Möglicherweise stören diese Jugendlichen aber auch die immer wiederkehrenden Sätze: Ohne Ausländer würde Deutschland Bankrott gehen. Ausländer sichern unsere Rente. Ausländer schaffen Arbeitsplätze.
Zu eins: In der Zeit vom 1. Januar bis 31. Oktober 2000 wurden im Land Bremen vier minderjährige unbegleitete Ausländer in Abschiebehaft genommen und abgeschoben. Drei Ausländer waren zum Zeitpunkt der Inhaftnahme über 16 Jahre alt und damit ausländer- und asylrechtlich handlungsfähig, eine Ausländerin war 15 Jahre alt.
sen, die in der letzten Woche bekannt wurde. In dieser Umfrage haben tatsächlich die Hälfte der Bewohner der ExDDR gesagt, daß es zu viele Ausländer gibt. Aber 85 Prozent derselben Leute haben gesagt, daß schärfer gegen die rechtsextreme Gewalt vorgegangen werden müsse. Das heißt, daß sie etwas für uns Lebenswichtiges getan haben; sie haben zwischen ihrer Meinung und der Durchsetzung ihrer Meinung differenziert. Das ist das wichtigste an der Demokratie und dem Rechtsstaat.Man darf nämlich sagen, daß es zu viele Ausländer gibt, das ist eine erlaubte Meinung, aber man darf daraus nicht die Konsequenz ziehen, den nächsten Ausländer zu verprügeln. Das ist nicht erlaubt.
Jedenfalls müssen wir feststellen, dass die Zuwanderung einerseits Nutzen, andererseits massive Belastungen mit sich bringt. Ich nenne jetzt Zahlen, die jeder Parlamentarier kennen müsste: 1972, dem letzten Jahr vor dem Anwerbestop, lebten in Deutschland 3,5 Millionen Ausländer; von diesen arbeiteten 2,3 Millionen sozialversicherungspflichtig. Im Jahr 1998 lebten in Deutschland 7,3 Millionen Ausländer, also 3,8 Millionen Ausländer mehr. Gleichzeitig ist die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten unter ihnen seit 1972 um mehrere Hunderttausend zurückgegangen.
Ich erinnere bei dieser Gelegenheit noch einmal daran, dass die „Freie Presse“ Anfang des Jahres in einem äußerst erhellenden Beitrag schrieb, dass jeder fünfte in den sächsischen Gefängnissen Einsitzende ein Ausländer ist. Die „Freie Presse“ – das könnte deshalb Sie, Herr Brangs, etwas zum Nachdenken bringen, wenn Sie nicht schon längst die Bodenhaftung verloren hätten – berichtete, dass in Sachsen jeder fünfte Häftling ein Ausländer ist. Das ist vor dem Hintergrund der Ausländerzahlen umso dramatischer, als das Blatt berichtete, dass der offizielle Ausländeranteil bei 2,5 % liegt, aber 18,2 % aller Gefängnisinsassen in Sachsen Ausländer sind.
Und all jenen, die sich still und heimlich mit den braunen Parolen identifizieren sage ich: Angst um Arbeitsund Ausbildungsplätze, Angst um die Zukunft der sozialen Sicherungssysteme müssten wir erst Recht haben, wenn kein Ausländer mehr bereit wäre, ein Unternehmen in Deutschland zu gründen, wenn kein Ausländer mehr seinen Beitrag zu den Sozialversicherungssystemen leisten würde, wenn kein Ausländer mehr Steuern zahlen würde.
Abgelehnte Asylbewerber, Scheinasylanten, ausgewiesene und abgeschobene Ausländer sowie nach Abschiebung und Ausweisung wieder eingereiste Ausländer sollen nach dem Willen der PDS quasi amnestiert werden. Der von der PDS formulierte Stichtag ist variabel und kann je nach Bedürfnis erneuert, ergänzt oder ersetzt werden. Auch beabsichtigt die PDS die Privilegierung abgeschobener und ausgewiesener Ausländer, welche im Regelfall mit Wiedereinreiseverbot belegt sind. Die Wiedereinreise der Betroffenen wäre damit strafrechtlich relevant und als Vergehenstatbestand zu verfolgen. Ein Vergehenstatbestand aber ist eine Straftat.
