Henriette von Enckevort
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Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn man sich ein wenig mit dem Thema Stadtteilentwicklung beschäftigt, dann lernt man recht schnell, dass die Projekte, die für den Stadtteil wichtig sind, am besten dann funktionieren, wenn alle ein Stück weit über sich hinauswachsen. Das Ledigenheim in der Rehhoffstraße ist für mich dafür ein ganz wunderbares Beispiel. Wir sichern heute die Zukunft mit unseren Beschlüssen.
Ein Ledigenheim ist eine Wohnform, die gerade in der heutigen Zeit besonders schützenswert ist. Einst beherbergte sie alleinstehende Männer, die aufgrund ihrer Lebenswege meist nach einem langen Leben auf See eine bezahlbare Heimat benötigten. Heute ist das Ledigenheim auch ein Wohnort für viele andere Männer, die unterschiedlichsten Generationen mit unterschiedlichsten Lebensläufen und im Übrigen inzwischen 16 verschiedenen Nationen angehören. Sie hätten sonst aufgrund ihrer finanziellen Verhältnisse oder anderen Problemlagen wohl keine Chance auf dem regulären Wohnungsmarkt.
Vom Verkauf an einen Investor bedroht, gründete sich schon 2011 die Initiative "Das Ledigenheim erhalten!" Seitdem sind gute sieben, fast schon acht Jahre vergangen und man kann sagen, dass in diesen Jahren Unglaubliches passiert ist. Aufgrund der unermüdlichen Tatkraft der beiden Initiatoren Antje Block und Jade Jacobs ist es gelungen, auch mit Spendengeldern nicht nur das Grundstück samt Haus zu kaufen, sondern auch einen beachtlichen Anteil an Eigenmitteln für das erforderliche Sanierungsprogramm in denkmalgerechter und barrierefreier Art einzusetzen.
Man kann mit Fug und Recht sagen, dass dies ein Hamburger Projekt ist. Ungefähr 3 000 Spenderinnen und Spender, Nachbarn, Ehrenamtler, Stifter, Reeder, Schriftstellerinnen, Schriftsteller, Stadtteilbeiräte, haben alle auf ihre Weise getan, was sie tun konnten, um dem Ledigenheim zu helfen.
Das Ledigenheim in der Rehhoffstraße ist für mich aber auch ein wunderbares Beispiel, wie wir parteiübergreifend auf allen politischen Ebenen konstruktiv zusammenarbeiten. Der Bezirk HamburgMitte, der intensiv seit 2011 für die Zukunft des Ledigenheims arbeitet, Hamburg, das Land und der Bund ermöglichen heute einen weiteren entscheidenden Meilenstein. Die Zusammenarbeit aller Ebenen setzt so viel Kraft frei, dass ein Stück Stadtgeschichte in all ihren Facetten in einem der begehrtesten Quartiere unserer Stadt gerettet werden kann.
Mit den in Rede stehenden Mitteln stellt die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Bundesfinanzhilfen aus dem Investitionspaket "Soziale Integration im Quartier" 10 Millionen Euro zur Verfügung und das Land Hamburg dann nochmals 3,3 Millionen Euro dazu. Das ist wichtig für die zwingend denkmalgerechte – seit 1912 steht das Haus –, barrierefreie Sanierung.
Nach der Sanierung werden dann wieder 96 Zimmer für die Bewohner zur Verfügung stehen, ein Gemeinschafts-, ein Stadtteilraum wird wiederbelebt, ein Nachbarschaftsladen entsteht, fast 140 Quadratmeter für soziale nachbarschaftliche Dienste und sehr viel Platz für Stadtteilnutzung. Gelebt wird in familienähnlichen Strukturen. Damit das gelingt, setzt das Ledigenheim einen Schwerpunkt auf die integrative Arbeit. Der professionelle Nachbar, eine Erfindung des Ledigenheims, unterstützt die Bewohner vor Ort bei ihrem Alltag.
