Florian Ritter
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Last Statements
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte eine An
Sie wollen die Menschen verunsichern, obwohl das Verfassungsgericht Regeln erstellt hat. Ich erinnere an das Volkszählungsurteil von 1983 und an das Urteil zur Videoüberwachung und zum Kennzeichen-Scanning. Wer auf die Ausübung seiner Grundrechte verzichtet – so das Verfassungsgericht –, weil er Angst haben muss, registriert, aufgezeichnet oder irgendwie sonst wahrgenommen zu werden, wird in seinen elementaren Selbstbestimmungsrechten beschränkt. Gesetze, die Verhaltensweisen derart beeinflussen, sind verfassungswidrig. Für uns heißt das im Klartext: Wenn sich Bürger und Bürgerinnen nicht mehr trauen, eine Versammlung zu organisieren oder zu einer Demonstration zu gehen, weil sie dadurch persönliche Nachteile befürchten – ich verweise ausdrücklich auf die Regelungen zu den Übersichtsaufnahmen, die Sie marginal überarbeitet haben, aber die aufgrund der Ausführungen des Datenschutzbeauftragten aus unserer Sicht immer noch zu kritisieren sind –, stimmt mit der gesetzlichen Grundlage etwas nicht.
Genau das stimmt beim Versammlungsgesetz nicht. Sie schüchtern die Leute ein und Sie werden erleben, dass sich viele diese Verantwortung nicht mehr zu übernehmen trauen.
Wir Bürgerinnen und Bürger, meine Herren und Damen, kennen die sicherheitsbehördliche Praxis. Deshalb haben wir kein Vertrauen in einen Staat, der vorgibt, für uns alle zu unserem Besten zu handeln. Der Staat hat von uns freien Bürgerinnen und Bürgern als Verwaltungseinheit Aufgaben und Befugnisse erhalten. In dieser Rolle hat er auch ein von Regeln begrenztes Gewaltmonopol
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Die vorliegenden Gesetzentwürfe und Änderungsanträge behandeln eine ganze Reihe von Themen. Bei einem Teil dieser Themen, die wir heute diskutieren und abschließend beraten werden, kann man das, was wir machen, mittlerweile tatsächlich als eine Art Retouren-Management bezeichnen. Im Bayerischen Landtag werden nämlich systematisch Gesetze beschlossen, die den Grundsätzen der Verfassung nicht Genüge tun, vom Bundesverfassungsgericht einkassiert worden sind und dann selbstverständlich wieder bei uns auf dem Tisch des Hauses landen und nachgebessert werden müssen. Meines Erachtens stellt sich schon die Frage: Können Sie das nicht? Überblicken Sie als Mehrheitsfraktion tatsächlich nicht die Grundzüge, die die Verfassung hier zur Beschneidung von Freiheitsrechten vorgibt oder festmacht, oder steckt tatsächlich ein System dahinter?
Steckt ein System dahinter, indem man versucht, Gesetze möglichst ausufernd zu beschließen und sich hinterher beim Bundesverfassungsgericht die Regeln zu holen, um dann das Gesetz mit dem Bundesverfassungsgerichtsurteil im Rücken am Rand des verfassungsrechtlich Möglichen zurechtzimmern zu können?
Tatsache ist, dass CSU und Staatsregierung trotz unserer Warnungen und Hinweise bei der Änderung des Polizeiaufgabengesetzes die Kennzeichenüberwachung in der augenblicklich vorliegenden Form in das Gesetz mit hinein genommen haben. Was hat man uns nicht alles verkündet. Man hat gesagt, diese Kennzeichenüberwachung helfe gegen Terroristen, gegen Mafiabanden und gegen organisierte Kriminalität. Gegen all diese Formen soll es ein schlagkräftiges Mittel sein. Wenn man sich die
ich die B 15 neu im Blick; wir haben auch die B 388 a und viele andere mehr im Blick. Es gibt noch eine ganze Menge zu tun.
Herr Kollege Magerl, eines will ich Ihnen noch sagen: Der Bereich Hof, lieber Kollege König, ist natürlich mit einer etwas höheren Arbeitslosigkeit belastet als beispielsweise der Großraum München oder der Landkreis Freising. Dass inzwischen aber auch der Landkreis Hof eine so niedrige Arbeitslosenquote hat, dass sich drei Viertel aller deutschen Landkreise die Finger danach schlecken würden, ist auch Realität, meine Damen und Herren. Dass es im Landkreis Hof drei Autobahnen gibt, ist mit Sicherheit kein Beweis dagegen, dass es sinnvoll ist, Autobahnen zu bauen. Wenn es nämlich keine vernünftige Verkehrserschließung gäbe, würden sich die Hofer wesentlich schwerer tun, neue Arbeitsplätze anzusiedeln. Dort, wo wir nach wie vor wirtschaftliche Dynamik haben, ruft die Industrie dringend nach dem Ausbau der Verkehrswege. Das gilt zum Beispiel auch für das Chemiedreieck. Dort will man sowohl, dass endlich die A 94 ausgebaut wird, als auch, dass die Bundesbahnstrecke München – Mühldorf – Freilassing ausgebaut wird. Natürlich brauchen wir sowohl das eine als auch das andere. Für beides sind aber zu wenig Mittel im Bundeshaushalt vorhanden. Deshalb müssen wir uns gemeinsam für beides einsetzen: Mehr Geld für die Bahn, aber auch mehr Geld für die Bundesautobahn und die Bundesfernstraßen. Das ist unser Anliegen, und dafür werden jedenfalls wir, die CSU-Fraktion und die Bayerische Staatsregierung, weiterhin kämpfen.
Das Bundesverfassungsgericht entscheidet nur über Fragen, die im Wege einer Klage vor das Gericht gebracht werden. Gehen Sie davon aus, dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bei einer Klage gegen die bayerischen Gesetze anders ausgegangen wäre?
Ich gehe noch kurz auf die Befristung ein. Die Gesetzentwürfe werden damit begründet, dass es eine veränderte Sicherheitslage gebe. Wenn sich die Sicherheitslage in die eine Richtung verändert, kann sie sich selbstverständlich auch in die andere Richtung verändern. Da die Eingriffe in die Freiheitsrechte sehr schwerwiegend sind, müssen sie wieder rückgängig gemacht werden, wenn sich die Sicherheitslage zum Positiven verändert. Nur, Herr Kollege Dr. Weiß, die zwei Jahre Wartezeit zum Gesetz zur Rasterfahndung lassen nicht unbedingt darauf schließen, dass Sie selbst auf die Möglichkeit kommen. Die Befristung würde die Möglichkeit schaffen, dass man sich im Parlament ein halbes Jahr vor Ablauf noch einmal beraten kann. Das ist der eigentliche Grund für die Befristung.
Ich bleibe dabei, dass Sie Vertuschungslyrik schreiben. Wie soll ich einen Satz verstehen, der heißt: „Die bestehende Befugnis zur Rasterfahndung ist nach diesem Beschluss zwar im Grundsatz verfassungsgemäß.“ Was heißt das? Ist er ein bisschen verfassungsgemäß, nur ein Satz vielleicht nicht ganz verfassungsgemäß? Was bedeutet das? – Entweder ist das Gesetz in Ordnung, oder es ist nicht in Ordnung. Dass Ihre Ansicht der Dinge in 22 Gerichtsurteilen vor den Verfassungsgerichten Schiffbruch erlitten hat, ist nicht mein Problem.
Herr Minister, ich möchte zum einen auf Ihr Beispiel, auf den Vorsitzenden der GdP, eingehen. Selbstverständlich gibt es in der SPD zu denselben Fragen immer wieder unterschiedliche Positionen. Das will ich überhaupt nicht bestreiten. Was uns aber tatsächlich von der CSU unterscheidet, ist, dass wir in der SPD unterschiedliche Positionen, wenn wir solche haben, immer gemeinsam verfassungsgemäß ausgestalten wollen. Darauf möchte ich nochmals hinweisen.
Ansonsten muss man es sicherlich ertragen können, dass sich in einem Parlament auch Nichtjuristen zu Gesetzen äußern. In dem Fall tue ich es tatsächlich auch. Sie können sich vorstellen, dass ich mich vor der Bewertung, was ich jetzt für verfassungsgemäß halte oder nicht, mit der Materie intensiv beschäftigt habe. Ich bin kein Jurist, aber Fachmann bei technischen Aspekten; ich spreche von der Online-Durchsuchung. Man muss schlicht und ergreifend feststellen, dass sämtliche technischen Fachleute die Online-Durchsuchung als äußerst riskant bis zu technisch wertlos bewerten. Ich habe auch dargestellt, warum. Es gibt diverse Möglichkeiten, sich gegen diese Zugriffe zu schützen. Ich habe darauf hingewiesen, dass es auch in Bayern Firmen gibt – und ich hoffe, dass es mehr werden –, die sich mit der Absicherung von Computern beschäftigen. Diese Produkte kann auch ein Privatmann kaufen, auf seinem Rechner installieren und sich damit gegen einen Zugriff von Polizei und Ordnungsbehörden schützen. Wie Sie hier die Online-Durchsuchung als Allheilmittel gegen die organisierte Kriminalität usw. darstellen, ist mehr oder weniger an den Haaren herbeigezogen.
Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Mein Zettel ist in dem Punkt ähnlich schmal wie der Ihre. Sie haben recht, das ist eine Anpassung an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Wohnraumüberwachung. Man muss aber ehrlich sagen: Da gehört ein dickes „Endlich“ dahinter, weil dieses Urteil schon verhältnismäßig alt ist. Kaum gehen ein paar Jahre ins Land, schon macht sich die Staatsregierung daran, das Verfassungsschutzgesetz wieder auf den Boden der Verfassung zu bringen. Das hat eindeutig viel zu lange gedauert. Das muss man in der Diskussion schon herausstellen.
