Thomas Obermeier
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Last Statements
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Frau Bause hat in einem Punkt recht: Wir haben über diese Thematik sehr lange und sehr intensiv diskutiert. Allerdings haben wir das über Jahre hinweg ohne Frau Bause getan, und das ist hervorragend gelaufen.
Die frühere Vorsitzende des Mieterbundes in München, Frau Gschwendtner, hat mit einer Petition das Thema des Verbotes der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen aufgegriffen. Ich darf mich an dieser Stelle bei Frau Gschwendtner recht herzlich für diesen Einsatz und für das Engagement, das sie hier gezeigt hat, bedanken.
Herr Kollege Unterländer hat diese Thematik, bereits bevor die Petition in den Landtag kam, aufgegriffen und sich mit ihr beschäftigt.
Er wird nachher noch einiges dazu sagen.
Das hat dazu geführt, dass das Problem von Teilen der CSU offenbar erkannt worden ist; es wird nicht länger geleugnet. Die Petition wurde dem Ministerium zur Würdigung überwiesen.
Das Ministerium hat sich aber bis heute geweigert, dies zur Kenntnis zu nehmen und eine entsprechende Verordnung zu erlassen.
Dann schlummerte die Petition zwei Jahre lang. Man hatte also zwei Jahre Zeit, die Sache zu prüfen und endlich einer Klärung zuzuführen, das heißt, der Stadt München die Handlungsmöglichkeit zu geben. Da nichts geschehen ist, haben wir die Petition wieder auf die Tagesordnung des zuständigen Ausschusses setzen lassen. Die Petentin war bei der Beratung erneut da.
Aber wiederum haben Sie einen Eiertanz veranstaltet. Damit muss jetzt endlich Schluss sein!
Den Münchener Mieterinnen und Mietern hilft es nichts, wenn man hier noch einmal prüfen und überlegen will, welche Möglichkeiten es gibt.
Der Genehmigungsvorbehalt wird sicherlich nicht alle Probleme auf dem Münchener Wohnungsmarkt lösen können; dessen sind auch wir uns bewusst. Aber hier geht es um eine Handlungsmöglichkeit für die schlimmsten Fälle und für die größte Not. Mit Ihrem Herumgeeiere, mit Ihrer zögerlichen Haltung und Ihrer Unfähigkeit, hier eine klare Entscheidung zu treffen, helfen Sie nur den Spekulanten in München und sonst niemandem. Das müssen Sie sich doch einmal durch den Kopf gehen lassen.
Es gibt ein Bundesland, das von der Möglichkeit Gebrauch gemacht hat. Das ist Hamburg. Es geschah schon lange vor dem Mitregieren der GRÜNEN in Hamburg. Seit vielen Jahren praktiziert Hamburg ein sogenanntes Umwandlungsverbot. Aber diese Bezeichnung ist nicht richtig. Denn es handelt sich lediglich um eine Vetomöglichkeit der Stadt bei einer geplanten Umwandlung.
Hamburg hat damit sehr, sehr gute Erfahrungen gemacht. Es heißt, dass die Spekulationen in dem Bereich nahezu zum Erliegen gekommen sind. Man konnte in bestimmten Gebieten, den Erhaltungssatzungsgebieten, die definiert sind und ausgewiesen sein müssen, den um sich greifenden Umwandlungen Einhalt gebieten. Und man konnte das Milieu schützen, das heißt, die angestammte Mieterstruktur erhalten.
Ich frage mich: Wenn das in Hamburg möglich ist, wieso schaffen wir es dann in Bayern nicht? Wieso geben Sie der Stadt München nicht die Möglichkeit, hier etwas für die Mieterinnen und Mieter zu tun?
Vom Innenministerium heißt es immer: Das kann man nicht machen; das ist ein Eingriff in das Eigentum; die Investoren bleiben weg. Aber die Umwandler sind keine Investoren, sondern internationale Spekulanten. Die in
bisher an Vorschlägen erarbeitet haben, zunichte. Die Vorschläge sind noch nicht ausdiskutiert. Genau deswegen ist es notwendig, dass man sich über diese Angelegenheit im Sinne der Mieter weiter unterhält.
Ich bitte Sie: Ziehen Sie Ihren Antrag zurück. Ansonsten müssten wir ihn ablehnen.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Kollegin Bause, worüber haben Sie jetzt eigentlich gesprochen? – Das würde mich mal interessieren. Sie haben weder über den Gesetzentwurf der Staatsregierung gesprochen, noch haben Sie über Ihren eigenen Gesetzentwurf gesprochen, der heute auch zur Abstimmung steht.
Das, was Sie hier gemacht haben, ist ein Armutszeugnis.
Aber das ist, so denke ich, die Folge Ihres unbändigen Geltungsbedürfnisses; Sie reden hier über Dinge, von denen Sie überhaupt nichts verstehen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, durch die Föderalismusreform steht Bayern nunmehr die Gesetzgebungskompetenz für ein eigenes Versammlungsgesetz zu. Von dieser Kompetenz macht die Staatsregierung mit dem vorliegenden Gesetzentwurf Gebrauch. Die Opposition sagt: Das hätte es nicht gebraucht; dieses Gesetz braucht man nicht. Demgegenüber sage ich: Diese Auffassung ist falsch. Kollege Welnhofer hat bereits darauf hingewiesen. Wir brauchen dieses Gesetz, um den Verwaltungsbehörden vor Ort Rechtsicherheit zu geben, um Versammlungen in geordnete Bahnen zu lenken, um Versammlungen mit nationalsozialistischem Hintergrund zu verhindern und um Schaden von der unbeteiligten Bevölkerung abzuwenden. Das Versammlungsgesetz des Bundes ist in den letzten Jahres immer mehr von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts geprägt worden. Die Anzahl der Entscheidungen und auch deren Inhalte sind für den Bürger nicht mehr überschaubar. Auch deshalb legt die Staatsregierung einen eigenen Gesetzentwurf vor, der sich eng an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und, wie Sie nachher sehen werden, auch sehr eng an den Vorgaben des derzeit gültigen Versammlungsgesetzes orientiert.
Schließlich darf ich auch noch darauf hinweisen: Bayern ist ein selbstständiger und selbstbewusster Freistaat. Die Vergangenheit und auch unsere Zahlen haben ganz klar und deutlich gezeigt, dass der bayerische Gesetzgeber, in der Regel gegen die Stimmen der Opposition, immer die richtigen Entscheidungen getroffen hat. Diesen Weg werden wir auch mit diesem Gesetz vorgeben, um den Bürgern die Versammlungsfreiheit zu gewährleisten. Wenn Sie sagen, die anderen Länder machen das nicht oder halten ein solches Gesetz nicht für notwendig, dann sage ich Ihnen: Die machen es deswegen nicht, weil sie warten, bis wir in Bayern dieses Gesetz beschlossen
Ich fasse zusammen: Ihr Gesetzentwurf ist unnötig, er ist falsch und er beschädigt die Demokratie. Ihr Gesetzentwurf ignoriert das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und verkauft die Demontage demokratischer Beteiligungsrechte als Kampf gegen rechts. Wir brauchen aber keinen Kontrollstaat, wir brauchen engagierte Bürgerinnen und Bürger und eine lebendige Demokratie. Wir müssen für unsere Freiheitsrechte kämpfen und sie verteidigen, auch manchmal gegen die CSU, wenn Sie hier meinen, Sie könnten Bürgerrechte und Freiheitsrechte immer weiter einschränken.
Und wir müssen diese Rechte verteidigen, auch mit phantasievollen Aktionen, indem wir hier diese Debatte führen, indem wir die Leute einladen, indem wir auch durch unser Äußeres deutlich machen, wofür wir stehen.
Das ist auch ein Beispiel. Gleichartige Kleidungsstücke sind noch lange keine Uniformierung; gleichartige Kleidungsstücke sind als Ausdruck eines politischen Ansatzes, einer politischen Demonstration immer wieder mal nötig.
Ich habe bereits im Ausschuss mitgeteilt, dass ich mit den Petenten Kontakt aufgenommen habe; das ist bei der Behandlung von Petitionen nicht unüblich, und das wissen Sie, Herr Kollege Schindler, als ehemaliger Vorsitzender des zuständigen Ausschusses auch. Ich habe mir erlaubt, den einen oder anderen Petenten anzurufen und ihn zu fragen, warum er überhaupt gegen dieses Versammlungsgesetz sei.
Über die Hälfte der Petenten hat mir gesagt, sie seien von einem Bekannten darauf angesprochen worden, sie sollten beim Bayerischen Landtag eine Petition gegen das Bayerische Versammlungsgesetz einreichen,
Eine größere Watschn hätten Sie doch gar nicht bekommen können, als Sie sie mit diesen Petitionen, mit diesem Verfahren von den Bürgern erhalten haben!
Ich fasse zusammen: Erstens. Das vorliegende Gesetz orientiert sich sehr stark am bestehenden Versammlungsgesetz und berücksichtigt die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Die Argumente, die die Opposition heute und in der Vergangenheit hier vorgebracht hat, zeigen, dass sie das bisher gültige Versammlungsgesetz bisher noch nie gelesen hat. Anders lassen sich die Einwendungen nämlich nicht erklären.
