Gerhard Merkl

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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir zunächst eine Vorbemerkung, Herr Dr. Hahnzog. Auch wir sprechen uns für den Volks
entscheid auf kommunaler Ebene und Landesebene aus. Beim Volksentscheid auf Bundesebene stellt sich die Lage etwas schwieriger dar. Man kann nicht damit argumentieren, dass das von Herrn Dr. Bernhard initiierte Volksbegehren über den mittleren Ring erfolgreich war. Da ist ein Unterschied zu einer finanzwirksamen Entscheidung auf Bundesebene.
Sie haben Ihren Antrag recht allgemein formuliert, aber im Endergebnis läuft er doch darauf hinaus, dass wir dem von der Koalition beschlossenen Gesetzentwurf zustimmen sollen.
Der Gesetzentwurf, der am 7. Juni im Bundestag verabschiedet wurde, wurde von CDU/CSU abgelehnt. Auch die CSU-Fraktion will eine solche Zustimmung nicht empfehlen, und zwar im Wesentlichen aus folgenden fünf Gründen:
Erstens. Die repräsentative parlamentarische Demokratie des Grundgesetzes wird der Komplexität der auf Bundesebene zu regelnden Materien am besten gerecht. Komplexe Sachverhalte lassen sich nicht auf ein bloßes Ja-oder-Nein-Raster reduzieren. Es bestünde die Gefahr der Stimmungsdemokratie.
Ich füge ein: Dieser Tage hat mir ein Vertriebener, der seit 30 Jahren bei der CSU ist, erklärt, wenn wir dem nicht zustimmen würden, würde er vielleicht aus der CSU austreten, weil er der Meinung sei, dass die Abtrennung der polnischen Gebiete nicht erfolgt wäre, wenn es einen Volksentscheid auf Bundesebene gegeben hätte. Im Anschluss daran sage ich: Es bestünde die Gefahr der Stimmungsdemokratie.
Zweitens. Ein für unser gesamtes Gemeinwesen derart bedeutsamer Gesetzentwurf hätte einer ausführlichen Diskussion und Beratung bedurft. Demgegenüber hat Rot-Grün den Gesetzentwurf im Schnelldurchgang durch das Gesetzgebungsverfahren getrieben, und damit entlarvt sich die Aktion selbst als Wahlkampfthema; denn sonst hätte man nicht versucht, diesen Gesetzentwurf jetzt noch schnell durchzubringen.
Drittens. Der Gesetzentwurf beschädigt unser föderales System und begegnet erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken, da er die Länder fortan bei verfassungsändernden Gesetzen und solchen, die im parlamentarischen Verfahren der Zustimmung des Bundesrates bedürfen, von der Mitwirkung am Gesetzgebungsverfahren über den Bundesrat ausschließt. Dies halte ich persönlich für eine ganz schlechte Ausarbeitung dieses Gesetzes.
Viertens. Es besteht die Gefahr einer Minderheitendemokratie. Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Quoren – Herr Dr. Hahnzog, Sie haben sie positiv gesehen –, Beteiligungsquoren von 20% bei einfachen Gesetzen und von 40% bei verfassungsändernden Gesetzen, sind aus unserer Sicht viel zu niedrig. Es kann doch wohl nicht sein, dass ein Gesetz geändert wird, wenn sich 20% beteiligen.
Fünftens. Der Katalog der Regelungsgegenstände, die einer Volksinitiative und später einem Volksentscheid zugänglich bzw. nicht zugänglich sein sollen, ist unausgereift. Es sind zwar Punkte angeführt, bei denen ein solcher Volksentscheid nicht durchgeführt werden kann, aber auf der anderen Seite ist bedenklich, wenn man sagt, finanzwirksame Entscheidungen seien nicht ausgeschlossen. Wir glauben also, dass man über diesen Katalog sehr wohl ausführlich diskutieren muss.
Fazit: Volksentscheid auf Bundesebene ist sehr wohl ein diskussionswürdiges Thema, und die Diskussion kann sehr wohl in ein Gesetz münden, aber nicht so. Die ausschlaggebenden Punkte habe ich genannt. Daher werden wir diesen Antrag ablehnen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Kollegin Köhler hat ihren Redebeitrag mit der Frage begonnen, ob wir das Zuwanderungsgesetz hier demnächst diskutieren wollten, wenn es der Bundespräsident unterschrieben hat. Sie hat dann noch dazu gesagt, dass deshalb unsere Debatte heute so wichtig sei. Ich hoffe, dass sich der Bundespräsident von dem, was Frau Köhler gerade ausgeführt hat, nicht beeinflussen lässt. Im Übrigen, wäre der Gesetzentwurf, über den wir jetzt zu entscheiden haben, im Bundestag verabschiedet worden, würde ihn Herr Rau mit Sicherheit nicht unterschreiben. Frau Kollegin Köhler, ich habe es in der letzten Sitzung des Verfassungsausschusses gesagt: Wäre ich noch der Heißsporn der politischen Auseinandersetzungen wie vor vielleicht 20 oder 25 Jahren, würde ich den gesamten Bundestagswahlkampf mit Ihrem Gesetzentwurf bestreiten, und ich wäre mir sicher, dass ich nach jedem dritten Satz in dem Wirtshaus, in dem ich sprechen würde, volle Zustimmung bekäme.
Frau Köhler, vieles von dem, was Sie gesagt haben, könnte ich unterschreiben. Sie sprachen vom Fachkräftemangel und vom Pflegekräftemangel sowie von Integrationsproblemen. Natürlich ist das uns allen klar. Wir haben gehört, dass wir im vorigen Jahr bei den Türken einen positiven Saldo von etwa 3000 gehabt haben. Es sind also 3000 Türken mehr zu uns gekommen, als wieder weggezogen sind. Natürlich können wir 3000 leicht integrieren. Tatsache ist aber, dass 45000 gekommen und 42000 gegangen sind. Das Integrationsproblem haben wir also nicht mit 3000, sondern mit 45000 Türken. Daher wissen wir genau, dass wir Probleme haben. Ihnen ist es doch nicht entgangen, dass die Staatsregierung zwei große Berichte abgegeben hat, einmal unter Federführung des Sozialministeriums und einmal unter Federführung des Innenministeriums. Die CSU-Landtagsfraktion hat zum Thema Integration eine Reihe von Anträgen gestellt, die hier verabschiedet wurden.
Sie haben mich vorhin mit dem Satz zitiert, Sie sollten sich eine Broschüre bei der Hanns-Seidel-Stiftung besorgen. Ich habe in der Ausschusssitzung nur darauf hingewiesen, dass es unter anderem eine Broschüre bei der Hanns-Seidel-Stiftung gibt, in welcher ich auch für die CSU einen Beitrag mit dem Titel „Integration aus bayerischer Sicht“ geschrieben habe. Sie sollten diese Broschüre nicht lächerlich machen, Sie sollten darüber reden, was in Ihrem Gesetz steht. Das, was Sie im ersten Teil Ihres Beitrages gesagt haben, hat mit dem, was im Gesetz steht, nichts zu tun.
Der zweite Teil war wichtig. Dabei haben Sie aber, wie es bei Ihnen so üblich ist, die Themen immer geschönt dargestellt. Sie sagen, wir bräuchten bei der Justiz oder bei verschiedenen anderen Behörden wie zum Beispiel bei der Polizei Leute, die der Sprache des Auslandes mächtig sind. Dagegen hat doch niemand etwas. Das wird doch auch gemacht.
Sie haben aber ins Gesetz geschrieben, es sollen so viele im öffentlichen Dienst – bei der Polizei, der Justiz, beim Landkreis, der Gemeinde – eingestellt werden, wie es der Quote der Ausländer entspricht.
Schauen Sie in das Gesetz. Wir haben ständig das Problem, dass wir zwei nicht klarkommen, weil Sie Dinge besprechen, die nicht in Ihrem Gesetzentwurf stehen. Im Gesetz steht: Es soll der Quote entsprechen. Das können wir nicht, denn dann hätten wir die Quotenproblematik, wie sie die SPD bei der Aufstellung ihrer Listen hat; denn der SPD gehen die Frauen aus. Ausländer hätten wir genug. In Regensburg zum Beispiel haben wir 10% Ausländer. Wir müssten im öffentlichen Dienst und bei der Stadt Regensburg 10% Ausländer einstellen. An diesem Beispiel sehen Sie, dass der Gesetzentwurf Unsinn ist.
Herr Dr. Hahnzog hat sich im Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen entsprechend geäußert. Er hat nicht „Unsinn“ gesagt, weil das nicht seine Diktion ist. Er hat aber gesagt, dass man dem Gesetz nicht zustimmen könne.
Ich will ein paar Punkte herausgreifen. Zur Änderung des EUG sagen Sie, Sie wollten nicht, dass die Kreuze aus den Klassenzimmern verschwinden. Im Klartext würde es aber darauf hinauslaufen, denn Ihre Änderung ist eine ersatzlose Streichung der Regelung über das Anbringen von Kreuzen in Klassenzimmern. Das müssen Sie der Bevölkerung sagen.
Sie sprechen davon, fünf islamische Feiertage als geschützte Feiertage in das Gesetz aufzunehmen, mit der Folge, dass bekenntniszugehörige Schüler unterrichtsfrei haben und Arbeitnehmer von der Arbeit fernbleiben dürfen. Es kommt der Halbsatz hinzu: Der Arbeitgeber muss bezahlen. Ich bin gespannt, was ein solcher Arbeitgeber sagen wird.