Das Ledigenheim ist auch ein wichtiger Anlaufpunkt für das Quartier. In Zeiten, in denen die Welt unübersichtlicher wird, brauchen wir genau diese Orte in den Stadtteilen, um für die Nachbarschaften Angebote, die verbinden, zu schaffen. Zusammenhalt und Verbindung im Kleinen kann in einem solchen Augenblick dann auch einmal Sicherheit und Halt für das Große schaffen.
Die SPD dankt heute allen, die sich nun über Jahre hinweg auf ihre Weise für den Erhalt und für die Sanierung des Ledigenheims eingesetzt haben, und wir alle miteinander auch buchstäblich über uns hinausgewachsen sind.
Die südliche Neustadt erhält und behält einen sehr wichtigen Nachbarschaftsort und die Bewohner – und das sollte
man an dieser Stelle nicht vergessen – können dort leben, wo sie auch leben wollen. Insofern wünsche ich uns eine positiv geladene Debatte und ich freue mich darauf. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben heute schon viel über die BundLänder-Finanzen gesprochen und sind jetzt also bei der Verkehrsinfrastrukturgesellschaft gelandet. Was den Antrag der LINKEN betrifft, so ist zu den drei Petitumspunkten festzustellen, dass sie sich im Wesentlichen gegenseitig ausschließen und dass eine sehr konstante Haltung des Senats und des gesamten Bundesrats besteht. Man kann nicht gleichzeitig den Senat auffordern, gegen eine spezifische Änderung des Grundgesetzes, nämlich die Einrichtung der Infrastrukturgesellschaft, zu stimmen, und auf der anderen Seite einen Antrag auf eine diesbezügliche Änderung des Grundgesetzes formulieren. Entweder ist man dagegen oder man ist es eben nicht. Das wirkt dann nämlich alles wie ein Hilfsantrag und der ist nicht nötig, denn der Senat hat sich im Bundesrat zusammen mit allen anderen Bundesländern sehr konsequent für die Belange der Beschäftigten im Bereich der Bundesfernstraßen eingesetzt und sich gegen die Privatisierung der Bundesautobahnen ausgesprochen.
Davon zeugen auch die nachlesbaren Beschlüsse des Bundesrats. Darüber hinaus hat die SPD im Bundestag die Privatisierung durch die Hintertür zu verhindern gewusst, indem sie die bereits existierenden Privatisierungsschranken um eine dritte Schranke ergänzt hat und den Gesetzentwurf in
wesentlichen Punkten in diesem Sinn auch noch einmal verändert hat.
Denn hier wird zusätzlich die mittelbare Beteiligung Dritter, auch an möglichen Tochtergesellschaften, ausgeschlossen und dieses verfassungsrechtlich abgesichert.
Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass das Gesamtpaket für Hamburg und für alle anderen Länder extrem positive Änderungen beinhaltet. Deswegen lehnen wir auch den Antrag der FDP an dieser Stelle heute ab, denn die Länder sind sowohl im Transformationsprozess als auch als Träger öffentlicher Belange weiterhin intensiv befasst.
Kurz zusammengefasst: Die Gesellschaft wird zu 100 Prozent aus dem Bundeshaushalt finanziert, sie ist in der Kreditfähigkeit eingeschränkt, die Kontrolle erfolgt durch den Bundesrechnungshof, der das auch in seiner jüngsten Stellungnahme noch einmal beschlossen hat, und grundgesetzlich wird eine Privatisierung ausgeschlossen. Deswegen lehnen wir beide Anträge ab. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die CDU möchte also mehr Akzeptanz für EMobilität dadurch erreichen, dass sie ein Autorennen mitten durch die Stadt führen will.
Aber die Frage ist doch vielmehr, ob ein Autorennen mit all seinen Belastungen für die Anwohner, Gewerbetreibenden und Autofahrer wirklich dazu beitragen kann, die E-Mobilität attraktiver zu gestalten. Die Ausrichtung ist eben keine Informationsveranstaltung. Es ist ein Event.