Sie, Herr Minister, verweisen auf die integrationspolitische Verantwortung des Bundes und monieren, dass die Länder die Kosten für Integrationsmaßnahmen für sich bereits hier aufhaltende Ausländer allein zu tragen hätten. Ich vermute, dass Sie mit Verlaub, Herr Minister die letzte Änderung im Zuwanderungsgesetz, die am 1. März im Bundestag beschlossen worden ist, nicht zur Kenntnis genommen haben. Denn da ist § 43 dahin gehend geändert worden, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge den Basiskurs und den Orientierungskurs für alle Ausländer durchführt, also auch für Ausländer, die sich beim Inkrafttreten dieses Gesetzes bereits im Bundesgebiet aufhalten.
Schauen Sie in das Gesetz. Wir haben ständig das Problem, dass wir zwei nicht klarkommen, weil Sie Dinge besprechen, die nicht in Ihrem Gesetzentwurf stehen. Im Gesetz steht: Es soll der Quote entsprechen. Das können wir nicht, denn dann hätten wir die Quotenproblematik, wie sie die SPD bei der Aufstellung ihrer Listen hat; denn der SPD gehen die Frauen aus. Ausländer hätten wir genug. In Regensburg zum Beispiel haben wir 10% Ausländer. Wir müssten im öffentlichen Dienst und bei der Stadt Regensburg 10% Ausländer einstellen. An diesem Beispiel sehen Sie, dass der Gesetzentwurf Unsinn ist.
amtes zu verweisen, derzufolge fast zwei Drittel der Tatverdächtigen im Bereich der Organisierten Kriminalität Ausländer sind oder deutsche Staatsbürger mit anderer „Geburtsstaatsangehörigkeit“, wie es in der Statistik heißt. Laut der Kriminalitätsstatistik des Bundeskriminalamtes für das Jahr 2007 sind sage und schreibe 65,6 % aller Tatverdächtigen der Organisierten Kriminalität Ausländer oder eingebürgerte Ausländer.
Meine Damen und Herren, schon jetzt leben Millionen Fremde illegal in Deutschland. Die Organisation Pro Asyl schätzt, dass sich zirka viereinhalb Millionen Ausländer illegal in Deutschland aufhalten. Hinzu kommen natürlich dann noch die zirka 7,5 Millionen registrierten Ausländer. Tatsache ist auch, dass die Zahl noch wesentlich höher wäre, wenn es nicht die eingeführte Eindeutschung per Federstrich gäbe, denn sogar eingebürgerte Ausländer, die ihre alte Staatsbürgerschaft zusätzlich behalten, werden in der Statistik nur noch als Deutsche geführt.
Mit Blick auf Ausländer als Unternehmer, zirka 3400 in Bremen, sei bemerkt, dass diese in aller Regel nicht etwa Deutsche, sondern ebenfalls Ausländer beschäftigen, im Gegensatz zu deutschen Selbständigen, die in vielen Bereichen EU-Ausländer beschäftigen, denn unter den 265.000 von Türken beschäftigten Mitarbeitern sind gerade einmal 52.000 Deutsche. Das sind zirka 19,6 Prozent. Es fällt doch auf, dass ausländische selbständige Geschäftsleute Arbeitsplätze in erster Linie für ihre Landsleute schaffen. Das gilt für den Kebab-Laden, für alle ausländischen Restaurants ebenso wie für die türkischen Frisöre, Schneidereien, Taxifahrer, Reinigungskräfte, Architekten, Werbeleute und so weiter. Bei über 30.000 selbständigen türkischen Geschäftsleuten fällt das natürlich besonders ins Gewicht.