Nach unserer Meinung enthält der Gesetzentwurf wieder verfassungsrechtlich bedenkliche Punkte. Zum einen ist das der hier genannte Straftatenkatalog, und zum anderen ist das der Schutz des Kernbereichs der Privatsphäre. Der Schutz dieses Kernbereichs ist durch die automatischen Aufzeichnungsmöglichkeiten, die durch
Mit der Annahme des Gesetzentwurfes in der soeben beschlossenen Fassung haben die Änderungsanträge auf den Drucksachen 15/10345 und 15/10522 ihre Erledigung gefunden.
Ich gebe das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Dringlichkeitsantrag 15/10981 der Abgeordneten Bause, Dr. Dürr, Scharfenberg u. a. u. Frakt. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, betreffend „Lehrerzuteilung für ein- und zweizügige Grund- und Hauptschulen“, bekannt: Mit Ja haben 42, mit Nein 73 Abgeordnete gestimmt; Stimmenthaltungen: 4. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 auf:
hierzu:
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Im Ältestenrat wurden zehn Minuten vereinbart. Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Weiß.
Sehr geehrter Herr Staatsminister! In der Praxis haben nicht nur die Ordnungsbehörden und die Polizei mit dem Versammlungsrecht zu tun, sondern natürlich auch diejenigen, welche die Versammlungen durchführen. Meine erste Frage an Sie: Sie haben in der Verbändeanhörung vorab nur die Ordnungsbehörden angehört. Warum haben Sie im Vorfeld nicht die Verbände angehört, die in Bayern in größerem Maße vom Demonstrations- und Versammlungsrecht Gebrauch machen, wie den DGB und den Bund Naturschutz?
Zum Zweiten haben Sie in der Ersten Lesung hier gesagt, dass die Staatsregierung mit den Verbänden diskutieren wird. Da frage ich Sie: In welcher Form ist das über den DGB hinaus bereits geschehen?
Herr Innenminister, bei der Verhandlung im federführenden Ausschuss hat der Berichterstatter der CSU gesagt, bei den Einschränkungen durch den Gesetzentwurf werde das verfassungsrechtlich Mögliche voll ausgeschöpft. Mich würde es interessieren, wie Sie zu dieser Aussage stehen.
Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Bei dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ging es nicht um eine nötige Neuregelung von Überwachungen, die in U-Bahnen stattfi nden – da gibt es tatsächlich eine bestehende Regelung, auf die man in dem Fall zurückgreifen kann –, sondern es wurde auf einen spezifi schen Fall rekurriert, nämlich auf die Überwachung im öffentlichen Raum, und darauf ist auch dieser Gesetzentwurf mit Sicherheit ausgerichtet.
Nun kann man einen Gesetzentwurf – wenn man denn sagt, man brauche zusätzliche Überwachungsmöglichkeiten im öffentlichen Raum – so oder so gestalten. Jetzt sage ich Ihnen einmal, wie man es auch gestalten kann. Eine Antwort darauf geben nämlich die bayerischen Bürgerinnen und Bürger, die an dem Bürgergutachten mitgearbeitet haben, das gestern unter großem Pomp, mit viel Beifall der CSU und der Behauptung, hier würde die gesamte Politik der CSU Bestätigung fi nden, vorgestellt worden ist. Wie sehen die das? Die Bürgerinnen und Bürger, die an diesem Bürgergutachten mitgearbeitet haben, sagen nämlich: Überwachung soll nur da stattfi nden, wo ein konkreter Verdacht vorliegt,
wo eine konkrete Gefahr vorliegt, und es soll keine fl ächendeckende Überwachung stattfi nden.
Dieses Bürgergutachten und diese Aussagen der Bürgerinnen und Bürger, die sie da getroffen haben, sind letztendlich nichts anderes als eine wirklich schallende Ohrfeige für die CSU und für die Staatsregierung, wie die immer mit dem Datenschutz umgehen.
Sie legen hier einen Gesetzentwurf vor, der Videoüberwachung in Bayern fl ächendeckend und ohne konkreten Verdacht ermöglicht. Es ist erstens keine zeitliche und keine räumliche Begrenzung der Maßnahmen vorgesehen. Zweitens: Die nötigen Gründe für eine Überwachung sind so weitgefasst, dass letztendlich eine Überwachung ohne Anlass durchgeführt werden kann.
Löschungsvorschriften sind in diesem Gesetzentwurf zwar vorhanden. Allerdings heißt es da auch, dass natürlich zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen weiter gespeichert werden kann. Welcher Art diese Rechtsansprüche sein müssen, wo es da Beschränkungen gibt, ist nicht ausgeführt. Ebenfalls ist nicht ausgeführt, wann denn diese Daten, die länger gespeichert bleiben sollen, dann tatsächlich zur Löschung kommen sollen.
ment tatsächlich braucht neben den bereits existierenden Überwachungsmöglichkeiten durch die Polizei.
Dieser Mühsal verweigern Sie sich, aus welchen Gründen auch immer. Aber so schnell, wie Sie, gleichsam im Schweinsgalopp, immer wieder neue Forderungen aufstellen, so schnell trocknet keine Tinte unter einem Verfassungsgerichtsurteil, weshalb Sie die Geschichte vielleicht doch einmal so angehen sollten, dass Sie einzelne Gesetze evaluieren.
Wir halten es für überfällig, noch mal zu überlegen, ob man einzelne Gesetze braucht. Ich möchte Ihnen das am Beispiel der Videoüberwachung deutlich machen. Das wäre ein guter Anlass, über Sinn und Zweck nachzudenken. In Großbritannien – das ist ein wunderbares Beispiel – gibt es mittlerweile 4,2 Millionen staatliche und privatwirtschaftlich betriebene Videokameras. Alle 4,8 Minuten wird eine Bürgerin/ein Bürger erfasst. 8000 Geräte können bereits Kfz-Kennzeichen lesen. Allein in Liverpool sind das 240 neue Kameras mit einem hundert Kilometer langen Glasfaserkabel.
Wir wollen jetzt einmal nicht diskutieren, wer diesen Datensalat anschauen geschweige denn auswerten soll. Aber ich frage mich natürlich schon: Wollen Sie auch nach dem Beispiel Großbritanniens zu einem Netz von zentralen Kontrollzentren kommen, weiteren Überwachungssystemen, und wollen wir zusätzliche Kameras? Hierfür ist ebenfalls in Großbritannien ein schönes Beispiel zu fi nden. Trotz 1000 Kameras in London zusätzlich ist die Verbrechensquote in London immer noch viermal so hoch wie in New York.
Mittlerweile gibt es in Großbritannien mehrere Studien über die Wirksamkeit der offenen Videoüberwachung – und wir gehen ja hier von einer offenen Videoüberwachung aus, wir sind ja nicht bei Ihren noch viel unsäglicheren Vorstellungen der heimlichen Installierung von Trojanern in Online-Durchsuchungsangelegenheiten. Das Ergebnis – das müssen Sie einfach mal zur Kenntnis nehmen, aber ich sehe in eine Reihe unbeteiligter Gesichter, Sie wollen das nicht zur Kenntnis nehmen – dieser Studie ist: Es gibt weder einen Rückgang der Kriminalität noch – das halte ich auch für sehr wichtig – eine Zunahme des Sicherheitsgefühls der Menschen, im Gegenteil: Dort, wo Kameras installiert sind, nimmt die Akzeptanz der Videoüberwachung ab, weil die Menschen feststellen, dass die Kriminalität trotzdem nicht zurückgeht.
Also sollten wir vielleicht schon einmal überlegen – oder zumindest Sie, wir ja nicht –, ob Sie daraus Konsequenzen ziehen.
Aber ich bin sicher, Sie wollen keine wissenschaftlich fundierte Arbeit, Sie wollen die Debatten, die die konservative Politik so gerne führt. Sie möchten eine Scheinsicher
Ausgerechnet Herr Herrmann wird in der Zeitschrift „Politik und Kommunikation“ mit dem Satz zitiert: „Wir müssen stärker darauf achten, dass die Gesetze sauber ausgearbeitet sind.“
Lieber Herr Herrmann, was haben wir gelacht, vor allem beim Versammlungsgesetz.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird die Videobeobachtung und -aufzeichnung nicht beschränkt, sondern ausgeweitet. Sie entspricht aus unserer Sicht nicht den strengen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Art. 21 a Bayerisches Datenschutzgesetz enthält keine Beschränkung auf bestimmte öffentliche Stellen, im Gegenteil: Nach dem Anwendungszweck zu urteilen müssen wir feststellen, dass Sie beispielsweise auch Beliehene oder alle diejenigen mit einer Videoüberwachung befrachten, wenn sie für öffentliche Stellen arbeiten. Es genügt unter Umständen schon die Ausübung des Hausrechts. Es gibt keine echte Einschränkung auf bestimmte Orte, da die Aufzählung in diesem Gesetzentwurf so umfassend ist, dass quasi kein Ort mehr unbeobachtet bleiben wird, wenn man es will. Genau das aber will das Bundesverfassungsgericht auch nicht.
Es gibt keine Beschränkung bei der Gefahr für hochwertige Rechtsgüter, wie Leib und Leben, sondern es ist schon bei Sachbeschädigung und Ordnungswidrigkeiten möglich, eine Videoüberwachung durchzuführen.
Es fehlt – und das ist uns auch besonders wichtig – an einer Abwägung zwischen dem staatlichen Ziel der Gefahrenvermeidung und der Bekämpfung von Straftaten sowie dem Grundrecht der Bürger auf informationelle Selbstbestimmung. Eine Videoüberwachung, die zu jeder Zeit und an jedem Ort stattfi nden darf, enthält eine solche Abwägung nicht.