Ich werde häufig gefragt, ob ich in Urlaub gewesen sei, weil ich so braun gebrannt bin. Nein, ich bin seit etwa fünf Wochen in jeder freien Minute auf unserer Baustelle. Der Bauunternehmer war mit drei Handwerkern da. Darunter waren meist zwei Ausländer und ein hiesiger. Wären diese Feiertage eingeführt, wäre ständig ein anderer Handwerker nicht anwesend. Ich frage Sie, wie unsere Wirtschaft funktionieren würde, wenn wir dies so machen würden.
Das Thema ist ernster, als ich es dargestellt habe. Ich sage das auch mit einem Lächeln. Manchmal hilft aber auch nur dieses, um nicht weinen zu müssen bei der Aussicht, was herauskommen könnte.
Frau Köhler, Sie haben von einem 600-stündigen Integrations- und Sprachkurs gesprochen. Sie müssen im Gesetz nachlesen, wer eingeschaltet werden muss bis die Integration für jeden einzelnen Zuwanderer, Asylbewerber, Bürgerkriegsflüchtling erfüllt ist. Würde Ihr Gesetz Wirklichkeit werden, hätte jeder einen Rechtsanspruch auf 600 Stunden Unterricht. Dazu wird das Arbeitsamt, das Landratsamt, das Jugendamt gebraucht. Alle müssten zusammenarbeiten.
Die Ämter wären blockiert für ihre eigentliche Arbeit, wenn sie dies tun würden. Es gebe noch eine Menge solcher Beispiele.
Wir können dem Gesetz nicht zustimmen, das wissen Sie. Ich weiß nicht, welche Klientel Sie erreichen wollen. Ich glaube nicht, dass Sie auf sehr viele kommen werden. Sie müssten vielleicht doch erreichen, dass alle Ausländer bei uns wahlberechtigt werden, vielleicht erwischen Sie dann ein paar für Ihre Partei.
Der nächste Punkt ist, dass Sie einen Ausschuss für Migrations- und Integrationsfragen wollen. Es gab immer wieder die Forderung, einen Ausschuss einzusetzen. Die schon länger im Hause weilenden Kollegen der SPD werden sich daran erinnern, dass Kollege Dr. Schlittmeier zu Beginn jeder Wahlperiode beantragt hat, einen Sportausschuss zu gründen. Er wäre endlich Ausschussvorsitzender geworden, weil dieser Vorsitz der SPD zugestanden wäre. Sie werden hoffentlich nicht meinen, dass die GRÜNEN einen Ausschussvorsitz bekommen, wenn dieser Ausschuss eingeführt würde. Es gibt auch keinen Sinn, ein solch fachübergreifendes Thema in einem eigenen Ausschuss abzuhandeln. Vielmehr müssen in den einzelnen Ausschüssen Spezialisten sein. Ein Integrationsausschuss nützt nichts, wenn der Haushaltsausschuss zu Ihren Forderungen sagt, es sei alles schön und gut, dafür sei aber kein Geld vorhanden.
Wir halten die Forderung sachlich nicht für richtig.
Uns liegt noch der Antrag der SPD vor. Herr Dr. Hahnzog, Sie werden auf meine Rede antworten und den Antrag verteidigen. Der Antrag beinhaltet einiges, das man unterschreiben kann. Sie wissen, dass ich immer noch die Behauptung aufstelle, dass der Ausspruch „Die Integration ist keine Einbahnstraße“ von mir stammt. Eigentlich ist das egal, da die SPD inzwischen auch dieser Meinung ist.
Ich glaube, wir sind uns darüber einig, dass der Staat die Rahmenbedingungen setzen muss, damit Integration stattfinden kann, der Ausländer aber die Bringschuld hat, das heißt, er muss eine gewisse Leistung für seine Integration erbringen. Wir können nicht ständig noch einmal einen Sprachkurs anbieten und ihnen noch einmal ein Zuckerl geben, damit sie gnädigerweise die Kurse besuchen.
Auf der Baustelle habe ich erlebt, dass der Vorarbeiter zum Arbeiter gesagt hat: „Du machen jetzt Schlitz.“ Ich habe gefragt, warum der Vorarbeiter nicht sagt „Mache einen Schlitz“. Zur Antwort bekam ich, dass dies der Arbeiter nicht verstehen würde. Ich glaube das nicht. Der Arbeiter war aber glücklich, denn er ist bereits seit 30 Jahren hier und fühlt sich wohl. Ich meine, er hätte in der Zeit Deutsch lernen können. Andererseits braucht man zur erfolgreichen Integration Ausländer, die sich bemühen, die zu diesem Land gehören wollen und die man nicht in Kurse zwingen muss. Es können noch so viele Kurse angeboten werden, sie werden nichts nützen, wenn die Kinder von ihren Eltern nicht dorthin geschickt werden, wenn die Kinder zu Hause nur ihre Muttersprache sprechen. Wenn das Deutsch nicht interessiert,
dann kann man noch so viel für die Integration tun, es wird nichts bringen.
Meine Damen und Herren, wir können auch dem SPDAntrag nicht zustimmen. Ich habe das im Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen mehrfach für die CSU erklärt, weil er in einigen Forderungen über das hinausgeht, was wir mittragen können, wie das allgemeine Wahlrecht und so weiter.
Ich komme für die CSU-Fraktion zum Schluss, dass wir weder dem Gesetzentwurf der GRÜNEN zustimmen können, noch dem Antrag auf Einführung eines Ausschusses für Migrations- und Integrationsfragen und auch nicht dem Integrationsantrag der SPD. Wir werden alle drei Initiativen ablehnen.
Die Integration ist für die CSU eine wichtige Aufgabe. Das ist nicht doppelzüngig; denn wir haben im Januar dieses Jahres in Kreuth eine Entschließung gefasst, die ich hier nicht vortragen werde, die Sie aber nachlesen können. Ich glaube, dass darin alles über die Integration gesagt ist, wie wir sie sehen. Wir sind deshalb nicht doppelzüngig, weil wir unsere Politik nach dieser Entschließung ausrichten. Ich glaube, diese Politik ist richtig und wird von der Bevölkerung mitgetragen. In dieser Symbiose gestalten wir die richtige Politik.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte für die CSU-Fraktion das Ergebnis vorwegnehmen: Wir stimmen dem Gesetzentwurf der Staatsregierung selbstverständlich zu.
Frau Werner-Muggendorfer, ich wollte Ihnen gleich zu Beginn eine Überraschung bereiten.
Wir werden zustimmen, weil wir das Gesetz für dringend notwendig erachten. Frau Köhler hat gerade gesagt, die Staatsregierung würde jetzt endlich aus dem Dornröschenschlaf erwachen und die Finanzierung übernehmen. Frau Köhler, die Übernahme der Kosten geht zurück auf eine Zusage des Finanzministers gegenüber den kommunalen Spitzenverbänden im Rahmen der Verhandlungen zum kommunalen Finanzausgleich. Damals ist gesagt worden, dass die erforderlichen finanziellen Mittel im Staatshaushalt vorgesehen werden müssen. Die Mittel sind in Einzelplan 10 enthalten. Das haben wir bei den Haushaltsberatungen beschlossen. Die Aussage, die Staatsregierung würde sich darauf ausruhen, dass das Geld im Haushalt vorgesehen sei, ist nur die halbe Wahrheit, denn die Staatsregierung hat schließlich beantragt, so zu verfahren.
Gott sei Dank haben wir jetzt eine neue finanzielle Regelung, die ich für sehr sinnvoll halte. Derzeit geht es noch darum, die Zuständigkeiten für die Unterbringung und die soziale Versorgung des Personenkreises einheitlich zu regeln. Ich glaube, auch das ist vernünftig. Die einzelnen Vorschriften will ich nicht darlegen; darüber können wir im Ausschuss sprechen. Ich möchte nur zur Frau Kollegin Hirschmann anmerken, dass man das, was man in München macht, auch weiterhin machen kann, soweit es sich um freiwillig zu erbringende Leistungen handelt. Die soziale Betreuung durch die Kommunen wird durch das Gesetz nicht geregelt, sondern Ziel des Gesetzentwurfes ist es, die Ausgaben- und die Aufgabenverantwortung für alle Leistungsberechtigten nach dem Bayerischen Asylbewerberleistungsgesetz auf den Staat zu übertragen. Die Betreuung wird gerade nicht geregelt. Es handelt sich dabei um freiwillig zu erbringende Leistungen. Die vorliegende Regelung schließt die eigenständigen Betreuungsmaßnahmen der Kommunen grundsätzlich nicht aus. Hier gilt es, im Vollzug angemessene Regelungen zu finden.
Frau Köhler, ich möchte noch etwas zu den „Abschiebeknästen“ sagen. Der korrekte Ausdruck heißt „Ausreiseeinrichtungen“; Sie machen daraus natürlich „Abschiebeknäste“. Diese Angelegenheit ist unabhängig von der aktuellen Rechtslage; das ist nicht Gegenstand des Gesetzes.
In irgendeiner Veröffentlichung haben Sie unser Land mit Australien verglichen und kritisiert: Die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften entspräche der Kasernierung in Australien. Das ist sicher ein völlig abwegiger Vergleich. Gemeinschaftsunterkünfte werden
als offene Einrichtungen betrieben und dienen der Umsetzung des durch das Asylbewerberleistungesetz vorgegebenen Sachleistungsprinzips. Eine Verschärfung gegenüber der bisherigen Regelung wird nicht vorgenommen.
