt, scheinen die Kolleginnen und Kollegen von der Koalition in Sachen Datenschutz endlich aufgewacht zu sein. Möglicherweise haben sie aber auch nur abgeschrieben. Darauf komme ich gleich noch zu sprechen.

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Für meine Fraktion stimme ich der Überweisung dieses Antrags an den Rechtsausschuss zu. Ich möchte aber betonen, dass für den Datenschutz grundsätzlich der Innenausschuss zuständig ist. Ich freue mich auf eine intensive Diskussion im Rechtsausschuss. Auch was den Arbeitnehmerdatenschutz angeht, wäre eine intensive Diskussion sinnvoll.

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Meine dritte Anmerkung: Wenn Sie dieselbe Sensibilität zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung auch bei anderen Bereichen an den Tag legen würden, Herr Orth, wäre Ihre Initiative für den Datenschutz glaubwürdiger. Beim Schutz der Beschäftigten in den Betrieben wie Tönnies, Lidl und anderen, in denen es in den letzten Monaten Skandale um die Bespitzelung gab, geht es nicht nur um Bewegungsprofile und um Ortung,

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Als wir in unserem Antrag ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz gefordert haben, haben Sie von Selbstverpflichtung und davon gesprochen, dass wir das alles schon hätten und alles geregelt sei. Hier mit zweierlei Maß zu messen, sodass die Beschäftigten gegenüber ihrem Arbeitgeber einen anderen Datenschutzanspruch haben, während Sie den Datenschutz bei der Ortung hochhalten, macht Sie nicht sehr viel glaubwürdiger.

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Auch die Mobilfunkunternehmen erkennen nicht nur durch die Ereignisse der letzten Tage zunehmend die Problematik und entwickeln derzeit mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz ein Konzept, das sowohl der Informationsfreiheit gerecht wird als auch ein angemessenes Verfahren der Einwilligung sicherstellen soll.

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Aber der Reihe nach! Zunächst muss ich der Partei DIE LINKE den schweren Vorwurf machen, den Datenschutz mit Füßen getreten zu haben, indem sie in der Großen Anfrage mehrere Ärzte namentlich benannt hat, die im Auftrag des Ausländeramtes Atteste erstellt haben.

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Jetzt muss ich noch einmal etwas zur Linksfraktion sagen. Ich finde es sehr bedenklich, wenn man auf der einen Seite den Schutz von Minderheiten und den Datenschutz anmahnt, dann aber genau in einer solchen Anfrage das Gegenteil davon macht und Namen hineinschreibt.

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Stellungnahme des Senats zum 32. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz

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Wovon wir vordergründig aber nicht überzeugt waren, war der so genannte internationale Vergleich, der immer wieder angeführt wird - allem voran Freedom of Information Act aus dem Jahr 1966 aus den USA -, weil wir der Auffassung sind, dass unser Rechtsverständnis und unsere Rechtshistorie etwa mit den amerikanischen Verhältnissen überhaupt nicht vergleichbar sind. Das zeigt ein Blick hinter die amerikanischen Kulissen. Die USA kennen überhaupt keinen Datenschutz, weder für die Bürger noch für die Wirtschaft. Einschränkungen gibt es lediglich für die eigene Bundesverwaltung. Deshalb waren wir der Auffassung, dass es

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Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht hat das AIG einmal als einen vorsichtigen Pionier bezeichnet. Weniger diplomatische böse Zungen sprachen von einem Aktenschutzgesetz.

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Der Freiheits-, Entfaltungs- und Innovationsraum Internet, meine Damen und Herren, ist eine Bereicherung für unser Leben, für unsere Gesellschaft. Die digitale Revolution, in deren Mitte wir uns wiederfinden, zu gestalten und zu nutzen, ist dabei Aufgabe jedes Einzelnen, aber eben auch Aufgabe von Politik. Es ist bspw. unsere Aufgabe, notwendige Gesetzes- und Regulierungsanpassungen vorzunehmen. Und wir müssen uns auch den negativen Seiten stellen, die Veränderungen natürlich immer mit sich bringen. Dabei, meine Damen und Herren, müssen wir die Ängste, die durch den rasanten Wandel auch verursacht werden, ernst nehmen. Wir müssen aber sehr vorsichtig sein, dass sie nicht zu Überreaktionen führen. Ich erinnere nur an die Vorhaben, Internetsperren einzuführen oder ACTA durchzuboxen. Wir müssen dafür sorgen, dass die durch Digitalisierung und Vernetzung gestärkte persönliche Freiheit und Selbstbestimmtheit nicht durch Überregulierungen und durch Untätigkeit, bspw. beim Datenschutz, gleich wieder verloren geht. Das ist das Spannungsfeld, in dem wir uns bewegen.

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Lassen Sie mich zum Punkt II.4, der Weitergabe der Daten, noch ein paar Argumente in den Raum werfen, die beweisen, wenn man will, dass es geht. Wir wissen, und das ist auch des Öfteren schon besprochen worden, dass der proaktive Ansatz der Interventionsstellen daran leidet, dass es eine mangelhafte Datenübergabe gibt. Es ist bekannt, dass Frauen, die gerade eine Gewaltsituation erfahren haben, natürlich nicht als Allererstes in die Beratungsstellen gehen. Aber wir wissen, wenn sie angesprochen werden von den Fachfrauen in den Interventionsstellen und die Fachfrauen wissen, was den Frauen widerfahren ist, dass es viel einfacher ist, sich über das Erfahrene mit ihnen auszutauschen und auch Hilfe entgegenzunehmen. Darum ist es äußerst wichtig, diese Datenfaxabgabe wirklich vorzunehmen. Ich rede das nicht einfach so daher und habe nicht die Achtung vor dem Datenschutz, nein, im Gegenteil, ich habe mich schlaugemacht in anderen Bundesländern; ich nenne mal Mecklenburg-Vorpommern. Der § 15 der datenschutzrechtlichen Vorschriften aus MecklenburgVorpommern klärt und regelt, dass die Übermittlung von personenbezogenen Daten an inländische Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs zulässig ist, wenn diese zur Erfüllung einer in der Zuständigkeit der datenverarbeitenden Stellen liegenden Aufgabe es erforderlich macht. Nun sage ich mal, es ist ja wohl nicht so sehr schwer, einfach einmal Richtung Mecklenburg-Vorpommern zu gucken, um sich da genau zu informieren. Was in MecklenburgVorpommern geht, könnte ja wohl auch in Thüringen gehen. Somit wäre eine Vielzahl der offenen