Zweitens. Eine Verfassungswidrigkeit, wie sie immer wieder vorgetragen wird, liegt keinesfalls vor. Es bleibt das Geheimnis der Opposition, warum Regelungen, die bisher gegolten haben, die jeglicher verfassungsrechtlicher Prüfung standgehalten haben, plötzlich verfassungswidrig sein sollen.
Drittens. Die Opposition schürt mit falschen Informationen die Stimmung in der Bevölkerung und hofft, dadurch bei den Landtagswahlen mehr Stimmen zu erhalten. Ihnen geht es doch nur darum, die Bevölkerung aufzuwiegeln. Das ist der Skandal an Ihrem Vorgehen!
Ich bedauere jeden, der den falschen Argumenten der Opposition gutgläubig gefolgt ist. Ich gehe davon aus, dass diese Personen es künftig genauso machen werden, wie es die CSU macht, wenn die SPD oder die GRÜNEN eine Behauptung aufstellen: Erst prüfen, bevor man sich die Behauptung zu eigen macht.
Viertens. Der vorliegende Gesetzentwurf stärkt die Rechte der Bürger, die für ihre Interessen demonstrieren wollen, und schützt sie, aber auch nicht an den Demonstrationen teilnehmende Bürger, vor Chaoten und Krawallmachern. Das Gesetz verhindert wirkungsvoll den Aufmarsch und die Demonstrationen mit nationalsozialistischem Hintergrund. Wenn Sie das erstnehmen, müssen Sie diesem Gesetzentwurf zustimmen.
Nein.
Deshalb bleibt es, mit Ausnahme einer einzigen Petition, beim Votum des endberatenden Ausschusses. Diese eine Petition, liebe Kolleginnen und Kollegen vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, will, dass wir den Gesetzentwurf der GRÜNEN beschließen.
Das will noch nicht einmal mehr Frau Bause, denn Sie ist heute darauf nicht mehr eingegangen. Eines ist aber auffällig: Sie organisieren bis zum letzten Donnerstag 260 Petitionen mit einer Vielzahl von Unterschriften gegen den Gesetzentwurf der Staatsregierung,
aber nur eine einzige geht auf Ihren Gesetzentwurf ein. Alle anderen interessiert der gar nicht, weil sie gar nicht wissen, um was es hier geht.
wollen es in diesem und jenem Punkt verändern. Aber niemand hat bislang behauptet, es sei so schlecht, dass wir einen rechtslosen Zustand hinnehmen würden, würden wir jetzt nicht einen bayerischen Sonderweg gehen.
Zu Ihren Ausführungen, Herr Kollege Welnhofer, dass der Rechtsausschuss wie üblich gehandelt hat: Das stimmt insofern, als Sie mit Ihrer Mehrheit wie üblich Vorschläge der Opposition abgelehnt haben.
Insofern ist es richtig.
Sie sind demokratisch legitimiert, das bestreite ich doch nicht; aber dennoch darf ich das sagen. Es war im Ausschuss nämlich so – Sie werden sich erinnern, und man kann es auch nachlesen –, dass sowohl die GRÜNEN als auch ich beantragt haben, entgegen der üblichen Gepflogenheit Petitionen vorweg zu behandeln
mit der Argumentation, es sei unfair – es sei unfair, habe ich gesagt, wohl wissend, dass es nicht gegen die Geschäftsordnung verstößt –, dann, wenn wir eine Vielzahl von wirklich durchdachten Petitionen haben, diese nicht zur Kenntnis zu nehmen und zuerst das Gesetz mit zwei bis drei Wortmeldungen zu beschließen – im Übrigen: Mehr kam nicht von Ihrer Seite, wenn überhaupt so viel – und dann zu sagen: Jetzt hat es sich aber erledigt. Das ist unfair und dem Gegenstand unangemessen.
Meine Damen und Herren, der Vorwurf, wir hätten eine Kampagne organisiert, trifft mich überhaupt nicht.
Mir fällt auf, dass Sie vor dieser Kampagne offensichtlich Angst haben.
Ihrerseits ist im Rechtsausschuss argumentiert worden, man werde sich dem Druck von der Straße nicht beugen. Ich bitte, sich einmal daran zu erinnern, mit wem Sie sich bei dieser Formulierung gemein machen.
unserem Land immer so argumentiert, wie die Kollegen Welnhofer und Obermeier heute.
Das war immer das Gleiche. Es war immer die gleiche Argumentation, wie gerade, dass nämlich diejenigen, die sich für die Versammlungsfreiheit einsetzten, das Volk aufwiegeln würden. Das war 1848 so, 1910, 1935, 1989 in der DDR – immer haben die herrschenden Kreise, immer hat die Reaktion so argumentiert, das Volk würde aufgewiegelt werden.
Das war immer Ihre Reaktion, bis heute, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Wir haben uns vor Ihnen doch nicht dafür zu rechtfertigen, dass wir darum gebeten haben, dass wir angeregt haben, dass Petitionen eingereicht werden. Mit Verlaub, warum soll ich mich dafür rechtfertigen? Soll ich Sie um Entschuldigung bitten? Warum soll ich das gegenüber einer Partei tun, die zur Zeit dabei ist, Unterschriften zu sammeln in einem ganz anderen Zusammenhang! Unterschriften, die wohl auch den Zweck haben sollen, auf die Willensbildung Einfluss zu nehmen, in diesem Fall sogar auf die von Ihnen mitgetragene Regierung. Warum also soll ich mich entschuldigen oder rechtfertigen?
Also, was bilden Sie sich überhaupt ein. Dritte Vorbemerkung – –
Da können Sie sich aufregen, wie Sie wollen. Den Zusammenhang, den ich versucht habe, deutlich zu machen, den gibt es nun einmal. Ich verstehe, warum Sie sich so aufregen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, zu den Ausführungen von Herrn Kollegen Welnhofer, der ebenso wie ich im Rechtsausschuss dabei war, möchte ich Folgendes sagen: Man muss sich schon entscheiden, ob sich das Versammlungsgesetz von 1953 nun bewährt hat, so wie es im Gesetzentwurf der Staatsregierung heißt, oder ob es so schlecht ist, wie Sie das dargestellt haben, so schlecht, dass wir es sofort verändern müssen, weil ansonsten die Chaoten die Straße besetzen.
Da muss man sich bei der Argumentation schon einigen: Ist es so oder ist es anders?
Wenn ich die Staatsregierung bislang richtig verstanden habe, ist es doch wohl so, dass man sagt: Das Versammlungsgesetz von 1953 hat sich alles in allem bewährt, wir
Ich habe Sie nicht verglichen; ich rede von autoritären Regimen in der Welt. Ich weiß gar nicht, warum Sie sich angegriffen fühlen; hören Sie doch zu. –
Immer ist versucht worden, die Meinungs- und die Versammlungsfreiheit einzuschränken, weil sie Angst vor den Menschen auf der Straße haben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, unser Land hat eine freiheitliche Verfassung, und Träger der Staatsgewalt ist das Volk. Deshalb heißt es in Artikel 113 der Bayerischen Verfassung, dass alle Bewohner Bayerns das Recht haben, sich ohne Anmeldung oder besondere Erlaubnis friedlich und unbewaffnet zu versammeln, wobei eine Beschränkung des Grundrechts für Versammlungen unter freiem Himmel so wie in Artikel 8 Absatz 2 des Grundgesetzes in unserer Verfassung nicht vorgesehen ist.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute in diesem Haus bis in den späten Nachmittag hinein eine sehr lange Debatte geführt, bei der von der Opposition allerdings ausschließlich die altbekannten Argumente vorgetragen wurden. Neue Argumente wurden trotz der Vielzahl der Redner, die heute Nachmittag aufgetreten sind, kein einziges Mal vorgebracht. Ich habe keinen Einzigen gehört, der überzeugend darlegen konnte, warum das vorliegende Gesetz der Staatsregierung verfassungswidrig sein soll.
Ich stelle fest, lieber Kollege Obermeier, dass offensichtlich auch das, was bei der Anhörung an Kritik am Gesetzentwurf der Staatsregierung geäußert worden ist, im Wesentlichen auch von den von Ihnen benannten Sachverständigen, von Ihnen einfach verdrängt wird. Das wird nicht zur Kenntnis genommen. Alles, was Sie als Vertreter der CSU-Fraktion hier bringen, ist, das vorzulesen, was Ihnen das Innenministerium aufgeschrieben hat.
Dann halten Sie uns vor, wir hätten eine vorgefasste Meinung und wären nicht bereit, neue Argumente zur Kenntnis zu nehmen. So ist es doch bei Ihnen! Sie haben nicht zur Kenntnis genommen, was die Sachverständigen gesagt haben; Sie haben nicht zur Kenntnis genommen, was in den Petitionen steht. Nicht wir sind voreingenommen; Sie sind voreingenommen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Im Übrigen stelle ich fest, Herr Kollege Obermeier, dass sich der Beitrag des Herrn Innenministers in seiner Differenziertheit als Reaktion auch auf meine Ausführungen sehr wohltuend unterschieden hat von der vorgefassten Meinung, die Sie hier holzhammerartig vorgetragen haben. Das beeindruckt mich aber auch nicht weiter.