Meine Herren und Damen, zu sauber ausgearbeiteten Gesetzen gehört nicht nur die Abwesenheit von Eselsohren an denselben, sondern gehört für uns auch, dass über die Konsequenzen nachgedacht wird, die ein solches Gesetz mit sich bringt, und dass nicht wieder nachgebessert werden muss.
Wir wissen mittlerweile, dass nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Februar 2007 eine Videoüberwachung im öffentlichen Raum eine gesetzliche Grundlage braucht, will sie legal sein – bisher war sie also illegal –, und wir wissen auch, dass die Videoüberwachung durch die Polizei schon gesetzlich geregelt ist und dort, wo es notwendig ist, auch stattfi nden kann, darf und soll. Aber weder im Beitrag zur Ersten Lesung noch in der Ausschussdebatte konnte ich auch nur ansatzweise feststellen, dass Sie, meine Herren und Damen von der CSU, ernsthaft und grundsätzlich überlegt hätten, ob es diese Videoüberwachung im öffentlichen Raum als Instru
keinen Anlass, Videoaufnahmen auszuwerten. Wenn der Tag vorübergegangen ist, ohne dass irgendetwas an der Tankstelle passiert ist, und ohne, dass einer ohne zu bezahlen davongefahren ist, wird dieser Tankstellenpächter die Videoaufnahmen in der Nacht löschen, und das hat sich für ihn erledigt. Wenn es am nächsten Tag aber tatsächlich vorkommt, dass einer davonfährt, ohne zu bezahlen, hat er den Vorteil, dass er auf den Videoaufnahmen das Kennzeichen nachsehen und den Kfz-Besitzer herausfi nden kann. Er kann die Polizei alarmieren und anzeigen, dass gerade einer ohne zu bezahlen davongefahren sei, der das Kennzeichen sowieso habe. Das ist der ganz konkrete Nutzen von der Videoüberwachung für den Tankstellenpächter.
Sie können das Problem natürlich völlig theoretisch betrachten und sagen, da würden über die Woche hinweg hunderte von Autos aufgenommen werden, die an der Tankstelle gehalten haben. Die Videos muss man gar nicht auswerten, weil jeder, der die Rechnung bezahlt hat, den Tankstellenpächter nicht interessiert.
Genauso ist es an vielen anderen Einrichtungen auch.
Die Landeshauptstadt München wertet die Videoaufnahmen von einer U-Bahnhaltestelle, an der in den letzten drei Tagen überhaupt nichts passiert ist, es keine Schlägerei, keinen Unfall, keinen Drogendeal und auch sonst nichts gegeben hat, weiter nicht aus, sondern wird sie spätestens zu dem gesetzlich festgelegten Zeitpunkt löschen.
Wir haben gerade bei den Vorfällen kurz vor Weihnachten und nach Weihnachten erlebt, wie wichtig es ist, dass es in der Münchner U-Bahn die segensreiche Einrichtung der Videoaufnahmen gibt. – Wohl gemerkt in einer Einrichtung der Landeshauptstadt München, deren Stadtrat, Frau Kollegin Stahl, mit seiner rotgrünen Mehrheit inzwischen unumstritten die Videoaufnahmen akzeptiert und sie auch von den GRÜNEN im Münchner Stadtrat nicht in Zweifel gezogen werden.
Meine Wahrnehmung ist folgende: Wenn nachts ein Fahrgast sich alleine am Bahnsteig befi ndet, wie das an außenstehenden U-Bahnstationen schon vorkommt, empfi ndet er es als Gewinn für seine Sicherheit, dass wenigstens diese Kameras aufgestellt sind und er weiß, dass in der Leitstelle der U-Bahnhof überwacht werden kann und festgestellt werden kann, wenn ein Schlägertrupp daherkäme.
Das ist ein Gewinn für die innere Sicherheit und das Sicherheitsgefühl der Menschen in unserem Land. Deshalb gehen Sie mit Ihrer Argumentation völlig an der Realität
heit garantieren, wissend, dass es die nicht gibt. Ähnlich handeln auch die Berliner Verkehrsbetriebe. Sie wissen zwar nach einem Bericht eines Forschungsinstituts, das sie extra gebeten haben, Daten zu erheben und auszuwerten über die Videoüberwachung in U-Bahnen, dass letztendlich eine Verbesserung der objektiven Sicherheit für die Fahrgäste nicht nachgewiesen werden konnte. Aber was soll’s? Man will etwas suggerieren. Man will so tun, als ob, und das ist Ihre Politik.
Ihr Gesetzentwurf wird den Anforderungen an eine freiheitliche Bürgergesellschaft nicht gerecht. Sie wollen die Überwachung perfektionieren, und dafür nehmen Sie auch die Missachtung von Spielregeln in Kauf.
Sehr geehrter Herr Minister, Sie machen es sich schon einfach. Sie sagen einfach, an öffentlichen Orten, an denen es möglich ist und an denen nach dem Polizeiaufgabengesetz die Videoüberwachung sinnvoll ist und eingesetzt werden darf, also an Orten, an denen konkrete Anhaltspunkte für bestimmte Gefahren vorliegen, ist die Überwachung richtig. Dem stimmen wir auch zu. Sie können aber daraus nicht folgern, dass dann die Videoüberwachung überall und an jedem Ort, der öffentlich zugänglich ist, sinnvoll ist. Dieser Haltung können wir uns nicht anschließen.
Entscheidend bei der Videoüberwachung sind tatsächlich die Anhaltspunkte für die Gefährdung. Wir sehen überhaupt nicht ein, dass an
matisch nahe zu bringen, dass die Videoüberwachung sehrwohl einen Sinn macht. Dabei bleibe ich auch. Sie können es im Münchner Stadtrat gerne einbringen, wenn die Videoüberwachung aus Ihrer Sicht völlig unsinnig wäre. Ich kenne die Situation in den Berliner Verkehrsbetrieben nicht näher. Ich bin allerdings schon erfreut darüber, dass alle Umfragen immer wieder belegen, dass das Sicherheitsgefühl der Menschen in München und in Bayern insgesamt deutlich höher und besser ist, als es in Berlin der Fall ist. Das kommt nicht von Ungefähr, meine Damen und Herren.
Das kommt nicht von Ungefähr, weil wir andere Maßstäbe anlegen, und deshalb ist München die sicherste Millionenstadt in Deutschland und Europa.
Berlin ist eben in der Tat wesentlich unsicherer.
Frau Kollegin Stahl, ich stelle mich gerne dieser Diskussion. Deshalb werde ich mir eine Studie der Berliner Verkehrsbetriebe nicht zum Vorbild nehmen. Wir haben es jedenfalls geschafft, dass bei uns die Kriminalität niedriger ist als in Berlin. Wenn Sie andere Vorschläge haben, wie wir die Kriminalität bei uns noch weiter reduzieren können, bin ich sehr offen dafür. Wir werden aber nicht Maßstäbe aus anderen Orten anwenden, die eine höhere Kriminalität haben oder die nicht in der Lage waren, die Kriminalität erfolgreich zu bekämpfen.
Vielleicht als kleine Anknüpfung an vorhin: Man kann gern einmal eine Präventionsdiskussion führen, wenn man München schon ins Feld führt und darüber redet, wie dort Präventionspolitik gemacht wird.
Ich will aber noch auf einen anderen Punkt hinaus. Ich habe darauf hingewiesen, wie die Bürgerinnen und Bürger in dem auch von Ihnen hochgelobten, gestern vom Innenminister - Entschuldigung: vom Ministerpräsidenten - hochgelobten Bürgergutachten zur Frage der Überwachung stehen. Ich habe auch darauf hingewiesen, dass die Bürger es so sehen, dass eine Überwachung tatsächlich nur dort stattfi nden soll, wo ein konkreter Verdacht und eine konkrete Gefahr vorliegen. Letztendlich entspricht das der Defi nition, die auch im Polizeiaufgabengesetz steht. Es würde mich jetzt schon interessieren, was Sie den Bürgerinnen und Bürgern, die so etwas
- Das steht hier drin. Wortwörtlich steht es in der Drucksache 15/9799.
Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich bin nicht der Auffassung des Kollegen Weiß, der tatsächlich jeden Punkt, der in diesem Gesetzentwurf steht, für polizeilich notwendig hält. Wenn man sich den Dringlichkeitsantrag genauer anschaut, Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN, muss man leider feststellen, dass man in Bezug auf das, was Sie da beantragen, ziemlich falsch daherkommt, um es mit Karl Valentin auszudrücken. Der Dringlichkeitsantrag und auch die Begründung enthalten eine ganze Reihe von falschen Darstellungen, meines Erachtens auch falsche Schlüsse.
Wenn es in Ihrem Antrag heißt, dass das Bundeskriminalamt, nachdem es bisher nur für die Strafverfolgung tätig war, erstmals für die Terrorismusbekämpfung die Aufgabe der Gefahrenabwehr mit entsprechenden Befugnissen erhalten soll, geht das meines Erachtens an der Realität ganz entscheidend vorbei.
Ich glaube, Ihre Krokodilstränen für die Sicherheitsarchitektur und die Zuständigkeiten der Länder sind in der Tat sehr scheinheilig. Die Frage ist doch, worum es Ihnen eigentlich geht. Das, was im Bundeskriminalamtsgesetz für den Bund an Kompetenzen, an Befugnissen verankert wird, um den Terrorismus wirksam zu bekämpfen, lehnen Sie ja auch auf Landesebene ab. Wir werden uns in der übernächsten Plenarsitzung mit der Änderung des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes und des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes befassen. Da geht es darum, parallel zu der Fortentwicklung im Bundeskriminalamtsgesetz entsprechend auch in Bayern die Polizei und den Verfassungsschutz entsprechend rechtlich auszustatten. Genau da lehnen Sie das ja erst recht ab und sind auch strikt dagegen.