Das waren einige Punkte, die ich mir bei den Ausführungen der Vorrednerinnen notiert habe. Wie gesagt, wir halten das Gesetz insgesamt für notwendig. Wir halten auch die Ausgestaltung dieses Gesetzes für richtig und werden das in den Ausschussberatungen noch konkretisieren. Insgesamt gesehen, signalisieren wir aber heute schon eine Zustimmung zu diesem notwendigen Gesetz.
Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Politisch wirken heißt für mich, Probleme erkennen, nach Lösungen suchen, Lösungen erarbeiten und sich dann bemühen, Mehrheiten dafür zu finden, um mit deren Hilfe die erarbeitete Lösung umzusetzen. Dies sollte ein Prozess nach objektiven Kriterien, ohne Eigeninteressen, sein. Dies ist leider oftmals ein Wunschtraum, weil insbesondere das Bemühen um Mehrheiten, das Schielen nach der Klientel – nach der Wählerklientel – gewinnt. Oft bestimmt dann die Klientel die Richtung.
Das, meine Damen und Herren, gilt auch für das politische Dauerthema der Zuwanderung und Integration,
auch wenn von allen Seiten immer wieder betont wird, dieses Thema eigne sich nicht für den Wahlkampf oder für wahltaktische Überlegungen.
Herr Dürr, genau aus diesem Grunde habe ich diese Einleitung gewählt. Ich behaupte nämlich: Wenn es ein Musterbeispiel dafür gibt, wie eine politische Partei nach einer gewissen Klientel schielt, dann ist es dieser Gesetzentwurf von Ihnen, von den GRÜNEN.
Meine Damen und Herren, Integration wird in Bayern sehr ernst genommen. Die Staatsregierung hat unter anderem zwei große Berichte vorgelegt, die CSU-Fraktion hat mehrmals Entschließungen in den Landtag eingebracht, die verabschiedet wurden. In diesem Parlament haben wir auch über die Parteigrenzen hinweg einige Grundsatzentscheidungen getroffen, aber immer unter dem Gesichtspunkt: Integration ist keine Einbahnstraße.
Hören Sie nur zu. – Das heißt, der Staat bietet die Möglichkeit zur Integration. Der Zuwanderer muss die Möglichkeiten ergreifen und seinen Teil dazu beitragen. Ich sage: Das ist der Hauptteil, was die Integration angeht.
Was aber in diesem Gesetzentwurf gefordert wird, ist eine äußerst breite Einbahnstraße, und ich sage: ein Weg ins Schlaraffenland.
Frau Köhler, Sie haben Ihren Gesetzentwurf zum Teil ja gar nicht richtig wiedergegeben. Sie haben beispielsweise gesagt, wer fünf Jahre hier ist, hat Anspruch auf diese Integrationsleistungen. Im Gesetz jedoch steht: Wer neu kommt, hat ihn für die ersten fünf Jahre, und wer schon da ist, hat ihn für fünf Jahre ab In-Kraft-Treten des Gesetzes. Meine Damen und Herren, das wäre eine derartige Bevorzugung der Zuwanderer gegenüber der einheimischen Bevölkerung,
dass dies letztlich zwangsläufig zu einer ernsten Auseinandersetzung in unserem Lande führen würde.
Das zeigen allein die in Artikel 3 aufgelisteten so genannten Integrationsfördermaßnahmen, an der Spitze ein so genanntes Willkommen-Integrationsscheckheft, das ausgehändigt wird. Dann müssen weitere Informationen gegeben werden, wo man welche Leistungen bekommt. Es müssen bei den Landratsämtern besondere Einrichtungen geschaffen werden, die dann für jeden Zuwanderer einen individuellen Lernplan erstellen. Dann muss das Landratsamt in Zusammenarbeit mit Bildungseinrichtungen und dem Arbeitsamt einen individuellen Integrationsplan erstellen.
Dann kommt die Teilnahme an einem modularisierten Sprach- und Integrationskurs, der dort vereinbart wird und der mindestens 600 Stunden umfassen muss. Dieses Programm dauert dann fünf Jahre.
Es gibt noch weitere Wohltaten, die Sie nicht genannt haben.
Der Landesintegrationsbeirat muss geschaffen und immer rechtzeitig von der Staatsregierung gehört werden; es sind ausreichend Mittel für diesen Beirat zur Verfügung zu stellen. Das EUG wird dahin gehend geändert, dass interreligiöser Unterricht Pflichtfach wird. Das Feiertagsgesetz wird dahin gehend geändert, dass an den islamischen Feiertagen kein Unterricht stattfindet für die der Religion zugehörigen Schüler, und derjenige, der dieser Religion zugehört, kann an diesen Tagen der Arbeit fernbleiben. Für ausländische Studenten wird ein viersemestriger, dem eigentlichen Studium vorgeschalteter Deutschkurs angeboten.
Die Gemeindeordnung und die Landkreisordnung werden dahin gehend geändert, dass proportional der Zahl der Zuwanderer Stellen für diese geschaffen werden müssen.
Also, Frau Köhler, Sie sollten das vortragen, was in diesem Gesetz wichtig ist, und nicht einige nebensächliche Dinge. Unabhängig vom Inhalt des Gesetzentwurfs ist das, was Sie hier fordern, personell, finanziell und organisatorisch nicht zu leisten.
Frau Köhler, Sie wissen – und das ist mein Schlusssatz –, dass ich alles andere als ausländerfeindlich bin. Wer aber diesen Gesetzentwurf liest – er kann noch so ausländerfreundlich sein, kann noch so sehr für Zuwanderung sein – muss sagen: Wenn das durchgesetzt würde, was Sie hier fordern, würde es eine enorme Diskussion in unserem Lande geben, deren Ergebnis genau
das Gegenteil dessen sein wird, was Sie wollen, nämlich nicht, wie es im Gesetzentwurf steht: Werben für eine Integration nach Bayern. Wissen Sie, was Sie erreichen werden? Letztlich Ausländerfeindlichkeit. Deshalb hat dieser Gesetzentwurf bei uns keine Chance.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich will eine Vorbemerkung für das Protokoll machen. Vorher hieß es, es seien sieben ehemalige Kabinettsmitglieder anwesend gewesen. Zeitweise habe ich vorhin zehn gezählt.
Da wir uns entgegen der Äußerung eines Journalisten nicht als erloschene, sondern nur als schlafende Vulkane betrachten,
bin ich der Meinung, dass wir hier genügend repräsentiert sind.
Sie fragen nicht nur nach der Verantwortung von gegenwärtigen, sondern auch nach jener von früheren Mitgliedern der Staatsregierung. Deshalb müssen Sie die Zahlen addieren.
Als ich vor 26 Jahren in das Parlament kam, habe ich gelernt: Die schärfste Waffe des Parlaments ist der Untersuchungsausschuss. Während meiner 26 Jahre im Parlament war ich auch Vorsitzender eines Untersuchungsausschusses. Außerdem habe ich festgestellt, dass ich unter meinem früheren Chef Hermann Leeb schon einmal Mitglied eines Untersuchungsausschusses über die Nebentätigkeit der Hochschulprofessoren war. Vielleicht haben wir damals sogar einige Millionen für den Staat herausgeholt. Ansonsten waren Untersuchungsausschüsse meistens eine relativ stumpfe Waffe,
weil meistens vorher schon andere Institutionen versucht haben, Licht ins Dunkel zu bringen, Institutionen, die in der Regel über einen größeren kriminalistischen Spürsinn und auch über bessere Instrumente verfügen als die Parlamentarier.
So wird es wohl auch im Falle des Untersuchungsausschusses Karlheinz Schreiber sein: Staatsanwaltschaften, Gerichte, ein Untersuchungsausschuss in Berlin. Momentan könnte man fast sagen: Außer Spesen nichts gewesen, jedenfalls nicht viel.
Seit Jahren versuchen Staatsanwälte, Kriminalbeamte und auch Geheimdienstler, Licht ins Dunkel zu bringen.
Dieser Personenkreis steht nicht so im Rampenlicht wie ein Untersuchungsausschuss. Ein Misserfolg eines Untersuchungsausschusses wirkt doppelt negativ, zumindest für das Image der Politiker. Wir sollten uns deshalb genau überlegen, ob wir einen Untersuchungsausschuss einsetzen und zu welchen Themen.
Nun wundere auch ich mich als ehemaliger Angehöriger der Justiz – ich bin mit dem Dienstgrad „Staatsanwalt als Gruppenleiter“ ausgeschieden; dank der Vorkommnisse der letzten Wochen wissen sogar einige in der Bevölkerung, was das ist – ein bisschen darüber, wie ein relativ bekannter Mann, der Präsident eines Amtes und Staatssekretär gewesen ist, der seit Jahren mit einem internationalen Haftbefehl gesucht wird, einfach untertauchen kann, auch wundere ich mich darüber, wie die Hauptperson diese Untersuchungsausschusses allen auf der Nase herumtanzen kann. Diese Fragen wird meines Erachtens auch der Untersuchungsausschuss nicht klären.
Damit keine Missverständnisse aufkommen, stelle ich fest, dass auch die CSU der Einsetzung dieses Untersuchungsausschusses zustimmt. Herr Kollege Güller, ich kann mich nicht daran erinnern, dass wir gesagt haben, dass wir das meiste Interesse daran hätten. Sie müssten sich ins Zeug legen und sagen, ein „noch meisteres“ Interesse an Aufklärung haben wir von der Opposition.