Herr Kollege Schindler, würden Sie bitte zur Kenntnis nehmen, dass ich im Gegensatz zu manchem Redner der GRÜNEN heute Nachmittag durchaus in der Lage bin, meine Reden selbst zu schreiben und mir diese nicht vom Innenministerium vorgeben lassen muss?
Herr Staatsminister, die Staatsregierung hat sich im Vorfeld dieses Gesetzentwurfes auch mit einigen Praktikern aus den Kommunen, die regelmäßig mit Versammlungen zu tun haben, auseinandergesetzt, um deren Erfahrungen mit dem derzeit gültigen Versammlungsgesetz in den Gesetzentwurf einfl ießen zu lassen. Ist es in diesem Zusammenhang richtig, dass wesentliche Punkte, die heute, in der Ersten Lesung und auch in der Ausschussberatung von der Opposition kritisiert wurden, Forderungen des Kreisverwaltungsreferats München darstellen, Forderungen, die in diesen Gesetzentwurf eingegangen sind, und welche Regelungen sind dies?
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Die Videoüberwachung von öffentlichen Einrichtungen ist ein notwendiges Instrument für die innere Sicherheit. Allerdings müssen wir dieses Instrument auf eine neue gesetzliche Grundlage stellen, weil die bisherige Grundlage im Bayerischen Datenschutzgesetz bzw. im Bayerischen PAG nicht mit dem Grundgesetz bzw. mit der Verfassung im Einklang steht.
Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Entscheidung am 23.02.2007 darauf hingewiesen, dass diese Vorschriften in diesen Gesetzen als Grundlage für die Videoüberwachung auf öffentlichen Plätzen nicht ausreichen. Das Bundesverfassungsgericht hat allerdings aber auch betont, dass die Videoüberwachung öffentlicher Einrichtungen mit Aufzeichnung des gewonnenen Bildmaterials auf der Grundlage einer hinreichend bestimmten und normenklaren Ermächtigungsgrundlage materiell-verfassungsgemäß sein kann.
Dies wird mit dem vorliegenden Gesetzentwurf aufgegriffen, und es wird ein Artikel 21 a eingefügt, der die Zulässigkeit der Überwachung unter Beachtung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts festlegt.
Im Gesetzentwurf ist klar geregelt, wo und unter welcher Voraussetzung die Überwachung und Speicherung zulässig ist. Es werden hier – auch wenn es die Opposition nicht wahrhaben will – juristische Fachbegriffe verwendet, die sich im Einklang mit den bundesgesetzlichen Regelungen halten, und ich habe eigentlich noch nie gehört, dass Sie sich mit den entsprechenden Formulierungen in Bundesgesetzen irgendwann einmal kritisch auseinandergesetzt haben. Ich darf Sie bitten, hier dieselben Maßstäbe anzulegen, wie Sie das auch auf Bundesebene tun.
Es ist geregelt, dass die betroffenen Personen über die Überwachung zu informieren sind, und es ist genau festgelegt, wann die gespeicherten Daten zu löschen sind.
Wir müssen festhalten – und ich habe es vorhin schon gesagt –: Der Entwurf ermöglicht fl ächendeckende Überwachung im öffentlichen Raum und in öffentlichen Gebäuden und de facto eine anlasslose Überwachung. Das heißt aber auch, dass Überwachungsmaßnahmen, wie sie in der letzten Zeit in der Presse und auch in der öffentlichen Meinung kritisiert worden sind, wie sie bei Lidl durchgeführt worden sind, mit diesem Gesetzentwurf in öffentlichen Gebäuden legalisiert werden. Diese Art von Überwachungsmaßnahmen, wie sie Lidl durchgeführt hat, können in öffentlichen Gebäuden auf der Grundlage dieses Gesetzentwurfs ganz legal vonstatten gehen. Ich denke, dass das nicht das Ziel einer solchen Regelung sein kann.
Unserer Auffassung nach widerspricht der Gesetzentwurf, der vorgelegt wurde, allen Anforderungen und allen Ansprüchen an den Datenschutz, die sowohl von fachlicher Seite als auch – ich verweise wieder auf das Bürgergutachten – von den bayerischen Bürgerinnen und Bürgern erhoben werden. Deshalb werden wir diesen Gesetzentwurf ablehnen.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Das Thema innere Sicherheit steht derzeit auf der politischen Agenda ganz oben, und zwar nicht nur auf Bundesebene – so haben wir es eben diskutiert –, sondern vor allem auch in Bayern. Das Verfassungsschutzgesetz, das PAG und das Videoüberwachungsgesetz, das wir heute schon diskutiert haben, darf ich hier nur als Beispiele anführen.
Alle, die hier Verantwortung tragen, sind aufgerufen, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten alles zu unternehmen, um terroristische Anschläge zu verhindern.
Denen, die die Notwendigkeiten nicht einsehen und die entsprechenden Anträge und Gesetze immer ablehnen, begegne ich mit folgender Behauptung. Heute stimmen Sie gegen all die Gesetze, die hier vorgelegt werden. Wenn aber einmal etwas passiert, wenn Menschen zu Schaden kommen und auch sonst ein großer Schaden entsteht, werden Sie die Ersten sein, die nach weiteren, schärferen Gesetzen rufen.
Sie sollten sich einmal überlegen, was Sie wollen und welche Richtung Sie in diesem Punkt einschlagen.
Zu einer funktionierenden Sicherheitspolitik gehört allerdings auch, dass das strafrechtliche Instrumentarium gegen den Terrorismus entsprechend verbessert wird. Es darf nicht nur so sein, dass die begangenen Taten strafbar sind, sondern das Strafrecht müssen bereits viel früher, im Vorfeld, ansetzen. Hierzu zählt auch die Strafbarkeit dahin, dass sich jemand in sogenannten
mögliche Unrecht anknüpfen und kann nicht zu weit in das Vorfeld gehen.
Es soll beispielsweise strafbar werden, eine Flugschule zu besuchen, wenn die Fertigkeit, ein Passagierfl ugzeug zu führen, zu dem Zweck erworben werden soll, sie einzusetzen, um damit einen Anschlag zu begehen. Aber selbstverständlich kann und soll der Besuch einer Flugschule, um ein Passagierfl ugzeug fl iegen zu können, nicht strafbar werden.
Das ist wohl eindeutig, und deshalb muss diese Verknüpfung hergestellt werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, außerdem soll ein neuer § 91 in das Strafgesetzbuch eingefügt werden, in dem das Verbreiten oder das Anpreisen von terroristischen Anleitungen, beispielsweise im Internet, erfasst und mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden können sollen.
Was eigentlich will die CSU, wenn sie formuliert, die Teilnahme an Terrorcamps soll ohne Wenn und Aber bestraft werden können? Sie muss dann schon genau sagen, was sie eigentlich strafbar machen will, und sie hat hierzu auch die Gelegenheit – weil sie von der Bundesministerin aufgefordert worden ist, Stellung zu nehmen – und kann im Übrigen, wenn sie weiß, wie man es besser formulieren kann, auch über den Bundesrat die Initiative ergreifen.
Ich möchte aber schon darauf hinweisen, dass die Ausdehnung der Strafbarkeit in das bislang strafl ose Feld der Vorbereitung der in § 89 a genannten Taten vor allem im Hinblick auf den aus Artikel 103 Absatz 2 des Grundgesetzes abgeleiteten Bestimmtheitsgrundsatz verfassungsrechtlichen Grenzen unterworfen ist. Deshalb muss eine Tathandlung, wenn sie strafbar sein soll – und dafür sind wir offensichtlich alle –, klar umschrieben werden. Mit „ohne Wenn und Aber“ geht da meines Erachtens überhaupt nichts.
Überhaupt habe ich den Eindruck, meine Damen und Herren, dass die CSU ihr ständigen Bemühen, Lücken zu suchen, auch dazu verwendet, Lückenbüßerdiskussionen zu führen, wenn ihr nichts anderes mehr einfällt.
Im Übrigen gäbe es große Bereiche der Kriminalität, in denen man Lücken fi ndet, die so groß sind wie ein Scheunentor; da suchen Sie erstaunlicherweise überhaupt nicht. Ich rede vom großen Thema des Wirtschaftsstrafrechts, von Insolvenzstraftaten und anderen.
Ich darf Sie im Interesse der Sicherheit unserer Bürger bitten, dem Antrag zuzustimmen.
Frau Ministerin, ich möchte an das anknüpfen, was Kollege Schindler am Anfang angesprochen hat. Wurden Ihnen die Berichte, die angefertigt worden sind, zur Kenntnis gegeben? Haben Sie vom Inhalt dieser Berichte Kenntnis erhalten? Haben Sie persönlich irgendetwas unternommen, was das laufende Strafverfahren betrifft?
Ich frage zweitens: Haben Sie persönlich irgendwann mit leitenden Mitarbeitern der Firma Siemens über dieses Strafverfahren ein Gespräch geführt?