Meine Damen und Herren von den GRÜNEN, ein Wahlrecht auf kommunaler Ebene kann aus Sicht der CDUFraktion des Sächsischen Landtages erst am Ende eines nachhaltigen Integrationsprozesses stehen. Wir sagen mit aller Deutlichkeit, dass die Einräumung eines Wahlrechts für alle Ausländer, also auch für Nicht-EU-Ausländer, kein geeignetes Mittel für eine Integration ist. Nicht jeder Ausländer, der sich in Deutschland aufhält, will dauerhaft im Land bleiben und an der Staatsgestaltung mitwirken. Wenn er das will, dann bedarf es einer Integration, die ich kurz beschrieben habe und die in Abhängigkeit vom Herkunftsland und der persönlichen Lebenssituation unterschiedlich lange dauern kann.
Dagegen sind Ausländerinnen und Ausländer bei Qualifizierungsmaßnahmen des Arbeitsamtes, und dies geht aus der Antwort des Senats nicht genügend hervor, deutlich unterrepräsentiert. Während auf 13,5 arbeitslose Deutsche eine Qualifizierungsmaßnahme kommt, sind es bei den Ausländern 18. Hier besteht also deutlicher Handlungsbedarf. Bei weiteren Programmen des Senats ist diese Quote sogar noch schlechter. Die Evaluierung der jetzt abgeschlossenen Phase des Ziel-zwei-Programms hat ergeben, dass Ausländer nur in verschwindend geringem Maße, nämlich zu 5,4 Prozent, an Qualifizierungsmaßnahmen beteiligt sind. Dies ist sogar nach Meinung des Ressorts in der abschließenden Beurteilung äußerst unbefriedigend angesichts der schwierigen Arbeitsmarktlage der Ausländer.
Herr Mertin, wir wissen alle, dass es solche und solche Ausländer gibt. Es gibt Ausländer, die schon sehr lange in Deutschland leben und hier ihren Lebensmittelpunkt haben, und es gibt Ausländer, die nur Durchreisende sind. Natürlich gibt es diese Unterscheidung auch bei den Straftätern. Wird auch in diesem Überstellungsübereinkommen ein Unterschied gemacht?
Sehr geehrter Herr Minister, gestatten Sie mir eine Nachfrage zu einem Satz innerhalb des Zitats. Sie sagten, dass ein Teil der bei uns lebenden Ausländer selbst Gettos gründet, weil sie uns Deutsche verachten. - Worauf gründen Sie diese Aussage? Ich halte den Begriff „Gettobildung“ für sehr problematisch. Die Gründe, warum Ausländer, die in der Fremde leben, zusammenziehen und Zusammengehörigkeit demonstrieren, sind vielfältig. Worauf gründen Sie Ihre Aussage, dass die Ausländer uns Deutsche verachten? Ich halte diese Aussage für gefährlich; denn sie wird von den extremen Rechten natürlich instrumentalisiert.
Lassen Sie mich zur Erläuterung dieser Unterschiede kurz einige Fakten nennen. Der Anteil der Ausländer an der Gesamtbevölkerung ist mit etwa 2 % in SachsenAnhalt deutlich niedriger als der Bundesdurchschnitt von 9 %. Da die Zuwanderung aus dem Ausland sich im Wesentlichen auf die Zeit nach 1990 beschränkt, gibt es anders als in den alten Bundesländern keine schon über mehrere Generationen ansässigen Zuwanderer. In den Jahren 1990 bis 2003 sind 160 000 Ausländer und 68 000 Spätaussiedler nach Sachsen-Anhalt gekommen. Zugleich haben aber auch 128 000 Ausländer das Land wieder verlassen.
Die NPD-Fraktion fordert die unverzügliche Abschiebung von Artur Terowakimjan und der weiteren kriminellen Ausländer, die Leipzig in Angst und Schrecken versetzen. Es wird Zeit, dass der Polizei- und Ermittlungsapparat endlich rigoros durchgreift. Schließlich besteht schon heute trotz vieler Einschränkungen die Möglichkeit, kriminelle Ausländer auszuweisen. Hätten die Ausländerbehörden konsequenter gehandelt und Ausländer ausgewiesen, wären viele Straftaten verhindert worden. Es wird also allerhöchste Zeit, dass endlich das geltende Ausländerrecht in seiner ganzen Bandbreite angewandt wird. Setzen Sie, meine Damen und Herren, die Fehler der Vergangenheit nicht endlos fort. Lassen Sie uns das geltende Recht endlich anwenden, um schwerstkriminelles Verhalten von Ausländern in Deutschland endlich wirksam zu bekämpfen!
