Marion Gentges
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Last Statements
Verehrte Frau Präsidentin, mei ne sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Vierten Hochschulrechtsänderungsgesetz werden insgesamt mehr als 100 Regelungen im Landeshochschulgesetz und in weiteren Gesetzen neu gefasst.
Der Gesetzentwurf wurde innerhalb der Koalition abgestimmt – in den allermeisten Punkten völlig einvernehmlich. Es gab Punkte, die auf dem Wunschzettel des Kollegen Salomon stan den, und es gab andere, über die ich mich mit meiner Frakti on mehr gefreut habe, z. B. darüber, dass die Befähigung zur Weiterentwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse als Auf
gabe von HAWs und der DHBW anerkannt wird, über die Wiedereinführung des Ordnungsrechts an Hochschulen oder über die parlamentarischen Strukturen in der Verfassten Stu dierendenschaft.
Leider bleibt ein Punkt, an dem die Auffassungen auseinan dergehen: die Verwendung von Tieren in der Lehre. Dies gilt aber nicht grundsätzlich. Dass das Staatsziel Tierschutz auch in der Hochschullehre zu beachten ist, ist völlig unbestritten. Die daraus folgenden Einschränkungen dürfen aber nicht so weit gehen, dass der Wissenschaftsstandort Baden-Württem berg gefährdet wird.
Deshalb war es mir wichtig, war es uns wichtig, in Absatz 2 des § 30 a LHG die Gewährleistung der Wissenschaftsfreiheit ausdrücklich klarzustellen. Heute muss man sich fragen, ob das ausreicht. Denn im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens haben uns zahlreiche Appelle aus der Wissenschaft erreicht, die vor einer zu starken Beeinträchtigung der wissenschaftli chen Lehre warnen. Diese kamen von der Rektorenkonferenz, vom Universitätsrat der Universität Hohenheim – mit einer früheren grünen Staatssekretärin –, es waren die Studiende kane der biologischen und der medizinischen Fakultäten und ein früherer Tierschutzbeauftragter einer baden-württember gischen Universität. Mich überzeugen deren Argumente, und ich hätte mich gefreut, wenn wir uns gemeinsam hinter der Wissenschaft – „behind the science“ – hätten vereinen kön nen.
Leider bleibt der Wissenschaft und mir dieser Weihnachts wunsch versagt.
Trotzdem werden wir das Gesamtpaket nicht aufkündigen und dem Gesetz zustimmen. Wir werden aber genau verfolgen, wie sich die Regelung des § 30 a LHG in der Praxis auswirkt. Wir sind bereit, das Gesetz nachzujustieren, wenn die Praxis es erfordern sollte.
Warum? Weil wir auf beste Lehre nicht verzichten können und nicht verzichten wollen.
Vielen Dank.
Verehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das vorliegende Gesetz regelt die Pflicht, vor dem Erlass neuer und der Änderung be stehender Berufsreglementierungen eine Verhältnismäßig keitsprüfung vorzunehmen, für die die zugrunde liegende EURichtlinie den Rahmen vorgibt. Das Gesetz ist zur Umsetzung der Richtlinie notwendig. Die Richtlinie wird so umgesetzt, dass es den europarechtlichen Anforderungen Genüge tut, aber nicht darüber hinaus gegangen wird. Schon deshalb verdient das Gesetz die Zustimmung dieses Parlaments. Die sich dar an anschließende Änderung der Geschäftsordnung des Land tags ist folgerichtig.
Um was geht es in der Sache? Die meisten von uns verfügen über einen qualifizierten Berufsabschluss,
auch wenn eine spezielle berufliche Qualifikation für die Aus übung des Mandats nicht vorausgesetzt ist. Die Ausübung vie ler Berufe setzt aber eine bestimmte Qualifikation voraus, z. B. im Handwerk, in den Gesundheitsberufen, für Anwälte oder Architekten. Die Entscheidung, ob und wie der Zugang zu den Berufen und deren Ausübung geregelt wird, obliegt den Nationalstaaten. Deren Entscheidungen müssen verhält nismäßig sein. Für diese Verhältnismäßigkeitsprüfung legt die sogenannte Verhältnismäßigkeitsrichtlinie Kriterien fest. Das tut sie, weil diese Verhältnismäßigkeitsprüfungen in den un terschiedlichen Staaten höchst unterschiedlich gehandhabt wurden.
Es geht im Grunde um den Ausgleich von Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit, der Freiheit der Berufsausübung und dem Verbraucherschutz. Die Kriterien wahren selbst den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Sie bewahren bei uns ins besondere bewährte Strukturen im Handwerk, z. B. die Pflicht mitgliedschaft in einer Kammer, die Qualität von Handwerks arbeit oder die Ausbildung durch Meister. Auch deshalb ver dient der Gesetzentwurf unsere Zustimmung.
Vielen Dank.
Verehrte Frau Präsidentin, mei ne sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorlie genden Gesetzentwurf ändern wir zum zweiten Mal in dieser Legislaturperiode das Hochschulrecht unseres Landes.
Auslöser für die Novelle Anfang 2018 war ein Urteil des Ver fassungsgerichtshofs Baden-Württemberg. Nach diesem Ur teil mussten die Regelungen zur Wahl und Abwahl der Rek toratsmitglieder neu gefasst werden. Wir haben damals die Gelegenheit genutzt und u. a. einen eigenen Status für Dok toranden oder auch zusätzliche Spielräume für unternehmeri sche Gründungen aus Hochschulen geschaffen.
Auch die nun im Entwurf vorliegende Novelle des Hochschul rechts in Baden-Württemberg geht auf einen äußeren Anlass zurück, auf Änderungen – es wurde bereits angesprochen – im Umsatzsteuerrecht, die das erhebliche Risiko bergen, dass Leistungen von Hochschulen künftig der Umsatzsteuer unter fallen. Darauf reagiert der vorliegende Entwurf. Er sieht im Hochschulrecht Regelungen vor, die es den Hochschulen er leichtern sollen, sich bei der umsatzsteuerrechtlichen Bewer tung von Kooperationsbeziehungen auf einen gesetzlich defi nierten Ausnahmetatbestand zu berufen.
Dabei muss allerdings eines klar sein: Die steuerrechtliche Bewertung liegt nicht in unserer Hand, liegt nicht in der Hand des Gesetzgebers. Es kommt auf die Umstände des Einzelfalls an, und diese werden von den Finanzämtern geprüft und ab gewogen.
Es geht also mit den Regelungen im Grunde nur darum, an dieser Stelle Auslegungshilfe zu leisten. Eine Gewissheit, dass uns das am Ende gelingen wird, gibt es leider nicht.
In der Konsequenz bedeutet das auch, meine Damen und Her ren, dass wir uns als Haushaltsgesetzgeber darauf einstellen müssen, den Hochschulen gegebenenfalls künftig durch an fallende Umsatzsteuer entstehende Mehrkosten angemessen auszugleichen. Nur so wird es gegebenenfalls auch gelingen können, den hohen Standard in Forschung und Lehre, den wir an unseren Hochschulen haben, weiter aufrechtzuerhalten.
Wir haben, meine sehr geehrten Damen und Herren, durch den äußeren Anlass verursacht auch andere Änderungen im Hochschulrecht angestoßen. Es wurde bereits gesagt: allein im LHG selbst über 300 Änderungen. Wenn man jetzt darauf eingehen möchte, treten der Umfang der Änderungen auf der einen Seite und die begrenzte Redezeit auf der anderen Seite in ernsthafte Konkurrenz. Deshalb würde ich es schlaglicht artig und exemplarisch probieren.
Wir schaffen in den Änderungen eine Grundlage zur Übertra gung der Bauherreneigenschaft auf die Hochschulen. Über diese Frage wurde lange gerungen. Ich freue mich deshalb umso mehr, dass es jetzt gelungen ist, endlich eine Lösung zu finden, die auch Eingang in das Landeshochschulgesetz fin det.
