Was ist seit 2003 getan worden? Warum wurde die Erarbeitung dieses Gesetzes von der Staatsregierung nicht progressiv angegangen, sondern auf die lange Bank geschoben? Letztlich hat sich die FDP dieser Aufgabe angenommen und einen Gesetzentwurf vorgelegt, der eine gute Ausgangsbasis war. Wir haben dem unsere Achtung und Zustimmung gezollt. Dieser Gesetzentwurf war sicher noch nicht optimal. Aber es war eine erste Diskussionsgrundlage. Nachbesserungen, nicht nur zum
wahr. Sie birgt Chancen und Risiken. Ich finde, dass der Diskurs das auch so widerspiegeln sollte. Wir werden uns neu darüber verständigen müssen, was eigentlich das Recht der Öffentlichkeit ist und was Transparenz insbesondere auch staatlichen Handelns ist und wo sie endet. Die neuen technischen Möglichkeiten geben uns neue Chancen, aber wir müssen uns neu über die Grenzen unterhalten. Ich sollte vielleicht einmal darauf hinweisen, dass es natürlich auch kulturell sehr unterschiedlich ist, was man als Verstoß gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht empfindet oder was gesellschaftlich goutiert wird. In Schweden ist es zum Beispiel üblich, dass Steuererklärungen veröffentlicht werden. Das finden alle in Ordnung, da nämlich der Gedanke dahintersteht: Wer in dieser Gesellschaft Geld verdient mit all den Möglichkeiten, die eine Gesellschaft bietet, der muss das auch transparent machen. Das sehen wir hier in Deutschland nicht so, ich auch nicht. Ich wollte aber einmal darauf hinweisen, dass es sich da eben auch nicht um etwas Gesetzliches handelt, sondern um etwas, das eben auch einem kulturellen Wandel unterworfen ist. Wenn man immer wieder darüber schimpft, dass die Jugend von heute so leichtfertig mit ihren Daten umgeht, hat man es möglicherweise auch da mit einer kulturellen Veränderung zu tun, mit der man anders umgehen muss, als zu sagen: Ach, ihr seid viel zu leichtfertig, und wir wissen es besser als ihr, wie man damit in Zukunft umgehen soll. Unstrittig ist, dass der Staat Gestaltungspflichten hat. Bremen wird im Bundesrat dementsprechend agieren. Auch für die von Frau Stahmann angesprochenen Lizenzen, für die ich berufsbedingt, aber auch sonst, auf jeden Fall bin, brauchen wir eine Rechtsgrundlage. Wir werden uns dafür einsetzen. Am Ende würde ich sagen, dass – ich glaube, Herr Hamann hat das auch angesprochen – die Risiken der digitalen Welt meiner Meinung nach eher in der Frage liegen: Wie bekommen wir einen Ehrenkodex hin, wie man sich in sozialen Netzen bewegt, wie bekommen wir es hin, dass jede Kontoübergabe ins Netz von jedem, der das tut, hinterfragt wird? Insgesamt geht es um die Frage: Wie steigern wir die Medienkompetenz? Da sind wir in Bremen gut aufgestellt. Frau Dr. Sommer hat gesagt, dass das ein Schwerpunkt ihrer Arbeit sein wird. Es ist wichtig, dass wir vor allen Dingen junge Menschen damit erreichen, denn das ist die Generation, die heute entscheidet, welche Daten über sie auch noch in 50 Jahren im Netz sein werden. Es ist, glaube ich, wichtig, dass das der Schwerpunkt des Senats im Zusammenhang mit
Meine Damen und Herren! Eine bürgerfreundliche, transparente Regelung über den Zugang zu Umweltinformationen wird von uns angestrebt, wobei wir Wert darauf legen, dass es sich um eine einfach zu handhabende, schlanke Regelung handelt, mit der nicht zusätzlich erheblicher bürokratischer Aufwand geschaffen wird; eine Regelung, die das Gegenstück zum Informationsanspruch, nämlich den
Zu dem Satz, der auf Intervention des
Meine Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf schafft die Voraussetzung dafür, dass die notwendigen Daten vom Melderegister an die Einladungsstelle weitergegeben werden dürfen. Dieses Verfahren ist neu und hat in der Gesetzesvorbereitung eine tief greifende und auch zeitaufwändige
Der beschriebene Zustand ist für den praktischen Vollzug einer wirksamen
Aber auch europarechtlich ist der beschriebene Zustand höchst problematisch. Einer rein exekutiv organisierten
Ich bin überzeugt, dass mit dem von uns vorgelegten Gesetzentwurf die gemeinschaftsrechtlich im Minimum gebotene Eins-zu-eins-Umsetzung der zentralen Bestimmungen der EU-
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Herr Hahn, das, was Sie hier vorgetragen haben, sind keine Argumente, sondern lediglich Behauptungen. Zweitens sind Sie jederzeit in der Lage, Anhörungen, die Sie beantragt haben, zu anderen Terminen durchführen zu lassen. Die Federführung für das Ressort
Wir halten – wenn Sie mir diesen Einschub gestatten – gerade in diesem Punkt den Gesetzentwurf, den die Linksfraktion.PDS heute eingebracht hat, für höchst bedenklich. Der Versuch, Herr Dr. Friedrich, die Rechtsaufsicht insoweit auf eine so genannte Aufsichtsklage zu beschränken, ist verfassungsrechtlich zweifelhaft. Der Entwurf der Linksfraktion.PDS krankt im Übrigen auch an einem anderen wesentlichen Punkt: Es macht keinen Sinn, die Kontrollzuständigkeit für den
