Carl-Edgar Jarchow

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Last Statements

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Sehr geehrte Gäste der Jüdischen Gemeinde in Hamburg! Ich bin in der angenehmen Situation, die ich noch gar nicht so oft erlebt habe, dass ich vorbehaltlos all das, was meine Vorredner gesagt haben, unterstützen kann.
Und Rednerinnen. Aber dieser Fehler zieht sich durch meine gesamte parlamentarische Zeit, fürchte ich.
Das jüdische Leben ist ein äußerst wertvoller Bestandteil unserer vielfältigen Stadtgesellschaft. So sehr dies selbstverständlich klingt, so wenig sollten wir es als eine reine Selbstverständlichkeit betrachten. Nicht nur unsere Geschichte, sondern auch ein Blick in die Zeitungen, die unzähligen
Meldungen über wachsenden Antisemitismus sollten immer wieder klarmachen, dass es nur eine Haltung, eine gemeinsame Botschaft geben kann: In Hamburg gibt es keinen Platz für Antisemitismus,
die Hamburgerinnen und Hamburger stehen unverbrüchlich an der Seite ihrer jüdischen Mitbürger. Für jüdische Mitbürgerinnen und Mitbürger gilt, was für alle gilt: Sie müssen ihre Kultur, ihre Religion, ja ihr Leben frei und in Sicherheit gestalten können. Jegliche Bedrohung oder Versuche der Einschüchterung, wie sie leider immer wieder auch in Hamburg geschehen, sind für uns Freie Demokraten, sind für jeden Demokraten absolut nicht hinnehmbar.
Solidaritätsbekundungen allein reichen aber nicht aus, meine Damen und Herren, den Worten müssen auch Taten folgen. Und genau hierfür schafft der heute debattierte interfraktionelle Antrag die Voraussetzungen. Unser gemeinsames Ziel ist klar, wir wollen die Synagoge am Bornplatz wiederaufbauen. Wir wollen dem jüdischen Leben in Hamburg ein unübersehbares Zentrum geben, einen zentralen Ort für Andacht und Zusammenkunft. Dieser Ort soll so schnell wie möglich Wirklichkeit werden. Aber es ist sicher klug, hier zunächst mit einer Machbarkeitsstudie zu beginnen. So können alle für die Umsetzung entscheidenden Fragen im Vorfeld erkannt und geklärt werden, seien sie im Bereich der Finanzierung oder auch im Bereich der Architektur. Ich bin mir sicher, dass die entscheidenden Fragen so geklärt werden können, zum Beispiel bei der Finanzierung. Nehmen wir das Beispiel der Dresdner Frauenkirche, dort kamen 100 Millionen Euro durch Spenden zusammen, und Hamburg würde hier sicherlich nicht hintenanstehen; das hoffe ich zumindest.
Die Studie ist aber auch geeignet, alle Akteure, die es braucht, schon einmal an einen gemeinsamen Tisch zu bringen, damit darüber gesprochen werden kann, wie man gemeinsame Vorstellungen am besten verwirklicht. Wir wollen, dass die Umsetzung konkret nicht nur ein parlamentarischer Konsens, sondern auch ein stadtweiter Konsens und ein Konsens direkt vor Ort wird. Der Wiederaufbau der Synagoge muss gut und gemeinsam geplant werden, denn er soll von Anfang an ein Erfolg sein. Und dennoch muss uns allen klar sein: Was heute in Auftrag gegeben wird, ist eben keine Studie, ist keine bloße Einladung zu Gespräch und Gedankenaustausch, es ist ein Versprechen an die Jüdische Gemeinde und diese Stadt, das Versprechen, dass die Synagoge bald entstehen wird als zentraler Ort jüdischen Lebens in Hamburg und als nachhaltiges Zeichen gegen Antisemitismus in Hamburg, im Norden, in Deutschland, in Europa. Ein Zeichen, das nicht nur ein temporäres Signal ist, das irgendwann verhallt, sondern ein Zeichen, das
jeden Tag neu mit Leben gefüllt wird, ein Zeichen für die lebendige und vielfältige Metropole Hamburg. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich verstehe das Thema dieser Tagesordnung so, dass es um die Digitalisierung im Jurastudium geht. Insofern würde ich mich gern darauf beschränken.
Die Voraussetzungen für das digitale Staatsexamen müssen geschaffen werden; darin sind wir uns einig, und das unterstützen wir außerordentlich. Wir Freie Demokraten gehen aber noch weiter: Wir brauchen auch eine Digitalisierung im gesamten Jurastudium – dazu haben wir am 14. August 2019 einen Antrag mit einzelnen Forderungen gestellt –, denn es ist Fakt, dass die juristische Ausbildung in Hamburg bislang analog geprägt ist. Das muss sich dringend ändern, wenn die Juristenausbildung im 21. Jahrhundert ankommen soll. Daher fordern wir, dass den Studenten regelmäßig Videodateien der Vorlesungen zur Verfügung gestellt werden und Materialien auf Lernplattformen für die Vorbereitung abrufbar sein müssen. Völlig unzureichend ist das Angebot zum Thema Digitalisierung und Recht. Zwei Veranstaltungen im Wintersemester sind zu wenig. Wir brauchen bereits in den ersten Semestern die Vermittlung neuer Schlüsselqualifikationen in der juristischen Ausbildung. Nur dann werden viele Studenten rechtzeitig auf die Anforderungen in der Arbeitswelt, etwa im Bereich Legal Tech, vorbereitet sein.
Der Senat muss seine Hausaufgaben machen und einen Schwerpunkt setzen. Die Universität Hamburg braucht einen Lehrstuhl Digitalisierung und Recht. Die Digitalisierung des Staatsexamens darf nicht der letzte Schritt dafür sein. Wir stimmen dem Antrag zu. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Liebe Christiane Schneider! Vorab auch mein herzlicher Dank für die immer wirklich angenehme Zusammenarbeit. Wir waren nicht immer einer Meinung, das wird sich wahrscheinlich auch künftig nicht ändern, aber ich habe
die Art und Weise, wie wir darum gekämpft haben, immer geschätzt. Dafür bedanke ich mich.
Im Gegensatz zu Frau Schneider kann ich Ihnen noch nicht versprechen, dass dies meine letzte Rede ist.
Das wird der Wähler entscheiden.
Hoffentlich entscheiden es die Wählerinnen. Ja, genau. Das ist richtig.
Als wahrscheinlich vorletzter Redner dieser Legislaturperiode möchte ich auch nicht lange zu diesem Thema reden. Ich möchte Ihnen nur kurz unsere Position sagen.
Erstens – es wird vielleicht einige von Ihnen überraschen –: Wir lehnen den Antrag der AfD ab. Ich sage das ausdrücklich, auch für die Kollegen, die das immer wieder bezweifeln. Das Problem an dem Antrag der AfD ist unter anderem – es wiederholt sich zu alten Anträgen –, dass Sie ein Verbotsverfahren fordern, das so nicht funktioniert; das ist schon gesagt worden.
Als FDP steht für uns im Gegensatz zur AfD der Dialog mit und zwischen den Religionen im Vordergrund. Dieser muss klar und offen geführt werden. Wiederholte Verbotsverfahren helfen da nicht weiter.
Meine Damen und Herren! Wir wollen ein Vorziehen der Überprüfung des Staatsvertrags, das haben wir immer gesagt, unter anderem wegen der Verhaltensweisen des IZH als Mitglied der Schura. Aber ansonsten lehnen wir den Antrag der AfD ab. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich nur noch einmal kurz zu Wort gemeldet, weil es mich ehrlich gesagt etwas deprimiert, wie wir hier eine solche Debatte führen.
Wir haben etwas mit einem durchaus realen Hintergrund angestoßen, das uns dazu bringen soll, über diese Frage einmal etwas näher nachzudenken. Und was kommt dabei heraus? Die einen schieben es den Rechten zu, die anderen schieben es den Linken zu. Bringt uns das wirklich weiter? Ist das wirklich das, was die Öffentlichkeit von uns erwartet? Es geht doch darum, dass wir uns selbst einmal hinterfragen, ob wir wirklich in den politischen Diskussionen – nicht, ob wir andere Meinungen haben oder ob wir … Es geht meiner Meinung nach auch nicht um Widerstand, liebe Frau Schneider. Widerstand muss sein, Gegenargumente müssen sein.
Widerspruch muss auch sein, und den wollen wir als FDP, vielleicht glauben Sie mir das sogar, nicht abschaffen, sondern wir wollen ihn möglich machen.
Wir wollen dafür sorgen, dass man zum Teil wieder Widerspruch üben kann, ohne gleich in irgendeine Ecke gestellt zu werden. Da gibt es immer Grenzen, das wissen wir, und die Grenzen sind klar definiert. Aber innerhalb dieser Grenzen muss es einfach möglich sein, solche Diskussionen zu führen, ohne immer gleich mit der linken und rechten Keule zu kommen. Das ist eine Unart, die mich in der Tat enttäuscht, denn ich erwarte von einem Parlament einen anderen Zugang zu diesem Thema und eine andere Offenheit für diese Themen. Das ist vielleicht nicht ganz der richtige Ort, weil viele von Ihnen im Wahlkampfmodus sind, aber wir werden das sicherlich, wenn wir die Gelegenheit haben, in der nächsten Legislaturperiode wieder aufnehmen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich war nicht drauf vorbereitet, eine solche grundsätzliche Debatte über den Verfassungsschutz zu führen, sondern ich wollte mich eigentlich auf die Novelle konzentrieren, freue mich aber darüber, dass wir das hier heute ansatzweise tun.
Liebe Christiane Schneider, auch wir sind für eine sehr offene, liberale Zivilgesellschaft. Wir glauben aber trotzdem, dass es auch dann möglich sein sollte, einen Verfassungsschutz zu haben, der sich erstens im Rahmen dieser Zivilgesellschaft vernünftig verhält und zweitens auch kontrolliert wird. Ich verstehe aus Ihrer Sicht jedoch auch die hohe Skepsis gegenüber Geheimdiensten; gerade aus der historischen Betrachtung wird das deutlich.
Wir sehen die Novelle weiterhin als einen lange überfälligen Schritt in die richtige Richtung. Erfreulicherweise werden endlich viele Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung und vorliegende Rechtsprechung angemessen umgesetzt. Nichtsdestoweniger sehen wir aber unverändert nach der im Dezember auch der Bürgerschaft formal zugeleiteten Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten und auch der im Innenausschuss erfolgten Expertenanhörung einige gravierende Mängel. Diesen Mängeln können auch die in letzter Minute eingereichten Nachbesserungen der Regierungsfraktionen nur unzureichend abhelfen. Dennoch werden wir diesen zustimmen.