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, es besteht Einigkeit in diesem Haus, dass Videoüberwachung zur Verbrechensaufklärung effektiv und notwendig ist. Einigkeit in diesem Punkt dürfte spätestens seit der Aufklärung der Vorgänge in der Münchner U-Bahn bestehen.
Kollegin Narnhammer, es geht hier nicht darum, irgendwelche Freiheitsrechte einzuschränken, sondern es geht genau um das Gegenteil: Es geht um die Sicherung dieser Rechte für unsere unbescholtenen Bürger. Dass Sie heute schon Blumentöpfe und Liebespärchen dafür missbrauchen, um diesen Gesetzentwurf abzulehnen, zeigt eigentlich, wie schwer Sie sich damit tun, Ihre Ablehnung dieses Gesetzentwurfs überhaupt zu begründen.
Hier besteht also eine Lücke. Der Gesetzentwurf ermöglicht umfassende Überwachungen beinahe aller öffentlichen Orte. Er lässt Spielraum für Behördenwillkür und geht über den Schutz von Leib und Leben weit hinaus. Auch hierfür hat die Kollegin prägnante Beispiele genannt.
In Bayreuth wurde meine Kollegin Ulrike Gote von der CSU der unterlassenen Hilfeleistung bezichtigt, weil sie sich mit der Videoüberwachung, wie wir es jetzt hier auch tun, kritisch auseinandergesetzt hat. Meine Damen und Herren von der CSU, machen Sie weiter so! Diese Art von Lagerwahlkampf nützt uns; denn wer sich mit dem Thema auseinandersetzt, wird sehen, dass Ihre Parolen nicht in die jetzige Debatte passen. Auf jeden Fall gilt von unserer Seite: null Toleranz für diesen Gesetzentwurf!
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, wir sind uns in diesem Hause einig, dass die bayerische Polizei eine hervorragende Arbeit leistet. Wenn man die Kriminalitätsstatistiken der letzten Jahre betrachtet, stellt man fest, dass Bayern mit seiner Aufklärungsquote immer an der Spitze steht. Dies sind Erfolge, die wir in erster Linie der hervorragenden Arbeit unserer Polizeibeamtinnen und -beamten verdanken. Ich denke, dafür dürfen wir uns bei diesen auch einmal recht herzlich bedanken.
In diesem Zusammenhang muss man sicherlich auch darauf hinweisen, dass es die Bayerische Staatsregierung war, die in der Vergangenheit frühzeitig die notwendigen gesetzlichen Regelungen und Grundlagen geschaffen hat, damit die Polizei den steigenden Anforderungen der Kriminalität gewachsen ist und auf der Grundlage unserer verfassungsgemäßen Ordnung tätig werden konnte, auch wenn es dem einen oder anderen in unserem Hohen Hause nicht passt oder wenn er dies nicht wahrhaben will. Ich sage Ihnen eines, verehrte Kolleginnen und Kollegen: Die Polizei in anderen Bundesländern wäre glück
lich, wenn sie die gesetzlichen Grundlagen hätte, die wir hier in Bayern unserer Polizei bieten können.
Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf soll nun die präventive Rasterfahndung fortentwickelt und der neuesten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes angepasst werden, auch deswegen, um der Polizei auch künftig Rechtsicherheit in ihrem Tun und Handeln im Interesse der Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger zu gewähren.
Herr Staatsminister Herrmann hat die einzelnen notwendigen Änderungen, die in diesem Gesetzentwurf zu finden sind, bereits dargelegt. Ich erspare mir, diese jetzt noch einmal anzusprechen. Ich denke, wir werden in den zuständigen Ausschüssen noch genügend Gelegenheit haben, zu diskutieren und uns mit den Regelungen zu befassen und intensiv die sicherlich auch gegenteiligen Meinungen abzuwägen. Ich darf Sie allerdings bereits jetzt bitten, Ihre teilweise ideologischen Scheuklappen abzulegen
und gemeinsam mit uns der Polizei die notwendigen Werkzeuge an die Hand zu geben, damit diese auch künftig auf einer breiten und fundierten Rechtsbasis im Sinne der Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger arbeiten kann.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in dieser Aktuellen Stunde schon sehr viel über die Bedrohung durch den internationalen Tourismus
Terrorismus gehört und es wurde auf die Gefahren hingewiesen. Der Hinweis auf die Bedrohungen kam allerdings nur aus den Reihen der Mehrheitsfraktion, während von Seiten der SPD und von den GRÜNEN zwar von den Bedrohungen gesprochen wird, sie aber von großen Teilen der Opposition überhaupt nicht ernst genommen werden.
Ich sage aber: Wer hier behauptet, dass mit der Diskussion, wie wir sie heute führen, Angst geschürt wird,
der hat den Ernst der Lage nicht erkannt. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass wir, was den internationalen Terrorismus betrifft, auf Unmögliches gefasst sein müssen. Viele Ihrer Redebeiträge, die wir heute gehört haben, zeigen aber, dass Sie auf dieses Unmögliche nicht eingestellt sind. Sie versuchen stattdessen, diese Gefahren herunterzureden.
Wir müssen unseren Sicherheitsbehörden die Möglichkeit geben, in jedem Stadium möglichst optimal eingreifen
zu können, um die Auswirkungen von Terrorhandlungen möglichst gering zu halten.
Eines ist klar, meine Damen und Herren: Jeder, der hier unmittelbare Verantwortung trägt, wünscht sich eine klare rechtliche Vorgabe für seine Entscheidung. Das gilt umso mehr, wenn es darum geht, Menschenleben zu retten oder, unter Umständen, auch nicht zu retten. Genau vor diesem Hintergrund müssen wir die Diskussion sehen, die durch die Aussagen unseres Verteidigungsministers nunmehr in die Öffentlichkeit getragen wurde. Wenn wir die Diskussion aber ansehen, dann muss ich schon sagen, dass ich die Entrüstung, die in der SPD über die Aussagen herrscht, nicht nachvollziehen kann. Schließlich war es doch ein gewisser Verteidigungsminister Struck, der vor einigen Jahren klar zum Ausdruck gebracht hat, dass er den Befehl geben würde, ein Passagierfl ugzeug abzuschießen, wenn es nicht anders ginge. Das, was Sie hier und heute zu diesem Punkt gesagt haben, kann ich deshalb nur als Heuchelei bezeichnen. Ich reihe es in die Rubrik der Ihnen angeborenen Refl exe ein, von Haus aus dagegen zu sein, wenn CDU und CSU etwas sagen, und zwar ganz egal, was man vor zwei oder drei Jahren selbst dazu sagte.
Wenn Sie sich heute hinter dem Bundesverfassungsgericht verstecken, dann zeigen Sie einmal mehr, dass Sie nicht bereit sind, die Gefährdungen durch den internationalen Terrorismus ernst zu nehmen und Ihre Sicherheitspolitik diesen Gefährdungen anzupassen. Frau SchmittBussinger, Sie haben gesagt, Sie haben keine signifi kante Änderung in der Sicherheitslage erkennen können. Da muss ich Ihnen entgegenhalten, Sie sollten sich einen Termin bei Ihrem Augenarzt geben lassen, denn jeder, der mit offenen Augen in der Sicherheitspolitik tätig ist, wird diese Veränderungen wahrnehmen.
Was machen wir denn, wenn ein Flugzeug, in der Hand von Terroristen, als Waffe benutzt, auf ein voll besetztes Fußballstadion zufl iegt? Was machen Sie dann?
Wollen Sie zusehen, wie das Flugzeug in das Stadion fl iegt, und sagen: Da haben wir nichts machen können. Wollen Sie das im Nachhinein sagen? – Wäre es nicht besser, im Voraus nach Regelungen zu suchen, wie solche Extremsituationen zu verhindern sind?
Ich habe es bereits vorhin gesagt: Wir brauchen klare gesetzliche Regelungen, die wir den Sicherheitsbehörden an die Hand geben müssen. Wir haben derzeit ein Bundesverfassungsgerichtsurteil, aber wir haben keine klare gesetzliche Regelung. Ich fordere Sie deshalb auf: Suchen Sie mit uns nach solchen Regelungen! Beenden Sie Ihre destruktive Sicherheitspolitik, nehmen Sie die Gefahren
ernst! Suchen wir gemeinsam nach Lösungen, streben wir gemeinsam nach den rechtlichen Grundlagen, die wir unseren Sicherheitsbehörden an die Hand geben können. Nur so wird es uns gelingen, den Terrorismus, wie es ihn derzeit gibt, in die Schranken zu weisen.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es mit einem typischen Antrag der Opposition in diesem Haus zu tun. Es handelt sich um ein Thema, über das momentan in der Öffentlichkeit breit diskutiert wird und das dann von der Opposition aufgegriffen wird. Man fordert im Zusammenhang mit diesem Thema, über das diskutiert wird, irgendwelche Gelder, ohne zu sagen, wo sie herkommen sollen. Man schafft weiter Bürokratie, obwohl man ansonsten für einen Abbau der Bürokratie plädiert.
