Herbert Schneiders

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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Kollege hat es gesagt, ein gemeinsamer Gesetzesänderungsantrag liegt uns zur Beratung vor. Es geht um Änderungen aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, aber auch von Landesverfassungsgerichtshöfen, in erster Linie – wie wir gehört haben – um Wohnraumüberwachung, aber auch um anderes mehr.
Die Grundrechte, die dabei eine Rolle spielen, sind Artikel 13 – Unverletzlichkeit der Wohnung –, Artikel 1, aber auch Artikel 10 des Grundgesetzes. Im weitesten Sinne damit verbunden ist das G-10-Gesetz, bei dem die Zuständigkeit allerdings beim Bund liegt und wir uns da auf ein Ausführungsgesetz oder eine Geschäftsordnung beschränken können.
Meine Damen und Herren, das Bundesverfassungsgericht hat sich in seiner Entscheidung von 2004 im Wesentlichen mit der akustischen Wohnraumüberwachung befasst und die Regelungen in der Strafprozessordnung dazu als unzureichend erachtet und festgestellt, dass sie nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügen.
In Ergänzung zu dieser Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts könnte man noch auch aus dem Jahr 2004 einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Befugnis des Zollkriminalamts zur präventiven Telekommunikationsüberwachung, aus 2005 ein Urteil ebenfalls zur präventiven Telekommunikationsüberwachung, aus 2006 zur präventivpolizeilichen Rasterfahndung oder aus 2008 zu den Kontostammdaten der Onlinedurchsuchung und der Kennzeichenerfassung nennen.
Das sind alles Stichworte, die wir heute auch im Rahmen des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes schon gehört haben, aber sie spielen hier eine entscheidende Rolle, meine Damen und Herren.
Wir haben es in unserem Landesverfassungsschutzgesetz zu regeln, und der Wissenschaftliche Dienst ist von der Verfassungsschutzkommission, wie wir eben gehört haben, gebeten worden, ein Rechtsgutachten dazu zu erstellen. Nachdem der Wissenschaftliche Dienst im Ergebnis dann auch dazu kam, dass die Auswirkungen dieses Urteils des Bundesverfassungsgerichts und anderer Urteile die Notwendigkeit einer Fortentwicklung der landesverfassungsschutzrechtlichen Vorschriften nach sich ziehen, hat die Kommission Einigung darin erzielt, dass man den Fraktionen gemeinsam nahelegt, einen gemeinsamen Gesetzentwurf zu erarbeiten und einzubringen.
Der Änderungsbedarf insbesondere im Hinblick auf die Normierung kernbereichsschützender Vorschriften, wie der Kollege Pörksen eben ausgeführt hat, weil das Urteil in seinen wesentlichen, den Kernbereichsschutz betreffenden Grundsätzen auch die präventive Wohnraumüberwachung in den Schutzbereich des Artikels 13 Grundgesetz einbezogen hat, lag dann auf der Hand.
Wir haben es mit Eingriffsbefugnissen zu tun, die selbstverständlich die grundrechtlich verbürgten Freiheitsrechte zu achten haben. Andererseits muss man aber auch sehen, dass die Gewährleistung von Schutz und Sicherheit der Bevölkerung als fundamentale Staatsaufgabe zu sehen ist, natürlich in Abgrenzung zur verfassungsrechtlichen Limitierung durch Grundrechte und das Verbot unverhältnismäßiger Eingriffe in diese Rechtspositionen.
Auch zu sehen ist eine verfassungsrechtlich gebotene Legitimation der Tätigkeit der Verfassungsschutzbehörden; denn sie agieren nicht im Öffentlichen und sind deshalb darauf angewiesen, eine Legitimation zu haben, die wiederum auch einer notwendigen Kontrolle, einer parlamentarischen Kontrolle bedarf. Deshalb sind auch die Kontrollrechte zu stärken.
Man erkennt daran, dass eine Änderung auf der einen Ebene gleich eine Neujustierung auch auf anderen Ebenen nach sich ziehen kann. Das alles ist zu bedenken.
Wenn ich jetzt auf die Uhr schaue, reichen meine fünf Minuten nicht, um mich inhaltlich noch in die Frage des geschützten Kernschutzbereichs zu begeben,
deshalb nur skizzenhaft, dass die verfassungsrechtliche Gewährleistung eines unantastbaren Kernbereichs nicht bedeutet, dass der Staat jegliches Handeln zu unterlassen hätte,
aber er hat Abbruchgebote, Löschungspflicht, richterliche Anordnung und anderes mehr zu bedenken, meine Damen und Herren.
Diese Änderungen sind angepackt worden.
Mehr dazu hören Sie von mir in der zweiten Lesung in der nächsten Plenarsitzung.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es ist eigentlich relativ selten, dass ich so uneingeschränkt den Ausführungen meines Vorredners Pörksen folgen kann.
In diesem Fall liegt es aber auf der Hand, weil wir einen gemeinsamen Gesetzentwurf eingebracht haben, über den wir – wie Herr Pörksen bereits ausgeführt hat – auch im Vorfeld in der Datenschutzkommission und darüber hinaus lange diskutiert haben. Deshalb will ich mich auf einige Anmerkungen beschränken, die zwar auch schon angeklungen oder angesprochen worden sind, gleichwohl noch einmal auch seitens unserer Fraktion betont werden sollten.
Mit der Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes im Jahr 2009 sind zahlreiche Vorschriften für den öffentlichen und auch für den nicht öffentlichen Bereich fortentwickelt worden, die nun auch die Landesdatenschutzbeauftragten fordern. Einen ähnlichen Meilenstein hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom März 2010 gesetzt, das zudem festgestellt hat, dass die Datenschutzaufsichtsbehörden für den nicht öffentlichen Bereich in Deutschland nicht völlig unabhängig seien.
Wir haben uns bei diesem gemeinsamen Gesetzentwurf – wie immer bei einem Konsens – auf einen Minimalkonsens verständigen können und andere Dinge ausgeklammert, die seitens des Datenschutzbeauftragten und seiner Behörde vielleicht noch etwas stärker forciert worden wären. Dies trifft zum Beispiel für den Bildungsauftrag zu. Wir waren der Meinung, selbstverständlich ist es eine fortwährende und dauerhafte Aufgabe, junge Menschen im Bildungsbereich auf den Umgang mit Daten und die Gefährdung hinzuweisen, die dadurch entstehen kann. Aber wie will man in einem Gesetzentwurf einen Bildungsauftrag formulieren? An wen soll er gerichtet sein, und wen soll er verpflichten?
Wir haben deshalb diesen Bereich in dem Gesetzentwurf ausgeklammert und uns stattdessen auf die Punkte konzentriert, die aus den beiden vorhin genannten Pfeilern – aus der Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes und aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs – erwachsen. Wir haben uns auf den Gesetzentwurf, ergänzt durch die Datenskandale der letzten Jahre, verständigt, der Ihnen nunmehr heute vorliegt.
Ich will nicht verschweigen, dass wir auch die Dienstaufsicht problematisiert haben, der der Datenschutzbeauftragte in gewisser Weise nach wie vor unterliegt und die vom Europäischen Gerichtshof Kritik erfahren hat. Wir haben uns letztendlich auf die Aussage verständigt, da der Landesdatenschutzbeauftragte auch in der rheinland-pfälzischen Konstruktion nicht völlig vom Landtag wegzudenken ist, untersteht er zwar der Dienstaufsicht des Landtagspräsidenten, aber dadurch wird seine Unabhängigkeit nicht beeinträchtigt. Ich denke, damit haben wir in dem Umfang, wie wir es tun konnten, den Forderungen des Europäischen Gerichtshofs und der Bundesdatenschutznovelle Rechnung getragen. Wir haben uns auf den Ihnen vorliegenden gemeinsamen Entwurf in der Drucksache 15/5135 verständigt und bitten nun das gesamte Plenum, dem zuzustimmen.
Danke schön.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf zur Änderung des Landesgesetzes über die Notarversorgungskasse Koblenz – Drucksache 15/4876 – vom 18. August 2010 wurde in der Sitzung des Landtags vom 9. September 2010 ohne Aussprache an den Rechtsausschuss überwiesen. Der Rechtsausschuss hat sich zwischenzeitlich damit befasst und empfiehlt dem Landtag die Annahme des Gesetzentwurfs.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe mich eben bei meinem Bericht kurz gefasst, damit ich jetzt noch etwas zu sagen habe. Ich bin schon ein paar Tage dabei, und trotzdem staune ich immer wieder, welche Gesetzentwürfe wir ohne Aussprache durchwinken und beschließen und zu welchen Gesetzentwürfen wir eine Aussprache durchführen.
Der vorliegende Gesetzentwurf enthält zwei Artikel. In der ersten Ziffer des ersten Artikels wird „75 %“ in „72 %“ geändert. In Ziffer 2 werden die Worte „Angelegenheit der Notare“ durch die Worte „das Notarwesen“ ersetzt, und in Artikel 2 wird das Inkrafttreten zum 1. Januar 2011 geregelt.