Wir sehen weiterhin gravierende Mängel im Gesetz bei den Prüfungsbefugnissen der Datenschutzbehörde und noch mehr bei den mangelnden effektiven Abhilfebefugnissen. Diese erscheinen uns, wie schon bei der Polizeirechtsnovelle, nicht nur politisch falsch, sondern auch europarechtlich fragwürdig. Bei Überwachungsmaßnahmen wie dem verdeckten Mithören und Aufzeichnen des nicht öffentlich gesprochenen Wortes unter Einsatz technischer Mittel außerhalb von Wohnungen, Bildaufzeichnungen oder verdeckt eingesetzten Personen sieht die Novelle keine grundsätzlich nachträgliche Benachrichtigungspflicht vor. Hier sehen wir gesetzlich eine grundsätzliche Pflicht als besser an, von der dann in Einzelfällen begründet abgewichen werden könnte – etwas, was sicher im geheimdienstlichen Bereich des Öfteren vorkommen wird.
Die Causa Sebastian Block zeigte hier exemplarisch den Bedarf für eine nachgelagerte, aber gesetzlich grundsätzliche Pflicht konkret auf. War es doch erst das Gerichtsverfahren anlässlich einer
Jahre später erfolgten nachträglichen Benachrichtigung, das dem Senat die Möglichkeit gab, sein Handeln zu überprüfen und die Rechtswidrigkeit seines Handelns nachträglich zu erkennen und vor dem Gericht dann auch anzuerkennen.
Bei der Ermächtigung zum Einsatz von QuellenTKÜ wird im Gesetz die Monofunktionalität der zur Infiltration der anzugreifenden IT-Systeme und -Endgeräte verwendeten Software nicht sichergestellt und die Zertifizierung dieser Monofunktionalität entsprechend den bekannten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nur unzureichend geregelt. Die Expertenanhörung hat auch ergeben, dass die vom Verfassungsgericht vorgegebene Monofunktionalität in der Praxis gar nicht klar zu gewährleisten ist. Das haben dann auch die Kollegen von der CDU erkannt; leider ziehen sie aus unserer Sicht daraus die falschen Konsequenzen. Dem Ganzen durch zusätzliche Ermächtigung zur Onlinedurchsuchung zu begegnen ist aus unserer Sicht noch grundrechtsfeindlicher, und davon raten wir dringend ab.
Wenn aber kurzfristig in der Praxis innerhalb des verfassungsrechtlichen Rahmens technisch keine Quellen-TKÜ einsetzbar ist, sollte zuerst einmal zumindest die Entscheidung zu den laufenden Verfassungsbeschwerden abgewartet werden, um dann eine möglichst valide und praxisfeste Ermächtigungsnorm zu schaffen. Der Senat hat in den letzten Jahren mehrfach bewiesen, dass er Gesetzgebungsvorlagen binnen Wochen oder sogar Tagen oder sogar Stunden vorzulegen vermag, wenn er einen Eigenbedarf für Ermächtigung hat oder sich aussichtslose Gerichtsverfahren abzeichnen.
Ein grundsätzliches Problem besteht aus unserer Sicht ebenfalls in Sachen Kostentransparenz bei haushaltsrelevanten Regelungen. Auch hier werden im Gesetz umfangreiche ressourcenintensive Prüfungsbefugnisse des Datenschutzbeauftragten etabliert, wieder ohne Darstellung der haushaltsrechtlichen Folgen in der Drucksache.
Angesichts dieser beschriebenen Mängel können wir der vorliegenden Gesetzesnovelle nicht zustimmen; wir werden uns der Stimme enthalten. Das gilt auch für die Initiative der CDU, die Trennung von Geheimdienst und Polizei nach dem Vorbild eines nationalsozialistischen Reichssicherungshauptamtes aufweichen zu wollen; dem werden wir ebenfalls nicht zustimmen.
Ich habe das gelesen.
Wir sind gespannt, ob die aus unserer Sicht nötigen Nachbesserungsetappen zu diesem Gesetz in
der kommenden Legislaturperiode geschehen werden. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Dolzer, da Sie mich direkt angesprochen haben, ergreife ich noch einmal kurz das Wort. Sie können alle Auseinandersetzungen führen, wir können über alles reden, aber der Punkt, über den wir damals im Wissenschaftsausschuss und heute geredet haben, ist, ob wir es akzeptabel finden, dass Vorlesungen an dieser Uni gewaltsam gestört werden oder nicht; darum geht es.
Für diese gewaltsamen Störungen gibt es doch gar keine Entschuldigung. Entschuldigung, es ist doch völlig egal, wer von der Uni eingesetzt da vorn als Professor redet. Es geht doch einfach darum, ob sie ihre Vorlesungen frei halten können oder nicht und ob es irgendein Recht in diesem Land gibt, das gewalttätig zu unterbinden. Sie scheinen der Meinung zu sein, wenn es jemand ist, der einmal mit der AfD zu tun hatte, sei das eine Entschuldigung, dann dürfe das sein. Darum ging es. Es geht jetzt nicht um die AfD-Geschichte, es geht nicht um Herrn Lucke, das ist Vergangenheit, die kennen wir alle. Es geht allein um die Tatsache, wie wir uns verhalten und wie wir es mit der Freiheit der Wissenschaft und der Meinungsfreiheit an den Universitäten halten. Darum geht es mir, um nichts anderes. – Danke schön.
Herr Präsident, vielen Dank, dass ich trotzdem reden darf.
Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf setzt die Bürgerschaft nun endlich die EU-Datenschutzreform in Hamburger Polizeirecht um. Eine Reform, die wir begrüßen, da sie validere Regelungen zu Verantwortlichkeiten Speicher- und Löschfristen sowie Dokumentations- und Informationspflichten gegenüber den Betroffenen schafft. Vor allem der Rechtsanspruch der Betroffenen auf Korrektur ist insbesondere im Hinblick auf den Skandal um die G20-Akkreditierung von
Journalisten folgerichtig. Allerdings darf auch nicht unerwähnt bleiben, dass die Reform seit anderthalb Jahren überfällig ist und in Teilen das unionsrechtlich geforderte Datenschutzniveau nicht erreicht wird.
So halten wir die polizeiliche Ermächtigung zur Anfertigung und Verwendung von Lichtbildern von Personen für einen schwerwiegenden Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Die vorgesehene Regelung soll der Erleichterung der Arbeitsweise in den Gefangenensammelstellen und anderen Gewahrsamseinrichtungen dienen. Dabei stehen mit administrativen Veränderungen und der Verbesserung der Arbeitsabläufe mildere Mittel mit deutlich geringerem Grundrechtseingriff zur Verfügung. Hier sind aus unserer Sicht Nachbesserungen am Gesetzentwurf erforderlich, die wir mit unserem Zusatzantrag fordern. Zudem halten wir, wie übrigens auch die Experten im Rahmen der Anhörung im Innenausschuss, eine Regelung zu einer effektiven Abhilfebefugnis des Landesdatenschutzbeauftragten für politisch geboten und europarechtlich erforderlich.
Nicht zuletzt das Verwaltungsgericht Hamburg hat in seiner mündlichen Begründung zur Entscheidung der Klage des Senats gegen die Anordnung des Datenschutzbeauftragten zum Einsatz von Gesichtserkennungssoftware die Wichtigkeit von Kontroll- und Abhilfemaßnahmen des Datenschutzbeauftragten betont. Doch diese fehlen. Daher stimmen wir Petitumnummer 2 des Zusatzantrags der Fraktion der LINKEN zu.
Neben den datenschutzrechtlichen Aspekten hat Rot-Grün die Novellierung genutzt, um auch das materielle Polizeirecht zu reformieren. Damit steht Hamburg in einer Reihe mit einigen Bundesländern, die jüngst ihr Polizeirecht neu gefasst haben. Wir begrüßen es ausdrücklich, wie meine Vorredner auch schon, dass Hamburg hier nicht dem Trend anderer Länder wie zum Beispiel Bayern und Sachsen gefolgt ist und verfassungsrechtlich bedenkliche Ermächtigungen ins Polizeirecht diktiert hat.
Doch abgesehen von dieser positiven Grundausrichtung des Gesetzentwurfs stellt die Regelung zur Meldeauflage eine erhebliche Einschränkung des Grundrechts auf Freizügigkeit dar und muss verhältnismäßig ausgestaltet werden. Auch hier verweise ich auf unseren Zusatzantrag, der Sicherheitsaspekte zur Gefahrenabwehr und Grundrechte der Betroffenen in Ausgleich bringt.
Insgesamt geht der Gesetzentwurf in die richtige Richtung, wenngleich er, wie ausgeführt, verfassungsrechtlich bedenkliche Regelungen enthält.
Lassen Sie mich noch ein Wort zum Zusatzantrag der Koalitionsfraktionen sagen. Es erreichte mich um 12.30 Uhr auf dem Weg hierher die Mitteilung meines Mitarbeiters, dass dieser Zusatzantrag ein
getroffen ist, das heißt eine Stunde vor Beginn dieser Sitzung. Das finde ich in der Tat unzumutbar.
Ich finde, das ist hier auch schon in anderem Zusammenhang kritisiert worden, so geht man nicht mit einem Parlament um, man muss wenigstens die Gelegenheit haben, sich damit zu beschäftigen. Ich hatte diese nicht, ich werde daher nicht an der Abstimmung teilnehmen. Das zeichnet ja das gesamte Verfahren dieses Gesetzes aus, dass Sie hier seitens der Koalitionsfraktionen eine unglaubliche Hektik hineingebracht haben am Ende und es nicht geschafft haben, rechtzeitig mit diesem Gesetzentwurf zu beginnen, was durchaus möglich gewesen wäre. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Referendare leisten einen großen Beitrag im Hamburger Justizwesen. Sie entlasten die unter Personalmangel leidende Staatsanwaltschaft und auch die Zivilgerichte. Referendare sind schlicht gesagt die Zukunft der Justiz. Es ist daher in unser aller Interesse, dass die Referendare unter guten Rahmenbedingungen leben, arbeiten und lernen können. Das ist aber schon zu lange nicht der Fall.
Wenn hier zu stark gespart wird, besteht die Gefahr, dass die Referendare in andere Bundesländer abwandern, zum Beispiel nach Schleswig-Holstein. Dort ist die Lage wesentlich besser. Sie von
Rot-Grün sagen selbst, dass im bundesweiten Vergleich der Unterhaltsbeihilfe Hamburg auf dem letzten Platz ist. Die Erhöhung der Unterhaltsbeihilfe für Rechtsreferendare um 100 Euro ist also nicht nur längst überfällig, sie ist am Ende auch nur ein Tropfen auf den heißen Stein.
