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Vielen Dank. - Herr Landtagspräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die FDP versucht, sich neu zu erfinden. Das macht sie in den Ausschüssen. Dort weht uns auch ein Wind vermeintlicher Liberalität entgegen. Das versucht sie mit Entschließungsanträgen, und heute versucht sie es eben mit dieser Aktuellen Stunde. Sie hat dabei den Datenschutz für sich entdeckt - nicht, weil ihr der Datenschutz so sehr am Herzen liegt, sondern weil er gerade so sexy klingt.

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formationsfreiheit vom 16. Januar 2019 – 34. Datenschutz-Tätigkeits bericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Infor mationsfreiheit Baden-Württemberg für das Jahr 2018 – Drucksache 16/5000

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Abschließend möchte ich noch etwas zum Datenschutz sagen. Datenschutz gehört auch zur IT-Sicherheit. Digitalisierung geht nur Hand in Hand mit höchsten Standards im Bereich des Datenschutzes und der Bürgerrechte. Das ist für uns selbst verständlich. Dann bleibt Baden-Württemberg ein starkes Wirtschaftsland, ein starkes Innovationsland mit Digitalisie rung, mit der Bedeutung des Datenschutzes.

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Die großen Themen, die uns umtreiben, sind Infrastruktur – genauso, wie Sie es in der Digitalen Agenda im Übrigen wiederfinden, die ein ganzes Stück weit schon die ersten Struktur- und Konzeptinhalte trägt –, Infrastruktur. Wir haben einen großen zweiten Baustein, Wirtschaft und Arbeit. Wir haben den großen dritten Baustein, Bildung und Wissenschaft. Wir haben den vierten großen Baustein, Gesellschaft und Ehrenamt. Wir haben einen fünften großen Baustein, Verwaltung – und zwar egal, ob kommunal, Land oder Bund, das ist für die Menschen draußen relativ wurscht. Und wir haben einen großen sechsten Block, Datenschutz und IT-Sicherheit. Die ITSicherheit liegt bei der Landesregierung, der Datenschutz ist in einer eigenen Behörde organisiert.

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Wir erleben nämlich in der Debatte über den Datenschutz und noch mehr in der Debatte über die Frage, wie sich Staaten auf die Herausforderungen im Zeitalter der Informationsgesellschaft einstellen, vielfach einen Diskurs, der lediglich in Überschriften geführt wird. „Mehr Datenschutz“ sagen die einen, „mehr Sicherheit“ die anderen, am liebsten beides. Nur ändert sich nichts. Währenddessen erfahren wir täglich Neues aus einer Parallelgesellschaft, die sich zweifelsohne gebildet hat. NSA und andere staatliche Geheimdienste speichern einfach alles - „full take“ nennt man das. Jede Kommunikation wird abgespeichert, alles wird mitgenommen, und zwar ohne unser Wissen.

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Zu Frage 3: Für die Niedersächsische Landesregierung ist der Datenschutz von zentraler Bedeutung. Vor diesem Hintergrund setzt sich die Niedersächsische Landesregierung in allen relevanten Rechtsbereichen für eine Stärkung des Schutzes der Daten unserer Bürgerinnen und Bürger ein - nicht nur gegenüber staatlichen, sondern auch gegenüber privaten Einrichtungen, meine Damen und Herren. So bereitet die Landesregierung gegenwärtig beispielsweise im Versammlungsrecht eine Gesetzesnovelle vor, die insbesondere der Verbesserung des Datenschutzes dient, indem etwa der Umfang der anzugebenden personenbezogenen Daten von Versammlungsleitern reduziert werden soll. Eine Novellierung des Gefahrenabwehrrechts wird beispielsweise die Einschränkung der Videoüberwachung vorsehen. Und - um ein letztes Beispiel zu nennen - über den Bundesrat fordert die Landesregierung gegenwärtig einen weitreichenden Datenschutz für Beschäftigte ein.

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keine wesentlichen Initiativen zum Thema Datenschutz gestartet hat, frage ich die Landesregierung insgesamt, wie sie die Umsetzung des Entwurfs der EU-Datenschutz-Grundverordnung in nationales Recht begleiten wird.

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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Datenschutz-Grundverordnung ist ja nur ein Teil der Baustelle, die wir gerade in Brüssel haben. Die entsprechende Richtlinie ist ein anderer Teil. Wir stehen als Landesregierung völlig auf der Seite derjenigen, die für einen europäischen Datenschutz eintreten. Wir brauchen ein entsprechendes datenschutzrechtliches Niveau in der Europäischen Union. Das sollte aber nicht unbedingt so sein, dass es uns am Ende zwingt, von unserem Datenschutzniveau herunterzugehen.