Außerdem erweitern wir mit der Novelle die Möglichkeiten der Hochschulen, Unternehmensgründungen aus ihrem Um
feld zu fördern. Hochschulen können Gründern nicht mehr nur wie bislang drei Jahre, sondern bis zu fünf Jahre Einrich tungen der Hochschulen zur Verfügung stellen, wenn die Grün der zuvor Mitglieder der Hochschule waren.
Über die staatliche Anerkennung nicht staatlicher Hochschu len wurde bereits gesprochen.
Wir schaffen Regelungen, die es den Hochschulen ermögli chen, in ihrer Satzung ein Verbot von Gesichtsvollverschlei erungen vorzunehmen, insbesondere wenn es unter Sicher heitsaspekten, prüfungsrechtlichen Vorgaben oder besonde ren Anforderungen einzelner Lehrveranstaltungen erforder lich ist.
Wir führen – auch das wurde schon gesagt – das Ordnungs recht an den Hochschulen wieder ein, um in Fällen, in denen der Hochschulbetrieb von einzelnen Hochschulmitgliedern massiv oder sogar mit Gewalt gestört wird, die Hochschulen in die Lage zu versetzen, angemessen zu reagieren.
Aus Sicht meiner Fraktion ist auch die stärkere Parlamentari sierung der Studierendenschaft erfreulich. Wir sind der An sicht, dass bewährte demokratische Strukturen auch bei der Organisation studentischer Mitbestimmung sinnvoll sind.
Wichtig ist auch, dass die Transparenz bezüglich der Finan zen der Verfassten Studierendenschaft verbessert wird. Künf tig muss die Studierendenschaft ihre Einnahmen und Ausga ben hochschulöffentlich bekannt machen. Ergänzt wird das um eine Option zur Kassenverwaltung durch die Hochschu len.
Lassen Sie mich zum Schluss noch zwei Punkte kurz anrei ßen. Das eine ist die Aufnahme von Onlinewahlen in das Lan deshochschulgesetz. Ich glaube, damit ist endlich eine klare Grundlage für die Durchführung dieser Onlinewahlen gege ben.
Zu guter Letzt die Stärkung der Kanzler – ein Ergebnis aus dem Untersuchungsausschuss –: Das Widerspruchsrecht der Kanzler wird sich künftig nicht mehr an den Hochschulrat richten, sondern an das Ministerium. Auch das ist eine Rege lung, die wir sehr begrüßen.
Es gäbe noch viel mehr zu erwähnen. Die dafür erforderliche Zeit steht mir nicht mehr zur Verfügung. Deshalb freue ich mich auf die Fortsetzung der Diskussion im Ausschuss.
Ich bedanke mich herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. – Verehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Ein setzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses gehört zu den vornehmsten Rechten der Opposition. Wir res pektieren und achten dieses Minderheitenrecht und dessen Ausübung und werden deshalb auch keine Diskussion darü ber führen, ob der Untersuchungsausschuss die Zulässigkeits voraussetzungen erfüllt, auch wenn man in der Tat die Frage stellen kann, ob sich der Untersuchungsausschuss tatsächlich und nicht nur dem Wortlaut nach auf abgeschlossenes Regie rungshandeln bezieht. Immerhin hat die Expo Dubai noch nicht stattgefunden, der Pavillon ist noch nicht gebaut, und die Sponsorensuche ist keineswegs abgeschlossen.
Die Fragen nach disziplinarischen Konsequenzen und der Prü fung von Ansprüchen gegenüber Dritten beziehen sich formal auf die Vergangenheit, tatsächlich aber auf nicht vollständig abgeschlossene Vorgänge. Das Gesamtprojekt und sein tat sächlicher Erfolg lassen sich von heute aus gesehen nicht wirklich abschließend beurteilen.
Ein Untersuchungsausschuss, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist das schärfste Schwert des Parlaments bei der Kon trolle von Regierungshandeln, und wer dieses Schwert führt, ist auch dafür verantwortlich, wie und wozu er es tut. Ob Sie dieser Verantwortung gerecht werden – ich darf das offen sa gen –, scheint mir heute fraglich zu sein.
Meine Naivität reicht nicht aus, an Zufall zu glauben, wenn dieser Ausschuss gerade einmal fünf Monate vor der Land tagswahl eingesetzt werden soll.
Bis zum Ende der Legislaturperiode sind es nur noch sechs Plenarwochen. Der Einsetzungsantrag kommt also gerade noch früh genug, damit der Ausschuss überhaupt noch zu ei nem Ergebnis kommen kann. Aber er kommt vor allem spät genug, damit er seinen eigentlichen Zweck erfüllen kann: als eine politische Schauveranstaltung und als Wahlkampfinstru ment.
Denn darum – wenn wir jetzt ehrlich sind – dürfte es doch wohl gehen.
Nein. – Was die Sorgfalt angeht, die eine seriöse Ausschussarbeit erfordert, müssen Sie mich erst noch überzeugen. Einen ersten Vorgeschmack haben wir bereits bekommen. Auf der Pressekonferenz in der vergange nen Woche konnten Sie den gespannten Journalisten nichts Schriftliches vorlegen. Der Untersuchungsausschuss war in der vergangenen Woche nicht eine Zeile wert. Stattdessen gab es Mutmaßungen, Verdächtigungen, parteipolitische Vorver urteilungen. Das, meine Damen und Herren, zeugt nicht von einer guten Vorbereitung und auch nicht von ernsthaftem Auf klärungsinteresse.
Ohnehin stellt sich die Frage, was dieser Untersuchungsaus schuss leisten soll, was nicht genauso gut mit normaler Par lamentsarbeit getan werden könnte.
Das Wirtschaftsministerium hat dem Landtag längst umfas send Einsicht in die Akten rund um die Expo in Dubai ermög licht.
Die Geschichte des Projekts ist bekannt: von den Anbahnungs besuchen des früheren Wirtschaftsministers Nils Schmid am Persischen Golf bis zur Kabinettsentscheidung am 22. Sep tember dieses Jahres. Die maßgeblichen Rechtsgutachten lie gen Ihnen vor.
Die juristischen Aspekte sind bekannt. Das Parlament und die Öffentlichkeit sind informiert. Der Vorgang ist insgesamt in
höchstem Maß transparent. Deshalb reicht meine Vorstel lungskraft an dieser Stelle nicht, um ein echtes Aufklärungs interesse der Opposition zu erkennen.
Festzustellen ist hingegen: Die Landesregierung hat Verant wortung übernommen und das Projekt beschlossen. Der Auf tritt Baden-Württembergs auf der Weltausstellung in Dubai bietet große Chancen für das Land und die Unternehmen im Land –
gerade in einer Situation, in der sich der Welthandel und die globale Wirtschaft nach der Krise neu sortieren. Diese Chan ce sollten wir gemeinsam nutzen.
Der Untersuchungsausschuss bewirkt leider eher das Gegen teil. Ein laufender Untersuchungsausschuss erleichtert weder das Gewinnen weiterer Sponsoren, noch erhöht er für die Un ternehmen in unserem Land die Attraktivität der Teilnahme an der Weltausstellung.
Diesen Schaden für das Projekt
nehmen Sie jedenfalls billigend in Kauf in der Hoffnung, dass er nicht mit Ihnen heimgeht.
Ich darf zum Abschluss kurz aus den „Stuttgarter Nachrich ten“ zitieren:
Der Landesregierung bleibt die Hoffnung, dass der Glanz des Baden-Württemberg-Hauses das politische KleinKlein überstrahlen wird.
Ich darf zusammenfassen: An dem verantwortlichen Umgang mit dem von Ihnen ergriffenen scharfen Schwert habe ich er hebliche Zweifel. Meine Fraktion wird Ihre Waffenübungen kritisch und aufmerksam begleiten.