Da Sie wollen, dass noch Fragen beantwortet werden, obwohl Justizminister Dr. Weiß sie schon zweimal im Verfassungsausschuss beantwortet hat, steht dem nichts im Wege. Wir haben am Katalog der über 70 Fragen nichts Gravierendes beanstandet. Ich weise allerdings darauf hin, dass wir in früheren Jahren bei der Zulässigkeitsprüfung von Fragen genauer waren.
Kollege Dr. Wilhelm hat uns seinerzeit, als wir bei ihm zu lernen angefangen haben, beigebracht, dass wir das Wort „gegebenenfalls“ in den Fragenkatalog hineinzuschreiben haben, weil das Verfassungsgericht das so gefordert hat. Wir können das Wort „insbesondere“ nicht im Katalog stehen lassen, weil damit einer Ausuferung des Untersuchungsauftrags Tür und Tor geöffnet ist. Deshalb müssen die Fragen so bestimmt wie möglich sein, damit der Untersuchungsgegenstand so bestimmt wie möglich ist. Wir tun das nicht aus Jux und Tollerei. Kollege Welnhofer war im Verfassungsausschuss zu Recht gegen eine dieser Formulierungen, weil sie zu unbestimmt ist.
Wir müssen überlegen: Liegt in der Fragestellung eine Vorverurteilung? Wir müssen fragen, ob dem Bestimmtheitsgrundsatz Genüge getan worden ist. Wir müssen fragen, ob diese Fragestellung eine reine Ausforschung ist. Deshalb besteht auch ein Unterschied, ob wir fragen, ob etwas zutrifft, oder fragen, ob Berichte zutreffen. Aus der letzten Formulierung können Sie nämlich genau entnehmen, dass eine Frage aus irgendeinem Zeitungsbe
richt herausgegriffen worden ist und nicht auf eigenen Informationen beruht.
Aber nun wollten wir jeden Anschein vermeiden, dass wir Ihre Fragen verhindern wollten. Deshalb haben wir im Wesentlichen – mit diesen von mir genannten Einschränkungen – zugestimmt. Denn immer wenn wir sagen, dass etwas nicht hierher gehöre – ich denke an die letzten zwei Fragen, an das angebliche Gespräch zwischen Herrn Froschauer und Herrn Riedel –, sagen Sie sofort: Aha, ihr habt etwas zu verbergen!
Und dann sagen Sie: Wenn ihr nichts zu verbergen habt, warum lasst ihr das und das nicht zu? Ich will es jetzt nicht in die Länge ziehen, aber darauf hinweisen, dass Sie dann alles X-Beliebige fragen können, was mit dem Untersuchungsgegenstand nichts zu tun hat.
Wenn wir die Gegenfrage stellen, was Sie mit Ihrer Frage wollen, und Ihnen sagen, dass Ihre Frage nicht hierher gehört, dann sagen Sie: Aha, Sie haben etwas zu verbergen. Aber da muss ich Ihnen vorhersagen: Der Fragenkatalog, wie wir ihm jetzt zustimmen werden, verspricht eine lange Verfahrensdauer. Karl-Heinz Schreiber verschafft den Ausschussmitgliedern möglicherweise eine Reise nach Kanada und den Landtagsberichterstattern nach jeder Sitzung eine große headline, allerdings wohl mit jeweils wenig neuem Inhalt.
Ein Journalist hat mich, als ich damals einen Untersuchungsausschuss leitete, gebeten: Sagen Sie mir halt irgend etwas. Ich antwortete ihm: Da war heute nichts. Darauf er: Das ist egal; aber meine Redaktion wirft jede andere Meldung raus, wenn ich ihr sage, dass ich einen Satz – ganz wurscht, welchen – aus dem Untersuchungsausschuss habe.
Wenn das die richtige Berichterstattung ist, dann bin ich der Meinung, dass man bei den vielen Sitzungen manches zu berichten haben wird. Aber ob das dann einen Neuigkeitsinhalt haben wird, ist eine ganz andere Frage.
Meine Damen und Herren, mögen die Interessen auf den beiden Seiten dieses Hauses politisch auch nicht ganz identisch sein, so ist im Interesse des Parlaments zur Imageaufbesserung, zur Rückgewinnung von Glaubwürdigkeit aber doch ein gemeinsames Ziel zu erkennen, nämlich das ehrliche Bemühen um Aufklärung, soweit es nur irgendwie mit dem uns zur Verfügung stehenden Instrumentarium möglich ist. Denn – da schließt sich der Kreis – wenn sich die schärfste Waffe des Parlaments als stumpf erweist, besteht die Gefahr, dass auch unsere weniger scharfen Waffen immer mehr an Glaubwürdigkeit einbüßen.
Deshalb ziehe ich das Fazit: Wo etwas dran ist, soll lückenlos aufgeklärt werden. Und dann soll es auch so genannt werden. Wo nichts dran ist, soll das aber ebenfalls zum Ausdruck kommen; es muss dann von allen Seiten dieses Hauses eingeräumt und zugestanden werden. So gesehen hätte der Untersuchungsausschuss auch etwas Gutes, nämlich dass das Vertrauen in das Parlament vielleicht wieder ein bisschen besser wird.
Die CSU-Fraktion wird dem Fragenkatalog in der jetzt vorliegenden, geänderten Fassung zustimmen.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Das Wort hat nun Herr Herrmann.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Kollegin Köhler, wenn Sie reden, habe ich manchmal das Gefühl, dass Sie zu etwas sprechen, was nicht auf Ihrem Papier steht oder wo Sie irgendwo nicht zugehört haben. Ihr vorletzter Satz war vorwurfsvoll an die CSU gerichtet: Kapiert doch endlich: Integration ist
keine Einbahnstraße. Wissen Sie eigentlich, was wir am 2. Februar dieses Jahres verabschiedet haben? – Beschluss des Bayerischen Landtag – Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Glück, Dr. Merkl und anderer und Fraktion, Integration fördern und fordern, Zuzug begrenzen. Die Ziffer 3 heißt: Integration ist keine Einbahnstraße. Sie haben dagegen gestimmt.
Es ist egal. Frau Köhler, es hat keinen Sinn zu diskutieren. Das, was Sie gerade gebracht haben, hat überhaupt nichts mit dem zu tun, was in Ihrem Antrag steht. Ihr Antrag hat zwei Teile. Der erste lautet: „Der Landtag fordert die Staatsregierung auf, sich der Anerkennung der Tatsache, dass Bayern ein Einwanderungsland ist, nicht länger zu verweigern.“ Dies richtet sich an die CSU. Im zweiten Teil fordern die GRÜNEN die Staatsregierung auf zu berichten, welche Maßnahmen sie inzwischen ergriffen hat. Sie hätten die 200, 300 Seiten des Berichtes darüber lesen sollen, was schon alles gemacht wurde. Sie müssen eben warten, bis die Frau Staatsministerin spricht; möglicherweise bekommen Sie dann schon einen großen Teil dessen präsentiert. Seien Sie nicht immer so vorwurfsvoll: Ihr macht doch nichts!
Ich sage Ihnen das jetzt schon. Eben zitierten Sie den heutigen Kommentar in der „Süddeutschen Zeitung“ und brachten den letzten Satz. Ich werde Ihnen jetzt den zweiten Satz zitieren, in dem sich der Kommentartor nämlich mit Ihnen, mit den GRÜNEN und mit Ihrem gestrigen Eckpunktepapier beschäftigt, sich an den Kopf fasst und sagt: Was ist aus den GRÜNEN denn geworden?
Es ist die Sache schon wert, dass wir dieses Thema lange diskutieren. Aber Sie haben offensichtlich nach etwas gesucht, was man in einem Dringlichkeitsantrag bringen könnte. Es ist eine wichtige Frage, ob wir von dem Begriff des Einwanderungslandes Abstand nehmen. Wenn Sie sich nur ein wenig in unsere Papiere einlesen würden, würden Sie die Antwort schnell finden.
Ich glaube, dass wir Begriffe für die Diskussion brauchen. Wir haben einige dieser Begriffe im Laufe der letzten Jahre bei dieser Debatte geprägt. Ich nenne als Beispiel Zuwanderung und Einwanderung. Ich möchte drei Kategorien nennen und dann auf die Einwanderung zu sprechen kommen. Wir wollen die Diskussion nicht auf dem Niveau mancher Stammtische führen, wo Emotionen und wenig Wissen herrschen.
Ich habe in meinem Diskussionspapier von 1991, das Frau Kollegin Köhler schon einmal zitiert hat, die Begriffe dargelegt, womit sich die Bevölkerung aber nicht auseinandersetzen kann. Wir haben zwar seit dem Jahr 1990 den Begriff für Übersiedler nicht mehr. Wir haben aber auf der einen Seite die Aussiedler, und auf der anderen Seite die Ausländer, die oft in einen Topf geworfen werden. Die Ausländer unterteilen sich in die Gruppen Gastarbeiter und Flüchtlinge. Die Flüchtlinge wiederum untergliedern sich in Asylbewerber, Asylberechtigte, Kontin
gentflüchtlinge, De-facto-Flüchtlinge, Familienangehörige von Asylbewerbern und heimatlose Ausländer. Das ist zunächst einmal nur ein Auszug.