Also, Ihnen geht es überhaupt nicht um die Sicherheitsarchitektur, sondern Ihnen geht es wieder einmal darum, dass Sie immer voll dagegen sind, wenn wir unsere Sicherheitsbehörden in die Lage versetzen wollen, tatsächlich den real existierenden Bedrohungen für die Sicherheit der Menschen in unserem Land entsprechend klar und vernünftig zu begegnen.
Für eine Zumutung – und das ist vorhin mit diesen merkwürdig inszenierten Zwischenbemerkungen deutlich geworden – halte ich Folgendes: Wenn wir darüber diskutieren, ob im Bund oder in den Ländern klare rechtliche Grundlagen für bestimmte Befugnisse unserer Sicherheitsbehörden geschaffen werden sollen, zum Beispiel bei der Online-Durchsuchung mit einer klaren richterlichen Anordnung, bringen Sie das in irgendeinen Zusammenhang, welcher Art auch immer, mit irgendwelchen illegalen Praktiken in irgendwelchen privaten oder Wirtschaftsbereichen der Bundesrepublik Deutschland.
Das ist doch gerade der Unterschied. Wir diskutieren über saubere Maßnahmen in diesem Rechtsstaat. Daher braucht es eine saubere gesetzliche Grundlage. Und da wird es zum Beispiel Online-Durchsuchungen nur aufgrund richterlicher Anordnung geben. So ist das im BKA-Gesetz, und so werden wir das in den bayerischen Gesetzen auch machen. Da ist es eine Unverschämtheit auch gegenüber unseren Polizeibeamten und gegenüber den Mitarbeitern des Verfassungsschutzes, das mit irgendwelchen illegalen Praktiken irgendwelcher Detekteien, oder was auch immer es in den letzten Wochen, Monaten, Jahren in Deutschland gegeben hat, zu vergleichen. Das hat nämlich mit dem Treiben der Telekom oder von Sicherheitsdiensten im Auftrag der Telekom oder sonst etwas überhaupt nichts zu tun, sondern wir wollen ein sauberes, rechtsstaatlich klar geregeltes, gesichertes Verfahren, wobei der unabhängige Richter darüber ent
stellen oder ob wir dieses Gesetz ablehnen und wollen, dass die Bayerische Staatsregierung dieses Gesetz im Bundesrat ablehnt.
Von daher halten wir diesen Antrag tatsächlich nicht für zielführend, auch wenn er in einigen Punkten, speziell bei der Online-Durchsuchung, und für mich persönlich auch bei einigen Fragen zur Telekommunikation und Wohnraumüberwachung, durchaus sympathisch ist. Daher werden wir den Antrag ablehnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Wenn die Kolleginnen und Kollegen der CSU nach den Ursachen für dieses Wahlergebnis bei den Kommunalwahlen suchen, dann sollten sie sich im Internet einmal diese Debatte und die Redebeiträge der CSU-Kollegen ansehen. Dann wird das Resultat klar. So etwas Emotionsloses, so etwas Inhaltsleeres, haben meines Erachtens die Kommunen in Bayern nicht verdient. Ich denke, es wäre etwas mehr Herzblut vonseiten der CSU angesagt – anstatt inhaltsleerem Gequassel. Sie suchen im Qualm nach den Ursachen für die Wahlergebnisse der Kommunalpolitik. Dabei ist es doch so einfach: Sie haben die letzten Jahre massiv Politik gegen die Kommunen und auf Kosten der Kommunen gemacht und drücken sich vor den eigentlichen Herausforderungen und den eigentlichen Aufgaben, die es zu lösen gäbe.
Ich fi nde es sehr interessant, Herr Kollege Kreidl, wenn Sie unter den Segnungen, die von der Staatsregierung für die Kommunen und den ländlichen Raum geleistet worden sind, den Breitbandanschluss nennen. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage: Wer hat das denn eigentlich erfunden? Fragen Sie doch einfach mal Frau Kollegin Kronawitter, die Sie, als wir das Thema zum ersten Mal im Bayerischen Landtag diskutiert haben, zu diesem Thema hat hinprügeln müssen. Obgleich die Problematik durch den Gemeindetag aufgegriffen worden ist, hat sich die CSU hingestellt und gesagt: Das ist überhaupt nicht unsere Aufgabe, das interessiert uns gar nicht. – Man musste Sie tatsächlich an Händen und Füßen zu der Position, die Sie jetzt Gott sei Dank einnehmen, hinschleifen, um Änderungen zu erreichen.
Das Ergebnis könnte besser sein. Das sollten Sie sich einmal überlegen.
Sie kaprizieren sich auf sogenannte Leuchtturmprojekte, anstatt einen planvollen und sinnvollen Ausbau der Infrastruktur in diesem Land voranzutreiben.
Nebenbei bemerkt: Der Ausdruck „Leuchtturmprojekt“ ist ein bisschen problematisch. Wir kennen uns in Bayern sicherlich nicht so gut mit Leuchttürmen aus. Allerdings sind Leuchttürme keine Objekte, auf die man stur zufährt. Fragen Sie einmal Herrn Prof. Dr. Gantzer, der zur See gefahren ist. Leuchttürme sind eher ein Zeichen dafür, dass eine Gefahr vorliegt, dass eine Untiefe besteht und man etwas aufpassen sollte. Sie kaprizieren sich beispielsweise auf das Leuchtturmprojekt „Transrapid“. Hier sollen Hunderte von Millionen in eine verkehrs- und strukturpolitisch völlig unsinnige Maßnahme gesteckt werden, während sich gleichzeitig bei den wichtigen Regionalverkehrsprojekten in diesem Land nahezu nichts bewegt, obwohl diese schon seit Jahrzehnten gefordert werden.
Bayern ist ein Flächenland. Die meisten Menschen leben in Gebieten abseits der Ballungsräume und arbeiten auch dort. Daher ist eine gut und dicht ausgebaute öffentliche Verkehrsinfrastruktur notwendig. Sie stärkt die Regionen, das stärkt die Wirtschaft in den Regionen und sichert auch Arbeitsplätze. Sie hingegen schaffen die Busförderung in Bayern zur Finanzierung der Planungskosten für den Transrapid ab, führen gerade die Hälfte des gestrichenen Betrages wieder ein und tun so, als ob das eine mittlere Revolution wäre.
Das ist keine Verkehrsinfrastrukturpolitik, die den Menschen in diesem Lande zugutekommt. Sie huldigen dem Transrapid, als wenn er die Lösung aller Infrastrukturprobleme in diesem Lande wäre, während die Menschen in der Fläche nicht wissen, wie sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln morgens zur Arbeit und abends wieder nach Hause kommen sollen.
Sie wundern sich, dass die Wählerinnen und Wähler Sie bei der Kommunalwahl abgewatscht haben. Ich denke, Sie werden, wenn Sie so weitermachen – das, was Sie heute hier abgeliefert haben, ist sehr vielversprechend –, bei der Landtagswahl mit Sicherheit die nächste Watschen einkassieren.
Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Auch wenn es Herr Peterke getan hat – die Erste Lesung ist üblicherweise nicht dazu da, zu verkünden, wie man sich einem Gesetzentwurf gegenüber verhalten wird. Ich denke, wir werden in den Ausschüssen darüber zu diskutieren haben, wie wir letztlich damit umgehen.
Ich möchte nur kurz Bezug nehmen auf die Diskussion bei der Änderung des Polizeiaufgabengesetzes und der damit verbundenen Einführung des Tasers. Der damalige Innenminister des Freistaates Bayern, Herr Beckstein, hat – ich zitiere ihn wörtlich – hier in der Plenarsitzung am 01.12.2004 gesagt, „in Situationen, in denen derzeit der Polizeibeamte berechtigterweise zur Schusswaffe greifen würde, könnte er dann“ – bei Einführung des Tasers, meine Anmerkung – „zu einem milderen Mittel greifen.“
Und weiter: „Ich hebe ausdrücklich hervor, dass auf diese Weise ermöglicht wird, dass die Polizei nicht gleich zum schwierigsten Mittel, zur Schusswaffe greifen muss, sondern vorher eine andere Distanzwaffe einsetzen kann.“
Unter diesen Gesichtspunkten haben wir uns als SPDFraktion nicht generell gegen den Taser gewandt, sondern wollten das, was Herr Innenminister Dr. Beckstein im Plenum geäußert hat, im Gesetz festgeschrieben wissen. Dr. Beckstein hat am gleichen Tag und in der gleichen Rede darauf hingewiesen, dass der Taser nur bei den Spezialeinsatzgruppen der Polizei eingesetzt werden sollte.
Unter diesen Voraussetzungen wollten wir den Taser mittragen. Wir haben zu dem Gesetzentwurf entsprechende Änderungsanträge gestellt. Sie haben diese Anträge abgelehnt. Der Einsatz des Tasers ist heute durch Einsatzgrundsätze geregelt, die ich inhaltlich gar nicht im Einzelnen beurteilen will. Wir haben darüber vor zwei Tagen im Innenausschuss diskutiert. Allerdings hat sich gegenüber der CSU schon ein gewisses Misstrauen eingestellt. Einerseits wurde gesagt, der Taser solle analog zur Schusswaffe eingesetzt werden, andererseits wurde aber verhindert, dass dies im Gesetz geregelt wird. Die Einsatzgrundsätze, die schließlich realisiert worden sind, liegen für die Einsatzschwelle unterhalb dessen, was Herr Staatsminister Dr. Beckstein hier in der Plenarsitzung gesagt hat.
