Wir haben, liebe Kolleginnen und Kollegen – das wird immer bestritten –, unabhängig von den beiden Aufnahmeeinrichtungen Bamberg und Manching unsere bestehenden Erstaufnahmeeinrichtungen bereits massiv ausgebaut. In allen sieben Regierungsbezirken stehen voll funktionsfähige Erstaufnahmeeinrichtungen mit entsprechenden Dependancen zur Verfügung. Sie alle haben ab dieser Woche eine Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Herr Weise hat sofort nachbestückt und Regensburg, Bayreuth und Augsburg auf seine Liste genommen. Dafür bin ich dankbar. Wir haben unser Ziel, sieben voll funktionsfähige Erstaufnahmeeinrichtungen in unseren Regierungsbezirken, erreicht.
Diskussionsfähig ist allerdings die Integration von Migranten. Meinen Sie mit der Migration eine ge
chen oder sie daran hindern, aufzuschließen und nicht bloß hinsichtlich der Bildung im Land selbst und im internationalen Wettbewerb, sondern auch als Migranten bei der Integration in ihre neue Heimat. Ich will Sie einmal für den Unterschied von Kulturen und die Wichtigkeit für die Migration und die Integration danach sensibilisieren.
Sie sehen also, die Aufgaben im Bereich Integration und Migration werden ordentlich erledigt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, zu unseren Aufgaben gehört es aber auch – auch das möchte ich deutlich machen –, wir sind noch nicht am Ende der Fahnenstange, was ein gutes Datenmanagement angeht. Deshalb haben wir es uns auch gemeinsam mit dem Bund und gemeinsam mit den anderen Bundesländern auf die Fahne geschrieben, dass wir ein kontinuierliches Verbessern unseres Datenmanagements herbeiführen wollen. Das tun wir, meine Damen und Herren.
Wenn Sie kritisieren, dass die Polizei und die Bezirksmitarbeiter Situationen lediglich beobachten und nicht einschreiten, zeugt auch dieses von einer sehr schwer nachvollziehbaren Haltung zu staatlichem Handeln. So ist es geboten, die Schwelle zu einem staatlichen Handeln abzuwarten, bevor eingegriffen werden kann. Betteln ist ein Phänomen, das es schon immer gegeben hat und auch immer geben wird. Gerade in Zeiten größerer Migration ist es unabänderlich, dass neben den in diesem Land dringend benötigten ausgebildeten Fachkräften auch Armutsmigranten nach Hamburg kommen. In einer Großstadt, einer Metropole, werden soziale Probleme sichtbar und derzeit sichtbarer.
denn nirgendwo haben sich die Verhältnisse doch stärker gewandelt als beim Thema „Zuwanderung und Migration“. Das können wir doch nicht bestreiten. Deswegen müssen wir die Datenlücken jetzt schließen. Die migrationsbedingten Herausforderungen und Probleme unserer Tage können wir nicht mit vergangenen Lösungen nach vorne bringen.
Die Klimakatastrophe ist im Gange. Bundesweit war der März 2017, auch in Sachsen-Anhalt, der wärmste März sei Beginn der Wetteraufzeichnungen im Jahr 1881. Es ist Fakt, dass Migration stattfindet. Es ist aber auch nicht zu leugnen, dass
Wir fordern einen Landesbeauftragten für Migration und Integration, der unabhängig ist und einmal im Jahr einen Integrationsbericht vorlegt, der auch die Situation im Hinblick auf Diskriminierung darstellt. Dem wird die CSU-Fraktion anschließend sicher entgegnen, dass der jetzige Integrationsbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung Martin Neumeyer in der Community anerkannt ist und eine gute Arbeit macht.
Die Bayerische Staatsregierung fordert demgegenüber, dass der Landesbeirat für Migration und Integration vom Integrationsbeauftragen der Bayerischen Staatsregierung zu Rate gezogen werden kann, wenn dieser es will, und, wenn er es nicht will, dann nicht. Das wird dieser Aufgabe nicht gerecht.
Sie sehen einen hauptamtlichen Landesbeauftragten für Integration und Migration vor, der nicht Mitglied des Landtags sein darf. Ähnlich dem Datenschutzbeauftragten soll er bei den öffentlichen Stellen die Einhaltung des Gesetzes kontrollieren. Diese Strukturen durchbrechen natürlich die verfassungsrechtliche Trennung von Legislative und Exekutive. Wir sollten deshalb an den bewährten Strukturen festhalten. Ich finde, dass unser Integrationsbeauftragter Martin Neumeyer eine hervorragende Arbeit leistet.
Es ist Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz beantragt worden. Wer stimmt dafür? Das sind die Fraktionen der CDU und der AfD. Gegenstimmen? Das sind die Koalitionsfraktionen – jetzt muss ich erst mal schauen. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen?
Also ich wiederhole die Abstimmung zur Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Wer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt.
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, Herr Staatssekretär von Ammon.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, das Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen sowie zur Änderung des Thüringer E-Government-Gesetzes wurde federführend im Haushalts- und Finanzausschuss beraten sowie im Januar dieses Jahres begleitend an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen.
Der federführende Haushalts- und Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 66. Sitzung, in seiner 70. Sitzung und in seiner 73. Sitzung beraten sowie ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat den Gesetzentwurf in seiner 79. Sitzung beraten.
Danke schön. Da es ein Gesetzentwurf aus der Mitte des Hauses ist, müsste er auch an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz.
Gesetzentwurf in der Regel an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz – wird nicht beantragt? Von keiner Fraktion?
Gut, doch. Dann lasse ich über die Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz abstimmen. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die CDU-Fraktion und die AfD-Fraktion. Wer ist dagegen? Dagegen sind die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich? Es enthält sich niemand. Damit ist diese Ausschussüberweisung abgelehnt.
Zweitens: Es gibt eine Gruppe von Kindern, die die Förde rung durch institutionelle Kinderbetreuung ganz besonders benötigen. Das wissen wir alle. Das sind Kinder, die aufgrund ihrer sozialen Herkunft oder aufgrund von Migration einen ganz besonderen Bildungsbedarf haben. Aktuell besuchen nur 12 % der Kinder mit Migrationshintergrund eine Kindertages betreuungseinrichtung. Bei Kindern ohne Migrationshinter grund sind es 28 %. Ich meine, wir sollten auch und gerade an diese Zielgruppen denken, insbesondere bei den regiona len Bedarfsplanungen vor Ort. Aber auch politisch heißt das: Betreuungsgeld kippen, in den Ausbau der Kitas und der Kin dertagespflege investieren.
Man mag jetzt einwenden, dass das Ganze nur Sinn macht, wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge genügend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat, um schnelle Verfahren durchführen zu können. Das ist leider völlig richtig: Das Amt muss endlich personell besser ausgestattet werden; darin sind wir uns, glaube ich, alle einig. Es wäre aber doch absurd, nur deshalb auf Verfahrensvereinfachungen zu verzichten, weil deren Effekt bei mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern noch größer sein würde. In der Flüchtlingspolitik fahren Bundes- und auch Landesregierung seit dem letzten Jahr immer nur im Nebel oder allenfalls auf Sicht. Es wird Zeit, dass sich dies ändert.
Wir Freien Demokraten haben an vielen Stellen seit Monaten schon gefordert, dass wir dringend eine Beschleunigung der Asylverfahren brauchen. Genau darum geht es bei der Einstufung der Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsländer, über die der Bundesrat am morgigen Freitag zu entscheiden hat. Tatsache ist, wie zum Teil schon erwähnt wurde, dass die allermeisten Antragsteller aus diesen Ländern weder grundrechtliches Asyl noch den Status als Flüchtling oder subsidiären Schutz erhalten. Das belegen die Entscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. Während die Gesamtschutzquote für Menschen aus diesen Ländern 2015 noch bei 2,1 Prozent lag, liegt sie im 1. Quartal dieses Jahres nur noch bei 0,7 Prozent. Diese Wenigen, die hier Schutz suchen, weil sie politisch verfolgt werden oder auch oder gerade wegen ihrer sexuellen Identität diskriminiert werden, haben in Zukunft die Chance, einen Schutzstatus zu bekommen, und zwar in einem rechtsstaatlichen Verfahren. Die Einstufung als sichere Herkunftsländer ändert daran überhaupt nichts.
Erhebung und Austausch von Daten zu Asyl und Migration Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 17/7291 –........... 4282
Ziel ist es aus Sicht der Kirchengemeinden, noch einmal als Ultima ratio die Überprüfung einer aus Sicht der Kirchengemeinden bestehenden besonderen Härte zu erreichen. Herr Frisch, genau das geschieht eben nicht im rechtsfreien Raum, sondern unterliegt einem geregelten Verfahren, das zwischen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einerseits und den Kirchen andererseits vereinbart wurde.
Der Tenor lautet: Der Vollstreckungsgläubiger – das ist die Kreisverwaltung – wird bis zum 11. Juli dieses Jahres – das sind die sechs Monate, um die es nach Dublin-III geht – ermächtigt, selbst oder mithilfe von im Wege der Vollstreckungshilfe tätigen anderen Behörden zum Zwecke der Abschiebung des Vollstreckungsschuldners nach Italien entsprechend dem Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 20. Dezember 2017 die Wohnung – usw. – zu öffnen oder öffnen zu lassen und bei Widerstand gegebenenfalls mit Unterstützung der polizeilichen Vollzugsorgane Gewalt anzuwenden. – So viel zur Kavallerie.
Erhebung und Austausch von Daten zu Asyl und Migration Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 17/7291 –
Wir fahren fort mit der Plenarsitzung. Bevor ich zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 3 komme, weise ich darauf hin, dass sich zum Tagesordnungspunkt 9, der danach zum Aufruf kommen wird, ein unkorrigiertes Vorabexemplar der 80. Sitzung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz vom 28. Juni 2019 auf Ihren Tischen befindet.
Die Redaktionsermächtigung, mit welcher die Präsidentin und der Präsident des Landtags das gesamte Landeswahlgesetz in geschlechtergerechter Sprache erstellen sollte, wurde nach dem Hinweis der Landtagsverwaltung gestrichen. Die Beschlussempfehlung hat der Innen- und Kommunalausschuss in seiner Sitzung am 27. Juni gefasst. Der mitberatende Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat in seiner Sitzung am 28. Juni den Gesetzentwurf beraten und sich der Beschlussempfehlung angeschlossen. Der mitberatende Gleichstellungsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 3. Juli beraten und sich ebenfalls der Beschlussempfehlung des Innenund Kommunalausschusses angeschlossen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Diese Verpflichtungsgeberinnen und ‑geber wurden bzw. werden mit Forderungen der Jobcenter konfrontiert, weil die Erstattungen der Lebenshaltungskosten für die aufgenommene Person auch dann zu leisten sind, wenn die unter die Verpflichtungserklärung fallenden Geflüchteten mittlerweile einen Schutzstatus vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erhalten haben und gleichzeitig während und/oder nach der Anerkennung zum Beispiel staatliche Leistungen in Form von ALG II oder Sozialhilfe in Anspruch genommen haben.
rade erzählt hat. Ich habe immer das Gefühl gehabt, dass die Verpflichtungsgeberinnen sehr genau wissen, worauf sie sich einlassen. Das hat in den Gesetzen und Regelungen auch ganz deutlich gestanden. Die Rechtspopulisten wissen das. Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat sehr ausführlich für jede einzelne Behörde in Thüringen beschrieben, wie die Beratung läuft, nämlich in der Drucksache 6/7020 Anfang April dieses Jahres. Das müssen die rechtspopulistischen Abgeordneten gelesen haben, es war ja die Antwort auf ihre Große Anfrage.