Das ist das, was Sie fordern. Sie fordern ein weiteres Groß-Event. Es wäre extrem aufwendig, da die Sicherheitsanforderungen extrem hoch wären. Aufund Abbau würden mehrere Tage in Anspruch nehmen und erhebliche Straßensperrungen mit sich bringen. Die Besucherzahlen in Berlin sind bereits rückgängig. In 2015 waren noch 20 000 Menschen da, in 2016 nur noch 15 000. Gleichzeitig kostet der Eintritt für dieses Rennen mal eben 70 Euro. An dieser Stelle sieht man, dass der Aufwand in keinem Verhältnis steht.
In Hamburg werden von Mai bis September zweiwöchentlich Großveranstaltungen durchgeführt. In diesem Jahr kommt neu der IRONMAN hinzu, eine große Sportveranstaltung. Damit stellt sich Hamburg bereits großen neuen Herausforderungen, gerade hinsichtlich der Verträglichkeit dieser Großveranstaltungen.
Vizepräsidentin Christiane Schneider (unterbre- chend): Frau von Enckevort, lassen Sie eine Zwischenfrage oder Zwischenbemerkung des Abgeordneten Herrn Thering zu?
Nein, danke. – Den Kriterien für die Durchführung von Sportgroßveranstaltungen im Masterplan Active City wird dieses Autorennen ebenfalls nicht gerecht, und auch – das ist noch ein wesentlicher Punkt – aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht ist ein Autorennen auf der Straße nicht genehmigungsfähig.
Diese Rechtsauffassung ist Ihnen schon seit der 18. Legislaturperiode bekannt und hat sich nicht geändert. Eine Ausnahmegenehmigung kann nur dann erteilt werden, wenn ausschließlich Straßen von geringer Bedeutung benutzt werden, was schon allein aufgrund der Sicherheit, die die FIA benötigt, nicht dargestellt werden kann. Große Freiflächen wie das Tempelhof-Gelände in Berlin sind in Hamburg mitten in der City nicht vorhanden.
Wir brauchen mehr umweltverträgliche Fortbewegungsmöglichkeiten, das ist klar, und deswegen investieren wir weiterhin in Infrastruktur und den Ausbau von E-Mobilität wie auch Carsharing-Projekte, Park-and-ride-Plätze und Radverkehr.
An dieser Stelle werden wir also auch den von Ihnen neu überarbeiteten Antrag ablehnen.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir diskutieren heute eine sehr ernste Problematik, die in allererster Linie sachlich geführt werden sollte und geführt werden muss.
Das, was eben von Ihnen ausgeführt wurde und in Ihrem Antrag zu lesen ist, ist weit entfernt von Sachlichkeit.
Ihre Sprache ist darauf ausgerichtet, Ihre Vermutungen eskalierend zu formulieren. Sie geben damit dem, was Sie sagen wollen, für mich einen
sehr schwer hinzunehmenden reißerischen Charakter.
Sie reden davon, dass die Innenstadt von Betteltrupps bevölkert werde, dass die Bulgaren immer aggressiver würden. Hamburger und Touristen würden belagert und bedrängt. Schon der Schreibstil versperrt Ihnen den Weg, einen Sachverhalt sachlich aufzubereiten und ihn zu bewerten.
Sie machen dabei, so scheint es mir, Ihrem Inneren einmal so richtig Luft. Und selbst wenn ich den Filter der Sprachwahl ausschalte und Ihre inhaltlichen Forderungen betrachte, fehlt es Ihnen an Präzision.
So fordern Sie beispielsweise – lassen Sie es mich doch einfach einmal erklären –, dass der Erkenntnisgewinn zügig vorangetrieben werden solle. Sie unterstellen damit indirekt, dass die Polizei nicht ausreichend tätig werden würde.
Wenn man die von Ihnen gestellten Schriftlichen Kleinen Anfragen dann aber einmal liest, insbesondere die Antworten, wird einem klar, dass das nicht so ist. Es ist nämlich die Beweisbarkeit der organisierten Strukturen, der Hintermänner, die schwer und bislang bisweilen unmöglich ist.
Vizepräsident Dr. Wieland Schinnenburg (unter- brechend): Meine Damen und Herren! Es redet nur Frau von Enckevort und sonst niemand. – Fahren Sie bitte fort.