Welche Konzepte haben Sie sonst, um mehr Arbeitsplätze auf den Weg zu bringen? Jetzt bleibe ich aber einmal bei dem Konzept, das Sie haben, nämlich Ihre zwei Worte: Ausländer raus! Wir haben in Sachsen einen Ausländeranteil von 2 %. Auch wenn man alle Ausländer rauswerfen würde, könnte man die Arbeitslosenquote von 14 % nur geringfügig senken. Ich darf einmal daran erinnern, dass wir innerhalb eines Jahres weit über 2 % Senkung der Arbeitslosenquote hatten. Das Konzept würde nicht funktionieren. Würde man sich aber auf das Gedankenexperiment einlassen und sagen, was passiert, wenn wir alle Ausländer rauswerfen, dann müsste man als Erstes an die Ärzte denken, denn wir haben 1 000 ausländische Ärzte in Sachsen.
Darüber hinaus nehmen Sie mit den Ausführungsbestimmungen auch noch ein bisschen Rache an all jenen, die sich in der Vergangenheit für Ausländer, die hätten ausreisen müssen, eingesetzt haben. Denn in den Ausführungsbestimmungen heißt es wörtlich: „Ein kurzfristig illegaler Aufenthalt ist nur dann unschädlich, wenn er darauf beruht, dass nicht unmittelbar um Duldung nachgesucht wurde... Wurde dagegen der Ausländer zum Beispiel auch nur kurzfristig von Unterstützern in Obhut genommen mit dem Ziel, eine Abschiebung zu vereiteln, hindert dies die Anwendbarkeit der Altfallregelung.“ Dann heißt es weiter, dass all diejenigen, die sich der Unterstützung irgendwelcher Leute bedient haben, automatisch nicht in den Genuss der Regelung kommen. Damit wird klar, worum es Ihnen geht: Ein Exempel zu statuieren und all denen, die sich für Ausländer eingesetzt haben, zu zeigen, dass es so nicht geht und dass sie die Zeche dafür zu zahlen haben.
Zu Frage 2: Von diesen 20 Personen sind acht in den zurückliegenden Jahren eingebürgert worden, inzwischen also deutsche Staatsangehörige. Lediglich gegen zwölf Personen sind daher ausländerrechtliche Maßnahmen möglich. Von diesen zwölf Personen sind sechs im Besitz einer Aufenthaltsberechtigung und vier im Besitz einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis, dies zum größten Teil bereits langjährig. Ein Ausländer ist nach einer längerfristigen Ausreise in die Türkei und anschließender Wiedereinreise im Rahmen des Visumverfahrens lediglich im Besitz einer befristeten Aufenthaltserlaubnis, ein weiterer Ausländer, der in der Vergangenheit wiederholt straffällig geworden ist, hat die Verlängerung seiner befristeten Aufenthaltserlaubnis beantragt. Alle Ausländer sind türkische Staatsangehörige und genießen - mit einer Aus
Die Zahl der Personen mit rechter Gesinnung ist damit in den letzten beiden Jahren um 10 Prozent angestiegen. Woher kommt das? – Reale Ursachen gibt es nicht. Weder „ist das Boot voll“, noch nehmen die Ausländer die Arbeitsplätze weg. Asylbewerber dürfen gar nicht arbeiten, und die Ausländer mit gesichertem Status, die arbeiten dürfen, die übernehmen in der Regel die Tätigkeiten, für die sich deutsche Arbeitnehmer gar nicht finden lassen. Ausländer sind auch nicht, wenn man sie mit den jeweils entsprechenden Bevölkerungsgruppen in Deutschland vergleicht, überproportional kriminell. Und wie gesagt: In den Ländern mit dem geringsten Ausländeranteil gibt es die meisten fremdenfeindlichen Gewalttaten. Brandenburg hat einen Ausländeranteil von 2,1 Prozent. Die fremdenfeindliche Gewalt ist hier aber knapp doppelt so hoch wie in Hamburg mit seinen 14,1 Prozent Ausländern.