Würde man Ihrem Antrag zustimmen – ich habe Ihnen das schon im zuständigen Ausschuss gesagt –, dann würde das zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand auch bei unseren Kommunen führen, weil die Mittelverwendung für die energetischen Maßnahmen, so wie Sie sie fordern, separat überprüft werden müsste. Ich möchte nicht wissen, was Sie hier veranstalten würden, würde sich herausstellen, dass die Kommunen diese Mehrgelder für andere Dinge verwenden, nur nicht für energetische Maßnahmen.
Wie sieht denn die derzeitige Förderpraxis aus? – Sie richtet sich nach dem sogenannten Kostenrichtwert, und in diesem Kostenrichtwert sind natürlich auch energetische Maßnahmen enthalten. Das sollten Sie vielleicht einmal zur Kenntnis nehmen, Frau Kollegin Kamm. Die Kommunen erhalten einen festen Betrag für die Sanierung bzw. Neuerstellung von Gebäuden. Sie können dann eigenverantwortlich entscheiden, wie sie im Rahmen der Zweckbindung diesen Betrag verwenden. Es entsteht nahezu keine Bürokratie. Ich denke, das wollen wir alle.
Würde man Ihrem Antrag zustimmen, müsste man die zweckgerichtete Verwendung für energetische Maßnahmen separat überprüfen. Es müssten Nachweise
vorgelegt werden, was zweifelsohne zu einem Mehr an Bürokratie und Verwaltungsaufwand führen müsste. Das widerspräche auch den entsprechenden Zielsetzungen des Kostenrichtwertes.
Wer mit offenen Augen durch unsere Kommunen geht, wird sehen, dass bei allen bzw. bei den meisten kommunalen Sanierungen auch energetische Maßnahmen durchgeführt werden. Ich glaube nicht, dass unsere Kommunen es nötig haben, von Ihnen darauf hingewiesen zu werden, energetische Maßnahmen durchzuführen, wenn sie sanieren oder bauen. Die Verantwortungsträger in den Kommunen sind sich ihrer Verantwortung auf diesem Feld sicher bewusst. Wir brauchen keine zusätzliche Bürokratie, wir brauchen keine Aufforderung zu irgendeinem energetischen Handeln. Deshalb brauchen wir diesen Antrag nicht und werden ihn ablehnen.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Nach diesen Märchenstunden der beiden Oppositionsrednerinnen
ist es, auch wenn heute Fasching ist, Zeit, auf den Boden der Tatsachen zurückzukehren und sich mit ihnen zu beschäftigen.
Zu dem, was Sie, Frau Kollegin Bause, vorgebracht haben, kann ich nur sagen: Das ist reinste Themaverfehlung. Setzen! Sechs.
Sie verdrehen die Tatsachen, so wie es Ihnen gerade in den Kram passt. Dass Sie irgendwelche Wahlen in Regensburg, bei denen der Kollege Welnhofer als Kreisvorsitzender anwesend ist, so hindrehen, als sei er in irgendeiner Form Teil des von Ihnen so bezeichneten „Systems“, ist eine Ungeheuerlichkeit.
Ich bedauere, dass Kollege Welnhofer nicht hier ist und zu diesem Thema Stellung nehmen kann.
Sie sollten sich endlich einmal dessen bewusst werden – darauf wurden Sie immer wieder hingewiesen –, dass es Aufgabe dieses Untersuchungsausschusses war, sich
mit Tatsachen auseinanderzusetzen. Aber während des Untersuchungsausschusses und auch heute haben Sie wieder deutlich gemacht, dass Sie sich damit einfach nicht anfreunden können und dass Sie sich damit auch nicht anfreunden wollen.
Sie sagen, dies sei der wichtigste Untersuchungsausschuss gewesen. Ich sage Ihnen: Das war der überfl üssigste Untersuchungsausschuss, den wir jemals hatten.
Für Sie stand das Ergebnis bereits im Vorfeld fest, und wenn die Zeugen nicht das ausgesagt haben oder die Akten nicht das hergegeben haben, was Sie sich gewünscht haben, dann wurde es eben passend gemacht. Es wurde mit Spekulationen gearbeitet, und wenn das auch nicht gereicht hat, dann hat man den Vorsitzenden oder verdiente Mitarbeiter des Landtagsamtes in einer Form angegriffen, die wirklich ungeheuerlich ist.
Frau Kollegin Bause, Sie werfen der CSU-Fraktion und vor allem dem Vorsitzenden vor, die Arbeit des Untersuchungsausschusses behindert zu haben, und bemängeln einen fehlenden Aufklärungswillen. Das haben Sie heute von diesem Pult aus gemacht, und es geht auch aus dem Minderheitenbericht hervor. Ich weise diesen Vorwurf entschieden zurück. Der Vorsitzende hat bereits auf die Vielzahl von Sitzungen und Zeugeneinvernahmen hingewiesen, die wir in diesem Untersuchungsausschuss durchgeführt haben. Sämtliche Zeugenvernehmungen, sämtliche Aktenbeiziehungen sind einstimmig erfolgt. Es wurde sogar einstimmig beschlossen, dass wir diverse Zeugeneinvernahmen zurückstellen. Es hieß: Wenn wir sie brauchen, können wir sie ja noch laden. Ich habe nie einen Antrag gesehen, mit dem Sie irgendwann beantragt hätten, diese zurückgestellten Zeugen noch zu vernehmen, auch heute nicht. Diesbezügliche Aussagen heute und im Bericht zeigen meiner Meinung nach, dass Sie überhaupt nicht mehr wussten, was Sie eigentlich aufklären wollten, weil das Ergebnis bei Ihnen von Anfang an schon feststand.
Der beste Beleg dafür, dass Sie gar nicht mehr wussten, was Sie aufklären wollen, war Ihr Verhalten, Frau Kollegin Radermacher und Herr Kollege Pfaffmann, vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof. Dort wurden Sie vom Gericht gefragt, was Sie sich von der Gegenüberstellung, die Sie beantragt hatten, überhaupt versprechen. Die Frau Kollegin Radermacher ist blass geworden und hat gar nichts gesagt, und der Kollege Pfaffmann hat herumgedruckst wie ein kleiner Schulbub, den man beim Spicken erwischt hat.
Ich war dabei, und ich sage Ihnen: Es ist peinlich, wenn man uns mangelnden Aufklärungswillen vorwirft, aber selber nicht weiß, was man überhaupt aufklären will.
Entschieden entgegentreten muss ich auch Ihrer Behauptung, dass dadurch, dass wir diese Gegenüberstellung nicht zugelassen haben und dass Sie deswegen den Bayerischen Verfassungsgerichtshof anrufen mussten, eine Behinderung der Aufklärung erfolgt sei. Ich denke, der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat Ihnen ganz klar die Grenzen aufgezeigt und deutlich gemacht, wie weit Ihr Antragsrecht in diesen Punkten geht. Aber für mich zeigt sich in dieser Behauptung aufgrund Ihres Minderheitenrechts einiges. Sie wollten mit diesem Untersuchungsausschuss nur eines erreichen: Sie wollten Ihre Vorurteile bestätigt haben.
Um diese Vorurteile auch tatsächlich bestätigt zu bekommen, nehmen Sie alles in Kauf, ganz gleich, ob dies rechtlich zulässig ist oder nicht. Ich sage Ihnen: Ein solches Spiel wird die CSU-Fraktion in diesem Hause sicherlich nicht mitmachen.
Wenn Sie schon so viel aufklären wollen und wenn Sie schon davon sprechen, dass die Aufklärung behindert wurde – warum haben Sie denn nach diesem Beschluss des Verfassungsgerichtshofs nicht noch entsprechende Anträge gestellt? Der Verfassungsgerichtshof hat Ihnen ganz klar aufgezeigt, wie weit Ihr Recht geht. In diesem Beschluss sind Dinge aufgezeigt worden, die es Ihnen jederzeit möglich gemacht hätten, neue Zeugen zu benennen, auch die Zeugen zu benennen, die wir zurückgestellt haben. Die CSU-Fraktion hätte keine Möglichkeit gehabt, dies abzulehnen.
Sie wussten nicht mehr, was Sie aufklären wollen. Bei Ihrer vorgefassten Meinung braucht man eigentlich nicht mehr aufzuklären.
Wie sehr Sie sich den Tatsachen versperren, zeigt sich an Herrn Podiuk. Der Vorsitzende hat schon kurz auf die Problematik hinsichtlich der Frage hingewiesen, wer denn eigentlich dafür zuständig ist, wenn irgendwelche Mitglieder ausgeschlossen werden. Zeuge Podiuk hat eine Aussage gemacht, die mit der Satzung der CSU nicht in Übereinstimmung steht. Das werfe ich ihm nicht vor. Jeder kann sich irren, und ich gebe zu, auch ich kenne nicht jede Vorschrift der CSU-Satzung. Aber ich werfe Ihnen vor, dass Sie diese Aussage ungeprüft übernehmen und so tun, als sei dies das Nonplusultra, weil es genau in Ihre Vorstellungen von dem Ergebnis passt.