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Wir kommen nun zur Wahl. Der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit wird mit den Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Abgeordnetenhauses gewählt. Die Wahl erfolgt gemäß § 74 Abs. 1 Satz 1 unserer Geschäftsordnung in einfacher Wahl durch Handaufheben. Wer nun Herrn Dr. Alexander Dix zum neuen Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zu wählen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von SPD, PDS, Grünen und FDP. Die Gegenprobe! – Das ist die Fraktion der CDU. – Ersteres war die Mehrheit. Dann ist Herr Dr. Dix gewählt. Gibt es Enthaltungen? – Herr Steffel hat sich enthalten.

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- Ja, Sie können an der Stelle noch etwas lernen. Ich sage Ihnen das. Das haben wir nach dem, was wir auf kommunaler Ebene machen können, und nach Abwägung der Argumente des Sozialministeriums sowie nach Abwägung mit dem ULD und unserem eigenen Datenschutzbeauftragten für vertretbar gehalten. Nichtsdestotrotz ist es natürlich valide und auch Aufgabe des Sozialministeriums, darauf hinzuweisen, dass es problematisch sein könnte. Wir haben darüber auf der Ebene der Kreisspitze hin und her diskutiert, weil es gute Gründe dafür und dagegen geben kann. So ist das beim Datenschutz. Datenschutz verbietet nicht alles. Er fordert nur die Menschen, die Daten herausgeben, auf, gut abzuwägen, ob man andere Rechte verletzt. Der Konflikt hat sich längst gelöst. Sie brauchen Herrn Günther nicht aufzufordern, irgendwelche Leute zurechtzuweisen. Wir sind in den Kommunen Manns und Fraus genug, unsere eigenen Abwägungsentscheidungen zu treffen und dazu benötigte Experten heranzuziehen.

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Datenschutz, meine Damen und Herren, können ausnahmslos alle in Anspruch nehmen: Justizbedienstete, aber auch Men schen, die inhaftiert sind. Es gibt da keinen Unterschied. Das ist uns sehr wichtig. Der Gesetzentwurf stellt für uns eine ge lungene Kombination aus der Stärkung der Datenschutz- und Bürgerrechte einerseits und der Sicherheitsinteressen der Be schäftigten und des Justizbetriebs andererseits dar.

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Sehr geehrter Herr Kollege Ritter, Sie haben eben angeführt, moniert, dass einer Ihrer wesentlichen Punkte, die Sie dann auch mit Ihrem Änderungsantrag einbringen wollen in die Änderung der Landesverfassung, ist, dass der Landesdatenschutzbeauftragte auch der Datenschutzbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit ist. Herr Kollege Ritter, ist Ihnen bekannt, dass nach Paragraf 14 des Informationsfreiheitsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern die oder der Landesbeauftragte für den Datenschutz bereits heute der zuständige Landesbeauftragte für Informationsfreiheit ist, sodass auch der Punkt, den Sie hier ansprechen, schon gesetzlich geregelt ist?

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Der Minister sprach die Anpassungen aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung schon an, ebenso das BKA-Gesetz und die darin zum Ausdruck gekommenen Anpassungsbedarfe. Auch nannte er schon die Erfordernisse anderer gesetzlicher Anpassungen, gerade was auch die EU-Datenschutz-Grundverordnung angeht.

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Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Aus schusses zu der Mitteilung des Rundfunkbeauftragten für den Datenschutz vom 1. Februar 2019 – 11. Tätigkeitsbe richt des Rundfunkbeauftragten für den Datenschutz des Südwestrundfunks für das Jahr 2018 – Drucksachen 16/6070, 16/6111

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Wer im Jahr 2019 von Datenschutz redet, redet von der Da tenschutz-Grundverordnung, die uns seit Mai 2018 intensiv beschäftigt. Die erste Grundaussage, die wichtig ist, lautet: Sie wirkt. Die Datenschutz-Grundverordnung ist eine Rege lung, die tatsächlich wirkt. Sie wirkt in vielen Bereichen auch positiv, und sie wirkt auch einheitlich in Europa.

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Was meine ich, wenn ich sage: „Sie wirkt“? Sie wirkt dadurch, dass sehr, sehr viele Unternehmen – gerade auch in Deutsch land, wo wir schon lange, seit den Siebzigerjahren, einen gu ten Datenschutzstandard haben – mit der Datenschutz-Grund verordnung den Entschluss gefasst haben, tatsächlich erkenn bare Bemühungen zum Datenschutz zu unternehmen.