Wir wollen daher ganz bewusst den Beschlüssen anderer Länder, wie Berlin und Bremen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern, folgen und die
Wir wachen aber auch, meine Damen und Herren, über die bürgerlichen Freiheiten, mit denen der Staat nicht nach Beliebigkeit verfahren kann. Der Staat darf die in der ganz großen Mehrheit rechtstreuen Bürgerinnen und Bürger nicht unter Generalverdacht stellen. Er hat ihre Privatsphäre und den
Dann sage ich etwas zum
Ich halte es für eine grobe Missachtung des über drei Fraktionen hinausgehenden Konsenses und eine grobe Missachtung des seriösen Umgangs im Parlament, dass wir ein gemeinsam verabschiedetes Gesetz, zu dem es erhebliche Bedenken im datenrechtlichen Bereich gab, in dieser Art und Weise versuchen abzufeiern. Das in der Zeit, in der ein verfassungsrechtlicher Prozess läuft, zu dem in der Stellungnahme der Landtagsverwaltung auf Seite 3 ausgeführt wird, dass der Landesbeauftragte für den
Meine Damen und Herren, ich darf daran erinnern, was der Landesbeauftragte für den
Ein letzter Themenkomplex, zu dem bei uns noch Fragen bestehen, wird in dem Artikelgesetz weitgehend ausgespart. Das ist der
Ich hoffe, dass wir als Parlament gemeinsam voranschreiten. Gesetzgeberisch initiativ werden müsste der Bund. Aber ich meine, uns allen im Parlament sollte der
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Die Themen
Vor wenigen Wochen haben meine Fraktion und die der Grünen eine deutliche Verbesserung des Arbeitnehmer
Für meine Fraktion stimme ich der Überweisung dieses Antrags an den Rechtsausschuss zu. Ich möchte aber betonen, dass für den
Meine dritte Anmerkung: Wenn Sie dieselbe Sensibilität zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung auch bei anderen Bereichen an den Tag legen würden, Herr Orth, wäre Ihre Initiative für den
Als wir in unserem Antrag ein Arbeitnehmer
Auch die Mobilfunkunternehmen erkennen nicht nur durch die Ereignisse der letzten Tage zunehmend die Problematik und entwickeln derzeit mit dem Bundesbeauftragten für den
Aber der Reihe nach! Zunächst muss ich der Partei DIE LINKE den schweren Vorwurf machen, den
Jetzt muss ich noch einmal etwas zur Linksfraktion sagen. Ich finde es sehr bedenklich, wenn man auf der einen Seite den Schutz von Minderheiten und den
Wovon wir vordergründig aber nicht überzeugt waren, war der so genannte internationale Vergleich, der immer wieder angeführt wird - allem voran Freedom of Information Act aus dem Jahr 1966 aus den USA -, weil wir der Auffassung sind, dass unser Rechtsverständnis und unsere Rechtshistorie etwa mit den amerikanischen Verhältnissen überhaupt nicht vergleichbar sind. Das zeigt ein Blick hinter die amerikanischen Kulissen. Die USA kennen überhaupt keinen
Die Landesbeauftragte für den
Der Freiheits-, Entfaltungs- und Innovationsraum Internet, meine Damen und Herren, ist eine Bereicherung für unser Leben, für unsere Gesellschaft. Die digitale Revolution, in deren Mitte wir uns wiederfinden, zu gestalten und zu nutzen, ist dabei Aufgabe jedes Einzelnen, aber eben auch Aufgabe von Politik. Es ist bspw. unsere Aufgabe, notwendige Gesetzes- und Regulierungsanpassungen vorzunehmen. Und wir müssen uns auch den negativen Seiten stellen, die Veränderungen natürlich immer mit sich bringen. Dabei, meine Damen und Herren, müssen wir die Ängste, die durch den rasanten Wandel auch verursacht werden, ernst nehmen. Wir müssen aber sehr vorsichtig sein, dass sie nicht zu Überreaktionen führen. Ich erinnere nur an die Vorhaben, Internetsperren einzuführen oder ACTA durchzuboxen. Wir müssen dafür sorgen, dass die durch Digitalisierung und Vernetzung gestärkte persönliche Freiheit und Selbstbestimmtheit nicht durch Überregulierungen und durch Untätigkeit, bspw. beim
Lassen Sie mich zum Punkt II.4, der Weitergabe der Daten, noch ein paar Argumente in den Raum werfen, die beweisen, wenn man will, dass es geht. Wir wissen, und das ist auch des Öfteren schon besprochen worden, dass der proaktive Ansatz der Interventionsstellen daran leidet, dass es eine mangelhafte Datenübergabe gibt. Es ist bekannt, dass Frauen, die gerade eine Gewaltsituation erfahren haben, natürlich nicht als Allererstes in die Beratungsstellen gehen. Aber wir wissen, wenn sie angesprochen werden von den Fachfrauen in den Interventionsstellen und die Fachfrauen wissen, was den Frauen widerfahren ist, dass es viel einfacher ist, sich über das Erfahrene mit ihnen auszutauschen und auch Hilfe entgegenzunehmen. Darum ist es äußerst wichtig, diese Datenfaxabgabe wirklich vorzunehmen. Ich rede das nicht einfach so daher und habe nicht die Achtung vor dem