Ich frage mich schon, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD und von den GRÜNEN, wer hier tatsächlich will, dass die Wahrheit an den Tag kommt. Wer solche Aussagen ungeprüft übernimmt, kann dies von sich sicherlich nicht behaupten.
Ich verwahre mich auch dagegen, dass Sie, wie es auch heute wieder geschehen ist, behaupten, die CSU-Fraktion habe die Behauptung des Zeugen Podiuk als unglaubwürdig dargestellt. Das stimmt nicht. Auch der Vorsitzende hat heute noch einmal ganz dezidiert und ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dem nicht so ist. Die Aussagen des Zeugen Podiuk wurden gewertet. Diese Wertung fällt in den Schlussfolgerungen wohl unterschiedlich aus. Es ist sicherlich auch Wesen eines Untersuchungsausschusses, dass man in der einen oder anderen Schlussfolgerung zu einem anderen Ergebnis kommt. Aber wenn Ihnen diese Folgerungen nicht passen, dann ist das Ihr Problem. Ich gestehe Ihnen das zu, aber das rechtfertigt nicht, öffentlich zu behaupten, die CSU habe den Zeugen Podiuk als unglaubwürdig hingestellt, zumal es im Bericht und auch heute noch einmal richtig dargestellt wurde.
Lassen Sie mich abschließend noch ein Wort zu den diversen Stellungnahmen des Landtagsamtes sagen.
In Ihrem Minderheitenbericht fi ndet sich die Aussage: Es wurde hier ein Gefälligkeitsgutachten erstellt. Ich sage Ihnen eines: Ich halte diese Aussage für eine Unverschämtheit.
Nur weil eine Stellungnahme nicht Ihren Erwartungen entspricht, einen Mitarbeiter in dieser Art und Weise zu verunglimpfen, ist unerhört, bedenkt man, dass diese Person jetzt Bayerischer Datenschutzbeauftragter ist.
Auf der anderen Seite ist es natürlich so: Wenn vom Landtagsamt zu anderen Rechtsfragen Stellungnahmen gekommen sind, die Ihnen im Ergebnis passen – es wurden mehrere Stellungnahmen eingeholt –, dann ist es natürlich in Ordnung, dann sind sie verwertbar und passen in Ihr Schema.
Sie drehen alles so hin – das hat sich heute einmal mehr bei Ihren Ausführungen gezeigt –, dass es in Ihre vorgefasste Meinung passt. Wenn es Ihnen dann einmal nicht gelingt, inhaltlich oder sachlich dagegen vorzugehen, scheuen Sie nicht einmal davor zurück, Mitarbeiter des Landtagsamtes persönlich zu verunglimpfen.
Ich hätte eigentlich erwartet, dass Sie sich heute zumindest bei Herrn Dr. Betzl entschuldigen. Dass Sie diesen Anstand und diese Größe nicht gezeigt haben, enttäuscht mich. Aber es spricht für Ihre politische Arbeitsweise.
Festzustellen ist deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass bei der Arbeit des Untersuchungsausschusses keinerlei Behinderungen im Bereich der Aufklärung vorgelegen haben. Tatsache ist, dass das Ergebnis der Zeugeneinvernahmen der Opposition nicht gefällt und dass deshalb andere, in der Regel die CSU oder das Landtagsamt, dafür verantwortlich gemacht werden.
Ihr gesamtes Auftreten zeigt, dass für Sie die tatsächliche Aufklärung nicht interessant war,
sondern dass Sie lediglich ein medienwirksames Spektakel inszenieren wollten. Aber selbst die Medien zeigen kein Interesse mehr an diesem Untersuchungsausschuss.
Abschließend darf ich mich an dieser Stelle ganz herzlich beim Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses, beim Kollegen Engelbert Kupka, bedanken, der mit Weitsicht, Souveränität und auch mit viel Geduld diesen Ausschuss geleitet und damit dazu beigetragen hat, dass eventuell auftretende Spannungen, die sicherlich nicht zu verhindern sind und zum Wesen eines Untersuchungsausschusses gehören, möglichst schnell wieder abgebaut wurden.
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, man kann es an die Opposition in diesem Hause gerichtet nicht oft genug sagen: Dieser vorgelegte Haushaltsentwurf ist nachhaltig. Betrachtet man die Fachstimmen außerhalb Bayerns, so wird einem das immer wieder bestätigt. Die einzigen, die das immer noch nicht verstehen, sind die Politiker der SPD und der GRÜNEN in Bayern. Ich halte Ihnen aber zugute: Sie sind bei den Finanzen keine Fachpolitiker. Deshalb dauert es bei Ihnen wahrscheinlich etwas länger.
Dieser ausgeglichene Haushalt zeigt allerdings auch, dass es trotzdem möglich ist, die notwendigen Aufgaben und Investitionen, vor allem beim Staatsstraßenbau, zu erfüllen. Ich verweise hier vor allem auf die 64,5 Millionen bzw. 64 Millionen für den Aus- und Umbau der Straßen, wobei es gelungen ist, ein neues Investitionsprogramm in der Größenordnung von 20 Millionen für den Straßenbau aufzulegen, um die Bürger in die Lage zu versetzen, die Mobilität, die von ihnen gefordert wird, zu erbringen. Für die Bestandserhaltung der Straßen werden pro Jahr 70 Millionen aufgelegt. Auch das entspricht einem Beschluss des Bayerischen Landtags. Auch für die Planung und Bauleitung stehen 25,5 Millionen pro Jahr zur Verfügung. Berücksichtigt man dann noch, dass im Rahmen des Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes
GVFG – eine Erhöhung der Förderung um 5 % ebenfalls in diesem Haus beschlossen wurde, so wird daraus eindeutig ersichtlich, dass wir von unseren Bürgern nicht nur Mobilität fordern, sondern auch die Grundlagen dafür legen, um die Mobilität zu gewährleisten.
Wenn ich schon beim GVFG bin, so muss ich mich kurz den GRÜNEN zuwenden, die sich immer als Hüter der Kommunen darstellen wollen: Wir haben bei den Mitteln für das GVFG eine Erhöhung um 5 % beantragt. Was machen die GRÜNEN? Die GRÜNEN sagen: Wir brauchen die Erhöhung um 5 % nicht. Wir lehnen diese ab. Wir weiten vielmehr die Fördertatbestände aus. – Das hätte zur Folge, dass die Kommunen unter dem Strich weniger bekämen, als sie vor dem Hintergrund der bestehenden Förderung bekommen.
Im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes – FAG –, über welches noch diskutiert wird, wird gefordert, aus dem Kommunalanteil an der Kfz-Steuer 60 Millionen zu entnehmen, um auf diese Weise weniger Ortsumfahrungen zu finanzieren. Jetzt fordern Sie mehr Geld für
die Staatsstraßen. Sie müssen sich überlegen, was Sie wollen. Komplett unverständlich wird es, wenn man die Beschlüsse des GRÜNEN-Bundesparteitages zu einer City-Maut in diese Überlegungen einbezieht. Nach diesen Beschlüssen sieht es so aus: Wir wollen eine City-Maut, die die Autos aus den Städten heraushält, wir wollen weniger Ortsumfahrungen, also die Autos rein in die Städte. – Sie sollten sich überlegen, was Sie wollen. Auf diese Art und Weise werden Sie sicherlich keine Politik für unsere Bürgerinnen und Bürger machen können.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Stahl, der Gesetzentwurf ist überfl üssig.
Er hat mit dem ursprünglichen Sinn und Zweck der früheren Parlamentarischen Kontrollkommission und dem heutigen Parlamentarischem Kontrollgremium überhaupt nichts zu tun. Sie hätten sich nicht überlegen sollen, ob Sie diesen Gesetzentwurf erweitern – nein, Sie hätten sich überlegen und dann intern beschließen sollen, Ihren Gesetzentwurf zurückzunehmen.
Ihre Ausführungen zum Gesetzentwurf haben mit diesem nur sehr wenig zu tun gehabt, sondern haben vielmehr
deutlich gemacht, woran Sie interessiert sind. Meiner Meinung nach fehlt Ihnen das grundlegende Verständnis dafür, welche Aufgabe dieses Parlamentarische Kontrollgremium überhaupt hat. Sie müssen sich vor Augen halten: Dieses Gremium dient ausschließlich der Kontrolle der Staatsregierung hinsichtlich Aufgaben des Landesamtes für Verfassungsschutz. Das Parlamentarische Kontrollgremium dient nicht dazu, sich über irgendwelche Vorgänge bei der Polizei, Vorgänge über bereits aufgedeckte Straftaten, so wie Sie es in Ihrem Antrag fordern, berichten zu lassen. Dafür sind die Fachausschüsse im Landtag zuständig. Ich meine, diese Trennung sollte man aufrechterhalten. Diese Trennung werden wir weiter verfolgen. Genau diesen Unterschied sollten Sie bitte auch künftig beachten.