Meine Damen und Herren, worum geht es? – Es geht darum, dass die Notarversorgung bei 75 % des Endgrundgehalts, das einem Landesbeamten der Besoldungsgruppe A 13 zusteht, festgelegt ist. Bisher ist das so. Im letzten Jahr haben wir durch die Integration der jährlichen Sonderzahlungen in das Grundgehalt die Besoldung angepasst. Mithin ergab sich eine leichte Verschiebung, weil die Sonderzahlung bislang in der Berechnung des Ruhegehalts keine Berücksichtigung gefunden hat. Das würde jetzt zu einer leichten Erhöhung führen. Das Niveau soll aber beibehalten werden. Also wird mit diesem Gesetzentwurf der Anteil von 75 % auf 72 % gesenkt.
Da das alles mit der Notarversorgungskasse abgestimmt ist, der Gesetzentwurf der Landesregierung also eine Anpassung vornimmt, die keine Kosten verursacht, das derzeitige Versorgungsniveau beibehält und mit der die Mitglieder der Notarversorgungskasse einverstanden sind, gibt es keinen Grund, warum wir diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen sollten.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Zum vierten Mal innerhalb kurzer Zeit, nämlich zwischen dem 29. April und heute, befasst sich die Tagesordnung des Plenums mit diesem Punkt der Änderung des Untersuchungsausschussgesetzes.
Eigentlich bin ich davon ausgegangen, dass man vieles an Details als bekannt voraussetzen und unterstellen durfte und wollte mich ganz kurz fassen. Nach den Ausführungen des Kollegen Hoch sei es erlaubt, noch einmal kurz zwei, drei Stichpunkte aufzugreifen.
In den beiden ersten Terminen ging es in der Tat um den Gesetzentwurf der CDU, der vom Inhalt her ab sofort das Aussageverweigerungsrecht für Geschäftsführer von Landesgesellschaften beseitigen wollte, weil es auch nicht einzusehen ist, dass Geschäftsführer von Landesgesellschaften anders behandelt werden als Minister, Staatssekretäre und öffentliche Bedienstete aus den Ministerien.
Dies sollte auch für laufende Untersuchungsausschüsse gelten, auch dann, wenn der Betroffenenstatus zuerkannt worden ist. Die SPD lehnte ab – darauf haben Sie eben hingewiesen, Herr Kollege Hoch –, obwohl – ich sage es noch einmal – das sehr sinnvoll gewesen wäre und für den laufenden Untersuchungsausschuss „Nürburgring“ viel gebracht hätte,
wie wir daran gesehen haben, dass sich Kafitz und Lippelt auf den Betroffenenstatus berufen haben.
Zwei Monate später haben wir dann zum ersten Mal den Gesetzentwurf der SPD beraten, der den Betroffenenstatus gänzlich abschaffen will, das aber erst ab der nächsten Wahlperiode. Das heißt, in der Zukunft gibt es dann nicht nur kein allgemeines Aussageverweigerungsrecht mehr, sondern auch kein Recht mehr, andere Zeugen selbst zu befragen, kein Recht mehr, Protokolle einzusehen und keine Erstattung von Anwaltskosten mehr aus Sicht der formal Betroffenen.
Das sind sicherlich alles Punkte, die man diskutieren kann, keine Frage, aber wie wichtig sind diese Punkte? Ich meine, Sie lenken ein wenig ab und sind eigentlich auch verräterisch. Man muss ja nur in der Begründung Ihres Gesetzentwurfs nachlesen. Da steht: „Der vorlie
gende Gesetzentwurf führt dazu, dass alle Zeugen ohne die Zuerkennung eines Betroffenenstatus der Aussagepflicht gleichermaßen unterfallen und sich nur im Falle des § 16 Abs. 3 Satz 2 UAG i. V. m. den §§ 52 ff. StPO auf Aussage- bzw. Zeugnisverweigerungsrechte berufen können.“
Oha, sage ich da. Da geht es doch vorrangig um Aussageverweigerungen. Bei Ihrem Gesetzentwurf, den Betroffenenstatus gänzlich zu beseitigen, fühle ich mich unweigerlich an den Mann erinnert, der im Garten einen Baum mit einem morschen Ast hat. Statt aber nur den einen Ast zu kappen, fällt er den ganzen Baum.
Meine Damen und Herren, aber wir sehen es nicht ideologisch.
Auch für uns – ich sage Ihnen das – ist der Erhalt des Betroffenenstatus nicht zwingend.
Wir tragen daher das Anliegen grundsätzlich mit.
Da Sie jedoch mit Ihrem Gesetzentwurf im Vergleich zum Gesetzentwurf der CDU den weniger guten Lösungsansatz unterbreiten, setzen Sie sich dennoch dem Verdacht aus, dass Sie nur Aktivitäten entfalten, um Ihre Verweigerungshaltung bei der Frage sofort wirkender Maßnahmen zu übertünchen.
Meine Damen und Herren von der SPD, Sie haben heute die letzte Gelegenheit, den Verdacht zu entkräften. Ändern Sie Ihren Gesetzentwurf, indem Sie ihn um die notwendigen sofort wirkenden Maßnahmen ergänzen.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf eines Rechtsbereinigungsgesetzes in der Drucksache 15/4456 vom 28. April 2010 wurde vom Landtag an den Rechtsausschuss überwiesen. Der Rechtsausschuss hat in seiner gestrigen Sitzung den Gesetzentwurf beraten.
Meine Damen und Herren, Rechtsbereinigung ist eine Daueraufgabe. Sie erbringt durch die ständige Überprüfung des vorhandenen Rechtsbestands auf seine Fortgeltung die Notwendigkeit und Anpassungsbedürftigkeit hin sowie durch dessen geordnete Darstellung einen unverzichtbaren Beitrag zur Klarheit und Überschaubarkeit der geltenden Rechtsvorschriften. Ob sich dabei jemand tatsächlich draußen für die Bekämpfung oder die Änderung des Gesetzes zur Bekämpfung der Dasselfliege interessiert, spielt dabei keine Rolle. Wichtig sind die Klarheit und die Überschaubarkeit.
Die ständige bereinigende Pflege des 1947 neu geschaffenen Landesrechts konnte zu dem Ergebnis führen, dass die bis zum Jahr 1983 vorübergehend auf mehr als 1.500 angestiegene Zahl der Landesgesetze und Landesverordnungen insbesondere durch sechs Bereinigungsgesetze und vier Bereinigungsverordnungen auf heute weniger als 1.140 Rechtsvorschriften verringert wurde.
Mit dem 11. Rechtsbereinigungsgesetz sollen nun neun Gesetze und 23 Verordnungen vollständig sowie eine Rechtsverordnung teilweise aufgehoben werden. Die Vorschriften kommen aus den sieben Geschäftsbereichen, wie der Entwurf uns lehrt.
Der Rechtsausschuss hat entschieden und beschlossen, dem Landtag die Annahme des Gesetzentwurfes zu empfehlen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die gleichen Überlegungen, die Herr Kollege Pörksen zu Beginn seiner Ausführungen angestellt hat, haben auch mich bewegt, nämlich die Frage nach dem aktuellen Anlass für diese Aktuelle Stunde „Aktuelle Situation des Datenschutzes in Rheinland-Pfalz“. Klar, es ist erst wenige Tage her, als uns der Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz vorgelegt wurde. Ich habe mich auch gefragt, ob wir den diskutieren wollen. Das sollten wir doch besser unter einem eigenen Tagesordnungspunkt mit einer längeren Redezeit machen und in dem Bemühen, uns damit auseinandergesetzt zu haben.
Gleichwohl, der Datenschutzbericht liegt vor, und wir haben die Gelegenheit, daran anknüpfend die aktuelle Situation zu beleuchten. Wir müssen tatsächlich feststellen, dass im Moment vermehrt und verstärkt über den Datenschutz gesprochen wird. Dazu tragen viele Dinge bei. Keine Frage, es gibt Skandale sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich. Egal ob das die DB AG ist oder ob das Supermärkte wie Lidl und andere sind, die im Gespräch sind. Auch die Rechtsprechung trägt mit ihren Urteilen zur Vorratsdatenspeicherung und
anderen Problemen dazu bei, den Datenschutz in den Vordergrund zu stellen.
Wir haben im Alltag die Diskussion über die Videoüberwachung. Es geht um die Videoüberwachung von öffentlichen Plätzen im Hinblick auf eine Gefahrenabwehr und die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung, aber auch im privaten Bereich. Dort ist sie leider verstärkt festzustellen. Im privaten Bereich können das Eingangsbereiche von Privathäusern sein, aber auch Betriebsgelände, wobei es aber auch andere Möglichkeiten des Einsatzes von Videokameras und Webcams gibt. Das alles stellt uns natürlich vor die Frage, wo die rechtlichen Grenzen liegen.