An dieser Stelle kann man direkt einen weiteren Bereich nennen, bei dem das rot-grüne Hamburg seine Referendare schlecht behandelt: den Anrechnungsfreibetrag zum Nebenverdienst. In Schleswig-Holstein sind bis zu 150 Prozent der Bruttounterhaltshilfe möglich, also ein Hinzuverdienst von 2 025 Euro. In Hamburg sind es gerade einmal 550 Euro. Eine Wertschätzung der Referendare sieht anders aus. Die Anrechnungsgrenze für Nebentätigkeiten sollte auf 100 Prozent des Beihilfebetrags gesetzt werden. Außerdem sollte ein halbjährliches Büchergeld gewährleistet werden. Das wäre ein konsequenter Schritt zur Stärkung der Referendare in Hamburg.
Wir stimmen dem heutigen Antrag wie auch den Zusatzanträgen der CDU zu, sehen hier aber nur einen ersten Schritt und hoffen, dass auch zukünftig weitere folgen werden. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zuerst sagen, dass es mich freut, dass wir es bis zu diesem Zeitpunkt geschafft haben, dass alle Parteien, die hier bisher das Wort ergriffen haben, sich sehr stark gegen Antisemitismus ausgesprochen haben und dass wir hier auf einer Linie liegen, die wir als Freie Demokraten ebenfalls unterstützen. Ich freue mich, dass wir alle Anträge an den entsprechenden Ausschuss überweisen werden.
Denn unstrittig ist Extremismus ein fortwährender Bestandteil dessen, womit wir uns tagtäglich in unserer Gesellschaft auseinandersetzen müssen.
Das ist für eine Stadt wie Hamburg jedoch in keiner Weise akzeptabel. Als weltoffene und Freie Stadt müssen wir uns stets dafür einsetzen, dass jeder Mensch frei von Diskriminierungen, Anfeindungen und Angriffen hier leben kann, egal ob sie von rechts, von links oder aus religiösen Gründen erfolgen.
Erfreut können wir feststellen, dass die vorgelegte Fortschreibung des Konzeptes "Hamburg – Stadt mit Courage" – Vorbeugung und Bekämpfung von Rechtsextremismus eine deutlich bessere Tendenz ausweist als das Konzept aus 2013. Es ist jedoch nach wie vor unverständlich, warum bis heute keine länderübergreifende Arbeit zwischen den Behörden, insbesondere mit Schleswig-Holstein, stattfindet, obwohl Akteure zwar im Hamburger Umfeld ansässig sind, aber tatsächlich in der Stadt selbst agieren und so häufig unter dem Radar verschwinden.
Der Senat hat darüber hinaus erkannt, dass es eine einheitliche rechtsextremistische Szene nicht gibt. Vielmehr existiert eine Reihe offener, indifferenter und beweglicher, sozial und jugendkulturell geprägter Szenen, die insbesondere um junge Menschen werben. Dennoch konzentrieren sich die Maßnahmen des Senats weiterhin fast ausschließlich auf die organisierte Szene. Neueste Entwicklungen unter anderem des Internets finden unserer Meinung nach nur unzureichende Beachtung im Maßnahmenkatalog. Das erkennbare Problembewusstsein des Senats ist erfreulich, allerdings bedarf es dringend einer besseren Zielgruppenorientierung der Maßnahmen gegen rechtsextreme Tendenzen.
Probleme zu erkennen reicht nicht aus. Es müssen auch entsprechende Ideen entwickelt werden, wie diese bekämpft und bewältigt werden können. Dasselbe gilt auch für die bisherigen Bemühungen des Senats zur Bekämpfung von Antisemitismus in Hamburg. Die Förderung von Jugendverbänden und Projekten wie Stolpersteine, die nur einmalige Durchführung eines Fachdialogs im Jahr 2017 und nur ein Fachtag im Jahr 2019 reichen meiner Meinung nach nicht aus. Wir dürfen uns nicht zu reiner Symbolpolitik verleiten lassen. Unsere Stadt steht für freiheitlich demokratische Grundwerte. Diese müssen wir auch in jede Richtung verteidigen.
Umso erfreulicher ist es, dass durch die eingereichten Anträge deutlich wurde, dass unter den Parteien Konsens darüber besteht, dass Handlungsmöglichkeiten gegeben sind. Insbesondere die Berufung eines Antisemitismusbeauftragten und ein überarbeitetes Schutzkonzept sind zügig und wirksam umsetzbare Maßnahmen. Sie sind ein klares Zeichen an alle Bürgerinnen und Bürger
dieser Stadt, dass wir geschlossen hinter allen Menschen jüdischen Glaubens stehen.
Wir fordern darüber hinaus aber unter anderem die Etablierung eines hamburgisch-israelischen Kooperationsprogramms zur persönlichen Begegnung von Kindern und Jugendlichen.
Vielen Dank.
Es muss gewährleistet werden, dass nicht nur wie bisher Lehrkräfte im Austausch mit Israel Bildungsfahrten unternehmen können. Es müssen gerade diejenigen in Austausch gebracht werden, die vorrangig Ziel der Werbeversuche des rechten Spektrums sind: die jungen Menschen.
Nichtsdestotrotz dürfen wir uns nicht dazu verleiten lassen, Extremismus und Antisemitismus nur von rechts zu erwarten und zu begegnen und in alle anderen Richtungen blind und untätig zu sein. Man sollte also im Angesicht von grassierendem Antisemitismus und florierendem Rechtsextremismus stets viel Sorgfalt darauf verwenden, mit wem man sich für seine sonstigen politischen Ziele und Positionen taktisch verbündet und wie diese vermeintlichen Bündnispartner sonst noch agieren. Ich nenne unter vielen Beispielen aus dem letzten Verfassungsschutzbericht an dieser Stelle die Hamburger Linke Jugend, die den Staat Israel wiederholt als Apartheidsregime diskreditiert. Man muss in der demokratischen Mitte stets beachten, dass ein Vorbringen von in der Regel legitimer Kritik an der Staatspolitik Israels zumindest dann antisemitische Tendenzen in der Bevölkerung zu fördern vermag, wenn das Ganze in Verschwörungstheorien zur globalen Weltordnung eingebettet wird.
Wir müssen daher Extremismus und Antisemitismus in all ihren Erscheinungsformen und deren Additiven sowie deren Wechselwirkungen wahrnehmen und mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln vorbeugen und bekämpfen. Dazu sind wir bereit. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Im Gegensatz zu Frau Sudmann möchte ich mich wirklich auf den vorliegenden Antrag beziehen.
Wie bitte?
Na ja, aber Sie gingen etwas weiter und haben das in den Gesamtzusammenhang der CDU-Anträge der letzten Jahre gestellt. Das kann man machen, möchte ich aber nicht.
Ich möchte ausdrücklich sagen, dass wir den Antrag so verstehen, dass es der CDU darum geht,
verstärkt Fahrradkontrollen durchzuführen, um bei diesem Fahrradfahren auch ein gewisses Bewusstsein dafür zu entwickeln, wie man sich im Verkehr verhält. Nicht alle Fahrradfahrer, auch wenn Sie die Guten sind, verhalten sich immer vorbildlich. Insofern unterstützen wir den Ansatz dieses Antrags, den Radverkehr sicherer und attraktiver zu machen. Wer würde das nicht tun?
Einer tut es. Vielen Dank.
Auf der anderen Seite gibt es schon Kontrollen, das wurde schon erwähnt. Diese zielen aus unserer Sicht durchaus sensibel auf die Verstöße im Straßenverkehr hin und versuchen zu bewirken, dass auch die Sensibilität bei den Radfahrern und nicht nur bei den Autofahrern, sondern bei allen Verkehrsteilnehmern zunimmt. Die Notwendigkeit dieser Kontrollen lässt sich an den vielen Unfällen, die wir alle kennen, nachweisen.
Eine höhere Kontrolldichte würde sicherlich zu einer verbesserten Verkehrssicherheit führen, doch dazu bedarf es auch Personalressourcen, und da kommen wir zum negativen Punkt dieser Geschichte. Ich nenne einmal drei Stichworte, weil die Zeit sich schon langsam dem Ende entgegen neigt. Gegenfinanzierung, Personalrekrutierung und polizeiliche Prioritätensetzung, das sind drei Punkte, die leider dem entgegenstehen, was die CDU fordert, da sie auch jeglichen Vorschlag für eine Gegenfinanzierung schuldig bleibt. Insofern werden wir diesem Antrag nicht zustimmen können. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich denke, an einem so geschichtsträchtigen Tag wie heute sollten wir alle für einen Moment innehalten, in uns gehen und uns erinnern an die Anschläge vom 11. September 2001 und an die zahlreichen Opfer, die es in dem Zusammenhang gegeben hat, und sollten das vielleicht auch etwas trennen von der Tagespolitik und auch von dem sonstigen Politikansatz, der hier deutlich geworden ist seitens der AfD.
An diesem 11. September 2001 ist unser westliches Wertesystem angegriffen worden und Hamburg auf der Bildfläche des Terrorismus erschienen, das lässt sich nicht abstreiten. Die Anschläge vom 11. September wurden unter anderem aus Hamburg heraus geplant und durchgeführt. An diesen Zusammenhang kann und sollte man jederzeit durchaus erinnern, wir sollten ihn aber ebenfalls nicht politisch instrumentalisieren, wie es der AfD-Antrag tut. Meine Vorredner, Frau Schneider, Herr Wersich, haben ausführlich dargelegt, wo diese Politisierung stattfindet, und wir sehen das genauso. Wir sind dafür, an terroristische Anschläge wie 9/11 oder die Taten in Nizza, am Berliner Breitscheidplatz zu erinnern, sie dürfen nicht in Vergessenheit geraten; dies ist eine Aufgabe der Politik. Sie eignen sich aber gerade nicht für politisch motivierte Initiativen, wie wir finden, und daher werden wir den Antrag der AfD ablehnen.
Damit mache ich auch Herrn Kienscherf eine Freude.
Ich bin den Kolleginnen und Kollegen der CDU aber dankbar dafür, dass Sie sich in Ihrem Zusatzantrag für eine angemessene Würdigung dieses Jahrestages einsetzen, und Herr Wersich hat das
aus meiner Sicht sehr eindrucksvoll eben beschrieben. Wir stimmen überein, dass eine Ausstellung oder Ähnliches geeignet sein kann, den Hamburgerinnen und Hamburgern wissenschaftlich erlangte Erkenntnisse über den 11. September 2001 zugänglich zu machen, um der Opfer in Würde zu gedenken und an die Hintergründe der Attentate zu erinnern.