An jeden dieser Begriffe knüpft sich eine bestimmte Rechtsfolge. Daher müssen wir sehr genau differenzieren. Das kann die Bevölkerung nicht, und manche wollen es nicht. Manche behaupten, wir würden „denen“ Zuschüsse, Darlehen und Geld geben. Wenn man dann nachfragt, wer mit „denen“ gemeint sei, erhält man die Antwort: die Ausländer. Um welche Ausländer handelt es sich aber? Das ist eine schwierige Materie. Um dieses Thema substantiell diskutieren zu können, brauchen wir konkrete Begriffe.
Es gibt eine zweite Kategorie. Wir haben im Januar 1999 einen neuen Begriff in die politische Debatte übernommen, nämlich einen Begriff von dem gebürtigen Syrer und jetzigen Deutschen Prof. Dr. Bassam Tibi. Dieser hat im Januar 1999 in Wildbad Kreuth den Begriff „Leitkultur“ verwendet.
Hören Sie doch zu. Herr Hahnzog, Sie wollen doch auch, dass man Ihnen zuhört. Sie wissen genau, dass das jetzt polemisch war, weil Sie wissen, was das bedeutet. Ich hoffe, dass Sie gelesen haben, was in dem Beschluss des Landtags von 1999 zum Begriff Leitkultur ausgeführt worden ist. Es handelt sich um eine wichtige Beschreibung dessen, was wir unter dem Wort „Integration ist keine Einbahnstraße“ verstehen. Der Staat bietet die Rahmenbedingungen; aber derjenige, der zuwandert und sich integrieren will, muss diese Rahmenbedingungen ausfüllen, indem er unsere Leitkultur anerkennt. Wir haben in dem Landtagsbeschluss auf Drucksache 14/2697 am 2. Februar 2000 unter anderem festgelegt:
„Leitkultur“ – gesellschaftliches Leitbild für Integration.
Integrationspolitik muss die Frage beantworten, „wohin“ integriert werden soll. Es muss dabei die Frage geklärt werden, welche Werte und Normen in einer pluralistischen Demokratie zu den Rahmenbedingungen einer Leitkultur zu rechnen sind. Hierzu gehören
die Achtung der Grundwerte unserer Verfassung, insbesondere unseres demokratischen rechtsstaatlichen Systems;
das Einstehen für Gemeinwohl, Solidarität, Toleranz und Gleichberechtigung;
die Übernahme von Eigenverantwortung;
der Verzicht auf übersteigerte, national-religiöse Verhaltensweisen und
die Beherrschung der deutschen Sprache als unverzichtbare Voraussetzung für Kommunikation und Teilnahme am gesellschaftlichen Leben.
Damals haben wir genau umschrieben, was wir unter dem Begriff der Leitkultur verstehen. Ich kann mich nicht erinnern, dass es einen großen Aufschrei gegeben hätte.
Sie haben sich gegen einzelne Ausgestaltungen und Beispiele gewandt.
Wir sind der Meinung, dass dieser Begriff notwendig ist. Ich möchte in diesem Zusammenhang einen Kommentar der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ von vorgestern zitieren:
Am Wort „Leitkultur“ kommt keiner mehr vorbei, der über Zuwanderung in Deutschland reden will.
Unser Fraktionsvorsitzender Glück hat in vielen Beiträgen mündlich und schriftlich diesen Begriff verwandt. Es hat sich niemand darüber aufgeregt, –
weil man das ehrliche Bemühen gesehen hat, eine Definition zu bilden, die wir brauchen, um die Integration, wie wir sie verstehen, umschreiben zu können.
Genau, christlich. Da stehen die Werte und all das drin, was wir unter dem Begriff der Integration verstehen.
Bundesaußenminister Fischer und Bundeskanzler Schröder haben sich darüber lustig gemacht und das als „verquaste Begrifflichkeit“ bezeichnet. Auch diese werden sich daran gewöhnen müssen, dass wir um diesen Begriff nicht mehr herumkommen.
Lassen Sie mich zur Einwanderung kommen. Schauen Sie sich einmal an, welchen Salto die GRÜNEN inzwischen geschlagen haben. Ich frage mich, warum diese nicht auch den Begriff der Leitkultur übernehmen. Sie werden diese Richtung noch einschlagen.
Sie reden immer von einem Papier der CSU. Sie müssen mir nachher zeigen, worauf Sie sich beziehen.
Was Ihnen Herr Beckstein gegeben hat, ist nicht das Papier der CSU.
Die Eckwerte der Staatsregierung für ein Gesetz, die der Ministerpräsident vor wenigen Tagen angekündigt hat, werden, wenn ich recht informiert bin, irgendwann in diesem Jahr im Kabinett beschlossen. Ich glaube aber nicht, dass sie schon beschlossen sind. Wir haben zumindest keinen Gesetzentwurf, der „Einwanderungsbegrenzungsgesetz“ heißt. Ein solcher Entwurf liegt dem Parlament nicht vor. Deshalb können wir darüber auch nicht diskutieren.
Sie sagen, wir sollten uns endlich von dem Begriff der Einwanderung verabschieden. Meine Damen und Herren, es ist schon ein Unterschied, ob ich Einwanderung oder Zuwanderung sage. Alois Glück hat dieser Tage in einem Zeitungsinterview diese Unterscheidung getroffen. Wenn man Deutschland als Einwanderungsland bezeichnet, drücke ich damit – psychologisch betrachtet – aus, dass wir alle Menschen von überall aufnehmen, die zu uns kommen möchten. Wenn man Kanada als Einwanderungsland bezeichnet, so versteht jeder darunter, dass alle Menschen, die es wollen, dort aufgenommen werden.
Für uns ist Zuwanderung ein Begriff, welcher besagt, dass Zuwanderung stattfindet, jedoch nicht unbegrenzt und nicht ohne jegliche Schranken. Deshalb wollen wir die Zuwanderung in die Eckwerte bringen, aber nicht den psychologisch falschen Begriff der Einwanderung benutzen. Wir sind der Meinung, dass es sehr wohl von Bedeutung ist, ob man Deutschland als Einwanderungsland oder als Zuwanderungsland, in dem die Zuwanderung begrenzt ist, bezeichnet.
Wir wollen eine Zuwanderung, die nicht unkontrolliert geschieht. Das ist im Begriff Zuwanderung schon enthalten. Das ist genau das, was die GRÜNEN gestern in ihrem Eckpunktepapier vorgestellt haben. Im „Drei-Säulen-Papier“ heißt es, dass die erste Säule die Einwanderung nach dem Arbeitskräftebedarf der Bundesrepublik bildet. Feste Quoten werden nicht genannt. Vielmehr sollen Bundestag und Bundesrat jeweils nach Bedarf bestimmen, wer und wie viele Menschen nach Deutschland kommen dürfen.
In einem Kommentar der „Süddeutschen Zeitung“ heißt es, dass sich ein Einwanderungsgesetz nach den Vorstellungen der GRÜNEN allein am Bedarf orientieren solle, weil ein globalisierter Markt es so wolle. Das heißt im Umkehrschluss aber auch: Wer von diesem Markt nicht gewollt wird, hat keine generelle Zuwanderungschance.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Ich habe Ihnen gesagt: Der Begriff „Einwanderungsland“ ist psychologisch so besetzt, dass die Bevölkerung glaubt, die Einwanderung sei unkontrolliert, jeder, der will, könne hereinkommen.
Hören Sie doch einmal zu. Die Diskussion bringt doch nichts. Ich habe Ihnen gesagt, dass unser Fraktionsvorsitzender Glück dieser Tage sehr wohl unterschieden hat zwischen Einwanderung und Zuwanderung.
Sie machen es seit gestern und sagen seit gestern: Bei uns kommt nur der herein, den wir brauchen, und welche wir brauchen, wie viel, welche Quote, legen Bundestag und Bundesrat von Fall zu Fall fest. – Das ist nichts anderes als eine Umschreibung. Sie nennen es „Artikelgesetz“ und ich sage Ihnen, das ist nichts anderes als ein Zuwanderungsbegrenzungsgesetz. Deshalb komme ich zu dem Fazit -
Diese Diskussion hat keinen Sinn, da Sie sie nicht wollen.
Fazit: Wenn Sie uns jetzt auffordern, die Staatsregierung zu bitten, endlich zuzugestehen, dass wir ein Einwanderungsland sind, dann sage ich Ihnen aus den Gründen, die ich eben aufgeführt habe, dass wir dem nicht zustimmen können und dass wir dies ablehnen.
Satz zwei betrifft Ihre Forderung nach einem Bericht der Staatsregierung. Es ist nicht meine Aufgabe, dazu Stellung zu nehmen. Frau Staatsministerin Stamm selbst wird Ihnen sagen, ob und wann sie Ihnen einen Bericht gibt. Ich gehe davon aus, dass sie dies gern tut, weil sie hier nur Positives vorzuweisen hat. Das ist das Resümee zu Ihrem Dringlichkeitsantrag.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Das Wort hat Frau Hirschmann, bitte.
Meine Damen und Herren, der Ausgangspunkt der Diskussion ist der Antrag der GRÜNEN gewesen, in dem steht: Erstens. Wir sollen anerkennen, dass Deutschland ein Einwanderungsland ist. Zweitens. Die Frau Ministerin soll einen Bericht geben. Zur zweiten Forderung ist klar gesagt worden, der Bericht wurde gegeben. Sie wollen das nur nicht wahrhaben. Zur ersten Forderung habe ich für die CSU-Fraktion deutlich gesagt, dass wir anerkennen, dass Deutschland ein Zuwanderungsland ist und dass Zuwanderung stattfindet, dass Deutschland aber kein – ich ergänze: klassisches – Einwanderungsland ist, wie es auch die Frau Staatsministerin vorhin dargelegt hat. Das war die gesamte Debatte, die wir hier geführt haben.