Wir richten uns nach wie vor nicht generell gegen den Einsatz des Tasers. Wir wollen aber, wenn sich an den Aussagen der CSU und der Staatsregierung etwas ändert, eine öffentliche Diskussion darüber. Bei der Einführung
So gesehen haben wir sogar die Verpflichtung, alle Möglichkeiten zu prüfen, zu testen und zu erproben, die geeignet sind, den Einsatz der Schusswaffe zu unterbinden. Nichts anderes ist bei diesem Elektroimpulsgerät geschehen, das zweifellos sehr wirksam ist, zunächst durch das Polizeitechnische Institut bei der Akademie der Polizei in Hiltrup getestet und danach vom AK II der Innenministerkonferenz den Bundesländern empfohlen wurde.
Wir gehen in Bayern den Weg, dass wir zehn Taser X-26 in Verwendung haben, und zwar nicht bei allen Streifenpolizisten oder Polizeiinspektionen, sondern ausschließlich bei den Spezialeinsatzkommandos, SEK. Dort sind die Beamten hervorragend ausgebildet im Umgang mit diesem Gerät. Ich lege auch großen Wert auf den Hinweis, dass genau dort eine spezielle Ausbildung in Erster Hilfe erfolgt, um in Situationen, die unter Umständen schwierig sein können, sofort adäquate Erste Hilfe leisten zu können. Frau Kollegin Kamm, vor zwei Tagen haben wir darüber ausgiebig im Innenausschuss diskutiert.
Die Erprobungsphase des Tasers verläuft bisher erfolgreich. Es kam bislang zu sieben Echteinsätzen gegen gewalttätige Störer und in zwei Fällen gegen Personen, die erkennbare Selbstmordabsichten hatten. In sechs der sieben Fälle entfaltete der Taser seine Wirkung erfolgreich, das heißt, die Personen, die teils mit Waffen oder sonstigem Mordwerkzeug die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten angegriffen haben, wurden durch den Taser kampf- und handlungsunfähig gemacht, und zwar unmittelbar nachdem die Pfeile des Tasers den Störer getroffen hatten. Das zeigt, dass der Einsatz erfolgreich war. Ansonsten – ich muss das wiederholen – wäre es unvermeidbar gewesen, in diesen Fällen, in denen gewalttätige Störer mit Äxten und Waffen auf die Polizeibeamten losgegangen sind, die Schusswaffe einzusetzen mit allen Folgen, die wir nicht wollen.
Das sind die Tatsachen, und das ist die Wahrheit über den Taser. Ich glaube, wir müssen hier umdenken. Wir müssen einerseits den Schutz der Polizeikräfte gewährleisten und andererseits den Schutz des Störers sicherstellen. Es ist ein Unterschied, ob dieser mit einem Taser kampf- und handlungsunfähig gemacht wird oder durch den Gebrauch der Schusswaffe mit allen Risiken und Folgen. Deswegen sind wir der Meinung, dass wir den Taser weiterhin in Verwendung haben sollten, und zwar nicht – ich betone es noch einmal – mit der Absicht, künftig alle Polizeibeamten mit dem Gerät auszustatten. Das Gerät soll nur bei den Spezialeinheiten und nur in extremen Gewaltsituationen eingesetzt werden.
Es kommt noch ein Weiteres hinzu: Wann, wie und unter welchen Umständen der Taser zum Einsatz kommt, entscheidet nicht der einzelne Polizist nach Gutdünken, sondern der Polizeiführer vor Ort. Dieser steht in hoher Verantwortung. Deshalb finde ich es nicht angebracht, dass Sie ganz allgemein daherplappern, wie dies und jenes sein könnte, wenn eine Frau auf dem Balkon steht. Vielmehr wird in jedem Einzelfall vor Ort vielleicht in Sekunden- und Minutenschnelle abgewogen und entschieden. Der Einsatz liegt in der hohen Verantwortung des Polizeiführers. Dieser gibt die Anordnung und sonst keiner.
tungsabsicht verfolgen. Frau Kollegin Kamm, auch wenn Sie das nicht gerne sehen: Das ist Fakt. Bei den sieben Einsätzen, die wir bisher hatten, konnten nennenswerte Verletzungen oder körperliche Beeinträchtigungen verhindert werden.
Taser-Versuche sind inzwischen in elf weiteren Bundesländern durchgeführt worden. Es gab insgesamt 170 Einsätze. In der Bundesrepublik kam es dabei nicht zu solchen Situationen, wie sie uns hier vorgehalten worden sind. Das Risiko einer Körperverletzung oder einer Tötung ist im Vergleich zu anderen Waffen, die eingesetzt werden könnten, äußerst gering. Deswegen sind wir der Ansicht, dass diese Erprobungsphase gut war. Herr Kollege Peterke hat nun darauf hingewiesen, dass nur speziell ausgebildete Beamte eingesetzt werden. Diese Leute wissen, wie sie sich verhalten müssen und welche Möglichkeiten sie mit diesem Gerät haben.
Wir halten es für unerlässlich, dass solche neuen Entwicklungen – die übrigens nicht mehr im Entwicklungsstadium sind, sondern tatsächlich eingesetzt werden können – im polizeilichen Einsatz erprobt werden. Durch die Erprobungsklausel ist dies möglich. Der Einsatz von Elektroimpulsgeräten hat sich aus unserer Sicht bewährt. Deshalb sind wir der Meinung, dass der Antrag auf Wiederherstellung der früheren Fassung des PAG mit Sicherheit der falsche Weg wäre. Wir täten damit den Beamten und denjenigen, die wir zeitweise vor sich selbst schützen müssen, keinen Gefallen. Aus diesem Grunde bitte ich Sie, den Gesetzentwurf der GRÜNEN abzulehnen.
Herr Kollege Kupka, wenn es dem Esel zu wohl wird, geht er aufs Eis.
Verfügung gestellt werden, während alle Maßnahmen für einen besseren S-Bahnanschluss auf Kosten der für den S-Bahnausbau in der gesamten Region bereitstehenden Haushaltsmittel gehen wird.
Das sagt der stellvertretende Vorsitzende des Bayerischen Städtetags. Er greift dennoch jetzt bewusst den Kommunen in ganz Bayern schamlos in die Taschen, um die Münchner Verhältnisse zu verbessern. Das ist durchaus zu verstehen, aber das bei der Argumentation für den MAEX zu unterschlagen, ist ein starkes Stück.
Ganz toll ist auch – und ich zitiere hier nur, was Sie als Begründung für die Express-S-Bahn gesagt haben: Sie behaupten, mit 625 Millionen Euro würde die Express-SBahn nicht einmal ein Drittel der 2,2 Milliarden für den Transrapid kosten.
Sie wissen haargenau, dass der Transrapid dem Freistaat Bayern einen Betrag von 490 Millionen Euro abfordert, während der MAEX 900 Millionen kostet. Das wissen Sie genau.
Mit das Tollste, was Sie hier verbreiten, ist die offizielle Mitteilung von Ude zu den Fahrzeiten. Das möchte ich Ihnen nicht vorenthalten.
Ich komme dann gleich zum Ende, keine Angst. Die Vorteile des MAEX im Einzelnen sind – hören Sie doch einmal zu; Sie haben es wahrscheinlich nicht gelesen –: Verkürzung der Haus-zu-Haus-Reisezeiten zum Flughafen durch Umsteigemöglichkeiten. Beispiel: Marienhof – also nicht mehr Hauptbahnhof, sondern Marienhof – Flughafen in 22 Minuten mit dem MAEX gegenüber 36 Minuten heute; dann zum Vergleich die Magnetschwebebahn 23 Minuten. Was sollen solche Lügen?
Ach was, das ist doch Verdummung der Menschen.
Es kommt noch besser. Sie schreiben hier: mindestens 15-Minuten-Takt für den MAEX, auch bei bestehendem S 8-Betrieb.
Sie wissen haargenau, dass ohne die zweite Stammstrecke überhaupt nichts geht. Und dann schreiben Sie, diese Zeiten können noch verbessert werden, wenn die zweite Stammstrecke kommt.
Fakt ist auch, worauf Kollege Wörner schon seit Monaten und ewigen Zeiten hinweist, dass gleichzeitig die Busförderung auf dem flachen Lande gestrichen wurde.
Herr Kollege Kupka, das hat durchaus etwas damit zu tun; denn das Geld für die Planung des Transrapids muss doch irgendwo herkommen.
Melden Sie sich doch zu einer Zwischenfrage, Herr Kollege Sackmann. Ich werde sie nicht zulassen.
Das ist richtig, aber wenn der Herr Kupka etwas witziger gewesen wäre, hätten wir uns vielleicht auch zurückgehalten.
Sie sagen, der Bund zahle nicht für Alternativen. Klar, dass Sie das behaupten können, denn Sie haben noch nie mit dem Bund über Alternativen verhandelt.
Und jetzt sage ich Ihnen etwas zu den Alternativen. Der Bund bot für die Alternative Metrorapid 1,4 Milliarden Euro, und da frage ich Sie: Warum? Ich gebe Ihnen auch gleich die Antwort, weil die zuständige Landesregierung mit dem Bund verhandelt hat.
Der Bund zahlt für die anderen beiden Anbindungen seiner ihm gehörenden Flughäfen in Berlin und in KölnBonn insgesamt 800 Millionen Euro.
Und warum? – Weil die zuständigen Landesregierungen mit dem Bund verhandelt haben.
Jetzt hätten Sie einmal eine Woche lang Ruhe vor dem Thema Transrapid gehabt, und nun bringen Sie es selbst auf die Tagesordnung. Uns soll es recht sein, wir scheuen keine öffentliche Diskussion
im Gegensatz zu den Vereinen, die von der CSU unterstützt werden, von einer CSU, die im Augenblick nur Diskussionen mit geladenen Gästen zu dem Thema stattfinden lässt.
Laden Sie uns also ein, laden Sie Herrn Ude ein oder Herrn Maget oder wen auch immer aus unserer Fraktion. Wir werden locker bestehen und haben kein Problem mit einer öffentlichen Diskussion.
Ich möchte jetzt ein paar Anmerkungen zu den Zahlen machen, die Sie genannt haben. Sie haben ganz am Anfang auf die Machbarkeitsstudie hingewiesen, die in Auftrag gegeben worden war. Sie ist im Jahre 2001 fertiggestellt worden. Im Jahre 2002 wurden die Berechnungen der Machbarkeitsstudie vom Bundesrechungshof beanstandet. Das hat Sie überhaupt nicht gestört, sondern Sie haben tapfer mit den Zahlen weitergerechnet und haben noch im Herbst letzten Jahres behauptet, dass dieser Transrapid 1,85 Milliarden Euro kosten werde und das eine belastbare Kalkulation sei, und das alles trotz der Beanstandung durch den Bundesrechnungshof.
Jetzt gehen Sie her und verdonnern die Industrie dazu, einen sogenannten Design-to-Cost Process zu machen. Wer jemals seinen Fuß in die freie Wirtschaft gesetzt und mit Kostenrechnungen zu tun gehabt hat, weiß, dass ein solcher Design-to-Cost Process letztendlich nichts anderes ist als das Bemühen, zunächst herauszufinden, was ein Produkt oder ein Projekt überhaupt kostet.
Nun frage ich Sie: Waren das bis zum Herbst belastbare Kostenrechnungen oder nicht? Ganz offensichtlich waren es Falschaussagen, die bewusst von CSU und Staatsregierung verbreitet wurden.
Sie rennen im Augenblick in Bayern durch die Gegend und versuchen, weil Ihnen offensichtlich 100 000 Unterschriften für ein Volksbegehren in drei Wochen derart in die Knochen gefahren sind, jetzt zusätzliche Argumente gegen eine andere Lösung und für den Transrapid zu finden. Sie sagen, der Transrapid gehe nicht auf Kosten des Regionalverkehrs. Fakt ist – das wissen Sie genau –, dass bereits 45 Millionen Euro Planungskosten in den Transrapid geflossen sind.
Ich weiß ja, wie Sie es fürchten, Herr Kupka. Aber Sie haben das Thema ausgesucht.
Zu Ihrer Themenwahl: Transrapid, die bessere Alternative. Sie haben vergessen, weiter zu formulieren: die bessere Alternative für einige wenige, die sich eine goldene Nase verdienen wollen, und die bessere Alternative für einige, die sich ein Denkmal setzen wollen.
Glauben Sie mir, Herr Kupka, wir kennen uns aus mit Alternativen. Das ist weder eine bessere Alternative noch der bessere Punkt.
Im Grunde ist doch Ihre Themenwahl wie auch Ihr ganzes Vorgehen in der Sache nichts anderes als der armselige Versuch, etwas schönzureden, was nicht schön ist, nichts anderes als das Pfeifen im Walde. Vor lauter Bäumen sehen Sie den Wald nicht, und vor lauter Wald haben Sie schon lange vergessen, die Bäume zu sehen.
Sie sagen – und jetzt komme ich zu Ihren famosen Beschlüssen von Kreuth im Winter –: Der Transrapid löst eines der größten Verkehrsprobleme in Bayern.
Sehen wir uns das de facto einmal an. Wir sagen: Der verkehrspolitische Nutzen des Transrapids ist äußerst bescheiden, im Hinblick auf die zwei Milliarden Euro Investitionskosten ist er sogar erbärmlich gering.
Gehen Sie doch ans Rednerpult und reden selber, anstatt immer reinzublöken.
Von der Machbarkeitsuntersuchung bis hin zu allen anderen Untersuchungen wird mit acht Millionen Fahrgästen pro Jahr gerechnet. Das ist – das wissen Sie genauso wie wir – die Fahrgastzahl einer einzigen mittelschwach besetzten Trambahnlinie in München. Das ist so viel wie S- und U-Bahn an drei Werktagen. Aber wenn wir die acht Millionen aufdröseln, dann wird es noch peinlicher. Dann sind nämlich mehr als die Hälfte
Fragen Sie einmal nach, verhandeln Sie mit dem Bund. Dann werden Sie feststellen, dass der Bund durchaus ein Interesse daran hat, den ihm ebenfalls mitgehörenden Flughafen in München nicht nur mit einer Schnellverbindung oder einer schnelleren Verbindung an München anzubinden, sondern auch an den Regionalverkehr. Das kann man mit ihm auch einmal verhandeln. Ansonsten behandeln Sie den Regionalverkehr äußerst stiefmütterlich. Wenn Sie nur ein Zehntel dessen, was Sie für den Transrapid an Engagement aufbringen, für die Verbindung München – Mühldorf – Freilassing aufbringen würden,
oder für die Verbindung München – Landshut, dann wäre schon einiges gewonnen.
Herr Präsident, darf ich reden, auch wenn ich kein Notar bin? – Nun gut, ich mach es einfach.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Innenministerium begründet seine Ablehnung des Volksbegehrens mit zwei Argumenten. Das eine Argument lautet, dies sei keine sachpolitische Entscheidung. Das zweite Argument lautet, durch das Volksbegehren würden Mehrausgaben zwingend notwendig. Für die über 100 000 Bürgerinnen und Bürger Bayerns, die in den drei Wochen vor Weihnachten dieses Volksbegehren unterschrieben haben, und für die 70 % der bayerischen Bevölkerung, die den Transrapid ablehnen, handelt es sich sehr wohl um eine sachpolitische Entscheidung.
Die sachpolitische Entscheidung, welche die Bürgerinnen und Bürger hier treffen, lautet: Wir, die bayerischen Bürgerinnen und Bürger, wir wollen kein milliardenschweres Projekt, das keinem nützt. Wir wollen, dass das frei werdende Geld vom Bayerischen Landtag für sinnvollere Projekte verwendet werden kann.
Das zweite Argument des Innenministeriums geht ebenfalls am Kern vorbei.
Es gibt durchaus verschiedenste Varianten einer besseren Anbindung Münchens an den Flughafen, die für alle – den
einfache, robuste und bezahlbare Stadtbahnsysteme. Die Schwellenländer verlangen derzeit zudem einfachen, robusten und bezahlbaren Verbindungen zwischen den Städten, aber nicht nach Ihrem Schwebetraum.
Er ist mit anderen Verkehrssystemen nicht kompatibel und viel zu teuer. Wir kennen die Zahlen: Das werden mindestens zwei Milliarden Euro sein. Ob das nun hauptsächlich der Bund oder der Freistaat zahlt: Jeder öffentliche Cent kann nur einmal ausgegeben werden. Deshalb halten wir dieses Projekt für nicht verantwortbar.
Jetzt warten wir erst einmal ab, wie die Verfassungsrichter entscheiden werden. Wir führen die Auseinandersetzung, wie Sie es gewohnt sind, auf allen Ebenen und an allen Stellen, wo es uns möglich ist.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zum einen muss man feststellen, dass es in Bayern durchaus schon haushaltsrelevante Volksbegehren gab, die auch vom Verfassungsgerichtshof anerkannt worden sind. Ich fi nde es etwas mutig, Herr Minister, wenn Sie jetzt sagen, so wie ich das sage, ist es von den Vätern und Müttern der Bayerischen Verfassung gemeint gewesen. Sie hätten sich vielleicht einmal das Protokoll der Verfassunggebenden Landesversammlung im Landtag ansehen sollen. Da ist durchaus vom damaligen CSU-Abgeordneten Hans Ehard eine andere Position zu diesem Punkt vertreten worden.
Was die Kosten einer besseren Anbindung Münchens angeht, nur Folgendes. Wir reden hier noch gar nicht einmal über die äußerst stiefmütterlich behandelte bessere Anbindung des Chemiedreiecks oder Niederbayerns, die ebenfalls in der Verkehrsstudie als maßgeblich für eine bessere Anbindung des Flughafens genannt werden. Und über die verbesserte Anbindung des Bereichs München habe ich von Ihnen immer nur Zahlen gehört, die niemand belegt hat. Es gibt keine Studien über die angeblichen Kosten für die Express-S-Bahn oder S-Bahn-Ertüchtigungen, in denen diese Zahlen dargelegt werden. Es kann keiner sagen, wie Sie auf diese Kosten kommen. Das ist genauso unsolide wie die Behauptung, dieser Transrapid würde 1,85 Milliarden Euro kosten.
Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Die Bedeutung der Straßensammlungsergebnisse für die Verbände wird immer kleingeredet. In Zeiten, in denen es immer mehr auf die Eigenmittel der Verbände bei der Finanzierung sozialer Angebote ankommt, nimmt die Bedeutung der Straßensammlung aber im Gegenteil zu.
Die Wohlfahrtsverbände sind die Partner des Staates bei der Bereitstellung von sozialen Angeboten. Die Wohlfahrtsverbände leisten ihren Beitrag. Anstatt sie dabei zu unterstützen, werden ihnen von der Bayerischen Staatsregierung die Arbeitsgrundlagen nach und nach entzogen.
Auch wenn sich die Wohlfahrtsverbände untereinander koordinieren können – es ist durchaus klar, dass das geht –, würden sie es am Ende mit Mitteln tun, die für die eigentliche soziale Arbeit zur Verfügung stehen sollten. Das eigentliche Problem ist unserer Auffassung nach nicht die Frage der Koordinierung, sondern die Kontrollfunktion. Ohne die staatliche Kontrolle würde eine ganze Reihe von Organisationen unterschiedlichster Qualität
in diesen Bereich hineindrängen und den Wegfall des Sammlungsgesetzes nutzen. Für die Spender entsteht eine nicht überschaubare Situation, um zu beurteilen, was seriös und was nicht seriös ist.