Wir begrüßen und unterstützen die Einbindung neutraler Institutionen wie die Uni Hamburg und Ähnliches und bieten Unterstützung bei den Plänen und Durchführung dieser Vorhaben an, und werden daher den AfD-Antrag ablehnen, der Überweisung des CDU-Antrags aber zustimmen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zunächst meiner Freude Ausdruck geben, dass wir diese Drucksache nicht vorweg überwiesen haben, sondern sie auf unseren Wunsch hin heute debattie
Die Wahlergebnisse sind auf Seite 7941 zu finden.
ren, wie es auch, wie wir finden, parlamentarisch angebracht ist.
Vor nunmehr dreieinhalb Jahren haben wir als Freie Demokraten hier im Hause als unmittelbare Konsequenz aus dem Grundsatzentscheid des OVG Hamburg zur Gefahrengebietsregelung und dem BKA-Urteil des Bundesverfassungsgerichts mit unserer Drucksache eine zeitnahe Anpassung des Hamburger Polizeirechts zur umgehenden Herstellung einer verfassungskonformen Rechtslage in Hamburg gefordert. Dafür haben wir keine Mehrheit erhalten, überraschenderweise. In dieser damaligen Legislaturperiode ging es bei Senat und Rot-Grün mit Vorlagen oder Initiativen für einzelne Polizeirechtsanpassungen häufig sehr schnell, insbesondere dann, wenn der Senat neue Eingriffsermächtigungen haben, Rechtswege faktisch erschweren oder schlicht Schadensbegrenzung für aussichtslos laufende Gerichtsverfahren betreiben wollte. Dies war verfassungsrechtlich aus unserer Sicht bedenklich.
Vielen Dank.
Habe ich auch gemerkt.
Nachdem nunmehr die Vorlage für die überfällige große Novelle endlich eingebracht ist, mussten wir bei einer ersten Prüfung leider feststellen, dass die Zeit der Umsetzung vieler Grundsätze aus der Rechtsprechung leider nicht ganz konsequent genutzt wurde. Denn schon bei der 2012er Novelle hatte die Expertenanhörung im Innenausschuss damals zu vielen neuen oder veränderten Regelungstatbeständen verfassungsrechtliche Bedenken aufgezeigt, die später dann auch durch die Gerichte in ihren Grundansätzen jeweils bestätigt wurden. Leider haben Sie es versäumt, mit dieser Novelle hier nachzubessern. Zwar kann man den interessanten Großen Anfragen der Kollegin Schneider entnehmen, dass die kritischen Ermächtigungen kaum oder nicht angewendet wurden, ob dies aber aus Furcht vor mangelnder Gerichtsfestigkeit oder mangels echten Bedarfs geschehen ist, sei dahingestellt. Aber ein Gesetz sollte aus unserer Sicht immer möglichst frei von verfassungsrechtlichen Mängeln sein und nicht durch vorsorgliche Nichtanwendung in der Praxis geheilt werden. Daher werden Sie viele unserer Anträge aus dem Jahre 2012 im Laufe dieser parlamentarischen Beratung wiederfinden.
Aber es gibt auch positive Aspekte. Wir Freien Demokraten begrüßen es sehr, dass bei der Vorlage nicht der Trend anderer Länder wie zum Beispiel Bayern und Sachsen beschritten wurde, die Novellierung des Polizeirechts mit einer Reihe von verfassungsrechtlich bedenklichen oder offen verfassungswidrigen Ermächtigungen zu spicken.
Denn wir brauchen in Deutschland nicht noch mehr Beschäftigungsprogramme für Anwälte und Gerichte. Was die Sicherheitsbehörden brauchen, sind valide verfassungsgemäße gesetzliche Grundlagen für entschlossenes Handeln, keine ständig drohenden Prozesse, Risiken und Schadensbegrenzungsversuche via Dienstvorschriften.
Leider kommt aber auch die neue Vorlage hier nicht völlig ohne Verirrungen aus. Ohne der von den Mehrheitsfraktionen bereits im Vorfeld zugesagten Expertenanhörung im Innenausschuss vorgreifen zu wollen, nenne ich exemplarisch einmal die Ermächtigung zur obligatorischen Produktion von personenbezogenen Daten in Gefangenensammelstellen. Hier gab es zwar im Kontext G20 die bekannt grotesken Zustände infolge von administrativem Versagen, die Staatsgewalt ist aber in einem Rechtsstaat verpflichtet, als mildestes Mittel ihre Defizite abzustellen, anstatt ihr eigenes administratives Versagen zu nutzen, um Eingriffe in Grundrechte zu rechtfertigen.
Unbedingt notwendig erscheint uns nach erster Analyse des Entwurfs aufgrund der zurückliegenden Erfahrungen eine zusätzliche explizite Anordnungsbefugnis des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit gegenüber der Polizei, da diese offenbar durch den aus anderen Gründen entfallenden Verweis auf das Landesdatenschutzgesetz nunmehr durch eine gesonderte Regelung im Gesetz über die Datenverarbeitung der Polizei ersetzt wird. Wir stellen uns hier die Frage, ob das lediglich ein Versehen ist oder ob eine Absicht dahintersteht.
Diese Angelegenheit leitet dann auch über zum zentralen Defizit dieser Senatsinitiative, von der wir nach so vielen Jahren wenigstens einen größeren Wurf erwartet hätten, denn der vorliegende Entwurf stellt Folgendes nicht dar: die strukturelle Flankierung in Richtung Haushalt. Der Gesetzentwurf weist Gerichten und auch dem Landesdatenschutzbeauftragten viele zusätzliche Aufgaben zu, die Finanzierung soll weiterhin zulasten der Justizbehörde erfolgen.
Meine Redezeit ist abgelaufen, insofern lassen Sie mich zum Schluss sagen, dass wir uns sehr auf die Ergebnisse der Expertenanhörung und weiteren Beratung im Innenausschuss freuen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Nach der Rede von Frau Gallina muss ich einmal kurz durchatmen, gerade am Ende so viel Gutes. Was sie da erwähnt hat, ist doch ein sehr hehres Ziel. Ich denke, diese Ziele sollten wir haben. Wir sollten aber nicht verkennen, dass wir die Bevölkerung erst einmal dazu bringen müssen – das, was sie am Ende gesagt hat –, dass sie wirklich wählen geht und die Wichtigkeit und den Wert dieser europäischen Gemeinschaft erkennt. Das scheint mir gerade im Wahlkampf im Moment eine Erkenntnis zu sein, die sich noch nicht ganz durchgesetzt hat.
"Keinen Fußbreit den Rechten!", für "Solidarität, Gerechtigkeit, Demokratie, Vielfalt" – das klingt durchaus vernünftig, auch und gerade vor dem Hintergrund der Ibiza-Affäre und dem Aufstieg populistischer Parteien in vielen europäischen Ländern in den letzten Jahren. Ich würde es trotzdem gern erweitern und würde meinen, dass es richtiger heißen sollte, keinen Fußbreit den Extremen.
Denn wir haben im Moment zweifelsfrei von der rechten Seite des Parlaments oder des Parteienspektrums, von Rechtspopulisten, von rechtsextremen Parteien, eine sehr viel größere Gefahr als von der anderen Seite. Aber wir haben auch, und das sollte man nicht verkennen, im Europäischen Parlament durchaus Fraktionen, die ebenfalls nicht unbedingt die Werte vertreten, die für uns alle hier als demokratische Mitte im Mittelpunkt stehen.
Der Fokus liegt im Moment auf den Rechtspopulisten, und das ist auch gut so. Besser wäre es natürlich, sie wären nicht so populär und so erfolgreich. Aber in der Tat, Herr Nockemann, ist das Verhalten von Herrn Strache kein singulärer Vorgang.
Das hat Ihr Chef, Herr Meuthen, gesagt, er wollte das etwas abwerten als singulären Vorfall. Das ist es sicherlich nicht. Aus den Äußerungen wird nämlich eines klar, und das zieht sich wie ein Faden durch die Argumentation vieler rechtsnationaler Parteien in Europa: Wogegen ist man eigentlich? Wogegen sind diese Parteien explizit? Meinungsfreiheit steht an erster Stelle. Unabhängige Medien, öffentlich-rechtlicher Rundfunk sind im Fokus. Den will man abschaffen, man will ihn durch Gefolgsleute ersetzen. Was hat man noch im Fokus? Siehe Polen: unabhängige Justiz, Verachtung des politischen Establishments in der EU. Diese Einstellung eint die extremen Rechten in Europa und Ungarn gilt als Vorbild. Das muss uns Warnung sein. Dazu kommt, mit Ausnahme von Polen in diesem Falle, ein enges Verhältnis zu Autokraten wie Putin, der diese Parteien auch noch finanziert; ein bemerkenswerter Vorgang.
Gerade im 70. Jahr unseres Grundgesetzes sollten wir doch die dort festgeschriebenen Werte auch in Europa erhalten und versuchen, durchzusetzen.
Die Rechte des Einzelnen, Meinungs-, Demonstrationsfreiheit, unabhängige Justiz, Menschenrechte, Wahlfreiheit, all diese Dinge, die wir schätzen gelernt haben in 70 Jahren Grundgesetz – vielleicht reden wir nachher noch darüber –, das sollte doch die Richtschnur sein, auch für das Zusammenwirken in der Europäischen Union. Hierfür sollten wir uns mit aller Kraft einsetzen. Und dort, wo dies nicht beachtet wird – ich sage das eindeutig, und das ist eine Sache, die mich sehr stört an der EU – wie zum Beispiel in Ungarn, muss es Konsequenzen haben. Es kann nicht sein, dass in diesen Fällen die wirtschaftlichen Interessen vorgehen vor dem Interesse an Grund- und Menschenrechten, die dort verletzt werden, und man trotzdem solche Länder weiterhin als Mitglieder in der EU behält. Das halte ich für nicht akzeptabel und das gilt es zu verhindern. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich habe mich erstens zu Wort gemeldet, weil mich zum einen natürlich der Einwurf von Herrn Petersen schon getroffen hat, ehrlich gesagt. Zweitens, lieber Herr Tjarks, was Sie eben gesagt haben, ist schön und gut und auch richtig, hat nur mit dem Thema eigentlich nichts zu tun, über das wir heute reden,
sondern das ist eine andere Debatte. Und wir verfallen immer in den gleichen Fehler, dass wir uns dazu hinreißen lassen, eine AfD-Debatte zu führen. Für mich ist die AfD nicht so ein Thema, ich bin damit relativ schnell durch. Auch meine Kollegin hat das deutlich gemacht, für uns ist dieses Portal nicht akzeptabel, wir lehnen das ab. Punkt. Und wenn wir uns im zweiten Teil dieser Debatte darüber unterhalten, was das Neutralitätsgebot an Schulen bedeutet, so finde ich, kann man das durchaus in einer gesitteten Art und Weise machen.