Besten Dank.
Verehrte Frau Präsidentin, lie be Kolleginnen und Kollegen! Das Netzwerkdurchsetzungs gesetz wurde bereits im Jahr 2017 verabschiedet. Erst in der vergangenen Woche – das wurde bereits erwähnt – hat der Deutsche Bundestag ein Gesetzespaket gegen Hass und Het ze verabschiedet und dabei auch Änderungen in diesem Ge setz vorgenommen.
Die AfD, die das Netzwerkdurchsetzungsgesetz zunächst stop pen wollte, begehrt heute mit einem Änderungsantrag dessen Aufhebung. Ein Blick auf die Materie lohnt. Ein Zitat von Mark Zuckerberg, dem Gründer und Vorstandsvorsitzenden von Facebook, bringt es auf den Punkt:
Einst lebten wir auf dem Land, dann in Städten, und von jetzt an im Netz.
Das macht klar, wie sich unser soziales Miteinander durch das Internet verändert hat. Gleich geblieben ist aber der Umstand, dass es – egal, ob analog oder digital – Regeln für das Zusam menleben und das Miteinander braucht, an die sich jeder zu halten hat. Es darf keine rechtsfreien Räume geben – weder analog noch digital.
Mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz hat der Bundesgesetz geber weder überreagiert noch überreguliert. Erinnern wir uns doch an die rechtsextremen Anschläge in Halle und Hanau oder an die Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke. Das sind nur drei, aber drei sehr eindrückli che, besonders erschütternde Beispiele dafür, wie sich Angrei fer im Netz radikalisieren können, wie sie aus der digitalen Welt in die analoge Welt treten, wie aus Worten Taten werden.
Auch die Ereignisse am vergangenen Wochenende in Stutt gart, die uns erschüttert haben, sind nicht losgelöst von Hass und Hetze zu sehen, die auch im Netz gegen Polizeibeamte und staatliche Autoritäten verbreitet werden.
Für die CDU ist deshalb eines klar: Ein starker Staat muss überall – analog und digital – für eine freie, offene und demo kratische Gesellschaft und für einen respektvollen Diskurs eintreten, an dem alle teilhaben können, ohne eingeschüchtert und mundtot gemacht zu werden.
Werte Kolleginnen und Kollegen, dafür brauchen wir Regeln, und wir müssen sie auch durchsetzen. Das Netzwerkdurchset zungsgesetz gefährdet die Meinungsfreiheit nicht, sondern es gewährleistet sie. Deshalb trete ich stellvertretend für meine Fraktion dem Antrag der AfD auch aus voller inhaltlicher Überzeugung entgegen.
Man mag sich nach dem Grund fragen, warum die AfD das Netzwerkdurchsetzungsgesetz aufheben will: eigenes Interes
se, Hass und Hetze im Netz zu erhalten? Honi soit qui mal y pense – es ist wirklich ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
Sei’s drum.
In der vergangenen Woche hat der Deutsche Bundestag das Netzwerkdurchsetzungsgesetz geändert. Lassen Sie mich die drei Punkte nennen.
Künftig werden soziale Netzwerke strafbare Postings nicht mehr nur löschen, sondern in bestimmten schweren Fällen dem Bundeskriminalamt melden. Um Täter schnell identifi zieren zu können, müssen soziale Netzwerke dem Bundeskri minalamt bei bestimmten schweren Straftaten die IP-Adres se und die Portnummer des Nutzerprofils mitteilen. In Fällen von Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung sollen die sozialen Netzwerke die betroffenen Nutzer informieren, wie und wo sie Strafanzeige und Strafantrag stellen können.
Unterm Strich verhält es sich genau so, wie es im Antrag ge schrieben steht. Sofern es sich um strafbare Inhalte handelt, muss der Gesetzgeber konsequent dagegen vorgehen. Genau das ist das Ziel des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes. Es ist ein scharfes Mittel, um unserem Rechtsstaat und unserem Ver ständnis eines respektvollen Miteinanders in der digitalen Welt Geltung zu verschaffen. Gut, dass es nicht gestoppt worden ist.
Herzlichen Dank.
Verehrte Frau Präsidentin, lie be Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Dr. Brink! Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber die meisten Unterla gen, die ich auf meinen Schreibtisch bekomme, gehe ich sys tematisch durch, in aller Regel von vorn nach hinten. Ich ge be zu: Das ist bei den Berichten des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Würt temberg anders. Ich stöbere erst einmal in den Einzelfällen.
Dort treffe ich z. B. auf die „Liste der Auffälligen“ der Stadt Tübingen, in deren städtischen Unterkünften untergebrachte Asylsuchende erfasst werden, die als gewaltbereit bekannt
sind. Auffällig ist dabei, dass die Stadt Tübingen offenbar die Kooperation mit dem Landesdatenschutzbeauftragten verwei gert.
Dort treffe ich auch auf den Abschied des Landesdatenschutz beauftragten von Twitter nach einer Entscheidung des Bun desverwaltungsgerichts, weil dieser Schritt eine Debatte über Social-Media-Präsenz öffentlicher Stellen ausgelöst hat.
Dort lese ich natürlich auch von den stichprobenartigen Kon trollen der Bodycameinsätze. Da gab es Kritik, weil in eini gen Fällen des Einsatzes die gesetzlichen Voraussetzungen nicht vorgelegen haben und Daten auch zu lange gespeichert worden sind. Diese Kritik wurde aber aufgenommen und in eine bessere Ausgestaltung des Vorgangs umgesetzt.
Ich nenne aber auch den Fall der E-Mail eines Jobcenters, das einen Bescheid per E-Mail unverschlüsselt versenden wollte und einen Fehler bei der Eingabe der E-Mail-Adresse gemacht hat. Die E-Mail-Adresse war falsch, aber es gab sie, das heißt, ein Namensvetter hat den Bescheid erhalten. Man stellt sich das anders vor.
Ich nenne den Postkartenversand einer Führerscheinstelle aus Kostengründen. Das betreffende Landratsamt hielt es offen bar für eine gute Idee, auf einer offenen Postkarte Bürgerin nen und Bürger anzuschreiben, um ihnen mitzuteilen, welche Unterlagen, vielleicht sogar welche medizinische Bescheini gung, für den Führerschein noch fehlten und welche Gebüh ren noch offenstünden.
Offen gestanden: Das geht den Postzusteller und die Nachba rin, die im Urlaub den Briefkasten leert, nichts an.
Diese Fälle machen deutlich: Datenschutz ist nicht abstrakt, sondern ist ganz konkret. Es wird ganz konkret, wie schwie rig es manchmal ist, alles richtig zu machen. Es wird deutlich, dass die Bereitschaft zum Datenschutz unterschiedlich stark ausgeprägt ist. Und es wird auch deutlich, welche Folgen Da tenpannen haben können.
Ich gebe es zu: Mich persönlich hat Datenschutz auch schon mal genervt.
Meine Tochter besucht ein Gymnasium. Zoom funktioniert technisch prima, BigBlueButton funktioniert bei uns im Haus halt ungefähr 15 Minuten, dann ist es vorbei. Aber ich kenne die Hintergründe. Ich sehe, dass die Voreinstellungen eben nicht in Ordnung waren und sich Dritte einschalten konnten, dass es möglich war, dass nicht nur der Lehrer Inhalte teilen konnte, sondern möglicherweise auch Dritte, und zum Teil pornografisches Material hochgeladen wurde. Das will ich nicht.
Insofern stehe ich hinter der Warnung, die Ihre Behörde aus gesprochen hatte. Ich finde es gut, dass Zoom dann auch re agiert hat, sodass die Warnung gestern aufgehoben werden konnte. Es hat sich gezeigt, es war das richtige Vorgehen.
Nachdem die Datenschutz-Grundverordnung im Mai 2018 in Kraft getreten war, stand 2018 zunächst die Beratung im Mit telpunkt der Arbeit Ihrer Behörde. 2019 hat die Kontrolle ei nen stärkeren Anteil erhalten. Es wurde deutlich – kurz zu sammengefasst –: Je kleiner die Einheit, desto größer die Pro bleme. Diese Kritik an der Datenschutz-Grundverordnung tei len wir.
Zusammenfassend hatten Sie, Herr Dr. Brink, im Ständigen Ausschuss gesagt, Sie seien eigentlich sehr zufrieden – eine gute Bewertung. Sie bescheinigen großes Interesse an der Be ratung und stellen fest, dass Beanstandungen überwiegend ernst genommen und umgesetzt werden.
Ihnen, Herr Dr. Brink, und Ihrer Behörde darf ich namens mei ner Fraktion gleichfalls gute Arbeit und – das ist mir beson ders wichtig – das notwendige Fingerspitzengefühl beschei nigen und mich von Herzen für Ihre Arbeit bedanken.
Verehrte Frau Präsidentin, lie be Kolleginnen und Kollegen! In Baden-Württemberg studie ren im Sommersemester 2020 mehr als 350 000 Menschen. Wir haben uns in der letzten Woche darüber ausgetauscht, wel chen Problemen sie in diesem „Coronasemester“ ausgesetzt sind, und haben über insoweit notwendige gesetzliche Ände rungen gesprochen. Das alles geschah in großer Einmütigkeit.
Heute hat sich der Wissenschaftsausschuss mit dem vorlie genden Gesetzentwurf befasst und Änderungsanträge beraten. Er empfiehlt Ihnen, einen Änderungsantrag der Regierungs fraktionen anzunehmen. Dieser Änderungsantrag hat zwei Be standteile. Auf einen ist der Kollege Salomon schon einge gangen: Wir wollen die Regelstudienzeit für diejenigen, die jetzt schon im Studium sind, um ein Semester verlängern, um damit Nachteile beim BAföG-Bezug zu verhindern.
Zweitens wollen wir das Wissenschaftszeitvertragsgesetz des Bundes ergänzen, und zwar soll die Möglichkeit geschaffen werden, befristete Beamtenverhältnisse – also beispielsweise bei einer Juniorprofessur – auf Antrag um bis zu sechs Mona te zu verlängern. Hintergrund ist, dass diese befristeten Be amtenverhältnisse in aller Regel eingegangen werden, um ein Qualifizierungsziel zu erreichen. Da wir mit diesem „Corona semester“ nicht ganz sicher sein können, ob das in der ur sprünglich vorgesehenen Zeit zu schaffen ist, soll auch hier die Möglichkeit zur Verlängerung gegeben werden.
Auch für diese Regelungen gilt wie schon für die Regelungen im Ausgangsgesetzentwurf: Sie sind sinnvoll, sie sind sach
gerecht, und sie sind unkompliziert. Deshalb darf ich Sie alle heute einladen, dem Gesetzentwurf mit diesen Änderungen zuzustimmen.
Herzlichen Dank.
Verehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In Baden-Württemberg studieren zurzeit mehr als 350 000 Menschen, viele von ih nen, ohne im Sommersemester 2020 eine Hochschule von in nen zu sehen. Das liegt nicht daran, dass das Bemühen der Studierenden zu wünschen übrig ließe, sondern das liegt an der Aussetzung des Präsenzstudienbetriebs. Der Beginn des Sommersemesters wurde verschoben, Prüfungen – nicht zu letzt das Zweite Staatsexamen der Medizinstudierenden – wurden ausgesetzt, Bibliotheken und Archive waren bis in den April hinein geschlossen, Praktika und Praxissemester fallen aus. Viele Studierende müssen auf ihren Nebenjob, häufig in der Gastronomie, verzichten. Optimale Studienbedingungen, meine sehr geehrten Damen und Herren, sehen in der Tat an ders aus.
Die Gemeinschaft der Lehrenden und Studierenden, die „uni versitas magistrorum et scholarium“,
von der sich der Begriff „Universität“ ableitet, stellt sich großen Herausforderungen. Unter dem Primat des Digitalen mussten Homeoffice-Plätze eingerichtet, die technischen Vorausset zungen für den Homeoffice-Betrieb geschaffen sowie digita le Lehrformate in Eigenverantwortung und eigener Entschei dung entwickelt werden.
Gleichzeitig liegt in dieser Zeit ein besonderes Augenmerk auf Forschung und Entwicklung, gerade im medizinischen Be reich. In dieser Situation erklären sich 5 000 Studentinnen und Studenten bereit, in Krankenhäusern, in Gesundheitsämtern oder in Laboren zu helfen. Allen, die sich so besonders ein setzen, von dieser Stelle ein herzliches Dankeschön.
Persönlich fände ich es schön, wenn es nicht bei dem rein ver balen Dankeschön bliebe, sondern für diese Studierenden im Grunde auch ein erkennbarer Mehrwert damit verbunden wä re, dass sie sich in dieser Situation über Gebühr einsetzen.
Der Gesetzentwurf, den die Regierungsfraktionen heute ein bringen, hilft in dieser Situation mit drei Regelungen, die die Hochschulen und die Studierendenwerke handlungsfähig er halten und die Nachteile für Studierende vermeiden. Das ist sachgerecht, das ist sinnvoll, und das ist unkompliziert.
Wir schaffen eine verbindliche Grundlage für digitale Sit zungsformate von Hochschulgremien und den Gremien der Studierendenwerke – sachgerecht, sinnvoll, unkompliziert.
Wir verlängern die Fristen fachsemestergebundener Studien- und Prüfungsleistungen. Bei den Prüfungsleistungen, die bis spätestens zu einem bestimmten Fachsemester erbracht wer den müssen, soll die Frist um jeweils ein Semester verlängert werden – sachgerecht, sinnvoll, unkompliziert.
Und wir schauen auf die DHBW, in der die Studierenden im mer auch ein Ausbildungsverhältnis brauchen. Mit den Aus bildungsverhältnissen gestaltet es sich schwierig; das ist schon jetzt absehbar. Ausbildungsverhältnisse können unverschul det wegfallen, beispielsweise durch die Insolvenz des Ausbil dungsbetriebs. Nach den bisherigen Regelungen droht die Ex matrikulation des Studierenden, wenn er nicht binnen acht Wochen einen neuen Ausbildungsbetrieb findet. Dies gestal tet sich in der aktuellen wirtschaftlichen Situation einfach schwieriger als sonst. Deshalb ist es sinnvoll, sachgerecht und unkompliziert, diese Frist auf insgesamt bis zu sechs Monate zu verlängern.
Um es zusammenzufassen: Es ist sachgerecht, es ist sinnvoll, und es ist unkompliziert, was wir hier zur Regelung vorschla gen. Deshalb lade ich Sie alle herzlich ein, diesen Gesetzent wurf der Regierungsfraktionen mitzutragen.
Besten Dank.
Verehrte Frau Präsidentin, wer te Kolleginnen und Kollegen! Erinnern Sie sich an die Weih nachtswunschzettel Ihrer Kindheit?
Viele von Ihnen werden ihre Wünsche an Christkind oder Weihnachtsmann gemalt oder aufgeschrieben haben, und man che von Ihnen werden die Erfahrung gemacht haben, dass sich nicht immer alle Wünsche erfüllt haben.
Da mag es gewisse Parallelen zu Haushaltsverfahren geben.
Die Tradition des Wunschzettelschreibens geht zurück auf das Schreiben von Weihnachtsbriefen. Mit denen haben Kinder bereits im 17. Jahrhundert ihren Eltern gedankt: weniger wün schen, mehr Wertschätzung.
Mit einer solchen Wertschätzung möchte ich auf die Ergeb nisse der Haushaltsberatungen zum Einzelplan des Ministeri ums für Wissenschaft, Forschung und Kunst blicken. Gerade hinsichtlich der Ergebnisse, die im parlamentarischen Verfah ren erzielt werden konnten, besteht dazu aller Anlass.
Insgesamt hat der Einzelplan 14 ein Volumen von 5,566 Mil liarden € im Jahr 2020 und von 5,680 Milliarden € im Jahr 2021. 66 % dieser Mittel gehen in den Hochschulbereich zu sätzlich zu Anteilen aus anderen Einzelplänen, insbesondere dem Hochschulbau, der aus dem Einzelplan 12 finanziert wird.
Lassen Sie mich deshalb auch mit der Finanzierung unserer Hochschulen beginnen. Was die künftige Hochschulfinanzie rung angeht, meine Damen und Herren, kommt dem Doppel haushalt 2020/2021 eine besondere Bedeutung zu. 2020 läuft der erste Hochschulfinanzierungsvertrag aus. Mit den Festle gungen, die wir heute für das Jahr 2021 treffen, setzen wir Si gnale und eröffnen Spielräume für den noch abzuschließen den zweiten Hochschulfinanzierungsvertrag.
Da komme ich wieder zu dem Wunschzettel. Der Regierungs entwurf ist an dieser Stelle – ich will das offen bekennen – hinter meinen Wünschen zurückgeblieben. Meinen Wunsch, nach den Ergebnissen der Herbst-Steuerschätzung über zu sätzliche Mittel verfügen zu können und davon nennenswer te Beträge für die Finanzierung unserer Hochschulen einzu setzen, hat die CDU-Landtagsfraktion schon im Oktober öf fentlich geteilt, und der Wunsch hat sich erfüllt –
nicht einfach vom Christkind, sondern durch nachdrücklichen Einsatz der Parlamentarier im Beratungsverfahren. Ich darf an dieser Stelle meinem Fraktionsvorsitzenden Professor Wolf gang Reinhart und unserem finanzpolitischen Sprecher Tobi as Wald für ihren Einsatz in diesem Bereich herzlich danken.
200 Millionen € können wir so, verteilt auf fünf Jahre, unse ren Hochschulen – den Universitäten, den Hochschulen für angewandte Wissenschaften, der Dualen Hochschule BadenWürttemberg, den Pädagogischen Hochschulen und den Mu sik- und Kunsthochschulen – zusätzlich zur Verfügung stel len. Auch über die Verstetigung bisher nur befristet zur Ver fügung stehender Mittel in einer Größenordnung von 286 Mil lionen € bin ich froh – damit erhalten unsere Hochschulen die notwendige Planungssicherheit –,
genauso über einen Aufwuchs der Grundfinanzierung um jähr lich 3 %.
Der vorliegende Doppelhaushalt schafft außerdem die finan ziellen Grundlagen für die Einrichtung zusätzlicher Studien plätze. 150 Studienplätze schaffen wir im Bereich der Human medizin. Zur Akademisierung der Hebammenausbildung stel len wir mit diesem Doppelhaushalt mehr als 1,8 Millionen € zur Verfügung. 16 Millionen € investieren wir von 2021 bis
2025 in die Schaffung von 150 zusätzlichen IT-Studienplät zen an den Universitäten, der Dualen Hochschule BadenWürttemberg und den Hochschulen für angewandte Wissen schaften.
Auch für die Exzellenzförderung sind erhebliche Mittel ein gestellt. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, vier von elf Ex zellenzuniversitäten der Bundesrepublik Deutschland liegen in Baden-Württemberg. Darauf dürfen wir stolz sein.
Wir dürfen uns auf diesem Erfolg aber nicht ausruhen, wenn wir weiter spitze bleiben wollen. Deshalb werden für die wei tere Umsetzung der Exzellenzstrategie an den Exzellenzuni versitäten Heidelberg, Konstanz, Tübingen und dem KIT die haushaltsmäßigen Voraussetzungen geschaffen: 7 Millionen € im kommenden Jahr sowie 9 Millionen € im Jahr 2021.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Baden-Württemberg gehört mit einer Forschungs- und Entwicklungsquote von 5,6 % nicht nur im Bundesvergleich, sondern europa- und weltweit zu den innovationsstärksten Regionen. Das kommt nicht von ungefähr. Bei einem Unternehmensbesuch vor we nigen Wochen in meinem Wahlkreis hat es der Geschäftsfüh rer auf einen einfachen Punkt gebracht. Auf dem Weltmarkt, sagte er, behauptet sich sein Unternehmen durch einen stän digen Innovationsvorsprung. Das ist der Grund, warum die Unternehmen in unserem Land stark in Forschung und Ent wicklung investieren. Allein im Jahr 2017 waren es mehr als 23 Milliarden €.
Mit insgesamt rund 375 Millionen €, verteilt auf viele ver schiedene Bereiche, tragen wir mit diesem Doppelhaushalt in den nächsten zwei Jahren zur Förderung der Innovationskraft unseres Landes bei.
Innovation, meine Damen und Herren, hat dabei heute ganz oft mit der Nutzung künstlicher Intelligenz zu tun. Die künst liche Intelligenz, das Lernen, Schlussfolgern und die Selbst korrektur von Maschinen, ist eine der Schlüsseltechnologien unserer Zeit, und wir wollen die Chancen, die diese Techno logie bietet, nutzen.
Im Cyber Valley, Europas größtem Forschungskonsortium auf dem Gebiet der künstlichen Intelligenz, wollen wir die For schung und Entwicklung intelligenter Systeme vorantreiben und international noch besser sichtbar machen. Wir wollen at traktiv sein für die besten Köpfe auf dem Gebiet der künstli chen Intelligenz, und wir wollen die Ausbildung von Nach wuchswissenschaftlern in diesem Bereich stärken. Und wir wollen ein geeignetes Umfeld schaffen für erfolgreiche Un ternehmensgründungen im Bereich der künstlichen Intelli genz.
Deshalb hat bereits der Regierungsentwurf zum Doppelhaus halt 17 Millionen € für die Verstetigung der Cyber-Valley-In itiative und die Fortentwicklung des Cyber Valley zu einem europäischen KI-Zentrum vorgesehen, und deshalb wurde die ser Betrag auf Antrag der beiden Regierungsfraktionen um weitere 5 Millionen € erhöht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Daten sind das Futter für Computer, sie sind der Rohstoff unserer Zeit. Um sie effektiv wissenschaftlich nutzen zu können, müssen wir die Speiche rung riesiger Datenmengen sicherstellen, IT-Infrastruktur auf hohem Niveau bereitstellen und die Sicherheit von Daten ge währleisten. Die „High Performance Computing“-Strategie des Landes fasst alle Leistungsebenen der Hoch- und Höchst leistungsrechner in Baden-Württemberg zusammen, Rechner kapazitäten, die es ermöglichen, wissenschaftliche Ergebnis se an den Grenzen der Erkenntnis zu erzielen.
Diese Strategie setzen wir mit diesem Doppelhaushalt fort. Allein für das Höchstleistungsrechenzentrum Stuttgart sind 14 Millionen € für das Jahr 2020 und 5 Millionen € für das Jahr 2021 im Haushalt eingestellt. Und wir schaffen die haus haltsrechtlichen Voraussetzungen, damit in Baden-Württem berg ein Kompetenzzentrum Quantencomputing eingerichtet werden kann.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, der Doppelhaushalt 2020/2021 eröffnet im Einzelplan 14 neue Spielräume für In novationen und Hochschulbildung, Spielräume, die BadenWürttemberg, das seine Stärke aus dem zieht, was die Men schen, die hier leben, können, wissen und wollen, braucht, um für das kommende Jahrzehnt gerüstet zu sein, Spielräume, für die ich mich bei denen, die sie uns durch ihre Steuerzahlun gen ermöglichen, ganz im Sinne des Weihnachtsbriefs, von dem ich anfangs gesprochen habe, von Herzen bedanke.
Vielen Dank.
Verehrte Frau Präsidentin, lie be Kolleginnen und Kollegen! Ich werde es einmal mit einer sachlichen Analyse versuchen.
Wir haben diesen Untersuchungsausschuss überfraktionell und ohne Gegenstimmen eingesetzt.
Durch die Anhörung von 39 Zeugen und drei Sachverständi gen sowie die Erkenntnisse der Ermittlungsbeauftragten ist es uns gelungen, den Sachverhalt, der Anlass für diesen Unter suchungsausschuss war, aufzuarbeiten. Aus den gewonnenen Erkenntnissen wurden letztlich auch Konsequenzen gezogen.
Deshalb glaube ich, zusammenfassend sagen zu können, dass wir in den 23 Sitzungen eben nicht nur, wenn ich jetzt im Bild bleiben darf, kalten Kaffee aufgewärmt haben. Ich jedenfalls habe keinen getrunken.
Was hat sich aber jetzt in der Sache ergeben? In den letzten Tagen seiner Amtszeit hat ein Altrektor der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg zum ei nen eine rechtswidrige Richtlinie zur Vergabe von Leistungen und Zulagen erlassen und zum anderen – losgelöst von dieser Richtlinie – 13 Professorinnen und Professoren rechtswidri ge Zulagen gewährt.
Dem Land entsteht dadurch ein finanzieller Schaden mittel bar insoweit, als diese Zulagen ruhegehaltsfähig sind. Unmit telbaren Schaden genommen aber hat die Hochschule Lud wigsburg: im Bild nach außen und dadurch, dass der Verga berahmen, der für solche Leistungszulagen an der Hochschu le zur Verfügung steht, eingeschränkt wird. Weil Geld für rechtswidrige Zulagen ausgegeben wurde und wird, fehlt Geld für rechtmäßige Zulagen.
Das Gefüge an der Hochschule hat dadurch nicht wirklich pro fitiert.
In der Nachfolge kam eine neue Rektorin an die Hochschule, die die Rechtswidrigkeit der Zulagen erkannt und auch ande
re Probleme an der Hochschule rechtlich zutreffend bewertet hat. Die Art und Weise, wie sie die Themen angegangen ist, hat die Stimmung an der Hochschule dann aber auch nicht un bedingt verbessert.
Mitglieder der Hochschule haben in dieser Situation eine Re solution erlassen, unterzeichnet und öffentlich gemacht – ein Agitationsmittel, das nirgends geregelt und vorgesehen ist und einer Rechtsgrundlage entbehrt. Es hat sich auch nicht wirk lich als Mittel zur Befriedung einer solch schwierigen Situa tion in Ludwigsburg erwiesen.
Das Ministerium hat in dieser schwierigen Situation dann mit der Einsetzung einer Kommission reagiert. Um hoheitliche Informationsrechte ausüben zu können, wurde diese Kommis sion formaljuristisch als Verwaltungshelferin des Ministeri ums ausgestaltet. Inhaltlich hat die Kommission aber nach al len Zeugenaussagen zu diesem Aspekt unabhängig agiert.
Wie ist jetzt die Rolle des Ministeriums in dieser schwierigen Gemengelage zu bewerten? Zur Zusammenarbeit mit dem Mi nisterium hat sich die Ausschussvorsitzende schon geäußert. Offen gesprochen: Es ist schon ärgerlich, dass zwei Mal Ak ten nachgeliefert werden mussten. Ich als Parlamentarierin ha be mich in dieser Situation auch nicht wirklich ernst genom men gefühlt.
Letztlich – auch das muss man sagen – wurde aber keine In formation vorenthalten.
Inhaltlich hat sich das Ministerium in einem Spannungsfeld bewegt, einem Spannungsfeld zwischen Hochschulautonomie und Rechtsaufsicht. Jetzt kommt der Hochschulautonomie ei ne große Bedeutung bei. Es ist das Grundgesetz, das in Arti kel 5 die Freiheit von Forschung und Lehre gewährleistet und unter den Schutz der Ewigkeitsgarantie stellt. Aber auch Rechts aufsicht ist nicht nur „nice to have“, sondern sie ist notwen dig, gerade da, wo in erheblichem Umfang Steuergelder ver ausgabt werden.
In diesem beschriebenen Spannungsfeld eröffnet sich jetzt ein Handlungsspielraum, in dem es nicht nur den einen einzig richtigen Weg gibt, sondern unterschiedliche Möglichkeiten, vom Start ins Ziel zu kommen. Das Ministerium hat sich da bei zunächst sozusagen auf der einen Seite des Spielfelds – Hochschulautonomie – bewegt, großes Vertrauen in die Hoch schule gesetzt und sie darauf verwiesen, die ihr obliegenden Verwaltungsaufgaben auch auszuführen. Als später dann an der HTWG in Konstanz in größerer Zahl Zulagen falsch ge zahlt wurden, hat das Ministerium eine deutlich strengere Auf sicht ausgeübt. Zwischenzeitlich wurde im Ministerium ein Referat eingerichtet, das sich der rechtlichen Unterstützung von Hochschulen und der Hochschulaufsicht widmen soll. Auf dem Spielfeld der Handlungsoptionen wurde im Grunde ge nommen von der einen Seite auf die andere gewechselt.
Aber auch wenn beides rechtlich möglich ist und man hinter her immer schlauer ist: Ich hätte mir von Anfang an etwas mehr an Aufsicht gewünscht, mehr Begleitung und mehr Rü ckendeckung in einer schwierigen Situation mit vielschichti gen Problemen.
Was machen wir jetzt daraus? Die W-Besoldung zeichnet sich dadurch aus, dass die Grundvergütung um Leistungsbezüge erhöht werden kann. Auch wenn die Festsetzung von Leis tungsbezügen nicht nur in Ludwigsburg fehlerhaft erfolgt ist, stellen wir den Grundsatz der W-Besoldung nicht infrage. Auch für Veränderungen an Aufbau und Struktur der Hoch schule für öffentliche Verwaltung und Finanzen geben die Er kenntnisse des Untersuchungsausschusses keinen Anlass. Wir sprechen uns aber dafür aus, Hochschulen dabei zu unterstüt zen, juristische und betriebswirtschaftliche Kompetenz auf zubauen und Governance-Prozesse auszubilden, und wir se hen Anlass, über eine Stärkung der Position des Kanzlers an den Hochschulen nachzudenken, ihm etwa eine Widerspruchs möglichkeit gegen rechtswidrige oder wirtschaftlich nicht ver tretbare Maßnahmen zu eröffnen, ebenso wie zu prüfen, wel che Möglichkeiten bestehen, die W-Besoldung zu vereinfa chen, um Anwendungsfehler zu reduzieren.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, gestatten Sie mir ab schließend zweierlei: einen aktuellen Blick auf die Hochschu le für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg zu werfen und Danke zu sagen.
Die Ermittlungsbeauftragte, der ich an dieser Stelle herzlich für ihre Arbeit und das dabei gezeigte Fingerspitzengefühl danken möchte, sieht die Hochschule in Ludwigsburg auf ei nem guten Weg. Ich teile diese Einschätzung und wünsche der Hochschule, dass sie den eingeschlagenen Weg in ruhigem Fahrwasser zu neuen Ufern fortsetzen kann.
Zum guten Schluss möchte ich mich bei allen bedanken, die dem Untersuchungsausschuss in mehr als zwei Jahren ihre Zeit und Aufmerksamkeit geschenkt haben, allen voran bei unserer Vorsitzenden, Sabine Kurtz, für die gute und stringen te Führung des Untersuchungsausschusses,
bei den Obleuten der anderen Fraktionen und allen Mitglie dern des Untersuchungsausschusses aus meiner Fraktion, ne ben der Kollegin Kurtz namentlich den Kollegen Lorek und Klein, den parlamentarischen Beratern der CDU-Fraktion, Christoph Keckeisen und Tim Stephan, und allen Mitarbei tern im Ausschussbüro und in der Landtagsverwaltung. Bei aller Auseinandersetzung, die wir in der Sache geführt haben, war unsere Zusammenarbeit doch immer von einem guten per sönlichen Miteinander geprägt. Dafür darf ich Ihnen allen meinen herzlichen Dank sagen.
Vielen Dank, dass Sie mir so ruhig zugehört haben.
Verehrte Frau Präsidentin, wer te Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich zum Einstieg Mark Twain zitieren:
Man kann die Erkenntnisse der Medizin auf eine knappe Formel bringen: Wasser, mäßig genossen, ist unschäd lich.
Dass das maßvolle Trinken von Wasser gesundheitlich unbe denklich ist, ist ganz gewiss richtig. Die Erkenntnisse, die das Medizinstudium vermittelt, gehen aber doch darüber hinaus.
Das ist sicher ein Grund, weshalb das Medizinstudium an spruchsvoll, breit angelegt und attraktiv ist. Bei der Zulassung zum Medizinstudium entscheiden heute die Abiturnote – gleich, in welchem Bundesland erreicht –, gegebenenfalls zu rückgelegte Wartezeiten und die Ergebnisse von Auswahlver fahren an den Hochschulen.
Im Dezember 2017 – wir haben es schon gehört – hat das Bun desverfassungsgericht die Länder aufgefordert, die Zulassung zum Medizinstudium neu zu regeln. Die Richter verlangten transparentere Verfahren, mehr Vergleichbarkeit der Abitur noten und weniger Wartezeit.
Im Staatsvertrag über die Hochschulzulassung wurde dazu Folgendes festgelegt: Die bislang bestehende Wartezeitquote von 20 % wird nach einer Übergangsphase von zwei Jahren abgeschafft – folgerichtig. Die Bewertungsunterschiede bei den Abiturnoten unter den Ländern werden auf der Basis ei nes Prozentwertverfahrens unter Bildung von Landesquoten ausgeglichen – sinnvoll.
Bis zu zwei Zehntel der zur Verfügung stehenden Studienplät ze können Vorabquoten vorbehalten werden für Bewerber, die sich aufgrund entsprechender Vorschriften verpflichten, ihren Beruf in Bereichen des besonderen öffentlichen Bedarfs aus zuüben – z. B. als Mediziner auf dem Land –, und für Bewer ber, die bereits ein Studium in einem anderen Studiengang ab geschlossen haben. Auch das ist sachgerecht.
Die nach Abzug von Vorabquoten verbleibenden Studienplät ze an jeder Hochschule werden nach neu geordneten Haupt quoten vergeben. Die Abiturbestenquote – das haben wir schon gehört – wird von 20 % auf 30 % angehoben. Das Aus wahlverfahren der Hochschulen bleibt im bisherigen Umfang von 60 % erhalten. Neu eingeführt wird eine sogenannte zu sätzliche Eignungsquote im Umfang von 10 %.
Mit dem heute zu beratenden Gesetzentwurf soll der Staats vertrag zur Zulassung zum Medizinstudium jetzt in Landes recht umgesetzt werden. Das ist nötig, und das ist sinnvoll.
Zugleich soll das Zulassungsrecht auch für die örtlich zulas sungsbeschränkten Studiengänge geändert werden. Für diese sollen die Voraussetzungen für eine Auswahl nach rein schul notenunabhängigen Kriterien geschaffen werden, ein Aus gleichsmechanismus zur Vergleichbarkeit der Abinoten ein geführt und Wartezeiten begrenzt werden – insgesamt folge richtig in der Umsetzung des Verfassungsgerichtsurteils aus dem Jahr 2017. Ebenso folgerichtig wird meine Fraktion dem Gesetzentwurf zustimmen. Ich lade Sie alle ein, dies ebenfalls zu tun.
Besten Dank.
Verehrte Frau Präsidentin, wer te Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Dr. Brink! Datenschutz ist nichts Neues. Die Debatte um den Daten schutz geht zurück in die 1960er-Jahre, als die US-Regierung plante, Daten aller US-Bürger in einem nationalen Datenzen trum zu registrieren. In Baden-Württemberg liegt uns heute bereits der 34. Datenschutz-Tätigkeitsbericht vor.
Was sich seit den Anfängen der Debatte aber deutlich geän dert hat, ist die Bedeutung personenbezogener Daten. Heute sind sie Rohstoff, Handelsware und Zahlungsmittel für ver meintlich kostenfreie Angebote im Netz, die die meisten von uns wahrscheinlich täglich in Anspruch nehmen. Damit hat auch der Schutz der personenbezogenen Daten an Bedeutung gewonnen.
Die am 25. Mai 2018 wirksam gewordene europäische Da tenschutz-Grundverordnung hat dem Datenschutz im vergan genen Jahr eine besondere Aufmerksamkeit beschert. 2018 wurde zum Jahr des Datenschutzes.
Die Zahlen aus dem Tätigkeitsbericht machen das deutlich. Vergleicht man für die vergangenen zwei Jahre jeweils die bei der Landesbehörde eingegangenen Beschwerden, ergibt sich eine Steigerung um insgesamt etwa 30 %. Während die Zahl der Beschwerden über Behörden annähernd konstant geblie ben ist, nahm sie im privaten Bereich im Vergleich zum Vor jahr um etwa 50 % zu.
Ganz massiv zugenommen hat die Zahl der Beratungen. Im Vergleich zu 2017 ergibt sich bei den Behörden eine Steige rungsrate von 50 %; im privaten Bereich gibt es eine Steige rung in Höhe von 270 %.
Gerade was den Umgang mit Verstößen gegen geltendes Recht und die Beratungsleistungen angeht, die Ihre Behörde, Herr Dr. Brink, erbringt, möchte ich Ihnen und Ihren Mitarbeite rinnen und Mitarbeitern ganz persönlich, aber auch im Namen der CDU-Landtagsfraktion herzlich danken und Ihnen ein Kompliment machen.
Es sind sogar zwei Komplimente. In meiner Wahrnehmung beweisen Sie gerade beim Umgang mit Verstößen das notwen dige und mögliche Fingerspitzengefühl und eine gute Verwal tungskultur – auch und gerade als Sie im Berichtszeitraum die mit 80 000 € bislang höchsten Einzelbußgelder in der Bun desrepublik Deutschland verhängt haben.
Im Bericht heben Sie ausdrücklich und zutreffend darauf ab, dass auch in Zukunft nicht jeder Datenschutzverstoß mit ei nem Bußgeld geahndet werden muss. Im Mittelpunkt stehe vielmehr die Verbesserung des Datenschutzes und der Daten sicherheit durch Aufklärung und Beratung.
Ihre Beratung – wegen der großen Unsicherheit besteht gera de bei zahlreichen Vereinen und kleineren Unternehmen ein großer Bedarf – habe ich als kompetent, als auch für den Lai en verständlich und von großer Ruhe, Sachlichkeit und Un terstützungswillen getragen gesehen. Deshalb sage ich Dan ke und „Weiter so!“.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Fragen des Daten schutzes werden uns aber auch weiterhin vor Herausforderun gen stellen: die weiterhin praxisgerechte Handhabung für Un ternehmen und Behörden bei gleichzeitig größtmöglichem Schutz für die Bürger, die Überlegungen, was man besser ma
chen kann, die Zusammenarbeit in grenzüberschreitenden Fäl len, die Schwierigkeiten, mit denen Vereine und kleinere Un ternehmen bei der Umsetzung der Datenschutz-Grundverord nung kämpfen, ein Datenschutz, der verantwortlich Raum für Forschung und für den Datenaustausch im medizinischen Kontext zur besseren Behandlung von Patienten lässt – Sie haben die Telemedizin angesprochen –, um nur einige Her ausforderungen zu nennen.