Und daher kann die Arbeit der Polizei und der Ermittlungsbehörden eben nicht die schnelle Lösung produzieren, die Sie gern hätten. Gewinne kann man eben nicht planmäßig vorantreiben, und manchmal muss der Gewinn einer Erkenntnis auch der sein, es mit einer sehr schwierigen rechtlichen Thematik zu tun zu haben.
Auch wenn Sie ein entschlossenes Vorgehen gegen mutmaßliche gewerbliche Bettelei sicherstellen wollen, zeugt dieses von einer aus meiner Sicht recht wenig juristisch geprägten Strategie,
die vergisst, dass eine Mutmaßung eben kein Beweis ist, auf deren Grundlage keiner in dieser Stadt rechtmäßig handeln kann und handeln wird.
Wenn Sie kritisieren, dass die Polizei und die Bezirksmitarbeiter Situationen lediglich beobachten und nicht einschreiten, zeugt auch dieses von einer sehr schwer nachvollziehbaren Haltung zu staatlichem Handeln. So ist es geboten, die Schwelle zu einem staatlichen Handeln abzuwarten, bevor eingegriffen werden kann. Betteln ist ein Phänomen, das es schon immer gegeben hat und auch immer geben wird. Gerade in Zeiten größerer Migration ist es unabänderlich, dass neben den in diesem Land dringend benötigten ausgebildeten Fachkräften auch Armutsmigranten nach Hamburg kommen. In einer Großstadt, einer Metropole, werden soziale Probleme sichtbar und derzeit sichtbarer.
Man kann sie nicht einfach wegwischen, wie wir uns das in unserer Vorstellung von einer perfekten Welt manchmal bunt ausmalen.
Was das ganze Thema so beklemmend macht, ist doch nicht, dass Passanten mit bettelnden Menschen konfrontiert sind. Das, ganz ehrlich, ist für jeden Menschen in unserer Hansestadt zumutbar. Was die Problematik so nachhallend macht, ist doch die vermutete Struktur, die Organisation, die hinter den bettelnden Menschen ihr Unwesen treibt, und dass mit allen Mitteln, die angewendet werden, meist nur die Menschen getroffen werden, zu denen man eigentlich Vertrauen aufbauen müsste, eben die Letzten in einer Kette von unsäglichem Elend.
Das alles haben die handelnden Akteure in dieser Stadt auch erkannt. Polizei, Bezirk, Behörden und soziale Träger bewegen sich in diesem sehr komplexen rechtlichen und sozialen Terrain miteinander voran.
Bereits jetzt besteht ein sehr enger Austausch zwischen dem Bezirk und dem City Management der Innenstadt. Gemeinsam mit vielen anderen Akteuren nimmt das Thema beispielsweise der Runde Tisch St. Jacobi auf. In diesem sitzen Kaufleute, Politik, Behördenvertreter, Kirchenvertreter, Handwerks- und Handelskammer, Polizei und auch das City Management. Er tagte beispielsweise am 18. April dieses Jahres, somit vier Tage, bevor das City Management einen Brief an die Innenbehörde schrieb, ohne dass dort eine besondere Zuspitzung der Lage von irgendeiner Seite problemati
siert worden wäre. Die Polizei wird entgegen Ihrer Darstellung selbstverständlich bei Gesetzesverstößen tätig, ahndet Ordnungswidrigkeiten, geht auf Hinweis dem Verdacht dieser nach und handelt, wenn es die Gefahrenabwehr erfordert.
Sie geht spezifisch auch dem Verdacht betrügerischen Handelns nach, auch bei den von Ihnen beschriebenen Maschen mit dem Klemmbrett oder dem Rosentrick.
Vizepräsident Dr. Wieland Schinnenburg (unter- brechend): Herr Erkalp, Sie hatten sehr viel Zeit, Ihr Anliegen vorzutragen, und dabei haben Ihnen alle zugehört. Jetzt sollten Sie zuhören, wenn die Antwort kommt.
Frau von Enckevort, bitte.