Ja, ich bemühe mich, lieber Herr Kienscherf, gesittet zu sein. Ach so, vielen Dank. Ich hatte nicht bei jedem Zwischenruf, den ich in der letzten Stunde gehört habe, den Eindruck, dass der gesittet war, sondern ich war etwas entsetzt über den Ton, der dort herrschte.
Ich bin ein Gegner des Faschismus, ich bin ein Gegner des Extremismus schlechthin, ich möchte das nicht jedes Mal betonen, ich setze das bei Ihnen auch voraus. Aber es reicht nun nicht zu sagen, wenn Schüler sich gegen Antifaschismus äußern an einer Schule, wäre die Antifa Altona Ost – wir haben gerade im PKA letzte Woche über die gesprochen – das richtige Medium, um sich darüber als Antifaschisten darzustellen. Das ist dann durchaus bedenklich, finde ich.
Wir wollen, dass die Schüler nicht zu neutralen Personen erzogen werden, liebe Frau Duden, wie Sie das gesagt haben, sondern wir wollen, dass die Schüler zu kritischen …
Doch, das haben Sie wortwörtlich gesagt.
Wir wollen keine neutralen Schüler erziehen, sondern wir wollen Schüler erziehen, die sowohl alle Aspekte des politischen Lebens und der politischen Geschichte lernen und daraus ihre Schlüsse ziehen, und das zwar eigenständig …
Dann sind wir doch einer Meinung, dann habe ich Sie vielleicht falsch verstanden, dann habe ich das noch einmal betont, dass wir einer Meinung sind.
Auf der anderen Seite gebe ich einmal zu bedenken, was dort, wenn es denn ein Kunstprojekt war – ich glaube, das steht noch nicht ganz fest –, gezeigt worden ist, das kann man ja machen. AKWAufkleber hatten wir auch an der Schule, hat mich übrigens nicht gestört. Was wäre eigentlich los, wenn diese Aufkleber, wenn alles, was dort gemacht worden ist, in eine andere Richtung gegangen wäre? Wäre es dann auch noch ein Kunstprojekt oder hätten wir uns dann hier sehr echauffiert? Also die Toleranz auf beiden Seiten, die sollte dann doch da sein, das würde ich mir wünschen.
Herzlichen Dank.
Ja, natürlich. Ja, klar.
Ich bekenne gern, liebe Frau Schneider, dass ich kein Spezialist für die Antifa Altona Ost bin. Das bin ich nicht. Ich habe über die im PKA gehört, darüber darf ich hier nicht reden,
und ich habe mich sonst damit relativ wenig befasst. Nur, wir sind uns doch darüber einig, dass es ein Neutralitätsgebot in Schulen gibt, jedenfalls gehe ich davon aus, dass der Großteil dieses Hauses sich da einig ist. Das heißt, wenn eine Antifa-Ost dort Werbung machen kann, müssten das andere doch auch tun können, Antifa-West oder Pegida oder wer auch immer. Ich glaube, dass das eben nicht die Lösung ist, sondern dass wir darauf achten müssen, dass wir in den Schulen keine Werbung politischer Organisationen haben. Das, finde ich, ist nicht die Aufgabe von Schulen.
Die Zeit steht immer noch? Ich bedanke mich für die 30 Sekunden, die ich noch habe. Insofern, lieber Herr Petersen, hoffe ich, Sie überzeugen zu können, dass wir Liberalen nicht gegen den Rechtsstaat sind, ganz im Gegenteil, aber wir nehmen uns manchmal heraus, Dinge etwas anders zu diskutieren, und nehmen dabei aber auch klar Stellung zu dem, was wir ablehnen. Und ich denke,
das hat Frau von Treuenfels-Frowein getan. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Özdemir, am Anfang Ihrer Rede war ich auch etwas erstaunt, weil ich das Gefühl hatte, dass wir hier gar nicht über Ihren Antrag, sondern über die außenpolitische Situation reden. Ich glaube, das ist nicht das, worüber die Bürgerschaft hier zu befinden hat. Ich bin über einen Satz gestolpert, den Sie gesagt haben – vielleicht habe ich ihn auch missverstanden –: Die Bundesrepublik Deutschland solle die Verantwortung für die Staatsbürger übernehmen. Ich glaube, Sie meinen sicherlich nicht für das, was die Staatsbürger dort getan haben, sondern sie soll die Verantwortung übernehmen für Leute, die die Staatsbürgerschaft haben. Ist das richtig?
Gut.
Die Zustände in den Lagern in Nordsyrien sind katastrophal – das wissen wir alle –, ob humanitär oder aus Sicht staatlicher Verantwortung für die eigenen Bürger betrachtet. Wenn die syrischen Autoritäten nicht die Mittel haben, den Inhaftierten vor Ort unter den gegenwärtigen Bedingungen den Prozess zu machen, dann müssen die Herkunftsländer und damit Deutschland ihre Verantwortung tragen. Das heißt, die Herkunftsländer der mutmaßlichen Islamistinnen und Islamisten müssen für rechtsstaatliche Verfahren, die Beweissicherung und Verurteilung sorgen. In der Konsequenz bedeutet das – es ist schon gesagt worden –, dass Deutschland seinen Staatsangehörigen die Einreise ermöglichen und Gerichtsverfahren sowie geeignete Deradikalisierungsprogramme anbieten muss. Wir kommen nicht umhin, deutschen Staatsangehörigen, die sich in kurdischen Lagern befinden, die Einreise zu gestatten. Juristisch ist die Antwort klar. Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte, die Europäische Menschenrechtskonvention und das Grundgesetz gewähren das Recht auf Einreise in das eigene Land.
In dem Antrag wird unter Punkt 1 gefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Bundesrepublik Kontakt nach Nordsyrien aufnimmt und umfänglich kooperiert, um die Deutschen in den Lagern zurückzuführen. Die Bundesregierung antwortet auf die Anfrage des FDP-Bundestagsab
geordneten Stefan Thomé zu diesem Thema, die Bundesregierung prüfe mögliche Optionen, um deutschen Staatsangehörigen, insbesondere in humanitären Fällen, eine Ausreise zu ermöglichen. Aus unserer Sicht ist Punkt 1 des Antrags obsolet, weil er bereits in Bearbeitung ist. Etwas zu beantragen, woran schon gearbeitet wird, wäre Symbolpolitik. Der Entzug der Staatsangehörigkeit ist in Fällen, in denen es rechtlich möglich ist, ebenfalls zu prüfen. Herr Gladiator hat dazu schon einiges gesagt. Das würden wir unterstützen.
Punkt 2 Ihres Antrags, der erfreulicherweise auch einen Hamburg-Bezug hat, geht mit der Forderung nach Eckpunkten für den Umgang mit Rückkehrern aus unserer Sicht nicht weit genug. Die Maximalzahl der in Hamburg erwarteten Rückkehrer beläuft sich, soweit wir wissen, auf 23 Männer, 14 Frauen und eine unbekannte Zahl an Kindern. Uns steht bevor, dass Menschen nach Hamburg zurückwollen, die vor Jahren ausgereist sind, die schon vor ihrer Ausreise ideologisch verblendet waren, die sich vor unseren Augen radikalisiert haben, die ihre Familien in die Situation der Machtlosigkeit gebracht haben und den Wunsch hatten, sich vom bisherigen Leben abzukehren. Wir haben den Eindruck, dass Hamburg zum jetzigen Zeitpunkt nicht optimal auf die bevorstehende Rückkehr von Dutzenden IS-Rückkehrern vorbereitet ist.
In einer unserer Anfragen verweist der Senat lapidar auf derzeit 36 freie Plätze in der U-Haft, laufende Antiislamisierungsprogramme der Beratungsstelle Legato und eine einzige neu zu besetzende Stelle, mit der die Rückführungskoordinierung gestaltet werden soll. Auch für die Betreuung minderjähriger Rückkehrer wird nur auf laufende Deradikalisierungsprojekte verwiesen. Das ist angesichts der bereits jetzt absehbaren Probleme aus unserer Sicht leichtfertig.
Mutmaßliche Kriegsverbrecherinnen und -verbrecher dürften ebenso unter den Rückkehrern sein wie schwer traumatisierte Mütter und Kinder oder psychisch angeschlagene Mitläufer. Eine funktionierende Prävention bedeutet nicht, dass das System nach "business as usual" funktionieren kann. Rot-Grün lässt es hier sichtlich an der dringend notwendigen Vorbereitung fehlen und riskiert so wachsende Sicherheitsprobleme in Hamburg.
Wir lehnen auch Punkt 3 des Antrags ab. Mittel nach dem Gießkannenprinzip für Beratungsstellen bereitzustellen, reicht nicht aus, um sich der Rückkehrer seriös anzunehmen.
Aus all diesen Gründen werden wir den Antrag ablehnen. Über den Antrag hinaus besteht natürlich, vor allem für den Bund, der hier in erster Linie ge
fordert ist, ein Bedarf, kreative Lösungen für dieses Problem zu prüfen. Eine Möglichkeit könnte sein, sich eine Art Kronzeugenregelung in Form eines freiwilligen staatlichen Rückholungsangebots im Austausch gegen eine umfassende wie ernsthafte Aussagebereitschaft zu den Ereignissen in Sachen IS vorzustellen. Hier sollten dann auch die Bundesländer in der Praxis unbedingt mitziehen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist immer eine dankbare Aufgabe, als Letzter in solchen Debatten zu reden, wenn schon sehr viel Richtiges gesagt worden ist, zuletzt von meiner Vorrednerin. Ich versuche es trotzdem noch einmal.
Für die Innere Sicherheit und Ordnung eines Landes ist eine gut und schnell funktionierende Rechtsprechung ein zentrales Element; da sind wir uns sicherlich einig. Einen maßgeblichen Einfluss darauf haben das Verwaltungs- und das Verfassungsgericht. Daher sollte es die Aufgabe der Parlamente sein, dafür zu sorgen, dass diese Gerichte nicht durch offensichtlich verfassungswidrige Verfahren unnötig belastet werden. Genauso sollte es die selbstverständliche Aufgabe der Parlamente sein, der Exekutive und ihren Vollzugsorganen qualitativ gute Gesetze mit klaren Regelungen und vor allem Verfassungsrechtssicherheit anhand zu geben, die sich einfach und sicher anwenden lassen – hoffen wir einmal, dass das mit dem neuen Hamburger Polizeigesetz so sein wird; das werden wir ja sehen.
Aber genau hier geht der Antrag der AfD in die falsche Richtung, da er nach bayerischem Vorbild im Ergebnis lediglich auf größtmögliche Rechtsunsicherheit für die Vollzugsbediensteten und ABMMaßnahmen für Prozessbevollmächtigte und Richter der Verwaltungs- und Verfassungsgerichtsbarkeit setzt. Sie wollen nach bayerischem Vorbild die Konturen des rechtsstaatlich eingehegten Polizeirechts, für das konkretisierte Gefahrenprognosen und klare Verantwortlichkeiten unverzichtbar sind, durch einen diffusen neuen Gefahrenbegriff auflösen und das zulässige polizeirechtliche Instrumentarium auf Unbeteiligte ausweiten. Das lehnen wir ab.
Mit diesem Paradigmenwechsel wollen Sie, vergleichbar den bayerischen Änderungen des dortigen Polizeigesetzes, die funktionelle Entflechtung
und grundsätzliche informationelle Trennung zwischen dem Nachrichtendiensten vorbehaltenen Gefahrenvorfeld und der polizeilichen Abwehr konkreter Gefahren durchbrechen. Es würde eine Polizei entstehen, die informationelle wie operative Eingriffsbefugnisse in sich vereinigen will. Ich denke, in der jüngeren deutschen Geschichte haben wir damit keine guten Erfahrungen gemacht.
Abgesehen von diesem rechtstaatlich grundsätzlich falschen Ansatz machen Sie in der konkreten Ausgestaltung Ihres Antrags denselben handwerklichen Fehler, den auch die bayerische Regierung gemacht hat. Sie beziehen sich in fehlerhafter Weise – Frau Schneider hat es mir schon vorweggenommen – auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum BKA-Gesetz von 2016, in dem in der Tat die drohende Gefahr erwähnt wird. Sie vergessen dabei im Eifer des Gefechts allerdings, dass man aus Rechtsfällen nie selektiv aus dem Zusammenhang zitieren sollte, wie es einem gerade passt. Es empfiehlt sich vorher, den ganzen Passus, idealerweise den ganzen Text zu lesen.
Sie unterschlagen, dass sich das Bundesverfassungsgericht in Sachen drohender Gefahr in expliziter Weise allein auf terroristische Straftaten bezieht – Frau Schneider hat es bereits gesagt. Außerdem definierte das Bundesverfassungsgericht hier die drohende Gefahr nicht in einer Weise, auf die sich eine Gesetzesbegründung beziehen könnte, sondern behandelte unter diesem Begriff vielmehr die Voraussetzung für eine hinreichend konkretisierte drohende Gefahr. Da das Gericht im Folgenden auch Konkretisierung in sachlicher, zeitlicher und personaler Hinsicht fordert, grenzt es gerade deutlich vom Gefahrenvorfeld ab, im genauen Gegensatz zu dem von Ihnen abgeschriebenen bayerischen Entwurf. So weit die exemplarische Kritik an Ihrem Antrag.
Es wird Sie nicht überraschen, dass wir Ihren Antrag ablehnen werden. Wir als Freie Demokraten werden auch zukünftig unserer Verpflichtung als Rechtsstaatspartei nachkommen, wie wir es bereits mit unseren Partnern in der Allianz für den Rechtsstaat mit der Normenkontrollklage nicht vor dem Bayerischen Verfassungsgericht, sondern vor dem Bundesverfassungsgericht, lieber Herr Gladiator, gegen das neue bayerische Polizeigesetz getan haben. Diese Allianz besteht aus drei Parteien: aus Bundestagsabgeordneten der GRÜNEN, der LINKEN und der FDP – eine durchaus bemerkenswerte Allianz, wie ich finde.
Wir werden uns weiterhin in diesem Rahmen für diese Grundsätze, die ich eben erwähnt habe, wie
auch für jeden anderen, der sich für den Rechtsstaat einsetzt, einsetzen. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Nockemann, Sie beklagen hier sehr oft, dass Ihre Partei nicht richtig behandelt oder gewürdigt wird, unterstellen aber gleichzeitig jedem in der heutigen Debatte, der nicht sofort auf den Zug Ihrer drohenden Gefahr springt, dass er den Terrorismus nicht ernst nimmt oder im schlimmsten Fall sogar unterstützt. Ich finde, das ist nicht der Weg, wie wir hier miteinander um Lösungen ringen sollten.
Ich würde mir schon wünschen, dass wir eine unterschiedliche Auffassung diskutieren können, gerade auch über wichtige Fragen der Sicherheit und der Freiheit des Einzelnen; darum geht es im Moment. Es geht um die Freiheit des Einzelnen. Wie weit greifen wir darin ein oder nicht? Das sind, wie ich finde, ganz originäre Fragen des Rechtsstaates. Das können wir miteinander ausfechten, ohne uns gegenseitig zu unterstellen – in diesem Falle waren Sie es –, dass der Rest, der gegen Ihren Antrag stimmt, nicht bereit ist, gegen den Terrorismus anzukämpfen. Beim nächsten Terrorismusangriff sind wir dann schuld, weil wir Ihnen nicht recht gegeben haben. So kann es nicht gehen, so kann
man auch nicht parlamentarisch arbeiten. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Nach dem Vortrag muss man erst einmal durchatmen.
Ich meine das gar nicht negativ, ich meine es durchaus so, wie ich es sage. Lassen Sie mich grundsätzlich Folgendes festhalten: Nach all dem, was wir wissen und was auch ich recherchiert habe, ist grundsätzlich die Verankerung der Bundeswehr in der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland durchaus gegeben. Das bezieht sich jetzt nicht auf die Auslandseinsätze, sondern auf die Bundeswehr als solche. Eigentlich gibt es nur positive Untersuchungen: Der überwiegende Teil der Bevölkerung erkennt die Bundeswehr als positiv an. Das ist das Erste.
Das Zweite ist: Es wird in dem Antrag von Personalproblemen in der Bundeswehr gesprochen, die man auf die mangelnde Verankerung in der Gesellschaft zurückführt. Auch das stimmt meiner Meinung nach nicht. Der Bundeswehr geht es genauso wie der Polizei, der Feuerwehr, anderen Organisationen, die in einer Situation, in der wir uns der Vollbeschäftigung nähern, ein Problem haben, Nachwuchskräfte zu generieren, weil sie in direkter Konkurrenz zu der freien Wirtschaft stehen, die ihnen sehr viele attraktive Plätze anbietet. Das ist der Grund hierfür.
Die Bundeswehr ist eine Parlamentsarmee; das soll sie auch bleiben. Sie ist die Parlamentsarmee des Bundestags. Eine Armee sollte auch die Möglichkeit haben, öffentliche Veranstaltungen zu machen, öffentliche Appelle zu machen. Herr Schumacher hat uns erklärt, dass das auch passiert.
Jetzt wird von Ihnen ganz bewusst – und das nicht nur hier in Hamburg, sondern auch ausgehend von Berlin, von ganz verschiedenen Landesparlamenten – die Nummer gespielt, das solle nun also auf den Hauptplätzen der jeweiligen Städte geschehen. Wir alle wissen, mit welchen Sicherheitsvorkehrungen und so weiter das zusammenhängt. Gut, es kann trotzdem möglich sein, gar keine Frage. Die Frage ist nur die – und da kommt man wieder zurück auf das Zitat von Frau Möller –: Was wollen Sie damit erreichen? Sie wollen doch in diesem Moment die Bundeswehr für die herannahenden Wahlkämpfe instrumentalisieren. Das ist genau das, was wir nicht brauchen.
In Hamburg ist es gute Tradition geworden, dass die Vereidigungen der Polizisten, der Feuerwehrleute – der Polizistinnen natürlich auch, Frau Sudmann –
immer öffentlich im Großen Festsaal des Rathauses stattfinden. Das passiert einige Male im Jahr. Ich bemühe mich jedes Mal, dabei zu sein, weil ich das wichtig finde. Ich habe den Eindruck, dass diese Feiern ein positives Erlebnis nicht nur für diejenigen, die vereidigt werden, sondern auch für deren Familien und Angehörige sind. Insofern bin ich sehr dafür, dass das auch die Bundeswehr mit ihren Beförderungsappellen dort machen kann. Insofern unterstützen wir dieses Anliegen. Warum auch nicht? Ich muss Ihnen von der AfD nur sagen: Da ich seit nunmehr acht Jahren an diesen Veranstaltungen teilnehme, fällt mir das Gleiche auf, was auch meinen Kollegen zum Teil aufgefallen ist: Die Einzigen neben der LINKEN, die da nie dabei sind, sind Ihre Vertreter. Vielleicht sollten Sie einmal an diesen Stellen damit anfangen, einen entsprechenden Respekt auch den jungen Polizistinnen und Polizisten und Feuerwehrleuten entgegenzubringen. Das wäre vielleicht einmal ein Anfang.
Insofern wird es Sie sicherlich nicht überraschen, dass wir den AfD-Antrag ablehnen. Da wir bei der CDU Ansätze dafür sehen, um das an anderen Orten zu machen, die wir für sinnvoll halten, werden wir dem zustimmen. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte auf diesem Wege der Geschäftsordnung mich noch einmal kurz zu Wort melden, um einige Anmerkungen zu unserem Antrag zum Einsatz biometrischer Gesichtserkennung zu machen. Während der Senat gegenüber dem Datenschutzbeauftragten sowie gegenüber der Öffentlichkeit immer wieder die enorme Wichtigkeit dieses Instruments der Gesichtserkennungstechnik betont, scheint das Thema den Regierungsfraktionen offenbar nicht ganz so wichtig zu sein, genauso wenig wie die damit verbundenen Grundrechtsfragen.
Wenn Sie gleich unseren Antrag ablehnen – Sie haben ihn bereits abgelehnt – und sich in der Koalition nicht einmal auf eine Ausschussüberweisung einigen konnten, erweisen Sie aber auch den angeblich so dringend auf dieses Instrument angewiesenen Behörden einen Bärendienst.
Die Polizei braucht für valides Handeln möglichst bald und möglichst viel Rechtssicherheit und keinen Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang.
Wenn Beamte Monate oder länger mit der Erhebung und Verarbeitung von Daten beschäftigt sind, erscheint es unzumutbar und der Motivation schädlich, wenn diese sich später in der Strafverfolgung als nicht verwertbar erweisen oder wegen ungeregelter Verfahren die geleistete Arbeit irgendwann gegebenenfalls ganz gelöscht werden muss. Anklagebehörden benötigen auf klarer Rechtslage gewonnene Beweismittel, die für eine Anklage und für Nachweise im Strafprozess auch valide verwertbar sind.