Passen Sie auf! Im Jahr 1973 hatten wir eine Arbeitslosenquote von 1,2 Prozent, das ist heute kaum vorstellbar, wir hatten vier Millionen Ausländer in Deutschland, davon waren 2,516 Millionen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Jetzt lese ich Ihnen einmal die neuen Zahlen vor: Wir haben heute eine Arbeitslosenquote von knapp 10 Prozent, 7,5 Millionen Ausländer und 2,033 Prozent Sozialversicherungspflichtige von dieser Bevölkerungsgruppe. Die Zahl der Ausländer ist um 85 Prozent gestiegen, und der Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ist um 19 Prozent gesunken. Jetzt erzählen Sie mir, Sie wollen aus demographischen Gründen mit Ihrem Zuwanderungsgesetz den Arbeitsmarkt für die Zukunft fit machen? Jede Zahl spricht dagegen!
Wenn wir eine bessere Sicherheitssituation im Hinblick auf das Zusammenleben mit unseren ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern schaffen wollen, müssen wir den Dialog verbessern und die Ausländer für das Eintreten für eine freiheitliche und demokratische Grundordnung gewinnen. Die allermeisten Ausländer tun dies. Diese Ausländer müssen wir als Partner zur Schaffung einer positiven Sicherheitssituation in unserem Lande gewinnen.
Meine Damen und Herren, wann ein Ausländer ausreisepflichtig ist, regelt das Aufenthaltsgesetz, welches im Rahmen des Zuwanderungsgesetzes zum 01.01.2005 in Kraft trat. Kurz gesagt besteht eine Ausreisepflicht immer dann, wenn ein Ausländer keine Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis hat. Eine immer befristete Aufenthaltserlaubnis bekommt ein Ausländer, wenn er sich zum Zweck der Ausbildung, der Erwerbstätigkeit, aus humanitären Gründen oder im Wege des Familiennachzugs in Deutschland aufhält.
Also noch einmal, Herr Kollege Dürr: Es ist nicht so, dass für uns ein Ausländer immer ein Ausländer bleiben würde, wie Sie behaupten, ganz unabhängig davon, ob er den deutschen Pass bekommt oder nicht. Das wäre so, wenn er nach Ihren Grundsätzen den Pass bekäme; denn Sie würden den Pass dem Ausländer geben, bevor er hier integriert und ein Bestandteil der deutschen Gesellschaft geworden ist.
Ich kann es zumindest nachvollziehen, wenn sich verunsicherte Jugendliche - die nicht sicher sein können, ob sie eine Lehrstelle und anschließend einen Job bekommen - von der These beeindrucken lassen, die Ausländer würden ihnen ihre Jobs wegnehmen. Natürlich lässt sich diese Behauptung durch nichts belegen. Im Gegenteil, das Nürnberger Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung kommt zu dem Ergebnis, dass die Formel „Weniger Ausländer gleich mehr Jobs“ nicht aufgeht. So werden rund drei Viertel der Arbeitsgenehmigungen für Ausländer erteilt, weil sich bevorrechtigte Arbeitnehmer, also Deutsche oder Bürger aus Ländern der EU, für diese Tätigkeiten nicht finden lassen. Bei den restlichen handelt es sich zu einem großen Teil um Saisonkräfte, beispielsweise um Erntehelfer, die - wie man aus diversen Berichten in der Zeitungen und im Fernsehen weiß - auch nicht gerade den Deutschen die Jobs streitig machen.
