Ich gebe das Ergebnis der Wahl zum Landesbeauftragten für den
Ich stelle fest, dass Herr Karsten Neumann gemäß Paragraph 29 Absatz 2 Landes
Ausweislich der Beschlussempfehlung des Ältestenrates wird in Abweichung von dem Gesetzentwurf vorgeschlagen, künftig die Ernennung des Präsidenten, des Vizepräsidenten und der weiteren Mitglieder des Landesrechnungshofes sowie des Landesbeauftragten für den
Herr Klein, eine Beteiligung unseres
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich, dass ich bei dieser Debatte auch den Landesbeauftragten für den
Der will das schon! In dieser Frage gibt es durchweg positive Rückmeldungen, Kollegin Busch, der anderen Bundesländer, und ich denke auch, dass der Landesbeauftragte für den
Erforderliche Ausnahmen vom Recht auf Akteneinsicht, zum Beispiel beim Thema
die einbezogenen Ausschüsse, ich gehe davon aus, dass die dann zusammenkommen – eine gemeinsame Diskussion mit dem Landesbeauftragten für den
Ich kann nur sagen, wir als Senatskommissar für den
Das Bayerische Geodateninfrastrukturgesetz sieht die Umsetzung dieser Richtlinie auf Landesebene vor. Es schafft bei den Geodaten den Rahmen für die Fortführung der ressortübergreifenden E-Government-Ziele, die in Bayern bereits seit dem Jahr 2000 erfolgreich umgesetzt werden. Wesentliche Regelungen des Gesetzes sind zum Ersten die standardisierte Bereitstellung von digitalen Geodaten, zum Zweiten der Ausbau und der Betrieb der Geodateninfrastruktur als Bestandteil der nationalen Geodateninfrastruktur in Deutschland, zum Dritten die Harmonisierung der Zugangsbedingungen, die Harmonisierung der Nutzungsbedingungen und die Harmonisierung von Kosten und Lizenzen sowie zum Vierten die Regelungen für den
Vor dem Hintergrund, meine Damen und Herren, dieser Standpunkte und Fakten sehen wir als Fraktion DIE LINKE beim vorliegenden Gesetzentwurf auch nach Anhörung und Beratung im Justizausschuss in den folgenden genannten Punkten Probleme. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass die Fraktion der CDU bei der Videoüberwachung zumindest noch den
es handele sich um ein - ich zitiere - „sehr gutes und sehr liberales Gesetz“, das wiederum „eine wesentliche Stärkung der Rechtsposition und der tatsächlichen Position der Untersuchungsgefangenen“ bewirke. Auch die Regelungen zum
Der Änderungsantrag der CDU-Fraktion hat zum Ziel, diese Regelungen auf die Strafvollzugsanstalten auszudehnen, damit ab 1. Januar 2010 in allen Thüringer Justizvollzugsanstalten einheitliches Recht in puncto
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf der Landesregierung liegt Ihnen in Drucksache 4/5036 zu diesem Punkt vor und wurde am 03.04.2009 vom Plenum ohne Begründung und Aussprache an den Ausschuss für Bau und Verkehr überwiesen. Der Ausschuss hat am 30.04.2009 getagt und eine schriftliche Anhörung beschlossen. Alle eingereichten Vorschläge zu Anzuhörenden der drei Fraktionen wurden in Gänze akzeptiert und es wurde entsprechend verfahren. Die Auswertung der Anhörung erfolgte in einer öffentlichen Ausschuss-Sitzung am 04.06.2009. Es lagen u.a. Stellungnahmen des Thüringer Landesbeauftragten für
Herr Kollege Stratmann, wenn ich es wüsste, würde ich es Ihnen nicht sagen, weil das dem
Insgesamt bewegt sich das Gesetz im Spannungsfeld zwischen Informationsfreiheit,
Der dritte Knackpunkt des umfassenden Gesetzeswerkes ist in der Tat auch noch einmal der
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann mich kurz fassen, denn der Gesetzentwurf wird heute lediglich in der 1. Lesung behandelt. Der Ausschuss wird sich demnächst noch ausführlich mit diesem Entwurf beschäftigen, und es wird am 22. März zu diesem Thema eine öffentliche Anhörung stattfinden. Bisher hatte die Landesbeauftragte für den