Das ergibt sich auch aus der Historie, aus der Entstehungsgeschichte der – so wurde sie früher genannt – Parlamentarische Kontrollkommission. Auch damals ging es ausschließlich um die Kontrolle der Staatsregierung hinsichtlich der Tätigkeit des Verfassungsschutzes. Daran hat sich nichts geändert, auch wenn Sie das mit Blick auf die Änderung des Grundgesetzes, vor allem des Artikel 13 Absatz 6, zwischen den Zeilen immer wieder anmerken. Diese Änderungen wurden in Bayern in Landesrecht umgesetzt, eine Berichtspfl icht wurde festgelegt, und es wurde festgelegt, dass diese Berichte im Parlamentarischen Kontrollgremium gegeben werden sollen. Die Kontrolle der Staatsregierung, so wie sie auch im Grundgesetz vorgesehen ist, wird in diesem Gremium ausgeübt. Hier werden alle Maßnahmen zur Informationserhebung mit technischen Mitteln durch Justiz, Polizei und Verfassungsschutz gemeldet.
Hier liegt Ihr zweiter Denkfehler. Es geht um die Maßnahmen, die durchgeführt werden, nicht um die Taten, die durch diese Maßnahmen aufgedeckt werden. Genau diese feine Trennung hätten Sie in Ihrem Gesetzentwurf beachten müssen. Sie sollten sie beachten, wenn Sie künftig Anträge stellen. Dass Sie das nicht beachten wollen, haben Ihre Ausführungen an diesem Pult gezeigt. Sie haben zunächst eineinhalb Minuten zu diesem Gesetzentwurf Stellung genommen und danach über Vorfälle in der Vergangenheit gesprochen. Herr Kollege Ettengruber wird dazu sicher noch einige Anmerkungen machen.
Wenn Sie nähere Informationen wollen, fragen Sie nach. Das Gesetz über das Parlamentarische Kontrollgremium gibt Ihnen die Möglichkeit, diese Fragen zu stellen. Ich stelle fest, dass Ihr Gesetzentwurf mit dem Sinn und Zweck dieses Gremiums nicht übereinstimmt. Deshalb lehnen wir ihn ab.
Lassen Sie mich zum Abschluss noch eines sagen: Sie rufen nach immer noch mehr Kontrolle der Sicherheitsbehörden, auch wenn Sie das an dieser Stelle abgestritten haben. Für mich kommt dabei klar zum Ausdruck, dass Sie ein tiefes Misstrauen gegenüber den Sicherheitsbehörden haben. Sie können in diesem Bereich nicht genug Kontrolle haben. Das haben unsere Sicherheitsbehörden nicht verdient. Sie arbeiten hervorragend und bewegen sich innerhalb ihrer Befugnisse. Deswegen sollte man ihnen ein solches Misstrauen, wie es immer wieder von
seiten der GRÜNEN geäußert wird, nicht entgegenbringen.
Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Nach der Begründung dieses doch sehr abenteuerlichen Antrags durch Frau Radermacher
möchte ich dem Hohen Haus noch einige Gründe und Argumente mehr liefern, damit es Ihnen leichter fällt, unserem Antrag auf Ablehnung nachzukommen.
Lassen Sie mich zunächst den zeitlichen und sachlichen Zusammenhang kurz darlegen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir schreiben das Jahr 2002. Im Jahr 2002 wird bekannt, dass ein Mitarbeiter der Sparkasse München angeblich irgendwelche Konten von Kunden dieser Bank ausgespäht hat.
Der mir vorliegende Pressebericht der „Süddeutschen Zeitung“ datiert von April 2002, Herr Kollege Pfaffmann. – Die Bank bestätigt nicht, dass irgendeine Ausforschung stattgefunden hat. Allerdings konstruiert man dann vonseiten der Opposition doch irgendeinen Zusammenhang, weil dieser Mitarbeiter, Herr Kupka, der angeblich der böse Bube gewesen ist, kurz danach die Bank verlässt – und zwar auf eigenen Wunsch; aber das macht ja nichts. Frau Radermacher sagt jetzt auch immer, Herr Kupka sei es gewesen, er habe ausgeforscht. Frau Radermacher, woher Sie das wissen, frage ich mich. Wenn Sie das schon wissen, müssten Sie Ihren Antrag zurücknehmen; denn dann wäre der Sachverhalt, den Sie nachweisen wollen, eigentlich schon Tatsache, und wir bräuchten den Antrag überhaupt nicht mehr.
Das ist die Situation im Jahr 2002 auf der einen Seite. Auf der anderen Seite haben wir die Münchner CSU, im Jahr 2002 ein Bezirksverband mit einem Bezirksvorsitzenden, über den es eigentlich keine Diskussion gibt. Es gibt keine Diskussion darüber, ob er abtritt, und es gibt
auch keine Nachfolgediskussion. Was vor allem wichtig ist: Zu diesem Zeitpunkt ist es überhaupt nicht im Gespräch, dass Kollegin Hohlmeier irgendeinen Vorsitz in diesem Bezirksverband übernimmt. – Das war die Situation im Jahre 2002.
Jetzt kommt das Jahr 2004 und damit dieses ominöse Gespräch.
Darauf komme ich schon noch, Frau Kollegin Radermacher. Warten Sie halt ein wenig. Seien Sie nicht immer so ungeduldig.
Ich vergesse nichts. Das wissen Sie doch.
Jetzt kommen das Jahr 2004 und die angebliche DossierAffäre mit dem Gespräch im Bürklein-Zimmer. Davor fand im Jahr 2003 das Gespräch mit Herrn Podiuk statt.
Frau Kollegin Radermacher, wenn Sie die Protokolle durchgelesen haben, müssten Sie wissen, dass Herr Podiuk der Äußerung Frau Hohlmeiers eigentlich gar kein Gewicht beimisst.
Er hat selbst gesagt, er habe dieses Gespräch im Jahr 2003 weit mehr als sehr fürsorglich empfunden, und er habe mehr den Eindruck gehabt, dass sich Frau Hohlmeier positiv um ihn kümmern möchte, als dass alles andere zuträfe, was Sie hier unter Umständen konstruieren.
Auch was diese Sitzung im Jahr 2004 angeht, gibt es überhaupt keine Hinweise darauf, dass diese Kontengeschichte irgendeine Rolle spielt. Aber Sie als Opposition konstruieren jetzt einen wirklich abenteuerlichen Zusammenhang. Weil auf der einen Seite ein Mitarbeiter einer Bank, dessen Schuld überhaupt nicht nachgewiesen ist, CSU-Mitglied ist und weil auf der anderen Seite irgendwann einmal von irgendwelchen Kontoständen die Rede war, wird hier konstruiert: Dieser Mitarbeiter hat die Konten ausgespäht, hat seine Informationen an Frau Hohlmeier weitergegeben, und Frau Hohlmeier hat diese Informationen verwendet. Ich muss Ihnen ehrlich sagen: Das ist wirklich sehr weit hergeholt.
Sie biegen sich hier einen Tatbestand zurecht, nur um über einen Skandal, auf den überhaupt nichts hinweist, in der Öffentlichkeit diskutieren zu können.
Politisch mag das aus Ihrer Sicht wünschenswert sein, aber mit gesundem Menschenverstand hat diese Konstruktion überhaupt nichts zu tun.
Sie stellen hier einen Zusammenhang dar, der völlig aus der Luft gegriffen ist und der – das ist eigentlich noch viel schlimmer für Ihren Antrag – von dem Zeugen Podiuk auch vollkommen widerlegt wird.
Herr Podiuk sagt selbst – ich habe schon darauf hingewiesen –, dass er im Jahr 2003 davon ausging, dass dieses Gespräch von Frau Hohlmeier mit ihm mehr fürsorglichen Charakter gehabt habe. In seiner Zeugenaussage hat er dies selbst bestätigt.
Ich weiß nicht, was es da zu lachen gibt, Herr Pfaffmann. Seit wann glauben Sie nicht, was Ihnen Ihr Kronzeuge im Ausschuss vorlegt? Er sagt selbst, dass er auch im Jahr 2004 damit überhaupt keinen Zusammenhang sah, und er will ihn auch nicht behaupten, und das, obwohl er in seiner Zeugenaussage wirklich sehr viel behauptet hat. Das muss man ganz klar sagen. Er sagt selbst, dass er sich im Bürklein-Zimmer nicht angesprochen fühlte, sondern dass das andere waren.
Ich muss sagen: Sie nehmen zur Begründung Ihres Antrags Ihren Kronzeugen, begründen damit aber die Ablehnung Ihres Antrags. Das ist sicherlich einmalig.
Wir werden diesen Antrag unter anderem auch deswegen ablehnen, weil unsere Fraktion das Ziel hat, sich im Ausschuss an die rechtsstaatlichen Vorgaben, die uns die Gesetze geben, zu halten. Sie wollen Ihre politischen Vorgaben erfüllen. Das werden wir in diesem Bereich nicht mitmachen. Dieser Antrag zeigt, dass es notwendig ist, dass wir in diesem Ausschuss auch weiterhin die Einhaltung dieser Grundsätze überprüfen. – Noch einmal: Wir werden den Antrag ablehnen.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, wir sind uns darin einig, dass das Thema „DNA-Analyse“ keine neue Erfindung seit dem Mordfall Moshammer ist. DNA-Analysen gab es, wie wir sicher alle wissen, bereits in der Vergangenheit. Ich darf hier nur an den Fall des Passauer Briefbomben-Attentäters erinnern, bei dem allein die Ankündigung, dass eine derartige Analyse stattfinden werde, Wirkung zeigte – allerdings eine Wirkung, die in dieser Form sicherlich nicht beabsichtigt war; ich denke, darin sind wir uns einig.