Gerichte wiederum können Verfahren nur dann zügig und bestandskräftig bewältigen, wenn diese nicht von diffizilen Rechtsfragen um die Zulässigkeit der Beweismittelerhebung belastet werden. Wenn schon die Exekutive nur mit Zweckoptimismus auf den Rechtsstreit setzt, sollte wenigstens das Parlament vorausschauend tätig werden, um eine produktive Klärung von Grundrechtskonflikten durch Gesetzgebung zu betreiben. Leider haben es Hamburg, aber auch die Bundesregierung und
der Bundestag in der Zeit vor G20 versäumt, die Schaffung valider Rechtsrahmen für den Einsatz technischer Innovationen vorausschauend zu prüfen und gegebenenfalls auch umzusetzen. Die Notwendigkeit für dezidierte Rechtsrahmen und Ermächtigungsgrundlagen bei Eingriffen in das Grundrecht der informellen Selbstbestimmung hätte spätestens nach den grundsätzlichen Ausführungen im BKA-Urteil des Bundesverfassungsgerichts auch außerhalb der FDP erkennbar sein können.
Da hier von der Bundesregierung wohl bis auf Weiteres wenig zu erwarten ist, sollte eine Initiative hier wohl zwingend von der Länderebene ausgehen. Mit unserem Antrag wollten wir einen konstruktiven Anstoß für eine Regelung geben, da wir weder den Einsatz innovativer Technologien zur besseren Gefahrenabwehr in der Strafverfolgung per se ablehnen noch als Parlamentsfraktion den Schutz der Grundrechte allein der Judikative überlassen wollen. Bedauerlicherweise scheint die rotgrüne Koalition bereits über ein Jahr vor der nächsten Bürgerschaftswahl nicht nur nicht mehr über genügend Gemeinsamkeiten zu verfügen, um im Parlament für konstruktive Politik bei wichtigen Fragen der Rechtsstaatlichkeit mitzuarbeiten,
sondern verfährt nach dem Motto: Warten wir mal ab, was die gerichtliche Auseinandersetzung bringt. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Nachdem eben schon in dieser bisherigen Debatte vieles gesagt worden ist, was früher war, was früher gesagt oder auch getan oder nicht getan wurde, würde ich gern etwas positiver beginnen. Wobei ich bekenne, Herr Tjarks, dass für mich Haushaltsberatungen eigentlich weniger rückwärts gerichtet als vorwärts gerichtet sind, weil wir uns über die nächsten zwei Jahre unterhalten. Sie haben sehr viel Rückschau hier gehalten. Ich möchte Sie auch nicht damit langweilen, dass ich weitere Statistiken über die Zufriedenheit, über das Sicherheitsdenken der Hamburger Bevölkerung verkünde. Ich finde, wir könnten uns einfach darauf einigen, dass alle, die in diesem Saal sitzen und Verantwortung tragen, ein Interesse daran haben, dass Hamburg eine sichere Stadt ist.
Vielleicht sollte man der anderen Seite nicht immer unterstellen, dass sie das nicht möchte.
Also, der von mir versprochene positive Beginn. Man kann feststellen, dass der erheblich ansteigende Etat des Einzelplans 8.1 zunächst einmal positiv zu bewerten ist. Das sollten wir tun, das tue ich hiermit ausdrücklich. Er macht Hoffnung, dass wir es diesmal nicht wieder mit einem unterfinanzierten Einzelplan voller zusätzlicher Risiken zu tun haben. Die von uns bereits vor zwei Jahren benannten Befürchtungen haben sich beim Haushaltsplan 2017/2018 leider erfüllt, und ein Reigen von Nachforderungen zu im Wesentlichen lange vorher bekannten oder zwingend zu erwartenden Bedarfen prägte diese Zeit. Natürlich, das gestehe ich gern, ist nicht jeder Bedarf für die nächsten zwei Jahre zu prognostizieren. Aber bekannte Bedarfe bei Erstellung des Etats auszublenden oder so lange zu verschweigen, bis es nicht mehr anders geht beziehungsweise wenn man schon mit dem Geldausgeben begonnen hat, ist nicht zu rechtfertigen. So etwas kann natürlich in Zeiten von ungeplanten Überschüssen aufgrund der positiven Konjunktur durchaus gut gehen. Sobald sich diese Situation aber durch externe Faktoren ändert, sitzt man im Falle von ausbleibenden Mehreinnahmen plötzlich vor einem implodierenden Etat, so wie es in der Vergangenheit durchaus verschiedenen Innensenatoren passiert ist.
Daraus sollten wir lernen und diese Tradition beim Haushalt nicht weiter fortsetzen. Aber prozyklische Investitionspolitik nach Kassenlage bringt weitere Nachteile mit sich. Zum einen heizt der Staat eine überhitzte Konjunktur zusätzlich an, zum anderen bekommt man bei Beschaffung und Bauten in Zeiten einer überhitzten Konjunktur für jeden ausgegebenen Steuereuro unterm Strich deutlich weniger und schafft weniger Sachwert. Aber auch die Personalkörper im öffentlichen Dienst werden mit prozyklischer Einstellungspolitik nach Kassenlage in guten Zeiten nachhaltig ruiniert. Die Personalkörper von Polizei und Feuerwehr leiden heute an den Folgen, die der jahrzehntelange Wechsel zwischen Einstellungsstopps und Einstellungswellen nach sich zieht. Die aktuelle Lage der Einstellungswellen nach Kassenlage und zum Ausgleich von Pensionswellen wird mittel- bis langfristig wieder zu der gleichen Lage führen.
Die verbliebenen Gestaltungsmöglichkeiten der Parlamente sinken mit jeder Welle, und demokratische Politik ohne die Möglichkeit von Gestaltung verliert ihr Volk schnell an Demagogen, wie wir es zum Teil schon erlebt haben. Ein Beispiel für die Verweigerung des politischen Gestaltungswillens ist leider seit Jahren der Rettungsdienst. Eine Novelle der Rechtsrahmen ist seit Jahren überfällig. Der Senat bekommt trotz vieler Versuche allenfalls da eine Vorlage zustande, wo etwas wegen ablaufender Umsetzungsfristen vom europäischen Recht einfach nicht mehr länger ausgesessen werden kann. In den letzten Monaten gibt es hier zwar endlich Bewegung in der Sache und beim Senat ist
ein zunehmender Paradigmenwechsel zu beobachten. Aber hier agiert der Senat leider nach hinhaltendem Widerstand stets nur als Getriebener von Kostenträgern, Schiedsgerichtsverfahren und Klagedrohungen.
Ein wenigstens durchschnittlich gut funktionierender Rettungsdienst in der Fläche eines Landes ist aber viel zu wichtig, um sich der Gestaltung zu verweigern. Wir haben Ansätze zu einer politischen Gestaltung schon in mehreren Haushaltsberatungen eingefordert und werden dies auch so lange immer weiter beantragen, wie es nötig ist.
Auch im übrigen Bereich der Feuerwehr setzt der Senat bei den für Leben und Gesundheit der Hamburger so wichtigen Eintreffzeiten weiter nur auf das Prinzip Hoffnung, obwohl dieses seit Jahren immer wieder schon fast verlässlich fehlschlägt. Wenn der Senat hier immer wieder nur dieselben externen Gründe für sein Versagen vorschiebt, gibt er auch hier jeden politischen Gestaltungsanspruch ab.
Einen echten politischen Gestaltungsanspruch vermag allerdings auch der Wunschzettel der CDU zur Umsetzung des Feuerwehrstrategiepapiers 2010 mit den damit verbundenen Hunderten Millionen Euro an zukünftigen Mehrbedarfen ohne Gegenfinanzierungsvorschlag nicht geltend zu machen.
Um bei der Aufgabenkritik auch in Bezug auf die Feuerwehr im Übrigen einmal konkret anzufangen, haben wir erneut die Überprüfung einer Privatisierung von Brandschutzschauen beantragt. Die Durchführungsquoten waren im Vollzug des letzten Haushalts wiederum noch schlechter als zuvor, und bei den wieder steigenden Planzahlen setzt der Senat im Wesentlichen auch hier auf das Prinzip Hoffnung, das Ganze bei weiterhin katastrophal schlechter Kostendeckung. Wenn der Staat die Daseinsvorsorge im Rahmen eines Monopols fortgesetzt nicht erfüllen kann oder will, darf er es auch nicht mehr beanspruchen. Auch die indirekte Subvention durch die chronischen Kostenunterdeckungen gilt es dringend zu überprüfen.
Entsprechende Anträge von uns liegen Ihnen vor und wir freuen uns über Ihre Zustimmung. Die Innere Sicherheit und der Brand- und Katastrophenschutz für die Menschen in Hamburg darf nicht vom Zufall in Form der aktuellen Kassenlage abhängen, sondern muss nachhaltig und strukturell ausfinanziert sein. Wenn Budget und Aufgaben dauerhaft strukturell auseinanderfallen, müssen die Budgetzuteilungen an die Aufgaben oder die Auf
gabenzuteilungen an die Budgets angeglichen werden. Da in vielen Bereichen der Bundesgesetzgeber für Aufgabenzuteilung zuständig ist, ist es umso bedauerlicher, wenn hier die Regierung im Bund und ihre Mehrheit viel zu sehr mit sich selbst beschäftigt sind, als politisch zu gestalten. Wir hoffen, dass sich das in Zukunft ändert. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Eigentlich wollte ich zu diesem Thema gar nicht sprechen, aber ich unterbreche einmal kurz die Rednerfolge der AfD und
Herrn Flocken, weil ich es einfach für unerträglich halte, was hier vorn …
Bei allem Verständnis, dass das Ihr Thema ist und dass Sie natürlich auch das Interesse haben, dieses Thema möglichst am Kochen zu halten, gibt es natürlich irgendwo Grenzen, Herr Nockemann und Herr Wolf, wenn man diesen Pakt, dieses Abkommen von vielleicht 180 UNO-Staaten, die sich auf den kleinsten gemeinsamen Nenner geeinigt haben, für die Migrationspolitik einige Grundzüge nicht verpflichtend, aber immerhin doch übereinkommend zu verhandeln. Da geht es darum, irreguläre Migration zu verhindern, Schleusern und Menschenhändlern das Leben schwer zu machen, da geht es auch darum, eigene Staatsbürger, wenn sie es denn wollen, wieder in die Länder aufzunehmen, aus denen sie geflüchtet sind. Und es geht vor allen Dingen darum, und diesen Satz sollten Sie sich vielleicht doch einmal etwas genauer angucken, dass das Abkommen bekräftigt, dass das souveräne Recht der Staaten, ihre nationale Immigrationspolitik selbst zu bestimmen, unverändert bleibt. Wenn man sich diesen Satz einmal vor Augen führt, dann zerfällt dieser Unsinn, den Sie uns hier eben erzählt haben, dass die Grenzen aufgehen und wir uns vor Migranten gar nicht mehr retten können, in ein Nichts.
