Der Bericht reicht ja auch noch über die Grenzen Europas hinaus. Besonders beim Thema Flüchtlinge und Migration wird das deutlich. Wir sind aufgefordert, unseren Teil dazu beizutragen, dass
Wir begrüßen es, dass die Europäische Kommission die Themen Migration und gemeinsames Asylsystem weit oben auf die politische Agenda gesetzt hat. Die viel gebashte Kommission ist da in vielen Punkten erheblich weiter als die nationalen Regierungen, auch als unsere Regierung in Berlin.
Wir wissen doch, dass Migration immer ihre eigenen Wege findet. Wir wollen verhindern - dazu haben wir hier einen Konsens -, dass diese Menschen auf dem Weg der Hilfe im Mittelmeer untergehen, und das ist unsere Herausforderung.
Aber zurück zum Antrag, zur Städtepartnerschaft mit Israel. Welchen Nutzen können Hamburg und Israel heute aus einer Städtepartnerschaft ziehen? Israel ist nicht nur die einzige funktionierende Demokratie im Nahen Osten, Israel ist auch Vorbild in vielerlei Hinsicht. Wir können eine Menge von Israel lernen, sei es von den täglich mehr werdenden Ideen und Innovationen dieser Start-up-Nation, der effektiven Terrorismusabwehr oder auch in Sachen rationaler und nachhaltiger Einwanderungspolitik; ich darf hier daran erinnern, dass Israel nicht so meschugge war, den Global Compact for Migration zu unterzeichnen.
Hintergrund sind die steigenden Ablehnungen von Asylgesuchen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, denn bevor es zu einem Verfahren am Verwaltungsgericht kommt, müssen die Asylanten –
mehr als 98 Prozent davon sind keine politisch Verfolg- ten – ihre Anträge an die Außenstelle Horst des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge richten. Werden diese als unbegründet zurückgewiesen, und das ist folgerichtig beim Großteil der Anträge der Fall, kann der Antragsteller beim zuständigen Verwaltungsgericht Klage einreichen.
Wie ein Sprecher des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vor wenigen Wochen in Nürnberg mitteilte, könnten Verfahren für Flüchtlinge aus extrem unsicheren Herkunftsländern im Idealfall innerhalb von elf Tagen nach Antragstellung abgeschlossen werden.
Ich bin im Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz und da sehr beliebt als Ausschussvorsitzender und mache auch da meine Arbeit. Aber in dem Ausschuss, den Sie gerade zitiert haben, bin ich gar nicht drin, sodass ich auch nicht die Veranlassung sehe, da reinzugehen.
Thüringer Gesetz zur Ausführung des Therapieunterbringungsgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/3441 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz - Drucksache 6/3617 ZWEITE BERATUNG
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf aus dem Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zum Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 6/3441 berichten. Es geht um das Thüringer Gesetz zur Ausführung des Therapieunterbringungsgesetzes. Auch dieses Gesetz wurde in erster Beratung in der 75. Plenarsitzung am 22. Februar eingebracht, beraten und an den Justiz- und Verbraucherschutzausschuss überwiesen. Unser Ausschuss hat sich dann mit dem
Ich komme jetzt zum letzten Punkt. Die Landesregierung soll sich auf Bundesebene für die Abschaffung der Sicherungshaft einsetzen und zu diesem Zweck aktiv an der Entwicklung von Alternativen mitwirken. Hier erlauben Sie mir bitte, Frau Gajek, einen kleinen Ausflug nach Europa, denn es ist erklärtes Ziel, im Rahmen der gemeinsamen europäischen Asyl- und Migrationspolitik illegale Migration wirkungsvoll zu bekämpfen. Dabei besteht Konsens zwischen allen Mitgliedsstaaten in Europa, ich wiederhole, zwischen allen Mitgliedsstaaten, dass Drittstaatsangehörige, die unerlaubt eingereist sind und hier kein Aufenthaltsrecht erhalten können oder denen das Aufenthaltsrecht in einem rechtsstaatlichen Verfahren entzogen wurde, konsequent zurückzuführen sind, ich betone, europäisches Recht.