Die Deutsche Volksunion sagt nein zum Zuwanderungsgesetz. Die Deutsche Volksunion sagt nein zu diesem Antrag der Grünen, und ich sage in aller Deutlichkeit, weil uns Einwanderer mehr kosten als sie uns einbringen! Deutschland hat 82 Millionen Einwohner, zirka 7,8 Millionen sind Ausländer. Rechnet man einmal die Dunkelziffer von zirka 800 000 Illegalen dazu, ist die Zehn-Prozent-Marke weit überschritten. Aber nur zwei Millionen der hier lebenden Ausländer gehen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach. Mehr als die Hälfte aller Asylbewerber in Europa fanden schon in den neunziger Jahren Aufnahme in Deutschland. Jährlich werden zirka 190 000 Ausländer eingebürgert, etwa 40 000 Kinder ausländischer Eltern erlangten mit ihrer Geburt im Jahr 2000 die deutsche Staatsangehörigkeit. Bald, meine Damen und Herren, werden es auf Grundlage der EU-Osterweiterung noch mehr sein, das kann ich Ihnen hier garantieren!
Problematisch ist auch der steigende Ausländeranteil insbesondere in den Ballungszentren und Großstädten wie Bremen gegenüber der deutschen Wohnbevölkerung. Die Probleme in den Schulen mit der Arbeitslosigkeit von Ausländern und der Kriminalität und insbesondere in der Realisierung von Integration sind im Ausländerbereich im hohen Maße vorhanden. Die prozentualen Anteile der Ausländer an der Gesamtbevölkerung/Wohnbevölkerung sagen nur wenig über die gesellschaftliche Wirklichkeit aus. Entscheidend ist, dass mehr als zwei Drittel der Ausländer in Deutschland in Großstädten wie Bremen leben. Daraus erwachsen zwangsläufig große Probleme, die sich unter anderem in der demographischen Entwicklung der deutschen Wohnbevölkerung einerseits und der Ausländer andererseits ausdrücken.
Aber die Ablehnung ganz konsequent bezieht sich auf diesen Punkt - jedenfalls so, wie er bei Ihnen formuliert ist, Herr Kollege Wadephul -: Die Landesregierung möge dafür Sorge tragen, dass Ausländer, die sich extremistisch und verfassungsfeindlich betätigen, ausgewiesen werden. Wir verbinden mit diesem allgemeinen Satz die Gefahr der Pauschalverdächtigung von Moslems, Arabern, Ausländern in diesem Sicherheitszusammenhang. Dem sollten wir in jeder Beziehung vorbeugen, Herr Kollege Wadephul. - Ganz abgesehen davon, dass für extremistische und terroristische Täter aus dem Ausland schon die Ausweisungsmöglichkeit in unserem Ausländerrecht ausreichend geregelt ist. Ich verweise hierzu nur auf die §§ 45 und 46 des Ausländergesetzes, wonach ein Ausländer ausgewiesen werden kann, wenn sein Aufenthalt die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt. Nach § 46 kann dann insbesondere ausgewiesen werden, wer die freiheitlich demokratische Grundordnung oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdet oder sich bei der Verfolgung politischer Ziele an Gewalttätigkeiten beteiligt, zu Gewaltanwendung aufruft oder mit Gewaltanwendung droht. Die Ausweisung, Abschiebung in solchen Fällen ist unabhängig von strafrechtlicher Relevanz möglich und sie ist auch möglich, ohne ein langwieriges Rechtsschutzverfahren zu durchlaufen. Die Rechtsprechung ist sich einig, dass für betroffene Ausländer etwa, die terroristische Vereinigungen unterstützen und die eine Sicherheitsgefahr für die Bundesrepublik Deutschland darstellen, der Rechtsschutz einstweilig zurückzustellen ist, sodass Abschiebung ermöglicht werden kann. Das ist geltendes Recht.
Wir wissen, Ausländer sind bundesweit und bayernweit überproportional von Arbeitslosigkeit betroffen. Frau Ministerin Stewens sagte vorhin, mit 18,9 % sei die Arbeitslosenquote der Ausländer in Bayern doppelt so hoch wie die Arbeitslosenquote insgesamt. Der Ausländeranteil an den Arbeitslosen ist mit 16,4 % ebenfalls deutlich höher als der Ausländeranteil an der Gesamtbevölkerung. Im Jahresdurchschnitt 2004 waren rund 73 800 Ausländer arbeitslos gemeldet. Dies ist eine besonders schwierige Situation, und es gibt wesentliche Gründe dafür: