Search Tips

When you click on one of the segments in the chart, you'll see the paragraphs for this specific period and affiliation

matches
Link copied

Ich gebe das Ergebnis der Wahl zum Landesbeauftragten für den Datenschutz gemäß Paragraph 29 Absatz 2 des Gesetzes zum Schutz des Bürgers bei der Verarbeitung seiner Daten bekannt. Es wurden 66 Stimmen abgegeben, davon waren 59 Stimmen gültig. Es stimmten für den Kandidaten Karsten Neumann 38 Mitglieder des Landtages. Es stimmten für den Kandidaten Michael Ankermann 21 Mitglieder des Landtages.

Link copied

Ich stelle fest, dass Herr Karsten Neumann gemäß Paragraph 29 Absatz 2 Landesdatenschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern die erforderliche Stimmenanzahl von 36 Stimmen auf sich vereinigen konnte und somit zum Landesbeauftragen für den Datenschutz gewählt wurde.

Link copied

Ausweislich der Beschlussempfehlung des Ältestenrates wird in Abweichung von dem Gesetzentwurf vorgeschlagen, künftig die Ernennung des Präsidenten, des Vizepräsidenten und der weiteren Mitglieder des Landesrechnungshofes sowie des Landesbeauftragten für den Datenschutz durch den Präsidenten des Landtages vorzunehmen.

Link copied

Herr Klein, eine Beteiligung unseres Datenschutzbeauftragten ist weder bei der Aufnahme in die Datei noch bei der Errichtung der Datei vorgesehen. Bei der Errichtung der Datei ist meiner Erinnerung nach der Bundesbeauftragte für den Datenschutz beteiligt worden, aber nicht unser Datenschutzbeauftragter.

Link copied

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich, dass ich bei dieser Debatte auch den Landesbeauftragten für den Datenschutz, Sven Holst, hier im Hause begrüßen kann,

Link copied

Der will das schon! In dieser Frage gibt es durchweg positive Rückmeldungen, Kollegin Busch, der anderen Bundesländer, und ich denke auch, dass der Landesbeauftragte für den Datenschutz Interesse daran hätte, in dieser Sache mitzubestimmen, denn dort ist die Kompetenz vorhanden. Alle, die im Rechtsausschuss sind, wissen ja, wie gut man dort beraten wird.

Link copied

Erforderliche Ausnahmen vom Recht auf Akteneinsicht, zum Beispiel beim Thema Datenschutz, geheim zu haltende Vorgänge am Rathauskamin, sind eng festzulegen. Soll wegen des Schutzes von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen keine Akteneinsicht gewährt werden, ist grundsätzlich zu prüfen, so die Auffassung der Grünen, ob nicht höherrangige Rechte des Antragstellers, zum Beispiel der Schutz der Gesundheit, vorgehen. Auch das ist ein Unterschied zum Koalitionsentwurf. Dort wird ge

Link copied

die einbezogenen Ausschüsse, ich gehe davon aus, dass die dann zusammenkommen – eine gemeinsame Diskussion mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz machen und mit dem Rechtsausschuss, aber dass wir noch einmal beide Gesetze beraten, beide noch einmal rechtsförmlich prüfen lassen und vielleicht noch einmal in Ruhe darauf schauen, ob wir an der einen oder anderen Stelle unterschiedlicher Meinung sind, aber trotzdem einen Einigungsprozess hinbekommen können.

Link copied

Ich kann nur sagen, wir als Senatskommissar für den Datenschutz können dieses Personal nicht bereitstellen. Wenn die Bürgerschaft andere Wege findet, dann können wir uns dem nur anschließen. Ich bitte aber, diese Frage noch einmal ernsthaft zu überprüfen, weil es natürlich auch zahlreiche Möglichkeiten gibt, sein Recht durchzusetzen, wie das heute möglich ist im Rahmen des Verwaltungsverfahrens, und es bleibt ja notfalls auch der Klageweg des Einzelnen. All dies haben wir heute, so dass niemand rechtsfrei ausgeht. Ich bitte, im weiteren Verfahren auch diese Frage ernsthaft zu überprüfen. – Schönen Dank!

Link copied

Das Bayerische Geodateninfrastrukturgesetz sieht die Umsetzung dieser Richtlinie auf Landesebene vor. Es schafft bei den Geodaten den Rahmen für die Fortführung der ressortübergreifenden E-Government-Ziele, die in Bayern bereits seit dem Jahr 2000 erfolgreich umgesetzt werden. Wesentliche Regelungen des Gesetzes sind zum Ersten die standardisierte Bereitstellung von digitalen Geodaten, zum Zweiten der Ausbau und der Betrieb der Geodateninfrastruktur als Bestandteil der nationalen Geodateninfrastruktur in Deutschland, zum Dritten die Harmonisierung der Zugangsbedingungen, die Harmonisierung der Nutzungsbedingungen und die Harmonisierung von Kosten und Lizenzen sowie zum Vierten die Regelungen für den Datenschutz und für die Urheberrechte, die im Bestand unberührt bleiben.

Link copied

Vor dem Hintergrund, meine Damen und Herren, dieser Standpunkte und Fakten sehen wir als Fraktion DIE LINKE beim vorliegenden Gesetzentwurf auch nach Anhörung und Beratung im Justizausschuss in den folgenden genannten Punkten Probleme. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass die Fraktion der CDU bei der Videoüberwachung zumindest noch den Datenschutz nachgebessert hat. Ich möchte aber auf diese Sachfrage nicht mehr eingehen, was diese Problematik Videoüberwachung angeht. Man könnte da noch eine halbe Stunde zum Inhalt Darlegungen machen.

Link copied

es handele sich um ein - ich zitiere - „sehr gutes und sehr liberales Gesetz“, das wiederum „eine wesentliche Stärkung der Rechtsposition und der tatsächlichen Position der Untersuchungsgefangenen“ bewirke. Auch die Regelungen zum Datenschutz und zur Videoüberwachung haben die Sachverständigen sehr begrüßt.

Link copied

Der Änderungsantrag der CDU-Fraktion hat zum Ziel, diese Regelungen auf die Strafvollzugsanstalten auszudehnen, damit ab 1. Januar 2010 in allen Thüringer Justizvollzugsanstalten einheitliches Recht in puncto Datenschutz und Videoüberwachung gilt, und das ist richtig. Dadurch wird der Vollzug auch gleichzeitig sicherer, und zwar für die Gefangenen ebenso wie für die Bediensteten im Thüringer Justizvollzug.

Link copied

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf der Landesregierung liegt Ihnen in Drucksache 4/5036 zu diesem Punkt vor und wurde am 03.04.2009 vom Plenum ohne Begründung und Aussprache an den Ausschuss für Bau und Verkehr überwiesen. Der Ausschuss hat am 30.04.2009 getagt und eine schriftliche Anhörung beschlossen. Alle eingereichten Vorschläge zu Anzuhörenden der drei Fraktionen wurden in Gänze akzeptiert und es wurde entsprechend verfahren. Die Auswertung der Anhörung erfolgte in einer öffentlichen Ausschuss-Sitzung am 04.06.2009. Es lagen u.a. Stellungnahmen des Thüringer Landesbeauftragten für Datenschutz, der kommunalen Spitzenverbände, des Deutschen Vereins für Vermessungswesen, des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation, der Ingenieurkammer, der Arbeitsgemeinschaft der Thüringer Industrie- und Handelskammer vor, um nur einige zu nennen. Vonseiten der Beteiligten gab es keine nennenswerten Änderungsvorschläge, so dass der Ausschuss in seiner 44. Sitzung dem Gesetzentwurf mehrheitlich zustimmte. Dieser liegt Ihnen hier in der Beschlussempfehlung in Drucksache 4/5281 vor. Er empfiehlt Ihnen die Annahme. Danke schön.

Link copied

Herr Kollege Stratmann, wenn ich es wüsste, würde ich es Ihnen nicht sagen, weil das dem Datenschutz unterläge.

Link copied

Insgesamt bewegt sich das Gesetz im Spannungsfeld zwischen Informationsfreiheit, Datenschutz und effizienter Strafverfolgung. Viele Regelungen des bisherigen Saarländischen Polizeigesetzes tauchen im Gesetz über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Polizei wieder auf. Weitere Regelungen sind aus anderen Gesetzen, auch Bundesgesetzen, übernommen, zum Beispiel aus dem Bundeskriminalamtsgesetz. § 32 regelt zum Beispiel Bild- und Tonaufzeichnungen und greift dabei Regelungen aus dem alten Polizeigesetz auf beziehungsweise modifiziert diese. Auch wird hier der Einsatz von Bodycams innerhalb von Wohnungen erstmals geregelt.

Link copied

Der dritte Knackpunkt des umfassenden Gesetzeswerkes ist in der Tat auch noch einmal der Datenschutz insgesamt. Im vorliegenden Gesetzentwurf geht es ganz allgemein um die Verarbeitung von Daten durch die Polizei. Außerdem wird das Zusammenspiel zwischen der Polizei und dem Unabhängigen Datenschutzzentrum als Aufsicht über die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen geregelt. Im parlamentarischen Verfahren werden wir ein besonderes Augenmerk darauf legen, ob die Kompetenzen des Unabhängigen Datenschutzzentrums,

Link copied

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann mich kurz fassen, denn der Gesetzentwurf wird heute lediglich in der 1. Lesung behandelt. Der Ausschuss wird sich demnächst noch ausführlich mit diesem Entwurf beschäftigen, und es wird am 22. März zu diesem Thema eine öffentliche Anhörung stattfinden. Bisher hatte die Landesbeauftragte für den Datenschutz keine Einwände gegen diesen Gesetzentwurf. Der Landesschulbeirat war ebenfalls einverstanden. Lediglich der Deutsche Beamtenbund hat den Gesetzentwurf grundsätzlich abgelehnt. Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat sich noch nicht geäußert, das wird er wahrscheinlich am 22. März tun.

Link copied

Unserer Auffassung nach widerspricht der Gesetzentwurf, der vorgelegt wurde, allen Anforderungen und allen Ansprüchen an den Datenschutz, die sowohl von fachlicher Seite als auch – ich verweise wieder auf das Bürgergutachten – von den bayerischen Bürgerinnen und Bürgern erhoben werden. Deshalb werden wir diesen Gesetzentwurf ablehnen.

Link copied

Dieses Bürgergutachten und diese Aussagen der Bürgerinnen und Bürger, die sie da getroffen haben, sind letztendlich nichts anderes als eine wirklich schallende Ohrfeige für die CSU und für die Staatsregierung, wie die immer mit dem Datenschutz umgehen.

Link copied

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir sprechen über den Haushalt des Landtags, in der Tat ein so schmaler Haushalt, dass man ihn ohne Probleme mit hierher tragen kann. Es ist ein Volumen von rund 30 Millionen Euro, zusätzlich die beiden Haushalte für den Bürgerbeauftragten und den Landesbeauftragten für den Datenschutz. Insgesamt sind es rund 32 Millionen Euro.

Link copied

Das gilt natürlich auch für die Büros des Bürgerbeauftragten und des Landesbeauftragten für den Datenschutz. Auch diese Arbeit hat sich bewährt, ist sinnvoll und fortzuführen. Die notwendigen finanziellen Mittel stehen hierfür zur Verfügung.

Link copied

Es geht nicht einfach darum, möglichst viel zu erfahren und Daten zu sammeln, sondern es geht um das existenzielle Interesse von Kindern, Allergikern, Diabetikern und auch von Alkoholikern. Es muss genau in Erfahrung gebracht werden können, was in den Produkten enthalten ist. Das muss von vornherein und nicht erst auf Nachfrage geschehen. Es muss klar sein, an welcher Stelle man diese Informationen abfragen kann. Dieses Gesetz brauchen wir wirklich dringend, denn Gesundheit wiegt schwerer als Datenschutz aus Profitgründen.

Link copied

Wie generell spielt auch hier der Datenschutz eine Rolle. Die datenschutzrechtlichen Anforderungen bei der akustischen Wohnraumüberwachung und die besonderen Befugnisse des Terrorismusbekämpfungsgesetzes sowie das so genannte Volkszählungsurteil waren ebenfalls einzuarbeiten.

Link copied

angriff sind eingearbeitet. Hier gibt es insbesondere durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz noch Verbesserungsvorschläge, über die wir zwischen den beiden Lesungen noch einmal miteinander reden können.