Das Sammlungsgesetz ist ein Schutzgesetz für die Verbraucher. Es sorgt dafür, dass sie nicht durch eine Unmenge von Sammlungen überschwemmt werden, deren Qualität sie nicht einschätzen können. Das Sammlungsgesetz ist eine Stütze des Subsidiaritätsprinzips. Die Mittel aus der Sammlung kommen direkt den sozialen Projekten zugute, die im Rahmen der Subsidiarität entwickelt und angeboten werden.
Die Abschaffung des Bayerischen Sammlungsgesetzes wird letztendlich zu einer Verunsicherung der Spender führen und bevorzugt die unseriösen Sammler zulasten der seriösen.
Nicht nur, dass die Staatsregierung ständig bei ihren Mitteln für soziale Angebote und Projekte kürzt, mit der Abschaffung des Sammlungsgesetzes lässt sie diejenigen, die mit der Erbringung dieser Angebote eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe erfüllen, im Regen stehen.
Statt die Subsidiarität zu stärken, schwächt sie diese. Wir sind für eine Beibehaltung des Sammlungsgesetzes und werden daher gegen Ihren Gesetzentwurf stimmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Ich muss versuchen, das Versprechen, das Herr Dr. Weiß gegeben und nicht gehalten hat, einzulösen.
Herr Dr. Weiß, Sie haben richtigerweise darauf hingewiesen, dass im Staatsvertrag Vorgaben der Europäischen Union und des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt werden. Unserer Meinung nach wurde dabei der richtige Weg beschritten. Das staatliche Monopol ist gerechtfertigt, wenn es tatsächlich dem Zweck der Spielsuchtbekämpfung unterworfen wird.
Der Staatsvertrag sieht Regelungen zur Spielsuchtbekämpfung vor. Man kann darüber streiten, ob die Regelungen des Staatsvertrags ausreichen. Wir sind durchaus der Meinung, dass mehr passieren und man den Staatsvertrag weiterentwickeln muss. Würde man allerdings den Weg beschreiten, den die GRÜNEN vorschlagen, und die völlige Liberalisierung einführen, gäbe es wesentlich weniger Schutz vor Spielsucht, als das mit dem Staatsvertrag möglich ist.
Wir werden den Entwürfen zustimmen, weil wir der Meinung sind, dass sie die richtige Grundlage zur Weiterentwicklung von Konzepten für die Spielsuchtbekämpfung sind. Wir müssen das intensiv diskutieren; denn in den Diskussionen zum Staatsvertrag und zum Ausführungsgesetz der Staatsregierung ist nicht über die unterschiedlichen Konzepte oder über ergänzende Konzepte diskutiert worden, sondern nur darüber, ob man den ordnungspolitischen Weg oder den Liberalisierungsweg gehen soll. Wir wollen den ordnungspolitischen Weg gehen, weil wir den für richtig halten.
Wir sind der Meinung, dass die Spielsuchtbekämpfung weiterentwickelt werden muss.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Bei der Diskussion über diesen Dringlichkeitsantrag möchte ich Sie an den Gesetzentwurf der CSU zum Polizeiaufgabengesetz aus der letzten Legislaturperiode erinnern. Dieser Gesetzentwurf wurde zurückgezogen, weil er schlampig, oberflächlich und in großen Teilen rechtlich völlig unhaltbar gewesen ist.
Mit diesem Dringlichkeitsantrag, der uns heute vorliegt, ist es ähnlich. Die CSU rührt darin alles zusammen, was einem Unbedarften zu diesem Thema so einfallen könnte. Darüber helfen auch die zum Teil ausgewogenen und blumigen Ausführungen des Herrn Kollegen König nicht hinweg. Im März 2004 hat das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil für alle – aber offensichtlich nicht für die CSU-Landtagsfraktion – klargemacht, dass der Kernbereich der persönlichen Lebensgestaltung durch Artikel 1 des Grundgesetzes geschützt ist.
Herr Kollege König, wir halten fest: Die Forderung nach der Online-Durchsuchung berührt diesen Kernbereich der pri
vaten Lebensgestaltung. Das haben Sie durchaus gesagt, es steht davon aber nichts in Ihrem Dringlichkeitsantrag. Diese Feststellung wurde kürzlich auch in der ersten Anhörung durch das Bundesverfassungsgericht deutlich. Allein diese zwei Tatsachen sollten für Befürworter der Online-Durchsuchung Anlass genug sein, sachlich und juristisch sauber zu argumentieren. Ich kenne durchaus Politiker, die das versuchen. Die CSU-Landtagsfraktion gehört aber, wenn man sich diesen Dringlichkeitsantrag so anschaut, offensichtlich nicht dazu.
Kolleginnen und Kollegen, wer in Grundrechte eingreift, muss explizit nachweisen, dass der Eingriff zur Abwehr und zur Verfolgung schwerer Straftaten absolut notwendig ist. Zudem muss er darlegen, dass diese Erkenntnisse nicht durch minderschwere Eingriffe in Grundrechte beizubringen sind. Wahrscheinlich ist Ihnen selbst klar, dass dieser Nachweis nicht einfach ist. Deshalb drücken Sie sich um diese Beweisführung auch herum.
Herr Kollege König, Sie schreiben in der Begründung zu Ihrem Antrag, ich zitiere:
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die sogenannte Online-Durchsuchung zu Zwecken der Strafverfolgung derzeit nach geltendem Recht unzulässig ist, weil es – noch – keine rechtliche Grundlage dafür in der Strafprozessordnung gibt. Aufgabe des Gesetzgebers ist es infolgedessen, die Rechtsgrundlagen so schnell wie möglich zu schaffen.
Ich sage Ihnen: Aufgabe des Gesetzgebers ist es, unter Abwägung von Fragen der Grundrechte und Fragen der inneren Sicherheit zu entscheiden, ob eine Maßnahme auch tatsächlich notwendig ist. Gibt es hier berechtigte Zweifel, ist von dieser Maßnahme Abstand zu nehmen.
Der private Computer beherbergt eine Unmenge von sensiblen persönlichen Daten. Wer früher seine Liebesbriefe in der gestärkten Bettwäsche versteckt hat, speichert sie heute auf dem Computer. Die umfangreiche Korrespondenz mit der Krankenkasse, der Bank und der Versicherung, alles wird im Computer gespeichert. Das Tagebuch befindet sich auf dem Computer. Die Beispiele ließen sich endlos fortsetzen. Der Computer ist Teil des Kernbereichs der persönlichen Lebensgestaltung, Teil der Wohnung, die das Grundgesetz als besonders schützenswert bezeichnet.
Das Grundgesetz stellt hohe Hürden für den polizeilichen Zugriff auf die Wohnung auf. Kolleginnen und Kollegen, die verdeckte und heimliche Online-Durchsuchung ist letztlich mit einer heimlichen Wohnungsdurchsuchung gleichzusetzen. Ist das die Forderung, die die CSU aus dem Hut zaubern wird, wenn ihre Begehrlichkeiten in diesem Punkt gedeckt sind?
Bereits heute haben wir verschiedene Möglichkeiten des Zugriffs auf elektronische Daten. Wir haben die Möglichkeit, Computer oder Festplatten zu beschlagnahmen. Wir haben die Möglichkeit, Datenverkehr, E-Mails oder auch Internet-Telefonate abzuhören.
Nein.
Wir haben außerdem die Mitwirkungspflicht der InternetProvider und der Telekommunikationsanbieter, die sich verpflichtet haben, den Zugang zu Daten zu ermöglichen. In der ganzen Diskussion wurde noch kein einziger Fall genannt, von niemandem, bei dem im Vergleich zur Online-Durchsuchung die minderschweren Eingriffe nicht ausreichen würden, um für die Prävention und Repression an die erforderlichen Daten zu kommen.
Kolleginnen und Kollegen, das Grundgesetz und Urteile des Bundesverfassungsgerichts legen uns als Demokraten die Verpflichtung auf, beim Zugriff auf persönliche Daten und Informationen juristisch und inhaltlich sorgfältig zu argumentieren und abzuwägen. Stattdessen wird nur gebetsmühlenartig wiederholt, dass man die OnlineDurchsuchung brauche, mit der Begründung, dass man sie eben haben wolle.
Warum vermeiden Sie es eigentlich, einen Beleg für diese Behauptung zu erbringen?
Ich sage: Weil es großen Teilen der CSU nicht darum geht, bei der Polizei anscheinend vorhandene Probleme zu lösen, sondern weil es darum geht, politisch Stimmung zu machen. Das Thema wird für die Profilbildung der Union missbraucht. Die Grundrechte, Kolleginnen und Kollegen, sind aber keine Spielwiese für Parteistrategen!
Herr Kollege König, die Grundrechte sind der Kern unseres gemeinschaftlichen Selbstverständnisses und verdienen eine ernsthafte Diskussion und nicht solche Anträge!
Sie reden immer von der Online-Durchsuchung und stellen dabei nicht klar, dass es äußerst unterschiedliche Arten des Zugriffs gibt, die auch unterschiedlich schwer wiegen. Meinen Sie die Erstellung einer Eins-zu-einsKopie einer Festplatte, die anschließend ausgewertet wird – das kann man auch online machen –, oder meinen Sie den regelmäßigen Zugriff auf fremde Rechner, um diese nach bestimmten Inhalten zu durchsuchen? Meinen Sie die kontinuierliche Überwachung der Ein- und Ausgabe auf einem Rechner, beispielsweise durch die Tastatureingabe? Oder meinen Sie eine manuelle Überwachung
durch Beamte? Meinen Sie gar eine automatische Überwachung durch das Einbringen von Spionagesoftware? – Letzteres kann im Übrigen zu einer Explosion der Fallzahlen bei der Telekommunikationsüberwachung führen. Doch davon steht kein Wort im Antrag oder in der Begründung. Wie also wollen Sie den Kernbereich der privaten Lebensgestaltung schützen?