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Die Sanktionen, von denen unter der Datenschutz-Grundver ordnung sehr viel geredet wird, sind – das muss man ganz re alistisch sehen – der Treiber der gesamten Veranstaltung. Die Datenschutz-Grundverordnung hätte nicht diesen enormen

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Impact – in Baden-Württemberg ein Anstieg von einem Drit tel der Unternehmen auf zwei Drittel der Unternehmen, die sich mit Datenschutz befassen –, wenn diese Sanktionsandro hungen nicht wären. Das ist nun nicht die feine englische Art. Es ist übrigens auch nicht die deutsche Art gewesen, mit Da tenschutz umzugehen. Wir hatten eher einen romantischen An satz und wollten das Schöne der informationellen Selbstbe stimmung nach vorn stellen. Nein, die Grundverordnung ist ganz brutal und sagt: Für Datenschutzvergehen gibt es im Ein zelfall bis zu 20 Millionen € Strafe. Das ist natürlich sozusa gen die Holzhammermethode, wie man ein Anliegen, nämlich den Datenschutz, durchsetzen kann. Man muss dazu leider sa gen, dass es wirkt. Das ist das, was funktioniert hat, das ist das, was zieht. Jetzt gilt es, mit diesem Rahmen sinnvoll um zugehen.

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Verehrte Frau Präsidentin, wer te Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Dr. Brink! Datenschutz ist nichts Neues. Die Debatte um den Daten schutz geht zurück in die 1960er-Jahre, als die US-Regierung plante, Daten aller US-Bürger in einem nationalen Datenzen trum zu registrieren. In Baden-Württemberg liegt uns heute bereits der 34. Datenschutz-Tätigkeitsbericht vor.

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chen kann, die Zusammenarbeit in grenzüberschreitenden Fäl len, die Schwierigkeiten, mit denen Vereine und kleinere Un ternehmen bei der Umsetzung der Datenschutz-Grundverord nung kämpfen, ein Datenschutz, der verantwortlich Raum für Forschung und für den Datenaustausch im medizinischen Kontext zur besseren Behandlung von Patienten lässt – Sie haben die Telemedizin angesprochen –, um nur einige Her ausforderungen zu nennen.

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Heute Abend wird der Bundestag eine Änderung der nationa len Regeln zum Datenschutz beraten. Die Große Koalition hat dabei zwei Änderungen im Blick. Zum einen soll die Bestel lung eines Datenschutzbeauftragten erst ab 20 Mitarbeitern, die Daten verarbeiten, greifen – bisher sind es zehn. Gerade für Vereine und Ehrenamt ist dies eine Entlastung. Ein ande res Spannungsfeld soll heute Abend ebenfalls Thema sein, es besteht zwischen Datenschutz und Meinungsfreiheit. Ziel

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Sehr geehrte Frau Präsidentin Aras, liebe Kolle ginnen und Kollegen! Das Jahr 2018 war das Jahr des Daten schutzes. Die Datenschutz-Grundverordnung hat für viele Dis kussionen gesorgt und hat niemanden unberührt gelassen. Ob im privaten oder im öffentlichen Bereich, überall begegnete man dem Datenschutz mit immer neuen Anforderungen.

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Liebe Kolleginnen und Kollegen, das lässt sich auch mit Fak ten unterlegen. Der 34. Datenschutz-Tätigkeitsbericht legt hiervon nämlich ein beredtes Zeugnis ab. Die Anzahl der Be ratungen ist im Vergleich zu den Vorjahren im Behördenbe reich um 50 %, im privaten Bereich um 270 % gestiegen. 1 492 Beratungen im öffentlichen Bereich und sogar 2 948 Beratungen im nicht öffentlichen Bereich wurden durchge führt. Diese Zahlen zeigen, dass der Landesbeauftragte für den Datenschutz als unabhängige Stelle ein wertvoller An sprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger und für die Wirtschaft, für die Betriebe, für die Unternehmen in unserem Land ist.

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Ein letzter Gedanke, den ich auf jeden Fall hier noch loswerden möchte: Es geht natürlich bei dem Chippen auch um Probleme mit dem Datenschutz. Es geht um Datenverfall, bei Tod von Tieren beispielsweise, die in dem Falle nicht aufgefunden werden. Datenschutz sollten wir an dieser Stelle nicht leichtnehmen. Wenn in einem Chip der gechippten Katze die Daten der Eigentümer ablesbar sind und ich keine Kontrolle darüber habe, wo das beispielsweise bleibt, es gibt Datennetzwerke diesbezüglich, dann wage ich doch zu mahnen, dass wir eine Stärkung unseres Datenschutzbeauftragten brauchen, der diesbezüglich sicherlich noch sein Wort dazu zu sagen hat.