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, Herr Minister Lauinger.
Zu Frage 3: Die Landesregierung war im Zuge der Beratung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz in der Sitzung vom 17.02.2017 mit dieser Thematik befasst. Aktuell wird seitens der Koalitionsfraktionen ein Beschluss für ein Bleiberecht für Opfer rassistischer Gewalt vorbereitet, der durch den Landtag gefasst werden soll. Es gebietet der Respekt vor diesem Hohen Haus, den konkreten Beschluss abzuwarten und sich auf der Grundlage dieses Beschlusses vonseiten der Landesregierung mit der Thematik zu befassen.
Dazu gebe ich Ihnen noch folgende Hinweise: Gemäß Artikel 79 Abs. 3 Satz 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 3 Abs. 1 und 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 2 des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes wählt der Landtag die Mitglieder des Thüringer Verfassungsgerichtshofs und deren Stellvertreter mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder für die Dauer von sieben Jahren. Mit Verfügung vom 3. März 2017 hat der Präsident des Thüringer Verfassungsgerichtshofs, Prof. Dr. Manfred Aschke, festgestellt, dass das stellvertretende Mitglied des Thüringer Verfassungsgerichtshofs Thomas Schneider aufgrund seiner Abordnung vom Landgericht Erfurt an das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz mit Wirkung vom 20. Februar 2017 aus seinem Amt ausgeschieden ist.
Frau Präsidentin, ich beantrage zusätzlich noch die Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz.
Wir stimmen über die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz ab. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktion der AfD. Gegenstimmen? Das sind alle anderen Abgeordneten des Hauses. Damit ist auch diese Ausschussüberweisung abgelehnt. Ich schließe den Tagesordnungspunkt.
Wir bitten dennoch um Überweisung. Weil er nun wieder aus den Reihen des Hauses kommt, muss dieser Gesetzentwurf einmal an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen werden und zur Mitberatung auch an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Das beantrage ich hiermit.
Wir werden auch in Zukunft daran arbeiten – ich glaube, im Ziel sind wir uns mit Teilen der Opposition einig –, dass Migration ein Erfolg bleibt. Wir setzen genauso konsequent auf Rückführung, wo das Recht massiv gebrochen wird.
Zweitens. Das Wesentliche ist, dass die Migration aufgrund von Flucht vor Verfolgung und Bedrohung und nicht von Interessens- oder Verwertungslogik bestimmt wird, sondern zum Beispiel durch die Genfer Flüchtlingskonvention, durch die Europäische Menschenrechtskonvention, durch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und durch das Grundgesetz.
Abstimmungsgrundlage hierfür ist die Drucksache 16/7320. Es gibt Änderungsanträge zu verschiedenen Einzelplänen – zum Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration, zum Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau, zum Ministerium für Soziales und Integration und zur Allge meinen Finanzverwaltung –, die ich bei den entsprechenden Einzelplänen aufrufe.
Hierzu liegt der Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der CDU, Drucksache 16/7330-1, vor, der Kapi tel 0331 – Migration – Titel 633 09 – Zuweisungen an die Stadt- und Landkreise für Mehraufwendungen für nicht mehr vorläufig untergebrachte Flüchtlinge – betrifft. Mit dem An trag werden eine Mittelaufstockung, die Einfügung einer Ver pflichtungsermächtigung und die Ergänzung der Erläuterung gefordert. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Diesem Änderungsantrag ist mehrheitlich zugestimmt.
wir sind noch nicht ganz fertig; einen kleinen Moment bit te noch – zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inne res, Digitalisierung und Migration zu überweisen. – Ich sehe keinen Widerspruch. Dann ist es so beschlossen.
Ich nehme die unterbrochene Sitzung nunmehr wieder auf. Wir haben die Sitzung beendet, nachdem ich festgestellt habe, dass es einen Antrag auf Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz gibt. Ich würde Frau Marx bitten, noch einmal das Wort zu ergreifen.
Meine Damen und Herren, wir gehen jetzt in eine Mittagspause bis 14.00 Uhr. Mir ist mitgeteilt worden, dass sich die Mitglieder des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zu Beginn der Fragestunde, die sich um 14.00 Uhr anschließt, im Beratungsraum des Justizausschusses zur Beratung einfinden.