Herr Dr. Brink, ich freue mich schon heute auf Ihren Beitrag zur Rechtssicherheit bei der Bewältigung der sich stellenden Aufgabe.
Ihnen allen danke ich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen, werte Kollegen!
Ein Wissenschaftler benötigt vier Dinge: erstens einen Kopf zum Denken, zweitens Augen zum Sehen, drittens Geräte zum Messen, und viertens – Geld.
Diese Worte sind nicht meinem Geist entsprungen; sie wer den Albert Szent-Györgyi zugeschrieben, der 1937 für seine Erkenntnisse über die Bedeutung von Vitamin C für die Ge sundheit des Menschen mit dem Nobelpreis ausgezeichnet worden ist – und wahrscheinlich wegen seines schwer auszu sprechenden ungarischen Namens eher selten zitiert wird.
Inhaltlich trifft dieses Zitat den Kern der heutigen Debatte: Wissenschaft braucht Geld, Lehre braucht Geld, Hochschu len brauchen Geld. Warum? Weil es bei Bildung, bei For schung und Innovation um nicht weniger geht als um die Zu kunft unseres Landes, die Zukunft unserer Kinder und Enkel. In Zeiten rasanter Innovationszyklen werden die Herausfor derungen nämlich nicht geringer. Womöglich ist ein Teil des erlernten Wissens der heutigen Studierenden schon veraltet, wenn diese morgen ins Berufsleben eintreten. Wir brauchen also sehr gute Hochschulen und exzellente Forschung, wenn wir Innovationsnation bleiben wollen. Wir müssen Bildung, Forschung und Innovation als Zukunftsthemen allerersten Ranges betrachten.
Die Wissenschaftspakte, die morgen abgeschlossen werden sollen, sind Ausdruck der Bedeutung, die diesem Themenfeld zukommt. Mit dem „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stär ken“ sollen bis 2023 jährlich rund 3,8 Milliarden € und ab 2024 rund 4,1 Milliarden € zur Förderung von Studium und Lehre zur Verfügung gestellt werden. Bund und Länder sol len die Kosten je zur Hälfte tragen.
Hier steigt der Bund in die Grundfinanzierung der Hochschu len – eine originäre Aufgabe der Länder – mit dem Ziel ein, finanzielle Planungssicherheit und damit die Grundlage für die Ausweisung unbefristeter Stellen zu schaffen.
Die Mittel aus dem Pakt für Forschung und Innovation kom men den außeruniversitären Forschungseinrichtungen zugu te: der Deutschen Forschungsgemeinschaft und den vier gro ßen Forschungsinstitutionen Fraunhofer-Gesellschaft, Helm holtz-Gemeinschaft, Leibniz-Gemeinschaft und Max-PlanckGesellschaft. Mit einer Laufzeit von zehn Jahren und einem jährlichen Mittelaufwuchs von 3 % sorgt dieser Pakt für sta biles Wachstum und Planungssicherheit.
Über die Vereinbarung „Innovation in der Hochschullehre“ werden dann für die Weiterentwicklung der Hochschullehre jährlich 150 Millionen € bereitgestellt. Von 2024 an sollen sich die Länder mit 40 Millionen € je Jahr an der Finanzie rung beteiligen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie es mich offen sagen: Bei den Wissenschaftspakten geht es um Geld, geht es um viel Geld, um Geld des Bundes und um Geld der Länder, die sich verpflichten, über das bisherige Maß hinaus zu inves tieren. Ich halte das für richtig.
Zum einen ist Baden-Württemberg ein forschungs- und inno vationsstarkes Land, dessen Hochschulen und Forschungsein
richtungen besonders von den Pakten profitieren, zum ande ren ist das Geld, das in unsere Hochschulen, in Wissenschaft und Forschung fließt, eine enkelgerechte Investition in die Zu kunft, in Innovation und Fortschritt.
Bei den anstehenden Verhandlungen zur Hochschulfinanzie rung – Kollege Salomon hat schon darauf hingewiesen – ha ben wir die Chance, das umzusetzen, befristete Stellen in un befristete umzuwandeln, Programmmittel in Grundfinanzie rung zu überführen, Verlässlichkeit zu schaffen, neuen Auf gabenstellungen Rechnung zu tragen. Hier wäre das Geld rich tig angelegt, damit die Wissenschaftler im Sinne des eingangs gebrachten Zitats von Albert Szent-Györgyi Kopf, Augen, Ge räte und – gestatten Sie mir diese Ergänzung – ihr redliches Bemühen unserer gemeinsamen Zukunft widmen können.
Besten Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, jeder Ge setzentwurf, der diesem Hohen Haus vorliegt, ist es wert, ernsthaft geprüft zu werden.
Ich habe diesen Gesetzentwurf und seine Begründung sehr ernsthaft mehrfach gelesen – nicht ohne Erkenntnisgewinn. Ich möchte Sie gern an diesem Erkenntnisgewinn teilhaben lassen.
In der Begründung des Gesetzentwurfs offenbart die AfD ihr politisches Ziel – es wurde heute noch einmal ausdrücklich genannt –, nämlich die deutsche Staatsangehörigkeit zwin gend staatlich prüfen und feststellen zu lassen und nur jenen Einwohnern einen Personalausweis auszustellen oder zu be lassen, bei denen die Staatsangehörigkeit durch einen Staats zugehörigkeitsausweis sicher nachgewiesen ist.
Mangels gesetzgeberischer Zuständigkeit des Landes in den Bereichen Staatsangehörigkeit und Passwesen beschränkt sich der Gesetzentwurf dann aber auf Änderungen des Landtags wahlgesetzes, der Landkreisordnung und der Gemeindeord nung. Sie sollen dahin gehend geändert werden, dass die Bür gerinnen und Bürger unseres Landes nur dann wahlberechtigt sind, wenn ihre deutsche Staatsangehörigkeit überprüft wur de und durch einen Staatsangehörigkeitsausweis nachgewie sen ist. Nur dann soll eine Aufnahme in das Wählerverzeich nis möglich sein.
In der Zielsetzung des Gesetzentwurfs heißt es:
Mit dem Gesetz soll dem grundgesetzlichen Postulat Rech nung getragen werden, dass lediglich im Besitz der deut schen Staatsangehörigkeit befindliche Einwohner BadenWürttembergs bei Wahlen und Abstimmungen auf Lan des-, Kreis- und Gemeindeebene als Deutsche wahlbe rechtigt sind.
Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitglieds staats der Europäischen Gemeinschaft besitzen und gemäß Ar tikel 28 des Grundgesetzes und Artikel 72 der Landesverfas sung bei Wahlen in Kreisen und Gemeinden wahlberechtigt und wählbar sind, sind von den besonderen Änderungen aus genommen. Da würde auch wieder das Problem der fehlen den Gesetzgebungszuständigkeit virulent.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie kommt man auf die Idee, die Wählbarkeit von der Vorlage eines Staatsangehörig keitsausweises abhängig zu machen?
Vordergründig, weil Personalausweis und Reisepass lediglich die rechtliche Vermutung begründen, dass der Inhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
Der deutsche Staatsangehörigkeitsausweis dokumentiert dem gegenüber die Staatsangehörigkeit mit urkundlicher Beweis kraft. Ist die Idee aber deshalb eine gute?
Nein, das ist sie nicht.
Personalausweis und Reisepass machen die deutsche Staats angehörigkeit glaubhaft.
Zum weiter gehenden Nachweis dient normalerweise die Ge burtsurkunde oder die Urkunde zur Annahme an Kindes statt. In aller Regel bestehen doch auch keine Zweifel an der Staats angehörigkeit eines Wahlbewerbers;
falls doch, erlauben und ermöglichen es die bestehenden Ge setze, solche Zweifel auszuräumen.
Hier neue Bürokratie aufzubauen ist nichts als Steuerver schwendung.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich zusam menfassen: Die AfD will das Bürgerrecht der Wählbarkeit nur