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Abschließend bleibt zu sagen, dass es mit diesen Umstellungen und Neuerungen selbstverständlich - auch das ist bereits angeklungen - neue Herausforderungen für den Datenschutz gibt. Ich bin sicher, dass die Datenschutzkommission des Landtags unter dem Vorsitz der Kollegin Janssen-Kucz sich in den kommenden Monaten und Jahren sehr häufig auch speziell mit diesen Themen beschäftigen wird, habe aber großes Vertrauen, dass dort für den wichtigen Datenschutz gute Lösungen gefunden werden.

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Wie auch bei früheren Tätigkeitsberichten verknüpft der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in seinem Tätigkeitsbericht den Bereich des öffentlichen und des nicht öffentlichen Datenschutzes. Die Landesregierung geht, wie auch bei ihren Stellungnahmen zu den vorhergehenden Tätigkeitsberichten, auf die den privaten Datenschutz betreffenden Beiträge nicht ein, da für den nicht öffentlichen Bereich keine kompetenzrechtliche Zuständigkeit von Landesbehörden besteht.

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Auch wenn die EU-Datenschutz-Grundverordnung im Berichtszeitraum noch nicht veröffentlicht war, bildet die Harmonisierung des Datenschutzrechtes in Europa einen Schwerpunkt der Unterrichtung durch den Landesbeauftragten. Mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung soll das Datenschutzniveau bei der Verarbeitung personenbezogener Daten EU-weit erhöht und das entsprechende Recht harmonisiert werden. Das ist ein wichtiger Schritt hin zu einem europaweit einheitlichen Datenschutzrecht.

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Ich rufe jetzt auf den Tagesordnungspunkt 2: Beratung der Unterrichtung durch den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit – Zwölfter Tätigkeitsbericht gemäß Paragraf 33 Absatz 1 Landesdatenschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern, Siebenter Tätigkeitsbericht gemäß Paragraf 38 Absatz 1 Bundesdatenschutzgesetz, Fünfter Tätigkeitsbericht nach dem Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern, Berichtszeitraum: 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2015, Drucksache 6/5356(neu), sowie Beratung der Unterrichtung durch die Landesregierung – Stellungnahme der Landesregierung zum Zwölften Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern gemäß Paragraf 33 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes MecklenburgVorpommern, zum Fünften Tätigkeitsbericht nach dem Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ihnen liegen die Beschlussempfehlung und der Bericht des Petitionsausschusses zur Unterrichtung des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit sowie die Stellungnahme der Landesregierung vor. Sollten Sie sich fragen, warum der Petitionsausschuss ausgerechnet diese Beschlussempfehlung und den Tätigkeitsbericht hier erörtert, so darf ich auf den Artikel 35 (1) unserer Verfassung verweisen, wonach der Petitionsausschuss die Beauftragten des Landes anhört und dies dann auch hier erörtert. Das betrifft zum Beispiel den Bürgerbeauftragten, der jährlich einmal berichtet und wozu wir Stellung beziehen, und den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit alle zwei Jahre.

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Folgerichtig wurde die Unterlage mit der Amtlichen Mitteilung 7/3 am 14.11.2016 an den federführenden Ausschuss, den Petitionsausschuss, übergeben und auch an die mitberatenden Ausschüsse. Wir haben dann in unserem Petitionsausschuss zweimal zu diesen Berichten und dem Tätigkeitsbericht Stellung genommen und am 25.01.2017 hat der Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit persönlich mit zwei Mitarbeiterinnen im Petitionsausschuss zu dem Thema Stellung bezogen. Er hat uns insbesondere den Schwerpunkt erläutert, dass mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung, die ja im Mai 2016 verabschiedet wurde, neue und schwierige Aufgaben auf uns zukommen. Wir haben eine zweijährige Übergangsfrist bis zum 25.05.2018, unsere Verordnungen und Gesetze anzupassen, sodass wir dann die Rechtssicherheit haben. Es steht uns als Gesetzgeber also eine große Aufgabe ins Haus, sowohl der Landesregierung als auch den Behörden unseres Landes.

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Durch die EU-Datenschutz-Grundverordnung wurde ein Wechsel von einer bislang durch die Mitgliedsstaaten umzusetzenden Datenschutzrichtlinie hin zu einer unmittelbar geltenden EU-Verordnung vollzogen. Dieser Systemwechsel wird die Verantwortlichen in dem zur Anpassung des Landesrechts zur Verfügung stehenden Zeitrahmen stark fordern. Auf den Gesetzgeber kommt damit ein erheblicher Umsetzungsbedarf zu. Das gesamte Datenschutzrecht von Bund und Ländern muss auf seine Vereinbarkeit mit der Datenschutz-Grundverordnung geprüft und gegebenenfalls bereinigt werden. Von welchen Öffnungsklauseln die deutschen Gesetzgeber in Bund und Ländern Gebrauch machen werden, hängt auch davon ab, ob es sich um zwingend umzusetzende Regelungen handelt oder nicht.