Unserer Auffassung nach widerspricht der Gesetzentwurf, der vorgelegt wurde, allen Anforderungen und allen Ansprüchen an den
Dieses Bürgergutachten und diese Aussagen der Bürgerinnen und Bürger, die sie da getroffen haben, sind letztendlich nichts anderes als eine wirklich schallende Ohrfeige für die CSU und für die Staatsregierung, wie die immer mit dem
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir sprechen über den Haushalt des Landtags, in der Tat ein so schmaler Haushalt, dass man ihn ohne Probleme mit hierher tragen kann. Es ist ein Volumen von rund 30 Millionen Euro, zusätzlich die beiden Haushalte für den Bürgerbeauftragten und den Landesbeauftragten für den
Das gilt natürlich auch für die Büros des Bürgerbeauftragten und des Landesbeauftragten für den
Es geht nicht einfach darum, möglichst viel zu erfahren und Daten zu sammeln, sondern es geht um das existenzielle Interesse von Kindern, Allergikern, Diabetikern und auch von Alkoholikern. Es muss genau in Erfahrung gebracht werden können, was in den Produkten enthalten ist. Das muss von vornherein und nicht erst auf Nachfrage geschehen. Es muss klar sein, an welcher Stelle man diese Informationen abfragen kann. Dieses Gesetz brauchen wir wirklich dringend, denn Gesundheit wiegt schwerer als
Wie generell spielt auch hier der
angriff sind eingearbeitet. Hier gibt es insbesondere durch den Landesbeauftragten für den
Bei den besonderen Befugnissen des Landesamtes für den Verfassungsschutz, die in Paragraph 7 geregelt sind, geht es unter anderem um die Informationsbeschaffung bei Kreditinstituten, Finanzdienstleistern und ähnlichen Unternehmen, bei Luftfahrtunternehmen, bei Postdienstleistern, bei CK- und Teledienstunternehmen. Die verpflichteten Unternehmen müssen kostenlos Auskünfte geben, auch wenn die Auskunftserteilung mit Aufwand verbunden ist. Einbezogen in die Beauskunftung können völlig Unbeteiligte sein. Zwar ist die Auskunftserteilung nur im Einzelfall erlaubt, da die Zwecke beziehungsweise die Aufgaben des Landesamts für Verfassungsschutz jedoch recht offen und unbestimmt sind, ist diese Einschränkung nicht besonders eng. Im Übrigen gibt es auch eine Vielzahl von Einzelfällen, wenn man sich mit einer ganzen Gruppe beschäftigt. Ich kann die Bedenken des Landesbeauftragten für den
Ein weiterer Punkt: Das Gesetz wimmelt nur so von unbestimmten Rechtsbegriffen, die letztendlich nur von den Gerichten inhaltlich bestimmt werden können. Dies gilt auch für die vielen datenschützerischen Begriffe, zum Beispiel das Erforderlichkeitsprinzip oder die schutzwürdigen Interessen, die hier häufig benannt werden. Es wird
vorhin, glaube ich, auch angedeutet, dass das noch nachgeholt werden soll, offensichtlich jetzt nach der ersten Lesung und bis zur zweiten Lesung. Bei einem so wichtigen Gesetz wäre eine Abstimmung mit dem
Meine Damen und Herren! In Artikel 41 ist neu zusammengefasst, dass der Landtag nicht nur den Ministerpräsidenten, sondern auch die Mitglieder und die stellvertretenden Mitglieder des Landesverfassungsgerichts, den Präsidenten des Landesrechnungshofes und den Landesbeauftragten für den
Mein Vorschlag ist, dass wir dafür sorgen sollten, im Alltag für digitale Teilhabe für alle Bürgerinnen und Bürger zu plädieren. Wir haben in dem Bericht Empfehlungen zum eGovernment und zur digitalen Governance, wie es heute heißt. Ja zum
Was heißt das nun konkret und wie soll das Ganze umgesetzt werden? Eine Erleichterung für den Bürger wird das Once-Only-Prinzip darstellen. Die Daten werden ein Mal erhoben und können dann unter den Behörden digital ausgetauscht werden. So sprechen wir hier von einer deutlichen Entlastung der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land und parallel auch für unsere Verwaltungen. Eine Maxime und das zählt für alle Bereiche in dem großen Wort Digitalisierung - muss stets der