Sie haben gesagt, wir hätten uns bewegt und einen Salto geschlagen. Ich habe mich noch einmal gemeldet, um das richtig zu stellen, und zwar werde ich Ihnen nicht selbst entgegentreten, denn das wollen Sie sowieso nicht hören, sondern ich werde aus der nicht unbedingt der CSU nahe stehenden „Süddeutschen Zeitung“ von heute zitieren. Es ging darum, dass die GRÜNEN gefordert haben, wir sollten endlich anerkennen, dass Deutschland ein Einwanderungsland ist. Zu dem, was die GRÜNEN gestern in Berlin von sich gegeben haben – zu der Zeit war allerdings der Antrag der GRÜNEN in Bayern schon abgegeben, aber sie hätten bei diesen Äußerungen eben umdisponieren müssen –, heißt es in der „Süddeutschen Zeitung“:
Ein Einwanderungsgesetz soll sich allein am Bedarf orientieren, weil ein globalisierter Markt es so will. Das heißt im Umkehrschluss aber auch, wer von diesem Markt nicht gewollt wird, hat keine generelle Zuwanderungschance. So hat man das bei den GRÜNEN bisher noch nicht gelesen. Wer ermessen will, wie weit sich die Partei in der Einwanderungs
debatte bewegt hat, muss sich nur daran erinnern, dass die GRÜNEN einst offene Grenzen propagierten und Deutschland für praktisch unbegrenzt aufnahmefähig hielten.
Ich frage Sie: Wer hat sich hier bewegt?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Antrag hat sicherlich einen berechtigten Ansatzpunkt. Frau Köhler, es ist richtig, dass ich für die CSU-Fraktion im Ausschuss erklärt habe: Es ist gut, dass in den Kommunen eine Vertretung der Ausländer installiert wird, sei es als Ausländerbeauftragter, sei es als Ausländerbeirat. Wir haben diesbezüglich ja die verschiedensten Konstruktionen. Ich habe auch hinzugefügt, dass es aus der CSU München hierzu sehr kritische Stimmen gibt, die natürlich auch nicht einfach unter den Tisch gekehrt werden können.
Ein zweiter berechtigter Ansatzpunkt ist, dass ein Zusammenschluss dieser kommunalen Ausländervertreter insofern sinnvoll ist, als ein Informationsaustausch erfolgt und gewisse Synergieeffekte erreicht werden können.
Aber aus diesen zwei Eingangssätzen folgern Sie nun mit Ihrem Antrag: Wir brauchen eine landesweite Vertretung, wir brauchen Geld für eine Geschäftsstelle, wir brauchen eine rechtzeitige Information durch die Staatsregierung, die Ministerien und den Landtag und wir brauchen als Organisation für all dieses die AGABY.
Dem halten wir Folgendes entgegen: Momentan – das ist aus Ihrem Antrag zu entnehmen – gibt es nur in 19 Städten und in vier Landkreisen solche Einrichtungen. Wenn ich mich recht erinnere, habe ich diese Zahlen schon gelernt, als ich ins Sozialministerium gekommen bin. Das war 1994. Es gibt dazu offensichtlich seit dieser Zeit nichts Neues. Da müssen wir uns doch fragen: Warum gibt es denn nicht in weiteren Städten oder in weiteren Landkreisen solche Einrichtungen? 71 Landkreise haben wir und nur vier haben eine solche Einrichtung.
Zweitens. Selbst wenn wir in all diesen Kommunen solche Ausländerbeiräte oder Ausländerbeauftragte hätten, müssten wir uns fragen, ob die Konsequenz wäre, eine Einrichtung zu schaffen, wie Sie sie haben wollen, nämlich mit der vom Staat bezahlten Geschäftsstelle. In Ihrem Vorwort steht, wie viel man an Personal brauche, werde sich dann zeigen. Wir wissen aber von solchen Einrichtungen, dass sie sich dann von selbst entwickeln, immer größer werden und dass der Staat das alles zahlen soll.
Weiter heißt es, es müsse immer rechtzeitig informiert werden, wenn es um Ausländerfragen gehe. Da werden wir uns dann streiten, was „rechtzeitig“ bedeutet. Heißt das, bevor in einem Ministerium über irgendeine Frage des Ausländerrechts nachgedacht wird, muss diese Information erfolgen?
Sie haben gerade wieder gesagt, dass die CSU und die Staatsregierung kein Ohr für die Migranten hätten.
Ich habe Ihnen wiederholt entgegengehalten, dass die Behauptung, es hätten keine Gespräche mit der AGABY stattgefunden, nicht richtig ist. Der Staatssekretär Regensburger, Innenministerium, und der Staatssekretär Merkl, Sozialministerium, haben sich im Innenministerium mit der AGABY zusammengesetzt und haben dort beraten, was es für Unterstützungsmöglichkeiten gibt.
Moment, es geht doch darum, dass Sie behaupten, es habe solche Kontakte nicht gegeben, und das ist eben falsch.
Zweitens. Ich habe im Staatsministerium auch eine Zusammenkunft mit den Ausländerbeauftragten und mit den Ausländerbeiräten durchgeführt, um mit ihnen zu beraten, wie man das Ganze forcieren kann.
Drittens. Es gibt eine Koordinierungsstelle im Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, wo diese Fragen jetzt zusammengefasst werden. Es gibt sehr wohl einen Ansprechpartner. Auch die Projektgruppe Zuwanderung in der CSU-Fraktion, die ich leite, hat ein Gespräch mit der AGABY geführt. Also müssen Sie endlich aufhören zu sagen, wir täten das nicht.
Weiter haben Sie gesagt, wir könnten doch nicht über die Köpfe der Migranten hinweg Integrationspolitik machen. Da ist mir Folgendes passiert: In meiner Geburtsstadt Regensburg habe ich einen Vortrag zu diesem Thema gehalten. Eine Ausländerin – ich habe sie an der Sprache so eingeschätzt – hat mich wegen der Ausländerpolitik, die wir betreiben, beschimpft. Ich habe sie gefragt, was sie gern möchte. Sie hat mir geantwortet: Wir sind schon so viele Ausländer hier, das reicht, lasst keine weiteren herein. – Sie hat mir also gesagt: Es langt, wenn wir hier sind, und wenn noch mehr kommen, geht es uns schlechter! – Jetzt sage ich: Also müssen wir über die Köpfe der Migranten hinweg Ausländerpolitik betreiben. Zumindest bei dieser Frau trifft das zu. Aber betrachten Sie das als eine mehr scherzhafte Bemerkung. Man kann also alles auch relativieren.
Aber jetzt sage ich Ihnen, welche Schlussfolgerungen wir daraus ziehen. Sie können nicht derartige Forderungen erheben, wie sie in Ihrem Gesetzantrag enthalten sind, solange nur ein ganz verschwindend geringer Teil in Bayern von dieser AGABY vertreten wird. Was wäre denn, wenn morgen zehn neue Ausländerbeiräte in Kommunen entstünden und sich eine neue Organisation entwickeln würde, die sich als Vertretung dieser zehn Kommunen gerieren und sagen würde, dass sie diesen Anspruch erhebe?
Also, all das, was Sie vorschlagen, ist unausgegoren. Es ist nicht möglich, für die wenigen Leute, die damit vertreten werden, eine landesweite Organisation zu unterstützen, Geld usw. zur Verfügung zu stellen. Also müssen Sie einen anderen Weg gehen.
Das habe ich auch für die CSU-Fraktion im Ausschuss erklärt, zum wiederholten Male übrigens schon. Sie müs
sen danach trachten, dass sich mehr Kommunen dazu entschließen, solche Vertretungen einzurichten. Wenn wir dann einigermaßen sehen, dass das landesweit geschehen ist, können wir uns über eine landesweite Vertretung unterhalten. Aber selbst wenn es soweit wäre, müssten wir uns darüber unterhalten, ob solche Voraussetzungen, wie Sie sie fordern, geschaffen werden müssen, also mit dieser Geschäftsstelle, mit diesem Geld usw.
Bis dahin ist es also noch ein weiter Weg, sodass wir sagen: In der jetzigen Situation können wir einem solchen Antrag nicht zustimmen.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Vielen Dank, Herr Dr. Merkl. Das Wort hat Herr Vogel. Bitte.
Herr Minister, nachdem sich Bürgermeister Reiche aus Kelheim in der Presse darüber beschwert hat, dass der Antrag schon vor so langer Zeit gestellt worden ist und es jetzt an der Zeit sei, dass er etwas erfahre, frage ich: Bis wann ist damit zu rechnen, dass das Schreiben des Bürgermeisters beantwortet wird?
: Frau Präsidentin, meine Kolleginnen und Kollegen! Das Thema Zuwanderung, Einwanderung, Asyl ist ein Dauerthema, aber es ist kein Dauerbrenner. Ein Dauerbrenner wäre es, wenn es immer hochschwappte, aber die Thematik wird in Wellen behandelt.