Sie unterstellen auch in diesem Jahr erneut, dass das Betteln zugenommen habe und immer aggressiver werde. Wenn man sich mit den in diesem Bereich agierenden sozialen Akteuren dazu austauscht, sieht man schnell, dass das nicht der Fall ist. Auch die Polizei erkennt keine dramatische Zuspitzung im Vergleich zur Vergangenheit. Wir haben es mit Wellenbewegungen zu tun, und das sollte uns allen bekannt sein. Der Bezirk und die zuständigen Behörden arbeiten Hand in Hand. So wird es weiterhin Schwerpunkteinsätze in der Innenstadt geben, bei denen auch die zuständigen Fachämter des Bezirks und die Polizei gegen aggressives Betteln – und nur diese Form ist gesetzlich nicht gedeckt – vorgehen.
Wie eben schon gesagt ist das Beklemmende an der Situation die Hilflosigkeit derjenigen, die uns dort begegnen. Und auch hier hat Hamburg ein dichtes Netzwerk gewebt, das Hilfe anbietet und auch in den jeweiligen Muttersprachen tätig wird. Betteln ist nicht schön, und zwar, liebe Kolleginnen und Kollegen, in allererster Linie für den Bettelnden selbst. Körperliche Strapazen ausgeklammert, geht Betteln seit Jahrhunderten einher mit der Preisgabe von Würde. Wer bettelt, hat für gewöhnlich kaum noch etwas zu verlieren. Es ist aus meiner Sicht schon beachtlich, dass Sie bei bettelnden Menschen offensichtlich als Erstes an die Vertreibung von Kunden zu denken scheinen. Die Aussagen, die dieser Antrag trifft, werden dem vielschichtigen Thema nicht im Ansatz gerecht.
Die SPD steht weiterhin für eine sachliche, kontinuierliche und ganzheitliche Herangehensweise, ist sich aber auch den Prämissen der Sach- und Rechtslage bewusst. Daher lehnen wir Ihren Antrag ab.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich war an der Begründung zu diesem Antrag sehr interessiert, da das Petitum doch, sagen wir einmal, etwas merkwürdig daherkommt. Und wenn man sich dieses genau anschaut, dann fordert hier also ein Antrag
auf Landesebene, dass das Bezirksamt und die Bezirksversammlung künftig unabhängig voneinander über Planungen seitens der BWVI informiert werden.
Die Bezirksversammlung und ihre Ausschüsse werden grundsätzlich über die Gremienverwaltung der Bezirksämter informiert und eben auch dort verwaltet. Wir alle wissen, dass die Bezirksversammlungen ein Organ der Behörde Bezirksamt sind. Daher sollte man schon rein strukturell sehr sensibel sein, was eine unabhängige Information angeht.
Nach dem Wortlaut des Petitums muss man sich auch fragen, ob die Bürgerschaftsfraktion der CDU entweder den Bezirksämtern nicht zutraut, ihre bezirklichen Gremien zu informieren oder, noch viel mehr, den Bezirksversammlungen nicht zutraut, im gemeinsamen Kommunikationsprozess mit den Bezirksämtern ihre Arbeitsweise und Verfahren mit der Verkehrsbehörde abzustimmen.
Es scheint, dass sich die CDU auf Landesebene hier in die Kommunikationsstrukturen der Bezirke mit der BWVI einmischen möchte. Ob wir es wirklich vornehmen sollten, die Abstimmungsprozesse der Bezirksversammlungen durch Beschlüsse der Landesebene festzuzurren, müssen wir als SPD ernsthaft hinterfragen.
Auch auf der inhaltlichen Ebene ist dieser Antrag nicht zielführend. Die BWVI ist nämlich nicht nur, wie es der Antrag ausführt, angewiesen auf die Mitarbeit der Bezirksebene, sondern will auch umfänglich informieren und die Menschen vor Ort einbeziehen, insbesondere auch den Sachverstand der Bezirksversammlungen und der zuständigen Experten in den Verwaltungen der Bezirksämter. Das kann ich auch aus meiner Erfahrung als Mitglied in einem Verkehrsausschuss ganz klar sagen. Eine Information seitens der Fachbehörde muss vom Bezirksamt und von der Bezirksversammlung in professioneller Kooperation bearbeitet werden und eben nicht unabhängig voneinander.