Es geht nebenbei auch um Menschen, die vielleicht Deutsche sind, aber im Ausland leben; das sind ungefähr 3 Millionen. Es geht darum, dass sie ihre Grundrechte weiterhin behalten. Das alles ist nichts Neues, das gehört in der europäischen Union zu den Grundwerten. Jetzt so zu tun, als ob wir mit diesem recht unverbindlichen Abkommen – wir haben gehört, auf der anderen Seite sei es viel zu unverbindlich und die hätten sich viel mehr gewünscht – vor einer neuen Welle von Migranten stehen, ist einfach unredlich und selbst noch unter Ihrem Niveau. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Nachdem mich die Präsidentin eben zur Ordnung gerufen hat, werde ich versuchen, meinen Aufmerksamkeitspegel wieder etwas hochzufahren.
Gerade bei meiner eigenen Rede wäre das vielleicht ganz gut.
Also: Herzlichen Dank den Antragstellern für diese Debattenanmeldung am späten Abend. Wir freuen uns alle, glaube ich, dass diese Debatte nicht gestrichen wurde.
Das ermöglicht uns auf jeden Fall, unser Abstimmungsverhalten in dieser Angelegenheit etwas näher zu erläutern. Gegen die Grundintention des Antrags – moderne Polizei, gute Rahmenbedingungen für die Ausbildung – wird vermutlich kaum jemand etwas einzuwenden haben. Wir haben es jedenfalls nicht und werden diesem Antrag demzufolge genauso wie meine Vorredner zustimmen.
Vorrednerinnen. Immer der gleiche Fehler; sorry.
Und dennoch fällt es uns nicht ganz leicht, diesem Antrag einfach nur zuzustimmen, weil der Titel dieser Drucksache etwas irreführend ist. In der Begründung beschreiben Sie als Antragsteller nämlich lediglich einige seit Langem bekannte Defizite in der Infrastruktur der Polizeiausbildung. Im Petitum fordern Sie dann zwar Abhilfe, bleiben aber jedweden substanziellen Vorschlag zur Lösung der beschriebenen Probleme bei der Umsetzung und den Finanzierungsbedarfen schuldig. Damit widersprechen Sie selbst dem im Titel vorgetäuschten Selbstanspruch einer modernen Polizei sowie bereits der dafür unter anderem notwendigen Schaffung guter und moderner Rahmenbedingungen für die Polizeiausbildung. Während Sie im Kontext der Haushaltsberatungen gegenwärtig die Bürgerschaft mit ebenso konkreten wie teuren Anträgen – zum Beispiel für die Aufhübschung öffentlicher Plätze und Ähnliches – beglücken, ist ein Thema wie die Rahmenbedingungen für die Polizeiausbildung für Sie offenbar zu nachrangig, um diesem eine auch nur ansatzweise konkrete Ausarbeitung zu widmen. Zudem wollen Sie in Ihrem Antrag nicht einmal eine Frist für einen Bericht des Senats zu substanziellen Planungen und prognostizierten Finanzierungsbedarfen beschließen. Spätestens da wird es wirklich unübersehbar, dass dies vielleicht doch eher ein Thema ist, das Sie auf den Zeitraum nach den Bezirkswahlen verlegen wollen.
Zusammenfassend sage ich noch einmal: Die Grundintention des Antrags teilen wir, deswegen stimmen wir ihm zu. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist wie immer eine besondere Freude, als letzter Redner in einer AfD-Debatte zu reden.
Das freut mich, Herr Nockemann, dass Sie auch noch kommen. Das hatte ich sogar vermutet.
Meine Vorredner haben sehr viel Richtiges gesagt. Ich möchte darauf verzichten, alles zu wiederholen. Lassen Sie mich nur zwei, drei Sachen zusammenfassen.
Erst einmal zum einen, damit wir wissen, worüber wir reden: Hauptzweck der Polizeilichen Kriminalstatistik ist die Ressourcensteuerung bei der Polizei und die Entwicklungsdarstellung der verschiedenen Deliktbereiche. Das ist vielleicht gut zu wissen. Herr Nockemann hat sehr häufig den Beschluss der IMK, der Innenministerkonferenz aus dem Jahre 2007 erwähnt. Der ist nie umgesetzt worden – das stimmt, Herr Nockemann –, weil man bei einer genaueren Prüfung festgestellt hat, welch absurden Aufwands die Realisierung bedurft hätte, der in keinem Verhältnis zum Ertrag und dem wenigen praktischen Nutzwert stehen würde; das war der Grund.
Worum geht es Ihnen bei Ihrem Antrag eigentlich, um die Sache oder um Propaganda? Sie selbst stellen im Antrag richtigerweise fest, dass die PKS kein Abbild der Realität, sondern lediglich eine Beschreibung des Hellfeldes ist, also dessen, was bekannt geworden ist. Bekanntlich ereignet sich ein Großteil der Taten in Dunkelfeldern. Zu diesem hinsichtlich der Prävention wichtigsten Bereich würde die PKS also gar keine Daten liefern. Dass die Staatsbürgerschaft von Tatverdächtigen oft wenig erhellend ist, haben Sie auch schon gemerkt; das ist erfreulich. Diese kann aber ohne unnötigen Aufwand bei der Identitätsfeststellung von Tatverdächtigen mit erfasst werden und wird es auch im Gegensatz zum hohen Aufwand zur Untersuchung von biografischen Tätermerkmalen, die diese auch nur sehr eingeschränkt offenbaren müssen.
Aber schon bei der Erfassung von Migrationshintergründen gibt es bekanntlich ein großes Definitionsproblem. Sie reden zwischendurch auch einmal
von Staatsangehörigkeit, dann wieder von Migrationshintergrund. Der Großteil der Bevölkerung in Hamburg hat schließlich einen direkten oder mittelbaren Migrationshintergrund. Das ist nach den Migrationswellen im späten 19. Jahrhundert, den Flüchtlingswellen nach den Weltkriegen und in einem freizügigen Europa zwangsläufig so, ob es Ihnen gefällt oder nicht.
Hinzu kommt noch – das wird Ihnen wahrscheinlich auch nicht gefallen –, dass sich die Hamburger in einem geeinten Europa auch bei ihrer Partnerwahl und Fortpflanzung sehr international verhalten, was immer mehr zu Migrationshintergründen führt.
Ihrem Antrag liegt also ein Weltbild zugrunde, das schon vor über hundert Jahren der realen Welt immer weniger entsprochen hat und in einer globalisierten Welt des 21. Jahrhunderts erst recht nicht. Unterm Strich reiht sich Ihr Antrag also lediglich in die gewohnte Argumentationskette ein, die Ihren Wählern die Rückkehr in die heile Welt des Heimatfilms der Fünfzigerjahre verspricht.
Dieses hat mit der Realität von heute wenig zu tun. Es wird Sie wenig überraschen, dass wir Ihren Antrag ablehnen werden. – Herzlichen Dank.
Ich dachte, das hätten Sie erwartet, Herr Präsident, dass ich auch noch komme.
Nur noch einmal ganz kurz: Lieber Sören Schumacher, du hast vollkommen recht, wir wollen der AfD hier nicht auf den Leim gehen. Aber es gibt natürlich ab und zu auch Grenzbereiche, wo man einmal sagen muss: Das reicht. Und wenn Herr Nockemann hier zum Schluss relativ leise, aber doch
hörbar gesagt hat, dass wir anderen Parteien das nicht wollen, weil wir Angst haben, dass da etwas ans Licht komme, was uns irgendwie stören könne, da hört es dann ein bisschen auf, Herr Nockemann.
Da gehe ich Ihnen auch nicht auf den Leim. Da sage ich Ihnen einfach nur, dass ich das unanständig finde, wenn Sie das sagen.
Im Übrigen kam auf unsere Fragen, was das denn alles solle, was Sie hier bewirken wollen, außer dass Sie sagen, das solle etwas erhellen, nicht viel. Da bleibt natürlich ein bisschen der Verdacht, da solle etwas ganz anderes passieren. Es sollen hier wirklich die diffamiert werden, die nicht Deutsche sind, weil die natürlich mehr Verbrechen begehen. Das werden wir nicht mitmachen. Wir halten uns an die Zahlen, wir behandeln alle gleich, wir leben in einem Rechtsstaat, und das soll auch so bleiben. – Vielen Dank.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich spüre schon, wie Sie sich auf diese Debatte freuen. Wir haben den nunmehr formal vorliegenden Bericht des Innenausschusses zu den beiden Drucksachen bezüglich einer Kennzeichnungspflicht für die Polizei zur Kurzdebatte angemeldet, um noch einmal das bemerkenswerte Verfahren zu den Anträgen hier hervorzuheben. Dieses Verfahren wurde insbesondere durch die Koalitionsfraktionen in dieser Art und Weise durchgeführt. Natürlich wäre es uns viel lieber gewesen, hier und heute nach so vielen Monaten endlich den vom Senat bereits vor der Sommerpause angekündigten Gegenentwurf zu unseren Antrag und dem der LINKEN debattieren zu können. Diesen gibt es aber leider immer noch nicht, obwohl hier nun wirklich kein rechtliches oder administratives Neuland betreten wird. Die meisten europäischen und viele deutsche Bundesländer haben bereits entsprechende Regelungen und deren Erfahrungen dazu sind bekannt. Auch die parlamentarische Mehrheit für diese Kennzeichnungspflicht ist hier gewährleistet.
Aber nun noch einmal zum eher unbefriedigenden aktuellen Stand in dieser Sache: Wir hatten zwei unterschiedlich gestaltete, aber sorgfältig formulierte Anträge mit konkreten Gesetzesinitiativen der LINKEN und der FDP. Diese waren im Wesentlichen auch nicht neu, sondern sind seit Jahren wiederholt gestellt. Wir als Antragsteller waren auch
bereit, im Verfahren gegebenenfalls noch Anpassungen vorzunehmen.
Es kam die auch von uns geforderte Expertenanhörung im Ausschuss zustande und war durchaus erhellend, konnte sich aber nur mit den vorliegenden Drucksachen befassen; andere gab es nicht. Das führte dann aber erfreulicherweise dazu, dass der Senat binnen einer Woche aktiv wurde und eine bereits sehr konkrete Regelungsinitiative ankündigte, die sich im Kern an dem seit sieben Jahren wiederholt vorliegenden im Verfahren befindlichen Antrag der FDP orientierte. Ich sehe, meine Zeit läuft ab; deswegen komme ich zum Ende.
Das Ergebnis dieses bisher höchst ineffizienten parlamentarischen Verfahrens hat dazu geführt, dass die Drucksache des Senats uns bis heute nicht vorliegt. Wir hoffen, dass das in Kürze geschehen wird, denn es geht …