Link copied

Bei den besonderen Befugnissen des Landesamtes für den Verfassungsschutz, die in Paragraph 7 geregelt sind, geht es unter anderem um die Informationsbeschaffung bei Kreditinstituten, Finanzdienstleistern und ähnlichen Unternehmen, bei Luftfahrtunternehmen, bei Postdienstleistern, bei CK- und Teledienstunternehmen. Die verpflichteten Unternehmen müssen kostenlos Auskünfte geben, auch wenn die Auskunftserteilung mit Aufwand verbunden ist. Einbezogen in die Beauskunftung können völlig Unbeteiligte sein. Zwar ist die Auskunftserteilung nur im Einzelfall erlaubt, da die Zwecke beziehungsweise die Aufgaben des Landesamts für Verfassungsschutz jedoch recht offen und unbestimmt sind, ist diese Einschränkung nicht besonders eng. Im Übrigen gibt es auch eine Vielzahl von Einzelfällen, wenn man sich mit einer ganzen Gruppe beschäftigt. Ich kann die Bedenken des Landesbeauftragten für den Datenschutz an dieser Bestimmung völlig teilen und sehr gut nachvollziehen.

Link copied

Ein weiterer Punkt: Das Gesetz wimmelt nur so von unbestimmten Rechtsbegriffen, die letztendlich nur von den Gerichten inhaltlich bestimmt werden können. Dies gilt auch für die vielen datenschützerischen Begriffe, zum Beispiel das Erforderlichkeitsprinzip oder die schutzwürdigen Interessen, die hier häufig benannt werden. Es wird Datenschutz im Grunde genommen nur vorgegaukelt. Die bestehende oder die gewünschte Praxis der Verwaltung wird einfach im Gesetz festgeschrieben und damit auch für die Arbeit des Datenschutzbeauftragten verbindlich gemacht, denn der kann nur im Rahmen ihm vorgegebener Gesetze überhaupt kontrollieren und tätig werden.

Link copied

vorhin, glaube ich, auch angedeutet, dass das noch nachgeholt werden soll, offensichtlich jetzt nach der ersten Lesung und bis zur zweiten Lesung. Bei einem so wichtigen Gesetz wäre eine Abstimmung mit dem Datenschutzbeauftragten aber dringend notwendig gewesen: Wo soll Datenschutz eigentlich in unserer heutigen Zeit überhaupt stattfinden? Das geht doch nur im vorgelagerten gesetzgeberischen Bereich, wenn den Diensten oder den staatlichen Institutionen Grenzen gesetzt werden für ihre Eingriffe in geschützte Privatrechte des Bürgers. Ich kann also aus diesen genannten Gründen dem Verfassungsschutzgesetz nicht zustimmen, werde es also ablehnen.

Link copied

Meine Damen und Herren! In Artikel 41 ist neu zusammengefasst, dass der Landtag nicht nur den Ministerpräsidenten, sondern auch die Mitglieder und die stellvertretenden Mitglieder des Landesverfassungsgerichts, den Präsidenten des Landesrechnungshofes und den Landesbeauftragten für den Datenschutz wählt. Damit erhalten bisher zum Teil nur in einfachgesetzlichen Regelungen festgelegte Wahlvorschriften Verfassungsrang. Die Ausdehnung des Ernennungsrechtes des Landtagspräsidenten korrespondiert mit dieser Entscheidung und stellt eine faire Aufteilung der Ernennungsrechte zwischen Landtagspräsident und Ministerpräsident dar.

Link copied

Mein Vorschlag ist, dass wir dafür sorgen sollten, im Alltag für digitale Teilhabe für alle Bürgerinnen und Bürger zu plädieren. Wir haben in dem Bericht Empfehlungen zum eGovernment und zur digitalen Governance, wie es heute heißt. Ja zum Datenschutz, ja zu schnellen Leitungen. Wir haben heute Morgen über Daseinsvorsorge gesprochen. Schnelle Internetleitungen sind Daseinsvorsorge. Das muss eine politische Aufgabe sein. Das gilt übrigens auch für die interessante Diskussion der Privatisierung in die

Link copied

Was heißt das nun konkret und wie soll das Ganze umgesetzt werden? Eine Erleichterung für den Bürger wird das Once-Only-Prinzip darstellen. Die Daten werden ein Mal erhoben und können dann unter den Behörden digital ausgetauscht werden. So sprechen wir hier von einer deutlichen Entlastung der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land und parallel auch für unsere Verwaltungen. Eine Maxime und das zählt für alle Bereiche in dem großen Wort Digitalisierung - muss stets der Datenschutz und die Cybersicherheit sein. Nach dem Motto „einfach,