Im abgelaufenen Berichtszeitraum stand, wie schon in den Jahren zuvor, das Spannungsverhältnis zwischen dem Sicherheitsbedürfnis der Allgemeinheit einerseits und dem Datenschutz andererseits im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses und der öffentlichen Diskussionen. Auch wenn über das verfassungsrechtliche Gebot, einen möglichst schonenden Ausgleich der beteiligten Interessen zu finden, ein breiter Konsens besteht, ist die Umsetzung in der Praxis vielfach mit Schwierigkeiten verbunden. Auch von Ihnen wurden einige Beispiele genannt. Ich will insbesondere Ihnen, Herr Abgeordneter Pörksen, dafür danken, dass Sie ein Beispiel mit Blick auf die Polizei gewählt haben und uns damit doch attestiert haben, dass sich unsere Beamtinnen und Beamten
Wir haben die Notwendigkeit einer effektiven Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden. Wir wollen nachhaltig schützen. Wir müssen auf der anderen Seite immer wieder den wirksamen Schutz der Privatsphäre beachten. Eine Sicherheitspolitik mit Augenmaß wollen wir im Innenministerium. Das darf die Bevölkerung von uns erwarten. Es gibt immer wieder aktuelle Themen im Spannungsfeld zwischen Sicherheit und Datenschutz. Ich nenne den Aufbau der Antiterrordatei, die Speicherung von Telefonverbindungsdaten oder die Frage der Zulässigkeit von Online-Durchsuchungen von privaten Computern. Dies ist ausführlich miteinander in diesem Haus diskutiert worden.
Manch einer sieht in der Modernisierung der öffentlichen Verwaltung eine Gefährdung für den Datenschutz und die Datensicherheit. Wir müssen genau darauf achten. Das gilt auch für die kommunale Verwaltungsreform und die Dinge, die wir dort eventuell vereinbaren werden. Diesen Aspekt dürfen wir nie aus dem Auge verlieren. Weitere Beispiele könnten aus der Steuerverwaltung und dem Meldewesen die Steueridentifikationsnummer, die Aufnahme von Fingerabdrücken als biometrische Merkmale oder die für das Jahr 2011 geplante Volkszählung sein.
Es gibt dann noch einen Entschließungsantrag zum 21. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz. Es besteht die Möglichkeit, diesen an den Ausschuss zu überweisen oder direkt darüber abzustimmen. Wir stimmen über den gemeinsamen Entschließungsantrag ab. Wer dem Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU und FDP – Drucksache 15/2127 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Antrag ist einstimmig angenommen.
Aber ich sage auch ganz deutlich, dass wir den uns zur Verfügung stehenden Handlungsrahmen voll ausschöpfen sollten. Deshalb begrüßen wir auch die Aussage des Innenministers: „Datenschutz ist wichtig, geht aber nicht vor Sicherheit“ und - ich darf hinzufügen - auch nicht vor Opferschutz.
Doch nun der Reihe nach zu einigen konkreten Punkten des Gesetzentwurfs! Schleierfahndung: Schon heute gibt es - seit 1998 einvernehmlich mit dem Datenschutz abgestimmt - lagebildabhängig Anhalte- und Sichtkontrollen. Im Wesentlichen wird nun die Polizeipraxis auf gesetzlicher Grundlage festgeschrieben. Eine neue Qualität bringt lediglich die Inaugenscheinnahme insbesondere von Kofferräumen und Ladeflächen von Fahrzeugen.
In der Abwägung hat der Opferschutz für mich eine Bedeutung. Der Innenminister hat nicht nur den Datenschutz zu sehen, sondern hat sehr wohl auch die Sicherheit der Bevölkerung und den Opferschutz zu sehen.
Herr Innenminister, ich habe mich aufgrund Ihrer Bemerkung noch einmal zu Wort gemeldet, dass der Datenschützer, der inhaltlich eine ähnlich gelagerte Position vertritt wie BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, in diesem konkreten Fall Datenschutz schlicht und ergreifend über Opferschutz stelle. Das ist eine äußerst banale und unzulässige Simplifizierung der Auseinandersetzung. Sie haben in Ihrer Einbringungsrede gesagt, dass Sie die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts haben abarbeiten lassen und dass Sie auch persönlich der Überzeugung sind, dass sich die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Konkreten und in seiner gesamten Geschichte hier im Gesetzentwurf wieder findet.
se zusammengefasst werden kann und dass der Datenschutz genauso hochrangig ist. Der Opferschutz ist auch sehr hochrangig. Eine Hierarchisierung der Aufgaben, wie Sie sie hier betreiben, ist schlicht falsch. Dies hilft uns auch im Polizeirecht nicht.
Als Fazit möchte ich sagen, dass es genau der richtige Schritt war, das Landesgleichstellungsgesetz auf die öffentlichen Gesellschaften auszuweiten. Für RotGrün ist Gleichstellungspolitik ein ganz wichtiger Punkt des Handelns. Ich möchte an der Stelle noch einmal darauf hinweisen, gerade Rot-Grün hat dafür gesorgt, dass wir wieder mehr Frauen in Führungspositionen haben. Die Präsidentin des Landesrechnungshofs sitzt dort, das ist ein Beispiel, als Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit haben wir auch eine Frau gewählt, und die BreparkGeschäftsführung hat auch eine Frau inne.
Es besteht also Einigkeit unter den Experten – politisch wie wirtschaftlich –, dass innerhalb des geltenden Steuergesetzes eine Reduzierung der Umsatzsteuerausfälle kaum möglich ist, wenn nicht weitere effektive Maßnahmen, unter anderem zur Betrugsbekämpfung, zur Verfügung stehen. Hierzu das Stichwort „Telefonüberwachung“. Hier gibt es auch bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im AK Finanzen der Bundestagsfraktion die Erkenntnis, dass man dort wahrscheinlich in einen Zielkonflikt zwischen Datenschutz und den Kontrollmechanismen käme. Denn wenn man dieses System von der Anfälligkeit her auf null fahren wollte, dann müsste man wahrscheinlich die „gläserne Firma“ einführen, und dagegen würde mit Sicherheit auch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN etwas haben.
Meine Damen und Herren, nun zum Datenschutz. Durch dieses System, das wir hier haben, wird die GEZ richtig aufgefordert, die Nase in Dinge reinzustecken, die sie eigentlich,
Was sagt eigentlich der Datenschutz dazu, dass hier Daten in einer Form gebündelt werden und dann zentral ausgewertet werden? Auch diese Frage wurde nicht beantwortet, Fragen, die natürlich hätten beantwortet werden sollen, wenn dieses Krebsregister tatsächlich diese hohe Wertigkeit hat.
Bei dem Krebsregister, glaube ich, kann keiner was dagegen haben. Ich glaube, da ist nur eine Frage, die wir gemeinschaftlich stellen, unser Datenschützer sitzt ganz hinten, das ist die Frage: Ist das alles mit dem Datenschutz okay? Das wird eine Frage sein, die wir im Ausschuss bestimmt auch einmal beraten müssen.
Der Datenschutz und die Persönlichkeitsrechte interessieren den EU-Kommissionsapparat in keiner Weise. Diese Sichtweise wird zudem dadurch deutlich, dass der eigens für dieses Projekt gegründete Ethikrat größtenteils aus Angehörigen von Einrichtungen bestehen soll, die ein großes Interesse am INDECT-Forschungsprojekt haben sollen. So ist beispielsweise kein einziger Datenschützer in diesem Gremium. Dass dieser Ethikrat erst nach erheblichen Beschwerden eingesetzt wurde, verwundert an dieser Stelle nicht.
Frau Hüskens, der Datenschutz ist gesichert. Man muss seiner Bank nicht angeben, welcher Kirche man angehört, auch wenn man Kirchensteuer zahlen möchte; denn das kann man auch in der Steuererklärung machen.
Dr. Buhlert an, denn allein hätten wir das nicht machen können. Wir haben diesen Gesetzentwurf mit dem Datenschutz abgesprochen und eine breite Beratungsmöglichkeit auch außerhalb des Ausschusses wahrgenommen, sodass wir hier mit Fug und Recht behaupten können, Bremen ist ein Vorbild, was das Petitionsgesetz angeht.
Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz erfährt eine Stärkung als Schiedsrichter im Konflikt zwischen Bürgern und Verwaltung. Zukünftig kann der Datenschützer auch bei Streitigkeiten über die Verweigerung von Umweltinformationen als Ombudsmann eingeschaltet werden.
Zweitens zur Auskunftspflicht von Privaten: Das Unabhängige Landeszentrum für den Datenschutz sieht hier in einer ersten Stellungnahme eine Abschaffung der bisherigen Auskunftspflicht von Privaten, die öffentliche Aufgaben ganz oder teilweise wahrnehmen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich lese das aus dem Text so nicht heraus. Es bleibt zu klären, ob privatrechtliche Organisationsformen der öffentlichen Hand dazu führen würden, dass diese sich der Informationspflicht entziehen, was ich nicht für richtig halte. Eventuell ist hier tatsächlich eine klarere Formulierung erforderlich.
Es war wegweisend - nicht nur weil es das Prinzip der Öffentlichkeit von Verwaltungshandeln postuliert hat, sondern weil es vor allem einen weitest möglichen Anspruch auf Transparenz hatte, ohne die Privatsphäre und den Datenschutz zu verletzen. Wir - das heißt, sehr viele in diesem Haus - waren seinerzeit zu Recht stolz auf dieses Gesetz, das bundesweit unter Bürgerrechtlern als gelungen und zukunftweisend gefeiert wurde.
Eine erste Evaluation des Gesetzes aus dem Jahr 2002 von dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz macht allen Unkenrufen zum Trotz aus, dass dieses Gesetz eigentlich sehr gute Noten erhalten hat. So unterstrich das ULD, dass
Herr Senator, ich möchte noch einmal auf den Datenschutz und die Eigentümer zurückkommen, die die künstliche DNA einsetzen! Können Sie bestätigen, dass mit diesen Eigentümern quasi ein Vertrag gemacht wird und dass sie sich sehr wohl bewusst darüber sind, was mit ihren Daten passiert?
Der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz kommt insgesamt bei seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf zu dem Ergebnis, dass es „aus meiner Sicht nach wie vor noch Änderungsbedarf an dem Gesetzentwurf gibt“. Also stellen Sie es bitte, Herr Fiedler, nicht so hin, als leite sich die Ablehnung des Gesetzentwurfs durch unsere Fraktion aus einer völlig weltfremden Sicht auf die Dinge her.
Heute ist eine gute Gelegenheit, über den privaten Datenschutz zu sprechen; denn genau damit befasst sich der Gesetzentwurf, den wir vorgelegt haben und bei dem die FDP zwischenzeitlich so tut, als habe sie uns dazu auffordern müssen. Herr Kollege Eymael, ich verweise auf unser Regierungsprogramm, in dem es bereits steht. Wir haben lediglich eine gewisse Verzögerung erfahren, da wir es zunächst mit einem anderen Gesetzgebungsverfahren verbunden hatten, es dann aber wieder getrennt haben, um das Gesetz möglichst schnell zu verabschieden.
Dies ist also ein wichtiger Zeitpunkt, über den privaten Datenschutz in diesem Haus zu reden.
Man kann die Daten herunterladen und kann sie speichern. Dann nützt das Löschen im Internet nichts mehr. Dann sind die Daten in der Welt. Junge Menschen scheinen offensichtlich nicht zu erkennen, dass diese Daten eines Tages einmal zu einer Gefahr für sie selbst werden können; denn auch Personalchefs wissen, was es in solchen Foren zu lesen und zu sehen gibt. Von daher ist es ganz wichtig, in diesem Bereich mehr Informationen zu geben. Daher ist der private Datenschutz auch gut bei unserem Landesdatenschutzbeauftragten angesiedelt.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Kollege Hahnemann, ich bin noch mal hier vorgekommen, weil Sie natürlich immer ganz geschickt bestimmte Passagen auch aus der Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten herausnehmen und die zustimmenden, die in Größenordnungen gekommen sind, einfach weglassen. Das ist genau die Methode, die Sie schon immer angewandt haben. Ich kann Ihnen nur sagen, und das steht hier ja auch den Abgeordneten frei, wir hatten natürlich unsere Änderungsanträge, die wir dort gestellt haben, mit dem Datenschutzbeauftragten besprochen und diskutiert. Das ist selbstverständlich und das ist jeder Fraktion ihr gutes Recht, dass man solche Dinge auch mit dem Datenschutz bespricht und sich mal auseinandersetzt. Sie wissen genauso gut, oder sollten es wissen, dass die Materie nicht so einfach ist und auch Datenschützer verstehen nicht im ersten Ruck alles. Wenn man ihnen es dann auseinandergesetzt und die Querverbindung hergestellt hat, jedenfalls hat weitestgehend der Datenschutzbeauftragte unseren Änderungen zugestimmt.
Weiter wird klar geregelt - das war auch ein wichtiger Punkt, der oft gefordert wurde -, dass die in der Notfallrettung eingesetzten Rettungsfahrzeuge, also Rettungstransportwagen, RTW, Notarztwagen, Notarztfahrzeuge mit mindestens einem Rettungsassistenten besetzt sein müssen. Das war eine große Forderung, die immer an uns gestellt wurde. Die haben wir als CDU-Fraktion sofort auch aufgegriffen und unterstützt. Wir wollten keinen Rückschritt. Wir wollten, dass das weiterhin so besetzt wird, denn wir haben im Lande sehr gut ausgebildete Assistenten, aber auch Sanitäter. Ich glaube auch, dass sich hier insgesamt die Kostenregelung und der Datenschutz deutlich verbessert haben. Auch diese Dinge sollte man nicht unterschätzen. Ich glaube, die SPD hätte sich ruhig zur Zustimmung durchringen können. Man merkt es ja an anderen Ecken. Sie versucht, beizeiten schon in den Wahlkampf einzusteigen. Ich denke, das hat dieses Gesetz nicht verdient, Frau Taubert. Wir sind am Ende auch gemeinsam zu einem guten Gesetzentwurf gekommen, dem kann man durchaus zustimmen. Ich danke allen, die hier am Gesetz mitgewirkt haben. Ich danke vor allen Dingen auch den Rettungsdiensten und allen, die im Lande für uns alle im Einsatz sind, denn wenn wir die nicht hätten, käme niemand, wenn man jemanden braucht. Deswegen bitte ich Sie, stimmen Sie bitte dem Gesetzentwurf zu. Danke.
Zum anderen ist mit Blick auf die technischen Entwicklungen und die steigende Zusammenarbeit im automationsgestützten Bereich eine effektive Datenschutzkontrolle dauerhaft nur zu gewährleisten, wenn die vorhandenen Ressourcen gebündelt werden. Deswegen soll die bisher bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion angesiedelte Aufsicht im Bereich nicht öffentlicher Stellen und öffentlich-rechtlicher Wettbewerbsunternehmen ebenso dem Landesbeauftragten für den Datenschutz zugeordnet werden wie bisher schon die Kontrolle bei Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen.
Wir sollten uns zumindest alle darüber im Klaren sein, dass dies auch Verschiebungen bzw. Anpassungen bei Personal- und Sachmitteln nach sich ziehen wird. Herr Kollege Pörksen, wenn wir es gutheißen, dass die Arbeit des Landesbeauftragten für den Datenschutz, was Kontrolle und Aufklärung angeht, zu intensivieren und fortzusetzen ist und im Vergleich zu den letzten Veranstaltungen, die auch in der Öffentlichkeit gelaufen sind, gutzuheißen ist, dann müssen wir wissen, dass die Mittel umgeschichtet, vielleicht sogar auch aufgestockt werden müssen.
Für den Bürger muss es bürgerfreundlich sein. Der Bürger kann nicht wissen, dass der Datenschutz bei nicht öffentlichen Stellen noch bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion bearbeitet wird. Der Bürger braucht einen Ansprechpartner. Das muss der Landesdatenschutzbeauftragte sein, egal, ob es sich um öffentliche oder nicht öffentliche Stellen handelt.