Von meinen Vorrednern wurde das Internet angesprochen. Dort gibt es Chatforen und soziale Netzwerke. Das bereitet mir im Grunde genommen die größten Sorgen. Man selbst ertappt sich auch dabei, nicht frei von Fehlern im Umgang mit diesem Medium zu sein. Junge Menschen aber, die verstärkt das Internet nutzen und verstärkt die sozialen Netzwerke betreten, sind die immer richtig informiert, und wissen die um die Gefahren? Wir haben gehört, das Internet vergisst nicht. Nach vielen, vielen Jahren können Sie noch nachvollziehen, was Sie irgendwann dort gemacht haben. Sie können nachvollziehen, ob Sie auf Google zugegriffen haben, um eine Suchmaschine in Gang zu setzen, oder ob Sie bei Amazon oder wo auch immer ein Buch oder sonst etwas bestellt haben. Das alles ist über Jahre hinweg nachvollziehbar.
Deshalb ist auch zu Recht gesagt worden, dass wir es mit einem Bildungsproblem, mit einem Bildungsauftrag zu tun haben. Ich habe durchaus Zweifel, ob man in einem Gesetz oder in der Verfassung verankern kann, wie man den wahrnimmt. Es muss aber ein Bildungsauftrag und eine selbstverständliche Aufgabe für uns sein, dass wir die Jugend an dieses Medium heranführen. Dazu gehört auch eine Bewusstseinsschärfung und der Hinweis auf die Gefahren, die dort lauern.
Datenschutz ist also in aller Munde, aber nicht in jedermanns Bewusstsein. Damit greife ich Stichworte aus dem Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz auf. Das gilt für den Staat, die Wirtschaft und für den Bürger. Der Umgang mit den Daten ist zu sorglos. Wegen Rabatten, Gewinnchancen und was sonst alles noch eine Rolle spielt, geht man so etwas von freizügig mit seinen eigenen persönlichen Daten um, die man sonst noch nicht einmal im Freundeskreis erzählen würde.
Dann stellt sich die Frage, auf die ich in der zweiten Runde eingehen muss, weil die Zeit davonläuft, nach Google Street View, dem Gutachten der Landesregierung und den damit verbundenen Problemen.
Meine Damen und Herren, die fünf Minuten sind um.
Herr Präsident, ich habe es auch schon an der Uhr gesehen. Ich komme wieder.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe zwar nur noch zwei Minuten Redezeit, versuche aber trotzdem, den Kern zu treffen. Die Ausgangssituation für die zweite Runde ist das Gutachten der Landesregierung zu Google Street View. Ich denke, damit brauchen wir uns nicht lange auseinanderzusetzen, weil die Zusammenfassung heißen kann, dass das Gutachten Schwachstellen aufzeigt und den Datenschutz stärkt. Das sehe ich so.
Daran anknüpfend stellt sich für mich die Frage, gerade weil der Auftraggeber die Landesregierung war, was das Land und der Staat selbst machen. Natürlich ist mir klar, dass die öffentliche Hand Aufgaben zu erfüllen hat, ob im Bereich der Eingriffsverwaltung oder der Leistungsverwaltung. Hier braucht man Daten. Man muss auch Daten festhalten und speichern.
Wie weit darf man gehen? Wo sind die Grenzen? Der Herr Kollege Strutz hat das betriebsrätliche Schnellinformationssystem angesprochen. Ich will nicht bewerten, ob es gut gemeint war und ob der Ansatz gut war. Auch hier hat sich die Frage gestellt, wie weit man gehen darf. Diese hat sich jedoch durch die Zurücknahme erledigt.
Wie ist es mit dem Dachkataster? Wenn man im Gutachten lesen darf, dass Aufnahmen und Abbildungen von Straßenansichten und Häusern über einer Höhe von 2 Metern nicht zulässig sind und man unter 2 Meter bestimmte datenschutzrechtliche Zulässigkeitskriterien differenzieren muss, stelle ich mir die Frage, wie man Dachkataster erstellen will, wenn man nicht über 2 Meter hinausgehen und die Häuser von oben aufnehmen kann.
Insofern wird diese Frage im Gutachten angesprochen. Das Gutgemeinte der Kommunen, die sich mit Unterstützung des Lande beteiligen, Solardachkataster zu erstellen oder das solare Potenzial einer ganzen Stadt – es geht nicht nur um den Hunsrück-Kreis, sondern um viele andere Kreise – mag berechtigt sein.
Ohne die datenschutzrechtliche Bestimmung zu verletzten, würde man das befürworten können. Nur, bitte schön, dem Datenschutz ist auch hier Geltung zu verschaffen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Burgard, dass wir heute am Tag der Menschenrechte diesen Bericht diskutieren können, liegt auch ein bisschen daran, dass wir ihn in den letzten Plenarsitzungen ein paar Mal verschoben haben.
Der Bericht, der heute zu diskutieren ist, ist die Folge des Beschlusses dieses Hohen Hauses vom 24. Mai 2007, dass die Landesregierung alle zwei Jahre dem Landtag berichtet, welche Maßnahmen sie zur Verbesserung des Opferschutzes ergriffen hat bzw. zu ergreifen beabsichtigt. Der Bericht ist datiert vom 1. Oktober 2008. Es ist nicht mehr so lange hin, dann werden wir den nächsten Bericht diskutieren können. Der erste Bericht ist eine Bestandsaufnahme, wie ich es formulieren
möchte. Der Bericht informiert über Rechte und Pflichten des Opfers, listet vorbeugende und nachsorgende Opferschutzmaßnahmen auf, stellt die zahlenmäßige Entwicklung in den letzten Jahren dar. So ist zum Beispiel die Gesamtzahl der Opfer bzw. Geschädigten von 1998 bis 2007 stetig angestiegen.
Das Risiko, Opfer zu werden, ist bei Jugendlichen am höchsten. Der Bericht informiert weiter über Gesetzeslücken und Bundesratsinitiativen.
Meine Damen und Herren, die Kenntnis dieser Fakten ist notwendig. Es ist ein guter Ansatz, den die Landesregierung fortentwickeln muss; denn eines wird sehr deutlich, Opfer brauchen in vielfältiger Hinsicht Hilfe und Unterstützung der Gesellschaft, des Staates und seiner Einrichtungen.
Äußerliche Wunden mögen heilen, materielle Schäden mögen sich wirtschaftlich beheben lassen, doch oftmals sind es gerade die unsichtbaren, die immateriellen Folgen einer Tat, die die Opfer besonders nachhaltig belasten. Eine Traumatisierung wirkt über die Tat hinaus. Sie kann durch spätere Ereignisse in unterschiedlichster Weise erheblich beeinflusst werden. Fachleute reden dann von primärer und sekundärer Viktimisierung, also man ist erst einmal Opfer einer Tat, und später, wenn es beispielsweise um das Verfahren, das Strafverfahren geht, entstehen weitere schwerwiegende Belastungen und Beeinträchtigungen im Rahmen und als Folge dieses Strafverfahrens.
Der Bericht informiert über die Rechte von Opfern im Verfahren und die Rechtsstellung. Strafantrag, Verjährung, Zeugenschutz nenne ich als Beispiel. Wie kann man einen Zeugen auch bei einer Vernehmung schützen? Videovernehmung, Ausschluss des Beschuldigten, des Täters, Ausschluss der Öffentlichkeit – all das sind Maßnahmen, die dem Opfer helfen können. Es ist wichtig und gut, dass wir diese Rechtsstellung der Opfer haben.
Aber es geht weiter. Wir brauchen einen Täter-OpferAusgleich, den wir im Bericht beschrieben haben. Ein Täter-Opfer-Ausgleich ist im Jugendstrafverfahren von besonderer Bedeutung. Das hat der Herr Kollege auch erwähnt. Es geht auch um Fragen der Zulässigkeit von Nebenklagen und die Stellung des Opfers bei und nach rechtskräftiger Aburteilung des Angeklagten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Verfahren ist das eine, die Rechtsstellung des Opfers im Verfahren und nach der Tat, vorbeugender Opferschutz, ist eine andere Seite dieses Kapitels. Personalmehrung im Bereich der Polizei und der Justiz wäre hier ein Stichwort, das zu nennen ist. Prävention im Bereich von Polizei, Kommunen und Schulen sind Fakten, mit denen sich der Bericht auseinandersetzt. Der Opferschutz durch den Strafvollzug ist eben schon angesprochen worden. Es gibt Resozialisierung in vielfältigster Weise. Nachsorgender Opferschutz hat eine ganz wichtige Bedeutung. Hier sind Organisationen mit Eduard Zimmermann, Schwester Lea Ackermann mit der Organisation WEISSER RING, SOLWODI und andere mehr genannt worden.
Ich denke, das ist ein ganz wichtiger Verdienst dieses Berichtes, dass wir in einer zusammengefassten Form diese Angaben und Fakten als Handwerkszeug vor uns haben. Der Herr Kollege nannte 114 Seiten.
Der Opferschutz hat einen herausragenden Stellenwert. Es ist richtig, in dem Zusammenhang von den drei Säulen zu sprechen. Ich nehme an, wenn die Landesregierung über ihren Bericht spricht, wird sie das erwähnen, Prävention, Reaktion und Opferhilfe.
Ich kann nicht umhin, darauf hinzuweisen, dass es nach wie vor Lücken im Opferschutz gibt.
Der Bericht sollte deshalb dazu beitragen, diese Lücken zu erkennen und zu schließen. Ich habe am 24. Mai 2007 an dieser Stelle gesagt, dass wir durch den Bericht bzw. mit den Daten und Fakten aus dem Bericht eine Grundlage dafür schaffen wollen, tatsächlich in Zukunft mit Initiativen mehr für die Opfer tun zu wollen. Damit will ich enden.
Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Kollegin Schleicher-Rothmund, es wäre natürlich ein Wunder, wenn wir einen gemeinsamen Gesetzentwurf einbringen und ihm dann nicht zustimmen wollten.
Ich gehe schon davon aus, dass wir, nachdem wir länger gebraucht haben, diesen Weg zu finden, gemeinsam diese Regelung begrüßen und mit der Änderung des Untersuchungsausschussgesetzes ins Werk setzen.
Ich knüpfe an die grundsätzlichen Ausführungen zum Untersuchungsausschuss an, die meine Vorrednerin gemacht hat, und will zum speziellen Kern noch ein paar Sätze sagen.
Dass der Untersuchungsausschuss gemeinhin als das schärfste Schwert der parlamentarischen Kontrolle be
zeichnet wird, stimmt aber auch nur dann – das haben wir in der Vergangenheit sehr häufig in der Ausschussarbeit erleben dürfen –, wenn die Ausschüsse entsprechend ausgestattet sind. Es genügt nicht, dass sie mit einer Anzahl von Abgeordneten besetzt sind. Sie müssen auch entsprechend arbeiten können. Wenn ich gerade an die letzten Untersuchungsausschüsse denke, dann sitzt man als Untersuchungsausschuss – einer Batterie hätte ich beinahe gesagt – einer Vielzahl von Kolleginnen und Kollegen der Landesregierung gegenüber, die das Recht hat, durch Benennung von Beauftragten und Mitarbeitern an den Sitzungen teilzunehmen, und dies auch in nicht öffentlichen und vertraulichen Sitzungen.
Wenn man das jetzt umdenken würde: Es wird untersucht, wie in einem Strafverfahren der Angeklagte daraufhin untersucht wird – die Landesregierung und ihr Verhalten –, ob da möglicherweise Fehlverhalten zu finden ist, und die Landesregierung ist in der Lage, sich mit einer Vielzahl von Mitarbeitern zu verteidigen, und dem steht ein relativ hilfloser Ausschuss gegenüber, wenn er nicht entsprechend ausgestattet ist. Deshalb auch die Mitwirkung der Mitarbeiter in den Fraktionen, die deshalb auch so behandelt werden müssen, dass sie mitarbeiten und den Abgeordneten entsprechende Vorlagen unterbreiten können.
Wir haben in dem bisherigen Untersuchungsausschussgesetz keine Ermächtigungsgrundlage gesehen, dass die Mitarbeiter an vertraulichen Sitzungen teilnehmen dürfen. Dies war erkannt, um dem Bedürfnis der Praxis Rechnung tragen zu müssen. Wir haben es aber bislang nicht getan. In Einzelfällen haben wir überlegt, ob wir etwas tun können. Das ist aufgrund der fehlenden Ermächtigung im Gesetz nicht möglich gewesen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren sehr wohl in der Lage, Akteneinsicht zu nehmen. Daran erkennt man auch die Inkonsequenz des bisherigen Gesetzes. Sie durften auch Einsicht in vertrauliche Akten nehmen, durften aber gleichwohl nicht an den vertraulichen Sitzungen teilnehmen. Insofern ist diese Öffnung und diese Ermächtigung sinnvoll und richtig. Wir haben damit nun die Möglichkeit, dass wir die Themen auch aus vertraulichen und nicht öffentlichen Bereichen mit den Mitarbeitern vorbereiten können. Von daher ist dieses gemeinsame Vorgehen nur folgerichtig und konsequent. Ich wäre allerdings der Meinung, mit der Fassung, die ich hier vorliegen habe, noch einen Punkt aufgreifen zu sollen, der mit dem Stichwort „Redaktionsvollmacht“ überschrieben werden könnte. Die Änderung des § 10 Abs. 6 ist in der deutschen Sprache sehr holprig.
Ich nehme an, man wollte der weiblichen und männlichen Form irgendwie Rechnung tragen, aber dadurch ist das etwas holprig geworden. Ich meine, der Wissenschaftliche Dienst sollte die Befugnis erhalten, die Formulierung so vorzunehmen, dass man sie im Einklang mit der deutschen Sprache in das Gesetz aufnehmen kann.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Seit Mitte der 60er-Jahre, also seit über 40 Jahren, haben der Erhalt des Künstlerbahnhofs Rolandseck sowie der Bau eines Museums am Bahnhof Rolandseck die unterschiedlichsten Landes- und Bundesregierungen und zuletzt den Untersuchungsausschuss beschäftigt.
Meine Aufgabe ist es heute, Ihnen den Bericht des Untersuchungsausschusses im Zusammenhang mit Vorgängen um das Arp Museum, der Verwendung von Steuermitteln für dieses Projekt und der politischen Verantwortung der Landesregierung hierfür vorzustellen.
Wie kam es zu dem Untersuchungsausschuss, den wir im Januar 2008 in diesem Parlament eingesetzt haben? Ich glaube, dazu sollte man sich ein wenig die Vorgeschichte anschauen. Im Jahr 1856, zu Beginn des Eisenbahnzeitalters,
errichtete man den Bahnhof Rolandseck im klassizistischen Stil. Er war schon damals Treffpunkt der geistigen und politischen gesellschaftlichen Prominenz. Man höre und staune: Berühmte Künstler wie Heinrich Heine, Clara Schumann, Guillaume Apollinaire, Franz Liszt oder Richard Wagner, Wissenschaftler wie Alexander von Humboldt oder Staatsmänner und Staatsoberhäupter wie Otto von Bismarck sowie Königin Victoria von Großbritannien waren hier zu Gast.
Seit Mitte der 60er-Jahre des vergangenen Jahrhunderts entwickelte sich, insbesondere aufgrund des Engagements von Johannes Wasmuth, in dem von der Bundesbahn zum Abbruch vorgesehenen Bahnhof erneut ein reiches kulturelles Leben mit künstlerischen Begegnungen, Ausstellungen, Dichterlesungen und Konzerten auf höchstem internationalen Niveau.
Künstler von Weltrang, darunter Stefan Askenase, Yalta Menuhin, Martha Argerich, Marcel Marceau, Günther Uecker und viele andere waren in Rolandseck.
1969 hat der damalige Ministerpräsident des Landes, Helmut Kohl, auf einem Künstlerfest in Rolandseck eine sogenannte „Rettungsurkunde“ überreicht, mit der sich das Land zum Erhalt des Bahnhofs verpflichtete. Im Jahr 1972 erwarb das Land den Bahnhof und gründete die Stiftung Bahnhof Rolandseck, deren Zweck in der Erhal
tung des Gebäudes sowie der Förderung von Kunst und Wissenschaft lag.
In den folgenden Jahren wurden zahlreiche Verträge zwischen der Stiftung Bahnhof Rolandseck bzw. mit arts & music GmbH und Festival Pro geschlossen. Im Jahr 1995 schlossen das Land Rheinland-Pfalz, der von Herrn Wasmuth gegründete Verein Stiftung „Hans Arp und Sophie Taeuber-Arp e. V.“, die Stiftung Bahnhof Rolandseck und die Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur eine Rahmenvereinbarung ab. Diese Rahmenvereinbarung sah die Errichtung eines Arp Museums in Rolandseck vor.
Auf der Grundlage dieser Rahmenvereinbarung von 1995 erwarb das Land vom Arp-Verein in den Jahren 1996 bis 2004 in mehreren Kaufverträgen ArpKunstwerke für umgerechnet rund 10,2 Millionen Euro. Außerdem hatte sich das Land in der Rahmenvereinbarung die Überlassung von weiteren Arp-Werken aus dem Bestand des Arp-Vereins als Dauerleihgabe für das zu errichtende Museum gesichert.