Ein Beispiel: Asylsuchende gibt es seit Jahrzehnten. Im Jahr 1980, als die Zahl der Asylbewerber in einem Jahr auf über 100000 anstieg, gab es eine Riesendebatte. Das Ergebnis war, dass die damalige Regierung Schmidt gemeint hat, das Problem dadurch in den Griff bekommen zu können, dass man ein zweijähriges Arbeitsverbot verhängt. Daraufhin gingen die Asylbewerberzahlen drastisch zurück. Im übernächsten Jahr waren es weniger als 20000. Aber dann hat sich unter den Asylbewerbern herumgesprochen, dass man auch mit zwei Jahren Arbeitsverbot gut leben kann, und die Zahlen stiegen an. Mitte der Achtzigerjahre, inzwischen unter der Regierung Kohl, hatten wir wieder über 100000. Daraufhin wurde ein fünfjähriges Arbeitsverbot verhängt. Auch dies hat nichts genützt.
Ein anderes Beispiel: die Novellierung des Staatsangehörigkeitsrechts. Im Zusammenhang damit ist plötzlich die Debatte aufgekommen. Das Thema ist praktisch eskaliert, als von uns die Unterschriftenaktion gestartet wurde. Einige Zeit später war wieder Ruhe.
Das jüngste Beispiel: Green Card. Ja, liebe Kolleginnen und Kollegen, was ist denn da passiert? Der Herr Bundeskanzler Schröder war auf der CeBit und irgendjemand hat ihm gesagt: Wir haben nicht mehr genügend Arbeitskräfte. Herr Schröder ist sofort vor die Presse gegangen und hat gesagt: Dann müssen jetzt solche Spezialisten hereinkommen.
Also, auch der Bundeskanzler ist keine politische Eintagsfliege, sondern er muss auf längere Sicht denken.
Was die Green Card angeht, so ist es doch nicht so, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass es jetzt plötzlich an diesen Arbeitskräften mangelt. Ich zitiere aus dem Landtagsdienst vom 7. Juli 1988, also vor zwölf Jahren. Damals haben sich einige Mitglieder des Bayerischen Senats beklagt – ich zitiere –, dass die vorhandenen Arbeitsplätze vielfach wegen des Mangels an gut ausgebildeten Fachkräften nicht besetzt werden könnten und dass mancher Betrieb überhaupt nicht mehr bestehen könnte, wenn er nicht auf Gastarbeiter zurückgreifen könnte.
Diese Thematik hatten wir also schon damals. Der damalige Kanzleramtsminister Schäuble hat 1991 gesagt – ich zitiere –:
„Wir werden langfristig nicht umhin können, die Schrumpfung der deutschen Bevölkerung zumindest teilweise durch einen verstärkten Zuzug von Ausländern auszugleichen.“
Meine Damen und Herren, das war vor zehn Jahren. Das heißt also, wir hätten diese Problematik eigentlich lösen müssen, aber es fehlte und fehlt bis heute ein schlüssiges, praktikables und im Deutschen Bundestag mehrheitsfähiges Konzept, das dann auch von den Ländern, sprich im Bundesrat, angenommen wird.
So ein Konzept kann nur geschaffen werden, wenn rational, emotionslos und im Ergebnis letztlich auch parteiübergreifend vorgegangen wird und auch der Wille zu einem Gesamtkonzept da ist.
Meine Damen und Herren, das fehlt offensichtlich bei der Bundesregierung, und deshalb wollen wir mit unserem Antrag die Staatsregierung in ihrem Bemühen unterstützen, so ein Gesamtkonzept beim Bund einzufordern und dann auch zu erreichen. Eben weil wir die Sorge haben, dass das nicht gemacht wird, haben wir diesen Antrag heute eingebracht.
Allerdings muss das Thema Gesamtkonzept auch die Frage der Asylbewerber einbeziehen. Dazu hat der Bundespräsident dieser Tage gesagt, dass man das nicht machen könne. Einwanderung, so sagte er, sei eigennützig, Asyl sei uneigennützig und deshalb sei zwischen bei dem eine Art Brandmauer.
Meine Damen und Herren, der Herr Bundespräsident hat aus meiner Sicht dann Recht, wenn er die Asylbewerber meint, die richtige Asylbewerber sind, also politisch Verfolgte. Dann können wir das natürlich nicht aufrechnen.
Wenn es aber so ist, wie ich meine, dass nämlich die meisten Asylbewerber genau das gleiche Ziel verfolgen wie ein anderer, der über die Green Card zu uns kommen will, nämlich bei uns Beschäftigung zu erhalten und entsprechend verdienen zu können, müssen wir diese Leute natürlich auch mit in dieses Gesamtkonzept hineinnehmen.
Wenn wir ein Gesamtkonzept zum Thema Zuwanderung wollen – das kommt in unserem Dringlichkeitsantrag zwar nicht zum Ausdruck, aber das möchte ich einbezie
hen –, müssen wir auch die Probleme der Spätaussiedler sehen und in das Gesamtkonzept hineinbringen.
Um gleich zwei Sätze zum Antrag der GRÜNEN einzubinden: Meine Damen und Herren, wir wollen kein Gesetz, das den Titel „Einwanderungsgesetz“ trägt. Denn wir brauchen schließlich nicht nur die Zustimmung, die Akzeptanz in den Parlamenten, wir brauchen auch eine gewisse Akzeptanz bei der Bevölkerung. Der Begriff „Einwanderungsgesetz“ würde ganz zweifelsfrei signalisieren, dass wir über diejenigen hinaus, die ohnehin zu uns zuwandern, weitere Zuwanderer bekommen wollen.
Deshalb sind wir zu der Überlegung gekommen, ein Zuwanderungsbegrenzungsgesetz oder überhaupt ein Zuwanderungsgesetz zu erlassen, wobei wir da selbstverständlich auch analysieren müssten, warum wir in den letzten beiden Jahren zu einem Negativsaldo gekommen sind. Es sind mehr weggezogen als zugezogen sind.
Dazu habe ich in der letzten Debatte schon Folgendes gesagt: Ein positives Saldo haben wir noch bei den Türken. Wenn wir in Bayern im letzten Jahr ein Plus von 3000 hatten, dann sagt diese Zahl noch gar nichts, sondern diese Zahl wird erst dann bedeutungsvoll, wenn wir wissen, dass 42000 weggezogen und 45000 zugezogen sind. Die 42000, die weggezogen sind, sind kein Problem mehr. Ein Problem ist es aber, die 45000 einzugliedern und zu integrieren.
Meine Damen und Herren, wir müssen also auf dem aufbauen, was die Staatsregierung im Dezember 1999 vorgelegt hat. Ich weiß, dass das viele Seiten sind, 200 und noch einige, und dass wir sehr wenig Zeit haben, das zu studieren. Aber dies ist eine hervorragende Grundlage, auf der wir aufbauen können, wenn wir darangehen wollen, dieses Problem in einem Gesamtkonzept zu lösen. Vielleicht könnten auch der Bundeskanzler und der Bundesinnenminister dieses Konzept einmal lesen.
Die CSU-Fraktion hat aufgrund dieses Berichts ein ganzes Paket von Anträgen eingereicht, die hier verabschiedet wurden, und wir werden weitere folgen lassen.
Fazit, meine Damen und Herren: Die Stichworte „Ausländer“, „Zuwanderung“, „Integration von Ausländern“ werden uns nicht mehr loslassen. Ich glaube, dass die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler, ein solches Gesamtkonzept, wie wir es einfordern, nicht haben will, zumindest nicht vor der nächsten Bundestagswahl, weil er natürlich weiß, dass er mit den Ansichten, die er vertritt, keine Mehrheit in der SPD findet und dass das, was die SPD will, in der Bevölkerung nicht mehrheitsfähig ist. Deshalb müssen wir umso mehr darauf drängen, dass dieses Konzept bald kommt.
Meine Kolleginnen und Kollegen, wie sich unser Land – das gilt für Bayern und das gilt für Deutschland – entwickelt, wie es in 20, 30 Jahren aussehen wird, das wird jetzt entschieden. Jetzt werden die Weichen gestellt. Eine dieser Weichen wurde gerade behandelt beim Thema Steuerreform. Eine andere der Weichen, die für unsere Zukunft entscheidend sein werden, trägt die Auf
schrift „Zuwanderung“. Ich bitte Sie daher, unserem Antrag zuzustimmen und den Antrag der GRÜNEN abzulehnen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wegen der Begrenzung auf 15 Minuten spare ich es mir, Ihnen und Dr. Hahnzog, auf das von ihm Gesagte einzugehen. Darauf werden dann drei Kollegen zurückkommen, die Frau Kollegin Guttenberger, Herr Dr. Spaenle und Herr von Rotenhan. Sie werden dezidiert auf diese Dinge eingehen.
Ich möchte mich auf die Leitsätze unserer Entschließung beschränken und versuchen, einen Überblick über die Ausländerpolitik aus unserer Sicht zu geben.
Meine Damen und Herren, in der Politik weiß man meist erst hinterher, ob es richtig war, so und nicht anders gehandelt zu haben. Dennoch ist es wichtig, so weit und so präzise wie möglich vorauszuschauen, Entwicklungen zu erkennen, um entsprechend darauf reagieren zu können.
Dies gilt auch für die Frage: Wie halten wir es denn mit den Ausländern in unserem Lande? Brauchen wir noch mehr – die „Wirtschaftswoche“ wird nicht müde, immer wieder Derartiges zu fordern – oder ist – ich zitiere – „die Grenze der Belastbarkeit Deutschlands durch Zuwanderer überschritten?“, wie Bundesinnenminister Schily schon vor gut einem Jahr dem Berliner „Tagesspiegel“ gegenüber betonte?