In vielen Fällen ist das Bezirksamt selbst Träger und Planer der Maßnahmen, sodass hier auch eine Beteiligung von vornherein stattfindet. Wer sich die Arbeitsweise eines Verkehrsausschusses im Bezirk einmal genauer anschaut, der erkennt schnell, dass diese Ausschüsse zu den inhaltsreichsten und vollsten Ausschüssen der Bezirksebene gehören.
Der Verkehrsausschuss erhält alle für ihn relevanten Unterlagen und Planungen zur Beratung und Stellungnahme, und das in mehreren Verschickungen zu jedem Planungsstand. Diese Verschickun
gen seitens der Verkehrsbehörde werden sowohl vom Bezirksamt als auch vom Verkehrsausschuss mit Stellungnahmen versehen zurück an die Behörde gesandt. Die auf Machbarkeit überprüften Stellungnahmen werden dann in aufwendigen Listen bewertet. So wird auf jeder Stufe der Planungen die Bezirksversammlung beziehungsweise der Ausschuss eingebunden. Der Ausschuss nutzt oft die Möglichkeit, in öffentlichen Anhörungen weitere Menschen einzubeziehen, und die Behörde zieht dabei auch mit.
Im Rahmen der Unterlagenverschickung werden stets Ansprechpartner in den Behörden angegeben, an die man sich wenden kann. Zudem werden in der Regel auch verspätete Stellungnahmen und Anmerkungen anstandslos zur Kenntnis genommen oder auch berücksichtigt. Auf Wunsch werden die Unterlagen seit einiger Zeit elektronisch und damit zeitsparend versendet. Das ist ein großer Vorteil gegenüber der Verschickung einzelner analoger Unterlagen.
Bei besonderen Vorhaben bemüht sich die Behörde immer häufiger, die Bezirkspolitik frühzeitig einzubeziehen, dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Öffentlichkeit immer mehr Interesse an der Mitgestaltung zeigt. Wir haben das alle in den vergangenen Jahren zunehmend gemerkt, und die Verkehrsbehörde ist darauf intensiv eingegangen. So hat beispielsweise in Hamburg-Mitte der Prozess rund um die Verkehrsplanung in der Langen Reihe gezeigt, dass sich eine gut funktionierende Anwohnerbeteiligung in einem Verfahren erst entwickeln und im Ergebnis zu einer allseits anerkannten Verbesserung ursprünglicher Planung führen kann.
Die Vertreter der Hochbahn, der Verkehrsbehörde, des LSBG standen dabei nicht nur der Bezirkspolitik, sondern auch den Bewohnern für Gespräche und Präsentationen zur Verfügung. Am Ende und nun für den dritten Bauabschnitt gab es erst vorletzte Woche wieder einen öffentlichen Termin. Bei diesem – zuerst sehr strittigen – Verfahren hat man gelernt, aufeinander zuzugehen, Kompromisse zu erörtern und Vereinbarungen zu treffen. Die Anwohner vor Ort sind mitgenommen worden, Bezirk und Verkehrsbehörde sind als gemeinsame Partner aufgetreten.
Die bestehende Themendichte und die vollen Tagesordnungen erfordern geradezu, dass die Verkehrsausschüsse in den Bezirken selbst priorisieren, welche Planungen denn vorgestellt werden sollen. Daher sollten wir auch dieses als Landesparlament nicht von oben vorgeben, so wie es der Antrag fordert. Man kann den Bezirksversammlungen und ihren Ausschüssen sehr wohl zutrauen, ihre Themen selbst zu setzen.
Natürlich ist es dann wichtig, dass die Verkehrsbehörde den Vorstellungswünschen zeitnah und passgenau entgegenkommt, um auch eine Verzahnung von Landes- und Bezirksebene immer weiter fortzuentwickeln.
Unser Verkehrsausschuss sollte dieses übergeordnete Thema, das der Antrag nur anreißt, aber in der Vorstellung eben zum Ausdruck kam, stets im Blick haben. Daher beantrage ich für die SPD die Überweisung an den Verkehrsausschuss. – Herzlichen Dank.