So können wir einmal den ganzen Etat durchgehen. Wir haben Einsparvorschläge in Höhe von etwa 200 Millionen € gehabt, die auch die Migration betreffen.
Herausforderungen wie die Migration, die wir nur gemeinsam lösen können, damit diese unerträgliche Situation endlich ein Ende hat, die allen unseren humanistischen Werten widerspricht.
Aber immerhin, er ist politisch spannend, da er so entlarvend ist. So zeigt sich doch exemplarisch, dass Ihr rechter Zusammenschluss nicht funktioniert. Irgendein Land first, wir gegen die, hat eben Konsequenzen. Und während Sie den Brexit und den vermeintlichen Erfolg Ihrer Parteifreunde feierten, stellen Sie nun ernüchtert fest, dass dies Konsequenzen hat, und zwar auch finanzielle; willkommen in der Realpolitik, verehrte Kollegen. Daher fordern Sie, pragmatisch, wie Sie sind, kurzerhand den Haushalt zu senken. Bedenkt man allerdings die stetig wachsende Bedeutung der EU, vor allem angesichts der zahlreichen neuen Herausforderungen wie zum Beispiel Migration und Sicherheit, Themen, die Sie sonst auch so gern anführen, ist es doch unerlässlich, die EU finanziell angemessen auszustatten. Auch hier zeigt sich im Übrigen Ihre bestenfalls widersprüchliche, wohl aber eher scheinheilige Politik, Defizite bei den obigen Themen anzuprangern und bei erstbester Gelegenheit der EU die notwendigen Mittel zur Lösung dieser zu entziehen. Aber keine Sorge, auch das wird durchschaut. Zudem erwähnt Ihr Antrag mit keiner Silbe die weiteren Themen, die in Angriff genommen werden müssen, zum Beispiel Energie, Klimapolitik oder Digitalisierung. Auch das kostet. Und Sie vergessen scheinbar, dass gleichzeitig die traditionellen Aufgaben der EU wie gemeinsame Agrarpolitik, Kohäsionspolitik sowie die Förderung von Forschung und Innovationen nicht vernachlässigt werden dürfen. Sie begreifen also, Ihr Antrag geht fehl an dieser Stelle. Zudem ignorieren Sie
In dem der Anfrage zugrunde liegenden Einzelfall des syrischen Staatsangehörigen Abdel H. hat das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Integration mit E-Mail vom 15. Dezember 2009 das Bundesministerium des Innern (BMI) von der eingeleiteten und für den 5. Januar 2010 terminierten Abschiebung unterrichtet. Vorausgegangen war eine Abfrage des BMI vom selben Tage zu bereits eingeleiteten oder bevorstehenden Abschiebungen nach Syrien, verbunden mit der Bitte, gegebenenfalls gleichzeitig die Aktenzeichen der in diesen Fällen ergangenen Asylentscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu übermitteln. Nach hier vorliegenden Erkenntnissen sollte in den zu benennenden Abschiebungsfällen das BAMF die Möglichkeit erhalten zu prüfen, ob gegebenenfalls eine Gefährdung bei einer Rückkehr nach Syrien vorliegen könnte. Dieses Verfahren entsprach der in dem Schreiben des BMI vom 16. Dezember 2009 geäußerten Bitte, „anstehende Abschiebungen nach Syrien mit besonderer Sorgfalt zu prüfen und mit Blick auf zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse im Einzelfall gegebenenfalls mit dem BAMF abzustimmen.“
tes für Migration und Flüchtlinge gegeben. Ausländerbehörden sind nur in den seltenen Fällen gefordert, in denen Ausreisepflichtige keine Asylverfahren durchlaufen haben. Die Entscheidung über das Vorliegen eines zielstaatsbezogenen Abschiebungshindernisses für den Antragsteller darf die Ausländerbehörde jedoch auch nur nach vorheriger Beteiligung des Bundesamtes treffen.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für In neres, Digitalisierung und Migration – Drucksache 16/7598