Festzuhalten ist, dass Bayern bei der Aufklärung derartiger Fälle mittels DNA-Analyse einen erheblichen Beitrag leistet. Von den rund 380 000 bundesweit erfassten Datensätzen stammen mehr als 73 000, also mehr als ein Fünftel, aus Bayern. Auch auf diesem Gebiet nimmt Bayern unter den Ländern eine Spitzenstellung ein. Auch dies ist ein Beitrag dafür, dass wir in Bayern in punkto innerer Sicherheit auch künftig eine Spitzenstellung innehaben werden. Damit es weiterhin so bleibt, ist es notwendig, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass in diese Datei mehr Straftäter aufgenommen werden können.
Die bayerische Polizei hat in der Vergangenheit über 2600 so genannte Treffer zu verzeichnen gehabt. Dabei konnte man auch feststellen: Je mehr Datensätze vorhanden sind, desto höher ist die Trefferzahl. Das ist auch logisch. Deshalb ist es auch notwendig, der Polizei dieses Instrumentarium an die Hand zu geben.
Ich glaube nicht, dass man, wie immer wieder befürchtet wird, von einem gläsernen Menschen sprechen kann, wenn er in dieser Datei aufgenommen ist. Heute wurde schon mehrfach darauf hingewiesen: Sowohl die Untersuchungsmethode als auch der untersuchte, nicht codierende Bereich der DNA, der ausschließlich untersucht wird, geben keine Erbinformationen preis, und auch die Methode ist nicht dazu geeignet, diese Informationen überhaupt zu ermitteln. Ich darf an das anschließen, was Frau Staatsministerin Merk vorhin gesagt hat: Es bedarf einer kriminellen Zusammenarbeit mehrerer Stellen, damit diese Daten überhaupt ermittelt und veröffentlicht werden können.
Ich glaube, unsere Ermittler haben in der Vergangenheit ganz hervorragend gezeigt, dass sie in der Lage sind, mit den Daten, die sie aus dem bisher unbestrittenen Fingerabdruck, aber auch aus anderen erkennungsdienstlichen Merkmalen erhalten, sorgfältig umzugehen. Deshalb ist es auch gerechtfertigt, unseren Ermittlern dieses Instrumentarium im größeren Umfang an die Hand zu geben.
Es kann nicht sein, dass die Technik immer weiter fortschreitet, dass sich unsere Straftäter immer technisierterer Methoden bedienen, während die Polizei und die Ermittlungsbehörden in diesem Bereich auf der Stelle stehen. Effektiver Schutz vor Verbrechen macht es deshalb notwendig, die Sicherheitsbehörden in diesem Bereich auch effektiv auszugestalten. Herr Kollege Maget, Sie sagen richtig, dass wir eine hohe Aufklärungsquote haben.
Das kann aber sicherlich nicht heißen, dass wir uns auf dieser hohen Aufklärungsquote ausruhen können. Unser Ziel muss sein, in diesem Bereich noch besser zu werden und einen noch effektiveren Schutz für unsere Bevölkerung zu gewährleisten.
Die CSU-Fraktion hier im Hause wird sich deshalb dafür einsetzen, dass unsere Ermittlungsbehörden dieses überaus wichtige Instrument noch effektiver anwenden können. Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, ich darf Sie bitten: Geben Sie Ihre ideologischen Barrieren und Ihre Verblendung auf und unterstützen Sie uns im Interesse der Sicherheit der Bürger, damit unsere Sicherheitsbehörden die DNA-Analyse verstärkt anwenden können.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, nach dieser vorweihnachtlichen Märchenstunde der Frau Kollegin Schmitt-Bussinger
ist es sicherlich notwendig, dass wir wieder auf den Boden der Tatsachen zurückkehren und uns intensiv mit den Einzelheiten des Einzelplans 03 B dieses Haushalts beschäftigen.
Leider ist der Einzelplan 03 B auch beeinflusst von der schlechten Einnahmesituation, unter der wir aufgrund der schlechten Politik in Berlin leiden.
Ich denke, darin sind wir uns alle in diesem Haus einig, und darüber wurde auch schon öfter diskutiert.
Allerdings – und das ist der große Unterschied – beschreiten wir einen anderen Weg, als es in Berlin der Fall ist. Wir wollen nicht den Weg in die Schulden gehen, sondern wir wollen aus den Schulden herausgehen. Dass die Opposition in Bayern diesen Weg nicht mitgehen will, ist bedauerlich, und es ist auch verantwortungslos gegenüber künftigen Generationen.
Anstatt diesen Kurs mitzutragen und mit uns zu versuchen, einen Weg zu finden, machen Sie immer noch mehr Schulden. Sie fordern noch weitere Ausgabensteigerungen, ohne zu sagen, woher Sie das Geld nehmen wollen.
Allein in diesem Einzelplan 03 B haben Sie Mehrforderungen von rund 93 Millionen Euro gestellt, ohne zu sagen, wie Sie das finanzieren wollen. Diesen Weg werden wir nicht gehen. Wir wollen künftigen Generationen diese Lasten nicht aufbürden. Wir wollen ihnen auch künftig Gestaltungsspielräume lassen, was allerdings nicht möglich ist, wenn man Ihren Anträgen zu diesem Haushalt, aber auch zu anderen Haushalten zustimmen würde.
Kolleginnen und Kollegen, positiv wirkt sich, was die Ausgabensituation betrifft, aus, dass die Hartz-IV-Gesetze im nächsten Jahr in Kraft treten. Die Übernahme der Ausgaben für das Wohngeld durch die Bundesagentur für Arbeit hat im Einzelplan 03 B zur Folge, dass auch der Freistaat seine entsprechenden Ausgaben um insgesamt 230 Millionen Euro auf nunmehr 130 Millionen Euro in den Jahren 2005 und 2006 zurückführen kann.
Das kann allerdings nicht dazu führen, wie es von der Opposition im Haushaltsausschuss immer wieder gefordert wurde – wie ich dem Protokoll entnehme –, dass wir den eingeschlagenen Konsolidierungskurs aufgeben. Zum einen ist die Entwicklung der Hartz-IV-Gesetze in Zukunft überhaupt noch nicht absehbar; es bestehen hier noch erhebliche Unsicherheiten, und zum andern trägt Hartz IV natürlich auch dazu bei, dass die Haushalte der Länder entlastet werden. Ich halte es für angebracht und vernünftig, dass wir diese Entlastung für unseren Haushalt in der Form, wie es nunmehr geschieht, verwenden.
Positiv ist sicherlich hervorzuheben, dass die Landesmittel bei der Wohnraumförderung um 10 Millionen Euro auf nunmehr 155 Millionen Euro ansteigen. Herr Staatsminister Beckstein hat in seiner Haushaltsrede bereits ausgeführt, wie sich diese Steigerung zusammensetzt. Ich denke, darauf können wir wirklich stolz sein.
Da haben Sie Recht, Kollege Wörner. Ich freue mich, dass Sie da mit uns übereinstimmen.
Herauszuheben ist einerseits, dass wir mit dem Betrag von 155 Millionen Euro im Jahr neben Nordrhein-Westfalen das meiste Geld in diesem Bereich zur Verfügung stellen und dass wir damit natürlich auch dazu beitragen, dass die Investitionsquote unseres Gesamthaushalts noch als sehr gut zu bezeichnen ist. Auf der anderen Seite hilft das mit, auch finanzschwächeren Familien die Möglichkeit zu geben, Eigentum zu erwerben. Die Bundesregierung versucht hingegen, die Eigenheimzulage abzuschaffen. Damit wird letzten Endes den Leuten, die auf diese Förderung angewiesen sind, die Unterstützung versagt.
Bemerkenswert ist im Einzelplan 03 vor allem auch, dass sowohl bei den Hochbaumaßnahmen als auch bei der Bewilligung von Studentenwohnraumbau der Haushaltsansatz von 2004 beibehalten werden konnte. Der Bau von Studentenwohnraum hat für uns oberste Priorität. Wir stellen mit 15,3 Millionen Euro mehr Geld zur Verfügung als jedes andere Bundesland. Wir investieren damit in unsere Zukunft. Wir investieren vor allem in die Zukunft unserer Jugend. Mit diesen Beträgen setzen wir ein Zeichen für die jungen Menschen im Lande, dass in Bayern die Bildung auch weiterhin einen hohen Stellenwert hat; denn hierdurch wird für die Studenten preisgünstiger Wohnraum zur Verfügung gestellt. Wenn man weiß, dass die Miete in der Regel der größte Ausgabenanteil der Studenten ist, erkennt man, dass hierdurch ein Beitrag dazu geleistet wird, dass sich auch Jugendliche aus finanzschwachen Familien ein Studium leisten können.