Meine Damen und Herren, wenn wir in die Bevölkerung hineinhören, hat eindeutig Schily Recht. Bei einer Emnid-Umfrage schon im November 1998 erklärten 52%, es seien bereits jetzt zu viele Ausländer hier.
Die Reaktion auf unsere Unterschriftenaktion gegen die doppelte Staatsbürgerschaft ist ein weiterer Beweis. Und wie emotionsgeladen die Bevölkerung bei diesem Thema reagiert, das zeigen derzeit die Debatten in Österreich.
Herr Hahnzog, ich sehe die Situation in Österreich anders, als Sie sie gerade dargestellt haben. Unser Fraktionsvorsitzender Glück hat es dieser Tage gesagt, und Herr Prof. Falter hat es gestern Abend in der „Rundschau“ bestätigt: Herrn Haider haben eben nicht allein die Rechtsradikalen gewählt, sondern mehr Arbeiter haben Haider gewählt als die SPÖ, und deshalb sollten wir das nicht so auf die leichte Schulter nehmen und sagen, das sei der rechte Rand.
Meine Damen und Herren, es kommt an auf die Akzeptanz unserer Ausländerpolitik. Diese Akzeptanz beim Bürger hängt ab vom Wissensstand über die Ausländer, über die Auswirkungen auf den Bürger in seinen eigenen Belangen – er fragt: Was habe ich davon? – und von der Integration der Ausländer selbst.
Der Wissensstand in der Bevölkerung ist zum Teil sehr unzureichend. Die Politik kennt rund ein Dutzend Kategorien von Ausländern. – Da gibt es den Kontingentflüchtling, den Bürgerkriegsflüchtling, den Aussiedler, den Asylbewerber, alles wird ja dort in einen Topf geworfen – und dann haben wir auch noch verschiedene Genehmigungen des Hierseins. Das ist auf Seite 47 des Berichts der Staatsregierung sehr schön aufgelistet.
Besonders ärgerlich sind in den Augen vieler die angeblich hohen finanziellen Leistungen an die Ausländer. Sie sagen: Für die habt Ihr Geld, für uns nicht.
Also, ich glaube, auch von Seiten der Politik haben wir hier eine Menge Aufklärungsarbeit vor uns. Aber auch innerhalb der Politik ist der Wissensstand zum Teil nicht so, dass daraus konkrete Schlussfolgerungen gezogen
werden können. Eine der wichtigen Fragen, nämlich die, wie sich der Zustrom der Ausländer entwickeln wird, wird sehr unterschiedlich beantwortet. Die einen sagen: Der Zustrom nimmt ab; Deutschland ist nicht mehr das Land, in dem die Golddukaten auf der Straße herumliegen und warten, bis sie aufgelesen werden. Und dies hat sich auch in den Ländern, aus denen der Zuzug kommt, herumgesprochen.
Diese Meinung wird durch die Statistik gestützt. Wenn wir alle Ausländer unter dem Strich sehen, haben wir in den letzten drei Jahren ein Negativsaldo zu verzeichnen. Das müsste man genau hinterfragen, Abzug der Bürgerkriegsflüchtlinge und dergleichen. Aus der Türkei gab es im Jahre 1998 noch ein Plus von 3000. Aber es ist nicht so, dass nur 3000 gekommen sind, sondern die Zahl 3000 ergibt sich aus 48000 Zuzügen und 45000 Wegzügen. Also, das Problem ist dann nicht der Saldo, sondern das Problem für die Integration sind die 48000, die neu hierher gekommen sind.
Während die einen eine Stagnation sehen, prognostizieren andere für die nächsten 20 bis 30 Jahre eine weitere Zunahme von derzeit etwas über 7 auf dann 10 bis 12 Millionen Ausländern in Deutschland. Auch das sähen viele noch nicht als Besorgnis erregend an, wenn eine gleichmäßige Verteilung über das ganze Land erfolgen würde. Aber es ist zu erwarten, dass sich ein Großteil auf die Ballungsgebiete konzentriert, auf die Gebiete, in denen schon Verwandte, Freunde oder zumindest die Angehörigen derselben Nationalität leben.
Eine Studie aus dem Jahre 1997, die im Ausländerbericht des Landes Baden-Württemberg zitiert ist, wäre dann nachvollziehbar. In ihr steht, München und Stuttgart hätten dann in ihren Städten einen Ausländeranteil von etwa 50%. Auch wenn Letzteres eine äußerst Besorgnis erregende Entwicklung darstellen würde, ist auch für den Mann auf der Straße die letzte, die dritte Frage entscheidend, die Frage nach der Integration: Bleiben die Ausländer unter sich? Bilden sie ein Getto in unserer Stadt? Überziehen sie uns mit ihrer Kultur oder versuchen sie es wenigstens?
Dabei wird eigentlich nur an eine Nation gedacht: die Zuwanderer aus der Türkei. Auch wir denken bei all unseren Diskussionen, obwohl Angehörige aus über 180 verschiedenen Nationen zum Beispiel in der Stadt Frankfurt leben, in erster Linie an die Türken. Das ist auch konsequent. Zum einen deshalb, weil sie mit Abstand die größte Gruppe unter den Ausländern darstellen, und zum anderen, weil sie aufgrund des uns fremden Kulturkreises auch schwieriger zu integrieren sind.
Integration ist das Schlüsselwort jeder ernst gemeinten Ausländerpolitik und das sehen auch die politisch Verantwortlichen so. Und Übereinstimmung gibt es auch darin, dass Integration nur gelingen kann, wenn beide Seiten, also die Ausländer und die Deutschen, entsprechend zusammenwirken.
So heißt der Leitantrag der SPD für das heute zu diskutierende Antragspaket: „ Integration als Aufgabe für Ausländer und Deutsche“ und die Entschließung der CSU
sagt : „Integration fördern und fordern“. Beide erkennen also das Zusammenwirken von Deutschen und Ausländern als notwendig an. Aber die einen sehen die Priorität beim Staat und seinen Leistungen für die Ausländer, die anderen, nämlich wir, beim Ausländer, der sich in erster Linie um Integration bemühen muss. Das lässt sich auch aus den Anträgen herauslesen, die die SPD eingereicht hat, und aus dem Entschließungsantrag der CSU von heute.
Unser Leitmotiv – Integration fördern und fordern – war schon mein Leitmotiv als Behindertenbeauftragter der Staatsregierung und dieses Motiv lässt sich auf viele Politikfelder übertragen, auch und gerade auf das Thema „Integration von Ausländern“.
Der Staat fördert die Integration durch eine Reihe von Maßnahmen und der Bericht der Staatsregierung, den Frau Ministerin Stamm ja anschließend vortragen wird, beweist, wie unglaublich viel schon auf den Weg gebracht wurde. Aber der Staat darf nicht nur fördern, sondern er muss auch fordern, in diesem Fall sogar ganz massiv: die Mitwirkung der Geförderten, damit das Ziel, nämlich die Integration, auch erreicht werden kann.
Meine Damen und Herren, nach meiner Meinung wenden wir uns nicht an die Gruppe der Ausländer, die ohnehin vorhaben nur vorübergehend hier zu sein: Studenten, Geschäftsleute, Praktikanten usw. Diese haben sich, so wie wir das im Ausland auch tun, als Gäste zu benehmen und genießen dann auch unsere Gastfreundschaft.
Wir wenden uns mit unserem Integrationsbemühen auch nicht an die zweite Gruppe, die zwar vorhat, auf längere Zeit hier zu sein – die Gastarbeiter im eigentlichen Sinne, möchte ich sagen –, die hier herkommen, um mehr Geld zu verdienen, als dies in ihrem Heimatland möglich wäre, und Sozialleistungen zu erwerben, die aber mehr mit diesem Land und in diesem Land nicht im Sinn hat.
Wir wenden uns vielmehr an die dritte Gruppe, diejenigen, die hier bleiben wollen, und zwar auf Dauer, auch mit künftigen Generationen.
Nun, was heißt das: Integration? – Aufgehen mit Haut und Haaren in unserem Staatswesen, in unserer Kultur, in unserer Religion, also Assimilation? Das heißt es nicht! Oder heißt das, jede Gruppe soll so leben dürfen, wie es ihr passt, abgeschottet als Staat im Staate, mit nach außen gelebter Kultur – hier Kirchturm, dort Minarett? Zwar nicht Deutsche, aber mit genau den gleichen Rechten, wie der Vorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland, Hakki Keskin, vor wenigen Tagen wieder massiv eingefordert hat – mulitkulturelle Gesellschaft also?
Nein, das heißt es nach unserer Auffassung auch nicht. Herr Dr. Hahnzog, wir haben diesen unseren Standpunkt oft dargelegt, nicht erst gestern oder vorgestern, sondern ich habe diesen Standpunkt unserer Fraktion, auch der CSU insgesamt, zum Beispiel bei einer Expertenanhörung voriges Frühjahr in Bonn dargelegt, dann in einem Beitrag für eine Broschüre. Das ist nicht neu, was
wir unter Integration verstehen, und wir fordern auch nicht Übermäßiges, wenn wir von den Ausländern, die sich integrieren wollen, verlangen, dass sie unsere Kultur als Leitkultur anerkennen – ein Begriff, den wir von Bassan Tibi übernommen haben, und zwar im Januar des vergangenen Jahres, nicht erst heuer. Und wenn sie dies – unsere Leitkultur – annehmen müssen, ist das keine überzogene Forderung.