In 2005 wurde die Rahmenvereinbarung von 1995 durch eine zweite Rahmenvereinbarung abgelöst. Bereits im September 2007 wurde der von dem New Yorker Architekten Richard Meier errichtete Neubau des Arp Museums eröffnet und eingeweiht, damals im Beisein des Ministerpräsidenten Kurt Beck und der Kanzlerin Angela Merkel.
Herr Präsident, ich fühle mich nicht gestört.
In der Folge wurde bekannt, dass der Arp-Verein Kunstwerke aus dem für das Museum vorgesehenen Konvolut von Dauerleihgaben veräußert hatte. Diese Auseinandersetzungen mündeten letztlich in die Einsetzung des Untersuchungsausschusses.
Der Landtag hat in seiner Sitzung am 24. Januar 2008 einstimmig den Untersuchungsausschuss im Zusam
menhang mit den Vorgängen um das Arp Museum, der Verwendung von Steuermitteln für dieses Projekt und der politischen Verantwortung der Landesregierung eingesetzt.
Ich möchte mir ersparen, die Einzelheiten des einstimmig gefassten Einsetzungsbeschlusses vorzutragen, weil Ihnen das zur Genüge bekannt ist. Es sollte untersucht werden, welche Versäumnisse bzw. Pflichtverletzungen vorliegen könnten und welche Steuermittel vielleicht falsch eingesetzt worden seien. Das alles umfasste der Auftrag des Untersuchungsausschusses, der mit seiner Beweisaufnahme ein Jahr nach seiner Einsetzung, also im Januar 2009, zu Ende kam.
Der Landtag hatte uns aufgegeben, in einem Jahr, sprich im Januar, zu berichten. Angesichts der Tatsache, dass wir die Beweisaufnahme im Januar beendeten, hat der Landtag dem Beschluss zugestimmt, diesen Bericht hier und heute im März zu geben.
Als Vorsitzender den Bericht vorzustellen, hat in gewisser Weise einen Reiz, weil man die Möglichkeit hätte, weit ausholend vieles an Würdigungen und Empfehlungen zu nennen und auch in kritischen Anmerkungen über die Abläufe einzutreten. Andererseits folgt eine Debatte, in der sich die Fraktionen mit der Würdigung der Beweisaufnahme auseinandersetzen.
Deshalb sehen Sie es mir nach, wenn ich mich darauf beschränke, den Sachverhalt in der Form vorzustellen, wie er in der Drucksache Widerhall gefunden hat, die in der Nummer 15/3200 insgesamt 181 Seiten umfasst, von denen der Großteil insoweit einvernehmlich beschlossen werden konnte, als wir uns über das Ergebnis der Beweisaufnahme verständigen und einigen konnten.
Es gab unterschiedliche Auffassungen, was die Schlussfolgerungen und die Beweiswürdigung anging. Deshalb ist diesem Bericht, der mit Ausschussmehrheit beschlossen worden ist, auch eine abweichende Stellungnahme der Abgeordneten aus der Fraktion der CDU beigefügt.
Meine Damen und Herren, der Ausschuss hat gut gearbeitet. Das darf ich an der Stelle sagen. Deshalb will ich eine kritische Anmerkung auch nicht auf die Ausschussarbeit als solche bezogen wissen. Ich glaube, mit Blick auf die vergangenen Untersuchungsausschüsse und vielleicht auch in der Blickrichtung nach vorne, dass es irgendwann möglicherweise weitere Untersuchungsausschüsse geben könnte, möchte ich eine Anmerkung zur Behandlung der Akten machen, die dem Untersuchungsausschuss zur Verfügung gestellt wurden.
Sie wissen, welche Möglichkeiten der Untersuchungsausschuss hat, beispielsweise sich Akten vorlegen zu lassen, die er ansonsten als parlamentarischer Ausschuss nicht einsehen könnte, sich aber als Untersuchungsausschuss vorlegen lassen kann.
Das hatte diesmal auch einen größeren Umfang, wenn ich das anmerken darf; denn der Ausschuss hatte beschlossen, bis in die sechste Wahlperiode, sprich in das Jahr 1967, zurückzuschauen, um die Historie und die Abläufe des Bahnhofs zu beleuchten. Dadurch kamen
1.552 Akten in den Landtag, was sogar dazu führte, dass man statische Untersuchungen anstellen musste, ob dies der Boden des Raumes, in dem sie untergebracht werden sollten, verkraften würde.
Der Ausschuss und die Mitglieder des Ausschusses haben es verkraftet. Sie haben sich mit diesen Akten auseinandergesetzt. Es sind auch über 20.000 Ablichtungen gemacht worden, um mit diesen Akten arbeiten zu können.
Jetzt komme ich zu dem, was ich ansprechen wollte. Es waren wie in der Vergangenheit wieder sehr viele Akten mit „vertraulich“ gekennzeichnet. Ich kann mich erinnern, dass dies im letzten Untersuchungsausschuss besonders thematisiert worden war. Das will ich diesmal nicht. Ich will es nur ansprechen, weil es uns in unserer Arbeit letztendlich nicht behindert hat.
Es ist schon feststellbar, dass eine Landesregierung in dem Bemühen, ständig Zugriff auf die Arbeit des Untersuchungsausschusses zu haben, zunächst sehr großzügig mit der Kennzeichnung ist, dass etwas vertraulich ist. Im Nachhinein muss man aber häufig feststellen, dass die Vertraulichkeit, die es sicher irgendwann einmal gegeben haben könnte, längst nicht mehr notwendig ist und der Ausschuss dadurch nur Erschwernisse bei seiner Arbeit hat.
Ich will noch einmal betonen, es hat uns dieses Mal keine Probleme bereitet, aber im Zusammenhang mit einer Darstellung der Arbeit des Untersuchungsausschusses will ich das erwähnen, weil es für die Zukunft gehört werden sollte.
Wir haben mit der Landesregierung gut zusammengearbeitet. In dieser Frage geht mein Dank an Sie, Frau Staatssekretärin Kraege, Herr Dr. Büllesbach und alle weiteren Damen und Herren, die Sie unterstützt haben.
Mein Dank geht aber auch an die Kolleginnen und Kollegen des Ausschusses, weil ich glaube, dass wir ein offenes und faires Miteinander hatten. Das zeigt nicht nur am Ende die Verabschiedung des Berichts.
Mein Dank geht aber auch – was heißt „auch?“ – insbesondere an die Landtagsverwaltung. Hier möchte ich Herrn Dr. Hummrich, Frau Karin Follmann und Herrn Holger Wilhelm nennen. Ich glaube, ohne deren Zuarbeiten in der Landtagsverwaltung hätten wir uns als Ausschuss viel schwerer getan. Deshalb, danke schön.
Danke schön dafür. Das sage ich insbesondere aus der Funktion des Vorsitzenden heraus. Ohne Ihre Hilfe, Frau Follmann und meine Herren, wäre das so nicht möglich gewesen.
Es steht mir vielleicht nicht an, den Damen und Herren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fraktionen zu danken. Aber auch das will ich an der Stelle mit erwähnen, insbesondere für die CDU-Fraktion, weil es mir bei meiner Arbeit als Vorsitzender geholfen hat. Ich darf Frau Hirsch und Herrn Hofmann erwähnen. Ich darf aber auch für die SPD Herrn Meier, Herrn Schon und für die
FDP Herrn Schleimer erwähnen. Ich glaube, ohne die Arbeit der Mitarbeiter in den Fraktionen hätten wir uns alle viel schwerer getan.
Meine Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen, die Arbeit des Untersuchungsausschusses hat zu dem Ergebnis geführt, das Ihnen nach zwölf öffentlichen und nicht öffentlichen Sitzungen und der Vernehmung von 22 Zeugen, teils mehrfach vernommen, in der Drucksache 15/3200 vorliegt! Von daher kann man sagen, dass wir unsere Arbeit innerhalb der uns gesetzten Frist zügig bewerkstelligt haben, wir zu Ergebnissen gekommen sind, die in der Aussprache und der Diskussion im Anschluss ihre Wertung und Würdigung erfahren werden. Von daher möchte ich mich darauf beschränken, Danke zu sagen und jetzt die Aussprache dem Herrn Präsidenten zu ermöglichen, indem ich diesen Platz verlasse.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Als ich die Tagesordnung gelesen habe, habe ich mir die Frage gestellt, warum wir diesen Punkt heute im Plenum groß debattieren, weil wir eigentlich von Beginn an Einigkeit hatten. Es geht um die Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften im Landesdatenschutzgesetz von 1994, ein gemeinsames Anliegen aller Fraktionen, auch wenn die SPD mit einem eigenen Gesetzesantrag – Drucksache 15/2109 – vorgeeilt ist. Erst heute habe ich erfahren, worum es wirklich ging.
Herr Kollege Pörksen, es freut mich, dass Sie am Ende noch einmal zu dem Gesetzentwurf, den wir verändern wollen, gekommen sind. Es ging darum, dass Sie die Aufklärungsarbeit des Landesdatenschutzbeauftragten in verschiedenen Veranstaltungen völlig zu Recht gelobt haben. Man hatte den Eindruck, es war das Bedürfnis, dass die SPD-Fraktion mit Ihrer Person noch einmal deutlich machen wollte, was es alles noch geben könnte.
Ich möchte mich auf den vorliegenden Gesetzentwurf beschränken. Zum einen geht es darum, den Anforderungen des Art. 28 Abs. 1 Satz 2 der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates Rechnung zu tragen, wonach die in den Mitgliedstaaten einzurichtenden Kontrollstellen die ihnen zugewiesenen Aufgaben in völliger Unabhängigkeit wahrzunehmen haben.
Zum anderen ist mit Blick auf die technischen Entwicklungen und die steigende Zusammenarbeit im automationsgestützten Bereich eine effektive Datenschutzkontrolle dauerhaft nur zu gewährleisten, wenn die vorhandenen Ressourcen gebündelt werden. Deswegen soll die bisher bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion angesiedelte Aufsicht im Bereich nicht öffentlicher Stellen und öffentlich-rechtlicher Wettbewerbsunternehmen ebenso dem Landesbeauftragten für den Datenschutz zugeordnet werden wie bisher schon die Kontrolle bei Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen.
Durch die entsprechende Änderung und Ergänzung des § 24 Abs. 1 des Landesdatenschutzgesetzes wird dieses Ziel erreicht. Damit geht die Aufhebung der Landesverordnung über die Zuständigkeit nach dem Bundesdatenschutzgesetz einher.
Wir sollten uns zumindest alle darüber im Klaren sein, dass dies auch Verschiebungen bzw. Anpassungen bei Personal- und Sachmitteln nach sich ziehen wird. Herr Kollege Pörksen, wenn wir es gutheißen, dass die Arbeit des Landesbeauftragten für den Datenschutz, was Kontrolle und Aufklärung angeht, zu intensivieren und fortzusetzen ist und im Vergleich zu den letzten Veranstaltungen, die auch in der Öffentlichkeit gelaufen sind, gutzuheißen ist, dann müssen wir wissen, dass die Mittel umgeschichtet, vielleicht sogar auch aufgestockt werden müssen.
Sie haben es angesprochen, seit heute liegt uns auch ein Entschließungsantrag der FDP-Fraktion – Drucksache 15/2280 – zum Gesetzentwurf vor. Wir haben die Möglichkeit, die Sie angesprochen haben, den Antrag an den Innenausschuss zu überweisen, der ihn federführend beraten soll, und gleichwohl heute die Gesetzesänderung zu beschließen. Dem folgen wir.
Wir sind mit der Überweisung des Entschließungsantrags an den Innenausschuss einverstanden und werden dem Gesetzentwurf zustimmen.
Danke.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung:
1. Wie bewertet die Landesregierung die kommunistisch orientierte Szene in Rheinland-Pfalz unter dem Gesichtspunkt des Verfassungsschutzes?
2. Mit welchen Maßnahmen und Programmen unterstützt die Landesregierung die Prävention und Bekämpfung des Linksextremismus?
3. Wie bewertet die rheinland-pfälzische Landesregierung die Neugründung der „Kommunistischen Plattform“ als fester Bestandteil der Partei „Die Linke“ in Rheinland-Pfalz unter dem Gesichtspunkt des Verfassungsschutzes?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Vorhin ist bei der Beantwortung einer Mündlichen Anfrage die Frage angeklungen, was es Neues gibt. Deshalb will ich noch einmal auf Folgendes hinweisen:
LINKE“ mit eigenen Delegierten vertreten sein und eigene landes- und kommunalpolitische Anträge zur Abstimmung stellen. Es wird betont, dass man sich nicht als Hinterstubentheoretiker sehe, sondern dass man aktiver Bestandteil der Partei „DIE LINKE“ sei. Weiter betont man, dass ausdrücklich auch eine Zusammenarbeit mit der DKP gewünscht werde.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, da ist es zum heutigen Datum vonnöten, diese Frage erneut aufzurufen und sich zu erkundigen, wie sich die Haltung dieses Hohen Hauses und der Landesregierung zur Partei „DIE LINKE“ darstellt.
Ich bin Herrn Staatssekretär Lewentz dankbar, dass er für das rheinland-pfälzische Innenministerium und für den Verfassungsschutz diese Haltung erläutert hat, und ich begrüße diese Haltung ausdrücklich. Ich habe auch der einen oder anderen Frage entnommen, dass es eine Reihe von Kollegen gibt, die diese Haltung teilen. Ansonsten könnte man die Frage, was sich denn geändert habe, man sei doch immer dieser Auffassung gewesen, nicht verstehen. Das nehme ich zur Kenntnis. Das beruhigt mich auch ein wenig.
Allerdings beunruhigt es mich, wenn ich feststellen muss, dass es offensichtlich auch Verunsicherungen im Kollegenkreis gibt. Offenbar haben nicht alle verinnerlicht, was im Verfassungsschutzbericht steht, dass nämlich die Partei „DIE LINKE“ eine Doppelstrategie verfolgt, einerseits als Koalitionspartner in Landesregierungen mitzuwirken und andererseits langfristig die Systemüberwindung hin zu einer sozialistischen Gesellschaftsordnung anzustreben. Ich denke, wenn das so ist und wir das alle zur Kenntnis genommen haben, dann dürfen bestimmte Äußerungen bestimmter Kollegen so nicht stehen bleiben.
Ich sage Ihnen ganz offen – das gilt insbesondere auch für Plenartage –: Es gibt eine Reihe von Kollegen außerhalb der eigenen Fraktion, mit denen ich mindestens genauso gern ein Bier trinke. Das liegt aber am persönlichen Sensus, den man hat. Wenn dann aber der Kollege Haller in der Presse mit den Worten zitiert wird, er trinke lieber mit den Linken ein Bier als mit der CDU, dann hat das eine andere Qualität. Das hat mit persönlichem Sensus wenig zu tun. Das ist eine knallharte politische Aussage.
Melden Sie sich später zu Wort, Herr Haller. – Selbst der Kollege Dröscher scheint verunsichert zu sein. Denn er wird wie folgt in der Presse zitiert: Nachdem diese Partei inzwischen in zehn Länderparlamenten vertreten sei, könnten wir sie nicht mehr ignorieren, sondern müssten uns politisch mit ihr auseinandersetzen. – Jawohl. Aber wie sieht angesichts der klaren Äußerungen
des Staatssekretärs – heute erneut an diesem Pult – die politische Auseinandersetzung aus?
Ich weiß auch, Herr Ministerpräsident, dass Sie sich in Vilshofen wie folgt geäußert haben – so werden Sie jedenfalls zitiert –: Wir werden uns nicht mit Leuten abgeben, die sich da ganz links außen austoben. – Sie haben auch in den Tagesthemen gesagt: Die sind im Parlament; das muss man hinnehmen. – Okay. Das wird wohl eine Auseinandersetzung für uns alle werden. Sie sagen aber weiter: Es bleibt genauso klar: Mit dieser sogenannten Linken wird es keinerlei aktive Zusammenarbeit geben. – Ich sage Ihnen, Herr Ministerpräsident: Es darf auch keine passive Zusammenarbeit geben.
Die Partei „DIE LINKE“ ist die heutige Nachfolgeorganisation der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands,
die die Verantwortung für 40 Jahre Diktatur in der DDR trägt. Sowohl in personeller als auch in organisatorischer Hinsicht besteht – das ist uns bekannt – weitgehend Kontinuität, von der SED über die PDS zu der Partei „DIE LINKE“.
Der heutige Fraktionsvorsitzende im Bundestag, Gregor Gysi, ist, das wissen wir alle, der letzte Vorsitzende der SED gewesen.
Ich denke, es hätte die Möglichkeit zu einer Zäsur gegeben, die zu einer Beendigung der Vergangenheit geführt hätte. Die ist bewusst nicht genutzt worden, indem man sich in die Partei „DIE LINKE“ überführt hat, ohne die Vergangenheit hinter sich zu lassen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege Pörksen hat versucht, unter Bezugnahme auf den Verfassungsschutzbericht 2006 Interpretationshilfen zu leisten. Ich beziehe mich nur auf die Meldung „DIE LINKE“ Rheinland-Pfalz – Kommunistische Plattform: Als Strömung der ehemaligen Linkspartei PDS in RheinlandPfalz gibt es sie offiziell bereits seit 2006. Jetzt, 7. April 2008, hat sich die Kommunistische Plattform – KPF – auch als fester Bestandteil der Partei „DIE LINKE“ in unserem Bundesland neu konstituiert. – Dies zur Kenntnis. Mehr sage ich dazu jetzt nicht, Herr Kollege Pörksen.
Doch mir fällt noch eine Menge ein.
Diese Frage, die wir im Parlament zu klären haben, hat mit Datum von heute einen aktuelleren Stand als vor meinetwegen fünf Wochen. Die Frage ist neu zu beurteilen, auch auf der Basis der Diskussionen der letzten Wochen.
Meine Damen und Herren, lieber Kollege, wir haben auch festzustellen, dass der Vorsitzende der Linkspartei, Herr Bisky, klar verkündet: „Ja, wir diskutieren auch und immer noch die Veränderung der Eigentums- und Herrschaftsverhältnisse. Das unterscheidet eine neue Partei links von der Sozialdemokratie in Deutschland von anderen. Kurz gesagt, wir stellen uns die Systemfrage für alle von den Geheimdiensten – – – Noch einmal zum Mitschreiben: Die, die aus der PDS kommen, aus der ExSED, und auch die neue Partei „DIE LINKE“ stellen die Systemfrage.– Sollte uns das nicht zu denken geben?
Wer sich auf Linksradikale einlässt, verschafft ihnen Einfluss auf die Zukunft unseres Landes und beschädigt die demokratische Kultur in diesem Staat, meine Damen und Herren. Deshalb meine ich, sei es angebracht, dass auch der Ministerpräsident klar Position bezieht. Ich verstehe die Schwierigkeit seiner Rolle als Ministerpräsident in diesem Land und Parteivorsitzender auf bun
despolitischer Ebene, was die Klarheit der Äußerung angeht.
Es ist dafür Sorge zu tragen, dass die Kolleginnen und Kollegen der Fraktion seine Haltung kennen und nicht verunsichert sind; denn es darf eine Zusammenarbeit mit der Partei „DIE LINKE“ in keiner Form geben, weder aus parteitaktisch-strategischen Gründen und erst recht nicht aus der Haltung unseres Staats- und demokratischen Verständnisses heraus, was Herr Staatssekretär Lewentz vorhin noch einmal deutlich dargelegt hat.
Vielen Dank.
Herr Präsident, ich fasse mich ganz kurz. Ich werde nicht mehr in die Sache einsteigen. Ich möchte nur mein Befremden darüber zum Ausdruck bringen, dass der Herr Staatssekretär die PKK-Sitzungen angesprochen hat, die nach meinem Kenntnisstand immer geheim und vertraulich stattfinden.
Bei der letzten Sitzung war er gar nicht anwesend, in der die Frage hätte gestellt werden können. Er kann also gar nicht beurteilen, ob ich die Gelegenheit hatte, da es nur um Eilanträge ging.
Herr Staatssekretär, zum anderen möchte ich in aller Form rügen, dass aus vertraulichen Sitzungen in irgendeiner Art und Weise zum Stimmverhalten oder Frageverhalten von Kollegen eine Äußerung getroffen wird.
Er hat behauptet, ich hätte nie gefragt. Ist das keine Äußerung zum Stimmverhalten oder sonstiges, Herr Ministerpräsident?
Aber selbstverständlich.
Ich rüge dies ausdrücklich, auch wenn Ihnen das nicht passt. Ich werde mir überlegen, wie wir künftige Sitzungen zu gestalten haben.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben als wesentliche Punkte heute den Gesetzentwurf und den Antrag zu beschließen, die beide Ausfluss des 21. Tätigkeitsberichts des Landesdatenschutzbeauftragten sind. Herr Kollege Pörksen, ich glaube, Sie haben die Punkte im Wesentlichen ange
sprochen. Ich müsste deshalb nicht so sehr in die Breite gehen. Ich habe vorhin auch schon bedauert, dass wir in unserer Geschäftsordnung nicht die Möglichkeit haben, eine Rede zu Protokoll zu geben.
Gleichwohl möchte ich meine Verantwortung doch wahrnehmen und einige Punkte ansprechen. Der Tätigkeitsbericht des Landesdatenschutzbeauftragten umfasst einen Zeitraum – Sie haben es eben gesagt –, der in Teilbereichen des Vorgängers des jetzigen Datenschutzbeauftragten, Herrn Wagner, liegt, und zwar bei Professor Dr. Rudolf. Deshalb gilt es, beiden herzlich für ihr Engagement für den Datenschutz in der zurückliegenden Zeit zu danken. Für die Arbeit, die in dem Tätigkeitsbericht steckt, gilt es natürlich insbesondere, Herrn Wagner und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die hier heute dabei sind, herzlich zu danken.
Meine Damen und Herren, ich möchte kurz ansprechen, dass in dem Tätigkeitsbericht darauf hingewiesen wird, dass die Landesregierung und der Landtag unseren Datenschutzbeauftragten und seine Behörde in der Regel rechtzeitig in anstehende Gesetzesvorhaben eingebunden haben. Kritisiert wird allerdings, dass das nicht immer auf allen anderen Ebenen auch der Fall sei. Ausdrücklich gesagt wird es für die Landesebene. Bei Bundesgesetzen, die in der Regel allerdings umfassender und tiefer in das informationelle Selbstbestimmungsrecht eingreifen, sei jedoch nicht immer der Fall, dass die Beteiligung als ausreichend angesehen wird. Diese Bitte des Datenschutzbeauftragten ist im Tätigkeitsbericht ausdrücklich geäußert. Wir sollten sie aufgreifen.
Es darf auch nicht verschwiegen werden, dass bei allem positiven Bewusstsein, das für den Datenschutz auch nach Erkenntnis des Datenschutzbeauftragten im Lande besteht und gegriffen hat, dennoch eine Reihe von Verstößen genannt sind, die zum Teil von ihrer Auswirkung und Bedeutung her sicher nicht als sehr schlimm eingestuft werden. Sie müssen dennoch genannt werden und sind auch in dem Bericht genannt worden.
Ich will jetzt die Punkte im Einzelnen nicht auflisten, sonst würde ich mir selbst untreu. Hinweisen möchte ich jedoch darauf, dass es Änderungen beim Einwohnerinformationssystem gab. Hier hat die Kontrolle ergeben, dass in 10 % der Fälle bei der Nutzung unsinnige Angaben für den Grund der Abfragen gemacht wurden. Auch der Datenschutzbeauftragte stellt fest, „natürlich gibt es bei derartigen Abfragen immer einen Bodensatz von missbräuchlichen Abfragen“, dennoch erscheinen ihm und – das möchte ich hier bestärken – auch uns 10 % an der Stelle doch recht hoch.
Kritisiert wird auch der Umgang mit den Daten von Besuchern in Justizvollzugsanstalten, weil hier Daten auch verarbeitet werden, wenn es nicht für Strafvollzugszwecke erforderlich ist.
Die Sorge, die über den leichtfertigen Umgang insbesondere von Jugendlichen mit ihren eigenen Daten im
Internet geäußert wird, kann man nur teilen und unterstreichen. Hier sollte man auch den Landesbeauftragten für den Datenschutz künftig bei seinen Bemühungen unterstützen, für Aufklärung Sorge zu tragen. In diesem Zusammenhang ist insbesondere jetzt auch in unserem gemeinsamen Entschließungsantrag genannt worden, dass die Bemühungen für Öffentlichkeitsarbeit und Information der jüngeren Generation, auch mit dem Modell „Medienkompetenz macht Schule“, intensiv verfolgt werden. Das sind Dinge, die wir mit unserem Entschließungsantrag aufgreifen und gemeinsam beschließen wollen.
Sinnvoll ist auch, das Zusammenführen der Aufsicht für den Bereich nicht öffentlicher Stellen und öffentlichrechtlicher Wettbewerbsunternehmungen, die zum Teil bisher noch bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion angesiedelt waren, beim Landesbeauftragten für den Datenschutz zu konzentrieren. Ich denke, dass wir auch dieses Gesetz mit diesem Punkt der Änderung gemeinsam verabschieden und beschließen können. Von daher will ich hier meine Ausführungen beenden, obwohl man noch eine Reihe von Punkten ansprechen könnte.
Herr Wagner und den Damen und Herren in Ihrer Behörde ein herzliches Dankeschön! Sie können die Gewissheit mitnehmen, dass wir den Entschließungsantrag und das Gesetz in der vorliegenden Form mit den Stimmen der CDU zustimmend begleiten.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Gegensatz zum Kollegen Pörksen bin ich der FDP dankbar, dass sie beantragt hat, dieses Thema in einer Aktuellen Stunde zu behandeln; denn ich glaube schon, dass wir – Herr Kollege Pörksen, das haben Sie betont – gemeinsam der Auffassung sind, dass Extremismus, gleich aus welcher Ecke und aus welcher Richtung, von uns in diesem Hohen Hause verurteilt wird. Gleichwohl hat man ab und zu das Gefühl, dass mehr über die eine Richtung als über die andere gesprochen wird.
Deshalb ist es notwendig, dass gerade angesichts der aktuellen Rechtsprechung über die Überwachung von Mitgliedern der Linkspartei hier diskutiert wird.
Meine Damen und Herren, wir haben ausweislich unseres Verfassungsschutzberichts 2006 rund 700 Linksextreme in unserem Land. Die Zahl ist in den vergangenen Jahren in etwa immer gleich geblieben. Entscheidender ist für mich die Zahl der „gewaltbereiten“ Linksextremisten. Diese wird mit rund 100 angegeben. Die Zahl entspricht – man staune – den Gewaltbereiten bei den Rechtsextremisten. Das sind auch rund 100. Wenn ich die beiden Zahlen miteinander vergleiche, besteht kein
Grund, über die Linksextremen weniger zu reden als über die Rechtsextremen.
Meine Damen und Herren, diese Zahl von 100 Gewaltbereiten bei den Linksextremen ist für mich die entscheidende Zahl, weil weniger die Zahl der begangenen Straftaten entscheidend ist, weil die von Jahr zu Jahr schwanken kann, da diese ereignisabhängig ist. Wir haben das 2005 bei den Ereignissen in Worms erlebt. Wir können als weiteres Beispiel Heiligendamm anführen. Diese Zahlen schwanken, aber die Gewaltbereitschaft in den jeweiligen Gruppen ist das, was uns veranlassen sollte, das Augenmerk darauf zu richten.
Warum soll ich das verschweigen, wenn Sie einmal etwas Vernünftiges sagen, Herr Kollege? Ich denke, da herrscht doch Konsens unter uns.
Die Anwendung von Gewalt auch gegen Personen zur Durchsetzung ihrer Ziele wird von diesen linksextremistischen Gruppen als legitim angesehen. Das muss uns aufhorchen lassen. Das ist das Problem. Selbst wenn wir über Gruppen reden wie beispielsweise Antiatombewegung, glaube ich, sind sehr viele – das hat auch die Diskussion heute Morgen gezeigt – anständige Demokraten an diesem Punkt unterschiedlicher Auffassung. Frau Ypsilanti und Herr Clement seien expressis verbis noch einmal genannt.
Aber vertun wir uns in einem Punkt nicht. Genauso wie bei der Antiatombewegung, bei der Antifaschismus-, Antirassismus- oder Antiglobalisierungsbewegung geht es um die militanten Mitglieder in diesen Bewegungen, denen jedes Mittel recht ist, ihre Ziele durchzusetzen. Ich habe es eben gesagt, zur Durchsetzung der Ziele wird auch Gewalt gegen Sachen und Personen als legitim angesehen.
Da sind die Deutsche Kommunistische Partei, die Marxistisch-Leninistische Partei, die Linkspartei, die in diesem Zusammenhang zu erwähnen sind. Deshalb ist es richtig und gut, dass unser Verfassungsschutz auch die fusionierte LINKE beobachtet.
Herr Pörksen, Sie haben eben gesagt – und auch Herr Kollege Auler hat es gesagt –, bei der WASG hat man nicht diesen extremistischen linken Hintergrund vermutet, aber bei der PDS sehr wohl, die aus der SED entstanden ist und die auch bei der fusionierten LINKEN ihre maßgeblichen Wesensmerkmale der extremistischen PDS in die Programme hineingebracht hat: Festhalten an Zielen der Systemüberwindung – das sollte uns aufhorchen lassen –, Kontakte zu Kommunisten – das sollte uns aufhorchen lassen.
Meine Damen und Herren, es genügt eben nicht, dass dem Verfassungsschutz diese Dinge bekannt sind und sie unter Fachleuten völlig unstrittig sind. Deshalb müssen wir auch diese Erkenntnisse in der politischen Diskussion rüberbringen. Wir müssen öffentlich über diese Fragen diskutieren. Dann passieren auch nicht Dinge, dass man, weil es unterschiedliche Auffassungen in der Energiepolitik gibt, in der Antiatombewegung die Militanten dort mit dem Deckmantel der vernünftigen Diskussion zudeckt.
Herr Präsident, ich komme gleich zum Schluss mit dem Hinweis, dass ich den Rest in der zweiten Runde bringe.
Danke.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege Pörksen, natürlich ist es richtig, dass uns im Moment die Rechtsextremisten in unseren Überlegungen, Beobachtungen und den Kontrollmechanismus Verfassungsschutz mehr beschäftigt haben. Er ist eine temporäre Geschichte, wie ich meine. Ich habe eben gesagt, dass die Gewaltbereiten in beiden Gruppierungen etwa gleich groß sind. Die latente Gefahr durch die Linken bedarf der weiteren Beobachtung. Wir müssen sehr aufmerksam sein. Die Diskussion wird uns durch die Urteile aufgezwungen.
Ich glaube, dass wir noch ein Stück weiter gehen müssen, um deutlich zu machen, dass wir nicht das eine oder andere, was unsere Gesellschaft heute so als schick oder sozialen Zug empfindet, falsch bewerten. Ich will in dem Zusammenhang in dieser Debatte ausdrücklich noch die Rote Hilfe erwähnen, die seit den 70erJahren Terroristen der RAF und Straftäter anderer militanter Organisationen materiell und ideell unterstützt und sich noch heute mit ihnen solidarisiert, mit der Roten Armee Fraktion, der ETA, den Terroristen Hogefeld, Haule und Christian Klar.
Ich denke, hier ist Vorsicht geboten. Es ist für meine Begriffe eine Perversität, von der Unterstützung politisch Verfolgter zu reden, damit die inhaftierten RAF-Mörder zu meinen und diese lediglich als politisch Verfolgte zu bezeichnen.
Die Zielsetzung dieser Gruppe ist in ihren Programmen nachzulesen. Es ist über das Internet ohne Weiteres zu recherchieren. Die Bundesrepublik Deutschland ist ein nationalstaatlich fixiertes bürgerlich-kapitalistisches Herrschaftssystem, das von unterschiedlichen Unterdrückungsmechanismen strukturiert und geprägt wird.
Meine Damen und Herren, eine solche Gruppierung gehört ebenfalls in diese Liste der linksextremistischen Gruppierungen, und sie wird folglich auch zu Recht vom Verfassungsschutz des Bundes beobachtet.
Meine Damen und Herren, es darf in dem Zusammenhang nicht passieren, dass demokratische Gruppierungen unserer demokratischen Parteien, auch wenn es Jugendorganisationen sind, sich mit der Roten Hilfe solidarisieren und Parteivorsitzende von „etwas skandalisiert“ sprechen, wenn Mitgliedschaften bei diesen Gruppen der Roten Hilfe angeprangert werden, Herr Kollege Ministerpräsident Beck.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich hatte die Neigung, nach dem hervorragenden Beitrag des Herrn Kollegen Mertin, der die rechtlichen Fragen auf den Punkt gebracht hatte, mich nicht noch einmal zu melden. Aber wir haben ein Beispiel erlebt, wie es eigentlich hätte erwartet werden können: Arroganz, wie sie nicht schlimmer vorgetragen werden könnte durch Sie, Herr Ministerpräsident, wie Sie mit Ihrer absoluten Mehrheit auch in einer solchen Debatte umgehen.
„Angebliche“ Verstöße Ihrer beiden Minister. Ich bin zumindest Herrn Minister Bruch dankbar, dass er diesen „angeblichen“ Verstoß erklärt und sich dafür entschuldigt hat. Aber der Justizminister stellt sich ebenfalls an dieses Rednerpult und verteidigt sein Verhalten.
Herr Dr. Bamberger, spätestens seit diesem Vortrag heute halte ich das, was Sie gesagt haben, und vielleicht Sie selbst für die Justiz und dieses Land untragbar.
Herr Kollege Mertin hatte in seiner Zurückhaltung als ehemaliger Justizminister die Dinge auf den Punkt gebracht.
Vielleicht erlauben Sie mir in der kurzen verbleibenden Zeit, die Dinge doch etwas drastischer deutlich zu machen.
Sie sagen, Sie haben keinen Verfassungsbruch begangen. „Die Frage ist zu verneinen“. Ich denke, wenn ein Professor Lobinger als Rechtsgelehrter eine solche Mindermeinung vertritt, muss man damit leben. Das haben wir in der Lehre häufiger. Aber wenn das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung klipp und klar formuliert, dass aus Artikel 19 Abs. 4 des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 33 Abs. 2 des Grundgesetzes eine Verpflichtung des Dienstherrn folgt, vor Aushändigung der Ernennungsurkunde einen ausreichenden Zeitraum abzuwarten, um dem unterlegenen Mitbewerber die Gelegenheit zu geben, Eilantrag, Beschwerde oder Verfassungsbeschwerde zu erheben, wenn nur so die Möglichkeit der Gewährung effektiven Rechtsschutzes besteht und in der Tatsache, dass dies nicht geschehen ist, die Aushändigung der Ernennungsurkunde den Beschwerdeführer daher in eben diesen seinen Rechten aus Artikel 33 und Artikel 19 verletzt, dann ist das ein ganz klarer Ausspruch des Bundesver