Auch davon steht kein Wort im Antrag oder in seiner Begründung. Es gibt nur blumige Worte in Ihren Ausführungen, der Antrag selbst ist verhältnismäßig mager gehalten. Es wird kein Straftatenkatalog aufgezeigt, es werden keine Abwägungen dargelegt, es werden keine Wege aufgezeigt, wie persönliche Daten geschützt werden. All diese Fragen werden Sie aber beantworten müssen, wenn Sie mit dieser Argumentation vor dem Bundesverfassungsgericht stehen.
Mit der Argumentation in Ihrem Antrag kommen Sie dort noch nicht einmal beim Pförtner vorbei.
Ansonsten, Herr Kollege, strotzen Antrag und Begründung nur so von schlampigen Formulierungen: Die Änderung der Strafprozessordnung wird im Zusammenhang mit präventiven Maßnahmen genannt, die Beschlagnahme von Festplatten taucht als präventives Mittel auf. Alles in allem ist das nur ein Beleg dafür, dass es Ihnen nicht ernst damit ist, ein – wie ich sage – angebliches Problem in der Polizeiarbeit zu lösen.
Es gibt noch einen Beweis, der wohl am schwersten wiegt: Bei den für die Auswertung von Datenträgern zuständigen Stellen bei der bayerischen Polizei stapeln sich Computer und Festplatten über Monate hinweg und können nicht ausgewertet werden, weil es an Personal und an einer vernünftigen Ausstattung mangelt.
Doch Sie tun so, als ob ohne Online-Durchsuchung die Sicherheit unseres Landes nicht mehr gewährleistet werden kann. Machen Sie erst einmal Ihre Hausaufgaben. Sorgen Sie für eine ordentliche Ausstattung der bayerischen Polizei mit Personal und Material, bevor Sie solche Anträge stellen.
Wir werden diesen Antrag ablehnen. Ich empfehle Ihnen, den Antrag zurückzuziehen und sich jemanden zu suchen, der sich damit auskennt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Die Justizministerin hat sehr eindringlich die Bedrohungssituation beschrieben und beschworen, dass wir dieses Gesetz brauchen. Sie fordern in diesem Haus neue Gesetze, sind aber selber nicht einmal fähig, bestehende Gesetze so auszuführen und anzuwenden, dass sie für die polizeiliche Praxis relevant sind.
Ich sage es noch einmal: Bei den zuständigen Stellen der Polizei, die für die Datenauswertung von Computern und Festplatten zuständig sind, liegen diese Dinge zwei, drei, teilweise sechs Monate herum, bevor die Beamtinnen und Beamten sie überhaupt anfassen können, um sie auszuwerten.
Sie beschwören das Sicherheitsrisiko, das die Opposition erzeuge. Das Sicherheitsrisiko, das den Menschen in diesem Land dadurch entsteht, dass keine vernünftige Ausstattung der Polizei vorgenommen wird, scheint Ihnen recht egal zu sein.
Diese Argumentation ist vor dem Hintergrund des Antrags, den Sie vorgelegt haben, tatsächlich zynisch und verlogen.
Unsere Auffassung ist, dass die Polizei so ausgestattet werden muss, dass am Tag der Einlieferung dieser Daten die Daten ausgewertet werden können bzw. dass man zumindest anfangen kann, sie auszuwerten. Wenn Sie so weit sind, kommen Sie bitte mit so einem Antrag wieder, dann können wir darüber diskutieren.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Vor zwei Wochen hat die Staatsregierung ein wahres „Meisterstück“ in Sachen politisches Marketing abgeliefert: Die Finanzierung des Transrapids gesichert, jetzt kann gebaut werden! Das war die Botschaft, die in der Presse breitgetreten wurde.
Tatsache ist aber, dass sich an den offenen Fragen zur Finanzierung des Transrapids überhaupt nichts geändert hat. Immer noch wird mit der völlig unrealistischen, mehrfach widerlegten Summe von 1,85 Milliarden Euro gerechnet. Es ist immer noch ein erklecklicher Anteil nicht fi nanziert. Es wird mit Geld gerechnet, das es nicht gibt und das es auch nicht geben wird:
einer Beteiligung der Flughafengesellschaft sowie Zuschüssen der EU.
Das Ganze ist schon ziemlich dreist, aber es wird noch dreister, wenn man sich die Realisierungsvereinbarung, die im Anhang an diese Pressemitteilung mitgeliefert worden ist, etwas genauer anschaut. Darin haben Bahn und Industriekonsortium vereinbart, dass sie sich beim Bau an den behaupteten 1,85 Milliarden „orientieren wollen“.
Ansonsten bedient man sich in dieser Realisierungsvereinbarung eines sehr kreativen Vokabulars, um von den ungelösten Problemen abzulenken. Es wird jetzt ein DtC, ein Design-to-Cost-Prozess eingeleitet.
Das heißt jetzt nicht, wie man meinen könnte und wie es die Staatsregierung verkauft, dass das Industriekonsortium sagt: Wir bauen den Transrapid für 1,85 Milliarden Euro, sondern es heißt – wer in seiner berufl ichen Praxis einmal mit so etwas zu tun gehabt hat, wird es bestätigen können –: Schauen wir erst mal, wie viel das überhaupt mindestens kostet,
und dann schauen wir, ob wir jemanden fi nden, der auch bereit ist, diese Summe aufzubringen. Das ist eine ganz andere Aussage als die, die die Staatsregierung an die Öffentlichkeit trägt.
Sie haben es gehört: Man hat sich ganz und gar nicht auf einen Kostenrahmen von 1,85 Milliarden Euro festgelegt, sondern will erst einmal ganz genau ausrechnen, wie viel das Ding kostet – von wegen fester und qualifi zierter Kostenrahmen, den uns das Wirtschaftsministerium immer verkaufen wollte.
Das ist kein Erfolg der Staatsregierung,
sondern eigentlich ist es ein Schlag ins Gesicht der Staatsregierung, die völlig unbeeindruckt von seriösen Rechnungen und Gutachten immer von dieser Summe gesprochen hat.
Jetzt zeigt sich auch, dass das Wortgeklingel Erwin Hubers vom „Hightech-Projekt“ von der „technologischen Leadership“ und wie diese schönen englischen Begriffe alle lauten, nichts anderes ist als fi nanzpolitischer PiP, nämlich „Pfusch in Progress“.
Langsam scheint die Realität bei der CSU und bei der Staatsregierung anzukommen. Der mittlerweile zum Ministerpräsident gewählte Günther Beckstein sagt, dass man den Transrapid nicht um jeden Preis wolle, und der Oberbürgermeisterkandidat der Münchner CSU, Josef Schmid, erkennt langsam, dass es in München eigentlich überhaupt niemanden gibt, der diesen Transrapid haben will.
Sein Lösungsvorschlag ist deshalb ganz einfach: Man lege diesen Transrapid im gesamten Stadtgebiet in einen Tunnel. Er sagt dabei kein Wort über die zusätzlichen Kosten. Diese liegen realistisch bei einer doppelgleisigen Verlegung bei ungefähr 120 Millionen Euro pro Kilometer Tunnel. Er sagt kein Wort darüber, dass seine Variante im gesamten Planungs- und Genehmigungsverfahren überhaupt nicht vorgesehen ist. Er sagt auch kein Wort darüber, dass die zusätzlichen Kosten eines neuen Planungs- und Genehmigungsverfahrens, würde man es jetzt einleiten, bei circa 200 Millionen Euro liegen würden.
Entweder weiß er das nicht, meine Damen und Herren, und wenn er es nicht weiß, dann sollte er sich dringend überlegen, ob Oberbürgermeister der richtige Job für ihn ist.
Oder er weiß es und verschweigt es. Dann, glaube ich, werden ihm die Münchner Wählerinnen und Wähler dafür die Rechnung präsentieren.
Er macht einen entscheidenden Fehler. Es sind nicht nur die Bürgerinnen und Bürger in Moosach und Feldmoching, die diesen Transrapid ablehnen, weil sie unmittelbar davon betroffen sind. Der Transrapid wird abgelehnt von der übergroßen Mehrheit der Münchnerinnen und Münchner, der Bürgerinnen und Bürger der Umlandgemeinden und der bayerischen Bürgerinnen und Bürger, weil er eine immense fi nanzielle Belastung mit sich bringt, die in keinem Verhältnis zum Nutzen steht, weil es deutlich günstigere und effektivere Lösungen gibt und weil viele Regionen in Bayern darunter leiden, dass der Regionalverkehr durch Staatsregierung und Bahn systematisch ausgedünnt wird. Aber es ist Wahlkampf, und da glaubt die Münchner CSU, alles versprechen zu können.
Für uns wäre es interessant zu erfahren, wie die Staatsregierung zu dieser Forderung steht. Sie ist für uns ein Grund mehr, dieses Projekt abzulehnen.
Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Zusammenhang mit dem Büchergeld möchte ich Sie gerne an eine Sitzung erinnern, die wir am 12. Mai 2004 in diesem Saal gehabt haben. Das war die allererste Sitzung, in der man sich
mit dem Thema Büchergeld beschäftigt hat. Zu Grunde lagen zwei Anträge, die von der SPD und den GRÜNEN eingebracht worden waren und die dazu führen sollten, das Büchergeld gar nicht erst einzuführen. Fakt ist, dass die Abgeordneten der SPD und die Abgeordneten der GRÜNEN im Saale anwesend waren, aber kein einziges Mitglied der Fraktion der CSU mit Ausnahme des Präsidenten und einer Schriftführerin.